1890 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

denn auch am 19. Januar 1883. „Er war,“ wie Mejer zum Schluß bemerkt, „ein groß angelegter Mensch. Wäre nicht die schmertende Last seiner Krankheit und die glänzende seines Namens auf ihm ge⸗ wesen, so würde er nach menschlichem Ermessen ein bedeutender Mann geworden sein. Er war seines Großvaters nicht glücklicher, aber nicht unwürdiger Enkel“. 1 3

Henriette Gislesen und ihre Freunde. Ein Bild aus der norwegischen Kirche. Herausgegeben von R. N., Verfasserin von „Norwegische Bilder“. Bevorwortet von Dr. theol. Löber. Gotha, Friedr. Andr. Perthes, 1890. (Pr. 4 ℳ) Dieses Buch bietet ein ansprechendes Lebensbild aus der norwegischen Kirche. Das geschilderte Leben Henriette Gislesen's gehört der Zeit des neuerwachen⸗ den Glaubens an und trägt darum einen Hauch der Frische und Wärme in sich, welche jener Zeit eigen waren. Der Blick richtet sich weit weniger auf den äußeren Lebensgang als auf die innere Entwickelung und auf das Heranreifen zu einer umfassenden und reich gesegneten christlichen Liebesthätigkeit. Es giebt kaum einen Zweig der inneren Mission, den Henriette Gislesen nicht in stiller und eigenthümlich selbständiger Weise angebaut hätte. Fr. Gislesen wurde in der Stadt Bergen als Hen⸗ riette Vibe am 9. April 1809 geboren. In erster Ehe war sie mit Christian Glückstad, einem Regierungsbeamten, vermählt, wurde aber schon nach 9 Jahren Wittwe. Nach ihrer Erweckung zum lebendigen Glauben stellte sie ihren Wittwenstand ganz in den Dienst der helfenden Christenliebe. Mit rastloser Thätigkeit griff sie bald über den engeren Kreis der Familten⸗ und Gemeinde⸗Diakonie hinaus, um unter dem Beirath zahlreicher christlicher Freunde die damals überall noch ganz darnieder liegenden Gebiete der inneren und äußeren Mission in den Bereich ihres Betens und Schaffens zu ziehen. Gerade der lebhafte persönliche und schriftliche Verkehr, welchen sie mit den namhaftesten Geistlichen und Theologen ihres Vaterlandes unterhielt, verleiht dem Lebensbilde, welches mit den Mittheilungen aus ihrem Briefwechsel nicht karat, einen besonderen Reiz. Zuletzt sehen wir sie noch wenige Jahre hin⸗ durch als Gattin des Bischofs Gislesen von Tromsö, dessen weit⸗ greifende amtliche Wirksamkeit ihr Gelegenheit gab, die ihr unentbehr⸗ lich gewordene Diakonissenthätigkeit ohne Vernachlässigung ihrer nächsten Pflichten fortzusetzen. Man wird das Büchlein nicht nur um seiner geschichtlichen Mittheilungen willen, sondern hauptsächlich wegen der mannigfachen und nachhaltigen Anregungen, die es giebt, sicherlich mit Befriedigung lesen.

Der neue Jahrgang der Salon⸗Ausgabe der „Deutschen Romanbibliothek“ (herausgegeben von Professor Joseph Kürschner, redigirt von Otto Baisch; Stuttgart. Deutsche Verlags⸗Anstalt) ist jetzt bis zum siebenten Halbband vorge⸗ schritten und in diesem der neueste Roman von Hermann Hei⸗ berg „Die Spinne“ bereits zum Abschluß gekommen, in welchem die Eigenart dieses in kurzer Zeit in den breitesten Schichten beliebt ge⸗ wordenen Erzählers ganz besonders hervortritt. Ebenso liegt Walter Morgan's „Honni soit qui mal y pense“ abgeschlossen vor und bewährt sich bis ans Ende als ein interessantes zeitgeschichtliches Bild. Gleichzeitig beginnt im siebenten Halbband der letzte Koman von Wilkie Collins, der uns unter dem Titel „Blinde Liebe“ zunächst nach Irland führt, wo die durch revolutionäre Geheimbünde unterwühlten Ver⸗ hältnisse den vulkanischen Boden bilden, auf welchem eine schon in Für den

quemem Format. Die Verlagshandlung liefert hierzu Einbanddecken für nur 30 pro Band, sodaß der Abonnent immer gleich nach voll⸗ ständigem Erscheinen eines Romans denselben einbinden lassen und seiner Bibliothek einverleiben kann. .

