*xlα Die Malereien im Rathhaus zu Hildes heim, welche von dem Maler Prell ausgeführt werden, schreiten rüstig vor. ebenso, wie die Bilder, mit denen gegenwärtig der Maler Karl Gehrtz das Treppenhaus der Kunsthalle in Düsseldorf schmückt und welche die Entwickelung der Kunst darstellen, vom technischen Standpunkt insofern wichtig, als
Diese sind
sie 2 echter Frescomalerei hergestellt werden. er
ausgezeichnet wurde, hardt welches auch Professor Janssen
gebracht ist.
Professor Janssen wird im Laufe des Jahres in Berlin erwartet, um die Schlacht von Hohenfriedberg im Zeughause zu malen. Professor Geselschap ist im Zeughause mit großen Wandbildes „Der Friede“ Um diese Wandbilder auch weiteren Kreisen zu⸗ ist Professor Hans Meyer an der Hochschule für die bildenden Künste von dem Kultus⸗Minister beauftragt worden, in einer Platte Kupferstich g zunächst das Bild „Der Krieg“ zu vervielfältigen.
Vollendung des vierten beschäftigt.
gänglich zu machen,
8 Theater und Mufik.
9 Königliches Opernhaus. Am Freitag trat Frl. Dessau als Orpheus in Gluck's
hat, das ist eine so deutliche Aussprache, eine einzige Silbe verloren geht. wesenden Publikum recht freundlich aufgenommen. sang die Eurydike, wie stets Herzog den Eros. In der so viele, selbst
letzteren
vand die Kripyen glucklich
gemäße Leistung. kalischer und scenischer Hinsicht eine ganz werden, wenn auch nicht zu verkennen ist,
lebender Wirkung ist. Königliche Schauspiele.
Der Spielplan der Oper für die nächste Woche lautet:
„Flick und Flock“. Dienstag: Louise Geller, vom Hof⸗Theater Mittwoch: „Das Käthchen von Heilbronn“. Donnerstag: „Tannhäuser“. Freitag: „Die Hugenotten“. Sonnabend:
Sonntag: Geschlossen. Montag: „Der Mittwoch: „Don Carlos“. Freitag: „Minna von Barnhelm“.
Sonntag: Geschlossen. Montag: „Der Prophet“. Fides: Frl. in Dessau, a. G.
„Othello“.
Für das Schauspiel: m Bibliothekar“. Dienstag: „Die Räuber“. Donnerstag: „Die Quitzow's“. Sonnabend: „Der Sturm“.
Cyclus religiöser Darstellungen im Kloster zu Loccum von Professor Eduard von Gebhardt in Düssel⸗ dorf, der kürzlich durch Verleihung des Ordens pour le mérite geht seiner Vollendung entgegen. Bilder werden ausgeführt in einem von dem Maler Ger⸗ in Düsseldorf vervollkommneten Casein⸗Verfahren, für die Gemälde in der Aula der Akademie zu Düsseldorf verwendet und das auch im Zeughaus zu Berlin von ihm und Anderen zur Anwendung
rößten Formats ““ 89
Luise Geller vom Hof⸗Theater i „Orpheus und Eurydike“ auf und zwar mit gutem Erfolg. Die Dame hat einen ziemlich umfang⸗ reichen Mezzosopran, der zwar nicht von besonderer Kraft, namentlich nicht in den tiefen Tönen, aber von angenehmem Wohllaut ist: eine dunkel gefärbte Altstimme will uns indeß für diese Partie geeigneter erscheinen. Was die Dame in gesanglicher Beziehung bot, verrieth gutes, sorgfältiges, gewissenhaftes Studium. Ihr Spiel war in jeder Beziebung trefflich, und was sie vor den meisten Sängerinnen voraus daß dem Hörer auch nicht Sie wurde von dem zahlreich an⸗ Frl. Leisinger in würdiger ansprechender Weise, Frl. Partie tüchtige Sopranistinnen; Frl. 3 tůcklich und bot eine duꝛxchaus stil⸗ Die Aufführung war auch im Uebrigen, wie stets feit der neuen Inscenirung, sowohl in choreographischer, wie musi⸗ hervorragende. Dunkel der ersten Hälfte des zweiten Akts könnte etwas gemildert daß der Kontrast der
darauf folgenden Helligkeit des Elysiums von um so größerer, be⸗
Morgen wird
„Der Richter
Mittwoch:
Diese Wespe“.
„Kean“.
