Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Militär⸗Attaché bei der Königlich italienischen Votschaft an Allerhöchstihrem Hofe, Major Chevalier Nicolis di Robilant und dem bisherigen Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarischen General⸗Konsul in Berlin Freiherrn Czikann von Wahlborn den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem egyptischen Obersten Aly Bey Ebadi, Adjutanten Sr. Hoheit des Khedive und Kommandanten der Vize⸗Königlichen Nachten auf dem Nil, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Kommandanten der egyptischen Yacht „Ferronz’ Mohamed Kaptan Tahir den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Major von Palézieux⸗Falconnet, Flügel⸗ Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Säachsen; des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich lippischen Haus⸗Ordens: dem Hauptmann von Blücher und dem Second⸗Lieute⸗ nant Kaiser im Westfälischen Jäger⸗Bataillon Nr
“ “ des Ritterkreuzes des Königlich griechischen 1 Erlöser⸗Ordens: des Feld⸗
dem Hauptmann Künstler, à la suite Artillerie⸗Regiments von Peucker (Schlesischen) Nr. 6 und Lehrer bei der Kriegsschule in Hannover; sowie des Ritterkreuzes des Päpstlichen St. Gregorius⸗ Ordens: dem Notar Thoennessen zu Randerath.
8.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich der Marine⸗ verwaltung den Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, Contre⸗Admiral Hollmann, zu beauftragen geruht.
Bekanntmachung,
betreffend die Loose der österreichischen Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1860.
Von Seiten der K. K. österreichischen Regierung werden vom 12. Mai d. J. ab die Loose der Staats⸗Prämien⸗Anleihe von 1860, deren Coupons erschöpft sind, eingezogen und
durch neue — dieselben Serien⸗ und Gewinn⸗Nummern tragende — Stücke ersetzt. Mit Rücksicht hierauf hat der Bundesrath genehmigt, daß diejenigen neuen Stücke der gedachten Anleihe, welche an Stelle eingezogener, mit deutschen Stempel auf Grund des Gesetzes, betreffend die Inhaber⸗Papiere mit Prämien, vom 8. Juni 1871 (R.⸗Ges.⸗Bl. S. 210) vorschriftsmäßig ersehener derartiger Schuldverschreibungen zur Verausgabung elangen, durch Aufdruck einer besonderen Bescheinigung als i Deutschland umlaufsfähig anerkannt werden. Mit der Vermittelung des Umtausches der auf Grund des erwähnten Gesetzes abgestempelten Loose ist von dem K. K. österreichischen Finanz⸗Ministerium — laut Kund⸗ machung vom 28. pril 18950 — das Bankhaus S. Bleichröder in Berlin betraut worden, welches letztere die zum Umtausch eingereichten Stücke dem Reichs⸗Schatzamt ehufs Prüfung des Stempelaufdrucks vorlegen wird. diese Prüfung die Echtheit und Vorschriftsmäßig⸗ eit der Stempelung ergiebt, werden die betreffenden Ersatzstücke von Seiten des Reichs⸗Schatzamts mit dem Vermerk: „Als umlaufsfähig in Deutschland anerkannt“ versehen werden. Die Aushändigung der Ersatzstücke an die Loosbesitzer erfolgt durch das genannte Bankhaus, sodaß ein nmittelbarer Verkehr zwischen dem Reichs⸗Schatzamt und den koosbefitzern nicht stattfindet. Kosten werden für die Beschei⸗ nigung der Umlaufsfähigkeit diesseits nicht erhoben.
Berl in, den 5. Mai 1890.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.
1““
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rath bei der Ober⸗Rechnungskammer, isherigen Ober⸗Rechnungs⸗Rath Liman zum Geheimen
Ober⸗Rechnungs⸗Rath, und den Verwaltungsgerichts⸗Direktor Herr zu Köslin zum ber⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen; sowie dem Amtssekretär a. D. Schrader zu Hannover den harakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; ferner der Wahl des ordentlichen Lehrers am Friedrich⸗Wilhelms⸗ Gymnasium in Köln Dr. Rudolf Franz zum Direktor des städtischen Realgymnasiums in Halberstadt die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Königliche Regierungs⸗Baumeister Karl Hesse in Biedenkopf ist zum Königlichen Kreis⸗Bauinspektor ernannt und demselben die Kreis⸗Bauinspektorstelle daselbst verliehen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. .
Der Vermessungs⸗Inspektor Kunke, ständiger Hülfs⸗ rbeiter für die Vermessungs⸗Angelegenheiten im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, zu Berlin ist zum Ober⸗Vermessungs⸗Inspektor ernannt worden
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Die Wahl des ordentlichen Lehrers an der höheren
Bürgerschule I in Breslau Dr. Ernst Baron zum Rektor der höheren Bürgerschule in Görlitz ist bestätigt worden.