„Der Deutsche Infanterist im Dienst⸗Unterricht.“ Bearbeitet in Gliederungen. Ein Lehrbuch für das Deutsche Heer. Herausgegeben von Max Menzel, Premier⸗Lieutenant im 3. Posen⸗ schen Infanterie⸗Regiment Nr. 58. Zweite verbesserte, vermehrte, mit vielen Holzschnitten und farbigen Abbildungen versehene Auflage. E. S Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin SW. 12, Kochstraße 68 70. (Pr. 2,25 ℳ, dauerhaft gebunden 3 ℳ) Dieses treffliche militärische Unterrichtsbuch, welches durch den schnellen Absatz der ersten Auflage seine Probe bereits bestanden hat, ist in der jetzt vorliegenden zweiten nach den neuesten Bestimmungen be⸗ richtigt worden. Das Werk zeichnet sich durch die Eigenart seines Grundgedankens aus: den Lehrstoff in „Gliederungen“ zu bearbeiten, d. h. ihn logisch anzuordnen, das Hauptsächliche desselben hervorzu⸗ heben, es durch eine leicht verständliche Behandlung einzuprägen und dann erst auf Einzelheiten überzugehen. Zahlreiche farbige Abbildun⸗ gen dienen dem Inhalt zur Erläuterung und zeugen für die sorgsame Redaktion des Werkes. 1b

Das zehnte Heft der im Verlage von Duncker u. Humblot zu Leipzig erscheinenden „Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit“ bringt eine interessante und anregende Abhandlung über das Landarmenwesen von Dr. Emil Münsterberg, Amtsrichter in Menden. Der deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit hat sich wiederholt mit dem Gesetz über den Unterstützungswohnsitz und mit der diesem eigenthümlichen Einrichtung des Landarmenwesens beschäftigt, ohne daß es gelungen wäre, zu einer Ausgleichung der sich gegenüber⸗ stehenden Ansichten und zu anderen als lediglich dilatorischen Beschlüssen zu gelangen. Inzwischen hat jedoch der Wunsch nach Reform der geltenden Armengesetzgebung sich immer lauter geltend gemacht. Namentlich ist aus Süddeutschland mit be⸗ sonderem Nachdruck die Forderung der Beseitigung des Landarmen⸗ wesens erhoben worden. Bei dieser Sachlage glaubte der Verein, sich der womöglich abschließenden Untersuchung des Gegenstandes nicht länger entziehen zu sollen, und beschloß in seiner am 27. September 1887 abgehaltenen Jahresversammlung, einer besonderen Kommission die Prüfung der folgenden Frage: „Welchen Einfluß hat das Institut der Landarmen auf die Zustände des deutschen Armenwesens gehabt, und auf welchem Wege sind gegebenen Falls die Mittel zur Abhülfe zu suchen?“ zu übertragen. Die Kommission glaubte, daß es vor Allem auf die Schaffung einer möglichst breiten und zuverlässigen Grundlage ankomme, wie sie theils aus der Mittheilung amtlich festgestellter Thatsachen Seitens der mit der Verwaltung des Land⸗ armenwesens betrauten Organe, theils aus sonstigen Aeußerungen von Ver⸗ waltungsorganen und Sachkundigen zu gewinnen ist. Auf diesen Er⸗ wägungen beruht die Sonderung der Erhebung in zwei Theile, deren erster das vorwiegend faktische, der zweite das vorwiegend kritische Material repräsentirt. Die Bearbeitung des eingegangenen Materials wurde dem Amtsrichter Dr. Münsterberg übertragen, welcher Auf⸗ gabe sich derselbe nicht durch den bloßen Abdruck aller Gut⸗ achten, sondern durch eine systematische Bearbeitung nach gewissen Gesichtspunkten entledigt hat. Da Dr. Münsterberg sich bemüht hat, in der Mittheilung der Berichte sich möglichst auf den Standpunkt

hier bekannt werdenden Thatsachen bekräftigt oder widerlegt. Den Schluß des Buches bildet eine Anzahl Thesen.

