1890 / 121 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Kroll'’s Theater. Hrn Ehrich's dbr. St Mieze- 3. Mit drittehalb Län 1 s . 1 22 8 8 5 18 2 8ꝙ . * 22 2 . 88 gen gewonnen, Die essen welche unter so außerordentlich günstigen viertehalb Längen zurück „Mieze“ Dritte. Sieger wurde für 1950 dnse S e nencan9,n9 eLochee. 5, E-eengen an 88 b 2240 dem Sieger. krankheiten blieb das Vorkommen von Scharlach Diphtberie dx k 5 1b rang. n „Forstgarten⸗Jagd⸗Rennen. Klubpreis 2000 Unterleibst znkte. 1 3 Abeng n. g. A. mnhalt. irn nn See arhe t rternetionalge S Sc ae hes Füter 19E ““ in Mlchzit hlananftes 8., I“ Sng.,s 1 8 „zur Auffüh 3, ins., ha eug. Distanz ca. 4 m. Lieut. G. v. Arnim's breit n 4 S 8 m bot zugleich dem Publikum Gelegenheit, sich mit einigen neuen Mit. br. W. „Zietenhusar“, Rittm. v. Sydow 1. Hrn. C. Cosack's gröpenen Nnden 8 zessernz adie, sact 8 d ee hnn U No. 121. Königreich Preußen.

[I“ 8 hkcen 8

nzeiger und Königlich Preu

gliedern der Sommerbühne bekannt zu machen. Den Kühleborn gab schwbr H. „Zwirn“*, H Barenstein 2 Lieut. v Willich's F⸗S tg Anzeiger. 1 4 2 eg. 5 7,274 * wirn, Pr. v. arenstein 2 ieut. v illich's St. de R sent aler⸗ ) S 5 8 ijes⸗ 111“*“

Le he ßte. Orge 1 „Ange ritte. Werth: 2420 2% 540 1 in tödtli 1 - Fvng-

hm trefflich zu Statten, und seine gesangliche Leistung wird durch eine zweiten, 240 dem dritten Pferde. v1AX“ ger 18sSssersessas Se.ra.. .. .. 1 Erscheinung vortheilhaft unterstützt. Als Berthald neniger zur beritlichen en Feeebpst Aarhct r 8 Fnae e h.. 8 I genommen, die Zahl der durch ihn bedingten Sterbefälle sank auf 8. 8 1 8 auch die Hinterbliebenen oder Angehörigen der Verunglückten. 1““ 4 Hin Hr. Grosser als Lellermerstger gr vgsdisf „i Sssesi I. ee der. Feslen und Rheumatische Beschwerden aller Art, namentlich akute ga 2. Auf den Bericht vom 1. Mai d. J. will Ich dem an⸗ „Die Unterstützung erfolgt nur soweit, als nicht nach gesetzlicen— Schlußbericht der gestrigen (9.) Sitzung des Reichstages. Hern. Krähmer, Marx und Kronenberg; nicht vergessen sei Friedrich Leopold fand 7 die feierliche SI; vügeneg vene. bäufiger zur ärztlichen Behandlung. 1. Sech, den ven ö Site cen. 1 ““ ööe 1ö1 Ce 11öA“ 17 e un neuen Kirche in der Zionsparochie Breslau, 20. Mai (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung 14. eas, . Eö“ ö schaben⸗ Mhcc. ges die Abänderung der Gewerbeordnung. Vorstellung als eine recht gelungene bezeichnet und eine daaftge 1 ZZ1“ n dee sowas,z der sch sühe 1“ Ausschusses für das in Schlesien zu errichtende Versicherungs⸗Besellschafte fr bie Feasn. Die Entschädigung beträgt: Abg. Grillenberger fortfahrend: In den Kaiserlichen 1 ; ren in reichster. Weise geschmückt. Kaiser Wilhelm⸗Denkmal wurde beschlossen, den mit dem und Fleck Pes 8 118 2. 58 8eseSüene A. bei zeitweiliger völliger Erwerbsunfähigkeit: Erlassen war die Rede von einer Verkürzung der Arbeitsdauer un ecken und das platte Lan es Fürsten⸗ 1) für einen Verheiratheten oder Wittwer mit erwerbsunfähigen und von einer Regelung der Arbeit derart, daß die Gesund⸗

Wiederholung der „Undine“ sicher erwartet werden. Zahlreiche Vertreter der Behörde ter ih der Staats⸗Minist 8 3 1 1 Marcella S o' itte tpartie, ; Pra iasee 8 e.e eh. unter ihnen der Staats⸗Minister ersten Preise gekrönten Entwurf des Bildhauers Behrens und 1 Se 4 1 1 Sembrich's dri Gastpartie, die „Traviata“, Dr. von Goßler, sowie Gemeindemitglieder und Festgäste wohnten Architekten Licht zur Ausführung zu bringen, doch soll die Fi ur 1 E ““ und des Harlingerlandes zu täglich bis 3 8r heit, die Sitt ichkeit und das wirthschaftliche Bedürfniß der 2) für einen Unverheiratheten äglich unter der gleichen A 2 M 2 *. ,8 rbeiter, sowie der Anspruch der Arbeiter auf eine gesetzliche

