1890 / 74 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

entgegen gekommen; es erscheint indessen wünschenswertd. dieser Praxis einen festen gesetzlichen Anhalt und damit die Moglichkeit einer weiteren Ausdehnung zu bieten (§. 23 Abs. 2, §. 20 Abs. 3). Fällen zu verschiedenen Zeiten eine verschiedene Beurtheilung erfahren.

2) Bei den für die Zwecke des Heeres oder der Flotte nach⸗ gesuchten Patenten unterbleidt schon jetzt die Auslegung der Anmeldung In sfolchen Fällen jedoch, in welchen eine völlige Gebeimhaltung als nothwendig sich erweist, köunen auch die für die Anmeldung, wie für das Patent vorgesehenen Bekanntmachungen durch den „Reichs⸗Anzeiger“ und das „Patentblatt' eine den militärischen Inter⸗

und ihrer Beilagen.

essen nachtheilige Wirkung ausüben. Der Entwurf schreibt daher vor (§. 23 Abs. 3), daß in solchen Fällen auf Antrag jede Veröffent⸗

lichung in Fortfall kommen soll. 3) Der Wortlaut des §.

über aufkommen, ob Mittheilungen des Patentsuchers,

seitigung der vom Patentamt bezeichneten Mängel bezwecken, berücksichtigt werden können, der dem Patentjucher gestellten Frist, zurückweisenden Beschluß eingehen.

des Wortlauts wünschenswerth.

8

Ueber die Vorschriften des §. 24 Abj. 1

u §. 25.

Ein in den Interessentenkreisen lebhaft vertretener Wunsch richtet sich auf den Erlaß einer Vorschrift, kraft welcher im Patenterthei⸗ lungsverfahren zweiter Inftanz die mündliche Verhandlung zu erfolgen hat, wenn ein dahingehender Antrag gestellt wird. Die beabsichtigte Umgestaltung des Patentamts gestattet es, diesem Wunsche in erheb⸗ bisher nach §. 25 Abs. 2

ezw. §. 24 Abs. 2 des Gesetzes lediglich in das Ermessen des Patent⸗ amts gestellte Zulassung der mündlichen Verhandlung insoweit zur Regel zu erheben, als es dem berechtigten Bedürfniß entspricht. Der Werth der mündlichen Verhandlung für die Betheiligten liegt weniger in der Aufklärung der entscheidenden Abtheilung über die Bedeutung als vielmehr in der Beruhigung der Betheiliaten, daß zu dem ablehnenden Beschlusse des Amts irrige oder mißverständliche Anschauungen nicht geführt haben. Es kann dem nur förderlich sein, wenn die Betheiligten durch eine häufigere Anwendung des mündlichen Verfahrens Gelegen⸗ beit erhalten, sich diese Ueberzeugung zu verschaffen. Dem Interesse der Sache entspricht es daher, wenn das mündliche Verfahren in ge⸗ wissen Grenzen dem Patentamt zur Pflicht gemacht wird, und der in welchen dies ohne Gefährdung

lichem Grade entgegenzukommen und die

und Tragweite der Vorlagen,

Ansehen des Patentamts

Enrwurf bezeichnet die Grenzen, anderer Rücksichten möglich ist.

2E22

Ueber diese Grenzen noch hinauszugehen und etwa die mündliche Einschränkung von dem Antrage der Be⸗ theiligten allein abhängig zu machen, erscheint durch die Sache nicht sse der Thätigkeit des Patentamts nicht erfahrungsmäßig nicht selten triebenen Anschauungen an der Bedeutung ihrer Erfindung befangenen welche die beschlußfassenden Ab⸗

Verhandlung ohne jede

begründet und im Interesse rathsam. Es würde die,

Anmelder zu Anträgen verleiten, theilungen mit mündlichen Ver Folge würde der Gruündlichkeit

gefährden müßte. Die Zahl der Beschwerden, Beschlußfassung kommen,

Auch wenn, wie zu boffen steht,

doch noch immer jene Gefahr bestehen bleiben.

21 des Patentgesetzes läßt Zweifel dar⸗

wenn sie zwar nach Ablauf aber vor dem die Anmeldung Da die Bejahung dieser Frage dem Interesse des Patentsuchers entgegenkommt und mit der Bestim⸗ mung des §. 20 Abs. 3 im Einklang steht, so erschien eine Aenderung

bezw. des §. 26 Abs. 2 ist in den Erläuterungen zu §. 8 das Erforderliche bemerkt worden.

Verhandlungen überbürden. dieser Verhandlungen nacht werden, die schnelle Erledigung der Patentanmeldungen, auf welche nicht nur im Interesse des Anmelders, sondern auch in demjenigen der konkurrirenden Gewerbetreibenden Werth zu legen ist, erschweren und zu einer Erweiterung des Amtes führen, für welche das geeignete Personal kaum zu beschaffen sein würde, welche aber auch, wenn sie einträte, die Einheitlichkeit der Grundsätze der Entscheidungen ernstlich welche jährlich zur beläuft sich gegenwärtig auf rund 3000. in Folge der veränderten Organi⸗ sation des Amts die Zahl der Beschwerdefälle sich vermindert, würde

Der Begriff der Neuheit einer Je größer also der seit Ertheilung Patentfähigkeit.

Nichtigkeitsklagen lediglich aus dem

Um die des Unternehmungen gegen einen solchen welche die Be⸗

der Anmeldung wegen mangelnder Patentfähigkeit

nächst in Betracht, daß das Pat

Sodann ist zu erwägen, innerhalb der ersten J

hebung der

gesetzlichen Patentdauer ausschließt

Jahren der gesetzlichen Patentdauer

klärt der Entwurf die Anfechtung b

für statthaft (Absatz 1). Wie gegen verspätete,

selten, und sie werden dadurch erle verfahren, obwohl dasselbe einem

anlaßt sieht, ehe er dem Patentin

würde es aber sein, die Gebühr

zahlung der Gebühr vorgesehen.

wirksamen Ausnutzung der behindert werden.

