Drag. Regt. Nr. 20, versetzt.
übergetreten.
zum Pr. Lt.,
Nr. 50, Krause II., Hauptmann und Compagnie Chef vom Inf.⸗Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ost⸗ preuß.) Nr. 43, ein Patent ihrer Charge verliehen. Hardt, Pr. Lt. à la suite des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49, kommandirt als Adiut. bei der 3. Inf. Brig, unt r Einrangirung in das genannte Regt., Schmundt,. Pr. Lt. à la suite des Füs. Regts. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, kommandirt als Adjut. bei der 4. Inf. Brtg., unter Einrangirung in das gen. Regt., Hoebel, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. König Friedrich II. (3. Ostpreuß) Nr. 4, komman⸗ dirt als Adjut bei der 20. Inf. Brig, unter Emrangirung in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Rintelen, Pr. Lt. à la suite des 3. Posenschen Inf. Regts. Nr. 58, kommandirt als Adjut. bei der 28. Inf. Brig., unter Einrangirung in das genannte Regt., v. Randow, Pr. Lt. à la suite des 3. Bad. Inf. Regts. Nr. 111, kommandirt als Adjut. bei der 57. Inf. Brig, unter Wiedereinrangirung in das genannte Regt, v. Borcke, Pr. Lt. à la suite des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, kommandirt als Adjut. bei der 65 Inf. Brig., unter Einrangirung in das Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß) Nr. 33, Frank, Pr. Lt. à la suite des 3. Bad. Inf. Regts. Nr 111, kommandirt als Adiut. bei der 66 Inf. Brig., Rehbachl., Pr. Lt à la suite des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, kommandirt als Adjut. bei der 71. Inf. Brig, dieser unter Wiedereinrangirung in das genannte Regt, sämmtlich unter Belassung in ihrem Kommando, zu überzähl. Hauptleuten befördert. Schob, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Roos II, Pr. Lr. vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, beide kommandirt als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, unter Belassung bei dieser Anstalt, in das Kadetten⸗Corps, Graf v. Schwerin, Second Lieutenant vom 4. Magdeburg. Infanterie⸗Regiment Nr. 67, in das Infanterie⸗ Regiment Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfälisches) Nr. 55, Arendt, Sec. Lt. vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50 versetzt. Schultz, Major vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, kommandirt als Adjut. bei der Gen. Insp. der Fuß⸗Art., zum Mitgliede der Studienkommission für die Kriegsschulen ernannt. v. Kunowski, Seec Lt. vom Gren. Regt. König Wilbelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, v Sydow II, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg) Nr. 12, als Erzieher zur Haupt⸗Kadettenanstalt kommandirt. Hucke, Sec. Lt. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Kulm und unter Beförderung zum Pr. Lt, à la suite des Regts. gestellt. Mecke, Pr. Lt. vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, vnter Belassung in seinem Kommano als Er⸗ zieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, à la suite des Regls. gestellt. Schimmelfennig, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Sponeck, Major vom Ostpreuß. Drag. Regt. Nr. 10, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei dem General⸗Kommando des V. Armee⸗Corps, als etats⸗ mäßiger Stabsoffizier in das 2. Leib⸗Husaren⸗Regtment Kaiserin Nr. 2 versetzt. Frhr. v. Fritsch, Rittm. und Escadr. Cbef vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, als Adjut. zum Gen. Kommando des V. Armee⸗Corps kommandirt. v. Arnstedt, Rittm. und Escadr. Chef vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, in das 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, Frhr. Gayling v. Altheim, Rittm. und Escadr. Chef vom Garde⸗Kür. Regt., in das 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, Graf v Einsiedel, Rittm. und Escadr. Chef vom 1. Bad. Leib⸗ Drag. Regt. Nr. 20, in das Garde⸗Kür. Regt., Frhr. v. d. Recke v. d. Horst, Rittm. à la suite des 2. Garde⸗Drag. Regte., unter Entbindung von dem Kommando als Arjutant bei der 3. Kav. Brig, als Escadr. Chef in das 1. Bad. Leib⸗ . v. Bredow, Pr. Lt à la suite des Hus. Regts. ron Schill (1. Schles.) Nr. 4, in seinem Kommondo als Adjut. von der Insp. des Militär⸗Vererinärwesens, zur 3. Kav. Brig. v. Winterfeld, Pr. Lt. vom Drag. Regt. von Wedell (Pomm.) Nr. 11, als Adjut, zur Insp. des Millitär⸗
V V
Veterinärwesens kommandirt. v. Bülow, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Fürst Blucher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, unter Beförderung in das Drag. Regt. von Wedell (Pomm) Nr. 11. versetzt. Graf von Haugwitz, Major und Eecadrons⸗ Chef vom Kürassier⸗Regiment Herzog Friedrich Eugen ron Württemberg (Westpreußischen) Nr. 5, dem Regiment aggregirt. v. Oertzen, Rittm. aggreg. dem Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, als Escadr. Chef in das Kür Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß.) Nr. b einrangirt. v. Eck, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, kom⸗ mandirt bei der Botschaft in Madrid, unter Belassung in diesem Kommando, in das 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, v. Bonin, Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, in das Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posenschen) Nr. 10, versetzt. Boeter, Second⸗Lieut, vom 2. Westfälischen Husaren⸗Regiment Nr. 11, zum Pr. Lt., Freiherr v. Wechmar, Pr. Lt. à la suite des Schles⸗ wig⸗Holstein. Drag. Regts Nr. 13 und kommandirt als Adjut. bei der 25. Kav. Brig. (Großherzogl. Hess.), Graf v. Brockdorff⸗ Ahlefeldt, Pr. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, zu überzähl. Rittmeistern befördert. v. Boddien, Pr. Lt. vom Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, dem Regt., unter Be⸗ förderung zum Rittm, aggregirt. v. Glasenapp, Pr. Lt. vom Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, zum überzähl. Rittm., v. Wentzky u. Petersheyde, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Dorff, Sec. Lt. vom 1. Hannov. Drag, Regt. Nr. 9, zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Wilhelmp, überzähl. Rittm. vom 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, ein Patent seiner Charge verliehen. Haniel, charakteris. Rittm. à la suite des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7 und kommandirt als Adjut. bei der 19. Kar. Brig, v. Winterfeld, charakteris. Rittm. à la suite des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7 und kommandirt als Adjut. bei der 30. Kav. Brig, unter vorläufiger Belassung in ihrem Kommande, zu überzähl. Rittmeistern, Schrötter, Pr. Lö. und 2. Depotoffizier vom Train⸗Depot des VI Armee⸗Corps, zum Hauptm., Richter, Hauptm. à la suite des Thüring. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 19 und Mitglied der Arkillerie⸗Prüfungskommission, zum überzähl. Major, Clemens, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Clausewitz (Oberschles) Nr. 21, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Assistent bei der Art. Prüfungskommission, zum über⸗ zähl. Hauptm. befördert. Weiße, Pr. Lt. à la suite des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, v. Laue, Sec. Lt. à la suite des Holstein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 24, unter Belassung in dem Verhältniß als Direktions⸗Assistenten bei den techn. Instituten der Art., ersterer zum Fuß⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, letzterer zum Nieder⸗ schles. Fuß⸗Art Regt. Nr. 5, à la suite derselben versetzt. von Hassell, Major à la svite des Leib⸗Gren. Regts, König Friedrich Wilbelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8 und Eisenbahn⸗ Kommissar, kom mandirt bei der Linien⸗Kommission in Sachsenhausen, unter Belassung à la suite des gedachten Regts., zum Eifenbahn⸗ Linien⸗Kommissar in Berlin, Kloht, Hauptm. und Comp. Chef rom Inf. Regt Herzog Karl von Mechlenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, unter Beförderung zumim Major und Stellung à la suite des Regiments, zum Eisenbahn⸗Kommissar er⸗ nannt. Graf von Westarp 1. Pr. Li. vom 1. Thüring. Inf. Regt, Nr. 31, unter Pesörderung zum Haupim und Comp. Cbef, in das Int, Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelit (6. Ostpr.) Nr. 43 versetzt. Graf v. Bernstorff, Secc. Lt. vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 31, kommandirt bei der Unteroff. Schule in Marien⸗ werder, zum Pr. Lt. befördert. Bialonski, Major und Bats. Commandeur vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite det Regts., zum 1. Art. Offizier rom Platz in Mainz ernannt. Lorernz, Major und ctatsmaß. Stabsoffizier vom F ⸗ß⸗Art Regt. von Linger (Ofprer f.) Nr. 1, als Bats Commandeur in das Fuß⸗Art. Regt. Pr. 10, Stamm, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, unter Beförderung zum Major, als etotsmäß. Stabs⸗ offitier in das Fuß⸗Art. Pegt von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Roell, Pr. Lt. rem Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Leförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, versetzt. Philipp, Sec. Lt. vom
KFuß⸗Art. Regt. von Linger, (Ostpreuß) Nr. 1, zum Pr. Lt, vor⸗ läufig ohne Patent, befördert. Bauer, Major und Bats. Com⸗ mandenr vom Fuß⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg) Nr 4, unter Stellung à la suite des Regts, als Lebrer zur Schießschule der Fuß⸗Art. Ohm, Hauptm. Und Komp Chef vom Fuß⸗Art. Regt. General⸗Feidzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg) Nr. 4, Sager, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art Regt. von Hindersin (Pomm) Nr. 2, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp Chef, vorläufig ohne Patent, in das Fuß⸗Art. Regt. General⸗ Feldjeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, versetzt. Kaphengst, Sec. Lt. von demselben Regt., zum überzähl Pr. Lt. befördert. Müller, Hauptm à la suite des Fuß Art. Regts Nr. 11, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei dem Kriegs⸗Ministerium, ein Patent sein Charge rerliehen. Schleusner, Feuerwerks⸗Lt. vom Art. Depot in Erfurt, zum Feuer⸗ werks⸗Pr. Lt., Gundelach, Sec. Lt. von der 2. Ing. Insvp., zum Pr. Lt. befördert. Brandt, Hauptmann von der 3. Ing. Insp, als Comp. Chef in das Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Chambeau, Oberst⸗Lt. von der 4. Ing. Insp., unter Entbindung von der Stellung als Ing. Offizier vom Platz in Rastatt, in die 2. Ing Insp. versetzt. Neumann, Major von der 4. Ing. Insp., zum Ing. Offizier vom Platz in Rastatt ernannt. Piper, Premier⸗Lieutenant vom Pommerschen Pionier⸗Bataillon Nr. 2, in die 2. Ing. Insy., Glogau, Hauptm. und Comp. Chef vom Pion. Bat von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, in die 3. Ing. Insp., Gronen, Hauptm. vom Niederschles. Pion. Bat Nr. 5, unter Ent⸗ bindung von der Stellung als Mitglied des Ing. Comités, in die 2. Ing. Insp, Sperling, Lebmann, Sec. Lts. vom Pion. Bat. Nr. 15, in das Eisenbahn⸗Regt. Nr 1, Neumann, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, Seebohm, Sec. Lt. vom Magdeburg. Pion. Bat. Nr. 4, in das Eisenbahn⸗Regt. Nr. 2, versetzt. v. Gotsch, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, komman⸗ dirt zur Dienstleistung bei dem Bekleicungsamt des V. Armee Corps, unter Stellung zur Disp. mit Pension und der Regts. Uniform, zum Mitgliede des Bekieidungsamts des V. Armee⸗Corps, Ihssen, Hauptm. vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. West⸗ preuß.) Nr. 6, zum Comp. Chef ernannt. v. Goldenberg, Hauptm zur Disp., früher Pr. Lt. im jetzigen Inf. Regt. von Horn (3. Rhein) Nr. 29, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei dem Bekleidungsamt des XI. Armee⸗Corps, ein Patent seiner Charge verliehen und mit der zum Tragen der Uniform des genannten Regts., zum Mitgliede des Bekleidungsamts des XI. Armee⸗Corps ernannt. Schulz, Hauptm. vom Festungsgefängniß in Köln, zum Vorstand des Festungsgefäng⸗ nisses in Wesel ernannt. Blümner, Pr. Lt. vom Festungsgefängniß in Köln, zum Hauptm. befördert. Dorndorf, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4 Westfäl.) Nr. 17, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei dem Festungsgefängniß in Wesel, zu diesem Festungsgefängniß versetzt. Schiffer, Pr. Lt. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Köln kommandirt. v. Friedrichs, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, zum Pr. Lt. befördert. Neues Palais, 17. Juni. Prinz Adolf zu Schaum⸗ burg⸗Lippe Durchlaucht, Pr. Lt. à la suite des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, unter Belafsung à la suite des Westfäl. Jäger⸗Bats. Nr. 7, in welchem Verhältniß er den Dienst⸗ titel „Hauptmann“ führt, zum Rittm. befördert. Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 14. Juni. Krüger, Hauptm. vom 1. Aufgebot des Garde⸗Füs Landw. Regts., der Carakter als Major verliehen. Frhr. v. Reischach. Pr. Lt. von der Res. des Regts. der Gardes du Corps, zum Rittm., v. Dewitz, Sec. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, zum Pr. Lt.,, befördert. v. Witzleben, Sec. Lt. a. D. im Landw. Bezirk Görlitz, bisher von der Res. des 8. Königl. Sächs. Iaf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, in der preuß. Armee, und zwar mit einem Patent vom 18. November 1889 als Sec. Lt. der Res. des 1. Garde⸗Regts. z. F., angestellt. Ziedrich, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, zum Hauptmann, Reck, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, zum Pr. Lt., engel, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Köslin, zum Rittm., Jordan, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Nobbe, Sec. Lt., von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stargard, Neumann, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, v. d. Beck, Sec. Lt. von der Res. des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Rühl, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bez. Küstrin, zu Pr. Lts., Elstermann v. Elster gen. v. Streit, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow, zum Hauptm., Pollack, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Berlin, Drucker, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II Berlin, Steinbach II., Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebot des Landw. Bez. Küstrin, Platz, Béringuier, Sec. Lts. von der Reserve des Brandenburg. Train⸗Bats. Nr. 3, zu Pr. 2ts, Bergmann, Pr. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, zum Hauptm., Gabler, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg, zum Pr. Lt., befördert. Frhr. v. d. Goltz, Sec, Lt. a. D., zuletzt von der Feld⸗Artillerie des damaligen 1. Bataillons (Aschersleben) 2. Magdeburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 27, in der Armee, und zwar als Second⸗Lieutenant mit einem Patent vom 3. November 1876 bei der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aschersleben, wiederangestellt. Pilling I., v. Schmude, Sec. Lts. von der Res., des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, v. Oertzen, Sec. Lt. von der Res. des Drag Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, Held, Frhr. v. Magnus, Sec, Lts. von der Kav. 1. Aufgebots. des Landw. Bezirks Görlitz, Müller, Oppen, Sec. Lts. von der Kav. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Sprottau, zu Pr. Lts., Schoenborn, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Freistadt, zum Rittm., Seidel, Grusch⸗ witz I, Sec. Lts. von der Kav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Reich, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, Werner, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Skaletz, Sec. Lt. von der Res. des 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62, zu Pr. Lts., Leitlof, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rybnik, zum Rittmeister, Braune, Pr. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Ratibor, zum Hauptmann, Wilkens, Sec. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des⸗ selben Landw. Bezirks, zum Pr. Lt. befördert. v. Kryger, Sec. Lt. von der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9, als Res. Offizier zum Hus. Regt. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6 versetzt. Bünte, Pr. Lr. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Düsseldorf, zum Hauptm., Kauert, Sec. Lt. von der Res. des Königs⸗Ulanen⸗ Regts. (1. Hann.) Nr. 13, Köhr, Schäfer, Siebert, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufg. des Landw. Bez. Barmen, zu Pr. Lts. befördert. Buchholtz, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Feld⸗Art. des damaligen 1. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 24. September 1879 bei der Landw. Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kobleng, wiederangestellt, Knudsgaard, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Flensburg, zum Hauptm., Hirsch⸗ berg, Sec. Lt. von der Reserve des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Bütemeister, Sec. Lt. von der Res. des 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26, zu Pr. Lts. befördert. Klävemann, Bachof, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bremen, ein Patent threr Charge verliehen. Boelling, Sec. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. West⸗ sälischen) Nr. 55, Jacobi, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, Wiefel, Jahns, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Hildesheim, zu Premier⸗ Lientenents, Demmler, Rose, Pr. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Lüneburg, Rühland, Pr. Lt. von der
Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braunschweig zu Haupt⸗
Erlaubniß
der
leuten, Schmidt, Sec Lt. von der Ref. des 2. Hannov. Feld⸗Art. Regte. Nr. 26, Denicke, Sec. Lü. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lüneburg, Trummler, Sec. Lt. von der Feld⸗ Art 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Celle, Pattenhausen, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1 Aufgebots des Landw. Bezirks I Braun⸗ schweig, Rhenius, Bertelsmann I. Sec. 2ts. von der Res. des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennemwitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Borggreve, Sec Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden zu Pr. Lts., Burchardi, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II Kassel, v. Jordan,
Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, Feder, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, zum Pr. Lt, Geiler, Pr. Lt. von der
zu Hauptleuten, Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, zum Hauptm, befördert.
