1890 / 154 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

. Feefpristeen e.en E““

.

wie vorher zusammen, nur stimmen die wildliberalen Abgg. Langerfeld, Thomsen und Wisser, ferner der Badenser Marbe (C.) für den Antrag.

Von den Resolutionen wird die erste (Verwahrung gegen die Zukunftspläne) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Deutschkonservativen, die zweite (einjährige Be⸗ willigung) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Nationalliberalen, der Reichspartei und der Deutschkonservativen mit 176 gegen 104 Stimmen, die dritte (Verlängerung der Rekrutenvakanz ꝛc.) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Deutschkonservativen, die vierte (zweijährige Dienstzeit) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Reichspartei und der Deutschkonservativen angenommen.

Die §S§. 2—4 gelangen ohne Debatte zur Annahme.

Damit ist die zweite Berathung der Militär⸗

vorlage erledigtt. ö1

14“”“ 1 vI1I11“ [NBö “] Dem Reichstage ist folgender Antrag zugegangen: Berlin, den 26. Juni 1890. Mit Ermächtigung Sr. Majestät des Kaisers beehrt sich der Unterzeichnete dem Reichstage den Antrag, zur Vertagung des Reichstages vom 8. Juli cr. bis zum 18. November cr. die Zustimmung zu ertheile, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen. iase. ““ Der Reichskanzler.

I1I1““ vv 1 1114144“ v“

1““ „— In dem Reichstage ist von den Abgg. Graf von Dönhoff⸗Friedrichstein, Graf von Douglas, Gehlert, Lutz, Menzer, Dr. Graf von Moltke und Genossen der nachstehende Entwurf eines Heimstättengesetzes für das

Deutsche Reich worden:

§. 1. Jeder Angehörige des Deutschen Reichs hat nach voll⸗ endetem 24. Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte.

S§. 2. Die Größe einer Heimstätte darf die eines Bauernhofes nicht übersteigen. Sie muß wenigstens einer Arbeiter oder Bauern⸗ familie Wohnung gewähren und die Produktion der nothwendigen Nahrungsmittel ermöglichen.

Nothwendiges Zubehör einer jeden Heimstätte sind:

1) die Wohnung des Heimstätten⸗Eigenthümers,

2) die nothwendigen Wirthschaftsgebäude, 89

3) das zum Wirthschaftsbetriebe unentbehrliche Geräth, Vieh⸗ und Feldinventarium, sowie die landwirthschaftlichen Erzeugnisse, welche zur Fortsetzung der Wirthschaft bis zur nächsten Ernte unent⸗ behrlich sind

§. 3. Der zur Heimstätte festzulegende Besitz darf nur bis zur Hälfte des Ertragswerths mit Renten, welche durch Amortisation zu tilgen sind, verschuldet sein. Die Errichtung ist bedingt durch Um⸗ wandlung der den Grundbesitz zur Zeit belastenden Hypotheken und Grundschulden in amortisirbare Renten.

Höher verschuldeter Besitz kann von den durch die Landesgesetz⸗ gebungen zu errichtenden Landes⸗Heimstättenbehörden zur Gründung von Heimstätten zugelassen werden, wenn der Besitzer die Verpflich⸗ tung übernimmt, die über die Hälfte des Ertragswerths hinaus⸗ gehenden Hypotheken und Grundschulden mit 1 % für das Jahr zu tilgen, und die Tilgung nach Ermessen der Landes⸗Heimstättenbehörden gesichert erscheint. Verstärkte Amortisation ist gestattet.

§. 4. Schulden dürfen auf Heimstätten nicht eingetragen werden.

Mit Bewilligung der Heimstättenbehörde können bis zur Hälfte des Ertragswerths Rentenschulden mit einer dem Zweck entsprechenden Amortisationsperiode eingetragen werden: .

1) im Falle einer Mißernte,

2) zu nothwendigen Meliorationen, I1“

3) zur Abfindung von Miterben.

§. 5. Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nur in folgenden Fällen:

. 1) wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errichtung der Heim⸗ stätte stammen und nicht drei Jahre nach Veröffentlichung der Heim⸗ stättenqualität verflossen sind,

2) auch nach Errichtung wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lie⸗ ferungen, die zur Errichtung und zum Ausbau der Heimstätte ver⸗ braucht sind,

3) wegen rückständiger Renten und Steuern.

In den Fällen zu 2 und 3 ist als Vollstreckungsmaßregel nur die von der Heimstättenbehörde zu vollziehende Zwangsverwaltung der Heimstätte zulässig.

S. 6. Die Heimstätte ist untheilbar und vorbehaltlich des Nießbrauchsrechts der Wittwe des letzten Besitzers durch Erbgang, im Falle des Vorhandenseins mehrerer Miterben, nur auf einen der⸗ selben übertrazbar.

Behufs Zusammenlegung von Ländereien kann mit Genehmigung der Heimstättenbehörde Umtausch von Ländereien stattfinden.

§. 7. Die Veräußerung der Heimstätte unter Lebenden ist nur mit Genehmigung der Ehefrau des Heimstättenbesitzers zulässig.

