Heute werden es, wie die „Voss. Ztg.“ schreibt, 125 Jahre, seit die Preußische Hauptbank, jetzige Deutsche Reichsbank, durch König Friedrich den Großen begründet ward. Ihr erstes Heim befand sich in dem vor zwei Jahrbunderten (1690) von Nering er⸗ richteten Vorderhause des ehemaligen Jägerhofs, Jägerstraße 35, auf dessen Grundstück in den Jahren 1869 bis 1876 vom Baurath Hitzig das jetzige stattliche Bauwerk mit einem Flächenraum von 6078 qm und mit einem Kostenaufwande von 4 ½ Millionen Mark errichtet ward.
Auf dem Dönhoffsplatz sind jetzt, wie die „Voss. Ztg.“ mittheilt, die beiden neu angelegten Springbrunnen in Thätigkeit gesetzt. Das Wasser sammelt sich in Becken von Tropfstein und fings Frissn sind hübsche Gewächse angepflanzt. E11 1
S8
Die Stadt Stralsund hat, wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet, dem Staatssekretär des Innern, Vize⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums Dr. von Boetticher, und dem Ober⸗ Präsidenten von Pemmern, Grafen Behr⸗Negendank, das Ehrenbürgerrecht verliehen. Die beiden bedeutenden, künstlerisch auf Pergament vom Königlichen Hof⸗Lithographen C. Hacker, Berlin, ausgeführten Urkunden zeigen die heraldischen, im gothischen Stil der hervorragendsten Stralsunder Bauten, dargestellten Wappen der Em⸗ pfänger, umgeben von gleichfalls gothischem Maßwerk, in welchem bezügliche Ansichten der Stadt nebst dem Sitzungssaale des Rath⸗ hauses angebracht sind. Echt silberne Kapseln nebst Einband mit Quastenschnüren in den Stadtfarben umgaben das große Insiegel der Stadt als Abschluß.
Schwelm, 16,. Juni. (Köln. Ztg.) Gestern feierte die hiesige Bürgerschaft das 400 jährige Erinnerungsfest an den Tag, wo Schwelm durch den Herzog Wilhelm III. von Jülich⸗Kleve⸗Berg zur Stadt erhoben und ihr dadurch die Stadtprivilegien ge⸗ währt wurden (16. Juni 1590). Zugleich fand die Einweihung des neuen Krieger⸗ und Kaiser⸗Wilhelm⸗Denkmals statt. Bei der Feier war auch der Regierungs⸗Präsident Winzer aus Arns⸗
berg zugegen.
München, 16. Juni. Die „Allg. Ztg.“ veröffentlicht folgenden Aufruf an das bayerische Volk zur Errichtung eines Denkmals für den Fürsten von Bismarck am Starnbergersee: „Nach einer an Bedeutung und Erfolgen unerreichten Fülle des Schaffens ist der Reichskanzler Fürst von Bismarck in das heimische Asyl der Ruhe und Ehre im stillen Sachsenwalde eingezogen. Der Dank des deut⸗ schen Volkes hat ihm das Geleite gegeben, nicht um flüchtig zu ver⸗ rauschen, sondern um ewig mit dem Namen des größten deutschen Staatsmannes verbhunden zu bleiben. Ihm, dem treuen Berather dreier Kaiser, dankt Deutschland Einheit und Größe, Frieden
Staatsmannes würdig werden soll, reichliche Mittel nothwendig. Wir stellen daher an das ganze bayerische Volk die dringende Bitte, sich warmen Herzens an unserm Akt vaterländischen Dankes durch Einzahlung von Geldbeiträgen zu betheiligen.“
Aus der oberen sächsischen Schweiz, 15. Juni. (Dresd. Journ.) Das Unwetter der letzten Tage, welches erst heute früͤh endigte, hat im hiesigen und benachbarten böhmischen Gebirgsgebiete merkliche Spuren seiner Heftigkeit hinterlassen. Sämmtliche Gebirgs⸗ bäche und Flüsse bringen gewaltige Wassermassen zu Thal und führen Gerölle, Sandmassen und Waldboden mit sich. Die Kirnitzsch ist aus ihren Ufern getreten und überfluthet stellenweise die Thalwiesen. Wild schäumend und überstürzend, führt die Kamnitz ihre aus dem Rosen⸗ und Kaltenberggebjete kommenden Fluthen der Elke zu, welche seit gestern merklich gestiegen ist. Seit heute Mittag sind aber die höheren Felsengruxppen vnd Berge den Wolken⸗ und Nebelschleiern endlich wieder entrissen. Das Regenwetter war vom Freitag bis Sonnabend Abend so heftig, daß die Steinbruch⸗ und Forstarbeiten völlig ein⸗ gestellt werden mußten. Die Steinbruchhalden der Postelwitzer Brüche z. B. zeigen tiefe Risse und breite Furchen; große Stein⸗ und Schuttmassen liegen am Elbufer, theilweise selbst im Strom⸗ bette.
Darmstadt, 15. Juni. (Köln. Ztg.) Heute, am Geburtstage des Abtes Vogler — geb. 15. Juni 1749 in Würzburg, gest. 6. Mai 1814 dahier — wurde auf dem Mathildenplatz dessen Denk⸗ mal enthüllt. Das Denkmal, entworfen und modellirt von Professor Robert Henze in Dresden, besteht aus einer Bronze⸗Büste des ge⸗ feierten Tonkünstlers und Lehrers von C. M. von Weber und Meyer⸗ beer auf einem 3 m hohen Postament von Meißener Granit.
