— „Thüringer Wanderbuch“. Von August Triniuk. 1 J. C. C Bruns’ Verlag.
Dritter Band. Minden i. Westfalen.
Sr. Hoheit
widmet von dem Verfasser.
Eigene Anschauung
die reiche Fülle bieten. . Zweiten in den
setzt Trinius wie keinen Amt eines Reisebegleiters zu versehen,
rone ihm mitzutheilen hat.
Wartburg.
nur noch das Gebirge mit
Meere glich, woraus — rettungsverheißende
Gipfel so wie eine
dem Herzog zu Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Ern — Bereits in zwei Bänden seines ver⸗ dienstvollen und fleißigen Werks hat sich Trinius angelegen sein lassen, dem deutschen Volk eine der schönsten Gegenden des Vaterlandes, die thüringischen Lande mit ihrem Reichthum an herrlichen Gegenden zu schildern. Als ein treuer Führer begleitet er den wanderfrohen Leser durch jene gesegneten Gaue, indem er in anmuthiger Weise auf alles Wissenswertbe hinweist, die Reize der einzelnen Landschaften würdigt und ins beste Licht setzt und neue Wege, neue Fahrten angiebt,
welche in abwechselnder Folge des Ueberraschenden und Schönen und Erfahrung
und wer Thüringen besucht, thut gut, neben einem wirklichen Reisehandbuch auch das Wander⸗ buch mitzunehmen, damit er entweder auf der Hinfahrt oder auf der Wanderung selbst bequem nachlesen kann, was sein ortskundiger Cice⸗ Gerade dieser dritte Band dürfte be⸗ sonders zu empfehlen sein, denn Trinius behandelt in ihm die schönsten Partien des Thüringer Waldes, die Gegend von dem Inselberg bis zur Er beginnt seine Wanderung auf dem erstgenannten 2815 Fuß hohen Berge, welcher einen weiten Ueberblick über die be⸗ waldeten Bergzüge jener gesegneten Gegend gestattet. Der Name Insel⸗ berg, welcher vielfache Deutungen erfahren hat, ist der Volkssage nach so zu erklären, daß einst das ganze Thüringer Land einem großen seinem höchsten Insel Aber nicht nur der Inselberg ist ein vielbesuchter Wallfahrtsort für Touristen, sondern auch das Land, welches zu seinen Füßen sich ausbreitet, gehört mit zu den schönsten Theilen des Thüringer Landes, indem hier
st II. ge⸗
genau kennt und durchforscht hat.
Stand, das
nach Tabarz und Kabarz.
Inselberge bis grunde, dem Tabarzer Mühlbach durchpulsen landschaftliche Schönheit der
emporstieg.
bekannt welches
Erbstromes entlang; reichen Oertchens,
ie Sagen und bistorischen 8 den Freund des Volksthümlichen anlecken und ergötzen dürften. Wartburg und Reinhardsbrunn, Hörselberg und die Drei Gleichen, die Bonifaziussäule bei Altenbergen und der Thurm des Kyffhäuser, das Alles sind Stätten, welche nicht nur das Auge des Naturfreundes, sondern auch den Geist des Geschichtsforschers in gleicher Weise er⸗ freuen werden. In fesselndem Vortrag beschäftigt sich Trinius im ersten Kapitel mit dem Inselberg selbst, den er in allen seinen Theilen 1 Alle die Geheimnisse dieses prächtigen die Waldgebirges zieht er ans Tageslicht, aber nicht, um sie ihres Zaubers zu berauben, sondern um sie in schwungvoller poetischer Sprache zu feiern. Der Ungeheure Grund, der Uebelberg, die Hexenbank, der Aschenberg, Gückelbahnsprung, Falkenstein, Triefstein, Simmetsstein und die Tanzbuche sind es, welche im nächsten, „Der ungeheure Grund“ en werden. Dann führt uns Trinius Beide bilden den Schlußstein zweier romantischer Felsenthäler, welche sich von dem majestätisch drohenden zu dem tief unten Grunde,
dieselben.
betitelten Kapitel in Betracht gezog
nächsten Umgebung wissenswerth ist, wird dem Leser wie immer an⸗ ziehend geschildert. Nun geht es weiter zum Lauchagrunde, Brotterode, in den Mühlbach⸗Grund, ins Sembachthal, von da zum Winterstein, nach Schwarzhausen, Steinbach und Kloster Weißenborn und Heiligen⸗ stein bis Ruhla, welches der thüringische Dichter Ludwig Storch in heimathlicher Ruhlaer Mundart so reizend besungen hat. Stunde zieht sich Ruhla, das gegen 5000 Einwohner zählt und den größten Marktflecken Thlüringens darstellt,
namentlich
rinnerungen reicher als anderswo
ganze Wartberges
ausgebreiteten weiten Thal⸗ niederziehen. Laucha und Was über Geschichte und beiden Ortschaften und ihrer
ein Asyl bot. Ueber eine
zu beiden Seiten des Fleiß des industrie⸗ durch seine Meer⸗
ist der empfohlen sei,
schaumkopffabrikation einen B an Sagen ist es reich; wer kennte nicht diejen’ge vom eisernen Land⸗ grafen? So gelangen wir denn unter Trinius' bewährter Führung in das Gebiet der Wartburg; Hohesonne, Drachenstein und Umgebung, das herrliche Marienthal, die nächsten Umgebungen des Wartberges, das sind die Stationen, welche uns zu der Perle der deutschen Burgen, zur Wartburg selbst leiten. Ihr hat Trinius denn auch ein ganzes Kapitel gewidmet und wirklich hat er damit nicht zu viel gethan, wenn er Bedeutung nur vor Augen führen will. Nachdem er kurz auf die historischen Daten hingewiesen, den Sängerkrieg, den Aufenthalt Luther's u. A. m., legt er dar, wie es kommt, daß seit Beginn dieses Jahrhunderts, von dem großen Wartburgfest im Jahre 1817 an, diese Stätte zu einer so ar ßerordentlichen Beliebtheit gelangt“ und der Mittelpunkt so zahl⸗ reicher großer Festlichkeiten und Versammlungen geworden ist. Trinius weist namentlich auf das Verdienst hin, welches sich der Großherzog Karl Alexander erworben, als er bald nach seinem Regierungsantritt den Entschluß kundgab und ausführte, das Ahnenschloß des sächsischen Fürstenhauses in aller Pracht wiederherzustellen. Es sollte 3 Epochen seines Daseins treulich widerspiegeln: das 12. und 13. Jahrhundert, wo es als Sitz mächtiger, ritterlicher und kunstliebender Fürsten, als Kampfes⸗ stätte deutscher Sänger und Dichter des Mittelalters weit hinaus über die Grenzen des deutschen Vaterlandes gestrahlt hatte, und dann das 16. Jahrhundert, in welchem es dem größten Manne jener Zeit In welch großartiger Weise der kunstsinnige Fürst sein Vorhaben ausgeführt hat, dessen wird Jeder Zeuge, welcher die Wartburg besucht, und auch für sie wird ihm das Trinius’sche Wanderbuch, das allen Thüringen besuchenden Reisenden bestens
Ruf erworben bat. Aber auch
Bauwerks und des
dieses prächtigen 28 Leser
annähernd in großen dem
Zügen
ein willkommener Führer sein. (Der Preis dieses
3. Bandes beträgt 5,50 ℳ, für das gebundene Buch 7 ℳ)
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
.Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
18 1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[8932] Steckbrief.
