Liebe zum Vaterlande und zum angestammten Herrscherhause zu pflegen, e. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewußtsein u stärken.
In Halle hat sich, wie dasselbe Blatt mittheilt, am Montag ein christlich⸗sozialer Arbeiterverein gebildet. 8
Der Ausstand der Cigarrenarbeiter in Halberstadt ist nach einer Dauer von 8 Wochen beendet worden. Den Erfolg des Ausstandes stellt das „Halb. Int.⸗Bl.“ folgendermaßen dar: Die Arbeiter haben auch nicht eine einzige ihrer Forderungen durchgesetzt, sie haben umsonst gedarbt und Noth ge⸗ litten, ihre unter Opfern und Entbehrungen mancher Art angesam⸗ melte und wohlgefüllte Unterstützungskasse ist um 30 — 40 000 ℳ ärmer, und um diese Summe wieder zu ergänzen, wieviel Schweiß und Arbeit gehört dazu? Auch die Fabrikanten haben unter dem Strike schwer gelitten.
Der Verein Aachener Tuchfabrikanten beschloß, unter Festsetzung einer Konventionalstrafe, jeden Arbeiter, der am 1. Mai ohne genügenden Grund von der Arbeit fortbleiben würde, 2 Monate lang nicht zu beschäftigen. . 1 8
In Stettin fand am Dienstag, wie die „Ostsee⸗Ztg.“ berichtet, eine zahlreich besuchte Versammlung von Mitgliedern des Arbeit⸗ geberbundes der Baugeschäfte von Stettin und des Kreises Randow statt, in welcher über Maßnahmen gegen etwaige Strikes berathen wurde. Die Versammlung beschloß zunächst die Errichtung eines Melde⸗Amts, auf welchem Arbeitnehmer die Arbeitgeber erfahren können, welche Arbeitskräfte suchen. Von Mitgliedern des Bundes wird vom 1. Mai d. J. ab kein Geselle in Arbeit genommen, der nicht einen Entlassungsschein von seinem letzten Arbeitgeber auf⸗ zuweisen hat. Wird bei einem Arbeitgeber von den Gesellen die Bausperre verhängt, so dürfen die betheiligten Gesellen von keinem anderen Arbeitgeber in Arbeit genommen werden. Falls vom 1. Mai ab die Kalk⸗ und Steinträger in Folge von Nichtbewilligung ihres erhöhten Lohntarifs auf einzelnen Bauten die Arbeit niederlegen und die bei diesen Bauten beschäftigten Maurer dem Beispiel folgen, wird bei allen übrigen, dem Bunde angehörigen Arbeitgebern gleichfalls die Arbeit eingestellt. — Mit Bezug auf den 1. Mai wurde nach dem Beispiel der Innung der Baugewerbe beschlossen, daß alle Arbeiter, wel che an diesem Tage ohne Erlaubniß von der Arbeit fortbleiben, auch für die beiden folgenden Tage von der Arbeit ausgeschlossen bleiben sollen.
In Leipzig faßte der in der allgemeinen Versammlung der Arbeitgeber und Fabrikanten von Leipzig und Umgegend gewählte Ausschuß in Bezug auf die Haltung der Arbeitgeber gegen⸗ über der für den 1. Mai d. J. beabsichtigten Demonstration einzelner Arbeitnehmer folgende Beschlüsse: 1) Der Ausschuß erachtet sämmtliche Arbeitgeber für verpflichtet, mit aller Entschiedenheit und Strenge gegen diejenigen Arbeiter einzuschreiten, welche sich an der Arbeitseinstellung am 1. Mai betheiligen. 2) Jedem Arbeitgeber liegt die Pflicht ob, etwaige Gesuche von Arbeitern um Beurlaubung für den 1. Mai abfällig zu bescheiden. 3) Fehlen nur einzelne Arbeiter, so sollen diese sofort oder in möglichst kurzer Frist entlassen werden. 4) Wenn in einem Betriebe zwei Drittel der Arbeiter feiern, so liegt es dem Arbeitgeber ob, nach eigenem pflichtmäßigen Ermessen selbst bis zum vollständigen Schließen seines Betriebes zu schreiten. 5) Wegen Arbeitsverweigerung am 1. Mai entlassene Arbeiter dürfen nur mit reduzirtem Lohn und nur von ihrem alten Arbeitgeber wieder eingestellt werden ꝛc.
Wie der „Modb. Ztg.“ aus Stuttgart geschrieben wird, be⸗ schloß eine zahlreich besuchte Arbeiterversammlung, an welcher Arbeiter der verschiedensten Gewerbe Theil nahmen, den 1. Mai in der Art als Feiertag zu begehen, daß am Abend geeignete Veranstaltungen getroffen werden sollen. Den⸗ jenigen Arbeitern, welche es möglich machen können, an diesem Tage die Arbeit auszusetzen, ohne sich und Anderen Unannehm⸗ lichkeiten zuzuziehen, wird empfohlen, die Arbeit am 1. Mai ruhen zu lassen. Soweit sich bis jetzt übersehen läßt, wird die Zahl der Arbeiter, welche am 1. Mai feiern, verhältnißmäßig klein sein.
Aus Gera schreibt man dem „Chemn. Tgbl.“: Am nächsten Sonnabend läuft die Kündigungszeit der Weber und Weberinnen ab und mit selbigem Tage würden 3000 bis 4000 Arbeiter und Arbeiterinnen brodlos sein. In den Kreisen der Arbeiter ist man zu einem Ausgleich auf gütlichem Wege geneigt, und man giebt sich der Hoffnung hin, daß die streitige Angelegenheit im Laufe der nächsten Tage in der einen oder der anderen Form beigelegt werden wird. — Der Ausstand der Maurer dauert fort, da die vereinigten Bau⸗
eschäftsinhaber von Gera und Umgegend nicht gewillt sind, auf die 11 der Gehülfen einzugehen. Die Zahl der Strikenden wird auf 250 geschätzt, von denen ein Theil die Stadt verlassen hat, um in anderen Orten Arbeit zu suchen. 1
Hier in Berlin hat der „Voss. Ztg.“ zufolge, eine große Ver⸗ sammlung Berliner Bäckergesellen am 22. d. M. beschlossen, am 1. Mai die Arbeit von Morgens 8 bis Abends 10 Uhr ruhen zu lassen. — Die Direktion der Ludwig Löwe'schen Gewehr⸗ fabrik hat es abgelehnt, das Etablissement am 1. Mai zu schließen. — Der Ausstand in der Knopffabrik von C. H Röhll ist beendet. Die Arbeiter waren gezwungen, den Kampf aufzugeben, weil ihnen nicht genügende Geldmittel zur Verfügung standen. — Die in den hiesigen Werkstätten der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation in Folge der Ablehnung der Direktions⸗ vorschläge Seitens der Arbeiter⸗Deputation erfolgte Einstellung des ganzen Betriebes ist seit heute beendet. Der weitaus größte Theil der entlassenen Arbeiter erklärte sich auf Grund der bestehenden Fabrikordnung bereit, die Arbeit wieder aufzu⸗ nehmen und wurde wieder eingestellt. — Die gestrige Mittheilung des Blattes, daß in der Heckmann'schen Fabrik 14 Kupfer⸗ schmiede die Arbeit wieder aufgenommen hätten, nachdem ihnen eine Sash ulage bewilligt worden sei, ist, wie jetzt gemeldet wird, un⸗ richtig.
