1890 / 158 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1890 18:00:01 GMT) scan diff

dient. Christiania macht hierin gegen Stockholm eine Aus⸗

nahme, wo die Schutzmannschaft mit der üblichen Seitenwaffe versehen ist. 1“

Erwähnenswerth scheint auch noch die innere Einrichtung des Storthinggebäudes. Die Mitglieder des Storthings sitzen hier nicht nach ihrer Parteigliederung zusammen, sondern nach dem Alphabet der Aemter (Kreise), welche sie vertreten. Ebenso sind die Garderoben nach dem Alphabet der einzelnen Aemter eingerichtet, sodaß die Abgeordneten der einzelnen Aemter ihre Garderobe stets an bestimmter Stelle, welche die entsprechende Aufschrift des Amts führt, ablegen. Herrliche Räume sind es, die wir im Storthingsgebäude erblicken, ebenso vornehm als komfortabel möblirt.

Wenn von anderer Seite gemeldet worden, daß des Kaisers und Königs Majestät Allerhöchstseine Reise bis zum hohen Norden dieses Landes ausdehnen werde, so wird uns demgegenüber heute von maßgebender Stelle mit⸗ getheilt, daß der Erlauchte Monarch diesmal nur bis Bergen

zu reisen beabsichtigt und vorher noch Stavanger einen Besuch 1“

abstatten wird.

Amerika. Vereinigte Staaten. Washington, 1. (W. T. B.) Das aus Mitgliedern der Kammer und des Senats bestehende Comité zur weiteren Berathung der Silberbill wird morgen zusammentreten.

Parlamentarische Nachrichten. 8 3 In der heutigen (32.) Sitzung des Reichstages, welchern am Tische des Bundesraths die Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und von Verdy du Vernois und die Staats⸗ sekretäre von Oehlschläger, Freiherr von Maltzahn, nebst Kommissarien beiwohnten, wurde in dritter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Konsular⸗ gerichtsbarkeit in Samoa und die Uebernahme einer Bürgschaft Seitens des Reichs für die durch Einrichtung einer anderweiten Rechtspflege dort⸗ selbst erwachsenden antheilmäßigen Kosten auf Grund der Zusammenstellung Beschlüsse des Reichstages in zweiter Berathung ohne unverändert an⸗ genommen. Darauf folgte die Fortsetzung der Berathung des An⸗ trages der verbündeten Regierungen, betreffend die Errichtung eines Nationaldenkmals für Kaiser Wilhelm I., auf Grund mündlichen Berichts der X. Kommission. Berichterstatter war Abg. Freiherr von Unruhe⸗Bomst. Derselbe stellte Namens der Kommission den Antrag: Der Reichstag wolle beschließen: 1) ü auf welchem das National⸗Denkmal für

t den Hochseligen Kaiser Wilhelm I. errichtet

82 n

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werden soll,

über die Gestaltung des Standbildes und

über die Art, in welcher ein engerer Wettbewerb über einen 1 b (Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗

Entwurf für das Denkmal vom Reichskanzler auszu⸗

8 schreiben ist, ird der Entschließung Sr. Majestät des Kaisers anbeim⸗ gegeben Ohne Debatte gelangte dieser Antrag zur Annahme. Ebenso wurden die dritte Berathung der Uebersicht der Reichsausgaben und⸗Einnahmen für das Etatsjahr 1888/89 auf Grund der in zweiter Berathung des Plenums unverändert angenommenen Kommissionsanträge und die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines dritten Nach⸗ gs zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1890/91 in Verbindung mit der dritten Berathung 1. Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die einer Anleihe für die Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und der Post und Telegraphen auf Grund der in zweiter Berathung des Plenums unver⸗

ändert angenommenen Kommissionsanträge ohne Diskussion

erledigt.

