1890 / 85 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

8

Nr. 260845 über 168 32 ausgestellt auf „Elisabeth Wisino“ und Nr. 2688406 über 955 88 ₰, ausgestellt auf „Sonnen⸗ schmidt, Neuhof bei Dölitz“, 1 Nr. 276439 über noch 7 13 ₰, ausgestellt auf „Martha Endler, Karlstr. 3“,

sind angeblich verloren gegangen.

Das Aufgebot dieser Guthabenbücher ist und zwar zu 1) von dem Büreau⸗Diener Ernst Retzlaff zu

Stettin, Paradeplatz 28, Hof part.,

zzu 2) von der verehelichten Stellmacher Krönke,

nna, geb. Tappe, früher verwittwete Schmiede⸗ meister Dolgner in Zabelsdorf bei Stettin,

zu 3) von der verehelichten Conditor Hoffmann, Marie, geb. Zipprich zu Stettin, Elisabethstr. 20,

zu 4) von dem Former Johann Joachim Christian Waterstradt und dessen Ehefrau Sophie, geb. Plath, beide in Grabow a./O., Langestr. 91,

zu 5) von der verehelichten Frau Rißmann, Minna, geb. Göths zu Stettin, Beutlerstr. 14,

zu 6) von der verehelichten Arbeiter Johann Szukai, Henriette, geb. Brockmann zu Bredow, Friedrichstr. 2, . 18

zu 7) von dem Ober⸗Inspektor W. Sonnenschmidt u Vorwerk Neuhoff bei Dölitz,

zu 8) von der Wittwe Endler, Wilhelmine, geb. Ramthum hierselbst, Karlstr. 3, als Vormünderin der Martha Endler,

beantragt. Die resp. Inhaber der Urkunden

werden aufgefordert, spätestens in den auf den 7. November 1890, Mittags 12 Uhr, vor

[68528]

Nr. 213583 E üAber 25

8

unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Stettin, den 26. Februar 1890. 1 Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung.

—O Sic.

dem

Aufgebot.

Der zu dem auf den Namen der Bertha Apel zu Halle a. S. lautenden Einlagebuch Nr. 25989 E der Sparkasse des Saalkreises gehörige Sparkassenschein ist angeblich vernichtet vorden. Auf Antrag der Frau Bertha Apel wird er Inhaber des Sparkassenscheines Nr. 213583 E ufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Sep⸗

tember 1890, Vormittags 10 Uhr, an Gerichts⸗ stelle, kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer 31, an⸗

eraumten Termine den Sparkassenschein vorzulegen und seine Rechte daran anzumelden, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. „Halle a./S., den 15. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[745]

Kaufmanns Louis Lubinski

Die unbekannten Berechtigten an der für die Ge⸗ schwister Rachel Lea, Jeanette, Elias und Isaak Chapp, Abtb. III. Nr. 2 Witkowo Blatt 17/49 mit 420 Kaufgeld aus dem Vertrage vom 13. August 1877 eingetragenen Post werden auf Antrag des

aufgefordert, ihre An⸗ sprüche zur Vermeidung der Ausschließung spätestens am 12. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, anzu⸗

melden.

8

8

[743

Gnesen, am 28. März 1890. Königliches Amtsgericht.

1II11“ Das Eigenthum des Grundstücks 24 Neu⸗Moselache, essen Besitztitel gegenwärtig für den Einlieger Friedrich Wawrzineck und dessen Ehefrau Susanna,

Kliesch, berichtigt ist, soll für den Stellen⸗

sitzer Joseph Stanosseck aus Neu⸗Moselache ein⸗ tragen werden.

Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb alle hrer Existenz nach unbekannten Eigenthumspräten⸗

enten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf

das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine, den

6. Inni 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem mterzeichneten Gerichte, Burgstraße 19, im Zimmer 8 nzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausge⸗ chlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen uferlegt werden wird. Brieg, den 25. März 1890. Königliches Amtsgericht. II.

Aufgebot.

Nachstehend aufgeführte Urkunden und zwar: 1

II. die von dem Notar Max Hembd zu Lands⸗

748]

berg a. W. notariell beglaubigte Cessionsurkunde vom

16. Januar 1888,

betreffend die Abtretung der in III. Nr. 3 des Grundstücks Dechsel 19 eingetragenen 4500 Kaufgeld Seitens der Wittwe Steinicke Anna Louise, geborenen

Zunke, zu Eulam an den Bäauergutsbesitzer Martin Zumke zu Eulam,

Landsberg a. W.

III. der von dem Bankhause C. W. Qutlitz zu ausgestellte Depotschein vom 20. August 1889, betreffend die Deponirung einer Summe von 4700 Seitens des Bauerguts⸗ besitzers Martin Zunke zu Eulam,

sind durch Zufall verloren gegangen, bezw. ver⸗ nichtet worden und sollen auf den Antrag ꝛc. der berechtigten Inhaber der zu II. und III. bezeichneten

.

