1890 / 160 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jul 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Spanien. Madrid, 4. Juli. Das Ministerium hat gestern die Königin⸗Regenkin um seine Entlassung ersucht. Die x Königin⸗Regentin hat dieselbe angenommen und mit den Ueber das Verhältniß Stanley's zur Regierung des Präsidenten der Kammern über die Zusammensetzung des Congostaats wird dem Korrespondenten der M. „Allg. Ztg.“ neuen Kabinets berathschlagt, doch war bis gestern Abend von zuständiger Seite Folgendes mitgetheilt: noch kein endgiltiger Entschluß gefaßt worden. Die Bildung allerdings den Titel eines General⸗⸗G eines Kabinets Canovas gewinnt, dem „W. T. B.“ zufolge, des Congo⸗Staats, jedoch hauptsächlich als Ehrentitel mehr und mehr an Wahrscheinlichkeit, mit dem wirkliche Verwaltungsfunktionen nicht verbunden Die spanische Flotte zählt zur Zeit 152 Schiffe und sind. Die Verwaltung des Congostaates wird nach wie vor zwar 6 Panzerschiffe von 8 Knoten und mehr Geschwindigkeit, von den Beamten desselben geführt werden. Dagegen wird 20 Kreuzer (12 bis 20 Knoten), 1 Monitor (12 Knoten), Stanley im Auftrage des Königs der Belgier zu Be⸗ 1 schwimmende Batterie (12 Knoten), 65 Holzschiffe, 2 Schul⸗ schiffe, 2 Schiffe für den hydrographischen Dienst, 13 Avisos, 3, Ruderboote, 12 Torpedojäger (18 bis 26 Knoten), 4 Torpedo⸗ Avisos, 14 Torpedoboote erster, 7 Torpedoboote zweiter und ritter Klasse.

in Form einer vom

geshare belgischen Staate garantirten Anleihe hehen.

ouverneurs

zug an den oberen Congo antreten und die dortigen fast unerforschten Gebiete der Verwaltungsthätigkeit der Congo⸗ regierung erschließen.

Rumänien.

Portugal. Bukarest, 28. Juni. (Köln. Ztg.) Heute sind die Ende

Lissabon. Die portugiesische Flotte besteht nach dem „Exereito Portuguez“ aus] Panzerschiff, 12 Knoten laufend, 7 Korvetten 10 bis 13 Knoten, 14 Kanonenbooten, 8 bis 16 Knoten, 4 Dampfschiffen, 9 bis 12 Knoten laufend, 2 Segelschiffen und 2 Torpedobooten, im Ganzen also aus 30 Fahrzeugen.

mäniens mit Deutschland, der Schweiz, England, der Belgien, Italien und Serbien schon aufgesagt waren und auch das französische Handelsprovisorium mit Ende Juni 1891 erlischt, so wird zu Anfang Juli nächsten Jahres nur noch die im Jahre 1882 mit dem Königreich der Belgien. Niederlande für zehn Jahre abgeschlossene Uebereinkunft Brüssel, 2. Juli. Heute Vormittag um 11 Uhr traten, in Kraft bleiben, doch hat diese keine große Bedeutung, da sie wie man der M. „Allg. Ztg.“ berichtet, die Bevollmächtigten lediglich auf der Meistbegünstigungsklausel beruht. bei der Antisklaverei⸗Konferenz, mit Ausnahme eines Serbi englischen Delegirten, des persischen Vertreters und des B e—“ g zweiten französischen Delegirten zusammen. Lord Vivian Mi Belgrad, 3. Juli. (W. T. B.) verlas eine Erklärung der englischen Regierung, welche C1 R. Regierung und der hohe Klerus ihn ermächtigt, noch heute die Generalakte zu unterzeichnen, brachten dem König Alexander aus Anlaß des gestrigen jedoch mit dem Vorbehalt, daß die Akte werthlos sei, wenn Jahrestages seiner Salbung ihre Gluckwünsche dar. 98 sämmtliche andere Mächte gleichzeitig dieselbe unter⸗ Bulgarien. süirdo or YPruside 8 29 m SI Inli 8 zeichnen würden. Der Präsident Baron Lambremont ½,Sofia, 1. Juli. Die Neuwahlen für das Sobranje finden, wie der „Wien. Presse“ geschrieben wird, am 7. September n. St. statt. Die Regierungspartei

antragte, daß für sämmtliche Delegirte die spätere Unter⸗ angenommen wird die in der letzten, an die Pforte gerichteten Note ent⸗

Die Regenten, die

2önngg

Sonntag:

Im Park: Großes Doppel⸗Concert.

Rroll’s Theater. Sonnabend:

Sonntag: Der Troubadonr.

Täglich: Bei günstigem Wetter

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim

3 Temperatur in ° Celsius

. —₰

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda . Moskau . .. Cork, Queens⸗ 8129ee 759 Cherbourg. 759

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leuchtung des Sommergartens: Anfang 5 ½¼, der Vorstellung 7 Uhr.

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Sonnabend: Cornelius

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126. Male: Der Nautilus.

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Militär „Doppel⸗Concert. Spezialitäten. Garten⸗Etablissements. der Vorstellung 7 ½ Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

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stützung zu gewähren ist. Wie verlautet, soll dies abermals

Stanley erhielt

ginn des nächsten Jahres einen neuen großen Forschungs⸗

Juni nächsten Jahres ablaufenden Handelsverträge Ru⸗

Türkei und Rußland gekündigt worden. Da die Verträge mit

„W. T. B. den Geheimen

zufolge, in runder Zahl ab een: für Regierungs⸗Rath Landrath von Winter⸗

feldt (kons) 10 000, für Rohland (freis.) 4000, für Wild⸗

berger (Soz.) 1300 Stimmen.

