1890 / 80 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

8 den bisherigen Bestimmungen, welche die Vesseh der Waisen im e

woendig ist, die Hand in die Tasche stecken und Geld hervorholen

dation“ bei Schalke, auf deren Gruben der Ausstand ausgebrochen ist. Der Durchschnittslohn aller Arbeiter jener

im Januar 1890 auf

reizungen und Einschüchterungen durch die sogenannten Deputirten

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Verwaltung antworteten

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rung der Strikenden, ihnen einen Mehrverdienst von 1 pro Cent⸗ ner zu gewähren, bereitwilligst erfüllt wurde. Im eigenen Interesse

sache, daß, sobald durch einen Ausstand höhere Loͤhne erzielt worden sind, die Händler, Fleischer, Bäcker, erhöhen.

Lohnbewegung gebildete Vereinigung von Webwaaren⸗ Fabrikanten beschlossen haben soll, von einer Kündigungsfrist

t 8 Fabrikantenkreisen auch solche der Arbeiter herangezogen werden, und 98 kanten und je zwei dergleichen durch die Arbeiter ernannt werden.

2000 Arbeiterinnen und Arbeitern besuchte öffentliche Versammlung statt, in welcher, der

nichts erhielt; ferner werden bedacht die Vollwaisen, welche die 2 3 überschreiten, und da liegt ein Grundirrthum des Hrn. Abg. nörcke vor, den ich doch berichtigen möchte. Hr. Knörcke schien anzu⸗ nehmen, daß, wenn eine Vollwaise verbleibt, dieselbe nur 84 bekommt. Das ist nicht der Fall, sondern eine einzige Vollwaise bekommt 250 und 2 Vollwaisen bekommen auch 250 ℳ; wenn 3 Vollwaisen zurück⸗ bleiben, bekommen dieselben 3 % 84, das sind 252 Als bei 3 Vollwaisen beginnt bereits ein kleiner Vortheil aus diesem Gesetz. Dann steigert sich die Summe für jede weitere Vollwaise um 84 Ferner ist ein großer Vortheil, daß wir hier nunmehr, entgegen

Allgemeinen nur bis zum 14. und 15. Lebensjahr beschränkten, auf das 18. Lebensjahr gegangen sind, und dadurch in Bezug auf die Be⸗ rufswahl für Töͤchter sowohl wie für Söhne sehr entgegenkommend vorgesorgt haben. Im Allgemeinen sind die ländlichen Verhältnisse so, zaß mit dem 18. Lebensjahre die Berufswahl für eine Waise sicher⸗ stehen muß.

Im ebrigen darf ich bemerken, daß der Unterstützungsfonds, welcher bisher so die Unebenheiten und Unbilligkeiten ausgeglichen hat, unvermindert bestehen bleibt, so daß wir also überzeugt sein können, daß, wenn der Staat jetzt erneut ungefähr 300 000 zu Gunsten der Relikten verwendet, nunmehr diejenigen, welche aus dem Unter⸗ e versorgt werden sollen, noch sehr viel besser gestellt werden.

Ich möchte noch zuleß mich gegen den Vergleich wenden, welchen der Hr. Abg. Knörcke in Bezug auf die Geistlichen slogen hat. Da liegt kein tertium comparationis vor; bei den Geistlichen handelt es sich um Relikten, welche von der evangelischen Kirche den Geistlichen selbst und den Kirchengemeinden unterhalten werden. Ihre Versorgung beruht auf einem Kirchengesetz, welches Ihnen vorgelegt ist, nur um zu ermessen, wie der Staat sich dazu verhält bei der Ablösung seiner Verpflichtung in Bezug auf die allgemeine Wittwenverpflegungsanstalt. Der Staat hat gar keine Garantie den geistlichen Relikten gegenüber übernommen, und es ist insbesondere nicht richtig, wenn man annehmen wollte, daß die 800 000 ℳ, welche der Staat giebt, irgendwie ausreichten, um den geistlichen Relikten dasjenige zu gewähren, was ihnen in dem Kirchengesetz zu⸗ ebilligt ist. Ich darf daran erinnern, daß zunächst die Geistlichen elbst 3 % Beiträge und die Kirchengemeinden 1 % zu leisten haben, ferner daß alle Stiftungen u. s. w. eingerechnet werden, ferner daß die leistungsfähigen Kirchenkassen besondere Beiträge zu zahlen haben. Also man kann unmöglich sagen: eine geistliche Waise bekommt verhältniß⸗ mäßig zuviel, man kann bei den Lehrerwaisen vielleicht sagen, sie be⸗ kommen etwas zu wenig. Dann soll man aber, wie es bei den Geist⸗ lichen der Fall ist, die Unterhaltungspflichtigen auch, wenn es noth⸗

lassen.

Ich kann mich nur gegen den Vergleich wenden, es giebt das nach außen hin nur Schlagworte, welche den Wunsch der Regierung dort, wo es Noth ist, diese berabzumindern, verwischen, indem sie den Gesichtspunkt hinstellen, als ob das, was geschieht, anderen Ständen gegenüber viel zu wenig sei. Ich bitte, meine Herren, erfüllen Sie sich mit dem Gedanken, daß die Unterhaltungspflichtigen den Lehrern gegenüber ihre gesetzliche oder moralische Unterstü ungspflicht behalten und daß, wenn Mängel auf diesem Gebiet sich zeigen, die Unter⸗ die ersten sind, welche diese Mängel auszugleichen

aben.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ macht Mittheilungen über die Lohn⸗ verhältnisse bei der Bergwerksgesellschaft „Consoli⸗