Gegen den Dienstknecht Friedrich Koß, aus Schwentainen in Schlesien gebürtig, später zu Burghaun und Niesig bei Fulda aufhaltend, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dieb⸗ stahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Burg haun abzuliefern. (J. 1898/87.) v
Hanau, den 5. Mai 1890. * Der Königliche I. Staatsanwalt. 8 Kitz 1
[8929] Steckbriefs⸗Zurücknahme. Der unterm 3. Juli 1883 hinter den Handlun
commis Max Gutmann, geb. den 6. August 1862,
zu Cannstadt im Königreich Württemberg, erlassene
Steckbrief (Stück Nr. 31147/83) wird hier
zurückgenommen. Altona, den 1. Mai 1890.
Der Erste Staatsanwalt.
[8931] Bekanntmachung. 8
Die unterm 9. Juni 1885 in diesem Blatte Stück 139 pro 1885 sub Nr. 14 071 hinter die Militärpflichtigen Paetznick und Genossen er⸗ lassene offene Strafvollstreckungs⸗Requisition wird mit Ausnahme
1) des sub 2 genannten Nagelschmied Heiter,
2) des sub 4 genannten Friedrich Wilhelm Krause,
3) des sub 50 genannten Knechts Adalbert Rux, hierdurch erneuert. — M ¹ 78/84. ““
Landsberg a./W., den 2. Mai 1890. 8
Kgöniglicher Erster Staatsanwalt. EIöIW 1“ 8930] Strafvollstreckungs⸗Requisition.
Die Wehrpflichtigen:
1) der Heinrich Wrobel, geboren zu Klein⸗ Deutschen, Kreis Kreuzburg O./S., am 21. Sep⸗ tember 1863, letzter Wohnort Klein⸗Deutschen,
2) der Emil Alfred August Günzel, geboren zu Golkowitz am 6. November 1863, letzter Wohnort Golkowitz,
3) der Karl Polka, geboren zu Schönfeld am 1. Februar 1863, letzter Wohnort Simmenau,
4) der Johann Stralkowski, geboren zu Groß⸗ Blumenau am 14. Mai 1864, letzter Wohnort Groß⸗Blumenau,
5) der Georg Schayer, geboren zu Kreuzburg O./S. am 3. November 1864, letzter Wohnort Kreuzburg O./S.,
6) der Johann Josef Zgodzay, geboren zu Roschkowitz am 13. Februar 1864, letzter Wohnort Uschütz,
7) der Thomas Hanusa II., geboren zu Groß⸗ Blumenau am 21. Dezember 1865, letzter Wohnort Groß⸗Blumenau,
8) der Paul Josef Gerlitz, geboren zu Brinnitze am 27. Juni 1865, letzter Wohnort Brinnitze,
9) der Karl Sorkala, geboren zu Brune am 21. April 1865, letzter Wohnort Brune,
10) der Alexander Adalbert Hugo von Heine, geboren zu Schloß⸗Ellguth am 19. Juni 1865, letzter Wohnort Schloß⸗Ellguth,
11) der Karl Paul Kacezmarek, geboren zu Schloß⸗Ellguth am 13. März 1865, letzter Wohnort Schloß⸗Ellguth,
12) der Hermann Rudolph Kammer, geboren zu Kochelsdorf am 8. Mai 1865, letzter Wohnort Kochelsdorf,
13) der Thomas Wyrwa, geboren zu Matzdorf am 13. Oktober 1865, letzter Wohnort Matzdorf,
14) der Johann Suffeda, geboren zu Ober⸗ Rosen am 27. September 1865, letzter Wohnort Ober⸗Rosen,
15) der Ferdinand Emil Beschorner, geboren zu Pitschen am 19. Januar 1862, letzter Wohnort Pitschen,
16) der Gottlieb Wiencziers, geboren zu Groß⸗ Blumenau am 26. Oktober 1864, letzter Wohnort Kreuzburg O/S., ssind durch Erkenntniß der Strafkammer bei dem
Königlichen Amtsgerichte zu Kreuzburg O./S. vom 14. April 1890 wegen Verletzung der Wehrpflicht und zwar ein Jeder von ihnen mit einer Geldstrafe von 160 ℳ, im Unvermögensfalle mit je 32 Tagen Gefängniß bestraft worden.
Es wird ersucht, von den Genannten im Be⸗ tretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen event. die⸗ selben an d chste Gerichtsbehörde,
1861,
8 menhardt, O.⸗Amts
Oeffentlicher Anzeiger.
arn—
90 I2UAl
.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. „‚Berufs⸗Genossenschaften. Sae . Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschafteern. . Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. .Verschiedene Bekanntmachungen.
