tinental⸗Gas⸗Association in London soeben bei den west⸗ fälischen Gaskohlen⸗Zechen der Auftrag auf ca. 240 000 t Prima⸗ Gaskohlen bis in den Oktober 1890 hinein zu liefern, eingetroffen. Der Preis für die in Deutschland liegenden Anstalten der Gas⸗ gesellschaft beträgt etwas über 150 ℳ pro Doppelwaggon, für die holländischen und belgischen Anstalten stellt er sich etwas geringer. Die hauptbetheiligten Zechen sind „Rheinelbe“, „Consolidation“, „Hibernia“ und „Königsgrube“.
.“ 8 11““] v“ Kaiserlichen Palais täglich am Eingange des Palais Unter den Lin⸗ den beim Kastellan ausgegeben werden.
Die Lehrmittel⸗Ausstellung, welche aus Anlaß des 8. deutschen Lehrertages in der Philharmonie stattfinden wird, soll, dem „Dtsch. Tagebl.“ zufolge, an zwei Tagen auch Denjenigen zu⸗ gänglich gemacht werden, die an dem Lebrertage nicht theilnehmen. Die Ausstellung wird für das große Publikum Montag, den 26 Mai,
thurm auf dem „Hohen Gras“, dem höchsten Punkte des Habichtswaldes, errichtet. Dieser Berggipfel, welcher die prachtvollste Rundsicht nach allen Richtungen der Windrose bietet, war ein von Kaiser Wilbelm II. gern aufgesuchter Aussichtspunkt, als er mit seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich, das hiesige Gymnasium als junger Prinz besuchte. Er hat hier, als großer Freund der Natur und des Bergsteigens, häufig und gern geweilt und die malerische Fernsicht von allen Punkten des Berges genossen. Man
von 12 — 3 Uhr, sowie den
Leipzig, 21. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ ¹ — zugänglich sein.
handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 ℳ, pr. Juni 4,55 ℳ, pr. Juli 4,52 ½ ℳ, pr. August 4,52 ½ ℳ, pr. Sep⸗ tember 4,50 ℳ, pr. Oktsber 4,50 ℳ, pr. November 4,50 ℳ, pr. Dezember 4,50 ℳ, pr. Januar 4,50 ℳ, pr. Februar 4,50 ℳ Um⸗ sat 155 000 kg. Schwach. 8 1
London, 21. Mai. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.
Madrid, 21. Mai. (W. T. B.) Die heutige Generalversamm⸗ lung der spanisch⸗deutschen Bank beschloß die Vertheilung einer Dividende von 5 % pro rata temporis des ersten Geschäftsjahres nach der statutarischen Dotirung der Reserve und Verwendung von 52 557 Pesetas zur Amortisirung der ersten Einrichtungskosten. Der Bericht des Verwaltungsrathes konstatirt befriedigende Frttwickelung der Bank.
Fußball ꝛc,
Barren, Schwungringen,
85
“ Entgelt gestattet.
Spandau,
Spanien. 6. Juni, 2 Uhr. Valencia. Stadtverwaltug. Lieferung von 5500 m eisernen Pferdebahnschienen. Voranschlag 00 Pesetas für den Kilometer. Kaution 12 177 Pes. 50 Cent. Näheres in spanischer Sprache zur Einsicht beim „Reichs⸗Anzeiger“.
Submissionen im Auslande. 88 8
übersiedelnden bisherigen
Verkehrs⸗Anstalten. wie er auch an
Im Inseratentheil der heutigen Nummer des „Reichs⸗ u. Staats⸗ richtungen der Anz.“ befindet sich eine Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion (rechtsrheinischen) zu Köln über die Verlängerung des Aus⸗ nahmetarifs vom 1. Januar 1888 für die Beförderung von Eisenerz aus dem Lahn⸗, Dill⸗ und Sieggebiet, sowie von Ruhr⸗ kokes nach den Hochofenstationen jener Gebiete.
London, 21. Mai. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer Mexican“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen.
3 das Vertrauen,
Theater und Musik. diese werde
“ Deutsches Theater. Hoch, das Für die Pfingstfeiertage sind folgende Vorstellungen angesetzt: Sonntag, 25.: „Der Sohn der Wildniß“, Montag, 26.: „Der
mung“ und Dienstag, 27.: „Der Pfarrer von
- Kroll's Theater.
Mit Hrn. Emil Götze, der am Sonnabend als Edgardo in der „Lucia“ seine vorletzte Gastrolle giebt, wirken in der genannten Oper außer Frl. Johanna Richter als Lucia, der Kollegin des ge⸗ feierten Tenoristen aus Köln, die Hrrn. Geisler als Asthon, Lunde als Arthur und Marx als Raimondo mit. — Der vierte Gastabend von Marcella Sembrich ist auf Dienstag angesetzt und bringt, da in diesem Sinne außerordentlich zahlreiche Wünsche ein⸗ gelaufen sind, eine Wiederholung der „Regimentstochter“. Morgen geht die „Weiße Dame“ in Scene. Das Werk erscheint zum ersten Male in dieser Saison und zwar in folgender Besetzung: Frl. Schüttky Anna), Frl. Schacko (Jenny), Frl. Kaminsky (Margarethe), Hr. Wechmann (Gaveston), Hr. Heuckeshoven (Georg Brown), Hr. Rüdiger
ieson).
gleich nun viele der
das Direktionsgebäude. in einfachen,
den Herrn er auf
Wille Arbeiter.
gelte sein Hoch. Brausend
verabschieden.
dem Besuch freigegeben. getriebenen Stollen sehr
Mannigfaltiges.
8 Das Palais weiland des Kaisers Wilhelm und der Kaiserin Augusta, Unter den Linden, welches seit dem Ableben der Kaiserin Augusta geschlossen war, ist von nun ab wieder, wie die „Staatsb.⸗Ztg.“ meldet, dem Publikum zur Besichti gung der inneren Räumlichkeiten von Vormittags 9 Uhr bis Nach mittags 2 Uhr ge⸗
öffnet. In dieser Zeit werden die Billete zur Besichtigung des
kommen.
Kassel, 19. Mai.
