eeines Strafurtheils die Strafvollstreckung mit der Wirkung
Bezugnahme auf den Kaiser irgendwie zutreffe, so sind wir in Leohee sastere zu können, daß jene Mittheilungen unrichtig und vollständig erfunden sind.
Am 9. d. M. fand zu Posen eine Sitzung der König⸗ lichen Ansiedelungs⸗Kommission für Westpreußen und Posen statt, und im Anschluß daran wurden am 10. und 11. Bereisungen und Besichtigungen verschiedener An⸗ siedelungsgüter und mehrerer in verschiedenen Stadien der Besiedelung befindlicher Kolonien unter⸗ nommen. Besichtigt wurden unter Führung des Prä⸗ sidenten der Kommission, Ober⸗Präsidenten Grafen von Zedlitz⸗Trützschler, am ersten Tage die vollständig besiedelte Kolonie Sokolnik im Kreise Gnesen, die nahezu vollständig besiedelte Kolonie Runowo im Kreise Wongrowitz und die in der Besiedelung begriffenen Güter Ustaczewo und Czerniki im Kreise Znin, am zweiten Tage die fertige Kolonie Lubowo. Ueberall wurde der überaus günstige Stand der Feldfrüchte und die Zufriedenheit der Ansiedler mit den dies⸗ jährigen Ernteaussichten konstatirt.
Die durch mehrere Feitungen gelaufene Nachricht, daß auch der Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen an der Bereisung theilgenommen habe, ist eine irrthümliche.
AUMnter den Mitteln, welche gegenwärtig in der kriminalistischen Literatur zum Ersatze für kurzzeitige Freiheitsstrafen vor⸗ geschlagen werden, ist besonders die sogenannte „bedingte Verurtheilung“ hervorgetreten. Das Wesen der letzteren besteht bekanntlich in der Befugniß des Richters, bei Fällung
auszusetzen, daß die Strafe wegfällt, wenn der Verurtheilte innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht wegen einer neuen strafbaren Handlung verurtheilt worden ist. Nachdem eine ähnliche Einrichtung bereits seit mehreren Jahren in der Stadt Boston und dem Staat Massachusetts bestanden hatte, ist dieselbe neuerdings auch in europäischen Ländern, nämlich durch das Gesetz vom 8. August 1887 in England und durch das Gesetz vom 31. Mai 1888 in Belgien, ein⸗ geführt worden. Hinsichtlich der besonderen Gestaltung dieser in Einzelheiten und in der Form verschiedenen, jedoch in dem
E“ 4½ ꝙ£,, 324 Sea *4 PLarenlö;8 422 Soben aꝛsgedrnekten Erundzedanken materiell übereinstimme: n5—
Gesetze genügt es hier, auf die zahlreiche, diesen Gegenstand betreffende Literatur, insbesondere auf die Mittheilungen der „Internationalen kriminalistischen Vereinigung“, Jahrgang 1 und 2 (Berlin, Guttentag 1889), und auf die unter dem Titel „Kriminalpolitische Aufgaben“ veröffentlichten Aufsätze des Professors Dr. von Lißt in der Zeitschrift für die gesammte Strafrechtswissenschaft (Bd. 9 S. 452 und 737, Bd. 10 S. 51) Bezug zu nehmen. Hervorgehoben sei an dieser Stelle nur, daß nach dem belgischen Gesetz die bedingte Verurtheilung bei Gefängnißstrafen bis zur Dauer von sechs Monaten zugelassen ist, und daß die Verurtheilung als „nicht geschehen“ (comme non avenue) angesehen werden soll, wenn der Verurtheilte während der vom Gericht zu bestimmenden
Probezeit, welche die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten darf, nicht eine neue Verurtheilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens erlitten hat.
Aehnliche gesetzgeberische Vorschläge befinden sich in n reich und in Oesterreich in der Vorbereitung, ohne daß jetzt bereits übersehen werden kann, ob dieselben Gesetzeskraft er⸗ langen werden.
Die am 7. und 8. August 1889 in Brüssel abgehaltene Versammlung der „Internationalen kriminalistischen Ver⸗ einigung“ hat den Wunsch ausgesprochen, daß das in Belgien eingeführte System der bedingten Verurtheilung in allen Ländern für Strafen von geringerer Bedeutung angenommen werden möchte. Diesem Wunsche hat sich kürzlich die Landes⸗ versammlung der deutschen Mitglieder der bezeichneten Ver⸗ einigung in Halle für Deutschland im Wesentlichen ange⸗ schlossen. In der visenf afalichen und in der Tagespresse ist die Frage der gesetzlichen Einführung dieses Systems eine viel erörterte und viel bestrittene geworden. “
Dieser Meinungsstreit hat dem Justiz⸗Minister bereits im
anuar d. J. Veranlassung gegeben, die Präsidenten der
ber⸗Landesgerichte und die Ober⸗Staatsanwälte der Monarchie zu einer gutachtlichen Aeußerung über die einschlägigen Fragen aufzufordern. Diese Aeußerungen find nunmehr eingegangen, und es dürfte für die Justiz⸗ behörden und Justizbeamten sowie auch für weitere Kreise nicht ohne Interesse sein, über den wesentlichen Inhalt der⸗ selben unterrichtet zu werden. 11“
In dem bezüglichen Cirkularerlaß des Justiz⸗Ministers waren insbesondere folgende Fragepunkte aufgestellt:
1) Liegen über die praktische Bewährung der „bedingten Ver⸗ urtheilung“ in den Ländern, in welchen dieselbe gesetzlich eingeführt ist, genügende Erfahrungen vor?