Einspruchsverfahren zukehren wird, its 1 schlußfassung über die Patenterthe in über⸗

.. Wohnt der Antragsteller im A Eine solche inhaber die Gefahr, ohne Ersatz eilig erwachsen. §§. 102 ff. der Cevilprozeßordnung

zutreten (Absatz 3). Zu §§. 34

sicherheit geschützt werden müsse,

Patente sich fortlaufend in Kenntniß der gerichtlichen Bestrafung und d gehen. Es hat deshalb nur die Verfolgung gestellt.

i ieriger gestaltet sich die nachträgliche Prüfung der Fetentste schwierähs wied demgemäß als Füeet E da e für patentfähig erachtete Erfindung während der ganzen Dauer des Patents 8 Hefabr unterliegt, des Patentschutzes in Folge von

weil die Auffassung der entscheidenden Instanz über das, was patent⸗ fähig ist, im Laufe der Zeit sich geändert bat. Erfindungsschutzes

lichst sicher zu stellen, will der Entwurf die Anfechtbarkeit des Patents

nur während einer eingeschränkten Zeitvbauer gestatten. . Was die Bemessung der Zeitdauer anlangt, so kommt dafür zu⸗

Ja ift giebt, um seine Erfindung ef eett. un daß überhaupt die Wirkungen des Patents Jahre erfahrungsmäßig nicht immer in einem lumfange zu Tage treten, welcher ausreichenden Anhalt für die Er⸗ · Nichtiakenellgg⸗ 8 „welche die Nichtigkeitsklage nur für 1 E11““ , der Absicht desbalb nicht ent⸗

sprechen, weil die überwiegende Zahl der Patente

so wird auch gegen frivole Nichtigkeits⸗

klagen dem Patentinhaber ein stärkerer Schutz zu ger . Solche unbegründete Klagen sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht

wesentlich nähert, Streitgebühren bis jetzt nicht erhoben werden. Es erscheint daber gerechtfertigt, die Zulassung des Nichtigkeitsantrags von der Zahlung einer mäßigen Gebühr abhängig zu machen, dan Betheiligte zu einer sorgfältigen 12 seines Anspruchs sich ver⸗

aber, sowie dem 5 amt r dem Reichsgericht zeitraubende Verhandlungen aufnöthigt. Eine Härte

wesentlichsten Theil dieser Verhandlungen, der mündlichen Anhörung der Parteien, nicht kommt; für diesen Fall ist demgemäß die Zurück⸗ An die Einführung der gedachten Aenderungen knüpft sich eine doppelte Erwartung. Zunächst die, daß die Inhaber der Patente von spekulativen oder leichtsinnigen Nichtig⸗ keitsanträgen weniger als bisber werden belästigt und dadurch in der patentirten E 1 die sich in erhöhtem Grade d iode des Abwartens; die Spekulation bleibt unthätig; vorläufig Finwendungen gegen die Patentertheilung sich in erhöhtem Grade dem deriode des Abwartens; die ekulation bleibt unth ; vo gerage 2 1 önr die benachbarten größeren Mühlen den Markt. Weizenmehl Nr. 28 ½ ℳ, Nr. 3 25 ¾ —- 27 ¼ ℳ, Nr. 4 22 ½ 23 ½ ℳ, Nr. 5 18 19 Milchbrot⸗ und Brotmehl i. Verb. 58 61 westfälische Weizenmehle Nr. 00 28 29 ℳ, Roggenmehl loko hier Nr. 0 28 29 ℳ, 0/I1 26 27 ℳ, I 24 ½ 25 ½ (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig auch loko auswärtiger

halten, sondern daß, vermöge der besseren Fundirung der Patente, auch eine weitere Abnahme der Nichtigkeitsklagen eintreten wird. im Auslande, so erwächst dem Patent⸗

ihm durch die Vertretung seiner Ansprüche im Nichtigkeitsverfahren Dieser Gefahr ist durch eine

Das Patentgesetz geht davon aus,

wenn Jedermann über den Inhalt und die Tragweite der bestehenden

Jene Rücksicht wird auch fernerhin in erster

Erfindung wird in nicht seltenen

des Patents verstrichene Zeitraum die enge

Grunde wieder verlustig zu gehen,

theilhaftigen wirtbschaftlichen Wechsel der Anschauungen thun⸗

zwar beibehalten, dieselbe jedoch

entgesetz dem Patentinhaber drei zur Ausführung zu bringen.

t. Andererseits würde eine Be⸗ die letzten Jahre der werden. bis zu den letzten

Linie maßgebend zu bleiben haben; sie darf indeß nicht dahin führen, daß dem Patentinhaber die Geltendmachung der ihm durch die Patent⸗ ertheilung gewährleisteten Rechte solche Beeinträchtigung wird, wie Bestimmung des Patentgesetzes in der That bewirkt, da der Nachweis der Wissentlichkeit bei Patentverletzungen in der Regel mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, und der Patentinhaber daher in vielen Fällen gegen eine Verletzung seines Rechts überhaupt nicht mit Erfolg einschreiten kann. 1- der geltenden Bestimmungen nicht soweit segangen werden kann, wie es in sonstigen dem Schutze des geistigen

fetzen (§. 18 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 u. s. w.) geschehen ist, und wenn insbesondere eine Aenderung in den für die Strafbarkeit der Patentverletzung nicht einzutreten hat,

