1890 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Eine gestern in später Abendstunde veranstaltete Extra⸗ Ausgabe des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ enthielt folgende Mittheilung:

„Auf Grund der in jüngster Zeit geführten Verhand⸗ lungen ist zwischen der deutschen und der englischen Regierung über nachstehende Punkte, welche ein untrenn⸗ bares Ganze bilden, Einverständniß erzielt worden:

1) Die deutsche Interessensphäre in Ost⸗Afrika wird begrenzt,

a. im Süden: durch eine Linie, die von der Mündung

des Rokura im Westen des Nyassa⸗Sees bis zur Mündung des Kilambo im Süden des Tanganyka⸗ Sees führt, im Norden: durch eine Linie, welche längs dem 1. Grad südlicher Breite vom Westufer des Victoria Nyanza bis zum Congostaat führt und den Berg Msumbiro südlich umgeht. 1

Zwischen dem Nyassa⸗See und dem Congostaat, zwischen Nyassa⸗See und Tanganyka⸗See, auf dem Tanganyka⸗See und zwischen dem 1asesen und der nördlichen Grenze der beiderseitigen Interessensphären wird der Verkehr für die Unter⸗ 1 und die Güter beider Nationen von allen Abgaben frei bleiben.

In den beiderseitigen Interessensphären wird den Missionen beider Staaten Kultus⸗ und Unterrichtsfreiheit gewährt. Die Unterthanen des einen Staates sollen in der Interessen⸗ sphäre des anderen bezüglich der Niederlassung und des Handels die gleichen Rechte genießen, wie die Unterthanen des Staats, welchem die Interessensphäre angehört.

England wird seinen ganzen Einfluß aufbieten, um den Sultan von Sansibar zur Abtretung des von ihm der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft verpachteten Küstenstrichs an Deutschland zu bewegen. Für diesen Fall wird deutscher⸗ seits dem Sultan eine billige Entschädigung für die ihm ent⸗ gehende Zolleinnahme gewährt werden. 8

2) Die Grenze zwischen der deutschen und englischen Interessensphäre in Südwest⸗Afrika führt von dem in früheren Uebereinkommen verabredeten Punkt aus längs dem 220 südlicher Breite nach Osten bis zum 21. Längengrad, von da nach Norden längs diesem Grade bis zum Schneidepunkt desselben mit dem 180 südlicher Breite und von da nach Osten längs dem Tschobifluß his zu dessen Mündung in den

Zambesi. 3) Die Grenze zwischen dem deutschen Togogebiet

Wirksamkeit als Abgeordneter zur Zweiten Kammer zu feiern ver⸗

Königlichen Hoheit des Großherzogs, am 24. Juni, wird

der Mahnung richten. sagte Se.

Mo Dem „W. T. B.“ zufolge Königliche Hoheit: 8

„Wir scheiden in dem Bewußtsein, einem starken großen Reich anzugehören, das stark genug ist, um, wenn nöthig, den Frieden zu diktiren. Dazu gehört, daß diese Kraft erhalten bleibe, und das ist ja auch die Aufgabe, die dermalen erfüllt werden soll im Reichstage. Wir müssen stark sein, um den Frieden zu erhalten; daß der Frieden bisher hat erhalten werden können, ist wesentlich dem Umstande zuzu⸗ schreiben, daß man das Bewußtsein hat, er kann erhalten, ja erzwungen wer⸗ den. Daß manche Opfer gefordert werden, manche Lasten entstehen, mag uns schwer treffen, das wird aber die Zukunft erleichtern, und an die Zu⸗ kunft müssen wir denken, damit unsere Nachkommen die ganzen Vor⸗ theile dessen, was wir aufgebaut, kennen lernen. Nicht so freudig schaue ich auf das, was im Innern vor sich geht; da ist manche Sorge, schwere Sorge darüber, daß vie! Streit, ja viel unnöthiger Streit stattfindet. Ich hoffe, daß die Zeit da mildernd wirke, und das ist die Mahnung, die ich an Sie richte. Tragen Sie die Worte des Friedens heim und verbreiten Sie den Geist des Friedens, durch den allein Bleibendes geschaffen wird, denn da, wo Streit ist, ist Unkraut und kann nichts gedeihen Ich gebe gerne zu, daß da und dort Veranlassung zu streiten ist, aber der Kampf kann in einer Weise geführt werden, die Niemanden verletzt. Beherrschen wir uns und seien wir treue deutsche Männer, die nichts Anderes im Auge haben, als das Wohl des Ganzen. Mit dieser Hoffnung des Friedens kann ich an Ihre Herzen appelliren, die sich stets treu bewährt haben. Ich bitte Sie, tragen Sie allerseits⸗ dazu bei, daß Friede im Lande herrsche und es dadurch ein starkes Glied in der Gemeinschaft bleibe“* 8

Den Landtags⸗Abgeordneten Friderich hat der Groß⸗ herzog zu seinem am 13. d. begangenen parlamentarischen Jubiläum durch nachstehende Begrüßung ausgezeichnet:

„Ich erfahre soeben, daß Sie heute die 40 jährige unausgesetzte

mögen. Ich beglückwünsche Sie zugleich zu der Frische und Kraft, womit Sie noch immer thätig zu sein im Stande sind. Dankbar er⸗ kenne Ich an, was Sie in den langen Jahren an Hingebung und Für⸗ sorge in treuer Arbeit sowohl als Abgeordneter, wie auch als Bürger⸗ meister den Interessen des öffentlichen Wohles sich widmend geleistet haben. Möge es Ihnen noch lange Jahre ein erhebendes Bewußtsein gewähren, in öffentlicher Thätigkeit fortwirken zu können. Für die Mir in dieser langen Zeit stets erwiesenen treuen Gesinnungen danke Ich Ihnen aus bewegtem Herzen. Ihr sehr L“ 11 riedrich.“