Der Erstere ist sonach gewählt.

Veröͤffe

amts. Nr. 26. Inhalt: Gesundbeitsstand.

ntlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ 8

Volkskrankheiten in

der Berichtswoche. Cholera in Spanien. Pocken auf Madeira.

Sterbefälle wohnern. krankungen in

in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Ein⸗ Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Er⸗

Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗

8 Landbezirken. Infektiond krankheiten in Bavern 1889, III. und (1. Vierteljahr und im Gonzen. Cholera in Mesopotamien.

Pest in Persien.

Gelbfieber in Brasilien. Jahresbericht des

L57 g M. 8 . : 22 50 2 Handes. Medizinal⸗Kollegiums in Sachsen für 1888. Witterung. 9 8 29 * 95 Ieape 8 2 2 2 8 Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuchen in

in Branntwein .

Mor X

Dänemark 1890, 1. AZIDIDI1I1I1“] S“ 7 7 6 Po; ITusels Medizinal⸗Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Fuselölgehal

r ez;. 8 5 77 Vierteljahr. Veterinär⸗polizeiliche Maßregeln

ꝛc (Preußen. Berlin.) Fliegenpapier. Reg.

Besz. Posen) Verladung von Wiederkäuern und Schweinen. (Reg. ez. Düsseldorf.) chleppung von

Milzbrand

2 (Oesterreich Galizien.) Ein Fleckip h 18 3 N 6 1 Fleckivphus und Blattern

durch alte Kleider.

(Steiermark.) Gemeinde⸗Sanitätsangelegenheiten (Schluß). Recht

prechung. Mi ungen gesetzge Obe Tuberkulose Minister tung in den

Inbalt: I.

A. B

Sachen.

Postanstalten ar

Im Theater: Der arme Jonathan.

Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern.

Gastspiel des Hrn. Heinrich Bötel.

der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ Großes Concert.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend:

Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes 1- Auftreten sämmtlicher Brillante Illumination des ganzen Anfang des Concerts 6 Uhr

eines Betrages des Militärpens einkommen der B. Geschäftsgan des Personensta

ber⸗Medizinal⸗Ausschuß.)

tungsgerichts, Erörterung der Frage, ob

2

schfälschungen. (Fortsetzung.) Kongresse, Verhand bender Körperschaften, Vereine u. s. w. (Bayern Morbiditätsstatistik. Prophylaxe der . N 2 . . 8 ial⸗Blatt [ür diegesammte innere Verwal⸗ Königlich preußischen Staaten. Heraus⸗

gegeben im Bureau des Ministeriums des Innern. Nr. 6.

1 zne 9 1 2.— 4 8 Allgemeine Verwaltungs⸗Sachen Cirkular, Heran-

ziebung der Anwärter für Aufseherstellen an Arbeits⸗ und Landarmen⸗- häusern zu einer informatorischen Beschäftigung. II Organisations⸗

ehörden und Beamte. Erkenntniß des Ober⸗Verwal⸗ die von den Vorstehern der ngenommenen sogenannten Privat⸗-Unterbeamten (bezw.

auch Poft 1„% uͤlfen) . 7 4 8 . ; 1 auch Postgehülfen) zu den besolderen Beamte es Gesetzes

EEEEETIöö5 n im Sinne des Gesetze vom 11. Juli 1822 gehören. * es Gesetzes

822 gehöre Cirkular, betreffend die Absetzung für dienstliche Aufwendungen von dem der Berechnung ions⸗Zuschusses zu Grunde zu legenden Civildienst⸗ Auffeher bei Arbeits⸗ und Landarmenhäusern. g und Ressortverhältnisse. Verfügung, Beurkundung ndes von Inländern im Auslande. Cirkular,

etreffop je Auf Emno 9 . betreffend die Aufnahme der bei den Regierungen etatsmäßig ange⸗

stellten Bauinsp

ektoren unter die Zahl der bautechnischen Mitglieder

der Regierungen. III. Verwaltung der Kommunen, Korporationen

und Institute. für Unternehmu

Cirkular, betreffend die Heranziehung deutschen Kapitals ngen von Gemeinden. Verfügung, betreffend die

Müfg„ 5 Mo b1SS 143 1s ins Aufnahme und Verwendung städtischer Anleihen. IV. Veterinär⸗

wesen. süchtiger Thiere. Ordnung. Ver keiten. VI.

Verfügung,

betreffend die Verwerthung des Fleisches perl⸗ .— V. Polizei⸗Verwaltung Polizei der öffentlichen fügung, betreffend die Abhaltung öffentlicher Lustbar⸗

Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Cirkular,

Herausgabe einer neuen Uebersichtskarte der Verwaltungsbezirke der preußischen Staatseisfenbahnen. Verfügung, Tragung der Termins⸗

kosten bei Abnahme und Revisionen

geleifen. VI.

von Privateisenbahn⸗Anschluß⸗

I. Verhältnisse zu fremden Staaten. Cirkular, be⸗

rreffend die Ausstellung von Uebernahme Erklärungen bei Ausweisung preußischer Staatsangehöriger aus⸗Bayern 1

heute

einigung d

demjenigen des

neues

. erschienene hält ein Kaiserliches Manifest,

temporäres

der Redaktion eingegangene

Depeschen. ersburg, 4. Zuli. (W. K. h) Die Nummer der Gesetzsammlung ent⸗ g betreffend die Ver⸗ es Postwesens von Finland mit russischen Reichs; ferner ein Reglement für die Ver⸗

theilung des Reingewinns der Eisenbahn⸗Gesell⸗

schaften resp

ektive

über den Modus der Verwendung des

2 . g ; Reingewinns zur Tilgung der Forderungen der Krone und

zur Verabfolgu

(Fortsetzung

Auftreten von Silvana.

