1890 / 88 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

mittags drei Uhr, zu Waldhambach in der

Wirthschaft von Eduard Martin.

11872]

Emil Eltz girirt

In Ausführung der heute bewilligten öffentlichen Zustellung wird Voranstehendes bekannt gegeben.

Bergzabern, den 5. April 1890.

Kgl. Amtsgerichtsschreiberei. Christ, K. Sekretär. [35248] Aufgebot.

Der Rittergutsbesitzer Max von Wedemeyer zu Schönrade in der Neumark hat das Aufgebot der üprozentigen (früher 4 ½ prozentigen) Prioritäts⸗Obli⸗ gation der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft Nr 25 407 de 1858 zum Nennwerthe von 300 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 10. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köln, den 2. Oktober 1889. 1

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung

1 Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Arwed Juchter zu Riga, vertreten durch seinen Vater, den Schiffsrheder Friedrich Juchter zu Memel, wird der Inhaber der angeblich verloren gegangenen Aktie der „Memeler Dampfschiffs⸗Aktien⸗Gesellschaft“ Nr. 675 über 1000 Reichsmark hierdurch aufgefordert, bis spätestens im Aufgebotstermin den 1. März 1893, Vormittags 11 Uhr, seine Rechte auf diese Aktie bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗ zumelden und die Aktie vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Memel, den 3. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

16.

BI

Das Königliche Amtsgericht München I., Abthei⸗ lung A. für Civilsachen, hat unterm 1. April 1890 folgendes Aufgebot erlassen:

Es ist zu Verlust gegangen ein Devpositen⸗ schein der Bavyerischen Vereinsbank d. d. München,

2. Mai 1888 8 12. Mai 1888. Nr. 4049, gezeichnet von Beschoren

10. Juli 1888 & Payr, bezw. Fester, wonach Michael Wenhard dahier Werthpapiere und zwar 3 ½ %ige Pfandbriefe der Bayerischen Handelsbank im Gesammtbetrage von 6000 als offenes Depot bei genannter Bank hinterliegen hat. Es wird nun auf Antrag des Königlichen Advokaten und Rechtsanwalts Müller als bevollmächtigten Vertreters des Privatiers Michael Wenhard dahier der allenfallsige Inhaber dieses Depositenscheins aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine am Montag, den 20. Oktober lf. J., Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 19/I. (Augustiner⸗ stock) anzumelden eventuell den Depositenschein vor⸗ zulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfol⸗ gen wird. München, am 2. April 1890. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Hagenauer. 8 8

[67377] Aufgebot. Der Leibzüchter Moritz Stiens zu Buke, vertreten durch den Rechtsanwalt Everken zu Paderborn, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Kreis⸗Sparkasse Paderborn Nr. 24424, ausgestellt auf den Namen Moritz Stiens zu Buke, welches seinem Sohne Anton Stiens zu Buke, am

7. August 1886 auf einer Eisenbahnfahrt von Paderborn nach Altenbeken angeblich verloren gegangen ist und zu dieser Zeit unker Hinzurechnung der Zinsen bis 1. Januar 1887 über 1249 36 lautete, beantragt.

Der unbekannte Inhaber des Sparkassenbuchs wird daher aufgefordert, sein Recht auf dasselbe spätestens in dem auf den 3. Oktober 1890, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Paderborn, den 7. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Das Sparkassenbuch Nr. 452 der städtischen Sparkasse zu Opladen, ausgestellt auf den Namen Rosa Weltersbach, früher zu Junkersholz, jetzt als Näherin an der Sonne bei Leichlingen wohnhaft, einschließlich der Zinsen am 1. Januar 1890 663

werth, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 13. No⸗ vember 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Opladen, den 29. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtbeilung I. Kluth, Amtsgerichtsrath.

(L. S) Beglaubigt: Weyers,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht.

[1820] Aufgebot.

Die Firma Eduard Hartig jun. zu Halle a. S. hat das Aufgebot des angeblich auf der Post ver⸗ loren gegangenen Wechsels d. d. Düsseldorf, den 28. Juni 1889 über 120 ℳ, zahlbar am 3. Oktober 1889, welchen C. Dißmann & Cie. an eigene Order auf H. Lüttich in Bielefeld gezogen, Letzterer an⸗ genommen hat, welcher vom Aussteller an Herrn ist, dann das Blanco⸗Giro des Letzteren und danach dasjenige der Berlin⸗Gubener Hutfabrik, Aktiengesellschaft vorm. A. Cohn (unter⸗ schrieben A. Cohn, p. p. H. Feith) und danach den durchstrichenen Vermerk: „Inhalt durch Postauftrag erhalten, Halle a/S., den 13. Oktober 1889, Eduard Hartig jr.“ trägt, beantragt.

Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, an unterzeichneter Gerichts⸗ stelle (Zimmer Nr. 8) anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzu⸗ legen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden soll. 2

Bielefeld, den 30. März 1890.

Königliches Amtsgericht. IVVB. gz. Monjs. 8

(L. S.) Ausgefertigt: Volkening, Gerichtsschreiber.

