Der beizu⸗
fügenden oll⸗
Inhalts⸗
Franko ““ Bemerkungen.
1 3 ʒBestimmungsland bee zum Betrag erklärungen Gewicht Betrag erklärungen von ℳ vf. ℳ vf Zahl Sprache von ℳ vPf. ℳ gf. Zahl Sprache 3 3 kg dis 4 60 d. e. o. f 7 Tonga⸗Inseln über Bremen15 3 20 8 8 Fn ge- “ Werth⸗ ) Neu⸗Gui deutsch 5 k is 4 65 . Tonkin 1 8 . jangabe bis 4 — 4. G 8 5 88 — 80 o.f. bedeutet: d. = deutsch, Tripolis über Italien 2 8. .83) Es ist Sache des Adressaten, ) Niederländisch⸗Indien 2 englisch, Türkei: 8 die Sendungen am Hafenort V f. französisch, Constantinopel über Varna 2 1 . Harphong in Empfang nehmen und 5 kg h. = holländisch. über Triest. 5 k 8 58) Werthangabe bis 800 ℳ, 3 kg Nachnahme bis 400 ℳ 5 kg 59) Zu jedem Packet besondere 5 kg Packetadresse. ) 3 kg 60) Werthangabe ) Obock 3 kg Nachnahme bis 400 ℳ 3) Oesterreich⸗Ungarn 5 kg 63) Für den sog. Grenzverkehr Orange⸗Freistaat 3 kg bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Pondichery 3 kg Nachnahme bis 400 ℳ (s. auch E. I.). Portugal
8₰
, In der Spalte „Sprache“
— &ꝙ RMg
56 57 58 59 a. Hafenorte: Batavia, Padang, Samarang, Soerabapa... b. Eisenbahnstationen 60) Norwegen ber Dänemarku. Schweden üiber Dänemark..
1
über Hamburg
f. nach dem Bestimmungsorte weiter (bPost⸗sbefördern zu lassen. packetn. 84) Werthangabe bis 800 ℳ, mit Nachnahme bis 400 ℳ Wrth⸗) 85) Wegen der Postpackete nach ang. 3f Orten mit bulgarischen Postanstalten
afenorte ¹) über Triest . .. 2 f in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 15. über Varna 88 b
8 bei “ über 1“ S. “ v
.Orte im Innern: Adri Triest Werthangabe bis ℳ b 8 “ . 24 —
i über Weietaper 1) Hafenorte: Beirut, Caifa, Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. 8 Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
. über Varna .. Candia, Caneca, Cavala, Darda⸗ 1 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; . 2 8 Irnserate nimmt an: die Königliche Expedition Janina, Jerusalem lüber Triest für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition — 2 des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
2 —,—
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unbegrenzt,
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nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo,
64) Die Taxen bezieben sich nur 1, 8 — 1 1 Gallipoli, Ineboli, ffa, Keras⸗
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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8 18 ENN
2
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Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO.
über Hamburg oder 3 kg rankr.⸗Spanien 3 kg über Frankreich 3 kg (Bordeaux) 3 kg
3 kg
Festland Madeira 7) Réunion 8) Rumänien 9) Salvador über Hamburg Samoa⸗Inseln vbböbööööPö8bbZ St. Helena 3 kg 2 Ste Marie de Madagaskar 3 kg — Schweden 11“ qq1111““ Senegal g — Serbien 3 kg — Sierra Leone . 2 Spanien . — Straits⸗Settlements über Bremen Südafrikanische Republik (Transvaal)
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Vorbemerkungen.
2
im Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 60 Pf. Telegramme ermäßigt sich die letztere Gebühr auf 30 Pf.
20 bis
20 bis
60 bis
V
3 20 1 60 — 80 2,— — 1 40 4 — — 1 40
3 80 6 —
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auf die Beförderung bis Cavpstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger eingezogen.
(6) Werthangabe bis 400 ℳ, je⸗
sdoch nur über Hamburg.
