8 Verwaltungsstreitverfahren offen. Zuständig ist der Bezirks⸗ ausschuß. §. 6. Wer außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ort⸗ schaft eine Kolonie anlegen will, hat dazu die Genehmigung des Kreisausschusses, in Stadtkreisen der Orts⸗ Polizeibehörde, zu bean⸗ tragen. Mit dem Antrage ist ein Plan vorzulegen, in welchem, unter Beifügung einer Situationszeichnung, die im öffentlichen Interesse für die Kolonie erforderlichen Anlagen nach Umfang und Art ibrer Ausführung darzulegen sind, die künftige Unterhaltungspflicht für diese Anlagen festzu⸗ stellen und endlich nachzuweisen ist, daß die nöthigen Mittel zur ordnungs⸗ mäßigen Ausführung und dauernden Unterhaltung derselben vorhanden sind. Soweit zur Herstellung dieser Anlagen die anderweite Ge⸗ nehmigung einer Staatsbehörde gesetzlich erforderlich ist, ist gleich⸗ zeitig die Ertheilung dieser Genehmigung nachzuweisen. hmigung zur Anlegung einer Kolonie §§. 2 bis 4 entsprechende Anwendung. u versagen, wenn der mit dem An. rage vorzulegende Plan nicht den Anforderungen des §. 6 Absatz 2 und 3 entspricht. Zur Ausführung und dauernden Unterhaltung der öffentlichen Interesse für die Kolonie erforderlichen An⸗ nach ertheilter Genehmiaung die Anwendung des Zwangsverfahrens zulässig. Gegen den die Ertheilung oder Versagung der Genehmigung betreffenden Bescheid, welcher mit Gründen zu versehen und dem Antragsteller, sowie denjenigen, welche Einspruch erhoben haben, zu eröffnen ist, steht Letzteren, sowie dem Antragsteller bei Bescheiden des Kreis⸗ ausschusses der Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungs⸗ streitverfahren, bei Bescheiden der Orts⸗Polizeibehörde eines Stadt⸗ 8 die Klage bei dem Bezirksausschusse innerhalb zwei Wochen offen. 1 §. 8. Wer vor Ertheilung der vorgeschriebenen Genehmigung mit einer neuen Ansiedelung oder der Anlegung einer Kolonie beginnt, wird mit Geldstrafe bis 150 ℳ oder Haft bestraft. Auch kann der Landrath, in Stadtkreisen die Orts⸗Polizeibehörde, die Weiterführung der Ansiedelung oder Kolonie verhindern und die Wegschaffung der errichteten Anlagen anordnen. §. 9. Das Verfahren nach diesem Gesetze, einschließlich der er⸗ theilten Genehmigungen, ist stempelfrei. §. 10. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft. Von diesem Zeitpunkte ab sind sämmtliche entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben. Diejenigen anderweiten Bestimmungen, welche die Errichtung von Gebäuden in der Nähe von Forsten, Eisen⸗ bahnen, Chausseen, öffentlichen Gewässern, Strömen. Kanälen, Deichen, Bergwerken, Pulvermagazinen und anderen Anlagen polizeilichen Be⸗ G unterwerfen, werden von dem gegenwärtigen Gesetze nicht berührt. §. 11. Die zuständigen Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Die Begründung lautet:
Für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie und für West⸗ falen ist die als nothwendig erkannte Reform der gesetzlichen Vor⸗ schriften über die Gründung neuer Ansiedelungen dur die §§. 13 bis 26 des Gesetzes vom 25. August 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 405) erfolgt. Zu einer Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Bestim⸗ mungen auf die übrigen Provinzen lag damals keine Veranlassung vor. Nachdem dieselben jedoch inzwischen durch das Gesetz vom 4. Juli 1887 (Gesetz⸗Samml. S. 324) auf die Provinz Hannover, und durch das Gesetz vom 13. Juni 1888 (Gesetz⸗Samml. S. 243) auf die Provinz Schleswig⸗Holstein mit einigen Abweichungen über⸗ tragen worden sind, ist gegenwärtig auch in der Provinz Hessen⸗ Nassau das Bedürfniß nach Einführung besonderer gesetzlicher Vor⸗ schriften über die Gründung von Ansiedelungen hervorgetreten.
In den verschiedenen Landestheilen, aus welchen der Regierungs⸗ bezirk Kassel gebildet worden ist (Kurfürstenthum Hessen, Bayerische und Großherzoglich Hessische Gebietstheile), sind gesetzliche Bestimmungen über Neuansiedelungen — abgesehen von den Vorschriften des Gesetzes vom 2. Juli 1875 über die Anlegung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften — zur Zeit nicht in Geltung, mit Ausnahme des Artikel 20 §. 10 der Hessischen sogenannten Grebenordnung vom 6. November 1739 (Kulenkamp, Neue Samm⸗ lung der Landesordnungen ꝛc. Hessens Bd. II. S. 95), wonach an solchen Orten, woselbst vorhin keine Wohnhäuser vorhanden, nicht anders als mit obrigkeitlichem Vorwissen gebaut werden darf.“ 8
Von besonderer Bedeutung für den waldreichen Regierungsbezirk ist ferner der §. 47 ff. des Feld⸗ und Forst⸗Polizeigesetzes vom 1. April 1880, wodurch die Errichtung neuer Feuerstätten in der Nähe von Waldungen eingeschränkt worden ist. Endlich haben auch noch von der Bezirksregierung erlassene Bau⸗Polizeiordnungen die polizeiliche Erlaubniß für alle Neubauten an die Bedingung geknüpft, daß dieselben nur auf Grundstücken errichtet werden dürfen, welche an einer öffentlichen Straße liegen, oder von einer solchen eine aus⸗ reichende Zufahrt haben. 8 k8 1
Wenmn sich auch bisher die Anwendung dieser Bestimmungen in den meisten landräthlichen Kreisen des R egierungsbezirks Kassel bei der geringen Neigung zu Ausbauten außerhalb der geschlossenen Ort⸗ schaften ausreichend erwiesen hat, so muß doch der Erlaß gesetzlicher Bestimmungen über Neuansiedelungen für die gebirgigen Gegenden dieses Regierungsbezirks, wo die vereinzelten Niederlassungen häufiger sind, für nothwendig erachtet werden, nachdem auch das Direktorium des landwirthschaftlichen Centralvereins für den Regierungsbezirk Kassel nach Anhörung und in Uebereinstimmung mit einsichtsvollen Landwirthen dieses Bedürfniß ausdrücklich anerkannt hat. Hierbei kommt noch in Betracht, daß in Folge der Durchführung der Fepar rationen die landwirthschaftlichen Verhältnisse im Regierungsbezirk Kassel sich voraussichtlich ebenso gestalten werden, wie im übrigen preußischen Staatsgebiet, und daß dadurch das Bedürfniß nach An⸗ wendung derartiger gesetzlicher Bestimmungen in Zukunft immer fühl⸗ barer hervortreten wird. 1“]
Auch im Regierungsbezirk Wiesbaden ist die Gründung neuer Ansiedelungen — abgesehen von den Bestimmungen des Straßen⸗ und Baufluchtengesetzes vom 2. Juli 1875, sowie des Feld⸗ und Forst⸗Polizeigesetzes vom 1. April 1880 — zur Zeit gesetz⸗ lichen Einschränkungen nicht unterworfen. Das planlose Bauen, welches hiernach gesetzlich nicht gehindert werden kann, hat in diesem Regierungsbezirk nicht bloß auf dem platten Lande, sondern