11822 Anufgebot.

A. Nachstehende Hypothekendokumente:

a das Hypothekendokument über die auf dem Grundbuchblatte Jacobsdorf Nr. 67 in Abthl. III. unter Nr. 1 für die verw. Handelsmann Johanne Karoline Kahl, geb. Obst, zu Liegnitz eingetragene Darlehnshypothek von 1000 Thalern, bestehend aus der Schuldurkunde vom 6. Juni 1854 und dem Hvpothekenbuchsauszuge vom 14. Juni 1854

b. das Zweighypothekendokument über die auf dem Grundbuchblatte Schlottnig Nr. 27 in Abthl. III. unter Nr. 1 für den Gerichtskretschmer Gottlieb Wiedermann zu Nieder Poischwitz, Fischer'schen Antheils eingetragene Theilforderung von 337 Thalern, bestehend aus der Schuldurkunde vom 18. Juni 1849, dem Hypothekenschein vom 24. September 1849, der Verhandlung d. d. Liegnitz, den 7. März 1851 und der Verhandlung vom 8. Juli 1853;

c. das Hypothekendokument über die auf dem Grundbuchblatte Rothkirch Nr. 23 in Abthl. III. unter Nr. 4 für die Direktion der Königlichen Straf⸗ anstalt zu Görlitz eingetragene Kautionshypothek von 130 Thalern, bestehend aus der Verfügung d. d. Liegnitz, den 11. Dezember 1869, dem Eintragungs⸗ ersuchen vom 8. Dezember 1869, der Ingrossations⸗ note vom 23. Dezember 1869, und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 23. Dezember 1869;

d. die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ buchblatte Koiskau Nr. 18 in Abthl. III. unter Nr. 11 für die Geschwister Robert Eduard und August Hermann Klose eingetragene Hypotheken⸗ forderung von 84 Thaler, 14 Sgr. 4 Pf., bestehend aus den Verhandlungen d. d. Campern, den 9. Januar 1868, Berlin, den 17. Januar 1868, Campern, den 5. März 1868, der Ingrossationsnote vom 23. Mai 1868 und dem Hpypothekenbuchsauszuge vom

[23. Mai 1868;

B. die Hypothekenpost von 200 Thalern für den Stanislaus Becher auf dem Grundbuchblatte Wahl⸗ statt Nr. 33 in Abthl. III. unter Nr. 1 eingetragen, welche angeblich getilgt ist;

C. die Police Nr. 4083 der Schlesischen Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft zu Breslau, aus⸗ gefertigt für den Kreisgerichts⸗Depositalkassen⸗Ren⸗ danten Johann Friedrich Wilhelm Kern zu Freystadt in Schlesien, jetzt zu Liegnitz, welche angeblich ver⸗ loren gegangen ist,

und zwar die Hypothekendokumente zu A. a, A. c., A. d. und B. zum Zwecke der Löschung der Hypo⸗ thekenposten, das Hypothekendokument zu A. b. und die Police zu C. zum Zwecke der Neuausfertigung, die Urkunden zu A. a., c. d. und B. auf Grund der Anträge der Eigenthümer der Pfandgrundstücke, nämlich: zu A. a. des Stellenbesitzers Heinrich Haertner zu Jacobsdorf, Kreis Liegnitz, vertreten durch die Rechtsanwälte Röhricht und Schmeidler zu Liegnitz, zu A. c. des Stellenbesitzers Heinrich Kleinert zu Rothkirch, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Neumann zu Liegnitz, zu A. b. auf Grund des Antrages des Inhabers der Post des Guts⸗ besitzers August Willenberg in Kosendau, vertreten durch den Rechtsanwalt Peltasohn in Liegnitz, zu A. d. auf den Antrag des Schuhmachermeisters Heinrich Jaensch zu Koiskau, vertreten durch den Rechtsanwalt Kanther zu Liegnitz, zu B. auf Grund des Antrages der Erben des Gutsbesitzers Karl Gustav Nierlich zu Kaudewitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Pleßner zu Liegnitz, zu C. auf den Antrag des Berechtigten, Kreisgerichts⸗ Depositalkassen⸗Rendanten Johann Friedrich Wilhelm Kern zu Liegnitz, werden hiermit aufgeboten.

Die Inhaber der bezeichneten Hypothekendokumente bezw. unbekannten Inhaber der bezeichneten Hypo⸗ thekenpost zu B. oder dessen Rechtsnachfolger, sowie der Inhaber der verloren gegangenen Police zu C. werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte, und zwar die zu A. und B. genannten Berechtigten spätestens in dem Aufgebotstermin am 22. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, die zu C. bezeichneten Be⸗ rechtigten aber spätestens in dem Aufgebotstermine am 22. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, an unterzeichneter Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 29, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen und bezüglich der Post zu B. alle unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf dieselbe werden aus⸗ geschlossen werden und die Post im Grundbuche ge⸗ löscht werden wird.

Liegnitz, den 2. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[1815] Aufgebot.

Zur Erlangung eines Ausschlußurtheils zum Zweck der Besitztitelberichtigung ist von Seiten der Gemeinde Neuenkirchen das öffentliche Aufgebot des Band VII. Fol. 79 des Grundbuchs für die Wittwe des Faßbinders B. Ströing, Anna Maria Gertrud, geborene Volmering, eingetragenen Grundstücks Flur 12 Nr. 386 Katastral⸗Gemeinde Neuenkirchen

beantragt.

