*‧.
;23
8 an 8
1a2n1 “
cher am 15. Dezember 1841 in Guben geboren und
Ddies veröffentlicht:
8
13213]8 Bekanntmachung. Auf Antrag der verwittweten Lehrer Ottilie
Gottschalk, geb. Mylius, in Leschnitz O./S. wird
deren Bruder, der Uhrmacher Heinrich Mylius, wel⸗
seit dem Jahre 1858 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 23. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird. Leschnitz, den 6. April 1890. Königliches Amtsgericht.
Der Antrag wird zugelassen. 8 Auf Antrag des Vormunds, Bauers Franz Dehler von Giesel werden die Maria Elisabeth Lorey von dort, Tochter des Johannes Lorey (Dicker), geb. am 27. Dezember 1805 und bereits in den 1840r Jahren nach Amerika ausgewandert, bezw. deren Erben und Rechtsnachfolger aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 13. August d. Is., Mgs. 11 Uhr, schriftlich oder mündlich zu melden, widrigenfalls erstere für todt erklärt und wegen Aus⸗ antwortung ihres Vermögens an ihre Erben bezw. an den Fiskus das Weitere verfügt werden wird. den 5. April 1890. 3 Königliches Amtsgericht. Abtheilung III Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber
— Aufgebot.
Nachdem der Dachdecker Heinrich Lenz, Johannes Sohn, zu Wehlheiden, 28 Jahre alt, glaubhaft ge⸗ macht hat, daß sein Oheim, Heinrich Lenz, Wil⸗ helm's Sohn, geboren am 24. Januar 1820 zu Wahlershausen, vor etwa 40 Jahren nach Amerika ausgewandert und dort verschollen ist, daß derselbe außer dem Antragsteller noch einen Neffen und außerdem Kinder von zwei Nichten, aber keinen be⸗ kannten Leibeserben hinterlassen hat, so werden der Heinrich Lenz, Wilhelm's Sohn, von Wahlershau⸗ sen, sowie seine etwaigen Leibeserben, auf Antrag des obengenannten Neffen hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Freitag, den 11. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termin vor dem unterzeichneten Gericht sich zu melden, widrigenfalls der Lenz für todt erklärt wer⸗ den soll. b
Kassel, den 11. April 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2 (gez.) Knatz. Wird veröffentlicht: Jahrmaerker, Gerichtsschreiber.
1” Aufgebot.
Der Dachdeckermeister Franz Keller in Cöthen hat als Curator des seit dem Jahre 1798 ver⸗ schollenen Schornsteinfegermeisters Friedrich Keller aus Cöthen das Aufgebot desselben zum Zwecke seiner Todeserklärung und das Aufgebot dessen un⸗ bekannter Erben beantragt. —
Der Schornsteinfegermeister Friedrich Keller und dessen unbekannte Erben werden hierdurch öffentlich aufgerufen und aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. October 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls der Ab⸗ wesende für todt erklärt und die Ausantwortung dessen Vermögens, sowie die Ertheilung eines Erb⸗ legitimationsattestes an die bekannten legitimirten Erben ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird.
göthen, den 9. April 1890.
8 Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht.
Schwencke.
3 Ausgefertigt:
Cöthen, den 12. April 1890.
(L. S.) Donat, “ “ Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts i. V.
Bekanntmachung. 3 Nr. 4160. Die Verschollenheitserklärung der Katharina Röller von Bretten betr. 8 Zum Zweck der Kundschaftserhebung wird verfügt: Katharina Röller von Bretten, geboren den 25. September 1813, wohnhaft zuletzt in Bretten, wird seit 1839 vermißt. Ihre Verschollenheits⸗ erklärung ist beantragt. Sie wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich an das unterzeichnete Amtsgericht gelangen zu lassen. Ferner werden Diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod der Vermißten zu ertheilen vermögen, auf⸗ gefordert, hierüber Anzeige anher zu erstatten. Bretten, 8. April 1890. Gr. Amtsgericht. gez. Schenk.
[3501]
Der Gerichtsschreiber: (Unterschrift) [3206] Amtsgericht Hamburg. 8
Auf Antrag von 1) Carl Wilhelm Rudolph Wahnschaffe für sich und als curator absentis Friedrich Maria Hermann Wahnschaffe, 2) George Wahnschaffe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Heinsen, Moenckeberg und Brandis, wird ein Aufgebot
dahin erlassen: 1 daß Alle, welche an den ausweise Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 26. Februar 1890 Seitens der Antragsteller mit der Rechts⸗ wohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 21. Januar 1890 hieselbst verstorbenen Rentiers Carl Christian Arnold Hermann Wahn⸗ schaffe Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 31. Mai 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die Beneficialerben nicht geltend gemacht werden können.
