1890 / 132 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

[Der Ausschuß ist befugt, durch einzelne von ihm zu be⸗ Sbenmenabichbec giebt die Stimme des Vorsitzenden den üPpetofhaung 8 eesanntung, Eö“ G Scchiedsgerichtsbeisitzer. 8 818 Ci8s Un 25. 1 ondere Bestimmungen über Entrichtung und Ein⸗ her leeee. Wagie) werden in der Weise vorgenommen, daß jeder hörende Gegenstände zu setzen, deren Berathung durch den Zu Beisi gundtan 8 82. 32 Hoengeeanezne lecee Die unbesoldeten Mitglieder des Vorstandes], die Miitit:t: nacgs8 9 Ix Snts Sscs. Ha 1 b an ewöhlichen Geschäftsstunden an Ort und Stelle Stimmberechtigte auf einen Stimmzettel so viele Namen schreibt, Aufsichtsrath von den bezeichneten Stellen gewünscht wird. Zu Feühis nn Fe- jeden für die Versicherungsanstalt glieder des Ausschusses sund, des Aufsichtsraths), die Ver⸗ 1“ §. 32. ¹) 11“6“ Vu“ als Personen zu wählen sind. Gewählt sind diejenigen Personen, Das Verlangen muß jedoch spätestens eine Woche vor dem errichteten Schiedsgerichts werden 10] Vertreter der Arbeitgeber trauensmänner und die Schiedsgerichtsbeisitzer erhalten, soweit (Solche Versicherte, welche nicht in einem regelmäsigen

ie Bü⸗ Versicherungsanstalt einzusehen und Per mssen 1s 1 raue b 17 EE“ Ver Ajaisau⸗ N. Vor⸗ auf welche die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen angesetzten Versammlungstage schriftlich gestellt sein. und ebensoviel Vertreter der Versicherten von dem Ausschuß nach sie nicht Vertreter der Versicherten sind, den Ersatz ihrer nach⸗ Arbeitsverhältnisse zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen,

. . 1 . 1— 28 ; iejeni Kitgli Aufsichtsraths, welche am den Vorschriften des §. 71 des Gesetzes gewählt. In gleicher weisli b Ausl ür Reisek G 8 s auf Verlangen des Ausschusses außer⸗ gefallen ist. Stimmen, welche auf nicht Wählbare fallen, oder Diejenigen Mitglieder des h 1 sch des 8 s Gesetzes g 2. lei ichen aaren Auslagen für Reisekosten und außerdem als sind berechtigt, durch Einkleben eines entsprechenben Beeees Fenenehas 5 zu veranstakten. 29 1 sr9n 28 Gewählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht mitgezählt. Erscheinen verhindert sind, haben dies % 21. en ö“ U. Seeeaee je [10‧ Hülfsbeisitzer, Entschädigung für Wohnungs⸗ und Zehrungskosten, ohne Rück⸗ von Marken in die Quittungskarte in Uhhraben des §. 109 998) 854 12 Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu des Aufsichtsraths thunlichst frühzeitig mitzut e 2* Für müssen veva bls e iedsgerichts ihren Wohnort haben sicht auf den ihnen erwachsenden Zeitverlust, für jeden Tag, Absatz 1 des Gesetzes die Versicherungsbeiträge statt der ““ §. 10. Rvoghad die Behinderten sind die Ersatzmänner nach der Se. 1 . mi 8 gos 1 1b an welchem sie außerhalb ihres Wohnorts thätig sind, [12]/ geber im Voraus zu entrichten. Denjenigen Versicherten 8 nh ine . Angelegenheiten, welche nicht gemäß §. 10 des Statuts folge ihrer Wahl einzuladen, sofern denselben die Ladung ie Wahl erfolgt in der ersten auf die Genehmigung Mark Tagegelder. welche auf Grund dieser Er ächti die vollen Woche 2 eeee enstä . tzeiti stellt werden kann, daß sie der Ladung ddes Statuts folgenden Versammlung des Ausschusses und t b itra tri maestigung die vollen Wochen I111“ der Nersicherunne- —sals Berathungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt so rechtzeitig zuge . chusses Die Vertreter der Versicherten erhalten: beiträge selbst entrichtet haben, steht gegen die nach §. 100 des Der Ausschuß wird von dem Vorstande der Versicherungs⸗ worden sind, dürfen zur Beschlußfassung nur zugelassen werden, Folge leisten können. Gs hn 1 8 d 8 bö“ fünfjährigen ) als Entschädigung für Reisekosten: Gesetzes zur Entrichtung der Beiträge verpflichteten Arbeit⸗ anstalt mindestens [2†¼ Wochen .. Tage] vor dem Ver⸗ wenn aus der Mitte der Versammlung kein Widerspruch erfolgt. Jede auf solche Weise berufene Versammlung des Aufsichtse⸗ ah Färtüs 8 zunächst vorangehanden ordentlichen Versamm⸗ a. bei Reisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen geber der Anspruch auf Erstattung der Hälfte der entrichteten handlungstage durch schriftliche Einladung der einzelnen Mit⸗ Die Verhandlung und Beschlußfassung über Anträge auf Be⸗ raths ist [,sofern mindestens 13] Mitglieder anwesend sind,] Hg ung ees Ausschusses (§. 1 des Statuts). 8 zurückgelegt werden können, für jedes Kilometer der Beiträge zu. glieder Bei der Berufung ist die Tagesordnung rufung einer außerordentlichen Versammlung des Ausschusses Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder und 8 ne 1 1 . 23. Hinreise und für jedes Kilometer der Rückreise Durch den Vorstand der Versicherungsanstalt kann diese mitzutheilen. ist jedoch jederzeit zulässig. Rücksicht darauf, ob Vertreter der Arbeitgeber und der Ver⸗ —. Die Reihenfolge, in welcher die Beisitzer an den einzelnen [5] Pfennig; Berechtigung und der aus derselben sich ergebende Anspruch Auf Verlangen des Reichs⸗ (oder Landes⸗] Versicherungs⸗ ““ Sblam ssicherten in gleicher Anzahl vertreten sind, beschlußfähig. 8e Sitzungen theilnehmen, wird durch das Loos im Voraus be⸗ b. bet Reisen, welche nicht auf Eisenbahnen oder auf gegen die Arbeitgeber auf einzelne besonders zu bezeichnende amts, des Staatskommissars, des Aufsichtsraths oder von BQufsichtsrath.1) ) Vorschriften der §§. 10 Absatz 5, 12 Absatz 3 bis 5, un Am. stimmt. Wird zu einzelnen Sitzungen die Zuziehung anderer Dampfschiffen zurückgelegt werden können, [20] für Klassen von Versicherten beschränkt werden, solange dch mindestens [drei Vierteln] der Mitglieder des Ausschusses sind V 181 F9 molN. 888 9. 7590 Festr 132 8688 finden entsprechende Anwendung. als der zunächst berufenen Beisitzer erforderlich, so erfolgt die⸗ jedes Kilometer der Hinreise und jedes Kilometer der Bundesrath weitergehende Beschlüsse gefaßt W11*“ auf die Tagesordnung der Versammlung, nach⸗ §. 14. 8 08 torbulübe 1eIn 186 ldS, 100 zun 8 aus der Zahl der Hülfsbeisitzer nach der gleichfalls durch Rückreise [20] ₰. 982

