1890 / 189 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Aug 1890 18:00:01 GMT) scan diff

gelter, wobei dabingestellt bleiben kann, ob ein Gleiches auch dann

anzunehmen sein Lwürde, wenn der Bau selbst von dem Landwirth

ohne Uebertragung auf andere Unternehmer ausgeführt worden wäre

(zu vergleichen auch Absatz 2 des Bescheides 607 und der Bescheid 716,

E des R⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 328 und 1889 eite 322).

(865.) Ein Landwirth ließ sein Haus, welches ihm und seinem Gesinde zur Wohnung, und dessen Bodenraum als Lager für das Getreide diente, niederreißen, um an Stelle desselben ein neues Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude aufzuführen. Abbruch und Wieder⸗ aufbau waren einem Zimmermeister im Großakkord für 12 000 übertragen, auf welchen Betrag der Werth der aus dem Abbruch ge⸗ wonnenen Baumaterialien mit 1000 in Abrechnung kommen sollte. Der Landwirth hatte sich nur die Fortschaffung des Dachstrobes und des zurückbleibenden Schuttes vorbehalten, um Beides in seiner Land⸗ wirthschaft zu Dungzwecken zu verwenden. Als ein in dem land⸗ wirthschaftlichen Betriebe des betreffenden Landwirths ständig be⸗ schäftigter Arbeiter das Dachstroh an dem Abbruch auf den Wagen des Landwirths aufladen wollte, um dasselbe demnächst nach der Düngergrube zu fahren, wurde er durch eine nach Außen umstürzende Giebelwand verschüttet und tödtlich verletzt. Durch Rekursentscheidung vom 26. Juni 1890 hat das Reichs⸗Versicherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht die zuständige landwirthschaftliche Berufs⸗ genossenschaft zur Gewährung der gesetzlichen Entschädigung an die Firtetle enen des getödteten Arbeiters verurtheilt, weil dieser zur

eit des Unfalls für die Zwecke des landwirthschaftlichen Betriebes seines Arbeitgebers thätig, mitbin ein in diesem Betriebe beschäftigter Arbeiter gewesen sei, und der Unfall sich bei diesem Betriebe ereignet habe. Der ursächliche Zusammenhang mit dem Betriebe sei aus⸗ reichend dadurch gegeben, daß die landwirthschaftliche Berufsthätigkeit des Getödteten ihn in die unmittelbare Nähe der einstürzenden Giebelwand geführt habe. Daß gerade eine dem landwirth⸗ schaftlichen Betriebe eigenthümliche Gefahr den Unfall ver⸗ ursachen müsse, um diesen unter §. 1 Absatz 1 des landwirth⸗ schaftlichen Unfallversicherungsgesetzes fallend zu erachten wie die Beklagte meinte fordere das Gesetz nicht. Wolle man aber auch mit der Beklagten annehmen, daß der Getödtete zur Zeit des Unfalls Bauarbeiter gewesen sei, so sei er jedenfalls nicht in dem gewerbs⸗ mäßigen Baubetriebe des Zimmermeisters, sondern in einem Eigen⸗ baubetriebe des Landwirths beschäftigt gewesen, dessen Gegenstand allein die Fortschaffung Dachstrohes und des zurückgebliebenen Schutts aber unterliege auf Grund der Vorschrift des §. 1 Absatz 4 d fallversicherungsgesetzes ebenfalls der land⸗ wirthschaftlichen Versicherung. So geringfügige Eigenbauarbeiten, welche dem Wirthschaftsbetriebe nicht nur mittelbar insofern sie der Wieder⸗ aufführung des Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäudes vorhergehen mußten sondern auch unmittelbar dienten, da der bezüglich ihrer Seitens des Gebändebesitzers gemachte Vorbehalt der eigenen Ausführung un⸗ weifelhaft nur in der Absicht gemacht worden ist, um das gewonnene Stroh⸗ und Schuttmaterial zu Dungzwecken zu verwenden, fallen unter die „um Wirthschaftsbetriebe gehörenden sonstigen Bau⸗ arbeiten“ im Sinne der angezogenen Vorschrift des Bauunfallversiche⸗ rungsgesetzes.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Magdeburg hielt die Buchbinder⸗Innung am Dienstag eine Versammlung ab, um über die von den Gesellen aufgestellten Lohnforderungen u. s. w. zu berathen. An dieser Versammlung nahm auch die von den Gesellen eingesetzte Lohn⸗ kommission Theil. Mit der Forderung eines Mindest⸗ lohnes von wöchentlich 15 bei zehnstündiger Arbeitszeit und Fortfall der Akkordarbeit erklärte sich, wie die „Magd. Ztg.“ be⸗ richtet, die Versammlung einverstanden, zumal bei vielen Innungs⸗ meistern schon seit längerer Zeit dieser Lohnsatz gezahlt wird. Es wurde hervorgehoben, daß gerade von den größeren Werkstätten, die der Innung nicht angehören, die Löhne heruntergedrückt würden und in dieser auch die Akkordarbeit vorherrschend wäre. Auf die Forderung wegen eines Aufschlags für die Ueberstunden glaubte die Ver⸗ sammlung nicht eingehen zu können. Es wurde jedoch eine größt⸗ mögliche Einschränkung der Ueberstundenarbeit zugesagt; außerdem aber behielten sich die Meister vor, den eben ausgelernten Gesellen den Lohn um eine Kleinigkeit zu kürzen.

Wie man der „Frkf. Ztg.“ aus Freiberg : Sachs. schreibt, wird sich die Versammlung von Delegirten sämmtlicher sächsischen Erz⸗ und Kohlengruben, die am 24. d. M ab⸗ gehalten werden soll, außer mit Organisationsfragen auch mit der besseren Regelung des Arbeitstages und der Löhne in den sächsischen Gruben, wie mit dem Pensions⸗ und Unterstützungskassen⸗ wesen befassen.

