1890 / 117 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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das vielmehr Denen, die so sehr davon entzückt sind. Das beweist aber gar nichts im Sinne des Hrn. von Bennigsen. Ich habe mich gegen die Vermengung von religiösen, mensch⸗ 1 wissenschaftlichen, nationalen und wirthschaftlichen rt. Ich kann mich als Privatperson sogar an einer solchen Kolonial⸗Gesellschaft betheiligen, aber doch ent⸗ schieden gegen eine amtliche Kolonialpolitik sein. Ebenso könnte ich als Anhänger einer Religionsgesellschaft gegen die Missionen sein. Die englischen und schottischen Gesellschaften betreiben auch Missionen, aber nur mit ihren eigenen Mitteln.

s handelt sich hier wesentlich um wirthschaftliche Beweg⸗

ründe. Diese wirthschaftlichen Dinge mögen an sich berechtigt sein, sie müssen aber ausschließlich der privaten Initiative und Spekulation überlassen bleiben, zwar unter Oberaufsicht des Reichs, aber ohne daß sich das Reich verbindlich macht. Wenn man jetzt amtlich für die asgesgchneten wirthschaftlichen Gewinne, die zu erwarten sind, schwärmt, wie die Garantie zeigt, welche der Major Liebert dafür über⸗ nimmt, daß das hineingesteckte Kapital in Zukunft sichere Zinsen abwerfen werde, ist es da nicht eigenthümlich, daß das Deutsche Reich Millionen über Millionen nach Afrika sendet, um wirthschaftliche Vortheile zu erreichen und seinen Markt auszudehnen, während doch die innere wirthschaft⸗ liche Politik Deutschlands einen Markt um den an⸗ deren an andere Nationen übergehen läßt und Alles thut, um die Konkurrenzbedingungen, wie z. B. durch die Zollgesetz⸗ gebung, durch die Nichtbeschickung der Pariser Ausstellung u. s. w. zu erschweren? Es ist merkwürdig, wenn man die Taube in der Hand hat, sie fliegen zu lassen, um einen Spatz in Afrika zu jagen. Der Abg. von Bennigsen stellt das Risiko als gering hin und sagt, was hätte erst gegeben werden müssen, wenn sich das gesteigerte National⸗ gefühl ein anderes Objekt in Europa gesucht hätte. Am besten hat mir die Rede des Reichskanzlers gefallen. Er hat sich wenigstens von allen diesen metaphysischen Dingen fern gehalten und sich nur mit greifbaren Dingen befaßt. Er hat sich fern gehalten von den Phantastereien, denen man früher gehuldigt hat und noch heute huldigt, wenn man auch diese Flagge jetzt nicht herausstecken will. Wenn aber in einigen Monaten Emin Pascha in der Mittte Afrikas auftauchen wird, wird wohl die Ruhe nicht so vorhanden sein wie jetzt. Der Grund, daß die Herren möglicherweise in der Zukunft das nicht wieder thun würden, wir aber jetzt in Afrika sind und bleiben müssen, heißt ganz einfach in der Politik den Grundsatz des Fatalismus auf⸗ stecken, der doch nicht so sehr christlich ist. In der französischen Kammer wurden vor einigen Tagen die nämlichen Reden ge⸗ halten und die Rede des Hrn. von Bennigsen könnte, ins Französische übersetzt, dort von Jules Ferry gehalten sein. Eine Politik muß im Voraus berechnet werden, alle Zufälle müssen nach Möglichkeit ausgeschlossen sein. Man darf nicht solche Politik treiben, daß man sagen muß: Du glaubst zu schieben und Du wirst geschoben; ich lasse mich nicht schieben. Wenn man mal einen Fehler gemacht hat, braucht man nicht dem ersten falschen Schritt einen zweiten hinzuzufügen, daher sind wir gegen die Vorlage und gegen jede Kolonialpolitik. . Abg. Dr. Windthorst: Ich komme auf das kirchliche Gebiet deshalb so oft, weil fast alle menschlichen Verhältnisse mit dem kirchlichen Gebiet zusammenhängen. (Abg. Singer: Mit dem sozialen doch auch!) Aber nicht mit dem sozial⸗ demokratischen. Man muß über seine Schmerzen so lange klagen, bis sie endlich gehört werden. Die Sozialdemokraten haben nicht von Schmerzen gesprochen, sondern von allgemeinen Theorien. Ihre Schmerzen unterstütze ich, aber an allgemeine Redensarten gehe ich nicht heran. Der Abg. von Vollmar hat meine Aeußerung über Bibel und Degen völlig falsch interpretirt; ich meine, daß man Niemanden durch Zwang zu einer religiösen Ueberzeugung bringen soll. Wenn irgendwo, muß auf diesem Gebiet volle Freiheit herrschen. Aber wenn in unwirthbaren Gegenden mich Jemand hindern will, zu predigen und zu unterrichten, mich bekämpfen und vernichten will, dann muß ich den Degen daneben haben.

Damit schließt die Diskussion.

Nach einigen persönlichen Bemerkungen wird der Nach⸗ trags⸗Etat der Budgetkommission überwiesen.

