üÜüberaus
Hamburg, 5. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New⸗York eingetroffen. 2
London, 5. Mai. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „German“ ist am Sonnabend auf der Heimreise von Madeira abgegangen; die Union⸗Dampfer „Durban“ und „Athenian“ sind heute auf der Heimreise in Southampton, der Union⸗ Dampfer „Anglian“ auf der Ausreise in Capetown an⸗ gekommen. 1
— 6. Mai. (W. T. B.) Die Union⸗Dampfer „German“ und „Trojan“ sind gestern von Lissabon, ersterer auf der Heimreise, letzterer auf der Ausreise abgegangen. ““
Theater und Musik. Deutsches Theater.
Am Donnerstag findet die erste Aufführung von Goethe'’s „Cagmont“, nach der Einrichtung von Schiller, statt.
1.“
Neben Frl.
Reisenhofer, welche in der Rolle des Clärchen als Gast auftritt, sind
die Hauptrollen folgendermaßen besetzt: Egmont Hr. Nissen,
Oranien Hr. Pohl, Alba Hr. Friedmann, Brackenburg Hr. Sommer⸗
storff, Vansen Hr. Kadelburg, Schneider Jetter Hr. Engels. Lessing⸗Theater.
Am Donnerstag geht neu einstudirt Oscar Blumenthal's Lust⸗ spiel „Die große Glocke“ in Scene. Hr. Adolf Klein wird darin zum ersten Mal die Rolle des satirischen Zeichners Martin Murner pielen, mit welcher er an seinen früheren Wirkungs⸗ 18 und bei Gastspielen besondere Triumphe gefeiert hat. Als Theobald Vogt wird Hr. Oscar Sauer vom Stadttheater in Königsberg ein auf Engagement abzielendes Gastspiel eröffnen, während die Rolle der Ottilie von Fr. Eugenie Klein dar⸗ gestellt wird und als Constanze Gundermann Frl. Elsa Kühling, eine junge Künstlerin, debütiren soll. Eine Wiederholung des Lustspiels ist für nächsten Sonntag, den 11. Mai, angesetzt.
Kroll's Theater.
Nach der vielbewunderten „Traviata“ der Sgra Prevosti herrscht noch unausgesetzt die stärkste Nachfrage. Die ausgezeichnete Künstlerin wird daher auch in dieser Partie in der Schlußvorstellung der „Italienischen Oper“, am Donnerstag sich vom Berliner Publikum verabschieden. Nach altem guten Gebrauch der Italiener findet immer die letzte Vorstellung einer Stagione zum Benefiz des Impresario statt, und jeder der mitwirkenden Solisten verzichtet an diesem Ehrenabend auf den üblichen Antheil. Es darf dem Impresario, zu dessen Gunsten am Donnerstag die „Traviata“ nochmals in Szene geht, das besondere Verdienst nachgerühmt werden, dem Berliner Publikum auch diesmal wieder durch das Auftreten der Sgra. Prevosti die Bekanntschaft mit einer Gesangskünstlerin ver⸗ mittelt zu haben, die hier ebenso unvergessen bleiben wie sie ander⸗ wärts ihre künstlerischen Triumphe erneuern wird.
Der erste Opern⸗Abend in der neuen Saison, am 10. Mai, bringt das erste Gastspiel des Königlich preußischen Kammer⸗ sängers Emil Götze als Lyonel in Flotow's „Martha“. So be⸗ deutend mithin die bevorstehende Sommer⸗Oper einsetzt, so anziehend gestalten sich auch die weiteren Abende, denn schon drei Tage nach Eröffnung, am 13. Mai, tritt auch Marcella Sembrich auf. Die gefeierte Sängerin hat soeben ein Gastspiel in St. Peters⸗ burg beendet, das von höchstem Erfolge begleitet war.
Belle⸗Alliance⸗Theater.
Mit der Eröffnung seines Concertgartens ist das Belle⸗Alliance⸗ Theater wieder in die Reihe derienigen Vergnügungsanstalten getreten, welche sich der Gunst des Publikums ganz besonders zu erfreuen haben. Der elegant eingerichtete Garten mit seinen hübschen Promenadengängen, seinen geschmackvollen Illu⸗ minationseinrichtungen und sonstigen Dekorationen bietet einen angenehmen Aufenthalt, der von den Besuchern des Theaters durchaus gewürdigt wird. Auch in diesem Jahr hat es sich die Direktion angelegen sein lassen, für das Vergnügen der Garten⸗ gäste durch Engagement von Spezialitäten im umfangreichsten
Maße zu sorgen. So tritt ein oberbayerisches Instrumental⸗Quartett Sieger, 2800 ℳ der Zweiten, 800 ℳ dem Dritten:
auf, ferner ein humoristisches Wiener Sängerquartett, sowie die vom
öuu““
vorigen Jahr her bekannte Contra⸗Altistin u. s. w. Das Doppel⸗ Concert, ausgeführt von einer Militärkapelle und dem Hausorchester des Belle⸗Alliance⸗Theaters, trägt zur Unterhaltung des Publikums wesentlich bei. - b
Im Theater selbst geht „Der Nautilus“ mit sichern Schritten seiner hundertsten Wiederholung entgegen: der beste Beweis dafür, daß das unterhaltende Stück noch nichts an seiner Zugkraft eingebüßt hat. Mit unermüdlichem Eifer stellen die bewährten Kräfte die seltsamen Abenteuer der Reisenden dar, namentlich verdient Frl. Walden für die gefällige Art, wie sie den Schiffsjungen spielt, durchaus Anerkennung; nicht minder haben auf solche die übrigen Mitwirkenden Anspruch. So wird sich denn auch in der eben begonnenen Sommersaison das Belle⸗ Alliance⸗Theater wieder in der Gunst der Berliner behaupten.