Der Turn⸗ und Spielplatz für Jung und Alt, welcher bei Wilmersdorf, Berlinerstrafe, Ecke Kaiser⸗Alee, Haltestelle der Dampf⸗ straßen⸗ und Pferdebahn, neu hergerichtet ist, wird mit allen bekannten besseren deutschen und englischen Spielen, wie Croquet, Lawn Tennis, Scheibenständen für Bogenschießen, Speerwerfen, Fecht⸗ zeug für Hieb⸗ und Stoßwaffen, sowie Turngeräthen, als Reck, Schaukeln, Wippen u. s. f., sein. In den Nachmittagsstunden von 3—8 Uhr werden, „Dtsch. Tagebl.“ mittheilt, unter sachkundiger Leitung auf Wunsch gemeinschaftliche Spiele veranstaltet. J wird namentlich den höheren Lehranstalten und Pensionaten sowie den Turn⸗, Fecht⸗ und Radfahrer⸗Klubs empfohlen. 1h Spielplatzes sowie die Benutzung der Geräthe ist gegen geringen
21. Mai (N. A. Z.). 1 1 lichen Artillerie⸗Werkstatt bereiteten gestern Abend ihrem nach Berlin
R. Wille, eine Ovation. 1 ihm untergebenen zahlreichen Arbeiterschaft von jeher besorgt gewesen, der Ausgestaltung der sozialpolitischen Spandauer Militär⸗Werkstätten, Arbeiter⸗Wohnverhältnisse,
nahmen an dem impofanten Fackelzuge doch weit über tausend Arbeiter Theil. Während ein Arbeiter⸗Sängerchor und die Musik dem Ge⸗ feierten eine Serenade brachte, begab sich eine Arbeiterdeputation in Ihr Sprecher, ein schlichter Arbeiter, dankte herzlichen Worten dem Obersten Wille für das Wohlwollen, das er den Arbeitern jederzeit bewiesen, schilderte beredt das er der Arbeiterschaft eingeflößt, und meinte,
den Gefeierten ausbrachte, an Kopf den weiten Platz füllende Arbeiterschaar begeistert ein. Oberst hielt sodann vom Fenster aus eine kernige Ansprache an seine Er konnte aussprechen, daß die Kundgebung, wie sie von Herzen gekommen, so auch zu über auf unsern jungen, thatkräftigen Monarchen, der ein Freund der Arbeiter, der Schützer der Armen und Bedrängten sei.
das „Heil Dir im Siegerkranz“ und die umliegenden Gebäude und Anlagen erglänzten in bengalischem Licht. sämmtliche Meister der Artillerie⸗Werkstatt, um sich in herzlicher un⸗ gezwungener Weise von ihrem bisherigen hochverdienten Direktor zu
Vom Harz, 18. Mai. (Köln. Ztg) Am 15. Mai wurde die vor etwa zwei Jahren entdeckte Der Eingang ist durch einen — bequem gemacht. Brücken und Treppen wurden die Tropfsteingebilde, die im reinsten Weiß erglänzen, möglichst geschont. hat eine Höhe von 11 m mit einem abgestumpften großen Kegel, dessen vollendete Form von Menschenhänden geschaffen scheint. Die elektrische Beleuchtung läßt alle Schönheiten zur vollen Geltung
Touristenvercin“ hat mit großen Opfern, thatkräftigst von anderen hiesigen Vereinen und Freunden der Sache unterstützt, einen Aussichts⸗
darauf folgenden Donnerstag von 2—6 Uhr
sichten.
willigt, ausgestattet wie das Die Benutzung des Spielplatzes
Der Besuch des
Die Arbeiter der König⸗
Direktor, dem Königlichen Obersten Oberst Wille war um das Wohl der
Ein⸗ besonders der hervorragenden Antheil hat. Ob⸗ Werkstattarbeiter auswärts wohnen,
kann hier nämlich se Teutoburger Wald, Harz, die thüringischen Berge, die Rhön ꝛc. sehen, jedoch mußte man verschiedene Punkte des Berges aufsuchen, was jetzt durch den ca. 100 Fuß hohen Thurm, unnöthig gemacht wird, Der des Baues
(die sich auf denen noch 10 000 ℳ ungedeckt sind) ein namhaftes ebenso Prinz Heinrich von ist 600 m hoch und, als höchster Punkt in ganz Niederhessen (außer dem Meißner), weltbekannte Herkules auf Wilhelmshöhe. Nachdem am 27. Mai 1888 der Grundstein Feleßt, konnte nach zweijähriger Bauzeit gestern der fertiggestellte Thurm
Volksfest zur Feier der Thurmeinweihung war übrigens so großartig. wie Kassel noch keins; gesehen hat. dem „Hohen Gras“ eingefunden.
St. Gallen, 19. Mai.
Tiefenkastel ist noch eine zweite gefolgt, von der gestern das blühende, etwa 1700 Einwohner zählende betroffen wurde. aus, der sich mit rasender Schnelligkeit verbreitete und innerhalb zwei bis drei Stunden 40 Häuser Zweihundert Personen sind obdachlos geworden. spielende Kinder hätten den Brand veranlaßt.
bis in die waldeckischen Berge, das Sauerland, den
ein monumentales Gebäude, denn hier vereinigen sich alle Aus⸗ denn auch zu den großen Kosten
einige 30 000 ℳ belaufen, von Geschenk be⸗ Das „Hohe Gras“
Kaiser hat
Preußen.
noch 200 Fuß und höher als der
mehr
eierlichst eingeweiht werden. Das gestrige 20 000 Menschen hatten sich auf
(Magd. Ztg.) Der Katastrophe von
Dorf Balgach im Unterrheinthal Bei starkem Föhn brach Abends 4 ½ Uhr ein Brand
und 38 Ställe in Asche legte. Es heißt,
Obersten In das
stimmte die Kopf
niemals vergessen.