Hamburg, den 2. April 1890. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
1 13 05] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Johannes Carl Heinrich Bisping als Testamentsvollstrecker von Johann Heinerich
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 2. Januar 1890 hieselbst verstorbenen Johann Heinerich Mahn Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 22. Dezember 1885 errichteten, am 16. Januar 1890 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der dem Antrag⸗ steller als Testamentsvollstrecker ertheilten Befugniß, Grundstücke, Hypotheken, Werthpapiere, Sparkassenbücher, welche auf Namen des Erblassers stehen, mittelst seines alleinigen Consenses zu veräußern, umzuschreiben resp. tilgen zu lassen, sowie Clauseln anzulegen und zu tilgen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 31. Mai 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amts⸗ gericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 2. April 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. 3 Zur Beglaubigung: 8
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[48617] Den Nachlaß der Wittwe des weil. Gutsbesitzers Karl Stock, Therese, geb. Bürkel, hier betreffend, werden auf Antrag Alle, welche Ansprüche und Rechte an den Nachlaß zu machen haben, aufgefordert, die⸗ selben spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, dahier angesetzten Termin bei Strafe Ausschlusses anzu⸗ melden und zu bescheinigen. Termin zur Verkündung des Ausschlußurtheils ist auf Mittwoch, den 25. Juni 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, angesetzt. Die Erben, welche das Aufgebot beantragt haben, 585 Enkel der Erblasserin. Der Nachlaß beträgt 9124 ℳ 88 Heldburg, den 26. November 1889. 8 Herzogl. Amtsgericht. gez. E. Heinze. Ausgefertigt: Heldburg, den 26. November 1889. (L. S.) T. Wilhelm, Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
579 87 187248 Aufgebot. In Gemäßheit der §§. 2, 3, 12, Gesetz vom 10. Mai 1886, wird ein öffentliches Aufgebot der eventuell noch vorhandenen unbekannten Erbberech⸗ tigten der Frau Friederike Henriette Erb, Wittwe von Johann Baptist Müller, zu Mülhausen i/E. am 8. Mai 1889 verstorben, angeordnet. Die unbekannten Erben werden hiermit bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bis zum 1. Juli 1890 anzumelden. Mülhausen, den 21. März 1890.
Kaiserliches Amtsgericht.
gez. Finger. Begl. Der Gerichtsschreiber, i. V.: Boehler.
[3247]
Die zu Gunsten der Ehefrau des Bauers Johannes Friedrich, Louise Henriette, geborene Gärtner, zu Weichersbach über eine Illatenforderung von 257 Thaler 4 Sgr. 3 Hllr. am 23. September 1873. ausgefertigte Schuld⸗ und Pfandverschreibung ist Iö vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Schwarzenfels, am 10. April 1890.
Königliches Amtsgericht. Hofmann.
[32380 Bekanntmachugg. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 10. April 1890 ist die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck am 26. August 1859 auf das Leben des Webers Johann Carl August Hummel zu Freystadt in Höhe von 300 Thalern ausgestellte Police Nr. 19 528 für kraftlos erklärt. 11“ Lübeck, den 11. April 1890. Das Amtsgericht. Abtheilung II.
Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.
[3239] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 10. April 1890 sind die von der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft in Lübeck am 10. Ja⸗ nuar 1868 über das Leben des Wolf Friedrich Ottomar, Graf von Baudissin, Beamter, wohnhaft in Reinfeld, ausgestellten, auf seine Ehefrau, event. deren Kinder, als rechtmäßige Inhaber lautenden fünf Policen Nr. 43 796, 43 799, 43799a, 43 800 und 43 800a, groß je 1000 Mk. Ct. — welche Versiche⸗ rungssumme auf Antrag des Versicherten am 28. Mai 1869 auf 500 Mk. Ct. für jede Police herab⸗ gesetzt ist, unter gleichzeitiger Bestimmung, daß die versicherten Summen nicht an die Ehefrau des Versicherten event. deren Kinder, sondern an „den rechtmäßigen Inhaber“ der Policen ausgezahlt werden sollen — für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 11. April 1890.
Das Amtsgericht. Abtheilung II. Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.
257 132572 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 5. März 1890 sind für kraftlos erklärt:
1) Erbvergleich vom 1. November 1871, betreffend je 60 ℳ für die Ehefrau Magdalene Andersen geb. Ravn und Morten Mortensen Ravn,
2) Theilungsacte vom 17. Februar 1875, betreffend 100 ℳ resp. 200 ℳ für die Berechtigten zu 1, zu 1 und 2 eingetragen im Grundbuche von Skovby. Band I Bl. 34 Abthl. III Nr. 1 u. 2,
3) Obligation vom 8. Mai 1876, betreffend 900 ℳ für den Hufner Hans Paulsen Wai in Bramdrup, eingetragen im Grundbuch von Moltrup Band I. Bl. 37 Abthl. III Nr. 1,
4) Obligation vom 5. Mai 1879, betreffend 3300 ℳ für den Berechtigten zu 3, eingetragen im Grund⸗ buch von Bramdrup Band I Bl. 7
Hadersleben Nr. 7332 fol. 3875 lautend über 2100 ℳ auf H. Paulsen’'s Wittwe in Bramdrup. Hadersleben, den 2. April 1890. Königliches Amtsgericht, Abth. II. Bachmann. 8
[3260] Im Namen des Königs??? . Auf den Antrag des Gerbermeisters Carl Gawlick zu Bischofsburg, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Bischofsburg durch den Amtsrichter Dr. Petzold für Recht: 8 Das Hypothekendocument, welches gebildet ist über die im Grundbuche von Bischofsburg Band VI. Blatt No. 81 (Grundstück Bischofsburg Nr. 245) in der III Abtheilung unter No. 2 eingetragenen fünfzig (50) Thaler Kaution für den Königlichen Postfiskus auf Grund der Urkunde vom 8. Dezember 1856, und welches in einer Ausfertigung der genannten Urkunde und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 16. Dezember 1856 besteht.
wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werde steller auferlegt. 11“
[3259] Aufgebotsverfahren. Berkündet den 31. März 1890. Wöldike, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königd,! Auf den Antrag des Majors g. D. und Ritter⸗ gutsbesitzers von Sydow auf Wend. Pribbernow erkennt das Königliche Amtsgericht zu Greifenberg i. Pom. durch den Amtsrichter Bindseil für Recht: Das H⸗potheken⸗Dokument über die Restpost im Grundbuch von Wendisch Pribbernow Band I. Blatt 5 Abtheilung III Nr. 1 über noch 240 Thaler Erb⸗ und Abfindungsgelder der
1) Hanne Friederike Albertine Kröning, geboren
den 12. September 1829, 2) Wilhelmine Louise Christine Kröning, geboren den 12. Februar 1837,
und zwar für jede 120 Thaler und mit der Maß⸗ gabe, daß eine Verzinsung bis zur Großjährigkeit der Kurandinnen nicht stattfindet, auf Grund des Kontrakts vom 4. Oktober 1841 und 22. Mai vi decreti vom 23. Mai 1846 eingetragen, wird für kraftlos erklärt. Von Rechts Wegen Beglaubigt Wendt, Kanzleirath, Gerichtsschreiber.
[3252] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Ottmachau vom 2. April 1890 sind: 1) die beiden Hypotheken⸗Instrumente über je 18 Thlr. Darlehnsforderungen, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 30. Juni 1808 für das Herms⸗ dorfer Kirchen⸗Aerario bezw. für die Leipelt'sche Fundation daselbst in Abtheilung III Nr. 2 und 3 auf Blatt Nr. 12 Ober⸗Hermsdorf, gebildet aus den beiden Schuldurkunden vom 30. Juni 1808 und den Hypothekenbuchs⸗Auszügen vom 1. Juli 1808, 2) das Hypotheken⸗Instrument über 1000 Thlr. Kaufgelderforderung, eingetragen aus dem Kauf⸗ vertrage vom 13. “ 1864 bezw. der notariellen 1 ril 3 Verhandlung vom 9 1864 für den Mühlen⸗ besitzer Heinrich Merfert zu Münsterberg in Ab⸗ theilung III Nr. 28 auf Blatt Nr. 21 Koschperndorf, gebildet aus den genannten Schuldurkunden, dem Hypothekenschein vom 30. September 1864, und dem am 12. April 1873 neu ausgefertigten Hypo thekenbuchsauszuge, für kraftlos erklärt worden. Ottmachau, den 2. April 1890. Königliches Amtsgericht.
Antrag⸗
II
Im Namen des Königs! Verkündet am 22. März 1890. v. Terski, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Lehrers Hinterthan zu Olschöwen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa, durch den Amtsrichter Blumenfeld, für Recht:
A. Das Hypothekendokument über nachgedachte, im Grundbuche von Olschöwen Nr. 30 eingetragene Posten:
Abthl. III. Nr. 2, 3 und 5. Je 7 Thaler 8 Sgr. 7 Pf. = 21 Mark 87 Pf. Vatererbe der minder⸗ jährigen Geschwister Samuel, Jacob und Louise Tertel, bestehend aus der Ausfertigung des gerichtlichen Erb⸗ vergleichs vom 1. November 1819 und 8. März 1820, dem Hypothekenscheine und der Eintragungsverfügung vom 16. September 1820 wird für kraftlos erklärt.
B. Die Beate Tertel, verehelichte Wirth Jacob Tertel aus Lengowen und deren etwaige Rechtsnach⸗ folger, werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche von Olschöwen Nr. 30 in Abthl. III. Nr. 8. eingetragenen 32 Thaler = 96 Mark, auf den elter⸗ lichen Erbtheil überwiesenes Kaufgeld ausgeschlossen, und die vorgedachte Post wird für erloschen erklärt.
C. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens
zu tragen. “ Koönigliches Amtsgericht. II. [325838358S
Ausschlußurtheill. Das Königliche Amtsgericht Grottkau hat am 29. März 1890 für Recht erkannt: I. Folgende Hypothekenurkunden werden zwecks Löschung für kraftlos erklärt:
a. üÜber die Antheilspost von 170 Thlr. 20 Sgr. Vatererbe, welche auf Blatt 20 und 26 Kl. Zindel Abth. III Nr. 4 bezw. 6 aus dem Ueber⸗ lassungsvertrage vom 4./24. November 1859, eingetragen in Folge Abtretung für Anton Michalsky, haften,. 1
über 250 Thlr. Darlehn, welche für Joseph Padur auf Blatt 74 Stadt Grottkau Abth. III Nr. 10 aus der Urkunde vom 9. August 1849 eingetragen sind, 1“ über 3000 ℳ Darlehnsrestpost, welche au Blatt 14 Alt⸗Grottkau Abth. III Nr. 1 aus der Urkunde vom 13. Mai 1880, eingetragen in Folge Abtretung für Julius Rodehau, haften.
II. Die Kosten des Verfahrens werden den ein⸗
zelnen Antragstellern antheilmäßig auferlegt. 8
[3250]
[3253]
828 8G 9
Im Namen des Königs! Verkündet am 28. März 1890. 1 Scharfenberg, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Bergmanns Karl Rellmann zu Paschheide erkennt das Königliche Amtsgericht zu Camen durch den Gerichts⸗Assessor Marcus für Recht: Die über folgende im Grundbuch von Methler
Jgeb. Gorny
a. Johann 2 Thlr. 15 Sgr. Pb. Adam
Nr. 1. 5 % Zinsen für die Sparkasse zu Unna laut Obli⸗ gation vom 31. Mai 1854 auf Nr. 1 des Titel⸗ blatts, eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Sep⸗ tember 1854; 8 8 Nr. 2. Fünfzehn Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten aus der notariellen Obligation vom 28. Mai 1856 für die Sparkasse zu Unna. Ein⸗ getragen auf Parzelle Nr. 1 zufolge Verfügung vom 21. Juni 1856; — Nr. 3. Dreißig Thaler Darlehn mit 5 % Zinsen für die Sparkasse der Stadt Unna aus der Obli⸗ gation vom 15. Februar 1860. Eingetragen auf Nr. 1 zufolge Verfügung vom 18. Februar 1860 gebildeten drei Hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Von Rechts Wegen.