Adolph⸗Ernst⸗Theater.
Eine Matinée zu wohlthätigem Zweck, welche der wärmsten Förderung würdig ist, veranstaltet am kommenden Sonntag, dem 11., ein Damen⸗Comité, an der Spitze Fr. Direktor Ernst, im Adolph⸗ Ernst⸗Theater. Die hervorragendsten Kräfte dieser Bühne haben zu der Mittags⸗Vorstellung ihre Mitwirkung zugesagt und die zug⸗ kräftigsten Nummern aus dem reichen Repertoire ihrer Solovorträge in Aussicht gestellt. Frl. Dora singt „Wiener G'stanzel“, Frl. Bäckers und die Herren Haßkerl, Tielscher und Carl Weiß Berlinische Couplets, die Damen Bender, Helmer, Reichardt, Roger, Richter. sowie die Herren Görß, Edmund Schmasow, Waldemar wechseln in heiteren und ernsten Deklamationen ab; auch ein vom Kapellmeister G. Lehnhardt komponirtes Lied steht auf dem Programm, für dessen Ausführung das ganze Orchester ebenfalls herangezogen ist. Die liebenswürdigen Künstlerinnen des Adolph⸗Ernst⸗Theaters haben sich bereit erklärt, vom Mittwoch ab persönlich dem Billetverkauf vorzustehen, und werden von diesem Tage ab von 5—6 Uhr Nach⸗ mittags im Theater als Kassirerinnen fungiren.
(Ohne Gewähr.) Bei der heute angefangenen Ziehung der 2. Klasse 182. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittagsziehung: 6 1 Gewinn von 15 000 ℳ auf Nr. 34 889. 1 Gewinn von 10 000 ℳ auf Nr. 93 385. 1 Gewinn von 5000 ℳ auf Nr. 179 196. 8 1 Gewinn von 3000 ℳ auf Nr. 94 163. 8 1 Gewinn von 1500 ℳ auf Nr. 148 83233. 3 Gewinne von 500 ℳ auf Nr. 5972. 82 840. 180 520. 8 Gewinne von 300 ℳ auf Nr. 10 361. 13 847. 25 168. 69 129. 98 901. 106 280. 150 644. 153 013.
8
Rennen zu Hoppegarten. 5. Mai 1890. “
I. Jungfern⸗Rennen. Klubpreis 2000 ℳ 1600 m. Frhrn. Ed. v. Oppenheim's dor W. „Page“ 1., Kapt. Jos's br. H. „Roß⸗ bach“ 2., Erbpr Fürstenberg's br. H. „Scheinkauf“ 3. Nach Gefallen mit fünftehalb Längen gewonnen; „Scheinkauf“ fünf Längen hinter „Roßbach“ Dritter. Werth: 2000 ℳ dem Sieger, 440 ℳ dem Zweiten, 80 ℳ dem Dritten.
II. Goldene Peitsche und Staatspreis 5000 ℳ 1200 m. Vertheidiger von 1889: Hr. V. May. Hrn. V. May's br. H. „Dalberg“ 1., Frhrn. Ed. v. Oppenheim's schwbr. H. „Battenberg“ 2., Gr. Redern’s F.⸗St. „Dorothea“ 3. Siegte im Handgalopp mit zwei guten Längen; ein Kopf zwischen „Battenberg“ und „Dorothea“. Werth: Ehrenpreis und 4800 ℳ dem Sieger, 200 ℳ dem Zweiten, 200 ℳ der Dritten.
