1890 / 142 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

trages. Die deutsche Regierung war der Ansicht, daß die schweizerischen Behörden die Pflicht hätten, von den Deutschen, die sich in der Schweiz niederlassen wollten, Heimathsscheine und Lenmee nge zu fordern. Zweifellos hat aber die Schweiz das Recht, auch ohne diese Zeugnisse die Niederlassung zu gestatten. Der Art. 2 bestimmt nur, daß die Deutschen, wenn sie Heimathsschein und Leumundszeugniß haben, die Nieder⸗ lassung in der Schweiz verlangen können. Die Fassung des Art. 2 in dem neuen Vertrage ist klarer und bedeutet eine Besserung des bisherigen Rechtszustandes, indem gesagt ist, daß die Deutschen mit den Zeugnissen versehen sein müssen, um die in Art. 1 bezeichneten Rechte beanspruchen zu können. Damit ist die Streitzrage entschieden. Von besonderer Wich⸗ tigkeit ist die EEE“ wer war eigentlich befugt, in diesem Falle zu kündigen, und wer chat gekündigt? Nach der Verfassung hat der Kaiser das Reich völkerrechtlich zu ver⸗ treten, und wenn der Keche ansier den Vertrag kündigte, so hat er in Konsequenz dieser Verfassungsbestimmung gehandel Aber nach der Perfafsung bedürfen Verträge mit fremden Staaten, wofern sie sich auf Gegenstände beziehen, die zur Kompetenz der Reichsgesetgebung gehören, zu ihrem Abschluß der Zustimmung des Bundesraths und zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Reichstages. Kann nun ein so zu Stande ekommener Vertrag einseitig durch das Auswärtige Amt, den

eichskanzler oder die kaiserliche Regierung gekündigt werden, oder muß dazu wiederum die Zustimmung des Bundesraths und die Genehmigung des Reichstags erfolgen? Diese Frage ist von der größten staatsrechtlichen Bedeutung, wenn sie auch bisher noch nicht praktisch geworden ist, und wäre jetzt nicht ein neuer Vertrag geschlossen, so müßten wir diese Frage er⸗ örtern. Wenn ich Leere nicht in diese rein akademische Erör⸗ terung eintreten will, so verwahre ich mich dagegen, daß aus diesem Kündigungsvorgang in der Folgezeit ein Präzedenzfall hergeleitet wird. An sich hat der Abschluß des Vertrages eine erfreuliche Bedeutung für unsere Beziehungen zur Schweiz und deshalb befürworte ich die Genehmigung des Vertrages; es kommen dabei aber nicht nur die materiellen Interessen in Frage. Man darf die internationale Arbeiterschutzkonferenz nicht über⸗ schätzen, aber auch nicht unterschätzen. Die Thatsache allein, daß sich die Vertreter verschiedener Regierungen zu diesen wichtigsten Fragen der Humanität und Civilisation in der Hauptstadt des Deutschen Reichs zusammengefunden haben, ist höchst er⸗ freulich. Wenn auch das Deutsche Reich diese Konferenz be⸗ der schweizeri schen Eidgenossenschaft. Die Erneuerung des Vertrages bedeutet neben der Sorge für die materiellen Inter⸗ essen unserer Landsleute in der Schweiz auch die Bethätigung der freundnachbarlichen Beziehungen. Endlich ist der Abschluß dieses Vertrages auch der Abschluß einer unerfreulichen Episode in der auswärtigen Politik, und dies ist nicht der letzte Grund, weshalb ich die Annahme des Vertrages empfehle.

Abg. Hahn: Es empfiehlt sich nicht, retrospektive Betrach⸗ tungen anzustellen, sondern vielmehr das feierliche Verhältniß mit einem mit dem wir bisher in Frieden und Eintracht gelebt haben, weiter zu erhalten. Wir sind nicht der Meinung, daß dieser Friede überhaupt gestört gewesen sei. Ich habe mich von einer Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz nicht überzeugen können; Seitens der ver⸗ bündeten Regierungen ist auch im vorigen Jahre die bündigste Erklärung abgegeben worden, daß eine solche Verstimmung nicht bestände. Wir freuen uns aber, daß durch den vor⸗ gelegten Vertrag auch der Schein einer solchen Verstimmung beseitigt ist. Eine unerfreuliche Episode in unserer Auswärti⸗ gen Verwaltung hat überhaupt nicht vorgelegen. Man kann ja über die Auslegung des Artikels 2 des geltenden Vertrages mit der Schweiz verschieden denken ich für meine Person theile sogar die Auslegung des Vorredners —, aber man kann aus der abweichenden Ansicht der Regierung daraus keinen Vorwurf gegen sie herleiten. Das ist aber eine abgethane Sache, wir haben jetzt eine neue Bestimmung vor uns, die zutreffend das zum Ausdruck bringt, was im Interesse beider befreundeter Staaten liegt, und wir können das bestens sank⸗ tioniren. Ich beurtheile das Vorgehen unserer Verwaltung gegen die Schweiz nicht nach der Auslegung des §. 2, sondern nach den Resultaten, die unsere diplomatischen Beziehungen zu der Schweiz für das deutsche Interesse gezeitigt haben; die Resultate aber, die unsere auswärtige Verwaltung nicht bloß in Bezug auf die Sicherheit von Deutschland, sondern von Gesammteuropa erreicht hat, sind durchaus nicht zu unter⸗ schätzen. Gerade die Vorstellungen Seitens der deutschen Re⸗ ierung in Bezug auf die mißbräuchliche Ausnutzung des

sylrechts in Verbindung mit den Vorstellungen anderer europäischer Staaten haben die Schweiz zu einer auch aus ihrem eigenen Interesse und ihrer eigenen Ueberzeugung ge⸗ wonnenen entschiedeneren Auffassung des Asylrechts geführt. Daß die Kündigung eines solchen Vertrages Seitens der Regierung erfolgen kann, ist meine unbedenkliche Ansicht. Hätte der Vertrag eine bestimmte Dauer gehabt, wäre er z. B. 1889 abgelaufen, so würde Niemand Bedenken darüber hegen können, daß zum erneuten Zustandekommen des Vertrages die Zu⸗ stimmung des Kaisers, wie die des Bundesraths und Reichs⸗ tages erforderlich ist. Ist das aber der Fall, so erscheint es mir auch unbedenklich, daß ein Vertrag, in den man zur Vermeidung stets erneuter Schreibereien hineingesetzt hat, daß, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, er sich von selbst erneue, der Kaiser von seinem Recht der Zustimmung Gebrauch machen, und wenn er sie nicht ertheilen will, den Vertrag kündigen rann. Ich bitte Sie, dem Vertrage die Zustimmung zu er⸗

eilen.

