dem auf den 7. November 1890, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalles
August Adelbert Florenz Gentschel für todt erklärt und sein Vermögen der Antrag⸗ stellerin resp. Denjenigen, welche sich sonst als seine nächsten Erben legitimiren, ohne Kaution überlassen, jeder nicht angemeldete Anspruch aber ausgeschlossen werden wird. Z
Gehren, den 22. Mai 1890. 68 Fürstliches Amtsgericht. II. Abtheilung.
Hülsemann. Inch [14504] Aufgebot.
Behufs Todeserklärung des am 1. Dezember 1835 in Markneukirchen geborenen, etwa im Jahre 1856 nach Amerika ausgewanderten Schlossers Ernst Wil⸗ helm Schiller, von dessen Leben seit Januar 1870. weder durch ihn noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ist, wird auf Antrag
1) des Messinginstrumentenmachers Carl Franz Stengel, der Frau Friederike Auguste verehel. Geigen⸗ macher Wild, geb. Stengel, der Frau Caroline Wilhelmine Böttcher Kern, geb. Stengel, der Frau Caroline Emilie verehel. Instru⸗ mentenmacher Roth, geb. Stengel, G der Frau Bertha Emma verehel. Baßmacher Heberlein, geb. Stengel, der Frau Emma Amalie verehel. Guitarren⸗ macher Otto, geb. Stengel, des Instrumentenmachers August Adolf
Wilhelm
verehel.
Stengel und des Instrumentenmachers Franz Stengel, allerseits in Markneukirchen, das Aufgebotsverfahren eröffnet und als Aufgebots⸗ termin vor dem unterzeichneten Gerichte der 1. De⸗ zember 1890, Vormittags 11 Uhr, bestimmt.
Es ergebt daher an den genannten Ernst Wilhelm Schiller die Aufforderung, spätestens in diesem Termine von seinem Leben Nachricht acher zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den Erben verabfolgt werden wird. Markneukirchen, am 17 Februar 1890.
Das Könialiche Amtsgericht. 1 Herold. [14490] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Franz Kroeplien als Testaments⸗ vollstrecker von Catharina Heitmann, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 11. April 1890 hieselbst verstorbenen Catharina Heitmann Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 14. März 1882 er⸗ richteten, am 1. Mai 1890 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung des An⸗ tragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Mon⸗ tag, 29. September 1890, 2 Uhr Nach⸗ mittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigtem — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 23. Mai 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. 8 Zur Beglaubigung: Romberg Dr, Gerichts⸗Sekretär.
1“““
“
[14491] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag der Eheleute Friedrich Johann Joachim Brauer und Louis Bertha Wilhelmine Brauer, geb. Pfennigstorff zu Güstrow, vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. J. Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den ausweise Bescheinigung des Amtsgerichts Hamburg vom 21. Februar 1890 seitens der Antragsteller mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 4. Februar 1890 hieselbst verstorbenen Wilhelm Peter Anton Friedrich Brauer (Sohnes der Antragsteller) — insbesondere auch aus dem von ihm unter der hiesigen Firma W. F. Brauer geführten Steinzeug⸗ und Porzellan⸗Geschäft — Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Montag, 29. September 1890, 2 Uhr. Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 56 anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die Be⸗ neficialerben nicht geltend gemacht werden können.
Hamburg, den 23. Mai 1890.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: — Romberg Dr., Gerichts⸗Secretair.
“
[14489] Amtsgericht Hamburg.
Das Erbschaftsamt in Verwaltung der nachsteben⸗ den Verlassenschaften, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Otto Meier, beantragt den Erlaß eines Kollektiv⸗Aufgebots:
1) Am 10. Februar 1890 verstarb hier der aus Neu⸗ barnitz, Kreis Militsch, gebürtige Ferdinand Herrmann.
Als gesetzliche Erben nehmen dessen Eltern Karl Herrmann und Beaia, geb. Preussner, zu Neubarnitz, den Nachlaß für sich in Anspruch.
2) Am 22. August 1889 verstarb hierselbst Henriette Louise, richtiger Fricderica Louise Henriette, geb. Schmidt, des Carl August Weiner, auch Weinert, welcher letzterer am 15. Dezember 1889 hierselbst todt aufgefunden ist, gewesene Ehefrau.
Als Intestat⸗Erben der Chefrau sind drei Brüder bekannt geworden, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind. Ein Bruder des verstorbenen Ehe⸗ mannes Weiner oder Weinert soll in Berlin wohnen. Sonstige Erben des letzteren sind nicht ermittelt.
3) Am 24. Januar 1890 verstarb hier der aus Karcziamupjen, Kreis Gumbinnen, gebürtige August
lassers, der Zimmermann Friedrich Drewelowsky zu Karcziamurjen, den Nachlaß für sich in Anspruch. 4) Am 28. Januar 1890 verstarb bier Susanna Sophia Friederica, geb. Behrens, des Johann Diedrich Rudolph Gröger Wittwe.
Als alleinige gesetzliche Erben nehmen vier Schwesterkinder und fünf Bruderkinder der Erb⸗ lasserin, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind den Nachlaß für sich in Anspruch.
Dieselben haben erklärt, daß ihnen nicht bekannt sei, ob von einem weiteren vorverstorbenen Bruder der Erblasserin Namens Christopher, Kinder am Leben seien.
5) Am 22. Februar 1890 verstarb hierselbst der sub cura perpetua gewesene Claus Heinrich Witt.
Als Erben sind bezeichnet: der verschollene Sohn Claus Heinrich Julius Witt und die 5 Kinder einer vorverstoörbenen verheirathet gewesenen Tochter, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind. 1t 6) Am 26. Februar 1890 verstarb hier die Wittwe des John Friedrich Brandenburg, Johanna Christine, geb. Schmidt.
Dieselbe hat in ihrem am 18. Februar 1890 er⸗ richteten, am 13. März 1890 hier publicirten Testa⸗ ment Frau Caroline Friederike Krogmann, geb. Jänike, des Friedrich Christopher Hinrich Krogmann Wittwe, zur Universalerbin berufen.
7) Am 20. Dezember 1889 verstarb hier Carl August Diedrich Schulze.
Derselbe hatte mit der Wittwe Aloisia Boldt, geb. Hochmann, am 23. April 1888 ein gemein⸗ schaftliches, nach Ableben der Wittwe Boldt am 24. Mai 1888 hierselbst publicirtes Testament er⸗ richtet, demzufolge der Längstlebende Erbe des Erst⸗ verstorbenen sein sollte.