III. Großes Hoppegartener Handicap. Klubpreis 10 000 ℳ 1600 m. Hrn. V. Mapy's schw. H. „Gaukler“ 1., Frhrn. Ed. von Oppenheim's br. St. „Micaëla“ 2, Major von Mollard's F.⸗H. „Uli“ 3. Nach scharfem Kampf um einen Kopf herausgeritten; „Uli“ eine Länge hinter „Micasla“ Dritter. Werth: 11 250 ℳ dem
Klubpreis 2000 ℳ Der Sieger für
Hrn. V. May’s F.⸗H. „Orcan“ Kapt. Jos'’s F⸗W. „Mariner“ 2., Mr. E. Kelly’'s br. H. „. Luck“ 3. Mühelos mit drei Längen gelandet; anderthalb Länge zwischen dem Zweiten und Dritten. Werth: 2390 ℳ — „O wurde für 5600 ℳ von Kapt. Joë gefordert
V. Staatspreis III. Kl. 3000 ℳ 1800 m. Hrn. L. Meyer F.⸗H. „Goldmann“ 1, Hrn. B. May’'s br. St. „Eintracht“ 2., Gr. Redern's br. H. „Dragoman“ 3. Leicht mit einer Länge gewonnen zehn Längen zwischen „Eintracht“ und „Dragoman“. Werth: 3345 ℳ dem Sieger, 345 ℳ der Zweiten.
VI. Effenberg⸗Jagd⸗Rennen. Klubpreis 2000 ℳ Herren Reiten. 3000 m. Rittm. v. Sydow's F⸗H. „Blücher“ Bef. 1., Lt. v. Elbe's schwbr. H. „Kronos“ Lt. v. Graevenitz 2., Hrn. Oscar Sch.⸗W. „Humor“ Frhr. v. Schleinitz 3. Siegte sicher mit eine halben Länge; „Humor“, welcher ausbrach, nach einer Weile Dritter Werth: 1940 ℳ dem Sieger, 540 ℳ dem Zweiten, 240 ℳ dem
IV. Balbeck⸗Rennen. 4000 ℳ käuflich. 1000 m.
1““
Mannigfaltiges.
Der heutigen Nummer des „R.⸗ u. St⸗A.“ liegt in einer außerordentlichen Beilage eine Anzeige des Berliner Litho⸗ graphischen Instituts (Julius Moser), Berlin W. 35, bei, der zufolge im Verlage des Instituts die amtliche Karte der Landwehrbezirks⸗Eintheilung in II. Auflage am 10. d. M. unter dem Titel „Karte der Landwehrbezirks⸗ Eintheilung des Deutschen Reichs“ erscheinen wird. Die Karte ist auf Veranlassung des Königlich preußischen Kriegs⸗
Ministeriums in der Kartographischen Abtheilung der Königlichen
Landesaufnahme bearbeitet und zum Preise von 6 ℳ käuflich.
Kiel, 3. Mai. (Kiel. Ztg.) Gestern Nachmittag fand im Beisein Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Heinrich sowie der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen die feierliche Einweihung des Kaiser Wilhelm I⸗Stifts statt. Das Haus ist für alte, schwache Personen bestimmt, denen ein behaglicher Lebens⸗ abend bereitet werden soll. Noch vor Eröffnung des Hauses waren alle Plätze vergeben, und es sind von der Geselsscaft frei⸗ williger Armenfreunde bereits drei Plätze zur Erweiterung des Stifts angekauft worden. Probst Jeß hielt die Weiherede. Nah der Feier besichtigten die hohen Herrschaften die Räume des Stifts.
Ulm. (Frkf. Journ.) Das Münsterfest ist nun endgültig auf den 30. Juni und die folgenden drei Tage festgesetzt. Der Ge⸗ neral⸗Intendant des Stuttgarter Hoftheaters, Dr. von Werther, wird die Regie des dafür in Aussicht genommenen Oesterlen’schen Festspiels leiten. An dem historischen Festzuge, der auch hinsichtlich des künstlerischen Arrangements und der Kostüme ganz großartig zu werden verspricht, werden sich etwa 1500 Personen betheiligen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. “ Paris, 6. Mai. (W. T. B.) In dem heute Vor⸗ mittag abgehaltenen Ministerrath unterzeichnete der Prä⸗ sident Carnot ein Dekret, durch welches die Organisation des Generalstabes der Armee vervollständigt und General Miribel zum Chef des Generalstabes ernannt wird. Kopenhagen, 6. Mai. (W. T. B.) Die hiesigen Maurergesellen beschlossen, die Arbeit am Montag einzustellen, falls die Meister ihnen nicht den neunstündigen statt des bisher zehnstündigen Arbeitstages einräumen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
SObXInvASmen
Wetterbericht vom 6 Mai, Morgens 8 Uhr.
Friedrich. fang 7 Uhr.
8 8
Stationen. W. Taubert.
g. d. Meeressp. red in Millim.
Bar. auf 0Gr.
2 bedeckt 2 wolkig 3 wolkenlos 1 Regen still wolkenlos - 2 bedeckt 1 halb bed. 1 bedeckt
Mullaghmore Aberdeen bristiansund Kopenhagen. 755 Stockholm. 759. Haparanda . 757 760 761
751 OSO
754 SO 11 756 WSW L11 598 Hamburg. 754 NNO 1 Nebel'“) 9 Swinemünde 753 NNO 2 bedeckt 10 Neufahrwasser 753 8 1 Regen²) 12 öö“ 3 balb bed. 18 . 755 SSO. 2wolkig 11 . 658 WNW 2 Regen⸗) 10 Karlsruhe. . 757 SW 2 wolkenlos 12 Wiesbaden . [756 NW 3 wolkenlos 12 München.. 758 W 3 wolkenlos 10 Chemnitz. 755 SW 2 Regen¹) 11 Wimn. ... 753 NW 2 bedeckt⁵) 14 Wien 754 W 4 wolkig 11 Breslau. 2753 NNW 1 bedeckt 14
Donnerstag:
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Wagner.