(Schluß 4 Uhr.) ““

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei der Berathung des Gesetzentwurfs, enthaltend Bestimmungen über das Notariat und über die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung von Handzeichen, zu dem neu eingefügten §. 14a der Justiz⸗ Minister Dr. von Schelling: Miine Herren! Der §. 14 a räumt dem Justiz⸗Minister eine sehr weitgehende Befugniß ein, und ich würde sogar in der Lage sein, darin, daß die Kommission diesem Paragraphen zugestimmt hat, ein Vertrauensvotum für mich zu erblicken. Dennoch, meine Herren, halte ich mich gewissenshalber für verpflichtet, auf Bedenken aufmerk⸗ sam zu machen, zu welchen diese Bestimmung Anlaß giebt. Wir sind, meine Herren, alle darüber einig, daß das Notariat nicht den Charakter einer Pfründe haben kann, daß es den Charakter eines auf die Persönlichkeit gestellten Amts behalten muß. Sind wir aber in diesem Grundsatze einverstanden, so werden wir uns auch davor hüten müssen, Bestimmungen zu treffen, die, wenn auch nicht sofort, doch vielleicht im Laufe der Zeit dahin führen könnten, dem Notariat einen pfründenähnlichen Charakter zu geben. Wenn ich mich nunmehr zu §. 14 a wende, so würde ich dagegen kein Bedenken haben, wenn die darin dem Justiz⸗Minister zugewiesene Befugniß nur beschränkt würde auf die Fälle einer noth⸗ gedrungener Abwesenheit; die Bedenken aber, welche ich angedeutet habe, wurzeln darin, daß die Stellvertretung auch zulässig sein soll für Krankheitsfälle. Meine Herren, bei dieser Erweiterung der Be⸗ stimmung wird zweifelsohne der Fall eintreten, daß ein Notar, wenn er eine Abnahme seiner körperlichen oder geistigen Kräfte merkt, eine Stellvertretung für sich beantragt. Wenn er ein verdienter Mann ist, der bisher unter dem Vertrauen des Publikums sein Amt verwaltet hat, so wird der Minister nicht in der Lage sein, das Gesuch . abzuschlagen, besonders wenn es auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist. Ist nun aber mal erst ein Stellvertreter ich will mal sagen wegen Kränklichkeit gestellt, so wird es sehr schwer sein, einer weiteren Verlängerung dieser Stellvertretung entgegen⸗ zutreten, und so könnte leicht der Fall eintreten, daß eine jahrelange Stellvertretung besteht. Damit aber würde nicht allein dem Nach⸗ rücken jüngerer Kräfte der Weg versperrt, sondern es würde auch ein anderer Uebelstand eintreten. Es würde nämlich, wie die Dinge nun einmal liegen, der Stellvertreter, wenn demnächst es sich um die Wiederbesetzung der Stelle handelt, einen Vorsprung vor anderen Bewerbern haben. Wenn er jahrelang das Amt versehen, das Ver⸗ trauen der Gemeinden im Kreise sich verschafft hat, die Kundschaft des 8 Notars zu erhalten gewußt hat, so wird es nicht an Personen fehlen, welche diese Umstände für den Stellvertreter als Bewerber um das Notariat in die Waagschale werfen. Und so könnte leicht der Fall eintreten, daß hm der Vorzug vor den anderen Bewerbern gegeben würde.

Käme aber im Laufe der Jahrzehnte das öfter vor, daß der von einem Notar bei Kränklichkeiten ausgewählte Stellvertreter bei dessen Ausscheiden demnächst in das Amt einrückt, so würde in der That sehr leicht im Publikum und auch bei den Bewerbern zum Notariat die Meinung entstehen können, daß ein Notar gleichsam das Recht habe, sich seinen Nachfolger auszuwählen. Sie werden aber einsehen, meine Herren, daß eine solche Meinung, wenn sie erst entstanden, zu den größten Uebelständen führen könnte.

Nun werden Sie mir vielleicht erwidern, solche Mißbräuche zu verhüten, dafür bist ja Du da, das ist ja Sache der Justizverwaltung, die Augen offen zu halten, solche Eventualitäten fernzuhalten; aber ich befürchte, daß Sie zu große Erwartungen von der Aufmerksamkeit der obersten Justizverwaltung hegen. In einem kleineren Staat ist die Justizaufsicht sehr viel leichter zu handhaben, und aus dem Grunde kann mich die Verweisung auf die Gesetzgebung anderer deutscher Staaten nicht vollständig beruhigen. In kleineren Staaten erfährt die Justizverwaltung viele Thatsachen einfach auf dem Wege der Notorietät, während sie in einem großen Staat wie Preußen die be⸗ treffenden Verhältnisse nur durch odiose Erkundigungen ermitteln kann.

