b. Nr. 11781 über 117,12 ℳ, lautend auf Felix
pie 11783 über 95,73 ℳ, lautend auf Robert ieck, d. Nr. 11817 über 55,52 ℳ, lautend auf Arthur
Pieck, pie⸗ Nr. 11827 über 69,26 ℳ, lautend auf Frida ieck, von der Wittwe Feodora Pieck, geb. Lands⸗ berg, Landsbergerstraße 102, ——2—6) Nr. 204381 über 25,40 ℳ, lautend auf den Schmied Carl Ost, Gartenstraße 13, von den Erben desselben, vertreten durch die Wittwe Auguste Luise Caroline Amalie Ost, geb. Kanehl, Fennstraße 10 hier.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 19. November 1890, Vor⸗ mittags 11 ⅛ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 8. die Kraftloserklärung der Ürkunden erfolgen wird.
Berlin, den 1. April 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[24431] Aufgebot.
Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Halberstadt Nr. 6233 über 66 ℳ 26 ₰Z₰, ausgefertigt für Richard Pfeiffer in Roederhoff, soll auf den Antrag des Verlierers, Richard Pfeiffer, Behufs neuer Ausfertigung auf⸗ geboten werden. Der Inhaber dieses Buchs wird aaufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 12. Februar 1891, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 11 — seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Halberstadt, den 12. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[24433] Aufgebot. 1““ 1) Der Arbeiter Friedrich Block hierselbst für sich und Namens seines minderjährigen Sohnes Willi Block, sowie 2) das Dienstmädchen, unverehelichte Bertha Leh⸗ mann hierselbst, 8 haben das Aufgebot nachstehender Sparkassenbücher der Sparkasse der Stadt Potsdam, welche angeblich entwendet und demnächst verbrannt sind: zu 1) Co. Nr. 18934, lautend auf Friedrich Block, über noch 552,87 ℳ, und Co Nr. 5594, lautend auf Willi Block, 8 über noch 1,03 ℳ, zu 2) Co. Nr. 3279, lautend auf den Namen der Antragstellerin, über noch 119,37 ℳ, um Zwecke der Kraftloserklärung der Buͤcher be⸗ antragt. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Februar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Lindenstraße Nr. 54/55, Vorder⸗ haus 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. Potsdam, den 7. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Veröffentl.: Regenstein, als Gerichtsschreiber.
11194 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Sparkasse des Kreises Kottbus Nr. 8217 über 750 ℳ nebst 22,92 ℳ Zinsen, zusammen 772,90 ℳ, ausgefertigt für den Halbhüfner Christian Schmolka zu Saspow, ist an⸗ geblich verloren und soll auf Antrag des Halb⸗ hüfners Christian Schmolka zu Saspow für kraft⸗ los erklärt werden.
Es wird ein Jeder, der an diesem Sparkassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht und zwar spätestens in dem auf den 18. Februar 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 18, anbe⸗ raumten Termin zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Antragsteller ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.
Kottbus, den 10. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht.
[24370] 8. Die Sparkassenbücher der Oberlausitzer Neben⸗ sparkasse Muskau Litt. F. a. Nr. 11 289 über 318,68 ℳ und Zinsen, für Anna Boog zu Gablenz, b. M. 8233 über 183,28 ℳ und Zinsen, für Friedrich August Adam zu Tschernitz, c. Nr. 7400 über 188,26 ℳ und Zinsen, für Se Joseph, jetzt verehel. Hähnchen, zu er
sind angeblich verloren gegangen und sollen auf Antrag der genannten Eigenthümer zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden.
Es werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermin vom
28. März 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzu⸗ melden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. 8
Muskau, den 12. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht
[23801] Aufgebot. 1“ Die Wittwe Professor Wilhelm Köhnen, Wil⸗ helmine, geb. Breidenbach, zu Duisburg und der Musiklehrer Heinrich Köhnen zu Basel, vertreten durch Justizrath Goecke zu Duisburg, haben das Aufgebot der Band 12 Blatt 86 des Grundbuches auf den Namen der Geschwister Heinrich Wilhelm, Maria Petronella und Johann Martin Ferdinand Brockerhoff zu Duisburg eingetragenen Parzellen der Steuergemeinde Feldmark Duisburg Flur XI. Nr. 116, 117, Acker am Grunewalderweg, Behufs Besitztitelberichtigung beantragt. Es werden daher alle unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die genannten Grund⸗ stücke spätestens in dem auf den 26. September 18990, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 38, anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke ausgeschlossen werden und ihnen deshalb ewiges Stillschweigen auf⸗ erlegt wird.
Duisburg, den 11. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht.
[23917]
In das Hypothekenbuch über das allhier sub Nr. 74 belegene, dem Schmiedemeister Carl Gundlach gehörige Wohnhaus c. p. sind Fol. 2 für den Kauf⸗ mann Mahnfeldt in Mirow, als Kurator des gemüthskranken Friedrich Gundlach, 210 Thlr. Gold und 43 Thlr. 18 ¾⅞ Sch. Courant nebst vierprozentigen Zinsen unterm 8. Februar 1842 eingetragen.
Der Eigenthümer dieses Grundstückes hat bei Ueberreichung des über die vorgedachte Forderung ausgestellten Hypothekenscheines behauptet, daß diese Forderung nicht mehr bestehe und deshalb die Kraftloserklärung des Hypothekenscheins und Til⸗ gung der Forderung im Hypothenbuche beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche aus der bezeichneten Urkunde zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, diese ihre Rechte spätestens in dem auf Donnerstag, den 18. September 1890, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung des Hypothekenscheins und die Tilgung des eingetragenen Rechts erfolgen wird.
Mirow, den 16. Juli 1890.
Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Müller.
[24429]
Der Bergwerksbesitzer Carl Müller, früher zu Limburg a. d. Lahn, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird zur Anlegung des Grundbuchs über das in der Gemeinde Altlay belegene, auf seinen Namen beim Ober⸗Bergamt eingetragene Bergwerk Kobold zu dem auf den 19. September 1890, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude (eeeeesg9 anberaumten Termin hierdurch ge⸗ aden.
Leistet derselbe dieser Verfügung nicht Folge, so hat er nach Maßgabe des §. 47 des Gesetzes vom 12. April 1888 eine Geldstrafe bis zu einhundert⸗ undfünfzig Mark zu gewärtigen. 1“
Trarbach, den 12. Juli 1890. G
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[24432] Aufgebot. Der Tagelöhner und Ackerer Joseph Abbing zu Wüllen hat Zwecks seiner Eintragung als Eigen⸗ thümer das Aufgebot der zum Grundbuch noch nicht übernommenen, in der Steuergemeinde Wüllen be⸗ legenen Parzelle Flur 9 Nr. 256, Achter Vissings⸗ kamp, Acker, 18,02 Are groß, und der im Grundbuch von Wüllen Band 5 Blatt 38 für den Bernard Heinrich Elfers in Wüllen berichtigten, in der Steuer⸗ gemeinde Wüllen belegenen Parzellen Flur 8 Nr. 50, Achtert Loog, Acker, 12,68 Are groß, und Flur 8 Nr. 77, Achtert Loog, Acker, 13,15 Are groß, be⸗ antragt Es werden daher alle Eigenthums⸗ und Real⸗ prätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche an den vorbezeichneten Parzellen spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, auf den 30. Oktober 1890, Vormittags 10 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit denselben werden ausgeschlossen, der Antragsteller aber als Eigenthümer der Grundstücke im Grundbuche wird eingetragen werden.
Ahaus, den 28. Juni 1890.
Königliches Amtsgericht.
[243749 Aufgebot.
Das Aufgebot haben beantragt: 1
1) Der Brinksitzer Carl Sievers No. ass. 18 zu Hellenthal wegen seiner auf Hellenthaler Feld⸗ mark belegenen Wiesenpläne Nr. 105 b zu 37,3 a und Nr. 111 zu 63,8 a;
2) der Brinksitzer Carl Mengeler No. ass. 4 da⸗ selbst wegen seines auf Hellenthaler Feldmark belegenen Wiesenplanes Nr. 105 a zu 61,5 a,
3) Herzogliche Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig wegen nachbezeichneter, im Forst⸗ orte Hellenthalerberg, östlich von den vorbezeich⸗ neten Grundstücken belegener Grundflächen:
a. zu 28,5 a, auf der eingereichten Vermessungs⸗ bescheinigung mit b, n, m, l, o, p, q be⸗ zeichnet,
b. zu 2 a, auf der Vermessungsbescheinigung mit a, u, v bezeichnet,
c. zu 5,5 a, auf der Vermessungsbescheinigung mit s, ab, ac, ad bezeichnet.
Alle Diejenigen, welche Rechte an den vorbezeich⸗ neten Grundstücken zu haben vermeinen, werden damit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte pä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 11. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ablauf dieser Frist die vorbezeichneten Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden sollen, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs eines der Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.
Stadtoldendorf, den 8. Juli 1890.
1. Herzogliches Amtsgericht. gez. Oehlmann.
Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschreiber.
8
[24376]
Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf den Antrag des Abwesenheits⸗Vormundes, Tischlermeister Hans Thomsen in Norburg, wird der am 29. Oktober 1813 zu Norburg geborene See⸗ mann Friedrich Köhler, Sohn der weiland Cheleute Schuhmacher Friedrich Köhler und Margarethe Elisabeth, geb. Jörgensen, in Norburg, über 30 Jahre verschollen, sowie dessen Erben aufgefordert, bei Ver⸗ meidung der Todeserklärung des ersteren und Aus⸗ händigung seines Vermögens an seine legitimirten Erben sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 25. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle hier anberaumten Aufgebotstermine zu melden.
Norburg, den 15. Juli 1890. Königliches Amtsgericht Colpe.
Veröffentlicht:
Rasmussen, Gerichtsschreiber.
[24364]
Vorbescheid. Nr. 6521.
Stefan Bubser von Stetten a. k. M. wird seit
Der am 26. Dezember 1830 geborene
Mitte der fünfziger Jahre vermißt und ist nunmehr dessen Verschollenerklärung beantragt. 1
Der Fefnißt⸗ wird daher aufgefordert, binnen
hresfrist Nachricht von sich an das Amtsgericht hier gelangen zu lassen. Gleichzeitig werden alle die⸗ jenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu ertheilen vermögen, veranlaßt, binnen Jahresfrist dem Amtsgericht Meßkirch Anzeige zu erstatten.
Meßkirch, den 14. Juli 1890.
Großherzogliches Amtsgericht.
Kaiser. Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Wankel.
[24381] Aufgebot.