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Tell. Anfang 7 Uhr.
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4 wolkig 1” 3 halb bed. 14 1 wolkig 10 1 halb bed. 14
Freitag:
Donnerstag: mann.)
Freitag: Cäsar.
in 4 Akten von Friedrich von Flotow. Text (theil’ weise nach dem Plane des St. Georges) von W. Dirigent: Musikdirektor Wegener.
Schauspielhaus. Zauber⸗Komödie Nach A. W. v. S Tanz von gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Musikalische Direktion: Hr. Steinmann. Opernhaus.
in 5 Aufzügen von Shakespeare.
Ning des Nibelungen. Zweiter (Siegfried: Hr. Kammersänger Gudehus, vom Kgl. Hof⸗Theater in Dresden, als Gast.)
Schauspielhaus. Schauspiel in 5 Aufzügen von
Deutsches Theater. Mittwoch: Mein Leopold.
Donnerstag: Zum 1. Male: Egmont. (Clärchen: Frl. Maria Reisenhofer, als Gast.) Der Sohn der Wildniß.
Berliner Theater. Mittwoch: Julius Cäsar. Die wilde Jagd.
33. Abonnements⸗Vorstellung. Julius
Tessing-Theater.
Stanley in Afrika. An⸗ von Alex. Moszkowski und Musik von C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag:
112. Vorstellung. Der Sturm.
Musik von
chlegel's Uebersetzung. “ In Scene
E. Graeb Mittwoch: Zum 110. Male:
nathan. und Julius Bauer
Anfang 7 Uhr.
109. Vorstellung. Der Bühnenfestspiel von Rich. “ Hr. Kapellmeister Federmann
Donnerstag:
Anfang 7 Uhr. Sonnabend:
Wilhelm Schiller.
Eröffnung
113. Vorstellung.
burg. Mittwoch: von Robert Buchholz.
Donnerstag: Marquise.
(Hedw. Nie⸗ Donnerstag:
Sonnabend: Eröffnung der Martha. 1 Kammersänger, als Gast.)
Mittwoch, 14. Mai: Mittwoch: Die Ehre.
Victoria-Theater. Mittwoch: Zeitgemälde in 10 Bildern Richard sthanst Ballet von C. Severini.
Dieselbe Vorstellung.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Der arme Jo⸗ Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Anfang 7 Uhr. Der arme Jonathan. des Concert⸗Parks. — Täglich: Doppel⸗Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern I. Ranges.
Jeden Sonnabend: Großes Parkfest
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗
rg Zum 87. Male:
Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Anfang 7 ¼ Uhr.
Kroll’'s Theater. Mittwoch: Geschlossen.
Schluß der italien. Opern⸗Saison. La Traviata mit Sgra. Prevosti. Opern⸗Saison. (Lyonel: Hr. Emil Götze, Kgl. preuß.
Erstes Auftreten der Kgl. preuß. Kammersängerin Marcella Sembrich.
Zum 260. M.: Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Bianka Hanke mit Hrn. Ludwig Schott (Ernsdorf Lehngut — Langenbielau). — Frl. Gertrud Hübner mit Hrn. Lehrer Gotthold Raschdorf (Breslau — Sandraschütz). — Frau verw. Klara Hundsdörfer, geb. Andrae, mit Hrn. Magistratssekretär Martin Stolp (Berlin). — Frl. Margarethe Dette mit Hrn. Dr. Eugen Haagen (Berlin). — Frl. Hedwig Stümer mit Hrn. Kaufmann Otto Wiesike (Berlin— Branden⸗ burg a. H). — Frl. Elly Talke mit Hrn. Kauf⸗ mann Gustav Ludwig (Berlin—Swinemünde). — Frl. Marie Hofmann mit Hrn. Heinrich Krüger (Markneukirchen — Berlin). — Frl. Auguste Uecker⸗ münde mit Hrn. Fritz Sandhop (Rostock). — Frl. Margarethe Thoma mit Hrn. Max Boch⸗ mann (Chemnitz).
Verehelicht: Hr. Gymnasiallehrer Dr. Hermann Blasius mit Frl. Alma Pastorff (Bunzlau) — Hr. Paul Leske mit Frl. Marta Moeller (Berlin). Hr. Ernst Nelken mit Frl. Malwine Cukier (Berlin). — Hr. Bruno Müller mit Frl. Klara Töpfer (Berlin). — Hr. Karl Dabbert mit Frl.
