Von Band Heft 4: Meyn — Insel Sylt. 8 „ 3: Berendt — Umgegend von e85. Kayser — Devon⸗Ablagerungen Laufer — Wahnschaffe — Bodenuntersuchungen .... Meyn — Schleswig⸗Holstei Koch — Homalonotus⸗Arten. Weiß — Steinkohlen⸗Cala⸗ EEö“““ : Laufer — Die Werderschen EETEe : Liebe — Schichtenaufbau Ost⸗ Thüringens . . . . . .. : Beushausen — Oberharzer Spiriferensandstein . . . . Noetling — Fauna des sam⸗ ländischen Tertiärs . . .. Berendt — Märkisch⸗Pom⸗ mersches Tertiär . . . .. Felix, Weiß, Potonis — Carbon⸗ pflanzen ranco — Lepidoten. 8 : Goologische Karte von Berlin und Umgegend. . . . .. 2: Denckmann — Umgegend von PVernten6 : Frech — Umgegend von Haiger : Schlüter — Anthozoen. : Ebert — Echiniden . . . : Caspary — Fossile Hölzer : von Koenen — Unteroligocän.
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Ferner: Vom Jahrbuch 1884 1887
7 N188ñ Weiß — Flora der Steinkohlenformation. Geosnostische Uebersichtskarte des Harzes Höhenschichtenkarte des Harzes . . 8 Berlin, den 19. Mai 1890. 8 8 8 111111“ der Königlichen Geologischen Landes⸗Anstalt und Berg⸗Akademie. Hauchecorne.
Statistik und Volkswirthschaft.
reußischer Beamten⸗Verein zu Hannover, Lebens⸗ Versicherungs⸗Anstalt für den Deutschen Beamtenstand, einschließlich der Geistlichen, Lehrer, Aerzte und Rechtsanwälte. (Protektor Se. Majestät der Kaiser.) Die am 11. Juni abgehaltene XIII. ordentliche Generalversammlung kat den ihr vorgelegten Geschäftsbericht über das für den Verein außerordentlich günstige Geschäftsjahr 1889 entgegengenommen, der Verwaltung Decharge ertheilt, die erforderlichen Wahlen vorgenommen und über die Vertheilung des Geschäftsgewinns von 494 338 ℳ 76 ₰ Beschluß gefaßt. Der Verwaltungsrath besteht, nachdem die ausscheidenden Mitglieder wiedergewählt sind, abermals aus folgenden Herren: 1) Ober⸗Präsident Dr. von Bennigsen, Excellenz, Vorsitzender, in Hannover. 2) Landgerichts⸗Direktor Hage⸗ mann, stellvertr. Vorsitzender, in Hannover. 3) Ober⸗Rendant Bode in Hannover, 4) Regierungs⸗Rath Kühnemann in Hannover. 5) Rech⸗ nungs⸗Revisor Morich Hannover. 6) Eisenbahn⸗Direktions⸗ Präsident Thielen in Hannover. 7) Senator Wülbern in -. 8) Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums und Staatssekretär im Reichsamt des Innern, von Boetticher, Excellenz, in Berlin, 9) Unter⸗ Staatssekretär im Reichsamt des Innern und Staatssekretär des Staats⸗ raths Dr. jur. Bosse in Berlin. Der Versicherungsbestand stellte sich ult. 1889 auf 23 943 Versicherungen über 68 163 110 ℳ Kapital und 98 560 ℳ Jahresrente, und zeigt in 1889 einen reinen Zuwachs um 2348 Versicherungen über 7 206 350 ℳ Kapital und 17 040 ℳ Jahresrente. Die Sterblichkeit verlief günstig. Es erloschen durch Tod 103 Lebensversicherungs⸗Policen über 366 300 ℳ, während rechnungsmäßig erlöschen konnten 177,4 Policen über 673 057 ℳ Die Bilanz schließt in Aktivis und Passivis mit 15 381 406 ℳ 53 ₰ und er⸗ giebt einen Gewinn von 494 388 ℳ 76 ₰. Die Generalversammlung beschloß, aus dem Gewinn 310 469 ℳ 41 ₰ zur Zahlung von Dividenden an die Lebensversicherten zu verwenden, womit jeder derselben 5 % seines Prämien⸗Reserve⸗Guthabens als Dividende erhält. Die Ver⸗ waltungskosten betrugen nur 79 326 ℳ 76 ₰, d. i. auf je 1000 ℳ des Versicherungsbestandes nur 1,16 ℳ; ein äußerst geringer Satz, der seine Begründung darin hat, daß der Verein gar keine bezahlten Agenten und sonstigen Außenbeamten hat. Der Theil des Geschäfts⸗ gewinnes, der zur Dividendenzahlung nicht erforderlich ist, wurde durch die Generalversammlung verschiedenen Fonds zugewiesen. Sicherheits⸗ und Extrasicherheitsfonds erreichen dadurch zusammen die Höhe von 1 645 869 ℳ 76 ₰ und stellen den Theil des Vereinsvermögens dar, dem keinerlei Verpflichtungen gegenüberstehen. Bei dem großen Inter⸗ esse, welches die Lebensversicherung heute in allen Kreisen der Bevölkerung findet, glauben wir hervorheben zu sollen, daß der Preußische Beamten⸗Verein zu Hannover, obwohl er eine der allerjüngsten Lebensversicherungs⸗Anstalten ist, mehr als die Hälfte der sämmt⸗ lichen deutschen Anstalten an Geschäftsumfang bereits überholt hat und in Folge seiner tadellosen Entwickelung und seiner Einrichtungen in jeder Fänüicht die größte Betheiligung des Publikums verdient. Dies anzuführen dürfte um so mehr von Bedeutung sein, als die
in Folge eines Blitzschlags längere Zeit bewußtlos krank darniede
gelegen, jetzt aber sein volles Bewußtsein wieder besitzt, will vor dem ihn treff motivführer
seines Heizers gesunken ist. Hiermit stimmt auch der Leichenbefund
überein, indem an dem Körper des getödteten Lokomotivführers — 3 8
die Spuren von Brandverletzungen gefunden sind, welche man dama nur widerwillig auf das Herausschleudern von glühenden Kohlenstücken zurückführen zu müssen glaubte. Nimmt man nun noch hinzu, daß bei diesem Vorgang auch der Heizer in Mitleidenschaft gezogen worde ist, dann kann die verhängnißvolle Fahrt der führerlos gewordene Lokomotive nicht mehr Wunder nehmen.
Baden, 11. Juni. (Karlsr. Ztg.) Auf der Badener Höhe
wurde am 9. Juni der Grundstein für einen Thurmbau gelegt.