MIrkunden amortisirt werden.

Es werden daher ꝛc. die Inhaber der zu II. und III. angegebenen Urkunden aufgefordert, spätestens im ufgebotstermine am 13. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, eine Treppe, ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird Landsberg a. W., den 6. März 1890. Königliches Amtsgericht

8

Aufgebot. Auf Antrag des Häuslers Johann Zander zu Buch⸗ holz, welcher für die 11 R. große Häuslerei Nr. 20 zu Buchholz die Niederlegung eines Grund⸗ und Hypothekenbuchs und die Zuschreibung des Eigen⸗ thums auf sich beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche diesem Antrage widersprechen zu können oder

welche in Bezug auf die genannte Häuslerei ding⸗

liche Rechte oder Rechte zur Beschränkung des Eigen⸗

thums und der Dispositionsbefugniß zu haben ver⸗

meinen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch, den

18. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗

termine anzumelden unter dem Nachtheile des Aus⸗ schlusses der Widerspruchsrechte und daß das ding⸗ liche Recht an der genannten Häuslerei mit Zubehör gegen den zeitigen und gegen den künftigen Eigen⸗ thümer für erloschen erklärt werden soll.

Von der Meldungspflicht sind ausgenommen:

a. Dienstbarkeiten, welche den Eigenthümer zu persönlichen Leistungen verpflichten,

b. feststehende Abgaben, welche in besonderen Rechtsverhältnissen ihren Grund haben, jedoch nur, wenn diese unter a. und b. angegebenen Belastungen bereits vor dem Normaltage rechtlich

existent geworden sind,

c. die Realservituten,

d. Landes-, Amts⸗, Kommunal⸗, Parochial⸗ und andere Abgaben und Leistungen dieser Art, namentlich zum Bau und zur Reparatur geistlicher und Schulgebäude,

e. Beiträge zu landesherrlich bestätigten Brand⸗ und Hagelversicherungs⸗Instituten.

Röbel, den 26. März 1890. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[742] Aufgebot.

Die abwesenden Gebrüder Carl Friedrich Rürup und Carl. Heinrich Rürup, geboren zu Sundern, zuletzt in Gohfeld wohnhaft, vor dem Jahre 1850 nach Amerika ausgewandert, sowie die von ihnen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗ nehmer, werden auf Antrag des Rechtsanwalts Kuhlen⸗ beck zu Halle a. S. aufgefordert, sich spätestens bis zum 26. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden, widrigenfalls die oben bezeichneten Gebrüder Rürup im gedachten Termine werden für todt erklärt werden.

Oeynhausen, den 22. März 1890. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. am 28. Februar 1839 zu Sohrau O. S. ge⸗ ie, mit Marie Dziwis verheirathete Zimmer⸗ uer Josef Wessoly, welcher zuletzt in Königshütte O. S. seinen Wohnsitz hatte und in Milowice in Rußland in Arbeit stand, ist seit August 1876 ver⸗ schollen.

Auf Antrag seines, durch seine Mutter, Zimmer⸗ häuerfrau Marie Wessoly hierselbst, bevormundeten Kindes Gertrud Wessoly hierselbst, wird der ge⸗ nannte Josef Wessoly hierdurch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 4. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird.

Königshütte, den 26. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[747] Aufgebot. ö

1) Auf Antrag der Hebamme Marie Emilie Schulz, geborenen Schoenbach, zu Marklissa, wird deren Ehemann, der Schneider Heinrich Ludwig Schult, geboren am 1. Februar 1846 zu Prausritz, Kr. Militsch, welcher im Jahre 1877 in Görlitz seinen Wohnsitz gehabt und sodann verschollen ist;

2) auf Antrag der Wittwe des praktischen Arztes Ernst Gustav Schäfer. Amalie Marie, geborenen von Nitsche, jetzt zu Bielau bei Neisse, wird deren Sohn, der Seemann Ernst Schäfer, geboren am 5. April 1842 zu Priebus, welcher sich im Jahre 1866 zu Görlitz aufgehalten und Nachricht aus Marseille am 3. Dezember 1879 gegeben hat, so⸗ dann aber verschollen ist,

aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. April 1891, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. Görlitz, den 22. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

Anufgebot.