vor und nach

Zum

22 G 88

SG. 9

Geöffnet von 12— 11 lbr. 8 b 8 wissenschaftlichen 2 Vittoria-Cheater. Sonnabend: Zum 319. M.: 8 ge Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von C. A. Raida. Ballet von C. Severini. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Näheres

6G 8. 9G

SgsEG

9G 8

8 6 8 6 88

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater und Concert-Park. Direktion: Julius Fritzsche. 1 . V Der arme Jo⸗ G bm . Oyperette in ten von Hugo Witt⸗ Nachmittag Gewitter. mann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöcker

Uebersicht der Witterung. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent:

Ewee Depression mit wieß SHerr Kapellmeister Knoll. Anfang 7 Uhr Sh. de Nordseegesilte,cchacher dufthewegung 8 Im e. Park um 6 Uhr: Großes Doppel⸗ 9 3 Beegebiete, vorm Concert. Auftreten sämmtli ental⸗

nal erschienen ön Central. Europa wehen meist Gesangs⸗Künstler. v 8

zeichnung bis zum Termin von sechs Monaten noch zulässig solle. Dieser Antrag wurde und die Konferenz hierauf vertagt. Im große h sätze in i un 1 erauf 1 1 großen wickelten Grundsätze in i PFrogr 2 Saale, wo die Vollsitzungen stattzufinden pflegen, Y 8 9 Amerika. Generalakte und die Erklärung über die Ein⸗ Vereinigte gangszölle im Congo⸗Becken von mmtlichen (A. C.) Die Vorlage, welche die Ueberwachung von fa beichne 1 den nieder⸗ Bundeswahlen durch besonders angestellte Aufseher (eine ändischen und den türkischen; der Letztere unterließ die republikanische Maßregel) anordnet, gelangte in dir heutigen fehlte, aund erklärte, er werde ehestens unterzeichnen. Debatte mit 155 gegen 149 Stimmen zur Annahme. C 1 5 s 8 8 Am 8. Juli tritt die neugewählte belgische Regierung von Guatemala, der Republik San Salvador zu einer außerordentlichen Kammersession einen Nachfolger für den Präsidenten Menendez zu ammen, in politische Gesetzentwürfe zur Verhandlung gelangen sollen. und wollen Mexiko um Hülfe angehen 1 stum Nach einer weiteren Meldung aus Mexiko träfe ate⸗ in den Bergwerken, Fabriken und Werkstätten, sowie um die alvador und wätse Gründung⸗einer vom Staate verwalteten Unfallskasse. von Honduras unterstützt, während San Salvador ein Bündniß mit Nicaraguga und Costa Rica zu schließen vers 2 En G ve des Ni ica 3 ießen versuche. welcher sowohl der Regierung wie den Gemeinderäthen nahe 1u 88 legte, die Summen, die sie zur Feier des 25jährigen Jubiläums Sr. Majestät verwenden wollten, lieber zu einer Unfallskass Kairo, 1. Juli. Der Tabackzoll ergab zur Unterstü G . inianfallskasse dem „R. B.“ im Juni ein Erträgniß von 95 düfd. zur Unterstützung verunglückter Arbeiter zu vereinigen. Der dem „R. B.’ zufolge, im Juni ein Erträgniß von 953 000 Pfd. gangen. Die Spenden der Gemeindeverwaltungen sind zahl⸗ das verflossene halbe Jahr beliefen sich auf 1 180 000 Pfd. reich eingelaufen, und die Regierung wird jetzt den Kammern Egupt. Diese anormalen Einkünfte sind der Thatsache zu⸗ allsfonds als ersten Beitrag Seitens des Staates die Summe auf 20 Pliaster ber Kilo erhöht wird. Die on 2 Millionen Francs zuzuführen. Man rechnet auf ein wärtigen Tabackvorräthe in „Egypten reschen für mehr als der Zeit durch weitere staatliche und kommunale Zuschüsse vermehrt werden soll. Durch das neue Gesetz über die Kinder⸗ 88 is ghei G zu gesundheitsschädl'chen Arbeiten, Parlamentarische Nachrichten. . B. in Schwefelfabriken, verwenden. Schließli Bei d is 1 Schließlich wird die Bei der im Wahlkreise Prenzlau⸗Angermünde Form dem Congostaat eine finanzielle Unter⸗ tags⸗Abgeordneten von Wedell⸗Malchow wurden dem 2 7 gens ; 8 . Morgens 8 Uhr. lichem Wetter, ohne erhebliche Aenderung der 8 Wärmeverhältnisse. In Deutschland ist meist Regen stellenweise Gewitter statt. Deutsche Seewarte. Theater⸗Anzeigen. Verliner Theater. 2 wolkenlos Sonntag: Der Veilchenfresser 9 * r. 2 bedeckt Montag: Der Probepfeil. Anfang 7 ½ Uhr. wolkig Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 29. Male: 2 Regen Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 11“ 754 3Regen von M. Hervé. Hamburg . . 756 4 heiter¹) Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Neufahrwasser 758 lbedeckt der Vorstellung 7 ½ Uhr. Memel 759 Zwolkenlos Sonntag u. folg. Tage: Mamsell Nitonche Münster 758 SSW 4 wolki Karlsruhe .. 762 5 bedecks München .. 763 2 Regen Chemnitz. . 759 4 wolkig Wien 2 halb bed. Breslau 760 1 bedeckt q111“ W 2 balb bed. V 111666 lIswolkenles

wurden in einer Nachmittagssitzung um 3 Uhr die Staaten. Washington, 2. Juli. elegirten unterzeichnet, ausgenommen

Unterschrift jedoch nur, weil ihm das Siegel der hohen Pforte Sitzung des Repräsentantenhaufes nach mehrtägiger Schlosse statt. eingelaufenen Depesche des „R. B.“ zufolge beabsichtigt die deren Verlaufe mehrere wichtige sozial⸗ senden. Die Einwohner San Salvadors sind aber

Es handelt sich zunächst um die Regelung der Kinderarbeit mala Anstalten zur Annexion von San Salvador und würde

Die Letztere verdankt ihre Entstehung der Initiative des Kön igs,

Afrika. Egyten.