Im Aprilheft der „Deutschen Rundschau“ beleuchtet der bekannte Nationalökonom Dr Georg Adler in eingehender Weise die Frage des internationalen Arbeiterschutzes. In knappem Rahmen und lebhafter Darstellung giebt er neben einem kurzen geschichtlichen Ueberblick der Idee, durch internationale Vereinbarungen dem Arbeiter ausreichenderen Schutz zu gewährleisten, als es eine bloß nationale Gesetzgebung vermag, treffliche Erörterungen der internationalen Arbeitergesetzzbbung und erwägt des Näheren die Aussicht der Verwirklichung jener weitgehen⸗ den Pläne. Georg Brandes behandelt in demselben Heft unter dem Titel: „Aristokratischer Radikalismus“ Friedrich Nietzsche und dessen Philosophie, welche neuerdings die Aufmerksamkeit weiter Kreise wieder auf sich gelenkt hat, als die Nachricht bekannt wurde, daß Nietzsche von einem schweren Gemüthsleiden befallen worden. Eine der wich⸗ tigsten Perioden aus dem Leben Franz Dingelstedt's schildert an der Hand auch zeitgeschichtlich werthvoller Briefe des Dichters Julius Roden⸗ berg; von besonderem Reiz ist ein mitgetheiltes Romanfragment Dingel⸗ stedt's, an welchem dieser einst mit inniger Hingebung, sowie großen Hoff⸗ nungen auf literarischen Erfolg gearbeitet hat. Ferdinand Cohn entrollt in seiner Abhandlung über Dr. Laurentius Scholz von Rosenau, „einen Arzt und Botaniker der Renaissance“, ein interessantes Kultur⸗ bild des Breslauer wissenschaftlichen und geselligen Lebens des sechs⸗ zehnten Jahrhunderts, und in dem Aufsatze: „Zur Erinnerung an Andrassy⸗ stoßen wir auf eine Fülle wichtiger Charakterzüge des dahin⸗ geschiedenen Diplomaten. Von dem ferneren Inhalt des neuesten „Rundschau“⸗Heftes erwähnen wir noch den Schluß der Erzählungen von Konrad Mähly „Unter dem Katalpenbaum“, dann die „Politische Rundschau“ und die diesmal besonders reichhaltige literarische Ab⸗ theilung.

Von dem bei Max Babenzien in Rathenow ver⸗ legten Werke: „Die Kriegswaffen“, verfaßt von Emil Capitaine und Ph. v. Hertling, worin bekanntlich eine fortlaufende, übersichtlich geordnete Zusammenstellung der gesammten Schußwaffen, Krieasfeuer⸗, Hieb⸗ und Stichwaffen und Instrumente,

sowie Torpedos, Minen, Panzerungen u. dergl. seit Einführung von

Hinterladern der Oeffentlichkeit dargeboten wird, ist soeben Heft 10 12 III. Bandes (Pr. 1,50 ℳ) erschienen. Gestützt auf das beste, jüngst zu⸗ gängliche Material, schildern die auf dem Felde der Militärliteratur vor⸗ theilhaft bekannten Verfasser in diesen drei Heften die neuesten Erschei⸗ nungen auf dem Gebiete der Geschütze, Handfeuer⸗ und besonders aber der Schnellfeuer⸗ und Maschinengeschütze, wobei die Fort⸗ schritte des Aus⸗ wie des Inlandes Ausbeute liefern, und veranschau⸗

lichen die Erfindungen und Verbesserungen durch genaue Zeichnungen

so instruktiv, daß ihr Wesen und Werth selbst dem Nichtfachmann einleuchtet. Jedenfalls wird durch die neuerschienenen Hefte der Ruf, dessen das Gesammtwerk seit seinem Entstehen sich erfreut, in jeder Hinsicht gewahrt.

Die hier erscheinende „Sport⸗Welt“ ist mit dem 1. April in die Reihe der täglichen Zeitungen getreten, eine auf journalistischem Gebiete immerhin interessante Thatsache, da bisher in Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn Fachzeitungen dieser Art nur periodisch zur

Ausgabe gelangten.

ihren Anfängen lebhaft erregte Handlung sich entfaltet. 40 für den 10—11 Halbband bietet die Salon⸗Ausgabe der „Deutschen Romanbibliothek“ Romane namhafter Schriftsteller in handlichem, für das Lesen be⸗

geringen Preis von nur

Bogen starken

an den Leser heran.

des General⸗Referenten ohne eigene Meinung zu stellen, so treten die Wahrnehmungen praktisch thätiger Männer in unmittelbarer Frische Manche theoretische Meinung wird durch die

—— 8

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

vangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

.Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher

S8S88

Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Berufs⸗Genossenschaften. ““

Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[2624 Steckbrief.

Gegen den früheren Kaufmann Carl Gödde aus Bochum, circa 36 Jahre alt, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern, auch hierher zu den Akten J. I. 1999/89 Nachricht zu geben.

Altona, den 8. April 1890.

Königliche Staatsanwaltschaft. [2623] Steckbriefs⸗Zurücknahme.

Der unterm 30. März 1885 in den Akten U. R. I. 88. 85 (J. J a. 69. 85) von dem Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I. hier hinter den Drechsler und Handelsmann Carl Wilhelm Gustav Winkler, geboren am 23. Januar 1853 zu Berlin, erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 3. April 1890.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

[2625] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Handlungsbeflissenen Wilhelm Gurrath aus Kadolzburg in Bayern, zuletzt in Luckenwalde, wegen schweren Diebstahls unter dem 13. Januar 1890 erlassene und unter dem 24. Fe⸗ bruar 1890 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Potsdam, den 5. April 1890.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht. [2622]) Oeffentliche Bekanntmachung.