Aufnahme

Das Wort nahm hierauf der Staatssekretär Dr. von Boetticher: Ich habe dem Reichstage eine Kaiserliche Verordnung mitzutheilen. (Die Mitglieder erheben sich von ihren Sitzen.) Die Verordnung lautet:

„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser und König von Preußen, verordnen auf Grund der Artikel 12 und 26 der Verfassung mit Zustimmung des Reichstages im Namen des Reichs was folgt:

§. 1. Der Reichstag wird vom 8. Juli d. J. bis zum 18. November d. J. vertagt.

§. 2. Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich ꝛc.

Gegeben Schloß Fredensborg, den 29. Juni 1890.

Wilhelm. von Caprivi.“

Ich beehre mich, dem Herrn Präsidenten des Hauses im Original diese Kaiserliche Verordnung zu überreichen.

Präsident von Levetzow: Nach dem, was wir gehört, wird geraume Zeit vergehen, bevor wir wieder zusammen⸗ treten. ermächtigen, die nächste Sitzung und die nächste Tagesordnung nach meinem eigenen Ermessen und nach Lage der Umstände festsetzen zu dürfen und konstatire, da Niemand widerspricht, daß das Haus mir diese Ermächtigung ertheilt. Zugleich nehme ich es wahr, Ihnen von Herzen dafür zu danken, daß Sie mich während dieser nicht ganz leichten Sitzungszeit unausgesetzt und auf allen Seiten in der freundlichsten Weise unterstützt und mir dadurch die Führung der Geschäfte erleichtert haben. Ich bin Ihnen Allen dafür herzlich dankbar, wünsche Ihnen eine glückliche Heimkehr und gesundes Wiedersehen und zwar in derselben Gesinnung für mich, deren ich mich in dieser wie in früheren Sitzungsperioden zu erfreuen gehabt habe.

Abg. Dr. Windthorst (zur Geschäftsordnung): Sie werden einverstanden sem damit, daß wir die freundlichen Worte, welche der Herr Präsident an uns gerichtet hat, nicht unerwidert lassen konnen. Mein Alter rechtfertigt es, daß ich das Wort nehme. Wir Alle sind, glaube ich, dem Herrn Präsidenten für die außerordentlich umsichtige und unparteiische Leitung zu tiefem Dank verpflichtet, und ich zweifle nicht, daß gerade diese Leitung wesentlich zur glücklichen Erledigung der Geschäfte beigetragen hat.

Präsident von Levetzow: Ich danke dem Herrn Vor⸗ redner für die freundlichen Worte, die mir zu Herzen gegangen sind, und bitte Sie, mir zu gestatten, daß ich meinen Herren Kollegen im Präsidium, den Herren Schriftführern und Quͤstoren von dieser Stelle aus für ihre Unterstützung Dank sage. Meine Herren! Wir unterbrechen ja nur unsere Sitzung, schließen sie nicht. Aber ich glaube, es ist anzunehmen, daß Sie den Wunsch haben, diesen Saal nicht zu verlassen, ohne unserem Kaiser und Herrn, Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser ein Hoch auszubringen. Möge Gott ihn auf seiner Meer⸗ fahrt beschützen, möge Gott ihn weiter erhalten zu des Reiches Nutzen und zu unser Aller Heil! Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Koönig Wilhelm von Preußen lebe hoch, nochmals hoch, zum dritten Mal hoch! (Die Mit⸗ glieder stimmten drei Mal lebhaft in diesen Ruf ein.) Die Sitzung ist geschlossen.

tages befindet sich in der Ersten Beilage.)

ordd. Allg. Ztg.“ mittheilt, gestern §

O

ten Novelle zur Gewerbeordnung, welcher

für Spinnereien, fi welche mit te 8. betrieben werden. sonst durch die Art des B s auf eine regelmäßige Tag