Abg. Singer: Wenn ich auch verstehe, daß dem Abg. Hahn daran liegt, auszusprechen, daß eine Verstimmung zwischen der Schweiz und Deutschland nicht existirt hat, so glaube ich, daß er mit dieser Auffassung doch ziemlich allein steht. Ich nehme nicht an, daß er die Noten, die zwischen der Schweiz und Deutschland gewechselt sind, nicht gelesen hat, ich glaube aber, daß er beim genauen Durchlesen der Noten kaum zu seiner Erklärung hätte kommen können; denn deutlicher, wie aus diesen Noten hervorgeht, daß es sich um eine recht ernstliche Verstimmung hat, kann wohl kaum aus einem anderen Aktenstück produzirt werden. Es hat ja auch gar keinen Zweck, diese Verstimmung verheimlichen zu wollen; das Bedauerliche ist nur, daß Deutschland die Veranlassung zu dem Konflikt gegeben hat. Wir begrüßen mit dem Vorredner die Vor⸗ lage dieses Vertrages und werden demselben zustimmen. Durch diesen Vertrag ist der Schweizer Eidgenossenschaft diejenige Sühne gegeben, die ihr von Rechtswegen gebührte wegen der versuchten Vergewaltigung von Seiten des früheren Reichs⸗ kanzlers auf diesem Gebiete, zu dem Zweck, eine bestimmte

schädigen. Der frühere Reichskanzler hat

daß er durch die Kündigung des Niederlassungsvertrages sich die Bundesgenafsenf aft der Schweiz im Kampfe gegen die Sozialdemokratie habe erwerben wollen. Und wir verhandeln hier über weltkundige Thatsachen, wenn wir diese Be⸗ Fergene aufstellen. Die o fiüibse und halboffiziöse resse ist ja über das wilde Land, die Schweiz, zu iener Zeit hergefamllen und hat es so doargestelli, als ob die Schweiz den Verschwörern aller Länder ein Asyl gewähre und als ob sie selbst ein großes Nest von Ver⸗ schwörern sei. Man hat dabei merkwürdiger Weise vergessen, daß die Hauptverschwörer von Berlin aus bezahlt worden sind. Wir haben ja jetzt die Freude, den Vertreter des früheren Systems unter uns als Mitglied zu sehen. Am 27. Januar 1887 hat der damalige Minister des Innern Hr. von Puttkamer unsere Behauptung, daß er sich der agents rovocateurs bediene, um in der Schweiz Dinge anzustiften, bie nachher Veranlassung zu Maßregeln gegen die deutsche Sozialdemokratie geben 2 ten, als vollständige Ersindung, als Verdächtigung seiner Stellung und aller Polizei⸗ behörden im Deutschen Reich bezeichnet. Er verlangte, daß man seinen Worten als denen eines ehrlichen Mannes Glauben schenke. Ich erinnere gegenüber den Ausführungen des Hrn. von Puttkamer nur daran, daß Hr. Wohlgemuth schrieb: „Wühlen Sie nur tüchtig drauf los.“ Es ist selbst⸗ verständlich, daß wir gelegentlich der Berathung dieser Vorlage die Ursache, aus der sie nothwendig geworden ist, mit einigen Worten beleuchten. Die Würdigung des Vertrages war eine Strafe dafür, daß die Schweizer Eidgenossenschaft sich nicht zum Schergen der deutschen Polizei hergeben wollte. Wenn Hr. ,8 meinte, daß die mit der Schweiz dieselbe nach einer bestimmten Richtung willfähriger gemacht haben, so sage ich: Böse Beispiele verderben gute Sitten, und es ist bedauerlich, daß man in der Schweiz jetzt anfängt, einen anderen Begriff von Asylrecht zu be⸗ kommen, als bisher dort Sitte gewesen ist. Die Kündigung des Vertrages mußte mit einer Niederlage des damaligen Systems endigen, und wir sind berufen, unter diese Nieder⸗ lage heute das offizielle Siegel zu drücken. Wir sind dem Reichskanzler dankbar, daß er in offener, ehrlicher Weise die Sache wieder gut gemacht hat und von der Auffassung zurück⸗ gekommen ist, als ob die Deutschen in der Schweiz und die Schweizer Eidgenossenschaft andererseits dafür gestraft werden müßten, daß die Schweiz über das Asylrecht humanere An⸗

Wunsch, daß die jetzige Regierung den Reichstag nicht mehr in die

Lage bringen möge, die Ausführungen zu machen, die das System Bismarck unter Assistenz des Hrn. von Puttkamer uns aufge⸗ zwungen hat. Wir haben keine Freude daran, die deutschen Verhältnisse in irgend einer Weise zu diskreditiren. Meine Partei war es aber, die Seitens des Systems Bismarck mit Mitteln behandelt worden ist, die in einem Kampf gegen politische Parteien nicht angewendet werden dürfen. ir haben als politische Partei uns niemals der Dinge schuldig gemacht, deren wir Seitens der früheren Regierung angeklagt worden sind. Die Mittel, mit denen wir unsere Ziele verfolgen, sind reinerer Natur als diejenigen, die gegen meine Partei seit langen Jahren angewendet werden; und wenn wir jetzt in einiger Zeit dahin gelangen werden, jenes unheilvolle Ausnahmegesetz nicht mehr in der Gesetzgebung des Deutschen Reichs zu wissen, so ist das in allererster Linie unserer Thätigkeit zu danken. Ich schließe mit dem Wunsche, daß die Genehmigung des Vertrages den Groll, der mit Recht in der Schweizer Eidgenossenschaft gegen⸗ über Deutschland Platz gegriffen hatte, beseitigen möge, und ich werde mich lebhaft freuen, wenn die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland zu der alten Freundlichkeit zurückkehren, die sie gehabt haben, ehe die Affaire Wohlgemuth zu der Störung des freundlichen Einvernehmens die Ver⸗ anlassung gegeben hat.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr Mar⸗ schall von Bieberstein:

Es kann nicht meine Aufgabe sein, auf die retrospektiven Be⸗ trachtungen des Herrn Vorredners des Näheren einzugehen. Bei den Verhandlungen, die wir mit der Schweiz geführt haben, ist mit keinem Worte mehr zurückgekommen worden auf die sogenannte Wohlgemuth⸗Affaire. Die Sache ist ein für alle Mal ab⸗ ethan, und ich kann es nicht für nützlich erachten, daß diese

ngelegenheit hier fort und fort zur Diskussion gestellt wird. Ich habe das Wort lediglich ergriffen, um einer Behauptung des Herrn Verredners mit aller Entschiedenheit entgegenzu⸗ treten, nämlich der, daß die deutsche auswärtige Politik in dem vorigen Jahre die Absicht gehabt habe „einer Vergewaltigung der Schweiz, um eine bestimmte politische Partei zu schädigen“. Ich muß mit aller Entschiedenheit das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs in Schutz nehmen gegen den Vorwurf, daß es diese Tendenz bei der da⸗ maligen Aktion verfolgt habe. Es hat sich im vorigen Jahre um nichts Anderes gehandelt, als um einen Meinungsaustausch mit der Schweiz, wobei unsererseits die Schweiz auf die Ge⸗ fahren aufmerksam gemacht wurde, die aus den sozialdemo⸗ kratischen Umtrieben auf ihrem Gebiet für uns drohen, und das Resultat dieses Meinungsaustausches war das, daß die Schweiz sich nach wie vor entschlossen gezeigt hat, Bestrebungen auf ihrem Gebiet nicht zu dulden, die sowohl die eigene Sicherheit, wie die Ruhe und Ordnung in den benachbarten Staaten gefährden. Durch diese Hal⸗ tung der beiden Regierungen können sich nur Diejenigen beschwert fühlen, die ein Interesse daran haben, daß jene Umtriebe in der Schweiz fortdauern. Die Schweiz hat niemals ein solches Interesse bekundet, ich habe also nicht nöthig, dem Hrn. Abg. Singer auf den e der Vergewaltigung der Schweiz etwas Weiteres zu er⸗

widern. Abg. von Puttkamer: Ich möchte den Abg. Singer bitten, jeden Versuch zu unterlassen, mich zu Aeußerungen über meine frühere Amtsführung zu Peysesfcen. Ich erkenne keinerlei Verpflichtung für mich an, auf Dinge zurückzukommen, die in meiner T gelegen haben. Ich habe die Ge⸗ schaft⸗ so gut oder so schlecht, wie ich es vermocht habe, ge⸗ ührt, und oft genug Veranlassung gehabt, in dem Hause sie zu vertheidigen Ich würde es nicht einmal für konstitutionell halten, auf frühere ministerielle Akte zurückzukommen. Alle die Rekriminationen des Abg. Singer sind in ihrer thatsäch⸗ lichen Unhaltbarkeit von mir wiederholt zurückgewiesen worden, und ich kann die Herren, die früher nicht in dem Reichstage waren, nur bitten, die Verhandlungen des Hauses nachtrãäg⸗ lich zu vergleichen; sie werden finden, daß die vom Abg. Singer mit 1 großem Aplomb vorgebrachte Behauptung, ich ö. mich der agents provocateurs bedient, irrig ist. Es sind ügenhafte Berichte, die dem Abg. Singer zugetragen sind, und die für mich nicht in Betracht kommen können. Wenn der Abg. Singer sogar den Fall Wohlgemuth auf mein Conto schreibt, so hat er über das Maß hinaus gegriffen. Ich war zur Zeit nicht mehr Minister und Wohlgemuth kein preußischer all Wohlgemuth auf mein Conto schreiben

weiz gewechselten Noten klar ausgesprochen,

rtriebene Phantasie, die ich allerdings dem

der die Aktion dieses vielgenannten Mannes für eine korrekte hält. Er hat offenbar, wenn ich richtig informirt bin, sich einer großen Ungeschicklichkeit den Schweizer Ver⸗ hältnissen gegenüber schuldig gemacht, und es wäre sehr wünschenswerth gewesen, wenn die von dem Abg. Singer heute mit so großer Genugthuung citirte Aeußerung dieses Herrn dem Schweizer Agenten gegenüber nicht geschehen wäre. Denn ich muß zugeben, daß bei einer nicht wohlwollenden Auslegung dieser Aeußerung man auf die Idee kommen könnte, daß der Ferr in nicht erlaubter Weise hat provoziren wollen. Andererseits nehme ich keinen Anstand, zu erklären,

Kantonalbehörden, worden ist, für noch weniger korrekt halte. internationalen Verkehr pflegt man doch zwischen berechtigten Staaten, da, wo es sich um einen Mißgri eines Beamten auf dem Nachbargebiet handelt, si darauf zu beschränken, den Fall zur Anzeige der vorgesetzten Behörde zu bringen und von ihr mit der nöthigen Energie, welche die nationale Würde erfordert, Abhülfe zu Die Schweizer Kantonalbehörden hätten nicht übel aran gethan, wenn sie in diesem Fall ähnlich verfahren wären. Das ist aber nicht geschehen, sondern man hat diesen Mann, wie jetzt ganz notorisch feststeht, sozialdemokratischerseits in eine Falle gelockt, man hat ihn dazu bewogen, über die

verhaftet. Die deutsche Regierung wäre einem schweizerischen

Beschwerde bei der Nachbarbehörde angebracht. Der Abg. Singer hat die im vorigen Jahre erfolgte Kün⸗

eine Vergewaltigung dieser befreundeten Nachbarnation hin⸗ gestellt und weiter erklärt, diese Kündigung sei erfolgt, weil die Schweiz Bedenken getragen hat, ssich zum Schergen der deutschen Politik zu machen (Abg. Singer: Polizei!) oder auch Polizei. Die Handlungen der deutschen Polizei werden von den deutschen Regierungen mit ihrer Solidarität vertreten. Nun liegt es mir fern, was mir ja sehr leicht sein würde, hier auf eine ausführliche Auseinandersetzung dar⸗ über einzugehen, welchen Einfluß die jahrelangen Verhand⸗ lungen über diese Fragen, die mit dem Asylrecht und mit seiner mißbräuchlichen Auslegung

