den 30er Jahren, so später, als die Beschäftigung der Kinder unter zwölf Jahren verboten wurde. Es ist trotz aller solcher Beschränkungen doch gegangen, und auch die hier vorgeschlagenen Beschränkungen werden die weitere gedeihliche Entwickelung unserer Industrie in keiner Weise hindern. Uebrigens ist doch dieser Entwurf seinem wesentlichen Inhalt nach vom Reichstage schon zwei Mal fast einstimmig angenommen worden, ich sehe also für solche Beunruhigung keinen Grund. Ich halte den Stand⸗ punkt, daß man in der Vorlage nur Wohlthaten für den Arbeiter sieht, nicht für den allein zutreffenden. Er bringt auch Wohlthaten für den Arbeitgeber. Auf diesem Gebiete sind überhaupt die Interessen der Arbeitgeber und Arbeiter mit denen des Staats völlig identisch. Schon 1836 wurde in Preußen, dessen Industrie gewiß damals noch wenig entwickelt war, darauf hingewiesen, daß in den Fabrikdistrikten die Aus⸗ hebungsziffer immer mehr zurückgehe, und die Thatsachen der neuesten Zeit sprechen in dieser Hinsicht noch eine ungleich beredtere Sprache. Die Fürsorge für das Wohl der Arbeiter bringt aber nicht bloß den Staaten, sondern auch dem Arbeit⸗ eber Vortheile, deren die Arbeitgeber sich vielmehr freuen ollten. In der Diskussion ist hauptsächlich an die Arbeits⸗ ordnungen angeknüpft worden. Man hat die Bestimmungen über die Minderjährigen als bedenklich bezeichnet. In dieser Beziehung hat Hr. Hitze schon die Sorge als unbegründet er⸗ klärt, daß einzelne Arbeitgeber dann keine jugendlichen Arbeiter mehr würden erlangen können. Schon heute giebt es zahl⸗ reiche Arbeitgeber, welche die bezüglichen Bestimmungen in ihre Arbeitsordnungen aufgenommen haben, wie z. B. Hr. Brandts in München⸗Gladbach, zum Theil sogar noch schärfere, indem er u. A. das Recht in Anspruch nimmt, die an seine minderjährigen Arbeiter gerichteten Briefe den Eltern oder Angehörigen auszuhändigen. Die Besorgniß vor Schädigungen ist ser übertrieben; es sind ja nicht einmal alle Fabrikanten in der Lage, jugendliche Arbeiter in unbegrenzter Zahl anzunehmen. Eine Arbeits⸗ ordnung nach den Vorschlägen des Entwurfs wäre für unsere gesammte Industrie eine wahre Wohlthat. Auch die Fabrikinspektoren, wie der badische, haben dies mit aller Schärfe in den letzten Jahren betont. Nun hat man gemeint, daß das Anhören der Arbeiter beim Erlaß solcher Fabrik⸗ ordnungen ganz unannehmbar sei, weil dadurch jede Disziplin aufgehoben werde. Aber das alte patriarchalische Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeitgeber besteht doch in der That nicht mehr. Seitdem die Arbeiter das allgemeine, geheime, direkte und gleiche Wahlrecht haben, seitdem sie der allgemeinen Wehrpflicht unterworfen sind, können Sie es ihnen unmöglich verwehren, über Bestimmungen gehört zu werden, welche in ihre innersten persönlichen Verhältnisse tief eingreifen. Ein Kitbestimmungsrecht wird ja dem Arbeiter nicht gewährt; wenn aber Hr. Grillenberger deshalb an dem Vorschlag mit Achselzucken vorbeischreitet, so wolle er doch beachten, daß die gerühmte Schweiz auch nichts weiter als diese Forderung der Anhörung kennt. Arbeiterausschüsse wünsche auch ich auß das Innigste. Die Einwände dagegen sind für mich nicht stich⸗ haltig; es muß den Arbeitgebern selbst daran liegen, in ruhiger, verständiger Weise mit Vertrauensleuten zu verhan⸗ deln. Es muß ihnen das lieber sein, als wenn ihnen unter tumultuarischen Auftritten oder durch Drohungen etwas abge⸗ zwungen wird. Wenn der Arbeiter durch seine gewählten Vertrauensleute mit dem Unternehmer unterhandeln kann, wird er sich um so intensiver mit dem beschäftigen, was ihn direkt angeht, und allmählich wird sich eine Art von Ver⸗ trauensverhältniß herausbilden. Darum begreife ich auch, daß die Sozialdemokraten von diesen Ausschüssen nicht viel wissen wollen. Ihnen ist nur damit gedient, daß das Ver⸗ hältniß beider immer schroffer, die Kluft zwischen beiden immer größer werde. Darum sollte man doch alles daran setzen, auf dem Wege friedlicher Auseinandersetzung diese Kluft möglichst zu schließen. Es existiren ja solche Arbeiter⸗ ausschüsse schon in zahlreichen großen Betrieben, ich nenne nur die Marienhütte bei Kotzenau. Sie haben sich durchaus bewährt, und es ist mir un⸗ erfindlich, wie dadurch jede Disziplin durchbrochen werden soll. Was die Abgg. Miquel und Hitze über die Arbeiterorganisation gesagt haben, kann ich nur unterschreiben. Aber darin liegt noch kein Grund, gegen die Bestimmungen des §. 