„Mein neuer Hut.“ Mittwoch:
„Der Probevpfeil.“ abend: „Othello.“
„Stanley in Afrika“ statt.
zufluß zu danken ist
98
Wilhelmstädtischen
9 Ianächsten Mittwoch statt. Vorkehrungen
Garde⸗Ulanen⸗Kapelle concertiren.
sprochen werden kann.
Alm Montag wiederholt.
Herzog über⸗
Deutsches Theater. „Der Richter von n „Das Käthchen von Heilbronn“ gegeben. Das weitere Repertoire der Woche ist folgendermaßen festgestellt: Dienstag: „Die Journalisten“; von Zalamea“; 1 I. Theil“; Freitag: „Der Unterstaatssekretär“; Sonnabend: „Faust's Tod“; Sonntag: „Mein Leopold“. Berliner Theater. 1 In der morgigen Aufführung von „Gräfin Lea“ spielt Ludwig Barnay wieder die Rolle des Advokaten Deckers. — Außer in „Doctor Wespe’ tritt am Montag Friedrich Mitterwurzer in einem wirksamsten Einakter, in „Mein neuer Hut“ von Max Bernstein, auf. Das Repertoire der nächsten Woche lautet: (Friedrich Mitterwurzer) „Der Probepfeil.“ Ludw. Barnay) Donnerstag: „Doctor (Friedrich Mitterwurzer.) Freitag: (39. Abonnements⸗Vorstellung): der (Friedrich Mitterwurzer, Ludw Barnay.) Sonn⸗
Wallner⸗Theater. . 2
„Mamsell' Nitouche“, in welcher Novität der Gast dieser Bühne,
Frl. Therese Biedermann, im Verein mit den Darstellern der andern
Hauptrollen allabendlich durch Beifall ausgezeichnet wird, gestaltet
sich zu einem Zug⸗ und Kassenstück allerersten Ranges, da alle bis⸗ herigen Aufführungen vor ausverkauftem Hause stattfanden. 1 Victoria⸗Theater. 8
Am nächsten Montag findet die dreihundertste Aufführung von
In den
stellungen ganz ungewöhnlich stark besucht,
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Das „Große Orientalische Laternenfest“, welches im Friedrich⸗ Concertvark theils wegen zweifelhafter Witterung zum öftern unterbleiben mußte, findet nun am Die Direktion hat hierfür die umfassendsten etroffen. Als drittes Musikcorps wird die Potsdamer
fältigst ausgewählt, sodaß dem Publikum ein genußreicher Abend ver⸗
Kroll's Theater.
Anton Erl ist aus Dresden wieder zurückgekehrt und wird morgen wieder als Postillon von Lonjumeau auftreten. 1 8 reiht sich am Dienstag der George Brown in der „Weißen Dame an. Das Gastspiel der Fr. Sembrich findet am ttwoch Fortsetzung in einer hier ebenfalls von der gefeierten Sängerin noch nicht dargebotenen Partie Martha. — 2 und Schlosser“ mit Fr. Heink als Madame Bertram wird am
Belle⸗Alliance⸗Theater 2 Da das Wetter am letzten Sonntag wenig günstig war, findet
8
Zalamea“ und übermorgen vor. Donnerstag: „Faust Kaiserloge. neue die Kapelle
Schlesien“. seiner
Montag: „Doctor Dienstag: (Friedrich Mitterwurzer, „Mein neuer Hut.“’ Pferde aus den
Wespe“. 8 dem 2.
erproben.
Hurrah der
letzten Tagen waren die Vor⸗ was dem großen Fremden⸗
ungünstiger, theils
Se. Majestät sodann durch die große 1 Hier überreichte dem Kaiser Hr. Ahsbahs⸗Holstein das erschienene der 3. 1 vnd intonirte nunmehr die Ouverture zu Meyerbeer’'s „Feldlager in Gleichzeitig begann die Vorführung der Armeepferde. Die prämiirten Gruppen der von ggeste . alten Pferde, welche sich zu Kavallerie⸗Pferden für die Armee eignen, waren bereits in einer Front auf dem großen Ring aufgestellt und wurden zunächst vorgeführt. Es folgten sodann Armee⸗Remonten aus den König⸗ lichen Remonte⸗Depots, 4 ½ Jahre alt, und hierauf fünfjährige Kavallerie⸗ Regimentern. gehörige 1,64 m hohe ost⸗ reußische Goldfuchs⸗Wallach „Hauptmonn“ so seh 1— bes css daß Er den Dirigenten des Kaiserlichen Reststalles, Major von Packisch von den Schlesischen Dragonern zu Sich berief, um ihm aufzutragen, das Nachdem sodann Pferde aus den Regimentern vorgeführt waren, sprengten unter dem Menge die · der § Batterie des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments in die Bahn. Nachdem die Artillerie wieder abgefahren war, wurden die mit ersten und zweiten Preisen prämiirten Hengste aller Altersklassen vorgeführt und zwar zunächst die Carossiers, dann die Reit⸗ und Wagenpferde, die Traber und endlich die schweren und leichteren Arbeitsschläge. Es trat jetzt eine kleine Programmänderung ein, indem zunächst die präch⸗ tigen Thiere der m außer Konkurrenz aufgestellten Pferde der preußischen und elsaß⸗ lothringenschen Gestüte und sodann erst prämiirte Zuchtgruppen vor⸗ geführt wurden. Den Beschluß bildete das Vorführen von Gespannen.