Baden⸗Baden, 13. Juni. (Köln. Ztg.) Seit 40 Jahren ist es in diesem Sommer das erste Mal, daß die von der verewigten Kaiserin Augusta bewohnten Zimmer im Meßmer'’schen Hause leer stehen. Die Großherzogin Luise hat nun diese Zimmer genau in der Etnrichtung, wie sie die Kaiferin verließ, erhalten lassen und in denselben die Ausstellung einer größeren Anzahl von Biid⸗ nissen der heimgegangenen Kaiserin veranstaltet. Der Besuch dieser Räume ist gegen ein mäßiges Eintrittsgeld gestattet, das zum Besten des hier im Bau begriffenen Ludwig⸗Wilhelms⸗Pflegehauses verwandt
Prag, 16. Juni. (W. T. B.) Ars Reichenberg, Kratzau, Tannwald, Friedland, Trautenau, Jungbunzlau, Pardubitz fowie dem Abhange des Riesengebirges wird Hochwasser gemeldet; in eintelnen Städten sind Theile von Straßen uͤberschwemmt und die verursachten Schäden groß. Das Wasser soll noch im Steigen sein.
e 2 Güte ausgestellt, und eine sehr schöne Abtheilung
82 fin hesond Esstelung bildet diejenige der Anstalten für Minder⸗ jährige. Dänemark weist Sachen größter Einfachheit für die Be⸗ dürfniffe der ärmeren Klassen auf. Der Platz für S panien ist noch leer; die Gegenstände ür 8 heute Süc efitoftn. di kreichs i eine instruktive. 8 heS- Se. Sträflingsarbeiten — keine Ver⸗
roben von 11980 Ind he 2 allen Arbeitsstadien vorhanden, dagegen
fse e in 2&£. „ 1— in Wort und Bild eine vollkommene historische Ent⸗ wickelung des Straffystems und der franzöͤsischen Gefängniß⸗ einrichtungen seit dem Mittelalter bis zur neuesten Zeit. In Italien scheint, der Ausstellung nach zu urtheilen, das Streben nach land⸗ wirthschaftlichen Kolonien für die Gefangenen die Hauptrolle zu spielen; man ist offenbar bemüht, letztere hauptsächlich zu Arbeiten unter freiem Himmel zu verwenden. Japa n brinzt schöne Holzarbeiten, Inkrustationen und kunstvoll gewirkte Tepviche; Griechenland Kleisungsstücke, Flechtwerk, musikalische Instrumente; Norwegen und Schweden hauptsächlich Holzarbeiten; die Schweiz Handarbeiten u s. w. Die russische Ausstellung ist in ihrer Art, wenn auch nicht so glänzen wie einige ausländische, doch sehr interessant. Sie ist in 12 Klasse 1 eingetheilt, in denen sich alle Gouvernements, mit Ausnahme Kur.⸗ lands, präsentiren; für die vorzügliche kurländische Abtheilung mit ihren ausgezeichneten Arbeiten ist ein eigener Pavillon errichtet. Den Schluß des europäischen Rußlands macht Finland, welches ebenso vorzügliche Gefängnißeinrichtungen als Sträflingsarbeiten aufzu⸗ weisen hat. Dann jolgt die Abtheilung des fernen Ostens Hier sieht man sorgfältig ausgeführte Modelle der großen für den Transport der Sträflinge auf den sibirischen Flüssen bestimmten Barken, des Dampfers der „Freiwilligen Flotte“ mit seinen ingeniösen Ein⸗ richtungen zum Transport nach Sachalin, den Glanzpunkt der Aus⸗ stellung, nämlich die Abtheilung Nertschinsk, die Modelle der Gold · wäschereien. Mühlen ꝛc, Silber⸗ und Goldpyramiden und eine Aus⸗ stellung der Insel Sachalin selbst. Dieser kurze Bericht wird genügen,
um darzuthun, daß die Gefängniß⸗Ausstellung ein instruktives Bild 8
der Einrichtungen in den einzelnen Ländern liefert.
New⸗York. Im Sadavaga⸗See bei Whitingham im Staat Maine giebt es eine schwimmende Insel. Die Infel hat eine Flächenraam von 150 Acres. Ihre Haupteigenthümlichkeit besteh darin, daß sie jeden Tag ihre Lage ändert. Liegt sie z. B. heute i der Nähe des nördlichen Seeufers, so befindet sie sich morgen auf der entgegengesetzten Seite des Sees. Uebermorgen nähert sie sich dann dem östlichen und am Tage darauf dem westlichen Ufer. Der Pflanzen wuchs auf der Insel ist ein sehr üppiger, es finden sich dort auße einem förmlichen Preißelbeerenwalde auch Bäume von 20 —30 Fu
Höhe. New⸗York, 11. Juni. (A. C.) In San Diego, Cali
fornien, wurden heute zwei leichte Erdstöße verspürt. — Eine Räuber bande brachte gestern einen Eisen bahnzug zwischen Camden und
tages. entwurfs, betre
1 *113352
zum 144.
42 Kr .
II1“ 8 8
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 17. Juni
— ——
Pearlamentarische Nachrichteen.
Schlußbericht der gestrigen (18.) Sitzung des Reichs⸗ Fortsetzung der Zweiten Berathung des Gesetz⸗ Feend die Gewerbegerichte.
Nachdem §. 2 unverändert angenommen war, schreitet
man zur Berathung des §. 3.
