1890 / 114 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

gegeben oder gewährleistet oder welche unter Genehmigung des preußischen Staats von Korporationen oder Gemeinden ausgestellt worden und mit einem für alle Male bestimmten Satze verzinslich sind. In diesen sind bis 10 % des gesammten Vermögensstandes anzulegen und in solchen muß außerdem der Reservefonds angelegt werden.

e. Gegen Handscheine unter Verpfändung von Hypo⸗ theken⸗ oder Grundschuld⸗Forderungen mit der unter a ver⸗ langten Sicherheit oder von Inhaberpapieren der unter d gedachten Art, oder von Sparkassenbüchern der Sparkassen. 9

Die verpfändeten Hypotheken⸗ oder Grundschuldforderungen müssen, wenn nicht gleichzeitig ein Wechsel ausgestellt wird, der Kasse über⸗ tragen werden. Die Beleihung der Inhaberpapiere ist nur zu 75 % des Courswerths, niemals aber höher als bis zu des Nominalwerths zulässig. Auch muß bei einem Herabgehen des Courses das Unterpfand ergänzt werden.

f. An Kreise und Gemeinden der Provinz’Schleswig⸗ olstein gegen ordnungsmäßige Schuldverschreibungen bis zur öhe von 25 % des Kapitalbestandes. Große Sparkassen und die asse in den Grenzbezirken können einen Theil derartiger Anlagen

auch in außerschleswig⸗holsteinischen Papieren suchen.

g. Weiter verfügbare Gelder können bei der Deutschen Reichsbank und sicheren Privatbanken angelegt werden.

Die Bedingungen der Ausleihung in den unter a, b, c, e, f, sowie der Zinsfuß werden Seitens der Verwaltung mit den Schuld⸗ nern vereinbart, doch soll den letzteren stets gestattet werden, die empfangenen Darlehen in vierteljaͤhrlichen Abschlagszahlungen von wenigstens dem zehnten Theile der ursprünglichen Schuld oder im Wege der allmählichen Tilgung zurückzuzahlen. 1

Die bei der Kasse eingehenden Inhaberpapiere sind sofort außer Cours zu setzen. 8

Eine generelle Bestimmung des Inhalts, daß Vorstands⸗ mitglieder während der Dauer ihrer Amtszeit weder Schuldner noch Bürgen werden dürfen und Schuldner nur ausnahmsweise als Bürgen zuzulassen sind, möchte nicht zu befürworten sein, da im ersteren Falle manchmal schwerlich Vorstandsmitglieder zu gewinnen sein werden und im lähgenes Falle ebenfalls eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Kreditfähigkeit mancher Personen herbeigeführt wird. Es bleibt eine wohl zu beachtende Pflicht der Revision, sich davon zu überzeugen, daß in den vorgedachten Beziehungen nicht eine zu weit getriebene Willfährigkeit geübt wird, und vorkommenden Falles die nöthige Re⸗ medur herbeizuführen. b

In allen Fällen, in denen die Kassen nicht durch pupillarische Sicherstellung ihrer Ansprüche oder durch anderweitige unzweifelhafte Garantien gedeckt sind, sollten der Ansicht der Kommission gemäß, Belegungen außerhalb des natürlichen Kassenbezirks nicht erfolgen. Kreditgeschäfte außerhalb eines Gebiets, welches die Sparkassen völlig zu übersehen vermögen, müssen anderen Anstalten überlassen bleiben.

In Uebereinstimmung mit der bisherigen Praxis unserer Spar⸗ kassen muß auch für die Zukunft die Unterbringung der Kapitalien der Sparkassen wesentlich in Hypotheken geschehen. Allerdings darf die Festlegung hier nicht ausschließlich stattfinden, um keine Gefahr bei plötzlich auftretendem starken Bedarf für Gelder heraufzubeschwören. Soweit die Anlegung in Inhaber⸗ papieren erfolgt, sind Spekulationspapiere auszuschließen.

Um den Einlegern die erforderliche Sicherheit bieten zu können, muß die wichtigste Sorge die Ansammlung eines ausreichenden Reservefonds sein. Dieses Deckungskapital sollte 10 % der Ge⸗ sammtsumme der Einlagen ausmachen und ist in guten bei der Reichs⸗ g;. zu lombardirenden Inhaberpapieren, nicht hypothekarisch, an⸗ zulegen.

Außer dem Reservefonds haften die sonst im Statut angegebenen Aktiven der Kasse.

Dabei muß die Bedingung gemacht werden, daß die Ueberschüsse ungetheilt dem Deckungsvermögen zugewandt werden, so lange letzteres nicht 5 % der Einlagen erreicht; später genügt es, wenn bis zur Er⸗ reichung der vorgeschriebenen Höhe jährlich mindestens die Hälfte der Ueberschüsse in den Reservefonds fällt, während für die andere Hälfte die Verfügung in gemeinnützigem Sinne gestattet ist. „Ferner bedarf es einer bestimmten Feststellung im Statut Fün den Umfang und die Dauer der Haftbarkeit der Mit⸗ glieder.

Die nach entsprechender Verstärkung des Reservefonds verblei⸗ benden Ueberschüsse sollen lediglich für gemeinnützige Zwecke, die vorzugsweise den minder bemittelten Klassen der Bevölkerung zu Gute kommen, verwendet werden. Bei Ueberwei⸗ sungen an städtische Verwaltungen als Beihülfe zur Ermäßigung kommunaler Abgaben sind in erster Reihe die untersten Steuer⸗ stufen zu berücksichtigen.

Damit soll geäußert sein, daß weder die Benutzung der Erträgnisse zur Deckung der laufenden allgemeinen Ausgaben einer Stadt⸗

verwaltung, noch die Ueberweisung von besonderen direkten Vortheilen aus dergleichen Mitteln an die Interessenten dem Geiste des Spar⸗ kassenwesehs entspricht.

