Der Landtags⸗Abgeordnete von Schenckendorff hat dem Minister des Innern eine Uebersicht der in den ver⸗ schiedenen Regierungsbezirken getroffenen Einrichtungen zur Förderung des erziehlichen Handfertigkeitsunterrichts für Knaben mit dem Antrage eingereicht, dieselbe den Be⸗ hörden mitzutheilen. In Genehmigung dieses Antrages hat der Minister den Regierungs⸗Präsidenten Exemplare der Uebersicht mit dem Ersuchen zugehen lassen, dahin zu wirken, daß der bereits an einer großen Zahl von Orten eingeführte Handfertigkeitsunterricht die Verbreitung finden möge, welche seiner Bedeutung als geistiges und körperliches Bildungs⸗ mittel entspricht.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landes⸗Direktor des Fhtthett. Waldeck und Pyrmont von Saldern ist von Berlin wieder abgereist.
Der General⸗Feldmarschall Graf von Moltke, Präses der Landes⸗Vertheidigungs⸗Kommission und Chef des Kolberg'⸗ schen Grenadier⸗Regiments Graf Gneisenau (2. Pommerschen) 8 9, hat sich zum Landaufenthalt nach Kreisau bei Schweidnitz egeben.
„Der General⸗Lieutenant von Teichman und Logischen, Inspecteur der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, ist nach beendetem Urlaub hierher zurückgekehrt.
Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Vind ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
S. M. Av. „Loreley“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Henk, ist am 19. Mai in Smyrna angekommen und beabsichtigt, am 22. nach Konstantinopel in See zu gehen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht der Zuckermengen, welche in der Zeit vom 1. bis 15. Mai 1890 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind, veröffentlicht.
der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des 8⸗ und Staats-⸗Anzeigers“ bringen wir einen Aufsatz über die Lebenshaltung des Volks.
Bayern.
Regensburg, 20. Mai. (W. T. B.) Heute fand hier
e feierliche Beisetzung der Leiche der Erbprinzessin von Thurn und Taxis statt. Als Vertreter Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinz⸗Regenten nahm Prinz Leopold an der Feier Theil. Se. Majestät der Kaiser von Oester⸗
eich war durch den General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenant von Paar und Se. Majestät der König von Sachsen durch den Minister⸗Präsidenten und Kriegs⸗Minister von Fabrice vertreten.
Württemberg.
Stuttgart, 21. Mai. (W. T. B.) Se. Majestät der König hat dem Central⸗Comité zur Errichtung des Bismarck⸗Denkmals in Berlin die Summe von tau⸗ send Mark überweisen lassen.
Ludwigsburg, 19. Mai. (St.⸗A. f. W.) Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Wilhelm fuhr heute morgen zu Wagen nach Stuttgart, um dortselbst der Beerdigung des verewigten Hof⸗Jägermeisters Grafen von Uxkull⸗ Gyllenband anzuwohnen. Mittags begab sich Höchstderselbe mit der Prinzessin Pauline auf den Ludwigsburger Bahnhof, um Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Charlotte bei deren Rückkehr von Dessau zu empfangen.
Baden.
Karlsruhe, 20. Mai. (Karlsr. Ztg.) Die Zweite Kammer berieth in ihrer gestrigen Sitzung das Spezial⸗ budget des Ministeriums des Innern. Von den Ausgaben wurden für Bearbeitung der Landesstatistik im ordentlichen Etat 44 847 ℳ pro Jahr, im außerordentlichen Etat zusammen 77 000 ℳ, für Förderung der Gewerbe bez. 216 013 und 141 155 ℳ, für Förderung der Land⸗ wirthschaft bez. 370 980 ℳ und jährlich 27 500 ℳ bewilligt. Die Nachtragsforderung von 85 000 ℳ zum Ankauf des Gutes Augustenburg bei Durlach für die Zwecke der Obstbauschule wurde genehmigt. Die Einnahmen: Landes⸗ statistik mit durchschnittlich 336 ℳ, Gewerbe mit durchschnitt⸗ lich 23 114 ℳ und Landwirthschaft mit durchschr ittlich 9483 ℳ wurden ohne Debatte angenommen. 1
Hessen. 8
Darmstadt, 20. Mai. (Darmst. Ztg.) Kammer, welche sich in
8 81 Die Zweite n ihrer gestrigen Sitzung mit Interpellationen beschäftigt hatte, verwarf heute die Anträge auf Errichtung einer hessischen Klassenlotterie, nahm aber das Ersuchen an, die Regierung möge bei dem Bundes⸗
rath für die Aufhebung aller Lotterien wirken. — Der Antrag des Abg. Schröder auf Unterstützung von Ge⸗ meinden bei Schulhausbauten wurde in der Fassung des Ausschußantrages einstimmig angenommen. Der Antrag des Abg. Wasserburg wegen Beschaffung genügender Unter⸗ kunftsräume für die Garnison in Mainz wurde dem Antrage des Ausschusses entsprechend gegen eine Stimme abgelehnt. Ebenso wurde der Antrag des Abg. Wasserburg auf Ver⸗ mehrung der Abgeordneten in den größeren Städten des Landes verworfen
Sachsen⸗Altenburg.