Schweiz gehabt haben. Das würde wissen Stellen nicht angenehm empfunden werden. Ich konstatire also nur, daß die Schweiz bisher, wie ich glaube, in Verkennung des europäischen wie ihres eigenen Interesses sich auf eine ganz radikale Auffassung des Asyl⸗ rechts gestützt hat. Die letzten Ereignisse und die darüber ge⸗ führten ““ haben sie boh ganz entschieden zu einer anderen Auffassung gebracht. Die Schweiz hat nicht umhin gekonnt, anzuerkennen, daß durch die Zettelungen derjenigen sozialdemokratischen und anarchistischen Elemente, welchen sie ein Asylrecht gewährt hat, nicht nur ihre Beziehungen zu den benachbarten und befreundeten Staaten auf die Dauer getrübt

und die europäische Sicherheit. Ich will hier nur beiläufig erwähnen, daß der dem Abg. Singer sehr nahestehende schweizerische Beamte, der sozialdemokratischerseits hier in den Vordergrund gezogen wurde, von der ihm vor⸗ gesetzten Behörde in aller Form desavouirt ist. Es ist der Schweiz doch zum Bewußtsein gekommen, daß es nöthig wäre, die manchmal sehr zarten Beziehungen der internationalen Polizei anderen Organen anzuvertrauen als das bisher der Fall gewesen ist. Die Schweiz hat es für nöthig gehalten, von Centralwegen die ganze politische Polizei aus den Händen der Centralbehörden zu nehmen und sie einem Bundesanwalt einer Centralstelle zu übertragen. Täuscht mich nicht Alles, so ist in diesem Augenblick denn doch eine sehr erhebliche Hin⸗ neigung zu der deutschen Auffassung zu erblicken. Die Schweiz hat sich davon überzeugt, daß eine ganze Anzahl von in ihrem Gebiet sich aufhaltenden sozialdemokratischen Ele⸗ menten doch auch ihre Sicherheit gefährdet, und hat sie ausge⸗ wiesen. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Etwa nicht? (Ruf bei den Sozialdemokraten: Ehrenberg!) Sie hat ferner die Redaktion des „Sozialdemokrat“ veranlaßt, ihren Sitz zu verlegen, nach England. Wie aber der Abg. Singer diesen Vertrag als eine Niederlage der deutschen auswärtigen Politik bezeichnen konnte, ist mir völlig unklar. Mindestens liegt doch in dem Vertrage eine vom Standpunkt der völligen Gleichberechtigung aus ge⸗ troffene freundschaftliche Uebereinkunft über die Bedingungen, unter welchen die Niederlassungen in der Schweiz und Deutsch⸗ land künftig stattfinden dürfen. Ich finde nirgends auch nur eine Spur davon, daß die deutsche Regierung zu irgend welcher Konzession der Schweiz gegenüber sich herbeigelassen, die man ihr abgerungen hat. Im ich finde z. B. in dem Artikel 2 eine erhebliche Verbesserung gegen den früheren Artikel 2. Er verstärkt die Stellung der deutschen Regierung zu diesen Fragen wesentlich. Der alte Artikel 2 enthielt keine Bestimmung darüber, wie weit der Kreis derjenigen deutschen Reichsangehörigen gezogen werden sollte, welche unter Beibringung der betreffenden Papiere einen Anspruch auf Niederlassung in der Schweiz haben sollten. Jetzt ist ausdrücklich durch den Artikel 2 festgestellt, daß alle diejenigen Personen, welche von der deutschen Gesandtschaft mit einem Zeugniß über den guten Leumund versehen sind, und die deutsche Reichsangehörigkeit haben, das Recht der Niederlassung in der Schweiz haben. Damit ist selbst⸗ verständlich der Schweiz nicht das Recht entzogen, auch ohne die Beibringung solcher Legitimationspapiere eine Niederlassung zu gestatten. Aber es ist andererseits doch im Artikel 2 der An⸗ spruch auf Niederlassung an sehr viel konkretere und mehr uverlässigkeit wie bisher gewährende Bedingungen geknüpft.

üher bedurfte es nur eines Heimathsscheins und des Attestes der Ortsbehörde über die deutsche Reichsangehörigkeit und den guten Leumund. Ich will den deutschen Ortsbehörden nichts Uebles nachsagen. Aber es kann nicht bestritten werden, daß aus bloßer Geschäftsunerfahrenheit sehr oft Irrthümer unter⸗ gelaufen sind, die bei einer so hoch stehenden Behörde, wie der deutschen Gesandtschaft kaum vorkommen werden. Ich hätte übrigens gewünscht, daß bei der Diskutirung eines Vertrages, der doch ein Freundschaftsvertrag ist, in den Räumen dieses Hauses auch nur dem Gefühl Ausdruck gegeben würde, welches unsere Nation beseelen muß, wenn wir mit der befreundeten Schweiz unsere Beziehungen festlegen. Die Ausführungen des 92 Singer gehören nicht in diese Kategorie; denn er hat der eigenen Regierung den unerhörten Vorwurf

gemacht, daß sie versucht hätte, ihren Nachbar zu vergewaltigen, und daß sie eine Niederlage erlitten hätte. (Abg. Singer:

Abg. Singer auf diesem Gebiet zutraue. Ich bin der Letzte,

daß ich diejenige Behandlung, welche ihm von den Schweizer nicht von der Centralstelle zu Theil Fe

m/m leich⸗ 8

Grenze zu gehen, ist dann über ihn hergefallen und hat ihn

Beamten gegenüber auf deutschem Territorium nicht so ver⸗ fahren, sondern sie hätte den Beamten ausgewiesen und ihre 8

digung des Niederlassungsvertrages mit der Schweiz als

Die frühere Regierung!) Ich weiß nicht, wie der jetzige Herr Reichskanzler dieses Kompliment auffassen wird, daran der Versuch geknüpft worden ist, ihn, der doch in dieser Frage mit seinem Vorgänger solidarisch ist, für die Sozial⸗ demokratie zu kaptiviren, indem man ihm eine Verbeugung macht, so wird er wohl, wenn ich ihn richtig schätze, dies als seiner Würde widersprechend zurückweisen. Ich verwahre unsere Nation entschieden dagegen, daß sie in die Lage kommen könne, bei der Regelung so einfacher, durch die freundnachbar⸗ lichen und internationalen Beziehungen geregelter Verhältnisse eine Niederlage erlitten zu haben.