Herzen gegangen sei. Dann leitete er
Ihm fiel die Menge ein, die Musik intonirte
Darnach erschienen auch
Hermannshöhle zu Rübeland in den Fels Bei Anlage der Wege,
Die größte und höchste Höhlung
(Hann. Cour.) Der „Niederhessische
Braunschweig, 22. Mai. tag genehmigte heute das Gesetz, betreffend die Einführung der obligatorischen Krankenversicherung für alle in der Land⸗ und Forstwirthsch
Paris, Ministerrath 1 Ribot Bericht über die Maßregeln, welche die egyptische Regierung in Betreff der egyptischen Schuld zu treffen beabsichtige und die mit den Ansichten der französischen Regie⸗ rung völlig übereinstimmten.
Montélimar, 22. Mai. dent Carnot ist etroffen und auf dem Bahnhofe von
enschenmenge herzlichst empfangen worden. meister, Senator Loubet, begrüßte den Präsidenten mit einer Ansprache, in welcher er die an die bestehende Regierungsform bestätigte. wort erklärte der Präsident, ehrliche und tolerante Republik, wie sie das Volk wünsche, zu vertheidigen.
Sofia, 22. Mai. (W. T. B.) Nachdem im Panitza⸗ Prozeß bis gestern Nacht eine Reihe von Zeugen vernommen worden war, wurde die weitere fahrtsfestes (10./22. Mai) wegen bis Sonnabend früh vertagt, an welchem Tage sodann das Zeugenverhör fortgesetzt werden wird und die Plaidoyers beginnen sollen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen. (W. T. B.) Der Land⸗
aft beschäftigten Personen. .B.) In dem heutigen
22. Mai. (W. T. des Auswärtigen
erstattete der Minifter
(W. T. B.) Der Präsi⸗ Morgen 8 Uhr hier ein⸗ einer zahlreichen Der Bürger⸗
heute
Anhänglichkeit der Bevölkerung bef In seiner Ant⸗ es sei seine Mission, eine starke,
erhandlung des Himmel⸗
———ᷓ —ÿ:xꝛsm-—y”
—— ————
Wetterbericht vom 22. Mai, Morgens 8 Uhr.
I V
Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.
1 U
8 1.):
Wetter. G Sonnabend:
Befehl. Fortfall der permanent reservirten Plätze: Seeräuber.
Opernhaus.
5E =8 8— 8½ 8I
Temperatur — in ° Celsius
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp
50 C. = 409
Mullaghmore Aberdeen. . 769 Kopenhagen. 767 Stockholm . 764 Haparanda. 760 St. Petersbrg. 761 Moskau 765 cens. own 765 S 5 bedeckt Cherbourg. 767 1 heiter Helder 770 N 1 wolkenlos Sylt 768 Z wolkenlos Hamburg . . 768 N heiter ¹)
Anfang 7 Uhr. Swinemünde 766 it Naufabaünde. 766 heiter Deutsches Theater.
8 Götz
b 65 — . erlichingen.
Memel.. — 189 S 1 1 Sonnabend: König Nichard der Dritte. 788 . Sonntag: Der Sohn der Wildniß.
189 . Montag:
Wiesbaden . 767
München. 766
Chemnitz 765
Berlin. 766
E ... 765
Breslau 17765 wolkenl. 6)
Jle d'Aix. . 2769 8 3 heiter 1 g 11761 NO heiter 18
Triest 7682 5 bedeckt 19
¹) Thau. ²) Thau. ³) Nachts Regen. 4 - Nachmittags und Abends Gewitter, 8. ²) Thau. 6) Nachts Gewitter. 1 Uebersicht der Witterung. Ein barometrisches Maximum von 770 mm liegt über dem füdlichen Nordseegebiete, seinen Wirkungs⸗ kreis über ganz Westeuropa ausbreitend. ei schwacher vorwiegend nördlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutschland durchschnittlich etwas kühler, im Westen trübe, im Osten heiter, auf dem Gebiete Morgen, wischen Stettin, Bamberg und Breslau fanden Ge⸗ in 1 8 witter statt. Chemnitz meldet 22, Magdeburg von Ed. Stiegmann. 3 mm Regen und Hagel. Vor der Vorstellung 8 Deutsche Seewarte, Im schattigen prachtvollen S — Garten⸗Concert.
Vorstellung 7 ½ Uhr. Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗-.. ne
haus. 124. Vorstellung. Neu einstudirt: Ein Victoria-Theatex. Freitag: Maskenball. Oper in 4 Aufzügen von Verdi, Stauley in Afrika. Deutscher Text von Grünbaum. Tanz von E. Graeb.! von Alex. Moszkowski
— S0 —
5 bedeckt
2 bedeckt
2 wolkenlos 2 wolkenlos 4 heiter
3 wolkenlos 2 wolkenlos
S
von Paul Taglioni.
Musik von Gährich, mit lagen von P. Hertel.
Anfang 7 ½ Uhr.
verfügt. Die Billets tragen die Bezeichnung serve⸗Sa
Sehaasspielhaus. Wally.
gleichen Namens von
Freitag:
2 wolkig bedeck³) wolkig¹) heiterb) wolkenlos
Vorstellung. Keau. Sonnabend: Zum 1. Male: (Fr. Mitterwurzer.)
Tessing - Theater. Glocke. thal.
Freitag:
in 5 Akten von Dumas und A. Sonntag: Die Ehre. von Hermann Sudermann.
Häuschen. (86b6.) Schwank
Herr Fischer.
ommergarten:
In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff.
Schauspielhaus. 128. Vorstellung. Die Ränber. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. In Scene geseßt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang
g.
B“ Auf Allerhöchsten Mit aufgehobenem Abonnement und unter
r. Großes Ballet in 3 Abtheilungen, nach dem Gedicht des Lord Byron: „The Corsar“
Ueber den größten Theil der Billets ist Allerhöchst „Re⸗
129. Vorstellung. Die Geier⸗ 1 Schauspiel in 5 Aufzügen und einem Vor⸗ spiel: „Die Klötze von Rofen“, nach ihrem Roman Wilhelmine von Hillern.
von
Der Widerspänstigen Zähmung. Berliner Theater. Freitag: 35. Abonnements⸗
Die Räuber.
Sonntag: Die Räuber. — Anfang 7 ½ Uhr.