Ministerium des Inner. Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Herr ist der Regierung in Osnabrück zugetheilt worden. 1““ “
“
MNiicchtamtliches.
E1“ E11““ Preußen. Berlin, 6. Mai.
Se. Majestät der Kaiser und König haben vorgestern Abend 8 Uhr Altenburg verlassen und sind um 12 Uhr 16 Minuten Nachts wohlbehalten auf der Wildparkstation eingetroffen, von wo Allerhöchstdieselben Sich nach dem Neuen Palais begaben.
Gestern Morgen arbeiteten Se. Majestät von 9 ½ Uhr an allein und hörten von 11 bis 1 Uhr den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus, welcher auch zur Mittagstafe! befohlen war. Von 3 bis 4 ¼ Uhr unternahmen Beide Majestäten eine Ausfahrt. Zur Abendtafel waren geladen die Fürstin und die Prinzessin Feodora von Hohenlohe⸗Langen⸗ burg, sowie der Erbprinz und die Erbprinzessin Reuß j. L.
Heute Morgen 8 ¼ Uhr begaben Sich Se. Majestät der Kaiser mittels Sonderzuges nach Berlin, hörten um 9 Uhr den Vortrag des kommandirenden Admirals, um 9 ½ Uhr den des Contre⸗Admirals Hollmann und um 10 Uhr den des Chefs des Marinekabinets. Um 11 Uhr begaben Se. Majestät Sich zum Gottesdienst nach der Schloßkapelle und empfingen um 11 ½ Uhr die Meldungen der Gesandten Dr. Busch und Graf von der Goltz sowie den Prinzen Max Emanuel in Bayern. Um 12 Uhr eröffneten Se. Majestät den Reichstag, nahmen um 12 ¾ Uhr militärische Meldungen entgegen und fuhren um 1 ½ Uhr Mittags nach Potsdam zurück.
Bei der aus Anlaß der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Altenburg am 4. d. M. statt⸗ gehabten Galatafel sprach Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg Sr. Majestät in herzlichster Weise Seinen Dank für die Ihm und dem Lande durch den Allerhöchsten Besuch zu Theil gewordene Auszeichnung aus, hervorhebend die nahe Verwandtschaft und die innige Freundschaft, die beide Herrscherhäuser seit langer Zeit mit einander verbinde, und wie Er persönlich mit aufrichtiger Dankbarkeit auf das Bündniß mit dem hochseligen Großvater und Vater Sr. Majestät zurückblick. Der jetzige Allerhöchste Besuch berechtige zu der Hoffnung, daß diese Beziehungen auch in Zukunft aufrecht erhalten bleiben würden, und wolle Er nach Kräften darauf hinwirken, dieselben noch immer enger und fester zu ziehen und stets treu zu Sr. Majestät stehen.
Der Trinkspruch Sr. Majestät des Kaisers lautete:
Wollen Ew. Hoheit Meinen innigsten Dank anzunehmen ge⸗ ruhen für die herzlichen Worte und für den schönen Empfang, den Ihr Land und Ihr Haus Mir bereitet haben.
Ich habe es gesehen aus den Gesichtern und vernommen aus den jubelnden Zurufen Ihrer Bevölkerung, wie der Gedanke an die Kaiserzeit, der Gedanke an das Reich fest gewurzelt und ausgebildet ist in Ihrem Volke. Stehen Wir doch hier auf historischem Boden und ist doch gerade hier dieses alte Schloß mit der alten Deutschen Kaisergeschichte verwoben und verwandt, wie selten eines im Deutschen Reiche. Stammt doch das Wappen der Altenburger aus einer der schönsten Blüthen des Volkes, der Treue: erhielt hier doch die Treue eines Altenburger Kindes einem alten Deutschen Kaiser das Leben.
Fideliter et constanter hat hier das Volk stets zu seinem Fürsten und der Fürst zum Volke gestanden, treu haben Ew. Hoheit Meinem Herrn Großvater zur Seite gestanden und das Reich mit aufrichten helfen, Ihre Landeskinder aber haben geholfen bei Beaumont und Sedan des Reiches Herrlichkeit wiederherzustellen.
Ich erhebe das Glas und trinke auf das Wohl Ihres Hauses und Ihres Landes.
Se. Hoheit der Herzog und Ihre Hoheit die Herzogin, Sie leben hoch! hoch! hoch!
8
Am Kaiserlichen und Königlichen Hofe wurde heute der achte Geburtstag des Kronprinzen Wilhelm gefeiert. Die öffentlichen und viele Privatgebäude der Hauptstadt hatten zu Ehren des Tages Flaggenschmuck angelegt.
Der Bundesrath hielt am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Reichskanzlers, Generals der Infanterie von Caprivi eine Plenarsitzung ab. In derselben wurde den Gesetz⸗ entwürfen, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, und betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats⸗ jahr 1890/91, die Zustimmung ertheilt. Die Vorlage wegen Einrichtung der Quittungskarten für die Zwecke der Invaliditäts⸗ und Altersversorgung wurd dem Ausschuß für Handel und Verkehr überwiesen. 8
Der Königlich sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Feh Regierungs⸗Rath Vodel ist von hier wieder ab⸗ gereist.