auch in der Nähe der Städte, namentlich der Stadt Frank⸗ furt a. M., zur großen Benachtheiligung öffentlicher Interessen bereits eine bedenkliche Ausdehnung gewonnen. Das Bedürfniß nach Regelung der Ansiedelungsbedingungen ist hiernach im Regierungsbezirk Wies⸗ baden im Laufe der Jahre immer dringender hervorgetreten, wie dies auch von dem Vereine nassauischer Land⸗ und Forstwirthe, sowie von landwirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a. M. anerkannt worden ist. 8 1
Unter diesen Umständen wird die Einführung gesetzlicher Vor⸗ schriften über die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hessen⸗ Nassau nicht länger verzögert werden dürfen. Da die Verhaͤltnisse dieser Provinz in vieler Hinsicht mit denen des südlichen Bezirks der Provinz Hannover gleichartige sind, so empfiehlt es sich, die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Juli 1887 (Gesetz⸗Samml. S. 324), welche im Wesentlichen auch mit den Vorschriften des altländischen Gesetzes vom 25. August 1876 (Gesetz⸗ Samml. S. 405) übereinstimmen, auf die Provinz Hessen⸗Nassau zu übertragen. Dieselben haben sich in der Praxis bewährt; die freie Gründung neuer Ansiedelungen wird dadurch nicht weiter eingeschränkt, als zum Schutze wichtiger, namentlich öffentlicher Interessen erforder⸗ lich ist, und provinzielle Eigenthümlichkeiten, welche eine Abweichung in den materiellen Vorschriften bedingen würden, sind nicht vorhanden. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt sich daher den §§. 14 bis 24 des Gesetzes vom 4. Juli 1887 eng an und läßt nur diejenigen Be⸗ stimmungen dieser Paragrapben unberücksichtigt, welche lediglich mit Rücksicht auf die eigenthümlichen Verhältnisse der umfangreichen Haide⸗ und Hochmoordistrikte in der. r Hannover getroffen sind G. 15 letzter Absatz des erwähnten Gesetzes). 8 6
olizeibehörde, welche nach dem Gesetz vom Hannover vom 4. Juli Genehmigung des Ansiede⸗ der Landrath gesetzt worden. Holstein liegt die Orts⸗ in Hannover in Beurtheilung
An Stelle der Orts⸗ 25. August 1876 und n. 1887 die erste Instanz für Prüfung und lungsantrags bildet, ist f In den alten Provinzen, Polizeiverwaltun
ür die Landkreise de sowie in Schleswig⸗ Händen der Amtsvorsteher, Landräthe, Behörden, der bei Neuansiedelu Bestimmungen Polizei handhabenden vinz Hessen⸗Nassau diese fange nicht verlangt werden k §. 28 der Kreisordnung für 7. Juni 1885 diejenigen welche bei Erlaß jenes Gesetzes auf oder von der Aussichtsbehörde erla als dem Bürgermeister, ver Landrath wahrzunehmen sind. Genehmigung zu Neubauten ꝛc., Landrathe auch die hier in F sein wird. Dies ist in den 88 Die übrigen Bestimmungen nden Vorschriften der reinstimmen, werden mi dung nicht bedürfen.
g von Hessen⸗
denen die zur r kommenden gesetzlichen
meinden in der Pro⸗ ebotenen Um⸗ kommt noch, daß nach ssen ⸗Nassau vom Polizeiverwaltung, d gesetzlicher Vorschriften en von anderen fortan von dem ört auch die polizeiliche n aus diesem Grun de Befugniß zu übertragen 4 und 8 des Gesetzentwur dieses Gesetzentwurfs, vom 4. Ju 1 18 t Rücksicht hierauf
welchem der Gesetz⸗ den ist, hat sich mit dem⸗ den §§. 3 und 4 einverstanden ch abgesehen werden wünscht, daß nicht ch den Gemeinde⸗ beabsichtigte Ansiedelungen
teressen schlechthin lles Bedürfniß zur Einführung en Provinzen geltenden icht ersichtlich gemacht deinteressen allgemein und kultativen Grund zur Ablehnung
zudem gegenüber 1. November 1867
Bürgermeistern der Landge Gesetzeskenntnißs in dem g. die Provinz He Zweige der ö
ssener Verfügung waltet werden,
mit den entspreche und 13. Juni 1888 übe einer besonderen Begrün
Der Provinzial⸗Landta entwurf zur Begutachtung vorgelegt wo selben nach Annahme einiger Zusätze zu 1 Von Aufnahme der müssen. Wenn der Provinzial⸗ nur den betheiligten Gemeindevor ein Einspruchsrecht nspruchsrecht au der Gemeindein
andtag zunächst sondern au vertretungen gewahrt, und daß dieses Ein einer zu befürchtenden Gefährdung ausgedehnt werde, so i dieser Vorschrift, welche v gesetzlichen Bestimmungen a Eine Beeinträchtigung der ohne jede nähere Bestimmung als der Ansiedelungsgenehmigung ein den Bestimmungen unzulässig sein.
Der vom Provinzial⸗
„Erklärt der G stelle die Aufstellung ei ist die Entscheidung über das auszusetzen bis zum bestimmenden Frist bauungsplans“
erscheint entbehrlich, d Entwurfs die polizeiliche B der Ertheilung der Letzte rung von Straßen die . 11 des Straßen⸗ (Gesetz⸗Samml. S. 561) den erforderlichen S
st ein provinzielles Bed on den für die übrig bweichen würde,
zuführen, würde des Freizügigkeitsgesetzes vom Landtage ferner zu §. 3 befürwortete
emeindevorstand, daß für die Ansiedelung nes Bebauungsplans beabsichtigt werde, Ansiedelungsgenehmigung einer dem Gemeindevorstande zu für den Beginn der Offenlegung des
Gesuch um
edelungsgenehmigung nach §. 1 des bniß nicht einschließt und hinsichtlich projektirter Anlegung oder Verände⸗ richtige Handhabung der Be und Baufluchtengesetzes vom 2. chutz gewährt.
a die Ansi
stimmung des 2. Juli 1875
— Dem Hause der Abgeordneten ist der nach Abg. Muhl zugegangen:
de Antrag des egaꝛ olle beschließen,
as Haus der Abgeordneten w entwurf seine Zustimmung zu geben: Entwurf eines Gesetz trägliche Berücksichtigung nar 1870 (Gesetzsamml. d che in der Provinz S
folgendem Gesetz⸗
der nach §. 15 Nr. 3 des I. S. 85) erloschenen Ent⸗ chleswig⸗Holstein. auf Entschädigung für frühere bevorzugungen in der Provinz Nr. 3 Absatz 2 des Gesetzes der anderweiten 85) als erloschen folgenden Bestimmungen
betreffend die nach Gesetzes vom 11. Febrr schädigungsansprü 1 Diejenigen Ansprüche Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuer Schleswig⸗Holstein, vom 11. Februar 1 Regelung der Grun anzusehen waren, so noch berücksichtigt werden. §. 2. Diese Ansprüche ei dem bis zum Ablauf des Jahres 1890 schriftli
Diese Frist wärtigen Gesetzes u das Regierungs⸗Amts⸗ und Dieselbe ist außerdem und selbständigen Gutsbezir . Die Ansprüche, nicht in der vorgeschriebenen Form den, sind als endgültig er §. 5. Im Uebrigen finden die in dem 1870 gegebenen und in Bezug Anwendung.