zu Schleswig⸗Holstein und alsdann auch der hohe Protektor der Aus⸗ stellung, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold. 11 Uhr fuhr im offenen Zweispänner der Kaiser vor dem Kaiser⸗Portal Unter Vorantritt der Herren des Direktoriums begab Sich
Ausstellungshalle in die holsteinische Gestütsbuch. Wäbrenddessen hatte Garde⸗Ulanen Wagner's Kaisermarsch gespielt
Züchtern ausgestellten 3 ½ Jahre
Unter den letzt enannten Thieren erregte so sehr das Interesse Pferd für den Kaiserlichen Dienst zu noch sechsjährige und ältere Kavallerie⸗
beiden 6-⸗Gespanne der 3. und
Staatsgestüte Bayerps, Württembergs sowie die
Das übrige Programm ist sorg⸗
Dieser Partie Mittwoch seine Die Aufführung von „Maurer ein,
Einladungen
844 4282α☛
Frankfurt a. M., 14. Juni. 5 prinz von Italien machte nach dem Besuch des Palmen⸗ gartens mit seinem Bürgermeisters Miquel und traf um 1 woselbst im Speisesaale — 1 wurde. Zu demselben hatten die Spitzen der Behörden sowie das Zit eer hn be Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 13 erhalten. Commandeur des XI. Armee⸗Corps, General der Infanterie
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
(W. T. B.) Der Kron⸗ Gefolge unter Führung des Ober⸗ eine Rundfahrt durch die Stadt 11 Uhr wieder auf dem Hauptbahnhofe ein Frühstück eingenommen
Der Kronprinz saß zwischen dem
der Eintrittspreis für alle Das
Empfange hatten Eigenschaft als Chef der
Rath Dr. Thiel, zahlreiche
mörgen wiederum ein fogenannter „Billiger Sonntaß stätt, ind Vergnügungen und Sehenswürdigkeiten einschließlich Eintritt ins Theater (soweit Raum) nur 50 ₰ beträgt.
Mannigfaltiges.
Se. Majestät der Kaiser und König besichtigte heute die Erste Allgemeine Deutsche Pferde⸗Ausstellung. Zum sich die Spitzen der Behörden und die Herren des Vorstandes am Kaiser⸗Portal versammelt, unter ihnen der Staats⸗ Minister Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen, der in seiner doypelten Landwirthschaftsverwaltung und Ehren⸗ Präsident der Ausstellung erschienen war, der — der Staats⸗Minister Dr. von Goßler, der Geheime Ober-⸗Regierungs⸗
ohe des Direktoriums, Freiherr von Hausen, Landrath Ulrich von Oertzen und Oberst von Podbielski. Kurz h der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar, der Herzog Ernst Günther
sT27 McTenn
Freiherrn der 21.
Freiherr von
der Herzog von Ratibor, Offiziere sowie die Herren
nach 10 ½ Uhr erschienen
von
Division nant von Lindequist; gegenüber saßen der Commandeur des Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 13,
Weimar, Rittmeister in demselben Regiment. 40 Minuten erfolgte unter lebhaften Hochrufen des zahlreichen Publikums die Abfahrt des Kronprinzen nach Basel.
Belgrad, 14. Juni. . Belgrade“ zufolge hat die Regierung den serbischen General⸗ Konsul in Pest beauftragt, gegen die Maßregeln, betreffend die Schweineeinfuhr, als dem bestehenden Vertrage zu⸗ widerlaufend, Protest einzulegen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Groölmaãn
(Frankfurt a. General⸗Lieute⸗
M.), Oberst⸗Lieutenant zu Sachsen⸗
und Prinz Bernhard 8 2 Um 12 Uhr
Bissing
(W. T. B.) Der „Agence de
Beilage.)
Wetterbericht vom 14. Juni, G Morgens 8 Uhr.