§. 3 regelt die Zuständigkeit der Gewerbegerichte. Letztere sollen zuständig sein für Streitigkeiten über den An⸗ tritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhält⸗
nisses, über Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem⸗ selben, über Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge und über Ansprüche, welche auf Grund der Uebernahme einer ge⸗
meinsamen Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erhoben werden. Auch ausbedungene Konventional⸗
G strafen sollen der Entscheidung der Gewerbegerichte unterliegen.
Die Abgg. von Cuny und Meyer (Berlin) beantragen, dem §. 3 folgenden Absatz hinzuzufügen:
„Streitigkeiten über eine Konventionalstrafe, welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhält⸗ nisses ein solches bei anderen Arbeitgebern eingeht oder ein eigenes VrS- errichtet, gehören nicht zur Zuständigkeit der Gewerbe⸗ gerichte.
Abg. von Cuny: Die Konventionalstrafen, welche sich
auf den Konkurrenzkampf zwischen den Arbeitgebern unter einander beziehen, unter dieses Gesetz zu subsumiren, würde mit der Idee des Gesetzes und auch mit Zweckmäßigkeits⸗ gründen im Widerspruch stehen. Konventionalstrafen dieser
Art werden erst wirksam nach Beendigung des Arbeitsverhält⸗
nisses. Es handelt sich dabei überhaupt um sehr feine und schwierige Rechtsfragen, deren Entscheidung volle Un⸗ parteilichkeit erfordert. Aus diesen Gründen gehören sie nicht vor ein Gericht von Interessenten, sonbern
für einen Bruchtheil der Arbeiter. Daß wir unsere Fürsorge auch auf diese Fabrikanten, wie der Vorredner sagte, aus⸗ dehnen, ist kein Widerspruch; denn wir betrachten die Leute nicht als Fabrikanten, und ferner ist nirgends in einem so⸗ zialdemokratischen Programm der Satz aufgestellt, daß wir de sg für Arbeiter sorgen wollen; wir streben auch nach einer Besserstellung der gesammten Bevölkerung.
Abg. Eberty: Die Fassung des §. Za durch die Kom⸗ mission, so sehr deren Bemühen, die Hausindustrie in das Gesetz hineinzuziehen, auch anzuerkennen ist, giebt doch durch die Art der Definition zur Bemängelun Anlaß. Solche De⸗ finitionen haben zum Gegenstand die Festlegung von That⸗ sachen; das bewegliche Leben spottet aber jeder Festlegung und läßt sich nicht in eine derartige gesetzliche Definition einspannen. Deshalb wollen wir die Sache dem Statut oder den An⸗ ordnungen der Landes⸗Centralbehörde überlassen. Der Theorie von dem mangelnden guten Willen, oder dem mangelnden Verständniß der Gemeinden muß ich entgegentreten. Die Ge⸗ meinden haben ja auch das Interesse, soviel als möglich eeebcee der Kompetenz der ordentlichen Gerichte zu über⸗ weisen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann: Es liegt kein Interesse vor, die Hausindustrie schlechthin unter dasGesetzzu stellen, wenn das Gesetz nur die Möglichkeit giebt, daß jeder Zweig derselben durch das Ortsstatut unter das Gesetz gestellt werden kann. Man wird den Gemeinden vertrauen dürfen, daß sie das Rechte treffen, ob ein Zweig der Hausindustrie sich für das Gewerbegericht eignet oder nicht. Der Begriff des Hausgewerbes ist ein fließender, und im einzelnen Fall mag es zweifelhaft sein, ob eine bestimmte Art des Betriebes unter den Begriff „Haus⸗ industrie“ fällt oder nicht. Wenn nun die Hausindustrie im Allgemeinen unter das Gesetz fällt, so wird die Zuständigkeit des Gewerbegerichts im einzelnen Falle zweifelhaft bleiben, und dieselben Streitigkeiten würden bald von den ordentlichen,
esha Iie t., aes henihene
1890.
finition der Kommission mag für die rheinische oder sonstige Industrie passen, fuͤr die anderen Gegenden paßt e nicht. Ich bin auf meinen Antrag gekommen durch
eine Denkschrift der Handelskammer in Sonnenberg, welche
industrie ist, zu finden. Wenn man das nicht zu präzisiren vermag, so ist es besser, es dem Ortsstatut zu überlassen, welches jeder Zeit abgeändert werden kann. Die Lokalver⸗ waltung wird mindestens ebenso gut ihre Schuldigkeit thun, wie die obere Verwaltungsbehörde und weiß in diesen lokalen 8 Fragen noch besser Bescheid. Ich bin begierig, wie der Abg.
iquel seinen Antrag formuliren wird. Bis auf Weiteres bitte ich, meinen Antrag, der das geringere Uebel ist, an⸗ zunehmen.
Die Anträge Auer und Eberty werden abgelehnt und §. 3 a nach dem Kommissionsantrag angenommen.
Nach 8 4 kann die sachliche Zuständigkeit der Gewerbe⸗ gerichte auf bestimmte Arten von Gewerbe⸗ oder Fabrikbetrieben und die örtliche auf bestimmte Theile des Gemeindebezirks be⸗ schränkt werden. Im letzteren Falle sollen die betheiligten Ortsbehörden zuvor gehört werden.
Abg. Freiherr von Pfetten beantragt, dafür zu setzen „Die betheiligten Ortsbehörden sind zuvor zu hören“ und be gründet diesen Antrag damit, daß den Ortsbehörden ein Recht gegeben werden müsse, gehört zu werden.