In Leipzig wurde am 5. d. M. eine Versammlung der Maurergehülfen abgehalten, welche, der „Lpz Ztg.“ zufolge, von 800 1000 Personen besucht war. Ausnahmsweise wurde auch einmal mit einer sozialdemokratischen Vereinigung sehr scharf ins Gericht ge⸗ gangen. Es war dies der unter der Leitung eines bekannten Führers der hiesigen Sozialdemokratie stehende Plagwitzer Konsum⸗ verein, welcher sich den Unwillen eines großen Theils der Partei⸗ genossen zugezogen hat, weil er im wohlverstandenen eigenen Interesse für seine Mitglieder eine besondere Bäckerei zu er⸗ richten beschlossen hatte, anstatt mit der damals neugegründeten und für weitere Arbeiterkreise bestimmten Leipziger Genossenschaftsbäckerei ein Abkommen zu treffen. Gestern nun hatten die Maurer sehr viel daran auszusetzen, daß der Konsumverein die Leitung des Baues dieser Bäckerei nicht einem Arbeiter, sondern einem Baumeister, und zwar demjenigen übertragen habe, der für den Bau 3000 weniger als andere Submittenten gefordert habe, und daß an den dort beschäftigten Bauarbeitern diese Summe wieder verdient werden sollte, da man ihnen 5 am Stundenlohn gekürzt habe. Es wurde beschlossen, einen „Verein der Maurer von Leipzig und dessen Um⸗ gebung“ zu gründen und sofort zur Erledigung der erforderlichen Vorarbeiten ein provisorischer Vorstand gewählt. Wenn der neue Verein abermals polizeilich verboten werden sollte, will man darüber beim Reichstage vorstellig werden und gleichzeitig eine Petition wegen der Einführung eines einheitlichen Reichs⸗Vereinsgesetzes abgehen lassen. Der Hamburger Strike neigt sich, wie mitgetheilt wurde, seinem Ende zu, es wurde daher in das Belieben jedes Einzelnen gestellt, ob er die zur Unterstützung der Hamburger ausgeschriebene Extrasteuer von 1 bez. 50 wöchentlich für ledige bez. verheirathete Maurer weiter erlegen will oder nicht.

Aus Rom meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Die leischergesellen der hiesigen Schlachthäuser daben die rbeit eingestellt, weil sie das Vieh nicht nach der

Methode Bruneau tödten wollen. Die Behörden baben die strikenden Gesellen durch fachkundige Soldaten ersetzt. Nachmittags versuchten die Strikenden in ein Schlachthaus zu dringen, wurden jedoch zurückgetrieben, wobei 27 Gesellen arretirt wurden. Falls die Fleischermeister sich weigern sollten, das von den Soldaten geschlachtete Vieh zu verkaufen, wird die Gemeinde eigene Fleischläden errichten. Mit den Strikenden sind gestern Abend Ver⸗ bandlungen angebahnt worden, welche bis heute jedoch erfolglos blieben. Die Gemeinde eröffnete 10 Verkaufsstellen für Fleisch, dessen Schlachtung Soldaten besorgen. 8

Zur Lohnstatistik. Niach dem „Jahresbericht der Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammer zu Plauen auf das Jahr 1889“ betrug während des vorigen Jahres in einer größeren Zwirnerei im Plauener Handels⸗ kammerbezirk einschließlich Abzüge für Krankengeld bei durchschnittlich 11 stündiger Arbeitszeit der durchschnittliche wirkliche Tagelo ines

1

ledigen Spulers 1,29, einer ledigen Zwirnerin 1,27, einer verheirathe⸗

ten Zwirnerin 1,33, einer ledigen Spulerin 1,14, einer verheiratheten Spulerin 1,32, einer ledigen Bobinenspulerin in Stücklohn 1,33, einer verheiratheten Bobinenspulerin in Stücklohn 1,45, einer ledigen Weiserin 1,23, einer verheiratheten Weiserin 1,27 Die Löhne der verheiratheten Frauen waren hiernach durchschnittlich etwas höher als diejenigen der ledigen. Durchschnittlich waren die ledigen Spuler 170, die ledigen Frauen überhaupt 172, die verheiratheten Frauen 191 Tage beschäftigt. Die Löbne der Vollarbeiter, d. b. der 300 und mehr Tage beschäftigten Personen, stellten sich durchgängig etwas böher als diejenigen der Arbeiter überbaupt. Der wirkliche durch⸗ schnittliche Jahresverdienst betrug bei den ledigen Spulern bei durchschnittlich 310 Arbeitstagen 453 ℳ, bei den ledigen Zwirnerinnen mit durchschnittlich 309 Arbeitstagen 405 ℳ, bei den verheiratheten Zwirnerinnen mit 308 Arbeitstagen 413 ℳ, bei den ledigen Spulerinnen mit durchschnittlich 306 Arbeitstagen 373 ℳ, bei den ledigen Bobinenspulerinnen in Stücklohn bei durchschnittlich 305 Arbeitstagen 417 ℳ, bei den verheiratheten Bobinenspulerinnen in Stücklohn mit 302 Tagen 447 ℳ, bei den ledigen Weiserinnen mit durchschnittlich 307 Arbeitstagen 3722 Der durchschnittliche wirk⸗ liche Jahresverdienst betrug bei den ledigen Arbeiterinnen bei durch⸗ schnittlich 307 Arbeitstagen 396 ℳ, bei den verheiratheten Arbeite⸗ rinnen mit durchschnittlich 306 Arbeitstagen 441

Kunst und Wissenschaft.

Anweisung, betreffend die Behandlung, der aus den deutschen Schutzgebieten eingehenden wissenschaftlichen Sendungen.

Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 21. Februar v. J. beschlossen hat: 1) daß die ethnographischen und naturwissenschaft⸗ lichen Sammlungen, welche von den auf Reichskosten nach den deutschen Schutzgebieten ausgerüsteten Expeditionen eingehen, nach Aussonderung der Doubletten den hiesigen Königlichen Museen für Völkerkunde und für Naturkunde, bezw. den botanischen Anstalten der hiesigen Universität gegen Erstattung der Anschaffungs⸗, Verpackungs⸗ und Transportkosten eigenthümlich überlassen werden; 2) daß den Bundesregierungen auf deren Wunsch die Verzeichnisse der eingehenden Gegenstände, einschließlich der Doubletten, in Abschrift mitgetheilt und daß die letzteren den wissenschaftlichen Sammlungen der einzelnen Bundesstaaten gegen Erstattung der Anschaffungs⸗, Ver⸗ packungs⸗ und Transportkosten zur Verfügung gestellt werden; 3) daß die auf Reichskosten ausgesandten Forschungsreisenden an⸗ gewiesen werden, ihre Einsendungen von ethnographischen oder natur⸗ wissenschaftlichen Gegenständen thunlichst in der von den Bundes⸗ regierungen gewünschten Zahl von Exemplaren zu bewirken, ist zur Ausführung der Nr. 2 dieses Beschlusses Seitens des Ministers der

geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Folgendes bestimmt worden:

1) Die Verzeichnisse werden von einer Kommission aufgestellt, welche aus den drei Direktoren des Museums für Völkerkunde, der zoologischen Sammlung des Museums für Naturkunde, sowie des botanischen Gartens und Museums besteht. Die Aufstellung der Ver⸗ zeichnisse hat alsbald nach dem Eingange der Sendungen zu erfolgen. Für die Doubletten, sofern sie nicht überhaupt unentgeltlich abgegeben werden können, sind die Preise mit Rücksicht auf die antheiligen An⸗ schaffungs⸗ Verpackungs⸗ und Transportkosten, jedoch in möglichst niedrigen Beträgen anzusetzen. 2) Die Drucklegung wird, und zwar bis auf Weiteres in 300 Exemplaren, durch den Direktor dez Museums für Völkerkunde besorgt. 3) Die Versendung erfolgt gleich nach vollendeter Drucklegung durch den Direktor des Museums für Völkerkunde portofrei auf dem Postwege an alle wissenschaftlichen Anstalten, welche das Auswärtige Amt oder, soweit es sich dabei um preußische Anstalten handelt, der unterzeichnete Minister bezeichnen wird. 4) Tie Anträge wegen Ueberweisung von Doubletten sind für jede der drei betheiligten Sammlungen (zu 1) an die Adresse des Direk⸗ tors (Museum für Völkerkunde, SW. Königgrätzerstraße 120, Zoolo⸗ gische Sammlung des Museums für Naturkunde, N. Invaliden⸗ straße 43, Botanischer Garten, W. Potsdamerstraße 75) zu richten. 5) In Betreff der Doubletten haben die wissenschaftlichen An⸗ stalten der außerpreußischen Bundesstaaten und Elsaß⸗Lothrin⸗ gens den Vorzug in der Art, daß an preußische Anstalten Doubletten erst dann abgegeben werden dürfen, wenn sich binnen 6 Monaten nach dem Hauptdatum des Verzeichnisses keine außerpreußische Anstalt meldet. 6) Unter mehreren Meldungen inner⸗ halb jeder der beiden Gruppen (zu 5) bestimmt sich der Vorzug nach dem früheren Datum des Einganges. Bei gleichem Datum steht dem ngegangenen Direktor die Entscheidung zu. 7) Die Verpackung und Versendung der Doubletten geschieht für Rechnung und Gefahr der Empfänger.

In einem Beitrage des „Jahrbuchs der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ 11. Band, 3. Heft (G. Grote'sche Verlags⸗ handlung, Berlin SW., Bernburgerstraße 35) schildert Ludwig Kämmerer ein mit einem Monogramm bezeichnetes, bisher wenig beachtetes Altar⸗Werk des berühmten „Meisters vom Tode der Maria“, das sich in der Reinholds⸗Kapelle der Oberpfarrkirche zu Danzig befindet. Es ist neben dem Kölner Hauptbilde das einzige eine Bezeichnung tragende Werk des immer noch nicht ermittelten Künstlers. Die vergleichende Untersuchung, welche der Verf. daran knüpft, bietet viel Interessantes, aber der Wahrheit bringt er uns nur um einen kleinen Schritt näher. Es wird nunmehr wahrscheinlich, daß die Ab⸗ kürzung seines Namens J. van B. zu lesen ist. Aus malerischen Eigenheiten ꝛc. schließt Kämmerer ferner, daß der Künstler dem Kreise des Bernard van Orley werde zugewiesen werden müssen; er hält ihn für einen Vlamländer, der früh schon mit den Kunsteindrücken der benach⸗ barten holländischen Provinzen bekannt wurde. Max Lehrs handelt über den Künstler der „Ars moriendi“ genannten Kupferstich⸗Folge und die wahre erste Ausgabe derselben. In dem letzten Aufsatz endlich stellt Berthold Haendke alles zusammen, was sich über Leben und Wirken des trefflichen altdeutschen Malers Hans Fries ermitteln ließ.

Die Jury für die Errichtung eines Kaiser Wilhelm⸗Denk⸗ mals in Karlsruhe hat den ersten Preis dem dortigen Bildhauer Hermann Volz verliehen, dessen Entwurf auch zur Ausführung

