1890 / 150 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

b vernünftige E mess 8 Vorsitzen en, sie überlãß ihm, zu entscheiden, ob er den Versuch machen will, durch seine persönliche ausschließliche Verhan dlung mit den Parteien die Sache zu Ende zu führen, oder ob er von vornherein unter Theilnahme der Beisitzer die Sache in Anzriff nehmen will. Dieses vernünftige, sachgemäße Er⸗ messen werden Sie aber, glaube ich, auch in der Regel dem Vor⸗ sitzenden wohl zutrauen können, und da, wo er dieses Zutrauen nicht verdient, nun, da ist der größte Schade der, daß ein fruchtlofer Termin obgehalten wird. Also lassen Sie es dabei, überlassen Sie dem Vorsitzenden, zu entscheiden, ob er zunächst allein verhandeln will, nöthigen Sie ihn aber nicht, unter allen Umständen allein zu ver⸗ handeln. Ich bitte Sie, die Regierungsvorlage anzunehmen. 8— 8 Abg. Miquel: Es werden eine Menge Klagen ein⸗ gereicht werden, welche der Vorsitzende für ganz unhaltbar erklärt; wozu sollen da erst die Beisitzer berufen werden? In anderen Fällen wird der Vorsitzende ersehen, daß nach der Sachlage ein Vergleich leicht herbeizuführen ist. Auch da soll die Zuziehung der Beisitzer erspart werden, wenn auch ein Pressen zum Vergleich nicht stattfinden soll. Im Interesse der Schnelligkeit der Entscheidung ist es gut, die Zuziehung der Beisitzer nicht unter allen Umständen zu fordern. Aber den Vorsitzenden zwingen, die Beisitzer unter allen Umständen zum ersten Termin nicht einzuladen, das würde zur Verzögerung dienen. Die Mitwirkung der Beisitzer wird auch in manchen Fällen das Zustandekommen eines Vergleiches erleichtern. Deshalb ist der Beschluß der Kommission zu verwerfen. b Abg. Schier: Dieselben Gründe haben meine Partei in der Kommission veranlaßt, gegen den beantragten Zusatz

zu stimmen, und deshalb werden wir auch hier für die Re⸗

gierungsvorlage stimmen.

Abg. Stadthagen: Es werden allerdings viele Ver⸗ gleiche geschlossen, aber aus meiner Erfahrung weiß ich, daß die Arbeiter darüber nicht immer befriedigt sind; sie wissen manchmal gar nicht recht, daß sie einen Vergleich ge⸗ schlossen und sich aller Rechte begeben haben. Das liegt daran,

daß die Vorsitzenden oft nicht so zu verhandeln verstehen, wie es nöthig wäre. Wenn darin ein Mißbrauch der Amts⸗ gewalt liegt, daß die Amtsrichter die Parteien zur Versöhnung u bewegen suchen, so trifft dieser Vorwurf den ganzen Richter⸗ stand; denn alle Amtsrichter machen dies so. Es muß dem Arbeiter Mißtrauen erwecken, wenn er sich nach diesem Paragraphen sagen muß: Du kannst zu einem Vergleich ge⸗ zwungen werden. Ich bitte daher, den ganzen Paragraphen oder event. wenigstens den Zusatz der Kommission zu streichen.

Abg. Meyer⸗Berlin: Ich bin mit ein Urheber des Zusatzes, welchen die Kommission beschlossen, aber wenn r abgelehnt wird, würde ich nicht unglücklich sein; er war nur eine Abschlagszahlung dafür, daß unter allen Umständen ein Vergleichsverfahren dem eigentlichen Verfahren

orgehen sollte. Der Vorsitzende eines Gewerbegerichts wird ebenso wie ein Handelsrichter bald dahin kommen, daß er sich in den Geist seiner Beisitzer versetzt und allein ebenso handelt, als wenn die Beisitzer zugegen wären. Welche Befugniß wird ihm denn übertragen? Er kann ein Versaumnißurtheil er⸗ assen, er kann einen Vergleich zu Stande bringen oder ein Urtheil fällen, wenn die Parteien sich seiner persönlichen Ent⸗ scheidung unterwerfen. Ein Vergleich wird immer zulässig sein und der Vorsitzende wird bald herausfühlen, in welchen Fällen er allein vorgehen kann und in welchen Fällen er die Beisitzer zuziehen soll.

Abg. Eberty: Nach der Erklärung der Regierung, daß der Vorsitzende ganz und gar das Ermessen hat, also nicht gezwungen werden kann, die Beisitzer zuzuziehen, würde viel⸗ leicht mit der Regierungsvorlage auszukommen sein. Der Abg. Stadthagen hat bei seinem Vorwurfe, daß die Vorsitzenden der Schiedsgerichte so verfahren, daß die Arbeiter oft nicht wüßten, ob ein Vergleich zu Stande gekommen sei oder nicht, Berlin zwar nicht genannt, aber gemeint. Da stelle ich thatsächlich fest, daß die Gewerbe⸗ streitsachen in Berlin gegenwärtig nicht von einem Juristen, sondern von einem unbesoldeten Stadtrath, der früher dem Kaufmannsstande angehörte, entschieden werden. Im Namen dieses abwesenden Herrn muß ich diese Unterstellung des Abg. Stadthagen ganz entschieden zurückweisen.

§. 48 wird darauf unter Streichung des von der Kom⸗ mission beschlossenen Zusatzes angenommen.

Zum §. 49, nach welchem gegen die Entscheidungen der Gewerbegerichte dieselben Rechtsmittel zulässig sind, wie bei den amtsgerichtlichen Streitigkeiten (also die Berufung an das Landgericht, in dessen Bezirk das Gewerbegericht seinen Sitz hat), hat die Kommission einen Zusatz beantragt, daß die Be⸗ rufung nur dann zulässig sein soll, wenn der Werth des Streitgegenstandes den Betrag von 100 übersteigt.

Abg. Freiherr von Stumm will diesen Zusatz streichen.

Abg. Klemm (Sachsen) beantragt, statt „Werth des Streitgegenstandes den Betrag von“ zu setzen „Gegenstand der Berufungsbeschwerde den Werth von“.

Abg. Klemm (Sachsen): Die Frage der Berufung in gewerbegerichtlichen Sachen ist nicht theoretisch, philosophisch,

ondern nach der Erfahrung zu entscheiden; die in der Kom⸗ mission vorgetragenen Erfahrungen der bisherigen Gewerbe⸗ gerichte haben aber die Mehrheit dahin geführt, die Berufung nur bei Abgaben über 100 zuzulassen. Der Ausdruck „Werth des Streitgegenstandes“ läßt zweifelhaft, ob die Strect⸗ summe oder nur die appellable Summe gemeint ist. Mein Antrag will hier Klarheit schaffen.