Zeitschel, Dützmann, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des ilspach, Pr.
Landw. Bezirks Mülhausen i. E., zu Hauptleuten, Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, zum Rittm., Jentsch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Saargemünd, zum Hauptm, Findeisen, Ende, See. Lts. von der Inf 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, zu Pr. Lts, Mrozek, Sec. Li. von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Dieskau, (Schles.) Nr. 6, Oetelshofen, Sec. Lt. von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10, Boehm, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, Reisiger, Sec. Lt. von der Fuß⸗ Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Breslau, Jerusalem, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, zu Pr. Lts., Stocker, Pr. Lr. von der Fuß⸗Ar tillerie 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Freiburg, zum Hauptmann, Ungefug, Second⸗Lieutenant von der Garde⸗Landwehr⸗Fuß⸗ Art 1. Aufgebots, zum Pr. Lt., befördert. Gramm, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Garde⸗Landw. Fuß⸗Art. 2. Aufgebots, in der Armee, und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 13. Mai 1889 bei der 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stralsund, wieder⸗ angestellt.
br Fievsbewillizunhen Im aktiven Heere. Neues Palais, 14. Juni. Albrecht, Major aggregirt dem Gre⸗ nadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreußi⸗ schen) Nr. 3, mit Pension und der Uniform des Infanterie⸗ Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, v. Oertzen, Pr. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ost⸗ preußischen) Nr. 1, als Hauptm. mit Pension, Giersch, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. v. Gund⸗ lach, Second⸗Lieutenant vom 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiment Nr. 9, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. über⸗ getreten. Ottow, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag Regt. von Arnim (2. Brandenburg) Nr. 12, mit Pension und der Uniform des Schleswig⸗Holstein. Drag. Regts. Nr. 13, der Abschied bewilligt. v. Oertzen, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. v. Schrader. Major vom Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, in Genehmigung leines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Uniform des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 zur Disp. gestellt. v. d. Groeben, Oberst z. D., zuletzt Oberst⸗Lt. und Commandeur des jetzigen Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß.) Nr. 5, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts., mit seiner Pension, von Voigt, Oberst⸗Lieutenant z. D., zuletzt Commandesur des Landw. Bezirks Kalau, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 6. Brandenburgischen Infanterie⸗ Regts. Nr. 52, v. Adelebsen, Major aggreg. dem Kür. Regt. von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7, mit Pension, der Aussicht auf An⸗ stellung in der Gendarmerie und der Regts. Uniform, v. Rohr, Pr. Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Gera, mit seiner Pension, der Abschied be⸗ willigt. Fritze, Major vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, mit Pension und der Uniform des 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 95, Landvoigt, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom In⸗ fanterie⸗Regiment Graf Kirchbach (1. Niederschlesischen) Nr. 46, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Jerin, Major und etats⸗ mäßiger Stabsoffiz. vom 2. Leib⸗Hus. Regt. Kaiserin Nr. 2, als Oberst⸗Lt. mit Pension und der Regts. Uniform, v. Rauch, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, als Pr. Lt. mit Pension, Liepe, Rittmeister und Comp. Chef vom Niederschles. Train⸗Bataillon Nr. 5, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Siegert, Sec. Lt. vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Regts. übergerreten. Viebahn, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, mit Pension, Schröder, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, der Abschied bewilligt. v. Zing⸗ ler II, Gen. Major von der Armee, in Genehmigung seines Ab⸗ schiedsgesuches, als Gen. Lt. mit Pension zur Disp. gestellt. Prinz Wilhelm zu Sachsen⸗Weimar, Herzog zu Sach sen Hoheit, Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, als Rittm. mit der Regts. Uniform, v. Francken, Pr. Lt. von demselben Regt, als Rittm. mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Burck⸗ hardt, Major z. D., unter Wiederertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 4. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 67, von der Stellung als Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Bochum ent⸗ bunden. Hey, Rittm. und Escadr. Chef vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Graf v. Hacke, Second⸗Lieutenant vom Pannov. Husaren⸗ Regiment Nr. 15, ausgeschirden und zu den Reserve⸗Offizieren des Regts. übergetreten. Hoffmann, Hauptm. z. D., von der Stellung als Mitglied des Bekleidungsamts des IX. Armee⸗Corps entbunden. von Matthiessen, Major z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks Schwerin, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Großherzogl. Mecklenb. Gren. Regts. Nr. 89, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückversetzt. Müller, Oberst von der Armee, mit Pension und der Uniform des 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87 der Abschied bewilligt. von Hollink, Mbjor vom 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 109, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Oberst⸗Lt. mit Pension und der Regiments⸗Uniform zur Disp. gestellt. Schmidt, Rittm. u. Escadr. Chef vom 1. Bad. Leib⸗Drag. Regt. Nr. 20, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Alten, Sec. Lt. vom Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts., v. Schulenburg, Sec. Lt. vom Inf. Regt Nr. 144, aus⸗ geschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots über⸗ getreten. v. Mauntz, Major vom Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, mit Pension und der Uniform des 3. Garde⸗ Regiments zu Fuß, Graf Bnin⸗Buinski, Rittmeister und Escadron⸗Chef vom Ulanen⸗Regiment von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, als Major mit Pension und der Regiments⸗Uniform, Oblenschlaeger, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst und der Uniform des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, der Abschied bewilligt. Kunz, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Jäger⸗Bats. Nr. 8, von dem Kommando zur Dienstleistung bei diesem Bat. entbunden. v. Stechow, Sec. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, Behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. ausgeschieden. v. Wedelstaedt, Oberst⸗Lt. à la suite des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 und Eisenbahn⸗Linien⸗ Kommissar in Berlin, mit Pension und seiner besher. Uniform, Luckfiel, Feuerwerks⸗Pr. Lt. vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, als Feuerwerks⸗Hauptm. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Uniform, v. Duis burg, Major und Vorstand des Festungsgefängnisses in Wesel, mit Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, der Abschied bewilligt.