Die unbekannten Erben der am 14. März 1890 verstorbenen, hier Ziegelstr. 5/9 wohnhaft gewesenen unverehelichten Amanda Schütt, geboren zu Prenzlau, Tochter des Kaufmanns Johann Friedrich Wilhelm Schütt und dessen Ehefrau Amalie Rosalie Emilie, geb. Giebenhagen, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalts Grabower hier, Heiligegeistr. 21, auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 19. Juni 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben an⸗ zuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der ehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vor⸗ handen sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.
Berlin, den 10. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 49.
Seln Aufgebot.
Auf den Antrag des Rachlaßpflegers, Rechtsanwalts Scheunemann hier werden die unbekannten Erben der am 10. Januar 1890 hier verstorbenen Wittwe des Kaufmanns August Zimmermann, Johanne, geb. Mir, aufgefordert, spätestens in dem Aufgebots⸗ termin, welcher am 3. Juni 1891, Vorm. 9 Uhr, in unserem Terminszimmer 17 abgehalten werden wird, ihre Rechte und Ansprche auf den Nachlaß bei uns anzumelden. Andernfalls wird der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus ver⸗ abfolgt werden und der sich später meldende Erbe wird schuldig sein, alle Verfügungen des Erbschafts⸗ besitzers anzuerkennen und wird weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern dürfen.
Stolp, den 9. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. 8
8 92 [24356 Aufgebotsverfahren.
Der Schwanenwirth Johannes Jeckel IV. von Ober⸗Mörlen, den 13. Februar 1827 als Sohn der Johannes Jeckel II. Eheleute daselbst geboren, wanderte im Anfang der 60 er Jahre, wahrscheinlich 1862, nach Australien aus. Seinen Bruder, den Bürgermeister Peter Josef Jeckel von Ober⸗Mörlen, ernannte er zu seinem General⸗Bevollmächtigten und Vermögensverwalter. Mit seiner bei der Aus⸗ wanderung schon verlebten Frau Maria, geborene König, hatte er 3 Kinder erzeugt:
Maria Elisabetha, Ferdinand und Katharine Jeckel.
Die beiden Letzteren sind inzwischen ledig und ohne Leibeserben verstorben und ist deren Nachlaß der Schwester Maria Elisabetha Jeckel, der jetzigen Ehefrau des Restaurateurs Carl Burk in Fried⸗ berg zugefallen. Im Frühjahr 1866 kam der letzte Brief von dem Ausgewanderten in seiner Heimath an; seitdem ist kein Lebenszeichen mehr von ihm be⸗ kannt geworden. Die durch eine Generalagentur in Melbourne und die auf diplomatischem Wege nach seinem Verbleib angestellten Ermittelungen waren von keinem Erfolg gekrönt. Das inzwischen ver⸗ silberte Vermögen des Johannes Jeckel IV. beziffert sich auf über 8000 ℳ Auf Antrag der Ehefrau des Carl Burk von Friedberg werden der oben⸗ erwähnte Johannes Jeckel IV. von Ober⸗Mörlen, zuletzt in Australien, sowie dessen etw ige Nach⸗ kommen in Australien aufgefordert, um so gewisser im Aufgebotstermin Samstag, den 20. September 1890, Vormittags 9 ½ Uhr, etwaige Ansprüche an das dahier kuratorisch verwaltete Vermögen des Johannes Jeckel IV. geltend zu machen und resp. die Erbschaft anzutreten, als sonst das besagte Ver⸗ mögen der Ehefrau des Carl Burk, Maria Elisa⸗ tha, geborenen Jeckel, von Friedberg, als einzigem bis jetzt bekannten, noch lebenden Kinde des Johannes Jeckel IV., ohne Kaution überwiesen würde.
Bad⸗Nauheim, den 11. Juli 1890. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Bad⸗Nauheim.
auer. [24378]
Der Kaufman Hermann Quatfasel hier, Gipsstr. 6, Vertreter Rechtsanwalt Eisenmann hier als Bene⸗ fizialerbe, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hier, Gipsstr. 6, wohn⸗ haft gewesenen, am 19. April 1890 verstorbenen Möbelhändlers Joachim Andreas Friedrich Quatfasel beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 31. Oktober 1890, Vormittags 10 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Be⸗ nefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden.
Berlin, den 10. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[24427] Bekanntmachung.
Der Sattlermeister Ernst Gottfried Weiß hat in seinem heut publizirten Testament vom 25. April 1890 seine Nichte Auguste Gutsch bedacht.
Berlin, den 12. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[24362] Bekaun vbnncheenf Das Verfahren, betreffend das laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hier am 14. Dezember 1889 verstorbenen Bankiers Wilhelm Jacobs ist durch das am 28. Juni d. Js. verkündete Urtheil beendet. 8 Berenn, den 13. Juli 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
n
Linz wurde in öffentlicher Sitzung des Königlichen Amtsgerichts zu Solingen vom 10. Juli 1890 Folgendes Ausschlußurtheil verkündet:
Der von Georg Brunner zu Nürnberg am 6. Juni 1889 auf August Schreiner zu Solingen gezogene, am 31. Juli 1889 zahlbare, von Gustav Najork in Leipzig auf die Firma Gebrüder Rhodius zu Linz indossirte Wechsel über 31 ℳ 20 ₰ wird für kraft los erklärt. 1“
gez. Schwan. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts IV. Siegel, Aktuar. 8
[244300) Durch Ausschlußurtheil vom 14. Juli 1890 ist die Hypothekenurkunde über folgende Abfindungen:
a. 500 Thlr. nebst 4 % Finsen und Naturalien
für Marie Catharine Gase,
b. Naturalien für Joachim Heinrich Gase, eingetragen aus dem Kontrakte vom 17. Mai 1862 nebst Nachtragsverhandlung vom 9. April 1870 auf den der verehelichten Grundsitzer Lüthe, Marie Dorothee, geborenen Gase, zu Lindhof gehörigen Grundstücken Band II. Blatt 2 Grundbuchs von Lindhof und Band 23 Blatt 63 Grundbuchs von Hanum Abtheilung III. unter Nr. 4 a. b. bezw. 1 a. b. zufolge Verfügung vom 22. April 1870,
für kraftlos erklärt. 1 Beetzendorf, den 14. Juli 1890. Königliches Amtsgericht.