Niemand darf mehr als eine Heimstätte erwerben.

S. 8. Der Landesgesetzgebung bleiben alle näheren Bestimmungen überlassen und speziell:

1) Die Bestimmungen der Maximal⸗ und Minimalgröße der Heimstätten innerhalb der in §. 2 angegebenen Grenzen,

2) die Abgrenzung der Steuerfreiheit der kleinsten Heimstätten,

3) die Regelung des Nießbrauchsrechts der Wittwe des ver⸗ storbenen Heimstättenbesitzers an der Heimstätte,

4) die Errichtung der Heimstättenbehörde, 1

5) die Errichtung der Heimstätten⸗Rentenbanken,

6) die Ordnung des Heimstätten⸗Erbrechts. X“

Zu der zweiten Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1890/91 (Gehaltsverbesserungen), sind in dem Reichstage folgende Anträge der Abgg. Auer und Genossen eingebracht worden:

Der Reichstag wolle beschließen:

.1) Den Kommissionsantrag V wie folgt abzuändern: V. Kap. 85

b EE“ äftigte Beamte un e te n ßgabe d

Anlage XII 3 804 9850ℳ6 zu bewilligen.

9 Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: dem Reichstage noch in dieser Session eine Vorlage auf Abänderung bezüglicher Vor⸗ schriften des Militär⸗Pensionsgesetzes, des Reichs⸗Beamtengesetzes und der Reichs⸗Reliktengesetze zu unterbreiten, wonach den pensionirten Beamten und Militärpersonen sowie den zu Reliktenbezügen be⸗ rechtigten Hinterbliebenen von Beamten und Pensionären eine ent⸗ sprechende Pensionszulage resp. eine Zulage zum Wittwengelde und Waisengelde nach Verhältniß der den betreffenden Beamten⸗ . zu bewilligenden allgemeinen Ze verbesserungen gewährt werden kan i W Mittel in den Reichshaushalts⸗Etat eden efte .

Zu Ehren des aus Ost⸗Afrika zurückgekehrten Kaiser⸗ lichen Kommissars Majors Wissmann 8; der Reichstag am Sonnabend, 28. d. M., im Kaiserhofe einen Kommers. Das Comité, welches sich zu diesem Zwecke gebildet hat, besteht aus folgenden Herren: Graf von Arnim, Graf von Ballestrem, Graf von Behr, Dr. von Bennigsen,

ritzen (Düsseldorf), Dr. Hammacher, Graf von Hoensbroech,

oltzmann, von Kardorff, Graf von Kleist⸗Schmenzin, von

evetzow, Freiherr von Manteuffel, Dr. von Marquardsen, Graf Mirbach, Oechelhäuser, Graf von Stolberg, Wichmann und Dr. Windthorst ““

Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Ab⸗ eordneten, Geheimen Rechnungs⸗Rath Kleinschmidt ver⸗ ßte vorläufige Uebersicht über die Geschäftsthätig⸗ keit des Hauses ist erschienen. Aus derselben ergiebt sich, daß 47 Vorlagen der Regierung von beiden Häusern des Landtages in der verflossenen Tagung erledigt worden sind. Acht Vorlagen hat das Abgeordnetenhaus allein erledigt. Ab⸗ gelehnt wurde nur eine Vorlage (das Sperrgesetz) vom Abgeordnetenhause. Unerledigt blieben daselbst zwei Gesetze (Notariatsgebühren⸗ und Schulpflichtgesetz). Vom Herrenhause wurde eine Vorlage (Unterhaltung der nicht schiffbaren Flüsse in Schlesien) abgelehnt. An selbständigen Anträgen von Mit⸗ gliedern des Hauses wurden 11 erledigt, während 10 un⸗ erledigt blieben (darunter Wildschadengesetz, Reform der Eisenbahntarife, Bienengesetz, der Windthorst'sche Schulantrag, Schulversäumnißgesetz und Besteuerung der Konsumvereine). Eine Interpellation wurde durch Beantwortung erledigt. Ferner wurden 7 Berichte der Wahlprüfungskommission, Berichte der Geschäftsordnungskommission und 58 Berichte der Agrar⸗, Petitions⸗, Unterrichts⸗, Gemeinde⸗ und Budget⸗ kommission erledigt, während 14 unerledigt geblieben sind.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 25. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Cholera in Spanien. Sanitätswesen in Oesterreich, 1889. Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhaͤusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Geburten und Sterbefälle in Aachen, Elberfeld, München, 1889. Witterung. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuchen in Frankreich, 1. Vierteljahr. Veterinär⸗polizeiliche Maßregeln. Medizinal⸗ Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Arzneibuch. (Preußen. Reg.“Bez. Düsseldorf.) Verabreichung von Desinfektionsmitteln an Hebammen. (Württemberg.) Entschädigung für getödtete oder ge⸗ fallene Thiere. Schafräude. (Lippe.) Schlachtanlagen. (Oesterreich. Böhmen) Viehmärkte ꝛc. (Salzburg.) Einfuhr von Arzneiwaaren. (Steiermark.) Gemeinde⸗Sanitätsangelegen⸗ heiten. (Großbritannien.) Tollwuth. Rechtsprechung. Milch⸗ fälschungen. (Fortsetzung.) Kongresse, Verhandlungen gesetzgebender Körperschaften, Vereine u. s. w. Internationaler Kongreß für

ygiene und Demographie zu Paris. (Schluß.) Vermischtes. Verein deutscher Mineralwasserfabrikanten. (Orts⸗Gesundheitsrath zu Karlsruhe.) Geheimmittel. Thätigkeit der ärztlichen Pro⸗ vinzialkommissionen in Belgien. I.