Wenn ich mich also resümiren darf, so kann ich nur versichern, daß, wenn §. 14a Gesetz werden sollte, ich mich befleißigen werde, denselben unparteiisch zur Ausführung zu bringen und die von mir angedeuteten Mißstände möglichst fern zu halten; wenn Sie aber einen Rath von mir annehmen wollen, so sage ich, ich halte die Be⸗ stimmung für überwiegend schädlich lehnen Sie dieselbe ab! 8

1““ 8 E“ Zur Arbeiterbewegung. 186“

Aus Hamburg berichtet „W. T. B.“, daß gestern Abend von 6 ¼ Uhr ab die Gaslieferung wieder aufgenommen wurde. Die Direktion der Gaswerke hat die Strikenden aufgefordert, innerhalb 24 Stunden unter Anerkennung der Fabrikordnung wieder einzutreten, da sie sonst entlassen würden; es seien genügend Hülfs⸗ kräfte vorhanden. An den vorgestrigen Tumulten waren die Gas⸗ arbeiter nicht betheiligt. Während der letzten Nacht war die Stadt in gewohnter Weise mit Gas beleuchtet. An keiner Stelle kam es zu ernsten Ruhestörungen; außer vielfachem Johlen und Schreien sind keine Ausschreitungen vorgekommen. Eine An⸗ sammlung in der Steinstraße wurde durch Schutzmannschaft zu Pferde vnde zu Fuß zerstreut. Um Mitternacht herrschte überall vollständige

uhe.

Aus Ruhrort schreibt man der „Rh.⸗W. Ztg.“: Vor etwa 6 Jahren trafen die dortigen industriellen Werke und Zechen⸗ verwaltungen das Abkommen, daß Arbeiter erst 3 Monate nach Abgang von einer Arbeitsstelle auf einem anderen Werk in Arbeit genommen werden dürfen; nur Arbeiter, welche einen Uebergangs⸗ schein aufweisen können, werden sofort in Arbeit genommen. Die hiervon betroffenen Arbeiter erblicken in dieser Maßregel eine Be⸗ schränkung ihrer persönlichen Freiheit und haben in einer von ca. 200 hiesigen Schlossern, Drehern, Schmieden u. s. w. Arbeitern besuchten Versammlung am 11. d. M. beschlossen, gegen die genannte Ein⸗ richtung zu protestiren und in der nächsten Zeit eine Petition an den Reichstag abzusenden.

In Frankfurt g. M. fand am Sonntag eine öffentliche Schuhmacher⸗Versammlung statt, in welcher mitgetheilt wurde, daß den Arbeitern der Frankfurter, Bockenheimer und Offenbacher Schuhfabriken wegen des Ausstandes in Mainz gekündigt worden sei; die Schuhmachergesellen beantworteten die Kündigung, der „Köln. Ztg.“ zufolge, mit sofortiger Niederlegung der Arbeit. Die Zahl der in den drei Städten Ausstehenden wird auf 5000 6000 geschätzt.

In der Nacht vom 11. zum 12. d. M wurden in Gera⸗ Untermhaus in der Weberei von Max Pertzel an 57 Stühlen die Ketten und 9 Stück fertige Waare zerschnitten. Der Fabrikanten⸗ verein hat, wie das „Chemn. Tabl.“ berichtet, für Entdeckung der Thäter 1000 Belohnung ausgesetzt. Der „Madbg. Ztg.“ be⸗ richtet man aus Gera, daß die letzten Versammlungen der Arbeiter und Arbeiterinnen nicht mehr so zahlreich besucht waren wie früher, und bemerkt, daß Zeichen der Entmuthigung deutlich hervor⸗ treten. Vielleicht 200 bis 300 der Ausständigen haben die Stadt versassen und wollen in anderen Orten Arbeit suchen. Ein kleiner Theil hat vorgestern früh die Arbeit wieder aufgenommen und sich den Forderungen der Arbeitgeber gefügt.

In Netzschkau wurde vorgestern, wie das „Chemn. Tgbl.“ mittheilt, in einer Arbeiterversammlung den Beschlüssen des Fabrikantenvereins gegenüber beschlossen, bei den gestellten Forderungen (ehnstündige Arbeitszeit und 25 % Lohnerhöhung) stehen zu bleiben.

In den Pfingstfeiertagen wird, wie die „Post“ berichtet, ein Kongreß der im preußischen Eisenbahnbetriebe beschäf⸗ tigten Arbeiter in Magdeburg tagen. Auf der Tagesordnung steht die Frage der Bildung von Arbeiterausschüssen.