[24377] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil Königlichen Amtsgerichts zu Belgard vom 2. Juli 1890 ist das Hypotheken⸗ instrument über die Band VII a. Blatt Nr. 470 des Grundbuchs von Belgard Häuser in Abtheilung III. Nr. 4 für den Ackerbürger Ludwig Ziebell zu Bel⸗ gard eingetragene Darlehnspost von ℳ 1500 für kraftlos erklärt worden.
Belgard, den 12. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 11. Juli 1890.
Derz, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag
1) des Viertelhüfners Gottlob Linge zu Groß⸗ thiemig,
2) des Eisenwerksarbeiters Heinrich Richter zu Mückenberg,
3) des Gärtners Ernst Eisleben zu Großkmehlen,
4) des Hufengutsbesitzers Carl Gottlieb Thieme zu Hirschfeld,
5) der Frau Kaufmann Anna Mathilde Roch, geb. Hermann in Dresden,
6) des Schuhmachers Emil Grau zu Meißen, zu 2, 3 und 5 vertreten durch den Rechtsanwalt
Dr. jur von Wurmb zu Elsterwerda,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Elsterwerda durch den Gerichts⸗Assessor Weber
ꝛc. ꝛc. für Recht: G“
Die nachstehend verzeichneten Urkunden:
1) das Zweigdokument vom 16. August 1862 über die im Grundbuche von Großthiemig alten Theils Band I Blatt Nr. 32 Seite 257 Abthei⸗ lung III unter Nr. 4 für den Carl Gotthelf Linge aus der Erbregulirungsverhandlung vom 19. Juni 1862 eingetragenen 100 Thaler Kaufgelder, eine Kuh oder 12 Thaler und ein Gebett Betten oder 8 Thaler,
2) das Auszugs⸗ und Hypothekendokument
28. Oktober 1853 über die im Grundbuche Großthiemig, Oelsnitzer Flur, Band I Bl. Nr. 9
Seite 161 in Abtheilung III unter Nr. 4 auf den
Grundstücken des Häuslers Wilhelm Kunze für Jo
hann Gottlieb Richter und dessen Ehefrau An 88 Elisabeth, geb. Poppe, eingetragenen 10 Thaler Begräbnißgeld und über die daselbst für Hanne
Richter eingetragenen 50 Thaler Kaufgelder,
3) die Hypothekenurkunde vom 10. November 1839 über die im Grundbuche von Großkmehlen Band I Blatt Nr. 13 Seite 89 Abtheilung III unter Nr. 5 für den minderjährigen Friedrich H⸗ mann Daffy aus dem Kaufvertrage vom 11. Oktober 1839 eingetragenen 55 Thaler 26 Silbergroschen 3 Pf. Kaufgelderrückstand,
4) a. der Hypothekenschein vom 30. August 1812 über die im Grundbuche von Hirschfeld Band I. Blatt Nr. 10 Seite 145 Abtheilung III. unter Nr. 2 d. für Jobanne Christiane Thieme aus dem Erbrezesse vom 18. August 1842 eingetragenen 134 Thaler Muttererbe,
b. die Hypothekenurkunde vom 17. März 1847 über die im selbigen Grundbuche Abtheilung III. unter Nr. 4 für die vorstehend zu a genannte Gläubigerin noch eingetragenen 500 Thaler Darlehn,
c. das Hypothekendokument vom 24. Mai 1864 über die in demselben Grundbuche Abtheilung III. unter Nr. 6 für den Wundarzt I. Klasse Carl Lemmel zu Krauschütz auf Grund der Schuldurkunde 5 23. Mai 1864 eingetragenen 250 Thaler Dar⸗ ehn,
5) die Hypothekenurkunde vom 12. Dezember 1860 über die im Grundbuche von Klei kmehlen Band I. Blatt Nr. 17b. Seite 281 in Abtheilung III. unter Nr. 7 für den Zimmer⸗ und Maurermeister Carl Herrmann zu Ortrand aus der Schuldurkunde vom 7. Dezember 1860 eingetragenen 300 Thaler Dar⸗ lehn und Arbeitslohn,
6) die Hypothekenurkunde vom 24. März 1865 über die im Grundbuche von Ortrand Band I. Blatt Nr. 40 Seite 371 Abtheilung III. unter Nr. 3 für den Schuhmacher Emil Grau zu Meißen eingetragene und bereits gelöschte Post über 300 ℳ Kaufgelderrückstand, welcher letztere nebst Zinsen bei der Zwangsversteigerung der Pfandgrundstücke zur Hebung gelangt und bei der Königlichen Re⸗ gierungs⸗Hauptkasse zu Merseburg hinterlegt ist,
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten Verfahrens tragen Antragsteller.