Aus Wien meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Die Statthalterei von Nieder⸗Oesterreich hat eine Kund⸗ machung erlassen, in welcher die Arbeiter vor eigenmäch⸗ tigen Arbeitseinstellungen und Ausschreitungen am 1. Mai gewarnt werden, und in welcher das strengste Vorgehen bei unerlaubten Aufzügen, sowie bei Störungen der Ordnung und Ruhe und bei Exrzessen angedroht wird. Es seien alle Vor⸗ bereitungen getroffen, um zu verhüten, daß irgend Jemand in Nieder⸗ Oesterreich am 1. Mai in seinem Beruf, seinem Eigenthum, seiner Ruhe oder seinem Vergnügen gestört werde.
Wie das „Wolff'sche Bureau“ aus Privoz mittheilt, ist am 22. und in der Nacht zum 23. d. M. im ganzen Strikegebiet eine Störung nicht vorgekommen. In den Kohlengruben von Zwierzina bei Polnisch⸗Ostrau und dann auch von Michalkowitz ist gestern die Arbeit wieder aufgenommen worden. Die Stimmung der Arbeiter fängt an, sich zu beruhigen. Dem⸗ zufolge sollte gestern unter Vorsitz des Regierungs⸗Raths Klingner eine Besprechung mit den Bergbauleitern wegen Anbahnung eines definitiven Ausgleichs zwischen ihnen und den Arbeitern, welche die Arbeit wieder aufgenommen haben, stattfinden.
Aus Pest meldet „W. T. B.“: Am 1. Mai wird die gesammte Polizeimacht zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgeboten, ebenso ist die ganze Garnison in den Kasernen konsignirt. Der Corps⸗ Kommandant hat strenge Weisung ertheilt, daß bei etwaigen Ruhe⸗ störungen sofort mit aller Strenge vorgegangen werde.
Aus Paris meldet „W. T. B.“, daß dem „Temps“ zufolge das Organisations⸗Comité für die Manifestation am 1. Mai 10 000 Affichen drucken läßt, in welchen die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die Arbeiter den Tag mit Ruhe und Würde begehen möchten. — In Amiens haben die sozialistischen Arbeiter beschlossen, am 1. Mai eine Ver⸗ sammlung abzuhalten und sodann durch eine Deputation auf. der Präfektur die wichtigsten Parteiforderungen bekannt zu geben.
In St. Etienne wurde von einer Versammlung von Bergleuten beschlossen, bei allen Gesellschaften einen acht⸗ stündigen Arbeitstag und Einigung, betreffend die Arbeitslöhne, zu verlangen. Sollten diese Forderungen nicht bis zum 1. Mai bewilligt worden sein, so soll ein allgemeiner Strike eintreten.
In Montlugon befinden sich 600 Arbeiter der H
Comentry im Ausstande. 8 11.““
1“] F Zur Statistik der schlesischen Bäder.
Nach dem von Dr. Witezak⸗Jastrzemb erstatteten Medizinisch⸗ statistischen Bericht über die Saison 1889 aus den zum schlesischen Bädertage vereinigten Kurorten: Alt⸗ Haide, Charlottenbrunn, Cudowa, Flinsberg, Gör⸗ bersdorf, Königsdorff⸗Jastrzemb, Landeck, Langenau, Muskau, Reinerz, Salzbrunn und Warmbrunn⸗“ befanden sich während der Saison 1889 in den genannten Bädern 12 666 Per⸗ sonen, darunter 37,4 % männlich und 62,6 % weiblich, welche sich folgendermaßen auf die einzelnen Bäder vertheilten: mit 204, dar⸗ unter 29,9 % männlich, auf Alt⸗Haide, mit 418, darunter 41,9 % männlich und 58,1 % weiblich, auf Charlottenbrunn, mit 1377, darunter 25 % männlich und 75,0 % weiblich, auf Cudowa, mit 1662, darunter 24,5 % männlich und 75,5 % weiblich, auf Flinsberg, mit 552, darunter 68,6 % männlich und 31,4 % weiblich, auf Görbersdorf, mit 529, darunter 23,1 % männlich und 76,9 % weiblich, auf Jastrzemb, mit 970, darunter 23,2 % männlich und 76,8 % weiblich, auf Landeck, mit 558, darunter 24,1 % männlich und 75,9 % weib⸗ lich, auf Langenau, mit 174, darunter 18,4 % männlich und 81,6 % weiblich, auf Muskau, mit 2661, darunter 38,3 % männlich und 71,7 % weiblich, auf Reinerz, mit 2327, darunter 54,7 % männlich und 45,3 % weiblich, auf Salzbrunn und mit 1234, darunter 45,9 % männlich und 54,1 % weiblich, auf Warmbrunn. 1 —
Wie aus vorstehender Zusammenstellung ersichtlich, giebt das weibliche Geschlecht das bedeutend größere Kontingent an Kurbedürf⸗ tigen ab, indem das Verhältniß zwischen den männlichen und weiblichen Patienten 1:1,7 ist. Im Vergleich mit der Frequenz während der Saison 1888 ist bei den meisten Kurorten eine Zunahme zu konstatiren.
Alt⸗Haide weist ein Plus von 63 Personen auf, Charlottenbrunn von 41, Flinsberg von 98, Jastrzemb von 188, Langenau von 19, Reinerz von 433. Muskau dagegen hat 116 Personen weniger ge⸗ habt und Görbersdorf differirt nur um vier Personen. In Betreff der übrigen Bäder läßt sich kein Vergleich anstellen, da die Berichte zum Theil im Jahre 1888, zum Theil im Jahre 1889 unvoll⸗ ständig waren.
Wie in früheren Jahren, so hatte Langenau auch im Sommer 1889 den höchsten Prozentsatz von Krankheiten der Ernährung und Konstitution aufzuweisen, nämlich 44 %. Darauf folgt Alt⸗Haide mit 34 %, Flinsberg mit 31 %, Cudowa mit 29 % und Jastrzemb mit 26 %. Im Gegensatze zur 1888 er Saison macht sich hier eine Abnahme des Prozentverhältnisses bemerkbar; nur Alt⸗Haide zeigt ein Plus von 4 %. 1
Charlottenbrunn erreichte im vergangenen Jahre mit 4 % die relativ höchste Zahl in der Gruppe der Infektionskrankheiten (Sumpf⸗ miasmen, Lustseuche und Keuchhusten), während Jastrzemb gegen das Jahr 1888 ziemlich gleich blieb. Dieses für Charlottenbrunn sonst ungewöhnliche Verhältniß haben speziell 15 an Keuchhusten erkrankte Personen bewirkt.