1” 1 4 I Kaiserliche Marine.
tages.
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Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 14. Juni. Keppler, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw. Regts., Wittneben, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 3. Garde⸗Landw. Regts., Loeper, Sec Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Graf Finck v. Finckenstein, Sec. Lt. von der Res. des 2. Garde⸗Drag. Regts., v. Bredow, Sec. Lt. von der Garde⸗ Landw. Kav. 2. Aufgebots, Neumann, Sec. Lt. von der Garde⸗ Landw. Feld⸗Artillerie 2. Aufgebots, Zarnikow, Sec. Lieut. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Braunsberg, Gaede, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow, mit seiner bisher. Uniform, Wenk, Hauptm. von der Juf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Berlin, mit seiner bisher. Uniform, Frhr v. Hohenastenberg gen. Wigandt, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Mühlke, Hempel, Sec. Lis. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Hilliges, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stendal, Fischer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aschersleben, Köhne, Second⸗Lieutenant von der Kavallerie 2. Aufgebots des⸗ selben Landwehr⸗Bezirks, der Abschied bewilligt. Freiherr von Gleichen⸗Rußwurm, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Dessau, Eberhardt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Sondershausen, Heyner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg, Stöhr, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Meinicke, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Sondershausen, Löwenberg, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glogau, Schmerl, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rawitsch, von Debschitz, Rittmeister von der Res. des Hus. Regiments Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6, mit seiner bis⸗ herigen Uniform, Bojanowski, Sec Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Neisse, Mensing, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülhrim a. d Ruhr, Kloz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Splittgerber, Sec. Lt. von der Inf. 2. Autgebots des Landw. Bezirks Hagen, Irmler, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Düsseldorf, Pühmeyer, Second⸗Lieutenant von der Infanterie 2. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Barmen, Braschoß, Pr. Lt. von der Kavallerie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bonn, Vorster, Pr. Lt. von der Kav. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Neuß, Peiffer, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, Strauß, Pr. Lr. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Saarlouis, Geyer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, v. Schack, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, als Rittm., unter Wiederertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Ulrich, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufg. des Landw. Bezirks Flensburg, Schlueter, Sec. Lf. von der Feld⸗Art. 2. Aufgeb. des Landw Bezirks Wismar, Behrend, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, Freydanck, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Celle, Kayser, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Jahn, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Braunschweig, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Klasen, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Aurich, Heynisch, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meiningen, Dietz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Beztrks Gießen, Riese, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M, diesem unter Wiederertheilung der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Hanser, Hütten⸗ müller, Pr. Lts. von der Inf. des 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heiderberg, Schultze, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bruchsal, Amersbach, Muller, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Fischer, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des andw. Bezirks Donaueschingen, diesem mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Sayer, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Koch, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, Frhr. v. Stumm, Rittm. von der Res. des Hannov. Hus Regts. Nr. 15, als Major mit seiner bisher. Uniform, Kirsten, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Metz, Freyer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, Elwenspoek, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Lübbe, Sec. Lt. von der Res. des Greosßherzogl. Mecklenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 14, Bauermeister, Pr. Lt von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, Mecke, Pr. Lt. von der viest. 2. Aufgebots der Eisenbahn⸗Brig., der Abschied bewilligt.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Neues Palais, 14. Juni. Frhr. v. Schrötter, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine⸗Inf. ausgeschieden. Frhr. v. Ende, charakteris. Hauptm. vom 2. See⸗Bat., unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 1. See⸗Bat. versetzt. Transfeldt, Sec. Lt. vom 1. See⸗ Bat., zum Pr. Lt. befördert. v. Stechow, Sec. Lt., bisher im 5. Rhein Inf. Regt. Nr. 65, in der Marine⸗Inf., und zwar bei dem 1. See⸗Bat,, angestellt.
Neues Palais, 17. Juni. Schwartzkopff, Lt. zur See, zum Kapitän⸗Lt., unter Vorbehalt der Patentirung, Hopmann, Ritter v. Mann⸗Tiechler, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, befördert. Knopf, Pr. Lt. vom 1. See⸗Bat., unter Entbindung von der Stellung als Adjutant bei dem Kommando der Marine⸗ station der Ostsee, zum Adjutanten der Inspekt. der Marine⸗Inf., Frhr. v. Wangenheim, Premier⸗Lieutenant vom 2. See⸗Bat., unter gleichzeitiger Versetzung in das 1. See⸗Bat., zum Adjut. bei dem Kommando der Marinestation der Ostsee, ernannt. Ludendorff, Pr. Lt. vom 1. See⸗Bat, in das 2. See⸗Bat. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Leithäuser, Unter⸗Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots, der nachgesuchte Abschied bewilligt.