Hier in Berlin fand, wie die „B. Börs. Ztg.“ berichtet, vor⸗ gestern in Folge einer Einladung der Klempner⸗Innung eine Versammlung von etwa 300 Klempnermeistern und Fabri⸗ kanten statt, um betreffs des Normal⸗Arbeitstages und der von den Rohrlegern gestellten Forderungen Beschluß zu fassen. Die erschienenen Mitglieder der Rohrleger⸗Kommission wurden nicht zugelassen. Die Versammlung erklärte sich gegen die Einführung des achtstündigen Arbeitstages und faßte den Beschluß, sämmtliche Forderungen der Rohrleger und Helfer als unannehmbar abzulehnen. Die Verhandlungen, welche der Brauerei⸗Direktor Rösicke mit der Lohnkommission der Brauergesellen geführt hat, stellt der Erstere in hiesigen Zei⸗ tungen folgendermaßen dar: Direktor Rösicke konstatirte zunächst unter Zustimmung der anwesenden Brauergesellen, daß die Forderungen derselben in materieller Beziehung in den größeren Brauereien durch⸗ weg, in den kleineren Brauereien zum großen Theil bewilligt seien, und daß auch die Mehrzahl der Brauereien sich zu Verhandlungen über die Einrichtung eines Central⸗Arbeitsnachweises bereit erklärt habe. In der Annahme, daß die Forderung der sofortigen Wieder⸗ einstellung der ausständigen Gesellen und der Entlassung einer entsprechenden Anzahl neu eingestellter Gesellen von den vereinigten Brauereien nicht bewilligt werden würde, machte Direktor Rösicke den Vermittelungsvorschlag, diese Forderung dahin ab⸗ zuändern, daß die Brauereien nur verpflichtet sein sollen, die zum Ausstand gehörigen Gesellen je nach Bedürfniß und zwar mit der Maßgabe wieder einzustellen, daß dieselben bei allen neuen Einstellun⸗ gen zunächst zu berücksichtigen sind. Die Vertreter der Lohnkommission erklärten, hierüber ihre Kollegen befragen zu müssen, da sie sich zu einem derartigen Abkommen nicht als kompetent erachten könnten. Da⸗ gegen verzichteten sie nunmehr auf die früher geforderte Unterzeichnung ihrer Resolution, deren Verweigerung Seitens der Brauereien die eigentliche Veranlassung zur Proklamirung des Ausstandes gewesen ist, und erklärten, sich im Fall einer Einigung mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Protokolls begnügen zu wollen. Rachdem alsdann in einer am nächstfolgenden Tage abgehaltenen Versammlung der ausständigen Brauergesellen der erwähnte Vermittelungsvorschlag ab⸗ gelehnt worden war, hat der Verein der Brauereien beschlossen, nun⸗ mehr alle weiteren Verhandlungen mit der obengenannten Lohnkommission abzubrechen.

Aus Prag meldet „W. T. B.“ weiter, daß die Arbeiter⸗ menge, welche gestern Vormittag durch die Hauptstraßen der Stadt zog (s. gestriges Telegramm „Nach Schluß der Redaktion“), vor der Statthalterei zu demonstriren versuchte, aber von der Polizei zer⸗ streut wurde. Im Ganzen wurden 18 Verhaftungen vorgenommen. In der Danek'schen Maschinenfabrik wurde die Arbeit Mittags von dem Chef der Fabrik wieder eingestellt, weil die Leitung der Fabrik eine Verantwortung für weitere Bedrohungen der Arbeiter nicht übernehmen wollte.

Wie der „Voss. Ztg.“ aus Prag vom gestrigen Tage telegraphirt

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wird, nimmt der Ausstand in Königinhof (vergl. das gestrige Telegramm „Nach Schluß der Redaktion“) durch Vergewaltigungen

Seitens der Feiernden einen bedrohlichen Charakter an, die Fabriken mußten schleunigst ihren Betrieb unterbrechen. Ein Draht⸗ bericht aus Trautenau meldet weiter: Hier und in Königinhof befinden sich seit gestern 4000 Arbeiter im Ausstand. In großen Scharen ziehen die Ausständigen von Ort zu Ort und suchen weitere Arbeitseinstellungen zu erzwingen.

Aus Brüssel wird der Münchener „Allg. Ztg.“ unter dem 13. d. M. geschrieben: Auf dem internationalen Bergarbeiter⸗ kongreß, der in Jolimont am 20. Mai zusammentritt, werden erscheinen: 30 Delegirte Deutschlands, 10 Frankreichs, 5 Oesterreichs. Die Zahl der Delegirten Spaniens, Por⸗ tugals, Italiens und Amerikas ist noch nicht festgestellt. Die Dauer des Kongresses ist auf 8 Tage bemessen. Den einzelnen Delegirten steht es frei, Anträge zur Berathung zu stellen. Der Kongreß wird hauptsächlich drei Fragen erörtern: Den Acht⸗ stundentag, einen Minimallohn und die Gründung einer internationalen Föderation sämmtlicher Bergleute.

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111114“*“*“ Die Verlagsbuchhandlung F. A. Brockhaus in Leipzig, welche Emin Pascha bei seiner glücklichen Rückkehr telegraphisch bewillkommnet hatte, erhielt von diesem folgendes Schreiben: „Bagamoyo, 1. April 1890. Hochverehrter Herr! Meinen besten Dank für Ihren freundlichen Brief vom 6. März, der mir gestern zugegangen. Professor Ratzel, an den ich ausführlich geschrieben, wirdi Ihnen jedenfalls meinen Dank für die Depesche übermittelt haben. Daß Ihr Antrag, etwaige Veröffentlichungen meinerseits übernehmen zu wollen, mich hoch erfreut, versteht sich von selbst: ich fürchte aber, daß ich Sie werde warten lassen müssen. Im Auftrage des Reichs mit der Führung einer Expedition ins Innere betraut, werde ich hoffentlich schon nach wenigen 8 von bier aufbrechen und für ziemlich lange Zeit abwesend sein. b ich unterwegs Zeit und Muße finden werde zu schreiben bezweifle ich: ich kann alfo für den Augenblick nur soviel versprechen, daß, sollte ich zum Schreiben kommen, ich mein Manuskript zunächst an Sie sende. Paßt es Ihnen dann, so übernehmen Sie es. habe aus Deutschland allein etwa 10 verschiedene Einladungen zum Bluchschreiben bekommen, selbe jedoch sämmtlich abgelehnt. Meinen besten Dank für Ihre Mühen um die von Schweinfurth und Ratzel herausgegebenen Reisebriefe; ich habe von selben gehört, aber das Buch nie gesehen. Gestattet es Ihre Zeit, so benachrichtigen Sie mich in zwei Zeilen, ob ich für die Zukunft auf Sie rechnen darf. Auch würden Sie mich verpflichten, wollten Sie mir später eine Kopie des neuen Stanley’'⸗ schen Werkes zusenden lassen. Major Wissmann wird den Betrag für mich entrichten. Mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtung Ihr ergebener (gez.) Dr. Emin.“