Der General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal, General⸗Inspecteur der IV. Armee⸗Inspektion, Chef des reitenden Feldjäger⸗Corps und des Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 36, hat sich mit Urlaub nach Dresden begeben.
Der Ober⸗Quartiermeister im Großen Generalstabe,
General⸗Lieutenant von Holleben, hat eine Dienstreise an⸗ getreten.
„Der General⸗Lieutenant von Krosigk, Chef des Militär⸗Reit⸗Instituts zu Hannover, ist zur Abstattung persön⸗ licher Meldungen hier eingetroffen.
der Gesellschaft in
Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Flach zu Merseburg ist arn die Königliche Regierung zu Köln, und der Ober⸗Regierungs⸗ Rath von Rebeur⸗Paschwitz zu Oppeln an önigl
iche Regierung zu Merseburg versetzt worden. “
S. M. Kreuzer „Habicht“, Kommandant Kapitän Burich, ist am 4. Mai cr. in San Paolo de Loanda eingetroffen und beabsichtigt, am 10. dess. Mts. die Rückreise nach Kamerun anzutreten. ö vn e
1“ 8
u“ “ 1“ “ In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des
„Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht der Zuckermengen, welche in der Zeit vom 16. bis 30. April 1890 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind, veröffentlicht. 8 “
Dresden, 5. Mai. Se. Majestät der König hat, wie
das „Dresd. Journ.“ meldet, den General⸗Major und Com⸗ mandeur der 6. Infanterie⸗Brigade Nr. 64, Freiherrn von Hodenberg, unter Enthebung von dieser Stellung und unter Kommandirung zur persönlichen Dienstleistung bei Sr. Majestät,
zu seinem General à la suite ernannt.
— 6. Mai. (W. T. B.) Ihre Majestäten der König und die Königin werden sich am 8. d. M. zu einem drei⸗ wöchigen Aufenthalt nach Sibyllenort begeben.
Württemberg. u“
Stuttgart, 5. Mai. (St.⸗A. f. W.) Heute Vormittag 8 ¾ Uhr sind Se. Hoheit der Prinz Herrmann zu Sachsen⸗Weimar, Ihre Königliche Hoheit die Frau Prin⸗ zessin Auguste und Prinzessin Tochter Olga Maria nebst Gefolge nach Weimar abgereist, wo Se. Hoheit einen Tag verweilt, um sich dann zur Kur nach Karlsbad zu be⸗ geben, während die hohen Damen bei den Erbgroßherzoglichen Herrschaften in Weimar zum Besuch verbleiben, bis Se. Hoheit sie wieder abholt.
Der Bericht der Finanzkommission der Kammer der Standesherren über den Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Kommunalbesteuerung des
ausiergewerbes, beantragt entgegen den Beschlüssen der Zweiten “ bei Art. 2 Abs. 1 Wiederherstellung der Regierungsvorlage. In der Motivirung ist ge⸗ sagt: „Der Hausierer hat wie jeder andere Geschäfts⸗ treibende Anspruch auf gleiches Recht in der Be⸗ steuerung; der Hausierhandel ist, soweit er unter den schon einschränkenden Bedingungen der Gewerbeordnung von 1883 überhaupt noch betrieben werden darf, als ebenso legitim zu behandeln, wie die übrigen Gewerbe. Die Ausdehnungs⸗ abgabe ist eine Steuer; Steuern aber sollen Geld einbringen, nicht prohibitiv wirken. Der von der Königlichen Regierung vorgeschlagene Satz dieser Abgabe enthält eine genügende Ausgleichung für etwaige besondere örtliche Leistungen der seßhaften Gewerbe, somit einen genügend n. letzteren.“) 88 8 1 88 EE“ 8
8 8 8 Karlsruhe, 5. Mai. Hoheit der Großherzog fuhr am Sonntag Mittag nach Mannheim und wurde dortselbst am Bahnhof von dem Commandeur des 2. Badischen Grenadier⸗Regiments Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Obersten von Oppen, dem Geheimen Regierungs⸗Rath Bensinger, dem Ober⸗Bürgermeister Moll und dem Kommandanten des IV. Gendarmerie⸗Distrikts, Major a. D. Wolff, begrüßt. Se. Königliche Hoheit begab sich in das Großherzogliche Schloß und empfing daselbst ver⸗ schiedene Personen. Danach fuhr Höchstderselbe zum Renn⸗ platz und wohnte den Rennen bis zum Schluß an. Der Großherzog durchfuhr auf dem Hin⸗ und Rückweg die neueren Stadttheile. Höchstderselbe trat die Rückreise nach 7 Uhr an und traf nach 9 Uhr hier wieder ein. Nachts 1 Uhr 22 Mi⸗ nuten reiste Se. Königliche Hoheit nach 1“ um der Feier des 25 jährigen Bestehens der Kreisverfassung anzu⸗ wohnen.
