1890 / 103 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

In Großbritannien und Irland bestehen eingehende Nachweise sowohl über die Zahl der Unterstützten, als auch über die Auf⸗ wendungen.

Es betrug die Zahl der Unterstützten

in England in Schottland in Irland

in absolut Pro.

Bevlk. 78 062 1,46

im

Jahres⸗ absolut 1871/75 918 966 3,93 5* 1876/80 771 803 3,08 101 756 2,80 86 927 1,65 1881/85 791 701 2,96 97 780 2,56 110 743 2,20 In England betrug der Gesammtaufwand der Armenverwaltung im Jahresdurchschnitt 1881/85: 15 080 168 Pfd. Sterl. (= 0,56 Pfd. Sterl. pro Kopf der Bevölkerung), darunter befanden sich 8 316 411 Pfd. Sterl. (d. i. 0,31 Pfd. Sterl. pro Kopf der Bevölkerung) direkte Armenausgaben. In Schottland betrugen die Gesammtaufwendungen im Jahresdurchschnitt 1881/85: 886 567 Pfd. Sterl. (d. i. pro Kopf der Bevölkerung 0,23 Pfd. Sterl.) und in Irland 1 268 167 Pfd. Sterl. (d. i. pro Kopf der Bevölkerung 0,25 Pfd. Sterl.).

In den Niederlanden betrug im Jahre 1879 die Zahl aller Unterstützten 212 460, d. i. 5,30 % der Bevölkerung. Die Ausgaben betrugen 11 145 835 fl. (d. i. 2,78 fl. pro Einwohner). 1

In der Schweiz belief sich die Gesammtzahl der Armen im Jahre 1870 auf 124 566 = 4,67 % der Bevölkerung. Die Ausgaben be⸗ liefen sich auf 12 781 090 Fr., d. i. pro Einwohner 4,79 Fr.

In Dänemark wurden für Armenzwecke im Jahre 1882 6 910 331 Riksdaler verausgabt (pro Kopf der Bevölkerung 3,51 Rd.).

In Schweden wurden im Jahre 1886: 228 311 Personen, d. i. 4,84 % der Bevölkerung, unterstützt. Die Aufwendungen betrugen 9 286 028 Kr., d. i. 1,97 Kr. pro Kopf der Bevölkerung (ausschließ⸗ lich 1 768 078 Kr. für Unterhaltung der Hospitäler)

In Norwegen wurden im Jahre 1884: 147 725 Personen = 7,6 % der Bevölkerung unterstützt mit Gesammtaufwendung in Höhe von 6 675 836 Kr. (pro Einwohner 3,69 Kr.) 1

Die nachfolgende vergleichende Zusammenstellung der Armen⸗ ausgaben pro Kopf der Bevölkerung ergiebt, daß Deutschland bei seinem vorzüglichen Armenpflegesystem die geringsten Ausgaben für Armenzwecke aufweist. Oesterreich ist bei dieser Zusammenstellung weggelassen worden, weil die gesammten Armenausgaben nicht be⸗ kannt sind.

Zusammenstellung der auf den Kopf der Bevölkerung entfallenden

Ausgaben für Armenzwecke: v11 Deutschland. 11““ *X“”“

0 Großbritannien . . 11,44 Schnland 1 IIZZ8I8o88o *“

3111165“ Dönemat 7277099 111“ Norwegen 4,15

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Der „Köln. Ztg.“ wird aus Dortmund unter dem 24. April

geschrieben, daß bereits über 50 Zahlstellen dem neu zu gründenden,

auf christlich⸗patriotischem Grunde stehenden Verbande ihre Gelder zur Verfügung gestellt haben. Der alte Vorstand erläßt auf den von dem neuen Vorstand kürzlich erlassenen Aufruf einen Gegen⸗ aufruf, in welchem gegen die christlich⸗patriotische Grundlage in höhnender und gehässiger Weise losgegangen wird.

Aus Saarbrücken schreibt man der „Rh.⸗Westf. Ztg.”: Die Arbeiter der großen Eisenwerke und Hütten der Um⸗ gegend beabsichtigen am Sonnabend die Arbeit einzustellen. Sie verlangen höheren Lohn, Abschaffung der Sonntagsarbeit und achtstündige Arbeitszeit. 1

Ueber die Lage der Ausstandsbewegung in Mülhausen i. E. ent⸗ nehmen wir der „N. Mülh. Ztg.“ folgende Mittheilungen vom 24. d. M.: Bei der Zusammenkunft der Gießereiarbeiter im Tannen⸗ wald wurde folgendes Programm aufgestellt: 1) Zehnstündige Arbeits⸗ zeit. 2) Alle 14 Tage Zahltag, damit alle Bedürfnisse für baares eingekauft werden können. 3) Für alle Arbeiter über 18 Jahre eine Lohnerhöhung von 20 %, d. h. 4 Sous auf den

ranken oder fünf Sous auf die Mark. 4) Abschaffung des Maß⸗ regelns wegen Arbeitsversäumniß. Es soll nur die Regel gelten: „Wenn man nicht schafft, keinen Lohn.“ 5) Sechs Stunden über Zeit soll für einen Tageslohn gelten. 6) Einschränkung der Akkord⸗ bFit Die Arbeiter behaupten, daß 4000 Arbeiter jetzt in der Gießerei sind und daß mehr als 3000 striken; anderen, sonst zuverlässigen Quellen nach beläuft sich die Zahl der Strikenden indeß kaum auf etwa 2000. Obgleich gestern Nachmittag einstimmig beschlossen wurde, daß man bis Mon⸗ tag ausharren und feiern wolle, sind doch diesen Morgen 500 Ar⸗ beiter wieder in die Werkstätten der Gießerei zurückgekehrt. Amtlichen Angaben nach beläuft sich die Zahl der Aus⸗ tehenden in der Gießerei nur noch auf 1200, während die Arbeiter selbst die Zahl weit höher schätzen. Auch in die übrigen Maschinenwerkstärten, bei Ducommun u. s. w., sind die meisten Arbeiter diesen Morgen wieder zurückgekehrt; ebenso geht es in der Textilbranche. Nur noch wenige Fabriken stehen still; auch bei Schlumberger auf der Dentsche arbeiten heute alle Spinner und ein großer Theil der Weberinnen. Mit Ende der Woche wird somit

ie Strikebewegung ihr Ende erreicht haben und Alles wieder in sein gewöhnliches Geleise zurückgekehrt sein.