Handel und Gewerbe. 8

In der Generalversammlung der Aktionäre der Deutschen Grundcredit⸗Bank zu Gotha vom 13. d. M. wurde der Geschäftsbericht und die Bilanz genehmigt und die Decharge für Vorstand und Aufsichtsrath ertheilt. Der Antrag auf Vermehrung der Zahl der Aufsichtsrathsmitglieder um drei wurde angenommen; gewählt wurden Geheimer Rath Schwabe und Bankdirektor Hollaender⸗ Berlin und Hr. Hohenemser⸗Frankfurt a. M

Leipzig, 13. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,52 ½ ℳ, pr. Juni 4,52 ½ ℳ, pr. Juli 4,52 ½ ℳ, pr. August 4,50 ℳ, pr. September 4,47 ½ ℳ, pr. Oktober 4,47 ½ ℳ, pr. November 4,47 ½ ℳ, pr. Dezember 4,47 ½ ℳ, pr. Januar 4,47 ½ ℳ, pr. Februar 4,47 ½ Umsatz 130 000 kg. Ruhig.

Wien, 13. Mai. (W. T. B.) Ausweis der Karl⸗Ludwigs⸗ bahn (gesammtes Netz) vom 1. bis 10. Mai: 226 121 Fl., Minder⸗ einnahme 822 Fl.; die Einnahmen des alten Netzes betrugen in derselben Zeit 177 896 Fl., Mehreinnahme 4436 Fl.

Liverpool, 13. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Eröffnung. Konkurrenz ziemlich lebhaft, Preise fest zu letztem Cours. Verkauft wurden 4911 Ballen.

Manchester, 13. Mai. (W. T. B.) 12r Water Taylor 7 ¼, 30r Water Taylor 9 ½, 20r Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 9, 32r Mock Brooke 9 ⅛, 40r Mayoll 9 ¾, 40r Medio Wilkinson 11 ¼, 32r Warpcops Lees 8 ⅛, 36r Warpcops Rowland 9 ⅜, 40r Double

Weston 10 ½, 60r Double courante Qualität 13 ⅜, 32“ 116 yds 16 % 16

grey Printers aus 321/46r 180. Stramm.

Warschau, 13. Mai. (W. T. B.) Die Einnahmen der Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft betrugen im Ahei- cr. 16 100 Rbl. mehr als in demselben Monat des Vor⸗ jahres.

Die Einnahmen der Warschau⸗Bromberger Eisenbahn betrugen im April cr. 3400 Rbl. weniger als in demselben Monat

des Vorjahres.

New⸗York, 13. Mai. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 46 000, do. nach Frankreich 14 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 26 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien

84 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents QOrts. MReennen zu Hoppegarten. Dienstag, den 13. Mai. .

I. Preis von Köpenick. Klubpreis 3000 1600 m. Hrn. V. May's br. H. „Feldherr“ 1., Hrn. E. Lindner's br. H. „Paladin“ 2., K. Hpt.⸗Gest. Graditz’' br H. „Brabant“ 3. Längen gewonnen; anderthalb Längen zwischen dem Zweiten und Dritten. Werth: 3000 dem Sieger, 560 dem Zweiten, 80 dem Dritten.

II. Staatspreis II. Kl. 4500 2800 m. K. Hpt.⸗Gest. Graditz’ F.⸗H. „Hadubrand“ 1., Frhrn. Ed. v. Oppenheim'’s dbr. H. „Battenberg“ 2., Hrn. Balduin's dbr. St. „Romowe“ 3. Mit vier Längen gewonnen; „Romowe“ passirte zwanzig Längen zurück im Süefütt das Ziel. Werth: 4900 dem Sieger, 400 dem

weiten.

III. Logirhaus⸗Handicap. Klubpreis 3000 Dist. 1200 m. Kapt. Jos's dbr. St. „Pick me up“ 1., Frhrn. Ed. v. Oppenheim'’s schwbr. H. „Landgraf“ 2., Hrn. J. Saloschin’s dbr. St. „Marburg 3. Leicht mit einer Länge gewonnen; eine halbe Länge zwischen „Landgraf“ und „Marbury“. Werth: 3975 der Siegerin, 975 dem Zweiten, 100 der Dritten. 1

IV. Preis von Müncheberg. Klubpreis 3000 Für Drei⸗ jährige. 2000 m. Lt. Gr. Grote’'s F.⸗H. „Sisnit“ 1., Gr. Redern’s F.⸗St. „Dorothea“ 2., Kgl. Haupt⸗Gest. Graditz’'s F.⸗St. „Ver⸗ zweiflung“ 3. ach kurzer Gegenwehr mit anderthalb Längen ge⸗ landet; fünf Längen trennten „Verzweiflung“ von „Dorothea“. Werth: 3000 dem Sieger, 300 der Zweiten, 100 der Dritten.