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träglich, auch solche in den Geschäftskreis der Versicherungs⸗ Bestellung. Vertrauensmänner. Sn za9e vn. 800, 5 as Loos im Voraus zu bestimmenden Reihenfolge. Dabei wird in allen Fällen die nächste fahrbare Straßen⸗ ür diejenigen Versi 584 1 den Ausschuß von den bezeichneten Stellen gewünscht wird. Arbeitgeber und der Versicherten. iese Vertreter werden eeh- Aü91 8 Hannah Zuziehung Proto W 2) als Ersatz sonstiger baaren Auslagen für einen halben kasse oder der Gemeindekrankenversicherung soder einer Das 1. muß jedoch spätestens eine Woche vor dem vom Ausschuß saus seiner Mitte, sund zwar zu gleichen h e eeeee sstetung. n. gu rs416 n 10. Ant ine 1 erung in der bestimmten enlen kann auf Tag [1] ℳ, für einen ganzen Tag [2 ℳ, sowie für landesrechtlichen Einrichtung ähnlicher Art] angehören angesetzten Versammlungstage schriftlich gestellt sein. Er⸗ Theilen von den Vertretern der Arbeitgeber und den Vertre⸗ Die Bezirke der Vertrauensmänner werden durch den ntnge v dem rfisenden bewilligt werden. Die Beisitzer 5 nothwendig gewordene Uebernachtung einen weiteren sind die Beiträge abweichend von der Vorschrift des Diejenigen Mitglieder des Ausschu ⸗, 8e. Fgah r⸗ tern der Versicherten,]] saus der Zahl der in der Versiche⸗ Vorstand] (Ausschuß [Aufsichtsrath] [nach Anhörung des un. fs vcüsiter siß fur Esferdern des Vorsitzenden ver⸗ 8 deeag von [31 ℳ; 1 §. 109 Absatz 1 des Gesetzes durch die Organe dieser Kassen scheinen verhindert sind, haben dies dem Viftesn . dan 18 rungsanstalt versicherten, nach §. des Gesetzes wählbaren Vorstandes [Ausschu es] [Aufsichtsraths)]] festgesetzt. 8 ve. n an ehhe a 8 en durch das Loos oder durch 4 ) dige hnen nachweislich entgangenen baaren Arbeits⸗ beziehungsweise durch die Verwaltung der Gemeindekranken⸗ standes thunlichst frühzeitig thtt c ten. Für die Behin 88 ten Personen] gemäß §. 13 dieses Statuts gewählt. Für jeden Bezirk sind aus dem Kreise der rbeitgeber heso⸗ ere Bewilligung des Vorsitzenden festgesetzten Sitzungen verdienst zum vollen Betrage, mindestens aber zur Höhe versicherung [oder der landesrechtlichen Einrichtung ähnlicher ind die Ersatzmänner nach der Reihenfolge ihrer Wah ein⸗ Für jedes Mitglied sind in gleicher Weise ein erster und und der Versicherten mindestens je ein Vertrauensmann ssowie 1 hei zunehmen. 1e h 18 138 qh. von täglich [1] ℳ. Art] für Rechnung der Versicherungsanstalt von den Arbeit⸗ E111“ Ladang noch Lenechtgeiths in. ein zweiter Ersatzmann zu wählen, welche dasselbe in Behin⸗ je ein serster und ein zweiter/ Ersatzmann] zu bestellen, [welcher 11““ te detu vässr.] Die Anwei §. 26. 1 gebern einzuziehen. Die Organe der genannten Kassen be⸗ gestellt werden kann, daß sie der Ladung Folge leisten 1“” derungsfällen zu vertreten und im Falle des Ausscheidens für [welche den Vertrauensmann in zu vertreten A-çLbblehnung von Wahlen. zirnsts98, 30 chja 1 ie Anweisungen der nach §. 25 zu gewährenden Ver⸗ ziehungsweise die Verwaltung der Gemeindekrankenversicherung Jede auf solche Weise berufene Ver ammlung 889 lss den Rest der Wahlperiode in der Reihenfolge ihrer Wahl ein⸗ und im Falle des Ausscheidens für denselben sin der Reihen⸗ 8 kroch 6. 