3 eche betrug, nach Abzug von Sprengmaterialien, Gezähe und el (ausschließlich Beamte) im Januar d. J. pro Sstündige Schicht 3,84 ℳ, im Februar 3,89 Es stellten sich die Nettodurchschnittslöhne

für die Schachthauer Gesteinshauer Kohlenhauer 4,17 5,10 4,81 im Februar 1890 auf: 4,50 5,17 4,90 Das Blatt glaubt die Arbeitseinstellung allein auf die Auf⸗

zurückführen zu dürfen und führt als Beweis eine am Freitag voriger Woche unter Zuziehung von Zeugen stattgehabte Nachfrage bei den Bergleuten an, ob sie mit der von den Deputirten ausgesprochenen Kündigung einverstanden seien. Auf die diesbezügliche Frage der d 52 Mann mit „ja“ (diese waren also mit der Kündigung einverstanden), 201 Mann gaben keine bestimmte Antwort, 2653 Mann antworteten „nein, wir sind nicht mit der Kündigung einverstande. Was den gegenwärtigen Umfang der Strikebewegung betrifft, so wiederholen wir die gestern schon telegraphisch, aber ungenau mitge⸗ theilte Darstellung des angezogenen Blattes, nach welchem bei der gestrigen Morgenschicht auf Schacht I nur 76 Mann unter Tage an⸗ gefahren sind von 430, auf Schacht II von 410 unter Tage nur 75, auf Schacht III von 470 Mann unter Tage nur 210. Auf Zeche „Hibernia“, der Bergwerksgesellschaft Hibernia bei Herne gehörig, fehlten gestern Morgen 400 Mann unter Tage von einer Beleg⸗ schaft von 500 Mann. Bei der gestrigen Nachmittagsschicht sind auf Schacht I der Bergwerksgesellschaft „Consolidation“ nur 36 Mann von 300, auf Schacht II Niemand (die Belegschaft war auf morgen früh verlegt worden) und auf Schacht III nur 26 Mann von 280 angefahren (Alles unter Tage). Auf Zeche „Hibernia“ sind bei der gestrigen Nachmittagsschicht von 450 Mann der Beleg⸗ schaft unter Tage nur 45 angefahren. Auf Zeche „Wilhelmine Viktoria“, welche gleichfalls der Bergwerksgesellschaft Hibernia ge⸗ hört, sind in Schacht I von 306 nur 60 angefahren, auf Schacht II und III arbeitet noch alles.

Einer telegraphischen Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Friedrichs⸗ thal zufolge, haben die Vertrauensmänner des Rechtsschutzvereins vorgestern in Bildstock beschlossen, die Bergleute aufzufordern, in einen Ausstand so lange einzutreten, bis Warken freigelassen werde.

Der „Mgdb. Ztg.“ wird aus Königshütte (Ober⸗Schlesien) geschrieben: Der Strike der Arbeiter der Königshütte ist durch das Entgegenkommen der Hüttenverwaltung (Vereinigte Königs⸗ und Laurahütte) schnell beendet worden, indem die Forde⸗

der Bergleute liegt es, vor Einstellung der Arbeit den Ver⸗ such zu machen, auf gütlichem, nichtöffentlichem Wege bessere Lohn⸗ bedingungen zu erlangen; denn es ist eine nicht wegzuleugnende That⸗

d Gewürz⸗, Gemüse⸗ krämer u. s. w. namentlich in den kleineren Ortschaften daraus für sich Kapital zu schlagen suchen, indem sie sofort die Waarenpreise

Aus Chemnitz meldet „W. T. B.“, daß die aus Anlaß der

gegenüber den Arbeitern abzusehen und ihre Fabriken ohne Weiteres zu schließen, sofern die Arbeiter durch plötzliche Arbeits⸗ Kmstt cäeig in der Fabrik eines zu der Vereinigung gehörigen Fabri⸗ kanten das Arbeitsverhältniß ohne vorherige Kündigung sösen und, wenn die eigens hierfür einzusetzende Kommission die Grundlosigkeit des Strikes dargethan hat, die Wiederaufnahme der Arbeit trotzdem verweigert wird. Zu der betreffenden Kommission sollen außer Vertretern aus

zwar sollen aus jeder Fabrik je ein Arbeiterdelegirter durch die Fabri⸗

In Bremen fand am letzten Dienstag eine von etwa

Bremischen Reichstags⸗Abgeordneten Bruhns der Beschluß gefaßt wurde, den vom Pariser internationalen Arbeiterkongreß zu einer geeigneten Demonstration für die sogenannte „Achtstunden⸗Bewegung“ bestimmten 1. Mai d. J. nicht als Feiertag zu begehen, da die Gefahr nahe liege, daß Viele durch Lauheit der Kundgebung fern bleiben und so deren allein wirksame Großartigkeit in Frage stellen würden. Der 1. Mai soll nunmehr allein der Propaganda dienen durch Verbreitung von Flugblättern, durch abendliche Massenversammlungen und durch Sammeln von Unterschriften für eine Fen zur Herbeiführung des achtstündigen Arbeitstages. Zur Vorbereitung dieser Kundgebung wurde ein Comité gewählt.

Die Vereine der Maurer, Zimmerer und Steinmetzen in Hamburg haben, wie wir der „Köln. Ztg.“ entnehmen, früher ungefähr gleichlautende Beschlüss e gefaßt, nach welchen für dieses Jahr der neunstündige Arbeitstag eingeführt und der Mindest⸗ stundenlohn von 60 auf 70, bezw. 65 erhöht werden sollte. Die Baugewerks⸗Innung und der Bund der Maurer⸗ und Zimmermeister Hamburgs hat nun diese Beschlüsse abgelehnt; beide Körperschaften halten unbedingt an dem bisherigen zehnstündigen e.b und an dom Mindest⸗ stundenlohn von 60 bis auf Weiteres fest. Die erstgenannten Vereine haben nun Versammlungen einberufen zur Berathung ihres ferneren Verhaltens in dieser Sache. Es steht eine allgemeine Anheits einstellung der Maurer und Zimmerer Hamburgs in

ussicht.