es doch im Interesse des Patentinhabers geboten. bezüglich der civil⸗ rechtlichen Entschädigungspflicht die grobe Fahrlässiakeit der Wissentlich⸗ keit gleichzustellen n 8 Beruf in fortgesetzte Berührung mit den Erzeugnissen patentirter Er⸗ findungen bringt, zu verschärfter Aufmerksamkeit angehalten werden. Die im §. 4 des Entwurfs zum Ausdruck gebrachte Beschränkung, kraft deren die Wirkungen des Patentschutzes nur auf den gewerbs⸗ mäßigen Gebrauch sich erstrecken, giebt die Gewähr dagegen, daß Personen, welchen eine solche verschärfte Aufmerksamkeit nicht zuzu⸗ muthen ist, in den Kreis der Entschädigungspflichtigen einbezogen

wesentlich verschränkt wird. Eine die Erfahrung gezeigt hat, durch

Wenn deshalb zwar bei der Verschärfung

igenthums dienenden Ge⸗ o erscheint

Dadurch wird nur derjenige, welchen ohnehin sein

gar nicht gelangt. Deshalb er⸗ innen einer Frist von fünf Jahren

gewähren sein. Joseph Strauß. verändern si

ichtert, daß in dem Nichtigkeits⸗ gerichtlichen Streitverfahren sich Sorten

allzugroßen Anfo damit der Patentamt und

einzubehalten, wenn es zu dem sehr verringert.

Angebot Seitens

Erfindungen weniger werden 1 Torfstreu 2 ¼

daß die Erhebung begründeter

und daß damit nicht nur die Be⸗ ilung eine größere Sicherheit er⸗

r die Auslagen zu bleiben, welche den Bestimmungen in Stationen.) nachgebildete Vorschrift entgegen⸗

und 35. daß der Verkehr vor der Un⸗ er ausgesetzt sein würde,

handel.

4,95 ℳ, welcher

zu erhalten hätte, um der Gefahr er civilrechtlichen Haftung zu ent⸗ wissentliche Patentverletzung unter

Frankfurt a. M., 20.

Leipzig, 21. März. La Plata. April 4,95 ℳ, pr. pr. August 4,955 ℳ, pr. September 4,95 ℳ, pr. Oktober 4,95 ℳ, pr. November 4,955 ℳ, pr. Dezember 4,95 Umsatz 125 000 kg. Fest. New⸗York, 21. Wochenbericht. Jusfuhr nach Großbritannien 32 000 Ballen; Kontinent 42 000 Ballen; Vorrath 417 000 Ballen.

—...——,

Handel und Gewerbe.

März. (Getreidemarktbericht Die Geschäfte werden immer geringer, die Course

gaum. Weizen ab Umgegend 20 ½ ¾ ℳ, frei hier 208/10 21 ℳ, kurhessischer und norddeutscher 206⁄10 ¾ ℳ, russische 21 ½ —- 22 ½ rderungen an den Markt stellte, waren Preise stramm; hiesiger 18 ¼ ℳ, russischer 17 ½ In Gerste geht die Cam⸗ pagne ihrem Schlusse entgegen, exquisite Saal⸗, Gerste 21 22 ½ nominell, hochfeine rumänische Brauerwaaare 16 ¼ bez. und übrige Futtergerste 14¼— ½. der Konkurrenz des immer billiger werdenden Mais hat sich der Absatz

Roggen: Obschon der Konsum keine

Franken⸗ und Ried⸗ Hafer flauer, bei

Tendenz weichend auf große Verkäufe eines New⸗

Porker Hauses; die Notiz 16 ¾ 17¾ bleibt. Mais (mixed) hält sich auf seinem seitherigen niedrigen Preisniveau. März⸗April 117/10 6/10. Chilisalvpeter blieb für die laufende Sicht verkehrslos, Käufer treffen hier einen guten Markt. Prima Speisekartoffeln, in fortgesetzt fester Tendenz, ca. 3 Roggenkleie 9 ½ ℳ, Weizen⸗ kleie 8 ¼ ℳ, unverändert, träge

Spelzspreu. Absatz schwach. der Fabriken nicht verstärkt, der letzte Cours 2,80 Mehlmarkt: Wir befinden uns in einer

Hiesiges 0 33 ½ 34 ℳ, Nr. 1 31 ¼ 32 ¾ ℳ, Nr. 2 27 ½

Norddeutsche und

(W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ Grundmuster B. pr. März 4,95 ℳ, pr. Mai 4,97 ½ ℳ, pr. Juni 4,97 ½ ℳ, pr. Juli

März. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Zufuhren in allen Unionshäfen 36 000 Ballen; Ausfuhr nach dem

———

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

.Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentliche

Anzeiger.

.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. . Berufs⸗Genossenschaften.

. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. „‚Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(72941] Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der gegen den Kaufmann Max Cohn, geb. am 23./2. 43 in den Akten C 52. 79 jetzt J. I. 741. 79. wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung und betrüglichen Bankerutts vom früheren Königlichen Stadtgericht unter dem 13. September 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.