Altenburg, 21. Mai. (W. T. B.) Se. Hoheit der Herzog hat dem Central⸗Comité zur Errichtung 8,S dec Denkmals für den Fürsten von Bismarck in der Reichs⸗Haupt⸗ stadt 500 ℳ überwiesen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Gotha, 20. Mai. (Goth. Ztg.) Der Landtag des Herzogthums Gotha berieth heute den Staatsvertrag mit der preußischen Staatsregierung, betreffend die Herstellung mehrerer, gothaisches Gebiet be⸗ rührender Eisenbahnen, und nahm den Antrag der Finanzkommission:
„Der Landtag wolle: 1) zu den in dem vorgelegten Staatsvertrage und Schlußprotokoll enthaltenen Abmachungen seine Zustimmung
ertheilen; 2) den nach Artikel XII des Staatsvertrages zu den
Mehrkosten der Bahn von Friedrichroda nach Georgenthal diesseits zu leistenden Baarzuschuß von einhunderttausend Mark mit dem Vorbehalt, daß derselbe gemäß der mit der Ge⸗ meinde Friedrichroda getroffenen Uebereinkunft von dieser Gemeinde alsbald wieder beigezogen wird, aus den Beständen der Staatskasse zur Verfügung stellen; 3) auch diejenigen Beträge aus den Be⸗ ständen der Staatskasse bewilligen, welche außer dem unter 2 ge⸗ nannten Zuschuß auf Grund der Bestimmungen des Vertrages noch weiter erforderlich werden sollten; 4) die Petitionen der Gemeinde⸗ vorstände zu Großfahner, Gierstädt, Kleinfahner, Finsterbergen und Engelsbach für erledigt erkennen,“ 8 1 1 einstimmig an. Die Vorlage, betreffend die Genehmigung eines jährlichen Unterstützungsbeitrags bis zur Höhe von 4000 ℳ zur Errichtung einer Fortbildungsschule in der Stadt Gotha, wurde mit allen gegen 3 Stimmen genehmigt.
DOesterreich⸗Ungarn.
Wien, 20. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin un Königin ist, wie die „Wien. Ztg.“ meldet, gestern früh von Regensburg hierher zurückgekehrt.
Das Herrenhaus nahm heute, wie „W. T. B.“ meldet, die Galizische Grundentlastungsvorlage unverändert an. Die Linke war für Zuweisung der Frage an das Reichs⸗ gericht eingetreten, hatte aber keinen dem entsprechenden for⸗ mellen Antrag gestellt. Der neue Ei senbahn⸗Personen⸗ tarif wurde vom Herrenhause ebenfalls unverändert angenommen. Der ee Graf Taaffe sprach darauf die Vertagung des Reichsraths aus. 1
An dem von dem Generalcomité der land⸗ und forstwirthschaftlichen Ausstellung heute veranstalteten Banket nahmen die Minister und die Vertreter des Aus⸗ landes Theil. Der deutsche Botschafter Prinz Reuß toastete auf das Gedeihen der österreichischen Landwirthschaft.
Prag, 20. Mai. (W. T. B.) Im böhmischen Landtage beantragte heute Graf Kinsky, sämmtliche den Ausgleich betreffenden Vorlagen einer Kommission von 27 Mit⸗ gliedern zu überweisen. Im Namen der Jungczechen erklärte Kutschera, sie bekämpften die Zuweisung der Vorlagen an eine Kommission nicht, weil sie die Macht nicht hätten, dieselbe zu verhindern, und weil alles versucht werden solle, um das Schädliche in der Vorlage abzuändern. Der Redner beantragte eine Kommission von 36 Mitgliedern. Dieser An⸗ trag wurde abgelehnt und der des Grafen Kinsky ange⸗ nommen. Auf das Verlangen Gregr's ließ der Präsident gegen 800 Petitionen gegen die Ausgleichsvorlagen verlesen. Der Antrag der Jungczechen, die Regierung aufzufordern, alle Ausgleichsprotokolle vorzulegen, wird gemäß der Geschäfts⸗ ordnung behandelt werden. 8
Budapest, 21. Mai. (W. T. B.) Der Ausschuß des Unterhauses nahm die Vorlage, betreffend die Sonntagsruhe, an, nachdem der Minister Barxoß sich auch auf die bezüglichen Beschlüsse der Berliner Konferenz be⸗ zogen hatte. — Dem Unterhause wurde die Vorlage der Re⸗ gierung betreffs Ablösung der Ungarischen Nordost⸗ bahn vorgelegt. “
Großbritannien und Irland.
London, 20. Mai. (A. C.) Der Prinz von Wales enthüllte gestern das von den Offizieren und Mannschaften des Königlichen Geniecorps dem in Chartum gefallenen General Gordon in Chatham gesetzte Bronze⸗ Denkmal, welches Gordon darstellt, wie er, auf einem Kameel reitend, seine letzte Reise durch die Wüste nach Chartum antritt. Sein Haupt ist mit einem Fez bedeckt und in der rechten Hand hält er einen Stock. Der Sockel trägt auf einem Medaillon folgende Inschrift: „Charles George Gordon, vom Königlichen Geniecorps, Ritter des Bath⸗Ordens, General⸗ Major der britischen Armee, Mandarin von China, Pascha der Türkei, General⸗Gouverneur des Sudan. Er wurde ge⸗ boren in Woovlwich am 28. Januar 1833 und getödtet in Chartum am 26. Januar 1885. Errichtet von dem Corps der Königlichen Ingenieure.“ Der Herzog von Cambridge, der Kriegs⸗Minister Stanhope, Lord Wolseley und viele andere höhere Generale wohnten der Enthüllungsfeier bei.
Lord Cottesloe, der älteste Pair des britischen Reichs, welcher am 11. März d. J. seinen 92. Geburtstag feierte, ist auf seinem Landgut zu Swanbourne, Buckinghamshire, schwer erkrankt. Es ist wenig Hoffnung vorhanden, ihn am Leben zu erhalten.
Da aus der Disputation zwischen dem Radikalen Charles Bradlaugh und dem Arbeiterführer und Halbsozialisten John Burns über die gesetzliche Einführung des acht⸗ stündigen Arbeitstages nichts werden wird, so hat der Sozialist Hyndman Bradlaugh aufgefordert, in der St. James Hall öffentlich über das Thema zu debattiren. Hyndman stellt als These auf: „Die gesetzliche Einführung eines achtstündigen Arbeitstages, oder von 48 Stunden die Woche als Maximum der Beschäftigung für Erwachsene in allen Fabriken, Werkstätten und auf Nutzen arbeitenden Geschäften wird sich als werihvolles Palliativ⸗ mittel unserer gegenwärtigen industriellen Anarchie erweisen.“ Bradlaugh's Gegenthese lautet: „Es ist wünschens⸗ werth, daß alle Lohnarbeiter so wenig Stunden als möglich des Tages arbeiten, soweit es verträglich ist mit einem nutzen⸗ bringenden Industriebetrieb; die Begrenzung auf acht Stunden des Tages für viele Industrien in England würde verhängnißvoll werden; die Arbeitszeit sollte in jeder Industrie durch versöhnliche Berathung zwischen Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern, oder deren Vertretern, festgesetzt werden.“ Bradlaugh. fordert ferner Hyndman auf, eine Bill zu entwerfen über die Angelegenheit, welche dem Parlament vorgelegt werden sollte.
— (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Staatssekretär des Ackerbau⸗Departements Chaplin, daß Angesichts der in Deutschland herrschenden Maul⸗ und Klauen⸗ seuche es unthunlich sei, die Vieheinfuhr aus Schleswig⸗ Holstein augenblicklich zu gestatten. “
Frankreich.
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Paris, 20. Mai. Die Deputirtenkammer verwarf gestern eine Forderung von 250 000 Fr. zum Ankauf von Kunstwerken für den Louvre, obgleich sie von der Re⸗ gierung eifrig befürwortet wurde. Sodann wurde mit 434 gegen 4 Stimmen der Gesetzentwurf angenommen, welcher Arbeitervertretungen zur Ueberwachung der Berg⸗ werke einsetzt. In ihrer heutigen Sitzung beschäftigte sich die Kammer, nach einer Meldung des „W. T. B.“, mit dem bereits von dem Senat angenommenen Preßgesetz. Der Deputirte Deschanel erkannte an, daß das Gesetz von 1881 über die Presse unzureichend, jedoch unter zahl⸗
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reichen Abänderungen aufrecht zu erhalten sei. Der Redner verlangte die Beibehaltung der Geschworenen⸗ Gerichte für Preßvergehen und sagte, eine offene und wahr⸗ haft nationale Politik werde die Regierung der Republik stark machen. Eine solche werde es der Regierung ersparen, zu Ausnahme⸗Maßregeln greifen zu müssen. Der Deputirte Reinach entgegnete, daß der vorliegende Gesetzentwurf die Freiheit der Presse nicht berühre, sondern nur bezwecke, gegen die Zügellosigkeit, die Beleidigungen und Verläumdungen einzuschreiten, welche nichts mit der Freiheit der Presse gemein hätten. Die Fortsetzung der Berathung wurde auf nächsten Donnerstag vertagt.
In der Kammer gelangte heute das Gelbbuch über die Berliner Arbeiterschutz⸗Konferenz zur Vertheilung; dasselbe umfaßt 20 ihrem wesentlichen Inhalt nach bereits bekannte Schriftstücke und die Protokolle über die Sitzungen der Berliner Konferenz.
Die Tarifkommission des internationalen Tele⸗ graphen⸗Kongresses verhandelte heute über den A ntrag Deutschlands auf Einführung eines internatio⸗ nalen Einheitstarifs für Europa und beschloß, dem Kongreß zu empfehlen, den Antrag an das Berner Bureau zum Studium und zum Referat beim nächsten Kongreß zu verweisen.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 21. Mai. (W. T. B.) General Tschernajew ist in die russische Armee wieder eingereiht und unter Stellung à la suite des Generalstabes zum Mit⸗ gliede des Kriegsraths ernannt worden.
Italien.
Rom, 20. Mai. (W. T. B.) Der Schatz⸗Minister brachte heute in der Deputirtenkammer einen Gesetz⸗ entwurf ein, wonach die durch das Gesetz vom Jahre 1885 genehmigten Eisenbahn⸗ Obligationen künftig 6 4 Prozent, frei von jedem Abzug für gegenwärtige und künftige Steuern, emittirt werden sollen.
Belgien.
Brüssel, 19. Mai. Kaiser Wilhelm II. ließ, wie der M. „Allg. Ztg.“ geschrieben wird, dem Vorsitzenden der Antisklaverei⸗Konferenz, dem Staats⸗Minister Baron
Lambermont eine goldene, mit Edelsteinen reich verzierte
Kassette als besonderes Ehrengeschenk überreichen. Gleich⸗ zeitig ließ der Deutsche Kaiser dem Baron Lambermont seinen Dank für die Uebernahme des Schiedsspruchs in der zwischen Deutschland und England strittigen Lamu⸗Frage ausdrücken.
Die Regierung bereitet, der „A. Z.“ zufolge, die Frage einer internationalen Uebereinkunft betreffs der Anarchisten und ein Rundschreiben an die Mächte vor.