V. Speramo⸗Rennen. Klubpreis 2000 Sieger für 500 käuflich. 1200 m. Kapt. Jos's br. H. „Tamberlik“ 1., Hrn. J. Saloschin’s br. H. „Van Houten“ 2., Lt. Meincke’s dbr. St. „Valedicta“ 3. Leicht mit anderthalb Längen gewonnen; vier Längen weiter zurück „Valedicta“. Werth: 2450 „Tamberlik“ wurde für 3150 von Freiherrn von Schrader gefordert, „Penderel“ für 1200 an Major von Zansen⸗Osten verkauft.

VI. Wasserthurm⸗Jagd⸗Rennen. Klubpreis 2000 Handicap. Herren⸗Reiten. Sieger extra. Dist. 4000 m. Kapt. Jos's F.⸗St. „Albertine“ Rittm. von Sydow 1., Lt. v. Willich’'s F.⸗W. 6 Bes. 2., Lt. v. Elbe’'s schwbr. H. „Kronos“ Lt. von Grävenitz 3. Siegte leicht mit drittehalb Längen; „Kronos“ fünf Längen hinter 8. Dritter. Werth: 1920 der Siegerin, 520 dem A“

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Leicht mit dreiviertel

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Zweite Beil

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Berlin, Mittwoch, den 14. Mai

Staats

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8 8

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, 2 Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.

FErwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[10091] Steckbrief. 1 8

Gegen das unten beschriebene Dienstmädchen, unverehelichte Pauline Behrendt, am 24. Dezember 1872 zu Kulm geboren, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten J. I b. 395/89 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ Gefängniß abzuliefern und die unterzeichnete Staats⸗ anwaltschaft zu benachric tigen. 1“

Berlin, den 10. Mai 1890. 1

Königliche Staatsanwaltschaft .

Beschreibung. Alter 17 Jahre, Größe 1,53 m, Statur untersetzt. Haare dunkel, Ponny, Augen⸗ brauen schwarz, Augen braun (klein), Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht etwas länglich. Gesichtsfarbe gesund, Sprache mehr polnisch wie deutsch.

ℛ—⸗r⸗ f rnz— 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(101071 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die ideellen Antheile des Zimmermeisters August Müller und des Fuhrherrn Gotthold Brechel zu Berlin des im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗ barnim'schen Kreise, Band 82 Nr. 3430 auf den Namen der obengenannten Personen und des Tischlermeisters Wilhelm Nehls zu Berlin eingetragene, in der Plan⸗ tagenstraße 40 und in der Straße 53 a belegenen Grund⸗ stückes am 4. Juli 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das ganze Grund⸗ stück ist mit 0,30 Reinertrag und einer Fläche von 8 a 57 qam zur EGErundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗

laubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäzun en und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des sctng e Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuͤcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Juli 1890, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben be⸗ zeichnet verkündet werden.

Berlin, den 7. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

1101051= Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 51 Nr. 2761 auf den Namen des Malermeisters Rudolf Bock zu Berlin eingetragene, an der neu projektirten Ver⸗ bindungsstraße zwischen Berlin Franz. Buchholz und Weißensee (Marienburgerstr. 21) belegene Grundstück am 5. Juli 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Hlügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. as Grundstück ist mit 6,78 Reinertrag und einer Fläche von 11 a 55 qm zur Grundsteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ ehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Berrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger 8 dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berügsichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. ejenigen, welche das Eigenthum des Grundslücs beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlagg wird am 5. Inli 1890, Vormit⸗ tags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle wie obenbezeichnet verkündet werden.

Berlin, den 7. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

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(10106]8°¶ wZwangsversteigerung.

Das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 50 Nr. 2464 auf den Namen des Tischlermeisters August Ebers eingetragene, in der Manteuffelstraße Nr. 21. belegene Grundstück soll auf Antrag der Wittwe Emma Ebers, „geb. Alexander, hierselbst zum Zwecke der E1“ unter den Miteigen⸗ thümern am 2. Juli 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichts⸗ stelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 14 070 Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Frirr.

Berlin, den 3. Mai 1890. 888

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52

[10110]

In Sachen der Herzoglichen Leihhaus⸗Administration zu Blankenburg, Klägerin, wider den Schneider⸗ meister Heinrich Paul und dessen Ehefrau Wilhel⸗ mine, geb. Schrader, daselbst, Beklagte, wegen Zinsen und Kapitalabträge, wird, nachdem auf An⸗ trag der Klägerin die Beschlagnahme des den Be⸗ klagten gehörigen, sub No. ass. 122 hierselbst be⸗ legenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwarngsversteigerung durch Beschluß vom 1. Mai cr. rerfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 3. Mai cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 22. August 1890, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. . bE111““

Blankenburg, den 8. Mai 1890.