Die große Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumen⸗
Sonnabend: Der — Clémenceau. Schauspiel A. l. d'Artois. Schauspiel in 4 Akten
Wallner-Theater. Freitag: Zum 13. Male: — in 3 Akten von A. Hennequin und E. de Najac. Hierauf: Guten Vaudeville⸗Burleske kt nach Lockroy von W. Friedrich. Musik
bei günstiger Witterung: Großes Anfang des Concerts 6 ½ Uhr,
Sonnabend u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung. Zum 276. M.:
Zeitgemälde in 10 Bildern und Richard Nathanson.
—— ——
Musik von C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
““
Concert-Park. Direktion: Freitag: Zum 126.
Julius 11gg. Male: und Julius Bauer. r In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Ein⸗ Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Ubr. Concert. Auftreten mental⸗Künstler. Vorstellung 7 Uhr. Sonnabend: Großes Parkfest.
6 Uhr. Entrée 30
burg. Freitag: Zum 103. Male: Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. D von Robert Buchbolz. Anfang 7 ½ Uhr. 1“
Sonnabend: Maranife.
Kroll's Theater. Dame.
8
Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.
Kammersängers Hrn. Lammermoor. Dienstag: sängerin Fr. Lammermoor. Sonntag und Monta Gr. Früh⸗Concert. Anfang 5 Uhr.
Belle-Alliance-Theater. 83. Male: Der Nautilus. stück mit Gesang und Tanz in 4
Emil Götze.
Freitag:
Musik von E. Christiani und A. Wicher.
Großes Militär⸗Elite⸗Concert. licher Spezialitäten. ganzen Garten⸗Etablissements.
6 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr. der Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. 2. Pfingstfeiertage:
und Früh⸗Vorstellung.
Vorletzte Woche.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater un
Fritzsche. Der arme Jonathan. Ovberette in 3 Akten von Hugo Wittmann Musik von Carl Millöcker. Dirigent:
Freitag: Die weiße
Ballet von C. Severini.
nd
Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Doppel⸗ erster Gesangs⸗ und Instru⸗ Beginn des Concerts 6 Uhr, der
8 3 Musik. Corps. 1. und 2. Früh⸗Concert. Anfang
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗
Marguise. eutsch
U Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Concert.
Sonnabend: Vorletztes Gastspiel des Kgl. preuß. Lucia von
Auftreten der Königl. preuß. Kammer⸗ Marcella Sembrich. Lucia von
(I. u. II. Pfingstfeiertag): Entrée 30 ₰.
Zum Großes Ausstattungs⸗
1— Akten und 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander.
Im prachtvollen glänzend renovirten Sommergarten 1 Auftreten saͤmmt⸗ Brillante Illumination des Anfang des Concerts
Voranzeige. Sonntag und Montag, am 1. und Großes Mälätte BeüseGonreri
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. Freitag: Zum 103. M.: Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Ed. Jacobson]
und Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Der Sommergarten ist geöffnet.
Urania, Invalidenstraße 57/62. Geöffnet von
12 — 10 ½ Uhr. Freitag, um 8 Uhr: Die Ge⸗ schichte der Urwelt.
AMMAMnUMHHMSEAHHI=nnAAElscSe Smaeeden Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Johanna Prignitz mit Hrn. Karl Papenhagen (Schwerin). — Frl. Else Flecke mit Hrn. Rechtsanwalt Edmund Schmidt (Hannover — Celle). — Frl. Marie Randhahn mit Hrn. Kauf⸗ mann Hermann Badzong (Gnesen— Stettin). — Frl. Margarethe Randhahn mit Hrn. Kreis⸗ Thierarzt
selen (Berlin)h. — Frl. Marie Prager mit Hrn. Max Meister (Leipzig —Zwickau). — Frl. Elisa⸗ beth Reih mit Hrn. Kaufmann Karl Niewerth (Magdeburg).
Verehelicht: Hr. Apotheker J. Sümmermann mit Frl. Marie Husemann (Stolzenau). — Hr. Otto Tietze mwit Frl. Helene König (Stettin). — Hr. Julius Francks mit Frl. Emmy Carstens E — Hr. Gustav Mueller mit
rl. Julie Schanzleh (Köln). — Hr. Karl Kühler mit Frl. Lina Beckerhoff (Wesel). — Hr. Eduard Döhner mit Frl. Luise Seemann (Iserlohn — Hannover). —. Hr. Assessor Dr. Ludwig Wagler mit Frl. Hedwig Brade (Dewitz). — Hr. Be⸗ triebs⸗Ingenieur Otto Schleicher mit Frl. Toni Hesse (Magdeburg). — Hr Konsul Dr. Johannes Frieg⸗ mit Frl. Adelheid Hoffmann (Buenos⸗
yres).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Otto Säuberlich (Leipzig). — Eine Tochter: Hrn. Dr. Precht (Neu⸗Staßfurt.) — e Pastor Langelotz (Ben⸗ nigsen). — Hrn. Gustav Deichmann (Göttingen). — Hrn. Wilhelm Suhle (Berlin).
Gestorben: Hr. Oberförster a. D. August Franke (Bückeburg). — Hr. Kaufmann F. C. Lübcke (Hannover). — Hr. Rentier Friedr. Weißenfels (Magdeburg). — Hr. Fabrikant Karl Ernst Riedel (Meerane). — Hr. Kaufmann Richard Wiese (Berlin). — Hr. „Rentier Wilhelm Roemer (Lonsk). — Hr. Ziegeleibesitzer Heintich Louis Benzmann (Zehdenick). — Fr. Elise Schulze, geb. Schröder (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (Scholz).
Berlin:
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
Max Kettritz (Gnesen — Mogilno). — Frl. Else Ramelow mit Hrn. Pastor Paul Dür⸗
zum D
Erste Beilage
eiger und Königlich Preußisch
Berlin, Dönnerstag, den 22. Mai
1890.
.—
No. 123.
—
— —
Parlamentarische Nachrichten.
Schlußbericht der gestrigen (11.) Sitzung des Reichstages.