Temperatur — in 0 Celsius
— —
Bar. auf 0 Gr X u. d. Meeressp red. in Millim
Mullaghmore Aberdeen .. 771 heiter Christiansund 768. wolkig Kopenhagen. 760 heiter Stockholm. 760. wolkenlos aparanda. 758 wolkig t. Petersbrg. 756 bedeckt Moskau . .. 757
Cork, Queens⸗ town . 2772 N Cherbourg. 770 NNO elder... 766 NNW
ylt 762 NNW Hamburg. 762 NW Swinemünde 759 N. b Neufahrwasser 755 N 2 Regen¹) ONO 3 bedeckt
Memel 754
aris 769 NNW 3 bedeckt
ünster.. 766 NW 3 Regen Karlsruhe.. 765 SW 4 bedeckt Wiesbaden. 765 N. 4 wolkig²) München 765 W 5 bedeckt Chemnitz.. 761 WNW ARegen Berlin. 759 NW 4 wolkig) Wien 758 W 4 halb bed. Breslau . . 755 W 4 Regen Jle d'Aix . 772 NNW A bedeckt NRizna 761 SW 2 wolkig Triest .. 762 still wolkenlos
1) 2,12 Nm. Gewitter. ²) 3 ¾ Nm. Gewitter. ³) Gestern anhaltend Regen.
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Maximum, welches gestern
estlich von den britischen Inseln lag, ist weiter ostwärts nach West⸗Europa fortgeschritten und ver⸗ ursacht, in Wechselwirkung mit einer umfangreichen Depression über West⸗Rußland, in Central⸗Europa mäßige nördliche und nordwestliche Winde, unter deren Einfluß meist weitere Abnahme der Tempera⸗ tur stattfand. Das Wetter ist in Deutschland trübe und vielfach regnerisch. In Memel, Neufahrwasser, Kaiserlautern, Wiesbaden, Triest fanden Gewitter statt. Breslau meldet 29, Grünberg 41 und Lesina 26 mm Regen.
Nebel halb bed. wolkig
Deutsche Seewarte.
— —
Theater⸗ Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Sonntag bleiben die
Königlichen Theater geschlossen. Montag: Opernhaus. 145. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten
und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 ½ Uhr. 11
Schauspielhaus. 150. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Aufzügen von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 146. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten von Meyerbeer. Text nach dem Französischen des Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Ballet von P. Taglioni. (Fides: Frl. Geller, vom Hof⸗Theater in Dessau, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 8
Schauspielhaus. 151. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller Anfang
1““
Beutsches Dheater. Sonntag: Der Richter von Zalamea.
Montag: Das Käthchen von Heilbronn.
Dienstag: Die Journalisten. 8
. Verliner Theater. Sonntag: Gräfin Lea. (Ludwig Barnay.) 1
Montag: Zum 1. Male: Mein neuer Hut. Hierauf: Doctor Wespe. (Friedrich Mitter⸗
wurzer.) Dienstag: Kean. — Anfang 7 ½ Uhr.
Tessing - Theater. Sonntag: Letzte Auf⸗ führung in dieser Saison. Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann. 8
8
Wallner-Theater. Sonntag: Gastspiel von Therese Biedermann vom Theater an der Wien in Wien. Zum 9. Male: Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Musik von M. Hervo.
Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 6 ½, der Vorstellung 7 ½ Uhr. 1
Montag und folg. Tage: Gastspiel von Therese Biedermann. Mamsell Nitouche.
Bictoria-Theater. Sonntag: Zum 299. M.: Staunley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Moszkowski und Richard Nathanson. Musik von C. A. Raida. Ballet von C. Severini. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Zum 300. Male: Stanley in Afrika.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater und Concert-Park. Direktion: Julius Fritzsche.
Sonntag: Zum 149. Male: Der arme Jonathau. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von Carl Milldöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Knoll. Anfang 7 Uhr.
Im prachtvollen Park um 4 ½ Uhr: Großes Doppel⸗ Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗ mental⸗Künstler. .1“
Montag: Dieselbe Vorstellung.
8 “ 88
Kroll's Theater. Sonntag: Der Postillon von Lonjumeau. (Chapelou und St. Phar: Hr. Anton Erl, als Gast.) 8
Montag: Manrer und Schlosser. (Mad. Bertram: Fr. Heink)
Dienstag: Gastspiel des Hrn. Anton Erl. Die weiße Dame. -
Mittwoch: Auftreten von Fr. Marcella Sembrich. Martha.
Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Concert. Anfang Sonntag 4, an den Wochentagen 5 ½, der Vorstellungen 7 Uhr. 1
Belle-Alliance-Theater. Sonntag:
106. Male: Der Nautilus. — Eintritt 50 ₰.
Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Militär⸗Doppel⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten⸗Etablissements. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im ö1.“ Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
[14413]
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Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Emma Schnell mit Hrn. Wilhelm Hartwig (Königsberg). — Frl. Emma Engel⸗ hausen mit Hrn. Hofbesitzer Friedrich Koch (Grindau). — Frl. Alwine Lütgens mit Hrn.
Ritscher Köhler (Hamburg) — Frl. Meta Haeberer mit Hrn. George Meißner (Stallupönen-—Lötzen). — Frl. Magdalene Zell mit Hrn. Franz Feltback (S — Frl Hedwig Henius mit Hrn. Rechtsanwalt Hugo Radt (Thorn). Verehelicht: Hr. Wilhelm Otto mit Frl. Marie Scuhr (Wismar). — Hr. Karl Grebe mit Frl. Lina Kreutz (Neunkirchen, Reg⸗Bez. Arnsberg — Siegen). — Hr. Fr. Wilh. Müller mit Frl. Anna Hilgers (Urnitz — Walporzheim). — Hr. Paul Eckert mit Frl. Emma Schmidt (Potsdam). — Hr. Robert Härtel mit Frl. Marianne Freyhoff (Potsdam). — Hr. Pastor Gottfried Paschen mit Bertha Gräfin v. Bylandt (Haag). — Hr. Dr. med. Buß mit Frl. Henny Ritter (Oldenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hugo Czyrn von Terpitz (Güldenboden). — Hrn. Rechtsanwalt Willenbücher (Königsberg). — Hrn. Max Volk⸗ bart (Düsseldorf). — Hrn. A. Griesbach (New⸗ York). — Hrn. Ingenieur Eduard Haetge (Buckau). — Hrn. Heinrich Köhnen (Ruhrort). — Hrn. Gustav Kampe (Kleinmühlingen). — Eine Tochter: Hrn. A. Stahlbaum (Königsberg). Gestorben: Frau Luise Töpel, geb. Sievert (Magdeburg). — Hr. Fabrikant Karl Friedrich Riedel (Wittgensdorf). — Hr. Revierförster Hein⸗ rich Ebneter (Gorasdze). — Frau Hedwig Werner, geb. Braun (Berlin). “
[16670] Am 7. Juni d. J. entriß uns der Tod den
General⸗Direktor der Hagelversicherungs⸗
Gesellschaft „Ceres“, Herrn A. Meyer, nach kurzem Krankenlager. Sein allezeit bethätigtes reges Interesse für die Gesellschaft, sein ehrenwerther Charakter sichern ihm ein freundliches Andenken! Der Verwaltungsrath der „Ceres“,
Deutschen Versicherungs⸗Gesellschaft gegen
Hagelschaden a. G.
[16671] Durch den Tod des General⸗Direktors Herrn A. Meyer haben die Unterzeichneten nicht nur einen liebevollen Vorgesetzten, sondern einen väterlichen Freund ver⸗ loren, der besonders durch seinen Gerechtigkeitssinn und Wohlwollen sich ein unvergängliches Denkmal in den Herzen seiner Beamten errichtet hat. Diesen Aufruf widmen in treuem Andenken die dankbaren Beamten der „Ceres“, Deutschen Versicherungs⸗Gesellschaft gegen Hagelschaden a. G.
Redacteur: Dr. H. Klee. 6 Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilagaea).
Punkt
1] 217
n Re
No. 142.
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 14. Juni
8. ½
8 Königreich Preußen.
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗
Anleihescheine der Stadt Stendal im Betrage von 230 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
„Niachdem der Magistrat der Stadt Stendal in Ueberein⸗ stimmung mit den Beschlüssen der dortigen Stadtverordneten⸗ Versammlung vom 9. Mai, 18. Juni und 1. Juli 1889 beschlossen hat, die zur weiteren Regulirung der Waässerläufe, zur Erbauung eines Central⸗Spritzenhauses, einer Leichenhalle, einer Turnhalle, eines Kühlhauses auf dem Schlachthofe, zum Rathhausumbau, zur Anlegung neuer und Verlängerung schon bestehender Straßen erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der städtischen Behörden zu Stendal,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Hinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine
im Betrage von 230 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 230 000 ℳ, in Buchstaben: Zweihundertdreißig⸗
tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 8 150 000 ℳ zu 1000 ℳ 8 60 000 „ „ 500 „ bbbodce . 2600
zusammen 230 000 ℳ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane mittelst Verloosung jährlich vom 1. Januar 1891 ab mit wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, durch egenwärtiges Ftiisfdamn Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die
Irtheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des
Eigenthuüumes oernUlchte b. 881248 ‧ Fe ‧* 87* E Iöm
1“
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
GSegeben Altenburg, den 3. Mai 1890. (L. S.) Wilhelm R. von Scholz. Herrfurth.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Anleiheschein der Stadt Stendal IV. Ausgabe Buchstabe 11 über. ℳ Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen WI“ zu Magdeburg 18. Nr.. . Seite. .. und Gesetz⸗ .Seite ... laufende Nr. ).
