1890 / 181 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jul 1890 18:00:01 GMT) scan diff

den neuesten Berichten des Hauptmanns von Francois über⸗ dies keineswegs werthvoll zu sein scheint, ein Zugeständniß erblickt werden können, welches die deutschen Interessen un⸗ berührt läßt und nur dem Affektionsinteresse entgegenkommt, welches England auf diese Gebiete legt. . Von einigen Seiten war der Wunsch, das kleine Gebiet der Walsischbay ganz an Deutschland abgetreten zu sehen, laut geworden. Es darf hierbei zunächst nicht übersehen wer⸗ des genannten Gebiets nicht durch egierung allein, sondern nur mit Zustimmung der Kapkolonie vorgenommen werden konnte. Da die Kaiserliche Regierung außer Stande war, der Kap⸗ kolonie irgend welche Kompensationen zu bieten, so war ein Zugeständniß der letzteren in dieser Richtung von vornherein ausgeschlossen. Aber auch abgesehen hiervon konnte die Kaiser⸗ liche Regierung nicht die Ueber über den Werth von Walfischbay landläufigen Vorstellungen Verhältnissen etwa 20 Europäern bewohnten kleinen Ort wird zumeist um deshalb Gewicht beigelegt, 1 zweckmäßigen Ausgangspunkt für den Weg in das Innere bilde, der von hier aus sich am kürzesten gestalte. Ist schon letztere Behauptung in ihrer Allgemeinheit fragwürdig, so ist die Ansicht, daß der Hafen ein guter sei, Veröffentlichungen hatten klar gelegt, daß der Hafen allmählich versandet. Die neueste vom 22. Juni d. J. datirte Mittheilung des Kaiserlichen Ober⸗Kommandos der Marine bestätigt dies, indem sie sagt: „Was die Bucht an⸗ betrifft, so verändern sich die Tiefen in derselben fortwährend und hat man jetzt schon auf 1,5 Seemeilen Entfernung vom Die Halbinsel selbst ist an einer Stelle bereits ganz fortgespült, jedoch sind die Tiefen an dieser daß selbst Booten die Passage unmög⸗

In Kame run ist der Boden ähnlich wie in Togo zur ugung fast sämmtlicher tropischen Produkte geeignet. Der Plantagenbetrieb hat hier bereits eine größere Entwickelung genommen, indem auf den Pflanzungen der Kamerun⸗Land⸗ und Plantagen⸗Gesellschaft und der Tabackbau⸗Gesellschaft Kamerun erfreuliche Resultate mit Taback erzielt worden sind. Auch mit dem Anbau von Vanille und Kakao sind erfolgreiche Ebenso wie in Togo tritt aber auch hier der Plantagenbetrieb gegen die Bedeutung der Handelsunter⸗ nehmungen weit zurück. Der Handel von Kamerun liegt in den Händen von 9 Firmen, darunter 2 großen deutschen Faktoreien dieser Unternehmungen sind auf einzelne Punkte des Südens und des Nordens des Schutzgebietes

Palmkerne,

Vers emacht. Versuche gemach den, daß eine Abtretun

die großbritannische

bilden Palmöl,

Die Einfuhrartikel sind sehr ver⸗

schiedener Art; eine Uebersicht, aus welcher sich sdie in der

Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember v. J. i 2

stände und deren Mengen ergeben, ist in dem Deutschen

Kolonialblatt Nr. 1 auf Seite 4 veröffentlicht. 1 b

mit welchen die Einfuhr von Spirituosen, Waffen, Pulver,

id Reis belegt ist, ergaben einen Ertrag

in dem Etatsjahr 1888/89 von 191 844,42

200 525,91

Ausfuhrverkehr wurde vermittelt

m Jahre durch 81 Schiffe, 1

Hauptausfuhrartikel

Kautschuk und Elfenbein. zeugung gewinnen, daß die

.importirten Gegen⸗ thatsächlichen entsprechen. Dem von

Die Zölle, weil sein guter Hafen

geradezu unrichtig.

er Ein⸗ und Schon frühere

2 Ein wesentliches Hinderniß für den Handel in Kameru hat bisher der von den Eingeborenen an der Küste betriebene und monopolisirte Zwischenhandel gebildet. 8 dieses Monopol zum großen Theil durch die Expeditionen des Hauptmanns Kundt und des Lieutenants Morgen durch⸗ brochen, im Norden ist hierin durch 1 des Dr. Zintgraff, welcher bis nach Adamua hinauf mit den angeknüpft hat, wenigstens ein Ist der Zwischenhandel erst völlig beseitigt und der Verkehr auch mit dem weiter entfernten Hinterlande frei, so darf auf eine recht erhebliche Hebung des Handels von Kamerun gehofft werden. Die in dem neuen Abkommen getroffene daß der Durchgangsverkehr zwischen den beider⸗ en und dem Tschadsee frei sein und keinen Transitabgaben unterliegen soll, dürfte sich alsdann als äußerst nützlich für Kamerun erweisen. wenn englische Unternehmungen in jenen Ländern Deutschland uvorkommen sollten, dem Handel unseres Schutzgebiets der reie Verkehr mit den in diesen Gegenden angesiedelten reichen mohammedanischen Völkerschaften offen gehalten. Was die in dem Vertrage getroffene Bestimmung über die Nordgrenze des Kamerungebiets (von der See bis zu den Rapids des Croß⸗ flusses) betrifft, so haben hier definitive Bestimmungen nicht erfolgen können, weil der Königlich großbritannischen Regie⸗ rung die Ergebnisse der vor Kurzem an Ort und Stelle vor⸗ genommenen englischen Vermessungen noch nicht zugegangen Für Kamerun kommt es indeß bei der vorliegenden rage fast allein darauf an, ohne Aufgabe von werthvollem and eine Grenze zu halten, welche eine leichte und wenig kost⸗ spielige Zollüberwachung gestattet. Dieses Bedürfniß hat bei den Verhandlungen volle Beachtung gefunden, und es ist demnach zu erwarten, daß sich wegen der definitiven Grenzregul leicht eine entsprechende Vereinb

Im Süden ist Lande nur noch 6m Wasser.