empfohlen wurde

Die Historische Gesellschaft für die Provinz Posen bezeichnet in dem als Beilage zu ihrer Zeitschrift erschie⸗ nenen Geschäftsbericht auf das Jahr vom 1. April 1889 bis dahin 1899 diesen Zeitraum als einen für sie sehr förderlichen. Die Mit⸗ gliederzahl hat sich ganz außerordentlich gehoben, sodaß die Mit⸗ glieder der mit ihr verbundenen „Historischen Gesellschaft für den Netzedistritt zu Bromberg“ hinzugerechnet die Zahl von 1000 Mit⸗ gliedern bereits überschritten ist. Mit, berechtigtem Stolze kann die Gesellschaft somit sagen, daß sie in den 5 Jahren ihres Bestehens zu einer der stärksten Gesellschaften Deutschlands herangewachsen ist. Auch über die Sammlungen der Gesellschaft ist nur Erfreuliches zu berichten. Ueber den gegenwärtigen Bestand der ansehnlichen Bibliothek giebt der an dieser Stelle bereits früher besprochene Katalog Aufschluß. Die Alterthümersammlung hat namentlich durch die Kazmierzer Funde bedeutsame Mehrung erhalten; dieselben hat der Amtsrath Fehlan in longen Jahren zusammengebracht. Seinem Interesse und der Huld Sr. Hobeit des Herzogs von Sachsen⸗Coburg, als Besitzer des Domi⸗ niums Kazmierz, verdankt es die Gesellschaft, daß diese in der Pro⸗ vinz einzig dastehende, besonders an Thongefäßen und Bronzen reiche Sammlung ihr zur Aufbewahrung überwiesen wurde. Von der König⸗ lichen Regierung erhielt das Museum ein bunt bemaltes Sandstein⸗Reljef aus dem Herrenhause der Domäne Großdorf, den Standesherrn Christoph von Unruh darstellend, ferner vom Mazistrat zu Schönlanke die noch vorhandenen Geräthschaften der jetzt aufgelösten dortigen Tuchmacher⸗Innung u. a Angekauft wurde eine große Anzahl von Holzschnitzereien aus Kirchen der Provinz Posen, das in Oel gemalte Mittelstück einer Kirchenfahne (auf der einen Seite die segnende Maria, ihr zu Füßen links geistliche Würden⸗ träger, rechts den Kaiser, König Johann Sobieski und andere Vor⸗ nehme auf der anderen Seite Mariä Himmelfahrt, darunter die emporblickenden Apostel, deren Köpfe theilweise ganz vorzüglich aus⸗ geführt sind) sowie eine ganze Reihe anderer Sachen. Die Samm⸗

lung wächst zusehends und ihre Besichtigung ist den Besuchern Posens (sie befindet sich im dortigen Schlosse) sehr zu empfehlen.

Auch die mit der Posener verbundene Historische Gesell⸗ „schaft für den Netzedistrikt zu Bromberg bekundete auf allen Gebieten ihrer Vereinsthätigkeit eine erfreuliche Regsamkeit und bezeichnet das abgelaufene Jahr als eines der fruchtbarsten und er⸗ tragreichsten. Neben den Sitzungen und Vortragsabenden veranstaltete der Verein u. a. Ausgrabungen bei der Ruine Bydgosé bei Wudzinek (wo Steinkistengräber aufgedeckt wurden) und in der Schwedenschanze bei Fordon. Die letzteren waren zur Schlichtung der alten Streit⸗ frage über die Lage der in den Kriegen zwischen den Polen und dem Deutschen Orden vielgenannten Burg Wpszegrod unternommen und fanden auf Kosten der Königlichen Regierung statt, welche auf Bitten der Gesellschaft die nöthigen Geldmittel dazu ge⸗ währte. Das Ergebniß der Nachgrabungen macht nunmehr allen irrigen Vermuthungen ein Ende. Die sogenannte Schwedenschanze ist offenbar ein vorgeschichtlicher Burgberg aus der heidnischen Slaven⸗ zeit (vor 1000 n. Chr.). Dafür, daß dort die spätere Burg Wpsze⸗ grod gestanden hat, spricht keines der Fundstücke, da diese sämmtlich dem bekannten Burgwalltypus angehören. Ob Wyszegrod in der Nähe von Brahnau zu suchen ist, wo mächtige Steinfundamente aus mittelalterlicher Zeit schon lange zu Tage liegen, muß eine eingehende Untersuchung lehren. Ueber das Ergebniß dieser Forschungen wird ein eingehender Bericht nebst Zeichnung in der Zeitschrift versprochen. Der Regierung verdankt die Gesellschaft auch die Ueberlassung der im Stadtwäldchen bei Czarnikau gefundenen Urnen, Schalen ꝛc. für die Vereinssammlung. Zur geordneten Aufstellung dieser stetig wachsenden Sammlung wurde dem Verein von den städtischen Behörden der Chor der altehrwürdigen Clarissinnen⸗ Nonnenkirche zu Bromberg überlassen und von dem Minister der geistlichen Angelegenbeiten zu den Kosten des Ausbaues die Summe von 2000 in Aussicht gestellt.

Die Zeitschrift, welche den beiden Gesellschaften als Publi⸗ kationsorgan dient und von Dr. Rodgero Prümers herausgegeben wird, bringt im polnische Münzkunde von Max Kirmis, dann einen größeren Beitrag von A. Warschauer über die Ueberschwemmungen der Stadt Posen in den früheren Jahrhunderten; ferner kleinere Mittheilungen und Fund⸗ berichte, wie über den Urnenfriedhof von Kazmierz, die Ringwälle von Wissek und Wolsko im Kreise Wirsitz, den Münzfund von Olobok ꝛc., literarische Besprechungen, Sitzungsberichte, Mitgliederpersonalien und Nekrologe, Verzeichnisse der Tauschschriften, Erwerbungen, Schenkungen ꝛc.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Getreide⸗Ernte auf den im Teltowschen Kreise,

städtischen den Gütern

Die

feldern

Riesel“

ist unter Dach, wenigstens das Wintergetreide, Roggen und Weizen; der Ertrag wird als eine mäßige Mittelernte bezeichnet. Das Sommergetreide ist theilweise bereits gemäht und ver⸗ spricht einen einen recht befriedigenden Ertrag zu geben. Frühe Kar⸗ toffeln werden täglich von den Arbeitshäuslern aus der Erde genommen und sofort den Abnehmern in Körben fuhrenweise zugeführt. Die Liebhaberei der ummwohnenden Landwirthe für Pachtung zur Be⸗ rieselung eingerichteter Ackerflächen ist, einer Mittheilung der „Voss.

tg.“ zufolge, im Zunehmen begriffen, sodaß schon jetzt Aussicht vor⸗

2. Heft 5. Bandes den Schluß der Einführung in die

felder 1 1 he⸗ Osdorf, Friederikenhof, Großbeeren, Kleinbeeren, Neubeeren und Schenkendorf

anden ist, für das nächste Jahr größere Flächen in Pacht geben zu

können. Die Obsternte in den Alleen und Wegen, die ebenfalls gut zu werden versprach, hat vielfach durch heftigen Regen und Sturm in der letzten Zeit gelitten.

Die Nonne hat sich, den „Lüneb. Anz.“ zufolge, in der Umgegend von Lüneburg in besorgnißerregender Weise gezeigt. In Schlesien dringt der Falter immer weiter vor. Wie der „Schles. Ztg.“ unter dem 5. d. M. aus Guhrau geschrieben wird, sind im Domanial⸗ Forst zu Korangelwitz etwa 15 Morgen kiefernes Stangenholz

von der plötzlich aufgetretenen Raupe der Nonne kahl gefressen worden.

Auch Nonnenschmetterlinge sind in ungemein großer Zahl auf

g. d n getreten. In den benachbarten Forsten sind binnen 3 Tagen 20 692 Nonnen⸗ falter und 4497 Forstschädlinge abgelesen worden. Das Ablesen der

Falter wird dort und in den benachbarten Forsten von Rützen⸗Osten

und Klein⸗Lauersitz fortgesetzt. Auch n Nieder⸗Oesterreich ist die Nonne in den Bezirken Waidhofen an der Thava und Zwettl aufgetreten. Seitens des sofort die nöthigen Maßnahmen zur Verhinderung des Vorschreitens des Schmetterlings getroffen worden.

Getreide⸗ und Weinernte⸗Aussichten in Baden. Die „Karlsr. Ztg.“ berichtet: Aus verschiedenen Landestheilen laufen sehr günstige Nachrichten über Ernte⸗Erträgnisse und Ernte⸗ Aussichten ein, welche um so erfreulicher sind, als die Hoffnungen durch die wechselvolle und zum Theil naßkalte Witterung nicht unwesentlich herabgestimmt waren. Dem „Mannb. Generalanz.“ wird „vom Gebirge“ geschrieben: „Unsere Weinberge stehen in seltener Ueyppigkeit und Pracht da, die wenigen heißen Tage haben bereits wahre Wunder bewirkt. Die Trauben, deren Entwickelung die feuchte Witterung der vorletzten Woche durchaus nicht schädlich war, ver⸗ sprechen sehr vielen und, wenn wir günstige Witterung in den beiden nächsten Monaten haben, auch guten Wein. Was Schädlinge und Krankheiten der Reben betrifft, so ist stellenweise nicht die geringste Spur davon zu bemerken, 1 befürchten zu müssen glaubte, diese Befürchtungen sich als übertrieben herausstellen. Mit einem Wort, wir können bis jetzt mit dem Stand der Weinberge vollständig zufrieden sein, weil er zu den besten Hoff⸗ nungen berechtigt“. 1 8 8 Submissionen im Auslande. Rumänien. September. Bukarest. Kultus⸗Ministerium: Um⸗ und Zubau an dem vom Fürsten Demeter Sturza ge⸗ kauften Hause für das Seminar in Jassy: 1 Kostenvoranschlag: 280 000 Lei. 2) 17. August. Präfektur zu Jassy. 8 Bauunternehmung einer Anatomie⸗ und Operationsabtheilung für die Universität zu Jassy. Kostenvoranschlag: 160 372 Lei. 3) Brkarest. Ministerium für öffentliche Arbeiten. Rumänische Eisenbahnen: Unternehmung der Bedachung mit galvanisirtem Blech der Babnaufseherwohnungen auf der Strecke Pascani Jassy. Provisorische Kaution: 350 Lei. Auskunft in der 53. Abtheilung der Eisenbahn⸗Generaldirektion zu Bukarest. Bb 8 8

Handel und Gewerbe.

Danzig, 7. August. (W. T. B.) Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Monat Juli 1890 nach provisorischer Feststellung 137 100 gegen 140 000 nach provisorischer Feststellung im Juli 1889, mithin weniger 2900 Die definitive Einnahme im Juli 1889 betrug 153 941

Leipzig, 6. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr August 4,82 ½¼ ℳ, pr. September 4,82 ½ ℳ, pr. Oktober 4,82 ½ ℳ, pr. November 4,75 ℳ, pr. Dezember 4,72 ½ ℳ, pr. Januar 4,62 ½ ℳ, pr. Februar 4,60 ℳ, pr. März 4,60 ℳ, pr. April 4,60 ℳ, pr. Mai 4,55 ℳ, pr. Juni Umsatz 105 000 kg. Fest.

London, 6. August. (W. T. B.) An der Küste 9 Weizen⸗ ladungen angeboten.

Paris, 6. Angust. (W. T. B.) Der Staatsrath hat das Gesetz, betreffend die Termingeschäfte, abgeändert, soweit das⸗

8

Statthalters Grafen Kielmannsegg sind

während dort, wo man größeren Schaden

selbe die Thätigkeit der Gesells Unter Anderem wird der Syn

übergebene Werthpapiere zu eines Maklers kann dessen 2 wenden, welche solidarisch die Inter

„Normannia“ der

„Scandia“ der

Der Union⸗Dampfer reise von den Canarischen Inseln abgegangen.

[26901]

im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtgebäudes

erner sind die Wechselmakler verpflichtet, verabfolgen. Im

Wie der „Temps“ bemerkt,

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 7. August. (W. T. B.) Der Schnelldampfer Hamburg⸗Amerikanischen fahrt⸗Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute 6 Uhr Morgens Lizard passirt.

Hamburg, 7. August. (W. T. B.)

ist heute auf der Ausreise

chaft der Börsenmakler betrifft. dikatskammer das Recht zuerkannt, en die Mitglieder der Gesellschaft disziplinarisch zu verfahren. Empfangsscheine über

Fall der Insolvenz Auftraggeber sich an die Gesellschaft essen des Auftraggebers wahren muß. bestreben diese Abänderungen des Gesetzes, die Interessen des Publikums zu schützen und den Börsen⸗ transaktionen möglichste Regularität zu verleihen.

Der Post dampfer Hamburg⸗Amerikanischen Packetfadrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute Morgen auf der Elbe eingetroffen.

London, 6. August. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Durobian Castle“* gegangen.

London, 7. August. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Moor' ist gestern von Capetown auf der Heimreise abgegangen. f „Pretoria“ ist gestern auf der Aus⸗

Bei der gestern 182. Königlich preußischer der Nachmittagsziehung:

72 493.

129 902. 164 870. 188 718.

69 432. 99 471. 160 179. 180 475.

1 138 205. 6Pn; 170 067. acket⸗

3238. 4438. 16 011.

63 149. 63 594. 103 352. 104 272. 135 818. 147 700.

110 272. 151 061. von hier ab- 26 084. 26 529. 83 892. 88 150. 105 592. 110 820. 148 327. 153 850.

88 695. 111 256. 157 104. 171 042.

ische Klassenlotterie. Ae. Gewähr.)

ortgesetzten Ziehung der 4. Klasse . n fnengeses d.eelneri. fielen im 1 Gewinn von 15 000 auf Nr. 73 691.

2 Gewinne von 10 000 auf Nr. 28 881. 4 Gewinne von 5000 auf 184 604. 8 23 8— von 3000 auf Nr. 334. 14 052. 17 846. 21 745. 74 563. 83 209. 121 844.

1 Gewinn von 40 000 auf Nr. 123 219. 1 Gewinn von 30 000 auf Nr. 104 954. 1 Gewinn von 10 000 auf Nr. 153 702.. 30 Gewinne von 3000 auf 8482. 23 728. 32 848. 34 969. 39 068. 77 095. 77 7 146 302. 170 783.

35 Gewinne von ger- * auf Nr. 1153. 1215.

134. 29 468. 30 064. 33 930. 35 700. 37 449. 44 303. 74 809. 83 787.

176 879. 35 Gewinne von 500 auf Nr. 6566. 16 059. 19 791. 34 208. 37 154. 95 708.

mittagsziehung: K

1735. 4124. 18 489. 59 625. 93 247. 121 019.

151 649. 180 885.

179 588. 27

2752. 27 478. 59 644. 99 988. 123 233.

Nr. 39 477. .80 256. 90 077.

151 435. 178 191. 85 218.

120 108. 153 903.

25 526. 26 291. 96 355. 99 895. 122 713.

178 485.

110 387. 5129. 9954.

103 471. 128 102. 160 646. 182 265.

57 795. 63 010. 65 338. 96 175. 96 184. 98 951. 124 858. 147 723. 163 421. 165 082. 179 410. 180 013.

120 072. 158 720. 173 473.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Kl. 182. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vor⸗

Gewinne von 1500 auf 22 270. 34 397.

123 662. 154 597. 48 Gewinne von 500 auf Nr. 90. 1894. 2735. 3397.

31 040. 32 450. 36 292. 52 981. 53 787. 108 150. 131 379. 166 142. 183 786.

82

Klasse

32 431.

Nr. 30 264. 54 603.

55 884. 120 154. 173 369.

16 989. 80 680. 115 108. 152 868. 183 908.

45 567. 53 585. 112 726. 172 356.

Nr. 3619. 51 126. 53 854. 57 975. 114 147. 115 069. 139 103. 141 642. 164 715. 181 327.

43 439. 102 948. 162 919.

39 157. 97 092. 142 461.

37 707. 102 715. 134 738. 157 726.

13 312. 28 061. 28 667. 40 917. 43 060. 47 234. 49 339. 68 242. 72 580. 78 317. 84 146. 102 815. 111 040. 111 430. 115 058. 123 341. 132 588. 134 775. 135 293. 157 341. 167 917. 172 251. 172 904. 181 832. 184 497. 185 229. 189 830.

11 099. 12 635.

1. Steckrriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

2. Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

00 20

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften. 8 „Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

9. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe 1 und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗Erneuerung. 8 Der gegen die verehelichte Restaurateur Görmer, Auguste, geb. Hartung, von Nordhausen unterm 8. Oktober 1887 in Nr. 240 erlassene Steck⸗ brief wird hiermit ernenert. Nordhausen, den 2. August 1890. Der Erste Staatsanwal

[26902] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gezen den Mützenschirm⸗Fabrikanten Otto Bernhard Louis Haucke, geboren am 6. RNovember 1844 zu Berlin, wegen betrüglichen Bankerutts und wiederholter Urkundenfälschung in den Akten H. 468 74 Komm. II. vom früheren Königlichen Stadt⸗ gericht Berlin unterm 26. August 1874 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.

Berlin, den 29. Juli 1890.

Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

[26511] 18 V Der unterm 2. Juni 1890 von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Altona gegen den Schlachter Paul Fleischer erlassene Steckbrief ist erledigt. Magdeburg, den 28. Juli 1890. Der Erste Staatsanwalt.

’———————

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[26955] 1

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proklam finden zum öffentlich meistbietenden Verkauf, des zur Konkursmasse des Müllers und Erbpächters Carl Melchert zu Schwanheide gehörigen Erbpachtgehöfts Nr. 6 daselbst mit Zubehör Termine G 1

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulirung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 18. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr,

) zum Ueberbot am Sonnabend, den 15. No⸗ vember 1890, Vormittags 10 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliar⸗ masse desselben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 18. Oktober 1890, Vormittags 16 Uhr.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 3. Oktober 1890 an auf der Gerichtsschreiberei. Der Konkurs⸗ verwalter, Rechtsanwalt Steinmann zu Hagenow wird Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗ statten. 8

Boizenburg a./E., den 3. August 1890.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches

Amtsgericht.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Kaufmanns Emil Lundwall hie⸗ selbst gehörigen, auf dem Spiegelberg an der Nord⸗ seite unter Nr. 1519 belegenen Hausgrundstücks und des damit vereinigten, Wasserstraße Südseite unter Nr. 1885 belegenen Garten mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher

Regulirung der Verkaufsbedingungen, sowie

zur Anmeldung dinglicher Rechte an das

Grundstück und an die zur Immobiliar⸗

masse desselben gehörenden Gegenstände am

Donnerstag, den 23. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am

Donnerstag, den 13. November 1890,

Vormittags 11 Uhr,

statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 8. Okto⸗ ber 1890 an auf der Gerichtsschreiberei. Kauflieb⸗ habern ist nach vorgängiger Anmeldung bei dem Konkursverwalter, Rechtsanwalt Dr. Stichert zu Wismar, die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestattet. Wismar, den 2. August 1890. Großherzogliches Amtsgericht.

