1890 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jul 1890 18:00:01 GMT) scan diff

noch eine Weile, bis Se. Majestät der König Oskar am Empfangspavillon mit Seinem Gefolge erschien, um Sich in der Königlichen Schaluppe nach dem Flaggschiff ein⸗ zuschiffen. Laute Hochrufe begrüßten den Königlichen Landes⸗ herrn, welcher die deutsche Admiralsuniform mit dem großen Bande des hohen Ordens vom Schwarzen Adler angelegt hatte. Sobald das Königsboot von der Landungstreppe abstieß, salutirten sämmtliche deutschen Kriegsschiffe, und an Bord des „Kaiser“ fand bald darauf die erste Begrüßung beider Monarchen statt. Hier nahm König Oskar auch die Vorstellung mehrerer Offiziere entgegen und ver⸗ weilte ungefähr eine Viertelstunde bei Seinem Kaiserlichen Gaste, um darauf vorerst mit Seinem Gefolge nach der Landungstreppe zurückzukehren und hier den Kaiser und König zu erwarten. Allerhöchstderselbe folgte alsbald in dem blauen Kaiserboot dem Könige und legte, von tausendstimmigen Hurrahrufen begleitet, die Strecke bis zur Landungs⸗ treppe unter dem Salut der Geschütze zurück, immer durch neue Ovationen des Publikums auf den Spalier bilden⸗ den Schiffen und den Tribünen begrüßt. Blumenbouquets wurden wiederholt auf dieser Fahrt in das Wasser als Zeichen der Liebe und Verehrung geworfen, und als der Kaiser und König dem Boote entstieg und hier vom König empfangen wurde, umarmten und kuͤßten Sich beide Monarchen mehrfach, worauf die Zeugen dieser ergreifenden Scene in abermalige donnernde Hochrufe ausbrachen. Dann nahm der Kaiserliche Gast des norwegischen Königspaares in dem prachtvollen Empfangspavilloen eine Begrüßungs⸗ ansprache des Bürgermeisters Christie buldreichst entgegen und dankte demselben in warmen Worten. Bei der üblichen Vorstellung reichte Se. Majestät, Allerhöchstwelcher die deutsche Admirals⸗Uniform mit dem großen Bande des norwegischen St. Olaf⸗Ordens angelegt hatte, jedem Einzelnen die Hand und schritt dann die Front der Ehren⸗Compagnie ab, während die Musik zuerst die deutsche Nationalhymne und dann einen norwegischen Marsch spielte.

Hierauf wurden die Königlichen Wagen bestiegen und der imposante Zug setzte sich in Bewegung. Vorauf der zu des Kaisers und Königs Majestät kommandirte Dienst, dann zwei Vorreiter in Gala und hierauf die sechsspännige Equipage mit den beiden Majestäten, zur Seäte der Ober⸗Hofstallmeister Sverdrup reitend. Hinter der Kaiserlichen Equipage folgte eine Abtheilung Kavallerie und dann Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen und Se. Hoheit der Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin sowie Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Eugen von Schweden und Norwegen in vierspännigem Wagen. In weiteren Vierspännern folgten: im ersten Wagen der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Freiherr Marschall von Bieberste in, der Leibarzt Sr. Majestät General⸗ Arzt Professor Dr. Leuthold und der Flügel⸗Adjutant Oberst⸗ Lieutenant von Kessel; im zweiten Wagen: der Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall Graf zu Eulenburg, der Chef des Militär⸗ kabinets, General⸗Adjutant General⸗Lieutenant von Hahnke,

der Flügel⸗Adjutant Major von Hülsen und der Legations⸗

Rath von Kiderlen⸗Wächter, im dritten Wagen der Chef des Civilkabinets, Geheime Kabinets⸗Rath Dr. von Lucanus, der Kommandant des Hauptquartiers General⸗Lieutenant von Wittich,

der Oberst⸗Lieutenant von Weise und der Kapitän⸗Lirutenant

von Basse, im vierten Wagen der General à la suite, General⸗ Major Graf von Wedel, der Gesandte Graf Philipp zu Eulenburg und die Kapitän⸗Lieutenants Siegel und Freiherr von Plessen, im fünften Wagen der schwedisch⸗norwegische Gesandte von Lagerheim aus Berlin, der Chef des Marinekabinets, Flügel⸗ Adjutant Kapitän zur See Freiherr von Senden⸗Bibran, der persönliche Adjutant des Prinzen Heinrich von Preußen Premier⸗ Lieutenantvon Rüxleben u. s. w. Ueberall wurden auf dem Wege bis um Schlosse vor dem Wagen, in welchem Ihre Majestäten sich befanden, Blumen gestreut, und des lautesten Jubels, Hurrahrufens und Tücherschwenkens war kein Ende.

Bei der Ankunft auf dem Königlichen Schlosse empfing die Musik der Norske Garde den Kaiser und König mit der deutschen Nationalhomne. Der Monarch schritt die Front ab und ließ dann die Truppen defiliren. Im Schlosse selbst erwartete Ihre Majestät die Königin den Kaiserlichen 5 und begrüßte Allerhöchstdenselben in liebenswürdigster

eise.

3 zeigten sich dann später noch beide Monarchen auf dem Balkon des Köͤniglichen Schlosses und an einem Fenster der für des Kaisers und Königs Majestät eingerichteten

immer. Abends fand Familientafel statt.

Eine besondere Ueberraschung wird Sr. Majestät dem Kaiser und Könige durch den General⸗Musikdirektor der norwegischen Truppen, Ole Olsen, dadurch bereitet werden, daß derselbe den von ihm instru mentirten Kaisermarsch des Lieutenants von Chelius in Pot sdam bei Gelegenheit der morgen statt⸗ findenden Galatafel im Königlichen Schlosse zu Gehör bringen und von der von ihm dirigirten Musitkapelle alle Lieb⸗ lingsmärsche des Kaisers und Königs aus früherer Zeit spielen lassen wird. Auch hat dieser vortreffliche norwegische Musiker zu Ehren des Kaisers einen eigenen „Honneur⸗ Marsch“ komponirt, mit welchem des Kaisers und Königs Majestät nach erfolgter Landung begrüßt wurde.