8 8*

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Eine strafbare Röthigung durch Gewalt im Sinne des §. 240 Str.⸗G.⸗B. liegt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats vom 9. April 1890, nur dann vor, wenn die zu⸗ nächst nur gegen Sachen gerichtete Gewalthandlung auch gegen die Person des zu Nöthigenden sich richtet; die Gewalt muß von dem zu Nöthigenden physisch empfunden werden.

1““

(Setttistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Die Mitglieder der Innung und des Arbeitgeberbundes der Stettiner Maurer⸗ und Zimmergeschäfte hielten, der „Ostsee⸗Ztg.“ zufolge, am 25. Juni eine außerordentliche Versamm⸗ lung ab, in welcher festgestellt wurde, daß durch die Heranziehung fremder Arbeitskräfte und durch den Zuzug von Maurern aus der Umgegend viele Meister und Bauunternehmer ihren Bedarf gedeckt haben. Verlangt wurden noch zusammen etwa 180 Maurer und Zimmerleute, welche unverzüglich bei dem Schlesischen Agenten bestellt werden sollen. Von einem Mitgliede der Versammlung wurde mitgetheilt, daß die Strikenden neuerdings wieder beschlossen haben, im Strike auszuharren; gleichzeitig haben dieselben aber auch den Beschluß gefaßt, für den Fall, daß die Ar⸗ beitgeber nicht nachgeben, den Herrn Regierungs⸗Präsidenten von Sommerfeld zu ersuchen, das Schiedsrichteramt zwi⸗ schen den Arbeitgebern und den Ausständigen zu übernehmen. Diese Mittheilung wurde von den Versammelten mit großer Befriedigung aufgenommen.

Ueber eine Frauenversammlung in Magdeburvg berichtet die „Magd. Ztg.“: Die Versammlung war von vielen hundert Per⸗ sonen (vorwiegend Frauen) besucht. Bei der Bureauwahl schlug Hr. Lankau vor, den Vorsitz für diesmal noch in männlichen Händen zu lassen, da die Frauen mit der Leitung noch nicht recht vertraut seien. Hr. Schoch wurde hierauf zum Vorsitzenden gewählt, während das Schriftführer⸗ und Beisitzeramt drei Frauen übertragen wurde. Bald darauf erschien Frau Ihrer in Begleitung des Re⸗ gierungs⸗Baumeisters a. D. Keßler. Sie wurde mit langanhaltendem Händeklatschen begrüßt und nahm sodann das Wort. Sie führte aus, daß die Frauenfrage schon seit längerer Zeit zu einer brennenden geworden sei, gegenwärtig habe sich schon eine gesunde Entwickelung dieser Frage über ganz Deutschland verbreitet. Sie meinte, daß sich die Frauen ihre Rechte nicht durch Petitionen erbetteln, sondern durch einiges Zusammengehen erkämpfen müßten, und Pflicht der Männer sei es, bei den Frauen das Interesse für die Politik und die gewerk⸗ schaftliche Bewegung zu erwecken. Zum Schluß empfahl sie, vorläufig noch von der Gründung von Frauenvereinen abzusehen, da nach dem preußischen Vereinsgesetz den Frauen zu wenig Rechte eingeräumt seien, wohl aber müßten die Frauen an allen öffentlichen Versamm⸗ lungen Theil nehmen, damit sie sich aufklären und dann in ihren Kreisen agitiren könnten. Sie forderte die Frauen auf, jeder Zeit einzutreten für die Emanzipation der Frauen und für die Gleich⸗ berechtigung der Menschen. Die einstündige Rede wurde oftmals von Beifallskundgebungen unterbrochen. Nach einer Pause wurden die Ausführungen noch von einigen Frauen und Maͤnnern, namentlich Hrn. Keßler, unterstützt. Dann wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die in der heutigen Versammlung anwesenden Frauen erklären sich mit den Ausführungen der Frau Ihrer einver⸗ standen und erkennen es für ihre Pflicht, soweit es ihnen möglich, für das Interesse der Arbeiterbewegung einzutreten und öffentliche Volksversammlungen zu besuchen, da den Frauen die Gründung von politischen Vereinen nach dem bestehenden Vereinsgesetz noch nicht möglich ist.“ Ferner wurde auch ein Antrag, eine Kommission von 5 Frauen zu wählen, welche sich mit der Einberufung von öffentlichen Frauenversammlungen beschäftigt, angenommen. Mit einem Hoch auf die Frauenbewegung wurde die Versammlung geschlossen.