Eäöäöö1ö18
Strafvollstreckung und Benachrichtigung zu den Akten M² 119/89 ersucht wird, abzuliefern. Kreuzburg O./S., den 2. Mai 1890. Der Königliche 1““
[9140ö0) Bekanntmachung. Nachstehend benannten Wehrpflichtigen, nämlich: 1) Ayen, Johann Georg, Bäcker von Mös⸗
singen, O.⸗Amts Rottenburg, geboren am 27. Ok⸗
tober 1867,
2) Biesinger, Wendelin, Schmied von Obern⸗ dorf, O.⸗Amts Herrenberg, geb. am 24. Oktober
3) Binder, Wilhelm Friedrich, Wagner in Fnsitigen, O.⸗Amts Herrenberg, geb. am 31. Juli 869,
4) Boegle, Anton, von Thalheim, O.⸗Amts Rottenburg, geb. am 2. März 1867,
5) Brenner, Johann Friedrich, von Alten⸗ steig, O.⸗Amts Nagold, geb. am 29. Januar 1869,
6) Gaiser, Jakob, von Gniebel, O.⸗Amts Tü⸗
bingen, geb. am 24 Oktober 1865,
7) Glauner, Johann Jakob, Goldarbeiter von Gräfenhausen, O.⸗Amts Neuenbürg, geb. am 5. Juni 1869,
8) Günthner, Michael, Schneider von Som⸗
Calw, geb. am 11. Juli 1868,
9) Günthner, Matthäus, Dienstknecht von Sommenhardt, O.⸗Amts Calw, geb. am 2. Sep⸗ tember 1867
10) Hummel, Hugo, von Reutlinger, geb. am 17. Februar 1869,
11) Jungel, Philipp Josef, Schuhmacher von Stuttgart, zuletzt wohnhaft in Schwalldorf, O.⸗Amts Rottenburg, geb. am 19. Februar 1867,
12) Keck, Gottlieb, Fabrikarbeiter von Biesels⸗ berg, O.⸗Amts Neuenbürg, geb am 19. Mai 1869,
13) Knapp, Christian, Bäcker von Riederich, O.⸗Amts Urach, geb. am 26. Juli 1867,
14) Knoblich, Christian, Bäcker von Reutli gen, geb. am 5. März 1869,
15) Kocher, Jakob, von Pfrondorf, O.⸗Amts Tübingen, geb. am 9. Januar 1867,
16) Kühnle, Johann Georg, Metzger von eGnsen O.⸗Amts Calw, geboren am 29. Januar 868,
17) Loesch, Wilhelm Christian, Wagner von Tübingen, geb. am 7. August 1863,
18) Maier, Gustav Julius, Messerschmied von Metzingen, O⸗Amts Urach, geb. am 13. April 1867,
19) Maier, Johannes, Bäcker von Dußlingen, O.⸗Amts Tübingen, geb. am 8. Februar 1867,
20) Mutterer, Gottlieb Friedrich, Holzhauer von Sprollenhaus, Gemeinde Wildbad, O.⸗Amts Neuenbürg, geb. am 2. Oktober 1867,
21) Nübel, Gustav Adolf, Pharmazeut von Nürtingen, zuletzt wohnhaft in Nagold, geb. am 2. Oktober 1863,
22) Ohngemach, Christian, Bäcker von Stamm⸗ heim, O.⸗Amts Calw, geb. am 30. April 1868,
23) Rath, Johannes, Taglöhner von Dettingen, O⸗Umts Urach, geb. am 4. März 1867, 1
24) Rauscher, Christian Josef, Schreiner von Rommelsbach, O.⸗Amts Tübingen, geb. am 20. Sep⸗ tember 1867,
25) Roesch, Georg Friedrich Hermann, Friseur von Reutlingen, geb. am 11. Februar 1869,
26) Salzer, Christian, Müller von Wasserstetten, Gemeindebezirks Dapfen, O.⸗Amts Münsingen, zuletzt wohnhaft in Dettingen, O.⸗Amts Urach, geb. am 12. Dezember 1868,
27) Scheurer, Johann Jakob, Feldarbeiter von Sanbanh. O.⸗Amts Herrenberg, geb. am 27. Februar
59,
28) Schlotterbeck, Christof Friedrich, Fabrik⸗ arbeiter von Mittelstadt, O.⸗Amts Urach, geb. am 21. August 1867,
29) Scholl, Ludwig Friedrich, Lithograph von Neuenbürg, geb. am 25. August 1868,
3⁰) Schultz, Hugo, Gärtner von Simmozheim, O.⸗Amts Calw, geb. am 10. Oktober 1869,
31) Spathelf, Christian, von Ebhausen, O.⸗Amts Nagold, geb. am 6. April 1869,
32) Starz, Alexander Friedrich Hugo, von Nagold, geb. am 31. Oktober 1869,
33) Trost, Johannes, Wagner von Dettingen, O.⸗Amts Urach, geb, am 29. April 1867,
34) Trost, Wilhelm, Bäcker von Hülben, O.⸗Amts Urach, geb. am 16. Juli 1867,
35) Wandel, Gottlob, von Riederich, O.⸗Amts Urach, geb. am 3. Februar 1867,
36) Weinmann, Johann Baptist, Bäcker von Hemmendorf, O.⸗Amts Rottenburg, geb. am 1. März
1867, 37 Ziegle Gottlob
Pöste ab
d O.⸗Amts Tübingen, geb. am 4. März 1867,
38) Zimmermann, Christian, Dienstknecht von Mägerkingen, O.⸗AmtsReutlingen, geb. am 19. No⸗ vember 1869,
welche in den angegebenen Heimathorten mit den bezeichneten Ausnahmen, zuletzt im Deutschen Reiche wohnhaft waren, wird hiermit eröffnet, daß durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts hier vom 26. April 1890 das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen derselben je bis zum Betrage von sechshundert Mark gemäß §. 140 letzter Absatz des Str. G. Bs. §§. 326 und 480 der Str. P. O. mit Beschlag belegt worden ist und daß Verfügungen, welche dieselben über ihr Vermögen, soweit es mit Beschlag belegt ist, nach dieser Veröffentlichung vornehmen, der Staatskasse gegenüber nichtig sind.
Tübingen, den 7. Mai 1890.
1““
K. Staatsanwaltschaft.
Jelin.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[8953] Aufgebot.