Ueber den Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Christiania meldet „W. T. B.“ weiter: Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und der König Oskar statteten am Donnerstag dem Schlosse Oskar⸗ all auf Bygdö einen Besuch ab, wo Allerhöchstdieselben von hrer Majestät der Königin begrüßt wurden. Das Souper wurde daäselbst um 7 Uhr eingenommen. Eine über⸗

aus zahlreiche Menschenmenge brachte den Majestäten stürmische

Ovationen dar.

Ferner wird von „W. T. B.“ über den gestrigen Tag berichtet: „Donnerstag Nachmittag gaben die in Christiania an⸗ sässigen Deutschen zu Ehren der Offiziere der deutschen Flotte und des Kaiserlichen Gefolges im Saale des „Logebygningen“ ein großartiges Fest. Ein Theil der Fest⸗ lichkeiten wurde auf den für diesen Zweck vom Kriegs⸗Ministerium zur Verfügung gestellten oberen Wällen der Festung veranstaltet. Das Fest verlief in glänzender Weise. Den ersten Toast brachte der deutsche Generalkonsuxl Freiherr von Oertzen auf Ihre Feosepaten den Kaiser Wilhelm und den König Oskar aus. Sodann toasteten Kaufmann Koeltzow auf die deutsche Marine und Vize⸗Admiral Deinhardt auf die Kameradschaft iin der deutschen und norwegischen Flotte, ferner ein Mitglied des deutschen Comités, Boy, auf den norwegischen Staats⸗Minister Stang. Nachdem noch verschiedene andere Trinksprüche ausgebracht worden, toästete Contre⸗Admiral Schröder auf die norwegische Marine, worauf der Chef des

Departements der Landesvertheidigung Oberst Hoff auf ewige Freundschaft zwischen den norwegischen und deutschen Land⸗ und Seetruppen trank. Namens der anwesenden Vertreter der deutschen Presse sprach der Korrespondent des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“ de Grahl den Dank für die ihnen bereitete

außerordentlich liebenswürdige Aufnahme aus und trank

Angesichts der Einigkeit Deutschlands auf dessen Brudervolk in Norwegen.

In der am Donnerstag unter dem Vorsitz des König⸗ lich bayerischen Bevollmächtigten, Gesandten ꝛc. Grafen von Lerchenfeld und Köfering abgehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath dem Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Gewerbegerichte, den Gesetzentwürfen wegen Fest⸗ stellung eines zweiten und eines dritten Nachtrages zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für 1890/91 nebst Anleihe⸗Gesetzentwurf und dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Konsulargerichts⸗ barkeit in Samoa, mit den vom Reichstage zu diesen Gesetzentwürfen beschlossenen Abänderungen die Zustimmung Ferner wurden genehmigt: der Entwurf zu Vorschriften über die im Jahre 1890 vorzunehmende Volkszählung, der Ent⸗ wurf zur Abänderung der Bestimmungen über die statistische Aufnahme der Dampfkessel und Dampfmaschinen vom 14. De⸗ zember 1876 mit dem zu demselben gestellten Antrage der Ausschüsse für das Seewesen und für Handel und Verkehr, der Antrag des Ausschusses für Handel und Verkehr, be⸗ treffend die Herbeiführung gemeinsamer Grundsätze für die Genehmigung und Revision der Dampfkessel, die An⸗ träge der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, betreffend die Schwundvergütung für Branntwein⸗Reinigungsanstalten, und betreffend die Lagerfrist für Weintheilungslager, und der Entwurf einer Verordnung wegen Ausdehnung von Zollermäßigungen in den Tarifen zu dem deutsch⸗ italienischen und dem deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage auf Marokko. Die obersten Landes⸗Finanzbehörden wurden ermächtigt, die Anmeldung der mit dem Anspruch auf Vergütung der 85 steuer auszuführenden oder niederzulegenden Zuckerfabrikate unter gewissen Voraussetzungen auch bei einer zur unbe⸗ schränkten Abfertigung von Zucker nicht befugten Amtsstelle zu gestatten. Mit der von der Privatbahn⸗Berufsgenossen⸗ schaft beantragten Vereinigung der Schiedsgerichtsbezirke Berlin,

amburg und Erfurt zu einem Schiedsgerichtsbezirke erklärte sich die Versammlung einverstanden. Eine Eingabe, betreffend die Verfälschung von Schweineschmalz und den Vertrieb von Sparfett, wurde dem Herrn Reichskanzler, der in diesem Jahre erstattete Bericht der Reichsschulden⸗Kommission, welcher dem Reichstage vorgelegen hat, dem Ausschuß für Rechnungswesen überwiesen. Das vom Reichstage angenommene Gesetz, betref⸗ fend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, wird zur Allerhöchsten Vollziehung vorgelegt werden. Endlich wurde über mehrere Eingaben in Zoll⸗ und Stuer⸗Angelegenheiten, über Gesuche von Steuerleuten um Secln zur Schifferprüfung sowie von Maschinisten II. Klasse zur Leitung der Maschinen von Seedampfschiffen in ostasiatischer Fahrt Beschluß gefaßt.

Durch den Staatshaushalts⸗Etat für 1890/91 sind die Geldmittel bewilligt worden, welche erforderlich sind, um die Stellen der Kreis⸗Wachtmeister der Landgendarmerie in solche für Ober⸗Wachtmeister umzuwandeln. Demgemäß sind die Kreis⸗Wachtmeister, und zwar diejenigen, welche am 1. April 1890 bereits definitiv zu Kreis⸗Wacht⸗ meistern bestellt waren, vom 1. April 1890 ab und die⸗ jenigen, welche zu einem späteren Termine definitiv zu Kreis⸗Wachtmeistern bestellt sind, von diesem Termine ab zu Ober⸗Wachtmeistern Seitens des Chefs der Land⸗ gendarmerie ernannt worden. Den nunmehrigen Ober⸗Wacht⸗ meistern wird auf die Zeit vom Tage ihrer Ernennung zu Ober⸗Wachtmeistern ab, an Stelle des bisherigen Gehalts von je 1200 einschließlich 150 Remontegeld jährlich und der Funktionszulage von 225 jährlich, das Gehalt der Ober⸗ Wachtmeister von 1650 einschließlich 150 Remontegeld, jährlich gezahlt werden. .