Geheimer Regierungs⸗Rath Hoffmann: Die Regierung hat den Beschluß der Kommission dahin aufgefaßt, daß für die Berufung der Gesammtwerth der ersten Instanz und nicht der Werth der später erhobenen Beschwerde entscheiden soll. Ueber⸗ wiegende Zweckmäßigkeitsgründe sprechen dafür, daß, wenn die Berufung überhaupt an eine Summe geknüpft wird, dies eine Summe in dem eben erwähnten Sinne ist. Die Gerichte und Parteien müssen alsbald übersehen können, ob später eine Vgye Tütchf 5 oder nicht.

Abg. Freiherr von Stumm: Ich bin für die Zulassun der Der Arbeiter hat dein Intkrefe 18 8 endgültiges Urtheil und sofortige Vollstreckung bei dem Ge⸗ werbegericht zu erlangen; er wird nach der zweiten Instanz noch vollkommen in der Lage sein, das, was ihm zugesprochen wird, sich von dem Arbeitgeber zu verschaffen. Der Arbeit⸗ geber hingegen wird später unter Umständen nicht zu seinem Recht mehr kommen können. Der Ausschluß der Be⸗ rufung, sagt man, führt zur Erleichterung der Vergleiche; die Statistik der Gewerbegerichte beweist aber das Gegen⸗ theil. Die Zulassung der Berufung wird nicht eine Menge von Berufungen hervorrufen, sondern dahin wirken, daß die Rechtsprechung korrekter, jedenfalls einheitlicher wird. Es wäre sehr bedenklich, die Interessenvertretungen endgültig ent⸗ scheiden zu lassen, weil dem Einzelnen nicht freisteht, sich

unter die Schiedsgerichte zu begeben, wie es bei an Schiedsgerichten der Fall ist. Die Erfahrung bei

rheinischen Gerichten, deren Vorsitzende von den Handelskammern nach Anhörung des Fegierungeörbftventen ernannt werden, können für uns nicht entscheidend sein, um so weniger als sie nur in großen Städten funktioniren, wo leichter qualifi⸗

stehen ein hohes Ansehen sich erworben haben. Die Gewerbe⸗ gerichte nach diesem Gesetze sollen ja aber in jedem beliebigen Orte durch Ortsstatut eingeführt werden können. Im Jahre 1878 waren alle Arbeiter dafür, daß ihnen die Berufung nicht verschränkt werde. Seitdem hat im Allgemeinen die Idee der Berufung erhebliche Fortschritte gemacht. Auch bezüglich der Entscheidungen der Strafkammern neigt die öffentliche Meinung immer mehr der Wieder⸗ einführung der Berufung zu, nicht bloß die Juristen. Die Schiedsgerichte bei Unfällen sind ja ebenso zusammengesetzt, wie die Gewerbe⸗Schiedsgerichte; ein Jurist ist Vorsitzender, und ein Arbeiter und ein Arbeitgeber sind die Beisitzer. Häufig wird gegen die Entscheidungen der Unfall⸗Schieds⸗ gerichte Rekurs eingelegt; wenn Sie diesen Rekurs streichen, so würden Sie die allergrößte Unzufriedenheit unter den Arbeitern erzeugen, und ich bin erstaunt, daß gerade von Seiten der Sozialdemokraten, die die Interessen der Arbeiter in erster Linie vertreten oder zu vertreten wenigstens behaupten, die völlige Beseitigung der Berufung beantragt wird. Die Sozial⸗ demokraten haben selbst seiner Zeit in ihrer Novelle zur Gewerbeordnung die Berufung an die Arbeitskammern gefordert. Wenn die Theorie der Sozialdemotratie richtig wäre, daß der Vorsitzende des Gewerbegerichts, als von der Stadtvertretung gewählt, ein Vertreter der Kapitalisten sein wird, so würde dieser ja mit dem Arbeiter zusammen jedes Mal die Ma⸗ jorität in dem Gewerbegericht bilden. Man macht gegen die Berufung die Kosten dieses Verfahrens geltend. Einem Vor⸗ schlage, die Berufung an die Landgerichte mit gewerblichen Beisitzern einzuführen, würde ich meinerseits sehr gern zu⸗ gestimmt haben. Ich sehe in der Wiederherstellung der Be⸗ rufung einen erheblichen Theil des Arbeiterschutzes, erheblicher als manche Paragraphen der Gewerbenovelle sind, über die wir in der Gewerbekommission tagelang diskutiren. Mancher Theil des Arbeiterschutzes ist wirkungslos, wenn wir nicht dafür sorgen, daß dem Arbeiter in den gewerblichen Streitig⸗ keiten Gerechtigkeit widerfäͤhrt. Wenn mein Antrag auch heute keine Aussicht auf Annahme hat, so habe ich doch die Hoffnung, daß Sie nach Jahren ihn annehmen werden.

Abg. Singer: Die Ausführungen des Herrn von Stumm stimmen überein mit dem heutigen Artikel der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, in welchem mir zum Vorwurf gemacht wird, daß ich die Gewerbegerichte zum Tummelplatz sozial⸗ demokratischer Agitationen machen wolle. Hr. von Stumm scheint ein stiller Mitarbeiter der „N. A.“ zu sein. Ich habe nur gesagt und daran halte ich fest, daß es allerdings im Interesse der Sozialdemokratie liegt, daß Mitglieder der sozial⸗ demokratischen Partei in den Schiedsgerichten sitzen, weil dadurch eine gerechte, sachgemäße und vernünflige Urtheilsfällung garantirt wird. Daß das Vorhandensein von Sozialdemokraten in den Schiedsgerichten diese nicht zum Tummelplatz sozialdemokra⸗ tischer Tendenzen macht, wird mir Herr Miquel bestätigen in Bezug auf das Gewerbeschiedsgericht in Frankfurt a. M., das seiner überwiegenden Mehrzahl nach aus Sozialdemokraten besteht. Die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Gewerbegerichte halten wir für be⸗ denklich. Der Hinweis auf die Berufung bei den Unfall⸗ erkenntnissen ist nicht zutreffend. Was die Berufung bei dem Reiche⸗Versicherungsamt so werthvoll macht, ist die Mög⸗ lichkeit, gleichartige präjudizielle Entscheidungen für dieses Gebiet zu bekommen. Dies fällt bei der Berufung an die Amtsgerichte vollkommen fort. Fachjuristen haben von diesen gewerblichen Verhältnissen nicht die genügende Kenntniß und sie verschleppen nur die Sache. Die vorläufige Vollstreckbarkeit der Urtheile garantirt auch nicht, daß der Kläger zu dem Recht kommt, was er erstreiten will, denn es steht ja immer noch die Berufung offen. Allenfalls würde durch einen Senat beim Gewerbe⸗ gericht die Sache nachzuprüfen sein. Daß die Berufung nur bei Streitobjekten über 100 zulässig sein soll, kann ich als eine Verbesserung nicht anerkennen. Wenn man überhaupt die Berufung für zulässig hält, dann hat das kleine Objekt dieselbe Berechtigung wie das größere. Die Berufung an die Landgerichte ist vollends bedenklich. Dort herrscht der Anwaltszwang, und die Sache würde für die Parteien sehr kostspielig werden. Eine Erweiterung des Armenrechts widerspräche dem Geiste dieses Ge⸗ setzes und unserer Aufsassung von der Gleichberechtigung der unbemittelten mit den bemittelten Bürgern, ganz abgesehen von der politischen Benachtheiligung. Gelehrte Gerichte mit juristischen Finessen führen viel weniger zu guten Entschei⸗ dungen, wie die sachlichen Entscheidungen der Gewerbegerichte. Der Vergleich mit den Arbeitskammern ist nicht zutreffend. Denn die Arbeitskammern sollen aus Sachverständigen zu⸗ sammengesetzt werden. Die gewöhnlichen Gerichte sind es nicht.