2) Hat sich ein Bedürfniß zur Einführung der bedingten Ver⸗ urtheilung geltend gemacht, insbesondere:
a. kann den anzuerkennenden Mängeln der kurzzeitigen Ss. heitsstrafen (mangelnde Wirksamkeit, Gefahr der sittlichen Ver⸗ schlechterung der Verurtheilten durch Mitgefgngene) nicht in anderer Weise abgeholfen werden?
b. hat es sich gezeigt, daß mit der Vollstreckung solcher Strafen gegen noch nicht vorbestrafte Personen Härten verbunden waren, welche zu dem Maße der Verschuldung in keinem Verhältniß standen?
Sind solche Verurtheilte namentlich auch durch die Verbüßung der Se tf fe in ihrem weiteren Fortkommen erheblich beeinträchtigt worden
c. Hat sich die Ausübung des Allerhöchsten Begnadigungsrechts als ausreichend erwiesen, um solche Härten zu beseitigen? dirsein Ist von der „bedingten Verurtheilung“ zu erwarten, daß
ieselbe:
a. die von ihr Betroffenen mit mehr Erfolg von der Begehung neuer Strafthaten abhalten werde, als dies die Vollstreckung der Strafe vermag?
b. den Anspruch der durch die Strafthat Verletzten auf Genug⸗ thuung befriedigen?
c. dem Rechtsgefühl des Volks im Allgemeinen Genüge leisten
rde?
4) Ist zu befürchten, daß die Aussicht auf mögliche Straflosig⸗ keit bei der ersten Verurtheilung ein Anreiz zur Begehung von Straf⸗ thaten werden könnte?
5) Ist eine gleichmäßige Ausübung des in der „bedingten Ver⸗ urtheilung“ liegenden Rechts zum Straferlaß von Seiten der Gerichte zu gewärtigen? 1
6) Empfiehlt sich die „bedingte Verurtheilung“ gegenüber jugendlichen Delinquenten?
Von den erstatteten dreizehn eingehenden Berichten sprechen sich, wie das „Justiz⸗Ministerialblatt“ mittheilt, zwölf
we
insbesondere
achten sämmt liche vorstehend mitgetheilten Fragen bis auf die zu 6 im Wesentlichen einstimmig zu Ungunsten derselben be⸗ antwortet. Das Gleiche gilt von der auf die ju endlichen Delinquenten bezüglichen Frage 6 hinsichtlich der Mehrheit der Berichte. Eine Minderheit hält in diesem Punkte die Ein⸗ führung der Neuerung im Sinne eines Versuches für statthaft oder wenigstens für nicht geradzu verwerflich. Einer von diesen zwölf Berichten nimmt insofern eine vermittelnde Stellung ein, als er eventuell eine der bedingten Verurtheilung ähnliche Einrichtung für zulässig erachtet, bei welcher jedoch die Ent⸗ scheidung über Bewilligung des Strafaufschubes nicht dem Richter, sondern dem Zustiz⸗Minister zustehen müsse. Der dreizehnte Bericht endlich erklärt sich zwar zur Zeit ebenfalls gegen die Annahme der bedingten Verurtheilung. Er erachtet die letztere jedoch mit gewissen Einschränkungen grundsätzlich für zweckmäßig und ist daher der Ansicht, daß ihre Einführung
für die Zukunft in Aussicht genommen werden könne. 8
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat unte dem 2. Juni d. J. folgenden Erlaß, betreffend die Vorlesungen an den ÜUniversitäten, ergehen lassen:
„Ich bestimme hierdurch was folgt: 1 8
1) die Universitätslehrer sind verpflichtet, in allen Fällen, in welchen sie, sei es durch eigene Wahrnehmung oder auf andere Weise, zu der Ueberzeugung gelangen, daß ein Studirender die Vorlesung überhaupt nicht oder nur mit wesentlichen Unterbrechungen besucht hat, die Bescheinigung der Anmeldung (§. 15, erster Absatz, der Vorschriften für die Studirenden der Landes⸗Universitäten ꝛc. vom 1. Oktober 1879) zu versagen. 1
Wird die Bescheinigung versagt, so darf die Vorlesung im Abgangszeugniß nicht vermerkt werden (§. 15, letzter Absatz, der angeführten Vorschriften).
2) Bei seminaristischen und sonstigen Uebungsvorlesungen haben die Universitätslehrer den Studirenden auf deren efsathen eingehende Zeugnisse über Fleiß und Leistungen aus⸗ zustellen.