In einer Verfügung, betreffend die Abhaltung öffent⸗ licher Tanzlustbarkeiten, hat der Minister des Innern sich dahin ausgesprochen, daß es nicht zweckmäßig erscheine, die Tage, an welchen öffentliche Tanzlustbarkeiten statthaft sein sollen, für das ganze Jahr im Voraus zu bestimmen und öffentlich bekannt zu machen. 1X““

Der Inspecteur der 1. Pionier⸗Inspektion, Lieutenant von Bergen, hat sich mit längerem Urlaub nach dem Ostseebade Zinnowitz begeben.

Der Regierungs⸗Assessor Schickert zu Aachen ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Niederung, Regierungsbezirk Gumbinnen, beauftragt worden.

Der Regierungs⸗Assessor Max Engelhard ist der Königlichen Regierung zu Gumbinnen und der Regierungs⸗ Assessor Willy Engelhard der Königlichen Regierung zu Merseburg überwiesen worden.

8

Der „Marinebefehl!“ enthält folgende Mittheilungen über Schiffsbewegungen. (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort):

S. M. Vermessfhrzg. „Albatroß“ 23/6. Wilhelmshaven. (Post⸗ station: Wilhelmshaven.) S. M. S. „Alexandrine“ 25./4. Apia 1/5. Marschall⸗Inseln. Apia. (Poststation: 1./7. Sydney Australien].) S. M. S. „Ariadne“ 8./5. Norfolk (Virginia). 18./6. Heimreise Plvmouth. (Poststation: asservirel)) S. M. S. „Blücher“ Kiel (Poststation: Kiel.) S M. S. „Carola“ 17,/2. Sansibar. (Poststation: Sansibar.) S. M. Av. „Grille“ 15 /6. Danzig 18 /6. 21./6. Warnemünde 21./6 21./6. Kiel. (Post⸗ station: Kiel.) S. M. Krzr. „Habicht“ 4./5. St. Paul de Loanda 10./5. Kamerun. (Poststation: Kamerun.) S. M. Fhrzg. „Hay“ Wilhelmshaven. S. M. Yacht „Hohbenzollern“ 26./4. Kiel 22./6. 28/6. Helsingör 30 /16. Christiania. (Poststation: bis 3./7. Christiania, vom 4./7. ab Bergen [Norwegen].) S. M. Knbt. „Hyäne“ 5 /6. Mossamedes 7./6. 27./6. Port Nolloth (Cap⸗ kolonie)h. 29./6. Capstadt 5 (Poststation: bis 3./7. Cap⸗ stadt, vom 4/7, ab Kamerun.) . M. Av. „Jagd“ Kiel. (Post⸗ station: bis 5./7. Kiel, vom 6./7. ab Bergen [Norwegen”.) S. M. Knbt. „Iltis“ 24,,5. YPokosuka 18./6. Yokohama. (Poststation: S. M Fhrzg. „Loreley“ 24./5. Konstantinopel. (Post⸗ tation: Konstantinopel) S. M. S. „Luise“ Kiel 11/6. 19. 6. Eckernförde 25./6. 28./6. Sefnig, (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Mars“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M.

4 2

Bfbcg. „Mücke“ Wilhelmsbhaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) . M. Fhrzg. „Nachtigal“ Kamerun. (Poststation: Kamernn.) S.: NM.

Vermessfhrzg. „Nautilus“ 28./6. Kiel. (Poststation: Kiel) S M. S. „Niobe“* 13./6. Leith 19 /6. 29 /6 Dartmouth. 14 /7. Christiansand. (Poststation: bis 11./7. Mittags Dartmouth [England], vom 11./7. Nachm. ab Christiansand Norwegen]) S. M. S. „Nixe“ Kiel 10./6. 21/6. Dartmouth 17./7. (Poststaton: Dartmouth England]) S. M. Fhrzg. „Otter“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Minenschulschiff „Rhein⸗ Kiel. (Poststation: Kiel.) S M. Brigg.Rover⸗Kiel 11./6. 20/6. Warne⸗ münde 24 /6, 27/6. Saßnitz 28./6. (Poststation: Kiel) S. M. Krzr. „Schwalbe“ 19./4 Sansibar. (Poststation: Sansibar) S. M. Pzfbrzg „Siegfried“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S., M. Krzr. „Sperber“ 8./6. Sydney. (Poststation: Apia [Australien].)) S. M. Krzkorv. Victoria“ 20./6 Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelms⸗

haven.) S. M. Knbt. Wolf“ 30,/5. Nagasaki 17,/6. Sbangbai

30./6. Port Hamilton (Korea). (Poststation: Hongkong.) Kreuzer⸗ Geschwader: S. M. S. „Leipzig“ (Flaggschiff) 6 /6. Manila. 11 /6. 17/6. Singapore. (Poststation: asserviren.) S. M. S. „Sophie“ 2./6. Hoihow 5/.6. 14./6. Singapore. (Post⸗ station: asserviren.) Mansöverflotte: 1. Division (Manöver⸗Ge⸗ schwader): S. M. Pzsch. „Baden“ (Flaggschiff), S. M. Psch. „Bayern“, S. M. Pzsch. „Oldenburg’, S. M. Pzsch. „Württemberg“, S. M. Av. „Zieten“*, 2. Division (Uebungs⸗ Geschwader): S. M. Pzsch. Kaiser“ (Flaggschiff), S. M. P'sch. „Deutschland“, „S. M. Pzsch. „Friedrich der Große’“, . M. Pzsch. Preußen“, S. M. Av. „Pfeil“ 13./6. Zoppot 18./6. 20./6. Kiel 27./6. Helsingör Christiania. S. M. S. „Irene“ 27/4. Kiel 27./6. Helsingör Christiania. (Poststation: bis 3/7. Christiania, vom 4./7. ab Bergen [Norwegen])). Torpedoboots⸗ ö S. M Av. 8 (Flottillenfahrzeug), S M. Torpedo⸗ dvisionsboot „D 1¼, S. M. Torpedoboote „S 8˙‧, „S 9“, „S 10“, „S 11“, „S 12¼, „S 13“‧ (1. Torpedoboots⸗Division) 24/5. Neufahr⸗ wasser 18.,6. 19./6. Swinemünde 20 /6. 21./6. Warnemünde

23/6 23./6. Kiel. S. M. Torpedo⸗Divisionsboot „D 5“, S. MNM.