Die Einkindschaftsmutter Wittwe Henriette Eleo⸗ nora Schulze, geb. Gotthaus, nimmt den Schulze'schen Nachlaß als nächste Erbin allein in Anspruch, nach⸗ dem die vollbürtige Schwester Johanna Christina Caroline Schulze, angeblich verehelicht gewesene Bo⸗ nath, ohne Nachkommen vor dem Erblasser ver⸗ storben ist. 8 1 8
8) Am 28. Februar 1890 verstarb hier der Kon⸗ ditor August Christian Fürst. Erben sind unbe⸗ kannt.
9) Am 16. Februar 1890 verstarb hier der aus Neuenkirchen im Lande Hadeln gebürtige Tischler Wilhelm Eduard Dieck. G Derselbe war kinderlos und hat in dem mit seiner vorverstorbenen Ehefrau Janna (oder Johanna) Dieck, geb. Bos, früheren Wittwe Dieck, am 19. März 1874 zu Protokoll des Königlichen Amtsgerichts Lehe zu Bederkesa eingereichten, von ihm am 1. Februar 1890 mit einem unbeglaubigten Anhange versehenen, am 27. Februar 1890 hier publizirten Testament unter Festsetzung der Regel „Längst Leib, Längst Gut“ zwei ersteheliche Kinder seiner genannten Ehefrau, nämlich Anna Jenette Döscher, geb. Dieck, zu einem Drittel und Johanne Catharina Stahlmann, geb. Dieck, zu zwei Dritteln zu Nacherben berufen.
10) Am 26. Februar 1890 verstarb hierselbst die unverehelichte Sophia Elise Therese Mac Donel (Macdonel).
Dieselbe soll eine an den angeblich in London wohnhaften Ingenieur Price verheirathete Schwester und einen seit vielen Jahren verschollenen Bruder als Erben hinterlassen haben.
11) Am 28. März 1890 verstarb hierselbst der Schuhmacher August Friedrich Meyer 5. April 1890 hierselbst seine hinterlassene Wittwe Miene Margaretha, geb. Niepers.
Auf Grund des am 11. Dezember 1876 vollzogenen, am 17. April 1890 hierselbst publizirten wechsel⸗
seitigen Testaments der Erblasser ist die genannte
Wittwe, als die Längstlebende, Erbin ihres Ehe⸗ mannes geworden. Den Nachlaß nimmt als einziger Intestat Erbe ein Bruder der Wittwe Meyer, Wilhelm Amandus Niepers in Anspruch. 12) Am 31. März 1889 verstarb hier Ulrike Julie Auguste Friederike Steltzer, geb. Grosse, geschiedene Riebesell und am 22. Februar 1890 deren Ehemann Wilhelm Manditz Steltzer.
In einem am 31. Oktober 1876 zu Protokoll des Erbschaftsamts eingereichten, am 16. April 1889 hierselbst publizirten gemeinschaftlichen Testamente haben die Ehegatten einander gegenseitig zu Erben eingesetzt.
Für den Fall, daß dem erstehelichen Sohne der Ehefrau Steltzer, Theodor Heinrich Martin Riebesell unzeachtet der bei Trennung der ersten Ehe vor⸗ genommenen Abfindung noch Pflichttheilsansprüche zustehen sollten, ist demselben von seiner Mutter der Pflichttheil unter Anrechnung der Abfindungssumme ausgesetzt.
Den Gesammtnachlaß der Eheleute Steltzer neh⸗ men Geschwister bezw. Geschwisterkinder des längst⸗ lebenden Ehemannes, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind, in Anspruch.
13) Am 26. Februar 1890 verstarb hierselbst die Wittwe Christina Johanna Dorothea Ohlhaber, geb. Seligmann.
Der Ehemann Conrad Johann Eduard Ohlhaber ist bereits am 26. Februar 1867 verstorben. Als Erben sind Geschwister der verstorbenen Wittwe be⸗ nannt, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind.
14) Am 26. März 1890 verstarb hier der aus Fithanlck in Westphalen gebürtige Clemens August Exler.
Derselbe ist in dem von ihm mit seiner vor⸗ verstorbenen Ehefrau Sophia Eleonora Margaretha, geb. Dankert, am 21. Oktober 1858 errichteten, am 10. April 1890 hier publizirten Testament zum Uni⸗ versalerben seiner genannten Ehefrau berufen worden, und nehmen nunmehr seine, dem Amtsgericht auf⸗ gegebenen, Bruder⸗ und Schwesterkinder den Gesammt⸗ nachlaß als gesetzliche Erben für sich in Anspruch.
15) Am 29. August 1889 verstarb hier der Liniirer Georg Friedrich Adolph Doß.
Die Erben desselben, nämlich die minderjährige Tochter Olga Alwine Friederike Doß und der minderjährige Einkindschaftssohn Carl Heinrich Eduard Schmidt haben durch ihre Vormünder die erbschaftsamtliche Nachlaß⸗Regulirung beantragt.
16) Am 31. Januar 1890 verstarb hier die aus Altenbruch gebürtige Rebecca Cathrina, geb. Tiedemann, des verstorbenen August Gustav Bitsch Wittwe.
Zwei Cousinen und zwei Vettern der Erblasserin, deren Namen dem Ametsgericht aufgegeben sind, nehmen den Nachlaß als alleinige gesetzliche Erben für sich in Anspruch.
17) Am 7. April 1890 verstarb hier der aus
Drewelowsky. Als alleiniger Erbe nimmt der Vater des Erb⸗
Oberbüssau bei Lübeck gebürtige Johann Peter Herremamt Corvetet.
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Den Nachlaß desselben nehmen GEeschwister und Schwesterkinder des Erblassers, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind, als gesetzliche Erben in
ruch. 81S 2 12 September 1889 starb an Bord der „Adele“ Schiffer H. D. Pundt, auf der Reise von Jquique nach Falmouth der hieselbst wohnhaft ge⸗ wesene Heinrich Conrad Röscher. 8
Als gesetzliche Erben nehmen vier Geschwister, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind, den Nachlaß in Anspruch. 1
19) Am 14. März 1890 verstarb hierselbst die Wittwe Dorothea Margaretha Karoline Kohrs (Cohrs), geb. Henkel, gebürtig aus Berge bei Witzen⸗
usen. dem am 13. Juni 1882 errichteten, am 27. März 1890 hier publizirten gemeinsamen Testament der Erblasserin und ihres bereits am 29. September 1885 verstorbenen Ehemannes, des Maschinisten Heinrich Carl Friedrich Wilhelm Kohrs (Cohrs) ist dieselbe zur Erbin ein⸗ gesetzt worden, sofern die Ehe eine unbeerbte ist. Der Mutter des Ehemannes ist der Pflichttheil
sgesetzt. ausgesetz Kohrs (Cohrs) sind un⸗
Erben der Wittwe bekannt.
20) Am 31. März 1890 verstarb hier Rudolf Heinrich Fritz Colschen, gebürtig aus Gruberdieken in Holstein.
bo Mutter des Erblassers, Johanna Dorothea Elisabeth, geb. Johnsen, frühere Wittwe Colschen, jetzt des Detlef Friedrich Passau Ehefrau zu Grön⸗ wohldshorst bei Cismar nimmt ven Nachlaß als gesetzliche Erbin in Anspruch. -
21) Am 18. Februar 1890 verstarb hier Gerhard Toussaint oder Touissaint Alexandre Taillandier.
Als gesetzliche Erben sind die Wittwe und sechs Kinder bekannt geworden, welche ausweise der Be⸗ schlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 11. März und 19. April 1890 den überschuldeten Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten haben.
22) Am 7. März 1887 verstarb hierselbst Johann Jochim Friederich Kusel und am 31. März 1890 die hinterlassene Wittwe Anna, geb. Ottens.
Der Nachlaß wird von Geschwistern und Ge⸗ schwisterkindern der Erblasser in Anspruch genommen, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind.
23) Am 26. Februar 1890 verstarb in Langenhorn Hinrich Biehl.
Drei Kinder desselben, deren Namen dem Amts⸗ gericht aufgegeben, sind als gesetzliche Erben gemeldet.
24) Am 18. Februar 1890 verstarb hier Carl Wil⸗ helm Arnold. EI1n
Als gesetzliche Erben sind zwei Schwestern, eine Schwestertochter und ein Brudersohn des Erblassers gemeldet, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind. Die drei ersterwähnten Erben haben laut Be⸗ schlusses des Amtsgerichtes Hamburg vom 21. März a. c erklärt, den Nachlaß des Erblassers nur mit der Rechtswohlthat des Inventars antreten zu wollen.
25) Am 21. März 1890 verstarb hier die unver⸗ ehelichte Christine Emilie Dahl und am 22. März 1890 verstarb deren Schwester Wilhelmine Dorothea
und am
Heinriette Dahl. 1“”
Die genannten Erblasser haben in ihrem am 1. März 1882 zu Protokoll des Erbschaftsamts Hamburg eingereichten, am 3. April 1890 hier publizirten gemeinschaftlichen Testamente sich gegen⸗ seitig zu Erben berufen und nehmen nunmehr zwei Schwesterkinder der Erblasser, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben sind, den Gesammtnachlaß als gesetzliche Erben in Anspruch. 1
Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an die vorgenannten Verlassen⸗ schaften Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, oder den beigebrachten letzten Willens⸗ ordnungen oder gestellten Anträgen, oder der Umschreibungsbefugniß des Erbschaftsamts wider⸗ sprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 4. Oktober 1890, 2 Uhr Nach⸗ mittags, anberaumten Aufgebotstermin im unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses und ad passus 21. und 24 unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht an⸗ gemeldeten Ansprüche gegen die Benefizialerben nicht geltend gemacht werden können.
Hamburg, den 23. Mai 1890.
Das Amtsgericht Hamburg Civilabtheilung VIII. p Zur Beglaubigung: C86 Reomberg Dr., Gerichts⸗Sekretaiirr.
1““
[14283]
Oeffentliche Aufforderung.
Der am 8. April 1890 verstorbene Rentner Friedrich Bender, geboren zu Schöneberg bei Brom⸗ berg und zuletzt wohnhaft gewesen in Gießen, hat die Kinder seiner Geschwister, und die Kinder vor⸗ verstorbener Kinder seiner Geschwister testamentarisch zu Erben eingesetzt und als Testamentsvollstrecker den Cigarrenfabrikanten Friedrich Leon hard Bender nngtden Rechtsanwalt Dr. Rosenberg zu Gießen be⸗ stellt.
Fragliche Erben, soweit wie nicht bereits von ge⸗ nannten Testamentsvollstreckern in Kenntniß gesetzt, werden hiermit aufgefordert, bei diesen innerhalb 8 Wochen sich schriftlich oder mündlich unter An⸗ gabe ihres Verwandschaftsverhältnisses mit dem Ver⸗ storbenen zu melden, andernfalls das Erbe ohne Rücksicht auf sie zur Vertheilung gebracht werde.
Gießen, den 23. Mai 1890. “ 8
Großhl. AmtsgerichF.. (Unterschrift.)
1“ [14657]
Die ledige Wilbelmine Christine Juliane Ma⸗ thilde Köpplinger, Tochter des Kaufmanns Johann Friedrich Köpplinger, und der Karoline, geborenen Krückenberg, zu Stockstadt a. Rh., ist am 11. De⸗ zember 1889 zu Stockstadt a. Rh. kinderlos ver⸗ storben und hat laut Testament vom 20. April 1885 die Ehefrau des Rudolf Köpp zu Wiesbaden, Auguste, geborene Hendel, zu Universalerbin eingesetzt. Auf Antrag der Testamentserbin werden die hiernach von der Erblasserin nicht bedachten Verwandten der⸗ selben, welche nicht zu ermitteln waren, soweit solche gesetzlich zu Erben berufen wären, aufgefordert, unter Anmeldung und Nachweisung ihrer Rechte sich
1890, Vormittags 11 Uhr, über das Testament
zu erklären, widrigenfalls solches als anerkannt er⸗
achtet und in Vollzug gesetzt werde.
Gernsheim, den 30. Mai 1890.
Gr. Hess. Amtsgericht Gernsheim Schweisgut.
“ [14497] Bekanntmachung. Die Wittwe Elisabeth Caroline Röthig, geb. Durieux, hat in ihrem am 15. April 1890 publi⸗ zirten Testamente vom 17. Oktober 1887 die Frau Cantor Metzner, geb. Röthig, bedacht. 8 Berlin, den 5. Mai 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61. Bekanntmachung. gt
[14496] Der Kaufmann Ferdinand Waßmuth und dessen Ehefrau, Bertha, geb Fink⸗Pinkawa, haben in ihrem am 26. März 1890 publizirten Testamente vom 30. August 1890 bestimmt, daß nach dem Tode des Letztlebenden ihre nächsten erbberechtigten Ver⸗ wandten je zur Haͤlfte zur Erbschaft gelangen sollen. Berlin, den 12. Mai 1890. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
Feere
[14509] Bekanntmachung.
Durch das am 30. Mai d. J.
des Königlichen Amtsgerichts hier ist erkannt:
Der Bauführer Robert Ferdinand Seidler, geb.
am 9. Mai 1822 in Königsberg i. Pr., wird für
18 fihe Firc e Feocrezus sind aus dem
Nachlasse desselben zu entnehmmen. Schwedt, den 30. Mai 1890. vW .
Spatz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [145077 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Auktionators Robert Raether zu Arneburg, welcher als Pfleger zur Erhaltung des Nachlasses des am 26. September 1886 zu Arne⸗ burg verstorbenen pensionirten Landbriefträgers König und zur Ermittelung der Erben desselben bestellt ist, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stendal durch den Amtsgerichtsrath Marx für Recht:
1) Der Nachlaß des am 26. September 1886 zu Arneburg verstorbenen pensionirten Landbriefträgers König ist dem Fiskus zu verabfolgen, und der sich etwa später meldende Erbe ist alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und ist weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern 5 Herghegabs des noch Vorhandenen zu fordern be⸗ rechtigt.
2) Die Kosten des Aufgebots fallen masse zur Last.
Stendal, den 28. Mai 1890.
Fhönigliches Amtsgericht [1429838
Durch Ausschlußurtheil vom 19. Mai 1890 ist der Schuldschein des Bankhauses G. Vogler in Quedlinburg vom 3 Januar 1874 uͤber ein von der Wittwe Voigtländer, Karoline, geb. Bollmann, zu Quedlinburg empfangenes Darlehn von 300 ℳ für kraftlos erklärt.
Quedlinburg, den 22. Mai 1890.
8 Königliches Amtsgericht.
- E““ [14303] Amtsgericht Hamburg. In Aufgebotssachen des Kaufmanns J. M. Heilbut, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Semler und Burchard, ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 22. Mai 1890 der von der Reichsbank⸗Hauptstelle hieselbst am 19. Dezember 1888 ausgestellte Depositalschein Nr. 588, betreffend ein von dem Antragsteller zur Aufbewahrung übergebenes Packet zum Werthe von ℳ 15 000,—,
für kraftlos erklärt worden.
Den 30. Mai 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Secretair.
(141012 Bekanntmachung.
Auf Antrag von Valentin Paul, K. Postadjunkt, in Neustadt an der Haardt wohnhaft, handelnd als gerichtlich erwählter Hauptvormund des entmündigten Karl Friedrich Cantzler, Student der Philologie, früher in Speyer wohnhaft, zur Zeit in der Kreis⸗ Krankenanstalt zu Frankenthal sich befindlich, dieser einziges Kind und gesetzlicher Erbe seiner Mutter, der in Dürkheim wohnhaft gewesenen und allda ver⸗ lebten gewerblosen Susanna Elisabetha Sahner, Wittwe des verlebten Privatmannes Wilhelm Cantzler — genannter Antragsteller vertreten durch seinen Pro⸗ zeßbevollmächtigten, Geschäftsagenten Georg Schecher in Speyer — wurde das Sparkassen⸗Quittungsbuch der Volksbank Speyer, eingetragene Genossenschaft, ursprünglich auf den Namen Wilhelm Cantzler, Konditor in Speyer, und dann lautend für Susanna Cantzler, Wittwe in Dürkheim, über Spareinlagen⸗ Guthaben, betragend laut Sparkassenconto besagter Volksbank, Fol 85, am 1. Januar 1889 — 437 ℳ
durch Ausschlußurthe.l des K Amtsgerichts dahier vom 30. Mai abhin für kraftlos und erloschen erklärt.
Speyer, am 31. Mai 1890.
Raquet, K. Setreiäkrbr. [14009öo9) In der Aufsebotssache Brieden F. 9 — 90, F. 89 — 89, sind durch Urtheil vom 7 Mai 1890 die Urkunden vom 7. Februar 1853 und 6. Februar 1854 über die Posten des Grundbuchs von Liesen Band II. Blalt 54 Abtheilung III. Nr. 5 u. 10 und die Ur⸗ kunde vom 18. April 1851 über die Post im Grund⸗ buch von Hallenberg Band 40 Blatt 1 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für kraftlos erklärt. “ Medebach, den 14. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.
Die über die im Grundbuch von Rees Band III. Blatt 142 Abth. III. Nr. 1 zu Gunsten des katho⸗ lischen Schulfonds in Rees eingetragene Post von
—
nuar 1832 ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Rees, den 28. Mai 1890.
spätestens im Termin: Dienstag, den 22. Juli
Königliches Amtsgericht.
““ b
des dem Wirth Joseph Machnikowski
verkündete Urtheil
1 Abth. III eingetragenen Posten, nämlich
als überwiesener Theilbetrag
90 ₰, verzinslich zu 3 ½ % von diesem Tage an,
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts zu Speyer.
und Gamm
75 Thalern gebildete Hypothekenurkunde vom 30. Ja-
[14511] Im Namen des Königs!
Verkündet am 31. Mai 1890. Moldenhauer, Gerichtsschreiber
In der Joseph Machnikowski'schen Aufgebotssache F. 5/90 erkennt das Königliche Amtsgericht zu “ durch den Amtsrichter Neumann für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über 300 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen aus der notariellen Obligation vom 20. November 1857 zufolge Verfügung vom 24. No⸗ vember 1857 für den Wirth Joseph Suchala zu Koraszewsko bei Schubin in Abtheilung III. Nr. 7 gehörigen Grundstückes Dochanowo Band I. Blatt Nr. 23, gebildet aus der Ausfertigung der notariellen Obli⸗ gation vom 20. November 1857, der Ingrossations⸗ note vom 28. November 1857 und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 28. November 1857, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. G
Königliches Amtsgericht. Neumann.