Parlamentarische Nachrichten. Schlußbericht der gestrigen (22.) Sitzung des Reichs⸗ Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Gewerbegerichte, bei §. 72 und dem 3. Absatz des §. 12. 3
Nach den Abgg. Biehl und Eberty nimmt das Wort
Abg. von Cuny: Ich stehe dieser Frage völlig un⸗ befangen gegenüber ohne Animofität weder für noch gegen die Innungen. Ich würde mich freuen, wenn sich die Innungen als solche entwickeln, aber ein Umstand wiegt für mich sehr schwer. Die Gewerbegerichtsbarkeit nach diesem Gesetz ermög⸗ licht es, für alle Sachen bis 100 ℳ eine schnelle und end⸗ gültige Entscheidung zu erlangen, aber die Entschei⸗ dungen der Innungsgerichte kann jeder Theil illu⸗ sorisch machen, indem er die Sache vor das Amts⸗ gericht bringt. Die Gewerbegerichte entsprechen dem⸗ nach mehr den Interessen der Sachen und Personen. Ich stimme deshalb für den Antrag Auer, der den Grundsatz auf⸗ stellt, daß, sobald ein Gewerbegericht errichtet ist, die Zu⸗ ständigkeit des Innungs⸗Schiedsgerichts ausgeschlossen wird. Das ist aber meine persönliche Stellung, durch welche ich die Mitglieder meiner Fraktion nicht engagire. Vor Allem müssen wir einen klaren, bestimmten Rechtszustand schaffen, und den schaffen wir durch die Kommissionsfassung nicht. Dadurch entständen zwei Zuständigkeiten neben einander für Personen derselben sozialen und wirthschaftlichen Stellung und
merer das erste ihnen gemachte
Sachen derselben Art. Es würde ein fortwährendes Schwanken eintreten, je nachdem der Geselle heute bei einem Innungs⸗ meister und morgen bei einem nicht zu einer Innung ge⸗ hörenden Meister arbeitet.
Die Abgg. von Massow, von Heereman und Merbach be⸗ antragen den Schluß der Diskussion.
Abg. Meyer (Berlin): Dieser Paragraph ist der wichtigste des ganzen Gesetzes. Ueber diesen bemerkenswerthen Schlußantrag beantrage ich die namentliche Abstimmung.
Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird genügend unterstützt.
An der Abstimmung betheiligen sich 236 Mitglieder, von denen 112 mit Ja, 124 mit Nein stimmen. Der Schluß⸗ antrag ist also abgelehnt. Gegen denselben stimmen die Sozialdemokraten, Volkspartei, Freisinnigen, Nationalliberalen und Polen.
Abg. Auer: Es handelt sich bei diesem Paragraphen nicht, wie der Abg. Biehl meint, um die Uebernahme einer Pflicht Seitens der Innungen, sondern, wie in dem Kom⸗ missionsbericht ausdrücklich gesagt ist, um eine besondere Stützung der Innungen. Die Hauptsache ist also nicht das Gewerbegericht, sondern eine Kräftigung der Innungen. Die Innungen haben sich aber bisher keineswegs so bewährt, um ihnen neue 7 3 zu geben; und nach ihrer bisherigen Thätigkeit sind sie durchaus nicht geeignet, den Zweck der Vorlage, den Frieden zwischen Arbeitern und Unternehmern zu fördern, zu erfüllen. Gerade die Innungen lehnen es prinzipiell und konsequent ab, mit den Gesellen über diese oder jene auf den Arbeitsvertrag bezüglichen Fragen zu ver⸗ handeln. Die Innungsmeister wollen die Herren und nichts als die Herren sein. Die Innungen sind nichts als ein viel⸗ köpfiger König Stumm. Es gilt bei den Innungen schon als eine unberechtigte Anmaßung der Arbeiter, wenn sie von ihrem Koalitionsrecht Gebrauch machen. Von Lohnkommissionen, Fachvereinen oder sonstigen Vertretungen der Arbeiter wollen die Innungen nichts wissen. Nur der Innungsausschuß ist es, mit dem sie verhandeln wollen; wie der aber zusammen⸗ gesetzt ist, wissen wir. Es ist auch offenkundig, daß gerade bei den Arbeitern ein starker Widerwille gegen den Innungs⸗ ausschuß besteht. Den Mitgliedern des Innungsausschusses haben nur die Meister selber zur Mitgliedschaft verholfen; die Arbeiter selbst haben sich fast überall geweigert, die Wahlen zu den Innungsausschüssen vorzunehmen. Der Abg. Biehl sprach von dem Mißtrauen gegen die Arbeiter. Die Art und Weise, wie er hier aufgetreten ist, zeigt, daß er ebenfalls von Mißtrauen angekränkelt ist, und kein Mensch könnte glauben, daß er als Schiedsrichter die reine Unparteilichkeit sein wird. — Daß die strikenden Tischler in Hamburg den Meistern die Bedingung gestellt, aus dem Innungsverband auszutreten, ist richtig. Dafür aber, daß die Gesellen auch von den Meistern die ehrenwörtliche Verpflichtung verlangt hätten, während der Mittagszeit die Arbeitsräume nicht zu betreten, ist niemals ein Beweis erbracht worden. Durch die erste Forderung schon hat sich aber der Hamburger Senat veranlaßt gesehen, das Versammlungs⸗ und Vereinigungs⸗ recht der Tischler aufzuheben. Wo aber die Arbeiter von den Unternehmern gezwungen werden, aus Fachvereinen auszu⸗ treten, da hält sich niemals Jemand darüber auf. Der Anlaß zum Arbeiterausstand in Hamburg ist es gerade gewesen, daß man verlangt hat, die Arbeiter sollten aus den Fachvereinen hinausgehen. Den Schlächtern haben die Meister jetzt die gleiche Bedingung gestellt; die Unternehmer können eben machen, was sie wollen; das sind die Stützen des Staats. Wenn aber die Arbeiter sich zusammenthun und ähnliche Forderungen stellen, da findet sich sofort die Polizei ein, um sie zu bändigen. Der