8 Ida Düwel (Rostock). — Hr. Albert Töbing mit
8 Frl. Nanny Schnehage (Bevensen). — Hr. Rechts⸗
8 anwalt Dr. Ernst Springer mit Frl. Gertrud Müller (Berlin). — Hr. Egon Deutsch mit Frl. Anna v. Keller (Berlin). 1 .
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Sevdel (Wreschen). — Hrn. Richard Holland (Königsberg). — Hrn. Amtsrichter Paul Skutsch (Nieder⸗Wüstegiersdorf). — Hrn. Amtsgerichts⸗ Rath Mitschke (Glogau). — Eine Tochter: Hrn. Richard Meister (Berlin). — Hrn. Architekten Gedeon Majunke (Szepeßzombat, Ungarn). — Hrn.
Nathanson.
Theater.
Dirigent:
Marquise. Deutsch
758 NO 3 wolkenlos 11 1618 still halb bed. 15 ¹) Abends Wetterleuchten. ²) Nachmittags Gewitter. ³) Nachmittags Gewitter. ⁴) Abends Wetterleuchten. ⁵) Thau. Uebersicht der Witterung. Ein ziemlich tiefes barometrisches Minimum liegt vor dem Kanal, eine flache umfangreiche Depression zwischen Skandinavien und der Balkanhalbinsel. Das Wetter ist in Central⸗Europa bei schwacher Luftbewegung vorwiegend trübe und durchschnittlich etwas kühler, nur im südwestlichen Deutschland berrscht wolkenlose Witterung. In Deutschland fanden gestern zahlreiche Gewitter statt. Deutsche Seewarte.
Ile d' Ax.. 756 18 wolkig üern
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 108. Vorstellung. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch⸗komische Oper
Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann. Donnerstag: Neu einstudirt: Die große Glocke. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. (Hr. Oscar Sauer und Frl. Elsa Kühling als Debut) Freitag: Ein Besuch. Schauspiel in 2 Akten von Eduard Brandes. — Hierauf: Mädchen⸗ rache. Komödie in 2 Akten von Eduard Bauern⸗
feld. Sonnabend: Die große Glocke.
Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 18. Male: Rigobert. Posse in 3 Akten nach dem Franzö⸗ sischen der Grenet⸗Dancourt u. Burone von Hans Ritter. Vorher: Zum 18. Male: Das Armband. Schwank in 1 Akt nach einer vorhandenen Idee von Fritz Mai und Franz Guthery. Anfang 7 ½ Uhr.
Der Sommergarten ist geöffnet.
Donnerstag: RNigobert. — Das Armband. Sonnabend: Zum 1. Male: Hänschen. Schwank in 3 Akten von A. Hennequin und E. de Najac Zum Schluß: Guten Morgen, Herr Fischer! Vaudeville⸗Burleske nach Lockroy von W. Friedrich Musik von Stiegmann. 1
Velle-Alliance-Theuter. Mittwoch: Zum 67. Male: Der Nautilus. Großes Ausstattungs⸗ stück mit Gesang und Tanz in 4 Akten und 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander. Musik von E. Christiani und A. Wicher.
Im prachtvollen glänzend renovirten Sommergarten Großes Militär⸗Doppel⸗Concert. Auftreten sämmt⸗ licher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Etablissements. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.
Mittwoch: Zum 87. Male: Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Mittags 12 Uhr: Matinée zu einem wohlthätigen Zweck. Unter gefälliger Mitwirkung sämmtlicher Mitglieder des Adolph Ernst⸗Theaters.
Urania, Invalidenstraße 57 /62. Geöffnet von 12 — 11 Uhr. Mittwoch, um 8 Uhr: Hr. Archen⸗ hold: Was wir vom Monde wissen.
Amtsrichter Dr. Grospietsch (Breslau). — Hrn. Ewald Grudzinski (Magdeburg). — Hrn. Dr. Chazau (Grodno). — Hrn. Georg Tobing (Uelzen).
Gestorben: Frau Elise v. Gräffendorff, geb. Ma⸗ delung (Schloß Treben). — Hr. Dr. Martin Klamroth (Hamburg). — Hr. Konstantin Ulrich (Breslau).
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie ein Prospekt des Berliner Lith. In⸗ stituts (Julius Moser), betreffend Karte der Landwehr⸗Bezirks⸗Eintheilung des Deutschen Reichs, und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 28. April bis 3. Mai 1890.
8
Erste Beilag 1—
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen St
110.
Berlin, Dienstag, den 6. Mai
1890.
—
Deutsches Reich.
8 Zuckermengen, 8
welche in der Zeit vom 16. bis 30. April 1890 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung
abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind⸗
[710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter
90 Proz. Polarisation. 711: Kandis und Zucker in weißen vollen harten sogenannte Crystals ꝛc.
712: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.]
Zucker von unter 98, aber mindestens Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert.