Anhalt.
Ballenstedt, 3. Mai. (Anh. St.⸗A.) Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin, sowie Ihre Durchlauchten der Prinz Eduard und die Prinzessin Alexandra sind heute Morgen, Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Groß⸗ herzogliche Hoheit die Erbprinzessin heute Nachmittag hier eingetroffen. 11“]
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 5. Mai. (Prag. Abdbl.) Die gemeinsamen Minister⸗Konferenzen in der Angelegenheit der Dele⸗ gationen wurden heute Mittag unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs abgeschlossen. Zu Be⸗ ginn der Sitzungen der Delegationen wird sich Se. Majestät nach Budapest und von dort später nach Ischl begeben. Die .“ Minister kehrten heute Abend nach Budapest zurück.
— (W. T. B.) Der Ausschuß des Abgeordneten⸗ hauses für die Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Errichtung von Arbeiterkammern nahm mit S gegen 7 Stimmen den Antrag des Referenten an: die Regierung aufzufordern, möglichst umfassendes statistisches Material zu sammeln und dem Ausschusse zu übermitteln, sowie den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Errichtung von Arbeiterkammern, behufs eventueller Umarbeitung an das Subcomité zurückzuverweisen.
Großbritannien und Irland.
London, 5. Mai. (W. T. B.) Die Königliche geographische Gesellschaft veranstaltete heute Abend zu Ehren Stanley's und seiner Begleiter einen glänzenden Empfang in der Albert⸗Halle. Unter den überaus zahl⸗ reichen Theilnehmern befanden sich der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog von Edinburg und mehrere andere Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie zahlreiche Mitglieder des Oberhauses, des Unterhauses, der Regierung, des diplomatischen Corps, Vertreter der Wissenschaft und Kunst ꝛc. Stanley und seine Begleiter wurden beim Eintritt in den Festsaal warm begrüßt. Nach Ueber⸗ reichung einer Adresse an Stanley wies der Präsident seiner Ansprache auf die romantische
Korvetten⸗
Schutz der
(Karlsr. Ztg.) Se. Königliche
.„.
Laufbahn Stanley's vor seiner letzten großen Reise hin und
hob die großen Dienste, die er und seine Begleiter als Forscher der Sache der geographischen Wissenschaft geleistet, hervor. Stanley antwortete in längerer Rede, beschrieb Aus⸗ dehnung und Charakter des Landes, welches seine Expedition durchschritten hat, und schloß: „Als eine christliche Nation müssen wir uns freuen, mehr als 400 Menschen aus der Sklaverei gerettet, 290 Personen in ihre Heimath nach Egypten zurückgeführt und den Gouverneur, welcher zur Unthätigkeit verurtheilt war, befreit und in den Stand gesetzt zu haben, in den Dienst einer befreundeten Nation eintreten zu können.“ Der Prinz von Wales überreichte hierauf Stanley eine besonders für ihn gestiftete Medaille in Gold und den Theilnehmern an der Expedition dieselbe Medaille in Bronze.
— (A. C.) Prinz Albert Victor von Wales, der älteste Sohn des Thronerben, ist am 2. d. M. von Indien nach London zurückgekehrt.
Der neue Constable des Tower Feldmarschall Sir Daniel Lysons wurde am Sonnabend mit militärischer Feierlichkeit in sein neues Amt eingeführt. v“
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 5. Mai. (W T. B.) Laut Nach⸗ richt aus Eriwan besuchte der Kronprinz von Italien gestern auf seiner Reise durch Etschmiadsin das armenische Kloster Sewana, das am Ufer des Sewanga⸗Sees gelegen ist. Der Kronprinz wurde im Namen des armenischen Patri⸗ archen durch den Erzbischof Parsianz empfangen. Nach einer Besichtigung der Alterthümer des Klosters nahm der Prinz an einem Mahle im Kloster Theil und reiste sodann nach Eriwan weiter, wo Se. Königliche Hoheit von den Ge⸗
meindebehörden empfangen wurde.
1 Italien.
Rom, 5. Mai. (W. T. B.) Der König und die Königin wohnten heute Vormittag der Eröffnung des nationalen Schützenfestes bei und wurden beim Ein⸗ treffen enthusiastisch begrüßt. Der König eröffnete das Schießen. Die Schützen sind sehr zahlreich erschienen; die fremden Schützen nahmen bei dem Ausmarsch nach dem Schießplatz den Ehrenplatz im Zuge ein.