öAuf Grund des von dem Bezirksausschuß zu Magdeburg ge⸗ nehmigten Beschlusses des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung zu Stendal wegen Aufnahme einer Schuld von 230 000 ℳ, bekennt sich der Magistrat zu Stendal Namens der Stadtgemeinde durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an die Stadtgemeinde baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 230 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anl eihescheine in den Jahren 1891 bis spätestens 1934 einschließ⸗ lich aus einem Tilgungsstock, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Mai jeden Jahres. Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu. 1b
Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Magdeburg und dem Altmärkischen Intelligenz⸗ und Leseblatt zu Stendal. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Magdeburg ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2 Januar und am 1. Juli, von ite an gerechnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses An⸗ leihescheines bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Stendal, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem 9. fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine zerfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Ges.⸗Bl. S. 83), bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 281). 8
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Heensezigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierfährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten 1. der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonf in glaubhafter Weise darthut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeitraume ausgegeben werden. Die Je. einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse in Stendal gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ Ferrchen Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die
ushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe⸗ scheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Verpflichtungen
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen und mit ihrer
haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen Steuerkraft. Z“ Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Stendal, den . 8 (L. 8.) Der Magistrat der Stadt Stendal. Eigenbändise Unterschrift eines Magistrats⸗Dirigenten und noch eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung des Amtstitels.) Eingetragen im Anleihescheinbuch der Stadt Stendal.
Provinz Sachsen.
bü „28
Regierungsbezirk Magdeburg. Zinsschein .. Reihe zu dem Anleihescheine der Stadtgemeinde Stendal IV. Ausgabe Buchstabe Nr. über . ℳ zu drei und einem halben Prozent Zinsen über ℳ J.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw. 1. Juli) 18 .. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom. ten bis . . ten mit ℳ ₰ bei der Stadt⸗ Hauptkasse zu Stendal.
Stendal, den .. ten 18..
(L S.) Der Magistrat der Stadt Stendal. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗ Mitgliedes.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Eingetragen im Zins⸗ scheinbuche der Stadt Stendal Blatt....
Regierungsbezirk Magdeburg. . Anweisun zu dem Anleiheschein der Stadtgemeinde Buchstabe .. . Nr. . . über
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗
aaba azu dem gbhzaen Sem
Provinz Sachsen.
bgscheige-—8. FFefc⸗hen —üFeerrrrn.
scheinen für die zehn Jahre 18.. bis 18 .. bei der Stadt⸗Haupt⸗ kasse zu Stendal, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich gusweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch er⸗ hoben wird. Stendal, den. 18 1 (L. S.) 8 Der Magistrat der Stadt Stendal. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗ Mitgliedes.) Eingetragen
Anmerkung: Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
.. ter Zinsschein. . .. ter Zinsschein.
Anweisung.
“ Parlamentarische Nachrichten.
Schluß des Berichts der gestrigen (16.) Sitzung des Reichstages. Zur ersten Berathung steht zunächst eine Novelle zum Strafgesetzbuch, betreffend die wissentliche Benutzung schon einmal verwendeter Post⸗ oder Telegraphen⸗Werthzeichen nach gänzlicher oder theilweiser Entfernung des Entwerthungszeichens zur Frankirung neben der Strafe für die wegen der Entziehung der Gebühren be⸗ gründete Strafe (§. 276); betr. die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung einer Telegraphenanlage (§§. 317 und 318); betr. die Einschaltung eines §. 318a zum Schutz der Rohrpostanlagen; betr. eine veränderte Fassung der Strafbestimmungen für Anfertigung von Werthzeichen ohne Auftrag einer Behörde und die Beganbermhg oder Feilhaltung entwertheter Werthzeichen (§§. 36 und 364); endlich eine Einschaltung in §. 367, betr. die Nichtbefolgung der Verordnungen der Post bei Ver⸗ sendung oder Beförderung von leicht entzündlichen oder ätzenden Gegenständen.