Wunsch des hochherzigen Monarchen ist nun in Erfüllung ge⸗ Sgwpt, und die Gesammteinnahmen aus dieser Quelle für inen Gesetzentwurf vorlegen, welcher sie ermächtigt, dem Un⸗ zuschreiben, daß von heute ab der Zoll auf ausländischen rstes Kapital von 8 10 Millionen, welches jedoch im Laufe einen einjährigen Verbrauch hin. rbeit sollen besonders Diejenigen getroffen werden, welche Kammer auch die Frage zu beantw elcher st s

ge zu beantworten haben, in welcher stattgehabten Ersatzwahl für den verstorbenen Reichs⸗ Wetterbericht vom 4. Fuli, schwache südliche bis westliche Winde bei veränder⸗ gefallen. In Norddeutschland und Ungarn fanden Voß. 1 halb bed. Z wolkig 4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Musik

Swinemünde 756 4 halb bed. Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 6 ½

Paris. 761 SW. 1 bedeckt .

Wiesbaden. 760 1bedeckt

bbbbööH557 3 bedeckt²)

Ile 1 763 4 bedeckt

G SGts

1) Gestern Nachmittag fernes Gewitter. ²) 6 mit Hrn

mit Frl. Anna Fuerst (Berlin —K

Uranin, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Täglich Vorstellung im

Familien⸗Nachrichten.

Frl. Ellv von Bötticher Sec.⸗Lieutenant Karl Böning (Lün Frl. Johanne Edler mit Hrn. Her (Hannover). Frl. Anna Fieranowski mit Hrn. Kaufmann Georg Mußmann(Marienburg —Berlin). Frl. Kathy Berndt mit Hrn. Dr. phil. Georg Appelt (Berlin— Leipzig). Frl. Karoline Edler Wilhelm Schultz (Rostock). Franziska Laumann mit Hrn. Ferdinand Forcken⸗ beck (Lüdinghausen—Brünninghausen). Verehelicht: Hr. Referendar Dr. jur Hesse mit Frl. Adelheid Steger (Köln). Hr. Max Petsch

die Anschlag⸗

mit Hrn. neburg Köln)

ng der Dividende.

u“

des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Hr. Dr. Karl Rahts mwit Frl. Anna Le Bl (Allenstein). Hr. Theodor Renckwitz mit Frl Anna Ger lach (Leipzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Eggert (Wilmersdorf b. Bere.) en Hrn. d, . 8 Oberförster Cochius (Erlau). Hrn. Pfarrer Jösting (Remscheid). Hrn. Alfred von Spruner Elberfeld). „Hrn. Alexander Schultze (Schöpfurt). Eine Tochter: Hrn. Apotheken⸗ besitzer Theodor Klein (Ehrenfriedersdorf). Hrn. F. Haase (Maadeburg-— Sudenburg). Hrn. Zimmermeister Hermann Berndt (Bromberg).

Gestorben: Hr. Fabrikant Angust Adolf Uebel (Limbach). Hr. Amtsrichter Paul Haehnel (Buchwald). Frl. Amalie Gläser (Breslau). Hr. Kaufmann John F. Kadow (Berlin). Frau Mathilde Bertz, geb. Larsen, (Friedrichsberg).

Am gestrigen Tage verschied nach längerem

Krankenlager der Königliche Regierungs⸗ und

Baurath (20862]

Herr Gustav Dulk,

Direktor des Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ 1b amts zu Guben.

Wir werden dem Verewigten, welcher sich durch tüchtige Leistungen und stete Pflichttreue auszeichnete, ein ehrendes Andenken bewahren

Berlin, den 2. Juli 1890.

1 Der Präsident und die Mitglieder der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion.

mann Wolpers

igsberg).

Berlin:

Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

Frl. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen

Nℳ 160

————

zum Deutschen Rei

Erst e Bei la v“ s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A

4. Juli

8

zeiger.

Berlin, Freitag, den

——

Unfallverhütungsvorschriften der See⸗ Berufsgenossenschaft.