153 sich zu erklären. Es handelt sich ja nicht um die Bestrafung des Kontraktbruchs als solchen, sondern nur darum, die Versuche gewissenloser Leute, die nicht viel zu verlieren haben, welche die Arbeiter unter allerlei Drohungen, ja mit Gewalt zum Kontraktbruch verleiten, zu bestrafen. Der englische Arbeiter hat viel mehr Achtung vor Sitte und Gesetz, als der unserige. Das liegt daran, daß der englische Arbeiter viel mehr Scheu vor der Religion besitzt. Der Engländer hält es nicht für fein, über eine christliche Religion schonungslos herzuziehen; auch der Amerikaner nicht, wenn er auch noch so sehr von jeder Religion sich loegelöst hat. Bei uns besteht aber ein förm⸗ licher Haß gegen die Religion. Erreichen wir das bessere Ziel nicht, so müssen wir wenigstens erstreben, was wir erreichen können: die Arbeiterausschüsse und die Gewerbegerichte mit den damit verbundenen Vergleichskammern. Den Kaiserlichen Erlassen kommt die Vorlage durchaus nach, und man darf auch nicht vergessen, daß die Erlasse noch eine weitere Per⸗ spektive für die Zukunft eröffnen. Vor Allem müssen wir die Frau als Hausfrau mehr berücksichtigen. Eine nicht wirthschaftliche Frau in der Arbeiterfamilie bildet viel mehr den Ruin der Wirthschaft als in wohlhabenden Kreisen. Für einen Abschluß der Arbeiterschutz⸗Gesetzgebung kann ich die Vorlage nicht halten, die weitere Ausbildung hängt mit der allmählich sich weiter entwickelnden Industrie zusammen. Unser Arbeiterschutz wird in der Zukunst auch dahin kommen, den Begriff des jugendlichen Arbeiters vom 16. bis auf das 18. Jahr auszudehnen. Was den Maximalarbeitstag betrifft, so ist die Firirung einer bestimmten Arbeitszeit möglich und wünschenswerth. Die plötzliche Einführung des Acht⸗ stundentages ist aber eine Utopie, wie die Sozialdemokraten selbst zugeben. Durch alle Arbeiterschutz⸗Bestimmungen und durch die höchsten Erhöhungen des Lohnes wird aber allein noch keine Zufriedenheit unter den Arbeitern erzielt. Denn Zufriedenheit ist ja ein relativer Begriff. Auch die besitzenden Stände müssen ernstlich erwägen, Opfer hinsichtlich ihres Luxus im Interesse der Zufriedenheit der Arbeiter zu bringen. Ohne eine sittliche Reform erreichen wir nichts; mögen wir auf dem Boden der Gewerbeordnung beschließen, was wir wollen. Wenn man den Religionsunterricht aus den höheren Schulen beseitigen will, darf man sich nicht über solche soz'alen Früchte wundern, wie wir sie heute sehen. Das deutsche Volk möge Gott davor bewahren, daß der Einfluß des Christenthums
schwinde. Weil die
Sozialisten den Einfluß des Christenthums kennen, haben sie einen fanatischen Haß gegen dasselbe. Das Christenthum hat die Welt überwunden, es wird auch sie überwinden. 8 Abg. Singer erklärt, bei der Stimmung des Hauses und weil in der späten Stunde eine gründliche Erörterung nicht mehr möglich ist, auf das Wort verzichten zu wollen, da in der zweiten und dritten Lesung und auch bei dem sozialdemo⸗ kratischen Antrage Gelegenheit sei, auf die Ausführungen des Ministers zurückzukommen.
Damit schließt die Diskussion.
Persönlich bemerkt der Abg. Freiherr von Stumm: Wer
mich als einen Gegner der Kaiserlichen Erlasse hinstellt, hat
meine Ausführungen nicht verstanden. Der Abg. Hirsch nennt mein System der Fürsorge für die Arbeiter ein solches der Leibeigenschaft und des Feudalismus. Dieses System hat aber meine Arbeiter vor der Ausbeutung durch gewissenlose Agitatoren bewahrt. Meinen Arbeitern ist durchaus nicht bei Strafe verboten zu heirathen; es ist ihnen nur vorgeschrieben,
vor ihrer Verheirathung ihre Absicht mir mitzutheilen, und die
Unterlassung dieser Anzeige wirdtallerdings unter Strafe gestellt. Diese Anzeige soll stattfinden, damit ich eventuell zu frühzeitige Heirathen verhindern kann. Fügt der Arbeiter sich dieser Vorschrift
nicht, so würde er nicht bestraft, sondern ich stelle ihm nur
unter Umständen die Frage, willst Du die Bestimmung erfüllen oder die Arbeit verlassen. Dadurch verhindere ich,
daß der Arbeiterstand so degenerirt wird wie in anderen
Betrieben. Ich werde diese meine Pflicht unter allen Umstän⸗ den durchführen. Meine Arbeiterbevölkerung ist von dem Nutzen dieser Bestimmung überzeugt, und es wird gewissen⸗ losen Agitatoren, wie ich dem Abg. Hirsch bemerken will, nicht ö“ Unzufriedenheit unter meine Leute zu bringen.
bg. Hirsch: Ich überlasse das Urtheil über diese Recht⸗ fertigung dem Hause und enthalte mich jeder weiteren Erwi⸗ derung, insbesondere auf den letzten hämischen Angriff gegen mich (Ruf rechts: „Hämisch?“ Präsident von Levetzow: „Hämisch ist kein parlamentarischer Ausdruck!), der zwar nicht offen, aber verständlich in seinen Worten lag. Die Arbeits⸗ ordnung des Hrn. von Stumm enthält folgende Bestimmung: „Allen Meistern und Arbeitern ist es untersagt, gegen einander gerichtliche Klagen zu führen oder sich zu verheirathen, ohne dem Chef der Firma ihre Absicht vorzutragen. Zuwiderhand⸗ lungen werden mit 3 — 10 ℳ bestraft und tritt unter er⸗ schwerenden Umständen die Kündigung ein.“ Ferner: „Allen in meinem Dienst stehenden Personen ist es streng untersagt, mit Ausnahme des Ackerbaus ohne spezielle Erlaubniß irgend welche Nebenbeschäftigung zu treiben. Dieses Verbot bezieht sich auf die fän Teilicgen Angehörigen, Frauen, Kinder, Ver⸗ wandte, welche zu dem Haushalt der Personen gehören. Zu⸗ widerhandlungen werden mit 6 ℳ und unter erschwerenden Umständen mit Kündigung bestraft.“ Ich enthalte mich jeder weiteren Bemerkung. Abg. Freiherr von Stumm: Nach den Auseinander⸗ setzungen, die ich schon früher bei einer Beleidigung des Abg. Hirsch gegen mich gehabt habe, ist es mir nicht mehr möglich, mich von ihm beleidigt zu fühlen.
Darauf wird die Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Präsident von Levetzow theilt mit, daß ein Antrag des Abg. Böckel auf Einstellung des Gerichtsverfahrens in verschiedenen Privatbeleidigungsklagen gegen den Abg. Werner für die Dauer der Session eingegangen sei, und bemerkt, daß er diesen Antrag zwar nicht für zulässig halte, ihn aber doch morgen auf die Tagesordnung setzen wolle.
(Schluß 5 Uhr.)
— Schlußbericht der gestrigen (63.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Fortsetzung der dritten Berathung des Nachtrags⸗Etats, betreffend die Erhöhung der Beamtengehälter.
Abg. Seyffardt (Magdeburg) bittet, die Frage der Alterszulagen jetzt nicht zu entscheiden und wendet sich namentlich gegen den Antrag Broemel bezüglich der Alterszulagen an Lehrer und Lehrerinnen, dessen finanzielle Tragweite sich heute noch nicht übersehen lasse. Man müsse die Entscheidung aus⸗ setzen, bis die von der Regierung angekündigte Schulvorlage zur Berathung stehen werde, und könne dies um so mehr, nachdem der Kultus⸗Minister die Unterstützung leistungs⸗ unfähiger Gemeinden bei der Gewährung von Dienstalters⸗ zulagen an Lehrer mit unzulänglichem Einkommen zu⸗ gesagt habe.
Abg. Fritzen bringt das Ueberhandnehmen der Beamten⸗ Konsumvereine zur Sprache, die Klagen und Beschwerden des mittleren Gewerbe⸗ und Handwerkerstandes über die Kon⸗ kurrenz dieser Vereine seien durchaus gerechtfertigt.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch tritt dem Antrag Burghardt entgegen. Das Bedürfniß der Fortführung der EE11 sei anzuerkennen, aber man könne nicht Engagements übernehmen, deren Tragweite nicht zu über⸗ sehen sei. Es sei ja fraglich, ob auch nur die jetzt vertheilten 18 Millionen in der Zukunft stets verfügbar sein würden. Der Antrag Burghardt bedeute einen Wechsel auf er⸗ hebliche Steuererhöhung; er würde nur Erwartungen in Beamtenkreisen erregen, die möglicherweise nicht eingelöst werden könnten. Das Haus sollte heute keine Erklärung nach dieser Richtung abgeben, sondern das Vertrauen zu der Re⸗ gierung haben, daß sie, sobald die Mittel dazu vorhanden, die geeigneten Vorschläge machen werde. Das System des Auf⸗ steigens im Gehalte nach Besoldungsgemeinschaften sei unvoll⸗ kommen und die Dienstalterszulagen verdienten den Vorzug. Die Budgetkommission habe in dieer Beziehung die Ausdrücke nicht genug präzisirt. Der Antrag des Abg. Dr. Sattler, welcher die baldige Einführung der Dienstalterszulagen für nothwendig erachte, verdiene deshalb den Vorzug. Der Antrag Bachem und der Unterantrag des Abg. Broemel dazu ent⸗ behrten der Berechtigung. Ebenso empfehle es sich, alle in Bezug auf die Lehrergehälter gestellten Anträge abzulehnen und sich statt dessen in dem Wunsche auf baldige Vorlage eines Schuldotationsgesetzes zu vereinigen.
Abg. Rintelen hält es nicht für billig, und für dem Art. 25 der Verfassung widersprechend, in Städten mit über 10 000 Einwohnern von den Alterszulagen an Lehrer abzu⸗ sehen und empfiehlt, diese Zulagen nach Maßgabe der vor⸗ handenen Bedürftigkeit ohne Rücksicht auf die Einwohnerzahl den betreffenden Orten zuzuwenden.
„Abg. Bödiker meint, daß die Vorlage nicht die erwartete Zufriedenheit unter den Beamten herbeiführen werde. Ganz gleichartige Kategorien von Beamten seien verschieden behandelt; zahlreiche Klassen von Unterbeamten seien gar nicht berück⸗
aus dem politischen und sozialen Verhältniß des Volks ver⸗
sichtigt, und gleichwohl sollten nach der gestrigen Aeußerung
des Unter⸗Staatssekretärs Meinecke die Unterbeamten jetz sämmtlich hardt Beamten feien allerdings nicht genügend besoldet, aber sie könnten und müßten sich zunächst kleiner einrichten, während den Unterbeamten, die gehungert hätten, habe geholfen werden müssen. lägen Bedenken vor; der
Burg
abgefimnden sein. Für den Antrag höheren
könne man, sich nicht aussprechen, die
Gegen die allgemeine Einführung der Alterszulagen
nächsten Jahre allgemein
J⸗ einzuführen, begegne technischen Schwierigkeiten.
Unter⸗Staatssekretäv Meinecke führt aus, daß seit einer
Reihe von Jahren bereits die Regierung die Dienstalterszulagen bei
verschiedenen Beamtenkategorien eingeführt habe. Dieselbe würde unter allen Umständen in Erwägung nehmen, ob das System
noch weiter auszudehnen sei; nach Annahme der bezüglichen
Resolution würde sich die Erwägung darauf erstrecken, ob die allge⸗ Für das System der Alterszulagen spreche die Gleichmäßigkeit in dem Aufrücken der Beamten in den Gehältern und die Bequemlichkeit des Aufrückenlassens; die Nachtheile seien, daß die Sicherstellung des Etats nicht so gewährleistet und daß die Tüchtigkeit des Es würde darn⸗ mmschuh gegen den Diensteifer sich ergeben und Die Lockerung der
meine Einführung sich empfehle oder nicht.
einzelnen Beamten nicht berücksichtigt werde. aus ein eine Art Prämie für die Mittelmäßigkeit. Disziplin würde ebenfalls durch die Alterszulagen gefördert werden. Jedenfalls stünden also den Systems auch Nachtheile gegenüber.
träge, die
zu verlangen, um das desselben
Studiren
Wesentlichen eine Geldfrage. zur Ausbesserung der Gehälter der Beamten oder zur Beförde⸗
rung von Diätaren in etatsmäßige Stellen zu verwenden. Die Gleichstellung der gleichartigen Beamten strebe auch die Regierung an; es frage sich nur, was gleichartige Beamte
seien. Schutzleute in Berlin und in der Provinz, Boten an
einer Central⸗ und an einer Lokalbehörde seien nicht gleich⸗ artige Beamte. In dem Sinne, wie der Antrag Bachem ge⸗ Der Antrag Burghardt sei absolut unmöglich. Die Regierung habe die Absicht, mit der Gehaltsaufbesserung fortzuschreiten, aber nur vorhanden sein Einer Anleihe etwa zu einem solchen Zwecke würde
stellt sei, könne er nicht angenommen werden.
mit dem Vorbehalt, die Mittel würden. die Regierung ihre Zustimmung versagen.
Abg. Broemel beantragt:
soweit
„Die Regierung aufzufordern, bei Einrichtung von Dienst⸗ wohnungen künftig in der Zahl der Räume und der Ausstattung
derselben mit größerer Sparsamkeit zu verfahren.“ Der Antragsteller befürwortet sein Amendement, welches den Ausführungen der Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch und Graf Kanitz entspreche.
seien, den Gegensatz zwischen Militär und Civil und zwischen Beamtenthum und Gewerbe zu verschärfen. Es sei Pflicht der
Regierung, an den Patriotismus der Beamten zu appelliren und sie zu erinnern, daß sie durch solche Vereinigungen den
Gewerbestand vernichteten.
Abg. von Meyer (Arnswalde) bemängelt die stellen⸗
weise falsche Gestaltung der Aufbesserungen der Gehälter. Die
Beamten, welche besonders schwierige Stellungen hätten, wie
Grenzaufseher und Gendarmen, seien nicht genügend berück⸗
sichtigt, gegenüber Portiers und Galeriedienern, die wohl die
Erhöhung nur für die Langeweile bekämen, die mit ihrer Stellung verbunden sei. Daß die Beamten zu großen Luxus trieben, sei nicht richtig; gerade die Einrichtung von Beamten⸗ vereinen beweise die Bedürftigkeit der Beamten; diese Ver⸗ eine seien lediglich aus Nothwehr gegründet. Redner erklärt sich für den Antrag Burghardt und erwartet die für denselben erforderlichen Mittel aus einer Kapitalrentensteuer.
Abg. von Eynern hätte gewünscht, daß der Abg. Graf Kanitz seine Mahnung zur Sparsamkeit an weitere Kreise gerichtet hätte; dann würde vielleicht ein großer Theil der agrarischen Klagen nicht mehr gehört werden. Der steigende Luxus, namentlich auch bei den Arbeitern, sei ein Zeichen zunehmender Wohlhabenheit. Die Gewährung der Dienstalterszulagen an Lehrer dürfe man nicht von dem Nachweis der Bedürftigkeit der Gemeinden abhängig machen; Diejenigen, welche das Ohr der Behörden hätten, würden dann die Unterstützung erlangen, die Anderen nicht. Der Antrag des Abg. Burghardt sei dringend zur Annahme zu empfehlen. Das Beamtenthum sei das Rückgrat des Staats und müsse auf seiner gesellschaftlichen Höhe erhalten werden. Wenn das Bedürfniß der Erhöhung der Gehälter der Beamten anerkannt werde — und es sei in dieser Beziehung an die verschiedenen Thronreden zu erinnern — dann müsse die Regierung einen einheitlichen Plan der Gehaltserhöhung vorlegen, um dem Bedürfniß ein Ende zu machen. Die Mittel dazu müßten vorhanden sein; man könne nicht warten, bis einmal Ueberschüsse im Etat vorhanden seien. Die jetzt verwendeten 18 Millionen seien auch erst während der ersten Etatsberathung entdeckt worden.
Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen.