Der Großherzog von Baden vollzog die Hammerschläge mi den Worten: „Den Nachkommen zu Freud und Nutz, Der Badene Höhe zu bleibender Zier, Dem Schwarzwaldverein zu dauernder Ehr. — Der Badische Schwarzwaldverein feierte am 8. und 9. Jun sein Jahresfest in Baden, wobei gegen 300 Mitglieder anwesend waren Der Verein zählt jetzt in 41 Sektionen gegen 4000 Mitglieder und hatte im letzten Jahre eine innahme von 7285 ℳ und eine Ausgabe von 6720 ℳ ür 1890 wurden über 7000 ℳ zu Ausgaben für Wegeanlagen chutzhütten, Aussichtsthürme u. s. w. bestimmt. Johann Georg und Max von Sachsen, welche in Freiburg studirten und Freunde des Schwarzwaldes geworden sind, wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Die Herstellung einer einheitlichen Touristenkarte im Maßstab von 1:50 000 wurde in Aussicht ge⸗
nommen.
Bremen, 11. Juni. starker
(Wes⸗Ztg.) Nachdem wegen
Abnahme der Austern auf den Bänken der schleswigschen Westküste
der Fang derselben seit einer Reihe von Jahren ruht, werden in dem zur Aufbewahrung der gefangenen Austern bestimmten Austernbassi am Husumer Austerndeich von Seiten der Regierung unter Aufsich des Königlichen Wasser⸗Bauinspektors größere Versuche mit künst licher Austernzucht angestellt, besonders um die Bedingungen hn das Fortkommen der Austern genauer festzustellen und auf Grund der gemachten Erfahrungen eine Aufbesserung bewirken zu können. Es ist denn auch gelungen, im Bassin größer Austern aus dem Laich heranzuziehen. Die Beobachtung der einzelne Vorgänge und Stadien im Werden der Auster ist für Fachleute und Gelehrte von besonderem Interesse. Die Königliche Regierung zu Schleswig hat darum veranlaßt, daß die Ergebnisse der künstlichen Austernzucht auf der Ausstellung hierselbst auch einem größeren Publikum vorgeführt werden. Ein größeres Aquarium ist zu diesem Zweck in der Ausstellung aufgestellt werden. Sobald die nöthige Einrichtung zur Beschaffung des Seewassers getroffen ist, wird auf nähere Benachrichtigung eine Sendung Austern in den ver⸗ schiedenen Stadien der Entwickelung von Husum abgeben.
enden Schlag deutlich wahrgenommen haben, wie der Loko⸗ Hennig, vom Blitz getroffen, in die Arme
Die Prinzen
88 der Austernbänke
Su8eC nl.
No. 142.
Berlin, Sonnabend den 14. Juni
Staats⸗Anzeiger.
1890.
— Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts. “
6834.) Die Besitzerin einer Windmühle ließ einen Windmühlen⸗ flügel erneuern und einsetzen. Ihr Geselle leitete und beaufsichtigte die gesammte Arbeit; nach seinen Anweisungen bearbeiteten zwei Zimmerleute, welche er zu diesem Zwecke von einem Mühlenbauarbeiten nicht aus⸗ führenden Zimmereigeschäft sich hatte zur Verfügung stellen lassen, die Balken und Sprossen; er zog demnächst auch zu der Arbeit des Einsetzens des fertig gestellten Flügels noch weitere Personen hinzu. Die Arbeit nahm sechs Tage in Anspruch, wähbrend deren der Mühlenbetrieb ruhte. Bei dem Einsetzen des Flügels erlitt der Müllergeselle einen Unfall. In S mit dem Schieds⸗ gericht hat das Reichs⸗Versicherungsamt durch Urtheil vom 5. Mai 1890 die Müllerei⸗Berufsgenossenschaft für verpflichtet erachtet, den Unfall zu entschädigen. Nach Lage der Sache könne zunächst die Bauarbeit nicht für eine solche angesehen werden, welche in dem ge⸗ werbsmäßigen Baubetriebe des die beiden Zimmergesellen stellenden Baugewerksmeisters ausgeführt worden sei (vergleiche die Begründung der in Nr. 133 des „R. u. St.⸗A.“ abgedruckten Entscheidung Nr. 833.) Die Bauarbeit sei vielmehr für eine Eigen⸗ (Regie⸗) Bauarbeit der Mühlenbesitzerin zu erachten, als eine solche aber nicht gemäß §. 4 Ziffer 4 Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes bei der Versicherungsanstalt der zuständigen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft besonders zu versichern, sondern nach Absatz 2 der Ziffer 4 a. g. O. als Theil des Mühlenbetriebes bei der Müllerei⸗Berufsgenossenschaft mit⸗ versichert gewesen. Unter diese Bestimmung fielen auch diejenigen nicht allzu umfangreichen Bauarbeiten, welche durch den laufenden Betrieb, durch die allmähliche Abnutzung der Betriebsgeräthe, der umgehenden Theile u. dergl. m. in Folge des regelmäßigen Gebrauchs, der Ein⸗ wirkung von Wind und Wetter ꝛc. von Zeit zu Zeit nothwendig werden, mögen dieselben auch die Erneuerung der schadhaft gewordenen Be⸗ triebstheile bezwecken und selbst ein vorübergehendes — nur nicht allzu langes — Ruhen des ganzen Betriebes bedingen. Es gehe nicht an, eine Bauarbeit schon lediglich deshalb, weil sie die Fortführung des Betriebes zeitweilig unmöglich mache, für eine solche zu erachten, welche unter allen Umständen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft, welcher der Unternehmer angehört, nicht mehr mitversichert sei. Denn hiermit würde man Kleinbetriebe, bei denen Reparaturen gar leicht
Arbeiten ereigneten (zu vergleichen Bescheid 138 und Entscheidung 451, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A“ 1886 Seite 55 und 1888 Seite 69). Nun sei aber bereits in einem Schreiben des Magistrats der Stadt M. vom 30. Januar 1886, mit welchem dieser die Lohn⸗ nachweisung für das vierte Quartal 1885 eingereicht habe, gesagt, die Lohnnachweisung betreffe die „im Ressort der städtischen Bauver⸗ waltung (Hochbau und Tiefbau) beschäftigten Personen“. Ferner seien in dem unter dem 20. August 1886 ausgefüllten Fragebogen zur Einschätzung des Betriebes in die Klassen des Gefahrentarifs bei einer Gesammtzahl von 46 Arbeitern nur 6 Maurer und 1 Zimmerer, da⸗ gegen als in Nebenbetrieben beschäftigt 39 Arbeiter aufgeführt, und zwar unter Anderen bei Kanal⸗ und Straßenbauten 21, beim Ver⸗ füllen des Steinbruchs vor der Neustadt 5 Arbeiter. Bei dieser Sach⸗ lage habe die Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft fahrlässig gehandelt und die ihr nach §. 