1890 / 147 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Zweck nach der Gesammtzgestaltung des Jahres⸗Etats verfügbar zu machende, bestimmt begrenzte Summe für diesen Zweck zu verwenden. Das ist geschehen durch die Vorlage, welche in Preußen zur Verabschiedung ekommen ist. Eine ähnliche Begrenzung durch die Lage des Etats 8 wir im Reich nicht. Wir haben nicht eine Summe von so und so viel Millionen, über die wir allein in diesem Jahre dis⸗ poniren können, sondern wir müssen zur Befriedigung dieses Bedürf⸗ nisses wie aller anderen Reichsbedürfnisse die Mitwirkung der Einzelstaaten in Anspruch nehmen und mindern dadurch die Bezüge, welche sie nach wie vor vom Reich durch die Ueberweisung empfangen. Allerdings aber band die Art und Weise des Vorgehens der Königlich preußischen Regierung die Verwaltungen des Reichs in gewissem Grade bezüglich des Maßes und der Form der Besoldungs⸗ verbesserungen, welche wir von ihm fordern konnten. Wenn die Königlich preußische Regierung den Unterbeamten und gewissen Klassen der Subalternbeamten eine Besoldungserhöhung in bestimmten Grenzen angedeihen ließ, so wäre es unrichtig gewesen, die völlig gleich⸗ artigen Kategorien von Beamten im Reich, welche zum Theil denselben Behörden angehören, anders zu behandeln als ihre preußischen Kollegen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb unsere Vorlage Ihnen so spät zugeht. Wir konnten mit der Berathung des Details, nachdem für Preußen auch für das laufende Jahr eine Besoldungsverbesserung in Angriff genommen war, verständigerweise nicht eher anfangen, bis wir wußten, was in Preußen aus der Sache werden würde, und Sie werden sich überzeugen, daß wir in Bezug auf die Form und in Bezug auf das Maß dessen, was den in Preußen bedachten Kategorien zugewendet werden soll, uns das preußische Vorbild zum Muster genommen haben. 38

Also hieraus erklärt sich die späte Vorlegung dieses Etats, hieraus erklärt sich auch seine äußere Gestalt. Wir haben, ähnlich wie Preußen, bei dieser Gelegenheit versucht, das Uebermaß der verschiedenen Gestaltungen der Gehaltsverhältnisse, das Uebermaß der verschiedenen Abstufungen der Gehaltssätze, soweit es irgend möglich war, zu verringern und die Be⸗ amten in größere Kategorien mit einem Minimal⸗ und Maximal⸗ und einem Durchschnittsgehalt zu vereinigen. Auch bei den Einzel⸗ heiten hat hier der preußische Vorgang den Anhalt gegeben. Wir sind ferner dem preußischen Vorgang darin gefolgt, daß wir neben dieser Einreihung der bedachten Beamten in gewisse größere Kategorien und neben der Erhöhung des Gehalts, welches ihnen zugebilligt ist, die Gewährung von Stellenzulagen in ähnlicher Weise, wie das Preußen beabsichtigt, in Aussicht genommen haben. Wir sind ferner darin dem preußischen Vorgang gefolgt, daß wir bei Berech⸗ nung der Prozentsätze, welche wir glaubten Ihnen für die Er⸗ höhung vorschlagen zu sollen, nicht die Gesammtbesoldung, sondern das eigentliche Gehalt zu Grunde gelegt haben. Wir sind endlich auch darin selbstverständlich dem preußischen Vorgang gefolgt, daß wir mit der Erhöhung der Beamtengehälter zugleich eine Erhöhung der Fonds für Diätarien von Ihnen fordern zu müssen geglaubt haben, weil es uns unbillig erschien, die Diätarien auf den jetzigen Sätzen zu lassen, wenn man die Beamten selbst erhöht.

Nun hat ein besonderes Erstaunen erregt, daß unter denjenigen Kategorien von Dienern des Reichs, für welche wir eine Erhöhung der Besoldungen von Ihnen fordern zu sollen geglaubt haben, sich auch Offiziere befinden. Ja meine Herren, die Thatsache, daß ein Theil der Diener des Reichs den militärischen Rock trägt, konnte uns doch unmöglich bestimmen, diese Klassen von einer allgemeinen Be⸗ soldungsverbesserung auszuschließen. Sie konnte nur insofern und das hat sie gethan eine andere Behandlung begründen, als wir in Anerkenntniß der Thatsache, daß der Offizier vom ersten Tage seines Dienstes an etwas bekommt, wo der studirte Civilbeamte, der Civil⸗ beamte überhaupt, wenig oder gar nichts bekommt, die unterste Klasse des Offizierstandes, den größeren Theil der Tarifklasse IV nicht berücksichtigt haben, sondern von Ihnen nur eine Aufbesserung gewisser Klassen von Offizieren fordern, nämlich der Premier⸗ Lieutenants, der Hauptleute, eines Theils der Stabsoffiziere, also der⸗ jenigen Klassen von Offizieren, welche in dem Lebensalter stehen, wo ein Mann, der seine ganze Kraft im Dienste des Landes aufopfert, wohl den begründeten Anspruch erheben kann, daß er auch so be⸗ zahlt wird, daß er davon bei bescheidenen Ansprüchen leben kann. Und, meine Herren, daß, wenn man eine Aufbesserung der Besoldung der Funktionäre des Reichs erstrebt, in solchen Fällen auch die Offiziere mit bedacht werden müßten, daraus haben die Vertreter der verbündeten Regierungen nie ein Hehl gemacht. Ich will unter Anderen nur an eine Aeußerung erinnern, welche der Königlich preußische Herr Finanz⸗Minister am 26. Juni 1886 in diesem Hause gethan hat. Er hat damals gesagt: 3

Ich habe niemals, seit wir in Preußen über die großen Be⸗ dürfnisse des Staats mit dem Landtage verhandelt haben, und dort insbesondere der allgemeinen Besoldungsverbesserung jedesmal in der Thronrede gedacht worden, es für möglich gehalten, daß überhaupt einer der Herren Abgeordneten der preußischen Regierung imputiren könnte, daß, wenn sie eine Besoldungsverbesserung in Preußen für nöthig hält, sie nicht auch eine entsprechende Besoldungsverbesserung im Reich für nöthig halten und ihrerseits unterstützen würde. Wenn man diesen Schluß für einen logischen ansieht, mußte man meiner Meinung nach, ohne daß es nöthig gewesen wäre, ein Wort darüber zu reden, annehmen: wenn man überhaupt im Reich eine Besoldungsverbesserung vornimmt, muß sie sich absolut nothwendig auch auf die Offiziere der Armee erstrecken. Ich wüßte nicht, was das für eine preußische Regierung sein könnte, die das Programm aufstellte: eine allgemeine Besoldungsverbesserung, aber die Offiziere der Armee schließen wir aus.