1 HKerzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

10111] In Sachen der Ehefrau des früheren Bäckers, jetzigen Handarbeiters Friedrich Schmidt, Emma, geb. Bernstein, zu Altenbrak, Klägerin, wider ihren genannten Ehemann, Beklagten, wegen Alimente, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten gehörigen Wohnhauses No. ass. 26 zu Altenbrak nebst Zubehör, namentlich Hof⸗ und Gartenraum zu 5,42 a Nr. 17 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 22. April cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 22. April cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 22. August 1890, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg im Schmidt schen Gasthofe zu Altenbrak angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 1 Blankenburg, den 9. Mai 1890. Herzogliches Amtsgericht. Rebbentroöp.

110120A.

In Sachen des Rentiers Kunibert Bailleu zu Gernrode, Klägers, wider die Gewerkschaft „Hercynia“ zu Wienrode, Beklagte, wegen Hypothekkapitals, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Frei⸗ tag, den 20. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wo⸗ zu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden.

Blankenburg, den 8. Mai 1890.

Herzogliches Amtsgericht. MRiibbentrop.

[71219309 Aufgebot. Der Ziegeleibesitzer Carl Döring in Dommitzsch bei Torgau, vertreten durch den echtsanwalt Dr. Lucius in Mainz, hat das Aufgebot der Stamm⸗ aktie Nr. 75 846 der Hessischen Ludwigsbahn über 600 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. No⸗ vember 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Saal Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Mainz, den 10. März 2 8 8 Großherzogliches Amtsgeri 1“

leitz. F. d. Ausf.: Melior, Fälfsgerichtsschreiber.

[65391] Aufgebot. 3

Der Kaufmann Ewald vom Hofe zu Solingen vertreten durch den Rechtsanwalt Gerhartz daselbst hat das Aufgebot der Dividendenscheine Nr. 34 des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahl⸗ fabrikation zu den 40 Aktien: Nr. 711 71² 870 871 872 873 1979 1980 3428 6735 6736 9478 11310 11546 11547 13039 17526 20968 20982 22524 22525 22526 22527 22559 30954 31781 31782 32056 36683 36684 36685 36686 36687

a

swird aufgefordert, 8. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte

36691 41433 43603 43604 43605 47562 und 47655, welche den Vermerk tragen:

Inhaber empfängt am 2. Januar 1889 von der

Gesellschaftskasse in Bochum oder an den be⸗

kannt zu machenden Stellen die statutenmäßig

ermittelte Dividende für das Geschäftsjahr

1887/88.

Bochum, den 1. Juli 1884. Der Vorsitzende 8 des Verwaltungsrathes. Der Generaldirektor. gez. H. Heimann. gez. Baare. beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 30. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Bochum, den 9. Februar 18900. Königliches Amtsgericht.

110119 Aufgebot. 8 Die Erben des Sattlermeisters Friedrich Rühl zu Großalsleben haben das Aufgebot der Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Restau⸗ rateurs Christian Schiele zu Großalsleben über 4650 Forderung der Antragsteller vom 8/14. De⸗ zember 1874 beantragt. Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf den

an Gerichtstagsstelle zu Großalsleben anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Ballenstedt, den 10. Mai 1890. 1I Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. gez. Klinghammer. Ausgefertigt. Ballenstedt, den 10. Mai 1890. (L. S.) Höhne, Sekretär, Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

[72971] Aufgebot.

Das Darlehns⸗Contobuch Nr. 549 der im Jahre 1878 in Konkurs gerathenen Dortmunder Volksbank Eingetragene Genossenschaft, lautend auf den Namen der unverehelichten Elisabeth Becker hier, welches sich über einen Saldo vom 1. Januar 1878 ad 1372,75 und 54 50 Zinsen, am 13. Juli 1881 aber noch über 1152 05 verhielt, ist der Eigenthümerin Becker verloren gegangen.

Auf ihren und ihres Pflegers, des Schlossers Georg Menke Antrag wird der unbekannte Inhaber des fragl. Contobuchs aufgefordert, spätestens im Termin den 10. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, seine Rechte unter Vorlegung des Conto⸗ buchs anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.

14. März 1890.

Königliches Amtsgericht. 88

[72970] Aufgebot.

Das von der Städtischen Sparkasse zu Dortmund im Jahre 1871 für den Schlosser Erhardt Wittig, damals in Dortmund wohnhaft, ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 4308, früher Nr. 33273, ist dem 12 nannten Eigenthümer im Juni 1880, zu welcher Zeit es über 1016,77 lautete, angeblich gestohlen, und bis jetzt nicht wieder präsentirt worden.

Auf Antrag des jetzt in Witten wohnhaften Schlossers Erhardt Wittig werden die unbekannten Inhaber des vorbezeichneten Sparkassenbuchs hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung des Spar⸗ kassenbuchs spätestens in dem, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, auf den 6. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls das vorbezeichnete Spar⸗ kassenbuch für kraftlos erklärt werden wird.

ö Ian ict

Koöbnigliches Amtsgericht.

G Aufgebot.