24 senae 89 Ie i wecgen, er g1gen. für die unbesoldeteten Mitglieder des Vor⸗ loder landesrechtlichen Einrichtun ähnlicher Art] haben die schusses ist (vorbehaltlich der Bestimmungen im §. 85 zutreten haben. . 3 folge ihrer Bestellung] einzutreten hat [haben].] Die Ver⸗ 1o. :28 Loralls ee ver8 sunn es, die Mitglieder des Ausschusses sund des Aufsichtsraths’, den eingezogenen Beiträgen entsprechenden Marken in die Statuts] sohne Rücksicht auf die Zahl der a. 1 2 Die Mitglieder des Aufsichtsraths und ihre Ersatzmänner trauensmänner und ihre Ersatzmänner] müssen den Anforde: (Arbeitgeber der nach Maßgabe des Gesetzes versicherten sowie für die Vertrauensmänner durch den Vorstand der Ver⸗ Quittungskarten der Versicherten einzukleben ²) und diese Mar⸗ glieder und] sohne Rücksicht darauf, ob Vertreter der Ar 6 müssen am Sitze der Versicherungsanstalt oder in einer Ent⸗ rungen des h 50 des Gesetzes genügen. Personen, sowie bevollmächtigte Betriebsleiter solcher Arbeit⸗ sicherungsanstalt, für die Schiedsgerichtsbeisitzer durch den Vor⸗ ken, sofern der Bundesrath über deren Entwerthung Bestim⸗ bebcs und der Versicherten in gleicher 2 8 Fesche 69 1 „fernung von [5] Kilometer von demselben ihren Wohnsitz Die Bestellung der Vertrauensmänner sund ihrer Ersatz⸗ geber können die Wahlen zu unbesoldeten Mitgliedern des sitzenden des Schiedsgerichts. mung getroffen hat (§. 109 des Gesetzes), nach Maßgabe eschlußfähig [, sofern mindestens 4] Fnß e be laß— haben.é Die Wähl erfolgt [für die Dauer der fünfjährigen männer] liegt dem Vorstande der Versicherungsanstalt ob; Borstandes, zu Mitgliedern des Ausschusses und des Aufsichts⸗ 1 8, 27. 3 dieser Bestimmungen zu entwerthen. wesend sind]. [Ist die Versammlung 8 ht —9 uß⸗ Wahlperiode des Ausschusses] sauf [4] Jahre]. Die Aus⸗ derselbe bestimmt deren Amtsdauer. raths, zu Vertrauensmännern und Schiedsgerichtsbeisitzern ab⸗ 8 Die anweisende Stelle ist berechtigt, die Anweisung der Den bezeichneten Stellen hat die Versicherungsanstalt fähig, so kann über die derselben vorge fEün egen⸗ scheidenden können wiedergewählt werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, daß k lehnen: 3 Bergütungen für Vertreter der Versicherten, welche in einem hierfür eine Vergütung zu gewä ren; dieselbe wird von der stände eine anderweit berufene zweite Versamm - §. 15. cbffns die Bezirke, Namen und Wohnorte der Vertrauens⸗ 1) aus denselben Gründen, aus welchen die Ablehnung die Versicherungspflicht begründenden Arbeits⸗ oder Dienst⸗ Landes⸗Centralbehörde festgesetzt) Rücksicht auf die Zahl der gültig be⸗ Obliegenheiten und Befugnisse. männer l[und ihrer Ersatzmänner] sowie alle hierbei vor⸗ des Amts als Vormund zulässig ist; der Führung einer F stehen, abzulehnen, sofern sich ergiebt, daß dieselben .341 schließen, sofern hierauf bei der Berufung hingewiesen Aufsichtsrath hat die Geschäftsführung des kommenden Veränderungen in einer den örtlichen Verhältnissen Vormundschaft steht die Wahrnehmung eines auf Grund in dem einzelnen Falle ihre Arbeitgeber von der Berufung (Für diejenigen Versicherten, welche einer der im §. 33