18822

Nachtarbeit angewies ind, sowie für solche Fabriken und Werk⸗

stätten, deren Betri in regelmäßige Arbeits chichten von gleicher Dauer nicht g seiner Natur nach, auf be⸗ f bes Ausnahmen von den in den n Bestimmungen na hzulassen. Jedoch darf itsseit für Kinder die Dauer von 36 Stunden, Dauer von 60, in Spinnereien von 64, in Zie⸗

geleien von 69 8 twöchentlich nicht überschreiten.“ Der Abg. Möller beantragte für Webereien das Maximum von 66 Stunden, da der Sprung von 72 Stunden, der jetzigen Arbeitszeit in den meisten Spinnereien, auf 64 zu

9

Ich erlaube mir deswegen die Bitte, daß Sie mich

groß sei. Der Abg. Grillenberger bekämpfte 248— alle Ausnahmebegünstigungen und wollte höchstens

Bundesrath die Ermächtigung zugestehen, Ausnahmen zuzu⸗ lassen für Fabriken, welche durch die ganze Art des Betriebes gezwungen sind, Tag⸗ und Nachtarbeit durchzuführen. Der Re⸗ giüerungskommissar wies aus den Berichten der Handels⸗ kammern nach, daß die Spinnereien zur Zeit derartige Aus⸗ nahmen nicht entbehren könnten. Der Abg. Schmidt (Elber⸗ feld) wandte sich gegen den Antrag Möller; die englische Kon⸗ kurrenz sei keineswegs zu fürchten, das bewiesen die Dividenden der deutschen Spinnereien. Bei der Abstimmung wurden die Spinnereien gegen die Stimmen der Abgg. Freiherr von Stumm, Dr. Hartmann und Klemm gestrichen, auf Antrag des Abg. Dr. Lieber für Ziegeleien 64 statt 69 Stunden gesetzt und schließlich ein von dem Abg. von Kleist⸗Retzow gestellter Zusatz angenommen, wonach die Nachtarbeit 10 Stunden nicht überschreiten darf. Abs. 4 des §. 139a, welcher bestimmt, daß die durch Beschluß des Bundes⸗ raths getroffenen Bestimmungen durch das „Reichs⸗Gesetzblatt“ zu veröffentlichen sind, erhielt auf Antrag des Abg. Hitze den Zusatz, daß diese Bestimmungen dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt vorzulegen seien. Die Kommission vertagte sich darauf und beschloß, die nächste Sitzung am 5. November abzuhalten. 8 1A1“*

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Obsternte in der Provinz Schlesien.

Ueber das Gesammt⸗Ergebniß der Obsternte berichtet die „Schles. Ztg.“’: Die Kirschenernte ist im Ganzen mittelmäzig. Gute Kirschenernten fanden statt bei Freiburg, Görlitz, im Hirschberger Kreise (Hochgebirgsthäler), Jauer (strichweise reichlich), Militsch, Ratibor und Rybnik. Im Kreise Kosel ist der Kirschenertrag sehr gut, dagegen bei Oblau kaum mittelmäßig, bei Koppitz und Gleiwitz wenig, im Hirschberger Thale gering. An Birnen sind fast alle Kreise mit ganz geringem Fruchtansatz versehen. Ausnahmsweise haben die Kreise Kosel und Schweidnitz auf eine mittelmäßige, Löwenberg auf eine fast mittelmäßige, Militsch auf eine befriedigende, die Thäler im Katzbachgebirge und die Kreise Jauer und Oberglogau auf eine gute Birnenernte zu hoffen. Die Nachrichten für die Aepfelernte lauten aus den meisten Kreisen auf ganz wenigen Ertrag, in vielen auf Null. Nur die Hochgebirgsthäler im Riesengebirge lassen auf mittelmäßigen, der Kreis Kosel bis auf guten Ertrag hoffen. Pflau⸗ men haben in allen Kreisen gar nicht oder sehr gering angesetzt. Kein einziger Kreis läßt auf eine auch nur mittelmäßige Ernte hoffen. Ebenso sind Sauerkirschen durchweg fast gar nicht oder gering zu finden. Wallnüsse werden zumeist eine mittelmäßige, bei Freiburg eine geringe, bei Liegnitz und Oppeln eine gute Ernte geben. Beerenobst ist überall reichlich; Pfirsiche und Aprikosen finden sich, außer bei Löwenberg, überall reichlic9h Der Wein zeigt überall reichen Ansatz, nur im Hirsch⸗ berger Thal ist ein geringer Fruchtansatz zu bemerken. Die Raupen⸗ plage bat sich auch dies Jabhr für den Obstbau fast überall sehr schädlich gezeigt, besonders in den Gegenden bei Brieg, Kosel, Frei⸗ burg, Gleiwitz, Guhrau, Liegnitz und Oppeln. In gang Schlesien macht 1890 die Grafschaft Glatz in Obstaussicht eine rühmliche Ausnahme. Von dort wird reichlicher Fruchtansatz bei allen Obst⸗ arten gemeldet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. 8