68) In der Taxe von 1 ℳ 40 ₰ ist die besondere rumänische Gebühr von 35 Centimen für Zollblei und Stempel nicht mit einbegriffen.
69) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis
..Panama nicht mit einbegriffen.
70) Nur nach Apia. Werthangabe
bis 400 ℳ
73) Werthangabe unbegrenzt,
f. Nachnahme bis 400 ℳ
74) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 ℳ, Eilbestel⸗ lung zulässig.
80) Die Taxen beziehen sich nur
f. jauf die Beförderung bis Capstadt.
Die Weiterbeförderung erfolgt, wenn der Empfänger die Weiterbeför⸗ derungskosten, sowie Zollabgaben dem Postamt in Capstadt über⸗ mittelt hat.
81) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome.
frankirt bis Jaffa süber Varna „Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Sprien) über Frankreich.. Tunis, Hafenorte: über Frankreich ¹) .über die Schweiz und Italien ¹) .über die Schweiz und Italien ²) über Oesterreich und Italien2) ‚üüber Oesterreich und Italiens)
Eisenbahnstationen:
über Frankreich!).. 18 b. über die Schweiz und Italien über Oesterreich und Italien
87) Urugnay (über Hamburg oder Bremen) 88) Zanzibar über Bremen ... über England
F. Telegramme.
estbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben
Für Stadt⸗
Die Mindestgebühr kommt auch für bezahlte
Antworts⸗Telegramme in Anwendung. Die Telegram mgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch
d nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche
zu erhöhen.
mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für
berechnet.
“ Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Axpostrophe, Anführungs den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommata u. Bruchstriche, zur Bildun
3) Für dringende Telegramme (Dringend) (D),
Bestellung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, k
wöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Tarif durch „(D)“ angedeutet.
Soweit im Verkehr mit dem Auslande
den billigsten bz. gangbarsten Weg
Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.
zeichen, Klammern und das Zeichen für gv. Zahlen benutzt, gelten als je 1Ziffer.
d. s. solche, welche bei der Beförderung und
ommt die dreifache Gebühr eines ge⸗
Nach welchen Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist in
4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (Antwort bezahlt) (RP) wird
die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. b dringen Intwort Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms beliebiger
verlangt, so ist (RPD) zu setzen. anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter).
Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten. ““ 8 5) Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (TC) ist ein Viertel der Gebühr
Wird eine dringende Antwort
für das gewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl, für die Empfangsanzeige (Empfangsanzeige)
(CR) die Gebühr für ein gewöhnliches Teleg
ramm von 10 Wörtern
zu entrichten.
Aufschrift in Klammern niederzuschreiben. 10) Die Gebühr für
als ein einziges Telegramm taxirt. Telegramme unzulässig.
Beförderung an das Telegraphenamt mitg
6) Für die Nachsendung ein zulässig — wird die volle Gebühr vom Empfänger eingez’ Verlangen statt, sofern der neue Aufenthaltsort des Empfängers neuen Bestimmungsorte eine Reichs⸗Telegraphenan
7) Offen zu bestellende Telegramme (RO)
8) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für W Eilboten (Eilbote bezahlt) (XP) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden;
es Telegr
je 100 Wörter oder einen Theil derselben 40 Pf.
die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. beförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. anzeige kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen.
9) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s.
jede einzelne Ve
w. (vgl.
sunde, Lagos, Leros, Prevesa, Retimo, lonich, Samsun,
zunt, Valona, Vathi.
(Mediah),
Sfaks),
Madhia ( (Mistir), Sfax (Susa).
2f Sousse (Susa) u. Tunis. ³²) Bizerte (Bisert),
Sfax (Sfaks).