In der Privatklagesache des Monteurs Eduard Hake gegen den Ziegelmeister Sorge wird der Kläger hiermit aufgefordert, bis zum 20. Mai 1890 seinen Wohnort anzuzeigen, widrigenfalls das Verfahren eingestellt wird.

Magdeburg, den 2. April 1890.

Königliches Amtsgericht. 14.

[2610] In der Strafsache gegen den Rekruten Lucian Eusebe Houin vom Bezirkskommando Saarburg, am 18. Januar 1868 zu Tincry, wegen enflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen⸗ flucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325,

26 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 ℳ, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 18. März 1890.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer. [2611]

In der Strafsache gegen den Rekruten Johann Florentin Fremy vom Bezirks⸗Kommando Saar⸗ burg, geb. am 6. Juni 1869 zu Dedeling, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen⸗ flucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten

1“

Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Metz, den 18. März 1890 Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung:

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

[2612]

In der Strafsache gegen den Rekruten Emil Arnold Dinequel vom Bezirks⸗Kommando Saar⸗ burg, geb. am 22. Januar 1867 zu Wuisse, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen⸗ flucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 ℳ, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 18. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer. [2613]

In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Paul Schmitte vom Bezirks⸗Kommando Diedenhofen, geboren am 4. November 1869 zu Trois⸗Fontaines, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 buchstäblich dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 10. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

[2614]

In der Strafsache gegen den Rekruten Alfons Reignier vom Bezirks⸗Kommando Metz, geb. am 18. Juni 1869 zu Kerprich, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Straf⸗ prozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und⸗ der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 ℳ, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange schuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 18. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkamm gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: 1 (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

[2615]

In der Strafsache gegen den Rekruten Josef Schlesser vom Bezirkskommando Diedenhofen, geboren am 25. Februar 1868 zu Oettingen, wegen Fahnenflucht,

wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht be⸗ schuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325. 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschul⸗ digten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 in Buchstaben dreitausend Mark das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Metz, den 10. März 1890. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: 1 (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

[2616]

In der Strafsache gegen Schiltz vom Bezirks⸗Kommando Diedenhofen, geb. am 3. Februar 1867 in Suftgen, wegen Fahnen⸗ flucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschul⸗ digten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfohrens bis zur Höhe von 3000 ℳ, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 10. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

gez. Areh. Metl. v. Huene.

Zur Beglaubigung: —.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

[2617]

In der Strafsache gegen den Rekruten Felix Thonon vom Bezirks⸗Kommando Metz, geboren am 1. Januar 1869 zu Luppy, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeß⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Anzeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 18. März 1890. 1

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. 8 Zur Beglaubigung: (L S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

[2618]

In der Strafsache gegen den Rekruten Clement Royer vom Bezirkskommando Metz, geb. am 10. März 1869 zu St. Privat la Montagne, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen⸗ flucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 ℳ, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 10. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. gez. Aretz. Mehl. v. H Zur Beglaubigung:

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

den Rekruten Peter

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

127322% Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 142 Nr. 6470 auf den Namen des Maurermeisters Theodor Dubrow hier eingetragene, Ecke der Memeler⸗ und Posenerstraße belegene 1890, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 6,51 Reinertrag und einer Fläche von 5 a 53 qam zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗

Frmin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ hoten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei ringsten Gebots nicht berücksichtigt bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag

werden und

das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die

Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juni

1890, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle

wie oben bezeichnet verkündet werden. Berlin, den 28. März 1890. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52

*

[2727] 1 Horn. Der nach der Bekanntmachung vom 23. v. M. auf den 20. Mai d. J. angesetzte Termin zur öffentlichen Versteigerung der Grundgüter des Colon Heinrich Büker Nr. 9 zu Holzhausen ist in Folge der Zurücknahme des Antrags aufgehoben. Horn, den 5. April 1890. Fürstlich Lippischet Amtsgericht gez. G. Cordemann. Beglaubigt: Pagenstecher, Sekretär.

(L. S.)

