Die „Weimarische Zeitung“ begrüßt mit folgender Betrachtung: 8 „Den Zeitgenossen ist es beschieden gewesen, vieler großer und folgenreicher Vorgänge,
Arbeiterschutz⸗Konferenz,
Regierung antrat, als Soldat im eigentlichsten Sinn und von dem in einem großen Theil der Welt die A daß er erstrebe, ein Alexander zu sein.
Streben liegt, daß er zwar der unerläßlichen No
militärischen Sicherstellung Deutschlands bewußt ist und danach handelt, daß er tung des Friedens als eines
aber
der sozialen Reformen sucht, 1 lichstem Maße ausmachen. An Bestrebungen ähn besserungen in den Verhältnissen der arbeitenden Kla herbeizuführen, hat es nicht gefehlt; sie gingen von
8 ten aus, die die humanitären Ideen zum Gemeingut der Gesellschaf thatsächliche
ihnen eine geben bestrebt den Versuch, die
Nationen zu machen und tung in allen Laändern zu zum ersten Male sehen wir . aufzurufen zu einer Vereinigung im . nationalen Abmachungen über gemeinsamen Arbeit
roße und bedeutungsvolle Gedanke hat in seinem ersten Theile guten — an die die Einladung zur Konferenz und eine glänzende Versamm⸗
Erfolg gehabt: alle Staaten, ergangen war, haben sie angenommen, 1 1 lung von hochangesehenen Männern aller Länder wir zusammentreten. Es ist gestattet, in diesem ersten Er
schaft zu sehen für den guten Verlauf der Berathungen. Darüber. daß Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter, wie sie in dem Konferenzprogramm umgrenzt sind, eine Notbmenigkent facg en ssüg 8 wohl wie im Interesse der wirthschaftlichen Verhältnisse besteht ja nirgen
1 8 Nur darüber gehen die Ansichten aus⸗ einander, in wie weit die Gesetzgebung in der Lage ist, hier eingreifen
eine Meinungsverschiedenheit. zu können und in wie weit internationale Abmachu sind, Angesichts der so die Nationen arbeiten.
sicht und Besonnenheit au „ Land bereits gesetzgeberische Vorschriften
glichen werden können.
thafter man auf die Förderung sozialer Ziele gerichtet ist Ze emmsthefte auch den kleinsten Schritt prüfen,
um so sorgfältiger muß man jeden, ob er nicht vom re
nach sich zieht.
aber kaum einer derselben bietet ein so eigenartiges und bedeutsames Bild, als die internationale die heute in Berlin zusammentritt. dem Vorsitz des Herrschers eines der mächtigsten Reiche vereinigen sich Abgeordnete aller europäischen Kulturstaaten, aber es is keine Ver⸗ sammlung von Diplomaten, um über eine neue Regelung der Texrritorial⸗ verhältnisce um über Friedenstraktate zu verhanteln; sondern Vertreter der produktiven Arbeit 1reten zusammen, um in Vereinigung mit den Ver⸗ waltungsbeamten der Regierungen über Maßnahmen zu berathen, die das Wohl der Arbeiter zu fördern geeignet erscheinen. Ein Kongreß ron Männern, die in ganz besonderem Maße Männer des Friedens sind, vereinigt sich unter den Auspizien eines Kaisers, der, bevor er die
In den wenigen Monaten seiner Regierung hat Kaiser Wilhelm gezeigt, wie fern ihm ein solches
mit allen Mitteln sich
kostbaren Guis bedacht ist, daß er nicht nach den kriegerischen Lorbeern strebt, sondern die vornehmste der Aufgabe seines Herrscheramtes in der Fürsorge für die Durchführung
die die Pflichten unserer Zeit in erheb⸗
Interess
verschiedenartigen Bedingungen, Indessen das Programm ist mit großer Um⸗ f solche Punkte gerichtet, in denen jedes so 9 die rinzipielle Frage eigentlich keine Schwierig eit machen kann, in denen 988 . nationalen Verschiedenheiten am leichtesten ausge⸗
chten Wege abführt und verhängnißvolle Aber so groß die Schwierigkeiten sind und so noth⸗ wendig die vorsorgliche Erwägung aller Konsequenzen ist, die Annahme
die Konferenz anderen Pun
Zeugen zu sein 8 wird Auch v
faßt, so sind hastetes Vor schieht. deshalb lebh
Unter
den Völkern
Frieden, so
e des Worts galt
nnahme herrschte, Erkenntniß
ist bestimmt, thwendigkeit der
auf die Erhal⸗ insofern,
durch
führen wird,
licher Art, Ver⸗ durch eine F
ssen aller Völker Einzelnen oder n Har⸗ Zukunft, die Zeiten sich d
Ausgestal⸗ 1 in unserer Z
waren. Aber Staatsgewalten
ist berechtigt, daß die Konferenz, doch manches Bedeutsame
eht sicher. Und wenn die interna r sabts diese dafür ein gesicherterer Besitz,
samkeit ihrer Interessen und f Störung der bürgerlichen Arbeit. Menschen Menschen sind, das
wird, aber es darf do
mehr zu einem Schutz des; diese Erkenntniß zu verallgemeinern: sie ist bestimmt, dem
deshalb sagen, . Geltung
so bereite 8. Frieden vor g. als die Bethätigung d. 2 die arbeitenden Klassen nach und nach den Widerstand gewissenlose Agitation verhetzten und durch sinnlose Utopien beihörten Urbeiter beseitigen
Fürsorge für
Marfhieg, langen rstellun er sie ane nach Außen, insofern als sie zeigt, daß die Völker ülle gemeinsamer Kulfuraufgaben verbunden sind, die sie Es sind Perspektiven in eine ferne sich hier vor uns aufthun: aber wenn auch erst spätere er Früchte erfreuen werden — daß das Samenkor
nur in Harmonie lösen können.