Abg. von Cuny: Ich bitte Sie um Annahme der Kommissionsvorlage, welche einen Mittelweg darstellt. Die Berufung wird zulässig sein bei den größeren Streitgegen⸗ ständen, bei welchen sich auch eher verwickelte Rechtsfragen zeigen werden. Die Entscheidung der Landgerichte, welche auf Grund solcher Berufungen erfolgen wird, wird dann auch ein Präzedenz bilden für die weiteren Entscheidungen der Gewerbegerichte.

Bei Objekten unter 100 würden die Gewerbegerichte ausreichen.

Darauf wird die weitere Berathung vertagt.

Peec b5p Levetzow theilt mit, daß die Interpellation JJJ.o1114A4“4“

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Die Seefeuer der deutschen Küsten.

Vom Civil⸗Ingenieur L. A. Veitmeyer liegt ein mit Unterstützung des preußischen Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten als Manuskript gedrucktes, höchst interessantes Werk über die „Seefeuer (Leuchtthürme) und Leuchtschiffe der deutschen Küsten und diejenigen Binnen⸗ und Einsegelungsfeuer, welche mit Fresnel'schen Apparaten oder Fresnel'schen Laternen aus⸗ gerüstet sind“, vor.

Ein Blick auf die dem Werke beigegebene Karte zeigt, daß die Feuer an den deutschen Küsten bis auf eine kleine un⸗ bedeutende Stelle vor der Frischen Nehrung bei Kahlberg

geschlossen sind, und daß an der westlichen holsteinschen Küste

zirte Beisitzer sich finden, und sie durch ihr langjähriges Be⸗

zwischen der Mündung der Eider und Elbe wohl noch zur Deckung

des Festlandes ein oder zwei kleine Feuer erwünscht wären. Die Feuerkreise schneiden sich in meist hinreichender Entfernung von der Küste, aber nur bei mittlerer Luft. Bis vor nicht langer Zeit galt dies als ausreichend. Aber die über alle Erwartung gesteigerte Schiffahrt, die mit der allgemeinen Benutzung der Dampfschiffe und mit ihrer immer zunehmenden Größe außerordentlich erhöhte Geschwindigkeit derselben und damit auch der Gefahren hat das Bestreben hervorgerufen, die jetzt für mittlere Luft, etwa 180 Tage im Jahre, auftretenden Lichtkreise auch für ungünstigere Luftbeschaffenheiten, ja selbst für nebelige Luft oder etwa 300 bis 320 Tage zu decken. Namentlich Frankreich hat angefangen, planmäßig in dieser Richtung vorzugehen und seine Seefeuer dementsprechend zu lichtstärkeren umzubauen, und auch in England ist dies bei den Neubauten geschehen.

Die hierzu erforderlichen Lichtstärken sind aber den bisher angewendeten gegenüber so gewaltige, daß allein elektrisches Licht, und auch dies nur in Apparaten, welche als Blinkfeuer oder als mehrfache Apparate gebaut sind, dieselben liefern kann. Sind z. B. für 5 geographische Meilen = 20 See⸗ meilen bei mittlerer Luft, etwa 180 Tage im Jahr, etwa 600 becs. Carcel für Mineralöl erforderlich, so werden für nebelige Luft, etwa 300 bis 320 Tage im Jahr, etwa 700 000 b. C. derselben Lichtquelle nöthig. Beides selbstver⸗ ständlich vom Apparat ausgehend. Für 16 Seemeilen stellen sich obige Zahlen auf etwa 180 und 50 000 b. C. Nun hat aber das elektrische Licht nicht dieselbe Nebel durchdringende Kraft wie das Mineralöl⸗Licht, weil es weniger rothe Strahlen enthält, welche allein bei nebeliger Luft wirksam bleiben. Das Verhältniß beider zu einander ist nach den dem Verfasser zu Gebote stehenden Quellen reichlich 1:2. In diesem Ver⸗ hältniß wären also die ersteren der obigen Zahlen noch zu erhöhen, wenn 20 Seemeilen, die Sichtweite der deutschen jetzigen Feuer I. Ordnung bei mittlerer Luft, als Norm bei⸗ behalten würden, ein Maß, auf welches ungefähr die Ent⸗ fernung der deutschen Leuchtthürme gegründet ist. Eine Be⸗ schränkung auf weniger als 20 Seemeilen für nebelige Luft müßte daher wohl eintreten.

So gewaltige Lichtquellen sind nur mit sehr kräftigen Dynamo⸗ und Kraftmaschinen zu erreichen, für welche beider⸗ seits auch starke Reserven vorzusehen wären. Auch wären durchgehends neue Leuchtapparate und auch neue Laternen zu beschaffen. Die mit so hohen Kosten hergestellten jetzt vor⸗ handenen, größtentheils ganz neuen Apparate und Laternen wären, wenigstens bei dem heutigen Stand der Dynamoso⸗ Elektrik, zu verwerfen.