8 — Bei dem Hause d errn von Huene un Antrag zu der zwe s dergei legenhei
welche nach §. 15 870, betreffend die Ausführung dsteuer ꝛc., (Gesetz⸗Samml. S. llen nach Maßgabe der
Kreislandrath h oder protokollarisch an⸗
Publikation ätestens bis zum 1. September d. J. durch das Kreisblatt bekannt zu innerhalb der einzelnen Gemeinden Weise zu veröffentlichen. welche bis zu dem vorbezeichneten Termine oder nicht am richtigen Orte an⸗ g erloschen an
sind bei dem zuständigen
ke in ortsüblicher
esetz vom 11. Februar
genommenen Vorschriften sinngemãße
Abgeordneten ist von den d von Strombeck der iten Berathung des stlichen, Unterrichts⸗ ten und zwar zu den Kap. 116, eingebracht worden:
Abgg. Freih nachstehende Etats des Ministerium und Medizinal⸗Ange Dauernden Ausgaben, aus der Abgeordneten wolle beschließen: Königliche Staatsregierung zu
1) Ermittelungen darüb Seelsorgestellen, Grund rechtlicher Verpflichtun habern ein stande
ob und welche katholis che on der Staatsregierung auf „zur Zeit ihren In⸗
er anzustellen, deren Unterhaltung v gen geleistet wird n nicht gewähren;
ch entsprechende Erhöhung Mittel zur Aufbesserung
sgemäßes Einkomme im nächstjährigen Etat dur 116 ausgeworfenen Fonds die
des in Kap. — b Stelleneinkommens zu gewähren.
ungenügenden
Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.
n den Bescheid 641 („Amtliche Nachricht 349) hat das Reichs⸗Versicherungsamt in 18. November 1889 ausgeführt, daß Allgemeinen lediglich die in dem land⸗ Unternehmers gewonnene Milch zu itet wird, dadurch noch nicht ihren Charakter Betrieb verliert, daß darin gelegentlich oder zu der selbstgewonnenen Milch unbedeutenden verarbeitet wird. Im vorliegenden esten Bestande von 90 eigenen Milch⸗ der Milch von 15 fremden Kühen. 648 und 658, auch 712, „Amtliche Nach⸗ 71889 Seite 118, 139, 321.)
er landwirthschaftlichen Unfallversicherungssache, in ige Sektionsvorstand und das Schiedsgericht an⸗ ß der bei der Feldarbeit in Folge Blitzschlages s landwirthschaftlichen Arbeiters als Betriebs⸗ hatte der Landesdirektor der be⸗ Rekursinstanz Namens des Vor⸗ flichtung der Beklagten rbeiters nach Maßgabe aftlichen Unfallversicherungsgesetzes anerkannt.
792.) Im Anschluß an des R.⸗B.⸗A.“ 1888 Seite einer Rekursentscheidung vom eine Molkerei, in welcher im wirthschaftlichen Betrieb Butter und Käse verarbe als landwirthschaftlicher in einem im Umfange auch zu Falle hande
Verhältniß gekaufte Milch sich bei einem f die Mitverarb leichen Besch richten des R.⸗V
(793.) In ein welcher der zuständ
tretene Tod eine nicht angeschen werden könne, treffenden preußischen ü- der beklagten tschädigung der des §. 7 des
Provinz in der Genossenschaft die Ver interbliebenen des
mittels Rekursentscheidung vom 7. Oktober 1889 die Beklagte ver⸗ urtheilt. Es wurde hierbei erwogen, daß, wenn auch nach dem Statut der betreffenden Genossenschaft die Feststellung der Entschäͤdigungen gemãß §§. 62ff. des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes den Sektions⸗ dorständen obliege, doch nach dem mit dem §. 63 Absatz 1 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes übereinstimmenden §. 68 Absatz 1 des landwirth⸗ schaftlichen Unfallversicherungsgesetzes der Genossenschaftsvorstand das⸗ jenige Organ sei, welches allein die Genossenschaft in dem Rekurs⸗ verfahren zu vertreten habe (zu vergleichen Bescheide 255 Absatz 2 und 785, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 11 und 1890 Seite 130). Als Genossenschaftsvorstand fungire nach dem Statut der Provinzialausschuß. Das ausdrücklich Namens dieses Vorstandes von dem Landesdirektor abgegebene Anerkenntniß des klaͤgerischen Anspruchs bilde jedenfalls dann eine ausreichende formelle Grundlage für die Entscheidung, der gegenüber eine sachliche Prüfung nicht erforderlich erscheine, wenn dasselbe, wie hier, über zweifelhafte Thatfragen disponire und gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes nicht verstoße (zu vergleichen §. 17 Absatz 1 der Kaiser⸗ lichen Verordnung, betreffend das Verfahren u. s. w. vor dem Reichs⸗ Versicherungsamt vom 5. August 1885/13. November 1887, §. 278 der Civilprozeßordnung und der oben angeführte Bescheid 255).
(794.) Im Anschluß an die Entscheidung 668 („Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 156) hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt in einer Rekursentscheidung vom 7. Januar 1890 einen Unfall, welcher dem sogenannten „Garbenaufbinder“ auf der Maschine eines gewerblichen Dreschmaschinenbesitzers zugestoßen war, für einen solchen erachtet, der sich in dem landwirthschaftlichen Betriebe des die Maschine miethenden Landwirths, nicht aber in dem gewerblichen Be⸗ triebe des Maschinenbesitzers ereignet hat. Letzterer hatte, wie in dem Falle der Entscheidung 668, nicht den ganzen Dreschakt in eigenen Akkord übernommen.