Auf begründet befundenen Antrag werden

1) Hinrich Focke Kruse, geboren am 25. Dezember 1845 zu Leer, Sohn der Eheleute Arbeiter Focke Kruse und Antje, geb. Ludemann, welcher vor etwa 13 Jahren als Steuermann mit dem Schiffe „Annchen“, Kapitän Dinkela, von Charleston nach Sunderland in See gegangen ist, ohne daß seitdem von ihm und dem Schiffe Nachricht gekommen ist,

2) der Schiffskapitän Philipp Heinrich Eduard Carl Mohrmann, zuletzt wohnhaft hierselbst, geboren am 31. August 1839 zu Fallersleben, Sohn des Bürgers und Advokats Johann Heinrich Mohr⸗ mann und der Henriette Juliane Mohrmann, geb. Roer, welcher am 28. Dezember 1879 mit dem Schiffe „Cierus“, Kapitän Falk aus Rostock, von Lossiemuth (Schottland) nach Hartlepool in See ge⸗ gangen ist, ohne daß von dem Verbleib des Schiffes und der Besatzung seither etwas bekannt geworden ist,

und die von demselben etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer hierdurch geladen, sich binnen einer Frist von 9 Monaten, spätestens in dem auf den 10. Januar 1891, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Termine bei dem unterzeichneten Gerichte persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und deren Nach⸗ laß den alsdann bekannten Erben überwiesen werden soll, auch zutreffenden Falls den Ehegatten die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Antrag⸗ steller zu 1 ist der Bruder des Verschollenen, Land⸗ gebräucher Johann Kruse aus Heisfelde; zu 2 die Ehefrau des Verschollenen, Fraukeline Catharine, geb. Oosterloo von hier, z. Z. in Bremen

Leer, den 25. März 1890.

Königliches Amtsgericht. III b (Unterschrift). 1

Bekanntmachung. Beschluß. Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger des verstorbenen Fuhrmanns Ferdinand Boese zu Misdroy ist beendet. ““ Wollin, den 22. März 1890. Königliches Amtsgericht, II. Abtheilung.

gez. Freudenthal. 8 8 Ausgefertigt:

Wollin, den 24. März 1890. 1 Krehl, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[765] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Flaschenbierhändlers Edmund Zeiger in Erfurt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abth. VIII., für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Erfurt Bd. 2 Bl. 69 über das Wohnhaus Herrenbreiter gasse Nr. 1 in Abtheilung III. Nr. 9 ein⸗ getragene Post von noch 250 Thlrn., eingetragen laut Verfügung vom 9. März 1859 für die ver⸗ wittwete Elisabeth Niemand, geb. Kühlewein, und die Ehefrau des Klempnermeisters Kronenwerth, Dorothee Emilie Auguste, geb. Niemand, umge⸗ schrieben am 24. März 1868 für den Königlichen Premier⸗Lieutenant a. D. Ernst Friedrich von Goeckel, weiter umgeschrieben am 9. Oktober 1875 auf den Schneidermeister Samuel Dölle und dessen Ehefrau Therese, geb. Schmidt, zu Erfurt, gebildet aus dem Hypothekenbuche vom 14. März 1859, sowie der Cession vom 2. März 1868 wird für kraftlos erklärt.

Verkündet am 26. März 1890. Ausschlußurtheil.

Verkündet am 19. März 1890. Beilicke, als Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

In der Weiße'schen Urkunden⸗Aufgebotssache von Kutzleben F. 6/89 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee, Abtheilung I., durch den Gerichts⸗Assessor Schencke für Recht:

1) Das Hypotheken⸗Dokument über 700 Thaler Kaufgeld, eingetragen mit Zinsen und Kosten aus dem Kaufvertrage vom 4. November 1865 zufolge Verfügung vom 29. Dezember 1865 für die verehe⸗ lichte Fleischermeister Dorothee Wilhelmine Koch zu Erfurt in Band I. Fol. 49 des Hypothekenbuchs von Kutzleben in Rubr. III. unter Nr. 3 wird für kraft⸗ los erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Von Rechts Schencke.

[760]

Wegen.

[767] Im Namen des Königs! 8

Auf den Antrag der legitimirten Rechtsnachfolgerin des eingetragenen Gläubigers, der verehelichten Franciska Korpys, im Beistande ihres Ehemannes Woyciech Korpys in Komorow, vertreten durch den Rechtsanwalt Radziszewski in Schildberg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schildberg durch den Amtsrichter Vogt in der Sitzung am 29. März 1890 für Recht:

Die aus dem Hypothekenbriefe vom 9. September 1881 und der gerichtlichen Verhandlung d. d. Kempen

den 18. Januar 1875 bestehende, angeblich verloren gegangene Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stück Nr. 27 Komorow in Abtheilung III. sub Nr. 8

für Peter Kaminski eingetragenen 390 zinsfrei überwiesene Kaufgelder, welche bei der Großjährig⸗ keit des Gläubigers fällig sind, wird zum Zweck der Neuausfertigung für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt Antragstellerin. Vogt.