Im Namen des Königs! Verkündet am 22. März 1890.
v. Terski, Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag des Grundbesitzers Johann Mathes Ziegler zu Lakellen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa, durch den Amts⸗ richter Blumenfeld, für Recht: Das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Lakellen Nr. 43 in Abth. III. Nr. 3e für die Amalie Ziegler eingetragenen 50 Thlr. = 150 ℳ Elternerbtheil, bestehend aus der Ausfertigung des Erbrezesses vom 11. Juli 1851, dem Hypotheken⸗ scheine und dem Eintragungsvermerke vom 11. Fe⸗ bruar 1852, wird für kraftlos erklärt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens
“ Königliches Amtsgericht. II.
[3254]
Im Namen des Königs! 8 Verkündet den 22. März 1890.
v. Terski, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirths Karl Karpowski zu Judzicken, erkennt das Königliche Amtsgericht zu ene. durch den Amtsrichter Blumenfeld, ür Recht:
1) die Eva Kloeszewski und deren etwaige Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen, auf die im Grundbuche von Judzicken Nr. 6 A Abth. III. Nr. 1, eingetragenen 23 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. = 69 ℳ 80 ₰ väterliches Erbtheil ausgeschlossen, und die gedachte Post wird für erloschen erklärt;
2) das über vorgedachte Post gebildete Hypotheken⸗ dokument, bestehend aus der Ausfertigung des Erb⸗ vergleichs vom 15. Mai 1823, dem Hypothekenscheine und der Eintragungsverfügung vom 22. Mai 1826, wird für kraftlos erklärt; 8
3) der Antragsteller hat die Kosten dieses Ver⸗ fahrens zu tragen.
Königliches Amtsgericht. II.
[3255]
18219. Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Eigenkäthnerfrau Anna Hoff⸗ mann, geb. Bandurski, erkennt das Königl. Amts⸗ gericht zu Gilgenburg durch den Amtsrichter Sonn⸗ tag für Recht: 1 I. Die Hypothekenurkunde über nachstehende im Grundbuche des dem Wirth Carl Schumacher gehö⸗ rigen Grundstücks Altstadt Nr. 2 in Abtheilung III Nr. 2 subingrossirte Forderungen bezw. Antheile im Gesammtbetrage von 124 Thlr. 29 Sgr. 4 Pfg. 1) für den Altsitzer Christof Sokolowski in Altstadt . 111342342“ c) i8 die Marie Frr. inski pr. v. Jerzinowski 1 7 Thlr. 16 Sgr. 11 Pf. 3) für die minorennen Geschwister Jerzinowski
8* 2 Thlr. 15 Sgr. 8Pf. c Friedrich 2 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. 7 Thlr. 17 Sgr. — Pf.
4) für die Louise Schu⸗ 8 macher geb. Gorny 15 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf. 15 Thlr.
5) für die Anna Kro⸗ kowski geb. Gorny. 6) für die Dorothea 1 Lawronowitz .. 15 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf. 7) für den Jacob So⸗ 12 15 Thlr. 4 Sar — Pf, zusammen 124 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf. über welche mit Ausnahme des Antheils zu 1 bereits löschungsfähig quittirt ist, während der Antheil zu 1
kolowski
und den Miterben seiner verstorbenen gütergemein⸗ schaftlichen Ehefrau gebührt, gebildet aus der Aus⸗ fertigung des Vertrages vom 29. Oktober 1850 cf. den 15. August 1853, dem Hypothekenbuchsauszug vom 25. September 1853 und dem Eintragungs⸗
macher auferlegt. Gilgenburg, den 5. April 1890. Königliches Amtsgericht. eoh “ Das Hypotheken⸗Instrument über 1458 Ir. 13 Sgr. 4 Pf., eingetragen für die minderjährige
Bd. 105 Bl. 51 Abth. 3 Nr. 1 ist durch Aus⸗ schlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. April 1890 für kraftlos erklärt.
Essen, den 2. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
ie
Im Namen des Königs! Verkündet am 22. März 1890. v Terski, Gerichtsschreiber.
[3261]
Sawadden erkennt das Königliche Amtsgericht zu für Recht: Posten:
Abthl. III. Nr. 2, 4 und 5. Je 20 Thaler = Caroline und Louise Schemionnek, bestehend aus den Ausfertigungen 21. April, bezw. 9. September 1825,
vom 24. März 1830, werden für kraftlos erklärt.
und durch Ausschlußurtheil vom 2. April 1890:
Mahn, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres.
1ö“ “
Sparkassenbuch der Spar⸗ und Leihkasse der Stadt
11“ —
Band II. Blatt 182 Abtheilung III. eingetragenen Posten:
“
zu tragen. Königliches Amtsgericht. II.
Fünfunddreißig Thaler Darlehn nebst
3 Sgr. 11 Pf.
noch validirt und dem Altsitzer Christof Sokolowski
vermerk vom selben Tage, wird für kraftlos erklärt. II. Die Koften werden dem Wirth Carl Schu-
Maria Paus zu Essen, im Grundbuch von Essen
Auf den Antrag des Wirths Carl Pietrzeniuk zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Blumenfeld Die Hypothekendokumente über nachgedachte, im Grundbuche von Sawadden Nr. 9 eingetragene
60 ℳ väterliches Erbtheil der Geschwister Paul,
des Erbvergleichs vom den
Hypothekenscheinen nebst Eintragungsvermerken
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens
ischen Reichs⸗A
8
inzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Dienstag, den 15. April
1890.