Demnach werden alle Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem am Amtsgericht, Zimmer Nr. 15, auf den 2. Juni c., Vormittags 11 ½ Uhr, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie damit ausgeschlossen werden und die Ein⸗ tragung des Besitztitels far die Antragstellerin er⸗ folgen wird.

Burgsteinfurt, 2. April 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [1824] Aufgebot. 1

Der Besitzer Carl Kalisch zu Luttom hat das Aufgebot des am Wege nach Ubogga belegenen und nach dem Auszuge aus der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Zappendowo aus den Parzellen Nr. 326/19 und 325/19 mit einem Flächeninhalt von 44 a 90 qm bestehenden Grundstücks Behufs Anlegung eines Grundbuchblattes beantragt.

Alle unbekannten Eigenthumsbeansprucher werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine am 4. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grund⸗ stück werden ausgeschlossen werden.

Konitz, den 31. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[1817] Aufgebot.

1) Nach Ausweis des Grundbuchs von Heckenbeck Bd. III. S. 19 stand bei dem Schuhm'schen Hofe No. ass. 3 zu Heckenbeck ein Hypothekkapital zu

ursprünglich 700 Thlr. = 2100 nebst 4 % Zinsen für den Bahnwärter Christian Friedrich Lebrecht Wente zu Hansfreden aus der Obligation vom 22. Mai 1863 eingetragen, auf welches jedoch in⸗ zwischen 75 Thlr. gelöscht sind, während 300 Thlr. in Folge mehrerer Cessionen auf die Gemeinde Heckenbeck, 325 Thlr. aber aus dem gleichen Grunde auf den Kothsassen Ernst Bodenstein zu Heckenbeck ausweislich des Grundbuchs übergegangen sind.

2) Laut des alten Grundbuchs von Dankels heim Bd. I. S. 43 stehen bei dem zu Dankelsheim unter der Versicherungsnummer 17 belegenen Halbspänner⸗ hofe nebst Zubehör 50 Thlr. in Conv. Münze nebst 4 % Zinsen aus einer am 12. März 1823 von dem vormaligen fürstl. Kreisgerichte Gandersheim auf⸗ genommenen Obligation für den Soldaten Wilhelm Warmbold zu Eiershausen eingetragen.

Nachdem nun zu 1 der Gemeindevorsteher Wilhelm Pothe zu Heckenbeck Namens der Gemeinde Heckenbeck, und der Kothsaß⸗Altvater Ernst Bodenstein daselbst das Aufgebot der betr. Schuldurkunde vom 22. Mai

29. August 1865

1863, der Cessionsurkunde vom ——— 1. September und der Ausfertigung des Cessions⸗ und Quittungs⸗ Protokolls vom 23. Januar 1872, bezüglich des unter 2 gedachten Falles aber der Halbspänner Heinrich Böcker zu Dankelsheim als derzeitiger Eigenthümer des fraglichen Hofes das Aufgebot der Obligation vom 12. März 1823 beantragt haben, werden ad 1 und 2 die unbekannten Inhaber der frag⸗ lichen Urkunden, ad 2 auch alle Diejenigen, welche auf die Hypothek qu. Anspruch machen, damit auf⸗ gefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 18. Dezember 1890 Morgens 10 ½ Uhr vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine an⸗ zumelden, auch die betr. Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die betreffenden Urkunden den Eigen⸗ thümern der verpfändeten Grundstücke gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen, in dem zu 2 gedachten Falle auch die Löschung der Hypothek qu. auf Antrag erfolgen soll. Gandersheim, den 31. März 1890. 8 Herzogliches Amtsgericht. gez. Seebaß. S.) Zur Beglaubigung: Bremer GHerichtsschreiber. [1822 Aufgebot. 88 Die Ehefrau Barbara Frohmüller, geb. Schlegel⸗ milch, hierselbst hat die Todeserklärung ihres seit 10 Jahren verschollenen Ehemannes, des Hand⸗ arbeiters Carl Frohmüller, geboren am 11. Mai 1832 bierselbst, beantragt. Demgemäß wird der Handarbeiter Karl Christian Gottlieb Frohmüller aus Löbejün hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. März 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird. Löbejün, den 3. April 1890. Königliches Amtsgericht.

[1792] Aufgebot.

Am 25. Februar 1890 ist hierselbst der Privatier Johann Gottfried Detlev Bruhns gestorben. Der⸗ selbe und seine erste im Jahre 1857 verstorbene Frau Maria Catharina Dorothea, geb. Fick, haben als unbeerbte Eheleute in Betreff ihrer wohl⸗ gewonnenen Güter im Jahre 1849 eine wechsel⸗ seitige Schenkurg vollzogen nebst einem Anhange, „daß nach des Längstlebenden Tode der sodann vor⸗ handene Nachlaß zur Hälfte an die Erben des Mannes und zur Hälfte an die Erben der Frau fallen solle“.

Jene Maria Catharina Dorothea Bruhns, geb. Fick, ist am 7. März 1805 zu Lübeck in der Ehe des Constablers Johann David Fick und seiner Ehefrau Magdalena Dorothea, geborenen Köstern, geboren.