Bei der heute im Senat begonnenen Berathung des Gesetzentwurfs über die „Opere pie“ bekämpfte der Minister⸗Präsident Crispi die von der Kommission des Senats vorgenommene Streichung eines Theils des Artikels 87 der Vorlage, welcher sich auf die Umbildung der religiösen Opere pie, als den gegenwärtigen Zeit⸗ verhältnissen nicht mehr entsprechend, bezieht. Crispi er⸗ klärte: er habe in Bezug auf 20 oder 30 Zusatzanträge nachgegeben, der Artikel 87 aber sei für ihn der grund⸗ legende. Er wünsche, daß dieser Artikel angenommen werde, wenn nicht, so würde er an die Wähler appelliren, welche in dem Zwiespalt zwischen Senat und Kammer ent⸗ scheiden müßten. (Beifall.) Der Berichterstatter der Kommission vertheidigte die Streichung des betreffenden Theiles des besagten Artikels. Crispi bestand auf seiner Erklärung und wiederholte: wenn ein Konflikt zwischen beiden Kammern entstehe, werde der Appell an die Wähler zur Nothwendigkeit werden. Der Senat lehnte darauf in ge⸗ heimer Abstimmung den Antrag auf Wiederherstellung des zweiten Theils des Artikels 87 mit 93 gegen 76 Stimmen ab. Crispi erklärte nunmehr: nach diesem Votum des Senats bitte er, die Berathung über die Vorlage zu suspen⸗ diren, da er die Befehle des Königs einholen müsse.
Am Abend fand bei dem Minister⸗Präsidenten Crispi ein Ministerrath statt, um in Betreff der heutigen Ab⸗ stimmung des Senats Beschlüsse zu fassen.
— 6. Mai. Dem „Capitan Fracassa“ zufolge wurde in dem gestern stattgehabten Ministerrath beschlossen, den Senat das Gesetz, betreffend die „Opere pie“ zu Ende be⸗ rathen zu lassen und alsdann das abgeänderte Gesetz der Kammer nochmals zu unterbreiten.
Parlamentarische Nachrichten. 8
Die heutige (1.) Sitzung des Reichstages, welcher der
Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Graf von Lerchenfeld⸗Koefering und andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, wurde um 2 ½ Uhr durch den Alters⸗Präsidenten, General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke erböffnet, der die Abgg. Graf Kleist⸗Schmenzin, Dr. Porsch, Dr. Bürklin und Dr. Hermes als provisorische Schriftführer berief und den Namensaufruf vornehmen ließ. (Schluß des Blattes.)
— Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, befindet sich in der Ersten Beilage.
Staatssekretär, bayerische Gesandte
— Die heutige (10.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach bei⸗ wohnte, wurde in Vertretung des für heute verhinderten Präsidenten Herzogs von Ratibor von dem ersten Vize⸗ Präsidenten Herrn von Rochow eröffnet. Derselbe machte zunächst Mittheilung von dem am 30 April erfolgten Ab⸗ leben des Präsidenten des Reichsbank Direktoriums von Dechend, zu dessen Andenken die Mitglieder sich von ihren Plätzen Go en. ferner wurde bekannt gegeben, daß der für Erfurt neu berufene Bürgermeister Schneider in das Haus eingetreten sei.
Auf der Tagesordnung stand als erster Gegenstand der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegen⸗ heiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweite⸗ rung und Vervollständigung des Staatseisenbahn⸗ netzes.
Der Referent der Kommission, Ober⸗Bürgermeister Küper, empfahl die unveränderte Annahme der Vorlage. In der Generaldiskussion wünschte der Freiherr von Landsberg die erhöhte Nutzbarmachung des Staatsbahn⸗ systems für den Bau von Nebenbahnen im landwirthschaft⸗ lichen Interesse, für welche das Privatkapital seit Durch⸗ führung der Verstaatlichung sich weniger interessire. Im Einzelnen empfahl Redner die Fortsetzung der Linie Trönden⸗ berg -Unna nach Kamen —Werne-—Lüdinghausen, ferner den Bau der Linien Lippstadt —Beckum —Sendenhorst —- Münster und Münster—Coesfeld —Winterswyk resp. Emmerich. 8 2, Der Rittergutsbesitzer von Wiedebach und Nostitz⸗ Jaenkendorf bat den Minister der öffentlichen Arbeiten, dem „gemeingefährlichen“ Treiben gewisser Eisenbahn⸗Bau⸗
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unternehmer, für ihre Zwecke die landwirthschaftlichen Arbeiter von ihren bisherigen Arbeitgebern auszumiethen, einen ge⸗ eigneten Riegel vorzuschieben.
In der Spezialdiskussion wurden die vorgeschlagenen Linien ohne Debatte genehmigt; nur die Forderung von 600 000 ℳ für die Linie Swinemünde — Heringsdorf wurde nach längerer Debatte, an welcher sich Freiherr von Maltzahn, der Geheime Kommerzien⸗ Rath Theune, Freiherr von Durant und Graf von Schlieben sowie der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Micke betheiligten, zur nochmaligen Prüfung an die Kommission zurückverwiesen.
