Sturz vom Pferde ohnmächtig in den Armen 2 und küßte. einen
sieht den
ihren Füßen, welcher ihr 1 8 Die Komödie ist nach altem Muster in vierfüßigen schrieben, was dadurch erklärt w der Handlung nach Spanien und legt hat; so ist die Handlung von vorn herein vom Manchmal erscheint der Dialog etwas weit⸗ ch durch die zwar nothwendigen, aber genommenen scenischen Verwandlungen erhöht Schalkhaftigkeit und des
Romantik umweht. welcher Eindruck no
schweifig,
mit großer Muße vor Trotzdem blieb der Eindruck seiner
wurde.
nach einer Besiegten Hand
Verbrecher aus dem und ihre
argen aber
Herz
wir fürs
in das siebenzehnte
Frohsinns im Gemüth haften.
Um die
durch anmuthiges Spiel verdient. . jüngferliche Tante recht komisch; ebenso und Schönfeld, der andere als eingebildeter, verliebter G des Ganzen bei.
Darstellung machte sich Fr. Stägeman trugen die der eine als stets durstiges,
Die Darsteller wurden nach jedem Wallner⸗Theater.
Der Sommergarten ist geöffnet und bietet de
den Zwischenakten dieser Woche, bis wohin „Rigobert“ und „Das Armband“
einen sehr angenehmen
Spielplan bleiben, gelangt an dieser Bühne der dr „Hänschen“ (B6b6) von A. Hennequin und E. de maligen Aufführung.
Morgen findet die letzte italienische Aufführung des „Barbier von Sevilla“ statt, anerkanntermaßen mit ihrem trefflichen Ensemble unnd der virtuosen Darstellung der Hauptrollen durch
(Rosina), Carpi (Figaro),
Cuttica (Almaviva), eine das Publikum zu stürmischem B Künstler äußerst Aufführung der
Kroll's Theater.
ehrenreich ausfiel. Auch die gestrige „Traviata“
enthusiastischen Ovationen für diese ausgezeichnete S
Das Haus war auf allen Plätzen
Saison ihren
Anfang nimmt, so geben die Italiener
ihr letztes Gastspiel.
ssant nsofern
gestalten. lebhaft
Das
angeregt werden,
musikalische als mehrere
Interesse
Die bevorstehende neue Opern⸗Saison wird sich sehr in 1 dürfte auch
im Programm des Direktors Josef Engel stehen. Theodor Rehbaum, der Komponist der „Turandot“,
Don Pablo“, eingereicht, die ihre erste
roll'schen Bühne erleben wird.
—
I. Maid
* 3 jähr. und ältere Pferde, Eins., 20 ℳ Reug. St. „Valedicta“ 1.,
Hrn. R.
fünf Längen
Werth: 1670 II. Prei
reiten von deutschen und österr. ung. Herren. inländ. Pferde, die für 4000 ℳ käuflich sind. Distanz ca. 2000 m. Major von Zansen⸗Osten's br. W. Graf Schulenburg's (2. G. Ul.) br. H. Nach scharfem Kampf um einen Hals
Reug. Bes. 1.
zwischen dem
Rathjen's br.
18 Rennen zu Charlottenburg
Sonnabend, den 4. Mai. en⸗Flach⸗Rennen. Preis 1500 ℳ
Distanz ca. 1000 m. Hrn. H. Suermondt's F. W. St. „Blue Point“ 3.
Längen zurück „Blue
Herren⸗Fl.
gewonnen; zwei ℳ der Siegerin. s von Buckow 1000 ℳ
Rittm. Suermondt's „Schwalbe
heraus geritten zweiten und dritten.
460 ℳ für „Pilot“, 260 ℳ für „Schwabenfänger“.
III. Preis von Falkenhagen
Rennen. Han käuflich sind.
Lieut. Schmidt's schw. St. W. „Highflyer 2.
1800 ℳ dikap. Für 3jähr. und ältere Pferde, 50 ℳ Eins., 20 ℳ Reugeld. „Madame Favart“ 1.
Lieut. Rolle's schwbr. St. „Eco
ird, daß der Dichter den Schauplatz
Frl. Groß als Donna Aurora
bemoostes Haupt und eck, belustigend zum Gelingen
Aufenthalt. Zu
Lanzoni (Dr. Bartolo), Belletti (Basilio), eine der ausgezeichnetsten Vorstellungen, die auch eifall anregte und für die italienischen
mit Sgra. Prevosti war wieder von len gefüllt. Sgra. Prevosti wurde mit allen Zeichen liebenswürdiger Begeisterung bedacht; besonders fielen
u. a. mächtige Lorbeerkränze mit Atlasbändern und Schleifen in den italienischen Nationalfarben auf. Da bereits am 190. Mai die deutsche
Opern⸗Novitäten
Berliner Aufführung auf der
die für 3000 ℳ käuflich sind. 1 Lieut. Meincke's schwbr
Für 4 jähr. und ältere
40 ℳ Eins., 20 ℳ F.⸗W. „Marcel“ „Pilot“ Hr. Feigel 2. Lieut.
Werth: 1320 ℳ dem
Distanz ca. 3000 m.
Sie Intrigue zu d ein Sieger, Leben gewinnt. Trochäen ge⸗
Kampf mit „Economy“ Dritte.
4 jähr. und ältere Pferde, schen Distanz ca: 3500 m. „Wegda“, Rittm. v. Sydow 1. dbr. W. Bacchus“, Bes. 2. „Geduld“, Lieut. Frhr. v.
Jahrhundert ver⸗ Schleier der
czunski’'s (8. Kür.) br St (1. G. Ul.) dbr. St. n gab eine alt⸗ Hrrn. Blencke
Rennen sind. Schrader's F.⸗W
Akt gerufen.
m Publikum in Ende auf dem eiaktige Schwank Najac zur erst⸗
als Dritter. 1 250 ℳ dem dritten Pferde.
Reiten. Jagd⸗Rennen II. Kl.
Jane de Vigne Hanson 4.
letzte Sonntags⸗ 3100 ℳ dem Sieger. 140 ℳ dem vierten Pferde. ängerin begleitet. Rennen. 60 ℳ Eins., 20 ℳ Reug. „Ledro“ 1. F. St. „Ceres“ 3. 1640 ℳ dem Sieger, Pferde.
am Donnerstag
estern legung für die statt.