Posen, 2. Juli. (W. T. B.) Heute fand im Kapitel⸗

saale der hiesigen Domkirche, wie die „Posener Zeitung“ meldet, durch die Mitglieder der beiden Domkapitel der Erzdiözesen Posen und Gnesen und die Ehren Domherren die Aufstellung der Kandidatenliste für den erledigten erzbischöflichen Stuhl statt. Die Liste wird nunmehr Sr. Majestät dem Kaiser und König unterbreitet werden. Lauterberg a. H., 2. Juli. (W. T. B.) Der Reichs kommissar Major Wissmann ist gestern hier eingetroffen und von der Einwohnerschaft auf das Herzlichste empfangen worden. Gestern Abend brachten ihm die Krieger⸗, Turner⸗ und Sängervereine der Stadt und Umgegend einen Fackelzug dar. Major Wissmann dankte und schloß seine Ansprache mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 2. Morgens 1 Nachts Regen.

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Temperatur in ° Celsius

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schienen

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*) Gestern Nachmittags Gewitter.

—=9) Abends Wetterleuchten.

Nebersicht der Witterung. gestern erwähnte Depression ist übergegangen nathan. umfangreiches Gebiet niederen Luftdruckse, mann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöcker. über dem Ostseegebiet lagert; ein baro⸗ In Scene gesetzt von Jultus Fritzsche.

metrisches Maximum ist über Südwest⸗Europa er⸗ Herr Bei schwachen bis frischen sfüdwestlichen Winden ist das Wetter in Central⸗Europa kühl und nthalben ist daselbst Regen gefallen. Gesangs⸗Künstler. Ifte Deutschlands fanden Gewitter

veränderlich, alle

222192 In der Westhäl

6) Gestern und

7) Nachmittags anhalt. Regen. g. Concert-Park. Direktion:

Donnerstag: Zum 167. Male:

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1) Gestern Nachmittags, Nachts Gewitier und Uhr. Regen. K *) Nachts starker Regen. ⁴) Starker Regen.

Theater⸗Anzeigen. Berliner Theater. Donnerstag: Der Veilchen⸗

Freitag: Othello. Sonnabend: Cornelius Voß.

Wallner-Theater. Donnerstag: 2 Therese Biedermann vom Theater 27. Male: Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und A. Milland.

Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung:

roßes Garten⸗Concert. f der Vorstellung 7 ¼ Uhr.

Freitag u. folgende Tage: Gastspiel von Therese Biedermann. Mamsell Nitonche.

Victoria-Theater. Donnerstag: Zum 317. M.: Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Mosztowski und Rich. Nathanson. Musik

von C. A. Raida.

schmied.

Fereeeneeeen Freil

Gastspiel des Hrn.

ar. r n mr leuchtung des Sommergartens:

4 Belle-Alliance-Theater. Mamsell Nitonche. 124. Male: Der Nantilus. Musik von M. Herve. Militär⸗Doppel⸗Concert. Spezialitäten.

der Vorstellung 7 ¼ Ubr.

rernen- reittag: 8

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater und

Fulius Fritzsche. Verlobt: Frl. Klara Völckers mit Hrn. Dr. med.