Berlin, den 18. März 1890.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

[72942] 1 Offenes Strafvollstreckungsersuchen. Der Töpfergeselle Paul Wendt, am 19. Sep⸗ tember 1863 zu Fürstenwalde, Kreis Beeskow, ge⸗ boren, unbekannten Aufenthalts, ist durch rechts⸗ kräftiges Urtheil des Königlichen Schöffengerichts bierselbst vom 23. Januar 1890 wegen Vergehens gegen §§. 185, 200 Reichsstrafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von dreißig Mark, im Nichtbeitreibungs⸗ falle zu sechs Tagen Gefängniß verurtheilt. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten D. 85. 89 ersucht. Berlinchen, den 17. März 1890. 8 6 8 Königliches Amtsgericht. b [72939] Bekanntmachung. 8 1 In der Strafsache wider Knoll und Genossen J. I b. 673/84 rep werden die offenen Straf⸗ vollstreckungs⸗Ersuchen vom 18. März und 74. August 1885 soweit dieselben nicht den Arbeiter Isbrandt, den Sattler Dorner, den Müllersohn Pietz, den Seisensieder Domker, den Kaufmann Levy und den Gärtner Mavhack betreffen, da gegen diese die Er⸗ suchen bereits zurückgenommen sind, hierdurch erneuert. Berlin, den 14. März 1890. 8 Die Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

172417] 8 Ladung. 8 6— Nr. 4567. Georg Liebert, 36 Jahre alt, Müller von Bermersbach, zuletzt hier, Johann Jakob Mundweiler, 24 Jahre alt, Schneider von Blansingen, zuletzt daselbst, und Caspar Feßler, 34 Jahre alt, Schneider von Leopoldshöhe, zuletzt daselbst, werden angeklagt, daß sie, Georg Liebert und Caspar Feßler als Wehr⸗ männer der Landwehr und Johann Jakob Mund⸗ weiler als Ersatzreservist unerlaubt ausgewandert sind. Uebertretung gegen §. 360 Ziff. 3 R.⸗Str.⸗ G.⸗B. in Verbdg. mit §§. 11 ff. des Ges. vom 11. Februar 1888. Dieselben werden auf Anordnun Gr. Amtsgerichts hier auf Mittwoch, 14. Ma 1890, Vorm. 8 Uhr, zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentsc, uldigtem Ausbleiben werden die⸗

29 zig

selben auf Grund der nach §. 472 Str.⸗Pr.⸗O., vom Kgl. Bezirkskommando hier ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Lörrach, den 11. März 1890. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts (L. S.) Appel.

[72940] Gegen: 8 1) Dur, Adolf Stephan, geboren am 8. Fe⸗ bruar 1867 in Albersdorf, 8 2) Oudotte, Victor, geboren 20. Juli 1867 in Altdorf, 3) Thoillier, Marie Josef, geboren 20. Juli 1867 in Dorsweiler, 4) Straub, Johann Michel, geboren 29. August 1867 in Hunkirch, 5) Reb, Leon, geboren 13. April 1867 in Insmingen, ““ 6) Fimeyer, Ludwig, geboren 23. März 1867 in Insweiler, 7) Jacoby, Jacob Julius, geboren 5. Mai 1867 in Lauterfingen, der Geburtsort ist zugleich der letzte bekannte Aufenthaltsort, der Stand der Genannten ist unbe⸗ kannt ist durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts bierselbst vom 15. Februar

1890 wegen Verletzung der Wehrpflicht zur Deckung

der sie möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafen und der Kosten des Verfahrens ihr im Deutschen Reiche befindliche Vermögen mit Beschlag belegt worden. 8 Saargemünd, den 15. März 1890. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt. J. V.: Hünten.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

720 6 &1 2 172962) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 8 Nr. 525 auf den Namen des Kaufmanns August Karl Welcker und des Ingenieurs Hermann Welcker, Beide zu Berlin, zu gleichen Rechten und Antheilen ein⸗ etragene, in der Mauerstraße 45/46 belegene Grund⸗ füüch, welchem das Band 27 Nr. 1881 der Friedrich⸗ stadt eingetragene, in der Wilhelmstraße 62 belegene Grundstück als Zubehör zugeschrieben ist, am 12. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 22, a 21 am weder zur Grund⸗ steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗

buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, ein⸗ geseben werden. Alle Realberechtigten werden aufge⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehen⸗ den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Mai 1890, Nachmittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 7. März 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[72973] „In Sachen des Rechtsanwalts Wilhelm Hollandt in Braunschweig, Klägers, wider den Kreismaurer⸗ meisters Carl Sieburg hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, hie⸗ selbst sub No. ass. 233 belegenen Anbauerwesens sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß von heute verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am heutigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 27. Juni 1890, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Harzburg, den 17. März 1890. 8 Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

171G86- tamt des h 3

n Sachen des Rentners Angust Alpert und dessen Ehefrau, Bertha, geb. Nacke, hier, Kläger, wider 8 Restanrateur Carl Stelter hier, Beklagten, wegen Hypothekkapitalszinsen, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Altpetrithorfeldmark Blatt I. Nr. 19 b. hinter dem Kreuzkloster an der Höfenstraße belegenen Grundstücks zu 15 a 69 qm sammt darauf befind⸗

lichen Gebäuden Nr. 3813 mit der im hiesigen Grundbuche eingetragenen Lichtgerechtigkeit, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 12. März 1890 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 13. März 1890 er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Juni d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte hierselbst Zimmer Nr. 42, an⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, 15. März 1890. Herzogliches Amtsgericht. V. v. Münchhausen.

[72975) Bekanntmachung.

In der Bekanntmachung des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 20. Oktober 1886, betreffend den Antrag der Ehefrau des Ackermanns Ernst Schlimme, Wil⸗ helmine, geb. Bohnsack, zu Olxheim und Genossen, als Erben des Ackergehülfen Fritz Bohnsack daselbst auf Erlaß des Aufgebots der nachstehend genannten Wertbpapiere sind die daselbst aufgebotenen beiden Schuldverschreibungen irrthümlich als Herzoglich Braunschweigische „Landesschuldverschreibungen“ an⸗ statt als Herzoglich Braunschweigische „Leihhaus⸗ Landes⸗Schuldverschreibungen“ vom 1. April 1880 Serie V. Litt. A. Nr. 159 und 160 über je 3000 bezeichnet.