Die Umwandlung der bestehenden Privatsparkassen in Ge⸗ meinde⸗ oder sonstige öffentliche Sparkassen kann nur unter Zustimmung der betreffenden Kassen geschehen.

Es ist zu berücksichtigen, daß die freie Entwickelung des Spar⸗ kassenwesens in Schleswig⸗Holstein im Allgemeinen eine durchaus erfreuliche, gesunde und gedeihliche gewesen ist; sie beruht auf dem in der hiesigen Bevölkerung vorhandenen ausgeprägten Sinn für Selbstverwaltung und freies genossenschaftliches Leben.

„Die Aufstellung gewisser gesetzlicher Normativbestimmungen für private Sparkassen ist zu befürworten. In diesen Bestimmungen ist Folgendes vorzusehen:

1) Die Mitglieder einer privaten Sparkasse haften entweder mit ihrem ganzen Vermögen oder mit bestimmten Mit⸗ glieder⸗Antheilen, die baar einzuzahlen sind und nur unter Innehaltung einer gewissen 1 zurückgefordert werden können. Die Befreiung von der Haftbarkeit ist erst zwei Jahre nach erfolgter Kündigung zulässig.

Die unbeschränkte Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder gilt dort, wo die letzteren irgend welche Dividenden oder sonstige persönliche Vortheile in Anspruch nehmen.

2) Der Vorstand hat aus mindestens drei Mitgliedern zu be⸗ stehen, welche aus regelmäßig zu wiederholenden Wahlen hervorgehen müssen. Die Mitglieder sind für grobes Verschulden in der Ge⸗ schäftsführung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen verantwortlich.

3) Drei Monate nach Schluß des Rechnungsjahres wofür der 31. März zu empfehlen ist muß die Rechnung zur Revision vorgelegt werden, welch letztere innerhalb bestimmter Frist zu be⸗ schaffen ist.

4) Die Rechnungsprüfung soll nicht bloß kalkulatorischer Art sein, sondern sich auch auf das thatsächliche Vorhandensein der Werthpapiere und deren Qualität erstrecken. Eine derartige Prüfung ist auch im Laufe des Geschäftsjahres durch die Revisoren vorzunehmen. 8

Die Jahresrechnung ist nach erfolgtem Richtigbefunde im Kreis⸗ blatte oder in einem sonst statutarisch zu bezeichnenden Organ zu veröffentlichen.

5) Quittungen über Einlagen müssen entweder von min⸗ destens zwei Vorstandsmitgliedern oder zwei Beamten, von denen einer Kaution hinterlegt haben muß, oder von einem Vorstandsmitgliede und einem Beamten unterzeichnet sein.

. 6) Darlehen dürfen nur von mindestens drei Mitgliedern, falls dieselben aber 10 % des vorhandenen Deckungsvermözens überschreiten, nur mit Zustimmung des ganzen Kassenvorstandes gewährt werden.

7) Die Bildung eines Reservef onds ist nach Maßgabe der unter 24 angegebenen Gesichtspunkte zu bewerkstelligen.

. 8) Bei der sonstigen Verwendung von Ueberschüssen, deren Bildung an sich nicht zu beanstanden ist, bleibt das unter 27 Gesagte zu beachten.

9) Einer regelmäßigen behördlichen Aufsichtsführung bedarf es nicht, jedoch sind die Geschäftsergebnisse sämmtlicher Spar⸗ kassen innerhalb der Provinz jährlich in einheitlicher tabellarischer

Uebersicht durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu ver⸗ öffentlichen. Dabei haben die Kassenvorstände die Verpflichtung, etwaige Fragen der Behörden über zu Zweifeln Anlaß bietende Daten in der einzusendenden Rechnungsaufstellung, zu beantworten.

10) Das Statut jeder Sparkasse oder ein Auszug aus dem⸗ selben, welcher die wesentlichen Bestimmungen enthält, muß den Ein⸗ legern in einem gedruckten Exemplar zugestellt werden.

Die vorstehend unter 1 bis 10 gedachten Bestimmungen sind für neu entstehende Kassen obligatorisch; für die vorhandenen Kassen gilt dies hinsichtlich der Vorschriften 2 bis 10, von einem näher zu bestimmenden Tage an gerechnet. G 8

Sollte die gesetzliche Durchführung der vorstehenden Einzelheiten auf Schwierigkeiten stoßen, so wird den Sparkassenverwaltungen empfohlen, im Interesse der gesunden Fortentwickelung des Sparkassenwesens aus freien Stücken sich dieselben zur Richtschnur zu nehmen. b

Die freiwillige Bildung eines Sparkassenverbandes (in ähnlicher Weise wie für die Kreditvereine und Vorschußbanken ge⸗ schehen), der die Einse tzung von Revisionsbeamten für die Sparkassen⸗ verwaltungen zur Aufgabe hat und daneben die efei.gn zu einem Austausch der Erfahrungen in der Geschäftsführung bieten kann, ist dringend zu befürworten. e.

Sparkassen, die nicht ihren Mitgliedern aus den Ueberschüssen Zuwendungen machen, sollten steuerfrei sein. da sie nicht Erwerbs⸗ gesellschaften sind und nicht als solche erachtet werden dürfen.“

8 Kunst und Wissenschaft. 8

Der diesjährige Kongreß der Allgemeinen Deutschen

Ornithologischen Gesellschaft ist gestern im Architektenhause hierselbst durch den ständigen Geschäftsführer, Professor Cabanis⸗ Berlin, eröffnet worden. Fer Präsidenten des ersten Tages wurde Professor Möbius⸗Berlin ernannt. Den ersten Vortrag hielt Dr. Bolle über das Thema: „Im Schatten des Piks von Teneriffa.“ In farbenreicher Sprache schilderte er die Ornis der canarischen Inseln. Dann nahm der Zoolog der Eberswalder Forst⸗Akademie, Professor Bernard Altum, das Wort zu einem hochinteressanten Vortrage über forstnützliche Vögel. Zum Schluß besprach Dr. Reichenow die Vogelwelt von Kamerun.