Interpellation des Abg. Bamberger, ob und wann der Ent.
b setzes, betreffend den Vollzug der Freiheits⸗ strafen, dem Reichstage vorgelegt werden wird. Abg. Dr. Bamberger (fortfahrend): Es ist durch die Massenhaftigkeit und das systematische Verfolgen jeder kleinen verletzenden Rede oder Schrift eine üble Praxis in Deutschland eingerissen. Ich habe einige Hoffnung, daß mit manchem Anderen auch das jetzt vorüber ist. Ich hoffe, daß es keine Rubrik der Caprivi⸗Beleidigungen mehr geben wird, und daß die be⸗ treffenden gedruckten Formulare auch aus den Akten der Ge⸗ richte verschwinden werden. Das wird im Großen und Ganzen ein ermunterndes Beispiel sein, daß nicht jede kleine Behörde, wenn an ihr etwas kritisirt wird, gleich den Staatsanwalt anruft. Dann wird ein Theil dessen, was ich hier beantrage, von selbst überflüssig werden. „Wenn wir ein Strafvollzugsgesetz er⸗ halten, so könnte darin auch die Frage geregelt werden, welche in der letzten Zeit hier wieder als Kontroverse aufgeworfen ist, daß nämlich ein wegen nicht ehrenrühriger Vergehen be⸗
straftes Mitglied dieses Hauses, welches seine Strafe bereits angetreten hat, von Amtswegen während der Sitzung entlassen werden kann. Gelegentlich des Falles Harmening ist die Frage wieder in den Vordergrund getreten. Uebrigens möchte ich hier der Meinung entgegentreten, als ob die Heiterkeit des Reichstages — ich habe nicht gelacht — bei der Mittheilung
des Präsidenten, daß der Abg. Harmening wegen Festungshaft
nicht an den Sitzungen des Reichstages theilnehmen könne, auf Frivolität beruht habe. Diese Heiterkeit entsprang viel⸗ mehr dem Kontrast, daß ein harmloses Urlaubsgesuch in einer
solchen Weise motivirt wurde. Es war eine Komik des
Moments. Der Herr Staatssekretär würde sich ein Verdienst
erwerben, wenn er uns eine Verständigung der verbündeten
Regierungen in dem Sinne zusagen könnte, daß dergleichen
Mißbräuche nicht mehr vorkommen sollen. Man hat in der
letzten Zeit, namentlich bei Ost⸗Afrika so oft von christlicher
Gesittung und Menschenliebe gesprochen. Hier handelt es sich
um unsere eigenen Mitbürger, um schweres Herzeleid, das
wir manchmal ungerecht bereitet sehen. Die hohe Rechts⸗ und sittliche Bildung des Volks erkennt in dieser Abhülfe einen
Akt der Humanität und Gerechtigkeit, der sich mit jedem
anderen messen kann.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts von Oehlschläger: Meine Herren! Ich bin in der Lage, die Interpellation des
Herrn Abgeordneten wie folgt zu beantworten: Die gesetzliche
Regelung des Strafvollzugs wird auch Seitens der verbüͤndeten
Regierungen als ein im Interesse der vollen Einheitlichkeit der Straf⸗
rechtspflege zu erstrebendes Ziel ins Auge gefaßt. Ueber den Zeitpunkt
aber, in welchem dem Reichstage die entsprechende Vorlage gemacht werden wird, kann eine bestimmte Zusicherung heute noch nicht ertheilt werden.
Meine Herren, schon bei der Vorbereitung des Strafgesetzbuchs für
den Norddeutschen Bund hat man, wie auch bereits der Herr Inter⸗
pellant erwähnte, darüber keinen Zweifel gehabt, daß zur einheitlichen
Strafrechtspflege nicht nur ein einheitliches materielles Strafrecht
ehört, sondern auch ein einheitlicher Prozeß und ein einheitlicher
Strafvollzug. Die Motive zum Strafgesetzbuch geben diesem Ge⸗
danken in folgenden Worten Ausdruck:
. Es darf als ein von allen Staaten im Bundesgebiet gleich⸗ mäßig zu erstrebendes Ziel vorausgesetzt werden, daß die Straf⸗ anstalten allmählich überall nach möglichst gleichen und einheitlichen Grundsätzen eingerichtet und verwaltet werden, weil nur erst dann, wenn die nach einem und demselben Strafgesetze erkannte Strafe überall im Bundesgebiet unter denselben Bedingungen und Formen zur Vollstreckung gelangt, die durch das Strafgesetzbuch gegebene Rechts⸗ einheit auch in der Strafvollstreckungsinstanz zu ihrer thatsächlichen
olge gelangt. 8
9 dst ügnals bei Berathung des Strafgesetzbuchs davon ab⸗ gesehen worden, den Strafvollzug in dem Strafgesetzbuch zu erledigen, weil man die Besorgniß hegte, daß entweder die Berathung des
Strafgesetzbu h weit in die Länge gezogen würde, oder daß bezüglich
des Strafvollzugs Differenzen zwischen den einzelnen Bundesstaaten
sich ergeben könnten, die das Zustandekommen des Strafgesetzbuchs
selbst gefährdet haben würden. 16. 8
Die zweite Gelegenheit zur Berührung der Frage des Straf⸗
vollzugs war gegeben durch die Emanation der einheitlichen deutschen
Strafprozeßordnung; denn auch diese mußte einzelne Bestimmungen
treffen, welche in dieses Gebiet einschlagen. Es ist dort geregelt der
Beginn der Strafvollstreckung, die Berechnung der Strafdauer; es ist
auch geregelt der Beschwerdeweg, welchen die Strafgefangenen ein⸗
zuschlagen haben in Fragen der Strafvollstreckung. Aber auch damals konnte man sich nicht darauf einlassen, die Mnterie vollständig zu ordnen wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten. In Folge der vom Herrn Interpellanten erwähnten Reichstagsresolutionen er⸗ hiest das Reichs⸗Justizamt den Auftrag, den Entwurf eines Straf⸗ vollzugsgesetzes auszuarbeiten. Dieser Entwurf ist aufgestellt in einer
Kommission vonSachverständigen,hauptsächlich Strafanstalts⸗Direktoren,
berathen und, nachdem er in dieser Weise fertig gestellt war, dem
Bundesrath überwiesen worden. Der Bundesrath ist auch in die
Berathung dieses Entwurfs eingetreten. “
Pabei stellten sich aber differirende Meinungen bei den einzelnen
Bundesregierungen heraus. — Der Entwurf hatte sich auf den
Standpunkt gestellt, daß alle geringen Gefängnißstrafen bis zu einer
gewissen Dauer in Einzelhaft verbracht werden sollten, und daß jede
Gefängnißstrafe, auch von längerer Dauer, und jede Zuchthausstrafe
in Einzelhaft wenigstens begonnen werden sollte. Gegen diesen
Grundsatz, der eine Kardinalfrage des ganzen Strafvollzugsgesetzes
bildete, erhoben sich mannigfache Bedenken, wesentlich aus
finanziellen Gründen, und es konnten sich die Bundesregierungen nicht dazu entschließen, dem Gesetzentwurf weitere Folge zu geben, ohne vorher in eine Enquéte darüber einzutreten, wie sich in jedem einzelnen Staat die Kostenfrage stelle. Dabei kam es zu ganz über⸗ raschenden Resultaten. 1 Preußen gestaltete sich die Kostenfrage so, daß eine einmalige Erstausgabe von 115 Millionen erforderlich war und eine jährliche 1b abe von 6 Millionen.