8 8 Weber.
[24368]
Traugott
11“
ufgebot der Nach⸗
ufgebotssachen der Firma Gebr. Rhodius zu
24382]
zum ½ 175.
Deutschen Reichs⸗An
Dritte Beilage zeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Dienstag, den 22. Juli
1. Steckbriefe und öeee 2. angsvollstreckungen, Aufgebote, 3. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
orladungen u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
0902989
.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch . Berufs⸗Genossenschaften. 8 Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaftemrn.
. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[24384]
Durch Ausschlußurtheil vom 12. Juli 1890 ist
das Hypothekendokument über die in dem Grund⸗
buche von Ober⸗Sommerkau Bl. 12 in Abtheilung III.
unter Nr. 2 für die Geschwister Florentine, Johann und Ferdinand Wohlfahrt auf Grund des Erbrezesses
vom 1. Juli 1843 eingetragenen mütterlichen Erb⸗ gelder von je 45 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., zusammen
136 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf., behufs Löschung der Post für kraftlos erklärt.
Karthaus, den 12. Juli 1890. “ Königliches Amtsgericht.
ZZ11.“
[24428] Ausschlußurtheil.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 14. Juli 1890.
Heller, Büreaugehülfe, als Gerichtsschreiber.
In der Holterkamp'schen Aufgebotssache F. 1 — 90 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rheda durch den Amtsgerichtsrath Heising für Recht:
Die Urkunde über die auf dem Grundeigenthum der Eheleute Colon Josef Holterkamp, genannt Dieckemper, und Elisabeth, geb. Dieckemper, in Klarholz Band 4 Artikel 39 des Grundbuchs von Klarholz in Abtheilung III. Nr. 6 für die Geschwister Anna Maria, Franziska und Gerhard Heinrich Schwarze in Klarholz eingetragenen Kaufgelderrest⸗ forderung von 200 Thaler nebst vier Prozent Zinsen, bestehend aus den Verhandlungen vom 23. November 1852 und 15. März 1853 mit dem angesiegelten Hypothekenbuchsauszuge vom 28. Juli 1854 —
wird für kraftlos erklärt. Ausgefertigt: Rheda, den 17. Juli 1890. 1 8 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) Heller, Kanzlei⸗Rath. 8
Im Namen des Königs!
Verkündet am 17. Juli 1890.
Gelling, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Tischlermeisters Julius Fischer zu Wittenberge — vertreten durch den Rechtsanwalt Zowe zu Wittenberge — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wittenberge durch den Amtsrichter Niethe, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Be⸗ rechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da das Aufgebot nach §§. 110 fgd. G. O. und §§. 823 fgd. C. P. O. zulässig ist; da das Auf⸗ gebot durch Anheftung an die Gerichtstafel sowie durch Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts zu Potsdam vom 21. März 1890 und in das Intelligenzblatt vom 19. März 1890 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 17. Juli 1890, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antrag⸗ steller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht:
I. Das über die Abtheilung III. Nr. 6 Band VI. Blatt 314 des Grundbuchs von Wittenberge für den Lehrer Heinrich Kieke zu Wittenberge eingetragenen 750 ℳ — siebenhundertfünfzig Mark — gebildete Hypothekendokument, bestehend aus dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 30. Oktober 1876 und Aus⸗ fertigung der Schuldurkunde vom 25. Oktober 1876, wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller zur Last gelegt. 1 Von Recht
[24387]
[24383]
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 15. Juli 1890 ist erkannt:
Die Hypothekenurkunden über folgende zu Lasten des Bürgers Dunkelau zu Enger Band 1 Blatt 184 Grundbuchs von Enger eingetragene Posten:
a. Abtheilung III. Nr. 6: — 140 Thaler Legat für Anna Catharina Ilsing zu Enger aus dem Testamente vom 2. April 1842 zufolge Verfügung vom 1. März 1843 eingetragen, von dem Schuh⸗ macher Herm. Heinr. Budde zu Jöllenbeck, damaligen Eigenthümer, bezahlt und an Kaufmann Markus Daniel Ganz zu Enger verpfändet;
b. Abtheilung III. Nr. 8: — 300 Thaler Dar⸗ lehn für Kaufmann Daniel Moses Ganz zu Enger aus der Urkunde vom 10. März 1847, zufolge Ver⸗ fügung vom 20. März 1847 eingetragen, werden für kraftlos erklärt.
Herford, den 15. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht.
“
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Kaufmanns Otto Brunow zu Potsdam erkennt das Königliche Amtsgericht zu 1 durch den Amtsgerichts⸗Rath Möllendorf für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die Post Abthei⸗ lung III. Nr. 10 über die auf den Namen der Des⸗ cendenz der verwittweten Kaufmann Lehmann, Marie Wilhelmine, geborenen Grunow, im Grundbuche der
Stadt Potsdam Blatt Nr. 86 aus der Obligation
vom 19. Oktober 1810 und der Cefsion vom 27. April, 6. Juli und 7. Juli 1843 eingetragenen Darlehns⸗ forderung von 1000 Thlr. nebst 5 % Zinsen wird für kraftlos erklärt. 1 Die Kosten des Verfahrens hat Justiz⸗Rath Engels zu Potsdam zu tragen. otsdam, den 14. Juli 1890.
Königliches b Abtheilung I.