Im Verlage von F. Banckwitz zu Nürnberg erschien soeben in Photographie ein Bild der Königin Luise, welches bis heute auf dem Kunstmarkt nicht bekannt war. Das Original der gut aus⸗

eführten photographischen Reproduktion befindet sich im Besitz der reiherrlich von Schirnding'schen Familie in Nürnberg und ist nach dem Leben gemalt. Es zeigt die unvergeßliche Königin in ihrer klassischen, durch die gräzisirende Mode der Zeit noch in idealer Weise gehobenen Schönheit. Alle vaterländisch Gesinnten und Kunstfreunde werden an dem Bild ihre Freude haben. Die Ausgabe erfolgt in den nachstehenden 4 Größen: Kabinet⸗Format 1 50 ₰, Salon⸗ 5 ℳ, Folio⸗Format 8 ℳ, Imperial⸗Format 12 Die

ilder sind durch alle Buch⸗ und Kunsthandlungen sowie direkt vom Verleger gegen Einsendung des Betrages zu beziehen.

Der Vorstand der Gesellschaft „Urania“ veröffentlicht soeben den Bericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 1889 bis 31. März 1890, das erste seit seinem Bestehen. Nachdem am 7. Juni 1888 der Bau der Urania begonnen hatte, konnte dieselbe am 2. Juli 1889 dem Publikum geöffnet werden. In den 268 Tagen, an welchen Vorstellungen stattfanden, ist die Urania von ca. 95 000 zahlenden Personen besucht worden. Unter diesen befanden sich 5600 Studirende mit Ermäßigungen auf die Hälfte des Eintrittspreises, 7900 Vereins⸗ mitglieder, denen Sonntag Mittag Sondervorstellungen für ermäßigte Gesammtpreise gegeben wurden, 5600 Mitglieder von Arbeiter⸗ vereinen, denen Sonntags in der Frühe Vorträge für einen Ein⸗ trittspreis von 20 für die Person gehalten wurden, 11 100 Schüler hiesiger städtischer Schulen. Außerdem wurden 3279 Aktionär⸗ Eintrittskarten (also durchschnittlich von jedem Aktionär 5) abgegeben. Die größte Zahl der Besucher an einem Tage betrug 1310, und zwar am 23. Februar 1890. Während der 268 Betriebstage wurden 313 größere 1 ½ stündige und 582 kleinere halbstündige Vorträge gehalten. Als Anschauungsmittel für die Vorträge haben ca. 100 photographische Aufnahmen gedient, welche für die Urania erworben worden sind. In dem vorerwähnten Betriebs⸗Zeitraum von 268 Tagen haben sich die Einnahmen der Gesellschaft gestellt auf 104 425,28 ℳ, somit im Durchschnitt täglich auf rund 390 Der Besuch ist in den Winter⸗ monaten hinter dem der Sommermonate nicht zurückgeblieben, vielmehr in den letzten Monaten des Geschäftsjahres sichtlich im Steigen begriffen. Die größte Tageseinnahme fand am 23. Februar 1890 mit 885,50 statt. Die Ausgaben für das ganze Geschäftsjahr 1889/90 betragen nach den Angaben der Bilanz für Gehälter, Remunerationen ꝛc. 53 521,72 ℳ, für Handlungsunkosten und Betrieb 26 197,34 ℳ, für Inserate und Ankündigungen 9487,10 ℳ, zusammen 89 206,16 Hierunter sind die Abschreibungen auf Baulichkeiten, Maschinen, Instrumente u. s. w. nicht enthalten, welche in der Bilanz im Ge⸗ sammtbetrage von 8782,80 für das erste Betriebs⸗ jahr ausgesetzt sind, sondern nur die unmittelbaren, den Einnahmen gegenüberstehenden Betriebsausgaben. Der außer⸗ dem in der Bilanz unter Verluste aufgeführte Betrag von 5759 25 stellt den am Schlusse des vorigen Geschäftsjahres verbliebenen Verlust dar. Nach der Durchschnittsschätzung würde sich also die Einnahme für das gesammte Geschäftsjahr auf etwa 130 000 bis 140 000 gestellt haben. Der volle Betrieb innerhalb des ganzen Geschäftsjahres würde nach obigen Ergebnissen, ohne eingetretene Ueberschreitung des Anlagekapitals durch den Bau u. f. w. sogar die Zahlung einer Dividende ermöglicht haben, und auch bei dem wirklich vorliegenden Sachverhalt einer bloß dreiviertel Jahr umfassenden Einnahme neben einer das ganze Jahr umfassenden Ausgabe würde noch ein mäßiger Ueberschuß der bloßen Betriebsverwaltung verbleiben. Es wird aber nicht möglich sein, den letzteren für Reservefonds und Dividende zu verwenden, weil es nicht durchführbar gewesen ist, die sämmtlichen Anlagekosten der baulichen instrumentalen und literarischen Veranstaltungen mit dem zur Verfügung gestellten Anlagekapital von 400 000 zu bestreiten. Die durch sämmtliche Anlagekosten und durch die Betriebskosten bis zum 31. März 1890 nach Abzug der Einnahmen entstandene Ueberschreitung des verfügbaren Aktienkapitals erreicht die Summe von 59 006,14 Wenn die Einnahmen der Urania sich in derselben Weise weiter entwickeln, wie dies innerhalb der bisherigen Betriebszeit wahrgenommen worden ist, so würde es nicht unmöglich sein, diesen Fehlbetrag in den nächsten Jahren durch Einnahme⸗Ueberschüsse zu decken. Nach alledem glaubt nun der Vorstand der Gesellschaft Urania die Erhöhung des Aktien⸗ kapitals nicht auf die unerläßliche Deckung des Fehlbetrages von rund 59 000 einschränken, sondern eine Erhöhung im Betrage von 100 000 ins Auge fassen zu sollen. Sehr bald ist während des Betriebes die Nothwendigkeit erkannt worden, gerade im Interesse der festen Begründung des Rufes der Anstalt und der entsprechenden Entwickelung der Einnahmen die baulichen und wissenschaftlich⸗tech⸗ nischen Einrichtungen nach mehreren Seiten hin noch weiter zu ver⸗ vollständigen, und nur durch die unerwartet großen Kosten, welche sich beim Abschluß der Rechnungen für die ersten Einrichtungen herausstellten, ist die Verwaltung veranlaßt worden, den größeren Theil jener wesentlichen und aller Voraussicht nach auch wirthschaftlich einträglichen Vervollständigungen einstweilen zu ver⸗ tagen. Geplant wird u. A. eine ansehnliche Vervollständigung der Akkumulatoren⸗Einrichtungen. Sodann bedarf es für eine Erweiterung und Vervollkommnung der physikalischen Experimentalvorträge und für die erste Ausrüstung zu gewissen, sehr eindrucksvollen chemischen Experimentalvorträgen noch der Beschaffung von einigen größeren Gruppen sehr wichtiger und interessanter Apparate. Eine besondere Anziehungskraft wird die Anstalt für das größere Publikum noch durch die Einrichtung einer besonderen telephonischen Verbindung mit dem Königlichen Opernhause erhalten, für welche bereits die Zustimmung der entscheidenden Stellen zugesichert ist. In der Rotunde sollen einige neue Experimente und Anschauungen dar⸗ geboten werden; die astronomischen Einrichtungen bedürfen noch