Den elektrischen Feuern gegenüber sind aber Bestrebungen aufgetreten, auch die Mineralölfeuer in ihrer Wirkung zu heben. Es beziehen sich diese Bestrebungen einmal auf die⸗ jenigen Apparate, welche von Wigham zuerst vorgeschlagen und ausgeführt wurden und als zweifache, ja dreifache über ein⸗ ander gebaute Apparate, jeder mit selbständigem Brenner ver⸗ sehen, zu bezeichnen sind; sodann aber auf die Brenner selbst, indem Mineralölbrenner bis zu 7 Dochten (gegen 5 bei den deutschen Thürmen) oder Gasbrenner von großem Durchmesser eingeführt worden sind. Ist von letzteren wenigstens vorläufig für die deutschen Thürme der Anlagen der Gasanstalten am Thurm wegen abzusehen, so regt doch der Verfasser im Vorwort die Frage an, ob nicht mit 6⸗ bezw. mit Tdochtigen Brennern bei den Apparaten I. Ordnung versuchs⸗ weise vorzugehen sei. Die deutschen Thürme I. Ordnung hatten für Rüböl seiner Zeit vier, diejenigen II. Ordnung drei Dochte; bei der Einführung des Mineralöls erhielten sie 5 bezw. 4 Dochte, doch sind bei den Apparaten II. Ordnung auf Darscherort und Hiddensoe bereits 5 dochtige Brenner mit Erfolg im Dienst. Es wären dementsprechend für I. Ord⸗ nung 6 oder 7 Dochte anzustreben, und bietet die auf dem Königlich preußischen Bauhofe zu Grabow a. O. unter Leitung des Ober⸗Maschinen⸗Inspektors Truhlsen eingerichtete Ver⸗ suchsanstalt zu den nöthigen Vorversuchen die beste Gelegen⸗ heit. Es empfehlen sich zu diesen die Douglas⸗Brenner, sowie die Fresnel⸗Brenner. Diesem Vorschlage entsprechend, bean⸗ tragt der Verfasser weiter, auf allen Seethürmen II. Ord⸗ nung also auf Brüsterort, Funkenhagen und Buckspitze Brenner mit 5 Dochten einzuführen, was ohne erhebliche Schwierigkeiten geschehen könne.

Auf noch eine Aenderung, und zwar an den Apparaten der Blinkfeuer mit Blinken in der ganzen Höhe des Apparates (holophotal), welche gelegentlich vorgenommen werden sollte, weist der Verfasser hin. Als der erste derartige Apparat an den deutschen Küsten (Groß⸗Horst) 1866 gebaut wurde, war in allen Ländern das Bestreben vorherrschend, das ganze vor⸗ handene Licht zusammenzufassen, selbst auf Kosten d. h. unter Beschränkung der Lichtwinkel und dadurch der Dauer der Lichterscheinung d. h. des Blinkes. Die entgegenstehende Ansicht, daß ein angemessenes Vergrößern des Lichtwinkels und dadurch der einzelnen Lichterscheinungen eine Ver⸗ längerung des Blinkes für die Praxis werthvoller und ohne irgend eine wesentliche Schwächung der Licht⸗ stärke möglich sei, mußte damals zurücktreten. Die an⸗ gedeutete Vergrößerung ist einfach und leicht durch ein Ver⸗ setzen der Axen der Polyzonal⸗Linsenschirme gegen einander, d. h. ein Voreilen der Schirme der Kuppel und des Unter⸗ theiles gegen diejenigen des Tambours hervorzurufen. Für Groß⸗Horst ist alles hierzu Nöthige seiner Zeit mitausgeführt worden, und ist diese Anordnung zur Verlängerung der Blinke bei Wangeroog und Hiddensoe auch in Wirksamkeit und hat sich auf das Beste bewährt. Dasselbe dürfte mit Vortheil bei allen Blinkfeuern I. Ordnung einzuführen sein.

Schließlich geht der Verfasser noch auf einen Punkt ein, nämlich auf das System, nach welchem die Kennzeichnung der Feuer längs der deutschen Küsten gewählt ist. Als in der ersten Hälfte der sechziger Jahre mit dem Bau neuer Thürme an der Ostsee vorgegangen werden sollte, hatte derselbe darauf hinge⸗ wiesen, daß ein Plan zunächst für die ganze Küste aufzustellen sei, nach welchem die einzelnen Thürme nach Bedürfniß auszu⸗ führen wären, um später eine geschlossene Kettein planmäßiger Ab⸗ wechselung zu bilden. Seine Vorschläge für die Ostsee wurden auf einer Berathung zu Stettin angenommen, ebenso wie die⸗ jenigen für die Nordsee auf der betreffenden Berathung zu Berlin. Letztere sind auch ausgeführt, an der Ostsee dagegen sind 2 Aenderungen angeordnet worden. Wird nun auch vorläufig wohl Nichts in den jetzigen Kennzeichnungen der Feuer geändert, so giebt vielleicht der Umbau des alten Feuers auf Arkona bezw. die Einführung elektrischer Feuer Gelegen⸗ heit, auch an der Ostsee ein einheitliches System aufzu⸗ nehmen, nämlich dahin gehend: für alle Häfen⸗ und Ein⸗ segelungsfeuer das feste Feuer zu wahren, alle Vor⸗ gebirge und zu vermeidenden Küstenpunkte mit den

mäsiger

3 vW11“*“ 11““ so viel stärkeren Blinkfeuern, Doppelfeuern, unterbrochenen Feuern ꝛc. auszustatten, so⸗ daß die Häfen schon durch ihre Feuer sich unmittel⸗ bar als solche kennzeichnen würden. Hierdurch wäre dem Schiffer eine nicht hoch genug anzuschlagende Sicherheit zur Bestimmung seiner Fahrt geboten. Nur 3 Feuer würden bei der angedeuteten Gelegenheit zu verändern sein: Arkona, Funkenhagen, Scholpin; alle übrigen entsprechen dem genann⸗ ten System. Die Nothwendigkeit einer Aenderung ist vor Allem bei Arkona vorhanden, welches das gleiche Feuer wie

der nahe Hafen Swinemünde, nämlich festes Feuer zeigt.

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ESttatistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.

„Eine von 40 Personen am 20. Juni besuchte Versammlung der Gärtnergebülfen in Leipzig berieth, der „Leipz. Ztg.“ zufolge, die Lohnbewegung. Die schon vor einiger Zeit aufgestellten orderungen bestehen in 11 stündiger Arbeitszeit, Arbeitsruhe an jedem zweiten Sonntag bez. gänzliche Abschaffung der Sonntagsarbeit, 24 Monats⸗ lohn bei freier Station oder 15 Wochenlohn ohne freie Station und endlich 35 Lohn für Ueberstunden. Nach dem Bericht der Lohnkommission hat der Verein der Arbeitgeber, dem diese Forderungen unterbreitet worden, die Antwoet ertheilt, daß man keine Veranlassung finden könne, wegen der berührten Punkte mit der Lohnkommission in Unterhandlung zu treten. Die Versammlung schien von der sofortigen Durchführung der Forderungen absehen und an dieselbe erst im nächsten Frühjahr gehen zu wollen. Wie das genannte Blatt ver⸗ nimmt, ist die glatte Ablehnung der an sich nicht unbillig erscheinen⸗ den Forderungen weniger auf eine grundsätzliche Abneigung der Ar⸗ beitgeber gegen eine Aufbesserung des Lohnes der Gehülfen, als viel⸗ mehr darauf zurückzuführen, daß man den Gartenarbeitern, aus denen sich die Gärtnerversammlungen zusammensetzen sollen und der von ihnen gewählten Kommission nicht das Recht zugesteht, im Namen der Gehülfenschaft aufzutreten.