kt des Programms zu
gehen in dem einen
Jeder Erfolg der Konferenz, auch der kleinste, ist aber auch 88 825 I er den Stützpunkt bildet für eine weitere internationale Entwickelung in derselben Richtung und zugleich immer mehr das Bewußtsein schärft für die Gemein⸗ für die Frivolität einer gewaltthätigen
aft zu begrüßen, wei zum
sei vorbereitet
Frieden vor“,
eit gelegt ward, deß dürfen wir uns freuen.“
wenn sie auch in dem
fördern und zu manchem Ergebni on der Sozialreform heißt es mit Recht: wer langsam geht, tionale Verabredung nur wenig Punkte um⸗
ch als ein Fortschritt bezeichnet werden, daß die der Gemeinsamkeit des Friedensbedürfnisses mehr und es Frieden
Harmonie
einen und Abmachungen nicht gelangen dürfte, gelangen
als was durch über⸗ oder anderen Staat vereinzelt ge⸗
Wir wissen wohl, daß, so lange alte Wort: „Willst du den — Kriege“, seine Geltung behalten nicht ablehnen; Dogmas allein verfügten 6 wird. Die Berliner Konferenz Staatsgebiet man darf von ihr schuß des
Satze: „Willst du den Frieden, der heutigen zu geben. Frieden im Innern erst die staatlichen und gesellschaftlichen
bandelt werden,
auf dem Gebiet der Arbeiter
von Lutz.
gehend die
e von inter⸗ erschutz. Dieser
Nach
d jetzt in Berlin folg eine Bürg⸗
hiesigen K
gegangen. ngen am Platze unter denen autoritativen
hat die R Vatikanum
ausschließen. Folgen die Vatikanum, verworfen
ikars Rampf apitularvikar 1 1 4 ltkatholiken vom 10. März, sowie
tus⸗Ministers Freiherrn von Lutz sind Mitgliedern des Landtages zu⸗
rung in Betreff der A die Antwort des Kul heute in Abschrift den
Das Kapitul
Altkatholiken zur katholischen vom 28. März 1889 auf die M vom 13. Oktober 1875
Altkatholiken
Schluß der Redaktion eingegangen Depeschen.
15. März. (W. T. B.) Die Vorlage des
Letztere besagt:
Ausspruchs, vom 10.
egierung nicht das Placetum
daraufhin auch künftig keinen der Unfehlbarkeit gewaltsam fehlenden
bisher nicht nur auch erbrachte
Den
sondern haben,
Wetterbericht vom 15. März Morgens 8 Uhr.
2
sus
22 Wetter
Stationen. Wind.
Temperatur
in 0° Cel 50 C. = 40 R. i
2 S —₰ —
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zu. d. Meeressp. red. in Millim.
SSW 5 bedeckt SSO 6 wolkig SSO 3 wolkenlos SSW 2 Dunst still Nebel W 4 halb bed. WNW 1 Regen SSO lI bedeckt
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Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. renneg 8 t. Petersbrg. Moskau 767 Cork, Queens⸗ I ’ town . 742 SSO 7Regen Cherbourg. 755 S 6 halb bed. elder.... 757 SO 1 wolkenlos Zylt..... 758 SSO 1 Dunst Hamburg.. 760 SO 2 halb bed. ¹) Swinemünde 763 SO 2 Nebel Neufahrwasser 763 SW 1 Nebel Memel . 763 ONO lNebel — arih . ... (6S dISe Henicter. . 759 O 1 wolkenlos Karlsruhe.. 761
NO 1 wolkig Wiesbaden. 761 SO München. 762 NO 3 heiter Chemnitz.. 763 SO 1 wolkenl.”)) Berlin. 1763 SSO 3 wolkenlos Wien ... 764 still wolkenlos Breslauw . 764 WNW 1bedeckt— 758 SSO 3 Nebel 763 O 4 wolkig 766
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— Thau. ²) Reif. ³) Nebel, Reif.
Uebersicht der Witterung. Ein tiefes Minimum liegt westlich von den Föehen starke südliche Winde auf den Britischen nseln verursachend, während das Maximum im Südosten wenig verändert ist. In Central⸗Europa ist das Wetter ruhig, theils heiter, theils nebelig, ohne meßbare Niederschläge; die Temperatur liegt durchschnittlich etwas über der normalen. Im deutschen Binnenlande wurde vielfach Reif beobachtet. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
FÜbhnigliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ hau 64. Vorstellung. Othello. Oper in 4 Akten von Guseppe Verdi. Text von Arrigo Boito. Fuͤr die detsche Bühne übertragen von Max Kalbeck. In Stne gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.
Schauspielvus. 66. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schmwnk in 4 Aufzügen von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Montag. Oprnhaus. 65. Vorstellung. Aennchen von Tharau. yrische Oper in 3 Aufzügen von Hefric ofman. Text von Roderich Fels.
En.
auspielhaus 67. Vorstellung. Die Quitzow’6. Vaterländisches Nrama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 66. Hochzeit des Figaro. Kom von ozart.
in 5 Aufzügen von gesetzt von Direktor Dr. Otto
gang von Veltheim, seine Neffen, Hr. Müller,
Hall, Hr. Oberländer.