2129 1 2 [2212 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Justizrath Dr. Duisburg hat Namens des Grubenvorstandes des Steinkohlenbergwerks Neumühl zu Neumühl, des Geheimen Kommerzienrathes Hugo Haniel zu Ruhr⸗ ort und des Kaufmanns Gustav Schneider zu Magde⸗

Michels zu

Grundstück am 11. Juni

Abschrift des

Feststellung des ge-⸗

burg das Aufgebot folgender unter dem 1. Februar zu h unter dem 10. August 1869 ausgefertigten Kuxscheine des Steinkohlenbergwerks Neumühl, lautend über je 1 Kurx, beantragt, und zwar:

a. 43 Kuxscheine auf den Kaufmann Friedrich Grillo zu Essen,

b. 83 Kuxscheine auf den Kommerzienrath Hugo Haniel zu Ruhrort,

c. 83 Kuxscheine auf den Rentner Maximilian Haniel zu Ruhrort,

8 2 1 Kuxscheine auf den Kaufmann Julius Haniel aselbst,

e. 83 Kuxscheine auf den Kaufmann Louis Haniel zu Sterkrade,

f. 83 Kuxscheine auf den Kaufmann Friedrich Wilhelm Haniel zu Ruhrort,

g. 83 Kuxscheine auf die Frau Rentner Philipp Heinrich Cockerill, Thusnelde Emilie, geb. Haniel, zu Burtscheid, 1

h. 2 Kurscheine auf die Handelsgesellschaft Franz Haniel zu Ruhrort, .

i. 28 Kuxscheine auf den Kaufmann Gottlieb Adolf Hasenkamp zu Magdeburg,

k. 250 Kuxscheine auf den Gutsbesitzer Daniel Morian zu Neumühl,

1 56 Kuxscheine auf die Wittwe Rentner Friedrich Sölling, Bertha, geb. Uellenberg, zu Frankfurt a. M.,

m. 109 Kuxscheine auf den Kaufmann Alexander Sölling zu Frankfurt a. M. und ferner

1 Kuxschein über 14 Kuxe auf den Banquier und Kaufmann Gustav Schneider zu Magdeburg lautend.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗

richte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine

seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Ruhrort, den 3. April 1890. Königliches Amtsgericht.

[68703] Aufgebot.

Der auf den Namen des Fräulein Pauline Henze zu Halle a. S. lautende, zu dem Einlagebuche Nr. 23058 E. gehörige Sparkassenschein Nr. 192375 E. der Sparkasse des Saalkreises über 25 ist an⸗ geblich verloren gegangen. Auf Antrag des Fräulein Henze wird der Inhaber des gedachten Sparkassen⸗ scheins aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Halle a. S. Abthei⸗ lung VII., kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer 31, anzumelden und den Sparkassenschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftsloserklärung desselben er⸗ folgen wird.

Halle a. S., den 6. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[72972] Aufgebot.

Die Eheleute Jakob Schmitz, Ackerer, und Ca⸗ tharina, geborene Hermes, zu Ensen wohnhaft, haben das Aufgebot des auf den Namen Catharina Schmitz zu Ensen und einen Betrag von 2167 33 lautenden und unter Nr. 11 894 ausgestellten Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Mülheim a./Rhein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. ““

Mülheim a./Rhein, den 18. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1

[51624] Aufgebot. ¹

Der Postpacketträger Friedrich Voßhardt, früher zu Minden, jetzt zu Isenstedt Nr. 36, hat das Auf⸗ gebot des Sparkassenbuchs der Sparkasse zu Minden Nr. 20110, ausgestellt für den Antragsteller, lautend über 1519,80 am 1. Januar 1889, welches an⸗ geblich verloren gegangen ist, beantragt. 8 8

Die unbekannten Inhaber dieses Sparkassenbuchs werden aufgefordert, ihre Ansprüche auf dasselbe beim unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 2. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Minden, den 6. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht.

[5161808 Aufgebot. 8

Auf Antrag des Schmiedemeisters W. Winkel⸗ mann zu Dahme wird der Inhaber des angeblich vernichteten Wechsels, d. d. Dahme, den 2. Dezem⸗ ber 1886 über 1160 ℳ, zahlbar am 15. Januar 1887 bei W. Winkelmann in Dahme, ausgestellt von demselben an eigene Ordre, acceptirt von Gott⸗ lieb Schenke in Schöna, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine, den 28. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos wird erklärt werden. 8 1b

Dahme, den 5. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht. [64860] Aufgebot.

Die Firma Carl Radicke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Ottermann in Dortmund, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen von ihr auf den Kaufmann August Kleinschmidt in Dortmund gezogenen und von dem letzteren ange⸗ nommenen Wechsels vom 2. Dezember 1889 über 639,90 ℳ, zahlbar am 2. Februar 1890 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 25. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, 21, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Dortmund, den 7. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

[51898] Aufgebot. b Der Tischlermeister Ferdinand Ihloff zu Berlin, Grüner Weg Nr. 70, hat das Aufgebot eines Wechsels über 500 ℳ, d. d. Berlin, den 13. Juli 1889, gezogen von Max Cohn auf den Architekten A. Reimann in Berlin, Bärwaldstr. 14, zahlbar

3 Monate a dato mit Acceptvermerk von Agothon Reimann und Blanko⸗Indossament von Max Cohn beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 19. November 1889.

Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48.

SSns. Aufgebot.

Auf Antrag des Fabrikbesitzers Chrn. Knab in Münchberg wird der Inhaber des dem Antragsteller zu Verlust gegangenen Wechsels, d d. Sichersreuth, 10. September 1889, über 374 23 ℳ, gezogen von Wilhelm Müller in Sichersreuth auf sich selbst, zahlbar am 31. Dezember 1889 an die Ordre des Antragstellers Chrn. Knab, domizilirt bei der K. Filialbank Hof und acceptirt von Wilhelm Müller, gemäß §. 823 ff. C.⸗P.⸗O. aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 23. Oktober 1890, Nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaale anbe⸗ raumten Aufgebotstermine bei dem unterfertigten Gerichte seine Rechte anzumelden und diesen Wechsel vorzulegen, widrigenfalls Letzterer für kraftlos er⸗ klärt wird. Hof, den 30. Januar 1890.

Kgl Bayer. Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Hof.

Millitzer, K. Sekrtr.

[2775] Bekanntmachung. 8

a. Das Hypothekendokument vom 14. Juni 1870 über 250 Thaler Darlehn, eingetragen im Grund⸗ buche von Förderstedt Bd. XIV. Nr. 452 Abth. III. Nr. 1 für den früheren Bäckermeister, jetzigen Privat⸗ mann Heinrich Erxleben zu Atzendorf, aus der nota⸗ riellen Obligation von demselben Tage, ist durch Brand vernichtet worden und soll auf Antrag des genannten Gläubigers behufs Ausfertigung eines neuen Dokuments aufgeboten werden.

b. Das Hypothekendokument vom 29. Oktober 1842 über 418 Thaler 22 Sgr. 6 Pf. in Gold und 276 Thaler in Courant rückständige Kauf⸗ und Reservatgelder, eingetragen im Grundbuch von Borne Bd. I. Nr. 17 Abth. III. Nr. 1 für die Ehefrau des Ackermanns Franz Jacob Bachmann, Marie Elisabeth, geb. Kersten, verwittwet gewesene Voigt, in Borne aus dem gerichtlichen Contracte vom gleichen Tage ist auf unbekannte Weise verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers des verhafteten Grundstücks, des Gutsbesitzers Gustav Voigt in Borne, behufs Löschung der Post auf⸗ geboten werden.

Es werden deshalb die Inhaber der Hypotheken⸗ dokumente aufgefordert, spätestens im Termine am 18. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Staßfurt, den 1. April 1890.

Königliches Amtszericht. [2736] Aufgebot.

Auf den Grundstücken der Katastral⸗Gemeinde Borghorst Flur 11 Nr. 247/7, 248/7, 249/7, 250/7, 251/8, 1/28 steht Band 5 Blatt 133 des Grund⸗ buchs ein Kapital von 90 Thlrn. aus der Urkunde vom 29. Januar 1834 für den Hofrath Bornemann eingetragen.

Der Eigenthümer der belasteten Grundstücke, Ackerer Bernard Ahlers zu Kirchspiel Borghorst, hat das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß sie getilgt sei, beantragt.

Demnach werden alle Diejenigen, welche an die⸗ selbe Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, diese in dem am Amtsgericht, Zimmer Nr. 15, auf den 30. Juli d. Is., Vormittags 11 ½ Uhr, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie damit ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuche gelöscht wird.

Burgsteinfurt, 8. April 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

[2731] Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe des Oberförsters Schnitt⸗ ger, Friederike Henriette, geb. Wolter, zu Detmold, wird deren Stiefbruder, der am 29. November 1818 zu Exten, Kreis Rinteln, geborene Bäckergesell Georg Friedrich Wilhelm Schnur, welcher seit dem 30. August 1839 verschollen ist, aufgefordert, in dem auf Freitag, den 19. September 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termine entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vertreten zu erscheinen, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung werden etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der etwaigen Ueberweisung auf sie keine Rücksicht genommen wird, aufgefordert.

Weitere in der Sache ergehende Verfügungen werden nur durch Anheftung an die Gerichtstafel bekannt gemacht.

Rinteln, den 8. April 1890.