„Der Schneidergehülfen⸗Ausstand in Hannover in diesem Frühjahr hat, wie die „Magdb. Ztg.“ berichtet, zur Folge gehabt, daß die meisten Inhaber von Herrengarderobegeschäften eine freie Vereinigung neben der Innung zu dem Zweck gründeten, gemein⸗ same Interessen zu fördern und besonders jede unberechtigte Lohn⸗ bewegung oder Geschäftssperre durch gegenseitige Unterstützung mög⸗ lichst wirkungslos zu machen.

Zum Strike der Bauarbeiter in Stettin schreibt die „Pomm. Reichspost“: Am 21. Juni waren die ausständischen Maurer⸗ und Zimmerleute versammelt, um zunächst einen Vortrag des Maurers Lorenz aus Hamburg entgegenzunehmen, welcher in 1 ½ stün⸗ diger Rede über ‚die Lage der Bauarbeiter Deutschlands und die Strikes älterer und neuerer Zeit“ sprach und mit der Mahnung schloß, an den einmal aufgestellten Forderungen festzuhalten. In der nunmehr folgenden lebhaften Diskussion wurde die Lage der strikenden Bauhandwerker besprochen und die Maßregeln der Arbeitgeber abfällig krilisiit. Namentlich sei Werth darauf zu legen, die von auswärts kommenden Kollegen über die Lage der Bewegung aufzuklären und mit allen Mitteln zu ver⸗ uchen, sie wieder zum Verlassen der Arbeit zu veranlassen Hr Berger, der Führer der Kalk⸗ und Steinträger, machte Mittheilung von einem in der ebenfalls gestern abgehaltenen Versammlung seiner Kollegen gefaßten Beschluß, wonach dieselben gesonnen sind, unter allen Umständen an dem Generalstrike festzu⸗ halten und die Arbeit nicht eher aufzunehmen, bis auch die Forde⸗ rungen der Maurer und Zimmerleute bewilligt sein würden.

Ueber die Bobrisch’sche Brauerei, in welcher die schlesischen Bauhandwerker untergebracht und beschäftigt worden sind, wurde der Boykott verhängt, bis die ausnärtigen Arbeiter wieder entlassen sein würden.

Zu der Arbeiterentlassung in St. Ingbert giebt die „Saarbr. Ztg.“ folgende berichtigende Mittheilung: In St. Ingbert ist Seitens des Königlichen Bergamts 125 Bergleuten die Arbeit zum 1. Juli cr. gekündigt worden. Während der Strikebewegung auf den preußischen Saargruben hatte die bayerische Grubenverwal⸗ tunz so viele Lieferungsaufträge erhalten, daß eine Vermehrung

der Belegschaft nothwendig war. Mit der Wicderkehr regel⸗ Förderung in Preußen verminderten sich aber diese Austräge für die St. Ingberter Gruben, deren Kohlenflötz ohnehin bald abgebaut werden dürfte. Aus allen diesen Gründen empfahl sich eine Verminderung des Arbeiterbestandes. Mit einer Maß⸗ regelung wegen des letzten Strikes hat die Ablegung ganz und gar nichts zu tlun, und es beruhen die gegentheiligen Behauptungen der „Franlf. Ztg.“ und anderer Blätter auf Unwahrheit Richtig ist es indeß, daß die Maßregel auf die Strikelust der Arbeiter sehr abküh⸗ lend gewirkt hat

Aus Altona schreibt die „Hamb. Börsenhalle“: Von dem Ver⸗ bande der Baugewerke des Städtekomplexes sind Bogen an die Mitglieder in Umlauf gesetzt, um die Anzahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Maurer und Zimmerer festzustellen. Es steht für Altona⸗Ottensen noch die Liste von 18 Meistern aus, wo⸗ durch die Anzahl bedeutend vermehrt wird. Abgesehen von den Er⸗ gebnissen dieser ist konstatirt, daß etwa 800 Maurer im hiesigen Bezirk jetzt arbeiten. Da die Meister hinreichend mit Arbeitern ver⸗ sehen sind, keabsichtigen sie, demnächst das Publikum zu ersuchen, thnen Austräge von Neubauten wieder zuzuwenden.

8 Die bercits zu einem Verbande zu schiedsgerichtlichen Zwecken vereinigten Eisen⸗ und Stahlindustriellen Berlins haben jetzt auch, wie verschiedene Blätter melden, die Organisation eines Arbeitsnachweises für Berlin beschlossen. Auch hieran sind die sämmtlichen Arbeitgeber in der Eisen⸗- und Stahlindustrie Berlins ohne Ausnahme betheiligt. Es wird ein Nachweisebureau errichtet werden, bei dem sämmtliche Vakanzen anzumelden sind und ohne dessen

Mitwirkung kein Arbeitgeber einen Arbeiter einstellen wirire.

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Wohlfahrts⸗Einrichtungen.

Geh. Kommerzien⸗Rath Krupp in Essen hat, der „Köln. Ztg.“ zufolge, zwei neue Wohlfahrtseinrichtungen getroffen: eine Unfall⸗ versicherung der Beamten und eine Beamten⸗Pensions⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse. Die Kosten der Unfallvpersicherung trägt ausschließlich die Firma; den Beamten ist es freigestellt, ob sie Entschädigung nach den dafür aufgestellten Bestimmungen oder nach dem Hastpflichtgesetz beanspruchen wollen. Für die Pensionskasse hat die Firma ein Kapital von einer halben Million Mark hergegeben und wird jährlich an Zuschüssen eben⸗ soviel zahlen wie die Mitglieder. Der Pensionsanspruch wird begründet durch Dienstunfähigkeit nach fünfjähriger Mitgliedschaft, durch 35jährige Mitgliedschaft, nach Erreichung des 66 Lebensjahres oder durch Pensionirung auf Antrag der Firma. Die Pension be⸗ trägt rach vollendetem fünften Beitragsjahre 1 ⁄¾0 des Diensteinkom⸗ mens und steigt jährlich um 0 bis zum Höchstbetrage von ⁴⁄¼0. Die Beamten haben ein Eintrittsgeld in Höhe eines Monatsgehalts und einen Beitrag von 3 % des Diensteinkommens zu leisten.

Zur Lage der Landwirthschaft.

Die Einnahmen der Landwirthe sind im Reg.⸗Bez. Köslin zufolge des vorjährigen schlechten Erdrusches aus dem Getreide durchweg gering geblieben und haben in sehr großem Umfange zum Ankauf des fehlenden Saatkornes verwendet werden müssen. Die Lage der Landwirthe ist daher, wie uns von dort geschrieben wird, ungeachtet der höheren Viehpreise nach wie vor eine gedrückte.