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
v— 8e
8 ggeo recnngen⸗ Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
„Berufs⸗Genossenschaften.
1 5 1 5 8 6 Oeffentlicher Anzeigerr.
„Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[3256] Im Namen des Königs! Verkündet am 22. März 1890. 4 v. Terski, Gerichtsschreiber. 1 Auf den Antrag des Grundbesitzers Robert Ciala in Klein Oletzko, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa, durch den Amtsrichter Blumen⸗
feld, für Recht:
Das Hypothekendokument über das im Grundbuche
von Klein Oletzko Nr. 3 in Abth. III Nr. 1 für den
Adam Becker eingetragene großmütterliche Erbtheil von 73 Thlr. 10 Sgr. = 220 ℳ, bestehend aus dem Hypothekenscheine vom 19. März 1837 und Aus⸗
fertigung des Theilungsrecesses vom 3. Januar 1837, nebst Nachtrag vom 8. Februar 1837, wird für kraft⸗
los erklärt. Der Antragsteller hat die Kosten dieses Verfahrens
zu tragen. Königliches Amtsgericht II.
Im Namen des Königs! Verkündet am 24. März 1890. Ref. Lippmann als Gerichsschreiber.
Auf den Antrag
I. des Kaufmanns Adolf Haase zu Danzig,
II. a. der minderjährigen Geschwister Bertram, Herrmann und Georg, vertreten durch ihre Mutter, die Wittwe Hedwig Bertram zu Berlin,
b. der Wittwe Bertram selbst,
c. der Kaufleute Julius Schellwien und Fritz Hewelke in Danzig als Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Herrmann Bertram in Danzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Gall in Danzig,
III. des Maurermeisters Edmund Richard Krüger zu Danzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Syring zu Danzig,
erkennt das Königl. Amtsgericht X. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Pospieszyl für Recht:
A. Folgende Hypothekenurkunden:
I. Die Hypothekenurkunde über 28 Thlr. = 84 ℳ Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 11. Februar 1850 zufolge Verfügung vom 27. Fe⸗ bruar 1850 für die unverehelichte Helene Engelsdorf zu Danzig in Abtheilung III. Nr. 6 des der Wil⸗ helmine Pawlikowski zu Ohra gehörigen Grundstücks Ohra Blatt 100, gebildet aus dem Rekognitions⸗ schein vom 27. Februar 1850 und der Schuldurkunde vom 11. Februar 1850,
II. die Hypothekenurkunde über 200 Thlr. = 600 ℳ mütterliches Erbtheil, eingetragen aus dem Erb⸗ rezesse vom 7. Januar 1846, der gerichtlichen Ver⸗ handlung vom 5. März 1846 und der vormund⸗ schaftsgerichtlichen Genehmigung vom 11. März 1846 zufolge Verfügung vom 1. April 1846 für Louise Wohlfahrt ursprünglich in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundstücks Kladau Blatt 12, sodann übertragen auf Klaͤdau Blatt 65, schließlich übertragen nach Abtheilung III. Nr. 24 des Grundstücks Schwintsch Blatt 260, gebildet aus dem Rekognitionsschein vom 1. April 1846, dem Erbrezeß vom 7. Januar 1846, der Verhandlung vom 5. März 1846 und der vor⸗ 1e““] Genehmigung vom 11. März
4 7
III. die Hypothekenurkunde über ursprünglich 600 Thlr., zur Zeit aber nur noch 110 Thlr. = 330 ℳ Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 2. April 1873 am 7. April 1873 für den Rentier Adolf Mertens zu Danzig in Abtheilung III. Nr. 16 des dem Maurermeister Edmund Richard Krüger zu Danzig gehörigen Grundstücks, Danzig Niederstadt Knüppelbrücke Blatt 18, gebildet aus dem Hypo⸗ thekenbrief vom 7. April 1873 und der Schuld⸗ urkunde vom 2. April 1873,
werden für kraftlos erklärt.
B. Die Kosten des Verfahrens haben die betreffen⸗ den Antragsteller zu tragen.
Pospieszyl.
Im Namen des König! Verkündet am 21. März 1890. Wardacki, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag
1) des Besitzers Paul Urban zu Suchau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Gaertig in Schwetz,
2) der Grundbesitzer Johann Klossowski'’schen Ehe⸗ leute in Luczmin, vertreten durch den Rechtsanwalt Galon in Crone a./Br.