Eine Gärtnerversammlung in Leipzig genehmigte vor⸗ gestern die Statuten eines zu gründenden Fachvereins und beschloß eine Statistik über Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse der Leipziger Gärtnergehülfen aufnehmen zu lassen und den minderjährigen Gehülfen die Theilnahme an den Lohnbewegungen durch Bildung eines unter einem Vertrauensmann stehenden „Generalfonds“ zu ermög⸗ lichen. Vor einer Versammlung von 150 Sattlergehülfen wurde über das Ergebniß der Verhandlungen mit den Arbeitgebern berichtet. Die Forderungen der Gehülfen gehen auf 15 Mindestlohn bei 10stündiger Arbeitszeit, 25 % Zuschlag für Ueberstunden, 50 % Zu⸗ schlag für Nacht⸗ und Sonntagsarbeit. Diese Forderungen sind von 19 Nichtinnungsmeistern mit 123 Gehülfen bewilligt, von 9 Innungsmeistern abgelehnt worden. Die Innung hatte zwei Gegenforderungen gestellt; sie will an Stelle des 50 prozentigen Zu⸗ schlags nur einen von 33 ½ % gewähren und die Lohnerhöhung nicht auf „Volontäre“ ausgedehnt wissen. Die Gehülfenschaft beschloß gestern, sich mit der schriftlich vorliegenden Erklärung des Obermeisters, daß als Volontäre nur die ohne jeden Lohn zu ihrer Ausbildung beschäftigten wenigen Arbeiter zu betrachten seien, zu⸗ frieden zu geben, desto fester aber auf dem 50 % Lohnzuschlag für Nacht⸗ und Sonntagsarbeit zu bestehen und zur Durchsetzung dieser Forderung die Arbeit einzustellen, wenn die nochmaligen von einer vorgestern gewählten Kommission einzuleitenden Verhandlungen erfolglos bleiben würden.

In der Arbeiterbevölkerung von Mainz gährt es, wie der „Köln. Ztg.“ geschrieben wird, durch die meisten Gewerke. So haben z. B. Schreiner, Tüncher und Maler, Schneider und Metallarbeiter Versammlungen abgehalten, in welchen beschlossen wurde, auf Bewilligung höheren Lohns und kürzerer Arbeitszeit zu bestehen. Am Dienstag beschlossen die Schreiner, zu Ende April oder am 1. Mai die Arbeit niederzulegen, wenn ihre Forde⸗ rungen bis dahin nicht bewilligt seien, nachdem von den Fachvereinen aus 117 Städten 110 die hiesige Lohnbewegung gut⸗ geheißen hätten. Die Mitalieder des Möbelfabrikanten⸗ und Meistervereins haben sich bereit erklärt, über berechtigte Forde⸗ rungen der Arbeiter mit den letzteren zu verhandeln, lehnen aber den Verkehr mit der „Lohnkommission“ ab. Die Versammlung beschloß 1S auf der einheitlichen Regelung durch die Lohnkommission zu estehen. .

„Aus Halle wird der „Magdb. Ztg.“ unter dem 27. d. M. berichtet: Die Arbeiter der Victor Lwowski'schen Dampfkessel⸗ und Maschinenfabrik waren um Gewährung eines höheren Lohnes, namentlich für Ueberstunden, eingekommen. Da ihnen in der festgesetzten Zeit ein Bescheid. nicht zu Theil ge⸗ worden, so legten sie sämmtlich die Arbeit nieder. Man hofft jedoch, daß eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern erzielt wird. Von Arbeitseinstellungen in den anderen hiesigen Maschinenfabriken ist nichts bekannt. Die Arbeiter haben zumeist ihre Forderungen genehmigt erhalten; zum Theil schweben die bezüglichen Unterhandlungen zwischen Arbeitgebern und Vertretern der Arbeitnehmer noch. Die Steinsetzer haben die beantragte Lohnerhöhung von 40 auf 50 für die Stunde nicht bewilligt erhalten, sie haben aber auch nicht die Arbeit niedergelegt. Ganz dasselbe trifft bei den Dachdeckern zu, die ruhig zum alten Lohnsatze 40 für die Stunde weiter arbeiten. Was die Maurer anlangt, so wollten diese mit Beginn der Bauzeit mit Lohnaufbesserung von 40 auf 50 hervortreten, im Falle der Nichtbewilligung striken. Man hört bis jetzt nichts davon. Die Sache regelt sich hier schon von selbst, da Arbeitsmangel vorhanden ist.

Hier in Berlin werden der „Voss. Ztg.“ zufolge die Gärtner⸗ gehülfen Berlins und der Umgegend bestimmt am 1. April in den längst angedrohten Ausstand eintreten; für die Landschafts⸗ gärtner sollte der Ausstand nach einem am Dienstag von den Gärtnergehülfen in einer zahlreichen öffentlichen Ver⸗ sammlung gefaßten Beschlusse bereits gestern beginnen. Nach dem Bericht der Kommission haben von den ca 500 in Be⸗ tracht kommenden Prinzipalen (die Bewegung erstreckt sich auch auf alle in der Umgebung Berlins belegenen kleinen Städte und Ort⸗ schaften und auf ca. 2000 Gärtnergehülfen) bisher nur 25 Prinzipale den die Forderung der Gehülfenschaft enthaltenden Revers anstandslos unter⸗ schrieben. Eine weitere Anzahl von solchen Prinzipalen, welche sich vorher bei Konventionalstrafe verpflichtet hatten, die Forderungen der Gehülfen⸗ schaft nicht zu bewilligen, unterschrieben unter der Bedingung, daß sie nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Die Forderungen sind im Wesentlichen elfstündige Arbeitszeit und 25 Monatsgehalt bei voller Station, 18 Wochengehalt ohne Station. Am 2. April soll eine Versammlung aller ausständigen Gärtnergehülfen stattfinden. In Barcelona haben, wie „W. T. B.“ meldet, gegen 14 000 Fabrikarbeiter die Arbeit niedergelegt.

Aus dem H99g telegraphirt man der „Köln. Ztg.“, daß die eben begonnene Porfarbeit auch in diesem Jahre Anlaß zu Arbeiterwirren zu geben scheine. Von Groningen mußte Militär nach den Veenen beim Stads⸗ und Musselkanal gesandt werden, wo in Folge Verweigerung höherer Löhne die Ruhe bedroht ist. Auch in Enschede kamen einige Ausschrei⸗ tungen vor

Kunst und Wissenschaft.