*

8 [64587] Es haben: 28 8 1) der Restaurateur Robert Salomon in Cöthen das Aufgebot des Pfandscheines der Kreisspar⸗ kasse zu Cöthen Nr. 405 vom 16. Juni 1884, 394/496 betreffend die Verpfändung des Sparkassenbuches Nr. 29 644 der städtischen Sparkasse zu Aschers⸗ leben über 200 wegen eines Darlehns von 180 ℳ, die verehel. Emilie Reinicke, verwittwet gewesene Richter, geb. Kitzing, in Drosa das Aufgebot des auf August Richter in Drosa lautenden, auf sie vererbten Sparkassenbuches der Kreis⸗ sparkasse zu Cöthen Nr. 13 897 über 1225 ℳ, der Bäckermeister Wilhelm Richter in Leipzig als gesetzlicher Vertreter seiner minorennen Tochter Marie Richter das Aufgebot des auf Marie Richter lautenden Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Cöthen Nr. 15 290 über 437 46 8 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. ö“ Cöthen, den 10. Februar 1890. Kerzoglich Anhaltisches Amtsgericht. K Schwencke. 8 Ausgefertigt: Cöthen, den 12. Februar 1890. (L. 8.) Donat S. Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts i. V.

[6353] Aufgebot. Die Wittwe Decker, Elisabeth, geborene Roestel, zu Petersdorf, vertreten durch den Gemeindevorsteher August Roestel zu Petersdorf, hat das Aufgebot des auf den Namen ihres vor 7 Jahren verstorbenen Ehemannes, des Halbbauers Carl Decker zu Peters⸗ dorf gefertigten, angeblich verloren gegangenen Spar⸗ kassenbuches hiesiger Sparkasse, Nr. 3935, welches nach Zuschreibung von 15,42 Zinsen für das Jahr 1889 über 529 74 lautet, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Januar 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Abtheilung I, Zimmer 3, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Zielenzig, den 22. April 1890. Das Königliche Amtsgericht.

10121] Auf Antrag des Herrn Oskar Böttcher, Kaufmann in Chemnitz, wird zum Zwecke der Kraftloserklärung eines von demselben unterm 1. Februar 1890 an eigene Order ausgestellten, auf Herrn Ferdinand Schoder in Hartmannsgrün bei Treuen i./V. ge⸗ zogenen, von diesem angenommenen, am 1. April 1890 zahlbaren Wechsels über 46,40 das Auf⸗ gebotsverfahren eingeleitet und der Aufgebotstermin auf 17. November 1890, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. 6 1b 3

Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in diesem Termine bei unterzeichnetem Gerichte seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

Treuen, am 12. Mai 1890.

8 Königliches Amtsgericht.

Käßberg.

Aufgebot.

Der Oberförster Dr. Friedrich Grundner zu Marienthal hat das Aufgebot der gerichtlichen Obli⸗ gation vom 11. Februar 1869, 8 welcher für den Mühlenbesitzer Heinrich Lustmann in Oberlutter, als den gewesenen Vormund des Antragstellers, bei dem, jetzt dem Kaufmann Friedrich Paarmann hieselbst gehörigen, in hiesiger Stadt sub No. ass. 161 be⸗ legenen Wohnhause 3500 Thlr. Courant = 10 500 nebst Zinsen zu 4 ½ % seit 18. Januar 1869 hypo⸗ thekarisch eingetragen sind, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 7. November 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗

Abtheilung IJ.

neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks und dem Schuldner und dessen Rechtsnachfolgern gegenüber erfolgen wird.

Königslutter, den 10. April 1890 Herzogliches Amtsgericht. Schwarzenberg.

W“

W Aufgebot.

Der Freiherr von Langermann und Erlencamp auf Dambeck hat das Aufgebot der Hypothekenscheine über 28 000 Thlr. Gold, eingetragen Fol. 36 des Hypothekenbuchs für 1) Dambeck c. p. Carlshof, 2) Karchow c. p. Erlencamp, 3) Bollewick, 4) Naetebow für den Baron Adolph von Langer⸗ mann Erlencamp auf Dambeck, Karchow pp. und über 2000 Thlr. Gold, eingetragen Fol. 2 des Hypo⸗ thekenbuchs für Spitzkuhn für das von dem wail. Hans Baron von Erlencamp gestiftete Geldfidei⸗ kommiß beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 11. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Röbel, den 8. März 1890.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

(71399]= Bekanntmachung.

Die Wittwe des Brauereibesitzers August Bal⸗ horn, Riekchen, geb. Fuhrmann, hieselbst, fuͤr sich und als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder, in actis benannt, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefs herzoglichen Grundbuchamts hieselbst vom 13. Juni 1884 nebst Veränderungsvermerk vom 31. Januar 1885, laut dessen auf dem Hohethor⸗ feldmark, Bl. I. Nr. 35 in den langen Höfen an der ö belegenen Grundstücke zu 11 a 64 qm sammt Wohnhause Nr. 2961 I. für den vor⸗ genannten Brauereibesitzer Balhorn hieselbst ein Kapital von 1500 nebst 5 % Zinsen eingetragen ist, beantragt.

Der unbekannte Inhaber der vorbezeichneten Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 26, angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden wird.

Braunschweig, den 28. Februar 1890.

Herzogliches Amtsgericht. Kammrath.

101180808 Aufgebot. . Im Prundbuch des Hauses und der Grafschaft Steinfurt stehen Band I. Blatt 2 desselben folgende

Kapitalien eingetragen: