verabfolgt werden wird, und alte nach der Aus⸗ schließung sich meldenden Erben die Verfügungen des sich legitimirenden Erben beziehungsweise des Fiskus anerkennen müssen und weder Rechnungslegung noch Ersatz der erhoben en Nutzungen, sondern nur Her⸗ ausgabe des noch Vorhandenen fordern duürfen.
Ottmachau, den 10. Mai 1890. 8
8 Königliches Amtsgericht.
[11984] m Namen des Königd? Srade am 13. Mai 185050.
Auf den Antrag des Fabrikarbeiters Johann Bernard Niemeier zu Salzbergen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rheine für Recht:
Das auf den Namen der Ehefrau Fabrikarbeiter J. B. Niemeier zu Salzbergen über 60 ℳ von der städtischen Sparkasse zu Rheine ausgestellte, angeb⸗ lich im März 1889 verloren gegangene Quittungs⸗ buch Nr. 5149 wird für kraftlos erklärt. — Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
E 1“““ e 70 [11983] “ 111“ Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist der über die im Grundbuch von Barop Band I. 598 19 Abth. II. Nr. 1 eingetragene Post, welche autet: EEin Kanon von fünf Thaler, t in Gold und 1 in Courant, desgleichen zehn Handdienste, welche Besitzer alljährlich an die Lueg s Colonie zu Barop zahlen resp. prästiren muß“ gebildete Hypothekenbrief vom 2. Auguft 1845 für kraftlos erklärt. Dortmund, den 14. Mai 1890. 1“ Königliches Amtsgericht.
9H
[11978]
Durch unser heute verkündetes Urtheil ist auf Antrag des Buchbinders Franz Boedts hier die Hypotheken⸗Urkunde über folgende auf seinem Grund⸗ vermögen Band I. Blatt 838 des Grundbuchs von Büren unter Abtheilung III. Nr. 10 eingetragene und von dort auch auf Band I. Blatt 1391 über⸗ tragene bereits getilgte Post:
.14 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf Judikat und Kosten nebst Zinsen von 11 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf. seit dem 1. Januar 1852 und von 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. seit dem 9. Dezember 1852, sowie den Kosten der Ein⸗ tragung, für den Buchhändler Wilhelm Crüwell zu Paderborn, eingetragen aus dem rechtskräftigen Mandate vom 29. Dezember 1852 in Gemäßheit der Requisition des Prozeßrichters vom 10. No⸗ hechr 1853 zufolge Verfügung vom 17. November
für kraftlos erklärt. *
Büren, den 20. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
1““ bi
Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Mai 1850. 1 Leyke, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kossäthen Heinrich Müller zu Saadow erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Dr. Geppert für
echt:
Der Hypothekenbrief über neunhundert Mark Dar⸗ lehen nebst 4 ½ Prozent Zinsen, eingetragen für die Wilhelmine Jänchen, jetzt verehel. Büdner Zilias, zu Göllnitz auf dem im Grundbuch von Saadow Bd. II. Nr. 6 verzeichneten Grundstück in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 6, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
1. mhte
[11970] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 31 (vormals Nr. 5) Wangern auf Grund der Schuldurkunde vom 5. Januar 1822 in Abtheilung III. Nr. 1 für das katholische Kirchen⸗Aerarium zu Wan⸗ gern eingetragene und von dort bei der Abschreibung einiger Porzellen zufolge Verfügung vom 30. Juni 1851 auf das Grundbuchblatt Nr. 99 Wangern Ab⸗ theilung III. Nr. 1 übertragene mit 5 % verzinsliche Post von 20 Thalern, gebildet aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 5. Januar 1822 und dem Hypothekenscheine vom 20. Januar 1822 zum Zweck der Löschung der Post für kraftlos erklärt worden. Breslau, den 13. Mai 1890. *I 9
Königliches Amtsgericht.
9. . 5 8 *
[11971]
[11968] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Johannisburg vom 12. Mai 1890 ist die Hypothekenurkunde über die auf Pilchen Nr. 22 Abtb. III. Nr. 7 für den Wirth Johann Bondzis zu Kl. Zechen eingetragene Darlehnsforderung von 600 ℳ für kraftlos erklärt worden.
J nisburg, 12. Mai 1890. KRoshnigliches Amtsgericht.
8
[11981] Oeffentliche Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 13. Mai 1890 sind die Hypotheken⸗Dokumente: — 26. Januar 1847 3 a 8 17. Mat 1851 über 700 Thlr. — —, eingetragen im Grundbuche von Eilenbur Band XIV. Blatt 504 Abtheilung III. Nr. 8 Zimmermeister Gottfried Zintzsch da⸗ elbst; 20. Mai getragen im Grundbuche von Torgauer Steinweg Band II. Blatt 39 Abtheilung III. Nr. 17 für Louis Ernst König zu Eilenburg, für kraftlos erklärt worden. Eilenburg, den 14 Mai 1890. Königliches Amtsgericht.
[119732) Im Namen des Königs?
Auf den Antrag des Landwirths Kaspar Borne⸗ mann gt. Heilf zu Wenholthausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meschede durch den Fericftzassestor Ulrich, im Termin 17. Mai 1890, ür Recht:
Derjenige Hypothekenbrief, welcher gebildet ist über die nachstehende, im Grundbuche von Wenholt⸗
hausen Bd. II. Blatt 4 in Abtheilung III. Nr. 10.
eingetragene Post, nämlich:
„Zweitausend vierhundert Mark Darlehen zu vier einhalb Prozent jährlich seit dem 1. De⸗ zember 1886 verzinslich, nach dreimonatlicher die Wittwe Franz Grobbel zu Cobbenrode auf Grund der Urkunde vom 1. Dezember 1886 eingetragen am 15. De⸗
Kündigung zahlbar, für
zember 1886“‧, wird für kraftlos erklärt. Ulrich.
2
[11979
Bekanntmachung.
Durch das heute verkündete Ausschlußurtheil ist die Hypothekenurkunde vom 19. Februar 1869 über die im Grundbuche von Helden Band VIII. Blatt 1
Abtheilung III Theodor Frey III.
Nr. 6 für den Bauunternehmer
zu Attendorn eingetragenen
600 Thaler, von denen 300 Thaler gelöscht sind,
für kraftlos erklärt.
Attendorn, den 14. Mai 1890.
“ [11980]
2
Königliches Amtsgericht. Schwarze. v
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Bekanntmachung. 6.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 9. Mai 1890 sind die Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger bezüglich folgender im Grundbuche von Plötzky Band II. Blatt 76 auf der Häuslerstelle Nr. 56 eingetragener Posten:
1) Abtheilung II. Nr. 2 Altentheil aus dem Erb⸗ vergleich vom 19. März conf. den 13. Juli 1819 für Anna Sophie Thiele, geb. Grunert,
2) Abtheilung III. Nr. 3 aus ebendemselben Erb⸗
vergleich:
a. 40 Thaler Einbringen für die Wittwe Anna Sophie Thiele, geb. Grunert, b. 3 Thaler 18 Silbergroschen Muttererbtheil
für Johann Andreas Thiele,
c. 4 Thaler väterliches Erbtheil für denselben, d. 4 Thaler väterliches Erbtheil für Johann
Zacharias Thiele,
e. 3 Thaler 18 Silbergroschen mütterliches Erb⸗
theil für denselben,
f. 4 Thaler väterliches Erbtheil für Marie
Sophie Thiele,
g. 4 Thaler desgleichen für
Christian Thiele
Johann Martin
mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Posten
ausgeschlossen.
Gommern, den 10. Mai 1890. KFFnigliches Amtsgericht.
[11977]
Durch unser Urtheil vom 20. d. Mts.
111 —
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Antrag des Ackerwirths Theodor Böhle hier a. die Hyporhekenurkunde über die auf seinem
Grundvermögen
Band I. Blatt
ist auf
1546 des
Grundbuchs von Büren, ursprünglich Band I. Blatt 371 daselbst, laut Schichtungsurkunde des Bernhard Lange zu Büren vom 11. Juni 1847 für dessen Kinder: Maria Elisabeth, Maria Theresia und Joseph Lange, zufolge
Verfügung vom
13. November 1847 einge⸗
tragenen ÄAbfindungen von 66 Thlr. 25 Sgr., Behufs der Löschung für kraftlos erklärt, und b. der Johannes Peitz aus Büren nebst seinen etwaigen Rechtsnachfolgern mit ihren etwaigen Rechten und Ansprüchen auf die ebendaselbst, ursprünglich Band I. Blatt 1199 laut Ver⸗
trages vom 22. Mai 1832 und zufolge Ver⸗ fügung vom 28. August 1847 eingetragenen
Post von 10 Thlr. 12 Sgr. Abfindun
ausgeschlossen. Büren, den 21. Mai 1890.
[1198550)
Auf Antrag des Königlichen Eisenbahnfiskus,
8
Konigliches Amtsgericht.
Erkenntniß.
Im Namen des Königs!
Publicirt am 14. Mai 1890.
Stoehr, Gerichtsschreiber. In der Aufgebotssache F. 104/89 erkennt das Königliche Amtsgericht in Lyck, vertreten durch den
Amtsgerichtsrath Neumann, für Recht, daß:
1) die unbekannten Berechtigten der nachstehend bezeichneten Hypothekenpost: 27 Thlr. 23. Sgr. 10 Pf. à 5 % verzinsliche Vatererbgelder für Eva
ntte. Sasn
Pikus auf Grund, des Zacharias Pikus'schen Erb⸗ frezesses vom 13. November 1838 und 4. Juli 1839
im Grundbuche Burnien Nr. 5 Abth. III. Nr. 1 zufolge Verfügung vom 19. Dezember 1839, über⸗ tragen mittelst Verfügung vom 26. Mai 1843 auf Burnien Nr. 5a. und mittelst Verfügung vom 18. September 1860 auf Burnien Nr. 13, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen, 2) die Kosten des Verfahrens werden dem Grund⸗ besitzer Adam Kierstein aus Grontzken auferlegt. Neumann.
[119756 Im Namen des Königds, In der Aufgebotssache F. Nr. 57/89 hat das Königliche Amtsgericht zu Lyck, vertreten durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann dahier erkannt: daß die unbekannten Berechtigten der nachstehend bezeichneten Hypothekenposten: Krzysewen Nr. 17 Abtheilung III. Nr. 11. 6 Thaler 7 Sgr. rechtskräftige Forderung, 20 Sgr. gerichtliche und außergerichtliche Kosten, h
20 Sgr. Exekutions⸗ und Ingrossationskosten, auf Grund des Mandats vom 23. Mai 1870 im Wege der Exekution durch Verfügung vom 25. Oktober 1870,
Nr. 12. 3 Thaler 2 Sgr. 6 Pf. rechtskräftige Forderung nebst 5 % Zinsen seit 3. August 1870,
1 Thaler 22 Sgr. außergerichtliche Kosten,
18 Sgr. Exekutions⸗ und Ingrossationskosten, auf Grund des Mandats vom 28. Juli 1870 im Wege der Exekution durch Verfügung vom 3. Dezember 1870,
Nr. 13. 6 Thaler 2 Sgr. 6 Pf. rechtskräftige Forderung, 88
20 Sgr. außergerichtliche Kosten,
20 Sgr. Exekutions⸗ und Ingrossationskosten auf Grund des Mandats vom 8. September 1870 im Wege der Exekution durch Verfügung vom 5. Dezember 1870,
zu 11, 12, 13 eingetragen ohne Bildung eines Dokuments für den inzwischen verstorbenen Rechtsanwalt Kubale in Lvyck.
Vorstehende Posten sind durch Verfügung vom 10. Juli 1871 von Krzysewen Nr. 10 auf vorbezeichnetes Grundstück übertragen,
mit ihren Ansprüchen auf diese Posten auszuschließen und dem Antragsteller, Wirth Christian Kolenda aus Krzywen, die Kosten des Aufgebotsverfahrens aufzuerlegen. Lyck, den 5. Mai 1890. Königliches Amtsgericht. III.
[11969] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. d. Mts. sind die unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf folgende in das Grund⸗ buch von Hussehnen Nr. 3 in Abtheilung III. einge⸗ tragenen Hypothekenforderungen: a. 16 Thlr. Erbgelder der Anna Barbara Rockel, b. 51 Thlr. 80 Gr. Erbtheil des Heinrich Rockel aus dem Rockelschen Theilungs⸗ inventar und Erbrezeß vom 13. März 1752 gerichtlich conf. den 20. Juli 1752, ausgeschlossen. “ Kreuzburg Ostpr., den 12. Mai 18950.
ö77 9 j 1 89 li. Königliches Amtsgericht.
Ausschlußurtheil.
vertreten durch das Königliche Eisenbahn⸗
Betriebsamt zu Nordhausen, hat das unterzeichnete Gericht in seiner Sitzung vom 22. April 1890 alle
unbekannten Eigenthumsprätendenten m
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403/211, 403/211, 403/211, Graben
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291/153, 132, Parzelle 291/153, 291/153, ⁊291/153,
it ihren Ansprüchen an den nachstehenden Grundstücken:
I. Flur Lengenfeld u./St.
rzelle 375/222 pp, Weg von 2 375/222, Graben 375/222, Weg 375222 375/222, 393/259, 291/153, 291/153,
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n und das Eigenthum an diesen Grundstücken dem Antragsteller zugesprochen.
[11979]
Nachstehendes Ausschlußurtheil: daß der Ausschluß aller dem Aufgebot vom 24. März c. zuwider an die auf den Großkothhof No. ass. 48 in Harlingerode für die Geschwister Carl und Christoph Pape in Harlingerode zu je 180 ℳ eingetragenen Abfindungen nicht angemeldeten
Rechte damit erkannt werde und die Löschung der
eingetragenen Abfindungen erfolgen solle, . ist heute abgegeben und verkündet worden. Harzburg, den 20. Mai 1890. 8
Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.
Erkenntniß.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 14. Mai 1890.
Stoehr, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebots⸗Sache F. 2/90 hat das König⸗ liche Amtsgericht Lyck, vertreten durch den Amts⸗ gerichtsrath Neumann, dahin erkannt:
1) daß die unbekannten Berechtigten der nach⸗ stehend bezeichneten Hypothekenpost:
a 40 Thaler à 5 % verzinsliche Elternabfindung der unverehelichten Charlotte Allmon in Groß⸗ Czymochen auf Grund des Vertrages vom 18. April 1859 unter Bildung eines Hypotheken⸗Dokuments zufolge Verfügung vom 7. Mai 1859 im Grund⸗ buche Groß⸗Czymochen Nr. 57 Abth. I1I. Nr. 6 mit dem Bemerken eingetragen, daß diese Post mit dem Abth. II. Nr. 6 eingetragenen Ausgedinge gleiche Priorität hat;
b. 40 Thaler à 5 % verzinsliche Elternabfindung der Heinriette Allmon, verehelichte Knecht Johann Sabocowski in Groß⸗Czymochen auf Grund des Vertrags vom 18. April 1859 unter Bildung eines Hypotheken⸗Dokuments zufolge Verfügung vom 7. Mai 1859 im Grundbuche Groß⸗Czymochen Nr. 57 mit dem Bemerken eingetragen, daß diese Post mit dem Abth. II. Nr. 6 eingetragenen Aus⸗ gedinge gleiche Priorität hat,
mit ihren Ansprüchen auf diese Hypothekenpost auszuschließen,
2) daß die Kosten des Aufgebots⸗Verfahrens dem Wirthen Adam Niodus aufzuerlegen.
[11974]
Erkenntniß. “ Im Namen des Königs!! Verkündet am 14. Mai 1890.
Stoehr, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebotssache F. 70/89 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lyck, vertreten durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann, dahin:
1) daß die unbekannten Berechtigten der nach⸗ stehenden Hypothekenpostt: 3
a. 9 ℳ 38 ₰ à 5 % verzinslich seit dem 1. Juni 1878 als Kornatz⸗Skorzinski'sche Streitmasse ur⸗ sprünglich auf Grund des Zuschlagsurtheils vom 17. April 1878 und der 1““ lung vom 1./3. Juni 1878 im Grundbuche von Wierzbowen Nr. 56 Abthl. III. Nr. 31 am 1. August 1878 eingetragen und sodann als Special⸗ 860 Kindern des verstorbenen Mathis Posywio, nämlich:
a. Lotte, verehelichte Losmann Michael Soboll in Kolleschnicken, b. Ludwig, Schmied in Frankreich, . c. Catharina, unverehelicht in Romanowen, d. Mathis, Schmied in Frankreich, e. Sophie, unverehelicht in Kolleschniken überwiesen, eingetragen am 19. Juli 187905),
b. 14 ℳ 42 ₰ à 5 % verzinslich seit dem 1. Juni 1878. als Kornatz⸗Skorzinski'sche Streitmasse auf Grund des Zuschlagsurtheils vom 17. April 1878. und der Kagtge deserdecan s⸗Verhandlung vom 1./3. Juni 1878 im Grundbuche Wierzbowen Nr. 57 Abth. III. Nr. 29h. 1. August 1878 ein⸗ getragen,
mit ihren etwaigen Rechten auf diese Hypotheken⸗ post auszuschließen,
8
[11975]
am
2) die Kosten des Verfahrens dem Wirthen Gustav
Sanio aus Wierzbowen aufzuerlegen. Neumann.
[11954] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Amalie Kutscher, geb. Schäffler zu Wölflingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Salling in Flensburg, klagt gegen ihren Ehemann Jacob Kutscher, ehemals in Flensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilligen Verlassens — Be⸗ klagter hat die Klägerin in Flensburg im Juni 1886 heimlich verlassen, ist zunächst nach Hamburg und von dort vermuthlich nach Amerika gegangen. Ueber sein Verbleiben hat nichts festgestellt werden können — mit dem Antrage, daß die Ehe der Parteien dem Bande nach geschieden werde, und die in der Ehe geborenen beiden Kinder unter der Obhut der Klägerin verbleiben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Fleunsburg auf Sonnabend, den 15. November 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen 1 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Flensburg, den 19. Mai 1890.
[11952] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Die Ebefrau Mathilde Marie Tetau, geb. Göraustochter, hierselbst, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Max Friede, klaat gegen ihren Ehemann Johann Heinrich Tetau, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, dem Beklagten aufzuerlegen, die Klägerin binnen gerichts⸗ seitig zu bestimmender Frist bei sich aufzunehmen und im Entstehungsfalle die Ehe vom Bande zu scheiden. Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗ haus) auf den 10. Oktober 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 20. Mai 1890. —
O. Mangelsdorff, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
1 eltz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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Albbeiter
[11951] Oeffentliche Zustellung. “ Die Judith Hohloch, geb. Votteler, in Reutlingen, vertreten durch Rechtsanwalt Wetzel II. in Tübingen, klagt gegen ihren Ehemann Johann Martin Hoh⸗ loch, Metzger von Reutlingen, mit unbekanntem Auf⸗ enthaltsort abwesend, auf Ehescheidung mit dem Antrage, es wolle die zwischen den Parteien am 16. Juli 1857 in Reutlingen geschlossene Ehe wegen böslicher Verlassung seitens des Beklagten geschieden und Beklagter auch für schuldig erklärt werden, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf Samstag, den 25. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 20. Mai 1890. .“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 8 Sekretär Jetter.
[119500) SOeffentliche Zustellung. Die verehelichte Zimmergeselle Born, Marie Johanna, geb. Köhn, zu Seebof bei Dramburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Kopp zu Star⸗ gard i /Pomm., klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmergesellen Albert Born, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stargard i /Pomm. auf den 22. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1I Stargard “ 9 19. Mai 1890. facc 49.
[11955) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Zimmermeisters Louis Fricke, Agnes, geb. Bock, zu Braunschweig, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Häusler und Wolff daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach, unter Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil und Verurtheilung desselben in die Kosten des Verfahrens, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 29. September 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Brauuschweig, den 19. Mai 1890.
A. Rautmann,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
118 g. Oeffentliche Zustellung.
Die Kaufmannsehefrau Mathilde Eymer in Hof, vertreten durch Rechtsanwalt Frank von Hof, hat gegen ibren Ehemann, den Kaufmann Fritz Eymer von Hof, z. Z unbekannten Aufenthalts, Klage ge⸗ stellt wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen:
I. Die Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach getrennt,
II. der Beklagte wird für den allein schuldigen Theil erklärt,
III. derselbe hat sämmtliche Kosten des Prozesses zu tragen bez. zu erstatten.
Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Hof ist auf Dienstag, den 7. Oktober l. J., Vorm. 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte Fritz Eymer, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, hiemit vor⸗ geladen wird.
Hof, 17. Mai 1890.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts.
[11957] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Hedwig Wichmann, geb. Leuschner, in
Hardenberg per Neuenburg i./W.⸗Pr., vertreten durch den Justizrath Beer hier, klagt gegen ihren Ehemann, den frühern Weichensteller, jetzigen Wilhelm Wichmann, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Beklagten als den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2te Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Königs⸗ berg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 21. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der nüceoxg eng. einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 14. Mai 1890. Hensel, Kanzlei⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[11958] Oeffentliche Zustellung.
In der Prozeßsache der Anna Elise verehelichten Uhlitzsch, geb Abicht, in Auma, Klägerin und Be⸗ rufungsklägerin, gegen ihren Ehemann, den Uhr⸗ macher Oskar Ernst Uhlitzsch aus Auma, derzeit unbekanntem Aufenthalts, wegen Ehescheidung, hat der Anwalt der Berufungsklägerin, Rechtsanwalt Jakobs hier, den Berufungsbeklagten zu einem auf den 8. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Termin zur mündlichen Verhandlung vor den II. Civilsenat des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts zu Jena geladen.
Nachdem die öffentliche Zustellung dieser Ladung durch das Prozeßgericht bewilligt worden ist, wird solches in Gemäßbheit der §§. 187 — 189 C.⸗P.⸗O. hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Jena, 20. Mai 1890.
Der Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts. Buttmann.
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[119531 Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Nachstehender Auszug:
Zum K. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer; Klageschrift für Friedrich Nickel, Ackerer, in Klein⸗ bundenbach wohnhaft, Kläger, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Gink in Zweibrücken, gegen seine Ehefrau Elisabetha, geborene Blum, in Kleinbundenbach wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort abwesend, Beklagte, wegen Ehescheidung.
Die Beklagte wird hiermit in die vom Herrn Präsidenten zu bestimmende Sitzung der Cioilkammer des K. Landgerichts Zweibrücken vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Anwalt zu bestellen.
Für den Kläger wird vorgetragen und beantragt werden:
„Gefalle es dem K. Landgerichte, Civilkammer,
die zwischen den Parteien bestehende Ehe für auf⸗ ggelöst zu erklären und der Beklagten die Prozeßkosten
zur Last zu legen.“
Wird hiermit der beklagten Ehefrau Elisabetha, geborenen Blum, da deren Wohn⸗ und Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem Beifügen öffentlich zuge⸗ stellt, daß durch Verfügung des Vorsitzenden der Civilkammer des K. Landgerichts Zweibrücken vom 16. Mai 1890 zur mündlichen Verhandlung der Sache die öffentliche Sitzung der genannten Civil⸗ kammer vom dritten Oktober 1890, Vormittags neun Uhr, bestimmt und zuͤgleich entschieden wurde, daß der Sühneversuch zwischen den Parteien wegen Abwesenheit der Beklagten ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort nicht erforderlich ist.
Zweibrücken, den 20. Mai 1890.
K. Landgerichtsschreiberei: Feldbausch, K. Sekretͤr.
[11692] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Auguste Marie Wilhelmine Stephan, geb. Imme, zu Adlershof, Bismarckstraße 34, ladet ihren Ehemann, den Zimmermann Johann Gotthilf Waldemar Stephan, zur Zeit unbekannten Aufent⸗
(halts, zum Sühneversuch vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Köpenick auf den 8. Juli 1890, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Köpenick, den 17. Mai 1890.
(Unterschrift). Actuar,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [11183] ““ 1“ In Sachen der Margarethe Leister zu Rothwesten, Klägerin gegen den Schmied Heinrich Friedrich Pläging aus Wirringen, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Ansprüche aus außerehe⸗ lichem Beischlafe, ist zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf den 11. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieses bekannt gemacht.
Hildesheim, den 13. Mai 1890.
Gerichtsschreiberei I. Königlichen Amtsgerichts. An den Beklagten. Hmha.
[11949] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Gustav Adolf Grundmann zu Charlottenburg, vertreten durch seinen Vormund, den Arbeiter Carl Stern zu Berlin, Alt Moabit 73, wieder vertreten durch den ihm zugeordneten Rechts⸗ anwalt Dr. Levin I. zu Berlin, Mohrenstr. 22/23, klagt gegen den Cigarrenmacher Johannes Grund⸗ mann, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher zu Charlottenburg, wegen Illegitimitätserklärung mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, anzu⸗ erkennen, daß er nicht der Vater des am 13. October 1884 von seiner jetzt rechtskräftig von ihm geschiede⸗ nen Ehefrau Marie Pauline Louise, geb. Stern, seit dem 13. April 1886 verehelichten Fischer, ge⸗ borenen Kindes „Gustav Adolf Grundmann — des Klägers — ist und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, II Treppen, Zimmer Nr. 60, auf den 8. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 17. Mai 1890.
Goßlau, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. II. CECivilkammer 4. “
1 1656“
111947] SOeffentliche enaenn .
Der Stellenbesitzer Franz Jeziorsky zu Rudy⸗ Piekar, vertreten durch den Rechtsanwalt Geisler zu Tarnowitz, klagt gegen den Schneidermeister Ignatz Loewy aus Rudy⸗Piekar, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Löschungsbewilligung und Herausgabe eines Hypothekeninstruments, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, die Löschung der für ihn auf dem Grundstücke Nr. 11 a Rudy⸗ Piekar unter Nr. 5 und 11 eingetragenen Darlehns⸗ post von 600 ℳ zu bewilligen, sowie das über die Post gebildete Hypothekeninstrument herauszugeben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O./S. auf den 18. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Beuthen O./S., den 17. Mai 1890.
Barbarino,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[11944] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth Jacob Zakrzewski zu Poln. Sakrau, vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka hier, klagt gegen den Stellmacher Wilhelm Toffel und die Schneiderfrau Marie Czyborski und deren Ehemann, zu Amerika, mit der Behauptung, der Erblasser der Beklagten habe von ihm zum Bau eines Wohn⸗ hauses 100 Fuß Bauholz für 15 ℳ, eine Stuben⸗ thür für 7 ℳ, eine alte Kammerthür für 2 ℳ er⸗ halten, ferner habe Kläger demselben beim Bau behilflich sein müssen, wofür 12 ℳ verabredet seien, mit dem Antrage: die Beklagten nach Kräften des Nachlasses nach Johann Toffel zu verurtheilen, an Kläger 36 ℳ nebst 5 % Zinsen seit Klagebehändi⸗ gung zu zahlen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das
Königliche Amtsgericht zu Soldau auf den 25. August 1890, Vormittags 11 Uhr. Num Zwecke der öffentlichen Zustellung wiro dieser uszug der Klage bekannt gemacht.
— Semkus, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J. V.
[11946]3 DOeffentliche Zustellung.
Der Fabrikschlosser Carl Spinner zu Gebweiler, vertreten durch Geschäftsagent Jacoberger ebenda, klagt gegen 1) Adele Gouy Wittwe Franz Lipp, 2) deren Sohn Franz Lipp, Angestellter aus Gebweiler, zur Zeit ohne bekannten Wohnort, aus einem Schuldschein vom 1. Januar 1884 für baares Darlehen, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten: ad 1 eigenen Namens sowie wegen der zwischen ihr und ihrem ver⸗ lebten benannten Ehemann bestandenen Güter⸗ gemeinschaft, ad 2 als einziger Erbe des Letzteren, zur Zahlung von einhundert acht und achtzig Mark nebst Zins seit 1. Januar 1887, und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Gebweiler auf Freitag, den 11. Juli 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
EG Gerichtsschreiber beim Kais. Amtsgericht.
[11945] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Carl Glöckner zu Olbernhau, vertreten durch Rechtsanwalt Göllnitz in Lengefeld, klagt gegen den Fleischergesellen Carl Emil Findeisen daher, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen 45 ℳ 70 ₰ Kaufpreis für Kleidungsstücke, Arbeits⸗ und Reparaturlohn mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 45 ℳ 70 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1888 mittelst für vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zöblitz auf den 7. Juli 1890, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zpecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zöblitz, den 19. Mai 1890.
“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[119431 Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Jos. Querbach zu Essen, Steelerchaussee 54a., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Wallach zu Essen, klagt gegen den Anstreichermeister Wilh. Müller, früher zu Essen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen eines käuflich gelieferten Buxkin⸗Anzuges, mit dem Antrage auf Zahlung von 49 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 9. Mai 1890, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Essen, Zimmer 46, auf den 12. Juli 1890, Vormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
1 Denninghoff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts zu Essen
[119411 SOeffeentliche Aeekneh. *
Der Kaufmann Emil Decking zu Recklinghausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Markers zu Reck⸗ linghausen, klagt gegen den Wirth Gerhard Beiering, früher in Hichtern bei Südlohn, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Waarenforderung, mit dem An⸗ trage:
1) den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 96 ℳ 60 ₰ nebst 6 % Zinsen vom 1. März 1890 ab zu zahlen, 1 2) den Beklagten zu verurtheilen die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Arrest⸗ W in Sachen Decking c./a. Beiering zu ragen, 3) .. Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Vreden auf den 12. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[11942] Oeffentliche Zustellung.
Der Produktenhändler Emil Klinger zu Leuters⸗ dorf, vertreten durch Rechtsanwalt Kroker in Ebers⸗ bach, klagt gegen den Grundstückspachter Gotthold Ließke, früher zu Eibau, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltsorts, wegen Einwilligung in die Zurückzahlung einer vom Kläger bei dem Königlichen Amtsgericht Ebersbach hinterlegten Sicherheit von 80 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, ge⸗ schehen zu lassen, daß dem Kläger von dem König⸗ lichen Amtzgericht Ebersbach die bei demselben am 8. Oktober 1889 deponirten 80 ℳ zenncg g werden sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeitser lärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ebersbach auf den 10. Juli 1890, Vormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Akt. Bläsche, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Ebersbach.
[11948] Oeffentliche 8nenüen. ““
Jerome Johann Baptist, ehem. Briefträger in Chätel s./Moselle (Vosges) Frankreich vertreten durch Rechtsanwalt Wündisch in Zabern klagt gegen Placidus Holveck, Schuhmacher, ohne bekannten Wohn⸗ u. Aufenthaltsort und Andere aus Schuld⸗ schein vom 4. Juli 1873 mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urtheil — und zwar des Placidus Holveck zusammen mit den Miterben seiner Mutter hypothekarisch für das Ganze, persönlich für ein Drittel — zur Zahlung von 800 ℳ nebst Zingen zu 5 % seit 6. September 1889 und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern auf den 6. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berger, Landgerichtssekretär.