Diese Zeugnisse sind auf Antrag der Studirenden den Abgangs⸗Zeugnissen unter entsprechender Verweisung bei dem Vorlesungseintrage beizuheften.“
L1““ o1111“A“ Die anerkannte Wichtigkeit der Maßnahme, Lehrern an Volksschuten auf der de Diensttand zur Nutzung zu überweisen, hat den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten veranlaßt, den Königlichen Regierungen zu empfehlen, thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß geeigneten Falls bei sich darbietender Gelegenheit neu zu errichtende Lehrerstellen auf dem Lande je nach den örtlichen Verhältnissen mit Dienstland ausgestattet werden. Dies hat jedoch nach der Verfügung nur in solchem Umfange zu ge⸗ schehen, daß die Bewirthschaftung des Dienstlandes weder die Kraft und Zeit, noch die Mittel des Lehrers zum Nachtheil der Schule in Anspruch nimmt. Sofern die Schulunter⸗ haltungspflichtigen erweislich außer Stande sein sollten, den zum Erwerbe einer Landdotation erforderlichen einmaligen Kostenaufwand allein aus eigenen Mitteln zu bestreiten, ist es den Königlichen Regierungen überlassen worden, die Bewilli⸗ gung einer einmaligen Staatsbeihülfe zu diesem Zwecke unter näherer Begründung des Bedürfnisses bei dem Minister nachzusuchen. 8
Heute tagten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für 18 und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen. “
An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern (einschließlich der kreditirten Becnche) sowie anderen Einnahmen im Deutschen Reich sind für das ganze Etatsjahr 1889/90 zur Anschreibung gelangt:
Zölle 379 604 580 ℳ (gegen das Vorjahr + 67 072 368 ℳ), Tabacksteuer 11 413 533 ℳ (+ 622 223 ℳ), Zucker⸗ materialsteuer 25 174 637 ℳ (+ 60 511 785 ℳ), Ver⸗ brauchsabgabe von Zucker 49 918 763 ℳ (+ 26 837 460 19 Salzsteuer 41 000 323 ℳ (— 839 374 ℳ), Maisch⸗ bottichh und Branntweinmaterial⸗Steuer 23 754 2711 ℳ (+ 3 175 905 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 117 156 802 ℳ (+ 5 723 007 ℳ), Brau⸗ steuer 25 667 264 ℳ (+ 2 548 668 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 3 163 261 ℳ (+ 322 495 ℳ); Summe 676 853 434 ℳ
+ 165 974 537 ℳ). — Spielkartenstempel 1 277 450 ℳ Cie 541 ℳ), Wechselstempelsteuer 7 492 262 ℳ (+ 603 549 ℳ),
tempelsteuer für a. Werthpapiere 9520564 ℳ (+ 1610952 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 15 143 329 ℳ + 2686 506 ℳ), c. Loose zu Privatlotterien 2 537 832 ℳ 8 1 993 133 ℳ), Staatslotterien 6 798 226 ℳ (+ 88 724 ℳ), Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 214 070 1722 ℳ + 12 947 694 ℳ), Reichs⸗Cifenbahn⸗Verwaltung 53 914 487 ℳ 8b 3 848 607 ℳ).
Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1889/90: Zölle 349 876 094 ℳ (+ 66 726 652 ℳ), Tabacksteuer 10 146 649 ℳ (s— 694 164 ℳ), Zuckermaterialsteuer 11 170912 ℳ. 88 2 282 280 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 40 901 370 ℳ
+ 40 283 120 ℳ), Salzsteuer 40 592 782 ℳ (— 694 484 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 18 082 905 ℳ — 3 900 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Frsala zu derselben 91 463 427 ℳ (+˖ 19 151 217 ℳ), rausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 24 471 211 ℳ (+ 2 456 947 ℳ); Summ e 586 705 350 ℳ (+ 129 507 668 ℳ). — Spielkartenstempel 1 225 949 ℳ (+ 63 632 ℳ).
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Groß ist von hier wieder abgereist.
Der General⸗Lieutenant von Holleben, Ober⸗Quartier⸗ meister im Großen Generalstabe, hat sich mit Urlaub nach Bayern und Thüringen begeben.
Der deutsche Reichskommissar Major Wiss mann ist, wie „W. T. B.“ aus Kairo meldet, gestern von dort nach Berlin abgereist.
S. M. Kadetten⸗Schulschiff „Niobe“, Kommandant: Kapitän zur See Fritze, ist am 13. Juni in Leith (Schott⸗ land) angekommen und beabsichtigt, am 19. nach Dartmouth
☛
i der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗Anleihescheine der Stadt Stendal im Betrage von 230 000 ℳ veröffentlicht.
Frankfurt a. M., 14. Juni. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien traf heute Vormittag 9 ³¾ Uhr hier ein und wurde auf dem Bahnhofe von dem zahlreich versammelten Publikum mit lebhaften Kundgebungen begrüßt. Zum Empfang des Kronprinzen, welcher die Uniform des 13. Husaren⸗Regiments trug, waren an⸗ wesend: die Generalität des XI. Armee⸗Corps, der Ober⸗Präsident Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, der Stadt⸗Kommandant, der Polizei⸗Präsident, der Ober⸗Bürgermeister Miquel und der italienische General⸗Konsul de Neufville. Der Kronprinz ‚chritt die mit Fahne und Musik im Bahnhofe aufgestellte kombinirte Ehren⸗Compagnie des 81. Infanterie⸗Regiments ab. Hierauf fand die Vorstellung im Fürstenzimmer des Bahnhofs statt. Nach kurzem Aufenthalt fuhr der Kronprinz im zweispännigen Wagen zur Taunusanlage, stieg hier zu Pferde und ritt die Front des aufgestellten Husaren⸗Regiments ab, worauf dieses zugweise defilirte. Alsdann begab sich der Kronprinz mit seinem Gefolge nach dem Palmengarten.
S1 *
Bayern. München, 13. Juni. (Allg. Ztg.) Der Zustand des Staats⸗Ministers Dr. Freiherrn von Lutz ist erfreulicher Weise im Laufe des heutigen Tages, wie ein um 5 Uhr Nachmittags erschienenes Bulletin meldete, in fortschreiten⸗ der Besserung geblieben. Die Theilnahme der zahlreichen Verehrer des kranken Ministers giebt sich fortdauernd in herz⸗ lichster Weise kund. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent hat heute einen prachtvollen Blumenstrauß über⸗
reichen lassen.