3) des Fleischermeisters Franz Lohmüller in Osche,
4) des Besitzers Julius Both in Abb. Bresin,
5) des Besitzers Andreas Weinert in Schirotzken, zu 3), 4), 5) vertreten durch den Rechtsanwalt Gaertig in Schwetz,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schwetz für Recht: die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nacg hc nachstehend aufgeführter Hypothekenposten:
1 rban, der auf Suchau Nr. 9 Abtheilung III Nr. 2
[2926]
[2937]
aus
dem Erheese⸗ vom 24. August/9. September 1834 zufolge Ver
ügung vom 18. Dezember 1834 einge⸗ tragenen 29 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf., Erbtheil der Johanna Kempa mit 5 % verzinslich und bei er⸗
reichter Großjährigkeit zahlbar,
2) die Klossowski'schen Eheleute
der auf Lubiewo Nr. 49 Abtheilung III einge⸗
tragenen Posten, nämlich: 8
a. unter Nr. 1: 26 Thlr. 12 Sgr. 5 ½ Pf. väter⸗ liches Erbtheil der Rosalie Sowa, .
b. unter Nr. 2: 11 Thlr. 20 Sgr. mütterliches Erbtheil für Rosalie Sowa,
ec, unter Nr. 8 je 23 Thlr. 13 Sgr. 3 ₰ ver⸗ zinslich zu 5 % Vatererbe des Anton und der Katharina Sowa,
3) Lohmüller, der auf Osche Nr. 169 Abtheilung III Nr. 5, 10 und 15 von Osche Nr. 93 zufolge Verfügung vom
11. Mai 1866 übertragenen für die Marianne Patzer in Osche aus dem Erbrezeß vom 1. Sep⸗ tember 1848/18. Oktober 1850 am 12. März 1851 eingetragenen 2 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf.
4) Both, nachstehender auf Sobinni Nr. 27 bhaftenden Posten:
a. Abtheilung III Nr. 6 — 26 Thlr. Wechsel⸗ forderung, verzinslich zu 6 % seit dem 1. Sep⸗ tember 1863 und 1 Thlr. 15 Sgr. vorgeschossene Kosten und die Verpflichtung zur Erstattung der Eintragungskosten für den Krüger Meyer Fabian in Lippink auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 30. März 1864 und der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 1. Juli ejusdem anni zufolge Ver⸗ fügung vom 21. Juli 1864,
b. Abtheilung III Nr. 8 die Verpflichtung der Besitzerin, die Geschwister Wilhelm Julius, Emilie, Anna Charlotte und Mathilde Elise Loenser, so⸗ lange sie es bedürfen und ihr Brod sich nicht allein verdienen können, nach Kräften zu unterhalten und zu erziehen, auf Grund des Loenser'schen Erbrezesses vom 9. September 1868 bestätigt am 2. September 1869 zufolge Verfügung vom 25. September 1869,
5) Weinert, der auf Schirotzken Nr. 24 Abtheilung III Nr. 3 für Johann al Johannag und Wilhelmine al. Emilie Geschwister Rogoszinski gemäß Verfügung vom 3. Juli 1841 eingetragenen 20 Thlr. Kaufgelder, zinslos und zahlbar bei der Großjährigkeit.
Ueber vorstehende Posten zu 1 bis 4 sind Hypo⸗ thekendokumente nicht gebildet, bezüglich der Post zu 5 aber ist ein Hypothekenschein vom 3. Juli 1841 bei den Grundakten vorhanden,
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen.
Die Kosten des Verfahrens haben gemäß §. 87 Cv.⸗Pr.⸗Ord. die Antragsteller nach Verhältniß der
Aufgebotssumme zu tragen. [2930] Im Namen des Königs! Auf den Antrag
1) des Bauergutsbesitzers Julius Möschter in Rosenau,
2) des Häuslers Wilhelm Hoffmann in Ober⸗ Nähihs. 5
3) des Stellenbesitzers Heinrich Gottschling in Ober⸗Falkenhain,
4) der verehelichten Sattlermeister Louise Höffgen, geb. Pfeiffer, in Goldberg,
sämmtliche vertreten durch den Rechtsanwalt Berg in Schönau,
5) des Bauergutsbesitzers Joseph Teuber in Alt⸗ Schönau, vertreten durch Hermann Nieselt in Schönau,
6) des Gasthausbesitzers Wilhelm Ernst in Ober⸗ Röversdorf,
erkennt das Königliche Amtsgericht in Schönau durch den Amtsrichter Petermann, da
1) der Bauergutsbesitzer Joseph Teuber in Alt⸗ Schönau das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf Nr. 66 Alt⸗Schönau in Abtheilung III. unter Nummer sieben für die Franz Schönwälder'sche Stiftungskasse in Goldberg eingetragene Forderung von 650 Thalern und über die auf demselben Grund⸗ stücke in Abtheilung III. unter Nummer 15 für den Uhrmachermeister Friedrich Wilhelm Walter in Schönau eingetragene Forderung von vierhundert Thalern beantragt hat,
2) der Gasthausbesitzer Wilhelm Ernst aus Ober⸗ Röversdorf das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf Nr. 247 und 248 Ackerstücke Schönau Abtheilung III. Nr. 1 resp. Nr. 1 für Johann Gott⸗ fried Ueberschär eingetragene Forderung von 500 Thalern und über die auf denselben Grundstücken in Abtheilung III. unter Nr. 2 resp. Nr. 2 für Benjamin Gottlob Vetterkind eingetragenen Forderung von 367 Thalern 15 Silbergroschen be⸗ antragt hat, 8
3) der Bauergutsbesitzer Julius Möschter in Rosenau das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf Nr. 6 Rosenau in Abtheilung III. unter Nr. 1 für Carl Friedrich Wilhelm, Carl Friedrich August, Ernstine Caroline, Christiane Caroline, Christiane Henriette und Johanne Christiane Friedericke Geschwister Möschter eingetragene Forde⸗ rung von 96 Thalern,
4) der Häusler Wilhelm Hoffmann in Ober⸗ Röversdorf das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf Nr. 79 Ober⸗Röversdorf in Abtheilung III. unter Nummer 1 haftende Forderung von 30 Thalern beantragt hat, 8 8
5) die verehelichte Sattlermeister Louise Höffgen in Goldberg das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf Nr. 8 Ober⸗Falkenhain in Abtheilung III. unter Nummer 2 haftende Forderung von 37 Thalern 11 Silbergroschen 6 Pfennigen beantragt hat,
und da ferner 6“
1) der Stellenbesitzer Heinrich Gottschling in Ober⸗Falkenhain das Aufgebot der angeblich ge⸗ tilgten, auf Nr. 19 und Nr. 35 Ober⸗Falkenhain in Abtheilung III. unter Nr. 11 resp. Nr. 4 ein⸗ getragenen Post von 40 Thalern beantragt hat,
2) der Gasthausbesitzer Wilhelm Ernst, in Ober⸗ Röversdorf das Aufgebot der auf Nr. 247 und 248 Ackerstücke Schönau in Abtheilung III. unter Nr. 2 resp. Nr. 2 für Benjamin Gottlob Vetterkind ein⸗ getragenen, angeblich getilgten Post von 367 Thalern 15 Silbergroschen beantragt hat, 8.