[146566 Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Mai 1890. Friedrichs, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag:
1) des Steigers Johannes Berg zu Niederndorf, als Vormund des minderjährigen Gustav Böcking, Miterben des verstorbenen Christian Boecking zu Niederndorf, vertreten darch den Rechtsanwalt Salz⸗ mann zu Siegen,
2) des Fuhrknechts Philipp Heinrich Goebel zu Siegen, vertreten durch Rechtsanwalt Bigge zu Siegen,
3) des Landmannes Henrikus Schwunk zu Eck⸗ mannshausen,
4) des Rothgerbers Christian Hartmann zu Siegen, Hinterstraße,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Siegen durch den Gerichtsassessor Doench für Recht:
Die folgenden Urkunden:
1) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Niederndorf Bd. VII. Bl. 13 Abth. III. Nr. 1 für den Rentner Musset zu Dillenburg eingetragene Post von 150 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der Verschreibung vom 30. September 1865,
2) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Weidenau Bd. 14 Bl. 12 zu Gunsten des Philipp Heinrich Goebel zu Müßnershütten auf Grund der Verhandlung vom 11. August 1869 ein⸗ getragene Post von 35 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf.,
3) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Eckmannshausen Bd. IV. Bl. 43 für Wilhelm Bruck in Frohnhausen aus der Schuldverschreibung vom 11. März 1874 eingetragene Post von 35 Tblr.,
4) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Siegen Bd. 79 Bl 15 für die Armenkasse zu Siegen aus der Schuldverschreibung vom 8./18. Juni 1763 eingetragene Post von 16 Thlr. 45 Albus oder 15 Thlr. 8 Sar. 2 Pf. Cour. Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten,
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten tragen die Antragsteller.
uu“ Doench. vJ
[14304] Im Namen des König
Auf den Antrag des Bäckermeisters Eduard Nagel zu Wesel, vertreten durch den Rechtsanwalt Bang daselbst, als eingetragener Eigenthümer des im Grundbuche von Wesel, Stadt, Bd. XI Blatt 199 vermerkten Grundstücks, hat das Königliche Amts⸗ gerichts zu Wesel in der öffentlichen Sitzung vom 23. Mai 1890 durch den Amtsrichter Funcke für Recht erkannt;
I. Die eingetragenen Gläubiger und deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger, nachstehender im Grund⸗ buche von Wesel, Stadt, Band 11 Blatt 199
a. der unter Nr. 4 zufolge Resoluts vom 20. Mai 1846 und 13. August 1847 für die Kaufleute Fuchs und Bölling zu Düsseldorf eingetragenen 24 Thlr.
b. der unter Nr. 8 auf Grund der Verhandlung vom 18. Mai 1850 für die Handlung Mayer und Bendix eingetragenen 19 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. Haupt⸗
forderung und 24 Sgr. Kosten und 4 Sgr. Ein⸗
tragungskosten.
c. der unter Nr. 20 für den Heinrich Schmi eingetragenen Forderung von 17 Thlr. 10 Sgr. 9 Pf. der daselbst für die August Schmitz, Maria Tomassen zu Steele eingetragenen Forderung von 400 Thlr. werden mit ihren Ansprüchen auf die vorgenannten Posten ausgeschlossen.
Der Wittwe Burg, frühere Wittwe Bendix, in Hannover beim Rechtsanwalt von Biema dafelbst
werden ihre Ansprüche auf die Post zu b vorbehalten.
Ferner werden der Wittwe August Schmitz zu Schalke, König-Wilhelmstraße Nr. 16 ihre Ansprüche auf die Post zu c vorbehalten.
II. Die über die im Grundbuche von Wesel, Stadt, Band 11 Blatt 199 Abthl. III Nr. 17 ein⸗ getragene Post von 15 Thlr. Judikatforderung nebst 5 % Zinsen seit dem 6. März 1857; 4 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. vorgelegte Kosten und 13 Sgr. Kosten der Eintragung für den Büchsenmacher Hülsmann zu Wesel gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus dem vollstreckbaren Urtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Minden vom 10. Juli 1857 und dem Hypothekenbuchsauszug vom 16. April 1858 wird für kraftlos erklärt.
Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt.
ͤI1“ 84
[143055 Bekanntmachung.
In dem Verfahren betreffend die verbundenen Aufgebote:
A zum Zwecke der Kraftloserklärung angeblich verloren gegangener Hypothekenurkunden,
B. zum Zwecke der Löschung angeblich getilgter Hypothekenforderungen,
hat das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt
in den am 21. Mai 1890 verkündeten Ausschluß⸗
urtheilen für Recht erkannt:
A: I. Das Hppothekeninstrument über das auf dem Grundbuchblatte des der unverehelichten Marianna Faulhaber gehörigen Grundstücks Nr. 278. Habelschwerdt, Haus, in Abtheilung III unter Nr. 4 für den Instrumentenbauer Ferdinand Hauck zu Habelschwerdt auf Grund der Schuldurkunde vom 2. Oktober 1861 zufolge Verfügung vom 10. Oktober
OSppothekenbriefe (Schhuldurkunde vom 3. Juli 1877, wird für kraftlos
1861 eingetragene, mit 5 % verzinsliche Darlehen
1 von 66 Thlr. 20 Sgr., bestehend aus der Schuld⸗
urkunde vom 2. Oktober 1861 und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 12. Oktober 1861, wird für kraft⸗ los erklärt.
II. Der Hypothekenbrief über die auf dem Grund⸗ buchblatte des der unverehelichten Marianna Faul⸗ haber gehörigen Grundstücks Nr. 278 Habelschwerdt, Haus, in Abtheilung III unter Nr. 6 für den Tage⸗ arbeiter Ludwig Krahl auf Grund des notariellen Kaufvertrages vom 4. Mai 1868 zufolge Verfügung vom 11. Mai 1868 eingetragenen, mit 5 % verzins⸗ lichen und am 14. April 1877 auf den Klempner⸗ meister Karl Preisler zu Habelschwerdt umge⸗ schriebenen 200 Thlr. rückständigen Kaufgelder, bestehend aus dem Hypothekenbriefe vom 14. April 1877 und dem notariellen Kaufvertrage vom 4. Mai 1868. wird für kraftlos erklärt.
III. Der Hypothekenbrief über das auf dem Grundbuchblatte des der unverehelichten Marianna Faulhaber gehörigen Grundstücks Nr. 278 Habel⸗
sschwerdt, Haus, in Abtheilung III unter Nr. 8
für den minderjährigen Max Bartsch zu Habel⸗ schwerdt auf Grund der Schuldurkunde vom 3. Juli 1877 am 5. Juli 1877 eingetragene, mit 5 % ver⸗ zinsliche Darlehen von 600 ℳ, bestehend aus dem vom 5. Juli 1877 und der
erklärt.
IV. Das Hypothekeninstrument über das auf dem Grundbuchblatte des dem Häusler Josef Scholz zu Wölfelsdorf gehörigen Grundstücks Nr. 195 Wölfelsdorf in Abtheilung III unter Nr. 4 für August Scholz zu Grafenort auf Grund der Ver⸗ handlungen vom 28. August und 7. September 1847 zufolge Verfügung vom 4. Oktober 1847 eingetragene und im Jahre 1853 auf das uneheliche Kind der Barbara Noeßler zu Grafenort, Namens Franz, umgeschriebene, zu 5 % verzinsliche es. Erbtheil von 16 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. — Restbetrag von ursprünglich 21 Thlr. 20 Sgr., von welchen ein Theilbetrag von 4 Thlr. 23 Sgr. an die Salarienkasse des Kreisgerichts zu Habelschwerdt ab⸗ getreten worden ist, — bestehend aus dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 17. September 1853 und den Schuldurkunden vom 28. August und 7. Sep⸗ tember 1847, wird für kraftlos erklärt.