[755] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 28. Februar cr. sind die unbekannten Berechtigten nachstehender Hypo⸗ thekenpost:

197 Thlr. 1 Sgr. 11 ½ Pf. nebst Zinsen auf Rammonischken Nr. 1 Abth. III. Nr. 3 für Peter Peterson eingetragene Erbtheilsforderung aus dem Erbvergleiche vom 30. August 1819 mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen. und ist das Hypothekendokument über die für Ille Weszkallnies auf Rammonischken Nr. 1 Abth. III. Nr. 5 eingetragene Erbtheilsforderung von 174 Thlr. 20 Sgr. nebst Zinsen, bestehend in der Aus⸗ fertigung des Erbrezesses vom 4. Mai 1833, ver⸗ sehen mit dem Eintragungsvermerke und dem Hvpo⸗ thekenscheine vom 11. Juni 1836 für kraftlos erklärt.

Pillkallen, den 24. März 1890. .

Königliches Amtsgericht. 8

Durch Ausschlußurtheil von beute ist die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche von Walstedde Band 3 Blatt 37 Abth. III. Nr. 4 aus der notariellen Urkunde vom 2. Mai 1871 für die Sparkasse der Stadt Hamm eingetragene Darlehns⸗ forderung von 300 Thlr. für kraftlos erklärt.

Münster, den 28. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

8

Durch Urtheil von heut ist das Hypothekeninstru⸗ ment über die bei Preiland Nr. 41 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 5 für Franz und August Ettel eingetragene Ausstattungsforderung für kraftlos erklärt.

Neisse, den 31. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[759] Im Namen des Königs,! Verkündet am 31. März 1890.

Thusius, Referendar, als Gerichtsschreiber.

In der Hartmann'schen Aufgebotssache F. 3/89 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Friede⸗ berg a./Qu. durch den Königlichen Amtsrichter Kundt für Recht: 18

1) Die Hypothekenurkunde über dreißig Thaler Courant arlehn, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 25. Januar 1843 für die Dominialarmenkasse zu Gebhardsdorf in Abthei⸗ lung III. Nr. 4 des dem Chausseearbeiter Gottlieb Hartmann gehörigen Grundstücks Ober⸗Gebhards⸗ dorf Nr. 43, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 31. Januar 1843 und der Schuldurkunde vom 25. Januar 1843, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Kundt. basesan a./Qu., den 31. März 1890. önigliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. März 1890. Swoboda, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Schindelmachers Jacob Galeczka zu Wyrow, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Nicolai durch den Amtsrichter Marcinek für Recht: 1) Die Hypothekenurkunden über je 49 Thaler 25 Silbergroschen Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 29. August 1870 bezw. 18. März 1871 und bezw. 18. April 1872 für den Einlieger Jacob Galetzka zu Wyrow in Abthei⸗ lung III. Nr. 2 bezw. 3 bezw. 4 des dem Schindel⸗ macher Jacob Galeczka zu Wyrow gehörigen Grund⸗ stücks Nr. 104 Wyrow, gebildet aus den gedachten Schuldurkunden und dem Hvpothekenbuchsauszuge vom 13. September 1870 bezw. 27. März 1871 und bezw. 3. Mai 1872. werden für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebots fallen dem Schindel⸗ macher Jacob Galeczka zu Wyrow zur Last.

Marecinek.

[74463]

8 8* 8— Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 28. März 1890. Moldenhauer, Gerichtsschreiber.

In der Wojciech Wesolek (Johann Szarwark) schen Aufgebotssache, F. 24/89, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amts⸗ richter Neumann für Recht:

1) Die Hypethekenurkunde über 1200 Aus⸗ güterung, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 25. Januar 1875 am 17. März 1875 für den Wosjciech Wesolek zu Rakowo in Abtheilung III. Nr. 41 des dem Eigenthümer Johann Szarwark ge⸗ hörigen Grundstückes Rakowo Band I. Blatt Nr. 1, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 17. März 1875 und der Urkunde vom 25. Januar 1875, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller Johann Szarwark auferlegt.

Königliches Amtsgericht.

[1651

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. März 1890. Golcher, Gerichtsschreiber. . Auf den Antrag der Wittwe Zernikow zu Hortwinkel vertreten durch den Rechtsanwalt Schidlower zu Köpenick erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alt⸗Landsberg durch den Amts⸗ richter Loewy für Recht:

Die unbekannten Inhaber des Siegfried Gotthilf⸗ schen Antheils an der im Grundbuche von Herzfelde Band IV. Bl. 159 in Abtheilung III. Nr. 2 für die Kaufleute Abraham Kronheim und Siegfried Gotthilf zu Berlin eingetragenen, bei der Versteige⸗ rung des Pfandgrundstücks K. 23/85 zur Hebung gelangten Post von 39 Thalern 27 Silbergroschen 6 Pfennig werden ihrer Ansprüche auf Befriedigung aus dem versteigerten Pfandgrundstück und auf Uebernahme der Forderung durch den Ersteher des Grundstücks für verlustig erklärt.