[26915] In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Büdnerei Nr. 20 zu Wustrow, wird Termin zur Erklärung über den Vertheilungsplan und zur Vor⸗ nahme der Vertheilung angesetzt auf Freitag, den 15. Angust 1890, Mittags 12 Uhr. Die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten werden dazu hiemittelst geladen. Der Theilungsplan liegt vom 7. d. M. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei aus. Ribnitz, den 4. Auagust 1890. Großherzogl. Mecklenb. Amtsgericht.

[26404] Kgl. Amtsgericht Cannstatt. Christian Friedrich Fuchs, Werkzeugfabrikant bier, hat das Aufgebot der von der Unterpfandsbehörde hier am 10. Februar 1866 und am 16. Juli 1867 für die Jakob Traub, Glasers⸗Eheleute hier, gegen den Stadtschultheißen Lemppenau hier wegen zu 5 % verzinslicher Darlehen von 6500 Fl. und 1000 Fl. ausgestellten Pfandscheine, eingetragen im Unter⸗ pfandsbuch von Cannstatt Th. 41 Bl. 159/160, welche angeblich verloren gegangen sind, beantragt und ist mit diesem Antrag zugelassen. Der un⸗ bekannte Inhaber dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 19. März 1891, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen würde. Den 14. Juli 1890.

Gerichtsschreiber Neff.

[ł15031] Aufgebot.

widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Lötzen, den 28. Mai 1890. 8 Königliches Amtsgericht.

[15006] Aufgebot.

Ein angeblich von dem Direktor Otto Emans zu Haspe auf Fritz Wilmsmann zu Berghofen über 4500 unter dem 15. Februar 1890 gezogener, nach Sicht falliger, von dem Bezogenen angenommener Wechsel soll verloren gegangen sein.

Auf Antrag des Ausstellers wird der unbekannte Inhaber des Wechsels aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht in dem hiermit auf den 19. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 17, anberaumten Ter⸗ mine anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung des letztern erfolgen wird.

Hörde, den 29. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht

Beschluß.

s Rechtsanwalts

[26957]

findungen

Morgens 10 Uhr, vor

Auf Gesuch de van Werden zu Elberfeld vom 10. pr. 13. Juli ds. Js. und in der Erwägung:

daß die Firma „Gebhard u. Comp.“ zu Vohwinkel, in deren Namen und Auftrag das obenbezeichnete Gesuch gestellt wurde, durch ie vorgelegten Briefe der Firma Max Cohn, Trauer⸗ und Pbantasiehut⸗Fabrik in Berlin vom 20. Juni, 23. Juni und 2. Juli 1890 glaubhalt gemacht hat, daß sie die letzte Inhaberin des von S. Bachmann auf S. Rosenbusch in Augsburg gezogenen, an

Der Oekonom Karl Christian Kellner in Stabel bei Melbourne in Australien und die Ehefrau des Oberlehrers Dr. Mösta, Sophie, geb. Kellner, in Eschwege haben beantragt, folgende zwei Urkunden:

a. Lebensversicherungs⸗Police Nr. 12 020 der Allge⸗

meinen Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft Victoria zu Berlin (früher Allgemeine Eisenbahn⸗Ver⸗ sicherungsgesellschaft) über 3000 Tblr., auf den Namen des Kaufmanns Karl Wilhelm Otto Paulisch in Reichenbach lautend, ausgestellt 24. Oktober 1871,

Depositenschein derselben Gesellschaft vom 15. September 1881 über Verpfändung der zur Police Nr. 12 020 gehörigen Prämien⸗Rück⸗ gewährscheine Nr. 23 423, 26 715, 30 235, 34 054, 38 661, 44 407, 51 699

gerichtlich aufzubieten.

Die Inhaber der vorbezeichneten beiden Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 18. Dezember 1890, Vor⸗ mitrags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B, part, Saal 32, an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.

Berlin, 21. Mai 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

58 1 8 Aufgebot. Es haben beantragt: 1) Emma Elisabeth Fegter aus Jever das Auf⸗ gebot des auf ihren Namen ausgestellten Sparbuchs der Ostfriesischen Sparkasse, Receptur Wittmund Litt. A. Nr. 7787 über 442,60 ℳ,

2) der Landwirth H. E. Kunstreich aus Nöttens das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Sparbuchs der Ostfriesischen Sparkasse, Receptur Wittmund Litt. B. Nr. 654 über 5400 ℳ,

welche Sparbücher angeblich verloren gegangen sind. Die Inhaber der Sparbücher werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 16. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, ihre Rechte anzumelden und die Sparbücher vorzu⸗ legen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Wittmund, den 20. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. I.

[15030] Aufgebot. 2

Auf den Antrag des Wirthssohnes Adam Kallinowski in Spiergsten wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, ausgestellt zu Spiergsten an nicht bekanntem Tage des Jahres 1883 über 100 ℳ, zahlbar an nicht bekanntem Tage des Monats Dezember 1883, ohne Namen des Aus⸗ stellers, acceptirt von dem Eigenkäthner Theodor Zacharias in Spiergsten, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebots⸗ termine den 17. Dezember 1890, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer

Nr. 2 anzumelden und den Wechsel vorzulegen,

die Ordre des Maxr Cohn am 1 August 1890 zahlbaren, mit einem Blanco⸗Indofsa⸗ mente des Letzteren versehenen Prima⸗Wechsels vom 1 Mai 1890 über 564 gewesen ist,

dieser Wechsel zu Verlust ge⸗

unterfertigte Gericht mit Rücksicht daß „Augsburg“ im Wechsel als

Wobhnort des Bezogenen bezeichnet und dem⸗

gemäß als Erfüllungsort zu betrachten ist,

zur Einleitung des Amortisationsverfahrens zuständig erscheint,

daß die Firma Gebhard u. Comp. si

eidlichen Versicherung der Wahrheit

Gesuche enthaltenen Angaben erboten d gemäß §. 23 des G. V. Ges. Art. 69 des Ausf. s zur R. C. Pr. O. und K O. u. §§. 827 u. ff. er R. C. P. O. die Erlassung folgenden Aufgebots eschlossen:

„An den Inhaber des zu Verlust gegangenen, von S. Bachmann auf S. Rosenbusch in Augs⸗ burg gezogenen, an die Ordre des Max Cohn am 1. August 1890 zahlbaren, einem Blanco⸗ Indossamente des Letzteren rsehenen Prima⸗ Wechsels, d. d. München, den 1. Mai 1890, über 564 ergeht auf Antrag des Rechtsanwalts van Werden in Elberfeld, bevollmächtigten Vertreters der Firma Gebhard u. Comp. in Vohwinkel, als letzte Inhaberin des Wechsels, die Aufforderung:

Seine Ansprüche f

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und Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine vom Freitag, den 16. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale II. links des unterfertigten Gerichts anzumelden und den obenbezeichneten Wechsel vor⸗

teren erfolgen würde.“ Angsburg, den 26. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. Haider, K. O.⸗A.⸗R.