Auf den Antrag des Kommerzienraths Isidor Cohn, des Arbeiters Franz Kuster und des Arbeiters Ludwig Pawlowski, sämmtlich hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Seelig hier, werden die Eigen⸗ thümer folgender am 1. Mai 1890 im Keller des Hauses Paradeplatz Nr. 5 zu Königsberg gelegentlich von Wasserleitungsarbeiten aufgefundener Sachen: zweier kupferner Büchsen, enthaltend 300 bezw. 225 holländische Dukaten aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 8. Juli 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 62) ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus⸗ gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vor⸗ theils vorbehalten, jedes weitere Recht aber aus⸗ geschlossen werden wird.
Königsberg, den 3. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. VIII.
Aufgebot.
Es sind bierselbst folgende Aufgebote beantragt:
1) Von dem Landmann Peter H. Martensen in Almdorf als Vertreter des Kirchenvorstandes zu Breklum behufs Kraftloserklärung der angeblich verlorenen, am 28. März 1829 protokollirten Obligation über die im Grundbuche von Breklum Band VI Artikel 330 in Abtheilung III unter Nr. 1 eingetragene Post von 48 ℳ für das Breklumer Pastorat;
2) von dem früheren Dienstknecht, jetzigen Ar⸗ beiter Christian Hansen in Bredstedt behufs Kraft⸗ loserklärung der angeblich verlorenen Erbtheilungs⸗ acte über den Nachlaß des weiland Hans Hansen in Bredstedt vom 7. November rect. Februar 1857 über die im Grundbuch von Bredstedt Band II Artikel 125 in Abtheilung III unter Nr. 1 eingetragene Post von 960 ℳ für den Antragsteller;
3) von dem Pferdehändler und Bauerngutsbesitzer Peter Conrad Jensen in Almdorf behufs Löschung der auf den Grundbuchartikeln desselben im Grund⸗ buche von Breklum Band VII Artikel 389 in Ab⸗ theilung III unter Nr. 1 und 2 und von Drelsdorf Band III Artikel 141 in Abtheilung III unter Nr. 1 und 2 aus zwei Obligationen vom 3. Januar 1838 über je 550 ℳ Court. für den Schullehrer Sönke Christiansen in Sillerup eingetragenen vom Schuldner bezahlten Pöste von je 660 ℳ;
4) von dem Schenkwirth Johannes Thießen in Bredstedt behufs Löschung der auf dem Grundbuch⸗ artikel desselben im Grundbuche von Breedstedt Band V Artikel 309 in Abtheilung III unter Nr. 2. aus der Obligation vom 2. Januar 1768 über 100 ℳ Hamb. Court. für Dorothea Gerdsen eirn⸗ getragene vom Schuldner bezahlte Post von 120 ℳ
Alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend welcher Art an die vorstehend unter Nr. 1 und 2 aufge⸗ führten Urkunden bezw. an die unter Nr. 3 und 4 aufgeführten Pöste zu haben vermeinen, werden hie⸗ durch aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den 28. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermin hieselbst anzumelden, und bezw. die unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die unter Nr. 1 und 2 gedachten Urkunden werden für kraftlos erklärt werden, bezüglich der unter Nr. 3 und 4 gedachten
die ausbleibenden mit ihren Ansprüch
11“
“
auf dieselben werden ausgeschlossen werden, und
deren Löschung auf ferneren Antrag Beikommender
verfügt werden wird.
Bredstedt, den 27. Februar 1890.
3 Königliches Amtsgericht.
[89655050) Bekanntmachuug.
Zufolge Antrags des minderjährigen Karl Skrubel
zu Bunkai, vertreten durch seinen Vormund, Bauer
Thomas Kranz zu Tscheschen, Letzterer wieder ver⸗
treten durch den Rechtsanwalt Deumling zu Festen⸗
berg, wird der am 26. Juli 1844 zu Bunkai ge⸗ borene Vater des Antragstellers, frühere Kretscham⸗ besitzer Gottlieb Skrubel, welcher seit dem Jahre
1876 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in
dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den
24. April 1891, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗
raumten Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich
zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt
werden wird. 8 In gleicher Weise und zur Vermeidung des glei⸗
chen Rechtsnachtheils wird auf Antrag seines Ab⸗ wesenheits⸗Vormundes des Freimanns Lorenz Jasef zu Dobrzetz — Breschine, der am 24. Dezember 1851 zu Breschine geborene Einliegersohn Franz Kalke, welcher im Alter von ungefähr 5 bis 6 Jahren von seinem Heimathsorte Dobrzetz — Breschine verschwun⸗ den und seitdem verschollen ist, hierdurch aufge⸗ fordert, sich spätestens im vorbezeichneten Termine zu melden.
Endlich werden auch die von Gottlieb Skrubel und Franz Kalke etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem vorbezeichneten Termin schriftlich oder per⸗ sönlich unter Darlegung ihrer Erbansprüche zu melden.
Festenberg, den 5. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
[7938]
Aufgebot eines Verschollenen zwecks Todes⸗ erklärung und seiner unbekannten Erben. Auf Antrag des Maschinenbauers Johannes Heim
in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Sieve⸗
king in Altona als Bevollmächtigten, werden der am 29. Mai 1819 in St. Annen⸗Oesterfeld, Kreis
Norderdithmarschen in Holstein, geborene, vor ca.
40 Jahren nach Amerika ausgewanderte und seitdem
verschollene frühere Kaufmann Marx Wiebers Heim
aus Lunden und seine unbekannten Erben hiemit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht unter Einreichung der erforderlichen Bescheinigungen spätestens in dem hiemit auf Montag, den 15. De⸗ zember 1890, Mittags 12 Uhr, anberaumten
Aufgebotstermin selbst oder durch einen gehörig
Bevollmächtigten anzumelden, widrigenfalls der
Marx Wiebers Heim auf Antrag für todt erklärt
und sein hier verwaltetes ca. 3000 ℳ betragendes
Vermögen den sich ausweisenden bekannten Erben
ausgehändigt werden wird.
Lunden, den 14. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
Lang.