In der gestrigen Sitzung der kriminalistischen Ver⸗ einigung in Halle a. S. wurden, wie „W. T. B.“ meldet, fol⸗ gende Fragen einstimmig bejaht: 1) Ist Rückfall anzunehmen, wenn eine neue und eine frühere Strafthat in derselben Straffallgruppe liegen? 2) Soll eine Verjährung des Rückfalls zugelassen werden? 3) Soll wiederholter Rückfall einen nothwendigen Strafverschärfungsgrund bilden? 4) Empfiehlt sich als Strafmittel gegen wiederum Rück⸗ fällige eine nach Art resp. nach Maß geschärfte Freiheitsstraͤfe mit Zulaffung von nachfolgendem Arbeitshause? 5) Soll das Gesetz An⸗ öordnungen treffen, welche eine dauernde Unterbringung für unver⸗ besserlich Erklärte in besonderen Abtheilungen des Zucht⸗, des Arbeits⸗ oder Irrenhauses sichern? 6) Soll bei für unverbesserlich Erklärten eine Probeentlassung zulässig sein? Mit großer Majorität bejaht wurde die Frage, ob es sich empfehle, den praktischen Juristen nach der giohen Staatsprüfung für den Strafvollzug praktisch und theoretisch vorzubereiten. * ““

Handel und Gewerbe.

Weizeneinfuhr zeitweilig, das ist bis zum 31. August d. J. aufgehoben worden.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Preußi⸗ schen Hypotbeken⸗Versicherungs⸗Aktiengesellschaft ge⸗ nehmigte die in Vorschlag gebrachte Dividende von 8 %, deren so⸗ fortige Auszablung beschlossen wurde. Nach dem Geschäftsberichte betrugen Ende 1889 die Hypothekenbeleihungen und Versicherungen rund 49 Millionen Mark, die im Umlauf befindlichen Emissions⸗ papiere dagegen 43 Millionen. Zum Erwerbe von Grundstücken war die Gesellschaft nicht gezwungen, auch sind sonstige Verluste nicht ein⸗ getreten. Der Gesammtverkehr beziffert sich auf 367 Mihiionen gegen 209 Millionen im Vorjahr. Im Effekten⸗Kommissionsgeschäft wurden 86 Millionen gegen 34 Millionen im Jahre 1888 umgesetzt. Die Gesammtreserven stellen sich auf ea. 2 Millionen Mark bei einem Eö“ LS,er 8 Je1eg auf weitere

ũ een die Vollzahlung geleistet ist, beträgt jetzt das baare 88 8 8 fs 38

In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Stettiner Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft „Vulcan“ wurde be⸗ schlossen, der Generalversammlung in Vorschlag zu bringen, für die keine, für die Prioritätsaktien dagegen 5 % Dividende

ahlen.

In der Generalversammlung der Magdeburger Hagel⸗ versicherungs⸗Gesellschaft vom 27. d. M. neeh. 2 vor⸗ gelegte Rechnungs⸗Abschluß und die Vertheilung einer dem Spar⸗ fonds zu entnehmenden Dividende von 25 pro Aktie genehmigt. Das Berichtsjahr schließt mit einem Verlust von 59 202 ab, welcher aus dem Reservefonds gedeckt ist. Der Reservefones beträgt nunmehr noch 472 701 und der Sparfonds 602 804 ℳ, beide Fonds zusammen also 1 075 505 Der Geschäftsumfang hat zu⸗ genommen und zwar um 11 863 085 Versicherungssumme. Hier⸗ von entfallen auf das hauptsächlichste Geschäftsgebiet der Gesellschaft, nämlich auf Nord⸗ und Mitteldeutschland 10 399 931 ℳℳ, auf das Königreich Bavern 644 704 und auf das übrige Süddeutschland 818 400 Der Prämien⸗Durchschnittssatz ist etwas gesunken, näm⸗ lich in Nord⸗ und Mittel⸗Deutschland von 0,94 % der Versicherungs⸗ summe auf 0,93 %, in Süddeutschland von 1,34 % auf 1,29 % und im Gesammtaeschäft von 0,98 % auf 0,97 %. Die gezahlte Entschädigung einschließlich der. Regulirungskosten betrug 1 894 091 gegen 753 253 im Vorjahre, also 1 140 838 mehr.

In der ordentlichen Generalversammlung der Bergwerks⸗ gesellschaft Hibernia in Herne vom 27. d. M. wurde nach Vor⸗ legung der Berichte des Vorstandes und Aufsichtsraths und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung, welche zu Erörterungen keinen Anlaß gaben, dem Vorstande und Aufsichtsrath für die Ge⸗ schäftsführung Decharge ertheilt und der Antrag des Aufsichteraths pro 1889, eine Dividende von 8 ½ % zu vertheilen, genehmigt. Die durch das Loos aus dem Aufsichtsrath scheidenden Mitglieder wurden für die ststutenmig8

Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am 31. März im „Berliner Hof' statt. sf

Köln, 27. März. (W. T. B.) Die Direktion der Lebens⸗ versicherungs⸗Gesellschaft ⸗„Concordia“ hat für die Aktio⸗ näre eine Dividende von 7 ½ % vorgeschlagen; die Versicherten sollen durchschnittlich 25 % der Prämie erhalten.

Leipzig, 27. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. April 4,90 ℳ, pr. Mai 4,92 ½ ℳ, pr. Juni 4,92 ½ ℳ, pr. Juli 4,90 ℳ, pr. August 4,90 ℳ, pr. September 4,90 ℳ, pr. Okteber 4,90 ℳ, pr. November 4,90 ℳ, pr. Dezember 4,90 Umsatz 50 000 kg. Fest.

Kämmlings⸗Auktion: Zahlreiche Käufer, gute Animation. Preise iemlich behauptet, zuweilen 5 billiger. Von 336 000 kg, zum Verkauf gestellt, wurden 63 000 zurückgezogen.

Wien, 27. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Anglo⸗Oesterreichischen Bank beschloß, eine Dividende von 9 ½ Fl. zu vertheilen, 100 000 Fl. dem Reservefonds zuzuführen und den Rest von 39 769 Fl. auf neue Rechnung vorzutragen.

London, 27. März. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten. 8

„Bradford, 27. März. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, Garne ruhig, Stoffe geschäftslos.

Paris, 27. März. (W. T. B.) Die Bank von Frank⸗ reich setzte den Zinsfuß für Vorschüsse von 4 auf 3 % und den Minimalbetrag der Darlehen von 500 auf 250 Fr. herab.

Basel, 27. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre des Baseler Bankvereins setzte die Dividende auf 8 % fest und beschloß die Erhöhung des Betriebskapitals von 12 auf 15 Millionen. 111“

Verkehrs⸗Anstalten.