über Italien. 87) Nur nach bestim
Mitilene, Rhodus, Sa⸗ San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Tenedos,
Trape⸗
86 ¹) Djerba (Dscherba), Gabès (Gabes), la Goulette (la Goletta), Monastir
Sousse
2²) la Goulette (la Goletta),
Djerba
Dscherba), Gabes (Gabes), Madhia (Mediah), Monastir (Mistir) und
4) Beja, Ben⸗Böchir, Bord⸗Toum, Djedeida, Ghardimaou, Hammam el Lif, Manouba, Medjez el Bab, Oued⸗Meliz, Oued⸗Zargua, Meskine, Sidi⸗Zéhili, Souk el Arba Souk el Khmis, Tébourba, Tunis
Werthangabe bis 800 ℳ, Nach⸗
nahme bis 400 ℳ nach LaGoulette,
Sousse und Tunis auf dem Wege
Sidi⸗
mten Orten
amms (Nachzusenden) (Fs.) — innerhalb Europas
ingezogen.
stalt befindet. 88 sind nach den mit (RO) bezeichne
Das Nachsenden findet auch ohne besonderes unzweifelhaft bekannt ist, und sich am
ten Ländern zulässig. eiterbeförderung durch
findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden
rvielfältigung eines Telegramms
egeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.
Die Kosten für die Weiter⸗ Für Telegramme mit Empfangs⸗
3— 8) zählen als je 1 Wort und sind vor der
beträgt für Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigend 11) Die Unbestellbarkeit eines Telegramms wird gegen eine Gebühr von 30 Pf. telegraphisch gemeldet. — Eine Quittung über entrichtete Gebühren⸗wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 12) Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenboten oder Landbriefträger zur
A. Die Wortlänge ift festgesetzt guf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:
Wort⸗ taxe
10 Buchstaben o
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf in
ꝙs Wort. taxe 4ℳ P
e der 3 Ziffern im Verkehr mit:
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
taxe ℳ Vf.
Wort. taxe ℳ Vf
F. J Deutschland (D) (R0) I
— 6
Ufrita, Westtuste (westlicher Weg) (K0):
Benguela
Bissao und Bolama
Canarische Inseln (via Cadix)
Gabon (Gaboon)
Grand Bassam
Konakry
Kotonou (Porto novo)
Loanda ““
Mossamedes
Prineipe
San Thome
Senegal (via Teneriffa)
übrige Länder s. unter B. Afrika. Algerien und Tunis (D) (R0) Belgien (D) (R0) 3 Bulgarien (D) (BO) Dänemark (D) (R0) Franukreich (D) (RO0) . Gibraltar Griechenland (D) (R0):
a. Festland und Inseln Euböa und Poros
b. nach den übrigen Inseln Großbritannien und Irland Helgoland (D) (RO)
Italien (D) (0)
Montenegro
Niederland (D) (R0) KCorwegen (D) (R0)
Oesterreich⸗Ungarn (D) (R0)
Schweden (D) Schweiz (R0) Eerbien (D). Spanien (D) (R0). .. Tripolis (D) (RO) . Türkei (D) (B0)
+ 8 — H+ᷣ 00 & ,S US R
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Port Nollothi
Oranje⸗Fre
Assab Massaua Mozambique Obock
Afrika, West Addah, Cape⸗
Bathurst (S Bonny u. B.
Argentinische Anstralien (v
Queensland Tasmania Neu⸗Seeland
10 Balutschistan 509% mam Golf von Oman
10 (Bolivien (R0) (über Galveston) Brasilien (via Anstalten der nördlichen Region (nördlich
von Perr
Cap⸗Verdisch
Shanghai Canton, Mac
Ufrita, Süd-(O außer in der Cap⸗Kolonie): 8
Durban in Natal (östlicher Weg). G 870 — — nder Cap⸗Kolonie(westl. Weg) 8 90 Üübr. Anst. in Natal und in der Cap⸗Kolonie, Afrika, Ostküste (öst!
oder westlicher Weg) 1 8
Zanzibar u. Mombassa oIZ13
Pram, Salt⸗Pond und Winnebah, ..
Lagos (Sklavenküste)...
Sierra Leone
übrige Länder s. u. A. Afrika.