Unter Ablehnung aller Abänderungsvorschläge wird Nr. 1 des Kommissionsantrages angenommen.
An Stelle von Nr. 2 wird folgender Antrag des Abg. Frei⸗ herrn von Zedlitz und Neukirch angenommen:
Das Verhältniß der etatsmäßigen Stellen zu den dääütarisch beschäftigten Beamten allgemein einer Prüfung zu unterziehen und vorhandenen Mißverhältnissen, nöthigenfalls durch Vermehrung der etatsmäßigen Stellen, abzuhelfen, zugleich aber auf Vereinfachung des Geschäftsbetriebes und Vereinbarung des Schreibwerks thunlichst Bedacht zu nehmen.
Der Antrag des Abg. Rintelen wird in folgender
Fassung angenommen:
Die Regierung aufzufordern, die Zuwendung von Dienstalters⸗ zulagen an Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bei unzureichender Besoldung und ungenügender Leistungsfähigkeit der Gemeinden ohne Rücksicht auf die Einwohnerzahl der Orte, in welchen dieselben an⸗ gestellt sind, zu bewirken
Ueber den Antrag des Abg. Burghardt wird in der
Erwartung, daß die Regierung, sobald es die Finanzlage ge⸗ der Auf⸗
stattet, mit geeigneten Vorschlägen zur Fortführun besserung der Beamtengehälter nach Maßgabe des Bedürfnisses hervortreten werde, zur Tagesordnung übergegangen.
Endlich wird der Antrag des Abg. Broemel bezüglich der Dienstwohnungen angenommen. (Schluß 4 ½ Uhr.)
11“*“
Antrag, sie thunlichst schon im
1
Ernennungen,
Penther, einrangirt. Prinz zu Salm⸗Horstmar, Oberst und Commandeur Vortheilen des des Garde⸗Kür. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., Diejenigen An⸗ nur darauf abzielen, Kommentare zum Etat Iu r leichtern, sollte man ablehnen, um nicht die Vorarbeiten zum Etat immer umfangreicher zu gestalten. Die Vermehrung der etatsmäßigen Stellen und Verminderung der Diätare sei im Wenn Mittel vorhanden sein
würden, werde es sich fragen, ob es sich mehr empfehle, sie
Der Redner wendet sich sodann gegen die Offizier⸗ und Beamtenvereine, welche nur geeignet
Offizieren von der Armee bersetzt.
1
888 *
No. 122.
Reichs A
Berlin, Mittwoch den 21. Mai
Beilage
1—
zzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1890.
“ Personalveränderungen. “
Königlich Preußische Armee.
1 Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Königsberg, 14. Mai. v. Heydebreck, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der 28. Inf. Brig. ernannt. v. Mayer, Oberst⸗Lt. und etatsmäß Stabs⸗ offiz. des Inf. Regts. von Wittich (3 Hess.) Nr. 83, mit der Füh⸗ rung dieses Regts., unter Stellung à la suite desselben, beauf⸗ tragt. v. Roques, Major von demselben Regiment, unter Entbindung von der Stellung als Bats. Commandeur, mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers beauftragt. Bauer, Major von dems. Regt., zum Bats. Commandeur ernannt. Major aggreg. dems. Regt., in dieses Regt. wieder⸗
mit der Führung der 1. Garde⸗Kav. Brig. beaustragt. v. Roth⸗ kirch u. Panthen, Oberst⸗Lt. und Commandeur des 2. Branden⸗ burgischen Ulan. Regts. Nr. 11, in gleicher Eigenschaft zum Garde⸗Kür. Regt. versetzt. v. Schaumberg, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regts. (Leib⸗Drag. Regts.) Nr. 24, zum Commandeur des 2. Brandenburg. Ulan. Regts. Nr. 11 er⸗ nannt. Brinckmann, Major vom Ulan. Regt von Katzler (Schles.) Nr. 2, unter Enthindung von dem Kommando als Adjut. bei der 12. Div., als etatsmäß. Stabsoffiz. in das 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Leib⸗Drag. Regt.) Nr. 24 versetzt. Strauß, Hauptm. und Comp Chef vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, als Adjut. zur 12. Div. kommandirt. Haseloff, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 130, unter Entbindung von dem Kom⸗ mando als Adjutant bei der 31. Inf. Brig, als Comp. in das 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67 versetzt. Fechner,
vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, als
zur 31. Inf. Brig. kommandirt. Dorndorf, Sec. Lt.