Für Bayern berechnete sich die einmalige Ausgabe auf
47 Millionen neben einer entsprechenden jährlichen Budget⸗
belastung, für Sachsen auf 13 Millionen und ebenfalls eine
entsprechende jährliche Belastung. Angesichts dieser finanziellen Kon⸗
sequenzen war für jenen Grundzug des Strafvollzugsgesetzes nicht 52
Zustimmung sämmtlicher Bundesstaaten zu erlangen, es wurde ü2
mehr von verschiedenen Seiten der Ausweg vorgeschlagen, man solle
den bezüglich der Einzelhaft obligatorisch hingestellten Satz dadurch abschwächen, daß man ihn nur als eine Regel empfehle, die nach
Möglichkeit zu befolgen sei. Dadurch würde aber — so erwiderte
man von anderer Seile — gerade in einer Kardinalfrage ein einheit⸗
liches Verfahren nicht erzielt worden sein. Man glaubte deshalb, 8
einen solchen Vorschlag nicht eingehen, sondern in anderem Wege Ab⸗
Budgetausgabe
hülfe suchen zu sollen. In diesem Sinne haben seitdem die einzelnen Regierungen sich bemüht, ihre Gefängnißneubauten so einzurichten, daß diese später dem Grundgedanken jenes Strafvollzugsentwurfs gerecht werden könnten.
Ein zweites Hemmniß bot sich in dem Angriffe dar, welcher in neuerer Zeit gegen unser Strafensystem, und insbesondere gegen das System unserer Freiheitsstrafen, erhoben worden ist. Ich will, meine Herren, nicht die einzelnen Richtungen dieser Angriffe hier näher erörtern, ich beschränke mich darauf, zu erwähnen, daß es den Bundesregierungen nothwendig erschienen ist, auch da, wo sie selbst nicht glauben, daß die Reformvorschläge irgend eine besondere Berücksichtigung später finden werden, dennoch ihrerseits dieselben einer Prüfung zu unterziehen, und daß sie es nicht für angezeigt halten konnten, in einem Zeitpunkte, wo die Reform⸗ gedanken noch in vollem Kampfe stehen, mit einem Vollzugsgesetz vorzugehen, welches immerhin erbaut werden muß und nur erbaut werden kann auf der Basis des augenblicklich zu Recht bestehenden Strafensystems. Es würde wenig Vorsicht bekunden, wollten wir durch ein auf dieser Basis errichtetes Strafvollzugsgesetz den Staaten große Ausgaben verursachen, um demnächst vielleicht auf ein anderes Strafensystem überzugehen, welches wiederum andere Ein⸗ richtungen und damit neue Kosten hervorrufen könnte. Das also war das zweite Hemmniß, welches die Sache zum Stillstand brachte. Uebrigens aber glaube ich annehmen zu dürfen, daß, wie heutzutage schnell sich gegensätzliche Auffassungen bilden, auch ebenso schnell die gegensätzlichen Auffassungen sich ausgleichen, und daß deshalb in nicht gar zu ferner Zeit die verbündeten Regierungen sich zur Vorlage eines Strafvollzugsgesetzes entschließen dürften. Allein, meine Herren, ein Theil der Erwartungen, welche Seitens des Herrn Interpellanten an das Strafvollzugs⸗ gesetz geknüpft werden, dürfte sich kaum erfüllen, wenn nicht etwa mit dem Strafvollzugsgesetze gleichzeitig eine Revision des Strafgesetzbuchs in Angriff genommen werden sollte. Denn, meine Herren, daran muß festgehalten werden, daß das Strafvollzugsgesetz sich nur aufbauen kann auf dem Strafensystem des geltenden Rechts, und so lange das System des gegenwärtigen Strafgesetzbuchs besteht, wird es unzulässig sein, in einem Vollzugsgesetze Bestimmungen zu treffen, welche die Gefängnißstrafe für eine Kakegorie von Vergehen anders gestalten wollten, als die Gefängnißstrafe für andere Kate⸗ gorien. Das würde nicht statthaft sein, wegen des Wider⸗ spruches mit den Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Denn, meine Herren, das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen Ge⸗ fängnißstrafen, die verhängt werden gegen Diebe oder gegen Leute, die unterschlagen haben, oder gegen Leute, die verleumdet haben, oder gegen sonstige Delinquenten, sondern es statuirt den Begriff der Gefängnißstrafe gleichmäßig für alle Kategorien der Vergehen. Nur in einer einzigen Richtung hat es eine Verschiedenheit zugegeben, nämlich in der Richtung der Gefangenenbeschäftigung: durch die Vorschrift des §. 16 Abf. 2, wonach die Beschäftigung nach den Verhältnissen des Einzelnen verschieden geregelt werden darf Nach dieser Richtung hin würde ein Strafvollzugsgesetz vollständig in der Lage sein, einzelne Kategorien herauszuheben, und für diese die Beschäftigungen anders zu ordnen als für andere Kategorien; in den übrigen Richtungen, vamentlich in der Richtung der Beköstigung nicht; das würde gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Es mußte, um in dieser Richtung eine Aenderung treffen zu können, das materielle Recht mit verändert, also eine Abänderung des Strafgesetzbuchs im Wege einer Novelle ins Auge gefaßt werden. Eine solche Revision des Strafgesetzbuchs ist nun freilich nicht aus⸗ geschlossen. Ich glaube vielmehr, daß, auch abgesehen von den Seitens des Hrn. Abg. Bamberger aufgeworfenen Fragen, die Regierungen