Indem daher nunmehr das Aufgebot bezüglich der vorgenannten beiden Herzoglich Braunschweigischen Leihhaus⸗Landesschuldverschreibungen nebst Talons und Zinscoupons vom 1. April 1886 bis 1. Oktober 1890 erlassen wird, werden die Inhaber dieser Ur⸗ kunden aufgefordert, spätestens in dem bereits an⸗ gesetzten Termine am 1. Mai 1891, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte bieselbst, Zimmer Nr. 27, ihre Rechte anzumelden und die genannten Schuldverschreibungen vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird

Brauuschweig, den 6. März 1890. 889

Herzogliches Amtsgericht. IX. Kammrat

[46976]

Aufgebot.

Die von der Schlesischen General⸗⸗Landschafts⸗ Direktion zu Breslau unter dem 20. Februar 1889 ausgefertigten fünf Niederlegungsscheine (Pfandbrief⸗

Rekognitionen) über nachstehende von dem Ritter⸗ gutsbesitzer Anton Gemander aus Belk, Kreis Rybnik, an demselben Tage bei der Kasse der ge⸗ nannten Direktion vö. zur Baarzahlung gekündigte altlandschaftliche Pfandbriefe:

1) von Nieder⸗Gorb G. S. Nr. 68 über 20 Thaler, 8 von Schoosdorf S. J. Nr. 3 über 1000 Thaler, 3) von Sternalitz O. 8. Nr. 12 über 1000 Thaler, 4) von Thomaswalde Ndr. 8. J. Nr. 40 übe

[72964]

5) von Bischdorf B. B. Nr. 42 über 50 Thaler, zu 1 bis 4 mit 3 ½ %, zu 5 mit 4 % ver⸗ zinslich, 8

sollen auf Antrag der verwittweten Rittergutsbesitzer

Emilie Gemander, geb. Lucas, zu Belk, Kreis Rybnik,

als Erbin ihres Ehemannes, des vorbenannten

Rittergutsbesitzers Anton Gemander, vertreten durch

den Rechtsanwalt Pieper zu Rybnik, für kraftlos erklärt werden. 8

Die Inhaber dieser Rekognitionen werden daher aufgefordert, ihre Rechte auf dieselben bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den

13. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an der

Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4,

Zimmer Nr. 89 des II. Stocks, anberaumten Auf⸗

gebotstermine anzumelden und die Urkunden vor⸗

zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

letzteren erfolgen wird. 11““

Breslau, den 15. November 1889 Königliches Amtsgericht

[731600 Kgl. Amtsgericht Kannstatt.

Der von Wilhelm Horackh, Jonathans Sohn, ledigem, volljährigem Weingärtner in Wangen, am 23. Juli 1881 gegen Salomon Auerbacher in Kannstatt über 500 Darlehen ausgestellte Pfand⸗ schein wird vermißt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Don⸗ nerstag, den 25. September 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Körniglichem Amts⸗ gericht hier anberaumten Termine seine Rechte geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Den 7. März 1890. 1

(gez.) Landgerichtsrath: Römer. Veröffentlicht: Gerichtsschreiber Neff.

[66328] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Odenkirchen zu Rhepdt hat Namens des Buchdruckereibesitzers Heinrich Leuchten⸗ rath daselbst das Aufgebot des unter der Nr. 1 am 13. Februar 1883 auf den Namen von Frau Anna, geborene Staveau, geschiedene Ehefrau von August Borgmann zu Brüssel, ausgestellten Kuxscheins über 2 Kuxe des Steinkohlenbergwerks Heinrich zu Ueber⸗ ruhr, Landkreis Essen, eingetragen im Gewerkenbuche dieser Zeche, beantragt. Der Inhaber des Kurx⸗ scheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und den Kuxschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfelgen wird.

Steele, den 3. Februar 1890.

8 Königliches Amtsgericht.

[63092] Aufgebot.

Auf Antrag des Rentiers Friedrich Henze zu Vahlbruch wird der Inhaber der auf den Namen des Antragstellers lautenden Police vom 20. No⸗ vember 1879 Nr. 5393 der Kapital⸗Versicherungs⸗ Anstalt zu Hannover über ein hei derselben ver⸗ sichertes, am 1. Dezember 1889 fälliges Kapital von 3000 ℳ, mit einem Versicherungszeitraum vom 1. Dezember 1879/89 aufge fordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 26. Juni 1890, 12 Uhr Mittags, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde (Police) vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird.

Hannover, den 29. Januar 1890. b

2 Königliches Amtsgericht. V. C.

8 gez. von Schwake. 8

(I. S.) Ausgefertigt: Böttcher, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts

[72971] Aufgebot.

Das Darlehns⸗Contobuch Nr. 549 der im Jahre 1878 in Konkurs gerathenen Dortmunder Volksbank Eingetragene Genossenschaft, lautend auf den Namen der unverehelichten Elisabeth Becker hier, welches sich über einen Saldo vom 1. Januar 1878 ad 1372,75 und 54 50 Zinsen, am 13. Juli 1881 aber noch über 1152 05 verhielt, ist der Eigenthümerin Becker verloren gegangen.

Auf ihren und ihres Pflegers, des Schlossers Georg Menke Antrag wird der unbekannte Inhaber des fragl. Contobuchs aufgefordert, spätestens im Termin den 10. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, seine Rechte unter Vorlegung des Conto⸗ buchs anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. 1

Dortmund, 14. März 1890.

Königliches Amtsgericht. [72965] Aufgebot.

Der Arbeiter Wilhelm Guth aus Groß Herzogs⸗ walde, als Vormund des Hermann Grütz in Som⸗ merau, hat das Aufgebot des für die Ball⸗Grütz'schen Minorennen ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 3834 der Kreissparkasse in Rosenberg über 38,03 Mark beantragt.

Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 15. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen

ird.

Rosenberg Wpr., den 5. März 1890.

Königliches Amtsgericht. J.

Aufgebot. Der Schäferknecht Carl Ludwig Liehr in Thier⸗ garth, hat das Aufgebot des auf seinen Namen aus⸗ gefertigten Sparkassenbuches Nr. 7962 der Kreis⸗ sparkasse Rosenberg über 167,90 beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1890, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗ mer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. 8 Rosenberg Wpr., den 5. März 1890. Königliches Amtsgericht. J.

[72970] Aufgebot. 1“

„Das von der Städischen Sparkasse zu Dortmund im Jahre 1871 für der Schlosser Erhardt Wittig, damals in Dortmund wobnhaft, ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 4308, früher Nr. 33273, ist dem ge⸗ nannten Eigenthümer im Juni 18890, zu wel cher Zeit es über 101 6,77 lautete, angeblich gestoh len, und bis jetzt nicht wieder präsentirt worden.

8 Auf Antrag des

Vormittags 11 Uhr, bei

1

Schlossers Erhardt Wittig werden die unbekannten Inhaber des vorbezeichneten Spaͤrkassenbuchs hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung des Spar⸗ kassenbuchs spätestens in dem, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, auf den 6. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls das vorbezeichnete Spar⸗ kassenbuch für kraftlos erklärt werden wird.

Dortmund, 15. März 1890. 8

Königliches Amtsgericht.

[72972] Aufgebot.

Die Eheleute Jakob Schmitz, Ackerer, und Ca⸗ tharina, geborene Hermes, zu Ensen wohnhaft, haben das Aufgebot des auf den Namen Catharina Schmitz zu Ensen und einen Betrag von 2167 33 lautenden und unter Nr. 11 894 ausgestellten Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Mülheim a./Rhein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mülheim a./ Rhein, den 18. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

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[34311]

Es haben 1““ 6

1) der Einwohner August Sachtler zu Horstdorf,

2) der Einwohner Friedrich Weise daselbst das Aufgebot folgender Posten, deren Tilgung sie behauptet, aber durch beglaubigte Quittung der ein⸗ getragenen Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger, weil ihnen dieselben ihrer Person resp. ihrem Auf⸗ enthaltsorte nach unbekannt sind, nicht nachweisen können, beantragt:

zu 1: einer Forderung für die Erben des in Ruß⸗ land verstorbenen Christoph Sachtler aus dem Kaufvertrage vom 24//24. November 1866 von 85,21 ℳ, eingetragen auf den im Grundbuche von Horstdorf Band 2 Blatt 27 geführten Grundstücken,

zu 2: einer Forderung an Erbtheil der elterlichen Tagezeitgelder für die verehelichte Henriette Hinsche, geb. Weise, zu Horstdorf aus dem Kaufvertrage vom 31./31. Januar 1835 in Verbindung mit der Quittung vom 24. Oktober 1859 und der Verhand⸗ lung vom 14. Februar 1878 von 9 ℳ, eingetragen auf den im Grundbuche von Horstdorf Band II. Blatt 46 geführten Grundstücken.

Den gestellten Anträgen ist stattgegeben, und werden die zu den vorbezeichneten Posten Berech⸗ tigten, sowie Diejenigen. welche daran Ansprüche erheben zu können glauben, hierdurch aufgefordert, in dem auf Dienstag, den 15. April 1890, Vormittags 10, Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, widrigenfalls sie durch das zu er⸗ lassende Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen an obige Posten ausgeschlossen und die letzteren im Grundbuche werden zur Löschung gebracht werden.

Oranienbaum, den 1. Oktober 1889.

Herzoglich Anbaltisches Amtsgericht. Franke.

[72979] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grundbuches für die Gemeinde Düren, sollen der Anstreicher Josef Kahls und die Helene Kahls, früher Dienstmagd in Köln, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsorte, über die Eigenthums⸗ verhältnisse und dinglichen Belastungen des unter Artikel 1116 der Grundsteuer⸗Mutterrolle der Ge⸗ meinde Düren eingetragenen Grundstücks vernommen werden. Termin ist bestimmt auf den 2. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gerichtsgebäude, Jesuitengasse 9 I., Haupt⸗Eingang von der Oberstraße aus, Zimmer 10. Zu diesem Termine werden Josef Kahls und Helene Kahls hiermit öffentlich geladen. Gr. A. Düren 611.

Düren, den 18. März 1890.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung I. für Grundbuchsachen. Löhmann, Aktuar

[172967]

Der Wilhelm Schwarz, früher in Kramberg wohn⸗ haft, geboren daselbst den 29. Mar 1819, im Jahre 1849 von dort nach Amerika ausgewandert, sowie dessen etwaige Leibes⸗ oder Testamentserben werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, spä⸗ testens aber in dem auf den 26. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigensalls der ꝛc. Schwarz für todt erklärt und sein Vermögen an seine In⸗ testaterben ausgeliefert werden wird.

Diez, den 14. März 1890.

Königliches Amtsgericht. I.

[72974] Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Johanne Christiane Kaiser, geb. Wittwer, aus Beuthen a. Oder, wird deren Ehemann, der Invalide Karl Wilhelm August Kaiser aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 28. Jaunar 1891, dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. 8

Beuthen a. Oder, den 18. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[72968] Aufgebot.

Der am 12. Februar 1806 in Plauen verstorbene Dr med. Christian Ferdinand Widemann hat letzt⸗ willig verfügt,

daß seine hinterlassenen Immobilien nach dem Ableben seines zu Erben eingesetzten Bruders auf die älteste Person aus der Widemann'schen Familie (männlichen oder weiblichen Geschlechts) verfallen, jederzeit bei dieser Familie bleiben und allemal wieder auf die älteste Person aus der Widemann'schen Familie, jedoch mit Aus⸗ schluß der Kasten'schen Linie fallen und vererbt werden sollen.