Auf Antrag des Nachlaßcurators für Johann Gottfried Detlev Bruhns, Rechtsanwalt Dr. C. Plitt, ergeht hierdurch, unter Anberaumung des Aufgebots⸗ termins auf Donnerstag, den 5. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, ein Aufgebot an die unbe⸗ kannten Erben der Frau Maria Catharina Dorothea Bruhns, geb. Fick, ihre Erbansprüche unter Angabe des Grundes und Umfanges spätestens im Aufgebots⸗ termin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß der proclamirte halbe Nachlaß, wenn kein Erbe sich meldet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet werden soll, und ein nach Erlaß des Ausschlußurtheils sich meldender Erbe seine An⸗ sprüche nur noch in so weit geltend machen kann, als Nachlaß noch vorhanden ist.

Lübeck, den 31. März 1890. 8

Das Amtsgericht. Abtheilung II. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

[1819] 1 4 Die Frau Elfriede Telge, geb. Metzner, hier, Admiralstraße 28II., und der Restaurateur Wil⸗ helm Erdmann hier, Neanderstraße 24, als Vor⸗ mund der minorennen Kinder des verstorbenen Restaurateurs Carl Metzner: a. Jenny, b Max, Geschwister Metzner hierselbst, haben das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Kottbuserstraße 3 wohnhaft gewesenen, am 1889 verstorbenen Restaurateurs Carl Franz beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Mai 1890, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Be⸗ nefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden. Berlin, den 26. März 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

8

[18185 Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Altsitzers August Schönbeck zu Marwitz, des Kossäthen Wilhelm Schönbeck ebenda und mehrerer anderer Benefizialerben werden

die Nachlaßgläubiger der am 9. Dezember 1889 zu

Marwitz verstorbenen Wittwe des Gastwirths und Bäckermeisters Gottfried Orfert Albertine, geb. Schönbeck, welche die alleinige Testamentserbin ihres Ehemanns gewesen ist, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 3. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den

Nachlaß unter Angabe des Grundes mit Einreichung

etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder deren Ab⸗ schrift anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Be⸗ nefizialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend

machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller

seit dem 9. Dezember 1889 aufgekommenen Nutzungen

durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht .

erschöpft ist. Fiddichow, den 1. April 189500. Königliches Amtsgericht. [1827] Oeffentliche Ladung.

Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 6. Oktober 1888 zu Frankfurt a. M. verstorbenen Bäckers Johann haben solche vor dem 12. Mai 1890 bei

unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden

oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die auswärts wohnende Erbin ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. Frankfurt a. M., den 28. März 1890. 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung II

Ausfertigung.

Aufgebot.

1) Zur Ermittelung der Erben der am 22. No⸗ vember 1889 in Lucka mit Hinterlassung eines Ver⸗ mögens von 7000 im Alter von 74 Jahren ge⸗ storbenen Pauline, unverehelichten Apel,

2) behufs Ungültigerklärung folgender Hypothek⸗ forderungen:

a. dreihundert Meißnische Gülden Conv.⸗Münze

—= 809 38 nebst Zinsen zu 5 % Kaufgeld

b. einhundert Gülden Conv.⸗Münze

[740]

Meißsnische = 269 79 nebst Zinsen zu 5 % Kauf⸗ und Erbegeld,

als Einbringen für Christine, geb. Heinicke, in Misselwitz, laut tigungs⸗ und Lehnscheins vom 19. Nove 8 1818 und sonderbaren Lehnscheins vom 13. Ja⸗ nuar 1819, bezüglich Protokolls vom 18. Ja⸗ nuar und 4. April 1823 auf Fol. 1/31 des Grund⸗ und Hvpothekenbuchs für Misselwitz / Mehna rubr. III. Nr. 3 und 4 eingetragen, fünfundzwanzig Gülden Conv.⸗Münze = 67 45 Kaufgeld für Georg Kirsten von Flem⸗ mingen laut Kaufs vom 17. Februar 1744 auf Fol. 22 rubr. III. Nr. 1 des Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs für Flemmingen eingetragen,

ist auf Antrag des 1

zu 1: Rechtsanwalts und Notars Ludwig Günther in Altenburg als Erbschaftsvertreters,

zu 2a, b: Anspanngutsbesitzers Emil Kröber in Breesen,

zu 2c: Gartengutsbesitzers Johann Friedrich

Kertscher in Flemmingen Dienstag, der 10. Juni

1890, Vormittags 10 Uhr, als Aufgebotstermin

bestimmt worden.

Zu 1: Die Erbberechtigten zum Apel'schen Nach⸗ lasse,

zu 2: diejenigen, welche Eigenthumsrecht an obigen Hypothekforderungen nachweisen können,

werden geladen, spätestens in diesem Termin an

Gerichtsstelle, Burgstraße 11, zwei Treppen, Zimmer 4,

ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls

auf Antrag 8

zu 1: die Genannten Nachlaß für verlustig, 1 zu 2: die fraglichen Forderungen für

erklärt werden. 8

Altenburg, am 28. März 1890. Herzogliches Amtsgericht. IIa (gez.) Reichardt. Ausgefertigt: Altenburg, am 1. April 1890.

Gerichtsschreiberei des Herzogl. Amtsgerichts. IIa.

(L. S.) G.⸗Ass. Findeisen.