37 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes obliegende Prüfungspflicht nicht erfüllt, indem sie trotzdem die Verhältnisse dieser sogenannten Nebenbetriebe nicht näher aufgeklärt, sondern sie ohne Weiteres als zu ihr gehörig behandelt und sich seit dem 1. Oktober 1885 die sämmtlichen in ihnen verdienten Löhne habe mitnachweisen lassen und die Beiträge von ihnen bezogen habe. Daß dies allgemein sowohl, wie auch bezüglich der Löhne des in dem Steinbruch und bei den Kanal⸗ arbeiten beschäftigten Rechtsvorgängers der Klägerin geschehen sei, habe der Magistrat ausdrücklich bestätigt. Es könne aber auch der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft, mag dieselbe vielleicht auch nicht von jeder einzelnen, in dem gesammten städtischen Baubetriebe vorge⸗ kommenen Arbeit Kenntniß gehabt haben, bei der großen Zahl der in den Lohnnachweisungen aufgeführten Arbeiter — unter denen sich auch in den Jahren 1887 und 1888 der verunglückte Arbeiter mit 197,9 beziehungsweise 316,6 Arbeitstagen befunden habe — und bei der Höhe der nachgewiesenen Löhne (im vierten Quartal 1885: 33 Personen mit 6750 ℳ 67 ₰ Löhnen, 1886: 61 mit 31 095 ℳ 1 ₰, 1887: 68 mit 40 444 ℳ 56 ₰ und 1888: 75 mit 50 213 ℳ 1 ₰) unter Be⸗ rücksichtigung des Inhalts der besprochenen Erklärungen des Magistrats nicht wohl unbekannt gewesen sein. Unter diesen Umständen würde es gegen die auch für das öffentlich⸗rechtliche Gebiet der Unfallversicherung zu beachtenden Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen, wollte die Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft ihrerseits die Verpflichtungen aus einem überdies an sich versicherten Unfalle nicht übernehmen, welcher sich bei Arbeiten ereignet habe, aus denen sie sich seit Jahren die
das Gebäude oder der bezügliche Gebäudetheil noch im Bau begriffen oder bereits vollendet und dem Gebrauch übergeben ist. Allein das Reichs⸗Versicherungsamt gelangte von einem anderen Gesichtspunkte aus ebenfalls zur Abweisung des Klägers. Wie nämlich in der Rekursinstanz festgestellt wurde, war der Kochheerd (Ofen), für welche
der Ring, bei dessen Erneuerung der Kläger verunglückte, bestimmt war, nicht fest mit dem Hause verbunden. Die vom Kläger verrichtete Arbeit galt daher nicht der Anbringung jenes Ringes an einem „Ge
bäude“ und konnte deshalb als eine Bauschlosserarbeit nicht angesehe
werden. Da weiterhin erwiesenermaßen der Arbeitgeber des Klägers sich mit der Bauschlosserei nur nebenbei — nicht im Hauptbetriebe — beschäftigte, also die etwaige Erstreckung der Versicherungspflicht der Bauschlosserei auf die Werkstattschlosserei gemäß §. 9 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes nicht in Frage kommen konnte, und da ferne
keine der im §. 1 Absatz 3 und 4 a. a. O. hervorgehobenen Voraus
setzungen vorlag — Betrieb mit Dampfkraft u. s. w. oder mit min⸗ destens zehn Arbeitern —, so unterlag die Beschäftigung, bei welcher der Unfall sich ereignete, überhaupt nicht der Unfallversicherung. (Ver⸗-⸗ gleiche die Entscheidung 837.)— 8
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der in Policen von Lebensversicherungsgesell schaften fetzgesetzte Wegfall des Anspruchs auf die Versicherungs summe bei Selbstentleibung selbst bei erwiesener Un zurechnungsfähigkeit widerspricht nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, I. Civilsenats, vom 18. Januar 1890, weder den guten Sitten, noch dem Wesen des Versicherungsvertrages. Aendert eine Lebens⸗ versicherungsgesellschaft auf Aktien ihre allgemeinen Policebedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer, so können sich auf diese Aen⸗ derung die vorher unter den alten Bedingungen bei ihr Versicherten nicht ohne Weiteres berufen.
Statistik und Volkswirthschaft. Die ILetzte Volksaählung in Berlin⸗
8 1 Sur- Arbeiterbemegung⸗
In einer am 12. Juni abgehaltenen Versammlung der Töpfer⸗ gehülfen in Leipzig wurde der „Leipz. Ztg.“ zufolge mitgethellt, daß von den Arbeitgebern der ihnen nach dem Beschluß der letzten Versammlung abermals gemachte Vorschlag der Errichtung eines gemeinschaftlichen Arbeitsnachweises rundweg abgelehnt worden sei, obgleich die Gehülfen in allen den streitigen Punkten sich nach⸗ giebig gezeigt hätten, wegen deren früher der gemeinschaftliche Arbeitsnachweis gescheitert sei. — Neben dem schon be⸗ stehenden Reiseunterstützungsverein hat sich jetzt ein zweiter aus Ar⸗ beitgebern und Gehülfen zusammengesetzter Unterstützungsverein der Feilenhauer in Leipzig gebildet, um zugereisten und arbeits⸗ losen Gehülfen Arbeit zu verschaffen oder Unterstützung zu gewähren. — Die Buchbindergehülfen gedenken im Herbst dieses Jahres bei Beginn des flotten Geschäftsganges folgende Forderungen aufzu⸗ stellen: 10 stündige Arbeitszeit, 35 ₰ Mindeststundenlohn, 33 ½ %, Lohnzuschlag für Ueberstunden, 50 % Zuschlag für Sonntagsarbeit. Der Vertrauensmann der Gehülfenschaft vergewissert sich zunächst in sog. Werkstubenversammlungen über die Stimmung der Arbeiter und Arbeiterinnen (denn auch diese sollen an der Lohnbewegung sich be⸗ theiligen), ehe er die Angelegenheit der Beschlußfassung in öffentlicher Versammlung unterbreitet.
In einer am 10. Juni in Leipzig abgehaltenen, sehr stark be⸗ suchten Versammlung der Maurer wurde, laut Mittheilung des Chemnitz. Tagebl.“, über den Ende vorigen Monats in Erfurt abgehaltenen 7. Kongreß der Maurer Deutschlands Bericht erstattet und namentlich hervorgehoben, daß daselbst beschlossen worden sei, das Institut der Vertrauensmänner aufzuheben, die Organisation in der bisherigen Weise beizubehalten und die Wochenschrift „Grundstein“ gls offizielles Fachorgan der Maurer Deutschlands zu erklären. Die Ge⸗ sammtabrechnung der Geschäftsleitung mit dem Sitz in Hamburg vom vergangenen Jahre wies eine Einnahme von 97 016 ℳ und eine Ausgabe von 75 495 ℳ auf. Für die Unterstützungen bei Arbeits⸗ einstellungen sind 43 786 ℳ und für Agitation 14 699 ℳ gezahlt worden. Die Versammlung beschloß noch zu Gunsten der ausge⸗ sperrten Hamburger Maurer, die Wochenbeiträge für den Unter⸗ G onds für Verheirathete auf 50 ₰, für Ledige auf 1 ℳ fest⸗ zusetzen.
Die Zimmergesellen von Elberfeld und Barmen hatten, wie die „Köln. Ztg.“ schreibt, vor kurzem von ihren Arbeit⸗
ebern eine zehnstündige Arbeitszeit und 45 ₰ Stundenlohn ge⸗ örger die Arbeitgeber hatten dies aber abgelehnt. Die Gesellen reichten darauf am 7. d. M. ihre Kündigung ein und werden nun am 21. d. M., wenn die Arbeitgeber die Forderungen nicht nach⸗ träglich noch bewilligen, die Arbeit niederlegen.