— 14. Juni. (W. T. B.) Freiherr von Lutz hat die letzte Nacht hindurch geschlafen. Der Appetit kehrt zurück, das Allgemeinbefinden ist recht befriedigend, der Kräftezustand
läßt indeß noch zu wünschen übrig.
Baden. 8
Karlsruhe, 13. Juni. der Kaiser hat an Se. Königliche Hoheit den Großherzog
EE1I11“ .
(W. T. B.) Se. Majestät
Friedrih for nbes Allerhüchste Schreihen gerichtet: Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter, 8 Bruder und Onkel! erfahre Ich mit lebhafter Genugthuung, in wie hohem Maße Ew. Königliche Hoheit und Höchstderen Regierung mitgewirkt haben zur schnellen Ausführung der für die Sicherheit des Reichs so hochbedeut⸗ samen neu eröffneten Eisenbahn. Deutsche Willenskraft und deutsche Ingenieurkunst haben sich, durch Ew. Königliche Hoheit ge⸗ fördert, bei der Ueberwindung der vielen Schwierigkeiten, die sich dem Baue entgegenstellten, ein herrliches Zeugniß ausgestellt. Ew. König⸗ lichen Hoheit und Höchstderen Regierung sage Ich für diesen neuen Beweis der Fürforge für die Interessen des Reichs den wärmsten Dank und wünsche aufrichtig, daß diese Eisenbahn, erbaut zur Gewährleistung des Friedens und der nachbarlichen Rechte, in hohem Maße auch das Gedeihen des badischen Landes fördern möge.
Ich verbleibe mit der Versicherung wahrer Hochachtung und und Neffe Wilhelm.
Neues Palais, 7. Juni 1890.“
Se. Majestät der Kaiser hat genehmigt, daß die neue
4 4 7 Fried rich⸗Kas 8 erhalte. 1 “ DOoldenburg. 8 (H) Oldenburg, 13. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten
haben sich nach ihrer Sommer⸗Residenz Rastede begeben.
Anhalt.⸗
Dessau, 12. Juni. (Anh. St.⸗A.) Ihre Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Schaumburg⸗Lippe sowie Ihre Hoheit die Prinzessin Hilda reisten heute nebst Gefolge nach Kissingen ab.
5 16 * 5
*
Pest, 13. Juni. (W. T. B.) . 1b der österreichischen Delegation hat in seiner heutigen Abendsitzung sämmtliche Titel des ordentlichen Heeres⸗ Voranschlags übereinstimmend mit der vorlage angenommen. Im Laufe der
dem in der ungarischen Kommission abgegebenen voll⸗ kommen übereinstimmte. In Beantwortung von Bemerkungen mehrerer Delegirten wies der Kriegs⸗Minister nach, daß das Budget keineswegs verschleiert sei. Mit Rücksicht auf die finanzielle Lage habe er die Forderung für das rauchlose Pulver reduzirt. Ueber die Größe und Art der in Aussicht enommenen Erhöhung der Friedenspräsenz seien noch eine Studien angestellt, daher seien bestimmte Angaben un⸗ möglich; die Beschränkung des vorliegenden Voranschlags auf geringere Ziffern ziehe naturgemäß weitere Anforderungen
der Mannschaft aus Ersparungsrücksichten könne er nicht zu⸗ stimmen.
. Juli uli unter dem Chef des Generalstabes, — von Beck, als Uebungsleiter, die diesjährige große Genera l⸗ stabsreise vorgenommen werden, bei welcher vertreter des Generalstabs⸗Chefs, Feldmarschall⸗Lieutenant Anton
soll im Bereiche des XIII. Corps (Agram)
deren Voraussetzungen in das Okkupationsgebiet hineinreichen,
mit Entschiedenheit gegen die gesetzliche Linführung der be⸗ dingten Verurtheilung aus, und zwar sind in diesen zwölf Gut⸗
(England) in See zu gehen.
stabes theilnehmen.
Der Budgetausschuß
Aus dem Bericht des Chefs des Generalstabs Meiner Arme:
Freundschaft Ew. Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder
Pionierkaserne in Kehl die Bezeichnung t „Großherzog
der Großherzog und die Großherzogin sind nach längerem Aufenthalt in Marienbad heute von dort zurückgekehrt und
Regierungs⸗ Berathung gab der Kriegs⸗Minister ein Exposé, welches mit
für die nächsten Jahre nach sich. Von einer Aenderung des Wehrgesetzes sei bisher keine Rede. Einer späteren Einberufung der Rekruten oder einer vorzeitigen Beurlaubung
Betreffs der Umgestaltung der Befestigungen nach modernen Prinzipien seien die Studien auch noch nicht
Feldzeugmeister Freiherrn
der Stellae 1
Galgötzy, die Operationen der Nord⸗, der Oberst im General⸗ ¹ stabe und Kommandant der 25. Infanterie⸗Brigade Edmund Hoffmeister die der Südpartei leiten wird. An letzterer Reise,
F
deren Verlauf aber schon an der Save zum Abschluß gelangen soll, werden Generale, Stabs⸗ und Ober⸗Offiziere des General⸗
neuerung der Unrerhandlungen
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Großbritannien und Irland.
London, 13. Juni. (A. C.) Der Herzog und die Herzogin von Connaught haben gestern Canada ver⸗ lassen und an Bord des Allan⸗Dampfers „Sardinian“ die Reise nach England angetreten.
Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Erste Lord des Schatzamts Smith auf eine bezügliche Anfrage Gladstone’'s: es sei wahr, daß er gesagt habe, es liege in der Absicht der Regierung, die Berathung der Schanksteuervorlage fortzusetzen, bis sie erledigt sei, Falls es nicht nothwendig werden sollte, einen Antrag in Bezug auf andere Maßregeln von großer Wichtigkeit einzubringen. Gegenwärtig sei er nicht in der Lage, einen solchen Antrag anzumelden. Healy erbat sich von der Re⸗ gierung Auskunft über die Vorgänge in dem konservativen Parteimeeting im Carlton⸗Klub. Jedenfalls, fügte er hinzu, wären die irischen Abgeordneten befugt, zu wissen, ob die irische Güterankaufsvorlage weiter berathen werden würde. Smith wiederholte, daß er noch nicht in der Lage sei, Erklärungen über den Gang der öffentlichen Geschäfte ab⸗ zugeben, aber dies thun werde, sobald es möglich sei. Healy beantragte hierauf die Vertagung des Hauses, um das Ver⸗ halten der Regierung in der Handhabung der Geschäfte des Hauses zum Gegenstand einer Erörterung zu machen. Der Sprecher lehnte es jedoch ab, den Antrag zu stellen, weil der⸗ selbe, wie er bemerkte, einen Mißbrauch der Geschäftsordnung in sich schließe. Auf weitere Anfrage Sexton's, Harcourt's und andere Mitalieder erklärte Smith: er würde, wenn möglich, nächsten Montag dem Fen die etwaigen Beschlüsse und Vorschläge der Regierung bezüglich einer Beschleunigung der Sessionsgeschäfte mittheilen. Damit endete der Zwischenfall. — Hierauf trat das Haus wieder in die Einzelberathung der Schanksteuervorlage ein. Die Debatte über den Antrag des Liberalen Acland, die in der Vorlage für die Ent⸗ schädigung von Schankwirthen, denen die Konzession entzogen worden, ausgeworfene Summe von 350 000 Pfd. Sterl. statt dessen für Unterrichtszwecke zu verwenden, wurde fortgesetzt e mehrstündiger Dauer gegen Mitternacht wieder
— (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses theilte der Unter⸗Staatssekretär Fergusson mit: am 23. April habe Rustem Pascha dem Premier Marquis von Salisbury die Wünsche des Sultans betreffs Er⸗
— 14. Juni. (W. T. B.) Nach Meldungen hiesiger Morgenblätter erhielt der Minister des Innern Constans den russischen St. Annen⸗Orden 1. Klasse.
11“ Italien.
Rom, 10. Juni. Gleich dem Gesetzentwurf, betreffend die Neuordnung der Emissionsbanken, ist auch die Regierungsvorlage über die Arbeiter⸗Unfall⸗ entschädigung im Kammerausschuß nicht un⸗ wesentlich abgeändert worden. Wie der M. „llg. Ztg.“ geschrieben wird, ist das Hauptgewicht auf die Schutzmaßregeln gelegt worden, durch welche den Unfällen vorgebeugt werden soll. Der Ausschuß stellt an die Spitze des Ge⸗ setzes die Verpflichtung der gewerblichen Unternehmer zur Ein⸗ führung aller durch die Wissenschaft und Erfahrung diktirten Schutzmaßregeln. Ausschuß wie Regierung haben für nöthig erkannt, die obligatorische Versicherung schrittweise durchzuführen und für den Anfang auf die Großindustrie zu beschränken, den kleineren Gewerbebetrieb und alle landwirthschaftlichen Betriebe aber vorläufig auszuschließen. Als „kleinerer“ Gewerbebetrieb wird nach der Feststellung des Ausschusses derjenige betrachtet, welcher weniger als zehn Arbeiter beschäftigt und keine Ma⸗ schinen anwendet. Getheilt waren die Stimmen im Ausschuß über das Maß der Versicherungsbeiträge. Nach dem Re⸗ gierungsentwurf sollten die Unternehmer neun Zehntel, die Arbeiter ein Zehntel der Prämien bezahlen. Die Ausschuß⸗ minderheit will die Beitragsquote der Arbeiter erhöhen, dafür aber die Unterstützungen sogleich vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an für zahlbar erklären; die Mehrheit ist für völlige Entlastung der Arbeiter von obligatorischen Beiträgen, wogegen die Unterstützungen erst vom Beginn der dritten Woche zahlbar sein sollen. Die Civilverantwortlichkeit der Unternehmer bleibt nur noch für zwei Fälle bestehen: wenn ein Unglück durch ihre gerichtlich nachgewiesene Absicht entstanden, und wenn es die Folge der Nichtanwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln ist. Eine hervor⸗ ragende Entscheidung ist die, welche die Uebernahme der Ver⸗ sicherung durch den Staat ausschließt. Derselbe soll nur die Normen für dieselbe aufstellen und ihre Beobachtung über⸗ wachen. Dem Unternehmer hingegen steht es frei, die Ver⸗ sicherung entweder bei der als Normalinstitut geltenden „Nationalkasse für Unfallentschädigung“ oder bei einer der in der Monarchie zugelassenen Versicherungsanstalten anzu⸗
Belgien.