[1882] Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend die Todeserklärung der verschollenen Johanne Ernstine Hoffmann aus Nieder⸗ Falkenhain hat das Königliche Amtsgericht zu Schönau am 14. März 1890 für Recht erkannt:

daß die Johanne Ernstine Hoffmann aus Nieder⸗ Falkenhain für todt zu erklären und die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin aufzulegen.

Von Rechts Wegen. den 27. März 1890. Königliches Amtsgericht.

[1864] M“

Das Königliche Amtsgericht München I., Ab⸗ theilung A für Civilsachen, hat am 10. März 1890 folgendes Ausschlußurtheil erlassen und ver⸗ kündet:

I. Der 4 % Pfandbrief der süddeutschen Boden⸗ kreditbank dahier Ser. 28 Litt. G. Nr. 582 713 zu 2000 Mark, welcher auf den Namen des Oekonomen Franz Mayr von Wörishofen, Königlichen Amts⸗ 8 Mindelheim, vinkulirt ist, wird für kraftlos erklärt.

II. Der Antragsteller Franz Mayr hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

München, am 31. März 1890.

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber.

(L. S.) Hagenauer. 8

[1863] Das Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 24. Februar 1890 folgendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen und verkündet: I. Der Versicherungsschein der baverischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank zu München, Generaglagentur Berlin, A 3 b Nr. 2883/6064 d. d. München, 28. Juni 1886, unterzeichnet von den Direktoren Sendtner und p. pr. Krüll und dern Generalbevoll⸗ mächtigten für Preußen Graßmann, inhaltlich dessen das Leben des August Christian Heinrich Schmalfeld, Bäckermeisters in Berlin, für die Summe von 10 000 versichert ist, welche Summe gezahlt wird, wenn Genannter den 13. Mai 1913 erlebt, wird für kraftlos erklärt.

II. Der Antragsteller Kaufmann A. W. T. Konradi in Berlin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. München, am 2. April 1890. . Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber:

ihrer Ansprüche an den

erloschen

Schönau,

Jacob Fritz zustehen,

11871] 1

Restkaufpreis, Gustav Bd. 5 Bl. 65 Abth. 3 Nr. 1 1 urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. 1890 für kraftlos erklärt.

1

gerichts Karlsruhe vom 28. März 189, wurde auf Antrag des Pfarrers Fritsch in Gemmin⸗ 5 die im Aufgebot vom 1. Februar

[1825] Bekanntmachung.

Das von der städtischen Sparkasse zu Nordhausen ausgefertigte Sparkassenbuch Nr. 2109 über 34 42 ₰, ausgefertigt für Frau Caroline Teichmüller, früher zu Ellrich, jetzt zu Nordhausen, ist durch unser heutiges Urtheil für kraftlos erklärt worden.

Nordhausen, den 29. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[1876]

Das K. Amtsgericht München I., Abtheilung 4A. für Civilsachen, hat am 14. März 1890 folgendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen und verkündet:

I. Der von Achilles Castellani dahier unterm 3. August 1887 auf Michael und Therese Mevyer, Obsthalle dahier, gezogene und von diesen acceptirte, am 1. November 1888 zahlbare Primawechsel über 500 Reichsmark wird für kraftlos erklärt;

II. der Antragsteller Achilles Castellani, Früchten⸗ 15 dahier, hat die Kosten des Verfabrens zu ragen.

München, am 31. März 1890.

Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: Hagenauer.

[1860] Bekanntmachung.

In der Lueck'schen Aufgebotssache hat das unter⸗ zeichnete Gericht heute für Recht erkannt:

1) die Hypothekenurkunde, welche über die in Abtheilung III. sub Nr. 2 des Grundbuchs von Stibbe Blatt Nr. 14 für die minderjährigen Ge⸗ schwister Jacob und Michael Kluck mit 50 Thalern Muttererbtheilsforderung gebildert und nur noch in Höhe von 25 Thalern des Michael Kluck gültig ist,

2) die über die in Abtheilung III. sub Nr. 3 des Grundbuchs von Arnsfelde Blatt Nr. 60 für die Schneider Michael und Rosalie Priebe'schen Eheleute mit 200 Thalern eingetragene Restkauf⸗ geldforderung gebildete Hypothekenurkunde,

3) die über die in Abtheilung III. sub Nr. 2 des Grundbuchs von Rose Blait Nr. 133 für die Ernestine Wilhelmine Meske in Höhe von 35 Thalern, 20 Thaler oder 1 vollständigem Bette, 1 Kasten und 1 schwarzen Merino⸗Kleide eingetragene Mutter⸗ erbtheilsforderung gebildete Hvpothekenurkunde,

4) die Zweighypothekenurkunde über die im Grundbuche von Schrotz Blatt Nr. 48 in Abthei⸗ lung III. Nr. 7 für den Knecht Andreas Roenspieß umgeschriebenen 2100 und 5 % Zinsen

werden für kraftlos erklärt.

Dt. Krone, den 1. April 1890.

Kdoönigliches Amtsgericht.

[1868]

Das Hypothekeninstrument über 4mal je 175 Thlr. Kindestheilforderung, eingetragen für die 4 Ge⸗ schwister Elisabeth, Maria, Caroline und Wilhelm Müller zu Rellinghausen im Grundbuch von Rellinghausen Bd. 62 Bl. 177 Abth. 3 Nr. 7 ist durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. April c. für kraftlos erklärt.