Annam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anst. (via Bushire, Moulmein) (R0O) Arabien (Aden, Perim, Hedjas u. Demen) (R0)
Süd⸗Australien, Victoria u. West⸗T
Maranham ꝛc. mittlere Region (zw. Pernambuco u. Rio de Janciro): Pernambuco (Recife)...
südliche Region: Rio de Janeiro. übr. südl. davon gelegene Anstalten (Santos, Desterro, Rio Grande do Sul ꝛc.).
Chile (via Galveston) (RO) China (D via Amur) (R0): Amoy, Foochow, Gutslaff, Saddle Island,
Swatow 7,ℳ 95 Pf.; Kiukiang 8 ℳ 10 Pf.;
istaat und Transvaal (östlicher
und Lorenzo⸗Marquez ...
küste (westlicher Weg) Coast⸗Castle, Elmina, Pram⸗
enegambien) . raß (Nigerdeltaeae)..
Republik (via Galveston (B50) ia Bushire, eee.
ustrali ales
—+½ 0Ꝙ 0 H 0
—
(via Bushire) (RO): Anstalten
— ee
Lissabon, Pernambuco) (R0):
ambuco): Para, Fortaleza, 11666“*
e Inf. (D) (RO): St Vincent San Thi
ao 7 ℳ 45 Pf.; Nankin, Ningpo,
Dankow 8 ℳ 15 Pf.; Tientsin 8 ℳ 25 PlI.; Hoihow 8 ℳ 35 Pf.; Peking 8 ℳ 65 Pf.;
Cochinchina u. den annamitischen Anstalten Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗Trang (via Bushire, Moulmein) (RO) Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗
übrige Anstalten
Corea: viaRußland, Amur (D) (B0): Fusan
via Bushire, Moulmein (RO): Binchong
Ichow ..
Jenchuan
Ssoul (Han⸗YPang).
Costa Rica (R0) Scuador (via Galveston) (RO0) Egypten: via Triest/ Alexandrien
I. Zone. lübr. Anst. Ndr.⸗Egypt.
II. Zone (bis Wadi⸗Halfa in Nubien) Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim Gnatemala und Honduras (R0) Guyana (Britisch⸗) (via Key West) (RO) Indien (via Bushire) (R0):
I. Zone: Indien u. Ramoo in Birma II. Zone: Ceylohn III. Zone: Birma ausgeschl. Ramoo)
Isthmus von Panama (RO)
Japan (D) (R0): Insel Tsushima übrige Anstalten
Madeira (D) (0)
Malacca, britisch Perak Selangor Sungie Ujong Mexico (R0): Chihuahua, Guaymas, Her⸗ mosillo, Matamoras, Monterey, Sa⸗ binas, Saltillo, Sauz Mexico Citv, Tampico und Veracruz. übrige Anstalten Nicaragua (RO): Sa übrige Anstalten Niederl. Indien, Java, Sumatra, Ce⸗ lebes, Bali (via Bushire, Penang)..
Paraguay (via Galveston) (RO)
Penang (vis Bushire) (RO) Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO): Bushire übrige Anstalten.
Peru (via Galveston) (RO): Callao, Cho⸗ 111144*
übrige Anstalten von 7 ℳ 45 Pf. bis
1.— . .
Malacca, albins. (Fvia Bushire, Penang)(RO):
—ö9 ISS8SS
᷑ ndeoreo —
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Mollendo Payta Piura Chancay, Chicla, Chosica, Huacho, Matu⸗ cana, San Bartolome, San Mateo, Santa Clara, Supe, Sureob... übrige Anstalten Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (R0): Luzon (Manila) Rußland, asiatisches (D): I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben .... Bokhara Salvador (R0): Libertad 1166* Siam (via Bushire, Moulmein) (RO0).. Singapore (via Bushire, Penang) (R0)..