(795.) Ein statutarisch versicherter landwirthschaftlicher Unter⸗ nehmer verunglückte, als er bei einem Nachbarn zu seinem eigenen Bedarfe Kirschen pflückte, wozu ihm die Erlaubniß hauptsächlich des⸗ balb ertheilt worden war, weil die Familie des Nachbarn sich ihm für die unentgeltlich gewährte Hülfeleistung bei Viehkrankheiten ver⸗ pflichtet fühlte. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat, indem es das Kirschenpflücken vorliegendenfalls nach Maßgabe des Bescheides 625 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 343) als eine land- wirthschaftliche Thätigkeit ansab, in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht einen Betriebsunfall angenommen und den Rekurs der 1“ durch Entscheidung vom 3. Februar 1890 zurück⸗ gewiesen. .
(796.) In einer Rekursentscheidung vom 3. Februar 1890 bat das Reichs⸗Versicherungsamt ausgesprochen, daß die Beköstigung des versicherten Personals eines landwirthschaftlichen Betriebes jedenfalls dann, wenn die Beschaffung und Bereitung der Mahlzeiten in dem örtlichen Bereiche des betreffenden Betriebes durch das Betriebspersonal vorgenommen wird, zu dem landwirthschaftlichen Betriebe zu rechnen, und daher ein Unfall, welcher sich hierbei ereignet, nach dem land- wirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetz zu entschädigen ist.
(797.) Aus Anlaß einer zwischen einer Berufsgenossenschaft und einer Ortspolizeibehörde entstandenen Meinungsverschiedenheit hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 10. Februar 1890 sich folgender maßen geäußert: Die Pflicht der Ortspolizeibehörde, gemäß §. 53 Ziffer 5 des Unfallversicherungsgesetzes im Wege der polizeilichen Unfalluntersuchung die Hinterbliebenen eines durch Unfall Getödteten von Amtswegen festzustellen, erstreckt sich nicht auch auf die Er mittelung der nach §. 7 Absatz 2 a. a. O. rentenbezugsberechtigten Angehörigen des zum Zwecke der Kur und Verpflegung in einem Krankenhause untergebrachten Verletzten. Wenn auch im Falle der Tödtung durch Unfall ein Bedürfniß vorliegt, daß die Hinter bliebenen des Getödteten, welche nicht selten vom Orte des Unfalls entfernt wohnen und ohne behördliche Vermittelung oft lange Zeit der ihnen gebührenden Entschädigung entbehren würden, von Aimntswegen ermittelt werden, so trifft dies offenbar nicht zu im Falle des §. 7 a. a. O. In diesem Falle wird vielmehr der in dem Krankenhause Untergebrachte in der Regel selbst seine und seiner An⸗ gehörigen Rechte genügend wahrzunehmen in der Lage sein. G
(798.) Auf Anrufen einer Ortspolizeibehörde hat das Reichs Versicherungsamt unter dem 10. Februar 1890 darauf hingewiesen, daß, soweit ein Genossenschaftsorgan Veranlassung hat, außerhalb der Unfalluntersuchung und zwar gestützt auf das ihm durch §. 101 des Unfallversicherungsgesetzes eingeräumte Requisitionsrecht eine behörd⸗ liche Mitwirkung in Anspruch zu nehmen, zur Vermeidung zeitraubender Weitläufigkeiten und unnöthigen Schreibwerks thun⸗ lichst unmittelbar die Rechtshülfe derjenigen Behörde zusuchen sein wird, welche die zu beantragende Handlung selbst vorzunehmen in der Lage ist. Wenn daher insbesondere über die im Rahmen der Unfalluntersuchung von der Ortspolizeibehörde von Amtswegen zu bewirkenden Feststellungen hinaus die Einholung standesamtlicher Urkunden erforderlich ist, so wird hierzu nicht die Ver⸗ mittelung der Ortspolizeibehörde anzurufen sein, welche sich in der Regel erst wieder ihrerseits an die oft weit entfernten Standesämter wenden müßte, sondern es wird im Allgemeinen das Ersuchen um Ausfertigung der erforderlichen Urkunden direkt an die betheiligten Standesämter zu
8
richten sein.
(799.) Anläßlich eines Einzelfalles hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ausgesprochen, daß die Berufsgenossenschaften nicht verpflichtet sind, den unteren Verwaltungsbehörden dasjenige Porto zu ersetzen, welches durch Erhebungen und Mittheilungen zur nachträglichen Er⸗ gänzung unvollständiger (dem § 35 des Unfallversicherungsgesetzes nicht genögender) Anzeigen entsteht. Die unteren Verwaltungsbehörden sind nach §. 36 Absatz 1 a. a. O. verpflichtet, den Berufsgenossen⸗ schaften Anzeigen im Sinne des §. 35 a. a. O, also vollständige An⸗ zeigen, zu übermitteln, und haben demgemäß vor Weiterbeförderung der Anzeigen diese auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und die Vervollständigung nöthigenfalls unter Anwendung der in §. 35 Absatz 2 und §. 11 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes auch für diesen Fall gewährten Strafbefugniß herbeizuführen. Auch die nachträgliche Vervollständigung mangelhafter Anzeigen erfolgt mithin auf Grund des §. 36 Absatz 1 a. a. O., und die nach §. 101 a. a. O. bestehende Verpflichtung der Berufsgenossen⸗ schaften zur Erstattung von Kosten tritt dann nicht ein, wenn jene nachträglichen Erhebungen u. s. w. auf Ersuchen des Genossenschafts⸗ vorstandes erfolgt sind. Vergleiche Bescheid 110 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1886 Seite 5), auch das eine ähnliche Rechtslage behandelnde Rundschreiben des Reichs⸗Versicherungsamts vom 18. Oktober 1887, betreffend die den Berufsgenossenschaften nach §§. 53, 54 und 101 des Unfallversicherungsgesetzes zustehende Befugniß zur Einwirkung auf die ortspolizeilichen Unfalluntersuchungen (⸗Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 336).
(800.) Ein als Beauftragter des Reichs⸗Versicherungsamts mit der Leitung von Schiedsgerichtsbeisitzerwahlen befaßter Schieds⸗ gerichtsvorsitzender hatte die in der erstgedachten Eigenschaft an Privatpersonen und öffentliche Behörden, welche nicht Reichs⸗ behörden sind, gerichteten Briefsendungen zwar mit der Bezeichnung „Reichsdienstsache“ versehen, jedoch mit dem ihm anderweit zustehenden staatlichen Siegel verschlossen. Die Portofreiheit der fraglichen Sendungen (vergleiche Bescheid 147, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 72) war postamtlich nicht anerkannt worden. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat nunmehr im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichs⸗Postamt den Wahlbeauftragten ersucht, in Zukunft die gedachten Sendungen mit dem von ihm geführten Schieds⸗ gerichtssiegel zu verschließen.