Chef der Hamburger Polizei, Hachmann, der übrigens nichts weniger als arbeiterfreundlich ist, was vielleicht damit zusammenhängt, daß er ein alter Nationalliberaler ist, kam übrigens in Folge des Aufsehens, das die Auflösung des Tischlervereins in Hamburg machte, zu der Ansicht, daß die Polizei doch zu einseitig vorgegangen sei, und stellte einen Vergleich zwischen den Unternehmern und den Tischlern in dem Ausstande her. Auch die Bedingung, daß die Meister keiner Innung angebvören sollen, haben die Gesellen fallen lassen. Gleichwohl haben die Meister die übrigen eingegangenen Ver⸗ pflichtungen nicht gehalten, und so waren die Arbeiter wiederum zum Strike gezwungen. Dies über den Arbeiter⸗ strike in Hamburg. Der Abg. Biehl hat dann die Möglich⸗ keit berührt, daß das Kapital auswandern könnte. Wenn es nach uns gegangen wäre, wäre in diesem Jahre nicht ein einziger Strike zum Ausbruch gekommen. Soviel Einsicht in die Geschäftslage haben wir, daß wir zu Zeiten, wo wir den Unternehmern keinen größeren Gefallen thun könnten, als sie zur Einschränkung der Produktion zu zwingen, keinen Strike veranlassen. Wenn trotz unseres Abrathens vielfach Strikes eingetreten sind, so hat dies darin seinen Grund, daß man den Arbeitern mit allen Mitteln die Vereinigung erschwert und, sobald sie sich zusammenthun, die Koalitionen zerstört. Dadurch werden immer neue, weniger bekannte junge Leute an die Spitze gedrängt, welche unbesonnene Strikes in Scene setzen, von denen man gleich vom ersten Tage ab sagen kann, sie werden und müssen in das Wasser fallen. Hr. Biehl hat den Hafnerstrike in München als frivol bezeichnet. Es ist richtig, daß diese Töpfer einen verhältnißmäßig guten Lohn verdienen, der zwischen 5 — 7 ½ ℳ täglich wechselt. Das Töpfergewerbe aber als Baugewerbe ist ein Saisongeschäft, und die anscheinend hohen Löhne während der Saison müssen auf die 52 Wochen des Jahres vertheilt werden. Bei Akkordarbeit kann es allerdings ein Töpfer sogar bis zu 60 ℳ wöchentlich bringen; jeder Arbeitgeber ist eben nicht so schlau, wie der Kollege Biehl, der sich allerdings wohl hütet, daß seine Arbeiter zu viel verdienen. Das sind aber Aus⸗ nahmen. Nun wird gesagt, daß die Töpfer zwei Tage in der Woche blau machen. Die Töpfer sind deswegen häufig ge⸗ nöthigt, auszusetzen, weil es an Arbeitsmaterial fehlt und sie von den übrigen Handwerkern, Tischlern, Putzern u. s. w. abhängig sind. Dadurch kommen mehr blaue Tage heraus, als den Arbeitern selbst genehm ist. Wer übrigens in München vertragswidrig blau macht, wird nach bayerischem Gesetz von der Polizei arretirt. Wenn die Blauen Hrn. Biehl zu viel sind, mag er sich also an die Münchener Polizei wenden. Alle diese Dinge müssen um deswillen hier aus⸗ führlicher erörtert werden, weil ihnen auf dem Handwerker⸗ tage, wo sie in die Welt hinausgeschrieen werden, nicht wider⸗ sprochen werden kann. An dem Zimmerstrike in München ist meine Partei absolut unschuldig. Daß er so vollständig ver⸗ unglückt ist, dafür ist eine der Ursachen gerade, daß von unserer Seite gar kein Einfluß auf diese Arbeiter möglich war. Wenn es nach mir gegangen wäre, so hätten die Zim⸗
ebot angenommen. Aber sie
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hofften auf das große Goldschiff, das aus dem Norden kom⸗ men sollte:! Die Leute hatten sich eben in eine Täuschun hineingelebt und standen außerdem unter mangel⸗ hafter Führung. Wer so viel angeklagt hat, wie Hr. Biehl, muß auch gute Rathschläge geben. Er räth, die Hetzer möchten zu Hause bleiben und nicht auf Kosten der Arbeiter herumreisen. Wenn er den Rath nur den eigenen Leuten aus der Innungsagitation geben wollte! Wir Hen es doch wenigstens zu etwas gebracht; die Innungen
ben nichts aufzuweisen als den Bettelsack, mit dem sie bei den Regierungen herumgehen. Gestatten Sie nun, daß ich zu dem Gegenstand der Tagesordnung zurückkehre. Der Kom⸗ missionsantrag würde dem Arbeiter in Wirklichkeit das Wahl⸗ recht nehmen und die Möglichkeit, die Beisitzer sich auszusuchen. In dem Moment, wo ein Geselle bei einem Innungsmeister nicht mehr arbeitet, würde er seine Befähigung, als Beisitzer bei den Innungsschiedsgerichten zu fungiren, verlieren. Es haben also nicht die Innungsgesellen es in der Hand, sich die Beisitzer zu wählen, die sie für geeignet halten, sondern die Innungsmeister haben darüber zu entscheiden, wen sie als Arbeiter beschäftigen wollen oder nicht, und es, ist 100 gegen 1 zu wetten, daß sie jeden ihnen unangenehmen Beisitzer aus dem Lohnverhältnisse entlassen. Tritt ein Unternehmer in eine Innung ein, so ver⸗ lieren damit seine Arbeiter das Recht, zu den gewerblichen Schiedsgerichten zugelassen zu werden oder noch länger darin zu sein. Dieser Zustand ist doch himmelschreiend. Sie sind im Begriff, die Möglichkeit, daß die Arbeiter die Beisitzer selber wählen, abhängig zu machen von dem guten Willen der Unternehmer. Dafür bedanken wir uns, und wenn der Paragraph in dieser Form angenommen würde, so würde meine Partei Mann für Mann, wie ich glaube, gegen die Vorlage stimmen.