Abg. von Marquardsen: In diese Diskussion will ich mich nicht einmischen; meine Freunde und ich wünschen, daß durch diesen Vertrag eine neue Grundlage geschaffen werde 85 ein Einverständniß zwischen der Schweiz und dem Deutschen

eich. Der vorliegende Vertrag hat vor dem früheren viele Vorzüge, auch in dem Punkt des Art. 2, wie die Abgg. Hahn und Baumbach ihn erläutert haben. Verwahren muß ich mich aber gegen die Auffassung des Hrn. Baumbach, daß eine rechtsgültige Kündigung die Zustimmung aller bei der Verein⸗ barung mitwirkenden Faktoren zur Voraussetzung hätte. Ueber diese Doktorfrage können wir uns mündlich unterhalten. Praktische Gestalt hat sie jedenfalls noch nicht gewonnen.

„Abg. Lieber: Auch ich will mich auf die Controverse der äußersten Linken und Rechten nicht einlassen.

ir begrüßen den gegenwärtigen Vertrag, so wie er liegt, freudig und werden demselben zustimmen.

Damit schließt die erste Berathung In der zweiten werden die einzelnen Bestimmungen des Vertrages und das Schlußprotokoll ohne Diskussion genehmigt.

Es folgen Wahlprüfungen.

Bezüglich der Wahl des Abg. Leemann (11. Württem⸗ berg) beantragt die Kommission zwar die Gültigkeit, aber in Bezug auf eine Behauptung des Protestes eine Erhebung durch gerichtliches Verfahren.

Abg. Müller (Marienwerder) hält die Forderung eines gerichtlichen Verfahrens für falsch; er empfiehlt vielmehr, die Wahlakten den betreffenden Behörden zu überweisen, welche das Weitere verfügen werden.

Der Antrag Müller wird gegen die Stimmen der Deutsch⸗ konservativen und der Reichspartei abgelehnt, der Antrag der Wahlprüfungskommission angenommen. 3

Bezüglich der Wahl des Abg. Panse wird ebenfalls die Gültigkeit beantragt.

und Gräfenthal zusammengesetzte Lieferung (G. A. 70; 17. 18. 23. 24. 29. 30.) zur Veröffentlichung fertiggestellt ist.

Behufs der Vorbereitung des Abschlusses und der Veröffent⸗ lichung der Arbeiten über das westlich von hier liegende Gebiet des inneren Thüringer Waldes wurden von Dr. Beyschlag, Dr. Zimmer⸗ mann und Dr. Scheibe gemeinschaftliche vergleichende Beziehungen innerhalb der Blätter Ilmenau, Masserberg, Schleusingen und Suhl ausgeführt. 33

Im füdlichen Thüringen nahm Bezirks⸗Geologe Dr. Bey⸗ schlag zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Behandlung der Schichten des mittleren Keupers mit den angrenzenden bayerischen Aufnahmen eine Revision uf den zur Veröffentlichung bestimmten Blättern Römhild, Rodach, Rieth, Heldburg und Coburg (G. A. 70; 38. 39. 44. 45. 46.) vor. 1

Dr. Pröscholdt bewirkte eine letzte Revision des Blattes Rentwertshausen (G. A. 70; 31) zur Anschließung an das veröffent⸗ lichte, nördlich angrenzende Blatt Meiningen sowie des Blattes Römhild (G. A. 70; 32.) und führte demnächst die Aufnahme der Blätter Sondheim und Ostheim weiter. (G. A. 69; 35. 36.).

In Ost⸗Thüringen brachte Hofrath Professor Dr. Liebe die Aufnahme des Blattes Waltersdorf (G. A. 71; 18.) zunter Hülfe⸗ leistung des Dr. Zimmermann zum Abschluß, wodurch eine aus diesem und den Blättern Weida, Naitschau und Greiz (G. A. 71; 17. 23. 24.) zusammenzusetzende Lieferung zur Veröffentlichung fertiggestellt worden ist. Außerdem setzte derselbe in Gemeinschaft mit Dr. Zimmermann die Untersuchung des Gebiets der Blätter Lobenstein, Mielesdorf und Gefell (G. A. 71; 32. 28. 34.) fort.

3) Die Provinz Hessen⸗Nassau. a. Der Regierungsbezirk Kassel.

Im Regierungsbezirk Kassel wurden von Professor Dr. Kayser die Aufnahmen in der Gegend von Marburg fortgeführt und insbesondere der auf die Blätter Wetter, Treisbach⸗Kaldern und Marburg (G. A. 68; 3. 8. 9.) fallende Wollenberg mit seiner Umgebung kartirt. 8

Von Professor Dr. üc wurden die im vorigen Jahre nicht revidirten Theile der bereits in den Jahren 1873 bis 1876 aufge⸗ nommenen Blätter Langenselbold, Bieber und Lohrhaupten (G. A. 68; 53. 54. 69; 49.) Behufs der Veröffentlichung einer Revision unter⸗ worfen. Demnächst wurden von demselben die für die früher be⸗ gonnene Bearbeitung der geognostischen und bergbaulichen Verhältnisse von Bieber und die zugehörige Spezialkarte erforderlichen Unter⸗ suchungen ausgeführt.

Professor Dr. Oebbeke beendete die Aufnahme der Blätter Neu⸗ kirchen und Niederaula (G. A. 69; 7. 8.).