Stelle noch so gering, die letzte Expedition

Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß der Hafen von besser ist als der von Walfischbay. eider Häfen zu dem deutschen Schutz⸗ 1 noch ni

Eingeborenen Beziehungen

Angra Pequena erheblich Anfang gemacht.

Ein Vergleich der Lage b gebiet entbehrt so lange jeder Grundlage, als annähernd übersehen läßt, wel dieses Gebiets überhaupt nehmen wird.

II. Witu.

Die deutsche Schutzherrschaft in dem ostafrikanischen Küsten⸗ ana erstreckte sich von der Nordgrenze lischen Interessensphäre gehörigen Ortschaften am linken Ufer des Osi nordwärts bis zur u Sansibar gehörigen Station Kismaju. dieser Küste untersteht dem Sultan von Witu. Von den davor gelagerten Inseln gehört Lamu an⸗ erkanntermaßen dem Sultan von Sansibar. Manda und Patta beansprucht er ebenfalls; war aber bisher weder von Deutschland noch Beide Mächte hatten sich vielmehr hier⸗ Das Gebiet, über itu thatsächlich die Herrschaft übt, ur eine mäßige Ausdehnung. Die Grenzen sind nach dieser Seite hin nicht näher bestimmt, wie auch in dem nördlichen Theil der unter deutschen Schutz gestellten Küste eine Abgrenzung des Schutzgebiets nach dem J Bei Entgegennahme der Anzeige von der Uebernahme dieses Theils der Küste in den deutschen Schutz hatte die großbritannische Regierung der Kaiserlichen stehen zahlreicher älterer Verträge gemacht, welche die britisch⸗ostafrikanische Gesellschaft mit Ein⸗ eborenen im Hinterlande abgeschlossen habe. Diese Verträge etreffen namentlich Gebiete am linken Ufer des Mittellaufes des Tana.

Den Bitten um Gewährung des deutschen Schutzes, welche der Sultan von Witu und andere benachbarte Häuptlinge an die Kaiserliche Regierung richteten, hatte diese sich im Hinblick auf die Möglichkeit einer glücklichen Entwicklung der dortigen deutschen Interessen nicht wohl entziehen können. Die Aus⸗ sichten auf eine solche Entwicklung aber waren von vornherein davon abhängig und darüber hat unter den deutschen Be⸗ theiligten von Anfang an kein Zweifel bestanden —, daß die Ansprüche des Sultans von Witu auf die Inseln Manda und Patta sich gegenüber denen des Sultans von Sansibar als besser begründet erweisen würden, oder, wenn dies nicht der Fall, daß es dem hauptsächtich an der Erschließung des Witulandes interessirten deutschen Unternehmen gelingen würde, von dem Sultan von Sansibar die Verwaltung der Inseln pachtweise zu er⸗ halten. Keine dieser Voraussetzungen hat sich indessen verwirklicht. Bei näherer Prüfung des Sach⸗ und Rechtsverhältnisses be⸗ züglich der vorgenannten Inseln war die Ueberzeugung nicht abzuweisen, daß der über deren staatliche Zugehörigkeit pro⸗ vocirte Schiedsspruch ungünstig für den Sultan von Witu und somit für die deutschen Betheiligten ausfallen würde. In der Bewerbung um die Pacht der Zölle auf den Inseln kam die britisch⸗ostafrikanische Gesellschaft in geschickter Benutzung der Verhältnisse dem deutschen Unternehmen zuvor. 88

Dem deutschen Einfluß würde hiernach nur der Küsten⸗ strich in der oben angegebenen Begrenzung verblieben sein, ein Gebiet, welches inmitten einer fremden Interessens und abgeschnitten von dem Centrum der deutsch⸗ostafrikani Bewegung die Bedingungen einer selbständigen politischen und wirthschaftlichen Entwicklung entbehrt. 1 Bevölkerung, vorwiegend vom Stamm der Suaheli, hat ihre Interessen theils auf den Inseln, theils auf dem Festlande. Auf dem letzteren fehlt es an einer von sämmtlichen einheimischen welche um so nöthiger wäre, als das Andrängen de 1 her eine stete Beunruhigung für die Küste Zur Herstellung eines wirksamen Schutzes nach Außen und geordneter Zustände im Innern besitzt das Land nicht die erforderlichen Einnahmequellen, die landwirthschaftliche Produktion nur ie Ausfuhrprodukte des Hinter⸗

zu diesem Zwecke nicht e, um zur Küste zu ge⸗ Die Hauptver⸗ nnern und der Küste des Juba, die beide

che Richtu g d

Bestimmun seitigen Ge

Durch dieselbe wird, auch gebiet nördlich von der noch zur eng Kipini und Kau Südgrenze Der südliche Thei

Die Inseln sein Anspruch von England anerkannt worden. über weitere Verhandlungen vorbehalten. welches der Sultan von hat nach dem Innern zu n

arung erreichen lassen wird. zu nicht stattgefunden hat. Das südwest-⸗afrikanische Schutzgebiet zeigt einen ntlich anderen Charakter als die Schutzgebiete von Kamerun inen Flächenraum von 15 000 bis 20 000 deutschen en umfassend, ist das zur deutschen Interessen⸗ biet von etwa 150 bis 160 Tausend Ein⸗ geborenen und 400 bis 500 Weißen bewohnt. Der Handels⸗ umsatz hat sich demgemäß bisher in bescheidenen Gren heblichere Entwickelung desselben ist auch edelung des Schutzgebietes zu erwarten.