Die Polizeibehörde in Hamburg hat folgende Bekanntmachung erlassen: „Da es neuerdings wiederholt vorgekommen ist, daß Arbeitswillige vergewaltigt und zur Arbeitseinstellung oder zum widerwilligen Festhalten an der Arbeitseinstellung gezwungen worden sind, wird hierdurch vor ähnlichen Gesetzwidrigkeiten dringend gewarnt und ersucht, in dieser Beziehung vorkommende Ausschreitungen
nverzüglich und ausnahmslos zur Anzeige zu bringen. Zugleich erden die betreffenden Arbeiterkreise wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Polizeiwachen und Patrouillen angewiesen worden ben Fegen etwaige Störungen und Belästigungen in der Arbeit jeder Zeit Schutz zu gewähren.“ Der „Boykott“, welcher von den Berliner Tabackarbeitern ber verschiedene Tabackfabriken und Geschäfte seit Monaten verhängt war, ist, der „Voss. Ztg.“ zufolge, am 12. Juni Abends in einer öffent⸗ lichen Versammlung der Tabackarbeiter und ⸗Arbeiterinnen, im König⸗ adt⸗Kasino (Holzmarktstraße) aufgehoben worden, „weil der⸗ 8 elbe gegenstandslos geworden sei, indem man die Plätze längst besetzt habe“. Die „B. B. Z.“ theilt ferner mit, daf auf der letzten General⸗ versammlung des Unterstützungsvereins Deutscher Tabackarbeiter und ⸗Arbeiterinnen beschlossen worden ist, daß Mitglieder, die einen Ausstand beginnen wollen, dies dem leitenden „Ausschuß“ vier Wochen vorher zur Genehmigung vorzulegen haben. Man will da⸗ durch planlose Strikes verhüten. An der Spitze dieses Ausschusses steht der Reichstags⸗Abgeordnete Meister (Hannover), welcher selbst Tabackarbeiter ist. 88 9
28 Mannigfaltiges.
Zꝓu Ehren des Reichs⸗Kommissars Majors Wissmann, welcher voraussichtlich am 22. d. M. in Berlin eintreffen wird, n melghe die Deutsche Kolonial⸗Gesellschaft, Abtheilung Berlin, am 28. Juni einen Festkommers, zu welchem, wie die „Nat.⸗Ztg.“ mittheilt, der eichs⸗Kommissar telegraphisch von Kairo aus sein Erscheinen zugesagt hat. Der Kommers soll in den Räumen der Philharmonie stattfinden. Auf diese Weise wird die Theilnahme auch weiteren Kreisen, welche sich für die deutschen Kolonialbestre⸗ bungen interessiren, ermöglicht werden. Als Ehrengäste sollen u. A. sämmtliche zur Zeit in Deutschland weilenden Offiziere und Beamte der Schutztruppe eingeladen werden.
1 Dirschau erhält man
2. L 1 Mehrzahl der Felge ven Gehaltsaufbeserungen in
die Lage versetzt wird, mehr als bisher für ihre Angehörigen durch Abschluß von Versicherungen zu sorgen.
Spandau, 14. Juni. Ueber die Pulver⸗Explosion, welche gestern hier stattgefunden, entnehmen wir der „N. Preuß. Ztg.“ Folgendes: Die neue Pulverfabrik, welche außerhalb der Festungs⸗ mauer an der Havel anstoßend etwa 1000 m von der Berliner Chaussee entfernt liegt, besteht aus den Fabrikgebäuden, den Reserve⸗Pulver⸗ lagern und den Trockenschuppen, welch letztere — 20 an der Zahl — etwa 150 m je von einander entfernt sind und zwischen denen sich stets noch der Sicherheit halber ein Erdwall in Höhe der Schuppen befindet. Die Trockenschuppen, welche durchweg eine Länge von etwa 40 m haben und 20m breit und 6m hoch sind, sind aus Fachwerk, zzölligen Balken, hergestellt und beficen massive Wände, während die Dächer aus getheerter Pappe gefertigt sind. Heute Mittag 5 Minuten vor 12 ¾ Uhr — die 1500 Arbeiter der Pulverfabrik waren fast sämmtlich des ungünstigen Wetters wegen ihr Mittagsbrot verzehrend in den Kleiderschuppen — erfolgte plötzlich eine mehrere Sekunden anhaltende Detonation Die in einem der Trockenschuppen befindliche Schießbaum⸗ wolle hatte, vermuthlich durch Selbstentzündung infolge einer ent⸗ standenen Reibung oder durch zu große Hitze in dem Schuppen, sich entzündet und trotz der oben geschilderten Vorsichtsmaßregeln hatte sich die Explosion drei Nachbarschuppen mitgetheilt, deren Inhalt eben⸗ falls explodirte. Durch die ungeheure Gewalt des Luftdrucks war einer der Kleiderschuppen, in dem sich etwa 180 Personen be⸗ fanden, in sich zusammengebrochen und hatte die sämmtlichen Arbeiter unter sich begraben. Zwei der Trockenschuppen waren gänzlich vom Erdboden verschwunden, die Steine auf Entfernungen von hundert Metern herumgeschleudert, die dicken Balken total zersplittert und größere bis ein Centner schwere Stücke 15 m hoch emporgeschleu⸗ dert, während von den beiden anderen Schuppen nur die Bedachungen ausgerissen und die Seitenwände zum Theil zertrümmert sind. ie vier Gebäude enthielten zusammen 110 Ctr. Schießbaumwolle. Nachdem sich die Arbeiter von dem ersten Schreck erholt, machten sich dieselben daran, die unter dem Kleiderschuppen Begrabenen aus ihrer entsetzlichen Lage zu befreien, und nach einhalbstündiger Arbeit waren bereits die 180 Mann aus den Trümmern herausgeholt, von denen glücklicherweise nur 15 Personen, — soweit bis jetzt fest⸗ zustellen war — Verletzungen davon getragen hatten; ferner wurden noch drei Männer verletzt in den Gängen aufgefunden, so daß ins⸗
esammt 18 Personen zu Schaden gekommen sind, von welchen 7 aber nicht lebensgefährliche Verletzungen erlitten. In der etwa 5 Minuten entfernt gelegenen Patronenfabrik wurden 16 Mädchen in Folge des Schreckes ohnmächtig und drei von Krämpfen befallen, ebenso fielen in Spandau mehrere Straßenpassanten bewußtlos zu Boden. In der alten Pulverfabrik „Eiswerder“, welche ¼ Stunde von der Unglücksstelle entfernt liegt, entstand eine Panik; die Arbeiter, welche sich dort in den Fabrikräumen befanden, drängten den Ausgängen zu, rissen die schwächeren unbarmherzig zu Boden und eilten über dieselben fort, doch haben hier nur drei 5 soweit uns bekannt, unerhebliche Verletzungen erlitten. n der neuen Pulverfabrik, der Patronenfabrik und Eiswerder sind fast sämmtliche Fenster zertrümmert und in Eiswerder stürzte der Stuck von den Decken und Wänden. Spandau selbst hat den ge⸗ ringsten Schaden erlitten, da dort nur eine zzöllige Schaufenster⸗ scheibe im Werthe von 850 ℳ zertrümmert ist, dagegen sind in West⸗ end, Charlottenburg und Saatwinkel zahlreiche Schaufenster und Fenster in Wohngebäuden zersprungen; das Palmenhaus in der Char⸗ lottenburger Flora hat stark durch den Luftdruck gelitten und die dichten Rauch⸗ und Staubwolken, welche in der Nähe der Pulverfabrik Alles schwarz färbten und auf Entfernungen von sechs Meilen wahr⸗ genommen wurden, drangen in Charlottenburg in die Wohnungen ein. Auch in den nördlichen und nordwestlichen Stadtgegenden Berlins wurde der durch die Explosion entstandene Luftdruck wahrgenommen, in der „Technischen Hochschule“ in der Invalidenstraße wurden Fenster und Thüren aufgerissen und in Wannsee, Friedenau, Wilmersdorf wurde ein starkes Zittern der Wände wahrgenommen. Die Telegraphen⸗ und Telephondrähte nach Spandau waren in den ersten Stunden nach dem Unfall von den Behörden derartig in. Anspruch genommen, daß eine Privatperson dorthin gar keinen Anschluß erhielt. Die Komman⸗ dantur in Berlin war von der Explosion fast eben so schnell ver⸗ ständigt, wie die Militärbehörde in Spandau, und forderte von jener schon um 12 ¾ Uhr einen Bericht; auch dem Kaiser wurde wiederholt telegraphisch und telephonisch Nachricht gegeber. Die Züge nach Spandau waren in den Nachmittagsstunden stark besetzt und brachten viele Tausende Neugieriger nach dem Festungsorte, jedoch war durch ein starkes Militäraufgebot jede Annäherung an die Fabrik verhindert.