. 1 9 45 7 M α; 7 . 8 3 rec W1b. bge. En Donnerstag 88 ““ 18 enpfinge General⸗ des Kaisers statt des Lorbeerkranzes den mit Federn geschmückten 2 als Alfred und Demuth als Germont mit. Am dritten Gastspiel-. Baukommission, fowi ner und die Mitglieder der ihm beigeordneten Helm erhalten. auf Grund des Gesetzes vom 6. Februar 1871 (G.⸗S. S. 90) Zeitbeschränkung. ispruch 8 bemuth 1 3 Bauk ission, sowie die Geistlichen der Zion⸗Gemeinde die Kaiserin Süisineernt. 712 ierd theile B. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit soll der Verletzte ei Gleichberechtigung gewährleistet werde. Ich gebe gern zu, aaobend des Hrn Götze, am Sonnabend, der den Künstler als Edgardo und den Prinzen Friedrich Leopold. Nachdem Ihre Majestät sodann das L Mai 3 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. Analiehe Eee h dle htben ese mseenen in? der Gesundhei d di vorführt, wirkt eine Kollegin Götze's vom Kölner Stadt⸗Theater, Kaiserzelk betreten hatte, leitete der Gemeindegesang „Lobe d Laigondon, 19. Mai. (A. C) Se. Majestät der Deutsche Neues Palais, den 7. Mai 1889. lebenslängliche Rente im Betrage der halben Sätze unter Al und 2 daß in Bezug auf die Erhaltung der Gesundheit und die Ge⸗ Frl. Johanna Richter, als „Lucia von Lammermoor“ mit. Hrn. Herren“ den feierlichen Akt ein. Die Festan Sns. ohrů 7 Kaiser hat der British and Foreign Sailors Society in Wilhelm R. oder nach Uebereinkommen eine einmalige Abfindung erhalten, bote der Sittlichkeit Verschiedenes in dem Regierungs⸗ Götzess Gastspiel geht bereits in nächster Woche zu Ende. Pfarrer Kraft an das Wort aus Psala (is I 1 London durch den deutschen Botschafter einen Beitrag von 1000 8 Herrfurth C. Ist der Tod des Verletzten eingetreten, so erhält dessen entwurf enthalten ist, was als durchaus zgeckent⸗ werde nicht sterben, sondern leben und das Werk des Herr thn 1a, h. es dieses Gesellschaft gehörige Seemannsheim An den Minister des J 3 88 9. Wittwe für die Daner des Wittwenstandes eine Entschädigung von sprechend bezeichnet werden kann und von uns mit 8 irn]— in Lowestoft beherbergte oft deutsche schiffbrüchige Matrosen. b 8 inister des Innern. ““ 18 S. und 1 111“ so 8— . Vergnügen acceptirt wird. Von einer gesetzlichen Gleich⸗ avthria, deornsjahr noch nicht vollendet hat, von 4 monatlich. Auch berechtigung der Arbeiter aber ist in dem Entwurf nichts

Rennen zu Hoppegarten. 1A““ ö ng sodann 99 8 8 8 tag, 19. ; unde, die feierliche rundsteinlegung vollzogen wurde. elsi 8 2 8 ; ; 8 ü t 3 G ; 5 einl 1 . b 1 1 eeee coniag, den 19, M’cëo a 114“*“ Krinic e i, a. pe EA1“ vAXX““ . War hen Fenen sagte aieergisenshihe anae ge gresbendaen cverder. zu spüren. Im Gegentheil, diese Strafbestimmungen, die un⸗ —L. Staatspreis IV. Klafse. 1500 Für Z jähr, inländ. meister Wichmann die Molle mit dem Kalk, und nachdem der C ü Herrb kin e s wen. zu den Statuten der Feuerschaden⸗Versicherungs eringice anvft heirethet, ber der Ernahrer Fülfshe eaf ärft si 18 b A Hengsie und Stut. 100 Eins., halb R I 160 1“ w b mit dem Kalk, und nachdem der Grund⸗] Fünf Personen wurden getödtet und der die Fabrik umgebende Gesellschaften für die Städte und Flecken und das tiger Eltern oder Geschwister unter 16 Jahren, so ist diesen dieselbe glaublich verschärft sind, sind nich's Anderes als eine Art engste un Fins, halb. Reug. Distanz 1600 m. gefügt war, gaben zunächst die Kaiserin, dann Prinz Friedrich Wald in Brand gesetzt. Das in dem W Wer⸗ tte ürsten: 2 Entschädigung wie für Wittwen und Kinder zu illi Entschädigung für das Unternehmerthum, welches die Auf⸗ g 8. S ges m Walde gelegene Pulver pla Land des Fürstenthums Ostfriesland und des schädigung Wi K zu bewilligen 1 g Enicg Hanpr Mehü F.ht Feech Län;en Ferrn schlhge 88 EETö1““ 111131“ magazin ist dadurch stark gefährdet. Harlingerlandes zu Aurich. Die durch den Unfall veranlaßten Kurkosten bis zu 1 täglich, hebung des Sozialistengesetzes fürchtete, eine neue Art von gewomnen. Werkh: 1700 der Siegerin, 200 dem zwester Dr. Brückner, somie enelndegefanh berndetee en cepenenenten Vergl. Gesetzzammlung für Hannover de 1832, Abth. II. senteeh Febeheste. die der Beerdigung bis zu 30 werden Sozialistengesetz, durch welches den Unternehmern ein kleiner Pferde. 1 1A“ Seite 126 1836, Abth. III Seite 69 1837, Abth. III Seite 135 lei SSSe e e u Fere eörn Erwerbsunfähigkei 3 Trost in ihrer Betrübniß über die Abschaffung des eigentlichen 8 eGroßer Preis von Berliv. 28,000 Für, 3 sähr.] Ihre Majestät die Kaiserin, welche schon als Prinzesfin 2. 1852, Abth. UI Seite 15 1878, Abtb. 1 Seite 198 1859, theilgeise, so wird vemn verhältnisenägige ühe de. geschaengnne Sozialistengesetze; gewährt 111““ un ältere inländ. Hengste und Stut. 100 Eins. Distanz 2000 m. Wilhelm der Potsdamer Kleinkinder⸗Bewahranstalt „Krippe“ ihre Depeschen. Abth. I Seite 867 1860, Abth. I Seite 223. gewährt. dem Gesetzentwurf in Bezug auf die Regelung der Zeitdauer Hrn. V. May'’8 br. 895⸗Dalberg 1. Königl. Haupt⸗Gestüt Graditz's Fürsorge zugewendet hatte, veranstaltet der „Voss. Ztg.“ zufolge München, 20. Mai. (W. T. B.) D 1,6 Preußische Gesetz⸗Samml. de 1871, Seite 90, 317. In besonders dringlichen Fällen kann eine Entschädigung auch und der Art der Arbeit mit einer Halbheit vorgegangen, die -H. „Marder“ 2. Graf Redern's br. H. „Dragoman“ †. Königl. Mittwoch und Donnerstag, am 21. und 22. Mai, von 11 Uhr Vor⸗ z6r 2en, 20. Mai. (W. T. B.) Der hiesige Ma⸗ Amtsblatt für Hannover de 1872, Seite 333 1876, Seite gewährt we Ans Ziff von uns lebhaft bedauert werden muß. Das in industrieller 2 hr V gistrat beschloß einstimmig, d Staat dann gewährt werden, wenn der Anspruch auf dieselbe nach Ziffer 3 8 2488 8 4 g, die Staatsregierung um Beziehung weit hinter uns stehende Oesterreich hat schon