Torpedoboote „8 21*, „8 38, 8 42·⸗, „8 43“, „S 45“, „S 46“ (2. Torpedoboots⸗Division) 24 /5. Neufahrwasser 18/6. 19/6. Swinemünde 20./6. 21./6. Warnemünde 23./6. 23./6. Kiel. (Poststation: Kiel.) 3

Ablösungstransporte: für S. M. Kbt. „Wolf“: Heimreise Reichspostdpfr. „Braunschweig“ 16,6. Shanghai 28./6, für S. M. S „Leipzig“ und „Sophie“: Ausreise Dpfr. d. Nordd Lloyd „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ Wilhelmshaven 24./5. 5./6. Port Said 6./6. 24 /6. Singapore. Heimreise: Singapore 1./7. Ausreise Reichs⸗ postdpfr. „Sachsen“ Bremerhaven 28 /5., für S. M. S. „Carola“ und S. M. Krzr. „Schwalbe“: Ausreise Dpfr. d. Nordd. Lloy „Adler“ Bremerhaven 31./5. 13./6. Port Said 14./6. Sansibar. Heimreise: Sansibar 3/7. W11“

Bayern.

8 Muünchen, 2. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Max Emanuel ist, der „Allg. Ztg.“ zufolge, gestern von

einem Prinzen glücklich entbunden worden. Nach dem heute ausgegebenen Bulletin befinden sich die Frau Herzogin und der neugeborene Prinz in erwünschtem Wohlsein. 8

Sachsen.

Leipzig, 3. Juli. (Leipz. Ztg.) Zu mehrstündigem

Besuch trafen heute Morgen mit dem fahrplanmäßig 10 Uhr 34 Minuten hier ankommenden Schnellzuge Ihre Majestäten der König und die Königin in Begleitung des General⸗ Majors Freiherrn von Hodenberg und der Hofdame Gräfin von Einsiedel in unserer Stadt ein. Zum Empfange hatten sich auf dem Dresdner Bahnhofe eingefunden: Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzen Johann Georg und Max, der General⸗Lieutenant von Holleben, der Kreishauptmann von Ehrenstein, der Rector magnificus Prof. Dr. Wundt, der Senats⸗Präsident am Reichsgericht Dr. Drechsler, der Ober⸗Reichsanwalt Tessendorf, der Ober⸗Bürgermeister Dr. Georgi, der Landgerichts⸗Präsident Priber sowie mehrere andere hochgestellte Militär⸗ und Civilpersonen. Ihre Maje⸗ stäten begrüßten die Anwesenden huldvollst, beehrten mehrere derselben mit Ansprachen und begaben sich sodann nach kurzem Verweilen im Königszimmer des Dresdner Bahnhofes, zu Wagen nach dem reichgeschmückten Hotel Fürstenhof. Die Rückreise Allerhöchstderselben ist auf 3 Uhr 5 Minuten Nach mittags angesetzt. 8 v1“

Stuttgart, 2. Juli. Ueber den gestrigen Empfang

hrer Majestäten des Königs und der Königin in riedrichshafen berichtet das dortige „Seeblatt“:

Die Beamten und die Geistlichkeit von hier, sowie Ober Amt⸗ mann Liebherr von Tettnang, die bürgerlichen Kollegien, die Schüler mit ihren Lehrern und ein außerordentlich zahlreiches Publikum hatten sich auf dem Bahnhofplatz zum Empfang aufgestellt. Bei Einfahrt des Extrazuges ertönte Glockengeläute und Kanonendonner, und als Ihre Majestäten auf dem Bahnhofvorplatz erschienen, brachte Stadt⸗ schultheiß Schmid ein Hoch auf Höchstdieselben aus, welches be⸗ geisterten Wiederhall fand. Die Stadt hatte geflaggt, die württem⸗ bergischen Schiffe zeigten sich im Festschmuck und gaben den ganzen Tag während der Ein⸗ Ausfahrt vor dem Königlichen Schloß ihre Salutschüsse ab. 8 v Beazden. 1““

Karlsruhe, 2. Juli. (Karlsr. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog ist gestern Abend wieder in Freiburg eingetroffen. Heute Nachmittag kam Ihre Königliche Hoheit die Kerzagin von Genua, geborene Prinzessin Elisabeth von

achsen, zu längerem Aufenthalt in Baden⸗Baden an. Höchstdieselbe wurde am Bahnhof von den Großherzoglichen Herrschaften empfangen und zu Höchstihrer Wohnung in der Villa Wilhelma geleitet. Auch Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin und Se. Hoheit der Herzog von

Nassau trafen Nachmittags aus Königstein in Baden⸗Baden

ein. Se. Königliche Hoheit der Großherzog war zum Empfang des hohen Besuches am Bahnhofe anwesend und geleitete denselben zum Großherzoglichen Schlosse. Die Herr⸗ schaften werden bis morgen in Baden verweilen.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Schwerin, 3. Juli. Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs hat sich, wie den „Meckl. Nachr.“

gemeldet wird, weiter gebessert. Se. Königliche Hoheit

und Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin sind gestern Abend in London angekommen, begeben sich heute zum Besuch bei Ihrer Majestät der Königin nach Windsor und kehren Abends nach London, demnächst nach der Insel Wight zurück.

I Königliche Hoheit die Großherzogin Marie und Ihre Hoheit die Herzogin Elisabeth sind gestern Abend von Neustrelitz nach Rabensteinfeld zurückgekehrt. Die Herzogin Elisabeth wird sich in Begleitung der Hofdame Gräfin von Bassewitz und des Ober⸗Hofmeisters Grafen von Bassewitz morgen Vormittag nach Oberammergau begeben. Se. Hoheit dee von Sachsen⸗Altenburg wird morgen Abend mit dem Zuge um 6 Uhr zum Besuch bei Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter hier eintreffen und im Palais Allerhöchstderselben Wohnung nehmen

Sergeant Krause: Soldaten und Reitthiere (drei Pferde und viele

Wörlitz, 2. Juli. (Anh. St.⸗A.) Ihre Hoheit die

von Sachsen⸗Altenburg ist mit Gefolge heute

bend hier eingetroffen. 8 Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 3. Juli. (Reg.⸗ u. Nachr.⸗Bl.)

Am Dienstag Mittag gegen 2 Uhr trafen zu kurzem Besuch am hiesigen Hofe ein: Se. Durchlaucht der Fürst von

Schwarzburg⸗Rudolstadt in Begleitung Ihrer Durch⸗

lauchten Prinzessin Adolf und Prinzessin Thekla Deutsche Kolonien.