n demselben Regt., kommandirt zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Wesel, zum Pr. Lt. befördert. Becker, Oberst⸗ Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15, zum Commandeur des Thür. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19 ernannt. Meyer, Major vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, unter Entb. von der Stellung als Abth. Comm., mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers beauftr. „, Major vom Schleswig, Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, als .Commandeur in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, Ahrens, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. General Feld⸗ zeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, unter Verleihung des Cha⸗ rakters als Major, in das Schleswig. Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, ver⸗ etzt. Bloem, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. General⸗ Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 7. Feld⸗Art. Brig., als Battr. Chef in das Regt. einrangirt. Graf v. Schweinitz u. Krain Frhr. v. Kauder, Sec. Lt. vom Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Corps), unter Beförderung zum Pr. Lt. und Versetzung in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, als Adjut. zur 7. Feld⸗Art. Brig. kommandirt. von Reichenau, Oberst⸗Lt., beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als Com⸗ mandeur der Schießschule der Feld⸗Art., unter Belassung à la suite des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., zum Commandeur dieser Schule er⸗ nannt. Frhr. v. Keyserlingk, Gen. Major und Kommandant von Glogau, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, zu den v. Trotha, Oberst von der Armee, unter Verleihung eines Patents seiner Charge und unter Stellung à la suite des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, zum Komman⸗ danten von Glogau ernannt. v. Schroetter, Oberst und persönlicher Adjut. des Prinzen Albrecht von Preußen Königliche Hoheit, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg., Nr. 24, der Rang eines Regts. Commandeurs verliehen. Graßmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Magdeburg. Jäger⸗Bat. Nr. 4, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei des Fürsten Reuß jüngerer L nie Durchlaucht, zum Flügel⸗ Adjut. Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie ernannt. Streit gen. Wenzel, Hauptm. vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung als ordentliches Mitglied der Gewehr⸗Prüfungskommission, als Comp. Chef in das Magdeburg. Jäger⸗Bat. Nr. 4 versetzt. Graf v. Hochberg Frhr. zu Fürstenstein I., Sec. Lt vom Regt. der Gardes du Corps, v. Behr, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., à la suite der betreffenden Regtr. gestellt. v. Schuckmann, Sec Lt. vom Drag. Regt. v. Wedell (Pomm) Nr. 11, zum Pr. Lt, Werner, Pr. Lt. vom Lithau. Ulan. Regt. Nr. 12, zum Rittm und Escadr. Chef, Maaß, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt,, befördert. v. Besser, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Barten⸗ stein, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Zelewski⸗ Hackebeck, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, zum Hauptm. und Comp. Chef, Zinnemann, Sec. Lt. von dem⸗ selben Regt., zum Premier⸗Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Stolte, Hauptmann vom Infanterie⸗Regt. Nr. 128, als Comp. Chef in das 3. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45 versetzt. v. Kern, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 128, zum Pr. Lt. beförderk. v. Zastrow, Haupt⸗ mann à la suite des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, unter Ent⸗ bindung von dem Kommando als Adjutant bei der 19. Inf. ., als Comp. Chef in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3 versetzt. Matthei, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, als Adjutant zur 19 Inf. Brig. kommandirt. Kremski, Sec. Lt. von demselben Regiment, kommandirt bei der Unter⸗ offizierschule in Marienwerder, zum Prem. Lieut. befördert. Keller, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 129, in das Inf. Regt. Nr. 135 versetzt. Wolff, Pr. Lt. vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, à la suite des Regts. gestellt. Sckeyde II., Sec. Lt. vom Inf. Regt, von Winterfeldt (2 Oberschles.) Nr. 23, unter Beförderung zum Pr. Lt. und unter Belassung in seinem Kommando zur Dienst⸗ leistung bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, in das 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Quassowski, Major vom Inf. Regt. Nr. 129, als Bats. Commandeur in das 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, v. Griesheim, Hauptm. und Comp. Chef, vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, unter Beförderung zum überzähligen Major, in das Inf. Regt. Nr. 129, versetzt. Eben, Hauptm. vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, zum Comp. Chef ernannt. v. d. Lühe, Sec Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Massenbach, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, zum Premier⸗Lieutenant befördert. Kürchhoff. Major z. D. und Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Potsdam, der Cha⸗ rakter als Oberst⸗Lt. verliehen. Preuss, Major vom 6. Bran⸗ denburg. Inf. Regt. Nr. 52, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Commandeur des Landw. Bezirks Küstrin, Fels ing, Major vom 6. Brandenburg. Jaf. Regt. Nr. 52, zum Bats. Commandeur, ernannt. Boelcke, Major aggreg. dems. Regt., in dieses Regt. wiedereinrangirt. v. Linstow, Pr. L. vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, in das Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20. versetzt. Enderlin, Hauptm. a. D, zuletzt aggregirt dem
jetzigen 2. Badischen Grenadier⸗Regiment Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts., zum Mitgliede des Bekleidungsamtes des III. Armee⸗Corps ernannt. Frhr. von Rechenberg, Oberst⸗Lt. z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Burg, der Charakter als Oberst, v. Hocke, Major z. D. und Com⸗ mandeur des Landw. Bez. Halberstadt, Burchardt, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Halle, der Charakter als Oberst⸗Lt., verliehen. v. d. Knesebeck, Rittm. und Escadr. Chef vom Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, à la suite des Regts. gestellt. Frhr. v. Lützow gen. v. Dorgelo, Rittmeister à la suite des Magdeb. Hus. Regts. Nr. 10, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 5. Kav. Brig., als Escadr. Chef in das Regt. einrangirt. v. Hänisch, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, als Adjutant zur 5. Kav. Brig. kommandirt. Edler Herr u. Frhr. v. Plotho, Sec. Lt. vom Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, à la suite des Regts. gestellt. v. Bonin, Hauptm. vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, zum Comp. Chef ernannt. Polster, Hauptm. à la suite bes 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant
bei der 8 Feld⸗Art. Brig., als Battr. Chef in das Magdeb. Feld⸗Art.