aupt⸗Gestüt Graditz's F.⸗H. „Hadubrand“ †. Ganz leicht mit dritte⸗ mittags bis 8 Uhr Abends im Palast Barberini 2 293 1878, Seite 316. e egangen i halb Längen gewonnen; vier Längen hinter „Marder“, todtes Rennen Bazar, für welchen von E. 2e 1. Bgrherind n Hotsgec eihen Gewährung der Einfuhr von Nindern und Kälbern Amtsblatt für Ostfriesland v. 23. Novbr. 1878, Seite 141. d ce Geg8 6 3 vor 5 Jahren einen 11 stündigen Normalarbeitstag für

zwischen „Hadubrand“ und „Eintracht“. Werth: 28 550 dem Familie sowie von anderen Gönnern und ieser s zum Münchener Schlachthof anzu ehen schädiaung s genden, 4900 dem zwei 900 dem dri 0 b V unern und Förderern dieser segens⸗ Mul . zugehen. 9 1. Der Anspruch auf Entschädigung fällt weg: alle Arbeiter durchgeführt und damit wenigstens einen dem zweiten, 1900 dem dritten, 900 dem reichen Anstalt prächtige Gaben eingesandt worden sind. spi Wien, 20. Mai. 3 W. T. B.) Heute begannen die In⸗ Zu §. 2 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832. „a, wenn die Beschädigung durch Nichtbeachtung der geltenden VWor. Anfang gemacht. Schon früher ist in dieser Beziehung III. Preis von Hoppegarten. Klubpreis 2000 Für In der Königlichen Kriegs⸗Akademi . pizivungen des Brucker Lagers durch den Kaiser sce Ale im Reglement und in den Nachträgen der vormaligen König⸗ schriften oder besonderen Befehle und Warnungen, durch Truntenheit die Schweiz vorgegangen, ohne Furcht vor der deutschen Kon⸗ Zjährige und ältere inländische Pferde. 80 Eins., halb Renga. im Hörsaal des Cökas I1 Ue Enthül hss edi eresiche Mittag und Kömig. In der Suite desselben befanden sich auch lichen Landdrostei zugewiesenen Befugnisse und Zustaͤndigkeiten gehen oder grobe Fahrlässigkeit eingetreten ist; kurrenz. Man sollte meinen, daß es, nachdem die internatio⸗ Müha 199 18 Rosnhäe Haupt⸗Geltit Grabte,s Cer,er , Rh. inr görsaal, d. I ine G dohtmna 8 ehncsfe h. der . Militär⸗Attaché Major von Deines sowie die auf 8egchg- Regierungs⸗Präͤsidenten zu Aurich über. Fft Becfect setnen 8s 11“ nale Konferenz in Berlin stattgefunden hat, ein Leichtes ge⸗ 1 Weigh e F. H. „Alt. 2. Königl, Haupt- Schülern des Verblichenen gestiftet, von Frl. Wohlgeboren entworfen 9 d 8Sg Hehägta ocgeh Offiziere. Die In⸗ 3i soirse dit aaeeh fents den Gemeinden zu gewährenden a Naben Aegben eüber die Veranlafsene 1“ wesen wäre, sich nach dieser Richtung hin den Schweizern und sötut as. ¹ einzagabe 9 18 aröehen, Fneges cg-g und von Hrn. Köster in Maͤrmor ausgefüb, piz ü Gre ah Fige Cra assae Beihülfen zur Verbesserung des Löschwesens.“ oder Erkrankung die Kasse zu hintergehen versucht. Oesterreichern anzuschließen. Freilich scheint fmnan Seitens * r⸗ 69 Länge; 6 es eut⸗ 21 zlt 89 b Gewalten eine Art von Doppelspiel zu spielen.