Auch die übrigen Forderungen der Vorlage für beson⸗ dere Bauausführungen wurden durchweg unverändert be⸗ willigt. Der Antrag des Grafen von Frankenberg, die Forderung von 19 950 000 ℳ für den Bau einer neuen Verbindungsbahn in Breslau abzulehnen und dafür den Bau einer Eisenbahn von Liegnitz über Strehlen nach Oppeln zu empfehlen, wurde schließlich vom Antragsteller zurückgezogen, nachdem der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach erklärt hatte, daß die Eisenbahnverwaltung im Falle der Ablehnung der Regierungsforderung die Verantwortung für die fernere Sicherheit des Betriebes auf der Breslauer Verbindungsbahn nicht mehr werde übernehmen können.
Der Rest des Gesetzes wurde ohne Debatte angenommen. (Schluß des Blattes.) .“
— In der heutigen (53.) Sitzung des Hauses
Abgeordneten wurden die Gesetzentwürfe:
betreffend das zulässige Ladungsgewicht und die Beleuchtung der Fuhrwerke im Verkehr auf den Haupt⸗ und Nebenlandstraßen sowie auf den wichtigeren Nebenwegen der Provinz Schleswig⸗ Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg, 1t bbetreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hessen⸗Nassau,
betreffend die in Ansehung der
Wallgrundstücke in der Stadt Frankfurt a. M. unter dem Namen „Wallservitut“ bestehen⸗ den Bau⸗ und Benutzungsbeschränkungen, in dritter Berathung
ohne Debatte definitiv angenommen. ““
In zweiter Berathung wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Fürsorge für die Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, angenommen, nachdem die Abgg. Seyffardt und Rickert den Wunsch ausgesprochen hatten, daß gegenüber dieser vorläufigen Regelung der Sache noch eine definitive Ordnung derselben nach Analogie der Fürsorge für die unmittelbaren Staatsbeamten erfolgen möge.
Ueber die Rechnungen der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer für das IO81161 1888/89 wurde in einmaliger Berathung gemäß dem Antrage der Rechnungskommission Decharge ertheilt.
Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Berger (Witten) und Genossen, betreffend die Beseitigung der fiskalischen Brückenzölle.
Die Budgetkommission stellte durch ihren Berichterstatter Abg. Stengel den Antrag:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1) Den Antrag der Abgg. Berger und Genossen abzulehnen.
2) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, etwaige An⸗ träge auf Ablösung fiskalischer Brückenzölle in wohlwollende Er⸗ wägung zu zieben.
3) Die Petitionen II 429, 440 und 502 durch die Beschlüsse zu 1 und 2 für erledigt zu erklären.
Abg. Olzem hielt die Aufhebung der lästigen und un⸗ bequemen Brückenzölle für eine Konsequenz der Aufhebung der Chausseegelder.
Abg. Rickert beantragte, die Petitionen des Magistrats zu Dirschau und des landwirthschaftlichen Vereins zu Marienburg wegen Beseitigung des Brückenzolls der Regierung zur Berück⸗ sichtigung zu überweisen. Gegenüber den kolossalen Einnahmen aus den Reichszöllen komme der finanzielle Ausfall durch die Aufhebung der Brückenzölle gar nicht in Betracht.
Abg. Döhring betonte, daß die Brücken in Dirschau und Marienburg nicht im Verkehrs⸗, sondern im Eisenbahn⸗ interesse gebaut seien.
Abg. Bachem erklärte die Aufhebung der fiskalischen Brückenzölle für bedenklich für diejenigen Städte, welche neue Brücken bauen wollten. In Köln beabsichtige man z. B. Behufs des Baues einer zweiten Brücke ein Konsortium zu bilden, welches aber nicht zu Stande kommen würde, wenn der fiskalische Brückenzoll aufgehoben würde. Er könne deshalb dem Antrag Berger nicht zustimmen.
Abg. Berger machte darauf aufmerksam, daß der fiskalische Brückenzoll nur 300 000 ℳ einbringe. Erhebe man einen Brückenzoll, so müsse man auch für die Instandhaltung des Uferbettes eine Abgabe erheben, was man aus guten Gründen allerdings nicht thue. Der Brückenzoll sei eine gehässige und sozialpolitisch verwerfliche Maßregel.
Nachdem noch die Abgg. Hobrecht und Motty für den Antrag Berger, der Abg. Dr. Freiherr von Heereman für den Kommissionsantrag gesprochen hatten und der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Lehnert auf eine Anfrage des Abg. Rickert, auf wie vielen Brücken überhaupt Zoll erhoben werde und auf wie vielen nicht, eine Statistik darüber in Aussicht gestellt hatte, wurde der Antrag Berger mit großer Mehrheit angenommen. 1
Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. von Eynern und Olzem, betreffend die Uebernahme städtischer und sonstiger Kriegsschulden auf Staatsfonds.