888861 Aufgebot.
Der am 10. März 1887 zu Malpendorf, D. A. Neubukow i./ Me ckl., verstorbene Stellmacher Fritz Schrader hat in einem rite am 13. Mai 1879 er⸗ richteten, am 18. Oktober 1887 publizirten Privat⸗ testament als Miterbin eingesetzt seine Stieftochter, Tagelöhnerfrau Caroline Wackerow, geb. Jantzen zu Malpendorf, zu deren Gunsten die übrigen Erben auf die Erbschaft verzichtet haben. Die Anerkennung des Testamentes durch die unbekannten Intestaterben ist nicht zu erlangen. Deshalb werden auf Antrag der genannten Caroline Wackerow in Grundlage des §. 8 der Erbenlegitimationsverordnung vom 30. Mai 1857 und der §§. 823 ff. der C. P. O. alle die⸗ jenigen, welche Erbansprüche an den Nachlaß des Stellmachers Fritz Schrader zu haben vermeinen, aufgeboten, zur Anmeldung und zum Beweise solcher Ansprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 28. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, statt⸗ findenden Aufgebotstermine, widrigenfalls das Aus⸗ schlußurtheil auf Antrag dahin erlassen wird, daß die Antragstellerin oder die sich meldenden und legitimirenden Erben für die rechten Erben ange⸗ nommen, ihnen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Präklusion meldenden Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen.
Neubukow, den 5. Mai 1890.
Großherzogliches Amtsgericht.
———
[89677 Aufgebot. Auf Antrag des gerichtlich zum Pfleger zwecks Erhaltung des Nachlasses und Ausmittelung der Erben der am 21. Juni 1889 zu s. verstorbenen verwittweten Schmied Marie Spendel, verwittwet gewesene Schmalz, geb. Baschista, be⸗ stellten Rechtsanwalt Berger zu Königshütte, werden deren unbekannte Erben aufgefordert, sich spätestens in dem an dem 3. März 1891, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht im Zimmer Nr. 8 abzuhaltenden Aufgebotstermine zu melden.
Der Nachlaß wird dem sich meldenden und legi⸗ timirenden Erben, in Ermangelung eines solchen dem Fiskus verabfolgt werden.
Die sich später meldenden Erben haben alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen, und dürfen weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vor handenen fordern. E1u16“
Königshütte, den 29. April 18950.
Königliches Amtsgericht.
[9150 Aufgebot. Louise, geb. Göbel, Wittwe des Wi Kling zu Darmstadt, ist am 14. Dezember 1889 kinderlos verstorben und hat laut Testament vom 29. Juli 1875 die sieben Kinder des Bahnhof⸗ arbeiters Georg Härting dahier zu Erben eingesetzt. Auf Antrag der Testamentserben werden die hiernach von der Erblasserin nicht bedachten Verwandten der⸗ selben, welche nicht zu ermitteln waren, soweit solche gesetzlich zu Erben berufen wären, aufgefordert, unter Anmeldung und Nachweisung ihrer Rechte sich spä⸗ testens im Termin Donnerstag, den 26. Juni 1. Js., Vormittags 11 Uhr, über das Testament zu erklären, widrigenfalls solches als anerkannt er⸗ achtet und in Vollzug gesetzt werden wird. Darmstadt, den 3. Mai 1890. Großherzogl. hess. Amtsgericht Darmstadt I. 1 Dr. Berchelmann. — 1 1“ Im Namen des Königs 8 Verkündet am 28. April 1890. Sperling, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Wirths Thomas Wawrzyniak in Turew, 2) des Wirths Michael Nadolny in Pietrowo, 3) des Wirths Nepomucen Krajewski in Wie⸗ lichowo, 8 4) des Rittergutsbesitzers Eduard v. Chlapowski in Kurzagora, 1 5) des Kaufmanns Louis Rosenthal in Czempin, 6) des Schwarzviehhändlers Johann Tuliszkiewicz in Czempin, ad 1, 4— 5 vertreten durch den Rechtsanwalt Mittschke in Kosten, ad 2 vertreten durch den Rechtsanwalt Meißner in Kosten, ad 3 vertreten durch den Rechtsanwalt Pinner in
[8985]
Kosten. —
ad 6 vertreten durch den Rechtsanwalt Czypicki
in Koschmin,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kosten durch den Amtsrichter von Wesierski für Recht: Die Hypothekenurkunden a. über die im Grundbuch von Turew Blatt 28 Abtheiluug III. Nr. 5 für die Geschwister Mar⸗ garethe, Catharina, Marianna, Barbara, Josepha
und Franziska Mikolajczak aus dem Erbrezesse vom 22 FZH
1848/19. August 1849 mit 5 % ver⸗ zinslichen Erbtheilsforderung von 97 Thalern 7 Sgr. 10 Pfg., bestehend aus dem Hypothekenbuchsauszuge nebst angehängter Ausfertigung des genannten Re⸗ zesses und Ingrossationsnote vom 26. September 1854 sowie aus der der Josepha Mikolajczak, später verehelichten Machinkowska unterm 7. Oktober 1869 ertheilten beglaubigten Abschrift, welche als
selbstständiges Dokument für dieselbe gebildet worden,
b. über die im Grundbuche von Piotrowo Blatt Nr. 8 Abtheilung III. Nr. 1 für die Marianna Socha aus dem Erbrezesse vom 20. Januar/10./23. April 1841 mit 5 % verzinslichen Erbtheileforderung von 17 Tha⸗ lern 4 Sgr. 3 ⁄ Pfg., bestehend aus dem Hvpotheken⸗ buchsauszuge nebst angehängter Ausfertigung des genannten Rezesses und Ingrossationsnote vom 2. Ja⸗ nuar 1843,
c. über die im Grundbuche von Wielichowo
Blatt 174 Abtheilung III. Nr. 1 für den Andreas Weeclewski aus dem Vertrage vom 23. Januar 1856
eingetragene Kaufgeldforderung von 50 Thalern, be⸗ stehend aus dem Hypothekenbuchsauszuge nebst an⸗
gehängter Ausfertigung des genannten Vertrages und Ingrossationsnote vom 13. Januar 1862,
d. über die in dem Grundbuche der Rittergüter Bonikowo und Kurzagora Abtheilung III. Nr. 13. für den Maurer Nepomucen Kunte eingetragene
und an die katholische Jesus⸗Kapelle zu Kosten ab⸗
getretene mit 5 % seit dem 1. Januar 1878 ver⸗
zinsliche Grundschuld von 900 ℳ, bestehend aus dem
Grundschuldbrief mit beglaubigter Abschrift des Grundbuchblatts, 8 ee. über die in dem Grundbuche des Grundstücks Czempin Blatt 90 Abtheilung III. Nr. 12 für
Julius Lewy aus der Urkunde vom 22. Juli 1869
eingetragene Mitgiftsforderung von 250 Thalern nebst
Verzugszinsen, bestehend aus dem Hypotheken⸗ buchsauszuge nebst angehängter Ausfertigung der ge⸗ Urkunde und Ingrossationsnote vom 26. Juli
69,
f. über die in dem Grundbuche von Czempin Blatt Nr. 55 Abtheilung III. Nr. 1 für die Ge⸗ schwister Theophil und Marianna Matuszkiewicz, später verehelichte Andrzejewska aus dem Erbrezesse vom 7. März/17. April 1851 unter Mithaft der Grundstücke Czempin Blatt Nr. 140 A, 140 B und 153 eingetragene Muttererbe von 202 Thalern 16 Sgr., bestehend aus dem Hypothekenbuchsauszuge nebst angehängter Ausfertigung des genannten Re⸗ zesses und Ingrossationsnote vom 22. Beumber 1851
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern antheilsmäßig guferlegt. N
Von Rechts Wegen
gez. von Wesierski.