Die „Straßb. P.“ berichtet aus Gebweiler vom 23. April: Seit heute Mittag ist der Arbeiterausstand im vollen Gang

nd ein fast allgemeiner. Die Ansetzer der Schlumberger'schen Fabrik, welche gestern hier den Reigen eröffneten, hatten sich heute wieder zur Arbeit gestellt, legten jedoch am Mittag mit einem Theil der Spinner die Arbeit wieder nieder; zu ihnen gesellten sich die Ansetzer der Bourcart'schen Spinnerei, der Weber'schen und Straczewitz'schen Fabrik. Ebenso hatten heute Morgen die 300 aus⸗ tebenden Arbeiter der Rosgelet'schen Fabrik, Wollspinnerei und Weberei, die Arbeit wieder aufgenommen. Heute Mittag stand bis auf wenige Ausnahmen das ganze Arbeiterpersonal, nicht weniger als 1300 Köpfe, aus und ihnen schlossen sich gegen 300 Arbeiter der Marin⸗ Astruc'schen Baumwollspinnerei an. Vom 24. d. M. berichtet dann das Blatt weiter: Nachdem heute Mittag auch noch die Arbeiter der Schlumberger'schen Maschinenwerkstatt und der Grün'’schen Fabrik, ebenfalls Maschinenbau, sowie die der Spinnerei und Weberei von Frey, Witz u. Cie. und Th. Frey die Arbeit niedergelegt, ist der Ausstand ein allgemeiner geworden, nur bei Bourcart und de Bary wird noch theilweise gearbeitet. Auch die Arbeiter in Lautenbach und die der Fabriken Spetz, Gast und Hartmann in Isenheim haben aufgehört zu arbeiten. Dem Vernehmen nach werden die Bourcart'schen Arbeiter, da man ihnen ihre Forderung nach Möglichkeit bewilligt hat, morgen die Arbeit wieder aufnehmen. Die feiernden Arbeiter ziehen trotz des Regens, aber in Ruhe und Ord⸗ nung, ununterbrochen durch die Stadt; auch die in Bühl, Lauten⸗ bach und Isenheim Ausstehenden sind zum großen Theil hier an⸗ wesend. Sehr oft ertönen Hochrufe auf Se. Majestät den Kaiser, auch wird vielfach die deutsche Nationalhymne „Heil Dir im Siegerkranz“ gesungen. Trotz eifriger Vermittelungen Seitens der Kreisdirektion scheint eine Einigung noch nicht erzielt zu sein. Aus Münster wird demselben Blatt berichtet, daß am 22. d. M.

Nachmittags dreihundert Arbeiter in der Hausmann'’schen Fabrik

auf Logelbach die Arbeit eingestellt haben; ebenso 20 Seidenweber der Herzog'schen Fabrik daselbst. Die Arbeiter folgen dem Beispiel derjenigen von Mülhausen; sie verlangen Lohnerhöhung bei täglich elfstündiger Arbeit. Die Arbeitszeit wird von den Patronen zu⸗ gestanden, Lohnerhöhung will man aber bei den niedrigen Preisen der fertigen Waaren nicht bewilligen. Aus Masmünster wird unter dem 24. d. M. gemeldet: Heute Nachmittag verweigerten zwei Drittel der Arbeiter aus der Spinnerei und Weberei Nap. Köchlin u. Cie. die Arbeit. 1—

Eine in Hamburg gestern abgehbaltene zahlreich besuchte Ver⸗ sammlung von Arbeitern aller Berufsarten beschloß, den 1. Mai als Feiertag zu erklären und etwa von Arbeitgebern durch Entlassung gemaßregelte Arbeiter zu unterstützen. Ein Antrag auf Veranstaltung einer Illumination am 1. Mai wurde abgelehnt, ebenso der Beschluß der vorbereitenden Kommission, an diesem Tage in allen drei Hamburger Wahlbezirken Versammlungen abzuhalten, weil solche polizeilich verboten seien. Auch die Gewerkschaften halten keine Versammlungen ab.

In Lübeck haben sämmtliche Fachvereine beschlossen, am 1. Mai nicht zu feiern, dagegen Beiträge bis zu 1,50 pro Mann an die Strikekasse zu zahlen.

In Stettin haben, der „Ostsee⸗Ztg.“ zufolge, seit einigen Wochen die Fabriken sämmtlicher Branchen eine Vereinigung geschlossen, um der Koalition der Arbeiter und den in Scene gesetzten Strikes entgegenzutreten. Auf Grund derselben werden Arbeiter, welche in einem Etablissement die Arbeit verloren haben im Wege des Strikes oder des kontraktbrüchigen Ausbleibens oder in Folge von Entlassung wegen unbotmäßigen Verhaltens und Aufreizung anderer Arbeiter, von keinem der anderen Etablissements aufgenommen.

Der Magdeburger Innungsausschuß hielt am 24. d. M., wie wir der „Mgdb. Ztg.“ entnehmen, eine Versammlung ab, zu welcher die Vertreter von 18 Innungen L erschienen waren. Es handelte sich in dieser Versammlung darum, Stellung zu nehmen gegen die beabsichtigte Feier des ersten Mai. Es wurde einstimmig folgende Resolution an⸗ genommen: „Die Innungen erkennen in der willkürlichen Feier des 1. Mai eine Kundgebung gegen jede Ordnung, dieselben behalten sich vor, für die etwa Feiernden den Wiederbeginn der Arbeit auf Montag, 5. Mai zu verlegen, ohne weitergehenden Beschlüssen der einzelnen Mitglieder entgegen zu sein.“

In Köln hat die städtische Verwaltung, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, jeden von ihr beschäftigten Arbeiter, welcher am 1. Mai ohne Urlaub feiert, zu entlassen. Urlaub soll nur in besonders dringenden Fällen ertheilt werden.