V. Das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatte des dem Bauergutsbesitzer Josef Fritsch gehörigen Grundstücks Nr. 7 Ober⸗Langenau, Schnallensteiner⸗Antheil, in Abtheilung III unter Nr. 2 für Barbara Fritsch, geborene Lehmann, zu⸗ folge Verfügung vom 6. Mai 1852 auf Grund der gerichtlichen Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 21. März 1852 eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Erbegelder von 227 Thlr. 27 Sgr., bestehend aus dem Hypothekenschein vom 6. Mai 1852 und der Schuldurkunde vom 21. März 1852, wird für kraft⸗ los erklärt.
VI. Der Hypothekenbrief über das auf dem Grundbuchblatte des dem Schmiedemeister Josef Simon zu Glasendorf gehörigen Grundstücks Nr. 18. Glasendorf in Abtheilung III unter Nr. 8 für die Wittwe Angela Scholz, geborene Heimann, zu Alt⸗ Lomnitz auf Grund der Schuldurkunde vom 10. Juni 1869 am 23. Oktober 1874 eingetragene, mit 5 % verzinsliche Darlehen von 400 Thlr., be⸗ stehend aus dem Hypothekenbriefe vom 23. Oktober
1874 und der Schuldurkunde vom 10. Juni 1869,
wird für kraftlos erklärt.
VII. Das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatt des der Schuhmacherfrau Ida Baum, geborenen Fischer, aus Ullersdorf gehörigen Grund⸗ stücks Nr. 137 Ober⸗Alt⸗Lomnitz in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Kaufmann A. Th. Neugebauer zu Habelschwerdt zufolge Verfügung vom 16. Juli 1850 auf Grund der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 15. März 1850 eingetragene und im Jahre 1861 auf die Descendenz des Bauersohnes Robert Prause zu Alt⸗Weistritz umgeschriebene, zu 5 % verzinsliche Waarenforderung von 61 Thlr. 27 Sgr. 2 Pfg. nebst 1 Thlr. 5 Sgr. Stempelstrafe und Supplement⸗ stempel, bestehend aus dem Hypothekenschein vom 16. Juli 1850 und der Schuld⸗ und Pfandver⸗ sche hung vom 15. März 1850, wird für kraftlos erklärt.
VIII. Das Hypothekeninstrument über das auf dem Grundbuchblatte des dem Waldwärter Karl Wenzel zu Friedrichsgrund gehörigen Grundstücks Nr. 11 Friedrichsgrund, in Abtheilung III unter Nr. 5 für Viencenz Herdler zufolge Verfügung vom 29. März 1852 auf Grund des Erbrezesses vom 20. Januar 1852 und der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 1. März 1852 eingetragene, zu 5 % verzinsliche väterliche Erbtheil von 97 Thlr. 4 Pfg., bestehend aus dem Hypothekenschein vom 29. März 1852 und aus den am 5. März 1852 ausgefertigten gerichtlichen Verhandlungen vom 14. Oktober und 16. November 1851 und vom 20 Januar und 1. März 1852, wird für kraftlos erklärt.
IX. Die Hypothekenbriefe über die auf den Grund⸗ buchblättern der dem Bauer August Schoenig zu Ober⸗Langenau gehörigen Grundstücke Nr. 35 Ober⸗ Langenau, Schnallensteiner⸗Antheil, und Nr. 174 Ober⸗Langenau in Abtheilung III unter Nr. 8 be⸗ ziehentlich Nr. 1 für den Kaufmann Franz Kriesten zu Ebersdorf auf Grund des Kaufvertrages vom 20. August 1873 am 29. August 1873 ein⸗ getragenen, zu 5 % verzinslichen Kaufgelder von 750 Thlr., bestehend aus den Hypothekenbriefen über beide Pfandgrundstücke vom 29. August 1873 und dem Kaufvertrage vom 20. August 1873, werden für kraftlos erklärt.
X. Das Hypothekeninstrument über das auf dem Grundbuchblatt des dem Kolonisten Konstantin Fischer zu Marienau gehörigen Grundstücks Nr. 18. Marienau in Abtheilung III unter Nr. 6 für den Pfarrer Heinsch zu Schönfeld zufolge Ver⸗ fügung vom 8. Februar 1855 auf Grund des Ur⸗ theils des Königlichen Kreisgerichts zu Habelschwerdt vom 6. September 1854 eingetragene, zu 5 % ver⸗ zinsliche Judikat von 100 Thlr. nebst 4 Thlr. 29 Sgr. Kostenvorschuß, 4 Thlr. 9 Sgr. Executions⸗ und Intabulationskosten und 22 Sgr. 6 Pfg. Manda⸗ tariengebühren, bestehend aus dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 28. Februar 1855 und dem Urtheil des Königlichen Kreisgerichts zu Habelschwerdt vom 6. September 1854, wird für kraftlos erklärt.
B.: I. Die minderjährigen Brüder Anton und Josef Mann aus Kieslingswalde oder deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das für dieselben auf dem Grundbuchblatt des dem Kolonisten Johann Wagner zu Wölfelsgrund gehörigen Grundstücks Nr. 16 Wölfelsgrund in Abtheilung III unter Nr. 5 zufolge Verfügung
vom 17. November 1832 auf Grund der Schuld⸗ urkunde vom 16. November 1832 zu gleichen An⸗ theilen eingetragene mütterliche Erbtheil von 87 Thlr. 27 Sgr. 10 Pfg. ausgeschlossen.
II. Der Oberst⸗Lieutenant Graf Monts zu Glatz oder dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten 88 das für den Ersteren auf dem Grundbuchblatt des dem Brauer Gustav Hoehne zu Alt⸗Lomnitz gehörigen Grundstücks Nr. 15 Nieder⸗ Alt⸗Lomnitz in Abtheilung III unter Nr. 3 zufolge Verfügung vom 17. Dezember 1845 auf Grund der gerichtlichen Verpfändungsurkunde vom 16. Dezember 1845 eingetragene, mit 5 % verzinsliche Darlehn von 150 Thlr. ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind den An⸗ tragstellern nach verhältnißmäßigen Antheilen zur Last gelegt worden. ꝛc.