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. Juni. (Th. C.) Der Geburtstag Sr.

auch in diesem Jahre im engen Familienkreise in Dornburg

Grafen Szapary nahm der Ausschuß die Erklärung, daß die bezüglichen Meldungen der Blätter unbegründet seien, zur Kenntniß und erklärte sich durch dieselbe befriedigt. Sodann nahm der Ausschuß folgende Resolution an: „Gegenüber der Erklärung des Kriegs⸗Ministers, der es für unvermeidlich hält, sich mit der Erhöhung des Friedenspräsenzstandes des Heere zu befassen, legt der Ausschuß das größte Gewicht auf die Berücksichtigung der Finanzlage und hat das Be⸗ denken, daß die Erhöhung mit den gegenwärtigen finanziellen Verhältnissen des Landes kaum zu vereinbaren sei. Der Aus⸗ schuß nimmt jedoch dazu noch keine Stellung, weil der Kriegs⸗ Minister erklärt hat, daß die Frage noch nicht vorbereitet und kein positiver Plan vorgelegt sei.“ Der Sachsentag in Hermannstadt, der von etwa 600 Theilnehmern besucht war, nahm einstimmig en bloc das Programm an, welches auf dem staatsrechtlichen Ausgleich von 1867 basirt ist und dessen Hauptpunkte folgende sind: Anhänglichkeit an die Dynastie und das Vater⸗ land, gerechte Handhabung des Nationalitätengesetzes und ge⸗

lichen und gewerblichen Interessen. .

(Magd. Ztg.) Der hiesige serbische General⸗Konsul überreichte heute dem ungarischen Ackerbau⸗Minister eine Protestnote gegen das Schweineeinfuhrverbot. Die Note legt dar, es sei in Serbien kein einziger Seuchenfall amt lich festgestellt worden; das Einfuhrverbot widerspreche sowoh dem ungarischen Veterinärgesetz als dem bestehenden Handels vertrag. Das Verbot sei nicht als veterinäre Angelegenheit, sondern lediglich als Zollangelegenheit aufzufassen.

18. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Plenar sitzung der österreichischen Delegation wurde wegen Unwohlseins des Grafen Kaälnoky die Verhandlung über das Ministerium des Auswärtigen von der Tagesordnung abgesetzt. Das Marinebudget wurde ohne Debatte an⸗ genommen.

Großbritannien und Irland.

nialen Abmachungen zwischen England und Deutschland und billigen die Abtretung Helgolands

Die „Morningpost“ erblickt in der Mäßigung

in Afrika. 8 - Haltung Deutschlands charakterisire, einen

welche die

meinsames Zusammenwirken zur Hebung der landwirthschaft⸗

Voondon, 18. Juni. (W. T. B.) Die Morgenblätter drücken zumeist ihre Befriedigung aus über die kolo⸗

das Kaiserreich, für die als Entgelt für die erlangten werthvollen Zugeständnisse Kosakenheer.

im Jahre 1895 in Pest abzuhalten. Ueber den bisherigen Verlauf des Kongresses schreibt die „Köln. Ztg.“:

Es ist eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, die für den laufenden internationalen Verkehr kleine und willkommene Erleichterungen zur Folge haben dürften; die Anträge der deutschen Telegraphenverwaltung aber, die eine gewaltige Umwälzung, Erleichterung und Verbilligung des ganzen Verkehrs bezweckten und die Einführung internationaler Einheitssätze vorschlugen, sind noch nicht zur Annahme gelangt. Sie sind zur weiteren Behandlung, vor allem zur Feststellung ihrer finanziellen Tragweite an das internationale Bureau in Bern ver⸗ wiesen worden. Die deutschen Anträge sind offenbar den einzelnen Staaten etwas spät zugegangen; es ist daher erklärlich, daß nicht alle Verwaltungen sich sofort zu der Annahme bereit erklärten. Aber in dem betreffenden Ausschuß war man von vornherein einig sowohl über die hohe Bedeutung des Gedankens wie über seine gewaltige Tragweite für die fernere Entwickelung des Telegraphenverkehrs. Und wenn man auch zu besserem Studiren der Vorlage und ihrer Folgen noch einen Aufschub verlangte, ehe die allgemeine Zustimmung aller Verwaltungen dazu ausgesprochen wurde, so gelang es doch schon jetzt, in einer Anzahl von Sonderabkommen, zwischen den ein⸗ zelnen Staaten feste und grundlegende Bausteine für den spätern Weltbau zu legen. Insbesondere ist es der deutschen Regierung ge⸗ lungen, derartige, dem Verkehr zu Gute kommende Sonderabkommen sowohl mit Frankreich wie mit Rußland und nicht minder mit Spanien und Schweden und Norwegen zu schließen. Uebrigens hat auch England, mit dem Deutschland schon vor Kurzem eine nennenswerthe Gebührherabsetzung verabredet hatte, die schon in Kraft getreten ist, bei Gelegenheit der Pariser Konferenz auch noch mit anderen Staaten Verträge über Herabsetzung der Gebührensätze abgeschlossen. Darnach sollen fortan erhoben werden im Verkehr zwischen Großbritannien einerseits und anderseits Oesterreich⸗Ungarn und Italien 3 Pence statt bisher 4 ½ P. Schweiz 3 P. statt 3 ½, Dänemark und Norwegen 3 ½ P. statt 4, Schweden 4 P. statt 5, Portugal P. statt 5 ¼, Rußland 5 ½ P. statt 6 ½ P. Schon die bunte Mannigfaltigkeit dieser wenigen Sätze b weist, welch großen Fortschritt die Annahme der von Deutschland vor⸗ geschlagenen internationalen Einheitssätze zur Folge haben wird.