Aus Solingen meldet die „Elb. Ztg.“ unterm 24. Juni: Trotz der z. Z. nicht gerade günstigen Verhältnisse in der Solinger Fabrikation, die augenblicklich unter dem Druck der in Aussicht stehenden Mac Kinley⸗Zolltarifbill leidet, haben die Scheerenhärter des Kreises Solingen ein neues Preisverzeichniß mit zum Theil wesentlichen Erhöhungen der Preise ausgearbeitet und dasselbe den Scheerenfabrikanten zur Anerkennung eingesandt. In einer gestern Abend abgehaltenen Verfammlung haben die Scheerenhärter nun be⸗ schlossen, bei allen denjenigen Fabrikanten, die bis zum 1. Juli das neue Preisverzeichniß nicht anerkannt haben, die Arbeit einzustellen und bei späterer v für jeden Tag nach dem 1. Juli einen Schadenersatz von 5 zu Gunsten der Vereinskasse zu verlangen.

Aus Lägerdorf bringt die „Kiel. Ztg.“ die Nachricht, daß am 24. d. etwa 100 Arbeiter der Breitenburger Cementfabrik wegen Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt haben.

gramm des „R. T. B.“ ein Strike ausgebrochen sein. Wie die „Hanb. Börsenhalle hört, verhält sich die Sache so, daß die Arbeiter der abrik einen Fachverein bilden wollten; als die Verwaltung dieser bsicht entgegen trat, ließen die Arbeiter den Plan fallen. Eine Betriebsstörung ist überhaupt nicht vorgefallen.

In einer in den letzten Tagen in Meerane abgehaltenen Ver⸗ sammlung der Appreturarbeiter konnte, wie das „Chemn. Tgbl.“ mittheilt, den Versammelten mitgetheilt werden, daß das seiner Zeit an die Prinzipale ergangene Ersuchen um Aufbesserung der Löhne doch von Erfolg gewesen ist. Die Mindestlöhne sind von 15 auf 16 ꝛc erhöht worden. Auch wollen die Geschäftsinhaber bemüht sein, daß die Sonntagsarbeit thunlichst umgangen wird und in Fällen, in denen sich Ueberstunden nöthig machen, solche mit je 35 m bezahlen.

Bei dem Centralvorstande des Verbandes der Stickerei⸗Industrie in Sachsen ist, dem „Chemn. Tgbl.“ zu⸗ folge, von der Verwaltungsstelle Schneeberg des Centralverbandes der Dringlichkeitsantrag eingebracht worden, in Rücksicht auf die gegenwärtige Geschäftsflaue in der Stickerei⸗Industrie die Arbeits⸗ zeit zu verkürzen. Die Verwaltungsstelle Plauen dagegen hat sich in einer am 25. d. M. abgehaltenen zahlreich besuchten Haupt⸗ versammlung mit überwiegender Stimmenmehrheit gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit ausgesprochen, da die gegenwärtige Krisis noch nicht so schlimm sei und hoffentlich auch nicht von langer Dauer sein werde.

Die Holzausfuhr aus Schweden hat in diesem Jahre eine Höhe erreicht wie seit vielen Jahren nicht dagewesen ist, selbst das sehr günstige Vorjahr ist wesentlich über⸗ troffen. Nach den Ausfuhrlisten wurden in diesem Jahre von Anfang Januar bis Ende Mai an Holzwaaren nach dem Auslande versandt: Rundhölzer 13 200 cbm (gegen 6600 chm gleichzeitig im Vorjahr), Balken und Sparren 53 900 chm (31 100 cbm), Planken und Battens von wenigstens 5 cm Stärke und 10 em Breite 513 000 cbm (299 000 cbm), Bretter unter 5 cm Stärke und verschiedener Breite 225 000 chm (113 000 chm), gehobelte oder gefalzte Bretter 67 000 cbm (35 000 cbm). Erwähnenswerth ist auch die bedeutende Zunahme der Ausfuhr an Holzstoff zur Papierfabrikation, denn die⸗

88½

Land⸗ und Forstwirthschaft. Lünce 78

f der Ersten allgemeinen deutschen Pferde⸗Ausst Berlin ist Huflederkitt mit der silbernen Medaille prämiirt worden. Es ist dies um so bemerkenswerther, als dies Material die einzige auf der Ausstellung prämiirte üig. ist. Der Nutzen von Hufeinlagen, welche den durch den Eisenbeschlag herbeigeführten unnatürlichen Zustand des Hufes wieder in einen naturgemäßen zurück⸗ führen, ist allgemein von Autoritäten anerkannt. Eine wirkliche brauchbare Hufeinlage ist jedoch erst jetzt durch Huflederkitt gegeben. Durch die ausgedehnte Anwendung des Huflederkitts bei den Pferden der deutschen Armee ist die praktische Brauchbarkeit anerkannt und bewiesen. Eine Broschüre von M. M. Rotten, Berlin NW., Schiff⸗ bauerdamm 29 a, giebt Anleitung zur Anwendung des Huflederkitts. Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen. E11.“.