Nach den schon mitgetheilten Ausführungen des Bericht⸗ erstatters Abg. Klemm nimmt das Wort der Abg. Gröber: Es ist mir fraglich, ob dieses Gesetz überhaupt nothwendig ist. Diese beständige Gesetzmacherei erschwert nicht nur die Handhabung der Gesetze, sondern vermindert auch die Achtung vor dem Strafgesetzbuch im Volke. Die letzte durchgreifende Aenderung des Strafgesetzbuchs hat 1876 stattgefunden. Schon damals lag eine ganze Reihe von Fragen vor, die jetzt in dieser Vorlage behandelt werden. arum bh man damals nicht die Regelung dieser Fragen in die arn genommen? Im Großen und Ganzen trifft die
orlage nicht Fälle, die bis jetzt straflos blieben. In den allermeisten Fällen wird eine gewöhnliche Sachbeschädigung von Telegraphenanlagen schon durch das Strafgesetzbuch ge⸗ nügend bestraft, nicht bloß mit Geld, sondern auch mit Ge⸗ fängniß bis zu 2 Jahren. Die Vorlage geht aber noch weiter und stellt sogar die fahrlässige Gefährdung unter Strafe; dazu hat bisher ein Bedürfniß nicht vorgelegen. Der Fall, daß durch das Fällen eines Baumes zwar keine wirklichen Störungen der Telegraphenleitungen, aber eine Gefahr herbeigeführt wird, dürfte äußerst selten vorkommen und event. durch die Straßen⸗ oder Baupolizeiordnung betroffen werden können. Ich bin überhaupt kein Freund von Strafandrohungen gegen fahrlässige Handlungen. Das Bedürfniß einer Strafe liegt höchstens vor im Fall einer Gefährdung von Leib und Leben. Auch ich meine mit dem Vorredner, daß die Telephonanlagen nicht eine Unterart der Telegraphenanlagen sind undbesonders behandelt werden müssen. Telegraphen⸗Werthzeichen, wenn sie einmal kassirt sind, werden dem Publikum nicht mehr zurückgegeben. In der Hauptsache werden nur die Telegraphenbeamten in die
age kommen, vielleicht schon entwerthete Telegraphenmarken
z5 Sins⸗
Anzeiger und Königlich Preußischen Stnats⸗Anzeiger
1890.
betrüglicherweise noch einmal anzuwenden; ihnen gegenüber genügen die Bestimmungen über Beamten⸗Unterschlagungen vollauf. Briefmarken können allerdings noch einmal ver⸗ werthet werden. Hier handelt es sich aber um eine Defraudation, welche bereits unter Strafe gestellt ist. Was die Verwendung nachgedruckter Marken betrifft, so werden geltende Briefmarken nicht nachgebildet, sondern alte, seltene Briefmarken, und da liegt keine Gefahr vor. Schneidet emand aber aus einem Markenalbum eine geltende
arke aus, so ist ebenfalls keine Gefahr vorhanden, denn diese Marken unterscheiden sich auf das Deut⸗ lichste von den Originalen. Ein Bedürfniß, das ganze Briefmarkengewerbe unter Polizeiaufsicht zu stellen oder ganz zu verbieten, kann ich nicht anerkennen. Strafandrohungen wegen der Einsendung leicht entzündbarer Gegenstände kann die Post nach meiner Meinung schon jetzt auf Grund des geltenden Strafrechts erlassen. Ich glaube, daß wir mit dieser Novelle mindestens so lange warten können, bis eine evision des ganzen Strafgesetzbuches vorgenommen wird. Die Bezugnahme auf Erkenntnisse des Reichsgerichts scheint mir auch keine große Eile zu begründen; wir haben es oft genug erlebt, daß die Erkenntnisse des Reichsgerichts früheren Ent⸗ scheidungen zuwiderliefen. Reichsgerichts⸗Erkenntnisse sind noch lange keine Gesetze, sie können sich ändern. Ich bin auch für eine Kommissionsberathung, aber in dem Sinne, daß die Vor⸗ lage begraben und abgelehnt wird.
Abg. Horwitz: Zur Vermeidung der Unzuträglichkeiten, gegen welche dieses Gesetz gemacht i bietet die bestehende Gesetzgebung keine ausreichende Handhabe. Es wäre am besten, den Gesetzentwurf ohne Kommissionsberathung anzu⸗ nehmen, aber eine Erörterung über die zweifelhafte Frage, ob die Fernsprechanlagen ohne Weiteres als Unterart der Tele graphenanlagen anzusehen sind, kann nicht im Plenum statt⸗ finden. Dem Abg. Gröber kann ich in dem geringen Maß
richtshofs entgegenbringt, nicht beistimmen. Ich beantrage, die Vorlage derjenigen Kommission zu überweisen, welche zur Vorberathung des Rintelen'schen Antrages wegen der Zu⸗ stellungen bereits besteht.