Den, wie bereis gemeldet, von dem Reichs⸗Versicherungs⸗ amt genehmigten und am 1. April 1891 in Kraft tretenden Unfallverhütungsvorschriften der See⸗Berufsgenossenschaft ent⸗ nehmen wir nachstehende Einzelheiten:

Als Schiff gilt jedes ausschließlich oder vorzugs⸗ weise zur Seefahrt benutzte Fahrzeug, mit Ausnahme der Fischerfahrzeuge und solcher Seefahrzeuge, welche nicht mehr als 50 cebm Rauminhalt haben und dabei weder Zubehör eines großen Fahrzeuges, noch auf Fortbewegung durch Dampf⸗ oder andere Maschinenkraft eingerichtet sind. Als Seefahrt gilt nur der Verkehr auf See, einschließlich der Buchten, Haffe und Watten, nicht aber der auf anderen mit der See in Verbindung stehenden Gewässern, selbst wenn sie von Seeschiffen befahren werden. Von Beginn des

Ladens bis zur Beendigung des Löschens muß stets, wenn Schiffer und Steuermann das Schiff gleichzeitig verlassen, ein geeigneter Vertreter aus den Schiffsoffizieren oder der Mann⸗ schaft gestellt werden, bei Dampfschiffen muß außerdem stets mindestens ein Maschinist an Bord sein. Die Ladung selbst muß ordnungsmäßig gestaut und das Schiff nicht überlastet werden. Außerhalb der räumlichen Grenzen der Küstenfahrt muß auf jedem Schiffe ein Journal, auf Dampfschiffen auch ein Maschinenjournal geführt werden, in welches für jede Reise alle erheblichen Begebenheiten einzutragen sind. Außer⸗ dem ist auf jedem Schiff ein Journal zu führen, in welches jeder Unfall einzutragen ist, durch welchen eine auf dem Schiff beschäftigte Person getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat. 8

Schiffe mit mehr als 10 Personen, außer der Bemannung, an Bord müssen je nach dem Raumgehalt mit 2 bis 14 Booten mit einem Gesammtraumgehalt von bez. 8 bis 156 cbm versehen sein, welche bei Dampfern sämmtlich, bei Segel⸗ schiffen, soweit Deckraum vorhanden ist, in Davits hängen

oder mit solchen Vorrichtungen versehen sein müssen, daß ein schleuniges Herablassen bewirkt werden kann. Auf jedem Boot müssen auf außereuropäischen Reisen neben der Aus⸗ rüstung wasserdicht verschließbare Wasser⸗ und Brotbehälter vorhanden sein, welche während der Reise stets mit gutem trinkbarem Wasser und gutem hartem Brot gefüllt sein müssen. Von dem vorgeschriebenen Bootsraum muß mindestens die Hälfte auf Rettungsboote entfallen, von den übrigen Booten dürfen nur 2 gewöhnliche sein, die anderen müssen mit Schwimmvorrichtungen von mindestens der halben Leistungs⸗ fähigkeit wie bei Rettungsbooten versehen sein, doch kann der Genossenschaftsvorstand an Stelle der vorgeschriebenen Boote zusammenklappba e Boote aus wasserdichtem Segeltuch mit hölzernem oder metallenem Doppelboden, oder gleichwerthige Boote zulassen. Reichen die vorgeschriebenen Boote für die an Bord befindlichen Menschen nicht aus, so muß, so weit es mit dem Deckraum vereinbar ist, für den nöthigen Hülfsraum in Gestalt von Rettungsflößen, schwimmenden Decksitzen oder gleichwerthigen Einrichtungen gesorgt werden. Durch mwasser⸗ dichte Schotten in Abtheilungen getheilte Schiffe brauchen nur die Hälfte des vorerwähnten Hülfsraums, vor 1891 in Betrieb gesetzte Schiffe, sofern ihr Gesammtbootsraum den Vorschriften ent⸗ spricht, nicht die vorstehend aufgeführte Zahl von Booten zu führen. Jedes Schiff muß für jede an Bord befindliche Person einen Rettungsgürtel von mindestens 8 kg Tragfähigkeit haben; Schiffe bis zu einem Brutto⸗Raumgehalt vor 700 chm müssen mit einer, bei größerem Raumgehalt mit mindestens zwei Rettungsbojen von mindestens 12 kg (von 1891 angeschafft von 8 kg) Tragfähigkeit versehen sein. Hat ein Schiff außer seiner Besatzung mehr als 10 Personen an Bord, so muß es die doppelte, wenn mehr als 24 Personen, die dreifache An⸗ zahl solcher Rettungsbojen, mindestens aber so viele Boote, als vorgeschrieben, führen. Auf Schiffe, welche innerhalb der räumlichen Grenzen der Küstenschiffahrt Reisende befördern, sowie auf solche, welche in überseeischen Ländern eingeborene Reisende oder Hülfsmannschaften fahren, oder welche Schiff⸗ brüchige oder sonstige Nothleidende aufgenommen haben, finden die Vorschriften über Boote und Rettungsgürtel hinsichtlich solcher Reisenden, Hülfsmannschaften oder Nothleidenden keine Anwendung. 8 1

Auf Deck müssen Treppen von mehr als 1 m Höhe mit Geländern versehen sein, am Klüverbaum und Bugspriet müssen durch Netze, Querleine u. s. w. Vorkehrungen gegen das Herabfallen der Mannschaften getroffen werden, an allen Raaen müssen starke Fußpferde, sowie Handpferde oder andere Handgriffe den Mannschaften einen ausreichend sichern Halt bieten. Schiffe von mehr als 400 chm Brutto⸗Raumgehalt müssen mit Schanzkleid oder Reeling zum Sckutz der Mann⸗ schaft versehen sein. Liegt so viel Ladung auf Deck, daß die Reeling nicht mehr genügenden Schutz bietet, so ist eine provi⸗ sorische Reeling aus Spieren, Tauwerk oder sonstigem Material

aanzubringen.