„Außer diesen Arbeiten für die Spezialkarte wurden im Regierungs⸗ bezirk Kassel unter Leitung von Professor Dr. Kayser durch Dr. Leppla und Dr. Denckmann die Untersuchungen für das im vorigen Jahre in Angriff genommene Blatt Waldeck⸗Kassel der S. Ueber⸗ sichtskarte von Rheinland⸗ Westfalen im Maßstabe 1: 80 000

8 18 Westpreußen. Im Westpreußischen Arbeitsgebiet führte Professor Dr. Jentzsch

die Bearbeitung des Blattes Riesenburg (G. A. 33; 18.) zu Ende

und ging sodann auf Blatt Groß⸗Rohdau über (G. A. 33; 12.).

m Ostpreußischen Arbeitsgebiet begann und vollendete Dr. Klebs die Aufnahme des Blattes Groß⸗Schwansfeld und begann diejenige des Blattes Langheim (G. A. 18; 52. 53.). 2

Dr. Schröder führte die Ueberarbeitung des Blattes Bischofstein (G. A. 18; 58.) so weit, daß zur Fertigstellung nur noch eine Schluß⸗ revision erforderlich bleibt.

12) Rügen.

Im Arbeitsgebiet der Insel Rügen führte Professor Dr. Scholz Nachträge zu den Blättern Bergen, Lubkow, Vilmnitz, Middelhagen, Zickersches Höwt und Groß⸗Zicker (G. A. 11; 5. 6. 8. 9. 11. 12.) aus und brachte dadurch diese Blätter, mit Ausnahme von Bergen,

zum Abschluß. Stand der Publikationen. 1 Im Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangte: 1 A. Karten. E1I11“ 1) Lieferung 33, enthaltend die Blätter Schillingen, Hermeskeil, Losheim, Wadern, Wahlen, Lebaach 6 Blätter 2) Lieferung 37, enthaltend die Blätter Altenbreitungen, Oberkatz, Wasungen, Helmershausen, Meiningen .5 9 3) Lieferung 39, enthaltend die Blätter Gotha, Neu⸗ 92 Dietendorf, Ohrdruf, Arnstadt . . . . . . 4 4) Lieferung 40, enthaltend die Blätter Saalfeld, 8 Probstzella, Ziegenrück, Liebengrün . . . . . .. 4 5) Lieferung 42, enthaltend die Blätter Tangermünde, v. Jerichow, Vieritz, Schernebeck, Weißewarthe, Genthin, Schlagenthin 8 S g⸗16 7

2118

zusammen 26 Blätter. Es waren früher publizirt... .206 Blätter Mithin sind im Ganzen publizirt. ..232 Blätter. Was den Stand der noch nicht publizirten Kartenarbeiten be⸗ trifft, so ist derselbe gegenwärtig folgender: 1) In der lithographischen Ausführung sind noch beendet: Lieferung 41, Westerwaldlieferung . . . . . 8 Blätter 43, Gegend von Marienwerder 4 . Melsungen. 6 ¹ zusammen 18 Blätter. Die Veröffentlichung dieser Blätter wird— 8 binnen Kurzem erfolgen. W1““ ) In der lithographischen Ausführung begriffen snde Lieferung 44, Gegend von Ems . . . . 5 BII. 6 vi1. 8 ¹ Bieber

7 9 9

18 8

*

chlichen Aus zusammenhängen, auf die vielleicht an ge-

werden mußten, sondern auch die Sicherheit der Schweiz selbst 8

Abg. Heine macht darauf aufmerksam, daß in dem Protest mehrfach behauptet wird, daß Sozialdemokraten aus dem Wahllokal verwiesen worden sind; die Wa lprüfungs⸗ kommission habe sich mit dieser Frage schon beschäftigt, sei aber noch nicht zur Entscheidung darüber ;

Die Wahl wird für gültig erklärt, ebenso die Wahl des Abg. von Sperber, in Bezug auf welche auch eine nähere Erhebung bezüglich einer eec beschlossen wird, nachdem ein Antrag des Abg. üller⸗Marienwerder, die Wahlakten der preußischen Regierung zur weiteren Veran⸗ lassung zu überweisen, abgelehnt war.

Die Wahl des Abg. Kauffmann wird ebenfalls für gültig erklärt. ag og

SGluß 4 ½ Uhr. 6

Bericht über die Thätigkeit der Geologischen Landes⸗Anstalt und Berg⸗Akademie im Jahre 1889. 1 I. Die Aufnahmen im Gebirgslande. 9 1) Der Harz. Im Gebiete des Blattes Harzburg (G. A. 56; 8.) wurde von

dem Landes⸗Geologen Ifpteler Dr. Lossen die Gliederung und

abbro⸗ und „Ecker⸗Gneiß“⸗Massen zwischen dem Ilse⸗ und Radau⸗Thale fortgesetzt. In Blatt Blanken⸗ burg (G. A. 56; 16.) wurden einige topographische und geologische Revisionen und Ergänzungen ausgeführt, welche durch die Neueinzeichnung oder Vervollständigung des Wegenetzes veranlaßt waren.

Im Oberharz setzte Bezirks⸗Geologe Dr. Koch die Revision der Aufnahmen des verstorbenen Bergraths von Groddeck im Bereich der Blätter Osterode, Zellerfeld und Riefensbeck (G. A. 55;3 18. 56; 7. 13.) fort und richtete seine Bemühungen besonders darauf, die Altersfolge und die Lagerungsverhältnisse der Schichten am Bruch⸗ berg⸗Acker und am Osteröder⸗Polsterberger Grünstein⸗Zuge klar⸗ ustellen.

Am Nordrande des Harzes wurde von Professor Dr. Dames die im Vorjahre begonnene Aufnahme des Blattes Wegeleben (G. A. 56; 12.) bis auf einen kleinen Theil in der Nordostecke und einige Revisionen zu Ende geführt. Auch kartirte derselbe auf Blatt Wernigerode die Zechsteinfkormation von Nausen zur Herbeiführung der Uebereinstimmung mit dem benachbarten Blatte Derenburg G. A. 56; 9. 10.).

Westlich des Harzes beendete Bezirks⸗Geologe Dr. Ebert die Aufnahme des Blattes Gelliehausen (G. A. 55; 35.) fast vollständig.