Frankreich. In Frankreich sind die aus den fpanischen Häfen ein⸗ laufenden Schiffe, sofern sie einen völlig reinen Gesundheitspaß nicht besitzen, der Beobachtungsquarantäne unterworfen.

ün.

Srenfge a. M., 26. Juni. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) Von den Märkten liegt nichts Neues vor. Die Angebote sind nicht reichlicher, man ersehnt warmes und trockenes Wetter. Hier macht sich heimisches Gewächs dauernd knapp und der

andel mußte mit Ankäufen fremder Waare interveniren, um den

edarf zu befriedigen. Weizen, ab unserer Umgegend hauptsächlich von kleinen Provinzmühlen poussirt und unregelmäßig gethan von 2156⁄10 bis 22 ℳ, frei hier 22 ℳ, kurhessischer und norddeutscher 21 ¼ bis ½ ℳ, russische Sorten 21 ¼¾ —-22 ¼ Roggenpreise stramm, hiesiger fehlt, russische Sorten 16 ⁄17⁰0 ℳ, von keiner Seite wird greifbare Waare offerirt, belangreiche Bestände fehlen überall, es ist wahrscheinlich, daß diese Festigkeit sich bis zur Ernte behaupten wird Gerste, Brauerwaare umsatzlos, feinste rumänische 15 ¼ ℳ, russische Futtergerste 13 ½ ¾ detaillirt. Hafer, Umsätze sehr beschränkt, Angebot von russischen Sorten brachte vorübergehend eine Abschwächung, Konsumenten und Händler im Ankauf sehr kleinlaut, die Notiz 17 18 ½ bleibt, hochfein darüber. Mais (mixed), die Geschäfte sind ohne Lebhaftigkeit, letzter Cours 11,10 Roggen⸗ kleie 9 ½ ℳ, Weizenkleie 8 ½ ℳ, Preise schwach behauptet, nur für exquisite werden volle Preise bezahlt. Spelzspreu (Ersatz für Roggenstroh) stark geworfen, per Centner 1 gehandelt. Raps (ungarischer) per August⸗September, die Qualität der einlaufenden Proben ist im Durchschnitt befriedigend und in den fortgesetzt im Zuge befindlichen Abschlüssen hat sich der vorwöchentliche Preisstand um ein Gerirges er⸗ mäßigt, letzter Cours 26 ½ Mehl konnte sich dem befestigenden Einfluß nicht ganz entziehen und ist der Abzug an Konsumenten zu etwas höheren Preisen ziemlich schlank gewesen. wurde in Posten à 24,60 cif. Frankfurt a./ M. per Sept./ Dez.

8

Hamburg.

32 ¾ ℳ, Nr. 2 27 ½ 28 ½ ℳ, Nr. 3 25 ¾ 27 †¼ ℳ, Nr. 4 22 ½ 23 ½ ℳ, Nr. 5 18 19 Milchbrot⸗ und Brotmehl im Ver⸗ bande 59 62 Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 28 29 ℳ. Roggenmehl loko hier Nr. 0 27 ½ ℳ, Nr. 0/1 25 ½ ℳ, Nr. 1 23 ½ 24 ½ Ab Bahn Magdeburg fordern wir für Roggenmehl 0 24 ½ ℳ, 0/1 22 ¾ ℳ, 1 21 Exqui⸗ site Marke cirea 60 höher. Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loko auswärtiger Stationen. Leipzig, 26. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 4,25 ℳ, pr. August 4,22 ½ ℳ, pr. September 4,25 ℳ, pr. Oktober 4,25 ℳ, pr. November 4,20 ℳ, pr. Dezember 4,20 ℳ, pr. Januar 4,17 ½ ℳ, pr. Februar 4,17 ½ ℳ, pr. März 4,15 ℳ, pr. April 4,15 ℳ, pr. Mai 4,15 ℳ. Umsatz 135 000 kg. Unregelmäßig. London, 26. Juni. (W. T. B.) Wollauktion. Mäßige Betheiligung zu Eröffnungspreisen. 1 „Bradford, 26. Juni. (W. T. B.) ruhig, Garne ruhig, stetig. Mailand, 26. Juni. (W. T. B.) Die Einnahmen des ita⸗ lienischen Mittelmeer⸗Eisenbahnnetzes während der zweiten Dekade des Monats Juni 1890 betrugen nach provisorischer Er⸗ mittelung: im Personenverkehr 1 170 847 Lire, im Güterverkehr 1 859 490 Lire, zusammen 3 030 337 Lire gegen 3 103 167 Lire in der gleichen Periode des Vorjahres, mithin weniger 72 830 Lire. SSskne 2 1 EEE““ Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 26. Juni. (W. T. B.) Der Schnelldampfe

„Colum bia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packe fahrt Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute Morgen 9 Uhr in Southampton eingetroffen. 8 27. Juni. (W. T. B.) Der Postdampfer „Russia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktiengesell schaft ist, von Hamburg kommend, gestern Nachmittag in New York eingetroffen. London, 26. Juni. (W. T., B.) Der Union⸗Dampfer „Mexican“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown und der Uniondampfer „Trojan“ heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Uniondampfer „Dane“ ging heute auf der Aus⸗

Wolle unverändert,

Auf der Dynamitfabrik in Krümmel sollte nach einem Tele⸗

reise von den Kanarischen Inseln ab.

selbe stieg von 18 663 t im Vorjahr auf 24 345 t in diesem Jahr.