Nachdem der Geheime Regierungs⸗Rath Hoffmann für die Ablehnung dieses Antrags eingetreten ist, der materiell keine Aenderung und redaktionell keine Verbesserung enthalte, wird §. 4 mit dem Antrag von Pfetten ange⸗ nommen.
Die §§. 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen.
§. 7 bestimmt, daß das Gewerbegericht aus einem Vor⸗ sitzenden, mindestens einem Stellvertreter desselben und min⸗ destens vier Beisitzern bestehen soll.
sich vergeblich bemüht, eine Präzisirung dessen, was Haus⸗
Die Abgg. Auer und Genossen beantragen, mindestens
St. Petersburg, 15 Juni. (Die Gefängniß⸗Aus⸗
und Wohlfahrt. Er hat das zerrissene Vaterland im
Deutschen Reiche geeinigt und mit unüberwindlicher Kraft gestärkt; er hat deutsche Ehre und deutschen Fleiß in allen Theilen der Erde geschützt; er hat den Weltfrieden mit starker Hand gehütet; er hat den Friedensarbeiten des deutschen Volkes einen sicheren Boden geschaffen, er hat zum Wohle der Schwachen und Armen neue große
ufgaben an den Staat gestellt. Und wir Bayern fügen hinzu: Er hat im Deutschen Reiche Bayerns Rechte allezeit in Treue geachtet und uns Freundschaft gehalten in allen Dingen. Wir Bayern wollen ihm darum ein Denkmal in unserem Lande setzen. Auf den Höhen, die den Starnbergersee umgeben, im Angesicht der großen Berge an den südlichen Grenzen des Reichs wollen wir einen schattenspendenden Hain schaffen und in seiner Mitte einen Thurm bauen, so gewaltig wie der Mann, dessen Namen er tragen wird, ein weithin redendes Denkmal bayerischen Dankes, zugleich ein Zeichen ewiger Gemeinschaft von Süd und Nord im Deutschen Reich Hier soll den Deutschen eine Weihestätte erstehen, wohin sie ziehen, um Stpolz Öund Freude, Kraft und Klarheit, in schweren Stunden Aufrichtung der Herzen und Hingebung an das Vaterland zu schöpfen aus des großen Kanzlers Leben. In dieser Absicht haben sich Männer aus allen Theilen unseres bayerischen Vaterlandes ver⸗ einigt. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent, Prinz Luitpold von Bayern, haben die Gnade gehabt, unter voller Zustimmung zu unseren Bestrebungen das Allerhöchste Protektorat zu übernehmen. Für unser Unternehmen sind, wenn es des großen
stellung.) Die mit dem internatibnalen Kongreß für Gefängniß⸗ wesen in Verbindung stehende und nunmehr in der Michael⸗Manége eröffnete Gefängniß⸗Ausstellung bietet viel Sehenswerthes. Gleich am Eingange hat Deutschland seinen Platz gefunden und sieht man hier Preußen, Baden. Bayern, Württemberg und Hamburg ver⸗ treten. Originell sind für Preußen die künstlichen Blumen aus Plötzensee, für Württemberg die Hopfenanlagen aus Draht. Die von Deutschland ausgestellten Gegenstände zeichnen sich durch solide Arbeit und technische Vollkommenheit aus, und eine lobenswerthe Einrichtung ist dadurch getroffen, daß man an der Farbe der Zettel an den Gegenständen sofort erkennen kann, ob die Arbeiten in Einzelhaft (weiß), gemeinsamer Haft (rosa), oder in Anstalten für Minderjährige (blau) angefertigt worden sind. Die nicht offizielle kleine englische Ausstellung be⸗ findet sich dicht hinter der deutschen, und gleich nach dieser kommt Oesterreich, das sich durch sehr hübsche Holzschnitzereien und Handarbeiten auszeichnet. Auffallend sondert sich Ung arn von Oesterreich ab. Die großartige belgische Ausstellung liefert den Beweis, daß die Gefängnißarbeit in Belgien hauptsächlich für Staats⸗ bedürfnisse ausgenützt wird. In Belgien ist das System der Einzel⸗ zellen das überwiegende. Stoffe aus Leinen, Baumwolle, Wolle werden in den Gefängnissen angefertigt und aus denselben Kleider und Wäsche für die Sträflinge selbst, sowie für das belgische Militär hergestellt. Strohgeflechte, Schuhwerk ꝛc., billige Kleidung, Cartonnagearbeiten
Terãreaãna, Arkaänsäs, zum Entgkeifen und bderaudte hierauf den Waggon der Expreß⸗Company. Die Räuber tödteten den Expreß boten und entwendeten alsdann aus dem Zuge Werthsachen im Be trage von 5000 bis 10 000 Dollars. Die Passagiere wurden nich behelligt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene 198*
Depeschen. 18
Madrid, 17. Juni. (W. T. B.) Der vom Gesund⸗ heitsrath über die Krankheitsfälle in Puebla de Rugat erstattete Bericht spricht sich zwar nicht mi Bestimmtheit für das Vorhandensein der Cholera aus empfiehlt aber gleichwohl, Vorsichtsmaßregeln gegen di Verbreitung der Krankheit zu treffen. In Folge dessen wurde die bereits gemeldete IJsolirung der infizirten Distrikte durch einen Truppen kordon von der Regierung an geordnet.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
1. 8 1. E11““ Monm Wetterbericht vom 17. Juni, Morgens 8 Uhr.
Temperatur
Wetter.
—
Wind.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp.
red in Millim.
bedeckt halb bed. Nebel Dunst wolkig heiter wolkenlos bedeckt
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda . St. Petersbrg. Moskau... Cork, Queens⸗ town ... 3 Cherbourg 3 Dunst elder . . 761 2 Nebel vlIt.. 759 3 Regen 4 2 2
Donnerstag: Wartburg.