sich entschließen könnten, mit einem Straf⸗ vollzugsgesetze einzelne materielle Veränderungen des Strafgesetzbuchs zu verbinden. Freilich nehme ich meinerseits an, daß man in eine Unterscheidung der Art, wie sie der Hr. Abg. Bamberger aufstellt, schon wegen der redaktionellen Schwierigkeit der Begriffsbestimmung nicht wird eintreten können. Der Begriff des politischen Vergehens und Verbrechens läßt sich nicht derart fixiren, daß der Richter für die Subsumirung des Einzelfalles einen festen Anhalt ge⸗ winnen könnte. Indessen, das ist eine cura posterior, die wir heute nicht weiter in Erwägung zu ziehen haben. Ich möchte nur in Bezug auf die Preßvergehungen noch das Eine hervorheben, daß, um die Intention des Hrn. Abg. Bamberger zu verwirklichen, auch eine Veränderung des Preßgesetzes nothwendig sein würde. Denn dieses weist ausdrücklich darauf hin, daß alle straf⸗ baren Handlungen, die durch die Presse begangen werden, genau so behandelt werden sollen, wie die übrigen strafbaren Handlungen, nämlich mit den Strafen, die das allgemeine Strafgesetzbuch vor⸗ schreibt. Also auch diese Bestimmung würde dem Bestreben ent⸗ gegenstehen, in einem Strafvolzzugsgesetze etwa speziell für die Preßvergehen eine andere Kategorisirung der Strafen zu gewinnen.
Ich komme nun noch auf die Bemerkung des Hrn. Abg. Bam⸗ berger zurück, daß auf dem Wege des Regulativs oder bloßer T er⸗ ordnung Seitens der Reichsregierung es möglich sein dürfte, auf die einzelnen Bundesstaaten korrigirend da einzuwirken, wo man der An⸗ sicht sei, daß die über die Strafvollstreckung erlassenen Reglements mit dem Geiste des Strafgesetzbuchs nicht im Einklang stehen. In dieser Beziehung bin ich anderer Meinung als der Herr Abgeordnete So lange der Strafvollzug der landes⸗ rechtlichen Regelung überlassen bleibt, hat die Neichsregierung keine Kompetenz, darauf einzuwirken. Nur soweit würde eine Ueberwachung von Reichswegen zulässig sein, als die die Vollstreckung regelnden landesrechtlichen Vorschriften gegen ausdrückliche Normativ⸗ bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen. Wenn beispielsweise landesrechtliche Vorschriften in Beziehung auf die Frage, wie eine Festungshaft zu vollstrecken sei, gegen die Normativbestimmung des §. 17 des Strafgesetzbuchs, oder wie eine Haft zu vollstrecken sei gegen die Normalivbestimmung des §. 18, verstießen, so würde aller⸗ dings die Reichsregierung in der Lage sein, sich an die betreffende Landesregierung zu wenden und Abhülse nachzusuchen So lange aber die landesrechtlichen Vorschriften über den Strafvollzug mit den Normativbestimmungen des Strafgesetzbuchs nicht im Widerspruch stehen, wird die Reichsregierung sich jeder Einmischung zu enthalten haben. Selbst ein wohlmeinendes Anheimgeben an die einzelne Bundesregierung, mehr Milde walten zu lassen oder sich nach anderen Bundesstaaten mit weniger strengen Regulativen zu richten, würde meines Erachtens außerhalb der Kompetenz der Reichsregierung liegen. Es können deshalb auch Fälle, die zu Beschwerden Anlaß geben, hier im Reichstage nicht zur Kritik ge⸗ zogen werden. Solche Beschwerden gehören vielmehr vor die einzelnen Landtage. Thatsächlich werden sie ja auch dort zur Ffrags ge⸗ bracht, und wenn ich recht unterrichtet bin, sind auch die heute hier angeregten Fälle vor den zuständigen Landtagen zum größten Theil besprochen und verhandelt worden. Jedenfalls glaube ich eine Aeußerung über dieselben mir hier versagen zu müssen.
Auf Antrag des Abg. Rickert tritt das Haus in eine Besprechung der Interpellation ein.
Abg. Klemnn: Diese Frage ist keine Parteifrage, sondern ihre Lösung liegt lediglich im Interesse der Wahrung der Gerechtigkeit. Die Strafvollstreckung ist ein eihecdises Supplement der Strafzuerkennung. Ein Strafvollzugsgesetz könnte sich nur in allgemeinen Normen bewegen, auf
von Reichswegen nicht eingehen. Die Nothwendigkeit der Individualisirung erkenne ich an; denn eine und dieselbe Strafe kann auf zwei ver⸗ schiedene Individuen ganz verschieden wirken. Es ist daher falsch, die Behandlung der Gefangenen über einen Leisten zu schlagen. Andererseits muß man sich aber auch bei der Individualisirung davor hüten, ungerecht zu ver⸗ fahren. Sehr wesentlich werden eine vorsichtige Auswahl der Gefängnißbeamten, nicht nur der hohen, sondern auch der niederen, und zahlreiche unvorhergesehene Revisionen sein. Gewisse Normen über die Beköstigung und Beschäftigung der Gefangenen u. s. w. lassen sich allgemein herstellen, aber die Details der Ausführung der Strafvollstreckung müssen den Einzelregierungen überlassen bleiben. Vor Allem müssen wir eine humane Strafvollstreckung haben. Sollte ein Gesetz über den Strafvollzug vorgelegt werden, so werden wir alle Kraft einsetzen, um etwas zu Stande zu bringen, was den humanen Zwecken entspricht.