8 Von Emin Pascha sind, wie die „Neisser Zeitung“ meldet, Nachrichten aus Mrogoro eingegangen, welche bis

zum 15. Mai reichen. Denselben sei entnommen: Emin marschirte am 26. April aus Bagamoyo ab. Nachdem

man über den Zinganifluß gesetzt war, brach ein tropischer Regen los. Die Expedition marschirte bei strömendem Regen noch zwei Stunden

weiter bis Kikuka. Eine gute Suppe und trockene Kleider ließen das Wetter bald vergessen. Die erste Nacht des Lagerlebens verging gut. Mit grauendem Morgen wurde Reveille geblasen, und nun begann ein tüchtig Stück Arbeit: Revision der Leute, Lastenvertheilung an dieselben ꝛc. Die beiden Offiziere der Expedition, Lieutenant Langheld und Dr. Stuhlmann nahmen die meiste Arbeit auf

sich. Die ersten nun folgenden Tagereisen, welche bei strömendem

Regen im tiefen Schlamm ausgeführt werden mußten, waren sehr schwierig. Die Lastträger, jeder mit 50 bis 60 Pfund bepackt, gingen

pft knietief, völlig durchnäßt, im Schlamme und stürzten oft nieder.

2

Natürlich gingen bei diesen Märschen, wenn sie auch nur zwei bis drei Stunden dauerten, eine Menge Leute verloren. Einige Wanjamwesi⸗ Träger starben an Entkräftung, und einige Wangwana warfen die Lasten ab und liefen dann davon. Nun das Elend, neue Träger zu

bekommen und die Lasten fortzuschaffen! Aber trotzdem ging Alles

passabel. Die letzten Tage vor der Ankunft in Mrogoro waren

dagegen recht gut. Am 13. Mai langte die Expedition daselbst an

und schlug an guter Stelle das Lager auf. In der Mitte das Zelt

Ermin Pascha's, davor die Flagge und die Kanone; im Vorder⸗ grunde die Waffen hübsch zusammengestellt und die Lasten in drei

Haufen getheilt, Munition, Stoffe und Proviant, jeder Haufen mit

wasserdichter Decke gut geschützt; vor der Munition eine Schild⸗

wache. Zu jeder Seite des Zeltes Emin Pascha's steht ein Offiziers⸗ zelt, links und rechts je ein Unteroffizierszelt, auf einer Seite die Soldaten, auf der anderen die Träger. Jeden Morgen exerzirt Lieutenant Langheld die Leute, manchmal im Feuer. Dr. Stuhlmann

revidirt die Träger und Lasten; die Unteroffiziere haben sich in die

Arbeit wie folgt getheilt: Feldwebel Hoffmann: Lasten und Träger;

gute Esel); Sergeant Kühne: Küche, Proviant und Zelte. Jeden

Morgen und Abend machen die Offiziere die Meldung; dann wird

die Ordre ausgegeben. Bei den Mahlzeiten finden sich Emin, die

Offiziere und Unteroffiziere alle zusammen. Wo Zeit gewonnen werden kann, sammeln Emin und Dr. Stuhlmann fleißig Thiere und

Pflanzen. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, 3. Juli. Die Vermählungsfeier der Erz⸗ herzogin Margaretha Clementina mit dem Fürsten von Thurn und Taxis ist, wie die „Bud. Corr.“ meldet,

nachdem Se. Myjestät für diesen Tag die Aufhebung der Fa⸗ milientrauer angeordnet hat, definitiv auf den 15. Juli festgesetzt

worden. Die Trauung findet Vormittags 10 Uhrin der Siegmund⸗

Kapelle der Ofener Burg statt. Der Fürst⸗Primas, Kardinal

Simor wird die Einsegnung der Ehe vollziehen. Der Erz⸗ herzog Josef und die Erzherzogin Clotilde werden in den nächsten Tagen die Einladungen zu der Vermählungsfeier versenden.

1 Der Reichs⸗Finanz⸗Minister von Kallay wird sich der

„Presse“ zufolge in der nächsten Woche zur Inspizirung nach

Bosnien und der Herzegowina begeben.

Dem „Nemzet“ wird aus Karlstadt gemeldet, die

Polizei habe zwei junge Leute als Diejenigen ermittelt nd verhaftet, welche am 1. d. M. die schwarz⸗

elbe Fahne in Brand gesteckt hatten, die n dem Hotel, wo der zur Prüfung der Kadetten eingetroffkene Corps⸗Kommandant Reicher abestiegen, usgehängt war. Da es sich herausstellte, daß es sich hierbei ur um einen in der Trunkenheit verübten Bubenstreich ge⸗ handelt hatte, wurden die beiden Verhafteten auf Veranlassung es Militärkommandanten wieder freigelassen. 8 Der von den Delegationen angenommene Staatshaushalts⸗ plan für 1891 beziffert, der „Reichswehr“ zufolge, das ordentliche Heereserforderniß mit 102 893 845 Fl. 1890 beanspruchte das⸗

selbe 100 799 630 Fl. Es ergiebt sich also eine Mehrforderung

von 2 040 215 Fl. Dieselbe beruht größtentheils auf der Steigerung

der Preise für Getreide, Fleisch ꝛc., welche unter dem Titel „Natu⸗

ralienverpflegung“ 1 094 102, unter dem Titel „Mannschaftskost“ 285 679 Fl. ausmacht und eine Nachtragsforderung von 1 389 000 Fl. für das Jahr 1890 nach sich gezogen hat. Die Forderung im Extra⸗ ordinarium beträgt 14 450 439 Fl. Die beiden wichtigsten Aende⸗ rungen im Bestande des Heeres, welche die Regierungsvorlage zum Ausdruck bringt, betreffen die Aufstellung eines 42. Kavallerie⸗Regi⸗ ments (Dragoner) und die Gliederung der Festungs⸗Artillerie. Die bestehenden zwölf Bataillone der letzteren sollen in

8 Bataillone zu je 4 Compagnien und eine Cadre⸗Compagnie

mgeformt werden. Aus den 18 Bataillonen sollen 3 Regimenter zu je 3, 3 zu je 2 Bataillonen gebildet werden, 3 Bataillone sollen selbständig bleiben. Für die Reiterwaffe soll ferner ein Kavallerie⸗Telegraphenkurs behufs Ausbildung von Offi⸗ zieren und Unteroffizieren zum Dienst der im Mobilmachungsfall auf⸗

W“ Kavallerie⸗Telegraphenabtheilungen eingerichtet werden.