Brüssel, 13. Juni. (Alla. Ztg.) Das Schluß⸗
protokoll der Antisklaverei⸗Konferenz wird im Laufe der nächsten Woche unterzeichnet werden. 111111.“
Rumänien.
Bukarest, 6. Juni. (Pol. Corr.) Die parlamen⸗ tarische Thätigkeit hält an und die Arbeiten, die in diesem Augenblick vollzogen werden, gehören zu denjenigen, welche in der Geschichte der Entwickelung des Landes Epoche machen werden. Nach dem Münzgesetz, welches den Handel
von einer schweren Bürde bei allen geschäftlichen Trans⸗
aktionen, nämlich dem Agio, entlastet hat, nach Wiede herstellung der Ordnung und des dauernden Gleich⸗ gewichts der Staatsfinanzen, nach Einführung eines Systems gewissenhafter Verwaltung der öffentlichen Gelder, nach dem Gesetz über die Pensionen der Civil⸗ beamten, welches allgemeine Anerkennung findet, ist es der konservativen Regierung vergönnt gewesen, eine der iecen und am lebhaftesten verlangten Reformen zu ver⸗ wirklichen, nämlich die über die Organisation der richter⸗ lichen Behörden. Die Konservativen haben für gewisse Richterkategorien die Unabsetzbarkeit eingeführt, allen die Sicherheit bezüglich ihrer Stellung gewährleistet und ihre Lage in moralischer und materieller Beziehung verbessert; andererseits wurde der Bürger vor jeder ungerechten Ver⸗ folgung geschützt und die persönliche Freiheit in weitestem Maße garantirt. Nach dem Gesetze über die Organisation der richterlichen Behörden wurde in der Kammer die Aenderung einiger Artikel des Gesetzes über die Nationalbank in Berathung gezogen. Es handelte sich unter Anderem darum, die Vorschriften bezüglich des Metallschatzes mit dem neuen Münzgesetze in Einklang zu bringen. Das Gesetz enthält die folgenden Bestimmungen: Die Metallbedeckung der Bank wird aus Gold bestehen und 40 Proz. des Werthes der aus⸗ gegebenen Banknoten beatragen; die Banknoten werden auf 100, 500 und 1000 Lei lauten; die Banknoten werden in Gold eingelöst; der Staat verzichtet auf jeden Vortheil, wenn die Bank genöthigt ist, um ihren Metallschatz zu schützen, den Escomptesatz auf 7 Proz. zu erhöhen. Der Senat hat das heute mit 70 gegen 1 Stimme angenommen, nach⸗ dem die Liberalen den Saal verlassen hatten.
g der über die Besetzung Egyptens eröffnet und den Entwurf der Konvention mitgetheilt. Das Haus kenne ja die Bedingungen, unter welchen die Regierung zuletzt durch Sir Drummond Wolff über die Konvention unterhandeln ließ.
In einer heute Nachmittag abgehaltenen Versammlung der Mitglieder der liberal⸗unionistischen Partei des Unterhauses, bei welcher Lord Hartington den Vorsitz führte, billigte Chamberlain die gestern von der Regierung im Carlton⸗Klub gemachten Vorschläge. Nach einer längeren Diskussion drückte die Versammlung im Allgemeinen ihre Zustimmung zu diesen Ausführungen aus. Lord Hartington versprach sodann, der Regierung die Ansicht der Versammlung zur Kenntniß zu bringen.
— 14. Juni. (W. T. B.) Das Unterhaus lehnte heute das Amend ement Acland zu dem Artikel 1 der Schanksteuerbill (s. o.) nach dreitägiger Debatte mit 275 gegen 243 Stimmen ab. Hierauf nahm das Haus den Kon⸗ trakt mit der britisch⸗indischen Dampfer⸗Compagnie, betreffend die Postbeförderung zwischen London und der Ostküste Afrikas, an.
— Aus St. John in Neufundland vom 11. Juni
meldet ein Kabel⸗Telegramm: Das Parlament genehmigte vor seiner Vertagung die Adresse an die Königin Victoria in Bezug auf das französische Gestade. Die Denkschrift betont die Beseitigung der französischen For⸗ derungen als das einzige Mittel zur Lösung der Frage. Die Einwohner von St. Georges Bay weigern sich, Steuern zu zahlen, sorlange ihren Beschwerden nicht abgeholfen worden ist. 8 Frankreich. Paris, 12. Juni. Der mit der Prüfu g des Ein⸗ nahme⸗Budgets betraute Unter⸗Ausschuß hat der allgemeinen Budget⸗Kommission seinen Bericht über seine Arbeiten vorgelegt. An der Regierungsvorlage sind, wie wir der „Köln. Ztg.“ entnehmen, Abstriche in der Höhe von 35 Millionen gemacht worden, davon entfallen auf das ordentlige Budget 39 Millionen, das frühere auße⸗ ordentliche Kriegs⸗Budget 21 Millionen, den Schuldentilgungs⸗ fonds 3 ½ Millionen, die Herabsetzung der Zinsen für Spar⸗ kassengelder 21 ½ Millionen. Die gesammten Ausgaben werden durch diese Ersparnisse auf 3162 Millionen herabgesetzt. Dem gegenüber stehen die vorausgesehenen gewöhnlichen Einnahmen mit 3 060 700 000 Fr. Dazu kommen die Zuckersteuer mit 9 Millionen und der von der Kammer bewilligte Maiszoll mit 5 Millionen, sodaß die Einnahmen im Ganzen 3 074 700 000 Fr. betragen. Außerdem sollen von dem außerordentlichen Kriegs⸗ Budget 26 400 000 Fr. aus Resten früherer Anleihen gedeckt werden. Rechnet man diese zu den Einnahmen, so ergiebt sich ein Gesammtbetrag von 3 101 100 000 Fr. Es stellt sich also ein Fehlbetrag von 60 bis 62 Millionen heraus. Um diesen zu decken, schlägt der Unter⸗Ausschuß vor, auf den Zucker eine Zuschlagsteuer von 10 Fr. zu legen, welche 18 Millionen bringen soll, weiter eine besondere Gewerbe⸗ steuer für die Zuckersiedereien 1 Million, Petroleumsteuer 6 Millionen. Die Werthpapiersteuer wird von 3 auf 4 Proz. erhöht, was 17 Millionen ergiebt (vergl. die gestrige Nr. des „R.⸗ u. St.⸗A.“). Die Alkoholsteuer wird um 13,75 Fr. er⸗ höht — auf 170 — und soll 20 Millionen abwerfen.