Aus Gera wird demselben Blatte gemeldet: In der Versamm⸗ lung der Textilarbeiter vom 23. d. M. wurde der Strike be⸗ schlossen und folgende Resolution angenommen; „Die Versammlung beschließt, so lange auf Verweigerung der Unterschrift der neuen Fabrikordnung zu verharren, bis eine gegenseitig vereinbarte Fabrik⸗ ordnung mit Einschluß der zehnstündigen Arbeitszeit vorgelegt wird.“

Aus Chemnitz theilt das „Wolff'sche Bureau“ mit: Wie die Fabrikanten der Textilbranche, so werden auch die Ma⸗ schinen⸗Fabrikanten, die Eisengießereibesitzer und sonstige Metallindustriellen betreffs der von den Arbeitern für den 1. Mai geplanten Demon stration geschlossen vor⸗ gehen. In allen Fabriken wird in den nächsten Tagen eine Bekannkmachung angeschlagen werden, in welcher darauf hin⸗ gewiesen wird, daß die Niederlegung der Arbeit am 1. Mai oder das Entfernen von den Arbeitsstätten vor dem Schluß der Arbeit dem unbefugten Verlassen derselben gleichbedeutend GS- daß die Fabrikanten demnach von dem ihnen nach § 123 Absatz 3 der Gewerbeordnung, beziehentlich nach ihrer alten Fabrikordnung zustehenden Rechte Gebrauch machen und die⸗ jenigen Arbeiter, welche am 1. Mai nicht genügend entschuldigt von der Arbeit entfernt bleiben, oder sich vorzeitig entfernen, sofort entlassen, bezw. als abgegangen betrachtet werden. Die Arbeitgeber haben sich durch ihre Unterschrift verpflichtet, diejenigen Arbeiter, welche am 1. Mai feiern, in der laufenden Woche des 1. Mai bei einer Strafe von 100 für jeden einzelnen Uebertretungsfall zur Arbeit nicht wieder anzunehmen, ganz gleich, ob dies Arbeiter der eigenen Fabrik oder solche anderer Etablissements betrifft. Am 2. Mai wird dann eine Versammlung der Arbeitgeber abgehalten, in welcher über die weiteren Maßnahmen Beschluß gefaßt werden soll.

Aus Spandau berichtet „W. T. B.“ heute: Die Säure⸗ arbeiter der hiesigen Pulverfabrik striken wegen Nichtbewilligung ihrer Forderung auf Lohnerhöhung von einer Mark pro Tag. Die Militärwache ist verstärkt worden.

Hier in Berlin hat der „Voss. Ztg.“ zufolge die vor Kurzem begründete freie Vereinigung der Holz⸗Industriellen in Berlin in Verbindung mit der Tischler⸗Innnung am 22. d. M. ihre erste Generalversammlung abgehalten und eine Resolution ein⸗ stimmig angenommen, in der es heißt: „Die 9 ½stündige Arbeitszeit ist durchaus keine Ueberbürdung der Gehülfen und wird im wirth⸗ schaftlichen Interesse der Holzindustrie für nothwendig erachtet. Sämmtliche Mitglieder des Vereins der Holzinteressenten ver⸗ pflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung bei Arbeits⸗ einstellungen, gleichzeitig soll jedoch seitens des Vereins Alles versucht werden, entstehende Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf friedlichem Wege zu schlichten.“ In Bezug auf die in Nr. 100 dieses Blattes enthaltene und in Nr. 101 bereits als unrichtig bezeichnete Mittheilung über die bei der hiesigen Firma C. Heckmann strikenden Kupferschmiedegehülfen theilt die Firma mit, daß nicht Einer der strikenden Gehülfen die Arbeit wieder aufgenommen habe; daß nach ausgebrochenem Strike keine Lohn⸗ Zulage gewährt worden sei, und daß die Firma unter allen Um⸗ ständen gemäß den getroffenen Vereinbarungen des Vereins der Kupfer⸗ schmiedereien Deutschlands an dem Arbeitstag von 10 Stunden und Beibehaltung der Accord⸗Arbeit festhalte.

Wie „W. T. B.“ aus Wien meldet, lehnten die Fabrikanten in Fulnek die Forderungen der Arbeiter auf achtstündige Arbeits⸗ zeit, Lohnerhöhung bis 70 % und Ahschaffung der Frauenarbeit ab. Die Fabriken sind noch vollständig im Betriebe. Die Arbeiter haben morgen zu erklären, ob sie unter den bisherigen Bedingungen weiter arbeiten wollen. Wer am Montag die Arbeit nicht aufnimmt, wird als entlassen betrachtet. Wie das „K. K. Telegraphen⸗Correspondenz⸗Bureau“ aus Marburg meldet, striken in den Lagerhäusern der Südbahn die Arbeiter. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe ist Militär requirirt. Die Arbeiter der Südbahn haben ihre Forderungen formulirt, und wollen, wenn dieselben bis längstens den 3. Mai nicht bewilligt werden, allgemein die Arbeit niederlegen. Die Eigenthümer der Journale in Wien be⸗ schlossen, am 1. Mai kein Abendblatt, am 2. Mai jedoch das Morgenblatt wie gewöhnlich erscheinen zu lassen. Sämmtliche Arbeiterblätter werden Artikel veröffentlichen, in denen die Arbeiter vor Ausschreitungen am 1. Mai gewarnt werden; es sollen eigene Ordner aufgestellt werden; eine Unterbrechung der Arbeit soll Seitens der Gehülfen den Arbeitern drei Tage früher bekannt gegeben werden. Bei den Betrieben, wo eine Unter⸗ brechung unmöglich ist, sollen nur so viel Arbeiter feiern, daß der Betrieb keine Unterbrechung erleidet. Allen Arbeiterversammlungen am 1. Mai wird eine einheitliche Resolution vorgelegt werden, der die Forderungen des Pariser Arbeiterkongresses zu Grunde gelegt werden. Bei den Gaswerken ist Alles ruhig.