Wasser enthaltende) Zucker in
—
Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt:
Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter
Staaten 1 bezw. Verwaltungs⸗Bezirke.
zur unmittelbaren Ausfuhr
amtlichem Mitverschluß wurden
gegen Erstattung der Vergü⸗
tung in den freien Verkehr zurückgebracht
zur Aufnahme in eine öffent⸗ liche Niederlage oder eine Privatniederlage unter amt⸗
lichem Mitverschluß
71⁰ 711
712² g kg
II1I111“ 710 711 kg kg kg kg
Preußen.
Provinz Ostpreußen Westpreußen Brandenburg. Pommern. Posen. AJA111“*“ Sachsen, einschl. der schwarzb.
Unterherrschaften Schleswig⸗Holstein. 5 346 226 629 Hannobdde — 126 959 4 900 L4“ — 1 213 Rheinland. “ 472 535 462 915
1 445 688 11 385 96 319
701 832 5 949 628
150 002 178 068] 2 024 304
107 200 —
2 189 887 4 963 368 816
— 20 3 472 . -
719 182 170 392 108 251 29 88 2 277 067 10 365 34 10 xc
63 4927* —
15 494 350 000 144 840 341 500 —
Sa. Preußen 4 073 931 8 198 677 Bayern. 5 572 355 095 Sachsen 4 960 17134 Lüee14*“ — Mecklenburg — “ ; 1 408 974 JoC17171116““ Bremen v11.““ 1 139 666 — Hamburg 15 174 072 522 419
522 691
3546 870 1 034 700 3347 682 27 804 118 616 300 000 860 900 V
200 000
“
12 000 —
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet . . 23 194 544 11 063 664
Hierzu in der Zeit vom 1. August 1889 bis 15. April 1890. 6A6“
256 372068 117669330
608 911
8 531 67
79 098 4 408 627 27 804 118 616
3 846 870 1 034 700
229919816 21 567 616, 2 621 889 [36 461 979 568 047 1 190 384
Zusammen.. b
In demselben Zeitraum des Vorjahres. Berlin, im Mai 1890.
279 571 612 128732994 9 140 582 233766686 22 602 316
246 711 066 102411706/12 780 153/183591625,18 899 078 2 996 506147 842 394
1 309 000.
595 851
772 351
2 700 98740 870 606
527 822
Kaiserliches Statistisches Amt. Becker.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung, zugegangen:
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
. Artikel 1. b
Der Titel VII der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung: Gewerbliche Arbeiter (Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte,
Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter). I. Allgemeine Verhältnisse.
Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Ge⸗ werbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft.
§. 105 a.
Zum Arbeiten an Sonn⸗ und Festtagen können die Gewerbe⸗ treibenden die Arbeiter nur in soweit verpflichten, als es sich um Arbeiten handelt, welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes auch an Sonn⸗ und Festtagen vorgenommen werden dürfen.
Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berück⸗ sichtigung der örtlichen und konfessionellen Verhältnisse die Landes⸗ regierungen.
§. 105 b.
Im Betriebe von Bergwerren, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, von Hüttenwerken, Fabriken und Werkstätten, von Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, von Werften und Ziege⸗ leien sowie bei Bauten aller Art dürfen Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen nicht beschäftigt werden. Ruhe hat für jeden Sonn⸗ oder Festtag vierundzwanzig Stunden, für das Weihnachts⸗, Neujahrs⸗, Oster⸗ und Pfingstfest achtundvierzig Stunden, in sonstigen Fällen für zwei aufeinander folgende Sonn⸗ und Festtage sechsunddreißig Stunden zu dauern. Die Ruhezeit hat frühestens am vorhergehenden Werktage um 6 Uhr Abends, spätestens am Morgen des Sonn⸗ und Festtages um 6 Uhr zu beginnen.
Im Handelsgewerbe dürfen Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden. Die Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werden unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottes⸗ dienst bestimmten Zeit von der Polizeibehörde festgestellt. Die Fest⸗ stellung kann für verschiedene Zweige der Handelsgewerbe verschieden erfolgen. Für die letzten vier Wochen vor Weihnachten sowie für einzelne Sonn⸗ oder Festtage, an welchen örtliche Verhältnisse einen
erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, kann die Polizei⸗ ehörde eine Vermehrung der Stunden, während welcher die Be⸗ schäftigung stattfinden darf, zulassen. §. 105 c. 1
Die Bestimmungen des §. 105 b finden keine Anwendung:
b 1) auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Interesse unver⸗ züglich vorgenommen werden müssen;
2) auf Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche
Die den Arbeitern zu gewährende
ddeer regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs be⸗
dingt ist, sowie auf Arbeiten, von welchen die Wiederaufnahme des vollen werktäglichen Betriebs abhängig ist, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können;
3) auf Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Roh⸗ stoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können;
4) auf Gast⸗ und Schankwirthschafts⸗, sowie auf gewerbe.