gewisser Vervollständigungen, insbesondere mit spectrotechnischen und photographischen Hülfsmitteln; dieselben sollen sehr wesentlich dazu dienen, die eingehenden astronomischen Demonstrationen, welche dem⸗ nächst an dem trefflich gelungenen großen Fernrohr beginnen sollen, im weiteren Verlauf noch anschaulicher und förderlicher zu gestalten. So bietet Alles in Allem der Geschäftsbericht ein erfreuliches Bild von dem Aufschwunge, welchen das interessante und nützliche Institut in dem ersten Jahre genommen hat und ist zu wünschen, daß die finanzielle Besserung mit dem Fortschritt der wissenschaftlichen Leistungen gleichen Schritt hält.

Land⸗ und Forstwirthschaft. 8

Die landwirthschaftlichen Versuchsstationen, Organ für naturwissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiet der Landwirth⸗ schaft. Unter Mitwirkung sämmtlicher deutschen Versuchsstationen herausgegeben von Dr. Friedrich Nobbe, Geheimer Hofrath, Pro⸗ fessor an der Königlichen Akademie und Vorstand der physiologischen Versuchs⸗ und Samenkontrolstation zu Tharandt. Berlin, Verlag von Paul Parey, Verlagshandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen. Von dem XXXVII. Band liegt das Doppelheft III und IV vor, dessen Inhalt folgender ist: Die Wurzelkrankheiten der Erbse. Von Prof. Dr. Adam Prazmowski in Czernichow bei Krakau. Die Zusammensetzung des Meeresschlicks in den neuen Alluvien des Zuiderzee (Niederlande) von Prof. Dr. J. M. van Bemmelen (Leiden). Die Zusammensetzung des vulka⸗ nischen Bodens in Deli (Sumatra) und in Malang (Java) und des Fluß⸗Thonbodens in Rembang (Java), welche für die Tabackkultur benützt werden. Von demselben. Ueber die Bestim⸗ mung des Wassers, des Humus, des Schwefels, der in den kollondalen Silikaten gebundenen Kiefelsäure, des Mangans ꝛc. im Ackerboden. Von demselben. Verband landwirthschaftlicher Versuchsstationen im Deutschen Reich. rotokoll über die gemeinsame Sitzung der Düngerkommission des Verbandes der Versuchsstationen und der Ver⸗ treter der Düngerfabrikanten zu Leipzig vom 26. Januar 1890. Zur Statistik des landwirthschaftlichen Versuchswesens. Projektirte Einrichtung einer den pflanzenphysiologischen Versuchs⸗ und Samen⸗ kontrol⸗Stationen entsprechenden Abhandlung im Botanischen Museum. Fachliterarische Eingänge.

Forstwissenschaftliches Centralblatt. Unter Mit⸗ wirkung zahlreicher Fachleute aus Wissenschaft und Praxis heraus⸗ gegeben von Dr. Franz Baur, o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München. Berlin, Verlag von Paul Parey, Verlagshandlung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen. Von dem zwölften Jahrgang ist soeben Heft 4 erschienen, welches an Originalartikeln bringt: Geschichte der Anforstungstechnik und An⸗ forstungslehre. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Waldbaues von Dr. K. J. Mai. Weiserprozent und Bodenerwartungswerth. Von Prof. Dr. Wümmenauer in Gießen. Zur Forstwegebau⸗Frage. Vom Forstmeister i. P. Volmar in Jena. Die Beilage enthält einen interessanten Artikel über Feld und Wald vom Forstamts⸗ Assistenten Diez in Baunach.