[761] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des durch Beschluß des König⸗ lichen Amtsgerichts zu Schildberg vom 2. September 1889 zum Aufgebot ermächtigten Gläubigers Lehrers Maximilian Kurnatowski zu Michorzewko, vertreten durch den Rechtsanwalt Szurminski in Schildberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schildberg durch den Amtsrichter Vogt in der Sitzung am 29. März 1890 für Recht:

Die Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an die bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks Nr. 131 Siedlikow von Amtswegen liquidirten und zur Hebung gekommenen, auf dem erwähnten Grund⸗ stück in Abtheilung III. sub Nr. 10 und 15 für den Handelsmann Salomon Hartmann in Schildberg beziehungsweise für den Rechtsanwalt Roll in Ostrowo eingetragenen und beim Mangel eines zur Empfangnahme berechtigten Gläubigers bei der König⸗ lichen Regierung, Hinterlegungsstelle, zu Posen als Spezialmasse hinterlegten Beträge von 13 Mark 64 Pf. und 69 Mark 13 Pf. ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens sind aus der Masse zu entnehmen.

Vogt.

[764] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 28. Februar cr. sind die unbekannten Rechtsnachfolger der Altsitzerin Eva Radischat von Orupoenen mit ihren Ansprüchen auf die für diese auf Orupoenen Nr. 14 Abth. III. Nr. 10 b. auf der Adjudicatoria vom 14. März und der Kaufgelder⸗Belegungsverhandlung vom 15. Mai 1865 auf Orupoenen Nr. 14 Abth. III. Nr. 10 b. eingetragene Kaufgeldforderung von 120 Thlr. 5 Sgr. nebst Zinsen vorbehalten.

Die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubigerin Eva Radischat werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausge⸗ schlossen.

Pillkallen, den 25. März 1890.

Königliches Amtsgericht. G Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil vom 28. Februar cr. sind die unbekannten Berechtigten der auf dem Grund⸗ stücke Wensken Nr. 1 Abth. III. Nr. 12, 13, 14 eingetragenen Hypothekenposten von je 29 Thlr. 53 Gr. 3 Pf. Vatererbtheil der drei Geschwister Anna Christine, Regine Eva und Johann Friedrich Korth aus dem Theilungsrezesse vom 11. Mai 1801 mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypotheken⸗ posten ausgeschlossen. 8 8

Pillkallen, den 21. März 1890

Königliches Amtsgericht.

[756] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 28. Februar cr. sind die unbekannten Berechtigten nachbenannter Hypo⸗ thekenposten:

a. 15 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. väterliches Erbtheil

der Louise Hartmann aus dem Erbvergleiche om 28. August 1829, eingetragen auf Dainen Nr. 3 Abth. III. Nr. 3, 4 . 36 Thlr. 16 Sgr. 11 Pf. nebst Zinsen mütter⸗ liches Erbtheil der Louise Hartmann aus dem Erbvergleiche vom 8. Mai 1835, eingetragen auf Dainen Nr. 3 Abth. III. Nr. 7, .— mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen Pillkallen, den 24. März 1890. Königliches Amtsgericht.

*

zum Deutschen

eichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Donnerstag, den 3. April

—,

No. 85.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

141. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.

. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zett „Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. Laundgericht Hamburg.

[780] Oeffentliche Zustellung. 1““ Die Ehefrau Marie Wilbelmine Elisabet) Groth, geb. Harders, zu Hamburg (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Freudentheil), klagt gegen ihren Ehemann Heinrich Johann Christian Groth, un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, dem Beklagten aufzuerlegen, die Klägerin binnen einer zu bestimmenden Frist in angemessener Wohnung bei sich aufzunehmen, andernfalls aber die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, sowie dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 17. Juni 1890, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 1. Avpril 1890. Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgericht

178 Der Arbeitsmann Carl Kasch zu Neubrandenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Brunswig in Neu⸗ strelitz, klagt gegen seine Ehefrau Auguste, geb. Schwertfeger, unbekannten Aufenthalts, aus dem Grunde böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe zwischen den Parteien dem Bande nach zu trennen und die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Großh. Landgerichts zu Neuftrelitz auf Donnerstag, den 10. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neustrelitz, 31. März 1890.

Brandt,

als Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.

——ö—

[777] Oeffentliche Zustellung.

Die Barbara Bohly, Tagelöhnerin zu Luttenbach, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Ronner, klagt gegen ihren Ehemann Ludwig Dierstein, Baumwollenweber, zur Zeit ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Miß⸗ handlung und böswilligen Verlassens, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Abtheilung I. Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Colmar i./E. auf den 13. Juni 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

D

Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.