Die Budgetkommission beantragte durch ihren Bericht⸗ erstatter Abg. Francke:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1) Den Antrag der Abgg. von Eynern und Olzem alzu⸗
lehnen. 2) Durch den Beschluß zu 1 die Petitionen II Nr. 526] und II Nr. 552 für erledigt zu erklären.
Die Abgg. Döhring, von Puttkamer (Plauth) und Genossen beantragen:
Das Haus der Abgeordneten wolle für den Fall der Ableh⸗ nung des Antrages der Abgg. von Eynern und Olzem beschließen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:
a. Der Stadt Elbing zur Tilgung und Verzinsung ihrer Kriegsschulden von 1807 vom 1. April 1891 ab bis zur Tilgung der Schuld nach Maßgabe des bestehenden Tilgungsplans (1903) — unter Erhöhung des bis dahin vom Staate zu gewährenden Zuschusses (bis 1892 = 25 279 ℳ, von 1892 bis 1903 = 15 279 ℳ) — einen jährlichen Staatszuschuß von 30 000 ℳ zu gewähren;
b. den Staa
der
ehemaligen
d Tilgung der Kriegs⸗
schulden der Stadt Königsberg vom Jahre 1891 ab von 90 000 ℳ auf 100 000 ℳ zu erhöhen.
Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Finanz⸗Rath Liba bat um Ablehnung des Antrages von Eynern, für den weder Rechtsansprüche noch Billigkeitsrücksichten geltend ge⸗ macht werden könnten. Der Antrag involvire eine Bevorzugung der noch mit Kriegsschulden belasteten Städte gegenüber denjenigen, welche dieselben Verpflichtungen bereits unter schweren Opfern erfüllt hätten. Bezüglich des Antrages Döhring müßten erst die finanziellen Verhältnisse von Elbing und Königsberg geprüft werden.
Abg. Olzem führte für den Antrag zwar nicht Rechts⸗ ansprüche, aber Billigkeitsgründe an. Der Antrag wolle, daß endlich eine politische Ehrenpflicht erfüllt werde.
Abg. Pleß sprach sich aus Gerechtigkeitsgründen gegen den Antrag von Eynern aus, da andere Städte bereits ohne Staatshülfe ihre Schulden bezahlt hätten.
Abg. Döhring empfahl seinen Antrag, erklärte aber, prinzipaliter für den Antrag von Eynern stimmen zu wollen.
Abg. von Eynern wies darauf hin, daß der Stadt Königsberg von dem König Friedrich Wilhelm III. die Zu⸗ sicherung gemacht worden sei, daß ihre Kriegsschuld auf die Staatskasse übernommen werden solle. Bei der jetzigen Finanzlage des Staats müsse endlich diese Ehrenpflicht erfüllt werden. 1
Nachdem noch der Abg. Korsch für den Antrag von Eynern gesprochen hatte, ergab sich bei der durch Auszählung vorgenommenen Abstimmung über den Antrag von Eynern die Beschlußunfähigkeit des Hauses. (Schluß nach 2 Uhr.)
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Anläßlich der Eröffnung des Reichstages ist soeben ein Miniatur⸗Album, betitelt „Der neue Reichstag“ (Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart; Preis 40 ₰), erschienen. Dasselbe ist herausgegeben von dem Geheimen Hofrath Professor Joseph Kürschner und darf sowohl nach Form wie Inhalt als ein Unikum betrachtet werden. In Westentaschen⸗Format hergestellt, aber doch von einer stattlichen Stärke und einem Umfang von 413 Seiten, bietet es alles auf den neuen Reichstag und dessen Mitglieder Bezügliche in gedrängter Kürze. Was ihm besonders Originalität verleiht, das sind die in der Größe von Medaillonbildchen an⸗ gefertigten Porträts der neuen Reichstags⸗Mitglieder, über deren Lebenslauf die hauptsächlichsten Daten gegeben werden. Man hat somit also Gelegenheit, nicht nur biographische Mittheilungen über die Reichs⸗Parlamentarier zu empfangen, sondern sie auch gleich in effigie vor sich zu sehen. Trotz der überaus kleinen Ausführung sind die zinkographisch hergestellten Bildchen durchschnitt⸗ lich recht gut ausgefallen, auf einigen Seiten werden freilich nur leere Rahmen geboten, und zwar ist dies bei denjenigen Abgeordneten der Fall, von denen zur Zeit Photographien nicht zu erhalten waren. Die Anordnung dieses Personalverzeichnisses ist die des offiziellen Verzeichnisses nach Wahlkreisen. Bei jedem Mitglied ist angegeben, seit wann es dem Reichstage angehört; hinzugefügt ist ferner die Adresse in Berlin während der