Aus London meldet „W. T. B.“: Fn Folge des Strikes der Bahnbeamten ist der Eisenbahnbetrieb zwischen Queenstown und Dublin eingestellt.

Aus Dublin wird ferner gemeldet: Der Strike der Eisen⸗ bahn⸗Bediensteten, welcher von Cork seinen Ausgang nahm, hat sich inzwischen auf die Hauptstationen der Süd⸗ und West⸗ Eisenbahn ausgedehnt. Der Betrieb auf der Linie Simerick⸗ Fermoy ruht theilweise ebenfalls.

Der „Berlingske Tidende“ zufolge haben die Behörden in Kopenhagen die Weisung erlassen, daß in den Regierungs⸗ werkstätten am 1. Mai eine Abkürzung der Arbeitszeit nicht statt⸗ finden dürfe.

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich während des IV. Quartals des Jahres 1889 hat die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche auch in diesem Vierteljahr an Ausbreitung zugenommen. Am Schlusse war sie indeß erheblich eingeschränkt. Besonders stark betroffken war das nördliche und östliche Deutschland, und hier hauptsächlich die Regierungsbezirke Potsdam, Frankfurt, Köslin, Posen, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln sowie des Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Im mittleren Deutschland hat die Seuche namentlich im Herzogthum Braunschweig und in den Regierungsbezirken Magdeburg, Leipzig Zwickau, und in Süddeutschland in der Oberpfalz sich stärker verbreitet. In den bereits im Vorvierteljahr stark verseuchten Provinzen Ost⸗ und Westpreußen sind zwar weniger

Ausbrüche gemeldet worden, dagegen ist die Zahl der ergriffenen 8

gestiegen. Neu befallen wurden, nachdem die Seuche bereits voll ständig erloschen war, Mecklenburg⸗Schwerin, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Waldeck, Elsaß⸗Lothringen, ferner in Preußen die Regierungsbezirke Koblenz, Köln, Trier, Aachen, Sigmaringen, in Hessen die Provi Rheinhessen und in Baden die Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe. Nicht wieder aufgetreten ist dieselbe in Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen, Lippe, Schleswig⸗Holstein und in dem Regierungs⸗ bezirk Osnabrück. Auch sind Oldenburg, Schaumburg⸗Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg diesmal wieder verschont geblieben. Ueberhaupt von der Seuche befallen wurden im Berichts⸗ Vor⸗

11“ Vierteljahr: Staaten. 19 21 Reg⸗ ꝛc. Bezirke 8 Kreise 86 Gemeinden...

Gehöfte..... Neue Ausbrüche wurden gemeldet im v“ Berichts⸗ Vor ISatee;. 6. 8 AReeg.⸗ ꝛc. Bezirke. Kreise 81.

Gemeinden.

v1111““ 8267. .“

Die Stückzahl der Thiere in den neu betroffenen Gehöften be⸗ trug nachweislich 246 027 (153 677 im Vorvierteljahr), nämlich 118 210 (78 501) Stück Rindvieh, 103 475 (58 530) Schafe, 876 (729) Ziegen und 23 466 (15 917) Schweine. Von 289 verseuchten Gehöften sowie von zahlreichen Beständen der Provinz Posen konnte der Thierbestand nicht angegeben werden. Sämmtliche Kreise ꝛc. (= 100 %) waren verseucht in Sachsen⸗ Weimar, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Anhalt, Reuß ä. L. und Reuß j. L. Im Uebrigen waren von der Gesammtzahl der vorhandenen Kreise betroffen in: Königreich Sachsen 28 = 93,3 %, Braunschweig 5 = 83,3 %, Brandenburg mit Berlin 32 = 82,1 %, Württemberg 90 78,1 %, Provinz Sachsen 33 = 76,7 %, Hessen 13 = 72,2 %, Schlesien 46 = 71,9 %, Schwarzburg⸗Rudolstadt 2 = 66,7 %, Posen 27 = 64,3 %, Bayern 120 = 63,2 %, Ostpreußen 20 = 55,6 %, Pom⸗ mern 16 = 53,3 %, Westpreußen 14 = 51,9 %; im Deutschen Reich 523 = 51,0 %, Königreich Preußen 259 = 47,5 %, in Hessen⸗ Nassau 17 = 40,5 %, Mecklenburg⸗Schwerin 4 = 36,4 %, Mecklenburg⸗ Strelitz 1 = 33,3 %, Baden 16 = 30,8 %, Westfalen 13 = 30,2 %, Rheinprovinz 22 = 29,7 %, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 3 = 27,3 %, Waldeck 1 = 25,0 %, Hohenzollern 1 = 25,0 %, Hannover 18 = 23,1 % und Elsaß⸗Lothringen 2 = 9,1 %. Von Stadtkreisen wurden 31 betroffen und in diesen zumeist die Schlachthäuser und Schlacht⸗ viehmärkte. Die größte räumliche Verbreitung erlangte die Seuche in den Regierungsbezirken Ober⸗Bayern (1662 Gehöfte in 180 Ge⸗ meinden), Oberpfalz (808 in 127), Königsberg (777 in 171), Magde⸗ burg (749 in 194), Potsdam (706 in 189), Oberfranken (693 in 150).

Zu Ende des Monats Dezember herrschte die Seuche noch in 16 Staaten, 53 von 84 Regierungs⸗ 2ꝛc. Bezirken, 180 von 1026 Kreisen ꝛc, 470 von 80 019 Gemeinden und Gutsbezirken und 1006 Gehöften. Im Vergleich zum Beginn des Berichtsvierteljahrs waren am Schlusse desselben weniger betroffen: 93 Kreise, 522 Ge⸗ meinden ꝛc. und 3132 Gehöfte. Seuchenfrei waren Schleswig⸗ Holstein, Sigmaringen, Mecklenburg⸗Strelitz, Oldenburg Sachsen⸗ Altenburg, Schwarzburg⸗Sondershausen, Waldeck, S g⸗Li Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg. 8

Handel und Gewerbe.