Nun, meine Herren, ist das ja allerdings richtig, daß man in dieser wie in allen Fragen sich nach der Decke strecken soll, und daß trotz der Resolutionen des Reichstages die verbündeten Regierungen ihre Pflicht verletzen würden, wenn sie für einen an und für sich als richtig und gut erkannten Zweck mehr von Ihnen fordern würden, als nach Ihrer gewissenhaften Ueberzeugung das Land leisten kann. Ich kann es aus diesem Grunde nicht unterlassen, die in den Verhandlungen der Militärkommission ja ausgiebig diskutirte Frage, inwieweit die Einnahmen des Reichs zur Deckung dieser Bedürfnisse ausreichen werden, auch hier mit einigen Worten zu erörtern. Ich wende mich zunächst zum Etat des Jahres 1890/91. Für diesen Etat hat ja die nachträgliche Forderung so hoher Summen, wie sie die 2 Ihnen be⸗ reits vorliegenden und der dritte in Vorbereitung befindliche Nach⸗ trags⸗Etat von Ihnen fordern, starke Folgen. Aber dennoch, meine Herren, glaube ich, daß dieser Umstand nicht so schwer⸗ wiegend war, daß wir aus diesem Grunde die Stellung der Forderung hätten unterlassen dürfen. Der Haushalt des Jahres 1889/90, soweit es sich z. Z. übersehen läßt, hat so abgeschlossen, daß die Reichsfinanzverwalkung selbst ohne Befizit abschließen, viel⸗ mehr einen mäßigen Ueberschuß, von einer bis zwei Millionen vielleicht, bei dem Finalabschluß, der ja noch in diesem Monat bevorsteht, behalten wird. Sehr viel günstiger aber hat die Verwaltung dieses Jahres abgeschlossen für die Finanzen der Einzelstaaten. Die Einzelstaaten bekommen aus der Verwaltung dieses Jahres vom Reiche mehr überwiesen, als man nach dem Etat in Aussicht nehmen durfte, eine Summe von 73 Millionen Mark. Diese Summe setzt sich so zusammen, daß bei den Zöllen und Steuern ein Mehrertrag und demgemäß auch eine Mehrüberweisung an die Einzel⸗ staaten sich ergeben hat von rund ich spreche überhaupt in runden Zahlen 79 Millionen. Dem steht allerdings gegenüber ein Zurück⸗ bleiben der Branntweinabgabe um etwa 19 Millionen, bleibt 69. Es kommt aber hinzu, daß die Stempelabgaben um etwa 13 Millionen besser abgeschlossen haben, als beim Etat vorauszusehen war, d. h. daß etwa 11 Millionen mehr aus den gewöhnlichen Geschäften, welche der Stempelabgabe zu Grunde liegen, erzielt worden sind, und daß hinzugetreten ist die bei der Etatsaufstellung nicht vorauszusehende Einnahme aus der Lotterie für Niederlegung der Schloßfreiheit, sodaß

Ganzen aus der Stempelabgabe 33 Millionen, d. h. 13 Millionen über den Etat, den Einzelstaaten zufließen werden. Aus diesem Exempel: 79 + 13 19 Millionen ergiebt sich, daß rund 73. Millionen aus 1889 /90 mehr, als wir erwartet hatten, an die Einzel⸗ staaten gelangen werden. Dadurch wird ja die Uebernahme einer

größeren finanziellen Last für das Etatsjahr 1890/91 an und für sich bereits den Einzelstaaten erleichtert. .

Aber, meine Herren, ein Theil dieser Mehreinnahmen wird auch dem Etat von 1890/91 gegenüber ohne Frage wiederkehren? Ich bezweifle allerdings, daß dies der Fall sein wird in Bezug auf die Stempelabgaben, dagegen glaube ich, daß wir annehmen können, daß die Einnahmen aus dem Branntwein weniger hinter unseren Erwartungen im Jahre 1890/91 zurückbleiben werden, als es 1889/90 der Fall gewesen ist. Bei derartigen Voraussagungen der Zukunft kann man ja aller⸗ dings eine absolute Sicherheit, daß sie eintreffen, nicht in Anspruch nehmen. Ich kann meine Ausführungen nur geben auf Grund des Eindrucks, welchen ich in diesem Augenblick gewinne aus Zahlen, die mir bekannt sind.

Was nun aber die Einnahmen aus den Zöllen betrifft, so habe ich in der Militärkommission bereits gesagt, daß ein großer Theil ich habe dort, glaube ich, sogar gesagt: der größere Theil dieser Mehreinnahmen aus den Kornzöllen stammt. Diese letzte Aeußerung muß ich in etwas modifiziren, ich werde gleich darauf zurückkommen. Werden nun die Kornzölle im Jahre 1890/91 einen ähalichen Er⸗ trag geben, wie sie 1889/90 gegeben haben? Das wird ja wesentlich abhängen von der Ernte, welche Deutschland im Jahre 1890 machen wird. Das Jahr 1889 brachte eine mäßige Ernte in Deutschland, auch die Ernte des Jahres 1888 war keine vorzügliche. Naturgemäß ist deshalb im verflossenen Etatsjahr der Import von Korn ein grö⸗ ßerer gewesen als im Durchschnitt; dementsprechend sind auch die Ein⸗ nahmen aus den Kornzöllen höher. Aber, meine Herren, zu gleicher Zeit war auch die russische Ernte und Rußland ist eines der⸗ jenigen Länder, welche am Meisten bei uns importiren eine keines⸗ wegs gute. Außerdem begünstigte der damalige Stand des Rubels den Import aus Rußland durchaus nicht. Es ist sehr wohl denkbar, daß, wenn bei einer guten Ernte in Deutschland jetzt auf der anderen Seite auch diese beiden Umstände sich ändern würden, für das Etats⸗ jahr 1890/91 der Import von Korn nicht unerheblich sein wird, und das ist um so möglicher, weil, wenn ich recht berichtet bin, die Läger in Deutschland keineswegs sehr gefüllt sind.