London, 27. März. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist gestern auf der Ausreise in Capetown, und der Union⸗Dampfer „Nubian⸗ ist an demselben Tage auf der Heim⸗ reise in Southampton angekommen. 8

Mannigfaltiges.

Rom. Die Maifeste, welche alljährlich unter lebhafter Be⸗ theiligung der einheimischen Bevölkerung und der Fremden in Rom stattfinden, werden diesmal eine ganz besondere Anziehungskraft aus⸗ üben, denn soeben hat sich daselbst ein Comité gebildet, welches eine große internationale Schönheits⸗Konkurrenz nach dem Muster der vor einiger Zeit in Spaa und an anderen Orten abgehaltenen, veranstaltet. Die Bedingungen sind so verlockende, daß die Schönheiten aller Nationen wetteifern dürften, um preisgekrönt aus derselben hervorzugehen. Nicht weniger als 6000 Fr. sind als⸗ Gesammt⸗ summe der Schönheitspreise ausgesetzt. Zunächst werden diejenigen Damen, welche von ihrer eigenen Schönbeit überzeugt sind, gut thun, eine möglichst günstige Photographie von sich aufnehmen zu lassen, denn eine solche wird zugleich mit der Adresse bis zum 20. April ver⸗ langt. Es ist selbstverständlich, daß ein Comits, welches mit schönen Damen umgeht, auch so galant wie möglich ist, und so wird sich dasselbe angelegen sein lassen, diejenigen Damen, deren Bild vor den kritischen Augen des aus „verschiedenen Künstlern von anerkanntem Ruf“ bestehenden Ausschusses Gnade gefunden, rechtzeitig von der bewilligten Zulassung zur Konkurrenz zu benachrichtigen. Die Toilette wird natürlich die Hauptrolle spielen; es ist eigentlich überflüssig, die Damen auf diese ihnen selbst so wohlbekannte Thatsache noch beson⸗ ders aufmerksam zu machen, aber das Comité verbindet Galanterie mit Vorsicht und sagt in seinem Ausschreiben: Alle Damen thun gut daran, in Abendgesellschafts⸗Toilette oder im Originalkostüm ihres Landes zu erscheinen. Ihren Gipfelpunkt er⸗ reicht die Galanterie des Comités aber, indem es den theilnehmenden Damen auf Verlangen Erstattung der Kosten, freie Hin⸗ und Rückfahrt, freie Station während fünf Tage in einem der ersten Hotels der römischen Kapitale vaspricht; eine größere Coulanz dürfte selbst die verwöhnteste Schönheit nicht beanspruchen. Ganz leer soll keine der Damen bei der Konkurrenz ausgehen, denn das Comits wird jeder derselben auf seine Kosten eine besonders geschmackvolle und eigenartige Dekoration widmen. Die Konkurrenz wird zwei Soirsen im Teatro Nazionale veranstalten und zwar in den ersten Tagen des Mai. Genauere Angaben des Datums und der Einzelheiten des Programms werden noch bekannt gegeben werden.

London, 25. März. (A. C.) Heute Morgen explodirte das Pulvermagazin der Artillerie⸗Kaserne in Dorchester. Das Gebäude wurde völlig demolirt. Ein Feldwebel, welcher zur Zeit allein in dem Magazin war, wurde lebensgefährlich verwundet. Die ganze Umgegend wurde erdbebenähnlich erschüttert. Die Ursache der Explosion ist völlig unbekannt.

„Wes. Ztg.“ zufolge, auf Antrag des

In Portugal sind durch Königliche Verordnung vom 13. März 1890 die bisher bestandenen Beschränkungen der

den Prinzen Albrecht zu Waldeck und Pyrmont, Durchlaucht, Königlich Preußischen Major à la suite

1. Steckbriefe und Untersuchunge. ee en. 2. ———— ufgebote, Vorladungen u. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

dergl.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗ 6. Berufs⸗Genossenschaft

7. Erwerbs⸗ und 8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9. Verschiedene Bekanntmachungen.

aften. irthschafts⸗Genossenschaften.

175372 Bekanntmachung.

Seine Durchlaucht der regierende Fürst zu Waldeck und Pyrmont haben kraft der Ihm nach dem Fürst⸗ lichen Hans esce vom 22. April 1857 (Fürstl. Wald. Reg. Blatt Seite 53 ff.) über die Mitglieder des Fürstlichen Hauses zustehenden Gewalt durch Erlaß vom 22. Februar d. Js. Höchstseinen Vetter,

der Armee, zur Zeit in Plappeville bei Metz wohnhaft, in Rucksicht auf seine verschwenderische Lebensweise entmündigt und gleichzeitig den König⸗ lichen Rechtsanwalt Martin aus Kassel zum Kurator des Prinzen ernannt. 8

Der genannte Kurator ist in dieser seiner Eigen⸗ schaft von mir eidlich verpflichtet.

Arolsen, den 24. März 1890.

Der Königliche Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. v. Saldern.

———õ

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[74302] Steckbriefs⸗Erledigung..

Der unterm 30. März 1886 hinter den früheren Photographen, jetzigen Arbeiter Ludwig Frost, ge⸗ boren am 9. August 1857 in Bosemb, Kreis Sens⸗ burg, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Altona, den 24. März 1890.

„Der Erste Staatsanwalt.

[74301] Strafvollstreckungs ⸗Erledigung.

Die hinter den Kellner Rendant und Genossen unterm 4. März 1885 in Nr. 64 der zweiten Beilage dieses Anzeigers (73212) erlassene offene Strafvollstreckungs⸗Requisition ist bezüglich des unter Nr. 7 aufgeführten August Ernst Julius Graubaum, geboren am 6. Januar 1862 zu Küstrin, erledigt. M ² 56/84.

Landsberg a./ W., 22. März 1890.

Königlicher Erster Staatsanwalt.