Die auffallende Erscheinung, daß aus einzelnen Theilen des Regierungsbezirks Gumbinnen die Arbeiter, obwohl sie überall genüͤ⸗ gende Beschäftigung bei guten Löhnen finden könnten, nach den west⸗

Gruppen⸗Blinkfeuern,

lichen Provinzen auswandern, besteht nach wie vor. Unter dem hier⸗ aus entstehenden Arbeitermangel haben die ländlichen Besitzer schwer zu leiden. 1349; vmtrönn K ch. Verein für Sozialpolitik. Die diesjährige Generalversammlung des Vereins für Sozial⸗ politik wird am 26. und 27. September in Frankfurt a. M. ab⸗ gehalten werden. Gemäß der Tagesordnung werden zunächst die Herren Landtags⸗Abgeordneter Sombart und Ober⸗Präsident a. D. von Ernsthausen über „die Reform der Landgemeinde⸗Ordnung in Preußen“ referiren; den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bilden „die Arbeitseinstellungen und die Fortbildung des Arbeitsvertrags“. Der Verein wird wenige Wochen vor der Versammlung eine darauf bezügliche Vereinsschrift sowie eine Abhandlung Oldenbergs über die rheinisch⸗west⸗ fälische Bergarbeiterbewegung an seine Mitglieder versenden. Die Vereinsschrift wird durch ein Referat des Professors Brentano über das Thema eröffnet werden, der es auch übernommen hat, die Debatte der Versammlung mit einem kurzen Vortrag vom Stand⸗ punkte der Interessen der Gesammtheit einzuleiten. Neben ihm sind zwei Korreferenten bestellt, und zwar wird Herr Bueck, Geschäfts⸗ führer des Centralverbandes deutscher Industrieller, die Frage vom Standpunkte der Arbeitgeber, das Reichstagsmitglied Herr Redacteur Stötzel dieselbe vom Standpunkte der Arbeiter behandeln. Auch ist zu erwarten, daß die verschiedenen z. Z. in Deutschland vorhandenen sozialpolitischen Bestrebungen durch repräsentative Männer in der De⸗ batte vertreten werden. 8

Man darf hoffen, daß für die Berathungen des Vereins, der nunmehr seit 18 Jahren den wichtigsten Gesetzesvorlagen auf ver⸗ waltungsrechtlichem wie auf sozialpolitischem Gebiet vorgearbeitet hat, sich aus allen Kreisen der Bevölkerung rege Theilnahme kundgeben wird. Die Aufnahme in den Verein für Sozialpolitik, mit welcher selbstverständlich das Recht, sich an den Verhandlungen zu betheiligen, verbunden ist, erfolgt zu jeder Zeit auf schriftliche Anmeldung welcher 10 Jabhresbeitrag beizulegen sind bei dem Schrift⸗ führer (Verlagsbuchhändler C. Geibel in Leipzig); sie kann auch gelegentlich der Generalversammlung selbst bewirkt werden. Der Eintretende erhält die sämmtlichen Vereinspublikationen des laufenden Jahres, die sich zumeist auf die Gegenstände der Tagesordnung beziehen, unberechnet zugesandt.

Elektrische Eisenbahnen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika finden die elcktrischen Eisenbahnen in immer ausgedehnterem Maße Verwendung, wie folgende, den „Eng. News“ entnommene Zusammenstellung ausweist. Es wurden erbaut bezw. in Betrieb gesetzt:

8 elektrische im Jahre Buahnen lüberhaupt

und einer Wagenzahl (Stück)

mit einer Bahnlänge

1885 1886 1887 1 1899 im 1. Halbjahre. 1“

Da am 1. Juli 1889 noch 42 elektrische Bahnen mit einer Bahn⸗ länge von 428 km und 364 Wagen im Bau begriffen waren, so be⸗ trug die Gesammtzahl der am Schluß des genannten Jahres im Ge⸗ biete der Vereinigten Staaten vorhandenen Bahnstrecken 109; die⸗ selben hatten eine Bahnlänge von 922 km und einen Wagenpark von 946 S

8 1 Roheisen⸗Produktion. Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisenproduktion des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat Mat 1890 auf 400 234 89 darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 187 228 t, Bessemerroh⸗ eisen 45 862 t, Thomasroheisen 123 813 t und Gießereirobeisen 43 331 t. Die Produktion im Mai 1889 betrug 306 299 t, im April 1890 398 457 t. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1890 wurden produzirt 1 951 731 t gegen 1 761 564 t im gleichen Zeitraum des