Diesem Anerkenntnisse gemäß hat das Reichs⸗Versicherungsamt
voraussichtlich am 1. er d. J. der g bis “ ent freigegeben werden kann 1 weitere Neubauten größeren Umfangs, welche vorhandene Wasserstraßen den erhöhten Verkehrsansprüchen der Jetztzeit ent⸗ EEe “ sind 8 der Ausführung begriffen. r Arbeiten, die Kanalisi “ “ 1“ arem Zusammenhange mit den zur Zeit in der Ausführung begri enen EE der Spree innerhalb Berlins und “ de x5 euse an den ehemaligen Dammmühlen daselbst. Letztere soll die gleichen messungen, wie die Schleusen des Oder⸗Spree⸗Kanals erhalten, um . Durchfahren von Kähnen mit 8 m Breite, 2 m Tiefgang und 00 Ctr. Tragfähigkeit zu ermöglichen, und dementsprechend muß guch Feücnwafsen der “ bis Spandau vertieft werden Durchführung dieser Anlage könn ähne mi ü
Trasf higkecfübdun — 9 nen Kähne mit der angeführte 1 geführt werden, andere Bauausführung betrifft den Sacrow⸗Paretzer Kanal, Baggerungen 4 E11“ êe. henden, flachen Böschungen neue Deckwerke und damit ein wesentlich breiteres Fahrwasser erhält. Beide Arbei sow ie 1“ de Arbeiten, sowohl die Kanalisirun Sacrow⸗Paret
er Interesse hat, in ihren Bereich. Die öffent⸗ lungen wählen jährlich auf je 200 Mitglieder Diese Delegirten bilden zusammen dann Letzterer muß vom Provinzialausschuß einmal im aber an nichts gebunden. Er kann be⸗ ein gemeinsames Vorgehen i Arbeitern zu berathen.
Alles, was für Arbeit lichen Bezirksversamm höchstens einen Del den Delegirtentag. Jahre einberufen werden, ist sondere Kommissionen der Arbeiter unter sich und mit andere chlüsse derselben haben den Charakter von Vors Bezirks⸗Ausschüsse nicht bindend sind. Der Prov auf dem Delegirtentag unbedingt vertreten sein.
Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung. 1
Einer Correspondenz der „Köln. Ztg.“ aus Saarbrücken vom
es: Während sich die Berg⸗ aargebiets anfänglich mit der Einführung von Arbeiterausschüssen sowie mit den für die Wahl der Vertrauensmänner hierzu erlassenen Vorschriften zufrieden zeigten, wurden sie inzwischen durch den Vorstand des vereins und einen Theil aufgestachelt.
16. März entnehmen wir Folgendes:
arbeiter des S
bis Spandau, in unmitte
chlägen, die für Rechtsschutz⸗ inzial⸗Ausschuß
- erun Zur besonderen dieser Seite ¹. 8 geeignetes Mittel schte engere Fühlung zwischen Arbeitern und Verwaltung die Abfassung indessen der Wahlordnung insbesondere Einzelnen als einer Aenderung dringend bedürftig be⸗ er Vor der genannten Vereinigung ist begreiflich; ihr Bestehen ist für einzelne Mit⸗ nachdem sie zugezogen und
Presse gegen 1 man auch Arbeiterausschüsse chvereine
vollkommen Provinzialausschuß sind. Musterstatut ausgearbeitet werden. planes soll die Organisation erfolgen.
schuß gewählt, welcher den ersten Delegirtentag einberufen und dann
lligten die Tischlermeister die Lohnmehr⸗ sonst von diesen gestellten 6 für fertige wie es die Schlosser⸗ und
unabhängig Für diese Fachvereine wird ein besonderes Auf Grund dieses Organisations⸗ Es wurde zunächst ein Aus⸗
herzustellen,
Daß der Vorstand beziehungsweis eziehungsweise sein Amt niederlegen In Halle bewi forderung ders G Bedingungen, beschlossen aber Arbeiten entsprechend zu erhöhen, Klempnermeister in Halle gethan haben. Auch die Mehrzahl der dortigen Schneidermeister haben den Gesellen einen Lohnzuschlag von 10 % bewilligt, dagegen den Lohntarif abgelehnt. Hier in Berlin haben der „Nat. Ztg.⸗ zufolge sämmtliche am Bau des neuen Reichstagsge bäudes beschäftigten Zimmerer wegen Nichtbewilligung höherer Lohnforderungen gestern die Arbeit
3. nbe wird der „Voss. Ztg.“ telegraphirt: Zu Grünwald ist in der Baumwollspinnerei von Mauthner u. Oesterreicher ein großer Arbeiter⸗Ausstand ausgebrochen. 1000 Arbeiter sind ausständig und fordern zehnstündige Arbeitszeit, 20 % Lohnerhöhung und Entfernung des Fabrikleiters. fanden Ausschreitungen statt, wobei Letzterer geprügelt wurde. Vier der Ruhestörer wurden verhaftet.
Ueber die große Ausstandsbewegung unter den Berg⸗ leuten in England meldet „W. T. B.“ weiter: In einer gestern „London abgehaltenen besitzern erhöhung als unmöglich sich aber bereit, mit einer Deputation der Arbeiter am Donnerstng zu unterhandeln. — Die „Voss. Ztg“ theilt folgenden eigenen Draht⸗ Der Ausstand der Grubenarbeiter hat oßen Verhältnisse angenommen.
ssel Lebensfrage durch willkürliches Verhalten
damit den anständigen Erwerb ihres Unterhaltes abgeschnitten haben. So leben diese denn vergnügt von den ansehnlichen Brocken, die von .. Durch die Unterstellung, als seien
Kündigung
ihrerseits, die ihrer Kameraden Tische fallen. 88 gewisse Maßnahmen der Verwaltung gegen den „R den verzogenen Liebling der Arbeiterbevölkerung, uneigennützigen Leute Bergarbeiterbewegung g Dies die Veranlassung Reihe von Zusammenkünften der Bergarbeite stark übertrieben wurde insof zelner Inspektionen besucht, Erst der heutigen gro lung zu Dudweiler kann mit Rücksicht auf Saarkohlenarbeiter Werth beig faßte die Arbeiterausschüsse als Es wurde eine Centrum angehörigen Landtags⸗
echtsschutzverein“, fertig gebracht,
zer Kanals kö diunnd Verbreiterung des 8 8 können im Laufe dieses S 83 8,„ beendet werden es Sommers vollständig
beängstigend Literatur 1
„Geschichtsdramen“ in einem Bande.
r, deren Wichtigkeit von Angehörigen ein⸗ lediglich einen vorbereitenden Charakter ßen Bergarbeiter⸗Versamm⸗ sich zahlreiche Bergleute betheiligten, die Meinung eines überwiegenden Theils der Die Versammlung Schiedsgericht auf. Dieses verlangt
Anerkennungsdepesche an die dem Abgeordneten Dasbach und Fuchs
eingestellt.
ern, als sie, nur Aus Reichenberg i. B.
2 üeeanhwann. 1 erlagsbuchhandlung von J. J. 2 . 1890. Es ist die dritte Auflage dieses Werkes, neis Ice.