Aber, meine Herren und jetzt komme ich auf das, was ich vorhin bereits erwähnte —, wenn ich bei den Verhandlungen der Militärkommission neulich noch annehmen konnte, daß der weitaus größere Theil dieser Mehreinnahmen aus den Zöllen und Verbrauchs⸗ steuern aus den Kornzöllen stammte, so haben Berechnungen, die ich seitdem erst habe anstellen lassen können, mich davon überzeugt, daß diese Annahme auf einem Irrthum beruht. Wenn man ein Exempel aufmacht auf Grund der Statistik des Waarenverkehrs, wieviel im Etatsjahr 1889/90 an Korn das Exempel ist aufgemacht nur mit den Hauptgetreidearten Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Mais importirt ist und wiebviel dadurch an eühe einkommt, so kommt man zu dem Resultat, daß von den 79 Millionen mehr, aus den Zöllen und Verbrauchssteuern, nur 34 Millionen auf einem Mehrertrag der Kornzölle beruhen, daß dagegen 44 bis 45 Millionen oder, wenn man vorsichtig rechnen will, wenigstens 43 Millionen aus anderen Gegen⸗ ständen des Imports stammen. Bei den anderen Gegenständen des Imports aber wirken die Rücksichten auf den Ausfall der Ernte nicht in gleichem Maße wie bei dem Import von Korn. Es ist also anzunehmen, daß ein erheblicher Theil dieser 44 Millionen auch im laufenden Jahre der Reichskasse und durch dieselbe den Einzelstaaten wieder zufließen wird. Suche ich nach den Gründen dieser Erscheinungen, so sind sie mir im gegenwärtigen Augenblick noch nicht völlig klar. „Ich glaube allerdings, daß wir bei der Vorsicht, mit der wir überhaupt unsere Schätzungen zum Etat vorzunehmen pflegen und vornehmen müssen, den Mehrertrag der Zölle vielleicht zu gering angeschlagen haben, welche der Hinzutritt der früher vom Zollgebiete ausgeschlossenen Gebiete Hamburg und Bremen uns gebracht hat. Nun ist aller⸗ dings im Etat des Jahres 1890/91 auf Grund der 3 jährigen Fraktion die Einnahme von Zöllen und Verbrauchssteuern höher veranschlagt als im Jahre 1889/90. Um diese Differen; würde sich bei einer gleichen thatsächlichen Einnahme aus den Zöllen und Verbrauchs⸗ steuern der Mehrüberschuß für die Einzelstaaten vermindern. Immer⸗ hin aber halte ich es für möglich, für wahrscheinlich, daß auch im C 1890/91 ein nicht unerheblicher Ueberschuß sich er⸗ geben wird.

Im Etatsjahr 1890/91 sind nun zu decken an fortdauernden Aus⸗ gaben, wenn Sie die Forderungen der Nachtrags⸗Etats unverändert be⸗ willigen würden aus dem ersten Nachtrags⸗Etat, für Ost⸗Afrika, 5 Millionen, aus dem Besoldungsnachtrags⸗Etat rund 20 Millionen, aus dem Nachtrags⸗Etat, welcher die finanziellen Konsequenzen der Militärvorlage zieht, wenn der Bundesrath der Vorlage, wie sie vor⸗ bereitet ist, entsprechend beschließen wird, eine Summe von etwa 8 ½ Millionen Mark, dies alles zusammen giebt für das Etats⸗ jahr 1890/91 eine Steigerung der Matrikularbeiträge von etwa 33 bis 34 Millionen. Nun schließt der Etat, wie er bereits verabschiedet ist, für 1890/91 so ab, daß der Gesammtbetrag der Matrikular⸗ beiträge rund etwa 265 Millionen betrug. In diesen 265 Millionen stecken etwa 12 Millionen Aeguivalente der von gewissen Steuer⸗ gemeinschaften ausgeschlossenen Staaten, für die im übrigen Gebiet des Reichs erhobenen Steuern, Brausteuer u. s. w. bleiben 253 Millionen. Die Ueberweisungen nach dem Etat sind in Aussicht genommen auf 298 ½ Millionen, so daß nach dem Etat selbst den Einzelstaaten noch eine Mehrüberweisung von 45 Millionen verbleiben würde. Hinter diesem Betrag blieben also, wenn die Nachtrags⸗Etats sämmt⸗ lich unverändert angenommen würden, die von den Einzelstaaten zu fordernden Summen noch um etwa 11—12 Millionen zurück. Aber thatsächlich glaube ich, nach dem, was ich Ihnen ausgeführt habe, annehmen zu dürfen, daß die Ueberweisungen sehr viel erheblicher die Anforderungen des Reichs übersteigen werden, ja daß sie viel⸗ leicht sich auf der Höhe werden halten können, welche der Etat in Aussicht nimmt. Ich glaube, daß es aus diesen Gründen zu verant⸗ worten war, wenn Ihnen vorgeschlagen wurde, die sämmtlichen Mehr⸗ forderungen, welche man an den Reichstag gestellt hat für das laufende Jahr, soweit es dauernde Ausgaben sind, auf die Matrikularumlagen zu legen.

Ich komme jetzt zu dem Jahre 1891/92. In diesem Jahre würde, wenn die Einnahmen aus den Zöllen und Verbrauchssteuern I sich auch dort auf derselben Höhe halten, natürlich deren Mehrertrag gegenüber dem Etat sich wieder vermindern, weil bei der Ver⸗ anschlagung dieser Einnahmen für 1891/92 auf Grund der 3 ährigen Fraktion bereits das Jahr 1889/90 mit einbezogen werden muß, dieses Jahr, welches die 73 Millionen mehr, als wir erwartet hatten, gebracht hat. In einer anderen Beziehung aber wird der Etat des Jahres 1891/92 wesentlich besser stehen als der Etat 1890/91, denn der Etat 1891/92 wird, nach dem, was ich Ihnen vorhin mitgetheilt habe, mit keinem Defizit aus dem Jahre 1889/90 zu rechnen haben, während der Etat des laufenden Jahres für die Deckung dieser Ausgabe rund 20 Millionen eingestellt hat. Um diese 20 Millionen werden wir also in dem nächsten Jahre besser stehen als jetzt, und diese Besserung, glaube ich, wird auch für die späteren Etats anhalten, denn das Defizit beruhte wesentlich auf Ursachen, welche durch die inzwischen veränderte Gesetzgebung fortgeschaft sind; es stammte aus der früheren Gestalt der uckersteuergesetzgebung.