An Stelle von acht Festungs⸗Artillerie⸗Direktoren in festen Plätzen sollen zwei Generale als Inspecteure der Festungs⸗

Artillerie treten. Für die Verstärkung der Festungen Krakau

nd Przemvsl wird eine Million, für den Ausbau der Befestigungen n Tirol werden 100 000 Fl. gefordert; dazu kommen noch einige andere

S. im Interesse der Landesvertheidigung. Eine Million

ulden wird für neue Festungsgeschütze verlangt. An Stelle der

1 Vorderlader⸗Feldkanone M/1863 sollen Feldgeschütze M/1875 treten;

als Haupt⸗Fernkampfgeschütze sollen 12 cm stahlbronzene Belagerungs⸗ und Minimalschartenkanonen, für das Vertikalfeuer 12 cm stahlbronzene Mörser beschafft werden; im außerordentlichen Voranschlage erscheinen 250 000 Fl. zur Beschaffung des neuen mit Ekrasit gefüllten Schieß⸗ bedarfs. Ekrasit soll auch in die Sprengmittelausrüstung der technischen Truppen aufgenommen werden. Dazu sind 165 000 Fl. erforderlich, wovon 50 000 im Voranschlage für 1891 erscheinen. Dem Tiroter Jäger⸗Regiment sollen die in Oberösterreich und Salzburg ergänzungszuständigen Feldjäger⸗Bataillone Nr. 15 und Nr. 26 einverleibt werden. Für die Pflege des Brieftauben⸗ dienstes werden 1500 Fl. mehr gefordert als bisher zu Gebote standen. Die Luftschiffahrt behält ihre Stätte in der Privat⸗ anstalt, in welcher sie sich befindet. 8 Die Ausgaben für die vorhandenen 14 Eisenbahn⸗Linien⸗ Kommissionen sind aus dem Extraordinarium in das Ordinarium übertragen; das Pauschale für Versuche im Kriegsbrücken⸗, Feld⸗ eisenbahn⸗ und Se eee soll von 1000 auf 4000 Fl. erhöht, das Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Regiment für die Zwecke

seiner Uebungen überhaupt mit reichlicheren Mitteln ausgestattet werden. Das Letztere wird auch für das Pionier⸗Regiment verlangt, dessen Stand außerdem durch eine Verstärkung mit Offi⸗ zieren erhöht wird. Um die fechtenden Truppen möglichst voll⸗ zählig dem Kampf widmen zu können, sollen die Train⸗ Begleitungs⸗Escadrons verstärkt, und um das Land⸗ fuhrwerk zu beschränken, die Zahl der ärarischen Fuhr⸗ werke vermehrt werden. Das Militär⸗Sanitäts⸗ wesen beansprucht Gelder, um vier weitere Feldspitäler aufzustellen und antiseptisches Verbandmaterial zu beschaffen. Für die Be⸗ waffnung mit Mehrladern, für welche in den vier Jahren 1887 bis 1890 37,2 Millionen bewilligt waren, werden zwei Millionen verlangt. Eine weitere Forderung ist in Aussicht gestellt. Es sind nämlich zur Beschaffung von 8 mm Gewehren noch 5 163 016 Fl. für die Infanterie und die Jägertruppe, insbesondere zur Vermehrung des Reservecorraths, zur Beschaffung von Karvalleriekarabinern 2 986 318 und zur Fortsetzung der Umgestaltung von 11 mm in 8 mm Gewehre 1 620 000 Fl. erforderlich. Für die Herstellung rauchschwachen Pulvers mit Einschluß einer zu errichtenden Fabrik sind im Ganzen 11,4 Millionen in Aussicht genommen, wovon im Jahre 1891 2,5 Millionen zur Verwendung kommen sollen. Eine wichtige Neuerung ist für die Ausrüstung der Feld⸗Artillerie geplant. Sie soll in der Mehrheit ein einheitliches Geschütz erhalten: die 28 leichten Batterien der Corps⸗Artillerie⸗Regimenter werden ihre 8 cm Geschütze abgeben und dagegen 9 cm Geschütze erbalten; die reitenden Batterien be⸗ halten das 8 cm Geschütz. Für 1891 ist ein Erforderniß von 410 000 Fl. in Rechnung gestellt. Zur Vervollständigung des Geschütz⸗ materials der im Jahre 1889 neu aufgestellten 14 Batterien werden 1 438 600 Fl. verlangt. Von der Gesammtsumme im Betrage von 1 848 600 Fl. wird für 1891 übrigens nur ein Betrag von 889 534 Fl. gefordert, außerdem aber werden 200 000 Fl. für die Bedürf⸗ nisse jener 14 Batterien an Pferden ꝛc. verlangt. Der Stand der bestehenden beiden Akademien soll um je 50 Zöglinge vermehrt werden, woraus sich, nach Abzug der von den Zahlzöglingen zu entrichtenden Kostgelder, ein Mehrbedarf von 39 964 Fl. ergiebt. Die Ausbildung im Schießen erheischt eine vollständige Neureinrichtung der Militär⸗Schießstätten. Nachdem bereits 1890 100 000 Fl. zu diesem Behuf bewilligt waren, werden jetzt weitere 400 000 Fl. beantragt. Außerdem soll das Schießprämienpauschale erhöht werden. Um die Schlagfertigkeit der Truppen zu erhöhen, werden verlangt: 100 000 Fl. für die Grenz⸗ bewachung in Süd⸗Dalmatien; 645 400 Fl. zur Ergänzung von 27 Infanterie Regimentern auf den normalen Friedens⸗ stand; 910 152 Fl., um Ersatz für dauernd abkommandirte Truppenoffiziere zu schaffen, 293 700 Fl. zu gleichem Zwecke für Mannschaften; ferner Beträge für überkomplete Kavallerie⸗ und Artilleriepferde und Soldaten. Weitere, meist schon eingeleitete Forderungen betreffen: Einziehung von Reserve⸗Offizieren zum Zweck der Ausbildung zu Berufs⸗Offizieren; Errichtung von Doppelkursen am Stabsoffizierskurs; Herstellung der neuen Generalkarte von Mittel⸗Europa; Fortsetzung des Präzisions⸗Nivellements; Kasernen und Spitäler; Unfallversicherung von Civilarbeitern; Militär⸗ Versorgungsgebübren ꝛc.