8 Literatur.

Großherzoglichen Gärten und Parkanlagen

nburg, dargestellt in Wort und Bild von Heinrich „Großherzoglichem Garten⸗Inspektor in Oldenburg. Mit vielen Holzschnitten und landschaftlichen Vollbildern in Lichtdruck von Degode, Müller⸗Kaempf u. W. Otto. Oldenburg und Leipzig, 1890. Schulze'sche Hof⸗Buchhandlung und Hof⸗Buchdruckerei A. Schwartz. Die Residenzstadt Oldenburg ist wegen ihrer herrlichen Garten⸗ anlagen weitberühmt, sie haben ihr sogar den Ehrentitel „Garten⸗ stadt“ eingetragen. Eire kurzgefaßte Geschichte der Entstehung des Schloßgartens und der anderen Anlagen darf daher einer guten Auf⸗ nahme, zumal bei Fachmännern, gewiß sein, da ein solcher, dem seit 33 Jahren die Leitung der in, um und bei der Stadt befindlichen Gärten und Parkanlagen obliegt, der Verfasser des Buches ist. Aber auch der naturliebende Laie wird seinen interessant geschriebenen Darlegungen gern folgen und kann daraus entnehmen, welche Opfer an Zeit und Geld es kostete, bis Oldenburg sein heutiges Prädikat mit Recht führen konnte, und welche Ausdauer erforderlich war, um so umfangreiche Arbeiten zu solch einem Herz und Auge erfreuenden Abschluß zu bringen. Die geschichtlichen Daten beruhen nach der Ver⸗ sicherung des Verfassers auf gewissenhafter Benutzung des vorhandenen Aktenmaterials; Anderes entstammt mündlichen Ueberlieferungen des 1864 verstorbenen Garten⸗Inspektors Bosse. Die Aufzeichnungen um⸗ fassen daher gärtnerische Becbachtungen und Erfahrungen, welche einen Zeitraum von ca. 80 Jahren umschließen. Fachmänner werden diese mithin wohl zu würdigen wissen. Ein besonderer Reiz der Oldenburger Gärten ist es, daß sie der Vogelwelt ein gern gesuchtes und freundlich ge⸗ währtes Heim bieten; Ornithologen finden denn auch in dem Buche ein von den Hrrn. Museums⸗Direktor Wiepken und Apotheker Kelp auf Grund jahrelanger Beobachtungen aufgestelltes Verzeichniß der in den Gartenanlagen vorkommenden Vogelarten. Ohrt empfiehlt bei dieser Gelegenheit allen Gartenbesitzern die Anpflanzung von pyramidal gezogenen Taxusbäumen (taxus baccata), weil diese den Vögeln Schutz gegen Kälte und im Sommer des engen Flechtwerks der Zweige wegen sichere Brutstätten bieten, zu welchen Katzen und anderes Raubgesindel nicht gelangen können. Das Buch ist in drei Abschnitte getheilt, denen eine allgemeine geschichtliche Einleitung vorangeht. Am Ausführlichsten ist selbstverständlich der schöne Schloßgarten mit seinen Blumen⸗ und Obstpflanzungen, Gewächshäusern und dem Wintergarten geschildert. Der zweite Abschnitt ist dem Oldenburger Thiergarten, dem anmuthigen Everstenholz gewidmet, der dritte den Wallpromenaden, den Schloßanlagen und dem Palaisgarten. Die beigefügten Ansichten einzelner besonders schöner und malerischer Partien des Schloßgartens und des Everstenholzes sind nach Zeich⸗ nungen junger Oldenburger Künstler in Lichtdruck reproduzirt. Auch ein Porträt des Gründers des Schloßgartens, des Herzogs Peter Friedrich Ludwig (1785 1829) ziert die Schrift. Die Verlags⸗ buchhandlung hat das Buch außerdem durch reizvoll erfundene Rand⸗ und Kopfleisten, verzierte Initialen und Textillustrationen ge⸗ schmackvoll ausgestattet. Den zahlreichen Fremden, welche all⸗ jährlich auf der Reise nach den heilbringenden Nordseebädern auch Oldenburg auf kurze Zeit zu besuchen pflegen, wird der beigegebene Grundriß des Schloßgartens ein bequemer Wegweiser sein. Im vorigen Jahre war gerade ein Jahrhundert verflossen, seit der erste Spatenstich gethan wurde zu den jetzigen landschaftlichen Schmuck⸗ anlagen, auf welche jeder Oldenburger mit Stolz und Freude blickt. dem Verfasser stimmen wir gern in den Wunsch ein: „Mögen diese Körper und Geist erquickenden gärtnerischen Schöpfungen denn auch ferner zur Zierde Oldenburgs gedeihen, möge ihnen vor

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ans Herz gewachsen, noch lange Jahre als ihr treuester Freund und

Beschützer erhalten bleiben!“ 2 Herz, Blut⸗ und Lymphgefäße, Nieren und Kropfdrüse. Ihre Pflege und Behandlung in gesundem und krankem Zustande. Von Dr. Daul Niemeyer, Sanitäts⸗ Rath und Arzt des „Berliner Hygieinischen Vereins“. Leipzig, Ver⸗ lagsbuchhandlung J. J. Weber. (Preis 2 ℳ) Dieses in zweiter, völlig umgearbeiteter Auflage vorliegende Werk, welches gleich bei seinem ersten Erscheinen einer sehr beifälligen Aufnahme begegnet ist, reiht sich den besten Erzeugnissen der populär⸗medizinischen Literatur an. In gemeinfaßlicher und eingehendster Weise giebt der Verfasser, ein bekannter Spezialist, dem belehrungsbedürftigen Laien Aufklärungen über den Organismus und die Funktionen des menschlichen Gefäß⸗ systems, wie auch über dessen naturgemäße Behandlung in gesundem und krankem Zustande. Neunundvierzig in den Text gedruckte Ab⸗ bildungen erleichtern das Verständniß und tragen wesentlich zur Ver⸗ anschaulichung bei Wanderbuch. Handschriftliche Aufzeichnunge aus dem Reisetagebuch von H. Graf Moltke, General⸗Feld marschall. Fünfte Auflage. Berlin. Verlag von Gebruüder Paetel. 1890. (Preis 3 ℳ) Inhalt: 1 Wanderungen um Rom. Aus Graf Moltke's handschriftlichen Aufzeichnungen ausgezogen und herausgegeben von Georg von Bunsen. Spanien. III. Briefe aus Paris. Als der damalige Freiherr von Moltke in seiner Eigenschaft als persönlicher Adjutant des Heinrich von Preußen in den Jahren 1845 und 1846 in om weilte, benutzte er die ihm dadurch gewordene Muße zur fried⸗ lichen Eroberung der wissenschaftlich beinahe unerforschten Campagna di Roma, des berühmtesten Brachfeldes der Welt. Das Er⸗ gebniß dieser Forschungen sind zwei Karten, von denen die eine in zwei Blättern das Auge auf die Orte Veji, Fidenge, Mons sacer ꝛc., welche uns als Knaben bereits lebhaft interessirt haben, lenkt, die andere, verkleinerte, die Bodengestaltung und gewissermaßen das Landschaftliche der denkwürdigen Gegend ver⸗ anschaulicht. Das den beiden Karten als Textbuch beizugebende Werk über die Umgegend Roms, von dem Freiherr von Moltke in der

biete der Geschichte und der Kritik, Forscher in den Rahmen sorgfältig geprüster und berichtigter Orts⸗ verhältnisse zu bringen bezweckt, ist nicht zum Abschluß gediehen. Aus der werthvollen Handschrift theilt Georg von Bunsen zunächst drei Auszüge mit, welche dem Leser das Resultat der Studien unseres großen Strategen über die Entstehung des Bodens der Campagna, über das älteste Aussehen der Gegend von Rom, als sie bewohnter zu werden anfing, und über das Klima vorführen. Die Absicht des Freiherrn von Moltke ging dahin, den Leser in systematischer Ordnung zu jedem Thore der ewigen Stadt hinaus und in jedes hinein zu geleiten, den Wegen in ihren Verzweigungen nachzugehen, bei jedem noch so unscheinbaren Trümmerhaufen still zu stehen’. Eine Reihe erzäblender Aufsätze sollte diese Ruhepunkte bezeichnen, indem sie für jeden Ort der Um⸗ gebung Roms die Geschichten und Sagen, durch welche er bemerkens⸗ werth geworden, auf Grund umfassender Quellenstudien anschaulich vorführten. Von der eigentlichen Wanderung sind kaum etliche Zeilen zu Papier gebracht worden. Von den bistorischen Aufzeichnungen finden sich fünf zum Theil nur bruchstückweise vor. Daher hat sich der Herausgeber auf die Wiedergabe von drei Erzählungen beschränkt, die Rom, wie am Anfang, so am Ende seiner antiken Laufbahn, kenn⸗ zeichnen: den Auszug der römischen Bauerschaft nach dem