8 1 3 Ziffer 6 erhält folgende Fassung: 4. herrschenden Gewa ein Doppelspiel zu spiel Der Kaiservreis der Internationalen Sud Nhns⸗ schen Botschafters Prinzen Reuß und Gem ahlin F 8 Der Orts⸗Polizeibehörde ist von jedem Unfall binnen drei Tagen Naan hat den Normalarbeitstag für die Arbeiterinnen eingesetzt

vitter. Fee 88 n dem siegenden, A114A4“ 114“ die feierliche Eröff 8es letzt stif „6) Die Bestätigung der Wahl des Rendanten. Letztere 2 1 . t em Griffonzüchter Korthals⸗Biebesheim zuerkannt 8 nung des von letzterer gestifteten sowie die Wahl des Brandkassenschreibers steht d schafts⸗ Anzeige zu machen. in eini ren P he on gesprochen, da deutschen Erzieherinnen⸗Heims statt. An der egiur Pie eo dan Fahrien in terast er tuccte e e. 3

Berlin, Dienstag, den 20. Nu 1890.

finden, oder dieser in Folge der erlittenen Körperverletzung eintritt, Parlamentarische Nachrichten.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

IV. Pumpernickel⸗Handicap. ize ütspreis K 1 Hump 9 v. Graditzer Gestütspreis worden. Kollegium zu.“ Die städtischen Magiftrate übersenden dem Landschafts⸗Kollegium in den Fabriken im Interesse der Sittlichkeit die Trennung

3000 ür 3 jähri i ändis Ei ; 5 4 Für 3 jährige und ältere inländische Pferde. 100 Eins., Feier nahmen auch Prinz Gustav von Sachsen⸗-⸗I

60 Reug. Distanz 1600 m. Rittm. Suermondt's F.⸗W. Der Gesundheitszustand in Berlin war in der Woche eimar, die Gesandten von Bayern Sachsen sügetende de nachneice Btes den geghenecrehenöne L“ afash tgestas eerden Punheer 7

„Marcel“ 1. Frhrn. I im 8 2. 2 1 Die §§ 11, 15, 16, 17, 18, 21, 22 der Königlichen Verordnung schädigung, die muthmaßliche Dauer der Krankheit und der während 888 gas ingefü⸗ 8 ee 11““; Aen Senhems. 8 8 6 vems 4. bis 10. Mai nahezu ein gleicher wie in der vorhergegangenen und Württemberg sowie zahlreiche An ehörige vom 10. Hn 1832 und die §§. 4, 5 des Gesetzes e 24. April derselben eintretedden völligen oder theilweisen Erwerbsunfähigkeit; §. 1204 gin Passus üngeqtt⸗ e 88 dem 686“ 2r 9. Paladin- 4. Siegte miß einer künge; „Page⸗ und ⸗Lschin; (von se 1808 inds S er iceit blleg, aft die beleice, mäßig bohe der deutschen Kolonie Theil. Die Stifterin übergab des . 1852 werden aufgehobben und treten dafür folgende Bestimmungen in die Fleckens⸗ vhach hens ehnette he Hendeans des Keeihs ”raden ö e mange Arbegizgett noch vorzenden

br. H. 1t 86; er und .TI 0 E er 9 ahr berechnet, 22,7). n 8 4 d l. ber Kraft: eingetretenen Unfall dem Königlichen Landra es Kreises zu über⸗ sonders be 3 ge 3 8 hic aenghten E1ö11“4“ Zöhenter ihnen etwas verminderter Zahl kamen akute Entzündungen der Athmungs⸗ Fenfte ga⸗ Bestimmung mit dem Wunsch, das schöne Werk Die Versicherung eines Gebäudes oder eines Gebäudekomplexes mitteln, welcher dieselbe nach Prüfung dem Landschafts⸗Kollegium sei, die Länge der Arbeitszeit festzustellen. Damit hat siegenden, 555 dem zwweiten, 100 dem dritten e u1 Seee ö 1“ auch in verminderter Jahl zum dd Menlschenliebe möge blühen zum Wohle deutscher Frauen kann zu jeder Zeit bei dem zuständigen Königlichen Landrath bezw. in einsendet. man geglaubt, eine Befriedigung auf beiben Seiten V. Boris⸗Rennen. Klubpreis 2000 Für zjähr und nur Herim ge Ab. dörhe un Nrerd n gkag, der Kinder zeigten eine ädchen. den selbständigen Städten bei dem Magistrat beantragt werden. v 5. hervorzurufen. Den Arbeitern sagt man, durch die Einführung ältere inländ. Pferde. 60 Eins., halb Reug. Distanz 1800 Sterd inge Abnahme, auch blieb die Zahl der durch sie bedingten 8 Die Aufnahme erfolgt auf Grund des ordnungsmäßig be⸗ Werden die Entschädigungsgelder nach Nr. 2a für länger als des Normalarbeitstages für die Arbeiterinnen werden die Hrn. Albert's br. H. „Hörsten“ 1. Kapt Edward's F.⸗W B 2— 8 efälle fast die gleich hohe wie in der Vorwoche. Der Antheil (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten fundenen Schätzungsanschlages durch sofortige Eintragung in das be⸗ 13 Wochen beansprucht, so ist vor Ablauf dieser Frist ein weiteres Unternehmer gezwungen werden, auch einen Normalarbeitstag

„S.- en 1. rds F.⸗W. „Boris“ 2. des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war etwas größer als Beilage.) 8 treffende Beilagebuch der Brandkassenverwaltung, welche darüber eine ärztliches Zeugniß über die Fortdauer der Krankheit einzusenden. Die Unternehmer gezwungen werden, auch einen 9. eitgebe

ge. gebuch der Bran ;, e da 1 Zeug für die männlichen Arbeitskräfte einzuführen, den Arbeitgebern

Bescheinigung (Aufnahmeschein) ausstellt und diese dem Königlichen Kosten der ärztlichen Zeugnisse sowie sämmtlicher Nachweisungen sagt man, der Normalarbeitstag für die Weiber bedeutet noch

Wetterbericht vom 20. Mat,

Morgens 8 Uhr.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red in Millim.