Das Erforderniß für die Kriegsmarine beträgt 9 384 044 Fl. im Ordinarium, 1 860 500 im Extraordinarium. Dasselbe hat eine Er⸗ höhung von 100 456 Fl. gegen das Vorjahr erfahren.

Großbritannien und Irland.

London, 4. Juli. Der Hof siedelt, der „A. C.“ zu⸗ folge, am 25. d. M. von Windsor nach Osborne über. 14 Tage später wird der Deutsche Kaiser zum Besuch der Königin auf der Insel Wight erwartet.

Der Gesetzentwurf, Helgolands, wird im Laufe der nächsten Woche im Oberhause eingebracht werden.

In ihrem von uns bereits im telegraphischen Auszuge erwähnten Artikel über den deutsch⸗englischen Vertrag schreibt die „‚Times“:

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„Wir dürfen annehmen, daß der Vertrag vom Parlament ohne Säumen genehmigt werden wird, denn selbst die jetzige Opposition kann eine Konvention, welche von der öffentlichen Meinung des Landes so sehr gebilligt wird, kaum aus Parteirücksichten bekämpfen. Lord Salisbury versprach am Montag in seiner Erwiderung auf die Rede Lord Rosebery's, daß er dem Oberhause alle zu seiner Verfügung stehende Information vorlegen würde, sobald der Vertrag unterzeichnet sei. Man darf deshalb auf seine Rede gespannt sein. Sie wird uns eine Menge Einzelheiten mittheilen, über welche zur Zeit nur Vermuthungen bestehen, und wir sind sicher, daß sie die allgemeine Anschauung bestätigen wird, daß England einen Handel gemacht hat, welchen es nicht zu bedauern hat. Diejenigen, welche so leicht bei der Hand sind, ein Abkommen zu kritisiren, ver⸗ gessen, wie schwierig es ist, über Grenzen in riesigen, entfernten und nur halb erforschten Gegenden zu verhandeln. Es kann in solchen Fällen nicht ausbleiben, daß Leute, welche durch irgend eine

betreffend die Abtretung

Aenderung des status quo ihre Interessen bedroht glauben, ein

Geschrei erheben. Im Ganzen ist die öffentliche Meinung der beiden Länder ziemlich befriedigt von dem zwischen Lord Salisbury und dem deutschen Reichskanzler geschlossenen Handel. Es ist der richtige Augenblick zur Abtretung Helgolands gewählt und ein genügendes Entzelt dafür erlangt worden. Mit gewissen Ausnahmen, wie daß unsere südliche und östliche Einflußsphäre nahe dem Tanganyika⸗See zerschnitten sind und im Ngamilande zu viel nachgegeben worden ist, haben wir ein gutes Geschäft in Afrika gemacht. Und dieses sieht das englische Volk im Allgemeinen ein.“

Bei der gestrigen Berathung des Kriegsbudgets im Unterhause erklärte der Staatssekretär des Krieges Stanhope, einem Wolff'schen Telegramm zufolge: Die Regierung nehme den von der Kommission unter Vorsitz Hartington's gemachten Vorschlag an, einen Heeresrath und einen Flottenrath zu errichten, und zwar in der Form eines Kabinetsausschusses, in welchem die Ministerien des Krieges, der Flotte, des Aus⸗ wärtigen, der Kolonien und Indiens vertreten sein sollen. Im Kriegs⸗Ministerium wird auch ein Mili⸗ tärrath sowie ein Beförderungsrath errichtet. Ueber die Aufhebung des Postens des Ober⸗Befehlshabers fänden noch Erwägungen statt: General Wolseley, welcher im Oktober zurücktritt jedoch nicht wegen Meinungsver⸗ schiedenheiten mit den Ministern werde durch Redvers Buller ersetzt werden, da Frederick Roberts noch zwei Jahre in Indien bleiben müsse, um wichtige Aufgaben durch⸗ zuführen.

In seiner vorgestrigen Nachmittagssitzung hat das Unter⸗ haus nach langen Debatten den Gesetzentwurf mit 224 gegen 50 Stimmen zur dritten Lesung zugelassen, welcher ver⸗ änderte i trifft bezüglich der Verant⸗ wortlichkeit von irektoren für Angaben in Emissionsprospekten u. s. w. Nach längerer Be⸗ rathung, zuerst durch die ständige Kommission für Handel und dann im Plenum des Hauses, ist die Bill dahin formulirt worden, daß jede Person, welche zur Zeit einer Emission Direktor des emittirenden Instituts ist oder als solcher im Prospekt genannt wird, jedem Subskri⸗ benten entschädigungspflichtig sein soll für Verlust oder Schädigung durch inkorrekte oder irreführende Angaben, die im Prospekt, in der Emissionsnotiz oder sonst einem damit usammenhängenden Bericht enthalten oder erwähnt sind. dur dann fällt die Entschädigungspflicht weg, wenn bei einer inkorrekten oder irreführenden Angabe, die nicht als

eg⸗

die eines Experten bezeichnet wurde, der betreffende Direktor nachweisen kann, daß er hinreichende Prüfung vorgenommen habe, um jene Angabe damals für glaubwürdig zu halten. Bei einer Angabe, die sich auf einen Expertenbericht stützt, muß der betreffende Direktor, um von der Ersatzpflicht frei zu sein, den Nachweis führen, daß der Bericht korrekt reproduzirt wurde, daß der Bericht von der Person kam, deren Namen er trägt, und daß der Emittent damals Grund hatte, den Bericht für verläßlich und den Experten für kompetent zu halten.