Bulgarien.
Sofia, 20. Mai. (W. T. B.) Der Panitza⸗Prozeß hat heute begonnen. Der Andrang zum Zuhörerraum war sehr groß. Die Sekretäre der diplomatischen Agenturen von Deutschland, Oesterreich- Ungarn, England, Italien, Rumänien und Serbien waren anwesend. Das Kriegsgericht erklärte sich gegenüber dem Einwand mehrerer Vertheidiger, welche die Kompetenzfrage erhoben hatten, für kompetent.
Schweden und Norwegen.
() Stockholm, 17. Mai. Der Finanz⸗Etat fü das Jahr 1891 ist nunmehr vom Reichstage gemäß den An trägen des Staats⸗ und des Bewilligungsausschusses wie folg festgestellt: Einnahmen: vorgetragene Ueberschüsse aus dem Jahre 1888 und den vorhergehenden Jahren 5750000 Kronen; ordentliche Einnahmen 20 520 000 Kronen; Bewilligungen: Zölle 38 000 000 Kronen, Postverwaltung 7 380 000 Kronen, Abgaben von besonderen Berechtigungen (ausländische Handels reisende, Schaustellungen, Concerte ꝛc.) 350 000 Kronen, Stempelabgaben 3 600000 Kronen, Branntweinsteuer 13 700000 8 Kronen, Rübenzuckersteuer 650 000 Kronen, Grund⸗ und Ein⸗ kommensteuer 3 700 000 Kronen, vom Gewinn der Reichsban im Jahre 1889 1 300 000 Kronen, zusammen 94 950 000 Kronen. Schloßverwaltung 1 320 000 Kronen, Justiz⸗Departement 4 000 800 Kronen, Departement des Aeußern 618 300 Kronen, Armee⸗Departement 22 135 200 Kronen, Marine⸗Departement 7870 100 Kronen, Departement des Innern 6 927 000 Kronen, Finanz⸗Departement 16 985 700 Kronen, Kultus⸗Departement 13 545 600 Kronen, Pensionsverwaltung 4 339 300 Kronen, für den Weiterbau der nördlichen Stammbahn und rollendes Material zu derselben 4 665 000 Kronen, für rollendes Material zu den bereits im Betriebe befindlichen Staats⸗ bahnen 1 300 000 Kronen, zusammen 83 707 000 Kronen, wovon 68 183 147 Kronen auf die ordentlichen und 15 523 853 Kronen auf die außerordentlichen Ausgaben entfallen. Hierzu kommen die Ausgaben des Reichsschulden⸗Comtoirs: Reichstag und Staatsrevision 614 800 Kronen, Amortisirung und Ver⸗ zinsung der Staatsschulden 9 417 000 Kronen, Verstärkung des Baarfonds der Staatskasse 691 200 Kronen u. w. Summa sämmtlicher Ausgaben 94 950 000 Kronen. 1d
Die Zollbehörde in Helsingborg hatte eine eingeführte Partie Thomasschlacke, die im Zolltarif nicht besonders auf⸗
Ausgaben: Civilliste des Königs, Appanagen und
geführt ist, mit einem Zollsatz von 15 Proz. des Werthes be⸗ legt; auf erhobene Beschwerde hat die General⸗Zollverwaltung
entschieden, daß diese Waare als Dungstoff zu betrachten und zollfrei in Schweden eingeführt werden kann.
(E) Christiania, 17. Mai. und Schiffahrtsvertrag zwischen Norwegen und Schweden (das sogenannte Zwischenreichsgesetz) ist, wie früher schon vom schwedischen Reichstage, jetzt auch von beiden Abtheilungen des Storthinges angenommen worden.
Amerikag.
Vereinigte Staaten. Washington, 19. Mai. (A. C.) Der Präsident übermittelte dem Kongreß eine Denk⸗ schrift des Staatssekretärs Blaine für eine interkontinentale Eisenbahn, deren Bau der jüngste panamerikanische Kongreß befürwortet hatte. Blaine veranschlagt den Antheil der Vereinigten Staaten an den Vermessungskosten auf 65 000 Doll. Der Präsident empfiehlt
dem Kongreß, einen Kredit in Höhe dieses Betrages zu be⸗
willigen und ihn zur Ernennung der erforderlichen Kommissare der Vereinigten Staaten zu ermächtigen.
Der oberste Gerichtshofder Vereinigten Staaten hält die Prozedur der Regierung gegen die Mormonen⸗ kirche Behufs Konfiskation ihres Vermögens in Höhe von 750 000 Doll. in Gemäßheit des Gesetzes gegen die Vielweiberei aufrecht.