Wie „W. T. B.“* bestätigt, wurde der Unfall durch Schießbaum⸗ wolle herbeigeführt, welche daselbst zum Trocknen aufgehängt war und explodirte. Der Betrieb der Neuen Pulverfabrik ist theilweise ein⸗ gestellt. Nach dieser Quelle sind von Personen etwa 10 leicht verletzt.
Dirschau. (Nat.⸗Ztg.) Ueber die bisher unerklärliche Ursache der Eisenbahn⸗Katastrophe auf dem Bahnhofe jetzt einiges Licht. Einer der Bahnwärter, der
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Beganten 12 4 i9 SBeamenegein
13. Juni. (W. T. B.) Ein Theil der amerikanischen Schützen landete Vormittags 10 Uhr bei der Lloydhalle, nachdem dieselben an Bord der „Fulda“ von Deputationen der Bremer, Bremerhavener und Geeste⸗ münder Schützenvereine begrüßt worden waren. Bei der Landung dankte Hr. Schneider aus New⸗York für den herzlichen Empfang und schloß mit einem Hurrah auf die deutschen Schützen⸗ brüder. Kurz nach 1 Uhr setzten die Amerikaner die Reise nach Bremen fort.
Meran. (B. B.⸗C.) Ein hier weilender Kurgast aus Nieder ländisch⸗Indien, welcher dem Herzog Karl Theodor von Bayern die Wiedererlangung seines Augenlichts verdankt, hat vom Hofbildhauer Steiner eine Büste des Herzogs modelliren lassen, welche nunmehr in Wien in Bronze gegossen und auf den Besitzungen des Bestellers, auf der Insel Java, ihre Aufstellung finden wird.
Mailand, 13. Juni. Die Lage des vor zwei Wochen in der Umgegend von Termini (Sicilien) durch Banditen ge⸗ fangen genommenen Mailänder Banquiers Filippo Arrigo wird immer schlimmer. Die Familie des “ Banquiers hat den Briganten die Summe von ¾¼ Million Lire ausbezahlen lassen, trotzdem ist bisher von demselben keine Spur vorhanden. Die Polizei hat mehrere Arretirungen vorgenommen, ist aber der eigent⸗ lichen Räuber noch nicht habhaft geworden. Das energische Ein⸗ schreiten der Polizei hat die Briganten erzürnt, dieselben nehmen eine drohende Haltung an und man befürchtet, daß sie den Banquier aus Rache ermordet haben. Die Polizei setzt die Nachforschungen fort.
Lugano. Wie schon in Nr. 136 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ erwähnt, fand am 4. Juni in Capolago bei Lugano die feierliche Eröffnung der Zahnrad bahn auf den Monte Generoso statt, und am 5. wurde die neue Linie dem Verkehr übergeben. Ueber die Eröffnungs⸗ fahrt und über die Bahn liegen jetzt folgende nähere Mittheilungen vor. Um 11 Uhr setzten sich nach Ankunft und Begrüßung der Gäste drei Züge, bestehend aus je einer Maschine und einem Wagen, auf welchen etwa 150 Personen Platz genommen hatten, in Bewegung. Die erste Station, San Nicola, wurde nach 20 Mi⸗ nuten Fahrt erreicht und nach einer weiteren halben Stunde traf man in Bellavista, welches wohl einen der Hauptanziehungs⸗ punkte des ganzen Ausfluges bilden dürfte, ein. Die Aussicht von hier aus erregte das Entzücken aller Anwesenden. Der letzte Abschnitt der Bahn von Bellavista bis zum Gipfel ist noch nicht ganz fertiggestellt, seine Eröffnung soll gegen den 20. Juni erfolgen. Die Zahnrad⸗ bahn auf den Monte Generoso nimmt in Capolago ihren Ausgangs⸗ punkt bei der Dampfschiffsstation, überschreitet kurz darauf einen eisernen Viadukt und wendet sich alsdann gegen den Berg, den sie in einer Maximalsteigung von 20 % erklimmt. Zunächst folgt die Trace dem Thale von Mendrisio, tritt alsdann in einen Tunnel von 146 m Länge, der eine Kurve mit einem Durchmesser von 80 m be⸗ schreibt, und erreicht bald darauf San Nicola (2414 m von Capolago und 708 m über dem Meeresspiegel). Dann folgt die Linie ein wenig dem Thale von Cereda, passirt einen zweiten kleineren Tunnel und erreicht nach 2 ½ km Bellavista (1222 m über Meeres⸗ spiegel). Die Fortsetzung von hier auf den Gipfel bringt eine weitere Steigung von über 400 m. Die ganze Linie hat eine Länge von 8510 m. Der Endpunkt derselben befindet sich 1645 m über dem Niveau des Mittelmeeres oder 1368 m über der Anfangs⸗ station. Die Bahn ist um 58 m länger als die Linie Vitzenau⸗Rigi, Der Bau ist durchgehends in Stahl und in der solidesten Weise ausgeführt; die Lokomotive ist mit zwei Zahnrädern versehen. Die Fahrt vollzieht sich in der ruhigsten und angenehmsten Weise. Die Herstellung der Bahn hat 13 Monate in Anspruch genommen. Die Baukosten beliefen sich auf 1 600 000 Fr.