Die anziehende Macht seines Inhalts, für welche die so freundliche Aufnahme und so schnelle und weite Verbreitung desselben deutet genügend der wirkliche „volle die Welt bedeuten“, seine Darstellungs⸗
emessen werden. besten Zeichen sind,
Lohnerhöhung. Menschenleben“,
packend auf den Leser einwirkt, formen die Gestalten eines „Masaniello“, „Essex“, Savonarola“, Ruhla“, „Appius Claudius“, „Strafford“
Gegenstand
gleichviel ob
Versammlung beschlossen, Öund um weitere 5 %
Versammlung
rbeiter⸗Versammlung über welche gestern telegraphisch th, daß schließlich auch noch die Sprache kamen, und daß zufolge die Festsetzung einer bestimmten Frist, ner Lohnerhöhung gefordert Zu diesem Zweck hätten die
Mont Cenis, die Nachdem sich
Aus der allgemeinen Berga Altenessen vom letzten Sonntag, berichtet wurde, ist noch bemerkenswer Forder ungen des der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ bis zu welcher die Gewährung ei angestrebt wurde.
„Schmieds von
e der Darstellungsweise Aufwand an Kunstmitteln, jeden übermäß 8 Fanae. 8 E—
usgestaltung aller seiner „Geschichtsdramen“ unausgesetzt und mi bestem Erfolge bemüht, seine Helden und .“ 8 8 Lichte ihrer Zeit, in den Farben ihrer Zeitumstände, in dem Impulse ihrer Zeitgedanken, auftreten, handeln, siegen oder unterliegen zu
en Schwung der Phantasie,
bericht vom 17. d. M. mit: s. st Fehentfgen .
bis jetzt noch nicht die befürchteten gr 25 000 bis 30 000 stellten am Sonnabend die Arbeit in Süd⸗ und West⸗Yorkshire ein; in den übrigen Bezirken wird die Arbeit fort⸗ in London abzu⸗ Grubenbesitzerverbandes Inzwischen
werden sollte, Deputirten
Vollmond und, wie gesagt worden sei, auch von der Belegschaften bereits in Händen. Redner in der bekannten Weise über die Vertreter und der Einführung der achtstündigen Schicht geäußert Versammlung, ohne über die letzteren Punkte Be⸗
1000 bis 1200 Bergleuten besuchte Ver⸗ welche am letzten Sonntag in Waldenburg stattfand, „Schles. Ztg.“ Folgendes: Der n Mitglieder der Knappenvereine. den Bergleuten des Waldenburger Berghauer Franz, eröffnete die Versamm⸗ auf den obersten Berg⸗ te sodann sich gegen nicht arbeiten,
Unterschriften noch mehrere die Nothwendigkeit hatten, wurde die schluß gefaßt zu haben,
Ueber eine von etwa
die Entschließung haltenden Konferenz — Von dem in Frankfurt a. M. lebenden Dichter Dr. Arthur Pfungst liegt uns der erste Theil einer epischen Dichtung „Laskaris“ vor (Leipzig, Verlag von Wilhelm Friedrich, K. R. Hofbuchhändler). Der Verfasser, der sich durch eine unter dem Titel „Lose Blätter“ (im selben Verlage) erschienene Sammlung lyrischer Gedichte berecits vortheilhaft bekannt gemacht hat, bekundet, wie in diesen, so auch in dem obigen noch unvollendeten Epos eine tief ernste, gereifte Welt⸗ anschauung Ja, die eingeflochtenen, ausgedehnten und gedankenreichen Lebensweisheits⸗Lehren geben der Dichtung geradezu einen philosophisch⸗ daktischen Der erste Theil des Epos, dem eine neu⸗ griechische Sage zu Grunde zu liegen scheint, betitelt sich „Laskaris' Jugend“ und spielt auf den Inseln Cypern und Rhodos in mittelalter⸗ 1 Der Held ist ein vornehmer Jüngling, erfüllt von dem glühenden Drange in die Welt hinaus, während Philalethes, ein lebenserfahrener Weiser und Alchymist, sich beflissen zeigt, ihm die Gefahren, denen er sich aussetzen werde, und die Eitelkeit alles Irdischen . Als sich Laskaris dennoch nicht von seinem Vorhaben abbringen läßt, will ihm Philalethes wenigstens den Weg zum wahren Glück zeigen, und der Jüngling erklärt sich bereit, auf diesem be⸗ schwerlichen Pfade ihm zu folgen. gekommen, übergiebt der Weise ihn der Obhut des Prälaten eines Klosters, wo Laskaris nun, den edlen Thaten der Johanniter⸗Ritter nach⸗ eifernd, sich unter Anleitung der Mönche der Bereitung von Arzeneien r d. Eines Tages im Walde, wo er heilbringenden Kräutern suchte, ermüdet eingeschlafen, wird er durch einen Schrei aufgeweckt. Diesem nachgehend, findet er eine hülflose, von einer Schlange gebissene Jungfrau. Aussaugen der gifterfüllten Wunde vom sicheren Tode und geleitet das Mädchen dann heim nach ihrem Dörfchen. sich ihm aufs Tiefste eingeprägt; von Sehnsucht getrieben übersteigt er Nachts die Klostermauern, um in ihre 1 nun an ihrem Lager, daß sie dennoch dem? geschaut, elfengleiche Fabelwesen, die „Abends aus den kühlen Quellen steigen, um auf den Blumen, unter Sternenlicht zu tanzen ihrer — Sie verlangen nach ihr und nur durch irdisches Gold kann sie sich aus ihrer Gewalt befreien. Dieses beschließt ihr der liebende Jüngling um jeden Preis zu verschaffen. Er nimmt Ur⸗ laub vom Kloster und eilt zu seinem erfahrenen väterlichen Freunde. Philalethes, im Besitze einer „Panacee, auf die die Welt geharrt, das sie durchdringt, zu Gold läßt werden“, vererbt ihm dieses Wundermittel und legt sich dann Laskaris übergiebt die Leiche dem Feue⸗ e nach Rhodos zu bringen, wie es der Sleroenoe ihm vorgeschrieben. änge umfassende Theil der Dichtung, Als Versform sind en gewählt, nach Art der Stanzen, sehen, hat der Dichter
— . Lohnerhöhung ewi erhal Die kleineren Grubenbesitzer zeigen sich nach⸗ giebig, die größeren weigern sich jedoch entschieden, Zugeständnisse zu Dagegen berichtet die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem Der Ausstand der Bergleute kte Sonnabend Yorkshire haben 60 000, in Derbyshire 20 000, und Ost⸗Woreestershire 12 000, in Nord⸗Staffordshire 15 000, in Nottinghamfhire 12 000, in Nord⸗Wales 10 000 Bergleute die Arbeit eingestellt. Rechnet man hinzu die Kohlenreviere in Lancashire, Leicestershire, Warwickshire und den übrigen Binnengrafschaften, so läßt sich wohl annehmen, daß im Ganzen 150 000 bis 200 000 Ar⸗ beiter feiern.