Zukunft eröffnet das Gebiet in doppelter Einmal sind vom Norden bis zum Süden der bis zum Gebiete der d und anderen Metallen Allerdings ist das Vor⸗ Gestalt bisher noch nicht nzelnen Unternehmern an⸗ und gemachten Funde geben noch Wenn man aber in Transvaal betrachtet in welcher die Forschun⸗ - in dem deutschen Gebiete stattgefunden haben, sowie die nicht immer zureichenden liegt kein Grund vor, einen vielleicht recht Erfolg für die Zukunft auszuschließen. und Ausbeutung des

haben sich deutsche und eng

und Togo. E Mittheilung von dem Be Quadratmeil

sphäre gehörige Ge

halten, und eine er erst bei dichterer Best⸗ Aussichten für die

vom Kaoko⸗Felde

Bondelzwarts zahlreiche Funde von Gol (namentlich Kupfer) gemacht worden. kommen von Gold in abbauwürdiger völlig erwiesen. Die verschiedenen von ei gestellten Nachforschungen

kein abgeschlossenes und zw die Entwickelung der Goldgebiete und wenn man die Kürze der Zeit, gen nach Metallen

Interessensphäre,

eifelloses Bild.

Mittel in Erwä⸗ gung zieht, so lieg bedeutenden

Ausforschung Mineralreichthums

lische Gesellschaften

Weiter ist das Schutzgebiet Theilen, welche sich vom Hererolan südlicher Breite deutsche Ackerbauer wohl geeignet. durch Trocke

namentlich in denjenigen de südwärts etwa bis zum , zur Besiedelung durch Wenn auch die Frucht⸗ nheit beeinträchtigt ist, so mit Ausnahme des unfrucht⸗ Viehzucht betrieben werden, welche andes darstellen wird, wenn für die nöthigen Transportwege gesorgt und dem Absatz ein ent⸗ sprechender Ausgang geschaffen wird. diejenigen Flußthäler Gelegenheit, Jahreszeit genügende Feuchtigkeit be gesunden Klima wäre hier für eine nach mehreren zu beziffernde Zahl von Ansiedlern eine geeignete

barkeit des kann doch in jenen Gegenden Küstenstreifens den Reichthum des L

Zum Ackerbau bieten welche auch in der heißen Bei dem außer⸗ Autorität, r Somali

Stämmen anerkannten Tausenden Unterkunft Was die in dem Abkommen mit England bezeichneten Grenzen zwischen den beiderseitigen Interessensp so waren dieselben im All handlungen festgesetzt. 22. Breitengrades vorgenom sind die Interessen des deut indem demselben der Zugan die künftige Entwickelun sein kann, gesichert wur englischen Regierun N'Gami⸗Sees der Wenn man erwägt, borenen jenes Landes Vertr seits noch keinerlei Bezie waren, so wird in dem Ve

hären betrifft, gemeinen bereits durch frühere Ver⸗ Neu ist lediglich die mene Abgrenzung. Bei derselben schen Schutzgebiets völlig gewahrt, g zum Zambesi⸗Fluß, welcher für g des Handelsverkehrs von Bedeutung Andererseits ist den Wünschen der entgegengekommen, indem das Gebiet des tischen Interessensphäre überlassen wurde. daß englischerseits mit den Einge⸗ äge abgeschlossen, während deutscher⸗ hungen mit denselben angeknüpft rzicht auf jenes Gebiet, welches nach

da die Bevölkerung wenig nördlich des zahlreich ist, eignen Bedarf deckt und d landes im Wege der Zolle herangezogen werden können, weil si langen, das fragli

e Gebiet nicht berü mittler des Verk

ehrs zwischen dem sind die Wasserstraßen des Tana und b außerhalb des unter deutschem Schutz befindlich gewesenen Küstengebiets münden. bis zur Mündung gelangt, für die Lamu den am Ausfluß

Was an Landesprodukten auf ihnen wird dort von den Küstenfahrern

übernommen Fekriermunkt bildet. Der

diesem Theil der Küste, hat nur eine untergeordnete

Bedeutung für den Verkehr. Der Ausbau der an

sich als Hafen werthvollen Mandabucht würde nur für die⸗

jenige Macht in Frage kommen können, welche im Besitze der

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Inseln ist und den Zugang beherrscht. Es ergiebt sich hier aus, daß bei dem Mangel an Karawanenstraßen die Aussichten

Ausdehnung dieser Betriebsart steht indessen der Mangel

Arbeitern entgegen. Ob die Viehzucht, welche den Haupt⸗ erwerbszweig der streitbaren Hirtenvölker im Hinterlande bildet, einer höheren Entwicklung fähig ist, darüber lassen sich bei den spärlichen Nachrichten über die Bodenbeschaffenheit

daselbst nur Vermuthungen aufstellen.

Bei dieser Sachlage war zu erwägen, ob für die Kaiser⸗ liche Regierung noch ein ausreichender Grund bestehe, be⸗ züglich dieses Küstenstrichs die Verantwortlichkeit einer Schutz⸗

macht fernerhin zu- tragen. Deutsche Interessen sind dort, abgesehen von einigen landwirthschaftlichen Kleinbetrieben, nur durch das Unternehmen vertreten, welches von den Gebrüdern Denhardt eingeleitet, von der deutschen Witu⸗Gesellschaft fort⸗ gesetzt und neuerdings von der Deutsch⸗ostafrikanischen Gesell⸗

schaft übernommen worden ist. Diesem Unternehmen dient als 8 Grundlage ein von dem Sultan von Witu laut Vertrages vom 8. April 1885 an Clemens Denhardt mit allen Hoheits⸗ rechten abgetretener Landstrich nördlich von Kipini an der

Küste im angeblichen Umfange von 25 deutschen Quadratmeilen. Daß das Uebereinkommen mit der großbritannischen Regierung

die erworbenen Rechte der Deutsch⸗ostafrikanischen Gesellschaft .

vollkommen unberührt läßt, bedarf als selbstverständlich hier

nur der Erwähnung. Im Lichte dieser Erwägungen stellte sich das Recht der

deutschen Schutzherrschaft über die Küste von Witu und Somaliland als ein Gegenstand dar, welcher wegen der Lage

dieses Gebietes im Anschluß an die englische Interessensphäre

für England werthvoller als für uns ist und dessen Aufgabe im Kompensationswege ohne Schädigung der deutschen Inter⸗

essenten wie von diesen anerkannt ist geschehen konnte.

III. Die deutsch⸗ostafrikanische Interessensphäre

Die deutsche Interessensphäre in Ost⸗Afrika war nach dem sogenannten Londoner Abkommen vom 29. Oktober/ 1. No⸗

vember 1886 wie folgt begrenzt:

Im Süden durch den Rowuma⸗Fluß und im Norden durch eine Linie, welche von der Mündung des Flusses Wanga oder Umbe aus in näher bestimmtem Laufe bis zu demjenigen Punkte am Ostufer des Victoria⸗Nyanza sich fortsetzt, welcher von dem 1. Grad südlicher Breite getroffen wird. Der vor diesem Gebiete liegende Küstenstreifen in einer Breite von 10 W“ war dem Sultan von Sansibar zugesprochen worden.

Das deutsche Interessengebiet war hiermit im Norden, Süden und Osten fest begrenzt. Dagegen war über die Aus⸗ dehnung desselben nach Westen, also nach dem Innern zu, eine Vereinbarung in dem Abkommen von 1886 noch nicht getroffen worden.

Erst Mitte des folgenden Jahres wurde deutscherseits in London erklärt, daß wir bei dem Abkommen von 1886 von der Voraussetzung ausgegangen seien, daß England uns für die Zukunft überhaupt südlich des Victoria⸗Sees und östlich vom Tanganika⸗ und Nyassa⸗See freie Hand lassen würde.

Die englische Regierung erklärte ihr Einverständniß mit dieser Auffassung unter der Voraussetzung, daß auch die deutsche Regierung im Rücken der englischen Interessensphäre keine Erwerbungen zulassen werde. Die deutsche Regierung acceptirte dies. In einer vom Auswärtigen Amte inspirirten Note des Grafen Hatzfeldt an Lord Salisbury vom 19. August v. J. heißt es in dieser Beziehung: :

„In Bethätigung dieser Auffassung hat die Kaiserliche Regierung bei Gelegenheit einer von deutscher Seite beabsich⸗ tigten Expedition zum Entsatz von Emin Pascha ausdrücklich erklärt, daß Uganda, Wadelai und andere nördlich des ersten Grades südlicher Breite gelegenen Gebiete sich außerhalb des Bereiches deutscher Kolonialbestrebungen befinden.“

Eine Besitzergreifung von Uganda deutscherseits war hier⸗ durch ausgeschlossen. 8

Deutsche Interessen waren daselbst nie vorhanden gewesen. Nur englische und französische (algerische) Missionare hatten dort einen Einfluß ausgeübt.

Keine Vereinbarung war bisher getroffen einerseits über dasjenige Gebiet im Norden des Tanganika⸗Sees, welches zwischen dem Victoria⸗See und dem Congostaat liegt, und andererseits über dasjenige Gebiet im Süden des Tanganika⸗ Sees, welches zwischen dem Congostaat im Westen und der Stevensonstraße und dem Nyassa⸗See im Osten begriffen ist.

Auf das letzte Gebiet legte England ganz besonderen Werth. Nicht nur beruht die Kenntniß dieses Landes im Wesentlichen auf den zahlreichen Kreuz⸗ und Querzügen, welche David Livingstone, der Wiederentdecker des Nyassa⸗Sees, da⸗ selbst in den Jahren 1866 —1869 und 1872—1873 unter⸗ nommen hat, sondern es hat auch im Anschluß an Livingstone’'s Reisen daselbst die Begründung von Missions⸗ stationen und Handelsunternehmungen stattgefunden. Schon in den 60er Jahren hatte die anglikanische Universitäten⸗Mission ihr Werk am Schire begonnen und war bis zum Nyassa vorgedrungen, an dessen Ufern sie mehrere Stationen besitzt. Noch weiter nördlich als sie ist die schottische freikirchliche Mission vorgedrungen, welche ihre Stationen bis in das Gebiet zwischen Nyassa⸗ und Tanganika⸗See vorge⸗ schoben hat, für welche vor etwa 10 Jahren mit erheblichen Kosten und Verlust von Menschenleben eine Verbindung zwischen dem Nyassa⸗ und Tanganika⸗See, die sogenannte Stevenson⸗Straße, anzulegen versucht wurde.

Handelsgeschäfte betreibt die „African Lakes Co.“, welche, wie bekannt, noch in letzter Zeit schwere Kämpfe mit den Arabern am Nordrande des Nyassa⸗Sees zu bestehen hatte. Sowohl diese Gesellschaft wie die Missionen besitzen Dampf⸗ schiffe auf dem Nyassa⸗See. 11

Diese durch britischen Unternehmungsgeist eröffnete Ver⸗ bindung, welche durch den Schire, den Nyassa⸗See und die Stevensonstdaße zwischen dem Tanganika⸗See und dem

ambesi gegeben war, aufzuopfern, konnte sich die englische egierung umsoweniger entschließen, als sie deren Aufrecht⸗ erhaltung im Interesse der südlich am Zambesi gelegenen,

stellten Gebiete für durchaus erforderlich

Die Kaiserlich deutsche Regierung sah sie veranlaßt, diesen berechtigten Wünschen der en entgegenzukommen, als einerseits, soweit bekannt, das zwischen dem Nyassa⸗See und dem Congostaat einen eren Werth nicht besitzt und als andererseits die Ver⸗ chen Interessensphäre mit dem Congostaat ganika⸗See herzustellen ist, Hauptkarawanenstraßen nach der ost⸗ Ungleich werthvoller als der s am Nyassa⸗S ausgedehnten Küstenbesitz

ihrem Einfluß unter

umsomehr glischen Regie⸗

8

den Export über dieses Küstengebiet zu lenken, nur gering sind. Ebensowenig wird man sich von einer Entwicklung der land⸗ wirthschaftlichen Produktion Erfolg versprechen können. Die deutscherseits angestellten Versuche mit dem Anbau von Handelsgewächsen sind zwar an sich nicht fehlgeschlagen. Der 8

ng der deuts besser und beq von welchem aus die afrikanischen Küste füh b Besitz eines größeren Antheil einen möglichst See für uns zu den reichen und fruchtbaren G in dem Gebiet zwischen dem staat, bestanden keine älteren en aher bereitwillig dieses Gebiet als sphäre gehörig anerkannt. War hiernach eine Eini Gebiets auch im Westen ferner erforderlich, im O Ende zu machen, Sansibar herrschte, deutsche war und eine deutsche Truppe worden ist.

uemer über den Tan

ee erschien es, am Victoria⸗ welcher die Verbindung mit ebieten im Norden bildet. Hier, Victoria⸗Nyanza und Congo⸗ nteressen, und England zu unserer Interessen⸗

gung über die Abgrenzung unseres zu Stande gekommen, so erschien es sten dem unnatürlichen Zustande ein wonach nominell dort der Sultan von während thatsächlich die Verwaltung eine der daselbst ausgebrochene Aufstand durch ch deutsche Schiffe niedergeworfen t die Basis für das Vorschreiten ne kraftvolle und zielbewußte Ver⸗ des ist nur möglich, wenn influsses, unbeschränkte Herren es, auch den Eingeborenen ver⸗ s ausgeübte Herrschaft im Lande jetzt darum, ein Abkommen mit zu treffen, wonach der Letztere die Küste von Umbe wie dies bereits geschehen, t, sondern auch formell an Erst nach Abtretung der Küste ar kann das Reich, ebenso wie lbare Verwaltung übernehmen; Se. Majestät der Deutsche ans von Sansibar Hoheits⸗

Die Küste bilde ins Innere des Landes. Ei waltung, eine Erschließung wir, unter Ausschluß fremden E Um ein greifbar 28 tat für die von un aufzuweisen, handelte es sich daher

der Küste sind. ständliches Resul

dem Sultan bis Rovuma nicht nur pachtweise, schen Interessenten weiter beläß das Deutsche Reich abtritt. durch den Sultan von Sansil in Neu⸗Guinea, die unmitte denn es ist ausgeschlossen, Kaiser als Beauftragter des Sult rechte ausübe.

Fassen wir Vorstehendes zusammen,

so ergiebt sich als Vereinbarungen über unseren Ost⸗Afrika⸗

indgedanke der Besitz das Folgende

Es kann nicht darauf ankommen, weiter auszugreifen, ndern einen zusammenhängenden Besitz, in mischung ausgeschlossen ist, zu erhalten, um h die ökonomische Entwicklun christlicher Gesittung, die Ausrottung des Sklavenhandels Männern, welche, von B biete für Deutschland Anerkennung. Aber Vertragschließens u machen. Es be

dem fremde Ein⸗ ier ungestört auf g des Landes, die Verbreitung die Sicherung der Karawanenstraßen und hinzuwirken. Den kühnen egeisterung getragen, jene weiten Ge⸗ erworben hatten, gebührt unsere vollste die Periode des Flaggenhissens und des muß beendet werden, um das Erworbene ginnt jetzt die Zeit ernster unscheinbarer che voraussichtich auf ein halbes Jahrhundert vorhanden sein wird. iun die Regierun

Nach Abtretung g aus dem Kriegszustand sverwaltung übergehen und Ostafrikanischen Die Regierung hat nun erst die Deutsch Ostafrikanische Ge⸗ 1 igen, zu bethätigen, und die esellschaft wird befähigt werden, die chszuschüsse entbehrlich Herstellung klarer Ver⸗ rheit unter dem Schutz nen neuen Antrieb ge⸗

ausreichender Sto des Küstenstrichs allmählich zu unmittelbarer Rei in Gemeinschaft mit der Deuts u friedlicher Arbeit schreiten. ddie Möglichkeit, ihren Willen, sellschaft in die Höhe zu brirn Deutsch⸗Ostafrikanische G Geldmittel zu erwirthschaften, welche Rei Es steht zu hoffen, daß die hältnisse und das Gefühl der Siche der Regierung auch dem Kapital ein währen wird, sich jenen Gebieten zuzu gen nunmehr zu demjenigen Theil des Abkommens, uf die Uebernahme des Protektorats über San⸗ durch England bezieht. Der gegenwärtige Zustand, Sansibar von den S offenen Wettstreits abhängig macht, war unerträ wendig, demselben ein Ende zu machen. Dies der Weise möglich, daß entweder Deutschland oder E fluß in Sansibar zugestanden wurde. ntwicklung seiner Stellung zu n größeren Anspruch hatte, als zweifelhaft sein. Seit Langem Sansibar eine enge Handels⸗ englische Unterthanen assen und vermöge ihrer ge⸗ chthum und Einfluß erworben. land seit Anfang dieses Jahr⸗ indung getreten. yid Said der erste Vertrag ab⸗ er sich verpflichtete, den Sklaven⸗ frikanischen Besitzungen Wie groß um die englische Ansehen in Sansibar als nach dem Tode Seyid Said's n Söhnen ein Streit über die ntstand, die Entscheidung llt wurde. Der General⸗ entschied im Jahre Madjid, der Vorgänger Herrscher verbleiben solle. über Sansibar begründet sagen, daß ein deutsches, n vom 10. März chtigte öffentliche Meinung in En che öffentliche Meinung in Deutschland hätte einen Erfolg nit einer Verschlechterung seiner len müssen, und hätte den beiden igneten Boden gegenseitiger An⸗

freundeten Macht wie über die Inseln Sansibar und P umsoweniger Bedenken haben, als kein Annahme besteht, daß deutsche isel unter englischem Schutz schlecht fahren t an vielen Stellen und, wenn man von nationalen Motiven absieht, zur Zu⸗

welcher sich a

welcher den Sultan von chwankungen eines mehr oder minder nglischen und deutschen Interessen

zwischen e glich geworden.