Profefsor Dr. von Koenen brachte das Blatt Göttingen (G. A. 55; 28) durch eine letzte Revision zum Abschluß und begann die Aufnahme des Blattes Reinhausen (G. A. 55; 34.) In den Blättern Gandersheim, Seesen, Westerhof und Osterode (G. A. 55; 11. 12. 17. 18.) fügte derselbe die Ergebnisse einiger neuer Aufschlüsse hinzu und setzte ferner durch eine Anzahl von Orientirungsbegehungen die erste Untersuchung der Blätter Freden, Einbeck, Moringen und Nörten (G. A. 55; 4. 10. 16. 22.) fort.

2) Thüringen.

Nördlich des Thüringer Waldes wurde von dem Berg⸗ Ingenieur Frantzen im Bereich des Blattes Kreuzburg (G. A. 55; 60.) eine Revision des Muschelkalkgebietes nördlich von der Kreuz⸗ burg⸗Ifta'er Straße ausgeführt und die Aufnahme des durch Ver⸗ See sehr zerschnittenen Terrains südlich jener Straße dem Ab⸗ schluß nahe gebracht. 1

Im Thüringer Walde wurde von dem Hülfs⸗Geologen Dr. Scheibe im Gebiet der Blätter Brotterode und Friedrichsrode (G. A. 70; 7. 8.) im Rothliegenden die Abtrennung der Tuffe von den übrigen Sedimenten bewirkt. Von demselben wurde sodann innerhalb des Blattes Ilmenau (G. A. 70; 22.) in Gemeinschaft mit dem Hülfs⸗Geologen Dr. Zimmermann die Aufnahme im west⸗ lichen Theil des Blattes fortgesetzt, während im Anschluß an diese Arbeiten Landes⸗Geologe Dr. Loretz die Untersuchung des östlichen Theils des Blattes weiterführte. b 8 8

Die Kartirung und Revision der Blätter Königssee und Schwarz⸗ burg (G. A. 70; 93, 24.) wurde von Dr. Loretz in den durch den Se und den Buntsandstein eingenommenen Theilen dieser Blätter ertig gestellt. 3

8 Professor Dr. von Fritzsch vollendete die Aufnahme des Blattes Remda (G. A. 70; 18) und führte eine Anzahl von Revisionen inner⸗ hocs 8 88 hen Feanb etein, Fvü e Schwarza, Suhl un eusingen (G. A. 70; 14. 20. 21. 27.) aus.

Das an Remda westlich angrenzende Blatt Stadt Ilm (G. A. 70; 17.), zu welchem eine erste Aufnahme von E. C. Schmid vorlag, wurde durch Dr. Zimmermann einer vollständigen Revision unterzogen und druckfertig bearbeitet, sodaß nunmehr eine aus den

lättern Stadt Ilm, Remda, Königssee, Schwar vrg, Breite

Kartirung der Granit“⸗,

weitergeführt und unter Hülfeleistung des Bezirks⸗Geologen Dr. Bey⸗ schlag, welcher die Umgegend von Kassel bearbeitete, zum Abschluß

gebracht. b. Der Regierungsbezirk Wiesbaden.

Im Regierungsbezirk Wiesbaden führte Professor Dr. Kayser die Aufnahme der Gegend von Dillenburg fort und vollendete die östliche

älfte des Blatts Dillenburg nebst Theilen des angrenzenden Blatts ringenstein. (G. A. 67; 18. 68; 13.)

Professor Dr. Holzapfel setzte die Aufnahme des Blattes St. Goarshausen (G. A. 67; 51) fort und brachte sie dem Abschluß nahe. Derselbe begann zugleich die Bearbeitung des Blattes Algen⸗ roth (G. A. 67; 52.). j

4) Die Rheinprovinz.

In dem linksrheinischen Theile der Rheinprovinz wurde von dem Landes⸗Geologen Grebe die Revision der früher auf der topographi⸗ schen Unterlage älterer Meßtischblätter bearbeiteten Aufnahmen zur Uebertragung auf die Grundlage neuer Meßtischblätter der Landes⸗ aufnahme fortgesetzt. Sie betraf die Blätter Mettendorf (G. A. 79;2.) Oberweiß, Bitburg, Landscheid, Wittlich, Bernkastel, Neumagen, Morbach und Hottenbach (G. A. 80; 1. 2. 3. 4. 5. 10. 11. 12.). Die Revisionen dieses Gebiets wurden so weit abgeschlossen, daß die Veröffentlichung von 11 Blättern der Gegend von Trier hat in Angriff genommen werden können.

Außerdem brachte Landes⸗Geologe Grebe noch Revisionen in den an dieses Gebiet nördlich angrenzenden Blättern Killburg, Hasborn und Alf (G. A. 66; 56. 58. 59.) sowie in dem Nahegebiet und bei Saarbrücken zur Ausführung.

5) Die Provinz Schlesien.

In der Provinz Schlesien vollendete Landes⸗Geologe Dr. Dathe die Aufnahme des Blattes Rudolfswaldau (G. A. 76; 19.). Der⸗ selbe führte die Aufnahme des Blattes Reichenbach (G. A. 76; 14.) weiter und begann die Kartirung des Blattes Friedland (G. A. 75; 21.) sowie die Untersuchung der EEE1““ der Eruptiv⸗ gesteine und Tuffe in dem Blatte Waldenburg (G. A. 75; 18.).

Bergrath Schütze begann die Untersuchungen in den Blättern Kupferberg, Ruhbank, Schmiedeberg und Tschöpsdorf (G. A. 75; 10. 11. 16. 19.).

II. Die Aufnahmen im Flachlande unter besonderer Berücksichtigung der agronomischen Verhältnisse. 6) Vorpommern.

In dem Vorpommernschen Arbeitsgebiet führte Landes⸗Geologe Professor Dr. Berendt in der durch Revisionsarbeiten nicht bean⸗ spruchten Zeit unter Hülfeleistung des Kulturtechnikers Hübinger und zeitweise auch des Kulturtechnikers Wölfer die Kartirung des Blattes Gr. Christinenberg ganz und des Blattes Stettin zum größeren Theil aus. (G. A. 29; 33. 32. 1

Landes⸗Geologe Dr. Wahnschaffe bewirkte mit Hülfe der Kultur⸗ techniker Toellner und Goßner die Aufnahme der Blätter Podeiuch und Alt⸗Damm (G. A. 29; 38. 39.)