Stefana, ihre Tochter, Maifeldt, Frl. Linden. Hr. Herrmann. von
Frl. Bergmann. Ein
Hr. Schippang, Frl. Tegge. Anfang 7 Uhr.
der Gesellschaft. Montag: Dienstag:
fresser. Montag: Dienstag: zeichen. — Hexenfang. — predigten.
Hamlet. Wittwe Scarr
Tessing-Theater. Gebot. gruber.
Montag: Die von Hermann Sudermann.
Dienstag:
Mittwoch: spiel in 4 Akten von Richard
Wallner-Cheater.
Die Nachbarinnen. Raymond und Gastyne von Zum 41. Male: König C Akt von Meilhac und Hals Montag: Zum 157. vard. Schwank in 3 Akten und Antoine Mars. Dextsch Vorher: Zum 143. Mase: Posse in 1 Akt. Mit the englischen Idee von Franz
Pictoria-Theater. S
Stanley in Afrika. Zei von Alex. Moszkowski Musik von C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorste
Text von Beaumarchais.
7 Uhr. G Schauspielhaus. vem 1. Male: Loni. Lustspiel eopold Günther.
Besetzung. Frhr. von Veltheim, Hr. Sauer Gisbert Ruthardt, Assessor,
Lenz, seine Nichte, Frl. Kramm Geheimrath von Clementine, seine Frau, Fr. Seebach. Frau von Warinska, Frl. Kester. ] von Wetzlar, Assessor, Ringwitz, Referendar, Hr. Vollmer. Lieutenant von Hauschild, Hr. Hartmann. Justizrath Holm, Hr. Plaschke. aasar, Diene Thristel, Köchin bei dem Freiherrn, Hr. Siegrist, err, Ein Diener des Ministers, Hr. Berthold. Hein⸗ rich, Diener, Christoph, Pferdejunge bei Wolfgang,
Sonntag: Volksstück in 4 Akten von Ludwig Anzen⸗
Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten
treten des Hrn. Klein vor seinem Urlaub.)
ale: Madame
eiser
Vorstellung. Die ische Oper in 4 Akten Anfang
In Scene Devrient. Wolf⸗
Hr. Link. Avpollonia
6 Kahle. ydia von
arvikariat hat im Eingang seines der Königlichen Staatsregierung zur sachgemäßen weiteren Verhandlung mitgetheilten,
Kirche die emoranda der bayerischen Oberhirten
und 14. ¾ verfassungsgemäß.
anderweite
an die Staatsregie⸗
März über die Zugehörigkeit der dar. ministerielle Ablehnung Juni 1888 beklagt. Dennoch gehandelt, weil ja das
regium erhielt, und sie kann
Bukarest. weiteren Nachweis, daß staatlich nicht placetirte Lehren der Kirche
das Memorandum
das
keineswegs
Ausschließung der wirksam anerkennen, altkatholischen
(15. innerhalb der nenden Altkatholiken von nun ab Seitens der nicht mehr als Mitglieder der katbolischen Kirche betrachtet und be⸗ daß vielmehr die Rechte der Katholiken in dieser Diözese hinsichtlich der Religionsübung sich vorläufig nach §. 2 der zweiten Verfassungsbeilage
München, tularvikar Rampf an die Staatsregierung gerichtete Vor⸗ lage hob als . kakholiken außer der Leugnung der Unfehlbarkeit ein⸗ Verneinung des Konzils hervor über den Ehren⸗ Primat des Römischen Papstes, indem die Altkatholiken den Apostelfürsten Petrus den übrigen Aposteln gleich⸗ und seinen Nachfolger dadurch als gewöhnlichen Patriarchen darstellten.
Budapest, . — die Kaiserin und Königin sowie die Erzherzogin Va⸗ lerie sind nach Wiesbaden abgereist.
Paris, 15. März. — 8 Unterredung mit dem Präsidenten Carnot soll de Freyecinet mit der Bildung des neuen Kabinets beauftragt worden sein.
Belgrad, 15. März. Gesangverein Kolonie dem singung der italienischen Nationalhymne einen Fackelzug Der Kronprinz empfing alsdann eine Abordnung von Studenten, welche eine Ansprache später auf dem Balkon Hochrufen empfangen. Heute früh reiste der Kronprin in Begleitung Nigras und Brusatis über Szabatka na
che e, sondern erst die Vikariatsvorlage vom
der bayerischen B * . — 10. März 1890 in einer Weise, welche jede Bestreitung ausschließt. Die Frage ist sofort liquid gestellt, obgleich dem Dogma der unbefleckten Empfängniß niemals die wörtliche Placetirung zu Theil geworden ist, so ist es doch durch die Handlungen und Entschließungen der Staatsregierung, welche keiner anderen Deutung und Auffassung Ra 1 thatfächlich placetirt worden, beispielsweise durch die Entschließung des Ministeriums vom 26. April 1866 gegen den Cooperator Thomas Braun, welcher die unbefleckte Empfängniß leugnete, vom Ober⸗Apell⸗ gerichte unterm 3. Mai 1869 bestätigt, sowie laut ministerieller Er⸗ klärungen im Landtage von 1872, 1881 und 1883/84. die Staatsregierung das Dogma der unbefleckten 1- Jahrzehnten konsequent dem Priester Thomas Braun gegenüber voll⸗ zogen hat, so kann sie auch dessen Vollzug gegenüber den Altkatholiken
Raum geben können,
Wie demnach Empfängniß seit
Leugnung dieses von der Kirche auch für das wurde dem Aus⸗ Landesvereins in München mit Entschließung eröffnet, daß vor⸗ Erzdiözese München⸗Freysing woh⸗ Staatsregierung
sie muß vielmehr schon die als sehr ausreichend zu der Altkatholiken deshalb
März)
Frhr. 15. März. (W. T. B.) Die vom Kapi⸗
zu bemessen haben. gez. Lr.