Der neue Handels⸗
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über die Vermessungen
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Mexico. (A. C.) Die Deputirtenkammer hat die Vorlage, betr. die Konversion der spanischen Schuld, angenommen. — Der Senat genehmigte einstimmig die Bill, welche eine Fristerstreckung zum Bau der San Benito⸗ Tapachula⸗Eisenbahn im mexikanischen Staate Chiapas gewährt. Die Unternehmer sind englische Kapital sten. Argentinien. Buenos Aires, 19. Mai. (R. B.) Das Gesetz, betreffend den Verkauf der West⸗Eisen⸗ bahn an ein englisches Syndikat ist veröffentlicht worden. Brasilien. (W. T. B.) Die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Brasilien in Berlin erhielt ein Telegramm von ihrer Regierung, nach welchem die Nachrichten über Aufstände und revolutionäre Bewegungen in dem Staate „Rio Grande do Sul“ als vollständig er⸗ funden und jeder Begründung entbehrend bezeichnet werden.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (11.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Justizamts von Oehlschläger nebst Kom⸗ missarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die Berathung des Antrags der Abgg. Dr. Böckel und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß
a die gegen den Abg. Werner beim Königlichen Amtsgericht, Abtheilung XIII, zu Stettin schwebende Privatklagesache des Kaufmanns J. Katz zu Stettin wegen Beleidigung;
.die gegen den Abgeordneten Werner beim Königlichen Amts⸗ gericht, Abtheilung XIII, zu Stettin schwebende Privat⸗ klagesache des Kaufmanns Akolf Normann zu Stettin wegen Beleidigung;
die gegen den Abgeordneten Werner beim Landgericht zu
Kassel schwebende Privatklagesache des Rechtsanwalts Hirsch zu Kassel wegen Beleidigung während der Dauer der gegenwärtigen Session eingestellt werde.
Abg. Dr. Böckel begründete den Antrag damit, daß der Abg. Werner durch die bezüglichen Gerichtsverfahren von der Theilnahme an den Reichstagsverhandlungen abgehalten werde. Wenn es sich auch nur um Privatklagen handele, so kämen dieselben doch auf ein ordentliches Strafverfahren hinaus. Er bitte deshalb, den Antrag nach der alten Praxis des Hauses anzunehmen.
Abg. Dr. Meyer (Berlin) stimmte dem Antrag zu. In verschiedenen Präzedenzfällen hätten der Reichstag und das Abgeordnetenhaus ähnliche Anträge auch bei Privatklage⸗ verfahren angenommen.
Darauf wurde der Antrag angenommen.
Es folgte die Interpellation der Abgg. Dr. Bamberger und Genossen, ob und wann der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend den Vollzug der Freiheitsstrafen, dem Reichstage vor⸗ gelegt werden wird.
Auf die Frage des Präsidenten erklärte sich der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Justizamts, von Oehlschläger, bereit, die Interpellation sofort zu beantworten.
Abg. Bamberger begründete die Interpellation unter Hinweis auf mehrfache frühere Beschlüsse des Reichstages, in welchen ein Gesetz über den Strafvollzug verlangt wor⸗ den sei. Der Bundesrath habe auch schon Zusagen in dieser Beziehung gemacht, aber die Ausführung der⸗ selben sei bisher an finanziellen Schwierigkeiten gescheitert. Durch die Mißhandlung des Redacteurs Boshart im Gefängniß sei die Frage wieder in den Vordergrund gerückt worden. Redner beleuchtet noch einen anderen Fall, in welchem ein wegen politischer Vergehen verurtheilter Redacteur der „Tre⸗ monia“ in Dortmund im Gefängniß nicht anders als die ge⸗ meinen Verbrecher behandelt worden sei. Es müsse zwischen politischen und gemeinen Vergehen ein Unterschied beim Straf⸗ vollzug gemacht werden. Anläßlich der Bestrafung des Abg. Harmening sei auch die Frage angeregt worden, ob nicht für Abgeordnete eine Unterbrechung der Strafe während der Dauer der Session stattfinden solle.
88 Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. Bamberger weiter.
— In der heutigen (64.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschast u. s. w. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen beiwohnte, wurde zunächst die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1890/91 fortgesetzt.
Bei dem Etat des Ministeriums für Handel und Ge⸗ werbe kam der Abg. Dasbach auf den Bergarbeiterstrike und die Stellung der Regierung zu demselben zurück, wurde aber, als er sich zu weit in Einzelheiten erging, von dem Präsidenten mit dem Bemerken daran gehindert, daß diese Details mit dem gegenwärtigen Etat doch nicht in Zusammenhang ständen.
Abg. Olzem trat den Ausführungen des Abg. Dasbach entgegen.
Bei dem Etat des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten
wünschte der Abg. Czwalina, daß den Vorgesetzten der Unterbeamten, wie Botenmeistern, Ober⸗Pedellen ꝛc. die den⸗
selben gewährten persönlichen Zulagen bei der Bemessung der Pension mit angerechnet würden. 1 Die einzelnen Titel des Nachtrags⸗Etats und das dazu
gehörige Gesetz, sowie der Nachtrags⸗Etat im Ganzen wurden darauf angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs,
betreffend die Entschädigung für an Milzbrand
gefallene Thiere. 1 Der Abg. Graf (Hohenzollern) beantragte, dem Artikel 1 folgende Fassung zu geben: 1 Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem Artikel 1 folgende Fassung zu geben: 6 1 Artikel J.
Der hohenzollernsche Kommunal⸗Landtag kann beschließen, für an Milzbrand oder Rauschbrand gefallene Pferde und Rindvieh⸗ stücke, oder für getödtete Thiere dieser Gattung, welche sich bei der thierärztlichen Obduktion als mit Milzbrand oder Rauschbrand be⸗ haftet erweisen, nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften eine Entschädigung zu gewähren: .
1) Die Entschädigung darf vier Fünftel des durch Schätzung festgestellten gemeinen Werthes des Thieres nicht übersteigen. .
2) Keine Entschädigung wird gewährt in den Fällen des §. 61 Nr. 1 und 2, §. 62 Nr. 2, §. 63 sowie im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften der §§. 31 und 32 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 (R.⸗G.⸗Bl. S. 153).