Ueber den Saatenstand im Königreich Sachsen berichtet die „Sächsische landwirthschaftliche Zeitschrift“ und fa eingegangenen Berichte in folgendes Resumé zusammen: „Die Be⸗ fürchtung, daß die mangelnde Schneedecke den Herbstsaaten schaden würde, hat sich nicht bestätigt, denn aus allen Bezirken wird deren Stand als gut bis vorzüglich geschildert, und in den wenigen Orten, wo der Winterroggen weniger günstig steht, trägt die trockenkalte erste Aprilhälfte die Schuld. Seit vielen Jahren war der Rapsstand nicht so schön wie in diesem Frühjahr, und nur aus drei Bezirken wird das Vorkommen des Glanzkäfers in geringem Umfang gemeldet. Bei der denkbar günstigsten Witterung konnte die Bestellung der Sommer⸗ saaten ausgeführt werden, und es sind dieselben fast allenthalben sehr schön aufgegangen; auch das Kartoffellegen ist größtentheils beendet. Wie die Wintersaaten, stehen auch die Kleefelder mit verschwindender Ausnahme prächtig, sodaß der erste Schnitt in der ersten Maihälfte beginnen kann. Auch die Wiesen haben sich überall gut bestockt. Der Baumblüthe haben die Nachtfröste nur vereinzelt und wenig Schaden zugefügt. In einzelnen Gegenden ist Regen sehr erwünscht. Im Großen und Ganzen berechtigt der derzeitige Stand sämmt⸗ licher Feldfrüchte und der Baumblüthe zu den besten Hoffnungen auf ein gutes Erntejahr.“

1

Die „Schles. Ztg.“ berichtet vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt: Für die oberschlesischen Eisenwerke zeigte sich die Marktlage im Bereiche der gewohnten Absatzgebiete ohne Ver⸗ änderung, und erhielt sich die bisherige Festigkeit, da den Werken nach wie vor eine angestrengte Thätigkeit geboten war. Die Herabsetzung des Stabgrundpreises Seitens des Deutschen Walzwerksverbandes um 2 pro 100 kg hat die Preisstellung auf den oberschlesischen Werken nicht berührt; sowohl der Grundpreis des Oberschlesischen Walzwerks⸗ verbandes von 21 wie der Lokalpreis für Walzeisen von 22,50 ist bestehen geblieben. Ebenso hat sich bei den Trägerhändlern und Käufern von Trägern die Meinung, daß die Preise für Formeisen zurückgehen müßten, als trügerisch erwiesen; denn da der Deutsche Formeisenverband länger besteht als der Walzwerks⸗ verband, so ist er von letzterem in keiner Weise abhängig, und wie derselbe zur Zeit, da der Stabeisen⸗Grundpreis auf 20 stieg, mit seinen Preiserhöhungen zurückhielt und der Grundpreis des Form⸗ eisens um volle 50 pro Tonne niedriger blieb, so ist auch gegen⸗ wärtig die Annahme ausgeschlossen, daß die Formeisenwerke mit ihren Preisen heruntergehen werden. Der Betrieb der Hohöfen erhielt sich in seiner bisherigen Regsamkeit; der in gleicher Höhe anhaltende Verbrauch von Koks und Erzen war für die Preishaltung dieser Materialien bestimmend. Der Donnersmarckhütte ist es gelungen, an den Oberschlesischen Walzwerksverband für das laufende Jahr 300 000 Ctr. zum Mindestpreise von 8 und weitere 90 000 Ctr. zu 8,40 pro 100 kg zu verkaufen; sie hofft mit Hülfe des neuerbauten Hohofens den Roheisen⸗ bedarf der oberschlesischen Walzwerke soweit zu decken, um die Ein⸗ fuhr fremden Roheisens unnöthig zu machen; für die Jahre 1891 93 hat sie je eine Million Centner Puddelroheisen an den Walzwerks⸗ verband zu Skalenpreisen verkauft und sich den Betrieb eines dritten Ofens gesichert. Die Eisengießereien wurden in letzter Zeit vorwiegend mit Bau⸗ und Röhrenguß beschäftigt, die Maschinen⸗ fabriken mit der Anfertigung von Fördergerüsten und Brückenbauten. Die aus früherer Zeit vorliegenden ufträge lassen die neu eingegangenen erst in Wochen und Monaten zur Erledigung kommen. Einige Werke sind überhaupt nur mit Arbeiten für die eigenen Anlagen beschäftigt und nehmen Aufträge nur in beschränktem Maße an. Auf den Eisen⸗ und Stahlwalzwerken herrscht eine rege Thätigkeit, um den belangreichen Absatz zu beherrschen. Auf der Königshüͤtte kommen gegen⸗ wärtig ca. 10 000 Ctr. Schiffsbleche für die Kaiserliche Marine nach Kiel zur Verladung. Auf dem Zinkmarkt hat eine recht feste Süean Platz gegriffen. Während vor einigen Tagen gute gewöhn⸗ liche Marke zu 43,20 43,40 gehandelt wurde, bot man heute ver⸗ geblich 43,50 Die Forderung ist 44,00 ℳ, und viel unter diesem Preise wird voraussichtlich nicht anzukommen sein. W. H. Georg von Giesche’'s Erben wird 46,00 gehalten. Die Verladungen sind regelmäßig. Für Blockblei haben sich die Preise entsprechend den höheren Londoner Notirungen um 0,50 1,00 per 100 kg gebessert. Bleifabrikate sind begehrt.

Leipzig, 9. Mai. (W. T. B.) handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 ℳ, pr. Juni 4,55 ℳ, pr. Juli 4,55 ℳ, pr. August 4,55 ℳ, pr. September 4,55 ℳ, pr. Oktober 4,55 ℳ, pr. November 4,55 ℳ, pr. Dezember 4,55 Umsatz 160 000 kg. Behauptet.

