zählung innerhalb der einzelnen und sind dieselben etwa entstehenden Zähler, welche zur un⸗ eit sind, können asse beansprucht
d e in Zählbezirke und die An⸗ is spätestens zum 19. November d. J. zu
x2) Die Ausführung der Volks Gemeinden und Gutsbezirke ist Sa verpflichtet, die Kosten zu überne
r che der letzteren, durch die Annahme von Zählern Remunerationen an entgeltlichen Uebernahme dieses Ehrenamts weder aus der Reichskasse,
3) Die Eintheilung der Gemeinden nahme der Zähler ist b
4) Die Zählkommission Zähler sich mit ihren Oblige vertraut machen. Sie h 2 Zähler⸗Kontrollisten F und eine Bezirk erforderlichen Vorrath haltungsverzeichnissen B und Anl
verbraucht sind, so können solche Frage 9 abzuschneiden sind, her Karten ist sinngemäß und das W ist in „Aufenthaltsort“ mular der Kontrolliste hat der Zähler zu verwenden.
5) Die für die militäri sind an die Kommandantur Militärbehörde des Oxtes zu übe nungen wegen der Ausfüllung der
6) Die Zähler sind namentli des für die Ermittelung der Zahl häuser und anderen bewohn stimmten Theiles der Zählerkon hierüber wie über den U die (anliegende) Zähleran
d. Schlußarbeiten der Zählkommission.
sion hat das von dem Zähler zurückgelieferte genauen Prüfung zu unterziehen, und Grund unmittelbarer, in den nzuziehender Erkundigungen zu och Häuser und Haushaltungen len, so sind die entsprechenden unter Beifügung des Datums der Dabei ist daran festzuhalten, daß vom 1. Dezember d. J. beziehen
noch aus der Landesk⸗
hat demnächst dafür zu sorgen, daß die en nach der Anweisung E vollständig sem Zweck jedem Zaͤhler rechtzeitig Anweisung E, sowie den für seinen von Zählkarten A bezw. a H eitungen C nebst Zählbriefen D zu⸗ Nachforderungen die Zählkarten a aus Zählkarten A, welche über der Der Kopf dieser Geburtsgemeinde“ im Vordruck Das eine For⸗ zur Anfertigung der Reinschrift
schen Anstalten erforderlichen Zählpapiere wo eine solche fehlt, an die oberste rgeben, welche die nöthigen Anord⸗ Zählpapiere treffen wird.
ch auch auf die richtige Ausfüllung „Art und Beschaffenheit der Wohn⸗ eiten ihres Zählbezirkes be⸗ trolliste F hinzuweisen. mfang der Obliegenheiten der Zähler enthält
gestellt werden.
der Frage 7 umzuändern.
ten Baulichk
1) Die Zählkommis Zählmaterial alsbald ei etwaige Mängel, soweit nöt einzelnen Haushaltungen mündlich ei Finden sich nachträglich n vor, welche in den Kontrollisten F feh Nachzählungen zu veranlassen, nachträglich erfolgten Aufnahme. die Angaben sich auf den Stand
2) Die zur Prüfung auf der Zählbriefe genommenen au Haushaltungs⸗Verzeichnisse B Richtigstellung wieder in den
3) Nachdem die aus bezirke geprüft, beziehungs beiden Kontrollisten F je Namensunterschrift als liste F ist an das Kö Kontrolliste verbleibt der Ortsb Nachdem die
durch Unterschrift hierzu erforderlichen Angaben finden si am Schlusse der einzelnen Kontrollisten gehörigen Zählbezirke sind in der Sp sammenzufassen und für jeden Wohnp Bei der großen Verschie thunlich, eine allgemeine gültige Richts aufzunehmenden Wohnplätz bezüglichen örtlichen Verhältnissen ri⸗
Zwecke entsprechen: ein genaues Verz ern, welche durch Namen,
ausgezeichnet
ihre Richtigkeit aus den Umschlägen sgefüllten Zählkarten A bezw. a und sind nach beendigter Prüfung und wzugehörigen Umschlägen zu verwahren.
gefüllten Zählpapiere der einzelnen Zähl⸗ weise ergänzt und berichtigt sind, werden die des Bezirks von der Zählkommission mittels richtig beglaubigt. Die Reinschrift der Kontrol⸗ Landrathsamt zu senden. Die zweite Kontrollisten F abgeschlossen der Zählkommission beglaubigen. ch in der Zusammenstellung F. Die zu einem Wohnplatze alte 1 durch eine Klammer zu⸗ latz die Spalten 2 bis 12 auf⸗ denheit des Anbaues ist es un⸗ chnur für das Maß der einzelnen sich dies vielmehr aber in allen eichniß aller Wohn⸗ Lage oder sonstige be⸗ Das Ortschafts⸗ dasselbe erfüllen, für die Orientirung
aufzustellen
e zu geben.