worden ist.] Der des betreffenden Bezirks entsprechenden Weise zur allgemeinen dder Unfallversicherungsgesetze übertragenen Ehrenamts zur entegätihg ihrer Obliegenheiten nicht in Kenntniß gesetzt dieses Statuts bezeichneten Kassen beziehungsweise einer Ge⸗

ie Verh en fi am Sitze der Versicherungs⸗ Vorstandes zu überwachen. Er ist insbesondere be⸗ 5. b 1 Fr ben. 1 e eine vnod sees Ae hhes. bfeaene Na t Ffescrchg⸗ fugt, die Berufung des Ausschusses zu so⸗ Kenntniß gebracht, auch der für den betreffenden Bezirk zu⸗ gleich: ) Habeh meindekrankenversicherung soder landesrechtlichen Einrichtung

.““ verUft 8 ändi örde mitgetheilt werden. wenn sie zur Zeit der Wahl das 65. Lebensjahr II111X“X“ a ; 57

w-bkäeald ihm dies im Interesse der Versicherungsanstalt er⸗ ständigen unteren Verwaltungsbehör ö 1 1 lähnlicher Art] nicht angehören, sind die Beiträge abweichend

§. 11. ““ 1““ fordexüch eesheim o. ist Us 18 §. 19. 8 segres ascelhemedevhar vfleann Acanf 1- V Aufstellung und Abnahme der Jahresrechnung.*) svoon der Vorschrift des §. 109 Absatz 1 des Gesetzes der 8 Alljährlich, und zwar (vor Ablauf des [vierten) Monats, einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder unter Zuziehung Obliegenheiten und Befugnisse. . 8 41 8

welcher 86 bn. wineans 9 gemäß §. 92 gierte 1 des Ge⸗ 85 Bho neet h des Vorstandes oder eines von demselben z9 CE liegt ob: fugniss 82 ahlperiode] vollenden würden;

setzes von dem Rechnungsbureau mitzutheilenden Schluß⸗ bezeichnenden Beamten in den gewöhnlichen Geschäftsstunden 1—

nachweisung folgt,] sspätestens im Monat [November]], findet an Ort und Stelle die Bücher und Akten der Versicherungs⸗

eine ordentliche Versammlung des Ausschusses statt. Der⸗ anstalt einzusehen und an Kassenrevisionen theilzunehmen.

selben ist die Jahresrechnung zur Prüfung und Der Vorsitzende des Vorstandes ist verp ichtet, auf Verlangen

etwaigen Aufstellung von Erinnerungen vorzulegen. Die des Aufsichtsraths außerordentliche Ka enrevisionen zu ver⸗

Jahresrechunung muß durch 3] Delegirte des Aus⸗ anstalten. S

schusses vorgeprüft worden sein. 1) Diese Delegirten

werden in der ersten auf die Genehmigung des Statuts Dem Aufsichtsrath liegt ferner ob:

8 L1“*“ Ptlich⸗ Venfichs mmngsafistalt für Kischnung 168 1— 8 1 6 “*“ gsanstalt von den Arbeitgebern einzuziehen (vergl. 1“ wenn sie zu den Beamten des Reichs, der Bundes⸗ Ueber die gesammte Geschäftsverwaltung, eines jeden Bersicherung 3 1) die gutachtliche Aeußerung über Anträge auf Bewilli⸗ staaten und der Kommunalverwaltungen, zu den Rechnungsjahres hat der Vorstand vor [Ablauf des svierten 1eeee Fis ant Chdeelöchi densFh te ö“ gung!) von Invalidenrenten sowie über die Entziehung) Religionsdienern, zu den Mitgliedern einer deutschen Monats, welcher auf den Eingang der von dem Rechnungs⸗ schriften des §. 33 des Statuts entsprechende Anwendung. dderselben; 1 gesetzgebenden Versammlung oder zu den Militär⸗ bureau E“ Schlußnachweisung über die Vorschüsse 1 35 8 2) die [Theilnahme an der] Ueberwachung der Befolgung personen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine der Postverwaltungen folgt,) dem Zusammentreten der ordent⸗ [Die Besti d 28. 36. bestellen (§. 34 der zum Zweck der Kontrole von der Versicherungs⸗ gehören, wenn sie als praktische Aerzte oder als Apotheker lichen Jahresversammlung des Ausschusses (vergl. §. 11 des Stathts) 1 ich ;. e f 5 88 sh d aanstalt erlassenen Vorschriften; oohne Gehülfen thätig sind. Statuts) eine Rechnung nebst einer Uebersicht über das am Vorstande ber Versicher fücerer 8 ermn eng iegt dem 3) die Ueberwachung derjenigen Personen, welchen wegen Die auf Grund des Gesetzes der Versicherungspflicht unter: Schlusse des Rechnungsjahres vorhandene Vermögen einschließ⸗ der höheren Verwaltungsbehörde 8. 112 de8

folgenden Versammlung des Ausschusses und demnächst jedes⸗ [1) die Mitwirkung bei der] Festsetzung der Bezirke der dauernder (§. 9 Absatz 2 des Gesetzes) oder vorüber⸗ liegenden Personen sind zur Ablehnung von Wahlen [zu un⸗ lich des Reservefonds aufzustellen. Bei Aufstellung der Rech⸗ können die bliegenheiten der örllichen Hebesedeh