3) die verehelichte Sattlermeister Louise Höffgen das Aufgebot der für Christian Gottlieb Beer auf Nr. 8 Ober⸗Falkenhain in Abtheilung III. unter Nummer zwel eingetragenen, angeblich getilgten Forderung von sieben und dreißig Thalern elf Silber⸗ groschen sechs Pfennigen und der auf demselben Grundstücke in Abtheilung III. unter Nummer vier für Johann Christoph Beer eingetragenen, angeblich
1) daß die oben unter 1, 2, 3, 4 und 5 erwähnten Hypothekenurkunden für kraftlos zu erklären,
2) daß die eingetragenen Gläubiger resp. deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die vor⸗ stehend unter eins, zwei und drei aufgeführten Hypothekenposten ausgeschlossen werden,
3) daß die Kosten des Verfahrens den Antrag⸗ stellern aufgelegt werden.
Von Rechts Wmnoett..
Schönau, den 17. März 18090.
Königliches Amtsgericht [2938]
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Jork, Abthl. II, vom 18. Januar 1890 ist auf Antrag des Eigenwohners Hinrich Schierhorn zu Königreich erkannt, daß die unbekannten Berech⸗ tigten an den Hypothekenpösten, welche im Grund⸗ buche von Königreich, Kreis Jork, Band II, Blatt 44, Abthl. III,
1) unter Ifd. Nr. 1 über 100 ℳ Kassenmünze, Darlehn, zu 5 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde vom 22. Februar 1827 zu Gunsten der Hebamme Illmer in Buxtehude,
2) unter lfdr. Nr. 2 über 100 ℳ Kassenmünze, Darlehn, zu 5 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde von Petri 1824, zu Gunsten der Wittwe Anna Möhring, geb. Gahde, in Estebrügge — Ost⸗ seite an der Brücke —,
3) unter lfdr. Nr. 3 über 150 ℳ Kassenmünze, Landpacht und Darlehn, zu 5 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde von Petri 1825, zu Gunsten des Landesdeputirten Gerd Harms in Königreich (Estebrügge) und über 100 ℳ Kassenmünze, Mieths⸗ geld, zu 5 % Jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde vom 28. Dezember 1829 zu Gunsten des Hausmannes Gerd Harms in Königreich,
4) unter lfdr. Nr. 4 über 200 ℳ Kassenmünze, Darlehn, zu 5 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde vom 3. Januar 1829 zu Gunsten des Köth⸗ ners Hinrich Schierhahn (Schierhann, Schierhorn) in der Straße zu Königreich,
5) unter lfdr. Nr. 5 über 100 ℳ Cour., Darlehn, zu 4 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde vom 29. März 1843 zu Gunsten der Organisten Elfers in Estebrügge,
6) unter lfdr. Nr. 6 über 1050 ℳ Cour., Dar⸗ lehn, zu 4 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde vom 19. Januar 1857, zu Gunsten des Kornkaufmanns Peter Rieper in Ostmoorende,
7) unter lfdr. Nr. 7 über 100 Thlr. Cour., Dar⸗ lehn, zu 4 % jährlich verzinslich, auf Grund der Urkunde vom 22. September 1863 zu Gunsten der Wittwe Adelheid Rieper, geb. Brandt, in Ost⸗ moorende,
eingetragen sind, mit ihren Rechten und ⸗-An⸗ sprüchen an die vorbenannten Hypothekenpöste aus⸗ geschlossen sind und daß die Hypothekenpöste im Grundbuche gelöscht werden.
Jork, den 8. April 1890. “
Königliches Amtsgericht. II. [3251]
Die unbekannten Inhaber der Gläubigerrechte aus der Hypothek Abtheilung III. Nr. 7 Litt. f. (von 200 Thlrn.) auf Stolp Band 4 Theil 2 Blatt Nr. 128 sind mit diesen Rechten durch unser heutiges Urtheil ausgeschlossen worden. 3
Stolp, den 2. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
[3218]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 1. April 1890 sind die Gläubigerin der im Grundbuche von Nr. 3 Nieder Struse in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 9 beziehungsweise 10 haften⸗ den beiden Hypothekenposten von 40 bezw. 30 Thalern respektive die Rechtsnachfolger derselben mit ihren Ansprüchen auf die genannten beiden Posten aus⸗ geschlossen worden. 8 8
Kanth, den 1. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
[3248] Im Namen des Königs!