29 Der arme Jo. O in 2 go Witt⸗ D 4 1 FabeAAAAhK. 1 Moneke (Hamburg Wilhelmsburg). Frl.

apellmeister Knoll. Anfang Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Doppel⸗ Concert. Auftreten sämmtlicher Instrumental⸗ und

Der Postillon von Lonjumeau.

Täglich: Bei günstigem Wetter der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ Großes Concert. Anfang 5 ¼, der Vorstellung 7 Uhr.

Donnerstag: Zum Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Auftreten sämmtlicher Brillante Illumination des ganzen Anfang des Conc ts 6 8 Bri an 8

Anfang des Concerts 6 ⅛, Garten⸗Etablissements. Anfang des Concerts 6 Uhr,

Großes Elite⸗ und Monstre⸗Concert.

'skar Scholefield (Barmbeck —Billwärder a. d. Bille Frl. Dorothea Ewers mit Hrn. Wilhelm

Cäcilie Overbeck mit Hrn. Prof. Schmidt (Leipzig). Frl. Anna Möhlenbeck mit Hrn. Heinrich Küppers (Mülheim a. d. Ruhr Essenberg) Frl. Minna Bleßmann mit Hrn. Albert Doberzinsky (Kiel). Frl. Martha Gut⸗ zeit mit Hrn. Kaufmann Karl Hoffmann (Berlin).

Dirigent: 7 Uhr

Freitag: Im Theater: Der arme Jonathau. 8 8 Ben vFe he e 8 & Sen. p . be. melder 22, München 27 mm Regen. Im Park: Froßes Doppel⸗Concert. Verehelicht: Hr. Apothekenbesitzer Fedor Jung

mit Frl. Marie Schultz (Berlin). Hr. Paul Sievers mit Frl. Jehne (Weimar Leipzig) Hr. G. Lindwedel mit Frl. S. Friedeberg (Ham⸗

Kroll's Threater. Donnerstag: Der Waffen⸗ urg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Paul Steinbach (Wittgensdorf). Hrn. Francis J. Heise (Hamburg). Hrn. Hermann Vogel (Berlin). vor und nach Eine Tochter: Hrn. Gutsbesitzer Max Schulz (Marklowitz b. Loslau). Hrn. Röchling (Pfarrhaus Jackschönau). 72 Emil Michaelis (Berlin). Hrn. Richard Wildt (Berlin). Gestorben: Frl. Pauline Hagens (Düsseldorf). Hr. Schulrath a D. J. A. Th. Hoffmann (Ham⸗ burg). Frau Wilhelmine Paul, geb. Sperling (Berlin). Frau Marie ÜUlrich, geb. Toepffer (Berlin). Hr. Johann Sänger (Berlin) Hr. Realschuldirektor Dr. Gustab Max (Berlin), Hr. Eduard Schilling (Berlin). Hr. Emil Nolte (Lauterberg).

Heinrich Bötel.

Ballet von C. Severini. Anfang Geöffnet von 12— 11 Ubr. . wissenschaftlichen Theater.

2²) Gestern Nachmittags, Nachts Feger. Freitag: Dieselbe Vorstellung. zettel.

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof), Täglich Vorstellung im Näheres die Anschlag⸗

NRedacteur: Dr. % Klee. Berlin: 1e66““ Verlag der Expebition (J. V. Heidrich)

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (eitschließlich Boͤrsen⸗Beilage).

18

Kommunalverband des

Druck der Nordheutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

migten Kreistagsbeschlusses vom 27. Mai 1889 wegen Au

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich

Beilage

Berlin, Mittwoch, den 2. Juli

——

158.

Deutsches Reich.