war noth⸗ war nur in

der leitende Ein England der historischen E Sansibar gemäß hierauf eine Deutschland, kann wohl nicht bestand zwischen Bombay und verbindung; indische Kaufleute en sich in Sansibar niedergel schäftlichen Gewandtheit bald Rei In politischer Hinsicht war Eng hunderts mit Sansibar in Verb wurde englischerseits mit Se geschlossen, durch welchen dies handel von seinen arabisch Auslande zu verhinder ahrhunderts das war, beweist der Umstand, daß, im Jahre 1856 zwischen desse Herrschaft in Sansibar und der englischen Regierung anheimgeste Gouverneur von Indien, Lord Can 1861 dahin, daß in Sansibar Seyid des bekannten Seyid Bargasch, als Sollte überhaupt ein Protektorat werden, so mußte man sich offen Angesichts der bekannten Deklaratio nicht bloß die bere sondern auch die e reich gegen sich gehabt hätte. auf diesem Gebiet jedenfalls 1 Beziehungen zu England bezah erwähnten Staaten einen gee näherung gewährt.

Bei dieser Sachlage, einer be land das Protektorat zuzugestehen, konnte Grund zu der Personen auf de

Schon 1822

en und a aus nach dem Mitte dieses J

Maskat e

Firmen und

ustand existir

friedenheit der Deutschen. Treten Schwierigkeiten ein, so werden dieselben auf dem Wege der Verhandlungen n England, mit welchem wir an wichtigeren Stellen Beruͤhrungs⸗ punkte haben, leichter beseitigt werden können, als gegenüber einem von unsichtbaren Händen geleiteten Sultan.

Die Meinung ferner, daß die Insel Sansibar das Festland beherrsche und aus diesem Grunde für uns unentbehrlich sei, ermangelt der Begründung. Diese Meinung ist, geographisch Feseee unhaltbar, da man sonst mit demselben Rechte

ehaupten könnte, daß etwa Fernando⸗Po das deutsche Schutz⸗

ebiet in Kamerun beherrsche, oder die Insel Bornholm die üste von Memel bis Stralsund.

Auch vom militärischen Standpunkt aus läßt sich diese Auffassung nicht rechtfertigen. England würde schon jetzt, Falls es sonst ein Interesse hieran hätte, eine ungleich größere Zahl von Schiffen bei Sansibar stationiren können, als wir. Wir würden dies nicht verhindern können, selbst wenn wir unsererseits das Protektorat über Sansibar übernehmen wollten. Falls England was außerhalb aller Voraus⸗ setzungen liegt unsere Küste in Ost⸗Afrika blockiren und, soweit das von den Schiffen aus möglich ist, unsere Küsten⸗ plätze angreifen wollte, so dürfte dies auch ohne den Besitz von Sansibar kaum schwierig sein. Der geräumige Hafen von Mombasea, welcher erst kürzlich ein bedeutendes englisches Geschwader versammelt sah, würde eine mindestens ebenso vortheilhafte Operationsbasis gewähren, wie die Rhede von Sansibar. Hindert Malta, wo England sein größtes und bestes Geschwader unterhält, die Franzosen an der Ausnutzung von Tunis? Warum sollte die Insel Sansibar in englischen Händen unserer ostafrikanischen Kolonie bedrohlicher sein? Dagegen würde für den Fall, daß wir in jenen Gebieten mit einer dritten Macht in Kampf gerathen sollten, eine englische Schutzherrschaft über Sansibar uns eher vortheilhaft sein können. Eine kräftige englische Neutralität auf der Insel sichert dieselbe vor der Gefahr, im Kriege in die Hände einer dritten Macht zu fallen, was wir selbst nicht durch Schiffe, sondern nur durch Unterhaltung einer Garnison auf Sansibar unter unverhältnißmäßig Aufwand zu verhindern im Stande wären.

Es bleibt schließlich noch die Frage zu beantworten, ob die Insel Sansibar vom Standpunkt der Handelsinteressen aus das gegenüberliegende Festland beherrscht und für dasselbe unentbehrlich ist. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man im Hinblick auf die Bedeutung, welche Sansibar bisher als Mittespunkt des ostafrikanischen Handels erreicht hat, wohl zu diesem Schluß gelangen. ei näherer Erwägung G“ wird man finden, daß diese Entwickelung Sansibars lediglich von äußeren Umständen abhing. Es war das Gefühl der verhältnißmäßigen Sicherheit dieser Insel im Gegen⸗ satz zu dem gegenüberliegenden Festlande, welches den Sultan Seyid Said veranlaßte, seine Residenz da⸗ selbst zu nehmen. Aus dem gleichen Grunde siedelten

die europäischen Kaufleute daselbst an. So wurde allmählich ein Centrum für den Handel geschaffen. Den Ver⸗ kehr mit dem Festlande vermitteln die eschmeidigen indischen Geschäftsleute, welche nicht nur in Sansibar selbst sich nieder⸗ ließen, sondern auch nach der Küste hinübergingen, um dort den aus dem Innern kommenden Karawanen aus erster Hand ihre Produkte abzukaufen und in Dhaus nach Sansibar zu verschiffen. Die wachsende Bedeutung der Inselstadt rief Einrichtungen wie Dampferverbindungen mit Europa und Indien hervor, welche dem Handel der Insel zu Statten kamen. Der Anschluß an das Telegraphennetz ermöglichte es, die daselbst etablirten Kaufleute rechtzeitig von den Preisschwankungen der bedeutendsten europäischen Märkte, wie insbesondere des Londoner Elfenbeinmarktes, in Kenntniß zu setzen.