In der Behandlung der Krankheiten des Bewegungsapparates nimmt Warmbrunn mit 47 % die erste Stelle ein. Am nächsten kommt Muskau mit 38 %, dann Alt⸗Haide mit 17 %, Landeck und Langenau mit je 10 % und Jastrzemb mit 7 %. Somit läßt sich auch hier im Vergleiche mit den früheren Jahren eine allgemeine Zunahme konstatiren. Allein Jastrzemb hat im Vergleiche mit den früheren Jahren in der letzten Zeit einen sehr niedrigen 1nz derartiger Krankheiten vorzuführen. Während im Jahre 1884 no 23 %, im Jahre 1886 18 % zur Behandlung kamen, erwies die 1888er Statistik nur 6 % und die letztjährige 7 %, obwohl die dortigen Soolbäder, welche der Kreuznacher Soole mindestens gleichwerthig sind, als auch die vorzüglichen Moorbäder nach der Erfahrung des Dr. Witczak fast spezifisch bei allen rheumatischen Leiden wirken.
Auch in der vergangenen Saison wurden in Charlottenbrunn und Cudowa die meisten Krankheiten der Kreislauforgane behandelt. Die Höhe des Prozentsatzes blieb für beide Kurorte dieselbe wie im Jahre 1888, nämlich 8 % und 7 %.
Unter den Krankheiten des Nervensystems weist Landeck 30 % auf, Warmbrunn 24 %, Cudowa 23 %, Flinsberg 21 %, Charlotten⸗ brunn 18 % und Muslau 16 %. Landeck und Warmbrunn ergeben eine Steigerung, dagegen Cudowa eine Abnahme.
In der Gruppe der Krankheiten der Respirationsorgane geht Görbersdorf mit rund 100 % voran; hierauf folgt Salzbrunn mit 61 %, Reinerz mit 52 %, Charlottenbrunn mit 35 % und Flinsberg mit 12 %. Nur Salzbrunn hat eine Zunahme von 7 % zu verzeich⸗ nen; dagegen differiren die anderen Kurorte nur unbedeutend.
Die Krankheiten der Verdauungsorgane und die Krankheiten der Harnwerkzeuge werden in schlesischen Bädern wenig behandelt. Das meiste leistet darin noch Salzbrunn mit 12 % für die Krankheiten der Verdauungsorgane und mit 5 % für die Krankheiten der Harn⸗ werkzeuge. Die übrigen Kurorte betheiligen sich nur mit einem kleinen Prozentsatze.
In der Abtheilung der Krankheiten der Geschlechtsorgane, die hauptsächlich weibliche Sexual⸗Erkrankungen umfaßt, steht Jastrzemb mit 47 % obenan, dann kommt Landeck mit 27 %, Alt⸗Haide mit 19 % Cudowa mit 16 %, Flinsberg mit 15 % und Muskau mit 13 %.
Unter der Rubrik, welche allgemeine Schwächezustände, Marasmus, Rekonvalescenz ꝛc. umfaßt, ist eine Steigerung von 7 % gegen 2 % der 1888 er Saison zu notiren. IA
Das Bielefelder Arbeiterheim.
(Soz.⸗Corr.) Das von der bewährten Hand des Pastors von Bodelschwingh zu Bethel bei Bielefeld gegründete „Arbeiterheim“ hat seinen Bericht über das Jahr 1888 ausgegeben. Möchten doch diese gar nicht umfänglichen Veröffentlichungen zunächst zahlreiche aufmerk⸗ same Leser unter Arbeitgebern und Kapitalisten finden! Dann stände zu hoffen, daß manche von ihnen, die, solange sie das dort ins Leben Gerufene nur vom Hörensagen kannten und deshalb die Bodelschwingh'schen Anschauungen und Rathschläge für fromme Wünsche und utopistische Phantasmen hielten, nun praktische, ihren örtlichen Verhältnissen angepaßte Ver⸗ suche anstellen. Denn daß bei der heutigen Lage der Arbeiter⸗ angelegenheiten positives Thun nicht von vorgefaßten Meinungen über möglich und unmöglich beherrscht und gelähmt werden, auch ver⸗ schiedene Fehlschläge nicht entmuthigen dürfen, wird wohl kein diesen Dingen Näherstehender bestreiten.
Der Buchwerth der 39 von 410 Personen bewohnten Bielefelder Doppelhäuser einschl. Grund und Garten beträgt 264 000 ℳ, von einzelnen dargeliehen sind 65 000 ℳ zu 3 und 3 ½ % Das billigste Doppelhaus kostet 5500 ℳ, Jahresmiethe ohne Amortisation beträgt 96 ℳ für die Familie. Das theuerste Doppelhaus mit Werkfstatt stellt sich auf 11 215 ℳ
Die Bielefelder Erfahrungen seien hier in Kürze zusammen⸗ gefaßt: 1) Gesunde Arbeitereinzelhäuser mit Garten sind mit sicherer Kapitalanlage zu einem Preise herzustellen, bei dem der Arbeiter für Miethe und Eigenthumserwerb (Amortisation) nicht mehr ausgiebt, als sonst für viel schlechtere Miethswohnung ohne letzteren. 2) Zur Sicherstellung ist nöthig, daß man nicht auf Spekulation Grund kauft und Häuser baut, sondern erst nach Feststellung der Zahl und des Bedürfnisses der reflektirenden Familien und mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Orts und der Leute. Auch auf die Sittlichkeit der Miether und Erwerber ist zu achten. 3) Es erleichtert den An⸗ fang, wenn der erste Vertrag nur auf Miethe lautet und das Ver⸗ kaufsversprechen erst gegeben wird, wenn der Hauspreis feststeht. 4) Auch Großstädten nahe sind ½ Morgen große Grundstücke für ein Doppelhaus zu beschaffen; man darf bis 3000 ℳ pro Morgen gehen. 5) Kostbare Straßenbauten und Kanalisation sind zu vermeiden und mit Rücksicht auf Eisenbahnen angemessene Entfernungen zu wählen. Für bestimmte Zonen erleichternde Baustatuten. 6) Bildung von Genossenschaften ist zu empfehlen, diesen ist jedoch nicht von vorn⸗ herein selbstständiges Bestimmungsrecht und damit zu große Verantwor⸗ tung einzuräumen, nur: gemeinsame Haftpflicht für Verzinsung, Auf⸗
glichen.
sicht durch einen Ausschuß. Vorstandes einsehen. Die Kasfe nimmt Spareinlagen der Genossen auf, unterstützt auch wohl Konsumvereine. 7) Von Wichtigkeit ist, daß lebhafte persönliche Fühlung zwischen Patronat, Miethern und Er⸗ werbern besteht, sehr förderlich sind Besuche, Rathschläge, Friedens⸗ vermittlungen, Theilnahme an Nöthen von Seite derselben und per⸗ sönliche Abholung der Monatsmiethe durch den Rendanten.