,n ehender (§. 10 a. a. O.) Erwerbsunfähigkeit eine besoldeten Mitgliedern des Vorstandes, zu Mitgliedern des Aus⸗ nung und der Vermögensübersicht sind insbesondere folgende 5 1 I; mal in der ordentlichen Versammlung für das folgende Jahr 11““ 2 des, pie Peß 8 SHTE bewilligt worden ist, sowie die Erstattung chusses und des Auffichteraths sowie zu . vttxaoe. zmännern ohne Vorschriften anzuwenden: 9 s folg 8 Eetceet Basbrhen oder anderen öffentlichen nach Maßgabe des §. 13 dieses Statuts gewählt.] [Mindestens [2) nach Anhörung des Fstgn 66 be Festsetzung 1 8 b einer Anzeige an den Vorstand, Falls in den Verhält⸗ ngabe von Gründen berechtigt, und zwar auch dann, wenn 1) Werthpapiere, welche einen Börsenpreis haben, dürfen eh. 1gg. 4 Vorständen von Krankenkassen!) oder den Ver⸗ je einer der Delegirten muß Vertreter der Arbeitgeber be⸗ Fenfte mtede bantlan e füh ie na 9 §. 1 bc. 8 u nissen des Empfängers einer Invalidenrente eine Ver⸗ sie ihrerseits als Arbeitgeber versi cherungspflichtige Personen höchstens zu bem Börsenpreise zur Zeit der Aufstellung, wa e 1 Gemeindekrankenversicherung soder landes⸗ ziehungsweise der Versicherten sein.] dem Vorstande angehörenden nicht eamteten Per onen, änderung eingetreten ist, welche denselben nicht mehr 1 nicht bloß vorübergehend beschäftigen.)) (Vie Wahl zu Bei⸗ soofern dieser jedoch den Anschaffungspreis übersteigt rechtlichen inrichtungen ähnlicher Art] übertragen werden,

Außerordentliche Versammlungen des Ausschusses kann soweit denselben Besoldungen zu gewähren sind;] als dauernd erwerbsunfähig oder in den im §. 10 a. a. O. sitzern der Schiedsgerichte können sie jedoch nur unter den höchstens zu letzterem angesetzt werden; „sofern dieselben hiermit einverstanden sind. Den bezeichneten der Vorstand der Versicherungsanstalt berufen, sobald ihm [3) die Beschlußfassung . ob und in welcher Zahl vpoorgesehenen Fällen nicht mehr als erwerbsunfähig er⸗ im Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen ablehnen.)] 2) andere Vermögensgegenstände sind höchstens zu dem Stellen hat die Versicherungsanstalt eine Vergütung su dies im Interesse der letzteren erforderlich erscheint. besondere Beamte der Ver icherungsanstalt vhe Nen scheinen läßt; [Haben versicherun gspflichtige Personen die vezei mrteten Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreise anzusetzen; gewähren; dieselbe wird von der Landes⸗Centralbehörde fest⸗ E1114“ E“ 1 e vollister welchen Bedingungen die Anstellung Frsttstäne Fem gfite on 8. 12 eG Wahlen angenommen, so können sie das übernommene Ehren⸗ 3) 8 fonesge Gegenstände, welche gesetzt. §. 362)

dorsi 1 vesz1 62 ; ommenden Erkrankungen von Versicherten, sofern als amt innerhalb der Wahlperiode nur dann niederle en, wenn Dauernd zum Geschäftsbetrieb der Versicherungsanstalt ZE“ 3 1 andes⸗ Versicherungsamt, dem Staatskommissar, dem Auf⸗ [4) die Vorprüfung der Jahresrechnung und die Auf⸗ Folge der Krankheit Erwerbsunfähigkeit zu besorgen I ihnen einer der im vper 1 bezeichneten Ablehnungsgründe bestimmt sind, dürfen ohne öß Die ö“ Iesaon ncte Ses ene t⸗ 6

ichtsrath] oder von mindestens (drei Viertheilen der] Mit⸗ stellung von Erinnerungen gegen dieselbe, ssowie die sst, welche einen Anspruch auf Invalidenrente begründet; I zur Seite steht geringeren Werth zu dem Anschaffungs⸗ ul ziehung der 1 g 1 z 1 8 gs⸗ oder Her⸗ ; glieder des Ausschusses unter Angabe der Gegenstände, welche Vorprüfung des Jahreshaushalts;]] die Entgegennahme von Anträgen auf Rückerstattung Die Wiederwahl kann für leine! Wahlperiode abgelehnt seellungspreise angesetzt werden, sosfern ein ver ze Peastenung. 88” den vnb e 8

dem Ausschuß zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen, [5) die Beschlußfassung über die Haangrifrnahmne des von Beiträgen (8§. 30 und 31, a. a. O.), die Auf⸗ 164“*“*“ Abnutzung gleichkommender Betrag in Abzug gerraeßt venseg