Wien, 9. Mai. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Oesterreichischen Nordwestbahn beantragt, den Juli⸗Coupon der Stamm⸗Aktien mit 4 ½ Gulden, den Juli⸗C der Aktien Litt. B. mit 11 Gulden einzulösen. 8

Kammzug⸗Termin⸗

suchung stehenden Bäckers Paul Friedrich Lauden⸗

(Prinz

4 steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere

in Waldeck wird zum Zweck der Kraftloserklärung

welche angeblich abhanden gekommen ist, das Auf⸗

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

erdingungen ꝛc.

8 8 wangsvollstreckungen, B Vorladungen u. dergl.

. Verpachtungen,

Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

.

* 5

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

. Berufs⸗Genossenschaften.

Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[9201] Steckbrief. b Gegen den Cigarrensortirer und Reisenden Ludwig Richard Otto Berger, geb. 24. Mai 1845 zu Strasburg, Kreis Thorn, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und Urkundenfälschung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗Gefängniß abzuliefern, auch hierher zu den Akten JI. 535/90 Nachricht zu geben.

Altona, den 5. April 1890. Königliche Staatsanwaltschaft. .“

204] K. Amtsgericht Rottweil. Steckbrief. Gegen den Schauspieler Rudolf Herzog von Wien ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs d Um dessen Einlieferung in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß wird gebeten. p. Herzog ist am 30. März 1890 mit dem letzten Zug in der Richtung gegen Stuttgart heimlich abgereist. Den 3. April 1890. 11X““ Amtsrichter Baumeister. 9202] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 25. November 1889 hinter den Schuhmacher Carl Christian Heinrich Brunswick, geb. 25. März 1856 zu Todendorf, erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch erneuert. Altona, den 1. Mai 1890. 8 Der Erste Staatsanwalt.

[9203] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 9. September 1889 hinter den Kauf⸗

mann Ludwig Eduard Dahlmann, geb. am 18. Juni

Kiel, erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗

neuert.

Altona, den 25. April 1890. G

Der Erste Staatsanwalt.

9200] K. Amtsgericht Stuttgart Amt. 8 8 Vermögensbeschlagnahme.. Auf Antrag des Königl. Gerichts der 21. Division zu Frankfurt a. M. wurde das gegenwärtige und zukünftige Vermögen des wegen heimlicher Entfer⸗ nung bezw. Verdachts der Fahnenflucht in Unter⸗

8 * 8 8

berger von Waldenbuch, geb. 8. März 1868, durch heutigen Beschluß bis zur Höhe von 3000 für den Militärfiskus mit Beschlag belegt. Den 7. Mai 1890.

Hülfsrichter Gerok.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

19237] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise, Band 73 Nr. 3151, auf den Namen des Maurermeisters Heinrich Oesterheld hier eingetragene, in der Straße 51, Abth. XI Eugen⸗Straße 24) belegene Grundstück am 3. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts⸗ stelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 5520 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglauhigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehen⸗ den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗

derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Glläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls biesers. bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigk werden und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks eanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkündet werden. Berlin, den 21. April 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

.9234] Aufgebot. 1 1 Auf Antrag des Posthalters Fr. Brüne zu Usseln

der Schuldverschreibung der Kurhessischen Anleihe von Scn Litt. D. Nr. 19505 über 100 Thlr.,

gebotsverfahren eingeleitet. Der etwaige Inhaber

der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗

gebotstermine den 22. Dezember 1890, Vor⸗

mittags 11 Uhr, seine Rechte bei dem unter⸗

zeichneten Gerichte Zimmer Nr. 19 anzumelden

und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Kassel, den 30. April 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

(gez.) Theobald.

Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Friderici.

ö“

Aufgebot. Auf Antrag

1) des Kaufmannes Hermann Gallrein in 85 2) des Kaufmannes C. W. Richers in Hamburg,

5) des Kaufmannes F. Ludewigs zu Hamburg, 6) des Rendanten F. Petersen in Ottensen, 7) der Firma Bergmann & Rademann in Berlin, 8) der Mitteldeutschen Creditbank in Frank⸗ furt a. M., 9) der Hefekthes Rosalie Franke in Erfurt, 10) der Firma E. C. Weyhausen in Bremen, 11) des minderjährigen Heinrich Gottlieb Ludwig Geslien hierselbst, vertreten durch die Vor⸗ münder, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ed⸗ mund Plessing, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht: daß die Talons vom 1. April 1878 der auf Inhaber lautenden Obligationen der Lübeckischen Staatsprämien⸗Anleihe von 1863 .“ DSeerie Nr. 271 Nummer 540u6 5 19239

ö6“ 1095 21883 2898 57948

39377

1969 2515 50286 2526 50504 2947 58935 2782 55625 2823 56446 3260 69190bu9 1852 EE11““ und der Talon vom 1. April 1878 der auf Carl Adolf Ludwig Geslien lautenden Obligation der Lübeckischen Staatsprämien⸗Anleihe von 1863 Serie Nr. 2194 Nummer 43864 abhanden ge⸗ kommen sind. Zugleich werden Alle, welche ein Interesse daran haben, der Kraftloserklärung der vorstehend bezeich⸗ neten Talons zu widersprechen, hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung des Ausschlusses sich spätestens in dem hiermit auf Dienstag, den 28. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine im hiesigen Amtsgericht, Abtheilung II., zu melden. Die unbekannten Inhaber der oben bezeichneten Talons werden aufgefordert, dieselben spätestens im angegebenen Aufgebotstermin im hiesigen Amtsgericht den Antragstellern vorzuweisen, widrigenfalls die Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt und alle Ansprüche aus denselben an die hiesige Staatsschuldenverwaltung für erloschen erklärt werden sollen. 8 Lübeck, den 10. Oktober 1889. Das Amtsgericht. Abth. II. F Z“ Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

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[2460 Anufgebot.