In der heutigen Generalversammlung der Aktionäre der Berlinischen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft wurden die wegen Ablaufs ihrer Amtsperiode ausscheidenden Hrrn. Kaufmann E. Baudouin als Direktor und Stadtrichter a. D. G. Humbert als Stellvertreter der Direktoren wiedergewählt. Die Gewinn⸗ und Verlustrechnung wie Bilanz wurde genehmigt und die Direktion entlastet.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt

berichtet die „Schl. Ztg.“: Die feste Haltung des Eisenmarktes ist

Angesichts der ungeschwächten Thätigkeit auf sämmtlichen Hütten⸗ werken unverändert geblieben, und die jüngsten Vorgänge in den Produzentenkreisen haben den Verhältnissen des oberschlesischen Walz⸗ eifenmarktes eine wesentliche Sicherung geschaffen. Die Verhand⸗ lungen des Walzwerksverbandes mit den beiden Roheisen verkaufenden Hohofenwerken, der Donnersmarck⸗ und der Tarnowitzer Hütte (die Gleiwitzer Hütte und Borsigwerk kommen nicht mehr in Betracht), haben bezüglich ersterer zu einer Einigung geführt, wogegen sich die Donnersmarckhütte verpflichtet hat, von der Errichtung eines Walz⸗ werkes Abstand zu nehmen; dieser Abschluß gilt für das laufende Jahr und bis Ende 1893. In ähnlicher Weise hofft man auch mit der Tarnowitzer Hütte einig zu werden. Der Verbrauch von Roheisen ist noch immer ein so flotter, daß von Beständen an den Hohöfen nichts vorhanden ist. Die Zufuhr aus⸗ wärtigen Roheisens war in der letzten Berichtswoche etwas schwächer als sonst. Die Zufuhr an in⸗ und ausländischen Erzen hat den Hoh⸗ ofenwerken namhafte Bestände von Schmelzmaterial zugeführt. Die Eisengießereien sind stark mit Bau⸗ und Maschinenguß be⸗ schäftigt; einzelne Hüttenwerke, wie Königs⸗ und Laurahütte, Hubertus⸗ hütte, arbeiten meist nur für den eigenen Bedarf und können fremde Bestellungen nur in beschränktem Maße aufnehmen. Den Walz⸗ eisen⸗ und Stahlwerken hat der Beginn der Bausaison einen stärkeren Begehr nach den groberen Sortimenten, Trägern und Säulen zugeführt, neben welchem sich jedoch auch der Absatz in Handels⸗ eisen behauptet. Die Preise für Walzeisen sind stetig. Kessel⸗ und Feinbleche sind in bedeutenden Mengen, auch nach Rußland, verladen worden; die Kesselfabriken sind wegen Mangels an Arbeits⸗ kräften mit der Erledigung ihrer Aufträge im Rückstande. Die Kesselreparaturwerkstatt zu Zawodzie hat ihren Betrieb eröffnet und erweist sich recht leistungsfähig. Auf dem Zinkmarkt sind feste Preise Seitens erster Abgeber, welche sich noch abwartend verhalten, nicht zu verzeichnen. Aus zweiter Hand wurden kleine Posten Roh⸗ zink mit 42 pro 100 kg verkauft. Dagegen hat sich in London ein gewaltiger Umschwung vollzogen. Während sich am 21. d. der niedrigste Preis noch auf 19 Pfd. Sterl. 15 Sh. stellte, stieg er am 22. auf 20 Pfd. Sterl., am 23. auf 20 Pfd. Sterl. 15 Sh. und am 24. d. bereits auf 21 Pfd. Sterl. 7 Sh. 6 P. Gd., zu welch letzterem Preise hier Nachfragen vorliegen, ohne jedoch auf ein Entgegen⸗ kommen von Seiten der Produzenten rechnen zu können. Die Preise für Zinkblech, Poussière und Hartzink sind zurückgegangen; Silesia⸗Zinkblech wurde zuletzt mit 43,75 pro 100 kg ab Morgen⸗ roth notirt; Poussière wurde mit 37,50 38,50 bezahlt, Hartzink zu 30 angeboten. Bleifabrikate sind sehr begehrt; Blockblei kostet 4 pro 100 kg ab Hütte.

8 1866, katholisch, zuletzt in Mikoszki aufbhaltsam,

in Rußland, angeblich 1864 geboren,

am 15. Juni 1866, zuletzt in Neu⸗Tarnowo,

zuletzt in Bonchzylas,

zum d euts

Zweite

zeiger und Königlich Preußis

Beilage 8

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Literatur.

1 Dichtungen von Titus Ullrich. Berlin, R. von Decker's Verlag, G. Schenck. (80. VII u. 229 S. Pr. geh. 3 ℳ, geb. 4 ℳ). Wenn der Name Titus Ullrich in der Literatur auch lange Jahre nicht genannt ist, so wird er doch Denjenigen um so mehr im Gedächtniß sein, die mit dem Dichter als Dramaturg der Königlichen Schauspiele in Berlin in Berührung gekommen sind. Seine Muße, die er nach Niederlegung seines Amtes jetzt genießt, hat er dazu benutzt, den Schatz seiner älteren Dichtungen zu sammeln. Seit dem Erscheinen seiner größeren lyrisch⸗epischen Dichtung „Das Hohe Lied“, welches s. Z. lebhaftes Aufsehen und Interesse erregte, und seit dem modernen Epos „Victor“ sind obige Dichtungen das erste Werk, mit dem er wieder hervortritt. Wir freuen uns, in der Zeit des krassesten Realismus, aufrichtig über das Er⸗ scheinen dieser eigenartigen Poesien, denn ihrem innersten Wesen nach sind sie nachahmenswerthe Beispiele jener besseren Richtung, in welcher sich Idealismus und Realismus letzterer namentlich in den farben⸗ reichen, trefflichen Naturgemälden wie in den psychologischen Stim⸗ mungs⸗Elementen zur lebendigen Einheit verschmelzen. Besonders

bekundet sich das noch in dem Hauptabschnitt unter der Ueberschrift Situationen“, in denen die Eigenart des Dichters am deutlichsten

ausgeprägt erscheint. Man wird unter diesen „Situationen“ verschie⸗ dene Stücke finden, die sich vortrefflich zum Vortrage eignen und dramatisch wirken. Von den Liedern haben verschiedene bereits ihre Komponisten gefunden.