Mallaghmore 751 1 bedeckt Aberdeen. 757 2 wolkig Christiansund 762 †. 1 wolkenlos Kopenhagen. 761 Se 2 halb bed. Stockholm. 765 2 heiter Haparanda. 2 heiter St. Petersbrg. 1 wolkenlos 1 wolkenlos

Moskau..

Cork, Qucens. V

..750 4 Regen Cherbourg . 753 6 Regen Helber 758 SS 2 halb bed. Sylt 758 1 Dunst

amburg . . 759 ; 2 Dunstl) Spwinemünde 761 3 wolkenlos

Neufahrwasser 763. 1 wolkig²)

Memel 7764 3 wolkenlos

Mosenthal, nach Shakespeare's gleichnamigem Lust⸗ spiel. Tanz von Hoguet. Dirigent: Kapellmeiste Kahl. Anfang 7 Uhr. 8 3 1.“ J2g Der Sturm.

auber⸗Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. v. Schlegel's Uebersetzung. Musik von W. Taubert. Tanz von E. Graeb In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Deprient. Mustkalische Direktion: Hr. Steinmann Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 123. Vorstellung. Tristan und Isolde. In 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 6 ½ Uhr. Schauspielhaus. 127. Vorstellung. Verlorene Liebesmüh. Komödie in 3 Aufzügen von Shake⸗ speare. In neuer Uebersetzung und Bühnenbearbeitung von Rudolph Genée. Musik von Richard Gerée. Anfang 7 Uhr.

EB7659 S 3 ünster. 760 Iah be. Karlsruhe.. 761. 2Regens) Wiesbaden. 761 still wolkig München.. 762 W 4 wolkenlos Chemnitz 760 S 1 wolkenl. 4) Berlin. 760 SSO 3 heiters) 60 still wolkenlos 762 SO I bedeckt

Wien... 760

hq7650 E““

¹) Abends Regen. ²) Nachm. Gewitte Gewitter. ⁴) Abends Wetterieuchten.

ernes Gewitter.

Uebersicht der Witterung. 1 Ein barometrisches Minimum mit starker Luft—

4 kanal, während au eem europäischen Festlande die Luftdencse erdlanf

bewegung liegt über dem Georgsk

ine sehr gleichmäßige ist. Das Centraleuropa warm und v

Temperatur liegt in Deutschland 2 über der normaleu.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 122. Vorstellung. Die lustigen Weiber

Komisch⸗phantastische Oper i 3 Akten von O. Nicolai. Text 8. von

von Windsor.

76² W 2 wolkig 762 still wolkenlos

orwiegend it chwacher Luftbewegung. Im vordöstlichebheiter sde⸗ estlichen Deutschland fanden Gewitter statt. bis 10 Grad

Deutsche Seewarte.

Deutsches Theater. Mittwoch: Ein Erfolg. Donnerstag: Der Unterstaatssekretär. Freitag: Götz von Berlichingen.

Berliner Theater. Mittwoch: Kean.

Donnerstag: A tempo. Der Weg durch’'s Fenster. Hexenfang. (Hedwig Niemann.)

Freitag: 35. Abonnements⸗Vorstellung. Kean.

Vessing Theater. Mittwoch: Eine alltäg⸗ liche Geschichte. Schauspiel in 3 Akten von G. Costetti. Hierauf: Ritterdienste. Scherz in 1 Akt von Labiche.

Donnerstag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von .“ 1

Freitag: e große Glocke. Lustspiel i 4 Akten von Oscar Blumenthal.

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 11. Male: Hänschen. (86b6.) Schwank in 3 Akten von A. Hennequin und E. de Najac. Hierauf: Guten Morgen, Herr Fischer. Vaudeville⸗Burleske in 1 Akt nach Lockroy von W. Friedrich. Musik von Ed. Stiegmann.

Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Im schattigen prachtvollen Sommergarten: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 6 ½ Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr.

Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 274. M.: Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Moszkowski und Richard Nathanson.

Musik von C. A. Rai⸗ athanson Anfang 7 ½ Uhr. aida. Ballet von C. Severini.

Mittwoch: „Zum 124. Male: Der arme

stück mit

Großes Militär⸗ licher Spezialitäten. ganzen Garten⸗Etablissements.

6 Uhr, der Vorstellung 7 ½¼ Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Voranzeige. Sonntag und Montag, am 1. und Großes Militär⸗Früh⸗Concert

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung Lehnhardt

Jonathan. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann

und Julius Bauer.

Concert. Auftreten

Voͤrstellung 7 Uhr.

Donnerstag: Im Theater: Der arme Jonathan. Im Park: Großes Doppel⸗Concert. Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern

Sonnabend: Großes Parkfest.

1. und 2. Pfingstfeiertag: 6 Uhr. Entrée 30 ₰.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Zum 101. Male: Lustspiel in 3 Akten von von Robert Buchholz.

Donnerstag: Marquise.

Kroll’'s Theater.

Zimmermann.

Donnerstag: La Traviata. Marcella Sembrich, Königl. preuß. K als Gast.) .