Aber ich darf Ihnen nicht verhehlen, und ich habe das auch mit voller Absicht in der Militärkommission bereits ausgeführt, daß Sie vom 1. April 1891 ab mit größeren und mit von Jahr zu Jahr steigenden Ausgaben werden rechnen müssen, für deren Deckung wir zu sorgen haben werden. Wir werden vom nächsten Etatsjahr ab einzustellen haben zunächst für die Ausgaben aus der Militärvorlage, wenn sie an⸗ genommen wird, nicht 8 ½ Millionen, wie wir sie für das Winter⸗ Semester 1890/91 fordern, sondern den vollen Jahresbetrag von rund 18 Millionen. Dieser Betrag wird sich noch vermehren um denjenigen Theil der einmaligen Ausgaben, welcher nach den gewöhnlichen Etats⸗ grundsätzen auf das Ordinarium zu verweisen und aus den ordent⸗ lichen Einnahmen des Reichs zu decken ist. Sie würden 19 oder 20 Millionen aus der Vorlage, über die ich gegenwärtig spreche, in Rechnung zu ziehen haben. Macht rund 40 Millionen. Sie werden ferner zu rechnen haben mit einer Steigerung der Ausgaben für Ver⸗ zinsung, die ich auf etwa 8 Millionen veranschlagen möchte, und zwar fließen diese 8 Millionen Mark mehr Zinsen nicht oder

wenigstens nur zu einem ganz geringen Theil aus den einmaligen Ausgaben, welche im Nachtrags⸗Etat für 1890/91 gefordert werden, sondern sie beruhen wesentlich darauf, daß der Reichstag bereits eine große Reihe von Anleihen beschlossen hat, deren Begebung noch nicht erfolgt ist, weil die aus diesen Anleihen zu deckenden Ausgaben noch nicht bewirkt sind, deren Begebung aber im Laufe der nächsten Etatsjahre wird erfolgen müssen. Wir müssen daher auf eine Steigerung der Aufwendungen für Verzinsung rechnen und ich nehme hierfür ungefähr 8 Millionen an. Es kommt hinzu, daß eine Summe, mag man sie so klein annehmen wie man will, für unsere Besitzungen in Ost⸗Afrika, ja selbst, wenn wir gar keine Be⸗ sitzungen dort hätten, für die Vertretung Deutschlands in Ost⸗Afrika in den Etat eingestellt werden muß. Im Etat von 1890/91, wie er zur Feit i*st, steht nicht ein Pfennig dafür. b

Nun kommt aber hinzu und das ist die hauptsächliche Ursache der Steigerung —, daß der Reichstag sich mit den verbündeten Regierungen geeinigt bat über die Verabschiedung eines Gesetzes, betreffend die Versorgung der alten und invaliden Arbeiter. Aus diesem Gesetz folgen und das haben die ver⸗ bündeten Regierungen gewußt und auch Sie Alle, die mitgewirkt haben auf eine Reihe von Jahren in sehr erheblicher Progression steigende Belastungen der Reichsausgaben. In welcher Höhe diese Belastungen und mit welcher Schnelligkeit die Steigerung eintreten werden, das heute genau zu berechnen, ist fast unmöglich. Nach überschläglichen Berechnungen, die wir aufgestellt haben, nehmen wir an aber diese Zahl ist vollständig vage —, daß im ersten Jahre der Geltung des Gesetzes 7, im zweiten 9, im dritten 13 Millionen für diesen Zweck nöthig werden können. Schon aus dieser Steigerung können Sie sehen, daß Sie hier einen Ausgabe⸗ posten haben, der erheblich schneller steigen wird für eine begrenzte Zahl von Jahren, als die Einnahmen in regelmäßiger Entwickelung der Dinge sich steigern.

Wenn Sie diesen Posten bei der Berechnung mit etwa 10 bis 11 Millionen ansetzen, so kommen Sie auf die Zahl, welche ich in der Militärkommission gegeben habe, auf rund 60 Millionen. Wenn nun auch ein Theil dieser 60 Millionen durch die Steigerung der indirekten Abgaben des Reichs auch in Zukunft gedeckt werden wird, so glaube ich doch per⸗ sönlich die Ansicht der verbündeten Regierungen kann ich in dieser Beziehung nicht aussprechen —, daß es kaum möglich sein würde, diesen beschlossenen Ausgaben, diesen von Ihnen als berechtigt anerkannten Aufgaben des Reichs auf die Dauer gerecht zu werden, ohne, sei es dem Reich, sei es den Einzelstaaten, aus⸗ giebigere Einnahmequellen zu eröffnen, oder die bereits gegebenen zu einem reichlicheren Ergebniß auszugestalten. Aber, meine Herren. in welcher Weise, auf welchem Gebiete diese eventuelle Beschaffung dieser Mehreinnahme einzutreten hat, das zu erörtern, glaube ich, ist heute noch nicht die Zeit. Ich glaube, es ist völlig richtig gehandelt, daß man diese Frage einer ruhigen Erörterung zunächst zwischen den verbündeten Regierungen unter Prüfung aller einschlägigen Verhält⸗ nisse vorbehält, und vor allen Dingen, daß man, ehe man an die Beantwortung dieser Frage herangeht, zuerst abwartet, was durch die Beschlüsse dieses Reichstages, der in seiner ersten Session steht, als berechtigte und unaufschiebbare Ausgaben anerkannt wird, wie hoch das Bedürfniß ist, auf welches wir uns einrichten müssen.

Ich glaube, daraus, daß nicht mit diesen Vorlagen Ihnen zu⸗ gleich Steuervorlagen gemacht sind, den verbündeten Regierungen einen Vorwurf zu machen, dürfte unbegründet sein. Aber auch das will ich wiederholen, was ich in der Kommission gesagt habe: wenn in dem Augenblick, wo Sie erhebliche Mehrausgaben als nothwendig, als unaufschieblich anerkennen, ein Theil dieses Haufes beabsichtigt, Einnahmeposten des Reichs, welche dem Reich bis zu 100 Millionen zuführen, wie die Kornzölle, zu mindern oder aufzuheben, so muß ich einem solchen Bestreben als Vertreter der Reichs⸗Finanzverwaltung den allerentschiedensten Widerspruch entgegensetzen.