Zunächst hat
eine neue Oper,
erschienen; die gleichfalls
Jockey⸗Rennen. 50 ℳ Vertreter der
Zahlreiche gleichfalls an
nahmen der „Lauterbach“ 2., Ganz sicher mit
Point“ Dritte. ach⸗Rennen. Zu
Herren“, worauf der Pfarrer
des gestrigen Tages „Cantate“
1 „Erlöserkirche“. nfänger“ Bes. 3. ; dieselbe Distanz Sieger,
dafür dankte, daß Sie
Jockey⸗Hürden⸗ in der es heißt:
die für 5000 ℳ
Mr. John’s br.
nomy“ 3. Nach nicht gewährt werden kann.
anderthalb Längen gewonnen; Werth: 2070 zweiten, 250 ℳ dem dritten Pferde. 5 von Waldow (L.⸗G. Hus.) für 3550 ℳ gefordert. IV. Rathenower Jagd⸗Rennen. im Besitz von aktiven Offizieren der deut⸗ Armee und von solchen zu reiten. Rittmeister v. Köller’s (3. G. Ul.) Lieut Graf Westphalen's (13. Ul.) Lieut. Schlüter’s (4. Ul.) dbr. St. Reitzenstein 3. (3. Ul.) dbr. St. „Sign Post“, 1 „Déesse“, Bes. 5. Major v. Treskow's „Realitp“, Lieut. Graf Hallwyl 6. mit 3 ½ Längen gewonnen; 50 Längen zurück „Geduld“ Dritte 1280 ℳ der Siegerin, 580 ℳ dem zweiten, 280 ℳ dem vierten, 180 ℳ dem fünften Pferde V. Preis von Rixdorf 1500 ℳ Für 4jähr. und ältere Pferde, 50 ℳ Eins., 20 ℳ Reug. „Aramis“ 1. „Carquois“ 2. Herrn Adrian’'s br. H. „ gewann mit 6 Längen, 15 Längen hinter „Carquois“ landete „Bombay“ Choral Werth: 1720 ℳ dem Sieger, 450 ℳ dem zweiten,
Grunewald⸗Jagd⸗Rennen. 1 Für 4jähr. und ältere Pferde. 60 ℳ Eins., 20 ℳ Reug. Distanz ca. 4500 m. Lieut. G. v. Arnim's (L. G. Hus.) br. W. „Ziethenhusar“. Rittm. v. Sydow 1. „Facteur“, Rittm. v. Boddien 2. Hrn. Hewald's br. W. „M. C.“, Lieut. v. Willich 3. Lieut. Suffert’s II. (17. Ul.) F. · Nach härtestem Kampf um Längen zurück „M. C.“ Dritter, „Fidibus“ gänzlich abgeschlagen. Werth 740 ℳ dem zweiten,
VII Hanseat⸗Hürden⸗Rennen. Für 4 jähr. und ältere Distanz ca. 3000 m Kapt. Jos's br. H. Lieut. v. Elbe's br. H. „Nero“ 2. Ganz sicher mit sechs Längen gewonnen. Werth 540 ℳ dem zweiten,
Mannigfaltiges.
Vormittag 11 ½ Uhr fand die feierliche Grundstein⸗ Kirche in .
Der Festlichkeit wohnten Ihre Majestät die Kaiserin und in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers Se. Hobheit der Prinz Friedrich Leopold bei. der höchsten Staatsbehörden war der Staats⸗Minister Dr. von Goßler geladenen Staats⸗Minister Dr. von Scholz und von Mavybach wurden durch die Trauerfeier für den des Reichsbank⸗Direktoriums, von Dechend, am Erscheinen behindert. staatlichen Feier wurde bei Ihrer Ankunft von den Spitzen der hohen Behörden und dem Gemeindevorsteher Schlicht begrüßt. mit dem von der “ begleiteten Choral „Lobe den er Rummelsburg, Kuntze, die Festansprache hielt, die an den Namen anknüpfte. daß Sie der Noth der Gemeinde gedacht, und den nach Allerhöchster Bestimmung das Gotteshaus erhalten solle: Der Gesang des 100. Psfalms leitete sodann zur Ansprache des Bauraths Spitta über, Gelegenheit 8 wieder einmal in den Dienst der Kirche zu stellen. von Levetzow verlas nunmehr die
„Mit tiefem Schmerz habe Ich wahrgenommen, Wum Berlin durch den Mangel an Kirchen und Geistlichen der rasch angewachsenen evangelischen Bevölkerung Angesichts dieser großen kirchlichen und
zwei Längen zurück ℳ der Siegerin, 450 ℳ dem Siegerin wurde von Lieut.
Preis 1000 ℳ Für
10 ℳ Reug. schw. St.
20 ℳ Eins.,
Lieunt. v. Schmieden's Lieut. Hanson 4 Lieut v. Gar⸗ Ganz leicht Werth 380 ℳ dem dritten, Jockey⸗Handicap⸗Jagd- Kön welche für 2500 ℳ käuflich Distanz ca. 3500 m. Frhrn. v. Lieut. v Stetten's I. br. St. Bombay“ 3. „Aramis“
der
Preis 3000 ℳ Herren⸗
Hrn. L. Meyer's br. W.
F. H. „Fidibus“ a, Lieut. einen Hals gewonnen; 50.
340 ℳ dem dritten,
Preis 1500 ℳ Jockey⸗
inländ. und österr⸗ungar. Pferde. Ber
Hrn. v. Tepper⸗Laski's 240 ℳ dem dritten
Boxhagen⸗Rummelsburg
Königliche
zeich In Vertretung
Präsidenten
und städtischen Behörden Theil. Ihre Mafjestät
Der festliche Akt begann
jetzigen Gemeinde Stralau⸗ burg
größere G
Majestät
schalen, einen sehr schönen Ofenschirm, gemalt von Die Kaiserlich russische
dampfer
Theil.
igliche
superintendent „Nun ließ Sich noch verließ dann unter dem Hurrah der Menge den Festplatz. Die neue Kirche wird nach dem Vorbilde erbauten Apostelkirche in Hannover errichtet; plätze und soll in zwei Jahren beendet sein. 240 000 ℳ veranschlagt.