EoC ᷑ ᷑RU 000oœgIE*SD — —O wrorodochecn
2222ö22ö2ö22ö”2
Vaterländisches
— 92 r00
bedeckt
—2 2
Hamburg. 762 bedeckt
winemünde 762 bedeckt Neufahrwasser 760 bedeckt Memel 759 3 bedeckt
.5. 17641767 1 wolkenlos Münster.. 763 6 bedeckt Karlsruhe.. 767 2 Dunst Wiesbaden. 766 wolkig München. 768 beiter Chemnitz. 765 Z heiter Berlin. 763 3 bedeckt Wien 766 Breslau... 764 Ile d'Aix. 768 Nizza 766
von Zalamea. Donnerstag: Freitag: Sonnabend:
&0 GC
0 85G 8
pfeil. (Friedr. Donnerstag:
wolkig
wolkig 1 heiter
Freitag: 39. Probepfeil. —
Uebersicht der Witterung.
Außer in Süd⸗ und Südost⸗Europa hat der Luft⸗ druck allenthalben abgenommen; am höchsten ist derselbe über Frankreich und Süd⸗Deutschland, am niedrigsten nördlich von Schottland und über West⸗ Rußland. Unter dem Einflusse schwacher westlicher und südwestlicher Winde ist in Central⸗Europa bei im Norden trüber, vielfach nebliger im Süden heiterer Witterung die Temperatur gestiegen, indessen liegt dieselbe allenthalben noch unter der normalen. Nennenswerthe Niederschläge werden aus Deutsch⸗ land nicht gemeldet, Helgoland hatte Nachts
1 Deutsche Seewarte.
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1““
und A. Millaud.
Donnerstag u.
Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag:
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. haus. 147. Vorstellung. Heilbronn. Romantische Oper in 4 Akten von Carl Reinthaler.
Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Große romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner.
Schauspielhaus. 153. Vorstellung. Die Quitzow’s.
von Wildenbruch.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Richter
Faust’s Tod.
Berliner Theater.
2 wolkenlos Hut. (Friedr. Mitterwurzer.)
Wallner-Theater. Mittwoch: 12. Gastspiel von Therese Biedermann vom Theater an der Wien in Wien. Zum 12. Male: ton Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac wissenschaftlichen Theater.
Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Großes Garten⸗Concert. der Vorstellung 7 ½ Uhr.
Biedermann. Mamsell Nitonche.
Bictoria-Theuter. Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Moszkowskt und Richard Nathanson. Musik von C. A. Raida.
En “
Concert-Park. Direktion:
. 8 O .„ Mittwoch: Opern. Mittwoch: Zum 152
Das Käthchen von
Text frei nach H. von Kleist's und Julius Bauer.
Anfang 7 Laternenfest. Trauerspiel in 5 Auf⸗
Opernhaus. 148. Vorstellung.
Kroll's Theater. Anfang 7 Uhr.
Drama in 4 Aufzügen von Ernst Hei Anfang 7 Uhr. Henn
leuchtung des Sommergartens:
Faust, I. Theil. ii; Der Unterstaatssekretär. Mittwoch: Der Probe⸗
Ludwig Barnay. b . Mein Vern treten sämmtlicher Spezialitäten.
Alliance: Zum 109. Male:
Mitterwurzer. Doctor Wespe.
Anfang 7 ½ Uhr.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater und Julius Male: Jonathan. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann 8 Musit 82 B 1 88 4 In Secen on Julius Fritzsche. gleichnamigem Schauspiel von H. Bulthaupt. In Zn en. g; 84 8. ine U—j Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Diri⸗ Hr. Kapellmeister Knoll Anfang 7 Uhr. gente, n 1 b auspielhaus. 152. Vorstellung. Don Carlos „,S. Infant ds Chanzsen. G 812 „ mental⸗Künstler. zügen von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor 3 Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr. Im Park:
Im prachwollen Park um 6 Uhr: Orientalisches Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗
Donnerstag: Im Theater: Der arme Jonathan. Großes Doppel⸗Concert.
Mittwoch:
(Lady Harriet: Fr. Marcella Sembrich, als Gast.) Donnerstag: Orpheus. (Orpheus: Fr. Ernestine
Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ Großes Concert. Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr.
0 Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Zur Geeboren: 75jährigen Jubiläumsfeier der Schlacht bei Belle⸗ Fee Haginche Fens Großes Volksfest zu halben Kassenpreisen Der Nautilus.
Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Militär⸗Doppel⸗Concert mit Schlachtenmusik. Auf⸗
mination des ganzen Garten⸗Etablissements. Anfang
b 8⸗ s des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr. Feaneneeftenmng. Per Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Sophie von Berge mit Hrn. Landrath Haenel von Cronenthal (Großkölzig). — Frl. Anna Zelle mit Hrn. Gotthold Lessing (Berlin — Meseberg b. Gransee). — Frl. Lonnyẽ Beeck mit Hrn. Apotheker Max von Treuenfels
(Berlin). — Frl. Martha Eschert mit Hrn.
Georg Schmidt (Berlin— Steglitz). — Frl. Elise
Schäfer mit Hrn. Friedrich Jaenicke (Alexisbad —
Berlin). — Frl. Else Meinshausen mit Hrn.
Kaufmann Fried. Spitta (Brandenburg a.