Regt. Nr. 4 versetzt. Bauer, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. General⸗ Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, als Adjutant zur 8. Feld⸗ Art. Brig. kommandirt. v. Wedell, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Grolman, Sec Lr. vom 2 Rhein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 23, Fischer, Sek. Lt. vom Feld.⸗Art. Regt. Nr. 15, zu überzähl. Pr. Lts. befördert. v. Ditfurth, Major und Abtheil. Commandeur vom 2. Westfälischen Feld⸗Art, Regt. Nr. 22, in das Thüringische Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, Hell, Major vom 1. Westf. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, als Abtheilungs⸗Commandeur in das 2. Westfälische Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, Zeeden, Hauptmann und Battr. Chef vom Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, unter Beför⸗ derung zum überz. Major, in das 1. Westf. Feld⸗Art. Rgt. Nr. 7, versetzt. v. Arnauld de la Perisre, Pr. Lt. vom Holst. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, zum Hauptm. und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, beför⸗ dert. v. Sydow, Pr. Lt. vom Thüring. Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, in das Holst. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24 versetzt. v. Arnstedt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, zum Pr. Lt., Rauchfuß, Pr. Lt. vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, zum Hauptm. und Comp. Chef, befördert, Frhr. v. Hanstein, Hauptm. u Comp. Chef vom 5. Thür. Inf. Reg. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), in das 3. Posen Inf. Reg Nr. 58 versetzt. v. Uechtritz, Hauptm. vom 5. Thüring. Inf. Reg. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), zum Comp. Chef ernannt. v. Arnim, Sec. Lr. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert. v. Sydow, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Garde⸗Regt. z. F., unter Beförderung zum überzähl. Major, in das 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, versetzt. Katz, Major vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, unter Stellung zur Disposition mit Pensien, zum Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Samter, Mejer, Major von dem⸗ selben Regiment, zum Bataillons⸗Commandeur, ernannt, Schlichting, Major aggregr. demselben Regt., in dieses Regt. wiedereinrangirt. Müller, Major z. D., zuletzt im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, zum Commandeur des Landw. Bezirks Kosten ernannt. v. Schnehen, Major z D., zuletzt im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, zum Com⸗ mandeur des Landw. Bezirk Schrimm ernannt. Frhr. v. Grut⸗ schreiber, Pr. Lt. vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Schmeling⸗Dirings⸗ hofen, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Kummer, Major z. D. und Commandeur des Landw. Be⸗ zirks II. Breslau, v. Frankenberg u Proschlitz, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Oels, Schwencke, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Rybnik, Wenzel, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Kosel, Kill⸗ mann, Major z. D. und Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Gleiwitz, der Charakter als Ob.⸗Lt. verliehen. v. Paczynski⸗Tenczin, Sec⸗Lt. vom Inf. Regt. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, dessen Kommando zur Dienstleistung bei der Schloß⸗Garde⸗Comp. um 6 Monate ver⸗ längert. Prasse, Sec. Lt. vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, zur Dienstleistung bei einer Millitär⸗Intendantur kommandirt. Wülfing, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. von Katzler (Schles.) Nr. 2, v. Klitzing, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, à la suite der betr. Regtr. gestellt. Kuntzen, Sec. Lt. vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 versetzt. v Grumbkow, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Bekleidungsamt des VI. Armee⸗Corps, unter Stellung zur Disp. mit Pension und seiner bisherigen Uniform, zum Mitglied des Bekleidungsamts des VI. Armee⸗Corps ernannt. Rodewald, Hauptm von demselben Regt., zum Comp. Chef ernannt. v. Busse, Sec. Lt. von dem⸗ selben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Schickfus, Sec. Lt. vom Infanterie⸗Regt. Prinz Friedrich der Niederlande (2 Westfäl.) Nr. 15, v. Weise, Sec. Lt. vom Husaren⸗Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinischen) Nr. 7, zu Pr. Lts. befördert. Kruse, Hauptm. vom Füs. Regt. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, zum Comp. Chef ernannt. Grolman, Pr.⸗Lt. vom 2. Rhbein. Hus. Regt. Nr. 9, zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Tiele⸗Winckler, Sec. Lt. à la suite des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, zum Pr.⸗Lt., v. Rathenow, Sec. Lt. vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, zum Pr⸗Lt., v. Sittmann, Pr.⸗Lt. vom 2. Großherzoglich Mecklenburg. Drag Regt. Nr. 18, zum Rittm. und Escadron⸗Chef, v. Liebeherr, Sec. Lt. von demselben Regt., Döring, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, zu Pr. Lts., befördert. Seidler, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, kommandirt zur Dienstleistung in eine Bezirksoffizierstelle bei dem Landw. Bezirk Altona, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier bei dem gedachten Landw. Bezirk ernannt. Hoffmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Bran⸗ denburg.) Nr. 12, in das 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75 versetzt. Ebeling, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg) Nr. 12, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Wilke, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, in das Gren. Regt Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12 versetzt. Sandes v. Hoff⸗ mann, Major v. Braunschw. Inf. Regt. Nr. 92, unter Be⸗ auftragung mit den Funktionen des etatsmäßigen Stabsoffiziers, in das Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, v. Below, Major vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, als Bats. Commandeur in das Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, versetzt. Jablonowski, Major aggreg. dem Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, in dieses Regt. einrangirt. v. Bornstädt, Major aggreg. dem 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, als etatsmäß. Stabsoff. in das Hus. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich Ksis von Ungarn (Schleswig⸗Holst.) Nr. 16 einrangirt. Lamprecht, Sec. Lt. vom 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82, zum Pr. Lt. befördert. Gebhard, Oberst⸗Lt. z. D. und Com⸗ mandeur des Landw. Bezirks I. Oldenburg, der Charakter als Oberst verliehen. Kremnitz, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Markgraf
Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78 einrangirt. v. Kehler, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 36. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Oldenb. Inf. Regt. Nr. 91 versetzt. Haus⸗ baltser, Pr. Lt. vom Infanterie⸗Regiment von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, als Adjutant zur 36. Inf. Brigade kommandirt. Kickton, Hauptm und Comp. Chef vom 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74 und kommandirt zur Wahrnehmung der Geschäfte eines Be⸗ zirksoffiziers bei dem Landw. Bezirk I. Braunschweig, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk I. Braunschweig ernannt. v. Gladiß, Hauptm. à la suite des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, unter Entbindung von dem Kom⸗ mando als Adjutant bei der Landw. Insp. Berlin, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. v. Barfus, 5 Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr 70, —als Adjutant zur Landw. Insp. Berlin kommandirt. v. Rochow, Major aggreg. dem Kür. Regt. Kaiser Nikolaus I von Rußland (Brandenburg) Nr. 6, als etatsmäß. Stabsoffizier in das 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16 einrangirt. Harseim, Pr. Lt. vom 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Redern, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, v. Trott I., Sec Lt. vom Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Schwaniz, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Freiherr von Man⸗ teuffel (Rhein) Nr. 5, Graf v. Bernstorff, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, à la suite der betreffenden Regimenter gestellt. Becker, Pr. Lt. vom 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, zum Hauptm. und Komp. Chef, Franke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. Kieser, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, zur Dienstleistung bei einer Militär⸗Intendantur kommandirt. Ahle⸗ mann, Sec. Lt. vom 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, zur Dienst⸗ leistung bei einer Militär⸗Intendantur kommandirt. v. Salviati, Sec. Li. vom Rhein. Ulan. Regt. Nr. 7, zum Pr. Lt. befördert. Wurzer, Hauptm. z. Disp. und Bezirksoffizier vom Landw. Bezirk Saargemünd, der Charakter als Major verliehen. v. Schwemler, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 136, in das 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52 einrangirt, v. Thümen, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, in das Inf. Regt. Nr. 136 versetzt. v. Raumer, Sec. Lt. vom Schles⸗ wig⸗Holstein. Drag. Regt. Nr. 13, zur Dienstleistung bei einer Militär⸗Intendantur kommandirt. Binsack, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 131, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Kritzler, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 36, zur Dienst⸗ leistung bei einer Militär⸗Intendantur kommandirt. v. Boms⸗ dorff, Major vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich II. (3. Ostpreuß) Nr. 4, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21 versetzt. Burckhardt, Major aggreg. dem Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß) Nr. 4, in das Regt, einrangirt. Luther, Major vom Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Dresky, Obzrst à la suite des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun⸗ schweig (8. Westfäl.) Nr. 57 und Direktor der Millitär⸗Turn⸗ anstalt, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, sowie des Ranges als Regiments⸗Commandeur, mit Belassung seiner bisherigen Uniform, zu den Offizieren von der Armee versetzt. Brix, Major vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, kommandirt zur Dienstleistung bei der Militär⸗Turnanstalt, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Militär⸗Turnanstalt ernannt. Rahtz, Major aggreg. dem 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, als
Bats. Commandeur in das Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36 einrangirt. 8
Horn, Hauptm. und Comp. Chef vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, dem Regt, unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. Schlaikier, Pr. Lt. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, zum Hauptm. und Comp. Chef, Keferstein, Sec, Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. Schmidt, Pr. Lt. vom Lauenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 9, Bode, Sec. Lt. vom Inf. Reg. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, als Comp. Offiziere zur Unteroffizierschule in Jülich kommandirt. Frhr v. Hausen, Pr. Lt. vom 5. Königlich Sächs. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, von dem Kommando als Inspekt. Offizier bei der Kriegsschule in Kassel entbunden. Frhr. v. Bock, Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, als Inspekt. Offizier zur Kriegsschule in Kassel kommandirt. v. Arnim, Hauptm. und Comp. Chef von der Haupt⸗Kadettenanstalt, zum Major und Bats. Commandeur befördert. Leufen, Hauptm vom Festungsgefängniß in Straßburg i E., unter Verleihung eines Patents jeiner Charge, zum Vorstand der Arbeiter⸗Abtheilung in Ehrenbreitstein ernannt. v. Hagen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei dem Festungsgefängniß in Graudenz, zu diesem Festungs⸗ gefängniß versetzt. v. Türk II., Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 1 zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Straßburg i. E kommandirt. Hacke I, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, in das Regt. wiedereinrangirt. Hardt, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 3. Inf. Brig., zum 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, à la suite desselben, Schmundt, Pr. Lt. à la suite des Schles. Füs. Regts. Nr. 38, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 4. Inf. Brig, zum Füͤs. Regt, von Steinmetz (Westf.) Nr. 37, à la suite desselben, versetzt. Albrecht, Major vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, dem Regt. aggregirt. von Koenig, Major vom Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ost⸗ preuß.) Nr. 3 versetzt. v. Egidy, Major aggreg. dem Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, in dieses Regt. wiedereinrangirt. Neumann, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß) Nr. 41, dem Regt., unter Be⸗ förderung zum überzähligen Major, aggregirt. Baranowsky, Pr. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Marty, Hauptm. u. Comp. Chef vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, unter Beförderung zum überzähligen Major, als aggreg. zum Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Beyer, Hauptn., und Comp. Chef vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, in das Inf. Regt., von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, versetzt. Simon, Pr. Lt. vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, zum Hauptm. Wund Compagnie⸗Chef, Baron v. Vietinghoff, gen. Scheel, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Sydow, Sec. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, in das Inf. Regt von Boyen (5. Ostpreuß) Nr. 41 versetzt. Lau, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. Peytsch, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Schroeder, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 135, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, in das Inf. Nöata eesesr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59 einrangirt. v. Ernest, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggreg. v. Pastau, Pr. Lt. von demselben Regt, zum
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