„heiligen Berg“ 494 v. Chr, den Untergang der Cremera 477 v. Chr. und die Entscheidungsschlacht zwischen Konstantin und Maxentius 312 n. Chr. Die „Tagebuchblätter aus Spanien“ beweisen von Neuem die Virtuosität, welche Frei⸗ herr von Moltke im raschen Erfassen aller Eigenthümlichkeiten von Land und Leuten sich angeeianet hatte. Im Jahre 1846 erhielt der⸗ selbe den Königlichen Befehl, die Ueberführung der Leiche des Prinzen Heinrich nach Berlin zu leiten. Während das Schiff die Prinzliche Leiche durch die Pforten des Herakles und um Europa herumführte,

benutzte er die kurze Spanne Zeit zu einem fliegenden, aber keineswegs flüchtigen Besuch Spaniens, wie aus seinem Tagebuch ersichtlich Im Jahre 1856 begleitete Freiherr von Moltke den damaligen Prinzen Friedrich Wilhelm, späteren Kaiser Friedrich III., als persönlicher Adjutant auf der Reise nach London. Der Rückweg wurde über Paris genommen, um dem Kaiserlichen Hofe einen Besuch abzustatten. Den dortigen Aufenthalt schildern die „Briefe aus Paris“ —— Die „Illustrirte Frauen⸗Zeitung“ (Verlag von Franz Lipperheide, Berlin W., Potsdamerstraße 38) bringt in ihrer neuesten Nummer eine komische Novelle „Spätes Glück⸗ von A. Trinius, welche zum Theil im Berliner Dialekt geschrieben ist. Unter dem Titel „Ein Fest in der Unterwelt“ schildert A. von Schweiger⸗Lerchenfeld ein Vergnügen von Pfingstausflüglern in der berühmten Adelsberger Grotte. Eine kulturgeschichtliche Skizze von Oskar Klaußmann hat die „Hof⸗Etikette“ und ihre Wandlungen zum Gegenstande. Münz widmet unter der Ueberschrift „Beatrice und die Frauen Italiens“ einen Beitrag jum Beatrice⸗Jubiläum in Florenz. Vielerlei Anziehendes und Nützliches finden die Leserinnen in den Abschnitten: „Praktische Winke fuͤr die Reise“, Verschiedenes, Für’s Haus, Gärtnerei, Briefmappe, Die Mode, Handarbeiten, Aus der Frauenwelt, Literarisches. Die vornehme illustrative Ausstattung der Zeitung ist bekannt. Die der großen Ausgabe beiliegende Mode⸗ Nummer bietet das Neveste und Schönste in Sommer⸗Toiletten und Handarbeiten für Damen, auch sie ist reich mit vorzüglichen Illüstrationen in Schwarz⸗ und Buntdruck versehen Die „Illustrirte Frauen⸗Zeitung“ erscheint in Heften monatlich zweimal mit je 2 bis 3 Doppelbogen; sie enthält jährlich 24 Unterhaltungs⸗ und 24 Mode⸗Nummern mit Beiblättern, 14 Schnittmuster⸗Beilagen, 12 große farbige Modebilder, 8 farbige Stickmuster⸗Vorlagen und 8 Extra⸗Blätter zum vierteljährlichen Abonnementspreife von 2 50 (einzelne Hefte 50 ₰). Die große Ausgabe mit allen Kupfern bringt außerdem jährlich noch 36 große farbige Modenbilder, also jährlich 64 besondere Beigaben und kostet vierteljährlich 4 25 ₰. Alle Buchhandlungen und Postanstalten nehmen jederzeit Be⸗ stellungen an.

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SHOandel und Gewerbe.

Berlin. 21. Juni. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kar⸗ toffelmehl 15 ¾ 16 ½ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 15 ¾ 16 ½ ℳ, IIa. Kar⸗ toffelmehl und „Stärke 13 ½ 14 ½ ℳ, feuchte Kartoffelstärke —, gelber Syrup 18 ½ 18 ¾ ℳ, Capillair⸗Export 20 ½ 21 ℳ, Capillair Syrup 19 ½ 20 ℳ, Kartoffelzucker Capillair 20 20 ½ ℳ, do. gelber 18 ½ 19 ℳ, Rum⸗Couleur 34 35 ℳ, Bier⸗Couleur 34 35 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 25 ½ 26 ½ ℳ. do. sekunda 22 ½ 23 ½ ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 36 37 ℳ, Weizenstärke (großst.) 40 ½ 41 ½ ℳ, Hallesche und Schlesische 40 ½ —42 ℳ, Schabe⸗Stärke 31 32. ℳ, Mais⸗ Stärke 30 ½ 31 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 45 ½ 47 ℳ, do. (Stücken) 43 44 ℳ, Victoria⸗Erbsen 18 20 ℳ, Kocherbsen 18 21 ℳ, Futtererbsen 15 ½ 16 ℳ, grüne Erbsen 17 20 ℳ, Leinsaat 22 24 ℳ, Linsen, große 26 44 ℳ, do. mittel 20 26 ℳ, do. kleine 14 20 ℳ, gelber Senf 20 24 ℳ, Kümmel 42 44 ℳ, Buchweizen 15 18 ℳ, Mais loco 11 ½ 12 ℳ, Pferdebohnen 16 —18 ℳ, inländische weiße Bohnen 17 20 ℳ, breite Flachbohnen 20 22 ℳ, ungarische Bohnen 17— 19 ℳ, galizische und russische Bohnen 15 17 ℳ, Wicken 16 17 ℳ, Hanfkörner 17 ½ 21 ℳ, Leinkuchen 14 ½ 15 ℳ, Weizenschale 9 ½ 10 ℳ, Roggenkleie 9 ½ 10 ℳ, Rapskuchen 12 ½ 13 ½ ℳ, Mohn, weißer 54 68 ℳ, do. blauer 40 46 ℳ, Hirse, weiße 20 23 Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg. Leipzig, 21. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 4,22 ½ ℳ, pr. uli 4,20 ℳ, pr. August 4,17 ½ ℳ, pr. September 4,17 ⅜˖ ℳ, pr. ktober 4,17 ½ ℳ, pr. November 4,17 ½ ℳ, pr. Dezember 4,17 ½ ℳ, pre Januar 4,17 ½ ℳ, pr. ** 4,15 ℳ, pr. März 4,12 ½ ℳ, pr.

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allen Dingen aber auch ihr naturliebender hoher Herr, dem sie eng

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April 4,12 ½ ℳ, pr. Mai 4,12 ½ ℳ, Umsatz 180 000 xkg. Ruhig. 1. 8

II. Tagebuchblätter aus

Vorrede u. A. sagt, daß es keine neuen Entdeckungen auf dem Ge⸗ sondern nur die Meinungen der

Fabier am