Essen, den 2. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

8 118741 Bekanntmachuugng.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Swinemünde vom 7. März 1890 sind die Hypothekeninstrumente:

a. vom 20. September 1871 über die Abth. III. Nr. 2 Bd. XI. Blatt 61 Grundbuchs von Swine⸗ münde für den Leichterschiffer Johann Friedrich Koehler und dessen Ehefrau Friederike, geb. Holtz, hierselbst eingetragenen 150 Thaler,

b. vom 13. Oktober 1848 über die Abth. III. Nr. 6 Bd. I. Blatt 2 des hiesigen Grundbuchs für den Kaufmann August Otto in Stettin eingetragenen 373 Thaler 9 Sgr., sowie 15 Thaler 12 Sgr. 3 Pfg. und 7 Thaler 24 Sgr. 9 Pfg.,

c vom 4. April 1863 über die Abth. III. Nr. 8 Bd. III. Blatt 17 des hiesigen Grundbuchs für den Konsul Johann August Baumann hierselbst und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Neumanxn, hierselbst eingetragenen 1100 Thaler

für kraftlos erklärt worden. .

Swinemünde, den 7. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend Aufgebot der am 21. Ok⸗ tober 1830 bezw. 11. August 1855 ausgestellten Hypothekenurkunden über eine jetzt im Grundbuch von Dannenberg Bd. III. Bl. Nr. 62 auf der Bürgerstelle des Lackirers Schamp zu Dannenberg in Abth. III. Nr. 1 eingetragenes Darlehn über 00 Thlr. Conv.⸗Münze, ist vom Königlichen Amts⸗ gerichte, Abtheilung I. zu Dannenberg am 18. März 1890 nachfolgendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:

Die Hypothekenurkunden vom 21. Oktober 1830 bezw. 11. August 1855 über die im Grundbuch von Dannenberg Bd. III. Bl. 62 Abth. III. Nr. 1 ein⸗ getragene Post von 200 Thlr. werden für kraftlos rklärt. Zur Beglaubigung: Stegemann. Rüppell.

Das Hypothekeninstrument über 651 Thlr. 15 Sgr. eingetragen für den Kaufmann Grundbuch von Essen 1 ist durch Ausschluß⸗ April

icking zu Essen im

Essen, den 2. April 1890. 1 Königliches Amtsgericht.

1877] 8 schlußurtheil Großh. Amts⸗ Nr. 9134. Durch Aussch ucggtbel 2 ü8. Nar⸗

1889, Nr. 4054

ezeichnete Urkunde für kraftlos erklärt.

Karlsruhe, den 31. März 1890. Gerichtsschreiberei Großherzogl. Amtsgerichts.

Wernigerode Band II. Abth. III. Nr. 2 für die unverehelichte Friederike

(18677 Bekanntmachung.

Am 26. März 1890 ist folgendes Ausschlußurtheil verkündet worden:

1) die unbekannten Berechtigten der auf dem Grundstücke Sarne Nr. 49 in Abtheilung III. unter Nr. 2 auf Ersuchen des Prozeßrichters vom 21. März 1848 für den Besitzer Ignatz Jackowski aus dem Schuldscheine vom 24. April 1846 und dem Ver⸗

1 11. November 1847 1 gleiche vom 21. März 1848 eingetragenen mit 5 % verzinslichen Forderung von 45 Thaler, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen und wird bezüglich dieser die Post für löschungsreif und das Dokument für kraftlos erklärt;

2) die Kosten fallen dem Handelsmann zur Last.

Rawitsch, den 26. März 1890.

önigliches Amtsgericht.

Huzarski

[1883 8 8

8 Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗

gerichts zu Wernigerode vom 28. März 1890 ist das

Hypothekeninstrument über die im Grundbuche von Blatt 337 Artikel 1009

Dabbert zu Kreppelhof eingetragene Darlehns⸗ forderung von 80 Thlrn. für kraftlos erklärt worden. Wernigerode, den 28. März 1890. 1“ Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 31. März 1890 Baumgardt, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot:

1) der über die im Grundbuche von Arendsee Band I. Blatt 601 Grundakten Nr. 51 in Abtheilung III. ad 1 für Johann Joachim Friedrich Suͤßenguth aus dem Theilungs⸗ rezesse vom 12. März 1821 eingetragenen 220 Thaler Muttergut gebildeten Urkunde gebildet aus Rezeßausfertigung und Hypo⸗ thekenschein, 1 der auf vorgedachtem Grundbuchblatte Ab⸗ theilung III. ad 2 für Anna Elisabeth Koehn, verehelichte Fleischer Süßenguth, aus dem Illatenbekenntnisse vom 11. März 1816 und 8. Mai 1821 eingetragenen Post von 100 Thaler,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Arendsee durch den Amtsrichter Müller für Recht:

1) die vorbezeichnete Hypothekenurkunde über 220 Thaler Muttererbe wird für kraftlos erklärt, die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 100 Thalern der Anna Elisabeth Süßen⸗ guth, geb. Köhn, aus dem Anerkenntnisse des Fleischers Süßenguth vom 11. März 1816 und 8. Mai 1821 werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen und wird die Post für erloschen erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der An⸗ tragsteller zu tragen.

1ł1878]

Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs!