3) Zur Bestreitung der Entschädigung sowie der Kosten der Erhebung und Verwaltung der Beiträge und der Schätzung wird innerhalb des Verbandes, nach Maßgabe des vorhandenen Pferde⸗
und Rindviehbestandes, von den sämmtlichen Pferde⸗ und Rindvieh⸗ besitzern ein verhältnißmäßiger Beitrag aufgebracht.
Der Beitrag wird nicht erhoben für Thiere, welche dem Reiche oder den Einzelstaaten gehören, oder in Schlachtviehöfen oder in öffentlichen Schlachthäusern aufgestellt sind.
Zur Bestreitung der Entschädigung köanen auch die in Gemäz⸗ heit der Bestimmungen in den §§ 15 ff. des Gesetzes vom 12. März 1881 (Pr. G⸗S. S. 128) zu Entschädigungen für wegen Rotz⸗ krankheit oder Lungenseuche getödtete Pferde bezw. Rinder ange⸗ sammelten Fonds verwendet werden, jedoch mit der Maßgagabe, daß die von den Pferdebesitzern erhobenen Beiträge nur zur Entschädi⸗ gung für Pferde, die von Rindviehbesitzern erhobenen Beiträge nur zur Entschädigung für Rindvieh verausgabt werden dürfen.
4) Die näheren Vorschriften über die Feststellung der Seuche, über den Betrag und die Auszahlung der zu gewährenden Ent⸗ schädigung und über die Erhebung und Verwaltung der Beiträge sowie über die Schätzung der gefallenen oder getödteten Thiere werden von der Vertretung des Hohenzollernschen Kommunal⸗ verbandes durch ein Reglement festgestellt, welches der Genehmigung der Minister des Innern und für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bedarf.
Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Beyer erklärte sich mit dieser Fassung einverstanden.
Der Gesetzentwurf wurde mit dem so veränderten Art. 1 definitiv angenommen.
Hieran schloß sich die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung einiger Be⸗ stimmungen der Wegegesetze im Regierungsbezirk Wiesbaden.
Der Abschnitt I lautet:
Die Gemeinden können auch zu dem Bau und der Unterhal⸗ tung außerhalb ihrer Gemarkungen belegener Gemeindewege heran⸗ ge ogen werden, soweit sie an denselben ein hervorragendes Inter⸗ esse haben.
Ueber desfallsige Anträge sowie über die Vertheilung der Baulast entscheidet in Ermangelung gütlicher Vereinbarung auf Klage der Wegebaupflichtigen der Kreisausschuß, in Stadtkreisen und in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Bezirks⸗ ausschuß.
Der Abg. Dr. Lieber beantragt, an Stelle des zweiten Absatzes zu setzen:
Hierüber, sowie über die Vertheilung der Wegebaulast be⸗ schließt in Ermangelung gütlicher Vereinbarung der Kreisausschuß, soweit ein Stadtkreis oder eine Stadt mit mehr als 10 000 Ein⸗ wohnern betheiligt ist, der Bezirksausschuß.
Der Abg. von Hergenhahn beantragt, an Stelle des zweiten Absatzes zu setzen:
Hierüber, sowie über die Vertheilung der beschließt in Ermangelung gütlicher Vereinharung der ausschuß 8
Abg. Dr. Lotichius fragte, warum ein ähnliches Gesetz für die Rheinprovinz noch immer nicht eingebracht sei.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Freiherr von Zedlitz und Neukirch erwiderte, daß die vorbereitenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen seien; be⸗ züglich des Abschnitts I empfehle er in erster Linie die An⸗ nahme des Antrages des Abg. von Hergenhahn, eventuell den Antrag des Abg. Dr. Lieber.
Damit schloß die erste Berathung.
In der zweiten Berathung wurde der Abschnitt I nach dem Antrage von Hergenhahn abgeändert; im Uebrigen der Gesetzentwurf angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Landkreisen der Rheinprovinz zur Bullen⸗ haltung. 8. “ 1
In §. 1 der Kommissionsbeschlüsse ist die Bestimmung enthalten, daß darüber, ob die Zahl der vorhandenen Bullen als eine ungenügende anzusehen sei, die Kommunal⸗Aufsichts⸗ behörde zu entscheiden hat.
Abg. Herold beantragte, die Entscheidung dem Kreis⸗ ausschuß zu übertragen. 8
Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Nöll, sowie die Abgg. Seer, von Puttkamer Lübben) und Schultz (Lupitz) baten, den Kommissions⸗ beschluß aufrecht zu erhalten. 8
Das Haus nahm §. 1 in der Fassung der Kommission an.
Ebenso ohne Debatte die §§. 2—4. .
In §. 5 ist bestimmt, daß gegen den Beschluß des Kreis⸗ ausschusses die Berufung an den Bezirksausschuß zulässig ist.
Abg. Schultz (Lupitz) wünscht, daß die Beschwerde an den Provinzial⸗Rath gerichtet werde.
Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Nöll hatte keine Bedenken gegen den Antrag.
Abg. von Puttkamer (Lübben) erklärte sich ebenfalls für den Antrag. “ 8
§. 5 wurde darauf mit dem Amendement Schultz (Lupitz) angenommen; ebenso ohne Debatte die §§. 6 und 7.