Abg. Miquel: Die Kommission erweitert im Gegensatz zu der Regierungsvorlage die Rechte der Innungen, indem sie den Vorbehalt der Rechte der Innungen in Bezug auf die Entscheidung der Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen auch ausdehnt auf die Streitigkeiten der Meister mit ihren Lehrlingen. Nun fragt es sich, vertragen sich die Rechte und
rivilegien der Innungen, wie sie in der Gewerbeordnung vor der Existenz der gewerblichen Schiedsgerichte festgelegt sind, mit diesen neuen gewerblichen Schiedsgerichten? Ich stehe nicht an, zu sagen, daß diejenigen Herren, welche diese Frage be⸗ jahen, den Innungen einen sehr schlechten Dienst erweisen. Auch die Handwerker, nicht bloß die Arbeiter, auf die Hr. Auer hin⸗ gewiesen hat, verlieren jeden Einfluß auf die Zusammensetzung der gewerblichen Schiedsgerichte nach der Vorlage. Das Groß⸗ gewerbe kümmert sich sehr wenig um die Wahlen. Das Be⸗ stehen zweier Kompetenzen nebeneinander muß zum Nachtheile der Arbeiter ausschlagen. Ich bin eventuell für den Antrag Eberty, daß man die Streitigkeiten zwischen Meistern und Lehr⸗ lingen den Innungsschiedsgerichten überläßt, daß man dagegen die Streitigkeiten zwischen Gesellen und Meistern dem Gewerbe⸗ schiedsgericht überträgt. Ich sehe aber doch davon ab, weil die Kompetenz der Gerichte der Innungen in den Entscheidungen zwischen Meistern und Lehrlingen keine definitive ist. Wir, die wir gleiches Recht für Alle wollen, erblicken hierin den größten Schaden für den Gewerbestand selber. Ebenso ge⸗ fährlich ist es, wenn auch die Gesellen bei den Innungsgerichten schließlich auf den Weg der ordentlichen Gerichte verwiesen werden. Einmal liegt schon eine kolossale Verzögerung in einem solchen doppelten Verfahren. Die Arbeiter haben viel mehr Interesse an einer schnellen Entscheidung ihrer
Streitigkeiten, als an einer übermäßig gründlichen und skrupulösen Behandlung derselben. Werden nun dazu noch die Arbeiter je nach den verschiedenen Gerichten differentiell be⸗ handelt, so muß das die größte Unzufriedenheit erregen. noch bin gegen jede derartige unorganische Gesetzgebung, ich bin daher prinzipaliter für die Streichung des Kommissions⸗ beschlusses, event. für den Antrag Eberty und im äußersten Falle für die Regierungsvorlage, obgleich auch diese nicht auf die Dauer wird bestehen können, denn die Innungsgenossen werden selber das Bedürfniß fühlen, in dieser Beziehung zu klareren und geordneteren Verhältnissen zu gelangen.
Abg. Meyer eninh. Wir sind Freunde der freien Innungen, das ergiebt sich einfach aus dem Vereins⸗ und Versammlungsrecht, verlangen aber, daß sie auch nützliche Zwecke verfolgen. Ich finde, daß die Innungen recht wenig leisten. Die Berliner Bäckerinnung hat in ihrem Etat für 1889 für Innungszwecke 8664 ℳ ausgeworfen. Das scheint eine sehr beträchtlich Summe. Für Gehälter sind aber 5330 ℳ und für persönliche Remunerationen 1500 ℳ aus⸗ geworfen. Da kann für Ausgaben auf dem Gebiete des Fach⸗ schulwesens und des Herbergswesens u. s. w. nicht viel übrig bleiben. Dabei sind die Zustände bei der Bäckerinnung nicht die schlechtesten. Die Böttcher haben allerdings für Gehälter nur 495 ℳ aus⸗ gesetzt, aber für eigentliche Innungszwecke haben sie noch erheblich weniger ausgesetzt, nämlich keinen einzigen Pfennig. Die Innungen haben gut und wohlthätig gewirkt, so lange es keine allgemeinen gewerblichen Schiedsgerichte gab. Sie waren ein Surrogat und immer noch eine gute Sache, vorausgesetzt, daß es dort zu einer gütlichen Einigung kam. Man darf aber ein Surrogat nicht festhalten, wenn man nun⸗ mehr die echte Sache hat. Es ist festgestellt worden, daß die Anzahl derjenigen Streitsachen, bei denen es auf technische Kenntnisse des bestimmten Handwerks ankommt, eine ver⸗ schwindend geringe ist. Es ist gar nichts Erschreckliches, zu sagen, daß über die Angelegenheit eines Schneiders ein Fleischer und ein Schlosser aburtheilen. Denn nur in den seltensten Ausnahmefällen sind bei diesen Streitsachen die Kenntnisse eines Schneiders wirklich erforderlich; es genügt, daß der Betreffende genau weiß, wie einem Arbeiter und Arbeitgeber zu Muthe ist. Jeder von uns ge⸗ stellte Antrag, das Gesetz zu verbessern, ist vom Regierungs⸗ tische mit der größten Entschiedenheit und in einzelnen Fällen mit Erbitterung bekämpft worden. Hier enthält der Beschluß der Kommission eine sehr tiefgreifende Abänderung der Re⸗ gierungsvorlage, und die Regierung zieht es vor, eine wohl⸗ wollende Neutralität zu beobachten. Wenn ich vorher zu einem etwas gewaltsamen Mittel gegriffen habe, um einen Schluß der Diskussion zu verhindern, so hat mich in erster Linie eine zarte Rücksicht gegen die Regierung geleitet; ich wünschte nicht, daß ihr das Wort abgeschnitten würde. Ich möchte nun sehen, ob sie von der ihr dargebotenen Gelegen⸗ heit auch noch Gebrauch macht. “ Abg. Biehl: Daß Schwierigkeiten entstehen, bestreite ich, denn wir haben dieselben Verhältnisse schon jetzt. Wir haben Innungs⸗Schiedsgerichte und daneben in verschiedenen Städten
auf Grund der Gewerbeordnung errichtete Gewerbegerichte,