— 13. Juni. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute die Vorlage, welche die Regierung zur eventuellen Ein⸗ reihung der Territorial⸗Armee in die aktive Armee ermächtigt.
In der Kommission zur Prüfung der verschiedenen Vorschläge betreffs einer Fremdensteuer für in Frank⸗ reich wohnende Ausländer erklärte der Minister des Aus⸗ wärtigen Ribot: es stehe dem Handels⸗Minister zu, die Angelegenheit vom ökonomischen Standpunkt zu erörtern; sodann wies der Minister auf die Schwierigkeiten hin, die sich einer derartigen Besteuerung vom internationalen Gesichts⸗ punkte wegen der bestehenden Verträge entgegensetzen.
Der Handels⸗Minister übersandte dem Doyen der Delegirten zum internationalen Telegraphen⸗ Kongreß, Telegraphen⸗Direktor Nielsen aus Norwegen das Commandeurkreuz der Ehrenlegion.
bringen. Von der Versicherungspflicht werden diejenigen Fabriken oder Verbände befreit, welche den Bestand einer eigenen zweckentsprechenden Kasse nachweisen. Als Gewähr gegen Nichterfüllung der Versicherungsverpflichtungen bestimmt das Gesetz, daß der nachlässige oder böswillige Unter⸗ nehmer das Doppelte der Entschädigungen zu zahlen habe, welche die Nationalkasse liquidirt haben würde.
In der italienischen Kolonie am Rothen Meere ist am 20. v. M. folgende Verordnung des Komman⸗ danten zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden:
„Wir Comthur Balthasar Orero, General⸗Major, Civil⸗ und Militär⸗Gouverneur der Erythräischen Kolonie, verkündigen den Bevölkerungen der alten Provinzen der Kolonie, sowie der jüngst der Königlichen italienischen Regierung unterworfenen Gebiete, daß am 17. Mai 1890 zu Adua zwischen dem Vertreter Sr. Majestät des Königs von Italien und Ras Mangascha der Friede beschworen worden ist. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß kraft des Artikels 13 des italienisch⸗äthiopischen Vertrages, unterzeichnet zu Utschalsb am 10. Mai 1889 und anerkannt durch Ras Mangascha, alle Rebellen gegen Se Majestät den Kaiser von Aethiopien und Ras Mangascha, welche sich in unser Gebiet flüchten sollten, festgenommen, entwaffnet und an Ras Mangascha ausgeliefert werden sollen, ebenso wie uns alle Rebellen gegen unser e Autorität auszuliefern sind, welche sich in das Gebiet jenes flüchten sollten.“
(Köln. Ztg.) Nachdem noch vor Kurzem Seitens der Regierung vor der Auswanderung nach Eritrea zur Ansiedelung und Kolonisation gewarnt wurde, ver⸗ nimmt man nunmehr von einigen Anfängen auf diesem Gebiete. Dem Abg. Franchetti, welcher ein großes Vermögen und außerdem die Erfahrung und Kenntniß der Dinge besitzt, die nur durch langen Aufenkhalt an Ort und Stelle erworben wird, ist die Erlaubniß ertheilt worden, diese ersten Versuche zu machen. Franchetti hält, wie es heißt, die Ver⸗ ältnisse für günstig und den Boden besonders für Wein⸗ und fabackbau sehr geeignet. Was die Arbeitskräfte anbelangt, so wird selbstverständlich in erster Linie an afrikanische Ein⸗ geborene gedacht. Für die Beaufsichtigung und Leitung sind Bauern aus der Emilia und anderen Provinzen Italiens und ausgediente Soldaten in Aussicht genommen, welche sich zum Bleiben in Afrika entschließen würden. Die Löhne sind in Eritrea äußerst niedrig. Der eingeborene Feldarbeiter er⸗ hält für des Tages Arbeit 40—50 Centimes. Die Ab⸗ mahnungen der Regierung gegen die Auswanderung mittel⸗ loser italienischer Tagelöhner erscheinen unter diesen Um⸗ Uänden durchaus gerechtfertigt. In der im nächsten Jahre in Palermo stattfindenden Ausstellung sollen die Daseins⸗ verhältnisse Eritreas besonders anschaulich gemacht werden, indem man nicht allein die Erzeugnisse der Kolonie aus⸗ stellen, sondern Dörfer, Ackerhöfe und Wirthschaftsanlagen genau nach dem Urbilde dortselbst anlegen wird, in welchem Eingeborene ihre Arbeiten und ihr Handwerk betreiben sollen.