Rußland und Polen. 1u-

St. Petersburg, 14. Juni. Ein in der Gesetz⸗ Sammlung veröffentlichter Allerhöchster Befehl bemißt, wie wir der „Köln. Ztg.“ entnehmen, die Zahl der in diesem Jahre auszuhebenden Mannschaften auf 260 000 für eingeborene Bevölkerung des Terek⸗ und Kuhan⸗Gebiets und Transkaukasiens auf 2400, einschließlich 100 mohamedanischer Osseten für das tereksche

taktischen Gesichtspunkte bleiben außer Acht.

Gest t zer A Die nationale Flotte wird sich defensiv e die feindliche wird gegen die Küste vorzugehen suachen. Madrid, 18. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Senats theilte der Justiz⸗Minister mit, daß nach Privatdepeschen in Malaga sich einige Fälle von gelbem Fieber gezeigt hätten; man glaube, daß dasselbe durch einen Dampfer aus New⸗Orleans eingeschleppt sei; offi⸗ zielle Bestätigung stehe jedoch noch aus.

Der Kongreß der konservativen Deputirten wird ein Amendement zum Budget einbringen, welches der Regierung vorschlägt, eine Revision des Zolltarifs eintreten zu lassen, um den Schutz der nationalen Industrie zu sichern, die Einnahmen aus den Zöllen zu vermehren und die Beziehungen zu den fremden Mächten zu erleichtern.

Wie aus Valencia, von gestern Abend, berichtet wird, haben die Cholerafälle in Puebla de Rugat nach— gelassen, dauern jedoch in der Nachbarschaft an, von wo 60 Fälle von Erkrankungen und ein Todesfall unter verdächtigen Erscheinungen gemeldet werden. Die Aerzte in Valencia sollen in den Auswürfen der Kranken in Puebla de Rugat den Koch'’'schen Cholera⸗Bacillus erkannt haben. Die Konsuln der auswärtigen Mächte scden ihre respektiven Regierungen hiervon in Kenntniß gesetzt.

S

Portugal.

Lissabon, 17. Juni. (W. T. B.) In der Deputirten⸗ kammer bestätigte heute der Marine⸗-⸗Minister die am Schireflusse in Ost⸗Afrika angesichts der Eingeborenen erfolgte Verbrennung einer portugjesischen Flagge und theilt mit, der Gouverneur von Mozam⸗ bique sei mit dem britischen Konsul Johnston wegen Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Verhandlung getreten. Die portugiesischen Streit⸗ kräfte seien am Schirefluß südlich der Mündung des Ruo zur Sicherung der portugiesischen Oberhoheit zusammen⸗ gezogen; es herrsche jedoch am Schirefluß Ruhe. Carvalho werde sich nicht in die Gegend nördlich des Ruoflusses begeben, um nicht die gegenwärtig schwebenden Verhandlungen mit England zu beeinträchtigen. Der Minister des Aeußern erklärte: er habe vom englischen

Im Monat April hat die Skupschtina folgende Gesetze und Kredite votirt: 1) Für den Bau der Pulverfabrik bei Kraljewo 600 000 Fr. 2) Einen Steuerzuschlag von 5 Centimes per Steuer⸗Dinar (Franc). Die Gesammtsumme darf sich auf 10 Millionen Francs belaufen, die ausschließ⸗ lich für Rüstungszwecke zu verwenden sind. Vor der Hand sollen von dieser Summe 100 000 Berdan⸗Gewehre von Rußland 34 Fr.) angekauft werden. Weitere Ausrüstungsausgaben sind, weil in geheimer Skupschtina Sitzung beschlossen, noch unbekannt. Am 26. April nahm die Skuptschina einstimmig und in definitiver Weise die Abände⸗ rungen und Ergänzungen der Heeresorganisation, welche durch die Einführung der Nationalmiliz bedingt sind, an. Hierbei ist zu erwäynen, daß nach dem Antrage des Militär⸗ ausschusses sowohl das stehende Heer als auch die ganze Miliz 528 eiten bewaffnet und ausgerüstet se um eine rasche bi zu ermögli (Miir⸗Wchbt.) sch obilmachung zu ermöglichen. Schweden und Norwegen.

3 Stockholm, 17. Juni. Dem ,Svenska Telegrambyran“ zufolge haben die hiesigen Gesandten des Deutschen Reichs, Englands und der Vereinigten Staaten im Auftrage ihrer Regierungen den König Oskar auf Grund des Artikels 11I. Abschnitt 3 des Samoa⸗Vertrags ersucht, einen Oberrichter der Samoa⸗Inseln zu ernennen.

Amerika.

8 Vereinigte Staaten. Washington, 17. Juni (W. T. B.) Der Senat hat die Silbervorlage in der vom Repräsentatenhause beschlossenen Fassung mit mehreren Amendements genehmigt. Die Vorlage werde nunmehr an eine aus Mitgliedern der Kammer und des Senats zusammen⸗ gesetzte Kommission behufs weiterer Berathung zurück⸗

verwiesen.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (20.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tisch des Bundesraths die Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und von Verdy, die Staatssekretäre Dr. von Stephan und Freiherr von Maltzahn sowie andere Bevollmächtigte zum

Diefen Sommer werden das Lager von Kraßnoe

und der englischen Goldküstenkolonie soll entsprechend dem deutschen Vorschlage durch eine Linie gebildet werden, welche die streitige Landschaft Krepi in der Weise durchschneidet, daß der nördliche Theil mit Kpandu an Deutschland, der süd⸗ liche Theil mit Peki an England fällt. 1

4) Deutschland überträgt England seine Schutzherrschaft über Witu und das Somaliland im Norden der englischen Interessensphäre.