F. W. Menke in Hameln hat das Aufgebot des Prämienpfandbriefs der Deutschen Grundkreditbank zu Gotha, Abtheilung I. Serie 462 Nr. 9228, zum Zwecke der Kraftloserklärung desselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 3. September 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, wogegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattfindet. b

Gotha, den 9. April 1890. 1 .

Herzogl. Sächs. Amtsgericht. I. gez. Fleischhauer. (L. S.) Beglaubigt: Schmerbach, Gerichtsschreiber des Herzogl. S. Amtsgerichts. I.

[51090] Aufgebot. Die Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit „Vesta“ zu Posen hat dem Kaufmann und Glas⸗ hütten⸗Inspektor Otto Emil Lochmann zu Schwepnitz die Summe von 3000 versichert, zahlbar bei vollendetem 85. Lebensjahre oder bei etwa früher erfolgtem Tode des Versicherten, und hierüber dem Letzteren unterm 1. November 1877 die Police Nr. 6312, spwi den zu derselben gehörigen Renten⸗ ein, ausgefertigt. scheee Füündden Police und Rentenschein nd angeblich verloren gegangen. Der oder die Inhaber derselben werden deshalb auf den Antrag des Otto Emil Lochmann auf⸗ gefordert, bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 26. Juni 1890, 1e⸗ 11 ½ Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Wronker Platz Nr. 2, Zimmer Nr. 18, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗

2) die Deutsche Lebensversicherung Potsdam zu Potsdam, . 3) der Gutsbesitzer Heinrich Moritz Claußnitzer zu Hilbersdorf i./S., sämmtlich vertreten durch den Justizrath Engels zu Potsdam, das Aufgebot der nachstehend bezeichneten, angeblich verloren gegange nen Policen der Deutschen Lebens⸗, Pensions⸗ und Renten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam, nämlich: .

1) der auf das Leben der am 28. Juni 1868 ge⸗ borenen Tochter des Oekonomen Friedrich Vinzelber zu Neuendorf a./ Sp., Vornamens Dorothea Elisabet Hulda, ausgestellten, am 28. Juni 1890 zahlbaren Fn Nr. E. 23 785 über 1000 vom 28. Juli

882,

2) der auf das Leben des am 14. Oktober 1846 Füeeng Obersteward August Diedrich Libbe zu

remerhaven ausgestellten, nach seinem Tode an seine Ehefrau bezw. Kinder, spätestens aber am 14. Oktober 1896 an den Versicherten selbst zahl⸗ baren Police Nr. 55 425 über 3000 vom 22. Ja⸗ nuar 1883 bezw. 17. April 1889,

3) der auf das Leben des am 11. Januar 1836 geborenen Gutsbesitzers Heinrich Moritz Claußnitzer zu Hilbersdorf ausgestellten, nach dessen Tode an seine Familie zahlbaren Police Nr. 33 655 über 4500 vom 7. März 1876

beantragt haben, werden die Inhaber der bezeichneten Urkunden hiermit aufgefordert, ihre Rechte auf die⸗ selben spätestens in dem auf den 22. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gerichte, Vorderhaus 1 Treppe, Zimmer Rr⸗ 10, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Potsdam, den 22. April 1890.

Königliches Amtsgericht Abtheilung I.

Veröffentlicht: Kokkot, als Gerichtsschreiber.

[9236] Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrich Carl Marx in Frank⸗ furt a/Main, vertreten durch den Rechtsanwalt Koenig III. in Elberfeld, hat das Aufgebot einer Depositalquittung der Vaterländischen Lebensversiche⸗ rungsgesellschaft in Elberfeld über seine Police Nr. 963, lautend auf dreitausend Mark und zahlbar am 1. März 1890, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Königsstraße 71,

immer 24, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1

Elberfeld den 5. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. gez. Hattendorff, Assessor.

(L. S.) Beglaubigt: Kahn, Assistent, 6“

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, Abth. VI.

19846 Aufgebot.

. Der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Kassenscheins der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenz. Lande zu Sigmaringen, Serie I. Litt. D. 343 (4 %0ig) über 500 bis 1. Juli 1893 unkündbar, für welchen halbjährige Ses endon. für die Zeit bis 1. Juli 1893 ausgegeben sind, wird auf den Antrag der Ehe⸗ frau Johann Eisele in Hörschwag und der Wittwe Magdalena Dietz, geb. Eisele, in Siracuse im Staate New⸗York, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 10. Januar 1891, Vormit⸗ tags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und den Kassenschein vor⸗ ulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des betkeren erfolgen wird. Sigmaringen, den 2. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.

l6s8844 Aufgebobt. Das Sparkassenbuch der Städtischen Sparkasse zu Königsberg, Nr. II. 7650 über 113,41 ℳ, aus⸗ efertigt für die unverehelichte Elisabeth Meißner Fierfelbst, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin, der unverehe⸗ lichten Elisabeth Meißner hierselbst, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 19. September 1890, V.⸗M. 9 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Amts⸗

kunden vorzulegen, widrigenfalls Letztere für kraftlos werden erklärt werden. 8 Posen, den 2. Dezember 18809. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[56646 Aufgeboi. 8

I erdinand Schröder in Wismar als Curator des Nachlasses des verstorbenen Rectors a. D. Mathias Hinrich Burgwardt, rectius Burchard, vertreten durch Rechtsanwalt Martens in Wismar, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der von der Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft „Janus“ in Hamburg am 12. Juli 1854 auf das Leben des Mathias Hinrich Burgwardt, rectius Burchard, in Wismar ausgestellten Police Nr. 5149 über 400 Thlr. Preuß. Court., zahlbar beim Tode des Versicherten an den Inhaber der Police. 1 ba.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 10. Juli 1890, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 23. Dezember 1889. 1 Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber,

in Vertretung des Gerichts⸗Sekretärs.

Aufgebot.