Spanien.
Madrid, 14. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat den Antrag Marcoartu: die Regierung zu ermächtigen, in Betreff der Einsetzung eines internationalen Schieds⸗ gerichts mit den Mächten in Unterhandlung zu treten, angenommen.
In der Deputirtenkammer brachte der Deputirte Martos eine Resolution ein, in welcher der Erlaß einer allgemeinen Amnestie für politische Vergehen vor⸗ Pschlagen wird zur Feier der Genehmigung des allgemeinen
timmrechts durch die Königin⸗Regentin. 1““
Nieederlande. “
Haag, 13. Juni. (W. T. B.) Nach amtlichen B über die Operationen in Atchin vom 11. d. M. haben die niederländischen Feerbens die Stellungen der Atchinesen auf den Hügeln am Edi⸗Ufer besetzt und die Atchinesen vertrieben. Die Feinde verloren gegen 80 Todte; auf Seiten der Niederländer wurden 2 Offiziere und 22 Mann verwundet.
Die Kammerwahlen in Luxemburg sind ruhig ver⸗ laufen. Das Resultat ändert an der Mehrheit der Regie⸗ rung nichts. Der langjährige liberale Abgeordnete des Escher Kantons grassein⸗ der Vertreter Luxemburgs auf der letzten Berliner Konferenz, ist it 5 St
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Amerika.
Vereinigte Staaten. Washington, 11. Juni. (A. C.) Die, wie gemeldet, vom Präsidenten schon unter⸗ zeichnete Zollverwaltungsbill tritt am 1. August in Kraft. Der Präsident wird neun Abschätzer ernennen, welche die Durchführung der Zollgesetze zu beaufsichtigen und alle Streitfragen zu entscheiden haben.
Die neue Pensionsbill ist vom Kongreß genehmigt worden. Die Zahl der Pensionäre und die Ausgaben werden nicht unbedeutend vermehrt. In dem mit dem 30. Juni ab⸗ schließenden Fiskaljahr zahlten die Vereinigten Staaten 109 357 534 Doll. an Pensionen.
Der Finanzausschuß des Senats hat die vom Repräsentantenhause angenommene Silbervorlage wie folgt abgeändert: Der Ausschuß strich die Bestimmung, welche die für die Bezahlung von Bullion aus⸗ gegebenen Certifikate zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel für Staats⸗ und Privatschulden macht, sie bleiben indeß annehmbar für Zölle, Steuern und öffentliche Abgaben. Die Bullion⸗Einlösungsklausel ist ebenfalls gestrichen, ebenso der Abschnitt, welcher die freie Prägung von Silber verfügt, wenn immer der Marktpreis 1 Dollar für 331 ¼ Gran reines Silber ist. Das Gesetz soll 30 Tage nach seiner Annahme in Kraft treten und 10 Jahre in Wirksamkeit bleiben. — In der heutigen Sitzung des Senats unterbreitete Mr. Morell dem Hause den Bericht des Ausschusses und kündigte gleich⸗ zeitig an, er würde zur gehörigen Zeit beantragen, daß die Vorlage an Stelle der Jones'schen Silber⸗Bill trete. Ausgenommen die Klausel, welche eine zehnjährige Be⸗ schränkung verfügt, ist die Caucus⸗Bill thatsäch⸗ lich identisch mit der Jones’'schen Bill. — Der Senat nahm heute eine auch vom Repräsen⸗ tantenhause genehmigte Resolution an, sidenten ersucht, Unterhandlungen Großbri⸗ tannien anzuknüpfen Zwecks Sicherung der Aufhebung oder Abänderung der Bestimmungen, Kraft welcher Vieh, welches im vereinigten Königreich Großbritannien und Irland importirt wird, im Landungshafen geschlach⸗ tet werden muß und nicht lebend 9. anderen Plätzen ge⸗ bracht werden darf. Das Haus genehmigte gleichzeitig eine Bill, welche den Sekretär für Landwirthschaft angeht, die Inspektion von Vieh, welches für die Ausfuhr be⸗ stimmt ist, anzuordnen, damit ermittelt werde, ob die Thiere frei von Krankheiten sind. Lebendiges Vieh, dessen Fleisch für den Export bestimmt ist, soll ebenfalls untersucht werden, um zu ermitteln, ob das Vieh frei von Krankheiten und das Fleisch gesund ist.
Aus Helena im Staate Montana wird unter dem 11. Juni gemeldet: Die Cheyenne⸗Indianer sind auf dem Kriegspfad. Die ländliche Bevölkerung flieht von Schrecken ergriffken in die Städte. Die Männer besen sich und berxeiten sich auf einen Kampf mit den Rothhäuten vor. Der Gouverneur hat für 1000 Mann Gewehre und Munition verlangt, es wird jedoch einige Zeit verstreichen, bis Bundestruppen auf dem Schauplatz erscheinen können.
I der heutigen (17.) Sitzung des Reichstages, welcher am
Tisch des Bundesraths der Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Staatssekretär von Oehlschläger sowie andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien beiwohnten, wurde die Wahl eines Schriftführers an Stelle des gus diesem Amte geschiedenen Mitgliedes des Reichstages Holtzmann zunächst von der Tagesordnung abge⸗ setzt und sofort in die zweite Berathung des Gesetzentwur 18 betreffend die Gewerbegerichte, auf Grund des Berichts 5 1 Kommission eingetreten. Berichterstatter ist Abg.
achem.
Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dreesbach.