[70998] Oeffentliche Ladung. 1 Der Schreiber und Wehrmann Adalbert Ritzki, geboren am 31. Juli 1864 zu Adlig⸗Brinsk, Kreis Strasburg Wpr., zuletzt in Brandenburg a. H. wohnhaft, E. 60,90, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs, Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst auf den 4. Juni 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Brandenburg a. H., Zimmer 41, zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗ Kommando zu Brandenburg a. H. ausgestellten Er⸗ klärung verurtheilt werden. 8 Brandenburg a. H., den 3. März 1890. aack, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

——ü—— 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

1143871 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 84 Nr. 4378 auf den Namen des Baumeisters Nicolaus Mons⸗ hausen zu Charlottenburg eingetragene, in der Parallelstraße, jetzt an der Stadtbahn (angeb⸗ Uich Nr. 39) belegene Grundstück am 6. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichenten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 9 a 02 qm weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging⸗ insbesondere derartige dees von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ e des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten

nsprüche im Range zurücktreten. Diejenigen,

welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Juni 1890, Nachmittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben bezeichnet verkündet werden. Der in dem Verfahren an die Stelle des Gebäude⸗ steuer⸗Nutzungswerths tretende Betrag wird auf 15 000 bestimmt. .“ Berlin, den 18. März 1890. 8

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

71097 8gn. Im Wege der Zwangsvollstreckung ist zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe der Stätte des Ziegelmeisters Heinrich Siek Nr. 426 zu Lage Ter⸗ min auf Dienstag, 29. April 1890, Morgens 10 Uhr, auf beß Gerichtszimmer angesetzt.

mehr als zwei Drittel der Abschätzungssumme ertheilt wird und daß letztere und die Verkaufs⸗ bedingungen in der Gerichtsschreiberei eingesehen werden können. 3 8 1 Bis zum angesetzten Termine und spätestens in demselben sind zugleich Ansprüche auf Befriedigung aus dem Kauferlöse und hypothekarische und sonstige dingliche Rechte an dem Verkaufsgegenstande bei Strafe der Ausschließung bezw. unter dem Rechts⸗ nachtheile hier anzumelden und zu begründen, daß die Rechte der sich nicht Meldenden dem neuen Er⸗ werber gegenüber verloren gehen. Lage, 1. März 1890. 21. Fürstlich Lippisches Amtsgericht.

Nieländer.

[32900)0 Aufgebot. Der Gefangenenaufseher Karl Kramm zu Fra k⸗ furt a. M., vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Hilf und Hilf II. zu Limburg, hat das Aufgebot der Schuldverschreibungen der Nassauischen Landesbank Litt. La. Nr. 2057 über 200 und Litt. Lb. Nr. 1509 über 500 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Oktober 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Marktstraße 1, Zimmer Nr. 18, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Dem Schuldner wird die Zahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer der betreffenden Schuldverschreibungen bis zum Aus⸗ trag der Sache bei Meidung doppelter Zahlung untersagt. Wiesbaden, den 17. September 1889 Königliches Amtsgericht. 6.

174362] Aufgebot.

Der Pommersche Pfandbrief, Dallenthin, Kreis Neustettin, Nr 28 über 200 Thaler ist dem Inhaber, Gutsbesitzer Carl Knuth in Strutzmin angeblich im Jahre 1882 gestohlen. Nachdem gemäß §. 248 des ommerschen Landschaftsreglements die öffentliche ekanntmachung dieses Verlustes unterm 16. Juli 1886 durch die zuständige Generallandschafts⸗Direction erfolgt ist, eine Meldung darauf aber in der gesetz⸗ lichen Frist nicht stattgefunden hat, wird der zeitige Inhaber dieses Pfandbriefes aufgefordert, in dem auf den 7. Oktober cr., Vorm. 11 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichtsrath Herrn Roehr hier an Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlegung des Pfandbriefes seine Rechte auf den⸗ selben bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden widrigenfalls die Kraftloserklärnng des Pfandbriefes erfolgen wird. Neustettin, den 14. März 1890. Königliches Amtsgericht.

[74342] Aufgebot. 8

Friedrich Ernst Wolfgang, Graf zu Sayn⸗ Wittgenstein von Sanerts hat das Aufgebot zweier Rentenscheine der Allgemeinen Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden in Karlsruhe vom 10. November 1842 Nr. 24, und 1. Juli 1848 Nr. 777 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 28. November 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht Karlsruhe Akademiestr. 2, I. Stock, Zimmer 2, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird.

Karlsruhe, den 18. März 1890.

Gerichtsschreiberei Großherzoglichen Amtsgericht.

Frank.

1“ 8

[74358] Aufgebot. Das Aufgebot

I. folgender Policen der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft Gexmania zu Stettin:

a. Nr. 230 638 über 1000 Fl. S. W., lautend auf den Namen des Posamentier und Thürmer Tobias Ilg zu Biberach,

b. Nr. 322 672 über 500 ℳ, lautend auf den Namen des Wagnermeisters Paul Dentler zu Wangen,

c. Nr. 54 375 über 500 R.⸗Thlr., lautend auf den Namen des Töpfermeisters Julius Kühn zu Naumburg a/O.,

d. Nr. 149 491 über 200 Gulden S. W., lautend

Neuburg,

rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft Germania zu Stettin:

Höltje,

über 514 30 1 Maria Babetta Berneth, ayreuth,

Carl Friedrich Emil Behnke,

über 3000 R.⸗Thlr. Pr. Crt.,

zu Stargard,

Sterbekassenbuch Nr. 309 681, Namen Carl Vater resp. Frau Gottliebe Vater, geb. Dluschinski

g. vom 20. November 1876 zum Sterbekassenbuch Nr. 61 660 über 150 ℳ, lautend auf den Namen des Handelsmanns Carl Würfel zu Dalldorf bei

Berlin, III. folgender Prämien⸗Rechnungen und Rück⸗

auf den Namen des protest. Pfarrers Johann Christian Wilhelm Glaser zu Carlshuld, Bez.⸗Amt

e. Nr. 255 733 über 20000 ℳ, lautend auf den Namen des Kaufmanns Wilhelm Kubies zu München, II. folgender Depositalscheine der Lebensversiche⸗

a. vom 6. April 1881 zum Sterbekassenbuche Nr. 76 920 über 150 ℳ, lautend auf den Namen der Frau Friederike Louise Henriette Klein, geb.

b. vom 27. April 1875 zur Police Nr. 159 021 lautend auf den Namen der geb. Braun zu