5) Deutschland giebt seine Zustimmung, daß England über das Sultanat Sansibar mit Ausnahme des der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft verpachteten Küstenstrichs das Protektorat übernimmt.

6) England tritt vorbehaltlich der Ermächtigung des Parlaments an Se. Majestät den Deutschen Kaiser die Insel Helgoland ab. Für die Einführung der all⸗ gemeinen Wehrpflicht und der deutschen Zollgesetzgebung in Helgoland wird eine Frist vereinbart werden, auch soll den dermaligen Bewohnern während eines bestimmten Zeitraums das Recht, für die englische Nationalität zu optiren, ge⸗ währt sein.

7) Die übrigen auf koloniale Fragen bezüglichen Differenz⸗ punkte: Reklamation wegen der Aufbringung des Dampfers „Neera“, Abgrenzung der Walfischbai, Reklamation gegen die Englische Nigergesellschaft u. s. w. werden, nachdem festgestellt ist, daß über dieselben im Prinzip keine ernstlichen Meinungs⸗ verschiedenheiten bestehen, weiterer freundschaftlicher Verständi⸗ gung vorbehalten.

8) Bis zum formellen Abschluß des gegenwärtigen Ueber⸗ einkommens, welches in kürzester Frist durch Notenaustausch geschehen soll, wird keine Unternehmung in Afrika, welche sich mit den vorstehenden Verabredungen im Widerspruch befindet, von einer der beiden Regierungen sanktionirt werden.“

Der General⸗Inspecteur der Fuß⸗Artillerie, General⸗ Lieutenant Sallbach hat eine Besichtigungsreise angetreten.

Der General⸗Lieutenant von Sobbe, Commandeur der 1 Garde⸗Infanterie⸗Division, hat sich mit längerem Urlaub nach der Rheinprovinz und Westfalen begeben. veecs

Bayern.

Mäünchen, 18. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent hat, wie „W. T. B.“ meldet, dem „Central⸗Comité zur Errichtung eines National⸗Denkmals für den Fürsten Bismarck in der Reichshauptstadt“ einen Beitrag von 1000 übersandt.

Baden. FII111“ Karlsruhe, 17. Juni. Vorgestern Vormittag fand, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, in der Schloßkapelle in Baden

Gottesdienst statt, welchem Ihre Königlichen Hoheiten der

Großherzog und die Großherzogin sowie die Groß⸗

herzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin mit

Gefolge beiwohnten. Die Großherzogin⸗Mutter blieb danach bei den Höchsten Herrschaften und nahm bei ihnen das Früh⸗ stück ein. Gestern begingen die Großherzoglichen Herrschaften

das Geburtsfest Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von

Schweden und Norwegen in aller Stille. Am Mittag fand eine Familientafel statt, zu welcher Ihre Königliche Hoheit die

Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin sowie der Fürst und die Prinzessin Amélie zu Fürstenberg erschienen

waren.

Die Erste Kammer hat am Montag nach zweistündiger Verhandlung den Gesetzentwurf, betreffend die theilweise Abänderung der Gemeindeordnung, einstimmig in Anwesenheit von 14 Mitgliedern angenommen.

Der Landtag wurde gestern durch den Staats⸗Minister Dr. Turban ge schl0he der den Abgeordneten für ihre ausdauernde und hingebende Arbeit in der Session, die zu größerem Umfange und höberh Bedeutung gelangt sei, als Anfangs erwartet worden, den landesfürstlichen Dank entbot.

Bei der gestrigen Hoftafel aus Anlaß des Landtags⸗ schlusses brachte der Großherzog einen Trinkspruch auf das Land aus, in welchem er betonte: er wolle an die Mitglieder der Kammer vor dem Scheiden noch ein Wort der Liebe und

gefeiert werden, wohin sich der Hof in den ersten Tagen der nächsten Woche begiebt. 14“*“ Oldenburg. I1“

(H) Oldenburg, 16. Juni. Der zum Königlich preu⸗ ßischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglich oldenburgischen Hofe Allerhöchst berufene Legations⸗Rath Graf von der Goltz überreichte Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog am 14. Juni auf dem Schlosse zu Rastede seine Kreditive.

Braunschweig.

Braunschweig, 18. Juni. (W. T. B.) Zur Er⸗ innerungsfeier an die Schlacht von Waterloo fand heute hier ein von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten von Braunschweig, anbefohlener großer Feldgottesdienst statt, an welchem die gesammte Garnison, die Reserve⸗ und Landwehr⸗Offiziere, die Kriegervereine, Behörden und Korporationen theilnahmen. Die Festpredigt wurde vom Domprediger Bichmann gehalten.

Reuß ä. L.

(+) Greiz, 17. Juni. Se. Durchlaucht der Fürst ist gestern Abend von Franzensbad hier wieder eingetroffen.

Deutsche Kolonien.

Die Zolleinnahmen im Schutzgebiete Kamerum im Rechnungsjahr 1889/90 belaufen sich auf 200 526 ℳ, diejenigen im Togogebiete auf 91 270 ℳ; sie übersteigen in beiden Gebieten die Ausgaben beträchtlich.