In dem Aufgebotsverfahren über die auf dem Grundstücke Nr. 1 Zalenze in Abtheilung III. unter Nr. 3 des Grundbuchblattes eingetragene Hypotheken⸗ post von 25 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kattowitz durch den Amts⸗ richter Dr. Steckel für Recht:

1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 25 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf., eingetragen für die George Mansla'schen Erben in Abtheilung III. Nr. 3 des dem Stellenbesitzer Paul Mamlas und seiner Ehefrau, Katharina, geb. Olesch, gehörigen Grundstücks Nr. 1 Zalenze aus dem gerichtlichen Schuld⸗ und Hypothekenbekenntnisse vom 4. Sep⸗ tember 1829, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Stellenbesitzer Paul und Katharina Mamlas'schen Eheleuten in Zalenze auferlegt.

Kattowitz, den 24. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[1873]

11“

[1880] Bekanntmachung. Durch unser heute verkündetes Urtheil sind alle Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche von Freckenhorst Band IV. Blatt 112 Abth. III. Nr. 1 für den Kanonikus Georg Anton Brinkmann zu Freckenhorst aus der notariellen Schuldverschrei bbbbeb Schuldverschreibung vom —16. Juli 1810 eingetra⸗ gene Post von 50 Thlr. Darlehn ausgeschlossen. Warendorf, den 19. März 1890. Königliches Amtsgericht

v11.“ 8†

Auf den Antrag des Wirths Mathias Spiegel in Mechnice erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kempen durch den Amtsrichter Pleßner für Recht:

Die eingetragenen Gläubiger der auf dem Grund⸗ stück Mechnitz Nr. 42 Abtheilung III. Nr. 1 haf⸗ tenden Post von 20 Thaler 2 Silbergroschen, Ma⸗ thias und Vinzent Spiegel bezw. deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Post ausgeschlossen und die Kosten des Verfahr ens dem Antragsteller zur Last gelegt.

Von Rechts Wexen. Verkündet am 27. März 1890. Ernsdorff, Gerichtsschreiber. [1839] Oeffentliche Zustellung.

Wilhelmine Rösch, geb. Nabholz, zur Zeit in Lindau, vertreten durch Rechtsanwalt Intz in Ravens⸗ burg. klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Fritz Rösch, Glaser und Komiker hier wegen böslicher Verlassung eventuell wegen Ehebruchs des Beklagten auf Scheidung der zwischen den Parteien am 27. April 1874 dahier geschlossenen Ehe, und lodet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravens⸗ burg auf Donnerstag, den 3. Juli I. J., Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

[1850] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Sophie Bulst, geb. Krüger, hier, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Goldmann hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Johann Gottlieb Bulst, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 13 A. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. Inni 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 3. April 1890. 8 Buchwald, Gerichtsschreiber .“

des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.

[1836] Oeffentliche Zustellung. Margaretha Elisabetha Petronella Puth, geb. Heußenstamm, zu Frankfurt a. M., Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Max Stein in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann, den Johann Heinrich Puth, zuletzt Portier in Stuttgart, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Bekl, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien am 26. April 1889 zu Frankfurt a. M. geschlossenen Ehe wegen bös⸗ licher Verlassung Seitens des Beklagten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Mitt⸗ woch, den 9. Juli 1890, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 3 Stuttgart, den 5. April 1890. 3 4 Frank, 11““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1842] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Milchpächter Selma Heimberg, geborene Nestler, zu Possendorf bei Dresden, vertreten durch den Rechtsanwalt Boedner hier, klagt gegen den Milchpächter Max Heimberg, früher zu Zwecka bei Seidenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Par⸗ teien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf den 11. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

luge, Sekretär, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

Landgerichte zu Leipzig klagt

[1841] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Carl Ziezenberg, Auguste, geb. Schneider, zu Geestemünde, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. O. Müller hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, jetzt unbekannnten Aufenthalts, auf Ehescheidung, wegen böslichen Ver⸗ lassens, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, auch den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf den 1. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verden, den 2. April 1890.

Schwagerer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

Oeffentliche Zustellung. Staatsanwalt bei dem Königlichen gegen den früheren Expedienten Johann Karl Schulze aus Leipzig, zuletzt in Manitowoec, jetzt unbekannten Aufenthalts, und die Bertha verehel. Schulze, geb. Hellfinger, in Luckenwalde, unter Bezugnahme darauf, daß der Beklagte mit der Mitbeklagten am 15. Januar 1887 in Manitowoec die Ehe geschlossen hat, während zu dieser Zeit die von ihm am 12. April 1884 in Leipzig mit einer anderen Person eingegangene Ehe noch zu Recht bestand, mit dem Antrage, die zwischen dem Beklagten und der Mitbeklagten bestehende Ehe für nichtig zu erklären, und ladet den Beklagten Schulze zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 20. Juni 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu estellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 5. April 1890.

Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18377 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Dorothea Böhm, geb. Stender, zu Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Lange in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Reinhold August Böhm, früher in Kiel, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 28. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kiel, den 2. April 1890.

[1838]

Der Erste

Löy, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1840] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Schmied Pohl, genannt Busch⸗

Raveunsburg, den 2. April 1890. EGerichtsschreiberei des K. Landgerichts. (L. S.) Vogft.

mann, Auguste, geb. Scholly, zu Fichtwerder, ver⸗

8

a. W

,

klagt gegen ihren Ehemann, den Schmied Wilhelm Pohl, genannt Buschmann, früher in Ficht⸗ werder, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Eheschei⸗ dung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberga W. auf den 12. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Landsberg a. W., den 3. April 1890.