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Vorletztes Gastspiel des Kgl. preuß. Kammersängers Hrn. Emil Götze. ZEA Montag (

onntag und Montag (I. u. II. Pfingstfeiertag): Gr. Früh⸗Concert. Anfang 6 Uhr. 8 9

Belle-Alliance-Theater. 81. Male: Der Nautilus. . Gesang und Tanz 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Musik von E. Christiani und A. Wicher. Im prachtvollen glänzend renovirten Sommergarten Auftreten sämmt⸗ Illumination des Anfang des Concerts

2. Pfingstfeiertage: und Früh⸗Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.

für den Kapellmeister Gustav Der Goldfuchs. Akten von Eduard Jacobson Couplets theilweise von Gustav Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Benefiz

1u“ ““

8 Musik von Carl Milllöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Hr. Kapellmeister Federmann.

Anfang 7 Uhr. Im prachtvollen Park um 6 Uhr:

Großes Doppel⸗ erster Gesangs⸗ und Instru⸗ mental⸗Künstler. Beginn des Concerts 6 Uhr, der

Familien⸗Nachrichten.

Auftreten von ersten Ranges.

Früh⸗Concert.

Marquise. Victorien Sardou. 888 Anfang 7 ½ Uhr.

Zaar und

(Violetta: Fr. ammersängerin,

Großes Concert. Lucia von Entrée 30 ₰. Mittwoch: Zum

Großes Ausstattungs⸗

Doppel⸗Concert.

Krania, Invalidenstraße 57/62. Geöffnet von 12 10 ½ Uhr. Mittwoch, um 8 Uhr: Herr Dr. Se Die Erscheinungen der Gletscher⸗

elt.

vaxFxNTHMAAmIEN xnAEaxe

8

Verlobt: Frl. Elise Brehmer mit Hrn. Theodor Weber (Potsdam- Berlin). Frl. Margarethe Wimmers mit Hrn. Kaufmann Franz Buske (Berlin). Frl. Anna Gursch mit Hrn. Kauf⸗ mann Hermann Kittel (Berlin) Frl. Alice Paulsen mit Hrn. Kaufmann Wilhelm Reschke (Potsdam —Reppist b. Senftenberg N.⸗L.).

Verehelicht: Hr. Landrath Paul v Basse mit Frl. Luise v. Weiler (Haus Empel) Hr. Dr. phil Karl Pietsch mit Frl. Elisabeth Jaentsch (Chicago). Hr. Alfred Voerster mit Frl. Lucie Ingelbach (Paris —Leipzig). Hr. Ernst Riedel mit Frl. Helene Scheurich (Breslau). Hr. Säah Kappelhoff mit Frl. Emmy Ruhland (Ham⸗ urg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. J. Stein⸗

schneider (Franzensbad). Hrn. W. Zander (Berlin). Hrn. Amtsrichter Felden (Pr.⸗ Hrn. Alfred Richter (Leipzig). Hrn. Niemann (Samow). Hrn. H. R. Raspe (London). Hrn. Regier⸗Assessor Dr. Mauve (Posen). Eine Tochter: Hrn. Ulrich Frhrn. v. Richt⸗ bofen (Gutschdorf), Hrn. Prediger Polzenhagen (Stargard i. Pomm.). 7. M. Pötsch

(Edderitz). Hrn. Henry Wohlthat (Berlin).

Gestorben: Hr. Hauptmann Richard Schmiedicke (Braunschweig). Hr. Branddirektor v. Bern⸗ hardi (Königsberg i. Pr.). Hr. Kirchenprobst . lS Heimreich (Flensburg). Hr. Emil v. Enckevort (Birkholz). Hr. Dr. phil Ernst Hein (Boston). Hr. Fabrikant G. Nönnig Berlin), Hr. Rentier C. E. Lehmann (Berlin). Hr. Max v. Koschembahr (Stettin). Frau Sophie Kentsch, geb. Holdorf (Berlin).

Berlin:

Zum 101. W“ 1 Gesangsposse in 4 g.riedrich-wilhelmgadtisches Theater und und Fkeohned El. 8 oncert-Park. jrektion: rß. usik von Franz Roth. Parkz. Direktion: Julius Fritzsche. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Der Sommergarten ist geöffnet.

Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

sowie die Sommer⸗Fahrpläne für die Be⸗ zirte der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen

(rechtsrhein.) zu Köln und Magdeburg,

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen Eöö“ (Kommanditgesellschaften auf

Aktien und or

ktiengesellschaften) für die Woche 12. bis 17. Mai 1890.

2

Landrath bezw. dem Magistrat behufs Aushändigung an den Ver⸗ sicherten einsendet. Mit der Eintragung des Gebäudes in das Beilagebuch der Brand⸗

kassenverwaltung beginnt die Versicherung.

b cdie Kataster werden nach Maßgabe solcher Eintragungen erichtigt.

Die Königlichen Landräthe und Magistrate der felbständigen Städte haben bis zum 15 Januar des folgenden Jahres dem Land⸗ schafts⸗Kollegium die vorgekommenen Besitzveränderungen anzuzeigen. Auf Grund der eingegangenen Taxen wird das Generalverzeichniß der Jahresversicherungen auszugsweise den betreffenden Königlichen Land⸗ räthen und Magistraten von dem Landschafts⸗Kollegium zugefertigt. Etwaige Berechtigungen müssen demselben binnen 14 Tagen nach Zu⸗ stellung des Auszuges angezeigt werden.