Katechismus der Musikinstrumente. Von Richard Hofmann. Fünfte, vollständig neu bearbeitete Auflage. Mit 198 in den Text gedruckten Abbildungen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. (X und 269 Seiten. In Original⸗Leinwandband. Pr. 4 ℳ) Diese kurzgefaßte, klare und leichtverständliche Darstellung eines überaus weiten Stoffgebiets hat während der verflossenen drei Jahr⸗ zehnte vielen Musikbeflissenen die erste Kenntniß vermittelt von dem Wesen und der Beschaffenheit der Tonwerkzeuge. Nicht allein der

Berlin, Sonnabend den 26. April

Berufsmusiker überzeugte sich bald von der praktischen Verwerthbarkeit jenes Büchleins, auch der schlichte Kunstfreund bolfe sich Fnt 1 bei dieser Quelle, und so hat sich denn neuerdings von dem Schubert'⸗ schen Katechismus eine neue, bereits die fünfte, Auflage nöthig ge⸗ macht. Ein tüchtiger in Throrie wie Praxis wohlbeschlagener Tonkünstler, Richard Hofmann, unterzog sich der Neubearbeitung des

alten, treubewährten Leitfadens,

was zur Ergänzung früher bemerkbarer Lücken dienen konnte; so er⸗

hielt durch ihn der „Katechismus zeitgemäße, genaue Sach⸗ und

rathende Erweiterung. Was wissenswerth erscheint bezüglich des Baues, der Form und Konstruktion der jetzt gebräuchlichen wie auch

und links der

vom 14. bis 21. d. M. zufolge entwickeln sich die Herbstsaaten im Allgemeinen befriedigend.

In manchen Gegenden, insbesondere rechts Donau, sind die Weizensaaten so üppig, daß sie abge⸗

weidet, ja sogar geschnitten werden müssen Der sräte Herbstanbau steht im Allgemeinen ebenfalls befriedigend, stellenweise zeigen sich jedoch ein⸗ zelne Flecken, die der Dürre im Februar zu uschreiben sind. Roggen ist

und er ließ nichts unberücksichtigt, zumeist schön und in der Farbe eben so schön wie Weizen, stellenweise

der Musikinstrumente“ eine durchaus Fachkenntniß auf jeder Seite ver⸗ hat sich die

so mancher in fruͤheren Zeiten verwendeten Musikinstrumente, findet einen großen

man hier in Wort und Bild so anschaulich zusammengestellt,

daß selbst der Laie sich für

Die orientirenden Winke über die praktische Verwerthung der

Einzel⸗Instrumente im Orchester,

valleriemusik sind gleich willkommen wie die Bemerkungen über deren Klang, Notirungsart, Tonumfang, vortheilhafte Klanglagen u. s. w. Das Buch beginnt mit der Zergliederung der Streichinstrumente, be⸗ trachtet sodann in je einem Abschnitt die Saiten⸗, Holzblas⸗, Blech⸗ blas⸗Instrumente mit Bälgen, Pfeifen und Zungen und widmet das Schlußkapitel den Schlaginstrumenten (Pauken, Glockenspiel, Fylo⸗

phon, große Trommel u s. w.).

des Textes hält die Genauigkeit der Illustrationen überall gleichen Schritt.

diese Gegenstände interessiren kann.

in der Infanterie⸗, Jäger⸗ und Ka- Schäden ein.

Regen wäre Futterpflanzen Blüthe.

Nach den Mit der bündigen Zuverlässigkeit (um 12 595 31

Nicht weniger als 189 Abbildungen sind in dem Buch zu finden, die 33 %); Rogge

sich trefflich dazu eignen, dem Leser das Verständniß der betreffenden

Instrumente zu erschließen.

Land⸗ und Forstwirthschat.

Saatenstand und Er

Aus Budapest wird der „Wien. Zütg.“ unter dem 23. d. M

berichtet: Dem Bericht über den

111““ 59 Raps 293 761

ntebericht aus Ungarn.

Stand der Saaten in der Zeit joch bebaut.

aber fleckig und schütter. 8 überall in die Halme geschossen. Wintergerste ist fast überall schön und wird von Insekten nicht geschädigt; bloß im Arader Komitate

blüthen verurs geringer Ausnahme, eine gute Mittelernte in Aussicht.

nur ein schwaches oder ein Mittelerträgniß zu gewärtigen. treffen auch Klagen über von Engerlingen und Mäusen verursachte

Mit geringer Ausnahme sind die Saaten

Lenamelanopa abermals eingenistet. An den Raps⸗ Lachen die Insekten, insbesondere Flöhe und Raupen, Schaden; wo dies nicht der Fall ist, steht, mit Sonst ist Spärlich

Der Frühjahrsanban ist zumeist beendet. Gerste,

Hafer, Wicken, Kartoffel und⸗ Rüben sind schön aufgegangen und ent⸗ wickeln sich auch schön. 1 in einigen Komitaten sehr erwünscht.

Der Maisanbau ist im Allgemeinen im Zuge. ei Komite 1 Taback und entwickeln sich schön. Die Obstbäume stehen in reicher

offiziellen statistischen Daten ergab die vorjährige

Ernte in Ungarn folgende Resultate: Weizen 25 235 886 M.⸗Ctr.

7 M⸗Ctr. weniger als im Jahre 1888, daher um

n 10 692 703 M.⸗Ctr. (um 1,95 Millionen Meter⸗

Centner weniger); Gerste 7 695 855 M.⸗Ctr. (um 2 524 000 M.⸗Ctr. weniger); Hafer 6 718 835 M⸗Ctr (um 2 035 000 M.⸗

M.⸗Ctr. weniger);

Buchweizen 417 226 M.⸗Ctr. (um 50 075 M.⸗Ctr. weniger); Zucker⸗ rübe 11 091 536 M.⸗Ctr. (um 3 034 509 M.⸗Ctr. mehr). Weizen bebaute faßte 5 058 765 Katasterjoch. Mit Roggen waren 2 176 948 Kataster⸗

Das mit

Areal war um 244 648 Katasterjoch größer und um⸗

xnmERsEn LreKüs 8

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 5 4 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen zc. E en 1 er nzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. .Berufs⸗Genossenschaften.