[9233858 Nachdem

.“

3) des Bankiers Louis Wolff in Hamburg, 4) des Fräuleins 8

1) der Oekonom Fri

Vinzelberg zu Neuen⸗ dorf a./Sp., Z“

gericht (Zimmer 34) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. Königsberg, den 4. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. X.

[65868] Aufgebot. Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Kolberg 1b . a. Nr. 34 457 über 145 90 ₰, ausgefertigt auf den Namen Heinrich Belter, Vorm⸗ Siederland, welches dem Vormund des ꝛc. Belter, jetzt verstorbenen Hausbesitzer Friedrich Romig zu Siederland abhanden gekommen ist, Nr. 36 725 über 949 65 ₰, ausgefertigt auf den Namen Johann Heinrich Ferdinand Belter, welches dem Vormund des ꝛc. Belter, jetzt verstorbenen Hausbesitzer Friedrich Romig zu Siederland abhanden gekommen ist, sollen auf den Antrag des Inhabers, nämlich des Johann Heinrich Ferdinand Belter, zur Zeit wohn⸗ haft in New⸗York, vertreten durch den Justizrath Mannkopf zu Köslin, als Generalbevollmächtigten, und dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Grieser zu Kolberg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es werden daher die Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 18. September 1890, Vor⸗

mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte

ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen,

8 widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen

wird.

Kolberg, den 8. Februar 1890. Koönigliches Amtsgericht.

[64863] Aufgebot. 8

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Stargard i./Pomm. Nr. 30 553 über noch 42 16 ₰, ausgefertigt für Emil Harp, ist Letzterem angeblich abhanden gekommen und soll auf Antrag desselben zum Zwecke der Ausfertigung eines neuen Buches für kraftlos erklärt werden.

Es wird deshalb der Inhaber des vorbezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 23. September 1890, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 1, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Stargard i./Pomm., den 7. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

8

[69953a34) 1

Die zu dem auf den Namen des Zimmermanns Louis Steitz zu Halle a./S. lautenden Einlagebuche Nr. 22003 E der Sparkasse des Saalkreises zu Halle a./S. gehörigen Sparkassenscheine Nr. 192475 Pos. 3 über 30 und Nr. 194118 Pos. 4 über 20 sind angeblich in den Jahren 1887 oder 1888 verloren gegangen.

Auf Antrag des Zimmermanns Louis Steitz werden die Inhaber der Sparkassenscheine aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 4. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte, kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer 31, anzumelden und die Sparkassenscheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Halle a./S., den 27. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

1924550 Aufgebot.

Auf den Antrag des Landesältesten Nickisch von Rosenegk zu Kuchelberg wird das Sparkassenbuch der staͤdtischen Sparkasse zu Liegnitz Nr. 28 016, lautend über 232 16 ₰, welches angeblich ab⸗ handen gekommen ist, hierdurch aufgeboten.

Die Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs werden hierdurch aufgefordert, ihre Rechte auf das⸗ selbe spätestens im Aufgebotstermine, den 4. De⸗ zember 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfall Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Liegnitz, den 7. Mai 1890. 8 Königliches Amtsgerich

[56647] Aufgebot.

Die Firma Jacob & Plaut in Leipzig, vertreten durch Rechtsanwalt Koch daselbst, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der von derselben d. d. Leipzig, 13. Oktober 1889 auf P. Ruwolt in Hamburg ausgestellten, von Letzterem acceptirten beiden Wechsel über 680,— und 324,—.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 10. Juli 1890, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 23. Dezember 1889.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichts⸗Sekretärs.

190, Bekanntmachung. Auf Antrag der Königlichen Justizverwaltung, vertreten durch den Gerichtsschreiber Elbers hier, wird bezüglich der von dem hier verlebten Gerichts⸗ vollzieher Hill bestellten Amtskaution in Höhe von 600 das öffentliche Aufgebot erlassen. Es wird daher Jeder, welcher Ansprüche gegen vorgenannte Amtskaution erhebt, hierdurch aufgefordert, spätestens im Termine am 19. Dezember 1890, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Bimmer Nr. 9, seine Rechte anzumelden, widrigen⸗ alls solche für ausgeschlossen erklärt werden. Opladen, den 28. April 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

Kluth, ebö

(L. 82 Beglaubigt: Weyers, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8202] Aufgebot. .

Der frühere Kaufmann, jetzt Rentier Bernhard Friedrich Bertram zu Emden hat das Aufgebot einer angeblich verloren gegangenen Urkunde, nach welcher die weiland Eheleute Wiard, A. Wiards und Frau zu Syve, die im Grundbuche von Simonswolde Band IV. B Nr. 240 pag. 4961 in Abth. II unter Nr. 2 auf des Hinrich Bootsmann in Simonswolde Grundbesitz eingetragenen sechs Gulden fünfzehn Stüber unabänderliche Erbenzinsgelder, jährlich um Michaelis der weil. Eheleute Jan Bonnen und Greetje Aeilts Kindern und weiteren Erben Tryntje Janssen, Ehefrau des Hausmanns Meint Theils für die eine Hälfte, so dann Greetje Claassen, Andreas Claassen, Jan Bonnen Claassen, Aeilt Claassen, wie auch des Willm Gerken und der Foelke Claassen Kinder Rixte und Bartje Willms für die andere Hälfte zu zahlen, von den Berechtigten erworben haben. b

Der Inhaber der Urkunde sowie alle diesenigen, welche etwaige Ansprüche an den fraglichen Erben⸗ insgeldern nachzuweisen vermögen, werden aufge⸗ Beatgn spätestens in dem auf den 24. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die beschriebene Urkunde oder etwa sonst vorhandene, auf die Erbpacht Bezug habende Dokumente vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt werden soll und Antrag⸗ steller als der allein Berechtigte die nscee der Erbpacht auf seinen Namen bewirken kann.

Aurich, den 1. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. III.