Wie die „Köln. Ztg.“ mittheilt, wird der erste Reichs⸗ postdampfer nach Ost⸗Afrika bereits am 23. Juni Hamburg verlassen und mit ihm wird sich der erste Vorsteher des neu zu errichtenden deutschen Postamts zu Sansibar, ein Postsekretär, auf seinen neuen Posten begeben. Die für das Postamt nothwendigen Einrichtungsgegenstände sind bereits mit früheren Dampfschiffen nach Sansibar befördert worden. Gleichzeitig ist jetzt der Vertrag abgeschlossen, wonach in kürzester Frist ein Telegraphenkabel von Sansibar über Bagamoyo nach Dar⸗es⸗Salam gelegt werden wird.

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. 8r 8 8 Desterreich⸗Ungarn. 1“

Wien, 17. Juni. Die „Wiener Zeitung“ veröffent⸗ licht folgende Gesetze: betreffend die Herstellung einer Eisen⸗ bahn von Schrambach nach Kernhof auf Staatskosten, vom 1. Juni; betreffend den Abschluß eines Uebereinkommens

mit der Landesvertretung des Königreichs Galizien und Lodomirien sammt dem Großherzogthum Krakau Behufs Regelung der Verhältnisse des Staats zu den Grund⸗ entlastungsfonds von Ost⸗ und Westgalizien, vom 5. Juni; betreffend die Ermächtigung der Oesterreichisch⸗Un⸗ garischen Bank, von öffentlichen Lagerhäusern ausgestellte Lager⸗ pfandscheine (Warrants) zu escomptiren, vom 12. Juni; und ein Gesetz vom 12. Juni, womit die Regierung ermächtigt wird, die Handelsbeziehungen mit jenen Ländern, in welchen der Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Oesterreich und der Türkei vom 22. Mai 1862 am Tage des Ablaufs des⸗ selben in Kraft steht, provisorisch bis längstens 31. Dezember 1890 zu regeln. 1

18. Juni. (W. T. B.) Graf Kälnoky hat sich durch Erkältung ein heftiges Unwohlsein zugezogen, weshalb er die gestern beabsichtigte Rückreise nach Pest unterließ; der Minister wird voraussichtlich einige Tage das Zimmer hüten müssen.

Pest, 17. Juni. (W. T. B.) In dem Heeresaus⸗ schuß der ungarischen Delegation wiederholte der Kriegs⸗Minister Freiherr von Bauer heute seine frühere Erklärung, daß eine Erhöhung des Friedenspräsenz⸗ standes unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu vermeiden sei. Die Frage sei aber noch nicht geprüft und auch kein Plan ausgearbeitet; er könne daher über die Erhöhungs⸗ ziffer und die dadurch bedingten Kosten Fegenwärtig keinen Aufschluß geben. Den Meldungen der Blätter über diese Angelegenheit stehe er (der Kriegs⸗Minister) vollkommen fern.

dãfür, daß feine Staatemänner die

weiteren Beweis al gesteckten geographischen

der deutschen Kolonisation Freundschaft eines zuverlässigen Bundesgenossen zu riskiren

lange England nicht nur ein glückliches Ende der diploma tischen Wirren in Afrika, sondern auch die herzliche Dankbar keit seines deutschen Bundesgenossen. Die deutsche Freund

News“ und „Times“ billigen ebenfalls die Abmachungen. Der Führer des Unterhauses Smith gestern die Anträge der Regierung, raschere Erledigung der parlamentarischen Ge⸗ der Versammlung des konservativen Carlton⸗Klub ent wickelt hat. Gladstone erklärte hierauf, diese Anträge bekämpfen zu wollen. 8 ö1ö1.“

Paris, 17. Juni. Der Senat hat das von der Ab⸗ geordneten⸗Kammer schon vor den Osterferien angenommene Gesetz über die Reorganisation des Generalstabes angenommen. Das neue Gesetz vermehrt die Zahl der Generalstabs⸗Offiziere von 300 auf 640 und der Archivisten von 150 auf 180. Die „Liberté“ beurtheilt das Gesetz günstig. Sie sagt: „Der Generalstab gewinnt hierbei nichts; aber die Regimenter werden nicht mehr durch die Lücken geschwächt, welche dieser Dienstzweig bisher in sie riß. Die Bestimmung, daß die Offiziere des Generalstabes nach vierjährigem Dienst in demselben nicht schon wieder zu ihren Corps versetzt werden, ist eine Rückkehr zum alten System, das vor 1880 bestand. Das ganze Gesetz vom Jahre 1880 war eine Utopie der radikalen Partei.“

Schon häufig wurde in der Kammer die Fremdensteuer für in Frankreich wohnende Ausländer als ein Mittel hin⸗ gestellt, sich mehr nach außen zu abzuschließen und dadurch der heimischen Industrie und den vaterländischen Gewerbs⸗ zweigen Vorschub zu leisten. In der Kommission zur Prüfung der bezüglichen Vorschläge haben sich am 13. d. M. die Minister des Aeußern und des Han⸗ dels gegen die bezüglichen Entwürfe ausgesprochen. Der Minister des Aeußern verwies auf die von Frankreich mit mehreren Mächten abgeschlossenen Verträge, in denen die Ausländer den Staatsangehörigen gleichgestellt würden. Er verschwieg nicht, daß es ihm zum Mindesten vor dem Erlöschen der geltenden Verträge unmöglich sein würde, die aus⸗

welche die französischen Arbeiter nicht zu zahlen brauchten. In Folge dessen ging die Kommission ohne Beschlußfassung auseinander.