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riftlich verlangt wird und diese Gegenstände in den Ge⸗ Reeservefonds oder dessen Zinsen, sowie über die Ver⸗ 8 11616“3“ s 1 veüfsasche der Versicherungsanstall gehören. e eines etwaigen Fehlbetrags desselben auf die klärung des Sachverhalts sowie die Weitergabe solcher . 1 1“ beee odder ein derselben entsprechender Erneuerungsfonds in 1 §. 37. ¹) 1 nüchsten Beitragsperioden;] 1 Anträge von dem Vorstand unter Abgabe einer gut⸗ Ersatz für baare Auslagen und für entgangenen Ansatz gebracht wird; . Die Arbeitgeber der im §. 34 §. 12. 6) di Worb eegg 58 Besch lußfassung [des Ausschusses achtlichen Aeußerung; 3 Arbeitsverdienst.) 5 4) die Verwaltungskosten müssen ihrem vollen Betrage gin⸗. g Für sjede Wahlperiode] jie lein] Jahr) wird von dem 8 18 Uhehe etacesder eeg en auf Ge veh rinans Fener 6) die Erstattung einer Angeige über die zu ihrer Kenntniß 9 .“ nach in der Jahresrechnung als Ausgabe erscheinen. Ausschuß aus seiner Mitte ein Lerl Jahr und mindestes 198 der Vorschrift des 8. 9899 Absatz 1 des Gesetzes ben gaengen, pün⸗ g 3 15 Feg auf Rente 1 111“ §. 25. I1 d0s . ücsschscetüs sind zu veröffentlichen (. 31 schäftigung bei der Hebestelle anzumelden und spätestens am 4 9 9 5 4 ; ; 8 88* . 9 985 . . 8 v 35t4 seanonceräcoase ve. Fahlhemen werden (von dem⸗ Ben enef Seis Wertretung der Versicherungsanstalt vor dem [Die unbefoldeten Mitglieder des Vorstandes,] die Mit⸗ S. 29. Vertond) Reberigang välber gaf thang nh selben aus der Mitte des Ausschusses] [von dem Ausschuß die Beschlußfassung über Anträge von Mitgliedern des Schiedsgericht auf Grund besonderen Auftrages des glieder des Ausschusses und des Aufsichtsrathss, die Ver⸗ Den mit der Vorprüfung der Jahresrechnung beauf⸗ die An⸗ und Abmeldungen zu erfolgen haben Vorschriften zu aus seiner Mitte für die Dauer sje einer zong [der Aufsichtsraths, soweit diese Anträge Gegenstände be⸗ Vorstandes.) 1““ R. na. 11“ siger, nha g g Risfren elegicen des. Vintsehusses, Cr. 9981 fen,s. erlassen 8 isitze 1 ift⸗ h Versi 2 ““ rsa eisekosten, soweit die Reise auf Eisen⸗ b b 8 3 Vb 8 Aug 8. Arbeitgeber, welche di

Wahlperiode 8 eines Jahres] [[2] Beisitzer und] [1] Schrif treffen, welche zum Geschäftskreise der Versicherungs 5 20 bahnen oder Dampfschiffen zurückgelegt werden kann, mit der im §. 15 bezeichneten Maßgabe die Einsicht der Bücher dem Vorflanbe der b“ 1b

1 bezeichneten Versicherten sind verpflichtet, jede von ihnen beschäftigte versicherte Person spätestens am [dritten) Tage nach dem Beginn der Be⸗

führer bestellt. anstalt gehören;] 1 W. 1 b 1 d A Versi ie di Der Vorsitzende des Ausschusses oder 1. Stellvertreter 3) die Berathung und Beschlußfassung über alle Angelegen⸗ Die Vertrauensmänner sin2 ferner verpflichtet, die Arbeit⸗ die Kosten eines Billets II. Klasse, bei Dampfschiffen 8 8 tsn ee ehegfeceraheser talt hes e üsaserersnchen

at die Verhandlungen des Ausschusses zu eröffnen, zu leiten und heiten, welche dem Aufsichtsrath zu diesem Zweck vom geber und die Versicherten bei Erfüllung der ihnen nach dem I. Klasse, für die Hinreise und die Rückreise, sowie 3 für Zu §. 32. 89 6 schließen. Derselbe istbefugt, Ausschußmitgliedern, welche seinen Reichs⸗ lober Landes⸗ Ffice an hcn Staats⸗ Gesetze obliegenden Verpflichtungen auf Erfordern zu unter⸗ jeden Ab⸗ und Zugang, im Uebrigen den Betrag der für die papieren zu gestatten. 1 ¹) Bestimmungen der im §. 32 bezeichneten Art können auch zur Leitung der Verhandlung oder zur Aufrechterhaltung der kommissar, dem Ausschuß oder dem Vorstande vorgelegt stützen, sowie den Versicherten und ihren Hinterbliebenen über Beförderung nachweislich erforderlich gewesenen baaren Aus⸗ se dmcsir⸗ durch den Bundesrath getroffen werden (§. 111 des Gesetzes).