In dem in Nr. 181 des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ bekannt ge⸗ machten Aufgebotsverfahren muß es unter:

Ic. heißen: dem verstorbenen Gerichts⸗Assessor Ludwig Behmer von Raumer aus Dessau, zuletzt in Berlin ꝛc und unter 3

II. anstatt: „Ehefrau Louise Charlotte, geb. Stubenrauch: „Ehefran Johanne geb. de Marrées“.

Dessan, den 4. August 1890. ü8 Dey Gerichtsschreiber des Herzoglich Anbaltischen Amtsgerichts. Schumann, Sekretär.

[26952]

Auf dem Anbauerwesen No. ass. 85 zu Greene finden sich im Grundbuche der gedachten Ortschaft ver⸗ schiedene Abfindungen für die Geschwister des ver⸗ storbenen Anbauers Johann Cbristian Langheim zum

Gesammtwerthbetrage von 180 eingetragen,

welche wahrscheinlicher Weise längst abbezahlt, bei nicht zu beschaffender löschungsfähiger Quittung aber bislang noch nicht haben gelöscht werden können. Auf den Antrag des bisberigen Eigenthümers, Maurers Ernst Langheim hierselbst, wird zur An⸗ meldung etwaiger Ansprüche an die vorgedachten Ab⸗ Termin auf den 2. Oktober d. J., hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angesetzt, in welchem Alle, die dieselben in Anspruch nehmen, damit ediktaliter und unter dem Rechtsnachtbeile, daß im Nichterscheinungsfalle die fraglichen Hypotheken werden gelöscht werden, zu erscheinen vorgeladen werden. Greene, den 31. Juli 1890. Herzogliches Amtsgericht. gez. Müller. Veröffentlicht: 8 Bauer, Sekretär, als Gerichtsschreibe

88.

127022] Ladungs⸗Auszug.

Auf Antrag des Bürgermeisteramts Ludwigshafen a. Rh. soll die Heimath des ohne bekannten Auf⸗ enthaltsort abwesenden Cigarrenarbeiters Joseph Dietz von Deidesbeim, zuletzt in Ludwigshafen a. Rh. in Aufenthalt, festgestellt werden.

Zu diesem Behufe wird der vorgenannte Joseph Dietz hiermit aufgefordert,

binnen vier Wochen gerechnet von demjenigen Tage an, an welchem seit der letzten Einrückung dieses Auszuges in die öffentlichen Blätter ein Monat verstrichen ist hieramts zu erscheinen, um darüber vernommen zu werden, welche Gemeinde er als Heimathgemeinde für sich in Anspruch nimmt.

Die betheiligten Gemeinden sind die Gemeinden Ludwigshafen a. Rh., Oggersheim und Deidesheim. deren Antrag dahin geht, diese Gemeinden nicht als Heimath des Joseph Dietz anzuerkennen.

Labeinshofen 3 8* 5 2. August 1890.

8 8 Kgl. Bezirksamt. 8 Conrad. [26956] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗ buches für die Gemeindebezirke Griethausen und Frasselt, werden die nachstehenden, im Flurbuche der genannten Gemeinden verzeichneten, dem Wohnorte und Aufenthaltsorte nach aber unbekannten Eigen⸗ thümer, beziehungsweise die dem Namen und Auf⸗ enthalte nach aber unbekannten Erben derselben, nämlich:

1) Vreden, Johann, Schenkwirth zu Griethausen,

2) Ehefrau des Tagelöhners Johann Ebben,

Hendrina, geb. Ebben, zu Schottheide,

3) Klaessen, Johann, zu Frasselt,

4) Geschwister Diedrich, Elisabeth und Maria

Jacobs zu Schottheide, 5) Wittwe des Tagelöhners Peter Gerritzen, Elisabeth, geb. Lormanns, zu Schottbeide,

auf Anordnung des hiesigen Königlichen Amtsgerichts zu dem im hiesigen Gerichtsgebäude, Kapitel⸗ straße Nr. 10 auf Sonnabend, den 4. Oktober 1890, Morgens 10 Uhr, bestimmten Termine

zur Wahrung ihrer Rechte damit geladen, widrigen⸗

zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letz.

falls die Eintragung derjenigen Personen im Grund⸗ buche als Eigenthümer erfolgen wird, welche sich zu den resp. Grundsteuermutterrollen⸗Artikeln in Ge⸗ mäßheit der §§ 57 und 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 als Eigenthumsbesitzer ausgewiesen haben. Kleve, den 2. August 1890. v. Seelen, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

[26914] Aufgebot.

Auf Antrag des Abnahmemanns Frenz Peters aus Hummelfeld wird der von demselben bevor⸗ mundete, mit unbekanntem Aufenthalt abwesende renz Peters, geboren am 6. März 1820 in Hummel⸗ feld, zuletzt wohnhaft ebendaselbst, hierdurch auf⸗ gefordert, sich binnen einer vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots ab laufenden Frist von zwölf Wochen, spätestens aber in dem auf Freitag, den 28. November 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst anberaumten Aufgebotstermine schriftlich oder per⸗ sönlich bezw. durch einen Bevollmächtigten zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Ver⸗

seinen Erben ausgeantwortet werden wird.

ugleich werden die Erben desselben aufgefordert, bei Vermeidung des Ausschlusses ihre Erbansprüche binnen der obengenannten Frist bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte anzumelden. Eckernförde, den 29. Juli 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.