Der Hauptverein stellt sich u. a. zur Aufgabe: durch seine Mit⸗ glieder und Freunde für Förderung der Wohnungssache zu werben und zu Vereinsgründung anzuregen, wofür er seine Erfahrungen zur Ver⸗ fügung stellt. Er wendet sich an Vorstände größerer industrieller Unternehmungen, auch an Kohlenzechen und sucht sie unter Darlegung einzelner trefflicher Vorbilder, z. B. Peters⸗Neviges, Bergwerks⸗ Direktion Saarbrücken, dafür zu gewinnen, daß sie ihren Arbeitern zu einem freundlichen Daheim und Familienleben verhelfen. Er ersucht die Magistrate großer Städte, entweder nach dem Vorbild Bremens
gemeinnützige Bauvereine zu unterstützen, oder, wie Halle und Elber⸗
feld, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
Heimathlicher Herd auf eigener Scholle ist die Losung. „Die denkbar nützlichste Anlage von Grund und Boden, die leiblich und geistlich, zeitlich und ewig den größten Reinertrag liefert, findet da statt, wo man der Arbeiterfamilie soviel Garten und Feld zutheilt, als sie neben ihren übrigen Obliegenbeiten bearbeiten kann.“ Ver⸗ bindung von Industrie und Landwirthschaft ist eine besonders gesegnete Sache, aus Gründen, die hier keiner Ausführung bedürfen. Dadurch werden gewisse Mißstände der ersteren so weit als möglich ausge⸗
In der Reihe der von Dr. Viktor Böhmert und Dr. Wilh. Bode im Verlage von Duncker und Humblot in Leipzig heraus⸗ gegebenen „Volkswohl⸗Schriften“ ist erschienen: „Der Brannt⸗ wein in Fabriken“. Von Dr. Viktor Böhmert. Neue Bearbeitung (Preis 1 ℳ). Es ist nicht etwa eine Doktorschrift über den Werth oder Unwerth des Genusses alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit oder der Arbeitspausen, sondern eine sorg⸗ fältige Zusammentragung der Erfahrungen, Anschauungen und Wünsche einer Reihe hervorragender deutscher Fabrikanten über dieses Thema auf Grund dreier vom Verfasser angestellter Enqueten, das Ergebniß eingehender Beantwortung von Fragebogen aus: a. 106 Betrieben mit zusammen 103 557 Arbeitern (wor⸗ unter 89 233 männliche und 14 324 weibliche), b 120 Be⸗ trieben mit zusammen 34 987 Arbeitern (worunter 30 140 männliche und 4847 weibliche), und c. 591 Betrieben mit zusammen 128 358 Arbeitern (männlich). Die gewonnene, sehr
belehrende Ausbeute weist zahlenmäßig nach, daß im ersten Falle die
Ernährung von 89 233 männlichen Arbeitern der in Betracht ge⸗ zogenen bei 8,21 % ungenügend, d. h. vorwiegend aus Kar⸗ toffeln, Butterbrod und Kaffee bestehend, bei 26,38 % annähernd ge⸗ nügend, d. h. theilweise aus Fleischnahrung bestehend, bei 54,53 % gut, d. h. wenigstens bei den Hauptmahlzeiten ziemlich regelmäßig aus Fleisch bestehend, bei 10,88 % sehr gut, d. h. regelmäßig aus Fleisch bestehend, die von 14 324 weiblichen Arbeitern bei 26,10 % ungenügend, bei 23,21 % annähernd genügend, bei 40,13 % gut, bei 10,50 % fehr gut und im zweiten und dritten Falle nicht wesentlich hiervon abweichend gewesen ist. Die Beantwortung der Haupt⸗ frage: „Wie stellt sich der Schnapskonsum in den Fa⸗ briken?“ ergiebt kein unbefriedigendes Resultat und gipfelt darin, daß nur mit Hülfe einer nüchternen Arbeiterbevölkerung Deutschland die errungene volkswirthschaftliche Stufe behaupten könne. Die Un⸗ glücksfälle in Folge der Trunksucht anlangend, liefert die vorliegende Statistik nur einen geringen Beitrag; die antwortenden Fabrikanten üben strenge Aufsicht und sorgen dafür, daß betrunkene Arbeiter überhaupt nicht in die Fabrik gelangen. Als Mittel zur
Abhülfe wird in erster Linie empfohlen: die gesunde Ernährungs⸗
weise der Arbeiter und die Darbietung entsprechender Erfrischungen während der Arbeit, strenge Durchführung des Verbots, Branntwein innerhalb der Fabriken zu verkaufen und zu trinken, die sitt⸗ liche Hebung der Arbeiterschaft und ihrer Familien durch Anleitung und Erziehung zur Sparsamkeit und Reinlichkeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Enthaltsamkeits⸗ prämien, vor Allem aber Förderung des Arbeiterwohls durch Her⸗ stellung gesunder Wohnräume und Heranbildung der lohnarbeitenden Mädchen und Frauen der Arbeiter zu tüchtigen Hausfrauen und that⸗ kräftige Unterstützung aller darauf gerichteten Bestrebungen. Solcher⸗ gestalt ist diese Schrift für Fabrikanten, Werkmeister und industrielle Arbeiter von großer Wichtigkeit, nicht minder aber auch für Land⸗ wirthe, denen sie sehr beachtenswerthe Winke und Rathschläge darüber ertheilt, wie sie die Arbeiter ihrer Brennereien und Brauereien sammt dem Gesinde behandeln und sich immer als verantwortliche M
erzieher der ihnen anvertrauten Leute betrachten sollten
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Außen⸗Handel und Schiffahrt Schwedens 8 im Jahre 1888. 8
(F.) Nach dem Bericht des Königlichen Kommerzkollegiums über den ausländischen Handel und die Schiffahrt Schwedens im Jahre 1888 betrug der Werth der Ein⸗ und Ausfuhr in diesem Jahre 606 462 000 Kronen gegen 544 088 000 Kronen im Jahre 1887. Auf die Einfuhr entfielen davon 324 709 900 Kronen und auf die Ausfuhr 281 753 000 Kronen. Die Tragfähigkeit aller im Jahre 1888 in schwedischen Häfen angekommenen und abgegangenen Schiffe belief sich auf 5 900 249 Tons oder 375 805 Tons mehr als im Jahre 1887. Die von den schwedischen Schiffen in auslän⸗ discher Fahrt verdienten Bruttofrachten betrugen nach den Berichten der schwedischen und norwegischen Konsuln 33 709 775 Kronen, wovon auf Segelschiffe 17 460 938 Kronen und auf Dampfschiffe 16 248 837 Kronen entfielen. Im Jahre 1887 betrug die verdiente Bruttofracht 29 834 666 Kronen. Die Handels⸗ flotte Schwedens bestand am Schlusse des Jahres 1888 aus 3844 Schiffen von 500 010 Tons Tragfähigkeit: gegen das Jahr 1887 eine Verminderung um 59 Schiffe und 86 Tons. In den Seemanns⸗ häusern wurden für ausländische Fahrt 1878 Schiffskapitäne und 17 389 Matrosen, Maschinisten, Heizer u. s. w. angemustert, gegen resp. 1861 und 17 162 im Jahre 1887. Die von schwedischen See⸗ leuten im Laufe des Jahres durch die Konsuln heimgesandten Er⸗ sparnisse, Unterstützungen für Angehörige ꝛc. beliefen sich auf 48 156 Kronen oder fast denselben Betrag wie im Jahre 18857.
Literatur.