ersten Beschwerdepunkt gegen die Alt⸗ Dogmas des Florentiner⸗
und den Jurisdiktions⸗
15. März. (W. T. B.) Ihre Majestät
(W. T. B.) Nach einer einstündigen
(W. T. B.) Gestern brachten der der Studenten sowie die italienische Kronprinzen von Italien unter Ab⸗
hielt, und wurde, als er
erschienen war, mit stürmischen
8
8 —
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Mit neuer Ausstattung: Zum 60, Male: Der arme Jonathan. Operttte in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr. b
Montag: Der arme Jonathan.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonntag: Zum 37. Male: Margnise. Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch von Robert Buchholz. Anfang 7 ½ ub- Montag: Marquise. 8
Balthasar, Diener,
Hr. Bornemann.
11¹““
Beutsches Theater. Sonntag: Die Stützen
Faust, I. Theil. 8 Der Unterstaatssekretär. Mittwoch: Faust’s Tod.
Verliner Theater. Sonntag: De Veilchen⸗
on. — Ein Liebes⸗
Kandel's Gardinen⸗
Das vierte
Das vierte Gebot. Das Bim des Signorelli. Schau⸗
Jasfé. (Cetztes Auf⸗
Sonntag: Zum 62. M.: Posse
in 3 Akten nach ans Ritter. Vorher: anbaälf. Sis in Anfang . 8 Boni⸗ von Alexandre Bisson von Emil Neumann. Der dritte Kopf. Benutzung einer
g: Zum 210. M.:
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Mit änzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen, Recuistten, maschinellen Einrichtungen u. elektrischen Beleuchtungs⸗Effekten: Zum 15. Male: Der Nautilus. Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten und 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander. Musik von E. Christiani und A. Wicher. Ballets und Gruppirungen von der Balletmeisterin Maria Volta. Musik⸗Dirigent: Hr. Kapellmeister A. Wicher. In Scene gesetzt vom Direktor Sternheim. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
1 “ 2½ Central-Theater. Direktion: Emil Thomas. Sonntag: Zum 4. Male: Ein fideles Haus. Posse mit Gesang in 4 Akten nach einer vor⸗ handenen Idee von W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt vom Direktor Emil Thomas. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Zum 5. Male: Ein sideles Haus.
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. Sonntag: Zum 37. Male: Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 7 ½ Uhr
Urania, Invalidenstraße 57/62, geöffnet von 12 — 11 Uhr. — Sonntag um 7 ½ Uhr: Die Ge⸗ schichte der Urwelt. 1 “
Montag: Dieselbe Vorstellung. 3 8
Circus Renz, Karlstraße. Sonntag: 2 große Vorstellungen. 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei): Große Extra⸗Vorstellung mit eigens arrangirtem Programm. Auf vielseitiges Verlangen: Aufführung der komischen Ballet⸗Pantomime Harlekin vom gesammten Corps de Ballet. — Abends 7 ½ Uhr: Im dunklen Erdtheil (Einnahme von Bagamoyo). Große equestrische Original⸗Pantomime. — Großer Ringkampf zwischen den Schimmelhengsten Mignon und Dubauy, höchst interessante und originelle Dressur von Hrn. Franz Renz. — Vorführen der 6 engl. Jagdpferde (Voll⸗ blutpferde), Original⸗Dressur von Hrn. Franz Renz. — Fefäreen g8 ieantelecnass n scre. Castagna. — IJn beiden Vorstellungen: Auftreten der vorzügl. R erinnn dee ”
ontag: iederholung der großartigen Benefiz⸗ ecte heh des Hrn. Franz Renz und dessen g. car.
“ 8 8 8
Concert⸗Anzeigen.
Philharmonie. Montag, 17. März: III. (letztes)
Concert des Philharmon. Chors (Siegfr. Ochs). Anfang 7 ½ Uhr.
Hôtel de Rome. Montag, 17. März: Concert von Dora Sellini unter gef. Mitwirk. des Klavier⸗ Virtuosen Hrn. Gustav Lazarus. Anfang 7 ½ Uhr.
Concert-Haus, Leipztgerstr. 48 (früher Bilse) Karl Meyder⸗Concert. Sonntag, 16. März: fang 6 Uhr. Montag, 17. März: Anfang 7 Uhr.
Aufführung der vom Concerthaus mit dem 1. Preis (1000 ℳ) gekrönten Sinfonie unter Leitung des Komponisten Hrn. Georg Schumann.
Verlobt: Frl. Marie Staesz mit Hrn. Apotheker Paul Pulewka (Elbing —Königsberg i. pe. Frl. Else Girshausen mit Hrn. Ernst Rosenow (Mannheim). — Frl. Frieda Lange mit Hrn. Kaufmann Heinrich Lauterbach (Berlin— Breslau) — Frl. Wanda Thümmel mit Hrn. Kaufman Robert Schellenberg (Breslau — Frankfurt a. M.) — Frl. Agnes Uhde mit Hrn. Fritz Schmiedt (Volkmarsdorf— Thonberg). — Frl. Minna Schal mit Hrn. Fritz Fabricius (Neufahrwasser —- Danzig). — Frl. Alma Albrecht mit Hrn. Feodor Rohleder (Magdeburg —Kulm bei Gera). — Frl. Marie Feltmann mit Hrn. Kaufmann Josef Hopmann (Schwerin i. M. —Kleve a. Niederrhein). — Frl. Anna Schultz mit Hrn. Theodor Rudloff (Hol⸗- dorf — Frauenmark). 1
Verehelicht: Hr.