„(F) Stockholm, 11. Juni. Am Sonnabend, Abends, wurde die Königliche Technische Schule von einem verheerenden Feuer heimgesucht, wobei eine Sammlung von wenigstens 10 000 Ab⸗ bildungen, viele Modelle, Schulmöbel und anderes Inventar voll⸗ ständig zerstört wurden. Nur mit Anstrengung glückte es der Feuer⸗ wehr, die Sammlungen des Geologischen Bureaus, das Museum der Landbau⸗Akademie, die Bibliothek des verstorbenen Professors Arrhenius u. s. w., wenn sie auch durch Wasser theilweise schwer beschädigt wurden, zu retten. Leider wurden bei den Löschungsarbeiten der erste und der zweite Chef der Feuerwehr, 2 Unteroffiziere und 7 Brandsoldaten mehr oder weniger schwer verletzt.
(F) Christiania. Nach einer telegraphischen Meldung aus Bodö wurde dort am 7. d. M., Abends, eine von zwei ziemlich heftigen Detonationen begleitete Erderschütterung beobachtet. Die Rich⸗ tung der Erderschütterung ging von Südwest nach Nordost. “
Bremerhaven,
einen Stillstand des Betriebes zur Folge haben, gegenüber größeren Be⸗ trieben benachtheiligen, welche vielleicht gar mit verschiedenen Motoren arbeiten. Die Herrichtung und das Einsetzen eines neuen Windmühlen⸗ flügels an Stelle eines unbrauchbar gewordenen Flügels gehöre auch bei kl eineren Mühlenbetrieben noch in die Klasse der bei der Müllerei⸗ Beruf sgenossenschaft mitversicherten, einen Theil des Mühlenbetriebes bildenden Bauarbeiten, sofern sie, wie hier, in eigener Regie aus⸗ geführt werden. Unter diesen Umständen sei es auch unwesentlich, in welchem Verhältnisse die Leistungen der von der Mühlenbesitzerin für den Bau speziell angenommenen Arbeiter zu denjenigen des Müller⸗ gesellen und etwaiger anderer noch bei dem Bau thätiger Arbeiter aus dem Mühlenbetriebe gestanden hätten. Auch wenn die ersteren über⸗ wogen haben sollten, würde die Bauarbeit ihrer Natur nach den Charakter einer laufenden Reparaturarbeit beziehungsweise einer zum laufenden Betriebe gehörigen Bauarbeit behalten. Nur für die Ent⸗ scheid ung anders gearteter zweifelhafter Fälle, insbesondere für die Beurt heilung umfangreicher Erweiterungs⸗ und Neubauten in in⸗ dustrie llen Großbetrieben habe der Bescheid 764 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 379) als einen Umstand, welcher — den inneren Zusammenhang mit dem Betriehe vorausgesetzt — für die Zugehörigkeit der Bauarbeit zu der industriellen Berufsgenossenschaft ins Gewicht fallen werde, die Ausschließlichkeit oder das Ueberwiegen der Arbeitsleistungen des ständigen Bauarbeiterpersonals des Betriebes aufgeführt. (Zu vergleichen die Entscheidungen, Nr. 831, 832 und 833 in Nr. 133 des „R.“ u. St.⸗A.“ sowie die Nr. 835.)
(835.) Ein in der Bauverwaltung der Stadt M. beschäftigter Arbeiter war im Januar 1889 beim Aufeisen eines städtischen Kanals tödtlich verunglückt. In einer Rekursentscheidung vom 12. Mai 1890 hat das Reichs⸗Versicherungsamt die betreffende Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaft zur Gewährung der gesetzlichen Rente an die Wittwe des Verunglückten verurtheilt. In den Gründen ist zunächst die unfall⸗ bringende Arbeit mit Rücksicht darauf, daß die alljährlich wieder⸗ kehrende Aufeisung des Kanals zur Erhaltung des Wasserlaufs, sowie zur Verhütung des Uebertretens des Wassers und der hierdurch be⸗ dingten Beschädigungen der Ufer und Brücken des Baches nothwendig gewesen, als eine solche anertannt, welche als Bestandtheil des auf den Bau und die bavuliche Unterhaltung der Kanäle und Wasserläufe ge⸗ richteten Betriebes der Stadt M. zur Zeit des Unfells jedenfalls nach §. 1 und §. 4 Ziffer 1, 3 und 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes der Versicherungspflicht unterlegen habe. (Vergleiche auch die Bescheide 609, 676, 680 und 713, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 328, 1889 Seite 163, 164 und 321.) Die Zuständigkeit der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft zur Entschädigungsleistung ist dann, wie folgt, begründet: Es könne dahbingestellt bleiben, ob der Betrieb der Bau⸗ verwaltung der Stadt M. (Hoch⸗ und Tiefbauten) als ein einheitlicher Be⸗ trieb anzusehen sei, und ob in ihm die bereits nach dem Unfallversicherungs⸗ gesetz ihrer Art nach versicherungspflichtig gewesenen Bauarbeiten (wie die Arbeiten an den Gebäuden, etwaige Pflasterungs⸗ und Steinsetzer⸗ arbeiten ꝛc.) den Hauptbetrieb bildeten, sodaß die daneben in dem Betriebe vorkommenden, erst durch das Bauunfallversicherungsgesetz versich erungspflichtig gewordenen Arbeiten — so insbesondere auch die Wasserbauarbeiten — als Bestandtheil oder Nebenbetrieb jenem Hauplbetriebe hinsichtlich der Versicherung zu folgen hätten. Denn auch wenn die letzteren Arbeiten, wie nach dem Inhalt der Akten der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft kaum zu bezweifeln sei, den Haupt⸗ betrieb bildeten oder etwa als ein selbständiger, von den Hochbau⸗ arbeiten getrennter Betrieb anzusehen sein möchten, und wenn daher auch die Versicherungsanstalt der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft oder diese Genossenschaft oder eadlich die Kommune M. selbst für die Ver⸗ sicherung dieser Arbeiten gemäß §. 4 Ziffer 3 und 4 Absatz 1 und §. 5 Absatz 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes materiell zuständig sein sollten, so könne nach Lage der Berufsgenossenschaft nicht für befugt erachtet werden, einen hieraus etwa herzuleitenden Einwand gegen ihre eigene Entschädigungspflicht der Klägerin gegenüber geltend zu machen. Wie die Katasterakten ergeben, sei bei ihr auf Grund der gemäß §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes aufgestellten Nachweisungen der Betrieb der Stadt M., als gese Gegenstand „Maurerreparatur an städtischen Schulen, Kanälen ꝛc.“ mit einer Durchschnittszahl von dreißig be⸗ schäftigten Arbeitern angegeben sei, seit dem 1. Oktober 1885 katastrirt. Diese Katastrirung sei damals auch in ihrem auf Maurerreparaturen beschränkten Umfange materiell zu Unrecht vorgenommen und habe jeden⸗ falls bis zum 1. Januar 1888 zu Unrecht bestanden, weil der städtische Maurereibetrieb nicht gewerbsmäßig stattfindet, und er daher erst durch das Bauunfallversicherungsgesetz der Versicherungepflicht unterworfen worden sei. Indeß würde allein aus dieser Katastrirung, welche immerhin der Art nach auf bereits nach dem Unfallversicherungsgesetz versicherungs⸗ pflichtige, den Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften überwiesene Arbeiten beschränkt gewesen sei, und deren ursprüngliche Unrichtigkeit durch das inzwischen erfolgte Inkrafttreten des Bauunfallversicherungsgesetzes für die nach dem 1. Januar 1888 liegende Zeit als geheilt angesehen werden könne, eine formale Entschädigungsverpflichtung der Baugewerks Berufsgenoss en⸗ schaft für solche Unfälle nicht zu begründen sein, die sich, wie der vorliegende, bei anderen durch den Inhalt der Katastrirung nicht schon gedeckten
ihrerseits
Löhne habe nachweisen und die Beiträge habe bezahlen lassen, während sie beides bei pflichtmäßiger Prüfung nicht hätte thun dürfen. (Ver⸗ gleiche Entscheidung 592 vorletzter Absatz, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 314 und dagegen die Entscheidung Nr. 836.)