Armee⸗Eintheilung und Quartierliste des deut⸗ schen Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine für das Jahr 1890. Tabellarische und übersichtliche Zusammenstellung des deutschen Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine nach der neuesten erweiterten Formation und Dislokation, mit namentlicher genauer Angabe der Chefs und Commandeure. Nach amtlichen Mittheilungen bearbeitet. Einunddreißigster Jahrgang. 308. Ge⸗ sammt⸗Auflage. Mit 34 Abbildungen und Beschreibung von Orden und Ehrenzeichen. Berlin, 1890. S. Gerstmann's Verlag, W. Regentenstraße Nr. 20. (Preis 60 .) — Da die Neuformation des 16. und 17. Armee⸗Corps umfangreiche und durchgreifende Ver⸗ änderungen in der Besetzung der höheren Kommandostellen herbei⸗ geführt hat, so ist die Rang⸗ und Quartierliste für 1890 theilweise nicht mehr zutreffend. Um so willkommener dürfte, — völlige Zu⸗ verläfsigkeit vorausgesetzt — die vorliegende Auflage sein, in welcher die Personalveränderungen wie auch die zum 1. April stattgehabten, nicht Sathetre den Verschiebungen der Garnisonorte Aufnahme gefunden aben.
— 1) J. Wollenzien, Rendant der Königlichen Gerichtskasse zu Pleschen. Das preußische Gerichtskostengesetz vom 10. Mai 1851 nebst Tarif in heutiger Gestalt und Geltung und in Beziehung auf die Kosten für Handlungen der freiwilligen Gerichts⸗ barkeit, sowie in Nachlaß⸗ und Vormundsschaftssachen dargestellt und erläutert. Breslau 1889. J. U. Kern’'s Verlag (Max Müller) VIII und 328 S. Preis gebunden 7 ℳ
Dieser darf die Kassenführung des
2) J. Wollenzien und W. Jacobeit, Justiz⸗Aktnar zu Konitz Westpr. Die Kosten⸗ und Stempelgesetzgebung in Grundbuchs⸗(Hypothekenbuchs⸗ und Stockbuchs⸗) Sachen in der preußischen Monarchie dargestellt und erläutert. Breslau 1889. Derselbe. Verlag. XII und 254 S. Preis gebunden 6 ℳ — Durch die Justizreorganisation des Jahres 1879 ist im Anschluß an die damals in Kraft getretenen Reichsprozeßgesetze eine für das ganze Deutsche Reich ein⸗ heitliche Regelung des Kostenwesens lediglich in Bezug auf das Gebiet der sog. ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit (Civilprozeß, Strafprozeß, Konkurs) erfolgt, während für das Kostenwesen in An⸗ gelegenheiten der nicht streitigen (sog. freiwilligen) Gerichtsbarkeit (Grundbuch⸗, Vormundschafts⸗, Nachlaß⸗, Testamentssachen u. s. w.) die bisherige, innerhalb Preußens für die verschiedenen einzelnen Rechtsgebiete verschiedene Landesgesetzgebung in Geltung geblieben ist. Diese, durch die Zersplitterung des Kostenwesens auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeigeführte Unübersichtlichkeit des Rechtszustandes hat demnächst noch eine weitere Steigerung dadurch erlitten, daß das zum deutschen Gerichtskostengesetze und zu den deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige erlassene preußische Ausführungsgesetz vom 10. März 1879 eine Reihe von reichsgesetzlichen Kostenvor⸗ schriften auf die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Bestimmung ausgedehnt hat, daß dieselben hier „entsprechende An⸗ wendung finden“ sollen. — Bei dieser Vielgestaltigkeit des Rechts darf es nicht Wunder nehmen, wenn es selbst dem Richter, noch mehr natürlich dem mit der Handhabung der Kostengesetze in erster Linie betrauten Gerichtsschreiber oft sehr schwer fällt, aus dem Gewirr der einander zum Theil durchkreuzenden reichsgesetzlichen, landes⸗ gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften diejenigen recht⸗ lichen Gesichtspunkte herauszufinden, nach denen im einzelnen Falle der Kostenansatz für einen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit
zu erfolgen hat. Schon lange besteht daher das dringende Bedürfniß nach einem Buche, welches durch eine Sichtung und uͤbersichtliche Zu⸗ sammenstellung des in den verschiedenen, theilweise nur schwer zugäng⸗ lichen Rechtsquellen zerstreuten Materials dem betreffenden Beamten die Möglichkeit gewährt, üͤber etwaige, bei der Aufstellung oder Prüfung einer Kostenrechnung auftauchende Rechtsfragen sich schnelle und zu⸗ verlässige Belehrung zu verschaffen. Zur Ausfüllung dieser bisherigen Lücke in der praktisch⸗juristischen Literatur sind die beiden oben aufgeführten Bücher bestimmt. — In dem erstgenannten Buch giebt der bereits durch anderweite literarische Arbeiten gleicher Art bekannte Verfasser nach einem allgemeinen Ueberblick über den Inhalt und die späteren Abänderungen des Gerichtskostengesetzes vom 10 Mai 1851 zunächst einen Abdruck des letzteren in seiner gegenwärtigen Gestalt unter Einfügung der Gerichtskostengesetz⸗Novelle vom 9. Mai 1854 und des für das ehemalige Herzogthum Lauenburg erlassenen Gesetzes vom 4. Dezember 1869. Sodann folgt der Tarif zu diesen Gesetzen, bei dessen Wiedergabe diejenigen Abänderungen berücksichtigt sind, welche derselbe durch die späteren, das Kostenwesen in Nachlaß⸗ und Vormundschaftssachen regelnden Gesetze vom 1. Mai 1865 resp. 21. Juli 1875 erlitten hat. Hieran schließt sich der für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln geltende Tarif zum Gesetz vom 12. April 1888, betreffend das Grundbuch⸗ und Immobiliar⸗Zwangs⸗ vollstreckungswesen im Geltungsbereich des rheinischen Rechts. Den Schluß bilden ausführliche Kostentabellen. Ein dem Buche bei⸗ gegebener „Anhang“ bringt außerdem einen Abdruck des Gesetzes vom 12. März 1869, betreffend die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen, ferner eine Zusammenstellung der für den Stempelansatz maßgebenden Grundsätze und endlich den vollständigen Stempeltarif nebst einer Tabelle zur Stempelberechnung. Die zu den einzelnen Vorschriften der Kostengesetze und Tarife ergangenen Ministerialerlasse und höchst⸗ richterlichen Entscheidungen sind ebenso wie die bei der Kosten⸗ berechnung in Betracht kommenden sonstigen reichs⸗ oder landesgesetz⸗ lichen Bestimmungen überall an der betreffenden Stelle einschaltungs⸗ weise zum Abdruck gebracht. Auch zahlreiche eigne Bemerkungen des Herausgebers dienen zum Verständniß des behandelten Rechtsstoffes.