Die Maschinen sind mit Schutzvorrichtungen zu versehen, welche thunlichst verhüten, daß das Maschinenpersonal durch Fehltritte oder die heftige Bewegung des Schiffes in arbeitende Maschinentheile gerathen kann. Die vom Deck

nach den Kessel⸗ und Maschinenräumen führenden Treppen

müssen hinreichend breit und so eingerichtet sein, daß die Mannschaft sich jederzeit rasch aus den genannten Räumen entfernen kann. . 8 8 An Feuerlöschvorrichtungen sind auf jedem Schiffe min⸗ destens zwei Schöpfeimer auf dem Oberdeck zu sofortiger Be⸗ nutzung bereit zu halten. Jedes Segelschiff in außereuropäischer Fahrt muß mit einer aus See saugenden Pumpe, hat es über 1500 cbm Brutto⸗Raumgehalt, mit einer Druckpumpe und den nöthigen Schläuchen, Mundstücken u. s. w., jedes Dampfschiff von über 150 cbm Brutto⸗Raumgehalt mit einer als Feuer⸗ spritze eingerichteten Dampfpumpe versehen sein. 3 3 Die zur Abgabe von Noth⸗ und Lootsensignalen erforder⸗ lichen Raketen, Blaufeuer und Kanonenschläge müssen alle Schiffe an Bord haben, Dampfschiffe müssen mit einem Dampfsignalapparat, einem wirksamen Nebelhorn und einer räftig tönenden Glocke, Segelschiffe mit ähnlichen Nebel⸗

hörnern und Glocken versehen sein. Schiffe in kleiner Fahrt sollen mindestens 10, in großer Fahrt mindestens 50 kg vegetabilisches oder animalisches Oel zur Glättung der Wellen an Bord haben. Ueber die Behandlung explosiver und feuergefährlicher Stoffe wird bestimmt, daß bei Steinkohlen in Segelschiffen von mehr als 700 chm Brutto⸗Raumgehalt in außereuropäischer Fahrt bis auf den Boden reichende Röhren anzubringen oder sonst geeignete Vorkehrungen zu treffen sind Behufs Ermitte⸗ lung der Temperatur in den verschiedenen Theilen der Schiffs⸗ räume. Stark ätzende Säuren dürfen nur dann unter Deck verladen werden, wenn durch geeignete Maßnahmen die Be⸗ rührung ausfließender Säure mit der Schiffswand verhindert ist. Explosive und feuergefährliche Stoffe dürfen auf Schiffen in kleiner Fahrt, wenn sie mehr als 10 Personen, über diese hinaus, wenn sie mehr als 24 Personen an Bord haben, überhaupt nicht verladen werden. Auf anderen Schiffen

jdürfen explosive Stoffe nur unter Deck, feuergefährliche nur Nauf Deck verladen werden, wenn die Gefäße nicht mit allseitig

geschlossenen festen Holzkisten umgeben sind. Derartige Stoffe sind unter Deck in geschlossenen Räumen zu verstauen, welche in Dampfschiffen durch wasserdichte Schotten von Kessel⸗ und Maschinenräumen abgesperrt sind; auf Schiffen, welche feuer⸗ gefährliche Stoffe an Bord haben, die nur auf Deck genommen werden dürfen, dürfen explosive Stoffe nicht befördert werden.

Wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften können Genossenschaftsmitglieder mit der Einschätzung in eine höhere Klasse des Gefahrentarifs, oder, Falls sich das Fahrzeug, bez. der Betrieb bereits in der höchsten Klasse befindet, mit Zu⸗ schlägen bis zum doppelten Betrage der B.räge bestraft werden. Gegen die Anordnungen der Seemannsämter und des Genossenschaftsvorstandes können die Betheiligten binnen zwei Wochen nach erfolgter Mittheilung bei dem Reichs⸗ Versicherungsamt eine Beschwerde einbringen. In einzelnen Fällen und für besondere Fahrten kann der Genossenschafts⸗ vorstand Abweichungen von den Vorschriften gestatten. Für Rettung im deutschen Seefahrtsbetriebe Verunglückter, sowie für Abwendung und Verhütung von Unfällen auf deutschen Schiffen kann der Genossenschaftsvorstand in geeigneten Fällen Prämien von 10 bis 1000 gewähren.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Nachdem die neuerdings zwischen den strikenden Bäauarbeitern und den Meistern in Stettin vorgenommenen Unterhandlungen wegen der unannehmbaren Forderungen der Gesellen resultatlos ver⸗ laufen sind, haben, laut Mittheilung der „Ostsee⸗Ztg.“, die Mitglieder des Arbeitgeberbundes und der Baugewerke⸗Innung be⸗ schlossen, denjenigen Gesellen, welche Frieden mit ihren Arbeitgebern suchen wollen, hierzu dadurch Gelegenheit zu geben, daß sie den früber auf den 25. Juni als letzten Termin für den Wiedereintritt in die Arbeit festgesetzten Tag derart verlängert haben, daß Gesellen, welche sich bis zum 20. Juli unter Annahme der von den Arbeitgebern ge⸗ stellten Bedingungen zur Arbeit zurückmelden, soweit möglich, wieder angestellt werden können.

In Hannover lehnte laut Meldung der „Köln. Ztg.“ der Kongreß nichtgewerblicher Arbeiter den Antrag Berlin, vor⸗ läufig nur eine örtliche Organisation zu beschließen, ab und nahm den Antrag an, einen Centralverband zu bilden und durch diesen die örtliche Organisation betreiben zu lassen. Die Versammlung entschied sich für die Bezeichnung: „Verband der Fabrik.⸗, Land⸗ und anderer nicht gewerblicher Arbeiter Deutschlands“.