. Erw .Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. „‚Verschiedene Bekanntmachungen.

erbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

1) Steckbriefe

[5465 Steckbrief. Gegen die Gertrud Froitzheim, geboren am

31. Oktober 1862 zu Jackeroth, Kreis Grevenbroich, 8. Jut 1868, zulett in Lise⸗ 3 Grevenbroich, 21) Buchdrucker Benni Mühlenthal, geb. 21. Ok⸗

toheg 1863, zuletth in Fraustadt, haften und in das nächste Gerichts⸗Gefängniß ab⸗ 22) Reservist, Pionier Karl Friedrich Rocken⸗ 7* iste Gerichts⸗Gefängniß ab schuh, geboren 30. Oktober 1863, zulectzt Buchhalter

ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im Rück⸗ falle verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu ver⸗

zuliefern, auch hierher zu den Akten L I. 29/90 Nachricht zu geben. 190 in Liffa Altona, den 18. April 1890. 1 3 Königliche Staatsanwaltschaft. wird

[6042] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Franz Wolf, ledigen Küfer von Posen, welcher flüͤchtig ist oder sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des König⸗

und 10 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, Verfahrens denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts⸗ gefängniß zu Crailsheim abzuliefern. Crailsheim, den 23. April 1890. 1I Königliches Amtsgericht. (Unterschrift), Oberamtsrichter. 5 Beschreibung: Alter 38 Jahre, Größe 1,77 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn gewöhn⸗ W“ lich, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkel⸗ [604380 blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne mangelhaft, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache norddeutscher Dialekt. Besondere Kennzeichen keine.

[6336] Steckbriefs⸗Erneuerung. Furra,

Der gegen den früheren Lehrer, jetzigen Ver⸗ sicherungsagenten Friedrich Wilhelm Schor, am gerode, 6. November 1850 zu Töppendorf, Kreis Strehlen, geboren, wegen wiederholten Betruges nach mehr⸗ maliger Vorbestrafung wegen Betruges unter dem 28. November 1888 in den Acten J. IV a. 691. 88 Obergebra, erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.

Berlin, den 23. April 1890.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I. - 11) Friedrich [6061] naumburg,

In der Strafsache gegen 1) Valentin Gosciniak, geb. den 11. Februar

2) Arbeiter Franz Wyzuj, zuletzt in Remowice wird 7

3) Barbier Franz Wischnewski, geboren am 24. Juli 1864, zuletzt in Kosten, 4) Wirthssohn Johann Michalowski, geboren

wegen Verletzung der Wehrpflicht

18 Süechee Ffencein e geb. 12. Mai 1867, „5 1 zuletzt in Podrzetsche, und Untersuchungs⸗Sachen. 19) Franz Erdmann Eckerland, geb. 15. Mai 1867, zuletzt in Ziolkowo,

20) Fleischergeselle Gustav Arno Gerbeth, geb.

1“ 1““ e“

da die Angeschuldigten des Vergehens bezw. der Uebertretung gegen §. 140 Abs. 1 Nr. §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung

lichen Schöffengerichts zu Crailsheim vom 4. Ja⸗ zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise nuar 1890 erkannte Gefängnißstrafe von 2 Monaten reffenden höchsten Geldstrafe und der seesern be

je auf Höhe von 300 in Worten: Drei⸗ hundert Mark das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. III. M 40/90. Lissa, den 18. April 1890. Königliches Landgericht, Erste Strafkammer.

Beschluß. 1.“

In der Strafsache gegen

1) Wilhelm Weiß aus Friedrichslohra,

2) Feodor Robert Karl Kühlewind aus Hesserode, 3) Friedrich Louis Karl Hentrich aus Klein⸗

4) Heinrich Karl Spangenberg aus Limlin⸗

5) Heinrich Wilhelm Raetsch aus Niedergebra, 6) Heinrich Mehler aus Oberdorf, 7) August Robert Wilhelm Daehnhardt aus

8) Karl Ludwig Otto Heinrich Weiß aus Cöthen, 9) Otto Maring aus Blankenheim,

10) Friedrich Wilhelm Emil Schmidt aus Hayn, Karl Mülverstedt aus Beyer⸗

12) Karl Heinrich Friedrich Enke aus Stolberg,

13) Paul Emil Darnstaedt aus Sangerhausen,

14) Adolph Ferdinand Jordan aus Bennungen wegen Entziehung der Wehrpflicht

da die Angeschuldigten des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeß⸗Ordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise

5) Johann Antkowiak, geboren Juni 1866, treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des

zuletzt in Kröben,

6) Arbeiter Stanislaus Sworowski, geb. 7. Mai 1866, zuletzt in Konary,

7) Ludwig Kasubek, geb. 21. August 1866, zuletzt in Kolaczkowice,

8) Anton Laufer, geb. 10. Juni 1866, zuletzt in Alt⸗Gostyn,

9) Peter Podrzycki, geb. 12. Oktober 1866,] [6044] zuletzt in Kossowo.

von Hassell.

Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Nordhausen, den 29. März 1890. Königliches Landgericht, Strafkammer. Schneidewind. Siedler.

Beschluß.