Veröffentlicht: Regenstein, als Gerichtsschreiber
[24360]
Durch Ausschlußurtheil unterfertigten Gerichts vom 10. Juli 1890 ist die Hypothekenurkunde vom 29. Juni 1876 über einen zu Gunsten der Spar⸗ und Leihkasse zu Niederursel und zu Lasten des Paul Wenzel, Philipp Wenzel, der Katharina Wenzel und Sofie, geb. Wenzel, Ehefrau des Hein⸗ rich Meyer zu Eschersheim, auf den Ackerstücken Flur I. Nr. 353, 413, 466, 767, 876, 880, Flur II. Nr. 38, 131, 135, 425, 534, 219, Flur V. Nr. 108, Flur VI. Nr. 6 u. 114, Flur VIII. Nr. 22 der Niederurseler Gemarkung haftenden Insatz von 1114 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Frankfurt a./ M., den 12. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
23131] Folgende Urkunden:
1) des Stadtgerichts Hannover vom 7. Juli 1823, betreffend Errichtun einer Hypothek über 300 Thlr. Gold zu Gunsten des Essigfabrikanten Johann Friedrich Wedekind bier, an dem damals unter Nr. 59 zur Leinstraße hier katastrirten Hause,
2) desselben Gerichts vom 26. Mai 1840, betref⸗ fend unter Vorbehalt des Eigenthums kreditirte 1225 Thlr. Gold zu Gunsten des Archiv⸗, späteren Geheimen Regierungs⸗Raths Georg Heinrich Jacob Pertz hier, später in Berlin, an demselben Grundstück,
3) desselben Gerichts vom 3. Dezember 1844, betreffend Hypotbekerrichtung über 800 Thlr. Gold zu Gunsten desselben Gläubigers an demselben Grundstück,
4) desfelben Gerichts vom 2. Mai 1846, betref⸗ fend Hypothekerrichtung über 100 Thlr. Gold zu Gunsten des Johann Conrad Rädeker hier an dem⸗ selben Hause,
5) des Amtsgerichts der Residenzstadt Hannover vom 10. Februar 1855, betreffend Hypothekbestel⸗ lung über 100 Thlr. Courant zu Gunsten des ge⸗ nannten Pertz an demselben Grundstück,
sind für kraftlos erklärt und der Uebergang der darin verbrieften Pöste auf
1) die Wittwe des Majors a. D. Pertz, geb.
Wilkinson, zu London,
2) die Florence Harriet Louisa Pertz zu London,
3) des Premier⸗Lieutenants Fritz Pertz zu Wil⸗
helmshaven,
4) der Emma Eleonore Helene Pertz zu London als festgestellt angenommen.
Hannover, den 7. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V E.
[24025] Verkündet am 12. Juli 1890.
Busse, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Grundbesitzers Stanislaus Radomski zu Wilatowen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Lewin zu Mozilno, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tremessen durch den Amtsrichter v. Echaust für Recht: Der Hypothekenbrief über die in dem Grundbuche von Wilatowen Nr. 30 in der III. Abtheilung unter Nr. 7 für den Kaufmann Isidor London in Mogilno eingetragene Post von 450 ℳ nebst 10 % Zinsen, bestehend aus der Ein⸗ tragungsformel, einem Auszuge aus dem Grund⸗ buche und einer Ausfertigung der notariellen Urkunde vom 28. Mai 1877, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
v. Echaust.
Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Gruudbuche von Schap⸗ detten Band 1 Blatt 22 und 36 Abth. III. Nr. 11. bezw. Nr. 2 eingetragene Post: 4 Thlr. 18 Sgr. nebst 5 % Zinsen von 3 Thlr. 3 Sgr. seit dem 18. Oktober 1869 und den Eintragungskosten zu 10 Sgr. aus dem rechtskräftigen Mandat vom 11. Oktober 1869 für den Dr. med. Bracht zu Nottuln für kraftlos erklärt.
Münster, den 11. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
[23835) Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Juli 1890.
Heuer, Gerichtsaktuar, als Gerichtsschreiber.
Anf den Antrag des Landarmenhaus⸗Pförtners Wilhelm Hagen zu Wittstock hat das Königliche Amtsgericht zu Wittstock durch den Amtsrichter Pleßner für Recht erkannt: “
1) Die aus der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 12. September 1850 und dem Hvpothekenschein des Königlichen Kreisgerichts zu Wittstock vom 13. September 1850 gebildete und mit der Ingrossationsnote vom 4. Oktober 1850 versehene Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Wittstock Band 14 Blatt Nr. 572 (früher Wittstocker Amtsfreiheit Vol. I. Fol. 81) in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 eingetragene Caution auf Höhe von 500 Thalern, welche die ehemalige Besitzerin des Grundstücks, Wittwe Lüdecke, Katharine, geb. Haus⸗ seldt, aus Wittstock für ihren Sohn, den ehemaligen Magistrats⸗Kanzlisten Friedrich Wilhelm Lüdecke wegen aller diesem als außergerichtlichen Auktionator für die Stadt Wittstock und die in deren nächsten Umgebung belegenen Ortschaften Jabel, Glienicke, Biesen, Haßlow, Babitz, Goldbeck, Papenbruch und Liebenthal obliegenden Verpflichtungen bestellt hat,
85 1b Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller zur Last p fat
[2437500 Im Namen des Königs! Verkündet am 24. Juni 1890. Actuar Ploog, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe des weil. Hofbesitzers und Gemeindevorstehers Simon Heinrich Grage, Maria Christina Grage, geb. Johannsen, zu Rödemis erkennt das Königliche Amtsgericht, Ab⸗ theilung I., zu Husum durch den Amtsgerichtsrath Jürgensen, für Recht: 1
Der zwischen dem Kaufmann C. Christiansen zu Husum als gerichtlich bestellten Curator der Konkurs⸗ masse der Eheleute Stuhlmacher G. F. H. W. Schaardt in Husum als Verkäufer und dem Gast⸗ wirth Peter Carstens in Husum als Kãufe am 7. Oktober 1871 abgeschlossene Kaufvertrag 8
wird für kraftlos erklärt.