Abg. Dr. von Bar: Es ist wünschenswerth, daß durch die Interpellation vor der Welt konstatirt wird, daß der Deutsche Reichstag ein lebhaftes Interesse an der Verbesserung unserer Strafrechtspflege hat. Man sagt, ohne Veränderung des Strafgesetzbuches he eine gründliche Regelung des Straf⸗ vollzugs nicht möglich. Der größte Theil der Strafrechts⸗ wissenschaft hat den Wunsch, es möge das Strafgesetzbuch in Ansehung der Freiheitsstrafen revidirt werden. Auch unsere Gefängnißbeamten wünschen dasselbe, die durch die mangelnde Klarheit im Strafgesetzbuch den allergrößten Schwierigkeiten ausgesetzt sind. Diesem Umstande sind Ungerechtigkeiten in der Praxis häufig zuzuschreiben. Deshalb dürfen wir uns nicht scheuen, an eine Revision des Strafgesetzbuches selbst zu denken. Schwierigkeiten liegen ja allerdings vor, einmal in dem Streite der Theorieen und dann in den komplizirten Verhältnissen eines Bundesstaats; aber diese Schwierigkeiten können überwunden werden. Die Freiheits⸗ strafen sind im Pertschen Reich nicht überall dieselben, ja können sogar innerhalb eines Staates verschieden sein, z. B. in Ostpreußen andere als in Westfalen oder in der Rhein⸗ provinz. Der Richter weiß gar nicht, was die Gefängnißstrafe im Einzelnen bedeutet. Dieselbe wird zum Theil auch in den Räumen eines Zuchthauses vollzogen, und da kann die Strafe sehr leicht einen anderen Charakter annehmen, und es ist nicht zu verwundern, wenn zu Gefängniß Verurtheilte wie Zucht⸗ haussträflinge behandelt werden ohne jeden bösen Willen. Die wesentliche Grundlage der Strafvollstreckung ist die Hausordnung der Gefängnisse, der sich auch der gebildete Mann unterwerfen muß. Das steht mit dem Geiste des Gesetzes in Widerspruch, und es wird so bald als möglich das Freiheitsstrafensystem vereinigt werden müssen zu einer Straf mit Zwangsarbeit und einer solchen ohne Zwangsarbeit. Ver schiedene Staaten stehen bereits auf diesem Standpunkt. Das Strafvollzugsgesetz wird sich nicht in einem allgemeinen Rahmen zu bewegen haben, sondern sehr bestimmte Vorschriften treffen müssen. Es könnte vielleicht auch zu erwägen sein, ob nicht dem Verurtheilten, wenn ein Streit entsteht, ob eine bestimmte Art und Weise der Strafvollziehung dem Gesetz entspricht, der Schutz einer Berufung an eine richterliche Behörde zu gewähren ist. Gerade in unserem Strafvollzug finden sich sehr erhebliche Uebelstände, wenn auch die Verwaltung schon Vieles gebessert hat. Z. B. müssen die kurzzeitigen Freiheits⸗ strafen möglichst beschränkt werden, damit nicht die Moralität der nur kurze Zeit im Gefängniß Befindlichen erschüttert wird. Wir werden der Regierung helfen, alle Schwierigkeiten zu überwinden.
Abg. Geyer: Wir sind über die Interpellation außer⸗ ordentlich erfreut. Die freisinnige Partei hat sonst ja immer wohlwollend auf unsere Seite geblickt, wenn wir verschiedene Beschwerden über unsere Behandlung durch die Behörden vorbrachten. Aber jetzt, nachdem einmal einer der IhrigSen höchst unwürdiger Weise behandelt ist, nahmen Sie sich selbst der Sache an. Wir haben immer auf dem Standpunkt ge⸗ standen, daß humane Grundsätze in der Strafvollstreckung Platz greifen müssen. Die Ausführungen des letzten Redners waren von größerer Humanität getragen, als die des Abg. Klemm, dessen juristische Ausführungen wir schon im sächsischen Landtage zu bewundern Gelegenheit gehabt haben. Nach meinen persönlichen Erfahrungen der schlimmsten Art im Ge⸗ fängniß muß ich erklären, daß ein Vollzugsgesetz für die Freiheitsstrafen nicht nur für politische Vergehen nothwendig ist, sondern daß überhaupt die Behandlung der Gefangenen besser wird. Die Beköstigung der Gefangenen ist gänzlich un⸗ zureichend, und wir haben Niemanden, dem wir solche Ueber⸗ griffe aufhalsen können. Für die Gefängnißordnungen sind die Gefängniß⸗Direktoren verantwortlich. Beklagt man sich aber über einen solchen, so geschieht Alles, um diese Klagen zu Boden zu schlagen. So ist es mir im sächsischen Landtage gegangen, und die Ausflüchte der Regierungsvertreter waren so unglaubliche, daß beinahe selbst den Herren auf der Rechten die Haare zu Berge gestanden haben. Aber ich habe doch die Genugthuung gehabt, daß in Folge meiner Darstellung der frühere Direktor der Gefängnißanstalt in Zwickau außer Dienst gestellt wurde. Auch die wegen gemeiner Vergehen Bestraften müssen eine bessere Behandlung erfahren, denn eine brutale Behandlung wird immer Arbeitsunlust erregen. Das Gefängniß soll bessern, aber bei so unwürdiger Behand⸗ lung, wie ich sie in Zwickau gefunden habe, müssen die Ge⸗ fangenen verdorbener herausgehen. Unser Kollege Bruhns wurde mit kreuzweise gefesselten Händen nach einer Ver⸗ nehmung nach der Strafanstalt zurückgeführt. (Rufe links: Wo?) In Bremen. Auf seine Beschwerde bedauerte man ein solches Verfahren, antwortete aber, es liege keine Veran⸗ lassung vor, gegen den Beamten mit Strafe vorzugehen, denn den Transporteuren sei es überlassen, einen Gefangenen zu fesseen. In Baden wurde eine bis dahin hochangesehene, wegen Geheimbündelei verurtheilte Dame in der Weiberanstalt in Bruchsal als Zuchthäuslerin behandelt, erhielt keine eigene Wäsche und Betten und wurde von den anderen Ge⸗ fangenen geduzt. Einen wegen Majestätsbeleidigung verurtheilten Journalisten fuhr der Gefangenenaufseher in Heilbronn mit
Einzelheiten kann man