Auf die Erörterungen der Presse will ich nicht weiter eingehen. Wenn aber nicht bloß in der Presse, wenn auch in den mündlichen Aeußerungen, die ich in der Kommission gehört habe, wiederholt gesagt ist: was ist denn das für ein Vertreter der Reichs⸗Finanz⸗ verwaltung, der im Juni nicht einmal weiß, wo er im nächsten Winter die Einnahmen hernimmt! Glauben Sie: so kurzsichtig sind die Beamten, denen die Verwaltung des Reichs anvertraut ist, auch nicht; ihre Gedanken haben sie, wir sind aber nicht berechtigt, Ihnen hier Gedanken einzelner Personen zur vorläufigen Diskussion vorzutragen, bevor die verbündeten Regierungen zu diesen Gedanken Stellung genommen haben. Denn wir sprechen hier nur Namens der verbündeten Regierungen, und deren Forderung, deren Beschlüsse haben wir zu vertreten.

Nun, meine Herren, bitte ich Sie, auf Grund dieser Ausführungen wohlwollend an die Prüfung dieser Vorlage heranzugehen. Ich weiß ja nicht, was der Reichstag über die geschäftliche Behandlung beschließen wird; ich möchte aber annehmen, daß die Vorlage einer Kom nission überwiesen wird. Ist dies der Fall, so wird in der Kommission, ist dies nicht der Fall, so wird im Reichstag jede Detailauskunft, die Sie wünschen, gegeben werden. Meine Herren, wir haben ge⸗ glaubt, das, was Ihnen vorgelegt ist, auch vom finanziellen Gesichts⸗ punkte aus fordern zu dürfen; wir haben geglaubt, es fordern zu müssen, wenn wir überhaupt an die Frage der Aufbesserung der Besoldung herantraten. Denn, meine Herren, darüber täuschen Sie sich nicht: hat man diese Frage einmal angeschnitten und das ist ja der Hauptgrund gewesen, warum wir es von Jahr zu Jahr verschoben haben —, hat man hier den ersten Schritt gethan, so müssen die anderen nachfolgen wenn nicht jetzt, dann späͤter.

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Wenn gegen einen Theil des im Mahnverfahren zugestellten Zahlungsbefehls Widerspruch erhoben wird, so bestimmt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 24. Fe⸗ bruar 1890, die sachliche Zuständigkeit des Gerichts für den Prozeß über den noch streitigen Theil des Zahlungsbefehls nach dem ganzen Betrage des zugestellten Zahlungsbefehls. Ist beispiels⸗ weise ein Zahlungsbefehl wegen eines Betrages von mehr als 300

zugestellt und zahlt der Gemahnte einen Theil des Betrages, erhebt

aber wegen des weniger als 300 betragenden Restes Wider⸗ spruch, so ist nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht für die Klage auf Zahlung jenes Restes zuständig.

Die Ansprüche des Konkursgläubigers in einem Konkurse auf Erfüllung der die Vertheilung betr. Vorschriften der Reichs⸗Konkurs⸗Ordnung (§§. 137 flg.) können nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 27. Februar 1890, nicht durch Klage im Wege des förmlichen Prozesses, sondern nur durch Erhebung von Einwendungen gegen das vom Konkurs⸗ verwalter eingehaltene Verfahren beim Konku rsgericht verfolgt werden. Nicht ausgeschlossen aber ist dadurch eine Klage gegen den Konkursverwalter persönlich auf Schadenersatz oder gegen die rechts⸗ widrig bevorzugten Konkursgläubiger auf urückzahlung des zuviel empfangenen Betrages, sofern der benachtheiligte Konkursgläubiger bei der Schlußvertheilung nicht mehr schadlos gehalten werden kann.

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Hugo gt. Biermann, Heinrich Bors gt 1 Wilbelm Feltmann gt. Jacobs, sämmtlich zu Kirch⸗ linde, welche ihr Eigenthum an diesen Grundstücken glaubhaft gemacht, werden alle Diejenigen, welche sonstige

Rechte an den vorbezeichneten Grundstücken zu haben

vermeinen, aufgefordert, solche Rechte spätestens bis zum Termine den 30. September d. J., Vor⸗

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widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten

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9* Entscheidungen des Reichsgeric hns.

ehemalige kgl. bayer. Lieutenant und

vpon Cukrowicz,

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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

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N.9 147.

Dritte

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorlad

ungen u. dergl.

.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc

„Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

323

Beilage

Berlin, Donnerstag den 19. Juni

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Wo

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11“”“

ischen Staats⸗An

5. Kommandit⸗Gesellschaften 6. Berufs⸗Henaßesscchet 8 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8“

chen⸗Ausweise der deutschen Zettelbalin.

8. 9. Verschiedene Bekanntmachungen.

[17456] Anfgebot.

Die in der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Kirchlinde als Eigenthum der Marken⸗Interessenten Flur I. 953/303 Acker 14 a 18 qm groß, mit 2,80 Thlr. Reinertrag, Flur 1 1011/304 in Kirch⸗ linde Hofraum 14 a 18 am, Flur I. 1068/131 auf'm Backerfelde Weide 2 a 04 am groß, mit 0,16 Thlr. Reinertrag, sind zum Grundbuch noch nicht über⸗ der Marken⸗Interessenten Wittwe Landwirth Schulte, Wilh. Einbaus gt Pellmann

Heinrich Feltmann,

verzeichneten Grundstücke 4. Kl. in der Kirchbreite

nommen. Auf Antrag

Wortmann, Heinrich Brüsemann gt.

Heinrich Wemphof, Wilhelm Feltmann,

den Genannten Eigenthums⸗ oder

Uhr, Zimmer 27,

auf die Grundstücke ansgeschlossen werden. Dortmund, 11. Junk 1890. bn

Königliches Amtsgericht.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

anzumelden,

111ese] Oeffentliche Ladung.

In Sachen betreffend Anlegung des Grundbuchs für die Gemeinde Düren soll der Schlosser Hermann Josef Uerlichs aus Düren, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalte, über die Eigenthumsverhältnisse und dinglichen Belastungen der unter Artikel 1426 der Grundsteuer-Mutterrolle der Gemeinde Düuren ein⸗ getragenen Immobilien vernommen werden. Termin bierzu ist auf den 20. September 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Jesuite gasse 9, I. Haupteingang von der Oberstraße aus, Zimmer Nr. 13, anberaumt. Zu diesem Termin

wird ꝛc. Uerlichs hiermit öffentlich geladen. 8 Gr. A. Düren 959. Düren, den 13. Juni 1890.