„c. vom September 1877 zur Police Nr. 230 463 über 6000 ℳ, lautend auf den Namen der ver⸗ wittweten Frau Elisabeth Rodenberg geb. Stockmar, „1d. vom 20. September 1876 zur Police Nr. 215 013 über 300 ℳ, lautend auf den Namen des Herrn

e. vom 19. Dezember 1870 zur Police Nr. 57 661 lautend auf den Namen des Fleischermeisters Carl Franz Otto Ruh

f. vom 20. Dezember 1886 zum Sterbekassenbuch Nr. 309 680 und vom 20. Dezember 1886 zum lautend auf den

a. vom 24. August 1872 zur Police Nr. 57 661

über 19 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf., lautend auf den

Namen des Herrn C. F. O. Ruh,

b. vom 24. November 1875 zur Police Nr. 57 661

über 58 15 ₰, lautend auf den Namen des

Herrn C. F. O. Ruh,

ist, und zwar:

ad I a. von dem früheren Stadtthürmer, jetzigen

EEE Tobias Ilg in Biberach an der

in Württemberg,

ad Ib. von dem geprüften Verwaltungskandidaten

Guido Kille zu Wangen als Bevollmächtigter des

Wagnermeisters Peter Paul Dentler zu Wangen,

ad Ic. von dem Töpfermeister Julius Kühn in

Naumburg a./Queis,

ad Id. von dem Pfarrer J. Chr. W. Glaser zu

Wiebelschein in Bayern, vertreten durch den Justiz⸗

rath Küchendahl in Stettin,

ad Ie. von dem Kaufmann Wilhelm Kubies zu

München, vertreten durch den Justizrath Bohm zu

Stettin,

ad II a. von der Wittwe Klein, geb. Höltje in

Berlin, Köpnickerstraße 7, vertreten durch den Rechts⸗

anwalt Dr. Delbrück zu Stettin,

ad II b. von dem Saalmeister Heinrich Berneth

und dessen Ehefrau Babetta, geb. Braun in Bay⸗

reuth, vertreten durch den Justizrath Bohm zu

Stettin,

ad IIc. von der Wittwe Rodenberg, Elisabeth,

geb. Stockmar zu Düsseldorf⸗Oberbilk, vertreten

durch den Justizrath Bohm in Stettin,

ad II d. von dem Friseur C. Behnke zu Stettin,

Louisenstr. 2, G

ad IIe. von dem Fleischermeister Otto Ruh zu

Stargard i/Pom., vertreten durch den Justizrath

Bohm in Stettin, 1

ad II f. von der verehelichten Tischler Gottliebe

Vater, geb. Dluschinski und deren Ehemann zu

Berlin, Manteuffelstraße 83, vertreten durch den

Rechtsanwalt Dr. Delbrück zu Stettin,

ad IIg. von dem Arbeiter Carl Würfel zu

Reinickendorf bei Berlin, vertreten durch den Rechts⸗

anwalt Dr. Hirschfeld zu Stettin, 1

ad III a und b. von dem Fleischermeister Otto

Ruh in Stargard i./ Pom., vertreten durch den Justiz⸗

rath Bohm zu Stettin,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden

aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. No⸗

vember 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗

zeichneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Auf⸗

gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗

kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

der Urkunden erfolgen wird.

Stettin, den 28. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung:

[67640] Aufgebot.

Der Bäckergeselle Johann Johannesberg zu 11.“ vertreten durch Rechtsanwalt Landwehr zu Köln,

des Bäckers Johann Johannesberg zu ausgestellten,

tenden Sparkassenbuches beantragt.

10 Uhr,

Urkunde erfolgen wird. Mülheim⸗Rhein, den 5. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 5

[74357] Aufgebot.

Meyer im

sich nach den jährlichen Abgaben und einem Kapita ron 5400 erstem eingetragen:

Ludwig Friedrich Meyer zu Siems (N. B. p. 184

Freyer und dessen Familie, hiesigen Gebiete zur Last fallen,

Der Vollhufner Steen beantragt die Tilgung diese Note. Der in derselben genannte Johann Detle

1872 zu Ifraelsdorf verstorben, nach ihm. Von ihren fünf Kindern storben, ein Sohn noch am Leben.

steller nicht bekannt. Hiernach werden auf anwalt Dr. Stooss, Alle,

widersprechen zu können

nachtheil, daß der werden wird, die Note löschen zu lassen. Lübeck, den 21. März 1890. Das Amtsgericht. Abth. II. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

[74339]

Grundbuchs von Wolfhagen eingetragene Post

„Einhundertundzehn Thaler zu 5

Kaufliebhaber werden mit dem Bemerken dazu eingeladen, daß der Zuschlag bei einem Gebote von

gewährscheine der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft Germania zu Stettin:

sparkasse zu Mülheim am Rhein auf den Namen B.⸗Gladbach mit der Nummer 1266 („eintausend zwei hundert sechs und sechszig“) versehenen über die Summe von 1724,97 (ein tausend sieben hundert vier und zwanzig Mark sieben und neunzig Pf.) lau⸗ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. September 1890, Vormittags vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, im Gerichtsgebäude, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Auf dem Folium der dem Heinrich Andreas Steen hiebevor dem Bauervogt Hans Ludwig Friedrich Hypothekenbuch für die Dorfschaft v“ Siemsse, Lib. 44 Fol. 3, geschriebenen Vollhufe [74344 Aufgebot.

Pfandgelde die folgende Note „Zufolge der am 17. Februar 1832 zu Protokoll gegebenen Erklärung des Bauervogts Hans

ist derselbe, sowie jeder künftige Besitzer von dessen Vollhufe zu Siems sub hypotheca bonorum und namentlich jener Vollhufe verpflichtet, Johann Detlef ohne daß selbige dem jederzeit auf seine Bauervogts⸗ und Vollhufners⸗Stelle zu Siems auf⸗ zunehmen, denselben dort das erforderliche Unter⸗ tommen und im etwanigen Verarmungsfalle auch den nöthigen Unterhalt zu geben; nach 5400.