Nachdem nun der letzte Inhaber des 3z. 3. in verschiedenen hiesigen Grundstücken und zinsbaren Kapitalien bestehenden Widemann'schen Fidei⸗ commißvermögens, Herr Oberlehrer emer. Ernst Wilbelm Widemann zu Plauen, verstorben ist, so werden auf den Antrag der Frau Hermine Amalie verw. Amtmann Grössel, geb. Widemann, in Plauen,

ett in Witten wohnhaften

als der anzeiglich Nächstberechtigten, alle diejenigen, welche auf den Besitz und Genuß des bezeichneten Fideicommisses Anspruch machen wollen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 16. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, auch dabei ihre Zugehörigkeit zu der Familie und ihr Alter nachzuweisen; widrigenfalls diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, ihrer Ansprüche auf das Fideicommiß für verlustig zu erklären und mit den⸗ selben zu Gunsten des angemeldeten ältesten Familien⸗ gliedes auszuschließen sind. Plauen, am 15. März 1890. Königlich Sächsisches Amtsgericht daselbst. Steiger.

[72969] Aufgebot. S

Auf Antrag des Amtmanns a. D. Karl Heidens⸗ leben zu Wismar, welcher als Brudersohn des am 5. Februar 1890 hierselbst verstorbenen Cantors a. D. Gustav Friedrich Christian Gottlieb Heidensleben ein gesetzliches Anrecht an die Verlassenschaft des Letzteren zu haben behauptet, werden

1) alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich

nahes Erbrecht,

2) alle Diejenigen, welche Forderungen an den genannten Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem hier⸗ durch auf den 16. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin hierber anzu⸗ melden, lwidrigenfalls zu 1) der Antragsteller bezw. die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ibnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, und die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen; zu 2) die sich nicht Meldenden mit ihren Forderungen vom Nachlaß ausgeschlossen und zu ewigem Stillschweigen verurtheilt werden sollen.

Gadebusch, den 13. März 1890. Großherzogliches Amtsgericht. Schroeder.

17302122 Bekanntmachung.

Das Verfabren in der Schuhmacher Wilbelm Hain'schen Aufgebotssache von Niederwüstegiersdorf ist beendet.

Niederwüstegiersdorf, den 15. März 1

Königliches Amtsgericht. [73019] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmec des bier Hedemannstraße 15 wohnhaft gewesenen, am 10. Fe⸗ bruar 1889 verstorbenen Bildhauers Kari Ludwig Dankberg ist durch das am 20. Februar 1890 ver⸗ kündete Ausschlußurtheil beendet.

Berlin, den 7. März 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[73007] Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 14. September 1889 verstorbenen Schweinehändlers Friedrich Dreßler zu Erlau, ist durch das am 27. Februar 1889 erlassene Ausschlußurtheil beendet. Schleusingen, den 13. März 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[73013] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 17. März 1890 ist von uns der auf Grund des Gesetzes vom 26. Fe⸗ bruar 1872 ausgefertigte Staatsschu dschein des Fürstenthums Reuß j. L. Serie III. Nr. 50 über 50 Thaler für kraftlos erklärt worden.

Gera, am 18. März 1890.

Fürstliches Amtsgericht, Abth. für Civilprozeßsachen. Münch.

8.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 17. März 1890. Totzke, Assistent, als Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Pastors Strecker zu Karvin als Rendanten der Prediger⸗Wittwenkasse der Synode Körlin a. Pers. erkennt das Königliche Amtsgericht hn durch den Amtsrichter Schneider für Kecht:

Die auf dem Rittergute Wojenthin, ehemals Fürstenthum'schen, jetzt Bublitz'er Kreises einge⸗ tragenen Pommerschen Pfandbriefe Nr. 177 und Nr. 220 vom 25. Dezember 1809 über je 25 Thlr. = 75 zu 3 ½ Prozent verzinslich, der Prediger⸗ Wittwenkasse der Synode Körlin a. Pers. gehörig, werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin, soweit derselben nicht Kostenfreiheit zusteht, auferlegt.

[73024] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Geri bts vom 20. März 1890 ist die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Luüͤbeck am 4. Juli 1873 in Höhe von 1000 Thlr. Ct. ausgestellte, auf das Leben der Elise Emilie Johanna Gertrud Scholtz lautende Aussteuer⸗Police Nr. 2823 für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 20. März 1890.

Das Amtsgericht Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.

[72733] Verkündet am 15. März 1890. Beckers, Gerichtsschreibergeh.

In Sachen betr. das Rieseberg'sche Aufgebots⸗ verfahren (F. 2/89) hat das Königliche Amtsgericht Abtbeilung I zu Alfeld, durch den Amtsrichter Fresenius, in seiner Sitzung vom 15. März 1890 für Recht erkannt:

xc. ꝛc. ꝛc.

1) das Quittungsbuch der Sparkasse in Lamspringe Fol. 1176 Nr. 2701 über eine Einlage von 10 400 ℳ, lautend auf den Namen des Kothsassen Wilhelm Rieseberg in Sehlem, wird für kraftlos erklaͤrt,

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

gez. Fresenius. Gemäß §. 848 C. P. O. wird dieses Ausschluß⸗ urtheil hierdurch öffentlich bekannt gemacht. . Alfeld, den 15. März 1890. Ratzeburg, Sekr.,

173012]

Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.