eistigen Nothstände habe Ich im Vertrauen auf Gottes und der Menschen Hülfe beschlossen, liegt, Abhülfe zu schaffen oder wenigstens für weitere Kreise die An⸗ regung dazu zu geben.“
Die ÜUrkunde, die in altgothischer Lehrer am Kunstgewerbe⸗Museum, Schoppmever, ausgeführt ist, gedenkt sodann der Hülfe, welche der vor zwei kirchliche Hülfsverein bei diesem Werke geleistet, schildert, wie eine abe aus der Rheinprovinz Ihre Majestät die Kaiserin veranlaßt habe, zunächst in Rummelsburg mit der Bildung einer neuen Kirchen⸗ gemeinde vorzugehen, und wie die Beschaffung der Kirchbaumittel wesent⸗ lich durch die reiche Gabe Sr. Majestät des Kaisers, durch die Zuwendung von 100 000 ℳ Seitens der Matthäigemeinde und durch die sonstigen reichen Spenden erleichtert sei. der Donatoren und den Bauplänen fügte Ihre Majestät Allerhöchstselbst den gab die ersten drei Hammerschläge. Hoheit Majestät des Kaisers und die Pastor designatus der neuen Gemeinde, der z. Z. Mark amtirende D. Brückner
denselben, soweit es in Meiner Macht
Schrift auf Pergament bvon dem
Jahren begründete Evangelisch⸗
Nachdem die Urkunde mit der Liste in den Grundstein versenkt war, Schlußstein ein und
Ihrer Majestät folgten Se. Friedrich Leopold im Namen
Prinz Sr. übrigen Ehrengäste,
sowie der in Puttbus in Dann sprach General⸗ Wund Segen, worauf der t“ den Akt beschloß. Ihre der Donatoren vorstellen und
Pfarrer Schläger.
Gebet
alle Gott“ einige
danket
der von Prof. Hase sie erhält 1000 Sitz⸗ Die Baukosten sind auf
Für die Allgemeine Gartenbau⸗Ausstellung hbat, wie
das „Dtsch. Tagebl.“ berichtet, Se. Prinz Friedrich Leopold noch eine prachtvolle silberne Schale als Ehrenpreis gestiftet, Hr. Ravené einen kostbaren Tafelaufsatz, ein Blumenfreund
lin.
Staatsrath Prof. nischen Garten Hoflieferanten, Baumschulbesitzer italienische Regierung und die Gartenbaugesellschaft zu Prof. Dr. Penzig,
Delegirte entsandt. regsten Besuches erfreut, bleibt noch bis
Königliche Hoheit der
der Fürst von Pleß zwei silberne Frucht⸗ Frau Baumeister Habelt. Regierung hat den Wirklichen Dr. Freiherrn von Waldheim, Direktor des Bota⸗
s in Warschau, die K. K. österreichische Regierung den
Rosenthal, Wien, die Königlich Toskana den Direktor des Botanischen Gartens in Genua, als Die Ausstellung, welche sich fortdauernd des
zum 8. d. M. incl. geöffnet.
Der „Deutsche und Oesterreichische Alpenverein“ hat
niß der
eintreffen.
nach dem soeben ausgegebenen Bestandsverzeichniß vom 15 März d J. 22 818 Mitglieder in 1888 Schutzhütten nimmt 12 Druckseiten 40
Anspruch.
Glasgow, 3. Mai.
„Normandia“ Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft, field Shipbuilding Company eine fünftägige Probefahrt, bei welcher 202,10 Knoten in der Stunde zurückgelegt wurden. Die „Normannia“ soll am nächsten
Sektionen. Das neu aufgestellte Ver⸗ und Unterkunftshäuser in den Alpen in den Mittheilungen des Alpenvereins in
(W. T. B.) Der neue Doppelschrauben⸗
der Hamburg⸗Amertkanischen welcher hier von der Fair⸗ erbaut worden ist, unternahm heute
Gegen 200 Gäste nahmen an der Montag Abend in Ham⸗
Er dankte der Kaiserin, verwies auf den Namen,
welcher Ihrer Majestät gegeben, die Baukunst Der Landesdirektor Stiftungsurkunde der Kaiserin,
daß in und
genügende Seelenpflege
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Spandau, 5. Mai. Königlichen Fabriken ist Maifeier entlassen worden.
Wien,
Depeschen.
(W. T. B.) In den hiesigen nur ein Arbeiter wegen der
Mai. (W. T. B.) Der Strike der
Arbeiter bei der Staatsbahngesellschaft ist in Folge der bewilligten Lohnerhöhung beendet.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
me⸗
Wet
terbericht vom 5. Mai, Morgens 8 Uhr.
V V
v
Wetter.
im. R.]
4
Wind.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Mill Temperatur in 0 Celsius
Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda . St. Petersbrg.
5 bedeckt
2 halb bed. 761 J 3 Dunst 757 2 wolkig 761 2 wolkenlos 762 4 halb bed. 762 still wolkenlos 761 1 bedeckt
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28₰
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— —;— — — SonSSSbSS 50 C
Moskau . ..
Cork, QOueens- towan .. Cherbourg elbder ö11. Hamburg .. winemünde Neufahrwasser Memnel..
Karlsruhe .. Wiesbaden. München .. Chemnitz.. Berlin... Breslau... Ile d'Aix.. eeee“ “
1) Abends
1 3) Nachmittags Gewitter.
Thau. Ueb
Die Luftdruckvertbeilung ist auf dem ganzen Ge⸗ sehr gleichmäßig und daher die Luftbewegung allenthalben schwach. In Central⸗Europa ist das
biet
Wetter meist Ostseeküste
wanzig Grad.
755
b sowie in gestern zahlreiche Gewitter statt. Temperatur erhob
4 wolkig 3 bedeckti) 1 wolkig 2 wolkenlos 2 wolkig²) 1 wolkig 2 wolkigs) 2 halb bed. ⁴)
3 bedeckt O 2 balb bed. 4 bedeckt 2 halb bed. 754 4 wolkig 754 still wolkenl. /⁵) 755 OSO 3 wolkenlos 754 still bedeckt 755 NNO 2 bedeckt
5 wolkig
4 heiter still wolkenlos
Gdo — 69G 9 8 — —,— — beĩᷣDOSdb*
NAâAAℳ
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— ρ‿
Gewitter. ²) Gestern Regenschauer.
⁴) Nachmittags Gewitter.
ersicht der Witterung.
warm und heiter. An der deutschen Oesterreich⸗Ungarn fanden Die Nachmittags⸗ sich in Deutschland vielfach über
Deutsche Seewarte. 8
f Seeesx 1
Zum 259. M.: Zeitgemälde in 10 Bildern und Richard Nathanson.
Ballet von C.
9
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 107. Vorstellung. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Erster Abend: Die Walküre in 3 Akten. Dirigent: Kapellmeister
Sucher. Anfang 7 Uhr. 1 Schauspielhaus. 111. Vorstellung. Ein Schritt in 4 Aufzügen von Ernst
vom Wege. Lustspiel Wichert. Anfang 7 Uhr. 108. Vorstellung. Martha, Romantisch⸗
Mittwoch: Opernhaus. oder: Der Markt 158 Richmond.
