aufgefordert, binnen 8 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung in einem öffentlichen Blatte an gerechnet, dahier in Person oder durch einen mit ausreichender Vollmacht versehenen Vertreter über die Antretung der Erbschaft sich zu erklären, widrigen⸗ falls dieselben bei der Besitzeinweisung in den Nachlaß Berücksichtigung nicht finden können. Wiesbaden, den 31. Mai 1890. . Königliches Amtsgericht. VII.
[15499] —
Dem Müller Herrn Josef Jacob, zuletzt in Conradswaldau bei Guhran, Bez. Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist eine Erbschaft zugefallen. *
Namens des gerichtlich bestellten Abwesenbeits⸗ vormundes fordere ich Herrn Jesef Jacob hiermit zur Anzeige seines Aufenthaltsortes auf.
Gu raun, im Juni 1890.
Donath, Rechtsanwalt.
8 B1 — — mI2728 [15540]) Bekanntmachung.
Durch Beschluß des K. Landgerichtes Landau i. d.
falz rom 23. Mai 1890 wurde Philipp Lecron,
Fagner, früher in Rinnthal wohnhaft gewesen, für abwesend erklärt, der Zeitpunkt dessen Verschwindens auf Ende des Jahres 18769 festgesetzt und 1) Jakob Lecron, Ackerer, 2) Katharina Lecron, Wittwe von Jakob Baumann, diese in Rinnthal wohnhaft, 3) Elisabetha Leccon, Chefrau von Konrad Kippen⸗ berger, Maurer in Annweiler wohnhaft und 4) Letzterer selbst der ebelichen Gütergemeinschaft wegen, in den provisorischen Besitz des Vermögens des Abwesenden unter der 2 vochängiger In⸗ ventarserrichtung und Sicherheitsleistung eingewiesen.
Landan i. d. Pfalz, den 6. Juni 1890.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt: J. V.: Bechtel, Kgl. II. Staatsanwalt.
[15522] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin I., Abtheilung 49, vom heutigen Tage, ist die Schuldverschreibung der konsolidirten 4 % Preuß. Staatsanleihe Litt. F. Nr. 34672 über 200 ℳ für kraftlos erklärt.
Berlin, den 2. Juni 1890. Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 49.
[15253] Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. März 1890 ist die Hypochekernrnmde when 22. Februar 1861 über 60 Thlr. nebst 5 % Zinsen zu Gunsten der Verwaltung des de la Tierce'schen Armenfonds zu Wetzlar und zu Lasten der Eheleute Konrad Hofmann zu Laufdorf für kraftlos erklärt. Brannfels, den 3. April 1890.
ö““
[15242] Bekanntmachung. 8
Durch Urtheil vom 2. Juni 1890 sind folgende Sparbücher: 5
a. das auf den Namen der Louise Tzschoppe in
Görlitz lautende Sparkassenbuch Nr. 62 903
der städtischen Sparkasse zu Görlitz über
92,86 ℳ, .
das auf den Namen des Ernst Ansorge in
Kosma lautende Sparkassenbuch der Ober⸗
lausitzer Provinzial⸗Sparkasse Litt. A.
Nr. 67 814 über 69,34 ℳ
für kraftlos erklärt worden. Görlitz, den 2. Juni 18050.
Königliches Amtsgericht.
3—
[15246] Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Haynau (Schles.), vom 20. Mai 1890 sind die Quittungsbücher der städtischen Sparkasse zu Haynau 1) Nr. 25 787 über 168,77 ℳ, ausgefertigt für den Inwohner Karl Stimper zu Ober⸗Adelsdorf, 2) Nr. 23 313 über 115,74 ℳ, ausgefertigt für räulein Marie Griesdorf zu Steudnitz, 3) Nr. 23 607 über 29,27 ℳ, ausgefertigt für Her⸗ mann Hübner zu Bunzlau, für kraftlos erklärt worden. Haynan, den 20. Mai 1800. Königliches Amtsgericht.
111“
15525 “ 1 Seel. Ausschlußurtheil vom 3 Juni 1890 ist das auf die Armenkasse Kupferberg ausgestellte drei⸗ prozentige Sparkassabuch der Distriktssparkasse Stadtsteinach Hauptbuch Nr 55 über 25 Fl. *‿ 42 ℳ 86 ₰ fr kraftlos erklärt.
Königliches Amtsgericht Stadtsteinach.
[15519] 2 Nachstehendes Urtheil des Königlichen Amts⸗ Ferifts Abtheilung II. in Wandsbek vom 6. Juni 1890: Das von dem Vorstand der Wandsbeker Spar⸗ kasse von 1820 auf den Namen der Wittwe Grard ausgestellte, auf 800 ℳ lautende Spar⸗ kassenbuch Nr. 774 wird für kraftlos erklärt. gez. Lembke. wird hierdurch veröffentlicht. Wandsbek, den 6. Juni 18050. (L. Ss.) Wittern, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abiheilung II. Im Namen des Königs!
88 [15528] 1 Verkündet am 27. Mai 1890. Zimmermann, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Fuhrunternehmers Franz Heit⸗ meier in Barmen, Suͤdstraße 2 wohnhaft, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Barmen durch den Amtsrichter Dr. Reinhold, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Geeütioung zum Aufgebotsantrage glaubhaft emacht hat, „Ein von dem Antragsteller auf den ierbrauereibesitzer Gustav Dierichs zu Barmen ge⸗ zogenen und von diesem unterm 8. August 1889 acceptirten unzestempelten und auf der Rückseite mit dem Namen des Ausstellers versehenen Wechsels über 1200 ℳ, zahlbar am 8. November 1889 bei dem Barmer Bankverein, Hinsberg Fischer & Comp. in Barmen“, da das Aufgebot nach §. 837 C. P. O. zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in den eutschen Reichs⸗Anzeiger vom 3. September, 3. Ok⸗ ober und 2. November 1889, sowie in die Barmer eitung vom 30. August, 6. und 13. September 1889 bekannt gemacht ist; da weder in dem Auf⸗
8
des Ausstellers versehenen zahlbar am 8. November 1889 bei dem Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer & Comp. in Barmen
(dSchönan, Königliches Amtsgericht. 1
111.“ 8
mr Last.
Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils bean⸗ tragt hat; für Recht:
Der von dem Fuhrunternehmer Franz Heitmeier zu Barmen, Südstraße 2 wohnhaft, auf den Bier ⸗ brauereibesitzer Gustav Dierichs zu Barmen gezogenen und von diesem unterm 8. August 1889 acceptirten, ungestempelten und auf der Rückseite mit dem Namen Wechsels über 1200 ℳ,
wird für kraftlos erklärt. gez. Reinhold. Beglaubigt: Gerichtsschreiberei des Königl Amtsgerichts. III. (L. S) Königsfeld. “
11501711 Bekanntmachung.
Durch Urtheil in dem Aufgebotstermin am 6. Juni d. Js. ist erkannt:
Die nachstehend bezeichnete Urkunde:
2 pr. 4. December 1889 auf Kiel.
Friedland, den 4. September 1889. Für ℳ 6000,00 ₰. Drei Monate dato zahlen Sie für diesen Prima- Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Mark Sechs Tausend — den Werth in mir selbst und stellen ihn in Rechnung laut Bericht Herrn Friedr. Loeck E in Kiel. 8“ S No. F1“ welche von dem darin genannten Kaufmann Friedrich Loeck in Kiel, nachdem er sein Accept darauf gesetzt, dem Vertreter des Holzsägereibesitzers G. Gottschling in Friedland zugeschickt worden ist, damit der fehlende Name des Letzteren als des Wechselausstellers hinzugefügt werde, und dies Wechsel⸗Blanquett dadurch die Eigenschaft Wechsels erhalte, r
wird für kraftlos erklärt.
Kiel, den 6. Juni 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IJI.
Friedr. Loeck.
Angenommen. bankstelle in Kiel.
Prima-Wechsel. ahlbar bei der Reichs.
C3.
eines
15243] 1“
Auf Antrag des Partikuliers August Teichler in Liegnitz hat das unterzeichnete Amtsgericht am 30. Mai 1890 für Recht erkannt: 1 1
Die über die auf Nr. 10 Alt⸗Schönau in Abthei⸗ lung III. unter Nummer neun und zwaniig ein⸗ getragene Forderung von viertausend fünfhundert Mark gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antra steller auferlegt. “ den 30. Mai 1890. 1ö“ Königliches Amtsgerichtt.
[15240] — “
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Carthaus vom 30. Mai 1890 sind:
1. Die unbekannten Berechtigten des in Ab⸗ theilung III. des Grundbuchs von Krissau Band II. Blatt 125 A. unter Nr. 2 für die Marianna von Chmielinska bezieh. deren Erben eingetragenen Erb⸗ abfindungsquantums von unbestimmter Höhe mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Post aus⸗ geschlossen; —
II. Die Hypothekenurkunden: 2 1) über die in Abtheilung III. des Grundbuchs von Krissau Band II. Blatt 125 A, unter Nr. 3 für die Brüder Christian August und Andreas Krönke eingetragene Erbtheilsforderung von ursprüng⸗ lich 58 Thlr. 8 Pfg., jetzt noch 29 Thlr. 4 Pfg. und 2) über die in Abtheilung III. desselben Grund⸗ buchs unter Nr. 4 für dieselben Brüder Kroenke eingetragene Erbtheilsforderung von ursprünglich 115 Thlr. 11 Sgr. 4 Pfg. jetzt noch 57 Thlr. 20 Sgr. 8 Pfg. 8 behufs Löschung dieser Hypothekenposten für kraft⸗ los erklärt. - Karthaus, den 30. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.
1““
1152490 Bekanntmachung.
In der Schmiedemeister Hermann Jaekel'schen Aufgebotssache F. 1/90 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Mühlhausen Ostpr. durch den Amts⸗ richter Kausch für Recht: —
Das Dokument über 150 ℳ Forderung der mino⸗ rennen Heinrich Otte, Friedrich Hermann und Er⸗ nestine Wilhelmine Geschwister Jaͤeckel und zwar zu gleichen Theilen, verzinslich seit dem 30. Mai 1879 mit 5 %, rückzahlbar nach halbjähriger Kün⸗ digung, abgetreten auf Grund des Erbrezesses vom 30. Mai 1879 und der Verhandlung vom 20. No⸗ vember 1888, eingetragen am 1. Dezember 1880 auf das dem Schuhmachermeister Friedrich Schönborn gehörige Grundstück Mühlhausen Nr. 30, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 1. Dezember 1880, dem Erbrezes vom 19. Februar 1863, bestätigt am 16. Mai 1863 und dem Erbenlegitimationsattest vom 20. November 1880, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern
1“
Ksnigliches Amtsgericht
[15252] Bekanntmachung. 1
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 11. Februar 1890 ist die Hypotheken⸗ urkunde vom 20. März 1833 über 83 Thaler 10 Sgr. nebst fünf Prozent Zinsen zu Gunsten des Peter Haag zu Laufdorf und zu Lasten der Eheleute Gottfried Klumb zu Laufdorf für kraftlos erklärt.
Braunfels, den 11. Februar 1800. Königliches Amtsgericht.
[152488 Im Namen des Königs! 6— 8 Verkündet am 29. Mai 1890.