In der Marquardt'schen Aufgebotssache erkennt
das Königl. Amtsgericht zu Konitz durch den Amtsgerichtsrath Neitsch für Recht: I. die unbekannten Berechtigten zu der auf dem dem Wilhelm Marquardt gehörigen Grundstücke Blumfelde Bl. 27 Abtheil. III. Nr. 13 für die minorenne Ottolie Friederike Amalie Behrendt zu Batow laut der am 11. Januar 1889 obervormund⸗ schaftlich bestätigten Obligation vom 5. Dezember 1868 eingetragenen 180 Thlr. Darlehn werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen,
II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Wilhelm Marquardt auferlegt. Verkündet Konitz, den 26. März 1890.
1 Begl. Koch, “
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Ugessh Vorladung.
In der Sache „Heimath des Wolfgang Landes“ hat die Gemeindeverwaltung Puchhausen, Kgl. Be⸗ zirksamts Dingolfing, gegen den Beschluß des Kgl. Bezirksamts Berchtesgaden vom 15. August 1887, welcher die Gemeinde Puchhausen als Heimath des Wolfgang Landes erklärt, Beschwerde erhoben, in welcher beantragt wird, unter Aufhebung dieses Be⸗ schlusses auszusprechen, daß Landes seine Heimath in Schambach, Kgl. Bezirksamts Straubing, besitze. Zum Zwecke der öffentlich mündlichen Verhand⸗ lung dieser Beschwerde vor der Kgl. Kreisregierung von Oberbayern, Kammer des Innern, ist Termin auf Donnerstag, den 29. Mai 1890, Vor⸗
getilgten Forderung von 145 Thalern beantragt hat,
Nr. 138) im Kgl. Regierungsgebäude zu München, Maximiliansstraße Nr. 14, anberaumt.
Hiezu wird der ledige Wagnergeselle Wolfgang Landes, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, als Bethei⸗ ligter mit dem Eröffnen vorgeladen, daß auch im Falle seines Nichterscheinens Beschluß gefaßt werden wird, Demselben ist unbenommen, einen Beistand mitzubringen, oder statt persönlichen Erscheinens einen Bevollmächtigten abzuordnen. Letzterer muß jedoch eine amtlich beglaubigte Vollmacht übergeben.
München, den 9. April 1890.
Königliche Regierung von Oberbayern, 8 Kammer des Innern. In Vertretung: Graf Fugger, Kgl. Regierungs⸗Direkto
—8
[3221] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Emma Caroline Johanna Henning, geborenen Steffenhagen, in Altona, Klä⸗ gerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dücker in Altona, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Ludwig Henning, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Eidesleistung und Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Altona auf Sonnabend, den 21. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, anberaumt, zu welchem die Klägerin den Beklagten mit der Auffor⸗ derung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Altona, den 2. April 1890.
C. Stahl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[3222] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Handelsmann Baruth, Rosa, geborene Wangenheim, zu Vierraden, vertreten durch den Rechtsanwalt Marecuse hier, ladet in ihrer Ehe⸗ scheidungssache den Beklagten Handelsmann Neumann Baruth, früher zu Vierraden, jetzt unbekannten Aufenthalts, zur Läuterung des bedingten Endurtheils vom 28. November 1889, vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 10. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
bekannt gemacht. R. 22. 89. Prenzlau, den 8. April 1890. Sprung, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[3225] Bekanntmachung.
In Sachen der Schneidermeistersfrau Maria Amann hier, vertreten vom K. Advokaten und
ittags 9 ½ Uhr, im II. Senate (Sitzungssaal
Rechtsanwalt Ditterich, gegen den Schneidermeister Franz Seraph Amann, früher hier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, wurde die öffent⸗ liche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Ver⸗ handlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kgl. Landgerichts München I. vom Freitag, den 4. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Landgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Anwalt
Der klägerische
erkennen: Die Ehe der Streitstheile sei dem Bande nach aus Verschulden des Beklagten wegen Ehebruchs zu trennen, bezw. auf Grund des Urtheils des erzbischöflichen Konsistoriums vom 11. April 1874 die Auflösung des Bandes auszusprechen, und habe Beklagter sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
München, den 11. April 1890. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I. Der K. Obersekretär: Rodler.
[3223] Oeffentliche Zustellung. Friederike Munz, geborene Knödler, in Alfdorf, O.⸗A. Welzheim, vertreten durch Rechtsanwalt Faul in Ellwangen, hat gegen ihren Ehemann, den früheren Adlerwirth Gottlieb Munz in Alfdorf, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt in Nordamerika, unter dem Vorbringen, daß Beklagter sich im Sep⸗ tember 1887 entfernt habe und seit dieser Zeit nichts mehr von sich habe hören lassen, Ehescheidungsklage erhoben und wird in dem Termin die Erlassung folgenden Urtheils beantragen: die zwischen den Parteien am 12. April 1864 zu Alfdorf, O.⸗A. Welzheim, geschlossene Ehe wird wegen böslicher Verlassung des Beklagten dem Bande nach getrennt; die Kosten des Ver⸗ fahrens hat der Beklagte zu tragen.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ladet die Klägerin den Beklagten auf Freitag, den 4. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, vor die Civilkammer des K. Landgerichts hierselbst mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht lassenen Anwalt zu bestellen.
Ellwangen, den 12. April 1890. Seerrichtsschreiberei K. Landgerichts.
8 Bauer, Karzleirath.
[3233] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Albertine Wilhelmine Auguste Schnürpel, geb. Steinhöfel, verwittwet gewesene Giese, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rosenbohm hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Theodor Franz Otto Schnürpel, zuletzt hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Versagung des Unterhalts und böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe zu trennen und den Beklagten für
llein schuldigen Theil zu erklären, und ladet
wird beantragen, zu