1890 / 94 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

geschlossen und den Rollstuhl zu den Zwecken des letzteren für noth⸗ endig erachtete. In dem von der Beklagten eingelegten Rekurse ar die Aufhebung des Schiedsgerichtsurtheils mit der Begründung eantragt worden, daß es sich um einen mit dem bereits abgeschlossenen Heilverfahren in keinem Zusammenbange stehenden Anspruch handle, über welchen zu erkennen das Berufungsgericht nicht zuständig gewesen sei. Mittels Entscheidung vom 10. März 1890 hat das Reichs⸗Versiche⸗ rungsamt den Rekurs als unzulässig zurückgewiesen. Es kann dahin⸗ gestellt bleiben, ob die Auffassung des Schiedsgerichts, der zufolge die Beschaffung des Rollstuhls im Interesse des noch nicht abgeschlossenen Heilverfahrens nothwendig gewesen, zutreffend ist oder nicht. Jeden⸗ einen Streit darüber, wie weit das

ch zu den Kosten desselben gehört,

ithin um einen der im §. 57 Absatz 1 Ziffer 1 des Unfallversiche⸗ ungsgesetzes vorgesehenen Fälle, in welchen die Entscheidungen der Schiedsgerichte endgültig sind und ein Rekursverfahren nicht stattfindet (§. 63 Absatz 1 a. a. O.). Durch die einseitige Behauptung einer Partei aber, daß der Anspruch der Gegenpartei über die Grenzen der Kosten des Heilverfahrens im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes hinausgehe, kann in solchem Fall die Rekursfähigkeit nicht begründet

werden.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

(820.) Aus Anlaß der Anfrage eines Bürgermeisteramts hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 13. März 1890 beschlossen, daß die von der Naturalverpflegungsstation eines Kreises als Entgelt für die ge⸗ vährte Verpflegung und Beherbergurg jeweilig einige Stunden täglich be⸗ chäftigten Wanderer als Arbeiter im Sinne der Unfallversicherungs⸗ gesetze anzusehen und deshalb bei dem Vorliegen der Voraussetzungen eines versicherungspflichtigen Betriebes versichert sind (zu vergleichen die Bescheide 132 Absatz 2, 313 und 702, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 48, 1887 Seite 51 und 1889 Seite 194).

(821.) Anläßlich einer Anfrage hat das Reichs⸗Versicherungsamt m 17. März 1890 ausgesprochen, daß diejenigen Personen, welche von einer öffentlichen Verwaltung, die die Ausführung von Bauarbeiten an Baugewerbetreibende vergeben hat, zur Ueberwachung und Kontrole dieser Ausführung verwendet werden, von der Verwaltung „bei der Ausführung von Bau⸗ arbeiten beschäftigt“ sind (§. 1 Absatz 1 des Bauunfallversicherungs⸗ gesetzes). Hiernach sind die in Rede stehenden Beamten und Gehülfen insoweit sie nicht Beamte im Sinne des Absatzes 3 des §. 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes oder Betriebsbeamte mit einem Jahresarbeitsverdiente von mehr als 2000 (Absatz 2 a. a. O.) sind bei der Versicherungsanstalt der territo⸗ rialen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft nach Maßgabe der §§. 4 Ziffer 4 Absatz 1, 16 ff., 21 ff. des Bhuunfallversicherungsgesetzes versichert. Eine freiwillige Versicherung derselben auf Grund des Nebenstatuts könnte überhaupt nur insoweit stattfinden, als diese Personen deshalb nicht der Unfallversicherungs⸗ pflicht unterliegen, weil sie Betriebsbeamte mit einem 2000 über⸗ steigenden Jahresarbeitsverdienst sind. Der Bescheid 433, „Amtliche Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ 1887 Seite 358, welcher vor dem Inkrafttreten des Bauunfallversicherungsgesetzes erlassen worden ist, konnte nur den durch das Unfallversicherungsgesetz ge⸗ schaffenen Rechtszustand berücksichtigen.

(822.) Bei der Ueberweisung eines Betriebes, dessen Sitz in den Bezirk einer anderen territorialen Berufsgenossenschaft verlegt

worden war, hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 18. März

1890 entschieden, daß die Entschädigungsansprüche aus Unfällen, welche vor der Betriebsverlegung sich ereignet haben, auch für die Zukunft von der früher zuständig gewesenen Berufsgenossenschaft zu befriedigen sind und nicht auf die neue Berufsgenossenschaft übergehen. Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bezirk einer Berufsgenossen⸗ schaft in den einer anderen stellt sich als Einstellung des Betriebes unter gleichzeitiger Eröffnung eines neuen Betriebes dar (vergleiche Bescheid 103, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 2), beziehungsweise es tritt für den Betrieb mit der Verlegung seines Sitzes eine Veränderung im Sinne des §. 38 des Unfallveksicherungsgesetzes ein. Die Voraus⸗ setzungen des §. 52 Abfatz 2 a. a. O. treffen in einem solchen Fall nicht zu; ebenso sind auch Verhältnisse, wie sie dem Bescheid 304 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 39) zu Grunde liegen, nicht gegeben. Es fehlt somit an der gesetzlichen Unterlage, welche den Uebergang der bezeichneten Entschädigungsleistungen recht⸗ fertigen könnte.