Begl. Sperling, Gerichtsschreiber.
E“
(8984]
Das Königliche Amtsgericht zu Oppeln hat am
6. Mai 1890 für Recht erkannt, daß die Hvpothekenurkunde über 300 Thaler rlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom
Bekanntmachung.
20. Februar 1837 ex decreto vom 24. Februar 1837 für den Sattlermeister Gottfried Weiß⸗ gräber und dessen Ehefrau Therese, geb. Wieczorek, in Abtheilung III. Nr. 8 des dem Bewald Schen⸗ kel zu Oppeln gehörigen Grundstücks — Nr. 64 Stadt Oppeln —
— gebildet aus der gerichtlichen Schuldurkunde vom 20. Februar 1837, der Eintragungsregistra⸗ tur vom 26. Februar 1837 und dem Hypo⸗ thekenscheine vom 24. Februar 1837 —
zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos er⸗ klärt wird. b Oppeln, den 6. Mai 1890. 11 qq8688ö8 “ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
S“ . 18158]) Bekanntmachung.
„Verkündet am 21. März 1890. Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
A. Auf den Antrag des Gastwirths Paul Wolf zu Priebus auf Aufgebot der Hypothekenpost Nr. 2 der III. Abtheilung des Grundbuchblattes der Ackerstücke Nr. 47 Priebus, erkennt das Königliche Amtsgericht 5 B durch den Amtsgerichtsrath Goebel für
echt:
I. Folgenden Personen:
a. der vperwittweten Porzellandreher Naumann, Auguste, geb. Wolf, in Waldenburg,
b. dem Porzellandreher Carl Gustav Paul Nau⸗ mann in Berlin,
c. dem Porzellandreher Carl Gustav Gottlieb Naumann in Ullersdorf,
d. dem Porzellandreher Carl Friedrich Wilhelm Naumann in Schedewitz bei Zwickau,
e. der verehelichten Bäckermeister Neubarth, Anna, geb. Naumann, in Keula bei Muskau,
8 f. dem Handelsmann Robert Naumann in Walden⸗ urg,
g. der verehelichten Eisendreher Bertha Rosalie Schlammer, geb. Naumann, in Gassen,
h. dem Kellner Otto Bernhard Naumann in Leipzig,
werden ihre Rechte auf die nachbezeichnete, auf dem Grundbuchblatte der Ackerstücke Nr. 47 Priebus unter Nr. 2 der III. Abtheilung eingetragene Post:
„Nr. 2. Der Besitzer Johann Friedrich Schupke aus Podrosche hat von dem Fürstlichen Förster Lorenz zu Podrosche einhundert Reichsthaler Courant laut Schuldverschreibung vom 29. September 1823. gegen jährliche Verzinsung zu fünf Prozent und gegen halbjährige Kündigung vorgeliehen erhalten und dafür sowie für Zinsen und Kosten seine umstehend sub Nr. 1 und 2 eingetragenen beiden Grundstücke ver⸗ pfändet. Eingetragen ex decreto vom 11. November 1823 mit dem Vermerke Colonne Veränderungen: ad Nr. 2 laut Protokolls vom 27. Februar 1839 sind die nebenstehend sub Nr. 2 eingetragenen einhundert Reichsthaler nebst 5 % Zinsen davon seit Michaelis 1838 erb⸗ und eigenthümlich ohne alle Neuerung und Gewährleistung dem Frischmeister Erdmann Messer auf dem Hammerwerder zu Keula iaere ten Eingetragen ex decreto vom 29. April
vorbehalten.
II. Die übrigen Rechtsnachfolger des verstorbenen
Hypothekengläubigers Erdmann Messer werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen.
III. Das über diese Hypothekenpost ausgefertigte Hypothekeninstrument wird für kraftlos erklärt.
IV. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Verkündet am 25. März 1890. Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber.