Akten von Friedrich von Flotow. Plane des St. Georges)
komische Oper in 4 Text (theilweise nach dem von W. Friedrich. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 112. Vorstellung. Der Sturm. Zauber⸗Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. v. Schlegel's fie kfeßung. Musik von W. Taubert. Tanz von E. Graeb. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Dienstag: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Mittwoch: Mein Leopold.
Donnerstag: Zum 1. Male: Egmont. (Clärchen: Frl. Maria Reisenhofer, als Gast.)
Berliner Theater. Dienstag: Der Veilchen⸗ fresser.
Mittwoch: Julius Cäsar.
Donnerstag: mann.)
Tessing-Theater. Schauspiel in 2 Akten von Eduard Brandes. — Hierauf: Mädchenrache. Komödie in 2 Akten von Eduard Bauernfeld. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.
Donnerstag: Die große Glocke. 4 Akten von Oscar Blumenthal.
Dienstag:
Lustspiel in
Wallner-Theater.
Zum 17. Male: Rigobert. nach dem Französischen
Letzte Woche. Dienstag: Posse in 3 Akten chen der Grenet⸗Dancourt u. Burone von Hans Ritter. Vorher: Zum 17. Male: Das Armband. Schwank in 1 Akt nach einer vorhandenen Idee von Fritz Mai und Franz Guthery. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch u. Donnerstag: Rigobert. — Das Armband. 8
Der Sommergarten ist geöffnet.
Die wilde Jagd. (Hedw. Nie⸗
Ein Besuch.
Victoria-Theater. Stanley in Afrika. von Alex. Moszkowski Musik von C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich-Wilhelmstädtisches
Dienstag: Zum 109. Male: nathan. Operette in 3 Akten von Hugo Wund Julius Bauer. Musik von TCarl In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Hr. Kapellmeister Federmann Anfang 7
Mittwoch: Der arme Jonathan.
Dienstag:
Severini.
Theater.
Der arme Jo⸗
Wittmann Millöcker. Dirigent: Uhr.
Sonnabend, den 10. Mai: Eröffnung des Concert⸗
Parks.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗
burg. Dienstag: Zum 86. Male:
Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardon.
von Robert Buchholz.
Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: 8
Marquise.
Kroll’'s Theater. Italienische Ope
Dienstag: Vorletzte Vorstellung. Male: II Sgra. de Vigne.
Donnerstag:
Anfang 7 Uhr.
Barbiere di Siviglia.
Marquise.
Deutsch
8
rn⸗Saison.
Zum letzten
Rosina:
Schluß der ital. Opern⸗Saison.
Velle-Alliance-Theater. Dienstag: Zum
66. Male: Der Nautilus.
stück mit Gesang und Tanz 13 Bildern nach Musik von E. Christiani und A. Wicher.
Großes Ausstattungs⸗ in 4 Akten und Jules Verne von Carl Pander.
Im prachtvollen glänzend renovirten Sommergarten
Großes Militär⸗Doppel⸗Concert. Auftret licher Spezialitäten. Brillante ganzen Etablissements
der Vorstellung 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
en sämmt⸗
Illumination des Anfang des Concerts 6 Uhr,
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72
Dienstag:
86. Male: Der Goldfuchs.
Benefiz für Anna Grünfeld.
Zum
Gesangsposse in
4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely.
Couplets theilweise von Gustav Görß.
Franz Roth. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Der Sommergarten ist geöffnet.
Urania, Invalidenstraße 57/62. Ge 12 — 11 Uhr. Dienstag, um 8 Uhr:
.
Musik von
8
öffnet von Die Ge⸗
SawüeMcn Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Veronika Yorck von Wartenburg mit Hrn. Henning v. Klitzing⸗Zauche (Klein⸗Oels). — Frl. Maria Meurer mit Hrn. Prem.⸗Lieutenant H. Rumschöttel (Metz). — Frl. Lina Kralle mit Hrn. Hermann Stöß (Leipzig). — Frl. Emilie Wedeke mit Hrn. Lehrer Willy Palm (Volgfelde — Börgitz). — Frl. Wilhelmine Schlomann mit Hrn. Johannes Schwanck (Mankmoos — Bibow). — Frl. Elli Hesse mit Hrn. Paul Wittkopf (Halberstadt —Heegermühle). — Frl. Klara Rohde mit Hrn. Architekten Otto Bode (Berlin— Steglitz).
Verehelicht: Hr. Otto Hintze mit Frl. Luise Jabusch (Magdeburg⸗ Neustadt —Hakenstedt). — Hr. Eugen Twietmeyer mit Frl. Margarethe See⸗ mann (Leipzig). — Hr. Anselm Schneider mit Frl. Anna Engel (Berlin). — Hr. Benj. Borck mit Frl. Gertrud Hadra (Berlin). — Hr. Eduard Nourney mit Frl. Marie Viruly van Pouderopen (Haag). — Hr. Gustav Schmidt mit Frl. Martha Schönherr (Stötteritz). — Hr Hermann Protze
mit Frl. Helene Plessing (Leipzig). — Hr. Rechts⸗
anwalt Heinr. Gottschalk mit Frl. Anna Jofé
(Euskirchen — Trier). — Hr. Reinhold Geiler mit
Frl. Anna Langheinrich (Leipzig⸗Lindenau — Hirsch⸗
berg, Saale).
Hrn.
Geboren: Ein Sohn: Oskar Hertel (Schweidnitz). — Hrn. Reinhold Scholz (Dresden). — Hrn. Professor Ehrentraut (Berlin). — Hrn Georg Heine (Dom. Wiedelah b. Vienenburg). — Hrn. Richard Fiitzsche (Leipzig). — Eine Tochter: Hrn. Königl. Reg.⸗Baumeister C. Meyer (Göttingen). — Hrn. Dr. Ernst Toelle (Mülheim a. Rh.). — Hrn. F. Langrehr (Lauterberg a. H.). — Hrn. Polizei⸗Rath Dr. Schanz (Leipzig).
Gestorben: Hr. Hauptmann Mayx Fleck (Wil⸗ helmshöhe b. Kaffel). — Hr. Kaufmann Karl Lott (Breslau). — Frau Bertha Schultze, geb. Lindau (Berlin). — Frau Bertha Kuhn b Fiebach (Prausnitz). “
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage). (746 ½)
und werden deshalb gegen den
zum
109. .
Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Küniglich Preußischen
8
Erste Beila ge
Berlin, Montag, den 5. Mai
Anzeiger
hee
Parlamentarische Nachrichten.
Schlußbericht der vorgestrigen (52.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Fortsetzung der ersten Berathung des Gesetzentwurfs über Rentengüter.
Abg. Zelle: Alle Bestrebungen zur Schaffung eines leistungsfähigen Bauernstandes sowie zur Seßhaftmachung der ländlichen Arbeiter unterstützen wir gern, gegen die jetzige Vorlage aber haben wir prinzipielle und praktische Bedenken. Eigenthümlich ist es, daß Niemand betont hat, welcher Einschnitt durch dieses Gesetz in unsere bestehende Agrargesetzgebung gemacht werden soll, durch welche der Grundbesitz von allen Hemmnissen frei⸗ gemacht werden sollte. Jetzt soll das freie Eigenthumsrecht wieder beschränkt werden; warum wird dann nicht gleich die alte Dienstbarkeit wieder eingeführt? Freilich, als unser be⸗
rühmtester Staatsmann die Leitung auch der Wirthschafts⸗ politik in die Hand nahm, da trat eben auch an die Stelle
der Agrarpolitik eine Agrarierpolitik. Zur Seßhaftmachung der Arbeiter genügen unserer Ansicht nach die bestehenden Gesetze, besonders unter Heranziehung von Provinzial⸗Renten⸗ banken. Für die Stempelfreiheit können wir nicht ein⸗ treten, da hierdurch nur Defraudationen möglich ge⸗ macht würden. Es würden Güter als Rentengüter ver⸗ kauft und nach einigen Wochen die Renten abgelöft werden, ohne daß der gesetzmäßige Verkaufsstempel bezahlt würde. Schon im Herrenhause wurde hervorgehoben, das Gesetz nütze weder den Großgrundbesitzern, noch den Rentengutsinhabern, trotzdem wurde es angenommen, weil es ja weder nütze, noch schade. Wir haben eine höhere Meinung von der Gesetzgebung Entwurf stimmen.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Der Herr Vorredner übersieht augenscheinlich, daß es sich hier um ein Gesetz handelt, welches bereits für zwei Provinzen existirt, daß es sich also hier nicht um einen neu aufgestellten Grundsatz handelt, um einen Einbruch in die altpreußische Agrargesetzgebung, sondern um die Ausdehnung einer Institution, die sich auf beschränktem Gebiet bereits als zweckmäßig erwiesen hat.
Die Aufhebung der Erbpacht ist in Schleswig⸗Holstein wie in Hannover durchaus nicht als ein Fortschritt in agrarpolitischem Sinne empfunden worden, es ist im Gegentheil in den nächst betheiligten Kreisen, die mit dem Begriff dee Agrarierthums in dem Sinne, wie ihn der Herr Vorredner bezeichnet hat, gar nichts zu thun haben, gerade diese Beschrän⸗ kung der Vertragsfreiheit, die in dem Gesetz von 1850 liegt, als ein Hin⸗ derniß für eine weitere nützliche agrar⸗politische Entwickelung empfunden und bezeichnet worden. In der Beziehung darf ich doch daran erinnern, daß dieser Gesetzentwurf allerdings Kraft gewonnen hat bei Gelegen⸗ heit des Ansiedelungsgesetzes für Westpreußen und Posen vom 26. April 1886, daß aber in langjährigen Vorberathungen über eine derartige Institution, die ich ausdrücklich als eine der Erbpacht ähn⸗ liche bezeichnen muß und worin ein Vorzug gefunden wird, es als ein Desideratum empfunden worden ist, diese Institution wieder einzu⸗ führen für die Verhältnisse und wirthschaftlichen Bedingungen, wofür sie eben paßt. Es ist das kein Vorwurf für das Gesetz, daß es nur eine fakultative Anwendung finden soll, sondern es ist meines Erachtens gerade das eber eine Empfehlung. In welchem Umfange das Gesetz Anwendung findet, das ist allerdings eine Sache der praktischen Er⸗ fahrung, und da ich mir so wenig Prophetengabe beimessen kann, wie dem Herrn Vorredner, so muß ich es ganz gewiß offen lassen, in welchem Umfang dieses Gesetz im Gebiet der Monarchie Anwendung finden wird. Dessen bin ich aber gewiß, daß das Gesetz in gewissen Provinzen — ich nenne z. B. Hannover, Schleswig⸗Holstein und
stpreußen — unbedingte und sehr erhebliche Anwendung finden wird. Ich nehme fast Anstand, in der Ausführlichkeit die Geschichte dieses Gesetzes zu wiederholen, weil dieselbe ja den gedruckten Motiven aus⸗ drücklich und ausführlich beigegeben ist. Es ist bereits im Jahre 1879 ein Gesetzentwurf wie der hier vorliegende innerhalb des Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums ausgearbeitet worden, und ist zu dem Zweck besonders empfohlen worden, daß für die Ansiedlung der Hochmoore man diese Rechtsinstitution, diese Form der Eigenthums⸗ und Besitzübertragung brauche, weil es sich hier handle um Leute, die im Wesentlichen wenig oder gar keine Kapitalkräfte mit sich bringen, die im Wesentlichen nichts haben, als ihre gesunden Hände, ihre gesunde Arbeitskraft und die die kleinen Ersparnisse, die sie etwa haben, noth⸗ wendig brauchen für die Anschaffung des kleinen Inventars, was für jede Stelle doch zuletzt erforderlich ist.