Referendar Maczkowski, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Wirths Gottlieb Schuchna von Lipinsken erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bialla durch den Amtsrichter Specorius für Recht:
Die Hypothekenurkunde über noch 53 Thlr. 15 Sgr. 5 ½ Pf., eingetragen in dem Grundbuche des Grund⸗ stücks Lipinsken Nr. 5 Abth. III. Nr. 2 für die minderjährige Auguste Nittka und in Folge Abtre⸗ tung für die Frau Postexpediteur Auguste v. Morstein, geb. v. Dziengel, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antrag⸗
[152444 Im Namen des Königs! . In der Good'schen Aufgebotssache hat das König⸗ liche Amtszericht zu Exin durch den Amtsrichter Albrecht am 23. Mai 1890 für Recht erkannt: Die nur noch in Höbe von 66 Thalern 18 Silber⸗ groschen gültige Hypotbekenurkunde über 131 Thaler nebst 5 % Zinsen für Johanna Kadler zu Kazmierzewo und 333 Thaler für die fünf Geschwister Ferdinand, Ernst. Ernestine, Emilie und Wilhelmine Lüdke. zu gleichen Antheilen nebst Zinsen, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 2 des Grundstücks Kazmierzewo Bd. 1. Blatt 13, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last. 1““ Albrecht.
Verkündet am 23. Mai 1890. Klätte.
[15250] Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Karthaus vom 30. Mai 1890 ist das Hvopothekendokument über die im Grundbuche von Smentau Blatt 4 und von Smentau Blatt 6 in Abtbeilung III. unter Nr. 1 bezieh. Nr. 1 für die Geschwister Marianne, Adolbert, Mathias und Jo⸗ hann Marschalkowski eingetragene Erbtheilsforderung von 255 Thalern 8 Sgr. 1 Pfg. zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. . Karthaus, den 30 Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. [15238] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom beutigen Tage sind die Hypotheken⸗
14 September 1873 und 8./24. März
urkunden vom 5. November 1879 über die früher im Grundbuch von Holt⸗ hausen Band II. Artf. 44 Abth. III. Nr. 3 und 4, jetzt daselbst Band II. Art. 26 Abth. III. Nr. 2 für den Fabrikarbeiter Friedrich Kuhmann auf dem Bruch bei Holtbausen eingetragenen Darlehnsforde⸗ rungen von 112 bezw. 50 ℳ für kraftlos erklärt worden. Plettenberg, den 29. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
[15533 Im Namen des Königs!
In Sachen Aufgebot te Peerdt F. 7—89, be⸗ treffend das Aufgebot der über das im Grundbuch von Stadt Dinslaken Band III Blatt 25 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für den Bürgermeister te Peerdt in Dinslaken eingetragene Darlehn von 100 Thalern aus der Schuldverschreibung vom 21. März 1835 gebildete Hypothekenurkunde, hat das Königliche Amtsgericht in Dinslaken am 28. Mai 1890 durch den Amtsrichter Koenig für Recht erkannt:
Die Urkunde wird für kraftlos erklärt und fallen die Kosten des Aufgebotsverfahrens der Stadtgemeinde Dinslaken zur Last.
Verkündet: Dinslaken, den 28. Mai 1890. Bethge, “ Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichttr.
[ł15532]1 Verkündet am 31. Mai 1890. “ Dürbaum, Assistent, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Sernsdeschens Martin Figas in Orchowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Tonn zu Tremessen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tremessen durch den Gerichts⸗Assessor v. Konopka für Recht: 8
der Hypothekenbrief über die in dem Grundbuche von Orchowo Nr. 11 in der III. Abtheilung unter Nr. 5 für die Geschwister Ottilie und Hulda Friedrich eingetragene Darlehnsforderung von 200 ℳ nebst 5 % Zinsen, bestehend aus der Aus⸗ fertigung der Obligation vom 13. Juli 1871, der Ingrossationsnote vom 17. Juli 1871 und einem Hypothekenbuchsauszuge wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. 11“ get
86
Koenig.
H* 1234 283 Ahntt
8 ) 11
von Konopka.
[15537] b Durch Ausschlußurtheil des hiesigen A vom 31. Mai er. ist die Hypothekenurkunde über die Vatererbtheilspost des Johann Rehaag von noch 300 Thlr., eingetragen auf Schönborn Nr. 17 in Abth. III. unter Nr. 1, für kraftlos erklärt worden. Seeburg, den 3 Juni 1890. Köͤnigliches Amtsgericht. sünli In. E83E3E88E8E111“ [15529] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. Juni 1890 ist für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde über 100 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen, eingetragen aus der Obligation vom 12./18. Juni und 2. Juli 1868 für den Kossäthen Martin Bubner zu Klinge in Abtheilung III. unter Nr. 4 bez. 2 der der verehelichten Zimmer⸗ mann Pohland, Christiane, geb. Twarz, zu Klinge gehörigen, im Grundbuch von Klinge Band II. Nr. 23 und Band III. Nr. 126 eingetragenen Grundstücke, gebildet aus der Obligation vom 12./18. Juni und 2. Juli 1868 und der In⸗ grossationsnote vom 22. August 1868, wird für kraftlos erklärt. 1“ 1
Kottbus, den 4. Juni 1890. 8 Koönigliches Amtsgericht. . 1. J9 n 4— 8— FPrut nnt. C“ 8 8 EE““ [15531]1 Verkündet am 31. Mai 1890.
Dürbaum, Assistent, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirths Wojciech Lange in Kaminiec erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tremessen durch den Gerichtsassessor v. Konopka für Recht: bn
Der Hypothekenbrief über die in dem Grundbuche von Kaminiec Nr. 2 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 für das General⸗Depositorium des König⸗ lichen Kreisgerichts zu Trzemeszno eingetragene Dar⸗ lehnspost von 3600 ℳ nebst Zinsen, bestehend aus dem Eintragungsvermerke, einem Auszuge aus dem
urkunde vom erklärt.