Aber diese gesammte Entwickelung beruht, wie bereits hervorgehoben, nicht auf einer inneren Nothwendigkeit, viel⸗ mehr sprechen die gewichtigsten Gründe gegen die Kon⸗ zentrirung des ostafrikanischen Handels auf der Insel Sansibar. Es ist unnatürlich und erfordert doppelte Kosten, die Ausfuhrartikel zunächst an der Küste zu verfrachten und dann wiederum umzuladen. Dasselbe gilt von der Umladung der Einfuhrartikel in Sansibar. Die Rhede von Sansibar bietet bei Stürmen keineswegs vollkommene Sicherheit, wie deutsche und englische Kriegsschiffe wiederholt erfahren haben. Dagegen leidet die gegenüberliegende Küste an guten Rheden und Häfen keineswegs Mangel. Es sind hier insbesondere Tanga, Dar⸗es⸗Salaam, Kilwa und Lindi zu erwähnen.

Diese Nachtheile der Stadt Sansibar als Mittelpunkt seiner Besitzungen hat übrigens bereits Seyid Madjid, der Nachfolger des Seyid Said, erkannt. Derselbe beabsichtigte, seine Residenz nach Dar⸗es⸗Salaam zu verlegen; mächtige Bauten und Paläste waren ihrer Vollendung nahe, als der Sultan starb; seine Nachfolger ließen, von orientalischem Aberglauben geleitet, das Werk unvollendet.

Hatte schon Seyid Madjid die Nothwendigkeit der Ver⸗ legung seiner Residenz nach dem Festlande beschlossen, obgleich für dessen weit nach Norden ausgedehnte, zum Theil an der Küste zerstreut liegende Besitzungen die Insel Sansibar viel⸗ leicht eher einen Mittelpunkt bilden konnte, so ist es für uns noch weit wichtiger, daß der Hauptort eines kompakten Ge⸗ bietes von solcher Ausdehnung unsere Interessensphäre in Ost⸗Afrika umfaßt etwa 1 000 000 qkm, die preußische Mon⸗ archie 348 330 qkm nicht außerhalb der Peripherie liegt.

Ebenso wie die englisch⸗afrikanische Gesellschaft nicht ge⸗ zögert hat, ihren Hauptsitz nach Mombassa zu verlegen und dies durch Hafenbauten, Telegraphenverbindung u. s. w. dem Handel und der Schiffahrt zugänglich zu machen, hat auch die deutsch⸗öostafrikanische Gesellschaft stets den Standpunkt ver⸗ treten, daß wir, um unsere Kolonien selbständig und unab⸗ hängig zu machen, den Schwerpunkt unserer Interessen nach dem Feüilande verlegen müssen. 1

„Nach den Erfahrungen“ so äußert sich die Gesell⸗ schaft in ihrem letzten, vor dem deutsch⸗englischen Abkommen veröffentlichten Geschastsbonch „welche in anderen afrika⸗ nischen Kolonien gemacht worden esind, 8 sich der Handel immer von den Inseln nach dem Festlande gezogen und von da den Flüssen entlang nach dem Innern. Eine ähnliche Ent⸗ wickelung wird auch in Ost⸗Afrika stattfinden, indem nach Etablirung europäischer Faktoreien an der Festlandsküste durc Ersparnisse an Transportkosten den Eingeborenen höhere Preise für ihre Produkte bezahlt werden können und der Handel an der Festlandsküste festgehalten wird.“

Die Gesellschaft hat mit der Anlage von Faktoreien an der Küste begonnen. Der erste Dampfer der deutschen Ost⸗ afrika⸗Linie wird im August d. J. im Hafen von Dar⸗es⸗Sa⸗

11““

laam Anker werfen, ein Kabel wird in nicht ferner Zeit Bagamoyo und Dar⸗es⸗Salaam an das Telegraphenne

anschließen. So läßt sich hoffen, daß, wenn au

vielleicht erst nach Jahren, der Handel auf diesem wichtigsten Theil des ostafrikanischen Festlandes einen erfreulichen Aufschwung nehmen wird. Nicht Sansibar be⸗ die Küste, sondern die Küste Sansibar. Es kann einem Zweifel unterliegen, daß das Protektorat über Sansibar mag für England werth sein, was es wolle für uns die Erwerbung des 10 Seemeilen⸗Küstenstreifens einen größeren Nutzen bietet. Jetzt, nachdem der Vertrag mit England geschlossen ist, darf auf eine amtlich ab⸗ gegebene Aeußerun der Vertreter der deutsch⸗ ost⸗ ostafrikanischen Gesellschaft Bezug genommen werden. Die⸗ selben erklärten, daß, wenn sie die Wahl gehabt hätten, das Protektorat über Sansibar mit der englischen Interessensphäre oder die jeßicge deutsche Küste und Interessensphäre zu er⸗ halten, sie sich für die letztgedachte Alternative als die werth⸗ vollere entschieden haben würden.