—
Franz Dubelmann mit Fr
Mia Buddecke (Wesseling). — Hr Heinrich
Pellinghoff mit Frl. Anna Pfarre (Duisburg). — r. Pastor Ehlert mit Frl. Margarethe Kursaw
Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hermann Reschke (Rastenburg). — Hrn. Fritz Ritter (Glembokie). — Hrn. Franz v. Thenen (Krefeld). — Hrn. Ott Döhle (Leipzig). — Hrn. Hermann Senftleben (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. Bürger⸗ meister Dr. Ernst Ebeling (Hohenstein). — Hr Emil Hartmann (Breslau). — Hrn. Hans Greiner (Magdeburg). — Hrn. H. Mierendorf (Rostock — Hrn. Rud. Kämpf (Leipzig) 8
Gestorben: Hr. Rentier Gustav Strauwald Eiegnib), — Hr. General⸗Major z. D. Karl von Veiel (Ludwigsburg). — 18 Kaufmann Paul Kupfer (Berlin). — Hr. Kaufmann J. Gold (Koͤnigsberg). — Hr. Rentier Rudolf Eyfferth Berlin). — Hr. Ernst Kersten (Berlin). — Hr.
aufmann Adolf Gäding (Berlin). — Fr. Rentiere Else Würdig, geb. Hartin (Berlin). — Hr. Renti Otto Peitzner (Redefin).
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage
An-
Erste Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
Berlin, Sonnabend, den 15. März
1890.
Königreich Preußen.
1 Auf Ihren Bericht vom 10. Februar d. J. wieder beifolgenden Anlagen, nämlich das Statut der Posener landschaftlichen Dar⸗ lehnskasse, das Reglement, betreffend die Aufbringung des Betriebs⸗ kapitals für die zu errichtende Posener landschaftliche Darlehnskasse, den Sechsten Nachtrag zum Statut der Posener Land⸗ schaft vom 13. Mai 1857 und zum Regulativ vom 5. November 1866, endlich den Nachtrag zum Regle⸗ ment, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Wiaisen der Beamten der Posener Landschaft ermit Landesherrlich genehmigen. Berlin, den 24. Februar 1890. 1 Wilhelm R. 1 Freiherr Lucius von Ballhausen. von Scholz. 8 Herrfurth. von Schelling. An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen, des Innern und der Justiz. 2 Statut der Posener landschaftlichen Darlehnskasse.
§. 1.
„Von der Posener Landschaft wird eine Derlehnskasse errichtet. Dieselbe führt die Firma „Posener landschaftliche Darlehnskasse“, L Sitz in Posen und genießt die Rechte einer juristischen
n.
Zur Betreibung ihrer Geschäfte wird der Darlehnskasse von der Landschaft ein Grundkapital von 2 Millionen Mark vorschußweise gewährt, theils durch zinsfreie Ueberlassung des Reserve⸗Verstärkungs⸗ Fonds (§. 3 des dritten Nachtrages vom 28. April 1879) und der davon angesammelten Zinsen, theils durch einen aus den Verwal⸗ tungsfonds zu gewährenden mit 3 % zu verzinsenden Vorschuß. Ab⸗ gesehen von diesem zur Ausstattung der Kasse hergegebenen Kapitale haftet die Landschaft nicht für die ““ der Darlehnskasse.
Die Darlehnskasse ist unter den in den nachfolgenden §§. 4 bis 9 angegebenen Einschränkungen befugt, 1 1) denjenigen Grundbesitzern, welche Baarmittel bedürfen, um ihre Hypothekenverhältnisse zur Erlangung eines Pfandbriefsdarlehens zu reguliren oder diese Verhältnisse nicht so schnell zu ordnen vermögen, als erforderlich wäre, um das Pfandbriefsdarlehn zu der Zeit zu er⸗ langen, zu welcher sie dasselbe nach ihrer Lage bedürfen, Vorschüsse zu verabreichen (§. 4); 8 2) Kredite in laufender Rechnung zu bewilligen (§. 5) 3) Darlehne gegen Verpfändung: 8 a. Ss ee üganter Papiere, welche die Reichsbank arf un b. von Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen, die auf Grundstücken, welche zur Posener Landschaft gehören, ein⸗ getragen sind, zu gewähren K. 6); 3 Pertouf den An⸗ un erkauf der zu 3a bezeichneten Papiere zu bewirken (§. 7); . 8 5) Depositen in baarem Gelde, auch in laufender Rechnung an⸗ zunehmen und zu verzinsen (§. 8); .6) Gelder im Auftrage einzukassiren und für die Auftraggeber einen Giroverkehr zu eröffnen.
§. 4.
Vorschüsse an Pfandbrief⸗Darlehnssucher (§. 3 Nr. 1) dürfen nur in dem Falle, daß das Zustandekommen des Bepfandbriefungs⸗ geschäfts gesichert erscheint, ferner in der Regel nur auf 6 Monate, und nur unter besonderen Umständen mit Genehmigung des Verwal⸗ tungsrathes für längere Frist bewilligt und gestundet werden.