In Liverpool fand gestern Nachmittag von strikenden Dockarbeitern 1 e der Schiffsrheder Honston, Arbeit auf seinen Schiffen nicht wieder ihre Forderungen bewilligt habe. Association,
bewilligt erhalten. sammlung, entnehmen wir einem Bericht der größere Theil der Erschienenen wa Der Führer der Bewegun Reviers, der gemaßregelte lung mit einem dreifachen „Glück auf!“ Kaiser Wilhelm II., zu vertheidigen,
den Bergleuten erhalten lassen, begegnete n. Widerspruch eines Theiles der Versammelten; ine Einigkeit unter den Bergleuten zu herrschen besonders die Belegschaften der Fürstensteiner des Bergmanns Franz nicht zufrieden ber die achtstündige Schicht⸗ Die Verwal⸗
machen. — in den Kohlen⸗
in Süd⸗Staffordshire didaktischen Charakter. und versuch 8 6
sondern sich von
dabei dem lebhafte überhaupt scheint ke und ein Theil derselben, Gruben, mit der Führerschaft der Berathung ü kam es zeitweise zu sehr erregten Auftritten. Reviers haben sich bereits zur Herabsetzung om 1. Juli d. J. an entschlossen, diesen ) cht, daß die Konkurrenzreviere bis t ebenfalls die Achtstundenschicht einführen und daß Mehrheit der Bergleute für Beibehaltung Berghauer Hermann beleuchtete die evier und unterzog sodann die Ritter vom 14 d. M. einer der Unter⸗ Bergarbeiter daß ein sehr
große Ver⸗ sammlung zu schildern. selben fragte warum die aufnähmen,
Mac Hugh, Sekretär der Arbeiter⸗ r ähnlichem Sinne von der lärmenden Menge mit dem Rufe unterbrochen: „Niemand soll arbeiten, während Andere Hunger leiden“. darauf, er werde, da die Menge vernünftigen Vorstellungen nicht zugäng⸗ lich zu sein scheine, überlegen, ob er seine Entlassung nehmen solle. Während er sprach, fuhr ein großer, mit Getreide beladener Wagen vorüber. Ein Haufe stürzte sich trotz der Proteste Mac Hugh's und Anderer auf den Wagen, bemächtigte sich des Getreides und verstreute dasselbe auf die Straße. Der Kutscher erhielt in dem Handgemenge einen Messerstich und mehrere andere Männer wurden durch Fuß⸗ tritte schwer verletzt. Eine Polizeimannschaft von 6 Offizieren und ihrem Eintreffen empfangen, zerstreute aber schließlich die Menge. Liverpool waren unter dem Vorsitz des Bürgermeisters heute mittag versammelt, um über die Situation zu berathen; die Verlegung von 500 Soldaten von Preston hierher beantragt
tungen des Waldenburger der Arbeitszeit auf acht Stunden v Beschluß aber dar zu diesem Zeitpunk nicht inzwischen sich die der jetzigen Arbeitszeit erklärt. Verhältnisse im niederschlesischen Bergr Rede des Abg. General⸗Direktors Dr. eingehenden Kritik, wobei er die Unparteilichkeit suchungskommission für 3 anerkannte!
In Rhodos mit Laskaris an⸗
on abhängig gema Mac Hugb erwiderte eigt für die Kranken widmet.
Laskaris errettet sie durch
Beschwerden der Ihr Bi 8
ßte auch zugestehen, Iör Bild 66 NPzhe zu eilen 8 besonders die Charakteristik der jüngeren Berg⸗ Nähe zu elen undaaheh bestritt aber, daß der Ausstand vom Mai 1889 ng der Kohle um 100 % veranlaßt habe; llein der Zwischenhandel schuld. Die Löhne % gestiegen, und dies auch
Se. Majestät der
Arbeiter klaren Auges durchschaut und sei ohne daß nur ein kräftiges eiterstand die eigentlichen Stützen Die Bürgerschaft handle darin aber en ihrer berechtigten
erwähnt, wahr ist, mannsgeneration; er die enorme Preissteigeru daran sei einzig und a der hiesigen Bergleute seien nur um 25 Gesammtheit,
50 Konstablern Steinwürfen Tode verfallen, weil sie die
ie Behörden von
ihren wundersamen Reigen“.
urtheilslos Aus Belgien liegen wieder zwei sehr bezeichnende sozialistische
den Bestrebungen der Auf Anweisung Generalraths dem Jahrestage der ale Belgiens Der Antwerpener Schankwirth Arcaye,
Antwerpener
Kundgebungen belgischen Arbeiterpartei werden am 18. d. M., als Proklamation der Pariser Commune, alle Arbeiterlok die rothe Fahne aufhissen.
150 000 Fr. gewonnen
die jed' Metall, zum Sterben nieder.
Zweifel von dem Gedanken dur sammelt die Asche,
Bürgerthum und ein tüchtiger Arkb des Thrones bilden können. sehr kurzsichtig, wenn sie den Bergleuten weg Bestrebungen
en Ziehung Fr. unen hatte, hat 20 000 Fr. dem dortigen Arbeiter⸗ vereine für die sozialistische Propaganda überwiesen.
Damit schließt der erste, 12 Ges auf deren Fortgang er uns recht gespannt macht. 5füßige gereimte Jamb zwei Verse erweitert. Von wenigen Stellen abge auch stets Sorgfalt auf die regelrechte Gestaltung von Vers und R schon oben hervorgehobene Fülle und eicht gemacht hat. se mitgetheilt. So ht der Mensch ver⸗ gen Licht, Jedoch der heut'ge ben werth ihn nicht. Nicht Jeder weiß es — Im letzten Gesange aber legt er dem gende Worte an Laskaris in den Mund: „Dich kann und wird allein das Leben heilen, Denn nur, düster sagen: Die Güter sind nicht werth kämpfend ich geduldig hab' ertragen, Für die Dasein hin! Nur der, dem Alles ward, was er begehrte, Dem nicht ein leiser Wunsch mehr blieb zurück, Sagt endlich: eitel, eitel ist die Erde — Was ist ihr Hoffen und was ist ihr Glück?“ — Ueber diesen len denkenden, besonders aber den älteren werden, sind jedoch auch die d Wirklichkeit keineswegs vernachlässigt; lche in farbenreichster Ausführung bei mit gedankentiefen ethischen Be⸗ kann man dem önen, gehaltvollen Werke wünschen