Der Deputirte Gerville Réache hat unter Zustimmung des Marine⸗Ministers bei dem Budgetausschuß beantragt, die Zahl der Marine⸗Offiziere zu vermehren: 1) im Jahre 1890 um 10 Kapitäne zur See, 10 Fregatten⸗Kapitäne, 5 Lieutenants zur See erster und 5 Lieutenants zweiter Klasse; 2) 1891 um 5 Kapitäne zur See, 5 Fregatten⸗Kapitäne, 5 Lieutenants erster und 5 Lieutenants zweiter Klasse. Die Zahl der Schiffsfähnriche soll dagegen 1890 und 1891 je um 10 verringert werden. Die Mehrkosten stellen sich 1890 auf 87 000 und 1891 auf 267 000 Fr.

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte Dr. Desprez eine Interpellation ein über die den Kranken und den Hospitälern von Paris durch die Entfernung der Hospitalschwestern bereitete mißliche Lage. Der Minister des Innern Constans erklärte: er sei auf den Wunsch der Kammer zur Antwort bereit. Die Kammer beschloß indeß mit 248 gegen 231 Stimmen, die Interpellation auf einen Monat zu vertagen. Die Abgg. Deloncle, Lockroy und Genossen brachten eine Resolution ein, in welcher die dringende Aufmerksamkeit der Kammer auf die Nothwendigkeit gelenkt wird, durch Ab⸗ schluß eines modus vivendi mit Griechenland bis zum 1. Februar 1892 die Handelsbeziehungen zu diesem Staat zu verbessern.

Der internationale Telegraphen⸗Kongreß be⸗

Nach einer entsprechenden Aeußerung des Minister⸗Präsidenten

16“ 8 .“

schloß in seiner heutigen Plenarsitzung, den nächsten Kongreß

.

und politischen Grenzen verstehen und keinen Wunsch hegen, die

Der „Standard“ meint, gegen Abtretung einer Dependenz er⸗

schaft sei kostbar und müsse, wie alle anderen Kostbarkeiten, mit einem Preise erkauft werden. „Daily Telegraph“, „Daily

kündigte betreffend eine

schäfte dieser Session, an, welche Lord Salisbury bereits in

ländischen Arbeiter einer besonderen Steuer zu unterwerfen, verwarf.

Selo beziehen als erste Serie: die Militärschulen, das Garde⸗ Corps, die 37. Infanterie⸗Division, die Reserve⸗Cadres⸗ Bataillone Nr. 1, 4, 8, 52, die Finnischen Schützen⸗Bataillone Nr. 7 und 8, die 22., 37. und die 1. Reserve⸗Artillerie⸗ Brigade. Als zweite Serie bezieht das Lager von Kraßnoe Selo später die 22. Infanterie⸗Division mit der 22. Artillerie⸗ Brigade. Die Truppen des Lagers von Kraßnoe Selo wird, wie alljährlich, Großfürst Wladimir kommandiren. Bis zu seiner Ankunft vertritt ihn der Commandeur des Garde⸗Corps, General⸗Adjutant Mansey. Die Uebungen der Infanterie bezw. Kavallerie in Gemeinschaft mit Artillerie beginnen am 9. Juli a. St., die gemeinschaftlichen Uebungen aller drei Waffengattungen am 29. Juli. Während dieser fbi soll jeder Truppentheil an einem Manöver mit charfen Patronen theilnehmen. Ist dieses nicht möglich, so müssen die betreffenden Truppentheile nebst der dazu nöthigen Artillerie länger im Lager bleiben und die Uebung nach⸗ holen. 8 Italien.

Rom, 17. Juni. (W. T. B.) Am Schlusse der heutigen Kammersitzung brachte der Deputirte Bonghi folgenden Antrag ein: „In Gemäßheit ihrer bei früheren Fällen kund⸗ gegebenen Anschauungen und um denselben im Interesse der Finanzen, der Volkswirthschaft und der fortschreitenden Verminderung der Militärausgaben der Staaten eine

erhöhte Wirkung zu verleihen, fordert die Kammer die

Regierung auf, mit allen Mitteln die Lösung aller zwischen den Nationen entstehenden Differenzen im Wege des Schiedsgerichts zu sichern und die Annahme des Schiedsgerichts, sei es durch allgemeine Verträge, sei es durch schiedsgerichtliche Klauseln in Spezialverträgen feststellen zu lassen.“ Der Minister⸗Präsident Crispi erklärte: die Be⸗ gründung des Antrags sei ihm zu sympathisch, als daß er demselben nicht zustimmen sollte; er beantrage, die Debatten hierüber nach Erledigung der dringendsten Gesetzentwürfe vorzunehmen. Der Antrag Crispi wurde angenommen. Zanolini beantragte folgende Tagesordnung: „Im⸗ Erwägung der in dem Bericht der General⸗Budgetkommission erörterten Gründe, ferner in Erwägung, daß die November⸗ Konskription eine bedeutende Verbesserung des Militärsystems herbeiführen werde, auf welches man nicht verzichten könne, wird der Kriegs⸗Minister aufgefordert, durch frühere Beurlaubungen der ältesten Altersklasse Ersparungen von 4 Millionen zu bewerkstelligen.“ Der Kriegs⸗Minister lehnte den Antrag ab, worauf die Kammer denselben