Zur Sicherstellung des Vorschusses ist außer der Hypotheken⸗ bestellung für die Landschaft und deren Ermächtigung zu Löschungs⸗ anträgen erforderlich, daß der Besitzer seinen Anspruch an die Land⸗ schaft auf Herausgabe der auszufertigenden Pfandbriefe der Darlehns⸗ kasse bis zu demjenigen Betrage abtritt oder verpfändet, welcher zur Deckung des Darlehns nebst “ ist.
Die in laufender Rechnung zu bewilligenden Kredite (§. 3 Nr. 2) sind durch Hinterlegung von Wechseln bei gleichzeitiger Eintragung einer Kautionshypothek oder durch Verpfändung von Werthpapieren nach Maßgabe des nachfolgenden §. 6 sicher zu stellen. Aus den Wechseln müssen mindestens zwei als zahlungssähig bekannte Ver⸗ pflichtete haften; als Kautionshypothek darf nur eine solche an⸗ genommen werden, welche auf einem im Bereiche der Posener Land⸗ schaft belegenen Gute innerhalb des landschaftlichen Taxwerthes
eleihen
ooder des dreißigfachen FPodsteuer teinn . eingetragen ist.
Deutsche zinstragende, auf jeden Inhaber lautende Staats⸗, Kommunal⸗ und landschaftliche Werthpapiere dürfen höchstens bis zu 10 % unter dem Tagescourse, jedoch nicht über den Nennwerth, andere unter die Kategorie §. 3 Nr, 3a fallende Papiere höchstens bis zu 20 % unter dem Tagescourse, jedoch nicht über den Nennwerth beliehen werden und muß das Unterpfand angemessen verstärkt werden, wenn der Cours um mehr als 5 % sinkt. Auf Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen dürfen nur dann Darlehne bewilligt werden, wenn die Forverung auf einem im Bereiche der Posener Land⸗ schaft belegenen Gute innerhalb ⅞ des landschaftlichen Taxwerthes oder des 30 fachen Grundsteuer⸗Reinertrages eingetragen steht. Diese Darlehne dürfen 85 Prozent des Nominalwerthes der verpfändeten Forderungen nicht übersteigen, wenn letztere nicht innerhalb des 30 fachen Grundsteuer⸗Reinertrages stehen.
In der Regel sollen Darlehne Werthpapieren oder Hypotheken- und Erundschuldforderungen nicht auf längere Zeit, als auf drei Monate bewilligt werden. Eine Gewährung auf längere Zeit ist bei Beleihung von Frhocheten⸗ und Grundschuldforderungen nur bei gleichzeitiger egung von Wechseln, aus denen mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, zuläͤfsig.
Der An kauf von zinstragenden Papieren (§. 3 Nr. 4) darf nur gegen Hinterlegung der betreffenden Valuta, der Verkauf nur gegen vorherige leberliegerung der ö Papiere übernommen werden.
Die Depositen in baarem Gelde (§. 3 Nr. 5) dürfen den doppelten Betrag des Vermögens der Darlehnskasse niemals über⸗ steigen und sind nur unter der Bedingung einer mindestens zwei⸗ monatlichen Kündigungsfrist anzunehmen. Die Verzinsung erfolgt nach Maßgabe der von dem Verwaltungsrathe zu erlassenden Instruktion.
§. 9. Wenn ein nach §. 3 Nr. 2 oder 3 gegebenes Darlehn zur Verfall⸗ zeit nicht zurückgezahlt wird, so ist die Darlehnskasse berechtigt, das d, sofern dasselbe Börsenpreis
gegen Verpfändung von
will Ich die
Beamten oder einen vereideten Makler an der Berliner Börse zu verkaufen und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen, ohne den Darlehnsschuldner erst gerichtlich ver⸗ klagen zu dürfen. Dieser Bestimmung hat sich jeder Darlehnsnehmer bei Eingehung des Vertrages ausdrücklich zu unterwerfen.
§. 10. Die Bücher der Darlehnskasse werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres abgeschlossen und wird die Bilanz auf diesen Tag von dem Vorstande gezogen. Die Bilanz wird von dem Verwaltungs⸗ rath geprüft und festgestellt. Bei Aufnahme derselben müssen sowohl die sämmtlichen verausgabten Geschäftsunkosten, wie auch die vor⸗ gekommmenen Verluste abgesetzt und für die etwa vorhandenen un⸗ sicheren Forderungen ein angemessener Prozentsatz abgerechnet werden. Die etwa vorhandenen Effekten sind zum Börsencourse am Tage
der Bilanzaufnahme in der Bilanz anzusetzen. 11
Der auf diese Weise ermittelte Reingewinn wird zur einen Hälfte dazu verwendet, das vorgeschossene Grundkapital an die Landschaft nach Maßgabe des Reglements, betreffend die Dotation der Darlehns⸗ kasse, zu verzinsen und zurückzuzahlen. Die andere Hälfte des Rein⸗ gewinns und, sobald das Grundkapital vollständig zurückgezahlt ist, der ganze Reingewinn wird zu einem Reservefonds bis zur Höhe von 1 Million Mark angesammelt. Sobald der Reservefonds diese Höhe erreicht hat, ist der Reingewinn zu dem für die Posener Landschaft “ eigenthümlichen Fonds an die Landschaftskasse abzu⸗ ühren.
11“ §. 12.
Für die Darlehnskasse werden besondere Beamte angestellt. Der erste und der zweite Beamte bezw. deren Stellvertreter bilden den Vorstand. Die Namen dieser Beamten und Stellvertreter sind öffent⸗ lich bekannt zu machen.
§. 13.