Verhandlungen. Diesem Personenverzeichniß vorauf geht eine Reihe von Mittheilungen über den Reichstag selbst, seine Entstehung, das Wahlergebniß vom 20. Februar dieses Jahres, die Summe der dabei abgegebenen Stimmen, die Nachwahlen, die Physiognomie des neuen Hauses, die Vertheilung der Fraktionen, die Bewegung der Fraktionen in den Jahren 1867—1890, die sozial⸗ demokratischen Stimmen in den Jahren 1878 — 1890. Ferner werden ungegeben der Beruf bezw. die Stellung der Reichstags⸗Mitglieder, ihre Geburts⸗ und Aufenthaltsländer, ihre konfessionellen Verhältnisse, das Geburtsjahr der Abgeordneten, von denen nur einer im Jahre 1800 geboren ist: der General⸗Feldmarschall Graf Moltke, dem als Zweitältester Graf Bernstorff folgt, während der jüngste Abgeordnete erst im Jahre 1864 das Licht der Welt erblickte; es ist dies der der Volkspartei angehörige Freiherr von Münch. An das Altersverzeichniß schließt sich ein Auszug aus der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1870, der Wortlaut des Wahlgesetzes für den Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869, die Geschäftsordnung nebst Sachregister zu der⸗ selben. Nach dem schon erwähnten biographischen Theil folgt noch ein Verzeichniß der Mitglieder, nach Fraktionen geordnet, Angabe des Bureaus des Reichstages sowie ein alphabetisches Register der Abgeordneten. Wie aus Vorstehendem erhellt, ist der Inhalt dieses Almanachs, trotz der zwerghaften Kleinheit, ein außerordentlichreicher, und hoffentlich sind die Angaben auch ebenso zuverlässig.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die 16. Berliner Mast vieh⸗Ausstellung, welche morgen (Mittwoch) auf dem Central⸗Viehhof eröffnet wird, ist mit 992 Thieren in 627 Anmeldungen, und zwar mit 432 Stück Rindvieh, mit 69 Loosen Schafe und mit 116 Loosen Schweine be⸗ schickt. Die Zahl der Aussteller beträgt 118. Am zahlreichsten ver⸗ treten ist die Provinz Pommern mit 31 Ausstellern, die 102 Stück Rindvieh, und 49 Loose Schweine zur Schau stellen; aus der Provinz Brandenburg führen 30 Aussteller 137 Stück Rindvieh, 26 Loose Schafe und 17 Loose Schweine vor. Es folgt dann Mecklenburg⸗Schwerin mit 17 Ausstellern, die vor Allem Schweine hierherbringen. Mecklen burg⸗Strelitz ist diesmal gar nicht vertreten. Aus Posen erscheine 10 Aussteller mit 62 Stück Rindvieh und 6 Loosen Schafe, aus de Provinz Sachsen insgesammt nur 4 Aussteller mit 7 Stück Rindvie und 16 Loosen Schafe. Schleswig⸗Holstein und Schlesien sind dur je 7 Aussteller vertreten, die vorwiegend Rindvieh bringen; Braun schweig entsendet 4, Bremen einen Aussteller, das Königreich Sachse nur 2 Schweinezüchter. Der Zuchtmarkt ist mit 41 Böcken un 18 Ebern beschickt.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen. b Spanien. . 8 Der General⸗Direktor für das Gesundheitswesen in Spanien hat zufolge einer unterm 19. April 1890 veröffentlichten Bekannt⸗ machung gegen Provenienzen von Rio de Janeiro und Um
gebung wegen daselbst herrschenden gelben Fiebers die Beobachtung
von Quarantänemaßregeln angeordnet. Portugal.
Durch eine in Nr. 90 des „Diario do Governo“ vom 23. April
1890 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministe⸗
riums des Innern wird der Hafen von Santos in der Provinz S.
Paulo in Brasilien seit dem 1. März 1890 für von Gelbfieber „ver⸗
seucht“ erklärt —
Handel und Gewerbe.
Köln, 5. Mai. (W. T. B.) Der „Köln. Volksz.“ zufolge hat der Westdeutsche Feinblechverband den Grundpreis auf 225 ℳ pro Tonne herabgesetzt. 3
Leipzig, 5. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 ℳ, pr. Juni 4,55 ℳ, pr. Juli 4,55 ℳ, pr. August 4,55 ℳ, pr. Sep⸗ tember 4,55 ℳ, pr. Oktsber 4,55 ℳ, pr. November 4,55 ℳ, pr. Dezember 4,55 ℳ Umsatz 290 000 kg. Behauptet.
Verkehrs⸗Anstalten.
. 8 8 “ 8 1 111““ 8
W. T. B.) Die mittelst des Reichs⸗Postdampfers „Nürn⸗
berg“ beförderte Post aus Australien (Abgang aus Sydney am
31. März) ist in Brindisi eingetroffen und gelangt für Berlin voraussichtlich am 8. d. M. Vormittags zur Ausgabe.