[779) Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Nachstehender Auszug:

Zum Kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer, Klageschrift für Luise Gebhart oder Gebhard, Ehe⸗ frau von Peter Buchheit, Müller, früher in Horn⸗ bach wohnhaft gewesen, jetzt unbekannt wo in Amerika abwesend, Näherin in Hornbach wohnhaft, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hessert in Zweibrücken, gegen ihren ob⸗ genannten Ehemann Peter Buchheit, Beklagten, wegen Ehescheidung.

Der Beklagte wird hiemit in die von dem Herrn Präsidenten zu bestimmende Sitzung der Cioilkammer des K. Landgerichts Zweibrücken vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Anwalt zu bestellen.

Für die Klägerin wird vorgetragen und beantragt werden:

„Gefalle es dem Kgl. Landgerichte, Civilkammer, die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“

Wird hiermit dem obgenannten Peter Buchheit, da dessen Wohn⸗ und Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem Beifügen öffentlich zugestellt, daß durch Verfügung des Vorsitzenden der Civilkammer des K. Landgerichts Zweibrücken vom 25. März 1890 zur mündlichen Verhandlung der Sache die öffent⸗ liche Sitzung der genannten Civilkammer vom siebenten Juni 1890, Vormittags neun Uhr, bestimmt und zugleich entschieden wurde, daß der Sühneversuch zwischen den Parteien wegen Abwesen⸗ heit des Beklagten ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, nicht erforderlich ist.

Zweibrücken, den 29. März 1890.

Kgl. Landgerichtsschreiberei: Feldbausch, Kgl. Sekretär.

[781] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Maler Franz Louis Graupner in Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Müller daselbst, klagt gegen seine Ehefrau, Susanne Graupner, geb. Delerieux, z Zt. unbekannnten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des gemeinschaftlichen Land⸗

gerichts zu Gera (Reuß), Schloßstraße 20

11. Juli 1890, Vormittags 9 Uh Aufforderung, einen bei dem achten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zr ecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Gera, den 31. März 1890. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. 2 [772 Oeffentliche Zustellung. 2 Die minderjährige Minna Marie Bertha Schor⸗ nann zu Hannover, vertreten durch deren Vormund, Zahnkünstler Carl Waßmann daselbst, und dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Busch zu Hannover, klagt gegen den Maurer Wilhelm Jahn zu Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Alimenten, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von Alimenten für die am 18. Dezember 1886 geborene Klägerin zu Händen des Vormundes, und zwar in vierteljährigen Raten im Voraus, die rückständigen sofort, für die beiden ersten Lebensjahre je 72 und für die nachfolgenden 12 Lebensjabre je 60 ℳ, sowie Vollstreckbarkeitserklä⸗ Lrung des ergehenden Urtheils, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Hannover, Abthl. V C. auf den 16. Juni 1890, Vormit⸗ tags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß gerichtsseitig die öffentliche Zustellung bewilligt ist. Hannover, den 29. März 1890.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1.1““

[769]

Der Maurer Balthasar Amon in Würgau hat als Vormund über das außerebeliche, am 24. Ma 1885 geborene Kind Rosina der led. Dienstmagd Elise Amon von Würgau und als Bevollmächtigter der Letzteren unterm 19. l. Mts. Klage zum K. Amtsgerichte Eltmann gegen den ledigen und groß⸗ jährigen Oekonomenssohn Franz Haus von Eltmann, z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Anerkennung der Vaterschaft zum genannten Kinde und auf Leistung von Alimenten sowie Entschädigung für Tauf⸗ und

Kindbettkosten erhoben und in derselben den Antrag gestellt, daß in einem für vorläufig vollstreckbar er⸗ klärten Urtheile ausgesprochen werden wolle:

1) der Oekonomenssohn Franz Haus ist schuldig, ie Vaterschaft zu dem von der led. Dienstmagd Elise Amon von Würgau am 24. Mai 1885 außer⸗ ehelich geborenen Kinde Namerns „Rosina“ anzu⸗ kennen;

2) derselbe ist ferner schuldig:

a. einen wöchentlichen von der Geburt des

Kindes bis zu dessen zurückgelegten 14. Lebens⸗

jahre zu entrichtenden, im Voraus zahlbaren Allimentationsbeitrag von zwei Mark, b. das dereinstige Schulgeld, die allenfallsigen Kur⸗ und Leichenkosten, d. eine Tauf⸗ und Kindbettkostenentschädigung von zwanzig Mark zu entrichten, den für die Zeit vom 24. Mai 1885 bis dahin 1890 rückständigen Alimentationsbeitrag vom 520 zu bezablen und f. die säwmtlichen Streitskosten zu tragen Durch Verfuüͤgung des Prozeßgerichts vom Heu⸗ tigen wurde auf Antrag des klägerischen Vertreters bei dem unbekannten Aufenthalte des Beklagten die öffentliche Zustellung bewilligt und zur Verhandlung über die Klage auf Donnerstag, den 26. Juni 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, Termin vor der Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem Franz Haus hiemit geladen wird. Zugleich wird demselben er⸗ öffnet, daß der Klagpartei das Armenrecht be⸗ willigt ist. Am 28. März 1890. Gerichtsschreiberei des Kgl. Bayr. Amtsgerichts Eltmann.