Der Vorstand hat die Geschäfte der Darlehnskasse nach Maß⸗ gabe der ihm von dem Verwaltungsrathe zu ertheilenden Instruktion zu führen und ist für deren Innehaltung der Darlehnskasse ver⸗ antwortlich.
Nach Außen dagegen vertritt er die Kasse mit den unbeschränkten Befugnissen eines Geschäftsinhabers in allen Geschäften, selbst solchen, die sonst veine Spezia vollmacht erfordern. Von dritten Personen kann die Vorlegung der Instruktion nicht gefordert, ihnen gegenüber aber auch der Einwand nicht erhoben werden, daß der Vorstand der⸗ selben entgegen gehandelt habe.
Der Vorstand vollzieht alle Schriftstücke der Darlehnskasse, Kassenquittungen bedürfen der Unterschrift von zwei Beamten, welche der Verwaltungsrath hierzu bestimmt.
14
Der Verwaltungsrath kann da, wo sich ein Bedürfniß hierzu er⸗ giebt, Vermittelungsorgane für die Darlehnskasse bestellen. 15
Der Verwaltungsrath besteht aus einem vom Dirigenten der Landschafts⸗Direktion aus den Mitgliedern dieser Direktion ernannten Vorsitzenden und zwei durch Wahl des engeren Ausschusses auf je 3 Jahre zu bestellenden Mitgliedern bezw. Stellvertretern.
Der Dirigent der Landschafts Direktion hat das Recht, an allen Verhandlungen des Verwaltungsrathes mit vollem Stimmrecht unter Führung des Vorsitzes und der Befugniß, die Beschlüsse zu sistiren, Pües e Pehnn.
Der Verwaltungsrath hat die obere Leitung und Aufsicht über die Verwaltung und den Geschäftsbetrieb der Darlehnskasse 8 führen und die Grundsätze der Verwaltung vorzuzeichnen, ingleichen die Beamten zu bestellen und innerhalb der Grenzen des Etats ihr Diensteinkommen zu bestimmen.
Zur Fassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenheit von drei Mitgliedern oder Stellvertretern u“ erforderlich.
Der engere Ausschuß der Landschaft, welchem jährlich ein Ver⸗ waltungsbericht zu erstatten ist, hat die Jahresrechnung zu prüfen und zu dechargiren, auch den Etat festzusetzen. Derselbe wählt für jedes Jahr zwei Revisoren, denen es obliegt, mindestens einmal eine außer⸗ ordentliche Revision der Darlehnskasse vorzunehmen.
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Die Beamten der Darlehnskasse sind den landschaftli Beamten gleichgestellt. sse sin en landschaftlichen 18
Die in Angelegenheiten der Darlehnskasse auszvstellenden Schuld⸗, Cessions⸗ und Verpfändungs⸗Urkunden können von dem Syndikus der Landschaft oder dessen Stellvertreter mit der Wirkung gerichtlicher Urkunden aufgenommen werden.
„Die öffentlichen Bekanntmachungen der Darlehnzkasse erfolgen in der für die Bekanntmachungen der Landschafts⸗Direktion vor⸗ geschriebenen Weise.
§. 20.
Die vereinigte Generalversammlung der verschiedenen Systeme der Posener Landschaft ist berechtigt, das Statut der Darlehnskasse abzuändern oder auch die Aufhebung der Darlehnskasse zu beschließen. Derartige Beschlüsse bedürfen, um in Kraft zu treten, der landes⸗ herrlichen Genehmigung.
21.
„Erfolgt die Aufhebung der Darlehnskasse, so fällt das Grund⸗ kapital und der Reservefonds nach vollständiger Deckung aller Ver⸗ bindlichkeiten der Darlehnskasse an die Landschaft und fließt zum eigenthümlichen Fonds derselben.
22. Der Staatskommissarius der Posener Landschaft fungirt mit allen ihm der letzteren gegenüber zustehenden Rechten und Befugnissen auch bei der Darlehnskasse.
Reglement,
ͤbetreffenddie Aufbringung des Betriebskapitals für die
zu errichtende Posener landschaftliche Darlehnskasse. §. 1.
Das Betriebskapital der in Posen zu errichtenden landschaftlichen
Darlehnskasse wird auf 2 Millionen Mark festgesetzt und soll wie
folgt anfgebracht werden.
8. 2.
Die Posener Landschaft überweist der Darlehnskasse zunächst den
auf 610 000 ℳ angewachsenen sogenannten Reserve⸗Verstärkungsfonds
(§. 3 des dritten Nachtrags vom 28. April 1879) und die in Folge
Beschlusses des engeren Ausschusses der Posener Landschaft vom
1. April 1887 zu einem besondern Fonds angesammelten Zinsen desselben als unverzinslichen Vorschuß.
„Aus dem Verwaltungsfonds wird demnächst nach Maßgabe des eintretenden Bedarfs das Betriebskapital bis zu dem Betrage von 2 Millionen Mark ergänzt. Dieser Ergänzungsvorschuß ist der Land ⸗ schaft, und zwar zum Verwaltungsfonds derselben, von der Darlehns⸗ kasse nach Maßgabe ihres Statuts aus dem jährlich zu ermittelnden Reinertrage mit 3 % zu verzinsen.
hat, durch einen ihrer
„Spoyweit die Hälfte des Reingewinnes der Darlehnskasse die an die Landschaft zu zahlenden Zinsen (§. 3) übersteigt, wird der Ueber⸗
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schuß zur Wiederherstellung des Reserve⸗Verstärkungsfonds (§. 2) und, sabal; diese “ zur 95 des Ergänzungsvorschusses §. verwendet. ie letzteren Zahlungen fließen zum w
fonds der Landschaft. 3 u“ “
Sechster Nachtrag
zum Statut der Posener Landschaft vom 13 Mai 1857 und zum Regulativ vom 5. November 1866.