Preußischen Staat

1 Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherung für Bauarbeiter. Zu den im „Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch en Staats⸗Anzeiger“ Nr. 81 für 1890 veröffentlichten Verzeichnissen der in Preußen errichteten Schiedsgerichte für die auf

ee 1.5. Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (R.⸗G.⸗Bl. S. 287) für leistungsfähig erklärten Kommunalverbände und anderen öffentlichen Korporationen

Bezeichnung der auf

Bezeichnung der auf

Grund des §. 4 Ziffer 3 des Sitz Ban⸗Unfallversicherungs⸗ des des gesetzes für leistungsfähigs 2 8 ferSenah n2n Schieds⸗ Vor⸗ Vor ände und anderen öffent⸗ 2 1 lichen Korporationen. sibenden. sitzenden.

des stell⸗ vertretenden

Name, Stand und Wohnort 8 8 Grund des §. 4 Ziffer 3 des Sitz

Bau⸗Unfallversicherungs⸗ des gesetzes für leistungsfähig erklärten Kommunalbver⸗ bände und anderen öffent⸗ lichen Korporationen.

stellvertretenden Beisitzer.

Schieds⸗ gerichts.

Name, Stand und Wobhnort

des des stell⸗- der vertretenden der

+ Vor⸗ Beisitzer. sitzenden.

stellvertretenden Beisitzer.

Vor⸗ sitzenden.

Kommunalverband des Kreises Goldap Kommunalverband des Kreises Ragnit Kommunalverband des Kreises Heydekrug Kommunalderband des Stallupönen Kreises Stallupönen Kommunalverband des Pillkallen Johannis⸗

Kreises Pillkallen Kreises Johannisburg burg

Goldap Ragnit Heydekrug

von Hake Dr. Kriege, Königlicher Königlicher Regierungs: Regierungs⸗ Assessor in Assessor in Gumbinnen Gumbinnen

Kommunalverband des

Kommunalverband des Lyck Kreises Lyck

Kommunalverband des Kreises Gumbinnen

Kommunalverband des Kreises Namslau

Gumbinnen

Namslau Königlicher

Assessor in Breslau

Kommunalverband des Militsch Kreises Militsch⸗

Trachenberg

Königlicher

Assessor in 4. Breslau

Kreises Groß⸗Warten⸗ Wartenberg Königlicher Assessor in Breslau Trebnitz Dr. Schröter, Kreises Trebnitz Königlicher Regierungs⸗ Assessor in 8 Breslau

Königreich Preußen.

Privilegium GX““ wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗ Anleihescheine des Kreises Pinneberg im Betrage von

530 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung des Kreises Pinneberg auf dem Kreistage am 27. Mai 1889 beschlossen hat, die zur Ausführung des Baues der Chausseen Oha— Bevern Barmstedt und Hoheluft Lokstedt Niendorf—Schnelsen erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreis⸗ vertretung,

Zzu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen

versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 530 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 530 000 ℳ, in Buchstaben: Fünfhundertdreißigtausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 300 000 zu 1000 ℳ, ““ 190 000 zu 500 ℳ, 16 3 40 000 zu 200 ℳ, zusammen 530 000 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom Jahre 1890 ab mit wenigstens ein und ein halb Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten chuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. . Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben im Schloß zu Berlin, den 11. Juni 1890. 8 Wilhelm R. 8 von Scholz. Herrfurth.

Provinz Schleswig⸗Holstein. Regierungsbezirk . Schleswig. Anleiheschein des Kreises Pinneberg. te Ausgabe.

1 über Reichewähruung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherclichen Privilegiums vom ͤw (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig vom. ten 1890 Nr. Seite.. und Gesetz⸗

Sammlung für 1890 Seite ... laufende Nr. ).