2
Hypothekenbuche und einer Ausfertigung der Schuld⸗ 0. 28. Januar 1873 wird für kraftlos
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗
[15535) Im Namen des Königs! .
In der Wachowiak'’schen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht zu Exin durch den Amts⸗ richter Albrecht am 23. Mai 1890 für Recht erkannt: Die Hypothekenurkunde über 100 Thaler mütter⸗ liches Erbtheil der zu gleichen Theilen berechtigten Geschwister Joseph und Marianna Kalisch, sowie üͤber eine Kuh im Werthe von 10 Thalern für
Marianna Kalisch, eingetragen auf dem Grundstück Panigrodz Band I. Blatt Nr. 3 Abtheilung III. Nr. 1 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Albrecht.
Mai 1800.
Verkündet am 23.
[15536] Bekanntmachnng. 8 Durch Ausschlußurtheil vom 4. Juni 1890 5 die Inhaber nachstehend bezeichneter Hypotheken⸗ n: Nr. 1. — 158 Thlr. Preuß. Courant als die ausgemittelte Kölnische Hälfte des verstorbenen Zim⸗ mermanns Christian Witt, und Nr. 2. — 22 Thlr. 55 Groschen 9 Pf. preuß. Courant als das ausgemittelte Muttererbtheil des blödsinnigen Johann Georg Witt, welche den Besitzern, Zimmergesell Johann Michael Geise'schen Eheleuten re p. geschenkt und unter der Bedingung abgetreten worden, daß sie für diese beiden Kapitalien den ge⸗ nannten blödsinnigen Johann Georg Witt, falls er seinen Verst ind nicht wieder erhalten sollte, bis zu seinem Tode ernähren, seinem Stande gemäß verpflegen und bekleiden, auch auf ihre Kosten beerdigen lassen müssen, sodann aber per consolidationem getilgt worden, - Nr. 3. — 22 Thlr. 55 Groschen 9 Pf. preußisch, Muttererbtheil der unverehelichten Maria Witt, Nr. 4. — 22 Thlr. 55 Groschen 9 Pf. preußisch, Muttererbtheil der unverehelichten Christine Witt, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1—4 des Grundbuchs des der verwittweten Frau Dorothea Roggatz, geborenen Geise, gehörigen Grundstücks Thorn, Vorstadt Nr. 160, und zwar auf Grund des Notariatsinstruments vom 3. Juli 1815, der ober⸗ vormundschaftlichen Approbation vom 4. Februar 1820 und des gerichtlichen Anerkenntnisses der Be⸗ sitzer vom 29. Oktober 1819 ex decreto vom 3. Mai 1820 8 mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen. Thorn, den 4. Juni 1890. 1 Königliches Amtsgerichtt.
[15521] Bekauntmachung. vigii Durch Aufgebot des unterzeichneten Gerichts 24. Mai 1890 sind
1. Folgende angeblich verloren gegangene Hypo⸗ theken⸗Urkunden: 1g 1) bezüglich der Forderung des Kaufmanns Julius Pilski in Friedrichshof von 269 Thlrn. 16 Sgr. 5 Pf., eingetragen auf Friedrichshof Nr. 91 Abth. III
Nr. 7,
2) bezüglich der dem Königlichen Fiskus zustehenden 210 ℳ, eingetragen auf Er. Schoendamerau Nr. 9 Abth. III Nr. 3 und 4,
3) bezüglich der Forderung des Altsitzers Jacob Sender in Alt⸗Keykuth von 300 ℳ nebst Zinsen, eingetragen auf Gr. Jerutten Nr. 79. Abth. III Nr. 2,
4) bezüglich der Forderung 211 Thlrn. 26 Sgr. 11 Pf., eingetragen auf Nr. 1 Abth. III Nr. 4, 5) bezüglich der Forderung der Ortelsburger Kredit⸗ gesellschaft von 1500 Thlrn. nebst Zinsen, eingetragen auf Gut Linde Abth. III Nr. 17, 8
6) bezüglich der Forderung der Geschwister Char⸗ lotte und Louise Joswig von 122 Thlrn., eingetragen auf Gr. Blumenau Nr. 107 Abtb. III Nr. 1c.
7) bezüglich der Forderung der Mühlenbesitzer erdinand und Sophie, geb. 335—] zheleute aus Beutnerdorf, von 300 ℳ nebst Zinsen, eingetragen auf Ortelsburg Nr. 90 Abth. III Nr. 6, 8) bezüglich der Forderung des Wilhelm Sprie⸗ wald von 16 Thirn. 20 Sgr, eingetragen auf Wawrochen Nr. 55 Abth. III Nr. 1 8
vom
Saadau
thekenposten für kraftlos erklärt worden. 1
II. Alle Diejenigen, welche auf die nachstehenden Hypothekenvosten:
1) von Piassutten Nr. 145 Abth. III Nr. 1a b. d. und f. von: a2 - beth Kalinna, b. 59 Thlrn. 18 Sgr. 10 Pf. des Albert Jorasezik, d. 60 Thlrn. nebst Zinsen des Jacob Schnettka, und f. 230 Thlrn. 6 Sgr. 8 Pf. der Jacob und Anna Kalinna'schen Eheleute,
2) von Piassutten Nr. 12 Abth. III Nr. 1 von 3 mal 2 Thirn 32 Groschen, Erbtheil der Geschwister Samuel, Jacob und Johann Jerosch, 8
3) von Dimmern Nr. 8 Abtb. III Nr. 7 von 21 Thlrn. 4 Sgr. 9 Pf., Erbtheil der Marie Soko⸗ lowski,
45 Thlrn., eingetragen für Jacob Orgassa,
von 50 Thlrn. für Carl Mrongowius und von 200 Thlrn. für den Wirth Jacob Tanski in Plosen, ihre Ansprüche und Rechte nicht geltend gemacht
haben, mit denselben ausgeschlossen worden. akbex den 31. Mai 1890. önigliches Amtsgericht.