Die Beitragspflicht des Versicherten beginnt mit dem Ersten des⸗ jenigen Monats, in welchem die Aufnahme erfolgt ist, sie erlischt dagegen mit dem letzten Tage des Monats, in welchem das Gebäude aus irgend einem Grunde aus der Versicherung getreten ist, bezw. die Anzeige des Wegfalls durch den Königlichen Landrath oder den Magistrat erfolgte. Ist jedoch der Jahresbeitrag schon vor solcher Anzeige zur Hebung angesetzt, so findet eine Rückvergütung für den Rest des Jahres nicht statt.

Die Beiträge werden in den Fällen der Ausscheidung und bei allen Versicherungen im Laufe des Jahres nach Zwölften berechnet. Bruchtheile von Pfeunnigen werden überall zu vollen Pfennigen ab⸗ gerundet. 1

Der §. 27 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832 er⸗ hält folgende neue Fassung und Erweiterung:

Zur Beschleunigung der Hülfeleistung bei Feuersgefahr werden aus den Mitteln der betreffenden Versicherungsgesellschaft (Brandkasse) Denjenigen, welche zuerst mit der Feuerspritze an der Brandstelle er⸗ scheinen, folgende Belohnungen gewährt: für die erste angekommene Spritze 45 ℳ, für die zweite 30 und für die dritte 15

Auswärtige Löschmannschaften, welche nach der Ortsfeuerwehr mit ihrer Spritze, und zwar in zweiter oder dritter Reihe auf der Brandstelle eintreffen, erhalten neben der vorstehend bestimmten zweiten oder dritten Belohnung eine Zusatzprämie von 15

Werden bei der Löschung die Spritzen oder andere Löschwerk⸗ zeuge und Löscheimer beschädigt oder gehen letztere verloren, so werden die Wiederherstellungs- und Wiederanschaffungskosten aus der be⸗ treffenden Brandkasse ersetzt. 1

Ueber die Zulässigkeit der erwähnten Belohnungen und der Er⸗ stattung der auf die Wiederherstellung und Wiederanschaffung von Löschgeräthen aufgewandten Kosten entscheidet nach Anhörung des Landschafts⸗Kollegiums der Königliche Regierungs⸗Präsident. Den Anträgen an denselben ist der Nachweis beizufügen, daß die Spritzen rechtzeitig vor dem betreffenden Brande einer Probe unterzogen und dabei in gutem Zustande befunden sind.

Demjenigen, dessen Pferd bei der Löschung eines Brandes vor der Spritze oder Wasserkufe verendet oder erheblich beschädigt ist, soll eine von Sachverständigen zu ermittelnde Entschädigung gewährt werd en Auch soll Derjenige, welcher sich bei der Löschung eines Brandes besonders ausgezeichnet hat, auf Antrag des zuständigen Königlichen I oder Magistrats eine Belohnung aus der Brandkasse er⸗ alten. 1 Nicht minder soll aus den Brandkassen den im Feuerwehrdienste beschädigten oder verunglückten Personen bezw. deren Hinterbliebenen nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungsbestimmungen Entschädi⸗ gung gewährt werden.

1. „Ddie Gesellschaftskassen unterstützen alle Personen, welche in Aus⸗ übung der Löschhülfe oder bei Uebungen der Feuerwehren derartig geschaͤdigt werden, daß sie zeitweilig oder dauernd ihre Erwerbsfähig⸗ keit verlieren, für den Fall aber, daß dieselben dabei Tod

fallen der betreffenden Kasse zur Last.

Die Verwaltung derselben hat das Recht, die Bewilligung einer Entschädigung bis dahin zu verweigern, daß die vorstehend auf⸗ geführten oder sonst zur Feststellung des Thatbestandes für erforderlich erachteten Nachweise erbracht sind.

UMeber die Anträge auf Entschädigung entscheidet das Landschafts⸗ Kollegium.

§. 4.

Der §. 7 des ersten Nachtrags vom 1. August 1871 zu dem Reglement vom Jahre 1832 wird in seinem ersten Satze aufgehoben und tritt dafür folgende Vorschrift ein.

Das Grundkapital ist in der im §. 39 der Preußischen Vormund⸗ schaftsordnung vom 5. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise, sowie bei Geldinstituten, welche unter der Garantie der Ostfriesischen Landschaft stehen, verzinslich zu belegen. 8

An die Stelle der im §. 10 des Nachtrags von 1871, Abs. 2, zur Benennung eines Vertrauensmannes berufenen Amtsvertretung tritt der Kreistag. 1

Der § 11 desselben Nachtrags wird wieder aufgehoben und bleibt es bei der Bestimmung des §. 35 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832 (Hannoversche Abth. III. Seite 143).

In Betreff der auf Grund des theilweise außer Anwendung ge⸗ tretenen Gesetzes vom 22. November 1859 (Ges.⸗Samml. für Hannover Abth. I S. 867) geschaffenen Hülfsfonds zur Verbesserung des Lösch⸗ wesens wird das Nachfolgende bestimmt: 18 2

Die Hülfsfonds sollen einen Kapitalbestand von je 30 000

haben. Ist dieser erreicht, dann sollen die Zinsen des Kapitals neben den jährlichen Zuschüssen aus den Zinsen des Grundkapitals erforderlichen Falls verwendet werden, um in den Städten und Flecken und den Orten der Gesellschaft des platten Landes die von den Magistraten bezw. Gemeinden verlautbarten Wünsche nach Verbesserung ihrer Löschanstalten zu erfüllen. So lange der Hülfsfonds für die Städte und Flecken noch nicht den Kapitalbetrag von 30 000 erreicht hat, sollen die nachgesuchten Beihülfen zwar nicht auf den Jahreszuschuß von 1200 beschränkt bleiben, jedoch soll das angesammelte Kapital allemal unberührt ge⸗ lassen und seine Zinsen nur in dringendsten Fällen und nur zum Theil für die im Laufe des Jahres erbetenen Beihülfen in Anspruch ge⸗ nommen werden dürfen. 4. 8