Roggenmehl für Berliner Mühlen gehandelt, Abladung per Schiff nach hier via 8

Fracht Rotterdam⸗Frankfurt a./M. per 100 kg eircea 50 ₰. iesiges Weizenmehl Nr. 0 33 ½ 34 ℳ, Nr. 1 31 ½

aam 10. März 1863 zu Mandelkow, Kreis Soldin,

ritte Beilage

8 *

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Vorladungen u. dergl.

1 5 Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloo

ung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

28m

.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften. 1“

Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 4 Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[19409] Steckbrief.

Gegen den Reisenden Hermarn Karl Friedrich Tinney, am 13. Juni 1866 in Insterburg geboren, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts I. zu Berlin vom 14. Oktober 1889 erkannte Gefängnißstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Strafgefängniß ab⸗ zuliefern.

Berlin, den 16. Juni 1890.

Königlie es Amtsgericht I. Abtheilung 93.

[194035 Seteckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Portier, Schreiber, Krankenwärter Joseph Schwarz von hier, geboren am 20. Mai 1860 zu Seeburg, welcher flüchtig ist resp. sich verborgen hält, ist in den Akten U. R II. Nr. 238 de 1890 die Untersuchungshaft wegen Be⸗ truges bzw Unterschlagung verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß hierselbst, „Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 24. Juni 1890. 1“

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. 8

eeeeans Alter 30 Jahre, Größe 1,70 m, Statur schlank, breite Schultern, Haare hellblond, dünn, Stirn hoch, Bart kleiner blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase klein, gebogen, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn vorstehend, Ge⸗ sicht oval, wenig vorstehende Backenknochen, Gesichts⸗ farbe gesund, Sprache ostpreußischer Dialekt, stottert.

[19181] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen, am 28. September 1862 in Danzig geborenen Commis Arthur Eugen Woldemar Neumann, früher in Hohenstein i. S. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist wegen Betrugs im wiederholten Rückfalle die Untersuchungs⸗ haft verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichts⸗Gefängniß ab⸗

vet an Ae4“ wickau, den 24. Juni 3 ünoge⸗ 8 Der Untersuchungsrichter Fanncg bkbei dem Königlichen Landgerichte. Puchelt.

Beschreibung: Alter 27 Jahre, Größe 1,72 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Bart: trägt Schnurrbart, Nase und Mund gewöhnlich, Kinn spitz, Gesicht oval, Kleidung dunkelblauer Stoffanzug, niedriger schwarzer Filzhut.

[19180 Steckbriek.

Gegen den Arbeiter Josef Kasprzik aus Sklarnia⸗ Wendzin, daselbst am 5. April 1863 geboren, zuletzt in Fürstenberg wohnhaft, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urzheil des Königlichen Schöffengerichts zu Lublinitz vom 20. Dezember 1889 wegen ein⸗ fachen Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher gefähr⸗ licher Körperverletzung erkannte Gefängnißstrafe von zwei Monaten und drei Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die nächste Gerichtsbehörde abzuliefern, welche um Straf⸗ vollstreckung und Nachricht zu IV. D. 405/89 ergebenst ersucht wird.

Lublinitz, den 19. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht. [19287] Steckbrief.

Gegen den Taglöhner Andreas Meyer, geboren zu Marburg am 28. Juli 1859, zuletzt wohnhaft in Wiesbaden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und Nachricht anher zu geben. (L1. Nr. 19/90.)

Hengn, en8. 5 199 8 8 .“

1 Der Königliche I. Staatsanwalt. 89 . 56 EEE

[19178] . .

Der Reservist, Kutscher Friedrich Radke aus Klein⸗Ehrenberg, geboren daselbst am 3. Januar 1863 und zuletzt dort wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Derselbe wird auf den 9. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung eladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗ selbe auf Grund der nach §. 472, der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Berlinchen, den 14. Juni 1890.

Wagner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

119179 29 Landwehrmann, Schuhmacher Carl Haak,

eboren, zuletzt in Ruwen wohnhaft, wird beschul⸗ bigt als ebemaum der Landwehr ohne Erlaubniß

ausgewandert zu sein Uebertretung gegen §. 360 8 Derselbe wird auf

Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. den 9. Oktober 48o⸗ Vormittags 10 Uhr,

vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen

ezirks⸗Kommando zu Küstrin ausgestellten Er⸗

klärung verurtheilt werden. Berliuchen, den 14. Juni 1890.