—— (P. C.) Die großen eeresmanöver werden in der Zeit vom 23. bis zum 302snnen in der Lencharbei zwischen Brescia und Goito stattfinden. Den Oberbefehl der Manöver wird General Ricotti führen. Dem König Humbert, der den Manövern beiwohnen wird, werden sich die Militär⸗Attachés der beim Quirinal beglaubigten Gesandtschaften anschlieen. Die Marine⸗Manöver werden im nächsten Monat stattfinden. Das Marine⸗ Ministerium hat die Instruktionen dafür jetzt erlassen. Das Geschwader wird sich in zwei Divisionen unter dem Kom⸗ mando des Herzogs von Genua und des Contre⸗Admirals Sambuy theilen, welche gegen einander operiren werden. Die Manöver werden sich in den Gewässern zwischen der Küste und den Vorgebirgen Mele, Corso und Corso Piombino abspielen Die von dem Herzog von Genua befehligte Abtheilung wird die nationale Seemacht repräsentiren und aus den Schiffen „Lepanto“, „‚Piemont“, „Dogali“, „Mozambano“, „Montebello“ und „Goito“ sowie zwei kleinen Hochsee⸗Torpedogeschwadern be⸗ stehen. Die feindliche Flotte wird aus den Schlachtschiffen „Dan⸗ dolo“, „Ruggero Lauria“ und „Duilio“ bestehen. Die Uebungen haben den Zweck, alle Funktionen des Informationsdienstes zu erproben, sowohl mit den Eclaireur⸗ und Kreuzerschiffen als auch mit den Semaphoren. Der Informationsdienst wird bei dem Ober⸗Kommando des 1. Departements konzentrirt sein DasSchiff „Italia“, auf welchem die Admiralsflagge des permanen⸗ ten Geschwaders flattern wird, wird sich außer Aktion halten. Der Admiral Graf Lovera di Maria wird die Oberleitung der Manöver innehaben. Die Operationen werden ausschließlich nach strategischen Gesichtspunkten ausgeführt werden, die rein

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Kabinet wegen der Verbrennung der portugiesischen Flagge Erklärungen verlangt. Was die freie Schiffahrt auf dem Zambesi anbetreffe, so sei er noch nicht in der Lage der Kammer darüber Mittheilungen zu mache I, da die Ver⸗ handlungen dieserhalb noch nicht abgeschlossen seien.

Schweiz.

1 Bern, 17. Juni. (W. T. B.) Die rumänische Regieru ng hat dem eidgenössischen General⸗Konsul in Bukarest mitgetheilt, daß sie beschlossen habe, den am 10. Juli 1891 ablaufenden Handelsvertrag mit der Schweiz zu

Der Bundesrath beantragte bei den gesetzgebenden Räthen, dem Ingenieur Köchlin in Paris die Concession für den Bau einer Eisenbahn von Lauterbrunnen auf die Spitze der Jungfrau zu ertheilen.

Der schon telegraphisch gemeldete Antrag des Bundes⸗ raths, welcher bezweckt hat, die Anbahnung von Partial⸗ revisionen der Bundesverfassung auch auf dem Wege der Volksinitiative zu ermöglichen, hat nach dem „Bund“ folgenden Wortlaut: 1 1

Art. 1. Der III. Abschnitt der Bundesverfassung (Art. 118, 119, 120, 121) wird ersetzt durch folgende Artikel:

„Art. 118. Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder theil⸗ weise revidirt werden.

Art 119. In beiden Fällen geschieht die Wege der Bundesgesetzgebung.

Art. 120. Wenn eine Abtheilung der Bundesversammlung die Totalrevision beschließt und die andere nicht zustimmt, oder wenn 50 000 stimmberechtigte Schweizerbürger die Totalrevision der Bundes⸗ verfassung verlangen, so muß im einen wie im anderen Falle die Frage, ob eine solche stattfinden soll oder nicht, dem schweizerischen Volke zur Abstimmung vorgelegt werden. Sofern in einem dieser Fälle die Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger über die Frage sich bejabend ausspricht, so sind beide Räthe neu zu wählen, um die Totalrevision an die Hand zu nehmen.

Art. 121, Auf dem Wege der Volksanregung (Initiative) kann auch die Aufhebung oder Abänderung einzelner bestimmter Artikel der Bundesverfassung, sowie die Aufstellung neuer Verfassungs⸗ bestimmungen verlangt werden. Wenn auf diesem Wege mehrere verschiedene Materien zur Revision oder zur Aufnahme in die Bundes⸗ verfassung vorgeschlagen werden, so hat jede derselben den Gegenstand eines besonderen Initiativbegehrens zu bilden.

Sobald 50 000 stimmfähige Schweizerbürger ein solches Begehren stellen, so ist dem Volke die Frage, ob die von demselben angeregte Partialrevision stattfinden soll, zur Abstimmung vorzulegen und, sofern die Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger sich bejahend ausspricht, diese Revision von der Bundesversammlung an die Hand zu nehmen. Ueber das Verfahren bei diesen Volksbegehren und Abstimmungen wird ein Bundesgesetz das Nähere bestimmen.

Art. 2. Vorstehender Bundesbeschluß wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterstellt.

(Als Art. 122 des III. Abschnitts wurde der bisherige, unver⸗ änderte Art. 121 desselben Abschnitts der Bundesverfassung wieder aufgenommen.)

Niederlande. 8

Der frühere luxemburgische Staats⸗Minister, Präsident und Bürgermeister von Luxemburg, Servais, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, am 17. Juni in Nauhe im ge⸗ storben.