Ruhe und Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge werden.) ihr Verhalten bei Geltendmachung der aus dem Gesetze her⸗ lagen vergütet. Dabei wird jedesmal die kürzeste fahrbare Reeservefonds. ““ Zu §. 33. leisten, das Wort zu entziehen oder sie aus dem Versamm⸗ [9 geleiteten Ansprüche mit Auskunft und Rath beizustehen. 11 Straßenverbindung zu Grunde gelegt. §. 30 ¹) Bestimmungen der in 8§. 33 bis 38 dieses Statuts bezeich⸗ lungsraum zu verweisen. Solange ein Vorsitzender oder ein h“ 6. 17 X“ Die Vertrauensmänner haben den Vorstand der vI Als Ersatz sonstiger baaren Auslagen, welche 1I1“ 1 8 leten 8 abaveg abgesehen von der dem Reichs⸗(Landes⸗) Ver⸗

Stellvertreter desselben nicht vorhanden ist, werden dessen Ob⸗ I1““ 2 dngisers 2sg 79 9% sicherungsanstalt bei der Durchführung des Gesetzes und diesees ihnen bei Wahrnehmung der Geschäfte der Versicherungs⸗ [Der Reservefonds ist bis auf die Ppophelte. Höhe des 8 gng am 8 segehbef Genehmigung des Statuts (§. 56 des liegenheiten von dem Vorsitzenden des Vorstandes wahr⸗ . Geschä tsordnung. 1792; er Statuts nach Kräften zu unterstützen. Sie haben ihm zu anstalten erwachsen, erhalten [die bezeichneten Personen für gesetzlich vorgeschriebenen Betrages also bis auf 40 Pro⸗ (e 189 des Fefebeson En snfFütigung 79 E“ genommen. ¹) Her Fühet aus seiner Mitte fa 88 venes diesem Behuf auch unaufgefordert alle Mittheilungen zu:- I eeinen halben Tag [2] ℳ, für einen ganzen Tag [4] ℳ, sowie at des Kapitalwerthes der in den ersten 10 Jahren der L1“ Centralbrbetbe. nön 8 1 fr Ce asehes

Außer den Vertretern der Landes⸗Centralbehörden sowie von 6. e hren] einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden kommen zu lassen, welche für den Geschäftsbetrieb der Ver.- siir jede nothwendig gewordene Uebernachtung einen weiteren Versicherungsanstalt zur Last fallenden Renten su. err der höheren Verwaltungsbehörde durch statutarische Bestimmung eines

der weiteren Kommunalverbände, für deren Bezirke die Ver⸗ nden. icherungsanstalt von Wichtigkeit sind. 98t Betrag von [4] . an höhen. ¹) Die Beiträge sind bei ihrer anderweiten weiteren Ko lverbandes oder ei S. Bezi sicherungsanstalt vere 8 8 dem 16 des 4 den Bescrsthende hat den Aufsichtsrath zu berufen, so oft ficherungsans chtig 5 1 87982 [a. Vertreter der Versicherten für einen halben Tag [1] ℳ, (§S. 96 bis 98 des Gesetzes) so zu bemess⸗ getre en verbandes oder einer Gemeinde für deren Bezirk