[15245] Bekanntmachung. Durch Aufgebotsurtel vom 29. d. M. sind
a. die Tischlerwittwe Hedwig Köhler, geb. Herde, zu Lamsdorf, 3
b. deren Sohn Josef Köhler und —
c. der Sohn des Scholzen Josef Köhler zu Rothhaus, Namens Franz, angeblich in Amerika, nes
sowie deren etwaige Rechtsnachfolger mit ihren An⸗ sprüchen auf folgende auf 13 und 20 Rothhaus in Abth. III. haftende Posten ausgeschlossen worden:
verehlichte Hedwig Köhler, b. Nr. 3 (1 ³) des Ausstattungs⸗, Herbergs⸗, Wartungs⸗ und bigerin Nr. 4 — Auszügler Josef Köhler zu Rothhaus.
Gleichzeitig ist das über diese drei Posten gebilde Hypothekeninstrument für kraftlos erklärt worden.
Neisse, den 29. Mai 1890.
gebotstermine vom 27. Mai 1890, noch seitdem
st. Hes gr v. Konoplla.
as 18 Königliches Amtsgericht.
zum Zweck der Löschung der betreffenden Hypo⸗
a. Nr. 2 (1²) 50 Thaler Kaufgelder für die un⸗
Pflegerecht derselben Gläu⸗ r¹ 90 Thaler Kaufgelder für den
des Johann Lucka von
18 Thlrn. 24 Sgr. 4 Pf. der Elisa-
4) on Mensguth Nr. 20K Abtb. III Nr. 4 von 5) von Prussowyborrek Nr. 1 Abth. III Nr. 1 und S
2
11⁵5534] Im Namen des Königs!
In Sachen Aufgebot de Weiler F. 6 —89 be⸗ treffend das Aufgebot der im Grundbuch von Feld⸗ mark Dinslaken Band II Blatt 136 Abtheilung II. Nr. 1 eingetragenen jährlichen Abgabe von einem Scheffel Roggen im alten Dinslaker Maß für die Besitzer des sogenannten de Weiler'’schen Scheffel⸗ kornzehntens hat das Königliche Amtsgericht in Dinslaken am 28. Mai 1890 durch den Amtsrichter Koenig für Recht erkannt:
Die eingetragenen Gläubiger der Post bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Handelsmann Jacob Lifmann in Dins⸗ laken zur Last.
8 Koenig. EE1I11““
Verkündet: EIhransE weuc
Dinslaken, den 28. Mai 180v.
„gez. Bethge, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
a 921. b8E“
Im Namen des König?
Verkündet am 31. Mai 1800.
Weltzien, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Kolon Heinrich Bollhorst, Nr. 67 Wehe, vertreten durch den Rechtsanwalt Bahre zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rahden durch den Amtsrichter Habbel für Recht:
Die unbekannten Rechtsnachsolger der Gläubiger an nachbezeichneter Hypothekenpost: fünf und zwanzig Thaler 19 Sgr. 3 Pfg. Erbgelder für das Kind 1. Ehe der Ehefrau Anna Maria Luise Schäfer, geb. Rüter, des Franz Heinrich Schäfer, welche in
dem Schichtungsrezesse vom 5. Juli 1827 bestimmt und später laut Protokoll vom 14. Mai 1849 für eine Schuld des Reubauers Behrhorst, Nr. 227 Wehe, an die minorennen Schäfer, Nr. 124 Wehe, à 20 Thaler nebst 4 % Zinsen verpfändet ist, ein⸗ getragen in Abtheilung III. Nr. 2 in Band II. Blatt 54 Webe, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
gez. Habbel. (L. S) Ausgefertigt: v. d. Nahmer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 15241 Im Namen des Königs!
Verkündet am 3. Juni 1890. Kambach, Gerichtsschreiber. „Auf Antrag des Handelsmanns Kaskel Neustadt in Borek, vertreten durch den Rechtsanwalt Kantorowicz in Koschmin, erkennt das Königliche Amtsgericht iu Koschmin durch den Amtsrichter Frydrychowicz für Recht:
Die Gläubiger der im Grundbuch von Borek Stadt Nr. 16 Abth. III. Nr. 3 für die Geschwister Dorchen, Leo, Karoline und Linna Neustadt aus dem Recesse vom 29 Juni 1876 eingetragenen Erbtheile von je 640 ℳ 50 ₰ nebst Finsen bzw. die un⸗ bekannten Rechtsnachfolger der Ersteren werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.
“
[14826]
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag
1) des Wirths Christian Friedrich Lux und dessen Ehefrau Caroline Auguste, geb. Moenke, zu Smieszkowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerson zu Czarnikau,
2) des Kolonisten Gustav Schnening zu Romans⸗ hof O./G, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerson zu Czarnikau,
3) des Schuhmachermeisters Carl Jack zu Czar⸗ äö durch den Rechtsanwalt Gerson aselbst
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Czarnikau für Recht:
1) Der Hypothekenbrief über folgende auf dem Grundstücke des Wirths Christian Friedrich Lux und dessen Ehefrau Caroline Auguste, geb. Moenke, zu Smieszkowo in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 eingetragene Post: 40 Thlr. Muttererbe für die minorenne Caroline Auguste Moenke, zahlbar bei erreichter Großjährigkeit und von da, wo sie die väterliche Wirthschaft verläßt, mit 5 % verzinslich eingetragen vom 27. Februar 1853,
bestehend aus einer Ausfertigung der Obligation vom 23. Juni 1852 nebst Hypothekenbuchsauszug und Ingrossationsnote,
wird für kraftlos erklärt.