Revision auf dem

Griechenland. Athen, 17. Juni. (W. T. B.) Der Kronprinz, Herzog von Sparta, wird morgen den Diensteid als Regent während der Abwesenheit des Königs leisten. 8 Rumänien. 8 Bukarest, 18. Juni. (W. T. B.) des Auswärtigen hat im Senat die Akten über das Handelsübereinkommen mit Frankreich hinterlegt zur Benutzung für die angekündigten Interpellationen betreffs Erneuerung der Handelsverträge. Infolge der Meldung vom Ausbruch der Rinderpest in Bulgarien hat das rumänische Gesundheitsamt strenge Maßregeln zur Verhinderung der Einschleppung getroffen. Serbien. Belgrad, 17. Juni. (W. T. B.) Einer Meldung der Blätter zufolge hätte der Kriegs⸗Minister die Offiziere

Der Minister

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des ersten Aufgebots der neu organisirten Nationalmiliz zu einer 2ltägigen Waffenübung einberufen

Bꝛndesrath beiwohnten, stand un erfter Stelle äuf der Tages⸗ ordnung die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1890,91 (Verbesserung der Beamtenbesoldungen). Staatssekretär Freiherr von Maltzahn wies darauf hin, daß die Vorlage einem Wunsche des vorigen Reichstages ent⸗ spreche. Das in der Presse ausgesprochene Erstaunen, daß höhere Summen verlangt werden, als erwartet worden, sei nicht berechtigt. Die Nothwendigkeit einer Beamtengehalts⸗ erhöhung habe sich in weiterem Umfang herausgestellt, als Anfangs angenommen worden. Die Grenze, die der Reichstag gezogen, habe für das einzuhaltende Maß nicht entscheidend sein können; die Beamten, denen man die nothwendige Gehaltserhöhung verweigert hätte, würden diesen formellen Grund nicht verstehen. Dieselben Verhält⸗ nisse aber, die eine Erhöhung der Bezüge der unteren und mittleren Beamten erforderlich machten, wirkten auch höher hinauf. Im Allgemeinen sei die Erhöhung analog den bei dem gleichen Vorgang in Preußen befolgten Grund⸗ sätzen. Die Offiziere hätten blos deshalb, weil sie den Militärrock tragen, nicht ausgeschlossen werden können. In Rücksicht der Thatsache, daß die studirten Civilbeamten einen längeren Vorbereitungsdienst durchmachen müßten, seien die untersten Offizierstlassen nicht berücksichtigt; die Premier⸗ Lieutenants, Hauptleute und ein Theil der Stabs⸗ ofsiziere hätten aber einen begründeten Anspruch, so bezahlt zu werden, daß sie bei bescheidenen Anforderungen leben können. Der bereits verabschiedete Etat für 1890/91 schließe nun mit 265 Millionen Mark Matrikularbeiträgen ab, nach Abzug von 12 Millionen Aequivalenten mit 253 Millionen; die Ueber⸗ weisungen aber betragen 298 Millionen Mark, also 45 Millio⸗ nen Mark mehr. Der Nachtrags⸗Etat für Ost⸗Afrika verlange 5 Millionen, der für die Beamtenbesoldungs⸗Erhöhung 20 Millionen, der für die Militärvorlage 8 ½ Millionen, im Ganzen also 33— 34 Millionen, sodaß immer noch ein Ueber⸗ schuß von 11—12 Millionen verbleibt. Aus diesem Grunde sei es zu verantworten, daß die sämmtlichen Mehrforderungen für das laufende Jahr auf die Matrikularbeiträge übernommen werden. Im Etatsjahre 1891/92 würde die Militärvorlage 18 Millionen Mark, mit den einmaligen Ausgaben etwa 20 Millionen Mark, die gesteigerte Verzinsung 8 Millionen Mark, die Invaliditätsversicherung 10 Mil⸗ lionen Mark erfordern, dazu kämen die Ausgaben für Ost⸗Afrika; im Ganzen würden 60 Millionen Mark mehr nothwendig sein. Deshalb würden ausgiebigere Einnahmequellen eröffnet oder die bereits gegebenen ausgedehnt werden müssen. In welcher Weise dies geschehen solle, müßte man der ruhigen Erörterung der verbündeten Regierungen zunächst überlassen. Einer Minderung oder Aufhebung der Kornzölle werde unter diesen Umständen entschieden entgegen⸗ getreten werden müssen. Redner empfahl die Vorlage einer wohlwollenden Prüfung.

Abg. von Benda führte aus, daß, nachdem Preußen mit der Beamtenbezugserhöhung vorgegangen, das Reich folgen müsse. Wenn die Nationalliberalen die Erhöhung der Offiziers⸗ gehälter ablehnten, so bedeute das nicht einen Strich durch diese Erhöhung überhaupt, so wenig wie sie die Erhöhung der Landräthe in Preußen für die Dauer abgelehnt hätten. Sobald die Mittel dazu vorhanden, würde eine Er⸗ höhung der Gehälter auch dieser Kategorien eintreten müssen. Allgemeine Befriedigung seien diese achtzehn Millionen hervorzurufen nicht im Stande. Der Reichstag müsse aber das Bewußtsein mitnehmen, daß er nach bester Pflicht und bestem Ermessen das Seinige gethan, um vor⸗ handene Nothstände zu bessern. Möchten die Finanzverhältnisse es gestatten, in Zukunft weiter zu gehen.

Bei Schluß des Blattes sprach Abg. Singer.

(Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs kaͤages befindet sich in der Ersten Beilage.)

In der Arbeiterschutzkommission wurde gestern über den von den Sozialdemokraten beantragten Maximal⸗ arbeitstag verhandelt. Nach diesem Antrage soll die zu⸗ lässige tägliche Arbeitszeit erwachsener Arbeiter 10 Stunden, von

1894 an 9, von 1898 an 8Stunden bet In der Debatte brachter die Mitglieder des Centrun dem vorigen