Löhmann, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichta,

Abtbeilung Ia. für Grundbuchsachen.

[17458]

Aufgebot.

Mittels Rezesses Nr. 22565 vom 1./13. März, bestätigt am 20. Mai 1890, ist zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten zu Braunschweig, und dem Bürgermeister Hille zu Seesen als Vor⸗

sitzenden resp. Vertreters des Stadtmagistrats zu

Seesen die Ablösung der der

e Stadt Seesen wegen des Geschüttes und Ueberfalles bei be Waschbonk

unweit Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge

forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 25 77 nebst

Zinsen zu 4 % p. a. seit 23. Januar 1890 verein⸗

bart worden.

Auf den Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion

K 7 2 —222. : der Forsten zu Praunschweig, werden alle Diejenigen,

welche Ansprüche an resp. das Ablösungskapital zu haben vermeinen,

die abgelösete Berechtigung

hier.

durch aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem zur Auszahlung des Kapitals auf Dienstag, den 16. September 1890, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen

Der. Antragstellerin gegenüber ausgeschlossen w Seesen, den 8. Juni 1890. Herzogliches Amtsgericht.

Haars.

erden

11A6“

[17633] Königliches Amtsgericht München 1 Abtheilung A. für Civilsachen. Aufforderung.

Durch Urkunde des kgl. Notars Dettenhofer in

München vom 26. November 1874 haben sich

der

Pferdehändler

Ludwig Ehrensberger und der Maurermeister Franz

beide nunmehr unbekannten Auf⸗

enthalts, an dem den Mühlenbesitzers⸗Eheleuten

Josef und Elise Rauscher

gehörigen Bauplatze

Pl. Nr. 2460 ½ litt. m. o. p. q. u. m. das Vorkaufs⸗

recht vorbehalten. Behufs anderweitigen Verkaufes dieses Gr

und⸗

stückes und zur Ermöglichung der U G Eigenthums an demselben im Fopoeheferbärung 88

dere ich als bevollmäͤchtigter Vertreter der 8 schen Ehegatten die Obengenannten auf, er Naus halb eines Zeitraumes von drei Wo

cher⸗

sich inner⸗ chen zu erklären,

ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen

wollen.

Für den Fall des Nichteintreffens einer Erklz wird der im Hypothekenbuche eingetragene vorbehalt gelöscht und das erwähnte Grundstück auf die neuen Erwerber umgeschrieben, beziehungsweise

werde ich diesbezüglichen Antrag stellen. München, den 2. Juni 1890.

Dr. Kugelmann, Rechtsanwalt.

88 „†

Vorstehende Aufforderung wird auf Ankra Rechtsanwalts Dr. Kugelmann hier vom 2,Jung 1.s

nach mit Beschluß obenbezeichneten Gerichts 13. Juni J. J. erfolgter Bewilligung an den maligen Lieutenant und Pferdehändler Ehrensberger Wund den Maurermeister v. Cukrowicz, unbekannten Aufenthalts, öffen zugestellt. München, 14. Juni 1890. Der geschäftsleitende kgl. Gerichtsschreiber: ( 8.) Hagenauer.

vom ehe⸗

Ludwig Franz

tlich

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[17446] Oeffentliche Ladung. In Gemäßheit des § 58 dee Gesetzes vom 12. April 1888 (G. S. S. 52) wird der Carl Fleischer, früber Kaufmann zu Köln, seit 1876 ohne bekannten Aufenthalt, zum dem auf den 10. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, im Geschäftslokale des Königl. Amtsgerichts Abthlg. II. zu Andernach, Hochstraße Nr. 389, anberaumten Termine hierdurch geladen, um als Erbe des Heinrich Fleischer, Gerber zu Köln, zur Anlegung des Grundbuches in der Ge⸗ meinde Namedy über ein unter den 30 Morgen gelegenes Grundstück Flur III. Nr. 661/183 ver⸗ nommen zu werden, welches von der Wittwe des Maurers Wilhelm Barth, Anna Maria geb Schmitt, in Namedy und deren Kindern als Eigenthum be⸗ ansprucht wird. Andernach, den 12 Juni 1890. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts II. Kaster, Gerichtsaktuar. b 21 Hem Aan [17567] Aufgebot. Auf Antrag des Schneidermeisters Carl Witze zu Peehe ges, wals Abwesenbetevormand der Kinder „Ehe des weil. Klempnermeisters Friedri hrist Prüfert zu Göttingen, als: Kess2 Ffäöesftt a. Dorette Christiane Anna Amalie, gent. Sophie, geboren au! 31. März 1844 und b. Marie, etwa 3 Jahre älter als die ad a. genannte, welche etwa im Jahre 1848 mit ihrer Mutter nach Amerika ausgewandert sein sollen und von deren Weiterleben angeblich Kunde seitdem nicht zu erlangen gewesen ist, werden 1) die sub a. und b. Genannten aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 8. Juli 1891, Morgens 10 Uhr anbe⸗ raumten Aufgebotstermine on hiesiger Gerichtsstelle zu mwelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Rechtsnachfolgern überwiesen werden wird, 2) werden alle Diejenigen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben zu können vermeinen, zu deren Mittheilung und etwaige Erb⸗ und Nach⸗ folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche bis zum obigen Aufgebotstermine aufgefordert und zwar keßlere mit der Verwarnung, daß auf die sich nicht Meldenden bei Vertheilung des Vermögens der Ver⸗ schollenen keine Rücksicht genommen werden wird. 1 8 1890. önigliches icht. II. 3 S ec Bahehesen

5 S— DeSc. Aufgebot.

Auf Antrag des Vormundes, des Zimmermanns Mathias Gatzka zu Lubowitz, wird die am 31. März 1830 zu 11 geborene Franziska Mikoa, Tochter des Häuslers Anton Mika und dessen Ehefrau arianna, geborne Dlugosch, welche vor etwa zwanzig Jahren Lubowitz verlassen hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spaͤtestens im Auf⸗ gebotstermine den 25. Juni 1891, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls dieselbe für todt erklärt werden wird, Ratibor, den 14. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[17459] Aufgebot.