ichs⸗ (u Landes⸗ h 8 t rdern. Eine Berufung muß (binnen (3 Fethertach 1h atae . für einen ganzen Tag [2 ℳ, sowie für jede noth⸗ fonds diesen Betrag späütestens ³) Sofern sich ein Bedürfniß herausstellen sollte, Vor⸗ e Ferschs ennssannt, 11 Wochen] erfolgen, wenn dies von dem Reichs⸗ soher Landes⸗ Zedem Vertrauensmann [und Ersatzmann] ist eine Dien wendig gepo en cagel tung einen st. se Behach tragsperiode erreicht hat.)] 8 sorge zu treffen, daß die Uhfnic, ber den ha dem Ein⸗ lund des Aufsichtsraths] an den Berathungen des Ausschusses Versicherungsamt, dem Staatskommissar, der Hälfte) seiner Mit⸗ anweisung auszuhändigen, welche über die Befugnisse un von [3] ℳ; di ss 18 t 9 8 11““ sauge der Beiträge betrauten Organen der Krankenkassen ꝛc. mit berathender Stimme theilnehmen. Dasselbe gilt von den⸗ glieder, dem Ausschuß oder dem Vorstande der Versicherungsanstalt. Obliegenheiten der Vertrauensmänner Auskunft giebt. Die b. Vertreter der Arbeitgeber ssowie sonstige nicht zu den 11“ 8. II11“ Quittungskarten Behufs Einklebung der Marken rechtzeitig vor⸗ jenigen Beamten der Versicherungsanstalt, welche der Vor⸗ unter Angabe der Berathungsgegenstände schriftlich verlangt selbe ist mit dem Namen und der Angabe des Wohnorts de Perrrretern der Verscherten gehörende nichtbeamtete 8 öH“ Feccdit hetresend Anerdnung acf Grund des ., 136 des stzende des Vorstandes dazu bestimmt; diese können mit der wird und diese Gegenstände in den Geschäftskreis der Ver⸗ Vertrauensmanns soder Ersatzmanns] zu versehen und von Mittllieder des Vorstandes), [wenn sie außerhalb ihres E68. §. 31. ö“ dis süüt hehe en Tgeschus besonders beschlossen Serittfußrung hetvatt we . . diese Personen müssen sicherungsanstalt gehören. - dem Vorstande der Versicherungsanstalt auszustellen. Sie Wohnorts lan Sitzungen theilzunehmen haben oder als Die Bekanntmachungen der Versicherungsanstalt plgen z) Vergl. 8. 112 Tr n8; 8 1ncn 2 auf ihren Antrag jederzeit gehört werden. Bei der Berufung ist die Tagesordnung mitzutheilen. dient zugleich als Legitimation. 2 Pertrauensmänner] thätig sind], für jeden halben Tag vorbehaltlich der weitergehenden Bestimmung des §. 18 Absatz 4 Zu §, 34 1 ie gefaßten Beschlüsse sind unter Angabe des Tages Auf Verlangen des Reichs⸗ soder Landes⸗ Versicherungs⸗ Mit den aus dieser veecg häsang sich ergebenden Maß⸗ bb, ., für jeden ganzen Tag [6] ℳ, sowie für jede dieses Statuts in: 1 ¹) Vergl. die Anmerkung zu §. 33 dieses Statuts. Bestim⸗ der Sitzung und des Namens der Anwesenden in ein Proto⸗ amts, des Staatskommissars, des Vorstandes der Ver⸗ gaben sind die Vertrauensmänner be ugt, von den een g nothwendig gewordene Uebernachtung einen weiteren 1) [denjenigen Blättern, welche zu den erösferat chungen mungen der in §§. 33 und 34 des Statuts bezeichneten Art können zanf eschäftigung, sowie von Betrag von [6] ℳ] der höheren Verwaltungsbehörden, über deren Bezirke sowohl zufammen wie einzeln aufgenommen werden, Schriftführer] zu unterzeichnen. . der Mitglieder des Aufsichtsrathsz sind auf die Arbeitgebern und Versicherten Behufs Ausübung der Kontrole Außer den im Absatz 1 und 2 bezeichneten Bezügen wird sich die Versicherungsanstalt erstreckt, bestimmt ,8 Zu § 35. 1992 280 8,4 H le, e. 9 und Herbeiführung der etwa erforderlichen Berichtigungen den Vertretern der Versicherten der ihnen nachweislich ent⸗: außerdem in:] *) Bergh 8.,97, des Gesetzentwurfs und dessen Begründung (Sten. 918, S . Zet w6 686 Zu §. 13. 441424*“ gaen hüelg ttt Hung die Aushändigung der Quittungskarte u 8 ngene Arbeitsverdienst zum vollen Betrage, mindestens 2) is daa. h 9 it einfacher Mehrheit i ¹) Vergl. §. 53 des Gesetzes. b“ verlangen. 8 1 aber zur Höhe ägli ü 4 Zu §. 36. der ersünn na eefae g te. ghasach baug aff 2 1 1n 6 8 ckehrsttanehden können zu Kontrolbeamten²) der Ver⸗ V Arbezurbe⸗ Laber gec.,nn . Vrcgschäbideng. eüFürrerrder 11 . d ee emeedang zu §. 33 dieses Fgent. e nsn güe. und Sitzenbleiben] [durch Erheben der Hände). Im Falle der ) Ein Aufsichtsrath kann für jede Versicherungsanstalt gebildet J“ bestellt werden 1— verlust u. s. w.) nicht gewährt. 39 8, Fear. §. 62 des Geseßes. 2 1g Stonsi ehc gi9 K 8 8 9 1 1j es et ut nur aufnehmen, wenn dasselbe auch die

Zu §. 11. 111111111164““““ nicht angehören (§. 51 Absatz 1 des Gesetzes). ¹) Vergl. 75 Absatz 1 des Gesetzes. 88 8 m. Zu §. 22. 9 899 e 67 3 Ins im Statut nur Bestimmungen zu treffen, soweit hierüber nicht von d 89 eegh de Anmerkung zu §. 33 dieses Statuts. Bestimmungen

*) Die Vorprüfung der Jahregrechnung kann auch dem Aufsichts 2) Die Anzahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten ²) Vergl. 8 33, 75 Absatz 1, 85 des Gesetztez. )) Vergl. §. 71 des Gesezezs. e 98 Ir 8s der zuständigen reeerer Bestimmungen getroffen werden Statut 80 r Eetnn cen⸗ Lrp nng elaehf, wenn sas

rath werden, vergl. §. 16 des Statuts. muß gleich sein (§. 51 Absatz 2 des Gesetzes). 8 19 8 zste z0 Zu §. 21. . 34 §. 24. (§§. 54 Ziffer 8, 64 Ziffer 4 des Gesetzes). eSerartige Bestimmungen (§. 37 des Statuts) sind insbesondere bei

Zu §. 12. 21 8 I §. 15. ) Vergl. 8 126 Absatz 2 des Geseteaeszs. „) Vergl. §. 60 des Gesetez. vesixn . Zu §. 30. hunständigen, häufig wechselnden Arbeitern wegen der für die Arbeit⸗ ¹) Vergl. §. 57 des Gesetzes. 1“*“ ²) Vergl. §. 126 Absatz 1 des Gesetzs. *¹) Vergl. §. 52 des Gesetzzz. 8 ¹) Vergl. §. 21 Absatz 2 des Gesetzez. geber hieraus erwachsenden Belästigungen bedenklich.

kollbuch einzutragen und von dem Vorsitzenden [sowie dem sicherungsanstalt, [des Ausschusses;, svon (drei Vierteln] Auskunft über Ort und Dauer ihrer