Königliches Amtsgericht. 8

272* 2 82739] Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Michalina Stasinska, geborenen Kowalska, zu Buk, vertreten durch den Rechtsanwalt Motty in Grätz, wird deren Ehemann, der herrschaftliche Diener bezw. Koch Peter Stasinski, geboren zu Rudniki, der Parochie Miechorzewo, am 11. September 1826, der mit der Antragstellerin am 31. Januar 1858 zu But zetraut ist, alsdann 1 ½ Jahre in Niegolewo, später in Jerzyce bei Posen und endlich in Przysieka Hauland, Kreis Wongrowitz, gewohnt hat, von dort aus unbekannt verzogen und seit über 10 Jahren verschollen ist, vnfde e!bern, sich spätestens im Aufgebotstermine den 3. Februar 1891, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 18) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Wongrowitz, den 2. April 1890. Kovönigliches Amtsgericht.

Neumann.

12729]

] Aufgebot.

Auf Antrag der verehelichten Arbeiter Dorothea Elisabeth Mader, geborenen Griesche, in Rogsen wird der am 29. Dezember 1818 in Rogsen geborene Arbeiter Johann Gottlob Griesche, welcher sich vor mehr als 30 Jahren aus Rogsen entfernt hat und von dem seit dieser Zeit Nachrichten über seinen Wohnort und sein Leben nicht eingegangen sind, auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 26. Fe⸗ brunar 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 10, anberaumten Termin⸗ zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird.

Beuntschen, den 3. April 1890. Königliches Amtsgericht.

2723 Bekanntmachung. W Auf Antrag des Hotelbesitzers Wilbelm Köhler zu Rathenow, vertreten durch den Rechtsanwalt Kuh ebenda, wird dessen Sohn, der am 24. Oktober 1857 geborene Wilhelm Arthur Walter Köhler, welcher seit dem Anfang des Jahres 1880 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 6. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. Rathenow, den 27. März 1890. Königliches Amtsgericht.

8 8 (27380 Anfgebot. Auf Antrag des Fabrikarbeiters Jacob Runkel von Essen wird dessen Bruder, der seit dem Jahre 1852 verschollene Ackerer Wilhelm Runkel von Almersbach aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 8. März 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Altenkirchen, den 16. März 1890. Königliches Amtsgericht.

837 2

161 Aufgebot.

Auf Antrag: v“

I. der Justine, verw. Fleck, geb. Kahle, in Chemnitz,

II. 1) des Gutsbesitzers Melchior Bachmann in Thonhausen, zugleich als Vormund der Pauline Bachmann in Braunichswalde,

2) der Marie Louise, verehel. Stendel in Koitzschau,

3) des Webers Julius Clemens Schmölln und

4) des Knopfmachers daselbst,

werden folgende verschollene Personen: zu I. der Oekonom Julius Fleck aus Ponitz, zu II. der Schneider Gottfried Bachmann

aus Thonhausen,

und ferner alle Diejenigen, welche an deren Ver⸗

mögen (von 15 600 bezw. 7090 ℳ) Ansprüche er⸗

heben wollen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. November 1890, Vormittags

10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte

und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls auf

Antrag:

a. die genannten Verschollenen für todt erklärt werden, und ihr Vermögen ohne Kaution an die nächsten Erben zum Eigenthum gegeben wird,

die sich nicht meldenden Interessenten ihrer Ansprüche an dem Vermögen der Verschollenen für verlustig erklärt werden.

Schmölln, den 7. März 1890. Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Grau. Ausgefertigt: Schmölln, den 8. März 1890. Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. (L. S.) Gerichtsassessor: Goslich.

[2725]

Fleischermeister Heymer in

Friedrich Ernst Heymer

Bekanntmachnng.

Auf Antrag des Altsitzers Christian Friedrich Streich und der Wittwe Krüger, Johanne Char⸗ lotte, geb. Streich, zu Horst, wird das Verfahren, betreffend das Aufgebot der verehelichten Tischler Dräger, Johanne Friederike, geb. Streich, zum Zwecke der Todeserklärung eingestellt und der Auf⸗ gebotstermin vom 26. September d. J., Vormittags 9 Uhr, aufgehoben. 8

Stargard i. Pomm., 3. April 1890. Königliches Amtsgericht.

[2728] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Wirths Johann Kutzner zu Petersdorf, werden die unbe⸗ kannten Erben des am 28. August 1843 zu Peters⸗ dorf verstorbenen Stellmachers Franz Jander auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 22. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 25, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 25, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berech⸗ tigt sein wird, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen wird begnügen müssen.

Lissa, den 6. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

279 4. [2724] Aufgebot.

In Gemäßheit der §§. 2, 3, 12, Gesetz vom 10. Mai 1886, wird ein öffentliches Asfshot der eventuell noch vorhandenen unbekannten Erbberech⸗ tigten der Frau Friederike Henriette Erb, Wittwe von Johann Baptist Müller, zu Mülhausen i/E. am 8. Mai 1889 verstorben, angeordnet.