Auf dem Rathhause zu Remscheid fand am 30. Juni, wie der „Düss. Anz.“ mittheilt, eine Sitzung zur Beilegung des Aus⸗ standes der Feilenhauer statt. 8 derselben hatten die Feilen⸗ sabrikanten und die Feilenhauer je eine Abordnung entsandt, auch waren Vertreter der Behörden anwesend. Eine Einigung wurde jedoch noch nicht erzielt; es sollten daher weitere Verhandlungen statt⸗ finden, zu welchen die Abordnungen genauere Anweisungen Seitens ihrer Auftraggeber einholen sollten. Daher fand am 1. Juli unter zahlreicher Theilnahme wieder eine Versammlung statt. Das Er⸗ gebniß der Verhandlungen war der Entschluß, auf der Bewilligung eines Drittels der aufgestellten Forderungen zu beharren und den Strike fortzusetzen. Viele Ausständische sind noch immer mit Ausrode⸗ arbeit beschäftigt, neuerdings auch zu Feld. 50 der Strikenden haben auf Stöcken in der Gemeinde Fünfzehnhöfe eine gleiche Arbeit angenommen. b

In Leipzig befaßte sich eine am 2. Juli abgehaltene Versamm⸗ lung von Steinmetzgehülfen der „Leipz. Ztg.“ zufolge mit der Berathung der Lohnfrage und beschloß, da der mit den Arbeit⸗ gebern vereinbarte Tarif nur noch auf wenigen Arbeitsplätzen ein⸗ gehalten würde, auf jedem Platze eine Kommission zu wählen, welche auf richtige Berechnung und Bezahlung achten und Zuwiderhandlungen der nächsten öffentlichen Versammlung anzeigen soll, damit diese äber die gegen die nichttariftreuen Prinzipale zu treffenden Maßnahmen Beschluß fassen kann. Weiter beschloß die Versammlung, dem Verband der deutschen Steinmetzgehülfen in Berlin beizutreten und wählte einen Vertrauensmann, der den Ver⸗ kehr der hiesigen Verbandsmitglieder mit dem Verbande ver⸗ mitteln soll.

Der Allgemeine Knappschaftsverein, der durch die kürz⸗ lich erfolgte Vereinigung des Märkischen Knappschaftsvereins mit den Vereinen von Essen und Mülheim enstanden ist, hielt in Bochum am 1. Juli, wie die „Köln. Ztg.“ mittheilt, seine erste konstituirende Vorstandssitzung ab. Mit Rücksicht darauf, daß die nächstliegende Hauptaufgabe des Vorstandes die sein wird, in Berathung über die Frage zu treten, ob für den Knappschaftsverein eine eigene gesonderte Versicherungsanstalt zu erstreben sei, wählte die Versammlung eine Kommission von zehn Mitgliedern, um die unbedingt nothwendige Prüfung der Angelegenheit vorzunehmen und eingehende Erhebungen darüber anzustellen. Von Bedeutung ist auch die von ihm beschlossene Einrichtung, daß an den Sitzen der drei bisberigen Knappschafts⸗ vereine besondere Kommissionen bestehen sollen, welchen die selbst⸗ ständige Führung gewisser Geschäftszweige übertragen wird. Man bezweckt damit, den Knappschaftsmitgliedern eine Erleichterung zu ge⸗ währen, insofern als sie ihre Knappschaftsangelegenheiten an den seitherigen Orten erledigen können. Zunäͤchst ist diese Einrichtung für das gegenwärtige Geschäftsjahr geplant; etwa vorzunehmende Aenderungen werden von den im Laufe dieser Zeit gemachten Erfah⸗ rungen abhängen.

8 England meldet die „Rhein⸗ u. Ruhr⸗Ztg.“: Da die Aussichten für den Schiffbau am Clyde kaum auf baldige Besserung hoffen lassen, so hat die „Fairfield Ship⸗building Company“ ihren Arbeitern mitgetheilt, daß in einem Monat vom verflossenen Samstag

ab eine Herabsetzung der seit zwei Jahren bestehenden Arbeits⸗

löhne eintreten müsse. So weit bekannt, ist dies die erste Maß⸗ regel dieser Art von Seiten einer Clyde⸗Firma, obgleich die anderen Firmen die Berechtigung derselben gleichfalls sehr wohl einsehen.

Aus Leeds berichtet „W. T. B.“ unterm 4. Juli: Die Ar⸗ beitseinstellung der Gasarbeiter in Leeds ist beendigt; das Gas⸗ comité hat die Hauptforderungen der Arbeiter, darunter die Ent⸗ lassung der jetzt beschäftigten, nicht dem Verbande angehörenden Arbeiter, schließlich genehmigt.

Kunst und Wissenschaft.

Die Akademie der Wissenschaften bat gestern zu Ehren ihres Begründers Leibni; imn rothen Saale des Akademiegebäudes eine öffentliche Festsitzung veranstaltet. Die Staatsregierung war durch den Staats⸗Minister Dr. von Goßler und den Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath Althoff vertreten. Professor Dubois⸗Reymond hielt die Festrede, in der er, anknüpfend an die Stellung Leibniz' zur Kunst, das Wesen der Kunst zu erklären suchte. Hierauf berichtet Professor Zeller über die nunmehr zum Abschluß gekommene Aus gabe der philosophischen Schriften Leibniz', die durch Professor vo Gerhardt besorgt ist. Es folgten die Antrittsreden der neue Mitglieder der Akademie. Prof. Engler sprach über die gegen wärtigen Aufgaben der systematischen Botanik, speziell über die Be deutung histologischer Charaktere anatomischer Merkmale für di Systematik. Die Antrittsrede wurde von Prof. Dubois⸗Reymond beantwortet, der einen Ueberblick über den Umschwung gab, den gerade dieser Zweig der Wissenschaft erfahren. An zweiter Stelle sprach der Philologe Prof. Weinhold, er weihte dem Andenken seiner Lehrer Karl Lachmann, der Gebrüder Grimm, Schmeller Poörke dankbarer Empfindung, und gab im Anschluß hieran ein Bild seine Wollens und Schaffens. Der Sprachforscher Prof. von der Gabe lentz, berufen, Wilh. Schott's Stelle einzunehmen, würdigte di chinesische Philologie, die ein Geistesleben unermeßlichen Inhalts er schließt. Beiden antwortete Prof. Curtius. Zum Schluß führte sich Prof. Harnack durch eine Ansprache über die Probleme der Kirchengeschichte des Alterthums ein. Die Beantwortung hatte Prof. Mommsen übernommen. Prof. Auwers und Curtius ver⸗ lasen sodann die Resultate der Preisbewerbungen. Der Stei⸗ ner'sche Preis hat zwei ungenügende Bewerbungen gefunden. Den Miloczenski'’schen Preis erhielt der Psychologe Dr. Max Dessoir. Auch die Arbeit von Dr. Rob. Sommer, Assistenz⸗Arzt an der Provinzial⸗Irrenanstalt Reppen, wurde eines zweiten Preises für