Gewerbetreibende, welche Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen mit
Verkehrs⸗
verpflichtet, ein Verzeichniß anzulegen, in welches für jeden einzelnen Sonn⸗ und Festtag die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer ihrer Beschäftigung sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzu⸗ tragen sind. Das Verzeichniß ist auf Erfordern der Ortspolizeibehörde sowie dem im §. 139 b. bezeichneten Beamten jederzeit zur Einsicht
vorzulegen.
Bei den unter Ziffer 2 und 3 bezeichneten Arbeiten sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, jeden Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntage volle vierundzwanzig Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von sechs Uhr Morgens bis sechs Uhr Abends von der Arbeit frei zu lassen.
§. 105 d.
Für bestimmte Gewerbe, insbesondere für Betriebe, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten, sowie für Betriebe, welche ihrer Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, oder welche in ge⸗ wissen Zeiten des Jahres zu einer außergewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt sind, können durch Beschluß des Bundesraths Ausnahmen von der Bestimmung des §. 105 b Absatz 1 zugelassen werden.
Die Regelung der an Sonn⸗ und Festtagen in diesen Betrieben gestatteten Arbeiten und der Bedingungen, unter welchen sie gestattet sind, erfolgt für alle Betriebe derselben Art gleichmäßig und unter Berücksichtigung der Bestimmung des §. 105 c Absatz 3.
Die vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen sind durch das Reichs⸗Gesetzblatt zu Eö“
105 e.
Sonn⸗ und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, sowie für Betriebe, welche ausschließlich mit durch Wind oder unregel⸗ mäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten, können durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde Ausnahmen von den im §. 105 b getroffenen Bestimmungen zugelassen werden. Die Regelung dieser Ausnahmen hat unter Berücksichtigung der Bestimmung des §. 105 c Absatz 3 zu erfolgen. 105 *
Wenn zur Verhütung eines unverhältnißmäßigen Schadens ein nicht vorherzusehendes Bedürfniß der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn⸗ oder Festtagen eintritt, so können durch die untere Verwal⸗ tungsbehörde Ausnahmen von der Bestimmung des §. 105 b Absatz 1 für bestimmte Zeit zugelassen werden.
Die Verfügung der unteren Verwaltungsbehörde ist schriftlich zu erlassen und muß von dem Unternehmer auf Erfordern dem für die Revision zuständigen Beamten an der Betriebsstelle zur Einsicht vor⸗ gelegt werden.
Die untere Verwaltungsbehörde hat über die von ihr gestatteten Ausnahmen ein Verzeichniß zu führen, in welchem die Betriebsstätte,
Arbeiten der unter Ziffer 1) bis 3) erwähnten Art beschäftigen, sind
Für Gewerbe, deren vollständige oder theilweise Ausübung an j
die gestatteten Arbeiten, die Zahl der in dem Betriebe beschäftigten und der an den betreffenden Sonn⸗ und Festtagen thätig gewesenen Arbeiter sowie die Dauer und die Gründe der Erlaubniß einzu-
tragen sind. §. 105 g.
Das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn⸗ und Festtagen kann durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths auf andere Gewerbe ausgedehnt werden. Auf die von dem Verbote zuzulassenden Ausnahmen finden die Bestimmungen d §§. 105 c bis 105 f entsprechende
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Die Bestimmungen der §§. 105 a bis 105 g stehen weitergehenden landesgesetzlichen Beschränkungen der Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen nicht entgegen. 8
Den Landes⸗Centralbehörden bleibt vorbehalten, für einzelne Festtage, welche nicht auf einen Sonntag fallen, Abweichungen von der Vorschrift des §. 105 b Absatz 1 zu gestatten. Auf das Weih⸗ nachts⸗, Oster⸗ und Pfingstfest findet diese Bestimmung keine An⸗ wendung.
Gewerbetreibende, welchen die bürgerlichen Ehrenrechte ab⸗ erkannt sind, dürfen, so lange ihnen diese Rechte entzogen bleiben, it der Anleitung von Arbeitern unter achtzehn Jahren sich nicht efassen.
Die Entlassung der dem vorstehenden Verbote zuwider beschäftigten Arbeiter kann polizeilich erzwungen werden.
§. 107.
Minderjährige Personen dürfen, soweit reichsgesetzlich nicht ein Anderes zugelassen ist, als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem Arbeitsbuche versehen sind. Bei der Annahme solche Arbeiter hat der Arbeitgeber das Arbeitsbuch einzufordern. Er i verpflichtet, dasselbe zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzu⸗ legen und nach rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses wieder auszuhändigen. Die Aushändigung erfolgt, wenn der Arbeiter das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an den Vater oder Vormund, andernfalls an den Alrbeit selbst, sofern nicht der Vater oder Vormund ausdrücklich verlangt hat, daß das Arbeitsbuch an ihn ausgehändigt werde. Mit Ge⸗ nehmigung der Gemeindebehörde kann die Aushändigung des Arbei buches auch an die Mutter oder einen sonstigen Angehörigen oder unmittelbar an den Arbeiter erfolgen.