Die unbekannten Erben werden hiermit bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses aufgefordert ihre etwaigen Rechte bis zum 1. Juli 1890 anzumelden. Mülhausen, den 21. März 1890. Kaiserliches Amtsgericht. n

gez. Finger. ““ Begl. Der Gerichtsschreiber, i. V.: Boehler.

12753] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Joseph Lazarus und Adolph B.“ als Testamentsvollstreckern von Joseph aniel Koch, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.

Richard Pels, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 20. Fe⸗ bruar 1890 hieselbst verstorbenen Joseph Daniel Koch Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und For⸗ derungen zu haben vermeinen, oder den Bestim⸗ mungen des von dem genannten Erblasser am 11. Februar 1874 errichteten, mit Additamenten vom 30. April 1880, 18. August 1885 und 21. Mai 1889 versehenen, am 6. März 1890 hieselbst publicirten Testaments, wie auch den den Testamentsvollstreckern ertheilten „Rechten und Machtvollkommenheiten, mit welchen man hier⸗ orts Testamentsvollstrecker auszurüsten pflegt“, namentlich der ertheilten Befugniß mittelst ihres alleinigen Consenses die auf Namen von Joseph Daniel Koch oder Testamentsnamen ge⸗ schriebenen Grundstücke, Hypothekpöste und Werthpapiere nach ihrem freien Ermessen um⸗ zuschreiben resp. zu tilgen und mit Clauseln zu belegen, widersprechen wollen, hiemit aufgefor⸗ dert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, 5. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbebvollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 28. März 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär. [2734] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Heinr. Gieschen als Testamentsvollstrecker der Eheleute Johann Detlef Herz und Maria Wilhelmine Auguste Friederika Herz, geb. Brandt, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Mankiewicz und Rich. Gieschen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. De⸗ zember 1889 hieselbst verstorbenen Johann Detlef Herz und der am 4. März 1890 hieselbst verstorbenen Maria Wilhelmine Auguste Friederika Herz, geb. Brandt, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von den genannten Eheleuten am 10. Juli 1886 errichteten, am 16. Januar 1890 hieselbst publicirten wechsel⸗ seitigen Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und der demselben ertheilten Befugniß den Nachlaß vor allen Gerichten und Behörden zu vertreten und auf seinen alleinigen Consens Grundstücke, Hypothekpöste und Werthpapiere umschreiben, verclausuliren oder tilgen zu lassen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, 5. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 28. März 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

[2735] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von

1) Hausmakler Hinrich von Drathen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Donner,

2) Hausmakler Johannes Friedrich Mass, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fentz, unter Beitritt von Julius Wieck als Liquidator der hiesigen Firma H. von Drathen & Mass, letzterer ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Donner und Dr. Fentz,

wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an die am 11. März 1890 in Liquidation getretene hiesige Firma H. von Drathen & Mass oder gegen die ad I. und II. vorgenannten Antragsteller als frühere Inhaber dieser Firma in dieser ihrer Eigenschaft, An⸗ sprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche spätestens in dem auf Donnerstag, 5. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 28. März 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

2ee Becschluß.

Nachdem auf Grund der Verordnungen vom 5. Februar 1855 und 29. Januar 1862, betreffend Todeserklärung der zur See Verschollenen, der Re⸗ gierungs⸗Rath a. D. Dr. Ludwig Carl Ferdinand Haller zu Hütten, früher zu Charlottenburg, durch Edictalien vom 3. August 1889 geladen, sich binnen sechs Monaten zu melden oder von seinem Auf⸗ enthalt Kunde hierher gelangen zu lassen, so wird jetzt unter Vollstreckung des angedrohten Nachtheiles der Regierungs⸗Rath a. D. Dr. Ludwig l Ferdinand Haller zu Hütten für todt erklärt.

Doberan, den 5. April 1890.

(GSroßherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Krull, Aktuar.

[2479] Bekanntmachung.

Auf den Antrag:

1) des Kaufmanns Meyer Halle zu Posen,

2) des Dienstmädchens Marianna Gardian zu

osen,

3) des Schulvorstandes zu Baranowo,

4) des Fräuleins Martha Köhler zu Posen,

5) des Vorstandes des Vereins Posener Haus⸗

besitzer zu Posen

hat das unterzeichnete Gericht am 27. März 1890 für Recht erkannt: Nachbezeichnete, von der städtischen Sparkasse zu Posen ausgestellte Sparkassenbücher, und zwar: 1) das Sparkassenbuch Nr. 70559, ausgestellt am 3. Februar 1886 dem Schüler Max Halle zu Posen und lautend am 31. März 1888 über 37 79

(Sieben und dreißig Mark Neun und siebenzig Pfennige), t