Habelschwerdt, den 21. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
[14299) Im Namen des Königs.
Auf den Antrag der eingetragenen Eigenthümer, Besitzer Julius Ackermann in Noreitschen, Heinrich Weber in Romeyken, Friedrich Bleyer in Szapten, Johann Praepolinat in Kossakweitschen und August Meyhoefer in Szapten, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Kossinna, hier, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Stallupönen durch den unter⸗ zeichneten Richter für Recht:
Die nachstehenden Hypothekenurkunden:
a. über die im Grundbuche von Bauergut No⸗ reitschen Nr. 5 Abtheilung III. Nr. 5 auf Grund des Rezesses vom 6. März und 23. August 1834 für August Werner eingetragene mütterliche Erbgelder⸗ forderung von 9 Thalern 25 Sgr. 5 Pfg. nebst 5 % Zinsen und ferner über die daselbst, Abtheilung III. Nr. 6, für Dorothea Werner, jetzt verehelichten Perkampus, und Ludwig Werner eingetragenen mütterlichen Erbgelder von je 9 Thalern 25 Sgr. 51 ⁄ Pfg.,
b über die im Grundbuche von Bauergut Ro⸗ meyken Nr. 4, Abtheilung III. Nr. 12, aus dem Vertrage vom 4. November 1872 für den Justizrath Thesing in Stallupönen eingetragenen 11 Thaler 24 Sgr. 6 Pfg.,
c. über die im Grundbuche von Bauergut Szapten Nr. 10, Abtheilung III. Nr. 4, auf Grund der Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde vom 16. März 1853 für Martin Schattner in Russen eingetragene Darlehnsforderung von 100 Thalern nebst Zinsen, d. über die im Grundbuche von Bauergut Kossakweitschen Nr. 10, Abtheilung III. Nr. 3, auf Grund des Erbtheilungsvergleichs vom 2. Januar 1818 für Adam Beruszatis eingetragenen 203 Thaler 22 Sgr. 9 Pfg. nebst Zinsen sowie über das da⸗ selbst, Abtheilung II. Nr. 3, für die Geschwister Maria und Adam Beruszatis eingetragene Surplus⸗
reservat,
e. über die im Grundbuche von Bauergut Szapten Nr. 4, Abtheilung III. Nr 9, aus der Schuldverschreibung vom 21. April 1842 für den Bauer Michael Mett in Jodringkehmen eingetragenen 100 Thaler nebst Zinsen,
werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
von Strachowski.
[14508] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 8. Mai 1890 sind dem Lehrer A. Teuchert zu Breslau seine Rechte auf die Hypothek von 65 Tha⸗ lern, eingetragen auf dem, früher der unverehelichten Louise Sander, jetzt dem Gärtner Wilhelm Wende zu Nieder⸗Altgabel, Abtheilung III. Nr. 3, für die Amtmann Teuchert'schen Erben zu Reuthau, vor⸗ behalten, die übrigen Berechtigten aber mit ihren Ansprüchen auf diese Hypothekenpost ausgeschlossen, desgleichen die etwaigen Berechtigten nachstehender Hypothekenposten:
a. der, auf dem Grundstücke des Häuslers Gustav Fuchs zu Altgabel, Blatt 18 des Grundbuches von Ober⸗Altgabel, Abtheilung III. Nr. 1 für die Bauer⸗ tochter Auguste 11“ Scheibel ein⸗ getragenen, 28 Thaler Darlehn,
b der, auf dem Grundstücke der unverehelichten Louise Sander, jetzt des Gärtners Wilhelm Wende zu Nieder⸗Altgabel, Blatt 15 des Grundbuches von Nieder⸗Altgabel, Abtheilung III. Nr. 5 für den Schachtmeister Carl Elsner zu Milkau eingetragenen, 50 Thaler Darlehn,
c. der, auf dem Grundstücke des Bauergutsbesitzers August Gärtner zu Reuthau, Blatt 12 des Grund⸗ buches von Reuthau, Abtheilung III. Nr. 2 für die vier Kinder der, zu Nieder⸗Polkwitz verstorbenen Maria Elisabeth, verehelicht gewesenen Vogt Döring, geborenen Gärtner, eingetragenen, 39 Thaler 10 Sgr. 6 Pfg. und Abtheilung III. Nr. 4 für Johann Carl August Rutsch eingetragenen, 66 Thaler 20 Sgr. und für Wilhelm Rutsch, Johann Christian Rutsch, Heinrich Ernst Rutsch, Johann Heinrich August Rutsch und Heinrich Rutsch eingetragenen je 16 Thaler 20 Sgr., sämmtlich zur Mithaft über⸗ tragen auf das, dem Müllermeister August Zwicker
Grundbuches von Reuthau, Abtheilung III. Nr. 1,
d. der, auf dem Grundstücke des Unternehmers August Menzel zu Sprottau, Blatt 459 des Grund⸗ buches von Sprottau, Abtheilung III Nr. 1 für den Regierungsrath Hirsch zu Liegnitz eingetragenen, 400 Thalet Darlehn.