In der Strafsache gegen Andreas Josef Petzhold

10) Peter Szymkowiak, geb. 16. Juni 1866, von Drolshagen wegen Verletzung der Wehr⸗

11) Ignatz Ratajezak, geb. 9. Juli 1867, zuletzt in Gostyn,

pflicht ist beschlossen, 8 daß das Verfahren gegen den Angeschuldigten wegen Todes desselben einzustellen, und die durch den

12) Schreiber Eugen Arthur Schmidt, geb. Beschluß vom 14. März 1890 angeordnete Beschlag⸗

21. Mai 1867, zuletzt in Sandberg,

13) Kaspar Siadek, geb. 5. Januar 1867, zuletzt in Smolice,

14) Franz Rozik, geb. 28. März 1867, zuletzt in Florynki,

15) Ludwig Kobierny, geboren 17. August 1867, [6045] zuletzt in Siedlec,

15) Ignatz Roszak, geboren 20. Januar 1867, Lehmann, zuletzt in Ciolkowo,

17) Johann Karl Dolatkiewicz, geb. 9. Dezember wird zur Deckun 1867, zuletzt in Czacharowo, weise treffenden

nahme des Vermögens des ꝛc. Petzold aufzuheben. Arnsberg, den 18. April 1890.

Königliches Landgericht, Strafkammer. Schneidewind. Brisken. Schwemann.

Beschluß.

In der Untersuchung gegen den Rekruten Georg Maurer, geboren am 2. Mai 1868 zu Diefenbach, Kreis Weißenburg, wegen Fahnenflucht, der den Angeschuldigten möglicher⸗ öchsten Geldstrafe und der Kosten

1,

des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Straßburg, den 11. April 1890. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Lellbach. von Bomhard. Isemann.

[6046] Beschluß. In der Untersuchung gegen den Rekruten Martin Holler, geboren am 11. November 1868 zu Siegen, Kreis Weißenburg, Ackerer, wegen Fahnenflucht, wird zur Deckung der den Angeschuldigten. möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Straßburg, den 11. April 1890. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Lellbach. von Bomhard. Isemann.

[6048] Beschluß. 28 In der Untersuchung gegen den Rekruten Emil Franz Winstel, Hufschmied, geboren am 27. März 1869 zu Wittersheim, Kreis Hagenau, wegen Fahnen⸗ flucht, wird zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche hb Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag elegt.

Straßburg, den 11. April 1890.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Lellbach. von Bomhard. Isemann. 8 14 8 (6047] Beschluß. In der Untersuchung gegen den Rekruten Philipp Friedrich Karl Vosselmann, Schriftsetzer, geboren am 14. März 1869 zu Weißenburg, wegen Fahnen⸗ flucht, wird zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Straßburg, den 11. April 18950. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

Lellbach. von Bomhard. Isemann.

[6049] Beschluß.

In der Untersuchung gegen den Rekruten Eugen Ott, Schuster, geboren am 20. Februar 1867 zu Kaltenhausen, Kreis Hagenau, wegen Fahnenflucht, wird zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Straßburg, den 11. April 1890.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Lellbach. v. Bomhard. Isemann.

[6050] Beschluß. In der Untersuchung gegen den Rekruten Friedrich Metzger, Tagner, geboren am 4. September 1869 zu Schweighausen, Kreis Hagenau, wegen Fahnen⸗ flucht, wird zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche be⸗ hhhäcge Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag elegt. Straßburg, den 11. April 1890. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

Lellbach. von Bomhard. Isemann.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[60881 In Sachen des Altvaters Ludwig Gerike zu Wend⸗ hausen, Klägers, wider den Zimmermeister Heinrich

nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Kothhofs No. ass. 33 zu Wendhausen nebst Zubehörungen zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 18. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am selbigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 4. August d. J., Nachmittags 3 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte im Ahlemann/'schen Wirthshause zu Wendhausen angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. Braunschweig, den 23. April 1890. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. v“ Kulemann.

[6089]

In Sachen des Dachpayxpenfabrikanten Ferdinand Schacht hieselbst, Klägers, wider den Zimmermann Friedrich Schulze zu Querum, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 73 zu Querum nebst Zubehör, wie solches im dortigen Grundbuche Band II. Blatt 108 eingetragen ist, zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom gestrigen Tage verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am selbigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Donnerstag, den 7. August d. Irs., Morgens 10 Uhr, an unterzeichneter Gerichtsstelle angesetzt, in welchem die 1“ die Hypothekenbriefe zu überreich äaben.

Braunschweig, den 24. April 1890. Herzogliches Amtsgericht Riddagshause 8 Kulemann.

[6087] 1 In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung bis dahin dem Töpfer Fritz Bartels in Schwaan gehörigen Wohnhauses Nr. 192 c. p. an der Gr. Bergstraße daselbst, hat das Großherzogliche Amts⸗ gericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den 9. Mai 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, Zimmer Nr. 3 bestimmt, zu welchem die Betheiligten hiermit geladen werden. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 1. Mai d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts⸗ schreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, niedergelegt sein. 1 Schwaan i./M., den 24. April 1890. Der Gerichtsschreiber 8 des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[4633] Oeffentliche Bekanntmachung. Aufgebotsverfahren. Durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Kaisers⸗ lautern vom Heutigen wurde auf Antrag von Oskar Rössinger, Rentner, in Mülhausen i./El. wohnhaft, und Laure Hirn⸗Rössinger, Ehefrau von Ferdinand Hirn, Dessinateur, in Rouen Frankreich wohn⸗ haft, durch Rechtsanwalt Hoerner in Kaiserslautern als Prozeßbevollmächtigten vertreten, bezüglich zweier auf den Inhaber und auf je 1000 fl. lautender Aktien der Kammgarnspinnerei Kaiserslautern in Kaiserslautern, nämlich: Alktie Nr. 362, d. d. Kaiserslautern, 1. April 1864 ECigenthum von Laure Hirn⸗Roes⸗ singer Aktie Nr. 721, d. d. Kaiserslautern, 1. Juni 1868 Eigenthum von Oskar Roessinger —, welche im Jahre 1884 zu Verlust gegangen sind, das Aufgebotsverfahren eröffnet und Aufgebotstermin anberaumt auf Mittwoch, den 26. November 1890, Vormittags 9 Uhr, im Amtszimmer des errn Kgl. Ober⸗Amtsrichters Bettinger im Kgl.

Gerike daselbst, Beklagten, wegen Altentheils, wird,

Amtsgerichtsgebäude dahier.

-9C.axr⸗.