Bundeskommissar Geheimer Ober⸗Postrath Dambach In der Praxis hat sich für die Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung das absolute Bedürfniß herausgestellt, mit dieser Novelle nicht länger zu zögern. Wir hätten uns sonst den anderen Staaten gegenüber einer internationalen Verpflichtung ent zogen oder wenigstens dem, worauf wir von anderen Staaten aufmerksam gemacht worden sind. 1876 hatten wir noch kein Reichsgericht, deshalb kam die ganze Judikatur in Bezug auf die Störung von Telegraphenanlagen damals noch nicht zur Kenntniß des obersten Gerichtshofes. Was die Frage der Nachbildung der Freimarken betrifft, so ist diese erst in der neuesten Zeit sehr dringend geworden. Fremde Telegraphenverwaltungen haben uns auf den Miß brauch mit der Nachbildung von Freimarken auf merksam gemacht, sodaß es dringend nothwendig ist, im Wege der Gesetzgebung vorzugehen. Die Beschädigungen und Gefährdungen von Telegraphenanlagen sind nicht so selten, wie der Abg. Gröber meint. Nach meiner langjährigen Erfahrung kommen fahrlässige Beschädigungen von Telegraphen anlagen, durch welche der Betrieb noch nicht behindert wird, alle Augenblicke vor. Daß die Telegraphen⸗Freimarken nicht in die Hände des Publikums kommen, ist nicht richtig; in diesem Augenblick in Deutschland allerdings nicht, aber früher haben wir Jahre lang Telegraphen⸗Freimarken gehabt. Der Liebhaberei der Briefmarkensammler wollen wir keineswegs entgegentreten; im öffentlichen Interesse aber muß die Ver⸗ waltung dafür sorgen, daß keine Täuschung vorkommt. Solche Briefmarken sind häufig ausgeschnitten und zur Frankirung von Postsendungen benutzt worden.
Darauf wird die Vorlage an die zur Vorberathung des Antrages Rintelen eingesetzte Kommission über⸗ wiesen.
Es folgt die erste Berathung des neuen Nieder lassungsvertrages zwischen dem Reich und der schweizerischen Eidgenossenschaft.
Abg. Baumbach: Die Erneuerung des schweizerischen Niederlassungsvertrages entspricht unseren, schon im vorigen Jahre geäußerten Wünschen. Die Affaire Wohlgemuth, in welcher sich ein Polizeiagent mit großer Ungeschicktheit kom⸗ promittirt hat, hatte bedauerlicher Weise im vorigen Jahre eine Verstimmung zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz herbeigeführt. In der offiziösen Presse wurde die Schweiz zu den wilden Ländern gerechnet, es war von der Sprache der Kanonen die Rede und man faßte die Schweiz sogar an ihrem empfindlichsten Punkt, der Neutralitätsfrage, an. Der damalige Vertreter des Aus wärtigen Amts stellte wiederholt in Abrede, daß eine Ver stimmung zwischen uns und der Schweiz bestehe oder bestanden habe. Aber die Thatsachen waren noch nicht so lange her, die Kündigung des Vertrages lag vor, und da mußte man sich in der That fragen, ob nicht ein kurzes Gedächtniß zu den hervorragendsten Eigenschaften eines Diplomaten gehören müsse. Damals sprach man von der Unterdrückung der Umsturzbestrebungen in der Schweiz. In letzter Zeit hat aber ein nationalliberales Blatt in Hamburg, in welchem jetzt zuweilen über die auswärtige Politik retrospektive Betrachtungen angestellt werden, auseinandergesetzt, daß es sch nicht um “ zwischen dem Reich und der Schweiz gehandelt habe, sondern darum, daß nach der Meist⸗ begünstigungsklausel im Frankfurter e edn a 8 die Angehörigen Frankreichs in Elsaß⸗Lothringen dasselbe Recht in Anspruch nehmen können, welches b. dem Schweizer Niederlassungsvertrage die Angehörigen der idgenossenschaft in Deutschland verlangen können. Die sich daran knüpfenden Bedenken hätten zur Kündigung des Niederlassungsvertrages geführt. emgegenüber bemerke ich, daß die Ausweisungs⸗ efugniß der kontrahirenden Staaten aus Gründen der öffent⸗ lichen Sicherheit durch den Niederlassungsvertrag in keiner Weise alterirt wird. Zur Kündigung gab Anlaß eine Diffe⸗ renz in der Auslegung über den Art. 2 des früheren Ver⸗