Herfarth, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1856] Königliches Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen.

In Sachen der ledigen Köchin Kunigunde Knauer in Regensburg und der Kuratel über das von der⸗ selben am 6. September 1885 außerehelich geborene Kind „Anton“, letztere vertreten durch den Vormund Andreas Knauer in Nürnberg, Klagetheil, im Prozeß vertreten durch Rechtsanwalt Flessa hier, gegen den Bräuknecht Josef Achatz, früher hier, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthaltes, Beklagten, wegen Alimentation, wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag, den Bektlagten kostenfällig schuldig zu erkennen, an die Klägerin Kunigunde Knauer 306 rückständige Alimentationsbeiträge seit 6. Juni 1886 bis 5. März 1890 sammt 5 % Zinsen hieraus vom Tage der Klagezustellung an, sowie an die Kuratel über das vorbezeichnete Kind vom 5. März 1890 bis zu dessen vollendetem 14. Lebensjahre einen monatlichen Alimentations⸗ beitrag von 9 zu bezahlen und das Urtheil in Ansehung der nach Zustellung der Klage verfallenden Alimentationsbeiträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären, in die öffentliche Sitzung des vorbezeich⸗ neten Prozeßgerichtes vom Montag, den 2. Juni 1890, Vorm. 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 12, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klage geladen.

München, den 3. April 1890.

Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber: (L. S) Hagenauer.

[1848] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Falk Maschke, früher zu Wielle, jetzt zu Gr. Schliewitz, vertreten durch den Rechts anwalt Bry zu Konitz, klagt gegen:

1) den Käthner Stefan Krzoska zu Abbau Wielle,

2) den Käthner Franz Wirkus in Wielle,

3) die Frau Pächter Clara Narloch geborene Wirkus zu Wildau im ehelichen Beistande, den früheren Besitzer Johann Wirkus unbe⸗ kannten Aufenthalts, die Arbeiterfrau Pauline Golinski geborene Wirkus zu Wielle im ehelichen Beistande

mit dem Antrage:

die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, nach

Kräften der gütergemeinschaftlichen Vermögens⸗

hälfte der Antonie Wirkus geborene Rogalla später

wiederverehelichten Krzoska (Gr;oska),

die Beklagten zu 2—4 auch nach Kräften des Alt⸗

sitzers Johann Wirkus schen Nachlasses an Kläger

471 34 nebst 6 % Zinsen seit 23. November 1879

zu zahlen, das Urtheil gegen Sicherheitsleistung

für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Konitz auf den 28. Juni 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten Johann Wirkus wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Konitz, den 2. April 1890.

11““ Wessolleck,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte

[1823] Ladung. An 1) Mathias Ullmann, Metzger,

2) Karoline Ullmann, ohne Gewerbe‧, 1 3) Moritz Ullmann, Krämer, früher in Niedersept, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Genossen. Nachdem in dem auf Antrag des Joseph Goffinez, Ackerer und Gastwirth in Lepuix (Frankreich) gegen die übrigen Parteien eröffneten Tbeilungsverfahren der Bevollmächtigte des ꝛc. Goffinez laut des vor dem Notar Orth zu Niedersept am 14. März 1890 aufgenommenen Protokolls, den Antrag gestellt, nach⸗ beschriebenes Immöbel wegen Untheilbarkeit zu ver⸗ äußern, werden Sie eingeladen, am Mittwoch, den 2. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, zu Nieder⸗ sept im Amtslokal des Notars Orth zu erscheinen, um über die Theilung respektive Veräußerung von Sektion C. Nr. 133 p., 134 p, 135 p. und 135 p. 30,35 a Fläche mit daraufstehendem Wohnhaus, gelegen zu Niedersept, zu verhandeln. Wenn Sie nicht erscheinen, wird angenommen, daß Sie mit Vornahme der Theilung respektive Ver⸗ äußerung einverstanden sind und daß dieselbe un⸗ geachtet Ihres Ausbleibens für Sie bindend sein werde. Niedersept, den 2. April 1890. (1. 8.) gez. Orth. Notar. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hirsingen, den 5. April 1890.

Der Gerichtsschreiber: Panthen, Amtsgerichts⸗Sekretär

11849] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina geborene Keiper, Wittwe von Johann Winter V. im Leben Gastwirth zu Dittels⸗ heim, sie Gastwirthin daselbst wohnhaft eigenen Namens der mit ihrem verlebten Ehemann bestandenen Gütergemeinschaft wegen, wie als gesetzliche Vor⸗ münderin der mit demselben erzeugten noch minder⸗ jährigen Kinder: Adolph und Wilhelm Winter Klägerin durch Rechtsanwalt Dr. Brenner in Mainz als Prozeßbevollmächtigten vertreten,

klagt gegen den Wilhelm Beck, Dienstknecht aus Dittelsheim und daselbst wohnhaft gewesen, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalsort, Beklagten,

treten durch den Rechtsanwalt Hembd zu Landsberg

wegen Forderung mit dem Antrage: Es gefalle dem