[19286] 3 In der Strafsache gegen 1) Karl Friedrich Ludwig Meerbott, geboren zu Hanau am 15. September 1867, 2) der Schneidergeselle Johannes Viehl von Groß⸗ krotzenburg, geboren am 9. Mai 1868, 3) der Commis Joseph Löbenstein von Marköbel, geboren am 10. April 1868, 4) Eugen Eifländer von Hanau, geboren am 8. August 1869, 5) Heinrich Friedrich Karl Seelig von Hanau, geboren am 26. Dezember 1869, 6) Hans Zimmer von Hanau, geboren am 22. März 1869, 7) Johann Adam Kuhn von Eichen, geboren am 13. Dezember 1869, . 8) Andreas Craß von Fechenheim, geboren am 6. Juli 1869, 9) Friedrich Otto Botzum von Großauheim, ge⸗ boren am 13. Mai 1869, 10) Friedrich Justus Hestermann von Langen⸗ diebach, geboren am 13. Februar 1869, 11) Wilhelm Jäger von Rückingen, geboren am 15. Februar 1869, wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Strafkammer hier, vom 14. d. M. auf Grund des §. 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und §. 140 des Strafgesetz⸗ buchs das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Strafprozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 17. Juni 1890. Der Erste Staatsanwalt. Schumann. chis 8 2 v1414““ [19177] Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen: . 1) den Maurer Franz Thomas Gawlik, letzter Aufenthalt zu Schönwitz, Kreis Falkenberg, 2) den Johann Adolf zu Bendzin in Polen, letzter Aufenthalt zu Polnisch⸗Leipe, Kreis Falken⸗ berg, . 9 den Arbeiter Karl Friedrich Wilhelm Kantuer, letzter Aufenthalt zu Froebeln, Kreis Brieg, 3 4) den Knechtssohn August Bittner, letzter Auf⸗ enthalt zu Kantersdorf, 1 5) den Stellmachersohn Paul Ludwig Kantner, letzter Aufenthalt zu Märzdorf, Kreis Grottkau, 6) den Knechtssohn Johannes Weigang, letzter Aufenthalt zu Falkenau, Kreis Grottkau, 3 7) den Zimmermannssohn Karl Julius Tix, letzter Aufenthaltsort zu Niclasdorf, Kreis Strehlen, 8) den Knechtssohn Karl Traugott Hübner, letzter Aufenthalt zu Manze, Kreis Nimptsch, mit Ausnahme des Angeklagten zu 2, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, welche hinreichend ver⸗ dächtig erscheinen, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, bezw. nach erreichtem militärpflichtigem Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 des Reich⸗Strafgesetz⸗ buchs das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet und das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten in Höhe von je 300 mit eschlag belegt. Dieser Beschluß wird einmal durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffentlicht. Brieg, den 16. Juni 1890. Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Franzki. Ebert. Schmidt, Berichterstatter. Vorstehender Beschluß wird hiermit ausgefertigt. Brieg, den 18. Juni 1890. (L. S.) Hensel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(193481 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den im Niederbarnim⸗ schen Kreise Band 83 Nr. 3454 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Wennemacher hier, lctt zu Charlottenburg eingetragene, Dalldorferstraße (40) belegene Grundstück am 12. September 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 12 300 Nutzungswerth pro Etatsjahr 1892/93 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, lügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ ehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder

etrag aus dem Grundbuche zur Zeit der

Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten

agner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen,

widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksich⸗ tigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Sep⸗ tember 1890, Mittags 12 ¼ Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 11. Juni 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51. 1“

Is 6 E1“

8 (194581 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrich⸗Wilhelmstadt Band 10 Nr. 210 auf den Namen des Kaufmanns Hermann Böttcher eingetragene, hierselbst, Albrechtstraße 17, belegene Grundstück am 20. September 1890, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist weder zur Grund⸗ steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks peanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuͤcks tritt. Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. September 1890,

stelle verkündet werden. Berlin, den 14. Juni 1890. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

119458] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlin Band 9 Nr. 686 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Böttcher hier eingetragene, Klosterstr. 84 belegene Grundstück am 26. September 1890, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 2 a 20 qm weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des shef n stra Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. September 1890, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an oben bezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Berlin, den 16. Juni 1890. 3

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

19217 Zur der Wernicke'schen kanon⸗

reien Erbpachthufe Nr. 8 zu Gr. Pankow steht h dem 5 Großherzoglichen Amtsgerichte am 8. April d. J. erlassenen Verkaufsproklame der Ueberbotstermin auf Dienstag, den 15. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird vorschriftsmäßig hiedurch öffentlich in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß in dem heute statt⸗ gefundenen ersten Verkaufstermine für das Feesse Grundstück ein Bot 10 000 abgegeben worden ist Lübz, den 24. Juni 1890. 8 2

Nachmittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗

2 E“

Es ist das Aufgebot folgender abhanden gekom⸗ mener Urkunden:

1) der unterm 11. Juni 1866 ursprünglich auf 5 % Zinsen ausgefertigten, später auf 4 % Zinsen herabgesetzten Berliner Stadt⸗Obligationen Litt. E. Nr. 14227, 17201, 17714 und 18482 je über 100 Thlr. = 300 ℳ,

vom Arbeiter Ernst Köhler zu Charlottenburg,

2) der Schuldverschreibung der preußischen Staats⸗

anleihe von 1852 Litt. D. Nr. 14021 über 100 Thlr.