Außerdem beschloß das Haus nach dem Antrage der Kommission folgende Resolution: 1
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,
a. Ermittelungen über das Bedürfniß zum Erlasse von Ge⸗ setzen über die Bullenhaltung auch für die anderen Provinzen der Monarchie bezw. Theile dieser Provinzen anzustellen, und
b geeigneten Falls dem Landtage der Monarchie diesbezügliche Gesetzesvorlagen zu machen. . 1“ ¹
Es folgte der zweite Bericht der Kommission für das Justizwesen über die Petition von Justiz⸗ Subalternbeamten, betreffend die Einkommens⸗ und Beförderungsverhältnisse der Subalternbeamten bei den Lokal⸗ Justizbehörden. 1
Das Haus beschloß, unter unerheblicher Abänderung des Kommissionsvorschlages, die Petition der Königlichen Staats⸗ regierung mit dem Ersuchen zu überweisen, die Einführung des Systems der Alters⸗ und Stellenzulagen, wie dasselbe für die unteren und mittleren Beamten der Staatseisenbahn⸗ Verwaltung bereits eingeführt ist, auch für die unteren und Subalternbeamten im Bereiche der Justizverwaltung in Er⸗ wägung zu ziehen, im Uebrigen aber über die gedachte Petition zur Tagesordnung überzugehen.
Die Petition des katholischen Pfarrers Lämmer zu Passenheim in Ostpreußen, betreffend die Form der elter⸗ lichen Willenserklärung über den Unterricht der Kinder aus Mischehen in einer anderen als der Konfessionsschule des Vaters, wurde der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. (Schluß des Blattes.)
(Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗
Wegebaulast
gel Bezirks⸗
tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich
.“ in der Ersten Beilage.)
Der Reichskanzler hat, wie die „Nat.⸗Ztg.“ mit⸗
theilt, an den Vorsitzenden der Militärkommission des Reichstages von Kardorff auf dessen im Namen einiger Kommissionsmitglieder vorgetragenes Gesuch, über die politische
“
Situation Informationen ertheilen zu wollen,
folgendes Schreiben gerichtet: 1 „Berlin, 19. Mai 1890.
Ew. Hochwohlgeboren erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom heutigen Tage ergebenst, daß ich in der VII. Kommission des Reichstages eingehendere Mittheilungen über die politische Situation zu machen, zu meinem aufrichtigen Bedauern außer Stande bin. Was speziell den Dreibund angeht, so würde ich nur die offenkundige Thatsache wiederholen können, daß er unverändert fortbesteht und in den Beziehungen der Verbündeten zu einander nirgend eine Aenderung eingetreten ist. von Caprivi.“ 8
Kunst und Wissenschaft.
Bei der Ausstellung im Krystall⸗Palast in London haben, wie der „Düsseld. Anz.“ mittheilt, folgende deutsche 8 Künstler an Preisen erhalten: die goldene Medaille Otto Erdmann in Düsseldorf; silberne Medaillen: Karl Keinke in Berlin, Prof Karl Graeb und W. Wittig in Weimar, C. M. Webb und Hugo Mühlig in Düsseldorf, Ad. von Meckel in Karlsruhe. Neun Bilder wurden zur Verloosung zu dem Preise von je 5000 ℳ angekauft, darunter solche von den Deutschen C. M. Webb in Düsseldorf, F. Sturm in Berlin und Richard Strebel in München. .
Literatur. veränderlicher Sterne. Angestellt Zweiter Theil. Auf Kosten der Görres⸗ Gesellschaft gedruckt. Köln, 1890. Kommissionsverlag und Druck von J. P. Bachem. (Preis 2 ℳ) — Der erste Theil der „Beob⸗ achtungen veränderlicher Sterne“, angestellt in den Jahren 1881 bis 1888, ist als Beilage zum Jahresbericht der mathematisch⸗physikalisch⸗ chemischen Sektion des Westfälischen Provinzial⸗Vereins für Wissen⸗ schaft und Kunst im Jahre 1888 erschienen. Die freundliche Auf⸗ nahme, welche dieses erste Beobachtungsverzeichniß in astronomischen Kreisen fand. veranlaßte den Verfvsser zur Herausgabe der vorliegen⸗ den Fortsetzung, welche die Ergebnisse der Beobachtungen von folgen⸗ den Sternen bringt: a2 Cassiopeiae, Mira Ceti, Persei, 5 Persei, r Tauri, e Aurigae, Orionis, Geminorum, S Monocerotis, * Geminorum, 2 Herculis, 5 Lyrae, R Lyrae, Aquilae, 5 Pegasi, „½ Cephei und 90 Cephei.
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— Festungen und Festungskampf von F. M. von Donat, Hauptmann. E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuch⸗ handlung, Berlin SW 12, Kochstr. 68 — 70. (Pr. 2 ℳ 25 ₰.) — Die Wichtigkeit des Festungskampfes in den heutigen Kriegen hat den Verfasser veranlaßt, in obiger Schrift den Offizieren aller Waffen die Grundzüge desselben darzulegen, ohne dabei in technische Einzel⸗ heiten einzugehen. Er erörtert die Strategie des Festungskampfes für die Feldarmee, die technischen Besonderheiten dieses Kampfes, die Organisation in der Festung selbst, die Taktik des Festungskrieges und die Angriffsarten: Schnellangriff, Einschließung, und den „förm⸗ lichen“ Angriff bis zum Sturme.