Sympathien . wurde ohne Widerspruch der Antrag angenommen: die Grubenverwaltungen erklären, nicht schon am achtstündige versammelten Bergarbeiter zufrieden, wenn d 1. Juli d. J. eintritt, vorausgesetzt, daß die Grubenverw chten und daß einschließlich je einer Viertelstunde e Schichtdauer höchstens 8 ⅞ Stunden beträgt.“ Die Versammlung ertheilte gleichzeitig den Deputirten den Auftrag, sich schriftlich von den Verwaltungen das Versprechen geben zu lassen, daß diese Arbeitszeit von dem genannten Zeitpunkt ab eingeführt werden soll. — Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen wurde aus der Mitte der Versammlung Klage geführt über das rohe Benehmen eines großen Theils der jüngeren Bergarbeiter und energisches Ein⸗ schreiten der Beamten und der älteren Arbeiter dagegen gefordert. In Halle wurde am Sonntag ein Bergmannstag der welcher der „Mgdb. Ztg.“ zufolge esc ten aus dem Mansfeldschen, besucht war, daß der Saal die Zuhörer nicht zu fassen vermochte. Auf der Tagesordnung stand Berathung über die Organisationder Berg⸗ arbeiter in der Provinz, über welche der bekannte Regierungs⸗ Baumeister a. D. Keßler Bericht erstattete. fußt demnach besonders auf §. 152 der Gewerbeordnung Nach dem vorgelegten des Ganzen der Provinzialausschuß — ztz in Halle a. S. Er hat die Aufgabe, die Organisation zu leiten, statistische Erhebungen über Lohn⸗ anzustellen, bei Streitigkeiten wegen Lohn und und ein friedliches Uebereinkommen anzubahnen ꝛc. zu vermeiden; nur die besonderen sind zu überwachen. bildet, sogenannte Lohnkommi
konstituiren sich selbst,
1. April d. J. die
r “ „ H . 89 . iese Schichtdauer erst am Zur Lage der Eisenindustri
Die Eisenfabrikation bot im letzten Quartal, Arnsberg geschrieben wird, in allen ihren Zweigen ein Bild dar. Die bestehenden Betriebe erfuhren eine weiterung, die Zahl der neuen Fabrikanlagen verme Preise sämmtlicher Fabrikate zeigten eine noch steigende in der Eisendraht⸗Industrie, deren Preise in auffallender geblieben waren, begann ein un
„Was den Eisenerz⸗Bergbau betrifft, dieser während des letzten Quartals nicht nur desselben eingenommenen Höhe, sondern bekundete tt. Da die Geschäftslage dieser Zeit eine günstige blieb, und die Nachfrage stiegen, so konnten die Gew werken flott fortgehen und einen guten
verwandt, trotzdem er durch die Tiefe der Gedanken sich seine Aufgabe nicht leicht Als Proben in dieser Beziehung seien einige Ver heißt es im 4. Gesange: „ klärt, Die Zukunft sieht er nur im ros' Tag, der ihm gehört, Er findet stets zu le l des Lebens Alle spielen müssen — Keiner will es wissen!“ Philalethes fol
schriftlich dazu verpfli
Ein⸗ und Ausfahrt di was vergangen. siel
Tendenz; selbst Weise zurück⸗ verkennbarer Aufschwung.
so hielt sich auch auf der zu Beginn sogar einen weiteren Eisenmarkt während Erzpreise in Folge verstärkter nungsarbeiten auf den Berg⸗ Ertrag abwerfen.
1 ig es ghlebt. 5. Fortschritt. er schweren Müh'n, Die Provinz Sachsen abgehalten, ich freudig gab mein
so zahlreich, besonders von Bergleu
lehrhaften Stellen, die al Lesern die Dichtung werth machen w Schilderungen der Natur un im Gegentheil finden wir so Sonnen⸗ und Mondschein meistens trachtungen allegorisch verbunden. Dichter wohl Glück zu seinem sch und ihn nur um baldige Fortsetzung desselben bitten. — Das soeben erschienene Märzheft der „Deutschen Rund⸗ zeichnet sich wiederum durch seinen ebenso abwechslungsvollen hbalt aus. Wir nennen hier nur die hauptsächlichsten Erzählungen von Akademische Abhandlung von G. Rü⸗
Kanalbauten.
Der Neubau des Oder⸗Spree⸗Kanals vergangenen Jahres in erfreulicher lange Kanal stellt eine neue, den h Größe und Tiefgang der Schiffe entsp berg a. O. über Müllrose nach Fürstenwalde, See und der Dahme bis nach Köpenick her. Hälfte der Strecke von Fürsten vollständig fertig herzustellen, i. vorigen Jahres dem öffentlichen Verkehr ü der oberen Strecke von Fürstenberg bis F ordentlich umfangreichen Erdarbeiten zwar kräftigst bei der Bauausführung dies anfänglich in Aussicht genomm der Schleusen bei Fürstenberg zeig keiten, daß es unmöglich wurde, bereits bis zu diesem Frühjahr zu vorhanden, dies bis zum Sommer der übrigen Strecke zwischen Fürsten arbeiten nahezu und die Bauwerke
Die beabsichtigte Or⸗ 8 1 ist im Laufe
Dieser 12 ½ Meilen Ansprüchen an on Fürsten⸗ t nach dem Seddin⸗ Es ist möglich gewesen, die ärts bis zum Seddin⸗See er Theil schon am 1. Juli ben werden konnte. Auf ürstenwalde sind die a in der Nähe von Fürstenberg ielfacher Schwierigkeiten, aber nicht soweit gelangt, Namentlich bei F ch so erhebliche Schwierig⸗ Bauwerke, wie beabsichtigt war, st aber sichere Aussicht, zu erreichen, sodaß dann, da auf berg uns ö
und auf §. 8 des preußische Statut steht an der Spitze mit dem Sitz in
. e Weise gediehen. heutigen gesteigerten
rechende Wass
Nach alledem
und Arbeiterverhältnisse Arbeit zu vermitteln 1 Jede Politik ist Angelegenheiten der Bergarbeiter n Bezirksausschüsse ge⸗ ssionen. In diese darf jeder Betrieb Vertreter entsenden. doch üben besondere Revisoren die Kontrole Der Zweck der Bezirksausschüsse ist nament zum Generalfonds zu veranstalte 1 Streitigkeiten zu sch Bericht zu erstatten. Auch die ondern nur vermit
wie gediegenen In Unter dem Mähly. — Ueber den Zufall. eh. Seeh von als. dram Fonrad. — Frauenarbeit in der Archäologie. Von
Kraus. — Die Denkwürdigkeiten des Herzogs von ver Von Gottlob Egelhaaf. — Die Berliner Märztage 18. 138 88 8 88 Stingrted⸗an8 Mitgetheilt von
ernhard Kugler. — Franz Dingelstedt. Blätter aus
Mit Randbemerkungen von Julius Rodenberg. es. politische Nachtwächter und Geheime Rath (1841—1851). II. Stutt⸗ (1843 — 1851). — Aus dem Berliner Musikleben. Von Theodor che Rundschau. — Moriz Carriere.
Daneben werden Katalpenbaum.
Die Ausschüsse Von Hermann
lich, Sammlungen vortraten, n, etwaige Uebelstände aufzudecken und ber lichten und an den Provinzialausschuß
abzustellen, olitische Thätigkeit
se Ausschüsse sollen keine teln zwischen Betriebsführern und Arbeitern. ltenden Generalversammlungen ernennen den chen die Bezirksausschüsse, treffen Be⸗ ꝛc., ziehen überhaupt
entwickeln, vollenden; es i VI 8 Die öffentlich abzuha 1)if Ehn⸗ zialausschuß auf ein Jahr, überwa
stimmung über die Gelder und Unterstützunge
alde die Erd⸗
rause. — Politis n Hermann