= 300. ℳ,

von dem Handelsmann Wilhelm Beise hier,

3) des unterm 15. Januar 1875 ursprünglich auf 4 ½ % Zinsen ausgefertigten, vom 1. Januar 1882 auf 4 % Zinsen konvertirten Berliner Stadtanleihe⸗ scheins Litt. M. Nr. 19484 über 500 ℳ,

von der verw. Frau Ottilie Kobien hier,

4) der unterm 11. Juni 1866 ursprünglich auf 5 % Zinsen ausgefertigten, später auf 4 % Zinsen herabgesetzten Berliner Stadt⸗Obligation Litt. G. Nr. 31003 über 25 Thlr. = 75 ℳ,

vom Arbeiter J. Braschwitz hier, 8 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 4. April 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 6. Januar 1890.

FKFKFhönigliches Amtsgericht I., Abtheilung 48.

[19186] Aufgebot.

Der am 31. Januar d. J. allhier verstorbene Dr. jur Staats Ernst Friedrich Nanne hierselbst hat als Besitzer der der Familie Nanne eingethanen, im Jahre 1844 allodificirten ehemaligen landesherr⸗ lichen Lehne, belegen zu Gladebeck, Herzberg, Scherz⸗ feld und Rudolfshausen, auch Barbis in den Jahren 1860 und 1866 zur Sicherung seiner Lehns⸗ nachfolger beim hiesigen Amtsgerichte verschiedene Werthpapiere hinterlegt und befinden sich diese Werthpapiere bezw. die im Laufe der Zeit an ihre Stelle von ihm gesetzten gegenwärtig bei der König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Lüneburg. Auf den Antrag der Erben des verstorbenen Dr. 8 Staats Ernst Friedrich Nanne, der Frau Oberst⸗Lieutenant Schneider, Sophie, geb. Wellenkamp, zu Hannover und der Frau Oberst Schneider, Anna, geb. Wellen⸗ kamp, zu Saarlouis, welche wahrscheinlich gemacht haben, daß berechtigte Lehnsnachfolger nicht vorhan⸗ den sind, werden alle und jede, welche als Lehns⸗ nachfolger des verstorbenen Dr. Nanne, an die ge⸗ dachten für Lehnablösungsgelder und für das Kauf⸗ geld für veräußerte Lehnäcker angeschafften Werth⸗ papieren Ansprüche zu besitzen glauben, zu deren Anmeldung spätestens in dem auf Freitag, den 15. August d. J., Morgens 11 Uhr, im hie⸗ sigen Gerichtslokale anberaumten Termine unter dem Rechtsnachtheile geladen, daß andernfalls die Her⸗ ausgabe der fraglichen Werthpapiere an⸗ die Dr. Nanne'schen Erben zur freien Verfügung darüber allhier angeordnet werden wird. 8

Harburg, den 23. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht. [6086]

Auf Antrag des Freiherrn Hermann von Maltzahn, Rittmeisters a. D., in Berlin ist zwecks Kraftlos⸗ erklärung der unterm 6. Mai 1846 über den Betrag von 100 Thlr. N. 2/3 für den Baron von Maltzahn auf Zeddemin ausgestellten Malchower Erddamm⸗ Aktie Nr. 62 ein Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 20. November 1890, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzt. Der etwaige Inhaber der Urkunde hat bei Vorlegung derselben seine Rechte spätestens in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. b

Malchow i. Mecklbg., den 14. April 1890.

Großherzogliches Amtsgericht. [12466] Aufgebot. .

Die Sibylle Kohn, geb. Weiler zu Geislingen, Wittwe des Hafnermeisters Johannes Kohn zu Geis⸗ lingen in Württemberg, hat als desfen Erbin das Aufgebot der auf das Leben des Hafners Johannes Kohn zu Geislingen am 22. Dezember 1864 aus⸗ gestellten, auf 500 Fl. lautende Polize Nr. 13434 der Frankfurter Ver hernaa ges giszaft Providentia beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde B2 gn wird. 3

Frankfurt a. M., den 19. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. .

19195 Aufgebot.

Es r das Aufgebot nachfolgender Sparkass

bücher der Steinhorster Spar⸗ und Leihkasse be⸗ tragt:

anh Wer Sparkassenbücher Nr. 3444 für Elise Schott

in Sandesneben über 100 ℳ, Nr. 3445 für Maria

Schott daselbst über 10 ℳ, Nr. 2921 für Dora

Schott daselbst über 34 Antragsteller Käthner riedrich Schott in Sandesneben als gesetzlicher

seiner vorgenannten minderjährigen Töchter. 2) Der Sparkassenbücher: a. Nr. 2850 für Christine

Maria Elise Peters in Gandeätn über 920 ℳ. 8