(823.) Ein Unternehmer, welcher Mitglied der Steinbruchs⸗ Berufsgenossenschaft ist, ließ eine für sein Arbeiterpersonal und dessen Familien bestimmte Privatkapelle erbauen. Die Bauarbeiten wurden durch die ständigen Arbeiter des Unternehmers neben ibrer

igentlichen Betriebsthätigkeit ausgeführt. Das Reichs⸗Versicherungs⸗

mt hat ausgesprochen, daß unter den vorliegenden Umständen der Bau der (Fabrik⸗) Kapelle ein Theil des bei der Berufsgenossenschaft

ersicherten Betriebes und nicht eine Regiebauarbeit nach §. 4 Ziffer 4

bsatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes sei. Der in dem Be⸗ cheid 764, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 379

orletzter Absatz behandelte Fall lag anders und mußte deshalb einer anderen Beurtheilung unterliegen.

(824.) Einem Verletzten war durch das Schiedsgericht einer andwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft unter Aufhebung des die Gewährung einer Rente ablehnenden Bescheides der letzteren eine Rente von jährlich achtzig Mark zugesprochen worden. Der Vorstand

Berufsgenossenschaft legte hiergegen Rekurs ein, unterließ s aber, inzwischen die Rente zur Zahlung anzuweisen.

eine hierauf bezügliche Vorstellung des Verletzten

t das Reichs⸗Versicherunggamt den Vorstand zur un⸗ gesäumten Anweisung der Rente veranlaßt unter Hinweis darauf, daß die Einlegung des Rekurses weder nach §. 63 Absatz 1

es Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, noch nach §. 68

8 1 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom „Mai 1886 aufschiebende Wirkung habe (zu vergleichen Bescheid 388, Amtliche Nachrichten des R. V.⸗A.“ 1887 S. 207 und Abschnitt VI .19 Absatz 1 der Anleitung für die zur Feststellung der Ent⸗

ädigungen zuständigen berufsgenossenschaftlichen Organe vom 11. Ja⸗

8

2r 1888, daselbst 1888 S. 48 ff.).

SLgLiteratur. v1I11“

Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahr⸗ hundert von Dr. Berthold Volz. Verlag von Otto Spamer in Leipzig. In streng realistischer, klarer Darstellung giebt der Verfasser, von dem Luneviller Frieden ausgehend, durch welchen in Wahrheit die Auflösung des römischen Reichs deutscher Nation aus⸗ gesprochen wurde, wenngleich die Thatsache selbst erst einige Jahre später erfolgte, in der ersten jetzt vorliegenden Abtheilung seines Werkes zunächst ein sorgfältig durchgeführtes Bild der Zustände in Deutschland, wie sie sich vom Mittelalter bis zu Beginn unseres Jahr⸗ hunderts entwickelt haben, begründet und schildert sodann in seiner historischen Entwickelung den Gegensatz Preußens und Oesterreichs, sowie die Umgestaltung Deutschlands durch den Reichs⸗Deputations⸗ Hauptschluß. Daran schließt sich die Geschichte des Koalitionskrieges gegen Frankreich, die Bildung des Rheinbundes und der Kampf Preußens bis zur Schlacht bei Jena. Dadurch, daß der Verfasser nicht eine rein chronologische Darstellung bringt, vielmehr die ent⸗ scheidenden Punkte in voller Rundung herausarbeitet und das da⸗ zwischen liegende minder Wichtige nur skizzirt, zeichnet sich das Werk vor vielen anderen vortheilhaft aus und dürfte, wenn vollendet, für Jeden, der sich, sei es aus Beruf, sei es aus freiem Interesse, mit der deutschen Geschichte unseres Jahrhunderts beschäftigt, einen zuverlässigen Führer bilden.