1) Die §§. 7 und 31 des Statuts w ahin abgeände “ bens. s werden dahin abgeändert, daß
a. im zweiten Satz des §. 7 anstatt „fünf“ Jahren — 5 obeen 18 t § fünf“ Jahren — „zehn
NHim ersten Satz des § 31 anstatt „fünf“ Jahre — „ — Jahre und anstatt „fünfjährige“ Serie Serie, S 8
c. auf den Talons (Anlage C und F zum fünften Nach zum Statut, zweiten und dritten Regulatid) anstatt “ 1 „zehn“ Jahre.
8 Diese abändernde Bestimmung tritt mit dem 1. Juli 1892 in 3
2) Der Zusatz zu §. 42 (Nr. III des Nachtrags zum Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1871) erhält unter “ gegenwärtigen Wortlauts folgende Fassung:
Dem Syndikus und dessen Stellvertreter wird die Befugniß beigelegt, Urkunden mit dem Darlehnsnehmer oder einer dritten Person, welche zum Zwecke der statutenmäßigen Eintrazung voz Pfandbriefsdarlehnen in das Grundbuch erforderlich sind, insbesondere Schuldurkunden, Abtretungen, Vorrechtseinräumungen, Löschungs⸗ bewilligungen, Rückcessionen, Ermächtigungen und dergleichen, sowie Urkunden über die zum Zwecke der Erleichterung der Pfandbriefs⸗ beleihungen bewilligten Vorschüsse und deren Sicherstellung mit der Wirkung gerichtlicher Urkunden aufzunehmen.
3) Der Schlußsatz des §. 30 des zweiten Regulati 2
5. November 1866 wird aufgehoben.
4) Der §. 4 des dritten Nachtrages zum Statut und zweiten Regulativ vom 28. April 1879 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
De Reserveverstärkungsfonds bildet bis zur etwaigen Auf⸗ lösung der Landschaft (§. 3 des dritten Nachtrags vom 28. April 1879) einen eigenthümlichen Fonds derselben, über dessen Anlegung und „Verwendung der engere Ausschuß mit Zustimmung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu bestimmen hat. Derselbe darf vorschußweise zur Dotation einer landschaftlichen Darlehnskasse verwendet werden.
Nachtr a g zum Reglement, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Beamten der Posener⸗ Landschaft.
Die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge, welche auf Grund der Paragraphen Nr. 1 bis 4 des durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. August 1884 bestätigten Reglements von den mit festem Gehalt etatsmäßtg angestellten Beamten der Posener Landschaft zu entrichten sind, werden, unbeschadet des an diese Verpflichtung geknüpften An⸗ spruchs auf Wittwen⸗ und Waisengeld, vom 1. Januar 1889 ab nicht mehr erhoben. 8
vom
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung.
Lehrplan
der akademischen Lehranstalten für die bildenden Künste für das Sommer⸗Semester 1890.
A. Unterricht in den akademischen Meister⸗Ateliers.
1) Für Malerei: Professor A. von Werner, Professor O. Knille, Professor H. Gude, g 2) für Bildhauerei: Professor Reinhold Begas,
3) für Architektur: Geheimer Regierungs⸗Rath Professor H. Ende und Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Joh.
Otzen.
Die Aspiranten haben sich Behufs ihrer Aufnahme inner⸗ halb der ersten 14 Tage eines jeden Quartals bei dem Meister zu melden, dem sie sich anzuschließen wünschen.
B. Unterricht in der akademischen Hochschule für die bildenden Künste. 1 Direktor: Professor A. von Werner. 1) Vork Alüsset achnen nach Gypzabt 1) Vorbereitungs⸗Klasse: Zeichnen na ypsabgüssen und nach der Natur (Köpfe): Professor Hancke, Professor Brausewetter, Maler Böse. 2) Proportionslehre und Anatomie des menschlichen Körpers: Professor Skarbina, Maler Böse. 3) Perspektive, Projektion und Schatten⸗Konstruktion: Professor Streckfuß, Maler Hugo Herwarth. 4) Dekorative Architektur und Ornamentlehre: Professor Kuhn, Maler Wilhelm Herwarth.
5) Vorträge über Kunstgeschichte und klassische Dichtungen: Professor Dr. Dobbert. ch. engen 6) Uebungen im Gewandzeichnen und in der Komposition (geleitet von dem Direktor und den betreffenden Klassen⸗
lehrern) 8 y 3 8 5 t 8 8 Zeichnen nach der Antike und dem lebenden Modell Akt dune Halbakt): Professor Ehrentraut, Professor riedrich. 2) Modelliren nach der Antike und dem lebend 18 nwfgsehgh Wolfse nden Modelle: alen von Stillleben, eilen des me ör⸗ pers F 8 der e.. hee. Hammeier⸗ öae alen von Köpfen, Halbakten ꝛc. n . Professor H. Vogel. 1u. 8 8) ee nach dem lebenden Modelle (Akt): Professor ichael. 6) Modelliren nach dem lebenden Modelle . Schaper, Bildhauer Janensch. Penfesior 7) F und Malen von landschaftlichen Studien:
8) Zeichnen und
Maler Voorgang. Malen von Thieren: 6 heim. . 88 h Professor Meyer