2) Folgende auf dem Grundstücke des Kolonisten Gustav Schoening und dessen Ehefrau Wilbelmine, eb. Ebel, zu Romanshof O./G. gehörigen Grund⸗ tück Romanshof O./G. Nr. 45 früher Romanshof Nr. 126 und sodann Nr. 103 Abth. III Nr. 1 und 2 haftende Posten: 7—
1) 145 Thlr. 10 Sgr. 6 ¾ Pf. Vater⸗ und Mutter⸗ erbe der Geschwister Kortmann, nämlich a. der Johanne Charlotte, b. der Beate Louise, c des Martin Gottlieb, d. des Christoph für ein jedes derselben 22 Thlr. 23 Sgr. 11 Pf. Muttererbe und 13 Thlr. 15 Sgr. 11 ⅜ Pf. Vatererbe, bei der erlangten Großjährigkeit derselben zahlbar gewesen. Eingetragen auf Grund des obervormundschaftlich konfirmirten Erbrezesses vom 27. November 1818 ex decr. vom 17. August 1837 zu gleichen Rechten mit der folgenden Post Nr. 2.
Spalte Veränderungen zu Nr. 1.
Von den gegenüberstehend eingetragenen 145 Thlr. 10 Sgr. 6 † Pf. ist das ad d. für Christoph ver⸗ merkte Muttererbe von 22 Thlr. 23 Sgr. 11 Pf., sowie das Vatererbe von 13 Thblr. 15 Sgr. 11 ¾ Pf. dessen Geschwistern 1) Johanna Charlotte verehelichte Bogelski, 2) Beate Louise verehelichte Kiesow, 3) Johanne Christine verehelichte Missal, 4) Martin Gottlieb, als alleinigen Erben zugefallen.
Eingetragen auf Verfügung vom 5. Februar 1838.
2) 13 Thir 15 Sgr. 11 ⅛ Pf. Vatererbe des min⸗ derjährigen Johann Friedrich Kortmann. Einge⸗ tragen auf Grund des Rezesses vom 27. November 1818 zufolge Verfügung vom 17. August 1838 zu gleichen Rechten mit der vorstehenden Post Nr. 1
wird für erloschen erklärt.
Die Inhaber und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Urkunde und die ver⸗ stehend bezeichneten Posten ausgeschlossen.
3) Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück Czarnikau Nr 436 früher Walzend Nr 635, bestehend aus einer Wiese von 7 ar 90 [—m mit einem Reinertrage von 0,77 Rthl. verzeichner Kartenblatt 2 Flächen⸗ abschnitt 437 Artikel Nr. 25, angeblich dem Schuh⸗ machermeister Carl Jack zu Czarnikau gehörig, als dessen Eigenthümerin die unrerehelichte Katharina Wilhelmine Tetzlaff zufolge Verfügung vom 15. No⸗ vember 1849 eingetragen ist, ausgeschlossen.
“ 31. Mai 1890.
“ önigliche Amtsgericht. “
1 8 JEE.““ [152377 Bekanntmachung.
Alle diejenigen unbekannten Belheiligten, welche Ansprüche auf die im Grundbuche von Gescher Band 13 Blatt 13 Abtheilung II. Nr. 2 und Band 28 Blatt 1 Abtbeilung II Nr. 1 b für den Freiherrn von Merode zu Merfeld eingetragene jährliche Zehntabgabe von 3 Scheffel Roggen, 3 Scheffel Hafer und zwei Gute Groschen 8 Pf. geltend zu machen haben, sind mit ihren Rechten durch Urtheil des unterzeichneten Königlichen Amts⸗ gerichts vom 24. Mai 1890 ausgeschlossen.
Coesfeld, den 24. Mai 1890. veen
Königliches Amtsgericht. 15239) Im Namen des Königs! „Auf den Antrag des Hüfners Ernst August Hein ⸗ rich und dessen Ehefrau Christiane Sophie, geb. Rast, in Labrun erkennt das Königliche Amtsgericht eeg durch den Amtsrichter Schröder für echt:
1) Die unbekannten Inbaber der für Amalie Auguste Richter in Labrun aus dem SrHür, nn vom 8. August 1851 und dem Kaufvertrage vom 21. Ja⸗ nuar 1852 im Grundbuche von Labrun Band I. Blatt 30 Abtheilung III. Nr. 6 eingetragenen 150 Thaler mütterliche Erbegelder werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
M2) Die Kosten des Aufgebols fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.
Prettin, den 30. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
[15566] Oeffentliche Zustellung.
„Die Frau Pauline Hulda Grauke, geb Krötsch, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Basch hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Conditor Carl Gustav Adolf Grauke, zuletzt in Berlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Mangels an Unter⸗ halt, Beschimpfung und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ebe der Par⸗ teien wird getrennt, Beklagter für den allein schul⸗ digen Theil erklärt, Beklagter trägt die Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. November 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ tellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 30. Mai 1890. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
1
[15538]. Oeffentliche Zustelung. „Die Frau Clara Below, geb. Mundt, zur Zeit in Königsberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dobe in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den ebemaligen Fuhrhalter und Fleischer Carl Heinrich Friedrich Below, zuletzt in Danzig wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 17. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 6. Juni 1890. 1 Pessier, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[15568] Oeffentliche Zustellung.