Fürst Bismarck. 1815—1890 von Professor Wilhelm Müller. Dritte Auflage. 19 Bogen mit Porträt. Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart. (Preis geh. 2 ℳ, geb. 3 ℳ). Der bekannte Historiker hat in diesem Buche schlicht und ernst, einfach und faßlich, streng geschichtlich und ohne phrasenhaftes Beiwerk erzählt und geschildert, was Fürst Bismarck gethan und vollbracht hat. Aber aus der ruhigen Erzählung blitzen überall Bismarck's eigene Worte her⸗ vor, die klar und mächtia, packend und schlagend immer mitten hinein in den Kern der Dinge dringen. Darum ist dies Buch auch geschrieben für das deutsche Volk; es soll eingehen ins deutsche Haus, der nachwachsenden Jugend zur Lehre, denen, die mitten im Drang und Kampf der Zeiten stehen, zu ruhiger Sammlung und Betrachtung. Die neue Auflage von Müller’'s Bismarck⸗Biographie in bis zum heutigen Tage ergänzt und bietet somit das vollständigste Lebensbild des großen Staatsmannes.

Karl Graf zu Wied, Königlich preußischer General⸗Lieutenant. Ein Lebensbild zur Geschichte der Kriege von 1734 1763 nach den hinterlassenen Papieren des Verewigten und anderen ungedruckten Quellen von Fr. von der Wengen. Gotha, Friedr. Andr. Perthes, 1890. (Preis 10 ℳ) Der Verfasser, welcher sich durch seine „Geschichte der Kriegsereignisse zwischen Preußen und Hannover 1866“ als militärischer und historischer Schriftsteller in ausgezeichneter Weise bekannt gemacht hat, erwirbt sich in der vorliegenden gründlichen Arbeit das doppelte Verdienst, nicht nur einen hervorragenden Paladin Friedrich's des Großen durch eine sorgfältige Biographie der unverdienten Vergessenheit zu entreißen, sondern auch zur Aufhellung der Geschichte des Siebenjährigen Krieges, über der noch so manche Dunkelheit schwebt, und über welche unsere Literatur noch keine einigermaßen erschöpfende und zuverlässige Darstellung besitzt, die werthvollsten Beiträge zu liefern. Er schöpft aus Archiven, hand⸗ schriftlichen Tagebüchern und Familiennachrichten und faßt seine Auf⸗ gabe, ganz wie wir es an ihm gewohnt sind, im Sinne einer exakten Geschichtsforschung auf. Es ist ihm überall darum zu thun, auf Grund des gewonnenen Materials die Verhältnisse und Ereignisse im Geiste der Wahrheit zu schildern. Franz Karl Ludwig Graf zu Wied, geboren am 19. Oktober 1710, diente erst in der preußischen, dann seit 1739 in der österreichischen Armee, trat aber 1742 in das preußische Heer zurück, in welchem er bis zum General⸗ Lieutenant avancirte. Während des ganzen Siebenjährigen Krieges entfaltete er eine rastlose, oft, wie an den Tagen von Liegnitz,

gekrönte Thätigkeit. Am 8. Oktober 1765 machte ein unglücklicher

Schuß auf der Hirschjagd in der Nähe von Neuwied seinem Leben

ein unerwartetes Ende. Dem großen König, der die Verdienste des Grafen sehr hoch schätzte, hat er, seit er in seine einflußreiche Stellung berufen war, stets nahe gestanden. Dem Werk sind einige Beilagen militärischen Inhalts, sowie einige wenige Nachträge und Berichti⸗ gungen beigegeben worden. Nicht nur den eigentlichen Historikern,

sondern auch Geschichtsfreunden und Patrioten in weiten Kreisen wird

diese gediegene, von edlem Geiste durchwehte neue Gabe des Verfassers

hochwillkommen sein.

Als Beilage zum 5. Jahrgange der „Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen“ (zugleich Zeitschrift des Historischen Vereins für den Netzedistrikt zu Brom⸗ berg; herausgegeben von Dr. Rodgero Prümers) erschien der Katalog über die Bibliothek der Gesellschaft. Denselben hat der Regierungs⸗ und Schulrath Andreas Skladnv zu Posen be⸗ arbeitet. Wie der ziemlich starke Band beweist, hat sich die Bücher⸗ sammlung der Gesellschaft innerhalb der kurzen Zeit von 5 Jahren ihres Bestehens zu einem stattlichen Umfange entwickelt. Auf die Ent⸗ stehung und schnelle Entwickelung der Bibliothek haben, wie in der Einleitung dargelegt wird, besonders folgende Momente ein⸗ gewirkt. Zunächst bereicherte der Tausch der Zeitschrift der Gesellschaft gegen die Publikationen anderer Vereinigungen, Akademien ꝛc. die Bibliothek mit fast allen historischen und geographischen Zeitschriften, welche von diesen herausgegeben werden. Viele von ihnen überließen auch ihre früheren Veröffentlichungen. Dann hatte der Umstand, daß die Provinz Posen eine große Königliche Bibliothek nicht besitzt, die Vortheile aber schwer entbehrte, welche eine solche den wissenschaftlichen Bestrebungen bietet, den Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten veranlaßt, in besonderem Wohlwollen eine Auswahl aus den Doubletten⸗Verzeichnissen der Königlichen Bibliotheken zu gestatten und die ausgewählten Werke der Gesell⸗ schafts⸗Bibliothek zu überweisen. Da bei dieser Auswahl nicht nur die Geschichte und ibre Hülfswissenschaften, sondern auch Literatur, Philosophie, Rechtswissenschaft ꝛc. berücksichtigt wurden, so erhielt die Bibliothek dadurch den allgemein wissenschaftlichen Charakter, wie ihn der vorliegende Kataleg zeigt. Auch sonst hat die Gesellschaft während der ganzen Zeit ihres Bestehens von Behörden und Privatpersonen eine große Reihe von Büchergeschenken erhalten, die ebenfalls nicht ausschließlich das Gebiet der Geschichte, sondern fast alle Gebiete des Wissens betreffen. Die Literatur des engeren Forschungsgebiets der Gesellschaft ist der Bibliothek größtentheils in Rezensions⸗Exemplaren zugegangen. Ferner sind der Sammlung alle