Da findet man nun in dem Umstande eine große Erleichterung, daß zur Kolonisirung zu dem ersten Besitzerwerb nicht auch eine Zahlung für den Grund und Boden erforderlich ist, sondern daß die Besitzübertragung möglich ist gegen eine nicht ablösbare Rente, ohne eine Zahlung für den Grund und Boden, so daß also die Ansiedlung selbst, die Anlage der leichten Baulich⸗ keiten schon eine Grundlage für eine Kreditgewährung an sich bilden kann, während die unverschuldete Besitzübertragung dem anderen Theil, dem Ausgeber des Moorbodens obliegt. Es liegt also in dem Gesetzentwurf nicht die Tendenz, die Vertragsfreiheit, die Disposition über das Grundeigenthum zu beschränken, ondern zu er⸗ weitern, denn Niemand ist verpflichtet, in ein derartiges Besitz⸗ und Eigenthumsverhältniß einzutreten; derjenige, der das thut, thut es faute de mieux; wer kleiner Kapitalist ist, wer einen Besitz frei als Eigenthum erwerben kann, blos unter Hinzunahme der Kreditfähig⸗ keit und Aufnahme von Hypotheken, der wird nach wie vor zweifellos von dieser Freiheit Gebrauch machen; diese Möglichkeit wird ihm nicht beschränkt, in keinem Punkt; es wird nur eine neue Form, die sich dem früheren alten erbpachtähnlichen Zustande anschließt, wieder etablirt zu dem Zweck, um den Erwerb von Grundbesitz kleinster Art zu erleichtern. Wenn auch in den Motiven zunächst nur ausgeführt ist, daß man als nächstes Ziel die Ansiedlung, die Seßhaftmachung von Arbeitern ins Auge faßt, so ist damit keineswegs ausgeschlossen, daß auch größere, mittlere bäuerliche Besitzungen — größere ist vielleicht zuviel gesagt — von diesem Gesetz ebenfalls Gebrauch machen. 16
Es ist ferner in den Motiven ausgeführt, daß gerade die eigen⸗ artigen Verhältnisse der Hochmoore diese Form der Besitzübertragung als eine erwünschte und eine Nothwendigkeit erweisen. Nun darf man doch, um den Vorschlag als einen praktischen zu bezeichnen oder erscheinen zu lassen, in der That hinweisen auf die Erfahrungen, die in den Provinzen Westpreußen und Posen in der Beziehung gemacht worden sind. Von den in Westpreußen und Posen ausgegebenen Gütern ist bei Weitem die überwiegende Zahl, wenn ich nicht irre 5 %, in der Form des Rentengutes ausgegeben worden, und die Leute befinden sich dabei, soweit man nach der Kürze der Zeit urtheilen kann, durchaus wohl und zufrieden. Also man kann nicht sagen, das ist gewissermaßen eine doktrinäre und überflüssige Schöpfung, sondern es ist etwas, was sich praktisch in der Vergangenheit erprobt hat und in der Gegenwart durch die versuchsweisen Anlagen, wenn man sie so nennen will, durchaus bewährt hat. 18—
Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung ist mit de Einbringung dieser Vorlage, woran ich auch glaube heute er⸗ innern zu müssen, doch wesentlich einem Antrage oder einer Anregung dieses hohen Hauses gefolgt. Im vergangenen Jabhre ist hier ein Antrag, an dessen Spitze der Abgeordnete Sombart steht, der heute allerdings ebensoviel gegen wie für das Gesetz gesprochen hat, an die Königliche Staatsregierung gerichtet worden, worin aus⸗ drücklich verlangt wird, die Königliche Staatsregierung möge dem Landtage einen Gesetzentwurf vorlegen, nach welchem die auf Renten⸗ güter bezüglichen Bestimmungen der §§. 3—7 des Gesetzes von 1886 auf das ganze Gebiet der Monarchie uͤbertragen werden. Der Antrag ist von 132 Mitgliedern aus den verschiedensten Parteieny unter⸗ schrieben und ich glaube, daß das Entgegenkommen, welches die Re⸗ gierung in dieser Richtung manifestirt hat, doch wenigstens keinen Tadel verdient. Wenn Sie mich persönlich fragen, ob die Königliche Staatsregierung aus eigener Initialive dieses Renten⸗ gütergesetz für die ganze Monarchie ohne Weiteres gebracht hätte, so kann ich nur sagen: die Beantwortung der Frage ist zweifelhaft; unbedingt würde aber die Königliche Staatsregierung für einzelne Provinzen das Gesetz gebracht haben. Das ist ganz unzweifelhaft, und wenn man aus den verschiedensten Theilen der Monarchie die An⸗ regung bekommt, daß sie auch für derartige Verhältnisse die Sache für geeignet halten, so liegt doch für die Königliche Staatsregierung absolut kein Grund vor, einer vernünftigen Entwickelung unserer agrarischen Verhältnisse irgendwie entgegenzutreten. Es ist ein Gesetz⸗ entwurf, gegen den absolut nichts Stichhaltiges zu sagen ist und nichts zu sagen sein kann.
Wenn der Hr. Abg. Sombart ausgeführt hat, es sei dieses Gesetz ein Rumpf, ein Gesetz ohne Kopf und ohne Füße, so kann ich ihm das in keiner Weise zugeben, es besteht für Niemanden ein Zwang, von dem Gesetz Gebrauch zu machen; aber die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, besteht für Jeden, für den Staat in seinem Besitz, für die großen Kommunalverbände der Provinzen und Kreise, sie liegt endlich vor für die Kommunen in kleineren Verhältnissen und für jeden großen und kleinen Grundbesitzer, der es geeignet findet, seinen Besitz in dieser Weise zu vertheilen und auf diese Weise dazu beizutragen, kleine Besitzer, kleine Arbeiter seßhaft zu machen und den mittleren bäuerlichen Besitzstand zu vermehren und zu erböhen, also doch lauter sozialpolitische Zwecke, die meines Erachtens Seitens der Königlichen Staatsregierung unter keinen Umständen eine Bekämpfung erfahren können, sondern vielmehr jede Förderung verdienen.
Also ich meine, auch der Vorwurf Der der Zweifel, der geäußert ist, auch von Hrn. von Meyer, daß der Gesetzentwurf nicht marschiren werde, ist durch die thatsächliche Entwickelung der Dinge in keiner Weise begründet. Auf jeden Fall haben wir das Recht, auf Grund unserer gemachten Erfahrungen zu fordern, daß man abwarte, ob der Gesetzentwurf marschiren wird oder nicht. Daß er in gewissen Pro⸗ vinzen schnell Eingang finden wird, davon bin ich überzeugt; und in den Provinzen, wo die Voraussetzungen seiner Anwendbarkeit in den Besitzverhältnissen sich nicht finden, da wird er keine An⸗ wendung finden. Das ist aber kein Vorwurf für den Gesetz⸗ entwurf. Fragen dieser Art sind überhaupt zweifelbaft, — wir könnten uns anlehnen an die Erfahrungen, die bei den Höfe⸗ ordnungen gemacht sind — ob für eine Monarchie von dem Umfange Preußens, wo der Besitz, die sozialen, die wirthschaftlichen, die klimatischen Verhältnisse Rheinland und Ostpreußen! — so ver⸗ schieden sind, nicht in allen Fällen der Einwand erhoben werden kann, wenn die Regierung eine derartige Vorlage bringt, daß man die provinzielle Regelung vielleicht vorzöge; aber auf der anderen Seite ist es doch eine große Zeitersparniß und gewiß ein zweckmäßiges Vorgehen bei einem Gesetzentwurf, der ja nie eine Zwangsbedeutung haben kann, der nur Geltung finden und Boden fassen kann, wo die natürlichen Voraussetzungen da sind; es liegt doch absolut kein Risiko vor, wenn man einen solchen Gesetzentwurf gleich für die ganze Monarchie einbringt. Deshalb hat die Königliche Staatsregierung sich dafür entscheiden zu müssen geglaubt, diesen Gesetzentwurf, nachdem der zu Grunde liegende Gedanke als ein agrarpolitisch und sozial⸗ politisch richtiger bezeichnet und erkannt worden ist, ihrerseits ein⸗ zubringen.