Der am 3. September 1841 zu Lagiewniki, Kreis Schroda, Regierungsbezirk Posen, Königreich Preußen, geborene Wirthssohn Friedrich Gustav Arndt, welcher im Jahre 1874 nach Amerika auswanderte, ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Pude⸗ witz vom 22. März 1890 für todt erklärt worden. Seine wahrscheinliche Erbin ist, da seine Eltern, die Wirtb Michael und Anna Elisabeth, geb. Kries, Arndt'schen Cheleute, längst gestorben sind, seine einzige leibliche Schwester Henriette Bleick, geborene

[17568] Auf Antrag der jetzt in Mühlenberg wohnhaften Erben des zu Stadtoldendorf verstorbenen Stations⸗ Commandanten Christian Reinhardt werden Alle, welche Anspruch auf Befriedigung an die Verlassen⸗ schaft des pp. Reinhardt zu baben vermeinen, in Ge⸗ mäßheit des § 7 Nr. 4 des Ausführungesetzes zu den Deutschen Proceßordnungen vgl. mit § 823 sq der Civ.⸗Pr.⸗Ordn. hierdurch aufgefordert, ihre des⸗ fallsigen Ansprüche spätestens in dem zu solchem wecke auf den 9. August cr., Morgens 11 Uhr, ier angesetzten Termine, mit thunlichster Be⸗ scheinigung anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, welcher nach Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Reinhardt'schen Erben, welche die Erbschaft mit der Wohlthat des Inventars angetreten haben, übergebt.

Herzogliches Amtsgericht. S.; 1b I 817470202 Bekanntmachung. Auf den Antrag des Kossäth Wilbelm Schönbeck und der Ehefrau des Büdners Martin Rückert, Marie, geb. Schönbeck, beide zu Marwitz, sowie mebrerer anderer Benefizialerben werden die Gläubiger des am 29. Oktober 1889 zu Marwitz verstorbenen Gastwirths und Bäͤckermeisters Orfert, ebenso die Gläubiger seiner am 9. Dezember 1889 gleichfalls iu Marwitz verstorbenen Wittwe Albertine, geb. Schönbeck, welche die alleinige Testamentserbin ihres vorverstorbenen Ehemanns gewefen ist, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 16. September 1890, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß der beiden Gastwirth und Bäckermeister Orfert'schen Eheleute zu Marwitz unter Angabe des Grundes mit Einreichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder deren Abschrift anzu⸗ melden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasser aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird. Die Nachlaßgläuhiger, welche ihre Ansprüche bereits vor oder in dem am 3. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, stattgehabten Auf⸗ gebotstermin angemeldet haben, haben die Anmeldung nicht zu wiederholen, sondern werden auch ohne noch⸗ malige Anmeldung berücksichtigt. Fiddichow, 5. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. 1760ll 8 8 Durch Urtheil vom 10. Juni 1890 ist der am 20. Dezember 1839 geborene Bäcker Jofef Pfull⸗ mann aus Neurode für todt erklärt. Neurode, den 11. Juni 1890. 1 Königliches Amtsgericht. . [17572]) Im Namen des Königs! In der Sache, betreffend Aufgebot und die Todes⸗ erklärung der Eva Johanne Henriette Rank aus Blintendorf, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ziegenrück in der Sitzung am 6. Juni 1890 auf dem Gerichtstage zu Gefell für Recht: Die Eva Johanne Henriette Rank aus Blinten⸗ dorf wird für todt erklärt, die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens sind aus dem Nachlasse derselben zu ent⸗ nehmen. 8 Von Rechts Wegen. 1 117252]2 Bekanntmachung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Halle a. S. vom 11. Juni 1890 ist der von der Lebens⸗ Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft Iduna zu Halle a. S. ausgestellte Depositalschein Nr. 71565 vom 12. Februar 1878

8

Arndt, geboren den 17. Februar 1839, welche noch im Jahre 1881 in Houston, im Bezirk Harris im Staate Texas in Nord⸗Amerika, gelebt hat. Alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Ansprüche an den Nachlaß des Friedrich Gustav Arndt zu haben meinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens am 29. November cr., Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden bzw. sich zu legitimiren, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieses Termins die Erbbescheini⸗ gung für die vorgenannte Henriette Bleick Arndt, ausgestellt werden wird. Pudewitz, den 15. Juni 1890. 1 Königliches Amtsgericht.

[17452] Der Rechtsanwalt Cassel hier straße 44, als Pfleger, hat das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des hier, Brunnen⸗ wohnhaft gewesenen, am 24. Februar 1890 verstorbenen Cigarrenhändlers Paul Friedrich Wil⸗ helm Müller beantragt. Saͤmmtliche Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des Ver⸗ storbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Fetegeichstrag⸗ 13, Hof, lügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre An⸗ swöche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Glaͤubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaß⸗ verzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags, eingesehen werden. Berlin, den 6. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

für kraftlos erklärt. Halle a. S., den 11. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[17242] Bekanntmachung.

3. d. Mts. sind für kraftlos erklärt:

Krankheitsfällen in der Auszugsstube, eingetragen aus dem Kaufkontrakte vom 13 März 1840 am

hain in-Abtbeilung III. Nr. 1 Friedrich Wilhelm Leisker gehörigen Grundstücks Nr. 162 von Audenhain, gebildet aus dem Lypotbrken⸗ briefe vom 13. April 1840 und dem Kaufkontrakte vom 13. März 1840,

b die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 4 Februar 1851 am 4. Februar 1851 für den Halbhütner Cbristian Colditz zu Schilverhain in Abtheilung III.

2 18c.‚. Nr. 3 des dem Besitzer Christian Friedrich Licht Holzminden, den 13. Juni 1890. sggeebhörigen Grundstücks Nr. 42 von Schilderhain, ge⸗ kbildet aus dem Hypothekenbriefe vom 4. Februar

851 und der Schuldurkunde vom 4. Februar 1851. Königliches Amtsgericht zu Torgan. [17251] 5.

Durch Ausschlusurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 30. Mai 1890 sind folgende Urkunden:

a das über die auf dem Grundstück Blatt Nr. 30 Musternick in Abtheilung III. unter Nr. 13 für die Geschwister Henriette Pauline Louise, Friedrich Hermann und Pauline Ernestise Karge eingetragenen 60 Thaler mütterlicher Erbegelder gebildete, noch in Höbe von 40 Thalern = 120 gültige Hypotheken⸗ instrument vom 2. Juni 1840,

b. die über die auf dem Grundstück Blatt Nr. 201 Poilkwitz in Abtheilung III. unter Nr. 23 für den Kaufmann Isidor Moll eingetragenen 600 Pacht⸗ kaution gebildete Hypothekenurkunde für kraf erklärt. Polkwitz, den 14. Juni 1890.