(gez.) Jürgensen.
Veröffentlicht.
Ploog, als Gerichtsschreiber.
2 124026) Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde vom 19. April 1866, aus⸗ gefertigt üͤber eine Forderung des Ackermanns Peter Dittmann von Allendorf an die Eheleute Conrad Kramer ebendaher zum Betrage von 60 Gulden ist durch heutiges Ausschlußurtheil für kraftlos erklärt worden. F. 1/90.
Batteuberg, den 14. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. Eb
[24024] Bekanntmachung. 6
Durch Ausschlußurtheil vom 3. Juli 1890 ist das Hypothekendokument über die Post Abth. III. Nr. 4 des Grundstücks Dowiaten Nr. 30 von 2250 ℳ be⸗ stehend aus dem Hypothekenbrief über 3000 ℳ für den Altsitzer Gottfried Bieleit in Dowiaten vom 20. April 1880 nebst Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 15. Januar 1879, beglaubjgter Abschrift der notariellen Verhandlung vom 9 März 1878, dem Vermerk, betreffend eine Vorrechtsein⸗ räumung vom 20. April 1880, dem Umschreibungs⸗ vermerk vom 16. August 1882 und dem Abtretungs⸗ vermerk vom 20. Juni 1883 für kraftlos erklärt.
Angerburg, den 13. Juli 1890. “
Königliches Amtsgericht. [24019]
Durch Ausschlußurtheil von kbeute ist die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche von Lamberti Band 9 Blatt 45 Abth. III. Nr. 13 aus dem Testamente vom 9. September 1858 für die Elisa⸗ beth und Klara Josefa Dahlmann eingetragene, von Band 5 Blatt 145 ebendort übernommene Ab⸗ findung von 150 Thlr. für kraftlos erklärt. Miünster, den 11. Juli 1890. 38 Koöänigliches Amtsgericht. Abtheilung V.
Im Namen des Königs! Verkündet den 12. Juli 1890. Schneider, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot:
a. der auf dem Grundstück Nr. 7 Kaschewen Ab⸗ theilung III Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 22 Thaler 23 Silbergroschen 4 Pfennig und des dazu gehörigen Instruments,
b. der ebendaselbst Abtheilung III Nr. 2 ein⸗ getragenen Hypothek von 5 % Zinsen von 22 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. und des dazu gehörigen Instruments,
c. des über die auf Nr. 19 Tscheschen Abthei⸗ lung III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 18 Thaler 21 Silbergroschen 5 Pfennig gebildeten Instruments,
d. des über die auf Nr. 166 Winzig Abthei⸗ lung III Nr. 19 eingetragene Grundschuld von 350 ℳ gebildeten Grundschuldbriefes,
e. des über die auf Nr. 28 Tscheschen Abthei⸗ lung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 100 Tha⸗ lern gebildeten Instruments erkennt das Königliche Amtsgericht zu Winzig durch den Amtsrichter Friedberg für Recht:
I. die Rechtsnachfolger der vormaligen Kreis⸗
gerichts⸗Salarienkasse zu Wohlau werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die auf Nr. 7 Kaschewen Abtheilung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 22 Thalern 23 Silbergroschen 4 Pfennig aus⸗ geschlossen. II. Dem Stellenbesitzer August Ruester von Ka⸗ schewen wird gestattet, den Betrag der auf Nr. 7 Kaschewen Abtheilung III Nr. 2 eingetragenen Hy⸗ pothek von 5 % Zinsen von 22 Thaler 23 Silber⸗ “ 4 Pfennig seit 9. Februar 1844 zu hinter⸗ egen.