Wenn bemängelt worden ist, daß die Mittel zu der praktischen Anwendbarkeit des Gesetzentwurfs nicht geboten seien, daß dafür Rath zu schaffen sei durch eine Dotation, sei es der Provinzial⸗Hülfskassen oder durch die Etablirung von Provinzial⸗Rentenbanken, so kann man ja die Berechtigung dieser Anregung ohne Weiteres zugeben. Man kann aber nicht meines Erachtens mit Recht eine so weitgehende Forderung jetzt schon stellen, wo es sich einfach um die prinzipielle Einigung und die Einbringung dieser Rechtsinstitution für die ganze Monarchie handelt. Ich meine, es ist viel richtiger, daß man in der Beziehung, inwieweit eine materielle Förderung von solchen An⸗ lagen für die Etablirung der Rentengüter erforderlich ist, sich durchaus erst von der praktischen Erfahrung leiten läßt, und zu⸗ nächst in der Beziehung die praktische Entwickelung der Dinge ab⸗ wartet. Erweist es sich als nothwendig, daß gewisse Kreditinstitute geschaffen werden, oder, was ich für wahrscheinlicher halte, daß be⸗ stehende Kreditinstitute ihre Zweckbestimmungen erweitern, so ist das eine Frage, die jederzeit offen ist und die jederzeit auch zu regeln ist. Die Regelung dieser Frage gehört meines Erachtens aber durchaus nicht in dies Gesetz. Wir haben eine solche Fülle und Mannigfaltigkeit von Kreditinstituten, daß ich gar nicht zweifle, daß an irgend eine dieser bestehenden Institutionen sich diese sehr wohl an⸗
liedern läßt, und insbesondere würden ja die Provinzial⸗Renten⸗ die in einer Reihe von Provinzen schon be⸗ stehen, ganz ohne Zweifel durch eine entsprechende Er⸗ weiterung ihres Statuts in die Lage gesetzt werden, auch für diese Zwecke Kredit zu gewähren: der Staat, soweit er ähnliche Anlagen machen wird, wird die Mittel entweder aus den bestehenden Etats⸗ fonds schöpfen können, oder er wird bestimmte Forderungen im Ordi⸗ narium oder Extraordinarium, z. B. des Domänen⸗Etats, zu machen haben, um Kolonisationen der Art zu bewerkstelligen; ich zweifle nicht, daß diese Etatsforderungen in diesem hohen Hause auch sicher Unterstützung und Annahme finden würden. .
Also ich meine, es ist das, was an dem Gesetzentwurf bemängelt ist, als ein erhebliches Manko, als etwas, was dem Gesetzentwurf fehle, thatsächlich nicht zutreffend, denn der Gesetzentwurf giebt bloß den Rahmen, die Möglichkeit für eine gewisse agrarpolitische, kolonisatorische Thätigkeit; er läßt aber im Uebrigen alle anderen Fragen offen und darf das auch, weil alle Fragen, die sonst in diesen Gesetzentwurf hineinspielen, sich einfach erledigen lassen auf dem Boden der bestehenden Gesetzgebung, sowohl in Kreditfragen, wie in Komm unalbeziehung, Schulbeziehung und in allen diesen übrigen zu regelnden Sachen. Ich glaube daher, daß jeder Versuch, der gewissermaßen bei Gelegenheit dieses Gesetz⸗ entwurfs Bestimmungen über die Ansiedelungsgesetzgebung, über Kreis⸗ ordnung, Zuständigkeit der Behörden hier beiläufig ordnen wollte, aus dem Rahmen dieses Gesetzes herausgreifen und die Durch⸗ führung, die Annahme dieses Gesetzes nur gefährden und erschweren köͤnnte.
Ich bin zu meinem Bedauern auch nicht in der Lage, von dieser Stelle aus in Bezug auf den §. 6 des Gesetzentwurfs, der die Stempelfreiheit für die geschlossenen Verträge, Auf⸗ lassung, Anlage von Grundbüchern u. s. w. in Aussicht stellt, hier meinerseits dieselbe bestätigen zu können. Es ist bei Gelegenheit eines anderen Gesetzentwurfs, der ja finanziell
Jes hier geschehen ist.
politisch von viel geringerer Bedeutung ist, bereits von Seiten des Vertreters des Finanz⸗Ministeriums bervorgehoben worden, daß man sich prinzipiell dort auf den Standpunkt stellt, daß eine Abbröckelung der Stempelsteuergesetzgebung bei Gelegenheit dieser Gesetze nicht als statthaft bezeichnet worden ist, und aus diesem Vorgang glaube ich schon jetzt die Bedenken dem hohen Hause vortragen zu müssen, die dagegen sprechen, den jetzigen Gesetzentwurf mit dem §. 6 zu belasten. Ich bin natürlich vollkommen damit einverstanden, daß der Gesetz⸗ entwurf in einer Kommission einer eingehenden Erörterung unteriogen wird, würde aber meinerseits auch schon jetzt glauben, der Kom⸗ mission empfehlen zu sollen, daß sie sich in ihren Arbeiten in dem Rahmen des früheren Gesetzentwurfs, der also identisch ist mit dem jetzigen, hält, und daß, wenn wir zu einem Beschluß in dieser Gesetzgebung kommen, wir immerhin einen nützlichen Baustein auf dem Gebiet der Agrarpolitik beigebracht haben. Ich bin nicht so sangnin, von diesem oder einem anderen Gesetzentwurf zu erwarten, daß damit alle oder große Beschwerden, welche auf agrarpolitischem Gebiete existiren, ohne Weiteres beseitigt werden. Ich glaube aber, daß in diesem Gesetz eine sehr nützliche Ergänzung unserer bestehenden agrarpolitischen Gesetzgebung beruht, und in jedem Falle wird sich auf Grund desselben eine nützliche Kolonisation in großen Theilen der Monarchie vollziehen können. Da das eine wirthschaftlich und sozialpolitisch zweckmäßige Maßregel ist, so glaube ich in der That, daß die Tendenz dieses Gesetzes durchaus den Beifall diesecs hohen Hauses verdient.