5 Tonking (via Bushire, Moulmein) (RO0). 5[urugnay (via Lissabon, Pernambuco) (R0)
Venezuela (via Hatti) Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch Amerika u. St. Pierre⸗Miquelon (R0): New⸗York (Stadt) die übrigen Orte Westindien (R0): Antigua Barbados Cuba, und zwar: Havana Cienfuegos Santiago de Cuba.. Bayamo, Guantanamo unnd Manzanillo. übrige Anstalten. Curagçao über Haiti Dominica (kleine Antillen⸗Insel)... Grenada Guadeloupe Halti: Mole St. Nicolas Jamaica Martinique Porto Rico St. Croix San Domingo (via Haiti) St. Kitts (St. Christoph) St. Lucia St. Thomas St. Vincent (Westindien) Trinidad, Insel
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9 60 9 15 10/10 11 45 9 35 11 75
12 80
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
— ö]
Dienstag, den 8. April, Abends.
x82
1890.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten ꝛc. folgende Auszeichnungen u verleihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Ingenieur I. Klasse Hartmann und dem Chemiker Dr. plil. Berg mann, Beide vom Feuerwerks⸗Laboratorium zu Spandau; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
den Betriebs⸗Inspektoren Hoogestraat und Jaerisch von der Munitionsfabrik zu Spandau, dem Betriebs⸗Inspektor Nitzke von der Gewehrfabrik zu Danzig, den Fabriken⸗ Kommissarien Lundgreen von der Gewehrfabrik zu Spandau und Schrempel von der Gewehrfabrik zu Erfurt, dem Ober⸗ Büchsenmacher Dittrich von der Gewehrfabrik zu Erfurt, kommandirt bei dem Abnahme⸗Kommando in Suhl, und dem Obermeister Koeppen von dem Feuerwerks⸗Laboratorium zu
Spandau; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen:
dem Meister Schlegelmilch von der Gewehrfabrik zu Spandau, den Meistern Albrecht und Wölfert von der Gewehrfabrik zu Erfurt, dem Meister Manthey von der Gewehrfabrik zu Danzig, dem Meister Schmidt von der Munitionsfabrik zu Spandau, dem Vorarbeiter Hankel von der Gewehrfabrik zu Spandau, dem Werkzeugarbeiter Pause von der Munitionsfabrik zu Spandau, dem Arbeiter Groß von der Gewehrfabrik zu Danzig, dem Meister Feller von der Geschützgießerei zu Spanvau, den Meistern Roth und Dreher von dem Feuerwerks⸗Laboratorium zu Spandau, dem Meister Brand von der Pulverfabrik bei Hanau, dem Werkmeister Dahleke von der Pulver⸗ fabrik zu Spandau, dem Arbeiter Stammwitz von dem Feuerwerks⸗Laboratorium zu Spandau, dem Pulverarbeiter Johann Heeg III. von der Pulverfabrik bei Hanau und dem Pulverarbeiter (Werkmeister⸗Gehülfen) Lerm von der Pulverfabrik zu Spandau. .“
Deutsches Reich
¾p““ betreffend die Einberufung des Reichstages. . Vom 8. April 1890.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt:
Der Reichstag wird berufen, am 6. Mai dieses Jahres
in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichs⸗
kanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. egeben Berlin, den 8. April 1890. d. S.) Wilhelm. on Caprivi.
Der Maschinen⸗Ingenieur Julius Plaß ist zum Kaiser⸗ lichen Eisenbahn⸗Maschinen⸗Inspektor bei der Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen ernannt und ihm die b““ in Mülhausen übertragen worden.
Bekanntmachung. Am 3. d. M. ist die Dampfstraßenbahn Darmstadt —
Arheilgen dem öffentlichen Verkehr übergeben worden.