Auf Grund des von dem Bezirksausschusse zu Schleswig genet. nahm

Dr. Schröͤter, 3. Nagel, Gott⸗ 1. Gottschalk, Johann, fried, Chaussee⸗ Chausseewärter in Regierungs⸗ wärter in Gr. Buchelsdorf. Steinersdorf 2.—

Dr. Schröter, 3. Wegner, Carl, 1. Chausseearbeiter 2. Regierungs⸗ in Melochwitz

Kreises Brie

Kommunalverband des Kreises Oels

Kommunalverband des Landkreises Breslau

Kommunalverband des Kreises Oppeln Kommunalverband des

Kreises Groß⸗Strehlitz

Kommunalverband des Kreises Weener

1. Pluntke, Wilh., Chausseearbeiter in Lunke.

Kommunalverband des Groß⸗ Dr. Schröter, 3. Stephan, Franz, 1. Lenort, Franz, 8 Chausseewärter s berg 8 Regierungs⸗ in Bralin

Chausseewärter in Stadt Frankfurt a. M. Trembatschau. a. 2. Puppe, Carl, Chausseewärter in Kieferkretscham.

Provinzialverband Rheinprovinz Stadt Düsseldorf

ster für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Magdeburg. .

Kommunalverband des Brieg

Strehlitz

Weener

Frankfurt

Dr. Schröter, 3. Simon, Königlicher Chausseewärter Regierungs⸗ in Schüsselndorf Assessor in 4. Kellner,

Breslau Chausseewärter

in Gr.⸗Neudorf

Königlicher

Regierungs⸗

Assessor in

Breslau

Stier, Königlicher Regierungs⸗ Assessor in

Oppeln

3. van Lengen, 1. Engels, Land⸗ Landstraßen- straßenarbeiter in arbeiter in Holtgaste.

Dield 2. v. Loo, Land⸗ straßenarbeiter in

Jemgum.

4. Stumpe, Land⸗ 1. Battermann, Land⸗

straßenarbeiter straßenarbeiter in

in Möhlenwarf Charlottenpolder. 2. Bolling, Land⸗ straßenarbeiter in Bunderhee.

Dr. Göschen, Königlicher

Landrichter in

Frankfurt a. M.

Dr. von Krüger, Königlicher Regierungs⸗ Assessor in Düsseldorf.

einer Schuld von 530 000 bekennt sich der Kreisausschuß Namens des Kreises durch diese, vom Landrathe und zwei Mitgliedern des Kreisausschusses unterschriebene, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 3 ½ % jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 530 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1890 bis spätestens 1924 einschließ⸗ lich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens ein und einhalb Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschihht in dem Monat Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindlichen Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig und dem Kreisblatt des Kreises Pinneberg. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Schleswig ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli von heute an gerechnet, mit drei und einhalb Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Pinneberg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der spä⸗ teren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekün⸗ digten Kapitalsbeträge, welche innerhalb dreißig Jahre nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig eworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

as Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und folgende der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R.⸗G.⸗Bl. S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausfüh⸗ (Bngsgesches zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 „S. S. 2 .

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in d Weise darthut, nach Ablauf der Verzährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis

zum Schluß des Jahres ... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Pinneberg gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anwei⸗ sung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den In⸗ haber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 8

Minneberg den .. e .. . .

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Pinneberg. 8 Anmerkung. Die Anleihescheine sind, außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreis⸗Ausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen. 1X1““

gsbezirk swig.

Provinz Schleswig⸗Holstein.

Zinsschein 1 ... te Reihe zu der Schuldverschreibung des Kreises Pinneberg Buchstabe Nr. ... über . .. Mark zu Prozent Zinsen über .. .Mark .. Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (beziehungsweise 1. Juli) 1 ... ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. . .. . .biE . . . . . . mmnt.. . Mark .. . Pf. hei ber Frets⸗ Kommunalkasse zu Pinneberg.

Pinneberg, den ..

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Pinneberg. Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗

... te Ausgabe

halb vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗

hoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

Provinz Schleswig⸗Holstein. Regierungsbezirk

““ Schleswig. 8 Anweisung

zum Kreis⸗Anleiheschein des Kreises Pinneberg.

.. Ausgabe, Buchstabe. Nr.. über. Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die.. . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 1.. . bis.. .. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Pinneberg, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Pinneberg, den 8 .

Der ee des Kreises Pinneberg. Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern

oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung

mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver

sehen werden.

8