schriftstellerischen Arbeiten der Mitglieder in je einem Exemplar ein⸗ verleibt worden. Die Erwerbungen durch Kauf, soweit solche bei den beschränkten Mitteln der Gesellschaft möglich waren, betrafen, abge⸗ sehen von der Ausfüllung dringlicher Lücken in der provinzialgeschicht⸗ lichen Literatur, meist neuere wichtige Erscheinungen der allgemeinen und der deutschen Geschichte. Wenn die Bibliothek nach alledem nicht eine durch planmäßigen Ausbau entwickelte einheitliche Samm⸗ lung darstellt, so hat sie dafür den großen Vortheil der Vielseitigkeit vor den Bibliotheken anderer historischer Vereine voraus. Von den Urkunden, deren die Bibliothek eine ganze Reihe besitzt (44 Nummern), reichen die ältesten bis in die Jahre 1348 und 1376 zurück. Unter den Handschriften verdienen Erwähnung ein altes Kollegienheft (über Julius Cäsar) aus den Jahren 1592— 95 und eine Hausordnung für die Mitglieder der polnischen Jesuitenkollegien vom Jahre 1648.

Von „Meyer's Konversations⸗Lexikon“ liegt jetzt nach Erscheinen des 16. Bandes (⸗Uralsk Zz“) die vierte Auflage abgeschlossen vor. Alle jene Vorzüge, durch welche dieses Konver⸗ sations⸗Lexikon schon in seinen ersten drei Auflagen die weiteste Ver⸗ breitung in allen gebildeten Kreisen gewonnen hat, sind in der neuen Bearbeitung noch gesteigert und vervollkommnet worden. Das Werk ist, wie es jetzt vorliegt, eine Zusammenfassung des ganzen Wissens der Gegenwart bis auf die neuesten Erfindungen, Entdeckungen und Fortschritte auf allen Gebieten der geistigen und materiellen Kultur, mit Berücksichtigung der neuesten Ereignisse im Leben der Völker, Staaten und der einzelnen hervorragenden Zeitgenossen. Es bietet vollständige Monographien, ausführliche Abhandlungen, in denen alle Resultate der wissenschaftlichen Forschung, alle Gebiete der Geschichte und Kultur, des Staats⸗ und Völker⸗ lebens, alle Zweige der Technik und Industrie in erschöpfender Weise behandelt werden, sodaß der Leser sich dadurch vollständig über den Gegenstand unterrichten, dessen neuesten Entwickelungszustand kennen lernen kann und zum Zweck weiterer Studien auch die einschlägige Literatur angeführt findet. Die sechzehn Bände enthalten mehr als hunderttausend selbständige Artikel, welche berufene Fachschrift⸗ steller ausgearbeitet haben. So bildet das Werk für sich allein bis auf die Schöpfungen der schönen Literatur eine vollständige Haus⸗ bibliothek für alle Gebiete des menschlichen Wissens. Die neue, vierte Auf⸗ lage enthält nicht weniger als 550 Tafeln und 3600 Abbildungen im Text, alle in der sorgfältigsten künstlerischen und technischen Ausführung, so daß der Leser die Beschreibungen der Thiere und Pflanzen, der Maschinen und Apparate, der Kunstwerke und historischen Objekte gleich mit einer genauen und getreuen Abbildung vergleichen kann, wodurch das Verständniß sehr gefördert wird. Die in Farbendruck ausgeführten Tafeln für Botanik und Zoologie sind treffliche Ar⸗ beiten, und die Tafeln zur Illustrirung der Kunstgeschichte weisen Zeichnungen und Schnitte von wirklich künstlerischem Werthe auf. Als interessante Spezialität seien zwei Tafeln mit den auto⸗ graphirten Namenszügen berühmter Zeitgenossen erwähnt.

Es liegt in der Natur der Sache, daß der Inhalt eines Nachschlagewerks von so umfassender Vielseitigkeit, welches zu seinem Erscheinen eines Zeitraums von über vier Jahren bedurfte, fort⸗ währender Wandlung und Neugestaltung unterworfen ist. Daher soll dem Hauptwerk als unentbehrlicher Bestandtheil ein Ergänzungs⸗ und Registerband unmittelbar angeschlossen werden, welcher neben neuen Artikeln die während des Erscheinens nothwendiger Weise sich ergebenden Neuerungen, Veränderungen, Berichtigungen und Ergänzungen nachträgt und durch Nachweis derjenigen Namen, Thatsachen und Materien, welche nicht unter eigenen Stichworten be⸗ handelt werden konnten, das Werk um 25 000 Artikel bereichert. Auch für weitere Jahre wird einem Veralten des Werkes durch Aus⸗ gabe von Jahres⸗Supplementen vorgebeugt werden. Diese Nachträge ermöglichen jedem Besitzer des Meyer'schen Konversations⸗Lexikons, seinen literarischen Hausschatz auf dem Laufenden zu erhalten und zu erneuern.

Im April⸗Heft der von Friedrich Bienemann herausgegebenen

Hohengiersdorf, Torgau und Leutmannsdorf, von glänzenden Erfolgen Monatsschrift „Unsere Zeit“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) dürften

zwei längere Aufsätze vor allen geeignet sein, die Theilnahme der Leser zu fesseln. Die Studie des Dr. jur. Richard Oertel in Zittau „Ein wirthschaftlicher Rückblick“ vergegenwärtigt jetzt nach Ablauf eines Jahrzehnts ihrer Dauer den Gang und Erfolg der Zollpolitik des Fürsten Bismarck, erläutert auf dem Gebiete der Eisenindustrie; in vier Abschnitten wird die Freihandelspolitik der siebziger Jahre ge⸗ zeichnet, der Aufschwung seit der Wirthschaftsreform mit der Ueber⸗ produktion und dem Preisrückgange besprochen, die Technik, Arbeiter⸗ lage und Ausfuhr betrachtet und endlich ein Vergleich zwischen der wirthschaftlichen Lage in England und Deutschland gezogen. Ein sehr interessanter Aufsatz über „Das rauchschwache Pulver“ wendet sich nach Betrachtungen technischer Art auch anziehenden Er⸗ wägungen über die taktische Seite der Frage zu. Ein dritter Aufsatz hondelt von der „Justizreform in den Ostseeprovinzen Ruß⸗ lands“, Im Anfang des Hefts schließt Wolfgang Kirchbach seine anmuthige Erzählung „Die thörichten Jungfrauen“ ab. Dem Andenken des Grafen Julius Andrassy widmet Prof. J. H. Schwicker in Budapest, dem Dr. Brehmer's in Görbersdorf Rudolf von Gott⸗ schall Blätter der Erinnerung. W. H. Uhland schildert unter Beigabe einer Abbildung die auf der Pariser Weltausstellung vorgeführte, durch Wasserdruck bewegte Gleiteisenbahn Girard's, worauf eine Todtenschau das Heft abschließt.

Das soeben erschienene Heft 22 von „Ebhardt's Moden⸗ Album“ für Frühjahr und Sommer 1890 (Preis 2 durch jede Buchhandlung und Postanstalt) ist allen Damen, die sich privatim oder gewerblich für die Anfertigung von Toilettegegenständen inter⸗ essiren, zu empfehlen. In handlichem Format. und übersichtlicher An⸗ ordnung bietet es zahlreiche Abbildungen aller Kleidungsstücke für Damen und Kinder, nach französischer, deutscher und englischer Mode. Spezielle Artikel behandeln das Wissenswerthe in Betreff neuer Er⸗ scheinungen, und jedem Bilde ist eine erläuternde Beschreibung bei⸗ gefügt. Die Auskunft suchende Leserin findet in dem Album Alles in Gruppen beieinander, wodurch das Vergleichen und Wählen der Modelle erleichtert wird. Dem Heft sind auch zwei sauber aus⸗ geführte farbige Bilder beigegeben. Am Schluß ist dem Album ein mit fünfzig Illustrationen geschmückter Bogen aus dem im Erscheinen begriffenen Werke „Das Häkeln“ von Brigitta Hochfelden angehängt.

riefe und Untersuchungs⸗Sachen. 1 „Ustreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

erlocsung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

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Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. ‚Berufs⸗Genossenschaften.

„Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. „‚Verschiedene Bekanntmachungen.

900 2ODU.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs⸗Erledigung. gen den Kaufmann Otto Scholz wegen 8 betrüglichen Bankerutts und wied rbolten Betruges [2974] unter dem 4. Juli 1888 in den Akten U. R. II.

Berlin, den 10. April 1890. Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht I.

Kreis Lebus, unterm 12. September 1882 in act.

88 D. 606. 82 erlassene Steckbrief wird zurück⸗

Berlin, den 2,. April 1890. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

Der Reservist Friedrich Rudolf Apel aus Zeitz, erlassene Steckericz wirt serückgenommen. zuletzt in Krautsand, wird beschuldigt, als laubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu

sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber⸗ 88 8 tretung gegen §. 3561] Derselbe wird auf Dienstag, den 24. Juni [3204) Der gegen den Steinhauer Theodor Carl Julius 1890, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Heise, geboren am 10. Juni 1860 zu Fürstenmwalde, Schöffengericht zu verhandlung geladen.

(Unterschrift).

360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.

eurb .————y mittags 11 Uhr. 2) Zwangsvollstreckungen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

Zwangsversteigerung

reiburg a./d. Elbe zur Haupt⸗ der Wernicke'schen kanonfreien Erbpachthufe Nr. 8 zu Gr. Pankow mit Grundflaͤche von 53 ha 35 a

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe 8 am = 24 610 [—R.; darunter rund 41 ha Acker, auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung 4 ha Wiesen, 6 ha Weide. Rest Garten und un⸗ von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirkskommando zu brauchbar mit Wohnhaus und 3 Wirthschafts⸗ Stade ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

bhceaeeeg. a./ d. Elbe, den 3. April 1890.

er Königliche Amtsanwalt.

gebäuden.

Termin zur Anmeldung der dinglichen Aasprüche unter dem Ausschlußnachtheil am 24. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr.

Erster Verkaufstermin am selben Tage, Vor⸗ Zweiter Verkaufstermin am 15. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr.

Lübz, 8. April 1890.

Großherzogliches Amtsgericht, Beglaubigt: Günther, Akt.⸗Geh.

*

No. 94.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 16. April

1890.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

8 —— Vorladungen u. dergl.

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

9. Verschiedene Bekanntmachungen. 3

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

13580)0 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Nieder⸗ barnimschen Kreise Band 79 Nr. 3357 auf den Namen des Maurer⸗ und Zimmermeisters Albert Thiele zu Berlin eingetragene, Gerichtsstraße Nr. 19 belegene Grundstück am 2. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichenten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Zim⸗ mer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 6 a 40 qm groß und weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug gus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige schätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige E von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an oben⸗ bezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 24. März 18900.. Koöhnigliches Amtsgericht I. Abtheilung 53

F

13581]1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 18 Nr. 830. auf den Namen des früheren Kgl. Rechtsanwalts Dr. Matthias Quenstedt hier eingetragene, in der Frobenstraße Nr. 15 und in der Schwerinstraße Nr. 1 belegene Grundstück am 5. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 11 390 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 5. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle ver⸗ kündet werden.

Berlin, den 25. März 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

18582]1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗ barnimschen Kreise Band 83 Nr. .3475 auf den Namen des Kaufmanns Max Frey hier eingetragene, Reinickendorferstraße (Nr. 39) und Liebenwalderstraße belegene Grundstück am 9. Juni 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, bol, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40 ver⸗ seigert werden, Das Grundstück ist 8 a 71 am groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ Früche deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗

termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ enfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 9. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an oben bezeichneter Gerichtsstelle ver⸗ kündet werden.

Berlin, den 8. April 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[3590],. Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommenen Urkunden:

1) der Schuldverschreibung der Preuß. konsolidirten 4 % igen Staatsanleihe von 1876/79 Litt. D. Nr. 75 284 über 500 ℳ,

vom Bauern Wilhelm Kolberg zu Glienick bei ossen,

2) der Schuldverschreibung der Preuß. konsolidirten 4 %ů,igen Staatsanleihe von 1876/79 Litt. E. Nr. 82 039 über 300

von Frau Louise Heußner, geb. Schweinsberg, zu Reichenbach bei Hessisch Lichtenau,

3) der Schuldverschreibung der Preuß. konsolidirten 4 %igen Staatsanleihe von 1882 Litt. E. Nr. 532 741 über 300

von dem Bäckermeister Gustav Berndt zu Wittenberg,

4) der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prio⸗ ““ Serie II. Nr. 2270 über 50 Thlr.

vom Altsitzer Peter Bastian zu Niebel bei Treuenbrietzen,

5) der Schuldverschreibung der Preuß. konsolidirten 4 %oigen Staatsanleihe von 1882 Litt. D. Nr. 353 812 über 500 ℳ,

vom Kaufmann Sebastian J. Jelten zu Ihe⸗ ringsfehn,

6) der Schuldverschreibung der Preuß. konsolidirten 4 % Staatsanleihe von 1876/79 Litt. D. Nr. 77 863 und 77 864 über je 500

vom Konsumverein Unterwellenborn, eingetragene

Genossenschaft (im Herzogthum Sachsen⸗

Meiningen) beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Mai 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. 2

Berlin, den 26. März 1890. 8.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48. b. Aufgebot.

Johann Friedrich Carl Uttermüller, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Embden und Schröder, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Interimsscheins über die Actie Nr. 368 der Actien⸗Gesellschaft „Eiswerke Hamburg“.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Dezember 1890, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 2. April 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

8 281 185676 Aufgebot.

Der Rittergutsbesitzer, Kammerherr und Major a. D. Thilo von Trotha auf Gänsefurt hat das Aufgebot der für den Kammerherrn O. E. von Trotha in Gänsefurt vom vormaligen Herzoglichen Kreisgerichte in Bernburg ausgefertigten Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 11./14. Mai 1864 mit dem auf ihn ausgestellten Cessionsatteste vom 8. Ok⸗ tober 1875 über 100 Thlr. = 300 ℳ, welche auf dem Band IV. Blatt 231 des Grundbuchs von Hecklingen geführten, dem Schachtarbeiter Friedrich Riechmann in Hecklingen, bezw. dessen Erben ge⸗ hörigen Hausgrundstücke Pol. Nr. 90 Lange⸗ straße eingetragen stehen, beantragt. 4

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26. August 1890, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. II, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bernburg, den 13. Februar 1890.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. gez. C. Vierthaler. Ausgefertigt: B

Bernburg, den 13. Februar 1890. 8

(L. S.) (Unterschrift), Sekretär, Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.

185838 Aufgebot.

Der Herr Kammergerichts⸗Präsident hat das Auf⸗ gebot 9 von dem bei dem hiesigen Amtsgericht I. als Gerichtsvollzieher kraft Auftrags beschäftigt ge⸗

wesenen Militäranwärter Bruno Hugo August Herda bestellten Amtskaution beantragt.

Diejenigen, welche aus der Amtsführung des ꝛc. Herda Ansprüche an diese Kaution zu machen haben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls jie mit ihren Ansprüchen auf die Kaution werden ausgeschlossen werden.

Berlin, den 31. März 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[3578] Bekanntmachung. 8

Die unbekannten Inhaber des von der Sparkassen⸗ verwaltung des Landkreises Elbing unter Nr. 1606 für die Frau Wittwe Eleonore Kowitz Marcushof ausgefertigten Sparkassenbuchs, noch gültig über 700 nebst Zinsen, werden auf deren Antrag auf⸗ gefordert, spätestens im Termin, den 3. November 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 12, ihre Rechte geltend zu machen und das Buch vorzu⸗ legen, widrigenfalls es behufs neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt werden wird.

Elbing, den 8. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

[3577] Aufgebot.

Der Vorstand des Kriegervereins zu Leopoldshöhe hat das Aufgebot wegen eines Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Salzuflen mit der Einlage vom 17. Mai 1883 Nr. [.7 zu 200 ℳ, dessen Verlust glaubhaft gemacht ist, beantragt. Der In⸗ haber des Sparkassenbuches wirdaufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 24. Oktober 1890, Vormittags 11 ÜUhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Salzuflen, den 1. März 1890. e Fürstliches Amtsgericht. W.

gez. Ludolph. Beglaubigt: Goetze, Sekretär.

Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse: 1

1) Nr. 9327 für den Arbeiter Karl Hampusch mit mit einem Guthaben von 9,24 ℳ,

2) Nr. 230 für die verehelichte Hausdiener Krause, Johanna, geb. Sand, mit einem Guthaben von 103,28 ℳ,

3) Nr. 200 922 für den Stellmacher August Boenig mit einem Guthaben von 14,23 ℳ,

4) Nr. 552 219 für Fräulein Auguste Boeck mit einem Guthaben von 93,344 ℳ,

5) Nr. 116 547 für den Tischler Anton Alex mit einem Guthaben von 235,40 ℳ,

von den vorbenannten Eigenthümern beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. November 1890, Mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 1

Berlin, den 25. März 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[52451] Aufgebot.

Auf den Antrag des Fuhrherrn H. Schulze zu Berlin, Mühlenstraße 11, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Berlin, den 29. März 1889 über 127 ℳ., zahlbar am 29. Juli 1889, ausgestellt von Emil Rosendorff an eigene Ordre, acceptirt von C. Kerber in Schwedt a /Oder, versehen mit den Blankoindossamenten Emil Rosendorff und C. Paech hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf⸗ gebotstermin am 12. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 2) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Schwedt, den 11. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht.

[2722] Aufgebot.

Der Hufner Carsten Bahnsen Namensen aus Stenderup, als Vormund des abwesenden Rasmus Christensen ebendaher, hat das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung des unbekannt abwesenden Rasmus Christensen, geboren am 5. November 1819 zu Laygaardskov, Kirchspiels Quars, Kreis Apenrade, welcher in den 1850 er Jahren nach Amerika aus⸗ gewandert ist, jedoch seit April 1864 keine Nachricht von sich gegeben hat, beantragt. Der Rasmus Christensen wird aufgefordert, binnen 12 Wochen nach der letzten Bekanntmachung, spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. August 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Nachlaß an die Erben ausgeliefert werde. Gleichzeitig haben die etwaigen Erben spätestens im Aufgebotstermin ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie aus⸗ geschlossen werden.

Rödding, den 25. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

183579 Aufgebot l[behuf Todeserklärung.

Au Autraß des Frl. Caroline Margarethe Petzold hiers., Schleifmühle Nr. 19 wohnhaft, wird Benjamin genannt Bernhard Gottlieb Petzold, geb. am

10. September 1840 in Bremen, Sohn von Johan Gottlieb Petzold und Anna Margaretha, geb Beyer, damit aufgefordert, spätestens zum weiteren Verfahren auf Dienstag, 7. Juli 1891, Mittags 12 Uhr, vor Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthause, Zimme Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Be⸗ rufenen ausgeantwortet und der etwa hinterlassene Ehefrau die Widerverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermitte⸗ lungen zufolge der obengenannte Petzold in den 60er Jahren, wahrscheinlich 1864, von hier nach New York ausgewandert ist und daß seit dem Frühjahr 1865 jede Nachricht von ihm fehlt, werden um weitere Nachrichten über dessen Fortleben oder Tod Alle er⸗ sucht, welche solche zu geben im Stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen. Bremeu, den 12. April 1890.

Das Amtsgericht.

(gez.) Völckers. Zur Beglaubigung: Seekamp, Gerichtsschreibe

[3583] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Gustav Theodo Hertz als Testamentsvollstrecker von Carl Friedrich Martin Schultz, vertreten durch die Rechtsanwälte Pr. A. N. Zacharias und Dr. Rudolf Hertz, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 24. Februar 1890 hieselbst verstorbenen Carl Friedrich Martin Schultz Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen irgend welcher Art zu haben vermeinen, oder der Gültigkeit und den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 19. Februar 1890 errichteten, am 6. März 1890 hieselbst publicirten Testaments, wie au der Ernennung des Antragstellers zum Testa mentsvollstrecker und den demselben als solche eingeräumten Befugnissen, widersprechen wollen hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider sprüche und Forderungen spätestens in dem au Sonnabend, 7. Juni 1890, 2 Uhr Nach mittags, anberaumten Aufgebotstermin i unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10 Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwa Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 3. April 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

[3584] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Heinr. Gieschen als curator perpetuus von Margaretha Wilhelmine Therese, geb. Weissenborn, des Harm Brügmann Wittwe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Man kiewicz und Rich. Gieschen, wird ein Aufgebot dahi erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß der am 24. Februar 1890 hieselbst verstorbenen Wil⸗ helmine Dorothea, geb. Rau, des Christian August Weissenborn Wittwe (Mutter der An⸗ tragstellerin) Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forder ungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefor⸗ dert werden, solche Ansprüche und Forderungen spä⸗ testens in dem auf Sonnabend, 7. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. 8 Hamburg, den 3. April 1890. 8 Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Henriette Adolphine Mathilde Bergst als Testamentserbin von Carl Adolph Matthias von Pflugk, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. von Bönninghausen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 21. Februar 1890 hieselbst verstorbenen Carl Adolph Matthias von Pflugk Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser am 7. Juni 1889 errichteten, am 6. März 1890 hieselbst publizirten Testaments in welchem der Testator die Antragstellerin zu seiner alleinigen Universalerbin ernannt hat bezw. der dieser vorgenannten Universalerbin ertheilten Befugniß, sich sofort nach dem Tode des Testator in den Besitz des Gesammtnachlasses zu setzen, widersprechen wollen, hiemit aufgefor⸗ dert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 7. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, an⸗ zumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 2. April 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII Zur Beglaubigung: . Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.