Berlin, den 8. April 1890. ; 88 In Vertretung des öö Reichs⸗Eisenbahnamts: S 88 ulz. 3
Die im Jahre 1867/68 zu Bandholm erbaute, bisher unter dänischer Flagge gefahrene hölzerne Schoonerbrigg „Thora“ von 123,01 britischen Registertons Netto⸗Raum⸗
gehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen⸗
thum des deutschen Reichsangehörigen Berend Arends Heldt zu Neuefehn das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Großefehn zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul in Kopenhagen unter dem 22. März d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden Regierungs Assessor Dr. jur. Wolff in Mogilno und den Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Miesitscheckvon Wischkau in Wongrowitz zu Landräthen zu ernennen; sowie
dem Fabrikbesitzer Immanuel Herzog⸗Pfleiderer ““ den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu ver⸗
betreffend die Erweiterung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Altona. Vom 31. März 1890.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 1
2 *
Die Landgemeinden Oevelgönne, Othmarschen und Bahren⸗ feld, Kreises Pinneberg, werden vom 1. April 1890 ab mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Altona vereinigt.
8. 2 S. 2₰‿.
Für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten wird der den Stadtkreis Altona umfassende Wahlbezirk (Nr. 8 der Anlage des Gesetzes vom 15. Februar 1872 — Gesetz⸗Samml. S. 158) auf die Bezirke der im §. 1 bezeichneten bisherigen Landgemeinden, unter Ausscheidung derselben aus dem den Kreis Pinneberg umfassenden Wahlbezirk (Nr. 9 a. a. O.), vom 1. April 1890 ab ausgedehnt.
3
Für die erweiterte Stadt Altona wird die zulässige höchste Anzahl der Stadtverordneten (§. 35 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig⸗Holstein, vom 14. April 1869 — Gesetz⸗Samml. S. 589) von 30 auf 42 erhöht.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 31. März 1890.
(L. S.) Wilhelm. von Caprivi. von Boetticher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Gofßler. von Scholz. Herrfurth. von Schelli von Verdy. Freiherr von Berlepsch.
Hof⸗Ansage.
Auf Allerhöchsten Befehl trägt die Königliche Familie nach Ablauf der Hoftrauer um Ihre Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta noch bis zum 7. Oktober d. J. Familientrauer.
Die Damen und Herren des persönlichen scheinen während dieser Zeit ebenfalls in Trauer.
Die Damen tragen bis zum 7. Juli d. J. schwarzseidene Kleider, und zwar bis zum 19. Mai mit schwarzem Kopf⸗ putz, schwarzen Handschuhen, schwarzen Fächern und schwarzem Schmuck, sodann bis zum 2. Juni mit weißem Kopfputz, dunkelgrauen oder schwarzen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen, und bis zum 7. Juli mit buntem Kopfputz, hellgrauen Handschuhen, bunten Fächern und Juwelen. In den letzten drei Monaten, also vom 8. X uli bis zum 7. Oktober tragen die Damen Halbtrauer in weißen, grauen oder lila Toiletten.
Diejenigen zu Hofe geladenen Damen, welche nicht zum persönlichen Dienst der Allerhöchsten und H. sten Herr⸗ schaften gehören, erscheinen während der ganzen vom 8. April bis zum 7. Oktober in eben solchen weißen, „ en oder lila Toiletten.
Die Herren nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Oberarm. Die Herren vom Civil tragen zum gestickten Rock die goldbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den goldbordirten Hut mit weißer Feder, zur kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und nehmen dazu in dem einen wie in dem anderen Falle bis zum 2. Juni d. J. schwarze seidene Westen und dunkelgraue oder schwarze Hand⸗ schuhe, sodann bis zum Ablauf der Trauer schwarze seidene Westen und hellgraue Handschuhe.
Berlin, den 5. April 1890.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Dienstes er⸗
11““
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der außerordentliche Professor Dr. Ernst Stampe zu
Breslau ist in gleicher Eigenschaft in die juristische Fakultät
ider Universität Greifswald versetzt worden.
Die Berufung des ordentlichen Lehrers am Gymnasium zu Stade Dr. Bernhard Lenk zum Rektor des Real⸗ Progymnasiums zu Einbeck ist genehmigt worden, ebenso
die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Real⸗ schule mit Fachklassen in Aachen Dr. Josef Drecker und
die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Real⸗ schule zu Rheydt Theodor van Haag zu Oberlehrern an denselben Anstalten.