Abg. von Below (Saleske): Der Freisinn stellt sich auf den Boden einer wüsten Reaktion, wenn er juristisch ana⸗ tomische Präparate, die vor 40 Jahren eine Berechtigung ge⸗ habt haben, noch heute konserviren will. Als das Gesetz von 1850 gemacht wurde, war keine Nachfrage nach Grundbesitz, höchstens lag ein Interesse vor, den Zuwachs in den Industrie⸗ centren zu vergrößern. In diesem Sinne hat das Gesetz aus⸗ giebig gewirkt. Wohlhabende Provinzen, wie Pommern, haben 5 Prozent ihrer Bevölkerung verloren. Den heutigen Bedürfnissen gegenüber brauchen wir ein anderes Gesetz. Wir sind der Staatsregierung dankbar dafür, daß sie uns ein Prinzip gebracht hat, mit dem entschieden etwas anzufangen ist, das Prinzip nämlich, daß auch die mittellosen Leute den Wunsch ihres Herzens erfüllen können, auf einem bestimmten Stück Landes seßhaft zu wer⸗ den. Ein Stück Land ist etwas Anderes als wie ein städti⸗ sches Mauerstück. Das Land hat ethische Eigenschaften; wer es besitzt, vertheidigt es in Freud' und Leid. Unter dem Prinzip der Beweglichkeit nach der früheren Gesetzgebung hatten wir von 1806—1859 einen Verlust von nicht weniger als 9873 spannfähigen Nahrungsstellen zu ver⸗ zeichnen. Soll aber dieses Gesetz wirklich helfen, so muß zu einem stärkeren Wurf ausgeholt werden, als Wir müssen uns einen markigen, kernigen Bauernstand in dem Umfange schaffen, wie ihrn Frankreich besitzt, und mit dessen Hülfe es die Kommune und die Sozialdemokratie siegreich bekämpft hat. In diesem Sinne hat das Gesetz eine große nationale und sozialpolitische Be⸗ deutung. Es hilft aber nicht, blos gute Grundsaätze auszusprechen — gesetzgeberische Ladenhüter haben wir genug —, man muß sie auch ausführen. Dazu gehört in diesem Falle Geld, um die geschaffenen Stellen auch lebensfähig zu machen und selbst⸗ ständig, frei nach oben und unten. Nun ist eingewendet wor den, wie soll der Staat dazu kommen, für einzelne Provinzen, wo das Bedürfniß besonders hervortritt, auf Kosten der All gemeinheit Geld zu bewilligen? Ich antworte, daß auf keinen Gebiet die Solidarität der Interessen so ausgebildet ist, wie hier. Staatsmittel zu Kolonisationszwecken kommen dem ganzen Vaterlande zu Gute. Ueberdies handelt es sich hie um eine alte preußische Tradition. Unter Friedrich Wilhelm 1 wurde wiederholentlich mehr als die Hälfte der Intraden de preußischen Staats verwendet, um das Land zu kolonisiren Und soll ich Sie an die Thätigkeit des großen Friedrich im Oder⸗ und Warthebruch erinnern? Der Abg. Sombart hat bereits auf die Provinzial⸗Rentenbanken hingewiesen. Viel⸗ leicht ließe sich auch dieses Gesetz an die Selbstverwaltung an die provinziellen Hülfsfonds anschließen. Man könnte in der Weise verfahren, daß von den Grundbesitzern die Anmel dungen der Abzweigungen unter Angabe der nöthigen Mitte für Errichtung der Gebäude u. s. w. bei dem Provinzial Landtage gemacht werden und von diesem ein entsprechende Antrag an das Ministerium wegen Verstärkung des Provinzial⸗ Hülfsfonds um die hier verlangten Sätze gerichtet wird. Di Hauptsache aber ist für mich, daß man den Grundbesitz auch erhält. Schafft man einen besonderen Prozentsatz von verschuldeten Grundbesitzern, so werden nur die nothwendigen Uebel noch größer. Dieser Gefahr ließe sich dadurch begegnen, daß man der Verschuldbarkeit des eingesetzten Rentenguts⸗ besitzers eine gewisse Grenze setzt in der Weise, daß über das Maß der eingetragenen Renten keine Schulden mehr ein getragen werden können. Es ist für mich kein Zweifel, daß neben diesem Gesetz ein Hülfsgesetz einhergehen muß, um das⸗ selbe wirksam zu machen. Möge die Staatsregierung den Kurs, den sie eingeschlagen hat, nicht nur einhalten, sondern möge sie dem sinkenden kranken Schiffe des landwirthschaft⸗ lichen Gewerbes, um es in einen rettenden Hafen zu bringen, noch mehr Dampf geben!
Abg. Dr. Enneccerus: Es handelt sich hier nicht darum, dem Bauernstand neue Beschränkungen aufzuerlegen, sondern eine Vermehrung des Bauernstandes herbeizuführen, und dieses Ziel kann wohl auch ein liberaler Mann verfolgen. Die jetzige Gesetzgebung ist nicht geeignet, den Bauernstand zu ver⸗ mehren, denn der Kauf gegen Kapital setzt große Mittel vor⸗ aus, die nicht vorhanden sind. Die Pacht ist unbeliebt, weil auch eine Erhöhung der Pacht nach Ablauf des Kontraktes er⸗ folgen kann. Es ist auch unrichtig, daß die ablösbare Rente dasselbe leisten würde, wie die unablösbare. Die ablösbare Rente würde den Rentengutsinhaber derselben Gefahr aus⸗ setzen, wie den Hypothekenschuldner bei Kündigung des Kapitals; der Gutsbesitzer wird auch nicht geneigt sein, gegen ablösbare Rente ein Stück Land wegzugeben. Es mag ja sein, daß der Arbeiter, welcher ein Rentengut von seinem Arbeitgeber erhält, dadurch abhängiger wird. Als Vorbeugungsmaßregel empfiehlt es sich vielleicht, für die Rentengüter eine gewisse Leistungsfähigkeit, etwa die Spann⸗ ähigkeit, zu verlangen. Ich fürchte die Spekulation auf iesem Gebiete nicht, denn der Gewinn wird nicht schnell