III. a. Der über die auf Nr. 7 Kaschewen Ab⸗ theilung II Nr. 2 eingetragene Hypothek von 22 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf.,
b. der über die auf Nr. 7 Kaschewen Abthei⸗ lung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 5 % Zinsen von 22 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. seit 9. Fe⸗ bruar 1844,
c. der äber die auf Nr. 19 Tscheschen Abthei⸗ lung III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 18 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.,
d. der über die auf Nr. 28 Tscheschen Abthei⸗ lung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 100 Thlrn
gebildete Hypothekenbrief,
eê. der über die auf Nr. 166 Winzig Abthei⸗ lung III Nr. 19 eingetragene Grundschuld von 350 ℳ gebildete Grundschuldbrief
werden für kraftlos erklärt. Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen. Friedberg. [24027] Bekanntmachung. —
In der Specht'schen Aufgebotssache — F. 19/89 — ist am 11. Juli 1890 nachstehendes Ausschlußurtheil verkündet: — “
I. Nachstehenden Personen:
1) dem Schneider Josef Glock in Posen,
2) dem Gastwirth Jacob Glock in Brodde 8
3) der verehelichten Händler Josefine Domachowski, geb. Glock, in Pr. Stargard,
4) dem Besitzer Franz Sielski in Königsfelde,
5) den Hofmeister Ignatz und Marianna, geb. Sielska, Nadolny'schen Eheleuten in Rinkowken,
6) dem Lehrer Johann Roskwitalski in Podgorz,
7) dem Lehrer Josef Roskwitalski in Rosenfelde,
8) dem Besitzer Johann Roskwitalski in Kl. Ja⸗ nischau, 1
9) den minderjährigen Anton, Anastasia und Bern⸗ hard Roskwitalski'schen Geschwistern in Kl. Janischau,
10) der Lehrerwittwe Julianna Sielska, geb. Na⸗ gorska, in Skurz,
11) den minderjährigen Geschwistern Felicia, Adolk, Ludwicka, Josef und Paver Sielski in Skurz,
12) der Besitzerfrau Catharina Marianna Na⸗ gorska, geb. Specht, in Pehsken,
13) dem Brenner Franz Michael Specht in Topolno,
14) dem Landwirth Julian Kleinschmidt in Lienfitz, sell der unverehelichten Leocadia Kleinschmidt da⸗ elbit,
16) dem Landwirth Franz Kleinschmidt daselbst,
17) dem Gymnasiasten Paul Majewski in Potsch⸗ weiten,
werden ihre Rechte und Ansprüche auf die im Grundbuche von Lienfitz Blatt 2 in Abtheilung III. Nr. 2 zufolge Verfügung vom 28. Oktober 1841 ein getragenen Antheile des Johann Josef und Jose Specht von je 172 Thlrn. 19 Sgr. 5 Pf. nebst Zinsen, Muttererbe derselben aus dem Erbrezesse vom 11. Oktober, 13. und 17. Dezember 1832 und der Verhandlung vom 21. Januar 1841, vorbehalten.
II. Alle anderen Rechtsnachfolger der verstorbenen Gläubiger Johann Josef und Josef Specht werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die genannte Hppothekenpost ausgeschlossen.
III. Das über die vorgenannten Antheile sowie den Antheil des Philipp Jacob Specht von ebenfalls 172 Thlrn. 19 Sgr. 5 Pf, welcher an derselben Stelle im Grundbuch des gen. Grundstücks ein⸗ getragen ist, gebildete Hypothekendokument, welches gebildet ist aus der Ausfertigung der zu I. genannten Urkunden, dem Hypothekenbuchauszuge vom 28. Ok⸗ tober 1841 und der Ingrossationsnote von demselben Tage, wird für kraftlos erklärt.
Pr. Stargard, den 16. Juli 1890.
Koönigliches Amtsgericht.
[24017] Bekanntmachung.
In der Aufgebotssache Niefer hat das Amts gericht zu Rees in der Sitzung vom 12. Juli 1890 folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
Die auf das im Grundbuch von Rees Band VII. Blatt 70 auf den Namen der Wittwe Michel Düffels, Anna, geb. Hüsken, zur einen Hälfte und deren 4 Kinder: a. Johann Heinrich, b. Johann, c. Johanna, verehelichte H. Lentz, d. Wilhelmine, zur anderen Hälfte in ungetheilter Gemeinschaft ein⸗ getragene Grundstück Flur II. Nr. 79 — un⸗ bekannten dinglich Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf vorgenanntes Grundstück aus⸗ geschlossen.
[24918 124018] Bekanntmachung.
Durch unser heute verkündetes Urtheil sind zu Gunsten des Kötters Christof Garrenschröder Bschft. Oester Kspls. Marienfeld, sämmtliche Eigenthums⸗ prätendenten mit ihren Ansprüchen auf die Parzellen Flur 4 Nr. 97, 183/123 der Kat.⸗Gemeinde Marien⸗ feld ausgeschlossen. 16“
Warendorf, den 11. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Juli 1890.
Hahn, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Freiherrn Giesbert von Vincke zu Freiburg im Breisgau, vertreten durch den Rentmeister Schulte zu Dortmund — Bevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Lueg zu Unna — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch den Gerichts⸗ Assessor Marcus für Recht:
Sämmtliche Eigenthumsprätendenten werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf:
I. Die Parzelle: 8
Flur VII. Nr. 4/5 der Steuergemeinde Over⸗ berge, Große Winkel, Holz, 5 h 20 a 57 qm groöß, eingetragen im Grundbuch von Over⸗ berge Band 80 Blatt 100;
II. die Parzellen:
Flur II. Nr. 11 der Katastralgemeinde Rottum, Vorderste Lüchting, Wiese, 82 a 48 qm groß,
Flur II. Nr. 26 der Katastralgemeinde Rottum, Hinterste Lüchting, 2h 84 a 33 qm groß,
Flur II. Nr. 184/12 der Katastralgemeinde Rottum, Vorderste Lüchting, Acker 3 h 30 a 78 qm groß, 1] 3
Flur II. Nr. 185/12 der Katastralgemeinde
[24021]
Rottum, Vorderste Lüchting, Acker, 5 a 75 qm groß, Flur 2 Nr. 128 der Katastralgemeinde Lerche,
Beverberg, Acker, 49 a 81 am groß, eingetra⸗ gen im Grundbuch von Overberge Band 80. Blatt 82; b
behufs Umschreibung dieser Grundstücke auf den
Namen des Antragstellers als Alleineigenthümers
im Grundbuch
ausgeschlossen. 1
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗
steller auferlegt.