208 0:99 — Frl. Olga von Arnauld mit Hrn. Theodo
r1983871995 Klose (Breslau--Alt⸗Jauernick bei Königszeit). —
15 Fel. Käthe Milner mit Hrn. Dr. Johannes
ajetan (Groß ⸗Lichterfelde — Bonn). — Frl. Lina Wittig mit Hrn. Max Hofmann (Hilbersdorf — Niederlichtenau) — Frl. Bella Ellinger mit Hrn Eduard Speyer (München —Köln). , 1
Verehelicht: Hr. Oberst Loeser mit Frl. Ev Bollmann (Dresden) — Hr. H Frl. Alma Hille (Hamburg). — Hr. Bernhard Gradt mit Frl. Helene Kuntze (Berlin). — Hr. Paul Eckert mit Frl. Emma Schmidt (Potsdam) — Hr. Oskar E. A. Wießner mit Frl. Johann Margarethe Müller (New⸗York-— Dresden).
Ein Sohn: Hrn. Amtmann Leese
n). — Hrn. H. Schmid
(Rostock). — Hrn. Schiffbau⸗Ingenieur Bruno
Heyn (Elbing). — Zwillinge: Hrn. Revier
förster G. Karnatz (Nossentiner Hütte). — Ein
Tochter: Hrn. Hauptmann Thelemann (Koblenz)
— Hrn. Avpothekenbesitzer R. Mattern (Stras⸗
burg in Westpr.)
Fritzsche. Der arme
Carl Millscker. Dirigent:
Martha.
8d. Irsug c gn 9.
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geb. von dem Knesebeck (Berlin). — Hr. Dr. med. Friedrich Arndt (Stralsund). — Hr. Theodor Sander (Hannover). — Hr. Referendar Karl
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Gestorben: Frau Adolfine Gräfin von Haeseler,
vor die berüufenen wissenschaftlichen Gerichte. Im Ge⸗ gensatz zu der großen Mehrheit der Streitobjekte, welche zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören, handelt es sich hierbei häufig um sehr hohe Summen, die in die Tausende gehen. Stellt man dafür die Zuständigkeit der Gewerbegerichte est, so würde die Garantie, welche Kollegialgerichte geben, den Parteien entzogen sein. Ebenso würde das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht nicht anzubringen sein, weil die Revision voraussetzt, daß das letzte Urtheil von einem Ober⸗ Landesgericht gefällt ist, während bei der Kompetenz der Gewerbegerichte das Landgericht die Berufungsinstanz bilden würde. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Annahme nseres Antrages. Bulundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Hoffmann giebt anheim, den Antrag von Cuny anzunehmen, womit der bestehende Rechtszustand aufrecht erhalten bleibe. Nach der Judikatur des Reichsgerichts sollen Streitigkeiten dieser be⸗ sonderen Art zur Kompetenz der ordentlichen Gerichte gehören. Es handle sich auch nicht um Dinge, welche besonderer Be⸗ schleunigung bedürften. Da außerdem oft recht hohe Streit⸗ summen in Betracht kämen, so sei es nicht zweckmäßig, den streitenden Parteien die Wohlthat mehrerer Instanzen zu be⸗ schränken. M wird mit dem Antrag von Cuny angenommen. ach §. 3 a sollen zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte auch gehören Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und solchen Personen, welche außerhalb der Arbeitsstätten für die rsteren mit Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind (Hausgewerbetreibende), aber nur, wenn sie die Rohstoffe und Halbfabrikate geliefert erhalten; auch auf die Streitigkeiten Derjenigen, welche sich Rohstoffe und Halb⸗ fabrikate selbst beschaffen, soll die Zuständigkeit durch Orts⸗ statut e werden können. S8e vere Heaüacge. (Auer und S beantragen, diese zuletzt bezeichneten Streitigkeiten auch unbedingt der Zu⸗ ständigkeit der Gewerbegerichte zu unterstellen, während Eberty nd Genossen beantragen, zuf die Hausgewerbetreibenden überhaupt oder für gewisse Klassen derselben die Zuständigkeit des Gewerbegerichts auszudehnen durch das Statut oder durch Anordnung der Landes⸗Centralbehörde. Abg. Schier: Die Hausgewerbetreibenden, welche selbst wieder Arbeiter beschäftigen, haben eigentlich zwei Seelen in ihrer Brust, se nachdem sie sich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer fühlen, und es ist daher mit Recht die Frage dem Ortsstatut überla sen, ob sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber wahlberechtigt sind. Viele Hausindustrielle be⸗ schäftigen mitunter bis zu hundert Arbeiter und sind that⸗ sächlich selbst Großindustrielle oder mindestens Fabrikanten, und es ist mir nicht erfindlich, warum die Sozialdemokraten ihre menschliche Nächstenliebe auf diese Fabrikanten aus⸗ dehnen. Diese Herren haben es auch nicht nöthig, die Wohl⸗ thaten dieses Gesetzes zu genießen. Es handelt sich bei ihren Streitigkeiten mit ihren Auftraggebern auch um andere Objekte, als sonst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei der Unterstellung dieser Streitigkeiten unter die Gewerbegerichte wären auch nur zwei Instanzen, im ordentlichen Gerichts⸗ verfahren dagegen drei vorhanden. Die Kommissionsfassung ist auch korrekter als der Antrag Eberty, zumal in §. 1 be⸗ schlossen ist, daß die Aufsichtsbehörde nicht aus Zweckmäßigkeits⸗ gründen die Genehmigung eines Ortsstatuts versagen darf. Die Kommissionsfassung schlägt zwischen den beiden Anträgen den richtigen Mittelweg ein. Abg. Dreesbach: Die Kommissionsfassung wird zu Schwierigkeiten Anlaß geben. Diese Hausindustriellen sind keine selbständigen Fabrikanten, weil sie für bestimmte Gewerbetreibende industrielle Produkte fertigstellen; sie sind also nur Arbeiter. Nach der Kommissionsfassung würden auch anz kleine Hausindustrielle von diesem Gesetz ausgeschlossen ein. Der Antrag Eberty ist ebenfalls nicht genügend. Daß die Hausindustriellen zwei Seelen in ihrer Brust haben, ist nicht richtig, und das Gesetz selbst überläßt ja dem Ortsstatut die Entscheidung der Frage, ob sfie bei den Wahlen als Arbeitgeber oder Arbeit⸗ nehmer zu betrachten seien. Die Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Auftraggebern sind rein gewerblicher Natur. Schließen wir sie also vom Gesetz aus, gilt dasselbe nur
bald von den Gewerbegerichten entschieden werden, je nachdem diese oder jene angerufen werden und sich für zuständig er⸗ klären. Ich bitte Sie, den Antrag Eberty anzunehmen.