würdig erachtet. 8

8 Land⸗ und Forstwirthschafft.

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Das Programm für die XIX Versammlung deutscher Forstmänner zu Kassel vom 25. bis 28. August 1890 ist soeben erschienen. Montag, 25. August, ist Empfang der Theilnehmer, Abends gesellige Vereinigung im Stadtpark und Concert. Dienstag, 26. August, erste Sitzung von 8—11 Uhr Vormittags, Nachmittags Fahrt nach Wilhelmshöhe, Abends gesellige Vereinigung im Stadt⸗ park. Mittwoch, den 27. August, zweite Sitzung im Kasino von 8 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags. den 28. August, Hauptexcursion in die Oberförsterei Cattenbühl bei Hannov.⸗ Münden, Nachmittags Besichtigung der Sammlungen der Forst⸗ akademie sowie der Schrot⸗ und Holzwaarenfabriken.

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.

Malta.

Durch Verfügung der Lokalregierung vom 17. Juni 1890 ist das Einlaufen von Provenienzen aus Spanien und den Balearischen Inseln in den Hafen von Malta verboten worden.

Frankreich.

Durch Erlaß des Präsidenten der Französischen Republik vom 20. Juni 1890 ist die Einfuhr von Lumpen und Hadern sowie von Wäschegegenständen, wie Matratzen, Decken ꝛc. aus Spanien nach Frankreich untersagt worden.

Portugal.

Eine unterm 23 Juni 1890 im „Diario do Governo“ Nr. 139 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern verbietet die Einfuhr von Obst und Gemüsen aus den für „von ansteckenden Krankheiten verseucht“ erklärten Gegenden Spaniens.

Gleichzeitig ist eine strenge Ueberwachung der Küsten⸗, Fischer⸗ und Lootsen⸗Fahrzeuge durch die Sanitätsämter angeordnet.

Handel und Gewerbe.

Durch Ukas vom 16. Juni d. J. sind die russischen Zoll⸗ sätze für Baumwollengarn mit Wirksamkeit vom 21. Juni ab, wie folgt, neu normirt worden:

Baumwollengarn: Kop. in Gold

1) niedrigere Nummern bis Nr. 40 (englisch):

ungebleicht, vom Pud v˙˙˙Röö.

gebleicht und gefärbt (mit Ausnahme des in

Adrianopelroth gefärbten), vom Pud. 8

gefärbt in Adrianopelroth, vom Pud

2) von Nr. 40 bis Nr. 50 (englisch):

Theeeee be

gebleicht und gefärbt, vom Pud . . ...

3) höhere Nummern, über Nr. 50 (englisch):

111111*

gebleicht und gefärbt, vom Pud

4) zusammengedrehtes Garn:

Nähzwirne auf hölzernen Spulen, für den

Kleinhandel bestimmt, vom Pud brutto

Strickzwirne jeder Art, mit Ausnahme der

Nähzwirne auf hölzernen Spulen für den

Kleinhandel, vom Pud bruto 10 .

Das Kommerzgericht zu Moskau hat am 16. Juni den Konkurs über das Vernögen des Brennereibesitzers J. A. Koschelew eröffnet. Nach der von dem in Paris weilenden Gemeinschuldner eingereichten Bilanz umfassen die Aktiva 1 725 041 Rbl, die Passiva 1 312 993 Rbl. (jedoch ohne die Forderung einer Schwester des Gemeinschuldners im Betrage von 588 000 Rbl.) Zum Konkursverwalter ist der Kaufmann Henri Kronberg in Moskau bestellt worden.

In dem Konkurse der Firma Bröder Olin in Helsing⸗ fors ist der gerichtliche Prüfungstermin, welcher vor dem 7 athhause zu Helsingfors stattfindet, auf Donnerstag, den 2. Oktober d. Js., 11 Uhr Vormittags, festgesetzt worden.

Die Verwaltung der Allgemeinen Elektrizitäts⸗ Gesellschaft ladet zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 28. Juli, ein, deren Tagesordnung die Beschluß⸗ fassung über Erhöhung des Grundkapitals von 16 auf 19 Millionen bildet. Dieser Antrag wird begründet mit dem in der stetigen Zu⸗ nahme begriffenen Umfang des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft im Allgemeinen, dann aber auch mit neuen Unternehmungen, unter denen in erster Reihe der Bau und Betrieb elektrischer Bahnen zu nennen ist, deren Einführung die Verwaltung eine große Bedeutung schon für die allernächste Zukunft beimißt. In Halle ist bereits die bisher mit Pferden betriebene Stadtbahn in den Besitz der Gesellschaft