B. Auf den Antrag des Häuslers Julius Pfeiffer zu Pechern auf Aufgebot der Hypothekeninstrumente über die Posten Nr. 6 und Nr. 8 der III. Abthei⸗ lung des Grundbuchblattes seiner Gärtnernahrung Nr. 17 Pechern, erkennt das Königliche Amtsgericht 2 “ durch den Amtsgerichtsrath Goebel für Recht:
I. Die Hypothekenurkunde über 49 Thaler Dar⸗ lehn, zu 4 ½ % verzinslich aus der Schuldurkunde vom 14. September 1860 und der Cession vom 11. September 1869, eingetragen für den Groß⸗ häusler Carl Pfeiffer in Pechern und umgeschrieben für die verehelichte Arbeiter Hein, Bertha, geb. Pfeiffer, zu Pechern, sub Nr. 6 der III. Abtheilung des Grundbuchblattes der dem Häusler Julius Pfeiffer in Pechern gehörigen Gärtnernahrung Nr. 17 Pechern, gebildet aus der mit dem Ingrossationsvermerke vom 17. September 1860 versehenen Schuldurkunde vom 14. September 1860 und den Hypothekenbuchsauszügen vom 17. Septem⸗ ber 1860 und vom 14 //24. September 1869, und
die Hypothekenurkunde über 76 Thaler Darlehn zu 4 ½ % verzinslich aus der Schuldverschreibung vom 11. September 1869, eingetragen für die verehelichte Arbeiter Hein, Bertha, geborene Pfeiffer, in Pechern sub Nr. 8 der III. Abtheilung desselben Grundbuch⸗ blatts, gebildet aus der mit dem Ingrossations⸗ vermerk vom 24. September 1869 versehenen Schuld⸗ urkunde vom 11. September 1869 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 14. September 1869,
werden für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Verkündet am 21. März 1890. Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber. C. Auf den Antrag des Tischlermeisters Traugott
zu Gräfenhain, auf Aufgebot der Hypo⸗ thekenposten Nr. 2 und 3 der III. Abtheilung des Grundbuchblatts der Häuslernahrung Nr. 86 Gräfen⸗ hain, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Priebus durch den Amtsgerichtsrath Goebel für Recht:
I. Die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Gläu⸗ biger nachstehender, auf dem Grundbuchblatt der Häuslernahrung Nr. 86 Gräfenhain in der III. Ab⸗ theilung eingetragenen Hypothekenposten:
„Nr. 2. — Auf den Grund des Erbtheilungs⸗ protokolls vom 15. September 1818 ist für den Schuhmacher Johann George Woithe zu Nadeen bei Dresden dessen mütterliches Erbtheil per zwöl Thaler sechs Groschen Courant vigore decreti vom 15. September 1818 hier eingetragen worden;
Nr. 3. — Für den auf der Wanderschaft befind⸗ lichen Bauerburschen Johann Carl Woithe ist dessen mütterliches Erbtheil per zwölf Thaler sechs Groschen Courant in Gemäßheit des Erbtheilungs⸗ protokolls vom 15. September 1818 ad decretum de eodem dato hier eingetragen worden,“
sowie die ihrer Person nach unbekannten Rechts⸗
nachfolger der eingetragenen Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypotheken⸗ posten ausgeschlossen. 3
II. Die über diese Hypothekenposten ausgefertigten Hypothekeninstrumente werden für kraftlos erklärt
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
„Verkündet am 21. März 1890. Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber. D. Auf den Antrag des Webermeisters Franz Loebe
zu Gräfenhain als Eigenthümer des Restgutes Nr. 15 Gräfenhain auf Aufgebot der auf dem Grundbuch⸗ blatte dieses Grund tücks Abtheilung III. Nr. 13 eingetragenen Hypothekenpost erkennt das Königliche Amtsgericht zu Priebus durch den Amtsgerichts⸗ rath Goebel für Recht:
I. Die etwaigen Berechtigten nachstehender, auf dem Grundbuchblatte der Restbauernahrung Nr. 15 Gräfenhain unter Nr. 13 der III. Abtheilung ein⸗
etragenen Hypothekenpost: „Nr. 13. — Einhundert
haler preußisch Courant hat Besitzer Johann Michael Wonneberger Inhalts gerichtlicher Schuld⸗ verschreibung vom 17. Juli 1848 von dem Ortsrichter Johann Gottlob Robel zu Zelz gegen 4 ½ % Zinsen und dreimonatliche Aufkündigung erborgt und für Kapital, Zinsen und Kosten dieses Grundstück ver⸗ pfändet. Eingetragen zufolge Verfügung vom 18. Juli 1848.“ werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
II. Das über die bezeichnete Hypothekenpost aus⸗ gesertigte Hypothekeninstrument wird für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
„Verkündet am 21. März 1890. Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber. E. Auf den Antrag der Wittwe Schade, Bertha,
geb. Schöbel, zu Priebus, und ihres Sohnes Heinrich Julius Schade, des letzteren, vertreten durch seinen Vormund, Kürschnermeister August Schade zu Priebus, auf Aufgebot der Hypothekenpost Nr. 1 der III. Abtheilung des Grundbuchblattes des Wohn⸗ hauses Nr. 144 Priebus, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Priebus durch den Amtsgerichtsrath Goebel für Recht:
I. Die unbekannten Berechtigten zu der Hypotheken⸗ post von 67 Thalern 22 Groschen 10 Pfennig Münze, eingetragen aus der Schuldverschreibung des Johann Gottfried Schade vom 23. April 1792 für die Gottfried Samuel Hübner'sche Vormundschaftskasse sub Nr. 2 der III. Abtheilung des Grundbuchblattes der dem Schuhmacher Johann Carl Gottfried Schade gehörigen Ackerstücke Nr. 122 des Grundbuches der Stadt Priebus zufolge Verfügung vom 19. Oktober 1842 und von dort sub Nr. 1 der III. Abtheilung des Grundbuchblattes des den Erben des Messer⸗ schmidt Julius Schade gehörigen Wohnhauses Nr. 144 Priebus übertragen,
werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe aus⸗ geschlossen.
II. Die über diese Hypothekenpost ausgefertigte Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Verkündet am 25. April 1890.
Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber.
F. Auf den Antrag des Gastwirths August Walter in Merzdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Luks in Muskau, auf Aufgebot des Hypothekeninstruments über die Post Nr. 1 der III. Abtheilung des Grundbuchblattes seines Ackergrundstückes Nr. 48. Merzdorf, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Fhegns durch den Amtsgerichtsrath Goebel für Recht:
Die Hypothekenurkunde über noch 100 Thaler Darlehn, zu 4 Prozent verzinslich aus dem gericht⸗ lichen Schuldinstrumente vom 22. März 1859, ein⸗ getragen für den Dienstknecht Carl Tetschke zu Mühlbach sub Nr. 1 der III. Abtheilung des Grund⸗ buchblattes des dem Gastwirth August Walter in Merzdorf gehörigen Ackergrundstücks Nr. 48 Merz⸗ dorf, gebildet aus der mit dem Ingrossations⸗ vermerke vom 26. März 1859 versehenen Schuld⸗ urkunde vom 22. März 1859 und dem Hypotheken⸗ bucheauszuge vom 26. März 1859,
wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Verkündet am 29. April 1890.
Fleischer, Referendar, als Gerichtsschreiber.