8
Ministerium des Innern.
1u““ 1“ Dem Landrath Dr. Wolf ist das Landrathsamt im Kreise Mogilno, und
dem Landrath Dr. Miesitscheck von Wischkau das Landrathsamt im Kreise Wongrowitz übertragen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsrichter Dr. Born in an das Amtsgericht in Wetter und der Amtsrichter; Bechsel⸗ mann in Mehlauken an das Amtsgericht in Memel.
Der Amtsrichter Jsenbart in Potsdam ist in Folge
seiner Ernennung zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath und
ständigen Mitgliede des Reichs⸗Versicherungsamts aus dem preußischen Justizdienst geschieden.
Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Amtsgerichts⸗Rath Biringer in Hadamar, dem Land⸗ gerichts⸗Rath Schwarz in Brieg und dem Amtsgerichts⸗Rath. Kleinschmidt in Rüdesheim.
Der Staatsanwalt Dr. jur. Eckert in Stettin ist in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Dem Notar Eichholz in Heilsberg ist die Verlegung des Wohnsitzes nach Allenstein und dem Notar Schimski in Hult⸗ schin die Verlegung des Wohnsitzes nach Katscher gestattet.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Geheime Justiz⸗Rath Forkel zu Coburg bei dem Landgericht in Meiningen, der Rechtsanwalt Eichholz bei dem Amtsgericht in Heilsberg, der Rechtsanwalt Neumann bei dem Landgericht in Königsberg i. Pr. und der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Hacker bei dem Ober⸗Landesgericht in Königsberg i. Pr.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Muther in Coburg bei der Kammer für Handelssachen daselbst, der Rechtsanwalt Eichholz aus Heils⸗ berg bei dem Amtsgericht und bei dem Landgericht in Allenstein, der Gerichts⸗Assessor Franke bei dem Amtsgericht in Querfurt, der Gerichts⸗Assessor Hugo Haase bei dem Amtsgericht und bei dem Landgericht in Königsberg i. Pr., der Gerichts⸗ Assessor Sander bei dem Landgericht in Köln, der Gerichts⸗ Assessor Wühle bei dem Amtsgericht in Bärwalde N.⸗M. und der Gerichts⸗Assessor Dr. Petersen bei dem Amtsgericht in Tondern.
Dem Notar Vendt in Rendsburg ist die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amt ertheilt.
Der Notar Sondag in Elberfeld ist in Folge unerlaubter Entfernung aus seinem Wohnort der Stelle als Notar ver⸗ lustig geworden.
Der Amtsgerichts⸗Rath Fettback in Halle a. S., der Amtsgerichts⸗Rath Alker in Breslau und der Rechtsanwalt und Notar Hadra in Charlottenburg sind gestorben.
Die Nummer 11 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9374 das Gesetz, betreffend die Erweiterung der e und des Stadtkreises Altona. Vom 31. März Berlin, den 8. April 1890. Königliches Gesetz⸗Sammlungs ö“
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Diejenigen juvngen Leute, welche Preußen sind und ein Reife⸗ zeugniß von einem deutschen Gymnasium oder Realgymnasium (Realschule I. Ordnung) nicht erworben haben, jedoch anderweitig den Besitz einer für die Anhörung von Universitäts⸗Vorlesungen genügenden Bildung nachweisen, können auf Grund des §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landes⸗Universitäten ꝛc. vom 1. Oktober 1879 auf Vier Semester auf hiesiger Universität immatrikulirt werden, ohne daß sie jedoch durch diese Aufnahme den Anspruch auf künftige Zulassung zur Anstellung im inländischen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst erwerben.
Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an hiesiger Universität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden und haben Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß uͤber ihre bisherige sittliche Führung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen.
Eine Verlängerung des Studiums um weitere zwei Semester kann gestattet werden und sind die bezüglichen Gesuche vor Ablauf des vierten Semesters bei dem unterzeichneten Kuratorium schriftlich