Auf Kinder, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung. 8
§. 108. 8
Das Arbeitsbuch wird dem Arbeiter durch die Polizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem er zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, wenn aber ein solcher im Gebiet des Deutschen Reichs nicht stattgefunden hat, von der Polizeibehörde des von ihm zuer erwählten deutschen Arbeitsortes kosten⸗ und stempelfrei ausgestellt Die Ausstellung erfolgt auf Antrag oder mit Zustimmung des Vaters oder Vormundes; ist die Erklärung des Vaters nicht zu beschaffen, oder verweigert der Vater die Zustimmung ohne genügenden Grund und zum Nachtheile des Arbeiters, so kann die Gemeindebehörde die Zustimmung desselben ergänzen. Vor der Ausstellung ist nachzuweisen, daß der Arbeiter zum Besuche der Volksschule nicht mehr verpflichte ist, und glaubhaft zu machen, daß bisher ein Arbeitsbuch für ihn no nicht ausgestellt war.
§. 109.
Wenn das Arbeitsbuch vollständig ausgefüllt oder nicht mehr brauchbar, oder wenn es verloren gegangen oder vernichtet ist, so wird an Stelle desselben ein neues Arbeitsbuch ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt durch die Polizeibehörde desjenigen Orts, an welchem der In haber des Arbeitsbuchs zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat Das ausgefüllte oder nicht mehr brauchbare Arbeitsbuch ist durch einen amtlichen Vermerk zu schließen.
Wird das neue Arbeitsbuch an Stelle eines nicht mehr brauch⸗ baren, eines verloren gegangenen oder vernichteten Arbeitsbuchs aus⸗ gestellt, so ist dies darin zu vermerken. Für die Ausstellung kann in diesem Falle eine Gebühr bis zu fünfzig Pfennig erhoben werden.
§ 110
Das Arbeitsbuch (§. 108) muß den Namen des Arbeiters, Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, Namen und letzten Wohnort seines Vaters oder Vormundes und die Unterschrift des Arbeiters enthalten. Die Ausstellung erfolgt unter dem Siegel und der Unterschrift der Behörde. Letztere hat über die von ihr ausgestellten Arbeitsbüche ein Verzeichniß zu führen. . Die Einrichtung der Arbeitsbücher wird durch den Reichskanzler bestimmt.
S§. 111.
Bei dem Eintritte des Arbeiters in das Arbeitsverhältniß hat der Arbeitgeber an der dafür bestimmten Stelle des Arbeitsbuches die Zeit des Eintrittes und die Art der Beschäftigung, am Ende des Arbeitsverhältnisses die Zeit des Austrittes und, wenn die Beschäftigung Aenderungen erfahren hat, die Art der letzten Beschäftigung des Arbeiters einzutragen.
Die Eintragungen sind mit Tinte zu bewirken und von dem Arbeitgeber oder dem dazu bevollmächtigten Betriebsleiter zu unter⸗ zeichnen. Sie dürfen nicht mit einem Merkmal versehen sein, welches 84. .5 des Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeichnen
ezweckt.
Die Eintragung eines Urtheils über die Führung oder die Leistungen des Arbeiters und sonstige durch dieses Gesetz nicht vor⸗ gesehene Eintragungen oder Vermerke in oder an dem Arbeitsbuche sind unzulässig.
§. 112.
Ist das Arbeitsbuch bei dem Arbeitgeber unbrauchbar geworden, verloren gegangen oder vernichtet, oder sind von dem Arbeitgeber un- zulässige Eintragungen oder Vermerke in oder an dem Arbeitsbuche gemacht, oder wird von dem Arbeitgeber ohne rechtmäßigen Grund die Aushändigung des Arbeitsbuches verweigert, so kann die Aus- stellung eines neuen Arbeitsbuches auf Kosten des Arbeitgebers bean- sprucht werden.
„Ein Arbeitgeber, welcher das Arbeitsbuch seiner gesetzlichen Ver⸗ pflichtung zuwider nicht rechtzeitig ausgehändigt oder die vorschrifts⸗ mäßigen Eintragungen zu machen unterlassen oder unzulässige Ein⸗ tragungen oder Vermerke gemacht hat, ist dem Arbeiter entschädigungs- pflichtig. Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht innerhalb vier Wochen nach seiner Entstehung im Wege der Klage oder Einrede geltend gemacht ist.
§. 113.
Beim Abgange können die Arbeiter ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern.
Dieses Zeugniß ist auf Verlangen der Arbeiter auch auf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen.
Ist der Arbeiter minderjährig, so kann das Zeugniß von dem Vater oder Vormund gefordert werden. Diese können verlangen, daß das Zeugniß nicht an den Minderjährigen, sondern an sie ausge⸗ händigt werde. Mit Genehmigung der Gemeindebehörde kann auch gegen den Willen des Vaters oder Vormundes die Aushändigung unmittelbar an den Arbeiter erfolgen.
§. 114. Auf Antrag des Arbeiters hat die Orts⸗Polizeibehörde die Ein⸗