[119222 SOeffentliche Zustellung. Die Wittwe und Erben des verstorb Kauf⸗ manns Adam Rickes in Birkenfeld:
1) Wittwe Adam Rickes, Kaufmann, Caroline
geborne Warth, zu Birkenfeld, Julius Rickes, Kaufmann zu Birkenfeld, Lina Rickes, ledig, zu Birkenfeld, Heinrich Rickes, zu Birkenfeld, minderjährig August Rickes, üund vertreten durch ihre Otto Rickes, Hauptvormünderin, die Klägerin ad 1, — vertreten durch Rechnungssteller Carl Lengler zu Birkenfeld — klagen gegen die Kinder des Alexander Kahn zu Birkenfeld aus I. Ehe mit weiland Maria Anna, geborne Lion, zu Birkenfeld, nämlich:
1) Delphine Kahn, Ehefrau des Julius Gold⸗ schmidt zu Nord⸗Amerika, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, (in Ermächtigung lihres Ehemannes handelnd) wegen eines dem Alexander Kahn zu Birkenfeld in seiner Ehe mit Maria Anna, geborne Lion, von dem Ehemann bezw. Vater und Erblasser der Kläger am 19. November 1874 gegebenen baaren Darlehns mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 19. November 1879 und der Prozeßkosten, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Fi auf den 7. Juli d. Js., Vormittags
r. 8 Zwöcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Birkenfeld, den 14. Mai 1890. 1.“ V“ Schmidt, e Gerichtsschreiber⸗Geh. des Großherzogl. Amtsgerichts.
[12113] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Eduard Weygandt zu Wiesbaden, vertreten durch Justizrath Dr. Koch daselbst, klagt gegen den Specereiwaarenhändler Johann Peter Karl Schleunes und dessen Ehefrau Johannette Wilhelmine, geb. Büttner, zu Wallau, dermalen mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, aus Abrechnung vom 1. Juli 1889 und Forderung für auf Bestellung der Be⸗ klagten denselben in der Zeit vom 2. Juli 1889 bis 26. Februar 1890 weiter käuflich überlieferte Kolonial⸗ waaren, sowie auf Erstattung der Kosten, welche durch bei Königlichem Amtsgerichte zu Hochheim a./ M. zur Sicherung seiner Forderung ausgebrachte ding⸗ liche Arreste entstanden sind, mit dem Antrage, die Beklagten zur Zahlung von 809 ℳ 56 ₰ nebst 6 % Zinsen vom 1. April d J. an und in die Kosten des Haupt⸗ und zu verurtheilen, auch das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden auf den 8. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wiesbaden, den 19. Mai 1890.
Becher, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[11960] Oeffentliche Zustellung. 1 Schmitt, Barbara, Ehefrau des Ackerers Karl Gartiser zu Harzweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Stieve in Zabern, klagt gegen ihren Ehemann mit dem Antrage: durch vorläufig vollstreckbares Urtheil die Gütertrennung zwischen den Parteien auszusprechen, den Notar Ricklin in Saarburg mit der Vermögens⸗ auseinandersetzung zu beauftragen und dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist auf den S. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Berger, Landgerichts⸗Sekretär.
.“
[11965] 1111 Die Ehefrau des Händlers Johann Minhorst, Mathilde, geb. Luyten, zu Irlen bei Burscheid, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leufgen hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehemann, mit dem Antrage auf FeS und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 9. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Düsseldorf, den 20. Mai 1890.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
.. .
[11967]
Die durch Rechtsanwalt Krüll vertretene Amalie Heusgen zu Solingen, Ehefrau des Heftefeilers Carl Machenbach daselbst, hat gegen diesen beim König⸗ lichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 7. Juli 1890, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Hünninger,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[11966]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 22. April 1890 ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Huthändler August Esser und Emilie, geborene Strasser, zu Viersen mit gesetzlicher Wirkung vom 3. März 1890 an ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 19. Mai 1890. EIII
Arand, 98 Gerichtssch reiber des Königlichen Landgerichts. 1115““ [11959] Bekanntmachung. 8 Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd vom 12. Mai 1890 wurde die zwischen dem Ackerer Mikolas Scherrier in Maxstadt und seiner gewerblosen Ehefrau Maria, geb. Hamann, daselbst bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Saargemünd, den 17. Mai 1890. 8 Der Obersekretär: Erren, Kanzlei⸗Rath
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