Dr. Lattermann nahm die Kartirung des Blattes Kolbitzow (G. A. 29; 37.) in Angriff.

7) Hinterpommern.

Im Hinterpommernschen Arbeitsgebiet brachte Bezirks⸗Geologe Dr. Keilhack unter Hülfeleistung der Kulturtechniker Pohlitz, Baldus und Burck die Blätter Bublitz, Gramenz, Wurschow und Kasimirshof (G. A. 31; 2. 7. 8. 9.) zum Abschluß und begann sodann die Aufnahme der Blätter Bärwalde, Persanzig und Neu⸗Stettin (G. A. 31; 13. 14. 15.), von welchen die beiden letzteren gleichfalls

rtiggestellt wurden. 8) Uckermark.

Im Uckermärkischen Arbeitsgebiet brachte Landes⸗Geologe Dr. Wahnschaffe mit Beihülfe des Kulturtechnikers Toellner die Aufnahme des Blattes Hindenburg (G. A. 28 45.) zum Abschluß.

Dr. Schroeder vollendete die Kartirung des Blattes Wallmow (G. A. 28; 41.). 1

Dr. Beushausen führte die Aufnahme des Blattes Gramzow zu Ende und begann diejenige des Blattes Pencun. (G. A. 28; 47. 48.)

Dr. Lattermann brachte das Blatt Ringenwalde (G. A. 28; 57.) durch Aufnahme des dt cw de 11. zum Abschluß.

avelland.

Im Havelländischen Arbeitsgebiet führte Dr. Keilhack eine Schluß⸗ revision des durch den Landes⸗Geologen Dr. Laufer aufgenommenen Blattes Lehnin (G. A. 44; 39) unter besonderer Berücksichtigung neuer wichtiger Aufschlüsse in den Thongruben bei Lehnin und Michels⸗ dorf aus.

f Bar Beushausen stellte durch Bereisung eines seiner nassen Lage wegen bisher nicht zugänglich gewesenen Theils der Blätter Groß⸗ Kreutz und Brandenburg (G. A. 44; 33. 32.) während der trockensten Jahreszeit diese Blätter vrecec, i

r

Im Arbeitsgebiet der Prignitz brachte Professor Dr. Gruner zunächst das Blatt Wilsnack (G. A. 43; 4.) zum Abschluß und begann sodann die Aufnahme des Blattes Glöwen. (G. A. 43; 5.)

Dr. Klockmann beendete die Aufnahme des Blattes Tramnitz.

2)

C“ . „. FKalle a. S. ZI 1— Hildburghausen 8

I 181. zusammen

3) In der geologischen Aufnahme fertig, jedoch noch nicht zur Publikation in Lieferungen abgeschlossen 122

4) In der geologischen Bearbeitung begriffen. 115 7.

Summa 312 Blätter.

Einschließlich der publizirten Blätter in der An⸗ zab voe412 sind demnach im Ganzen bisher zur Untersuchung 1 Fabhagt .. .. R...s(sttter erner ist die 1. Harzlieferung, Gegend von Nordhausen, in 2. Auflage begriffen; eine geologische Uebersichtskarte und eine Höhen⸗ schichtenkarte vom Thüringer Wald im Maßstabe 1:100000 befinden sich in der Vorbereitung.

B. Abhandlungen und Jahrbuch.

1) Band VIII Heft 4. Anthozoen des rheinischen Mittel⸗Devon von Dr. Clemens Schlüter. Mit 16 lithographirten Tafeln. 2er 2

2) Band IX Heft 1. Die Echiniden des nord⸗ und mittel⸗ deutschen Oligocäns von Dr. Theodor Ebert. Hierzu ein Atlas mit 10 Tafeln und eine Texttafel. 88

3) Band IX Heft 2. R. Caspary: Einige fossile Hölzer Preußens. Nach dem handschriftlichen Nachlasse des Verfassers be⸗ arbeitet von R. Triebel. Hierzu ein Atlas mit 15 Tafeln.

4) Band X Heft 1. Das norddeutsche Unteroligocän und seine Molluskenfauna von Dr. A. von Koenen. Lieferung I: Strombidae Muricidae Buccinidae nebst Vorwort und 23 Tafeln.

5) Jahrbuch der Königlich preußischen geologischen Landesanstalt und Berg⸗Akademie pro 1888 CXLI und 519 Seiten Text und

15 Tafeln. 1— Debit der Publikationen.

Nach dem Bericht für das Jahr 1888 betrug die Gesammtzahl der im Handel debitirten Kartenblätter . . . . . . 20 628 Bl. Im Jahre 1889 wurden verkauft: a

Von Lieferung 1, Gegend von Nordhausen 1“ 4 Jena 8 Bleicherode Erfurt Zörbig Saarbrücken I. Theil FITIJA“ Riechelsdorf Kyffhäusers Saarburg Berlin NW. Naumburg Gera Berlin NW. Wiesbaden ön 1 Z“ Querfurt Berlin S. Frankfurt a. M. Berlin SW. Ermschwerdt Tennstedt Berlin 80. Lauterberg a. H. Rudolstadt Berlin No. Eisfeld i. Thür. Limburg Gardelegen Lindow Rathenow Hersfeld Meiningen Stendal Gotha Saalfeld i. Th. 254 1 Tangermünde 231. 8 S zusammen 1 937 sodaß im Ganzen durch den Verkauf debitirt sind. 22 565 Bl. Von den sonstigen Publikationen sind verkauft worden: Abhandlungen. Von Band I Heft 1: Eck Rüdersdorf. 8 8 2: Schmid —. Keuper lichen Thüringens.

1.“

ℛæQ 2. PEOU;;EO;

bEDEITETETIZIETE—“

232 8

2. 2 2. 2 9 2 9 9 89 9 2 2 2 9 2 2. 2 9 9 9 9 9 9 9 2 2 2 82

C— ͤg

2 Expl.

des öst⸗

v