Abg. Porsch: Am sympathischsten ist mir der Antrag Auer. Wir wünschen auch, daß überall die Hausgewerbe⸗ treibenden in den Rahmen dieses Gesetzes fallen. Der Ein⸗ wand des Abg. Dreesbach aber, daß durch die Ortsstatuten Mißbrauch getrieben werden könne dadurch, daß unter Um⸗ ständen es in das Ermessen des Ortsstatuts gestellt sei, ob gewisse Streitigkeiten unter dieses Gesetz fallen oder nicht, ist unberechtigt, denn diejenigen Hausgewerbetreibenden, welche nach §. 3a ohne Weiteres zur Zuständigkeit der Gewerbe⸗ erichte gehören, können durch kein Ortsstatut von der Zu⸗ süändigkelt der Uhederbe heeebts ausgeschlossen werden.
Abg. Miquel: Vom Standpunkt der Kürze empfiehlt sich nicht der Antrag Eberty, sondern der Antrag Auer. Der Antrag u ist aber, sofern er nicht obligatorisch das Haus⸗ gewerbe den Gewerbegerichten unterstellen will, für uns unan⸗ nehmbar. Die Schwierigkeiten dieser ganzen Frage würden sich dadurch beseitigen lassen, wenn man von der Charak⸗ terisirung einer bestimmten Person als Hausgewerbetreibenden absähe und die Kompetenzbestimmung lediglich nach der objektiven Beschaffenheit des Streitgegenstandes normirte. Eine und dieselbe Person erscheint einem Dritten gegen⸗ über bald als Arbeiter, bald als Arbeitgeber. Wir haben Tausende von Schuhmachern, die als Meister ein⸗ getragen sind, die auch theilweise für Kunden arbeiten, auch dann und wann Gesellen haben, aber den hüüsten Theil des Jahres für einen anderen größeren Arbeitgeber oder für einen
chuhfabrikanten arbeiten. Es würde sehr peinlich berühren, wenn durch Ortsstatut Personen, die sich selbst für Arbeitgeber halten, nun plötzlich für Arbeitnehmer erklärt würden. Anders wäre es, wenn sie nach der Beschaffenheit des Streitgegen⸗ standes einmal als Arbeitgeber und ein anderes Mal als Arbeitnehmer sich dem Gericht unterwerfen. Ich werde zunächst für den Kommissionsantrag stimmen und behalte mir vor, bis zur dritten Lesung einen formulirten Antrag ein⸗ zubringen.
Abg. von Cuny: Für uns Rheinländer wäre der Antrag Eberty ein wahres Unglück. Er ruinirt uns das, was bei uns seit langer Zeit in vortrefflicher Weise geregelt ist. In den Rheinlanden und im Elsaß erstreckt sich die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auch auf das Hausgewerbe. Ich habe außer⸗ ordentlich bedauert, daß der Bundeskommissar nur auf die Ber⸗ liner Verhältnisse exemplifizirt hat und die wichtige Seiden⸗ und Sammetindustrie in der Gegend von Krefeld und die ebenso wichtige bergische Stahl⸗ und Eisenindustrie mit keinem Wort erwähnt hat. Unsere rheinischen Institutionen haben sich ganz vortrefflich bewährt, und ich hoffe, daß man in Zukunft auch auf den Rhein Rücksicht nehmen wird. Das Ortsstatut haben Sie uns durch den unglücklichen Beschluß zu §. 1 recht gründ⸗ lich verleidet; Sie haben uns den Weg, ein unzweckmäßiges Ortsstatut von Aufsichtswegen zu beseitigen, abgeschnitten.
bitte Sie, den Kompromißantrag der Kommission anzu⸗ nehmen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath: Lohmann: Ich be⸗ dauere sehr, den Unwillen des geehrten Vorredners dadurch erregt zu haben, daß ich die Rheinprovinz bei dieser Gelegen⸗ heit nicht erwähnt habe. habe übrigens den Antrag Eberty um deswillen empfohlen, weil er nicht bloß die Berliner, Nürnberger und die rheinischen Verhältnisse berück⸗ sichtigte, sondern die des ganzen Reichs. Die baisse 5. der Kommifsion dagegen berücksichtigt nur die Verhältnisse der Rheinprovinz. Durch den Antrag Eberty würden die Gewerbegerichte am Rhein nicht ruinirt werden. glaube vielmehr, daß sie, wenn sie nach diesem Gesetze um⸗ gewandelt werden, in ihren Organen Weisheit genug besitzen werden, um das Hausgewerbe wiederum unter die Gewerbe⸗ gerichte zu stellen.