Freyer (auch Freyherr geschrieben), geboren am 16. Dezember 1790 zu Bernit, ist am 4. Dezember seine Wittwe bald sind vier ver⸗ Irgend welche

aus der Note herzuleitende Rechte sind dem Antrag⸗ Antrag

ufners Steen, vertreten durch den Rechts⸗ des Pocafegtf welche aus der gedachten Note Ansprüche herleiten oder der Löschung der Note vefnfeineen, olche Ansprüche oder Rechte spätestens in dem auf fa b. gien. 5. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht zu melden, unter dem Rechts⸗ Antragsteller für befugt erklärt

Auf Antrag des Kaufmanns Michael Wertheim zu Wolfhagen, welcher glaubhaft gemacht hat, daß die in Abtheilung III. Nummer 3 des Artikels 1002 des

Prozent verzins⸗ liches Darlehn an den Salomon Ofenheim zu Wolf⸗ hagen aus Obligation vom 27. Mai 1 43˙, durch

Zahlung getilgt und die Schuldurkunde verloren ge⸗ gangen ist, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf die Hypothek oder Schuldurkunde erheben, auf⸗ gefordert, dieselben spätestens im Termin am 16. September 1890, Vormittags 10 Uhr, seütea zu machen, widrigenfalls die Hypothek für öschungsfähig und die Schuldurkunde für kraftlos erklärt wird. Wolfhagen, den 24. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Lang. .

[743611

Auf Antrag des Landmannes Gabriel Holm in Pahlhude wird die angeblich verlorene Aussageakte vom 4. September 1872, auf Grund deren im Grundbuch von Bargen⸗Scheppern Bd. I Art. 31 für den genannten Ankragsteller eine Hypothek von 2820 eingetragen steht, hierdurch aufgeboten und der Inhbaber derselben aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 23. Juni 1890, Vormit⸗ 9 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermine seine etwaigen Rechte anzumelden und die fragliche Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aussageakte,

ergeben, erfolgen wird.

Friedrichstadt, den 14. März 1890 Königliches Amtsgericht. R. Wriedt.

wassx BPeschluß.

Die unbekannten Inhaber des über die im Grun

buch von Gottberg Band I. Blatt Nr. 6 (früher Vol. I. Fol. 61 Nr. 6) in Abtheilung III. Nr. 1 für die verehelichte Bauer Leppin, Anna Marie, geb. Rehfeldt, zu Gottberg aus dem notariellen Kaufvertrage vom 12. April 1854 zufolge Versüzung vom 3. Februar 1857 eingetragenen, ursprünglich 500 Thlr. jetzt noch 250 Thlr. Restkaufgelder ge⸗

der Pfandgrundstücksbesitzer, Wittwe Leppin, geb. Setzermann, und Geschwister Gustav, Wilhelmine und Albert Leppin, hiermit aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 27, auf den 11. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine, unter Vorlegung des Hypo⸗ thekendokuments, sich mit ihren Ansprüchen zu mel⸗ den, andernfalls dasselbe behufs Löschung der Post für kraftlos erklärt werden wird.

Neu⸗Ruppin, den 25. Mürz 1890.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. 20./27. Dezember

Mittels Rezesses Nr. 22 512 vom 18. Januar

hat das Aufgebot eines von der Kreis⸗ v. Is

8 8e is zwischen Herzoglicher Kammer, Direklion

der Forsten zu Braunschweig einerseits und dem Brinksitzer Wilhelm Mennecke zu Langelsheim andererseits die Ablösung der dem Gehöfte No. ass. 129 zu Langelsheim zustehenden Berechti⸗ gung zum Bezuge forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 625 96 nebst Zinsen zu 4 % seit dem 1. Januar 1890 vereinbart. Auf den Antrag der

auf die fragl. Bauholzberechtigung oder auf die an ihre Stelle tretende Kapitalentschädigung Ansprüche machen zu können vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem zur Auszahlung der fraglichen Gelder auf den 13. Mai d. Js., Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte angesetzten Termine bei Strafe des Ausschlusses anzumelden. Lutter a./Bbge., den 27. Februar 1890. Herzogliches Amtsgericht. Lutterloh.

20/27. Dez. v. J. Mittels Rezesses Nr. 22 513 vom 18. Januar d. J.

ist zwischen Herzoglicher Kammer,

meister Koch in Langelsheim andererseits die Ab⸗ lösung der dem Gehöfte No. ass. 164 zu Langels⸗ heim zustehenden Berechtigung zum Bezuge forst⸗ zinsfreien Bauholzes, aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 568 92 nebst Zinsen zu 4 % seit dem 1. Januar 1890 ver⸗ einbart. Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer werden alle Diejenigen, welche auf die fragliche Bauholzberechtigung oder auf die an ihre Stelle r. tretende Kapitalentschädigung Ansprüche machen zu fkönnen vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem zur Auszahlung der fragl. Gelder auf den 13. Mai d. Js., Morgens 9 Uhr, vor Herzog⸗ lichen Amtsgerichte angesetzten Termine bei Strafe sschlusses anzumelden. Bbge., den 28. Februar 1890. Herrzogliches Amtsgericht. 8 Lutterloh.

1seg Aufgebot. Auf den Antrag der Schiffskochfrau Dorothe innowitz, geb. Stark, aus Memel, wird dere hemann, der am 30. Januar 1880 in Triest au seinen Wunsch von dem Schiffe „Der Süd“ abge

sich spätestens im Aufgebotstermine den 13. falls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Memel, den 22. März 1890. Königliches Amtsgericht.

[74340]

auf Antrag seiner Vormünderin und Ehefrau

gefordert, sich spätestens im Termine, am 108.

neten Geri ö oder durch einen

11

soweit sich für den Antragsteller Rechte aus derselben

bildeten Hypothekendokaments werden auf Antrag

Herzoglichen Kammer werden alle Diejenigen, welche

Direktion der 88 ) Forsten, in Braunschweig einersrits und dem Bäcker⸗

musterte Schiffskoch Johann Zinnowitz aufgefordert, Januar 1891, Vormittags 10¼ Uhr, (Zimmer Nr. 5)

bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigen⸗

Der am 13. März 1820 zu Wöllstein geborene frühere Müller Heinrich Lau von Züntersbach wird dba.⸗

: rine, geborne Kaiser, von Züntersbach lüas schg. Inli 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unkerzeich⸗ kwolk⸗