(L. S.) Kgl. Sekretär. 8-

[773] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Simon Wolff, zu Saarburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hey zu Trier, klagt gegen den Mathias Steffes, Maurer, früher zu Ruwer, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Nichtzahlung von Immobilar⸗ steigpreisen, mit dem Antrage: „Kgl. Amtsgericht wolle den zwischen den Rechtsvorgängern des Klägers, den Geschwistern Wollscheid, und dem Beklagten im Wege des öffentlichen Ausgebotes unterm 24. No⸗ vember 1881 vor dem Kgl. Notor Franzen zu Trier zu Stande gekommenen Immobilarkauf für auf⸗ gelöst erklären, den Beklagten verurtheilen, dem Kläger das Kaufobjekt im Gemeindebann von Ruwer⸗St. Paulin, ein Ackerstück nebst Wiese in der Dorheck, ca. 7 Are groß, neben Anton Wiesten und Jakob Wollscheid jun., frei von allen Privilegien und Hypotheken, abzutreten und dem⸗ selben die Kosten zur Last zu legen, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären“, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Trier, Abth. II., Zimmer Nr. 9, 1890, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 31. März 1890.

Becker, G ichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

auf den mit der

Oeffentliche Zustellung. 8 Commandite des Schlesischen Bankvereins zu Glogau, vertreten durch ihre Prokuristen 1) den Kaufmann Otto Mahlo, 2) den Kaufmann Hermann Reinsdorf, wiederum vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Justizrath Gallus zu Glogau, klagt gegen den Kaufmann Alwin Drogand, früher zu Frei⸗ waldau bezw. zu Zerbau, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen 2501,50 und Zinsen, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 2500 mit 5 % Zinsen vom 7. September 1888 bis 3. Oktober 1889, 6 %

0

1

Zinsen vom 4. Oktober 1889 bis 22. Februar 1890 und 5 % Zinsen vom 23. Februar 1890 bis zum Zablungstage, sowie von 1,50 verauslagter Stemrel, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 12. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemach

Glogau, den 1. April 1890.

Schmerder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[775] Oeffentliche Zustellung.

Der Theodor Nool zu Hamburg, vertreten durch den Justizrath Jacobson hier, klagt gegen den Lieutenant Baron Carl von Brederlow, im 55. Jn⸗ fanterie⸗Regiment, früher zu Bielefeld, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen einer Wechselforderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 2000 nebst 6 % Zinsen seit dem 1. September 1889, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die neunte Kammer für Handelksachen des Königlichen Landgerichts zu Berlin auf den 4. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 29. März 1890.

Wandersleben,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. I.

9. Kammer für Handelssachen. .

Oeffentliche Zustellung.

ienstmädchen Wilhelmine Kwasny zu Stral⸗

sund klagt gegen den Bäckermeister Persson, früher zu Stralsund, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, aus einem Gesinde⸗Miethsvertrage, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 45 Dienstlohn durch ein vorläufig vollstreck⸗ bares Urtbeil, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Stralsund auf den 5. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke de e

8 TI

auf Donnerstag, den 22. Mai

*. 88 öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug d Klage bekannt gemacht. Willert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

K. Amtsgericht München I, Abth. A. für Civilsachen.

In Sachen der Hausmeisterin Katharina Stein⸗ lechner hier, Klagetheil, gegen den Maurermeister Andreas Buchinger von hier, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag, den Beklagten kostenfällig schuldig zu erkennen, an die Klägerin den für die Monate Ja⸗ nuar und Februar l. J. rückständigen Lohn für Ver⸗ sehung der Hausmeisterstelle in dem Anwesen Zieb⸗ landstraße Nr. 45 hier zu 30 ℳ, sowie die in das Anwesen des Beklagten verwendeten vorgeschossenen Beträge zu 19 46 ₰, in Summa 49 46 zu bezahlen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, in die öffentliche Sitzung des vorbezeichneten Prozeßgerichts vom Dienstag, den 13. Mai 1890, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 22, nach erfolgter Be⸗ willigung der öffentlichen Zustellung der Klage geladen. 8 München, den 29. März 1890.

Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber

C SS Hagenauer. 8

[771 SDeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Bernhard Rinkel zu Steinau a. O., jetzt zu Pronzendorf, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kassel zu Steinau a./O., klagt gegen den

unbekannten Aufenthalts, wegen 108 Kaufgelder⸗ Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1888 bis 1. Oktober 1889 von der zu 5 % in Halbjahrsraten verzinslich und nach dreimonatlicher Kündigung zahl⸗ bar auf den Grundbuchblättern der Grundstücke Nr. 4 Thauer und 140 Ransen Abtheilung III. Nr. 12 bezw. 1 zur Gesammthaft eingetragenen Kaufgelderforderung von 2160 mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 108 zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Steinau a./O., Termins⸗ zimmer Nr. 1, auf den 6. Juni 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Steinan a./O., den 28. März 1890.

Weber,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[776] Oeffentliche Der Kaufmann Eugen B. durch den Rechtsanwalt Heck b Instrumentenmacher August 8 hier, jetzt unbekannten Aufen Miethsforderung von 343 80 trage, den Beklagten zu verurthei 8 1) an den Kläger 343 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1890 zu zahlen, 2) darin zu willigen, daß zum Zwecke der Be⸗ friedigung, wegen dieser Forderung der in Sachen der Emma Auguste Geipel, jetzt ver⸗ ehelichte Wirth, wider den Instrumenten⸗ macher August Roeselmüller auf Grund des Beschlusses rom 31. Juli 1889 am 3. Auguf 1889 hinterlegte Betrag vom 247 47 an den Kläger von der Königlichen Regierung, Hinterlegungsstelle, herausgezahlt wird, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 79, auf den 3. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 29. März 1890. Hensel, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht

zuletzt wegen einer mit dem An⸗

2

e

74990 4 174921] Oeffentliche Nr. 2176. Georg Feger, klagt gegen Karl Wuf Gengenbach, z. Zt. an

Zustellung. Ziegler von Gengenbach, „ledig, Taglöhner von rbekannten Orten abwesend, aus Badstein⸗, Kale und Ziegelkauf vom 4. Juni und 12. Juli v. J. mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 105 Mark 95 nebst 5 % Zins m Klagzustellungstage, das ergehende Urtheil f fig vollstreckbar zu erklären, und ladet selben das Gr. Amts⸗ gericht Gengenbach zu dem von diesem auf Dienstag, den 13. Mai 1890, Vorm. 10 Uhr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gengenbach, 27. März 1890. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. oll.

[939] Oeffentli

Der P. Weber, Biergroßhändler zu Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, klagt gegen

e Zustellung.

Stellenbesitzer Karl Dehmel, früher zu Thauer, jetzt

den Ludwig Voigt, Wirtb, und dessen Ehefrau Fran⸗ ziska Beaury, beide früher in Mülhausen, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung der Beklagten mit dem Heinrich Voigt, Orgelbauer in Straßburg, zur Zah⸗ lung von 2648,02 mit 5 % Zinsen vom Klage⸗ tage an, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß⸗ burg auf den 1. Juni 1890, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte ; Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts⸗Sekretär Hertzig.

8 8n 8 5 1840] Oeffentliche Zustellung. Unterm 29. März 1890 hat Herr Rechtsanwalt Dittmann dahier Namens der Nordöstlichen Bau⸗ gewerks⸗Berufsgenossenschaft, vertreten durch ihren Vorstand, Berlin, Schäferstraße 14, vertreten durch ihren Vorsitzenden E. Baltz zu Berlin, gegen den Bohrmeister Heinrich Bäcker, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Aschaffenburg wohnhaft, Klage zum K. Landgerichte Aschaffenburg mit dem Antrag erhoben: Den Beklagten Heinrich Bäcker durch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urtheil zu verurtheilen, an die Klägerin 450 45 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zablen, der Klägerin alle Aufwendungen zu erstatten, welche sie in Folge der am 30. März 1887 eingetretenen Verletzung des Arbeiters Holzhüter zu Stargard auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1887 nach dem 1. März 1890 zu tragen hat.

Zur Verhandlung über diese Klage wurde Termin auf Dienstag, den 17. Juni 1890, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale des K. Landgerichts dahier bestimmt.

Dieses wird dem z. Zt. unbekannt wo abwesenden Bohrmeister Heinrich Bäcker mit der Aufforderung bekannt gegeben, aus der Zahl der beim K. Landgerichte Aschaffenburg zur Praxis zugelassenen Rechtsanwälte zu seiner Vertretung einen Anwalt zu bestimmen und 55 diesen im obigen Termine sich vertreten zu assen

Aschaffenburg, den 31. März 1890.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts. Der Königl. Obersekretär: (L. S.) Baumgartner.

2 S,s ; 2. 2

1782] DOeffentliche Zustellung.

In der Gütertrennungssache der Sibilla Johanna Schallenberg, geborene Schledorn, zu Mülheim a./Rhein, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Mechaniker und Schlosser Jacob Schallenberg, früher zu Mülheim a./Rhein, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, ist durch rechts⸗ kräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu

Köln vom 11. Mai 1889 die zwischen Parteien be⸗