Abg. Eberty: Ich habe an Berlin bei Einbringung des Abänderungsantrages gar nicht gedacht. Ich möchte ein für alle Mal feststellen, daß der zufällige Umstand, daß ich die Ehre habe, der Stadt Berlin und ihrer Verwaltung zuzu⸗ Pehören, ar nichts daran ändert, daß ich Abgeordneter des
reises Waldenburg in Schlesien und Vertreter der ganzen Nation bin wie jeder andere Abgeordnete. Die De⸗
acht Beisitzer festzusetzen.
Abg. Heine begründet diesen Antrag damit, daß der Möglichkeit vorgebeugt werden müßte, daß mehrere oder alle Beisitzer am Erscheinen verhindert seien.
Ohne weitere Debatte wird der Antrag Auer abgelehnt, der 8 7 unverändert angenommen. 1
§. 8 besagt, daß Mitglied eines Gewerbegerichts werden darf, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Jahre vorher keine Armenunterstützung empfangen oder eine empfangene zurückerstattet hat, und seit mindestens zwei Jahren im Bezirk des Gerichts wohnt oder beschäftigt ist. Von dem Recht der Wahl zum Mitgliede eines Gewerbegerichts soll ausgeschlossen sein, wer nicht Schöffe werden darf.
Abgg. Auer und Genossen beantragen, die Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr festzusetzen und die Worte bezüglich der Armenunterstützung zu streichen.
Abg. Eberty beantragt gleichfalls das 25. Lebensjahr
als Altersgrenze.
Abg. Eberty: Mein Antrag hat eine Erweiterung der Zahl der Personen zur Folge, die zu Mitgliedern des Schieds⸗ gerichts berufen werden können. Mit diesem Antrage befinden wir uns auf dem Boden der thatsächlichen Verhältnisse; denn die bereits durch Ortsstatut errichteten Gewerbegerichte in Hamburg, Leipzig, Frankfurt a. M. und anderen Orten haben bereits die “ des 25. Jahres eingeführt, was sich ohne jeden Nachtheil bewährt hat. Die Bestimmung des Entwurfs bedeutet einen Rückschritt, und die Arbeiter, von deren Vertrauen doch das Gesetz getragen werden soll, würden dieselbe als eine Verschlechterung des jetzigen Zu⸗ standes ansehen müssen. Der Hinweis auf die Altersgrenze von 30 Jahren für die Schöffen ist nicht maßgebend, denn die Schöffen haben viel weitergehende Befugnisse und größere moralische Verantwortung.
Abg. Dreesbach: Wo bisher die Wählbarkeit unter 25 Jahren zugelassen ist, haben die Schiedsgerichte keine Ursache zur Klage gegeben. In Frankfurt sind die betheiligten Sg sehr zufrieden. Wenn man die größere Lebenserfahrung für das 30. Lebensjahr geltend macht, so könnte man mit demselben Rechte auch das 40. Lebensjahr als Altersgrenze fest⸗ setzen. Gar zu junge Leute wird man übrigens nicht nehmen. Man muß den Arbeitern das Vertrauen entgegenbrin wissen, was sie zu thun haben. 88g . 89
nden. Bei den Kriegsgerichten wird jeder Lieutenant, nur 19—20 Jahre alt ist, als Richter nicht bloß in Streitig⸗ keiten über ein paar Mark, sondern als Richter über Leben und Tod zugelassen. Die Forderung eines zweijährigen Aufenthalts am Ort beschränkt ebenfalls den Kreis der zu dem Amt Be⸗ fahi ten; 50 Proz. aller Arbeiter wohnen nicht 2 Jahre an emselben Orte, und zwar nicht aus Lust am andern, sondern weil die geschäftlichen Verhältnisse sie dazu zwingen. Ein Aufenthalt von einem Jahre genügt vollständig, um die Kenntniß der gewerblichen Verhältnisse am Ort zu erlangen. Die Armenunterstützung wünschen wir e herausgelassen, weil in der Bestimmung, welche auf die Wählbarkeit zum Schöffen Bezug nimmt, dieselbe bereits mitenthalten ist. Abg. Porsch: Daß die Bestimmungen dieses Para graphen nicht von Mißtrauen gegen die arbeitende Bevölkerung diktirt sind, geht schon daraus Fervor⸗ daß auch die Arbeit⸗ eber davon nicht aus ütn vr sind. An die Befähigung der eisitzer, welche durch direkte und geheime Wahl gewählt werden, werden besondere Anforderungen nicht gestellt. Sie funktioniren außerdem in Streitigkeiten über Beträge bis zu 100 ℳ als Instanz, gegen die es keine Berufung giebt; es muß also durch das Alter eine gewisse Garantie fuͤr die Qua⸗ lifikation geschaffen werden. Die Ziffer von 30 Jahren ist nicht willkürlich herausgegriffen. Für die Zulassung zum Schöffen, zum Handelsrichter, zur Mit 3. in kirchlichen Verwaltungsorganen wird dasselbe Alter verlangt. Daß in einigen Ortsstatuten gegenwärtig ein geringeres Alter gefordert wird, kann nicht ausschlaggebend sein, um dasselbe für das ganze Reich zu generalisiren. Wir müssen vorsichtig sein,
wenn wir wollen, daß die Schiedsgerichte in der nöthigen Achtung stehen. 8 x 8 hi