1““

[72469] Bekanntmachung. Durch am 7. cr. verkündetes Urtheil unterzeich⸗ neten Gerichts ist für kraftlos erklärt die über fol⸗ gende Hypothekenpost gebildete Urkunde: x25 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. des Jacob Schaffrin, eingetragen ursprünglich auf Alt⸗Stabigotten 2 Ab⸗ Eöö“ ““ auf Alt⸗Stabi⸗ gotten und demnä von dort auf Stabigotten 67168,71 bis 29. Allenstein, den 14. März 1890. Königliches Amtsgericht.

[724682 Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Februar 1890.

Ref. v. Stockhausen, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe des M. M. Emanuel, Hannchen, geb. Müller, von hier, gerichtsbekannte Verwalterin des Nachlasses ihres verstorbenen Ehe⸗ manns M. M. Emanuel erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nentershausen durch den Amts⸗ richter von Clausbruch, da in dem Aufgebotstermine vom 4. Februar 1890 Rechte Dritter auf die Ur⸗ kunde nicht angemeldet sind, und die Antragsteherin Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht:

Der über die Band I. Art. 3 Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Iba eingetragene Post:

,67 Kaufgeld nebst 5 % Zinsen seit dem 5. Februar 1877 zahlbär bei pünktlicher Zins⸗ und Ratenzahlung (d. h. spätestens 4 Wochen nach Fällig⸗ keit), andernfalls das ganze fällig ist, in 3 gleichen mit dem 5. Februar 1878 beginnenden Jahresraten für Färber M. M. Emanuel in Nentershausen, laut Vertrag und Cession vom 15. Februar 1877 ein⸗ getragen am 18. April 1877“

ttellte Hypothekenbrief wird für kraftlos erklär

v. Clausbruch.

[72739] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Webermeisters Gottlieb Reimann in Gefell, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Ziegenrück in der Sitzung am 31. Januar 1890 durch den Amtsrichter Aßmann für Recht:

Die Hypotheken⸗Urkunde vom 7. Mai 1861 über die im Grundbuche von Gefell Band I. Blatt 21 auf den Grundstücken des Webermeisters Gottlieb Reimann in Gefell eingetragene Hypothek von 200 Thaler wird hierdurch für kraftlos erklärt.

Aßmann.

[72734]

Die Hypothekenurkunden, welche über die Posten Fegesecag III Nr. 2 und 5 Zydowko Blatt 17 über 464 Thaler noch für Anna und Lorenz Springer,

Abtheilung III Nr. 4. Louisenwalde Blatt 1 e über 483,87 für Josepha, Stanislaus und Marianna Kulczynski,

Abtheilung III Nr. 1. Pawlowo Blatt 8 über 300 Thaler für Andreas Koperski,

Abtheilung III Nr. 1. Kletzko Blatt 131, früber 98/103 über 117 Thaler 10 ½⅞ Pf. noch für Franz

Pniewski,

Abtheilung III Nr. 3. Gaj Blatt 4 über 218 Thaler 23 Gr. 11 Pf. noch für Johann Elisa⸗ beth Eichstädt und Stanislaus Grzadzielski

lauten, sind für kraftlos erklärt worden.

Gnesen, am 17. März 1890.

Kohnigliches Amtsgericht.

[797400

(72740 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. dieses Monats sind nachstehende Hypotheken⸗ urkunden:

1) über 400 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Konradsvitte auf Blatt I. Abth. III. Nr. 6 aus der gerichtlichen Obligation vom 7. Juli 1860, über 500 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Schaaksvitte Blatt 32 Abtheilung III Nr. 5 aus der notariellen Obligation vom 1. Oktober 1870, über 2400 ℳ, eingetragen im Grundbuche von Schaaksvitte auf Blatt 57 Abtb. III. Nr. 1 aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 4. Ok⸗ tober 1870, 8

für kraftlos erklärt.

Königsverg, den 13. März 1890.

Königliches Amtsgericht. VIII.

[72738] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Mühlenbesitzers Karl Wilhelm Schlotter in Lothramühle erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ziegenrück in der Sitzung am 1890 durch den Amtsrichter Aßmann für Recht:

Das Hypothekendokument, bestehend aus einer Aus⸗ fertigung des Erbrezesses vom 20. April 1831 nebst angeheftetem Hypothekenbuchsauszuge vom 11. Sep⸗ tember 1835, über die im Grundbuche von Reitzen⸗ geschwenda Band 20 A Blatt 12 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Friederike Elisabeth Schaller, jetzt vperehelichte Bergner zu Kleingeschwenda eingetragene Erbtheilsforderung von 50 Thalern wird hierdurch für kraftlos erklärt.

Aßmann.

[72732) Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Postschaffner Anton Greve zu Bochum vertreten durch den Rechtsanwalt Diekamp daselbst erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Bochum durch den Gerichts⸗Assessor Westermann für Recht: 1 a. Der Grundschuldbrief über die am 16. Mai 1879 für den Gerichtstaxator Theodor Homborg zu Bochum im Grundbuche von Bochum Band XIII Blatt 169 in Abth. III unter Nr. 22 eingetra⸗ gene und mit einem der verpfändeten Grund⸗ stücke nach Band VIII Blatt 379 des Grund⸗ buchs von Bochum übernommene Grundschuld von 4000 ℳ, nebst 5 % Zinsen, der Hypothekenbrief vom 25. Februar 1880 über die für den Oekonomen Moritz Wilhelm Schulte⸗ Crawinkel zu Wiemelhausen am 21. Januar 1880 in dem vorgenannten Grundbuche unter Nr. 34 eingetragen, ebenfalls nach Band VII] Blatt 379 zur Mithaft überschriebene Post von 6000 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juni 1879, werden zum Zwecke der Löschung der Posten für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antrag- steller zur Last. 8 Verkündet am 17. März 1890. „Kretschmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri

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