Die internationale Seefischerei⸗Konferenz hielt vorgestern in der Halle der Londoner Fischhändlergilde unter dem Vorsitz des Parlamentsmitgliedes Sir Edward Birckbeck ihre Schlußsitzung. Mr. Barber, der Vertreter des nationalen Seefischerei⸗Schutzvereins, welcher die Anregung zur Abhaltung der Konferenz gegeben, betonte die Nothwendigkeit der Er⸗ greifung sofortiger Schritte Seitens der in der Konferenz vertretenen Regierungen und stellte folgenden (schon von „W. T. B.“ telegraphisch, abe nicht ganz korrekt mitgetheilten) Antrag: „Die Konferenz er⸗ achtet es für wünschenswerth, daß eine amtliche inter⸗ nationale Konferenz von europäischen Seemächten abgehalten werde Behufs Abschlusses einer Konvention für das Verbot des Fangens und Verkaufens kleiner platter Fische innerhalb ihrer resp. Jurisdiktionen.“ Die Delegirten Frankreichs, Belgiens und der Niederlande, sowie auch der deutsche Vertreter (Dr. Hensen) unterstützten den Antrag, der schließlich einstimmig genehmigt wurde. Gleichzeitig wurde auf Antrag des nieder⸗ ländischen Delegirten Dr. Hock der Beschluß gefaßt, daß vor dem Zusammentritt der amtlichen internationalen Konferenz die an der Seefischerei in europäischen Gewässern betheiligten Nationen so rasch als möglich statistisches und wissenschaftliches Material zur Schätzung des Schadens, der durch das Fangen unreifer Fische angerichtet wird, sammeln sollen.

Der Premier⸗Minister von Neufundland, Sir W. Whiteway, traf am 1. d. M. auf dem Dampfer „Caspian“ in Queenstown ein. Derselbe wird sich nach London begeben, um mit der Regierung über die Ordnung der neufund⸗ ländischen Fischereifrage zu berathen. Einem Vertreter der Presse gegenüber berichtigte er manche Uebertreibun⸗ gen, welche von den Zeitungen gemeldet worden waren. Es sei nicht wahr, daß die Neufundländer die Steuern verweigert hätten, um gegen den modus vivendi Verwahrung einzulegen. Sie würden sich stets nur verfassungsmäßiger Mittel bedienen und hätten das Vertrauen zu der britischen Regierung, daß die Loetztere eine für sie und die Franzosen befriedigende Ordnung der erzielen würde. Ebenso unwahr sei es, daß sich die Bevölkerung Neufundlands bewaffne und viele Einwohner für eine Annexion an die Vereinigten Staaten wären. Der Premier⸗Minister sprach schließlich die Zuversicht aus, daß die neufundländisch Fischereifrage binnen Kurzem endgültig gelöst sein würde. 18 8

Frankreich.

Paris, 3. Juli. Der Senat genehmigte, wie „W. T. B.“ meldet, heute die Auflegung eines Zolls von drei Franken auf Mais mit 165 gegen 71 Stimmen. Die Deputirtenkammer hat die Vorlage, betreffend die Be⸗ steuerung der e von Wein aus Rosinen, mit einem Zusatzartikel angenommen, welcher besagt, daß der fragliche Gesetzentwurf am 15. künftigen Monats in Wirksamkeit treten soll. Der Deputirte De⸗ lafosse richtete eine Interpellation an die Regierung über die mißliche Lage der französischen Kolonisten in Tunis, für welche Seitens der Regierung nichts geschehe. Der Minister Ribot wies den der Regierung gemachten Vor⸗ wurf zurück, legte die entschiedenen Fortschritte dar, welche in der Lage der französischen Kolonisten in Tunis eingetreten seien, und versicherte, daß es die Regierung an Fürsorge für dieselben nicht fehlen lasse. Die Kammer beschloß eine Tages⸗ ordnung, welche die Erklärung der Regierung billigt.

Der Kriegs⸗Minister läßt, dem „Progrès militaire“ zufolge, augenblicklich feststellen, welches die Thätigkeit der der Ein⸗ berufung im Mobilmachungsfalle unterliegenden Beamten und Arbeiter derjenigen Fabriken ec. ist, deren Betrieb besondere Wichtigkeit für die Landesvertheidigung et. Es geschieht dies, damit Maßregeln getroffen werden önnen, welche den ununterbrochenen Fortgang der Arbeiten in den betreffenden Anstalten im Kriegsfalle ermöglichen. Die⸗ jenigen Beamten ꝛc., deren Verbleiben in ihren Stellungen geboten ist, werden besonders klassifizirt werden. Es soll da⸗ durch Fürsorge getroffen werden, daß die Anstalten durch die Einberufungen nicht derjenigen Kräfte beraubt werden, deren sie bedürfen, um im Interesse des Staats und des Heeres so lange fortzuarbeiten, bis es angezeigt erscheint, über dieselben

anderweit zu verfügen. Italien.

Rom, 3. Juli. Die Deputirtenkammer setzte, wie „W. T. B.“ meldet, heute die Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die frommen Stiftungen, fort. Artikel 78 wurde in der Fassung des Senats, für welche der Minister⸗Präsident Crispi eintrat, angenommen, desgleichen nach dem Antrage der Kommission Artikel 87, welcher einen Ausgleich zwischen dem ersten Beschluß der Kammer und dem⸗ jenigen des Senats bildet, sowie eine Resolution, durch welche die Regierung aufgefordert wird, den Artikel 18 des Garantie⸗ gesetzes zur Ausführung zu bringen und für den niederen Klerus vorzusorgen. Sodann wurden auch alle übrigen Artikel der Vorlage genehmigt.

Der „Osservatore Romano“ erklärt bezüglich der Annahme des Gesetzentwurfs über die frommen Stiftungen Seitens der Kammer, daß der Papst in dem Kon⸗ sistorium am 26. Juni gegen die Gesetzvorlage pro⸗ testirt habe, und veröffentlicht sodann die bezüglichen Aeußerungen des Papstes. Darnach habe der Papst daran erinnert, daß er im Jahre 1889 den Gesetzentwurf als einen solchen bezeichnete, welcher dem Rechte und der Gerechtigkeit zuwiderlaufe; da derselbe nunmehr genehmigt worden sei, so protestire er von Neuem dagegen.

Die „Riforma“ stellt die Meldung der „Tribuna“ ent⸗ schieden in Abrede, daß die italienische Regierung mit England unterhandle, um die Abtretung Suakims gegen diejenige der Gebiete des Somalilandes zu erlangen, welche dem Protektorat der italienischen Regierung unter⸗ worfen seien. Die „Riforma“ bemerkt weiter hierzu, eine Regierung, welche es mit Beharrlichkeit und Festgkeit ver⸗ standen habe, eine solide und umfassende Grundlage für die koloniale Entwickelung Italiens vorzubereiten, könne nicht daran denken, einen so hervorragenden Theil ihres Werkes preiszugeben.

11“ 8.