Andlauer Magdalena, Ehefrau von Paul Meyer zu Rosheim, vertreten durch Rechtsanwalt Videnz in Zabern, klagt gegen ihren Ehemann, ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem An⸗ trage, die Trennung der zwischen den Parteien be⸗ stebenden Ehe aus Verschulden des Beklagten aus⸗ zusprechen und Letzterem die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiferlichen Landgerichts zu Zabern auf den 20. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“
Berger, Landgerichtssekretaa.
iin 8 aEb Deffentliche Zustellung .
Christine Müller, geb. Stadelmaier, in Göppingen, vertreten durch Rechtsanwalt Schiele in Ulm als Armenanwalt, klagt gegen ihren Ehemann, den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden, zuletzt in Göppingen als Fabrikarbeiter wohnhaft gewesenen, Christian Müller wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage auf Urtheil dahin, daß die zwischen den Par⸗ teien am 27. Juli 1873 in Börtlingen, O.⸗A. Göͤppingen, geschlossene Ehe wegen böslicher Ver⸗ lassung Seitens des Beklagten dem Bande nach 5. sei, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm auf Freitag, den 31. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 6. d. M. der Klägerin bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 6. Juni 1890. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
1 Sekr. Renner.
[15565] Oeffentliche Zustellung. Propre, Augustine, Eheftau Florenz Dreysse zu Saarburg, vertreten durch Rechtsanwalt Neitzel in Zabern, klagt gegen ihren Ehemann, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage, die Ehescheidung zwischen Parteien aus Verschulden des Beklagten auszusprechen und Letzteren die Prozeß⸗ kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 7. Oktsber 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berger, Landgerichtssekretär.
115564, SOeffeutliche Zustellung. 1118
In Sachen der früheren Wirthsfrau Madline Kybranz, geb. Kristeit, zu Kukoreiten, Klägerin, vertreten durch Justizrarb Geßner in Memel, gegen ihren Ehemann, den früheren Wirth Erdmann Kybranz aus Kukoreiten, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur Fortsetzung der münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Memel auf den 3. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
“ Lange, Aktuar,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. J. A.
118553] Oeffentliche Zustellung.
In der Prozeßsache der Wittwe Friederike Kirchner, geb. Schubert, hier und deren außerehelichen Kindes Paul Karl, geb. 3. März 1888, letzteres vertreten durch seinen Vormund Maler Karl Winter hier, gegen den in unbekannter Abwesenbeit lebenden Korbmacher Andreas Fricke wegen Ansprüchen aus außerehelicher Schwängerung ist Termin zur münd⸗ lichen Verbandlung vor dem Königlichen Amts⸗ gericht hierselbst auf den 19. September 1890, Vorm. 9 Uhr, anberaumt.
Kläger haben beantragt, den Beklagten für den Vater des von der Wittwe Kirchner geborenen oben⸗ genannten Kindes en Carl Schubert zu erklären und ihn zu verurtheilen, an die Wittwe Kirchner 30 ℳ Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten und für das genannte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre 9 ℳ an monatlichen Alimenten, und zwar die rückständigen BS die in vierteljährlichen Voraus⸗ bezahlungen zu entrichten. FFhrunöech⸗
Aschersleben, den 2. Juni 1890. “
„ Haselich, Sekretär,
Gerichtsschreiber Königlichen Amtegerichts.
8 2 15548] Oeffentliche Zustellung.
Der Fuhrherr W. Nicolai hier, Mühlenstraße 59 b, verteten durch den Rechtsanwalt Richard Horwitz hier, Alexanderstraße 1, klagt in den 5 10 GC. 992. 1890. gegen den Sattlermeister . Geier, früher hier, Mühlenstraße 60, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Miethe für die Monate April und Mai cr. aus dem Mietbsver⸗ trage vom 1. Oktober 1889 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 122 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I., Abtheilung 10, hier, Jüdenstraße 59, 3 Treppen, Zimmer Nr. 97A. auf den 18. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. “
Berlin, den 2. Juni 1890. 11““
Steger, Gerichtsschreiber “ des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 10.
[15549] Oeffentliche Zustellung. Der Besitzer Ensies Geduttis in Barsuhnen klagt gegen den Kaufmann Jons Geduttis in Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen in die Löschung der für ihn auf den Grundstücken Bar⸗ suhnen Nr. 8, 29 und 32 Abtheilung III. Nr. 14 beziehunssweise Nr. 6 und Nr. 6 eingetragenen Erb⸗ theilsforderung von 300 ℳ nebst Zinsen zu willigen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Koͤnigliche Amts⸗ gericht zu Tilsit, Zimmer Nr. 16, auf den 2. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Tilsit, den 4. Juni 1890.
Samland, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[15562] Oeffentliche Zustellung. 3 Der Bezirk Lothringen, vertreten durch den Kaiser⸗ lichen Bezirksp äsidenten, Freiherrn von Hammerstein zu Metz, im Prozesse vertreten durch Justizrath Wagner, klagt gegen die Mazdalene Sornette, Wittwe Norroy, den Heinrich Sornette und die Margareth Sornette, früher in Chateau⸗Salins, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, wegen Ersatzforderung, vorbehaltlich der Mehr⸗ ansprücke, mit dem Antrage, auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung der Beklauten zur Zahlung von 900 ℳ sammt Zinsen, sowie auf vorläufige Vollstreckbar⸗ erklärung des zu erlassenden Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 14. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
. 8 Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[15556] Oeffentliche Zustellung.
Die Sparkasse Herbstein, vertreten durch Rechner Weitz von da klagt gegen den Müller Emil Mathias Körber von Herbstein, z. Zt. mit unbekanntem Auf⸗ enthaltsort abwesend, wegen einem am 1. Juni 1878 egebenen baaren Darlehen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 160 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Januar 1890, und vor⸗
1
2*
Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Herbstein auf Donnerstag, den 2. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr. öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht
Herbstein, den 6. Juni 1890.
1 Knierim, Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Amtsgerichts. 15544] SOeffentliche Zustellung.
Der Stadtkämmerer Tischbein in Sarstedt klagt gegen den Restaurateur W. Marhenke aus Sarstedt, 1. Z unbekannten Aufenthalts, wegen vorgeschosfener, zur Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher stehender Beträͤge, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Marhenke zur Zahlung von 257 ℳ 75 ₰ ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hildesheim auf den 16. September 1890, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 88
Hildesheim, 4. Juni 1890. 1
Gerichtsschreiberei I Königlichen Amtsgerichts.
recke. 1 2
[15513] Oeffentliche Zustellung.
. In der Zwangsvollstreckungssache des Jean Fraenkel, Jühaber eines Bankgeschäftes, zu Berlin, Gläubigers, vertreten durch Rechtsanwalt Dr Rath II. ju Bonn, gegen Werner Hermann, Kaufmann und Loosehändler, früher zu Meckenheim, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Schuldner, ist wegen der Forderung von 10500 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 30. Januar 1890 und Kosten durch Verfügung des Königlichen Amtsgericht hierselbst vom 5. April lfd. Js. die Beschlagnahme nachbezeichneter Immo⸗ bilien zum Zwecke der Subhastation angeordnet:
I. Gemeinde Meckenheim, Kreis Rheinbach, unter Artikel 1212 der Grundsteuermutterrolle auf den Namen des vorgenaunten Hermann
1 eingetragen.
1) Flur 2, Nr. 391, Mühlengasse, Garten, 2 Ar 80 Meter, neben Gerhard Fey und Peter Beißel, beide zu Meckenbeim. 8
2) Flur 2, Nr. 1960/888,D Am Ohlengäßchen, Garten, 29 Ar 30 Meter, neben Gerhard Fey und Wittwe Wilhelm Schmiß, beide zu Meckenheim.
3) Flur 2, Nr. 916, Am Ohlengäßchen, Garten, 1 Ar 94 Meter, neben Johann Ludwig und Bernard Schorn, beide zu Meckenheim.
4) Flur 7, Nr. 1067/471, im Kirchfelde, Acker, 7 Ar 12 Meter, neben Peter Neffgen und Eheleute Johann Neffgen, beide zu Meckenheim. 8
5) Flur 7, Parzelle 1068/471, im Kirchfelde, Acker, 7 Ar 12 Meter, neben den Vorigen.
II. Artikel 204 der Grundsteuermutterrolle
obiger Gemeinde, eingetragen auf den Namen
von Heinrich e Klempner zu Mecken⸗ eim.
Flur 2, Nr. 1459/771, a. Wohnhaus mit Hofraum, v. Anbau, groß 99 Meter, bezeichnet Hauptstraße Haus Nr. 137.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird 1.-K.een der Beschlagnahme⸗Verfügung bekannt gemacht.
Rheinbach, den 2. Juni 1890.
Thomas,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht
[15560] Oeffentliche Zustellung.
Der Johann Peter Franzen, Kaufmann in Lutze⸗ rath, vertreten durch Rechtsanwalt Loenartz, klagt gegen den Simon Busch, Schneider, früher zu Lau⸗ bach wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Anfenthaltsort, wegen Aurlösung eines in einer statt⸗ gehabten Versteigerung ertheilten Zuschlags, mit dem Antrage, den dem Beklagten bei der auf Anstehen 1) der Gertrude, geb. Steffes, Wittwe von Peter Lanser, ohne besonderes Gewerbe zu Laubach, 2) Ni⸗ kolaus Lanser, Schieferbrecher, ebenfalls zu Laubach wohnhaft, 3) Jakob Lanser, Schieferbrecher zu Müllenbach, 4) Maria Lanser, Dienstmagd zu Müllenbach, 5) Katharina, geb. Lanser, Ehefrau von Mathias Salchert, Tagelöhner, früher zu Laubach, jetzt Town⸗Mershfield Wisconsis, sie ohne Gewerbe zu Laubach, vor Notar Gemünd am 17. März 1874 stattgehabten Versteigerung ertheilten Zuschlag fol⸗ gender Parzellen, nämlich: eines zu Laubach gelegenen Hauses nebst Stallung und Hofraum, Flur 4 Nr. 814/455a neben Maria Johanna Brueck und Anton Mertes mit einem Flächenraum von 65 Metern, für aufgelöst zu erklären und zu erkennen, daß dieses Grundstück frei von Hypotheken und Privilegien als Eigenthum dem Kläger zufällt, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz auf den 12. November 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei 55 gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ tellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Koblenz, den 3. Juni 1890.
hETI“ 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtzs. 15559] Oeffentliche Zustellung.
Der Mehlbhändler Franz Obtulowitz zu Groß⸗ Randen, vertreten durch den Rechtsanwalt Pieper zu Rybnik, klagt gegen den Klafterschläger und Häusler Feer⸗ Miera aus Stodoll, jetzt unbekannten Aufent⸗ altes, wegen Erfüllung eines Pfandvertrages, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, in die Um⸗ schreibung der auf dem Grundbuchblatte Nr. 53 Stodoll in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragenen Arrest⸗ vormerkung in eine Hypothek von 1010 ℳ 50 ₰ Darlehnskapital nebst 6 % jährlichen Zinsen seit dem 1. Januar 1889 für den Kläger zu willigen, evtl. in gleicher Höhe in die Eintragung einer Hypothek auf vorbezeichnetem Grundstücke für Kläger zu willigen und die Kosten des Prozesses einschließlich derer des Arrestverfahrens zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Natibor auf den 6. November 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der bFentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (Unterschrift),
läufige Vollstreckbarkeit des Urtheils und ladet den
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8
Zum Zwecke der
und