(836.) Eine Holz⸗Berufsgenossenschaft hatte einen Tischlerei⸗ betrieb, in welchem die handwerksmäßig betriebene Möbeltischlerei den Hauptbetrieb bildete, mithin nur Tischlerarbeiten bei Bauten (einschließlich der zur demnächstigen eigenen Verwendung bei Bauten ausgeführten Werkstattsarbeiten) versicherungspflichtig waren (vergleiche die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1886, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 295), auf Grund der gemäß §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes erstatteten Nachweisung am 1. Januar 1887 — dem Tage des gesetzlichen Inkrafttretens der Versicherungspflicht der Bautischler — ohne weitere Einschränkung in ihr Kataster auf⸗ genommen. Der Betriebsunternehmer hatte auch für das Jahr 1887 die sämmtlichen in seinem Betriebe verdienten Löhne der Berufs⸗ genossenschaft nachgewiesen. Diese hat aber, als am 2. März 1888 ein in dem Betriebe beschäftigter Lehrling bei einer Möbeltischler⸗ arbeit einen Unfall erlitt, welchen sie zu entschädigen sich nicht für verpflichtet erachtete, mit Zustimmung des Unternehmers die Lohn⸗ nachweisung für das Vorjahr vor Feststellung des Umlagebeitrags auf die bei der Bautischlerei verdienten Löhne herabgesetzt und demgemäß den Umlagebeitrag berechnet. Durch mehrfache Ver⸗ öffentlichungen in dem den Mitgliedern nnentgeltlich zugehenden Genossenschaftsorgan hat sie ferner bereits Ende 1887 und Anfangs 1888 die in dieser Zeit ergangenen Verwaltungsentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsam ts bekannt gegeben, in welchen die Anfangs von ihr selhbst vertretene Auffassung, daß nach dem Bundesrathsbeschluß vom 27. Mai 1886 (vergleiche „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 87) alle Tischlereibetriebe in ihrem Gesammtumfange versicherungspflichtig seien, als unzutreffend dargelegt und ausgeführt worden ist, daß lediglich die Bautischlerei als solche, eine daneben nicht fabrikmäßig betriebene Möbeltischlerei aber nur dann, wenn sie „Nebenbetrieb“ der ersteren ist, der Versicherungspflicht unterliegt. Bei dieser Sachlage hat das Reichs⸗Versicherungsamt mittelst Rekurs⸗ entscheidung vom 28. Oktober 1889 die wegen jenes Unfalls in An⸗ spruch genommene Berufsgenossenschaft auch nicht aus formalen Gründen (vergleiche Entscheidung 451 und 592, sowie Bescheid 138, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 69 und 314, 1886 Seite 55) zur Entschädigungsleistung für verpflichtet erachtet. Eine ausdrückliche Katastrirung der Möbeltischlerei liege nicht vor. Man könne der Genossenschaft, welche freilich nach §K. 37 Abs. 2 des Un⸗ fallversicherungsgesetzes die einzelnen Genossen in das Kataster nur nach vorgängiger Prüfung ihrer Zugehörigkeit zur Genossenschaft auf⸗ nehmen dürfe, bei der großen Zahl der Katastereintragungen nicht zu⸗ muthen, sofort nach erfolgter Klarstellung der Zweifel über den Um⸗ fang der Versicherungspflichtigkeit der Tischlereibetriebe jede einzelne Eintragung erneut darauf hin zu prüfen beziehungsweise zu berichtigen. Ferner hätte der Betriebsunternehmer bei einiger Aufmerksamkeit nach Lage seiner eigenen Betriebsverhältnisse und auf Grund der recht⸗ zeitig erfolgten Veröffentlichungen sich davon überzeugen müssen, daß die bei der Möbeltischlerei beschäftigten Arbeiter nicht mitversichert waren, und endlich seien auch Löhne aus diesem Betriebszweige von der Genossenschaft zur Umlage nicht herangezogen worden. (Vergleiche dagegen die Entscheidung 835.)
(837.) In einer nicht fabrikmäßig betriebenen, auf die Ausführung von Arbeiten bei Bauten sich erstreckenden Schlosserei unterliegen ebenso, wie in ähnlichen Betrieben (z. B. Klempnerei⸗ und Tischlerei⸗ betrieben), nicht nur die unmittelbar bei Bauten ausgeführten Ar⸗ beiten, sondern auch diejenigen in der Werkstatt sich vollziehenden
Sache doch die Baugewerks⸗! Arbeiten der Versicherungspflicht, welche der Herstellung oder Vor⸗
bereitung der zur demnächstigen eigenen Anbringung an Gebäuden be⸗ stimmten Gegenstände dienen. Es wurde daher durch Rekurs⸗ entscheidung vom 9. Dezember 1889 ein Unfall für entschßdigungs⸗ pflichtig erklärt, welcher sich in einem solchen Schlossereibetriebe beim Reinigen einer Bohrmaschine ereignet hatte, die auch für die Her⸗ stellung ꝛc. der zur demnächstigen eigenen Anbringung an Gebäuden bestimmten Gegenstände benutzt wurde, da dieselbe naturgemäß gehörig reingehalten werden mußte, wenn anders ihr ordnungsmäßiger V3 “ sein sollte. (Zu vergleichen die Entscheidung r. 838.