— Die „Deutsche Kolonialzeitung“, Organ der Deutschen Kolonialgesellschaft (Redacteur: Gustav Meinecke) hat in der Nr. 10 des 3. Jahrgangs (Neue Folge) folgenden Inhalt: Die Schei⸗ dung deutscher und englischer Gebiete in Ost⸗Afrika. Von Dr. Wiech⸗ mann — Die Somasifrage. — Der große Süden. III. Von O. K. — Ueber Verkehrswege in Ost⸗Afrika. Von K. Weiß. (Mit Karte.) — Einige weitere Vorschläge für die preoktische Kolonisation im Schutzgebiet der Neu Guinea⸗Compagnie. II. Von Dr. Richard Hindorf. — Schilderungen aus Kamerun. Von Georg Valdau. (Mit Karte.) — Mittheilungen aus der Gesellschaft. — Kleine Mit⸗ theilungen. — Von der deutschen Emin Pascha⸗Expedition. Von Carl Peters. — Bekanntmachung. — Quittung. 86
Beobachtungen von J. Plaßmann.
Handel und Gewerbe.
Nach einer Bekanntmachung des russischen Finanz⸗ Ministeriums bleibt die Filiale der Russischen Reichsbank in Czenstochau, deren Aufhebung durch Ukas vom 5. Dezember v. J. angeordnet war, bestehen, dagegen wird die Filiale in Petrikau aufgehoben. Der Präsident des Schatzamts in Petrikau ist mit der Liquidation dieser Filiale beauftragt.
— Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Gestaltung des Marktes ist in der letzten Woche der Hauptsache nach unverändert geblieben. Das Gefühl der Sicherheit ist noch nicht genügend vor⸗ handen und es zeigt sich auf beiden Seiten eine abwartende Stimmung. In Erzen ist der Absatz ein schleppender und die Preise sind kaum fest zu nennen. Die Käufer decken meist nur den unmittelbaren Bedarf. In Minette hat sich eine wesentliche Aenderung weder in den Preisen noch in den Absatzverhältnissen gezeigt. Auf dem Roheisenmarkt verharren Verkäufer und Abnehmer noch in ihrer abwartenden Haltung. Man kann sich noch kein klares Bild über die weitere Entwickelung der Geschäftslage machen. Kauflust macht sich jetzt bereits ab und zu bemerkbar, doch hält die Befürchtung eines möglichen Preissturzes auf dem Kohlen⸗ und Koksmarkte viele noch von dem Kaufen zurück. In Puddel⸗ roheisen haben die Hochöfen hier sowie auch im Siegerlande noch genügend Aufträge vielfach bis zum September, vereinzelt bis zum September und Oktober des Jahres, zu verzeichnen. Wenig erfreulich ist es, daß, wie sich in letzter Zeit ergeben hat, unsere Aus⸗ fuhr im Abnehmen, die Einfuhr im Zunehmen begriffen ist. Die allgemeinen Preisermäßigungen haben auch das Sieger⸗ länder Spiegeleisen⸗Syndikat veranlaßt, den Preis für 10⸗ bis 12 prozentiges manganhaltiges Spiegeleisen um 2 ℳ per Tonne herunterzusetzen. Einige kleinere Posten haben in der letzten Woche Absatz gefunden. Ueber die übrigen Roheisensorten ist nichts wesentlich Neues zu berichteen Auch auf dem Walzeisenmarkt hat die bisherige Geschäftslage weig Aenderungen zum Besseren zu verzeichnen. Nach Stabeisen ist die Nachfrage vom Inlande wie Auslande nur gering und der Vorwoche gegenüber eher schlechter als besser Vorläufig reichen jedoch die Aufträge noch aus, den regelmäßigen Betrieb zu sichern und wenn erst die Verhältnisse auf dem Roheisenmarkte sich geordnet haben, so wird auch auf dem Walzeisenmarkte eine bessere Stimmung Platz greifen. Die Formeisenwalzwerke sind meistens gut beschäftigt. In Bandeisen hat sich die Nachfrage in der letzten Woche wieder etwas helebt und es fanden bereits zu den heutigen Preisen für das dritte Vierteljahr verschiedene größere Abschlüsse statt. In Grobblechen, sowie auch in Feinblechen hat sich noch keine wesentliche Aenderung bemerkbar gemacht. Ueber Walzdraht, gezogenen Draht und Drahtstifte kann immer noch nichts Günstiges berichtet werden. Die Geschäftslage der Eisengießereien und Maschinenfabriken ist, was die Preise anbelangt, eine günstigere geworden, da nach Herabsetzung der Roheisenpreise das Verhältniß der Fe tigerzeugnisse, deren Preise bekanntlich nicht geändert worden sind, ein besseres geworden ist.
— In der gestrigen Generalversammlung der Aachen⸗ Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft wurde die Vertheilung einer Dividende von 2 ½ % = 15 ¾ ℳ pro Aktie beschlossen.
Leipzig, 20. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 ℳ, pr. Juni 4,55 ℳ, pr. Juli 4,52 ½ ℳ, pr. August 4,52 ½ ℳ, pr. Sep⸗ tember 4,52 ½ ℳ, pr. Oktober 4,52 ½ ℳ, pr. November 4,52 ½ ℳ, pr. Dezember 4,52 ½ ℳ, pr. Januar 4,52 ½ ℳ, pr. Februar 4,52 ½ ℳ Um⸗ satz 140 000 kg. Kaum behauptet.
London, 20. Mai. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten. 1
Manchester, 20. Mai. (W. T. B.) 12r Water Taylor 7 ¾, 30r Water Taylor 9 ½, 20r Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 9 32r Mock Brooke 9 ½, 40r Maypoll 9 ¾, 40r Medio Wilkinson 11 ¼, 322 Warpcops Lees 8 ⅛, 36r Warpcops Rowland 9 ⅜, 40r Double Weston 10ꝛ ⅜, 60r Double courante Qualität 13 ½, 32“ 116 pds 16 % 16 grey Printers aus 32r/46r 180. Fest.