Die Gesuche um Beihülfen zur Verbesserung der Löschanstalten sind von den Magistraten unmittelbar, von den Gemeinden durch den Königlichen Landrath mit dessen gutachtlichem Berichte an den König⸗ lichen Regierungs⸗Präsidenten zu richten. Demselben steht, nachdem das Landschafts⸗Kollegium sich ebenfalls gutachtlich über das betreffende Gesuch geäußert hat, die Bemessung und Bewilligung der Beihülfe zu. Hierbei soll auf die eigene Leistungsfähigkeit der nachsuchenden Gemeinde Rücksicht genommen werden, und ist bei den Gesuchen jedesmal anzugeben, wieviel die Gemeinde selbst für ihren Zweck beitragen kann oder will.

Die Zahlung der bewilligten Beihuüͤlfen ist von dem Nachweise der erfolgten Anschaffung und ordnungsmäßigen Abnahme des be⸗ treffenden Löschwerkzeugs und der verwendeten Anschaffungskosten ab⸗ hängig. 2

Die vorstehenden mgchtwassbefifmhn gr treten mit dem auf die Veröffentlichung derselben in dem Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Aurich folgenden 1. Januar in Kraft

lange keinen Normalarbeitstag für die Männer, und von der Bestimmung des §. 120 wird in so seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden, daß Ihr nichts zu befürchten habt. Ich glaube, die Regierung wird mit einem derartigen Auf⸗ zweiachselntragen weder bei den Arbeitern, noch bei den Unter⸗ nehmern besonderes Glück haben. Die halsstarrigen arbeiter⸗ feindlichen Unternehmer, die nichts Anderes kennen, als die un⸗ beschränkte Ausbeutung der Arbeiter, werden sich durch derartige Beschönigungsversuche nicht auf andere Gedanken bringen lassen und die Arbeiter werden sich durch solche Halbheiten nicht befriedigt erklären. Man spricht so gern davon, daß die Industrie durch die Versicherungsgesetze ohnehin schon schwer belastet würde. Das ist übertrieben. Wenn man Alles zu⸗ sammenrechnet, was die Arbeitgeber zu zahlen haben, so ent⸗ fallen pro Kopf des Arbeiters 15, höchstens 20 aufs Jahr. Wenn man nun rechnet, daß die Arbeitgeber auch nur die Hälfte von dem verdienen, was sie als Löhne auszahlen, so kommen diese paar Mark gar nicht in Betracht; nur der reine Profit des einzelnen Unternehmers wird um ein paar Prozent beschnitten. Ich gehöre auch einer Firma an, welche eine stattliche Anzahl Arbeiter beschäftigt; ich kann aber nicht sagen, daß durch die Beiträge, die uns durch verschiedene Gesetze auf⸗ geladen sind, das Geschäft so sehr gefährdet sei; im Gegentheil, wir würden sofort einen achtstündigen Arbeitstag einführen, wenn die Konkurrenz durch das Gesetz gezwungen würde, das⸗ selbe zu thun. Die Arbeiter können Gott sei Dank so gut rechnen, daß sie wissen, was durch ihre Arbeit an Werthen hervorgebracht wird, und wie viel von diesen Werthen auf ihren Lohn entfällt, und was in einen anderen Sack wandert. Ich habe bereits vor fünf Jahren darauf hingewiesen, daß wir darauf rechnen, durch eine Verkürzung der Arbeitszeit eine Erhöhung der Löhne durchzuführen. Dr. Barth in seiner „Nation“ hat mich deswegen auf das Lebhafteste angegriffen; er hat u. A. angeführt, daß durch eine rein mechanische Er⸗ höhung der Löhne der Arbeiter sich selbst am Meisten schaden würde, weil die ganze Produktion zurückgehen würde. Das ist nicht richtig; denn durch die erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit wird die Arbeitskraft des betreffenden Lohn⸗ arbeiters erheblich gesteigert und der Ausfall an Arbeits⸗ zeit durch eine intensivere Arbeit wieder eingebracht. Außer⸗ dem kann durch die Verbesserungen der Maschinen ein erheblicher Theil dieser Versäumniß wieder eingeholt werden Es wird behauptet, daß die ganze Lohnerhöhung auf die Produktionskosten übergewälzt werden würde. Zu den Pro⸗ duktionskosten würde der Arbeiter nur zu einem Viertel oder Fünftel mitzutragen haben, der Rest würde auf die besitzenden Klassen entfallen. Es ist auch nicht wahr, wie in der „Nation“ behauptet ist, daß in den letzten Jahren die Löhne überhaupt in steigender Tendenz begriffen seien. Die Geld⸗ löhne sind in der Zeit hier und da gestiegen, der Reallohn aber nicht, denn durch Ihre geniale Gesetzgebung sind die Lebensmittel in den letzten Jahren enorm vertheuert worden. Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit würde das Unter⸗ nehmerthum sofoßt danach trachten, diese Verkürzung durch eine Verbesserung der Technik auszugleichen. In der Spinnerei z. B. wird durch ein einfaches Auf⸗ legen eines Streifens Leder auf die Riemscheibe auf der Transmission die Schnelligkeit um so und so viel Umgänge