(838.) Ein bei einem Schlossermeister beschäftigter Arbeiter hatte bei der in der Schlosserwerkstatt vorgenommenen Erneuerung eines Ofenringes einen Unfall erlitten. Das Schiedsgericht wies den Entschädigungsanspruch deshalb zurück, weil der Ofenring für einen bereits im Gebrauche befindlichen Ofen bestimmt gewesen sei, woraus das Gericht folgerte, daß es sich nicht um eine Bauschlosserarbeit gehandelt habe. Das Reichs⸗Versicherungsamt ist in der Rekurs⸗ entscheidung vom 7. März 1890 dieser Begründung nicht beigetreten. Auch diejenigen Arbeiten, welche in der Werkstatt Behufs Vor⸗ bereitung oder Herstellung von Gegenständen vorgenommen werden, die demnächst in demselben Betriebe an Gebäuden angebracht werden follen, sind als Bauschlosserarbeiten anzusehen, und zwar gleichviel, ob
thätig insgesammt 380 361 Bewohner
Gehülfen 1533, ohne Gehülfen 46 250, Abhängige 248 087.
Die Ergebnisse der letzten Volkszählung bezüglich der Reichs Hauptstadt liegen nunmehr in ihrem ersten Theil vor. Sie erschiene soeben unter dem Titel „Die Bevölkerungs⸗ und Wohnungs Aufnahme vom 1. Dezember 1885 in der Stadt Berlin“ im Auftrage der städtischen Deputation für Statistik bearbeitet vo R. Böckh, Direktor des Statistischen Amts der Stadt Berli 1. Heft (Berlin, Kommissions⸗Verlag von Leonhard Simion, 1890
Die faktische Bevölkerung bezifferte sich danach an de Zählungstage auf 1 315 287 Bewohner, und zwar entfielen davo 2572 auf die Wasserbevölkerung. Die Wohn bevölkerung stand aus 1 307 631 Personen, 629 083 männlichen und 678 548 wei lichen; dazu kamen ferner 20 565 Militär⸗Personen. 8
Von den einzelnen Stadttheilen hatten Bewohner Berlin 23 925, Alt⸗Köln 13 868, Friedrichswerder 7122, Dorotheen stadt 16 060, Friedrichstadt 68 212, Friedrichs⸗ und Schöneberge Vorstadt 87 394, Friedrichs⸗ und Tempelhofer Vorstadt 117 41 Luisenstadt jenseits des Kanals, westlicher Theil 97 655, Luisenstad j. d. K., östlicher Theil 45 451, Luisenstadt diesseits des Kanal 123 943, Neu⸗Köln 6347, Stralauer Viertel, westlicher Theil 101 628, Stralauer Viertel, östlicher Theil 66 362, Königs⸗Viertel 76 011, Spandauer Viertel 72 723, Rosenthaler Vorstadt, südlicher Thei 88 777, Rosenthaler Vorstadt, nördlicher Theil 50 906, Oranienburger Vorstadt 102 080, Friedrich⸗Wilhelmstadt 18 690, Thiergarten 5446, Moabit 47 930, Wedding 69 686. Die größte Bewohnerzahl hatte somit die Stadttheile Luisenstadt diesseits des Kanals, dann di Friedrich⸗ und Tempelhofer Vorstadt, die Oranienburger Vorstadt un der westliche Theil des Stralauer Viertels, die kleinste die Stadt theile Thiergarten, Neu⸗Köln, Friedrichswerder, Alt⸗Köln und Do rotheenstadt.
Dem Alter nach waren von den Bewohnern Berlins: unte 5 Jahre alt 143 315, von 5 — 10 Jahren 128 232 ꝛc., 75 Jahre un darüber 8892 (6154 weibliche und 2738 männliche Personen), 70 — 75 Jahre alt 11 299 Personen (7402 weibliche, 3897 männliche).
Unverheirathet waren 773 293 Bewohner (387 123 männ liche und 386 170 weibliche), verheirathet 485 500; ver wittwet 76 971 (63 237 weibliche, 13 734 männliche), geschiede 6055 (3977 weibliche, 2078 männliche). ¹
In Berlin geboren waren 557 226, auswärts geboren 758 061 Pewohner.
Der Staatsangehörigkeit nach waren von der Bevölkerung der Reichs⸗Hauptstadt 1 264 956 Preußen, 36 089 gus anderen deutschen Bundesstaaten, 14 207 Reichs⸗Ausländer (35 ohne Angabe). Zu den letzteren stellten als Hauptkontingente: Oesterreich 5080 (dazu 714 Ungarn), Rußland 2746, Großbritannien 1010, die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika 979 Bewohner. 8
In Bezug auf die Konfession schieden sich die Bewohner in Evangelische 1 142 520, protestantische Sektirer (230 Herrnhuter 1647 Irvingianer, 654 Baptisten, 330 Andere), Angehörige de englischen Hochkirche 185, ferner 99 207 Katholiken, 255 Griechisch Katholische, 3419 Dissidenten; dann folgen unter der Kategori „sonstige Christen“: 36 Sektirer (darunter 18 Mormonen), 303 Kon fessionslose und 1077 als „ungetauft“ bezeichnete Personen. Jude wurden 64 355 gezählt. Endlich wurden von anderen Konfessione aufgeführt: 16 Muhamedaner, 61 Buddhisten und anderen Religionen (29) Angehörige, 3 Heiden, 299 mit der Bezeichnung „Religio unbestimmt“ (darunter 1 „Monotheist“, 2 „Pantheisten“, 16 „Atheisten“, 1 „Naturalist“, 1 „Spiritist“, 1 „Nihilist“, 1 „Freidenker“). In 670 Fällen fehlte die Angabe der Konfession ganz.
Nach den mitaufgenommenen Angaben über den Beruf ware von der Bevölkerung Berlins am 1. Dezember 1885 in Gewerben mit 416 167 Angehörigen Davon waren männliche selbstthätige: mit Gehülfen 28 445, ohn Gehülfen 56 046, Abhängige 206 665; weibliche selbstthätige: mi 1 Abhängige 41 422; im Ganzen selbstthätige: mit Gehülfen 29 978, ohne Gehülfen 102 296,
Von den einzelnen Gewerbszweigen zeigen die höchsten Ziffern die Berufsgruppen: Handelsgewerbe, nämlich 74 025 Personen (mit 83 253 Angehörigen), Bekleidung und Reinigung 101 521 Per⸗ sonen (mit 68 933 Angehörigen), Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe 32 637 Personen (mit 46 533 Angehörigen) und Metallverarbeitung 32 627 Personen mit 43 753 Angehörigen). 8
Die größten Zahlen an Abhängigen entfielen auf nachstehende gewerbliche Berufsgruppen: „Bekleidung und Reinigung“ 48 475 (davon 28 323 weibliche), „Handelsgewerbe“ 39 737 (davon 34 154 ö „Metallverarbeitung“ 28 702 (28 280 männliche), „Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe“ 26 616 (26 204 männlicheh), „Baugewerbe“ 24 424 (24 420 männliche); dann folgen in absteigender 1 Reihe „Nahrungs⸗ und Genußmittel“, „Papier und Leder“, „Ma⸗ schinen und Instrumente“, „Verkehrsgewerbe“, „Druckereien“, „Textil⸗ Industrie“. 8
In persönlichen Dienstleistungen thätig waren: eigent⸗ liche Dienstboten beider Geschlechter 73 366 (mit 3964 Angehörigen), in sonstigen Stellungen der Art 14 113 (mit 13 618 Angehörigen).