Das oben unter 2 bezeichnete, nach gleichen Grundsätzen bear⸗ beitete Buch zerfällt in zwei Hauptabschnitte. Der erste, die Kosten⸗ gesetzgebung in Grundbuchsachen umfassende Hauptabschnitt bringt die einschlägigen für die verschiedenen Landestheile unter verschiedenem Datum erlassenen gesetzlichen Bestimmungen nebst den mit ausführ⸗ lichen Erläuterungen versehenen zugehörigen Kostentarifen. Besonders berücksichtigt ist hierbei das Kostenwesen in den Angelegenheiten des Berggrundbuchs und der Höfe⸗ resp. Landgüter⸗Rollen. Der zweite Haupt⸗ abschnitt behandelt die Stempelgesetzgebung, und zwar in der Weise, daß nach einer Zusammenstellung der den Stempelansatz betreffenden gesetz⸗ lichen und reglementarischen Bestimmungen der vollständige Stempel⸗ tarif unter Einschaltung der Stempelgesetznovelle vom 19. Mai 1889 und Beifügung ausführlicher Erläuterungen zum Abdruck gelangt. Anhangsweise werden dann noch diggengen⸗ für die Kostenberechnung in Grundbuchsachen maßgebenden Bestimmungen des Gerichtskosten⸗ gesetzes vom 10. Mai 1851 nebst Novelle mitgetheilt, auf welche in den früheren Abschnitten Bezug genommen ist.
MWir zweifeln nicht, daß beide Bücher, deren Werth noch durch ein sorgfältig gearbeitetes chronologisches und Sach⸗Rezister erhöht wird, innerhalb der Kreise, für welche sie bestimmt sind, bald all⸗ seitigen Anklang finden werden. Wir unsererseits tragen kein Be⸗ denken, dieselben als praktisch brauchbar warm zu empfehlen. Sk.
— Von dem „Staatsrechtlichen, volkswirthschaftlichen und statistischen Jahrbuch“, betitelt: „Annalen des Deutschen Reichs“, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Max Seydel (verlegt von G. Hirth in München und Leipzig) liegen von den 12 Heften (vierteljährlich 4 ℳ), die den XXIII. Jahrgang (1890) bilden sollen, die neuerschienenen Hefte Nr. 2 und Nr. 3 vor.
Ersteres bringt aus der Feder des Gerichts⸗Assessors R. Leweck in Königsberg i. Pr. eine 70 Seiten lange Abhandlung über „die Arbeiter⸗Krankenversicherung nach deutschem Reichsrecht“; eine ein⸗ gehende, gesetzerläuternde Arbeit. Letzteres (Nr 3) stellt an die Spitze seines Hauptinhalts als „Nachtrag“ von Dr. Max Seyndel eine Anweisung, bejw. Klarstellung Zwecks Anwendung des „§. 3 des Freizügigkeitsgesetzes“ im Sinne der Reichsgesetzgebung, reiht an diese 1) unter der Ueberschrift: „Gothaer Vertrag und Eise⸗ nacher „Uebereinkunft“ eine untersuchende Abhandlung Dr. Max
Sevdel's zur Ermittelung des geltenden Rechts hinsichtlich des Unter⸗ stützungswohnsitzes, wobei Betreffs des sicherheitspolizeilichen Gebiets einige Mängel aufgewiesen werden, deren Beseitigung als wünschens⸗ werth bezeichnet wird; 2) eine Denkschrift der Landelskammer zu Halberstadt: „Ueber die Haftung des Binnenschiffers nach Artikel 395 des Handelsgesetzbuches“ und über die „Nothwendigkeit eines deutschen Binnenschiffahrtsgesetzes“ zur Herausstellung des Bedürfnisses der zendlichen Regelung der Stromschiffahrtsverhältnisse“ im Reich; 3) eine sehr genaue tabellarische Zusammenstellung der „Rechnungs⸗ ergebnisse der Berufsgenossenschaften für 1888“; 4) die amtliche Berechnung der nach dem Reichshaushalts⸗Etat für 1890 91 zur Deckung der Gesammtausgabe aufzubringenden Matrikularbeiträge; 5) den Bericht des Kaiserlichen Statistischen Amts über „die deutsche Viehausfuhr nach England und Frankreich“ und schließt mit „Miscellen“, welche auf Grund neuester Ermittelung darthun, daß die Republik Mexiko erheblich größer ist, als nach bisher bekannten “ nngene men wird.
— Fpolgendes Werk, verfaßt im Auftrage. Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großberzogin von Seen von dem durch seine „Praktische Anleitung zur häuslichen Buchführung und Wohlfahrts⸗ pflege“ wohlbekannten Reallehrer Adolf W ang zu Heidelberg hat der Verlag von Georg Weiß ebendaselbst neuestens herausgegeben: „Die Führung eines Haushaltes in bescheidenen Ver⸗ hältnissen.“ Ein treuer Rathgeber für Arbeiterfamilien und kleinere Geschäftsleute. Zugleich ein Leitfaden für Haus⸗ haltungsschulen lohnarbeitender Mädchen.“ — Angesichts der offen⸗ kundigen Thatsache, daß so viele jugendliche Arbeiter oder lohn⸗ arbeitende Mädchen es nie zu einem ordentlichen Wirthschaftsanfang bringen, Tausende von Arbeiterfamilien alljährlich unter Kummer und Elend zu Grunde gehen, und zwar meist nur deshalb, weil ihnen ein Wegweiser in der Kunst des Sparens und einer ziel⸗ bewußten Lebensführung fehlte, erscheint diese Schrift in der ausgesprochenen Absicht, dem Arbeiterstande solche Weg⸗ weisung handgreiflich darzubieten. Dementsprechend zeigt sie zunächst, wie die lohnarbeitenden Mädchen sich zu tüchtigen Hausfrauen heran⸗ bilden können, wie aber auch jeder Arbeiter durch Sparsamkeit und Strebsamkeit den Grund zu seiner späteren Selbständigkeit und Wohl⸗ fahrt legen muß, und wie endlich jede gegründete Arbeiterfamilie ihr häusliches Glück mit Klugheit und Festigkeit gegen die Stürme des Lebens sichern kann. In diensamster Verwerthung des Beirathes praktischer Arbeiterfamilien und Geschäftsleute wird durch Beispiele aus dem wirklichen Leben anschaulich dargethan, wie durch Einhaltung eines festen Sparplanes füglich jede Arbeiterfamilie mit bescheidenen Mitteln auszukommen vermag. Sodann wird der Mbeiterstand ein⸗ gehend darüber belehrt, was er jetzt schon thun mü sse, um der großen Vortheile der Uebergangsbestimmungen der Invaliden⸗und Altere⸗ rente theilhaftig zu werden. Demnächst folgt eine gediegene Beantwor⸗ tung der in das Arbeiter⸗Familienleben tief einschneidenden Fragen: „Wie wohnt man gesund und billig? — „Wie kleidet und nährt man sich gesund und billig?“ — Zum Schluß werden sehr beachtenswerthe Winke über familiäre Gesundheitspflege, Sauglingsbehandlung, sittigende und tüchtigende Erziehung der Kinder sowie über die geistige Fortbildung des Arbeiters gegeben. — In einer Zeit, da vom Kaiser⸗ throne herab so Großes zur Hebung des Arbeiterstandes bereits an⸗ gebahnt ist und alle Kräfte aufgerufen werden, um dem wirthschaft⸗ lich schwächsten Stande ein menschenwürdiges Dasein zu bereiten, muß vorliegendes Werk als eine dankenswerthe Handreichung begrüßt werden. Recht sehr wünschen wir darum auch, daß es die thatkräftigste Unterstützung edeldenkender Arbeitgeber, Dienstherrschaften, Arbeiter⸗ und aller Menschenfreunde finden möge.
— Des Lehrers Handbuch für den schriftlichen Ver⸗ kehr mit den verschiedenen Behörden, von L. Hoffmeyer, Vorsteher der Königlichen Präparanden⸗Anstalt zu Aurich. Hannover⸗ Linden, Verlag von Carl Manz. — Vorstehendes Handbuch bietet sich denjenigen Lehrern, Lehrerinnen, Seminagristen und Präparanden als zuverlässigen Führer an, welche bei der Abfassung von Gesuchen, Be⸗ richten, Meldungen ꝛc. nach einem derartigen Hülfsmittel sich um⸗ sehen. Es beschränkt sich nicht auf den schriftlichen Verkehr mit den vorgesetzten Behörden, sondern berücksichtigt alle dienst⸗ lichen Verhältnisse des Lehrers. Die Fassung der mit⸗ getheilten Gesuche bezw. Berichte ist durchweg knapp, ohne die früher üblichen weitschweifigen Einleitungssätze, Höflichkeits⸗ und Ergebenheitsbetheuerungen. Auch die für den Lehrer wichtigsten Er⸗ lasse ꝛc, auf welche der größte Theil der mitgetheilten Meldungen, Gesuche und Berichte sich stützt, finden sich nach ihrem kurzen Inhalt übersichtlich zusammengestellt; die Bezeichnung derselben nach Datum und Nummer erleichtert ihre Auffindung in den größeren derartigen Sammelwerken. Die mitgetheilten Anhänge aus dem Post⸗, Tele⸗ graphen⸗ und Eisenbahntarif, über Steuerwesen, Testamentserrich⸗ tung ꝛc. sind als eine willkommene Beigabe zu bezeichnen.
— Ein aus dem Verlage von A. Jahnke⸗Borna⸗Leipzig soeben mit dem Anspruch auf „weiteste Verbreitung“ hervorgegangenes Werk: „Die deutsche Ideal⸗Stenographie (Welt⸗Kurz⸗ und Schnell⸗ schrift)“, dessen Verfasser der Amtsrichter M. Hesse in Lübben i. Lausitz ist, haben wir in Anbetracht seines verheißungsvollen Titels sehr sympathisch begrüßt, sind auch in die Prüfung des Inhalts
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dieses Werkes mit der Hoffnung eingetreten, in demselben „die von den Stenographen der ganzen Welt ersehnte Lösung des Problems einer trefflichen Weltstenographie“ erbracht zu sehen, mußten jedoch bei aller Anerkennung des Vervollkommnungsstrebens, welches vor⸗ liegender Versuch bekundet, erkennen, daß unser Ideal einer „Welt⸗ Kurz⸗ und Schnellschrift“, die „für alle Sprachen verwend⸗ sogar in Elementarschulen einführbar“ sei, durch vorliegende Arbeit immer noch nicht verwirklicht worden ist. Dazu gehört ein noch viel einfacheres, folgerecht lautgemäßeres Kurz⸗Alphabet, als es in den dem Werke angefügten 16 stenographischen Tafeln aufgestellt ist.
— Uebersicht der Geschichte des souveränen ritter⸗ lichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem und der Balley Brandenburg. Zusammengestellt vom Frei⸗ herrn von Finck, Königlich sächsischem Kammerherrn, Rechtsritter des Johanniter⸗Ordens. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot, 1890 (Preis 3 ℳ 60 ₰). — Das vorliegende Werk enthält nicht eine er⸗ schöpfende Geschichte des Ordens St. Johann vom Spital zu Jeru⸗ salem wie der Balley Brandenburg, sondern bringt, als Ergebniß liebgewordener Studien des Verfassers zur eigenen Orientirung ent⸗ standen, in kurzer Uebersicht nur das Wichtigste von den äußeren Schicksalen des Ordens und der Ballep, von deren inneren Eiarich⸗ tungen, Besitzungen und Finanzen für solche, denen die bekannten größeren Werke über den Orden nicht zur Hand sind. Außerdem bezweckt der Verfasser, durch seine Arbeit zur weiteren Beschäftigung mit der Ordens⸗ geschichte anzuregen.
— Der fünfundzwanzigste Band der in der Verlagshandlung von G. Weiß in Heidelberg erscheinenden und von Dr. jur. Gustav Eckert redigirten „Blätter für Gefängnißkunde“, Organs des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten, bringt die Verhand⸗ lungen der Versammlung des Vereins der deutschen Straf⸗ anstaltsbeamten in Freiburg i. Br. am 3.— 6. September 1889 nach den stenographischen Aufzeichuungen. Von den gefaßten Be⸗ schlüssen dürfte derjenige in Betreff der Differenzirung der Zuchthaus⸗ und Gefängnißstrafen von weitergehendem Interesse sein. Die Ver⸗ sammlung wurde dahin schlüssig: 1) Es ist nothwendig, daß der Unterschied zwischen Zuchthaus⸗ und Gefängnißstrafe im Strafvollzuge mit möglichster Schärfe durchgeführt werde 2) Ein merkbarer Unterschied kann jedoch in Vollzug zwischen beiden Strafarten durch Einführung besonders schwerer wenngleich unproduktiver Arbeiten bei der für Beschäftigung der Sträflinge nothwendigen Jadividualisirung und dem beschränkten Umfange der Gefängnißarbeit, sowie bei der Unbrauchbarkeit und Schädlichkeit einer Strafarbeit für wichtige Interessen des Strafvvoll⸗ zugs nicht herbeigeführt werden. 3) Dagegen kann — bis durch Gesetz weitere unterscheidende Bestimmungen getroffen werden — der Unter⸗ schied zwischen Zuchthaus⸗ und Gefängnißstrafe sehr bemerkbar ge⸗ staltet werden dadurch, a. daß die Zuchthausstrafen in besonderen, nur zur Aufnahme von Zuchthaussträflingen bestimmten Anstalten voll⸗ zogen werden; b. daß die Hausordnungen für die Zuchthäuser gegenüber jenen für Gefangenanstalten verschärfte Bestimmungen erhalten dahin, daß für Zuchthaussträflinge die Dauer der täglichen Arbeitszeit verlängert, der Arbeitsverdienstantheil auf ein niedrigeres Maß reducirt, der schriftliche und mündliche Verkehr mit der Außenwelt mehr eingeschränkt wird, daß besondere Genuß⸗ mittel nicht gewährt und die Disciplinarstrafen angemessen abgestuft werden. 4) Eine Vereinfachung des Freiheitsstrafensystems des R.⸗St.⸗ G.⸗B. in dem Sinne, daß der Unterschied zwischen Zuchthaus und Gefängniß gänzlich beseitigt wird, erscheint nicht geboten.
— „Johannes Miksch, der größte deutsche Singe⸗ meister und sein Gesangsystem.“ Von Dr. Adolph Kohut. Leipzig⸗Reudnitz, Carl Rühle’s Musik Verlag (vormals P. J. Tonger). Pr. 1 ℳ 20 ₰. — Diese Schrift bietet auf Grundlage bisher noch nicht veröffentlichter wichtiger Briefe, Aktenstücke und hinterlassener Manuskripte des „größten deutschen Singemeisters“ und der Gesang⸗ lehrer und Freunde desselben zum ersten Male das ganze Gesangsystem des großen Schülers Bernacchi's von Bologna, des klassischen Vertreters der bel⸗-canto-Methode, Johannes Mifksch. Nur 44 Seiten (gr. 8⁰) stark, darf diese Arbeit doch mit allem Recht als eine Fundgrube der wahren und echten Gesetze des Kunstgesanges bezeichnet werden. Die Darstellung des werthvollen Inhalts ist zudem nicht minder anregend und anziehend als in des Ver⸗ fassers „Weber⸗Gedenkbuch“, „Leuchtende Fackeln“ und anderen Werken. Allen Freunden des Gesanges und der Musik überhaupt sei dieses kleine, hochinteressante Werk aufs Wärmste empfohlen.
— Die „Illustrirte Frauen⸗Zeitung“ (Verlag von Franz Lipperheide, Berlin W., Potsdamerstr. 38) hat mit dem am 1. April begonnenen neuen Quartal ihre äußere Erscheinung durch Verschönerung des Umschlages weiter vervollkommnet. In mit Blumen verzierter ovaler Umrahmung bietet die Titelseite der halbmonatlich erscheinenden Zeitung jetzt stets cine besonders reizvolle Neuheit in Hut⸗ und Kleid⸗ formen, zur Schau getragen durch eine anmuthige Damengestalt, Alles in diskretem Chromodruck. Der Moödetheil ist womöglich noch reich⸗ haltiger als früher an Illustrationen und Text; für den Unterhaltungs⸗ theil aber sorgen nach wie vor die beliebtesten Schriftsteller und Schriftstellerinnen durch Romane, Novellen, Plaudereien, Briefe über das gesellschaftliche Leben in den Großstädten und Bädern, regelmäßige Mittheilungen aus der Frauenwelt, Kunstgewerbliches, Wirthschaft⸗ liches, Gärtnerei und die interessante Briefmappe. Sodann bietet das Blatt wie früher wirklich künstlerisch ausgeführte Illustcationen. Die „Große Ausgabe“ bringt jährlich noch 52 große farbige Modenbilder, 8 farbige Musterblätter und 8 Extrablätter, also jährlich 68 be⸗ sondere Beigaben, und kostet vierteljährlich 4 ℳ 25 ₰. Probe⸗ nummern versendet die Expedition gratis und franco.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. .Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 6. Verfüufe, erpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
1) Steckbriefe V und Untersuchungs⸗Sachen.
[5467] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Arbeiter Karl Neumann, geboren [5466] am 3. Juni 1860 zu Steinwehr, wegen Diebstahls in den Akten II. J. 193/90 unter dem 1. April 1890.
Berlin, den 19. April 1890. Königliches Landgericht II. Der Untersuchungsricht 19 wohnhaft, G.“ 8
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[5464) Deffentliche Ladung.
In der Strafsache gegen den Einlieger und Kon⸗ sumvereinslagerhalter Josef Kucza aus Cissowka, Kreis Rybnik, und Genossen, wegen Zolldefraude, ist vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor zur mündlichen Hauptverhandlung über die von dem Angeklagten, Einlieger und Konsum⸗ vereinslagerhalter Josef Kucza, dessen Aufenthalts⸗ ort zur Zeit unbekannt ist, und der Königlichen Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil des Königlichen
vember 1889 eingelegte Berufung Termin auf den
17. Mai 1890, Vormittags 9 Uhr, im
Schwurgerichtssaale im Hotel Zum Deutschen haft ause“ anberaumt, zu welchem der Angeklagte Josef
Kucza unter der Verwarnung geladen wird, daß im
Falle seines unentschuldigten Ausbleibens die von
die Berufung der Königlichen Staatsanwaltschaft verhandelt werden wird. Ratibor, den 20. April 1890. — Der Erste Staatsanwalt.
Offenes Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. Die Heerespflichtigen:
der Seemann Friedrich Carl August Goeritz, zu Brandenburg am 23. März 1866 geboren, zuletzt in Brandenburg wohnhaft,
der Maximilian Otto Wilhelm Lichtenberg, zu Brandenburg am 19. August 1866 geboren, zuletzt in Brandenburg wohnhaft,
der Friedrich Paul Seliger, zu München⸗ bernsdorf am 8. September 1866 geboren, zuletzt in Metz wohnhaft,
der Karl Friedrich Wilhelm Simon, am 13. Januar 1866 zu Brandenburg geboren, Stac — zuletzt in Brandenburg wohnhaft, Schöffengerichts zu Sohrau O./S. vom 21. No⸗ der Bürstenmacher Ernst Wilhelm Carl Band 30 Nr. 1050 auf den Namen des Maler⸗ 5 Ziegler, am 10. März 1866 zu Branden⸗ meisters Gottlieb Stoeff hierselbst eingetragene, in der das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die burg geboren, zuletzt in Brandenburg wohn⸗ Gneisenaustraße belegene Grundstück, —
der Ferdinand August Edmund Zwerg, ge⸗ 1866, zuletzt in Brandenburg wohnhaft,
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5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
9. Verschiedene Bekanntmachungen.
verurtheilt worden.
dieses Ersuchens gelangen zu lassen. Potsdam, den 17. April 1890.
St. A. 8196. Landgericht.
[5618]
Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. bei, Vertheilung des Kausgeldes gegen die Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Grundbuche von der Hasenhaide und den Weinbergen Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens
1890, Vormittags 10 ½ Uhr, vor de terzeich⸗ neten Gericht — an Menrtevor Rteue Frfeseich. 1890, Nachmitrags 12 ½ ühr, an Gerichtsstell
boren zu Brandenburg am 22. November straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40 wie oben bezeichnet verkündet werden.
- sversteigert werden. Das ück i h demselben eingelegte Berufung verworfen oder über] sind durch ÜUrtheil der Strafkammer bei dem König⸗]· 4,98 ℳ Reinertrag und 8— See Ee
lichen Amtsgericht zu Brandenburg vom 11. März zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ 1890 wegen Entziehung der Wehrpflicht zu einer rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts Geldstrafe von je 180 ℳ, wofür im Unvermögens⸗ etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück falle für je 10 ℳ 1 Tag Gefängniß unterstellt ist, betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗
bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue
Es wird ersucht, von den vorgedachten Ver Friedrichstr. 13, Hof, Flüge Zi inges . en Ver⸗ .13, Hof, Flügel D., Zimmer 41, eingesehe urtheilten, wo sie betroffen werden sollten, die Geld⸗ Hele Flag 3 Feeeejehe strafe beizutreiben, im Falle des Unvermögens aber erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. 1) Anton Tuptanowski, am 18. Mai 1863 die S Höö hr 1eeh, Feg Zei zu Czychen geboren, zuletzt in Brandenburg ⸗ 13 /90 vün aegch Tuptanowski und Genossen Grund uchezur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ . achricht von einem etwaigen Erfolge vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem
Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrende Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs termin vor der Aufforderung zur Abgabe von G boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubige widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden
rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstück herbeizuführen, widrigenfalls nach er olgtem Zuschlag Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil übe am 4. Juli die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Jul
Berlin, den 16. April 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.
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a 56 qm