G. Auf den Antrag des Herrn Präsidenten des Königlichen Oberlandesgerichts zu Breslau auf Auf⸗ gebot der unbekannten Gläubiger zu der von dem früheren Gerichtsvollzieher Majuntke hier der König⸗ lich Preußischen Justizverwaltung bestellten Amts⸗ kaution erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsgerichtsrath Goebel für Recht:
1) Die unbekannten Gläubiger zu der von dem bei dem Königlichen Amtsgericht zu Priebus an⸗ gestellt gewesenen Gerichtsvollzieher Majuntke der Königlich Preußischen Justizverwaltung bestellten Amtskaution von Sechshundert Mark werden mit ihren Ansprüchen auf diese Kaution ausgeschlossen und an die Person desjenigen, mit welchem sie contra⸗ birt haben, verwiesen.
2) de Kosten des Aufgebotsverfahrens bleiben S2r Ansatz
v1““ EE16“ [8997] Oeffentliche Zustellung.
Die Anna, geborene Hellinger, Ehefrau des Ludwig Hochheimer, Kaufmann, seither in Mainz wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, sie zu Niederrad wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Reinach in Mainz, klagt gegen diesen ihren Ehemann Ludwig Hochheimer, Kaufmann, seither in Mainz wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die erhobene Klage für begründet und die zwischen den Parteien am 5. August 1886 zu Soden geschlossene Ehe für geschieden zu erklären und den Beklagten zu den Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mainz auf den 7. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug be lac bekannt gemacht.
1 Wolf, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[89965 SDeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Hennig, Christiane, geborne Stamm, in Schnaditz, Klägerin, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Hermann in Torgau, klagt gegen ihren Ebe⸗ mann, den Sattler Robert Hennig aus Schnaditz, je t in unbekannter Abwesenheit, Beklagten, wegen öslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Torgau auf den 3. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Torgau, den 6. Mai 1890. Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[9134] Oeffentliche Zustellung.
Der Büdner Heinrich Jacobs zu Zölckow, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Voß zu Schwerin, klagt gegen seine Ehefrau, Marie, geborene Bevernitz, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes, wegen böslicher Verlassung und Ehescheidung, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Schwerin i./M., auf den 29. September 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schwerin, den 5. Mai 1890.
Hofrath A. F. Schweden, Gerichtsschreiber des Großh. Mecklenburg⸗Schwerinschen Landgerichts.
8
[8990] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Marie Elisabeth Schulze zu Wohld, vertreten durch ihren Vormund, den Feuer⸗ mann Hermann Röttcher zu Wulften, klagt gegen den Miethskutscher Heuger, früher in Quakenbrück, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Alimen⸗ tationsansprüche, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten an Alimenten für die minderjährige Schulze von dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahre während der ersten beiden Lebens⸗ jahre jährlich 75 ℳ, für die folgenden 12 Lebens⸗ jahre jährlich 60 ℳ und zwar die rückständigen Alimente sofort, die übrigen in vierteljährigen Voraus⸗ bezahlungen zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Quakenbrück auf den 3. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr. Zum
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus.
zug der Klage bekannt gemacht. Riebau, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
[8994] Oeffentliche Zustellung.
Der Schuhmachermeister Wilhelm Moormann zu Osnabrück, als Pfleger für das noch minderjährige Kind der geschiedenen Ehefrau Gastwirths Wehren⸗ berg, Marie, geb. Schütte, daselbst, Namens Albert Sn geb. den 14. Juli 1882, vertreten durch die Rechtsanwälte Großkopff und Finkenstaedt zu Osna⸗ brück, klagt gegen den Gastwirth Friedrich Schnieder, gen. Wehrenberg, früher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Aberkennung der Vaterschaft, mit dem Antrage, daß das von der jetzt geschiedenen Ehefrau Gastwirths Wehrenberg, Marie, geb. Schütte, am 14. Juli 1882 geborene Kind männ⸗ lichen Geschlechts, welches die Vornamen Albert Heinrich erhalten hat, nicht von ihrem derzeitigen Ehemanne, Gastwirth Friedrich Schnieder, gen. Wehrenberg, sondern von ihrem jetzigen Ehemanne, dem Güterfuhrmann Johann Heinrich Christian Stiegemeyer zu Osnabruͤck erzeugt sei, und den Be⸗ klagten mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des König⸗ lichen Landgerichts zu Osnabrück auf den 18. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Meyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[8995] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Grundbesitzer Cornelius und Anna, geb. Krakau⸗Gralkischen Eheleute zu Giesewen, Kläger und Berufungskläger, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Lange hierselbst, Steindamm Nr. 31, gegen
1) die verwittwete Käthnerfrau Anna Woertzki, geb. Gralki in Lokau bei Seeburg,
2) dem Schmiedemeister August Gralki in Julien⸗ hof bei Rheinswein,
3) die Käthnerfrau Magdalene Moeck, geb. Gralki zu Voigtsdorf bei Bischosstein⸗
4) den Anton Gralki, unbekannten Aufenthalts,
5) die Fuhrhalterfrau Elisabeth Borowski, geb. Gralki zu Leipzig,
Beklagte und Berufungsbeklagte, zu 1, 2, 3 und 5 vertreten durch den Rechtsanwalt Lieben⸗ thal hierselbst,
ist von der Klägerin, vertreten durch den Herrn Rechtsanwalt Lange hierselbst, die Berufung gegen das Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein vom 4. Juni 1889 mit dem eingelegt, 1
unter Abänderung des vorgenannten erstinstanzlichen Urtheils, die Beklagten zu verurtheilen, in die Löschung des im Grundbuche von Frankenau Nr. 38, Abth. II. Nr. 2 eingetragenen Surplusreservats event. gegen Hinterlegung des etwa in dem gegenwärtigen Prozesse durch sachverständiges Gutachten ermittelten Betrages ihres Anspruches aus diesem Surplus⸗ reservate, zu willigen und wegen der Kosten das Ge⸗ setzliche zu erkennen b
und ladet den Mitbeklagten ad 4, Anton Gralki, unbekannten Aufenthalts, Sohn des verstorbenen früheren bäuerlichen Besitzers und Altsitzers Jacob Gralki zu Frankenau zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den zweiten Civilsenat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg i. Pr. auf den 27. September 1890, Vormittags
8 C
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