Die Festsetzungen im Artikel VIII des Abkommens ent⸗

halten die gegenseitige Verpflichtung beider Mächte, in ihren innerhalb der Freihandelszone gelegenen Gebieten die auf diese Zone bezüglichen fünf ersten Artikel der Generalakte der Berliner Kon eeeh betreffend die Handelsfreiheit, Freiheit der Schiffahrt u. s. w. anzuwenden. Der Artikel enthält also nichts Neues und hat nur die Bedeutung, daß auch nach einer etwaigen Aufhebung der Generalakte der Berliner Kon⸗ ferenz oder von Theilen derselben die in Bezug ge⸗ nommenen Bestimmungen für diejenigen deutschen und eng⸗ lischen Gebiete in Kraft bleiben, welche innerhalb der Frei⸗ handelszone liegen. Auch über den Schutz der chhristlichen Missionen sowie über die religiöse Duldung und Freiheit des Gottesdienstes und Unterrichts waren im Artikel 6 des 1. Kapitels der Generalakte der Berliner Konferenz bereits Bestimmungen etroffen. Dieselben sind im Artikel X des vorliegenden Ab⸗ ommens auf alle Gebiete Ost⸗Afrikas ausgedehnt worden, welche einer der beiden vertragschließenden Mächte gehören oder unter ihrem Einfluß stehen.

Die Verbindung mit dem Congostaat ist, wie bereits erwähnt, durch das vorliegende Abkommen gesichert. Die Entwickelung, welche dieser junge Staat in den letzten Jahren enommen hat, die Bestrebungen, welche sich unter Leitun eines uns befreundeten Souveräns zum Zweck der Herstellun gesicherter Verhältnisse, der Schaffung von Verkehrswegen der Hebung des Handels und Ausbreitung der Civilisation im Allgemeinen geltend machen, die guten Beziehungen, in welchen wir stets zu demselben gestanden haben, stellen ein gedeihliches im Interesse beider Theile in gegründete

ussicht.

Soweit die Begründung unseres Abkommens in Bezug auf Afrika. Es ergiebt sich daraus, daß die Interessen unserer Schutzgebiete durch dasselbe nicht geschädigt sind, daß den wirthschaftlichen Bedürfnissen für die weitere Entwickelun des deutschen Kolonialbesitzes Rechnung getragen ist und da wir der Hoffnung leben dürfen, in Europa gemeinsam mit England ungestört auf die Erhaltung des Friedens hinwirken zu können, in Afrika aber deutsche und englische Arbeit auf bestimmt abgegrenzten Gebieten Schulter an Schulter den⸗ selben civilisatorischen Ideen dienen zu sehen.

„Es soll dabei nicht verkannt werden, daß für diejenigen Männer, deren Energie wir unseren Antheil an Afrika ver⸗ danken, wie für viele von Denjenigen, welche mit warmem Interesse die gefahr⸗ und mühevollen Schritte Jener begleitet haben, der eine oder der andere Wunsch unerfüllt geblieben ist. Das war bei dem Uebergang aus den Jahren des ersten Aufwallens kolonialer Ideen zu denen ernster, in ihren Zielen begrenzter Arbeit ein Uebergang, der uns in unserem jungen kolonialen Dasein nicht erspart werden konnte un⸗ vermeidlich. Die Kaiserliche Regierung durfte der Ueber⸗ zeugung leben, daß ein Ersatz für das, was in Afrika an nationalen Motiven und Wünschen etwa unbefriedigt bleiben S im Wiedergewinn von Helgoland gefunden werden onnte.

Seit Menschenaltern hatten Deutsche aller Stämme schmerzlich empfunden, daß unmittelbar vor der Mündung der Elbe, der Weser und der Jade ein fremdes Reich Herr deut⸗ schen Landes war, und daß ein echt deutscher Stamm, von seinem Heimathlande losgerissen, trotz humanster Behandlung verkümmerte. War dieses Gefühl schon immer lebendig gewesen, so steigerte es sich seit der Wiedererrichtung des Deutschen Reichs sa einer Empfindlichkeit, deren öffentliche Erörterung, weil sie chmerzlich berührte, ängstlich vermieden wurde. Die Akten des Auswärtigen Amts geben Zeugniß von den zahlreichen Ge⸗ suchen und Vorschlägen, welche seit den 70 er Jahren über die Wiedererwerbung von Helgoland gemacht wurden; die öffent⸗ liche Meinung bemächtigte sich von Zeit zu Zeit in Deutsch⸗ land und England der Frage nach der Abtretung der Insel an das Reich und die letztere ist wiederholentlich Gegenstand ernster Erörterungen innerhalb der deutschen Regierungskreise ge⸗ wesen. Abgesehen aber von diesem pretium affectionis 88 deutet der Besiß der Insel Helgoland für Deutschland eine wesentliche Erhöhung seiner Wehrkraft zum Schutz der Küsten und Flußmündungen in der Nordsee. Es mag daran erinnert werden, wie im Jahre 1864 die Insel Helgoland den Operationen des österreichischen Admi⸗ rals Tegethoff Schwierigkeiten bereitete. Während des Krieges 1870 hat das neutrale Helgoland der französischen Flotte das Ausharren vor unserer Küste erheblich erleichtert. Die Insel bot durch das Leuchtfeuer und durch die Möglichkeit, sich unter ihrem Schutz der Einwirkung von Wind und Wetter soweit entziehen zu können, als dies zu einer Reihe von Verrichtungen, deren eine moderne Flotte nicht entrathen kann, erforderlich ist, dem Feinde eine wesent⸗ liche Stütze während der stürmischen Jahreszeit.

Deshalb erhoben sich schon während der Friedensverhand⸗ lungen im Jahre 1870 aus den betheiligten Kreisen Stimmen welche auf die Wichtigkeit des Besitzes von Helgoland für Deutschland hindeuteten. So heißt es in einem Bericht des Vize⸗Admirals Jachmann vom 20. September 1870: „In jedem Kriege bietet diese Insel, selbst bei Beobachtung der unumgänglichen Neutralitätsregeln, dem Feinde einen sicheren Stützpunkt, während, wenn die Insel in unserem Besitz und ut befestigt wäre, eine feindliche Flotte sich schwerlich längere Zeit vor der Elbe und Weser halten könnte; auch für Wil⸗ ist die Insel von großer Wichtigkeit, da jedes Schiff, das die Jade ein⸗ und ausläuft, von dort Hesehen

wird.“

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