[17454] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!

In der Nölte'schen Aufgebotssache IX. F. 1. 90 erkennt das Königliche Amtsgericht Berlin II. durch den Amtsgerichtsrath Klamroth für Recht: Der Grundschuldbrief über 15 000 Mark, ein⸗ getragen für die Wittwe Anna Nölte, geb. Stein⸗ feld, zu Berlin in Abtheilung III. Nr. 3 des im Grundbuche von Groß⸗Lichterfelde Band 18 Blatt Nr. 547 verzeichneten Grundstücks, wird für kraftlo erklärt. 8 Berlin, den 10. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht II.

[17569]

Die Urkunden über die im hiesigen Amtshypotheken⸗ und Grundbuch eingetragenen Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibungen:

1) vom 20,/5. 1845 über 60 Gulden Darlehn zu Gunsten des Emanuel Goldschmidt hier,

2) vom 22./4. 1870 über 30 Gulden Darlehn zu Gunsten des Juda Strauß hier,

3) vom 28./12. 1841 über 50 Gulden Darlehn zu Gunsten des Friedrich Weckmann hier,

4) vom 29./9. 1840 über 164 Thlr. 18 Sgr. Restdarlehn zu Gunsten des Jakob Levi zu Windecken,

5) vom 16./3. 1837 über 40 Gulden Darlehn zu des Salomon und Hannchen Goldschmidt

ier,

6) vom 26./8. 1842 über 60 Gulden Darlehn zu Gunsten des Löb Goldschmidt hier,

7) vom 19./2. 1869 über 100 Thlr. Darlehn zu Gunsten des Juda Strauß hier,

8) vom 14/6. 1842 und 21./4. 1846 über 60 Gul⸗ den und 200 Gulden Darlehn zu Gunsten des Georg Anton B1 zu Hanau,

9) vom 28./1. 1851 über 800 Gulden Darlehn zu Gunsten des Bäckers Carl Reuswig hier,

10) vom 27./8. 1844 und 26/1. 1847 über 725 Gulden und 325 Gulden Darlehn zu Gunsten des Löb Goldschmidt hier,

11) a. vom 21./11. 1828, b. vom 13./12. 1836,

Abtheilung 9.

[17573]

In dem auf Antrag der Wittwe des Landmanns Friedrich Jüchter, Anna Sophie, geb. Strodthoff, in Ganderkesee eröffneten Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung des auf den Namen „Friedrich Jüchter“ eröffneten Einlegebuchs der Sparkasse in Bremen Nr. 8061 ist durch Ausschluß⸗ urtheil des hiesigen Amtsgerichts vom heutigen Tage das erwähnte Sparkassenbuch für kraftlos erklärt.

Bremen, den 16. Juni 1890. 1

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: C. Viohl.

[17324] Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 4. Juni d. J sind;: 1) Die am 24. April 1817 von Christoph Schult⸗ heis und Frau, Anna Maria, geb. Krick, von Schlier⸗ bach zu Gunsten des Fräuleins Luise von Schelm in Büdingen errichtete Hypothek über 100 Gulden, 2), die am 12. März 1821 von Jacob 9 schneider jun. und Frau, Maria Elisabeth, ge Kosbu, von Streitberg zu Gunsten des Kanzlei⸗ Advocaten Bechtel zu Meerholz errichtete Hypothek über 200 Gulden, 3) die Urkunde über die am 5. Juli 1867 von Johannes Nagelschmidt I. und Frau, Katharine, geb. ensel, zu Spielberg zu Gunsten des Handelsmanns srael Stern in Lichenroth errichtete Hypothek über 200 Thaler Darlehen für kraftlos und die Löschung der Hypotheken für zulässig erklärt. Wächtersbach, den 4. Juni 1890. 8

8 8J2.

c. vom 17./1. 1837 über a. 375 Gulden, b. 300 Gulden, c. 185 Gulden Darlehn zu Gunsten zu a. des Bierbrauers Philipp Fischer hier, zu b., c. der Wittwe desselben.

12) vom 13./9. 1836 über 100 Gulden Darlehn zu Gunsten des Siegmund Jäckel hier. . ss 13) vom 5./5. 1831 über 300 Gulden Darlehn zu Gunsten der Wittwe des Gastwirths Wilhelm Dick⸗ hardt und ihrer Kinder hier,

14) vom 5./9. 1837 über 875 Gulden Darlehn zu Gunsten des Gastwirths Jonas Bauscher hier, 15) vom 6./4. 1830 über 900 Gulden Darlehn zu Gunsten des Philipp Haueisen in Hanau,

16) vom 14./12. 1847 und 31./3. 1854 über 825 Gulden und 300 Gulden Darlehn zu Gunsten des Metzgers Gottfried Gottschalk zu Gelnhausen,

17) vom 2/9. 1862 über 300 Gulden Darlehn zu Gunsten des Peter Hoin III. hier,

18) vom 3,/2. 1821 über 400 Gulden Darlehn

zu Gunsten des Philipp Müller zu Hanau, später

zu Gelnhausen,

19) vom 21./2. 1837 über 1900 Gulden Darlehn

zu Gunsten der Wittwe des Pfarrers Walter Marie,

geb. Häuser, in Hanau,

20) vom 9./4. 1858 über 400 Thlr. Darlehn zu

Gunsten des Apothekers Eduard Hopfer de l'Orme

zu Hanau.

21) vom 30./8. 1824 über 200 Gulden Darlehn

zu Gunsten des Regierungsraths Ruth zu Hanau,

sind durch Ausschlußurtheil vom 12. Juni 1890

für kraftlos erklärt worden.

Langenselbold, den 12. Juni 1890. Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht. nnig m.

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Keiner. 3

Durch Urtheile des unterzeichneten Gerichts von

a. die Hypothekenurkunde über 10 Thlr. mütter⸗ liches Erbtbeil und die Aufenthaltsberechtigung bei

13. April 1840 für Friedrich August Nesse zu Auden⸗ des dem Besitzer

Bekanntmachung. 1

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