Durch Ausschlußurtheil desselben Gerichts vom nämlichen Tage sind die Hypothekenurkunden
1) über die auf dem Grundstücke Blatt 11 des Grundbuches von Koberbrunn, Abtheilung III Nr. 1 für den Amtmann Lehrfeld in Klein⸗Eulau auf Grund der Schuldurkunde vom 27. Juni 1836 am nämlichen Tage eingetragenen, 200 Thaler, gebildet aus einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 27. Juni 1836 und dem Hypothekenschein vom 27. Juni 1836,
2) über die, auf dem Grundstücke Blatt 15 des Grundbuches von Nieder⸗Altgabel, Abtheilung III. Nr. 1 für den Kaufmann Friedrich Wilhelm Hilde⸗ brand in Neustädtel auf Grund der Verpfändungs⸗ urkunde und der Verfügung vom 13. März 1828. eingetragenen, 100 Thaler, gebildet aus einer Aus⸗ fertigung der Verpfändungsurkunde vom 13. März 1828 und dem Hypothekenschein vom nämlichen Tage,
3) über die, auf dem Grundstücke Blatt 24 des Grundbuches von Zirkau, Abtheilung III Nr. 1 für den Vorschmidtmeister Johann Balthasar Hoffmann zu Oberleschen auf Grund des Schuldinstrumentes
25. Mai 1791 26. Mai 1791,
4) über die, auf dem Grundstücke Blatt 29 des Grundbuches von Mallmitz, Abtheilung III Nr. 4
Mallmitz auf Grund der Schuldurkunden vom 6. März 1868 und 30. November 1871 zufolge Ver⸗ fügung vom 1. Februar 1872 eingetragenen und auf die Grundstücke Blatt 175 und Blatt 181 des Grund⸗ buches von Mallmitz zur Mithaft übertragenen,
Schuldurkunden vom 6. März 1868 und vom 30. No⸗ vember 1871, dem Hypothekenbuchsauszuge und dem Ingrossationsvermerke vom 3. Februar 1872,
5) über die, auf dem Grundstücke Blatt 166 des Grundbuches von Nieder⸗Langheinersdorf, Abthei⸗
Grund der Urkunde vom 10. Mai 1858 und der Verfügung vom 14. Juli 1858 eingetragenen, 287 Thaler 7 Sgr., gebildet aus einer Ausfertigung der Urkunde vom 10. Mai 1858 und dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom -19 Juli 1858,
6) über die, auf dem Grundstücke Blatt 42 des Grundbuches von Langheinersdorf, Abtheilung III Nr. 1 für die Geschwister Johann Gottlieb Erd⸗ mann und Johann Gottfried Becker auf Grund der Schuldverschreibung vom 31. Januar 1850 und der Verfügung vom 18. April 1850 eingetragenen, 213 Thaler 20 Sgr. 5 Pf., gebildet aus einer Aus⸗ fertigung der Verhandlung vom 31. Januar 1850,
dem Hypothekenschein vom 18. April 1850, Grundbuches von Langheinersdorf, Abtheilung III.
Grund der Schuldverschreibung vom 1. September 1842 zufolge Verfügung vom 13. September 1842 eingetragenen, 40 Thaler, gebildet aus einer Aus⸗ fertigung der Urkunde vom 1. September 1842 und dem Hypothekenschein vom 13. September 1842,
für kraftlos erklärt.
Sprottau, den 29. Mai 1890.
Königliches 4
[14302] t
Auf den Antrag des Besitzers Ignatz Kiewatz in am 16. Mai 1890 für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Schöneck Blatt 186 — zur Zeit dem Besitzer Ignat Kiewacz gehörig — in Abtheilung III. unter Nr. für die Kämmereikasse der Stadt Schöneck ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 150 ℳ, bestehend aus der Ausfertigung der Schuld⸗ und Verpfän⸗ dungsurkunde vom 7. November 1851 nebst darauf befindlichem Eintragungsvermerk und dem angehängten Hypothekenrecognitionsschein vom 8. November 1851, wird für kraftlos erklärt.
[145121 Im Namen des Königs! In Sachen betreffend das ö einer verloren gegangenen Hypothekenurkunde hat das Königliche mtsgericht zu Mühlhausen i. Th. am 31. Mai 1890 durch den Gerichts⸗Assessor Streicher in Er⸗ wägung, daß die Eigenthümer der verpfändeten Grundstücke, nämlich: 1) die Erben des pensionirten Johann Christian Herold als: a. die verehelichte Maurer Koch, Anna Barbara, geb. Fuchs, zu Mühlhausen i. Th., im ehe⸗ männlichen Beistande,
in Hesserode,
der Tischlermeister Friedrich Zacherich in St Gallen (Schweiz), zu 2 und 3 vertreten durch ihren General⸗ bevollmächtigten Maurer Martin Koch zu Mühlhausen i. Thr.,
rath Petersen zu Mühlhausen j. Th.,
20.-—
Abtheilung III. für den pensionirten Wagenmeister
Christian Herold aus der Obligation vom 21. No⸗
vember 1863 eingetragene Post von 1000 Thlr.
Darlehn nebst 5 % Zinsen wird für kraftlos erklärt. II. Die Kosten werden den Antragstellern zur Last
gelegt.
Streicher.
Im Namen des Königs! Verkündet am 21. Mai 1890. Stoehr, Gerichtsschreiber.
[13325]
durch den Amtsgerichtsrath Neumann für Recht: das nachstehend bezeichnete Hypothekendokument
zu Reuthau gehörige, Grundstück, Blatt 77 des
und der Verfügung vom 25. Mai 1791 eingetragenen, 50 Thaler, gebildet aus der Schuldurkunde vom
liche Darlehnsforderung des Schmiedemeisters Gpottlieb Dziondzak aus Stradaunen, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 24. Novem⸗ ber 1842 gemäß Verfügung vom 25. g. m. e. a. im Grundbuche Stradaunen Nr. 50 Abth. III. Nr. 3, übertragen Stradaunen Nr. 33 a, 33 b und 35 a, gebildet aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 24. November 1842, dem Hypothekenschein
und dem Hypothekenschein vom b
für den Häusler Johann Gottfried Hoffmann in
200 Thaler, gebildet aus einer Ausfertigung der
lung III Nr. 2 für die Geschwister Carl Friedrich, Johann Gottlieb und Friedrich Ernst Gaertner auf
dem Ingrossationsvermerke vom 25. April 1850 und 7) über die, auf dem Grundstücke Blatt 50 des
Nr. 1 für die verehelichte Häusler Marie Elisabeth Strauch, geborne Ismer, zu Langheinersdorf auf
Schöneck hat das Königliche Amtsgericht zu Schöneck
Wagenmeisters
der Schmiedemeister Johann Friedrich Fuchs
sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗ 1
I. Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Mühlhausen Band 35 Seite 629 in der
Auf den Antrag des Wilhelm Ludwig Szaiko aus Stradaunen, vertreten durch den Rechtsanwalt Ruhr in Lyck, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lyck
29 Thaler 20 Silbergroschen mit 6 % verzins⸗
aus dem Eintragungsvermerk vom 25. November
1842,
wird für kraftlos erklärt und die Kosten des Ver⸗
fahrens werden dem Wirthen Szaiko aus Stradaunen 1
anserlegt. — “ Königliches Amtsgericht. MNeumannn
8 8
[145172 8
Die Hypothekenurkunde über 300 Thlr. jetzt 900 ℳ
Kaufgelderrest, eingetragen auf Grund des Kauf⸗ vertrages vom 18. Juni 1850 für den öö“ meister Krause zu Griesel in Abtheilung III. Nr. 2
des dem Tischlermeister Theodor Wenzke gehörigen
Grundstücks Griesel Band I. Blatt Nr. 34, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 8. Juli und dem Kaufvertrage vom 18. Juni 1850, ist für kraftlos erklärt.
Krossen a./O., den 30. Mai 1890.
8 Königliches Amtsgericht.