Fällen dem plätze zu lief 1 Bedeutung
verzeichniß soll in Bezug auf die Ortschaften G topographische Spezialkarte
rtlichkeiten leistet. ss und Bahnwärterhäuser ren, nicht aufzunehmen. Brennereien und andere Industrie⸗ eren Namen führen, sind nur dann unehmen, wenn sie sich in erheb⸗ g vom Hauptorte befinden oder sich durch ihre ndere Eigenschaften auszeichnen. wie bereits vorher bemerkt daß bei der Ausfüllung der übrigen olche Scheidung des Hauptortes eines norten weder Wiederholungen noch
durch Benennung Namen oder Eigenschaften bekannten Oe Einzeln belegene
Mühlen, Chaussee⸗ sind, wenn sie keinen besonderen Namen füh
Einzeln belegene Forsthäuser, stätten, welche keinen besond unter besonderer Nummer aufz licher Entfernun Lage oder durch beso Die verzeichnende Behörde worden, streng darauf zu achte Spoalten der Ortsliste G durch Gemeidebezirkes von dessen Nebe
Auslassungen bewirkt werden.
1 Näheres über die gefügten Muster 5) Von den nun do glaubigten Zähler⸗Kontroll Gutsbezirke, welche die empfangen haben, Ortsliste G sofort, späte das Königliche Landraths Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. s . papiere unmittelbar vom Königlichen statistis chen haben jene Ortsliste G, sowie die Reinschrif direkt an dasselbe bis spätestens den 12. J Hand⸗Exemplare der Kontrolli ehörde zu belassen und daselbst aufzube 6) Rachdem die Kontrollisten F ab erden die Zählbriefe jedes Zählbezi Packete vereinigt, wobei Sorge zu t beim Schnüren nicht verbogen
Aufstellung der Ortsliste G zu entnehmen.
pppelt vorhandenen abgeschlossenen und be⸗ isten F sind Seitens der Gemeinden und Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt schriften sämmtlicher Zaͤhlbezirke nebst der stens aber bis zum 22. Dezember 1890 an amt zu senden.
ist dem hier bei⸗
.w., welche die Bureau empfingen, ten der Kontrollisten F anuar 1891 zurückzusenden. sten F sind bei der Orts⸗
geschlossen und beglaubigt sind, ummern geordnet ragen ist, daß die oder eingeschnitten
rkes nach N und zu einem Zählkarten ꝛc.
Auf jedes Packet ist der Name der des betreffenden Zählbezirkes zu schrei iche Zählbezirks⸗Packete — das obenauf — für die ganze Gemeind
en unbenutzt gebliebenen Formular zum 31. Dezember d. J.,
ählgemeinde und die Nummer Alsdann werden sämmt⸗ Packet aus dem ersten Zählbezirke sorgfältig zusammengepackt und nebst en so bald als thunlich, spätestens bis der Kreisbehörde übersandt. welche die Zählpapiere unmittelbar vom haben dieselben wohlgeordnet und ver⸗ ur Absendung an das genannte Bureau Zeitpunkt der Absendung wird Seitens des König⸗ ureaus bestimmt werden.
packet ist mit einer Aufschrift nach folgendem
ählung vom 1. Dezember 1890. 5 Stadt Otterndorf.
Gemeinden, statistischen Bureau empfingen, packt vom 1. Februar 1891 an z bereitzuhalten. lichen statistischen B
Das Gesammt Muster zu versehe
C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. s. w.
9. Den Kreisbehörden (Landräthen, Ober⸗Amtmännern) und den
Vorständen derjenigen Städte, welche die Zählung selbständing aus⸗ führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweisung der Ortsbehörden bezw. Zählkommissionen und Zähler, für die Ver⸗ beilang. der Zäblpapiere und für die vorschriftsmäßige Durchführung er Zählung ob.
2) Die erforderlichen Drucksachen erhalten die Kreisbehörden, die Behörden der oben bezeichneten Städte und die Be⸗ hörden der übrigen über 4000 Bewohnerr zählenden Städte sowie der hannoverschen Städte Bremervörde und Buxtehude bis Ende Oktober d. J. durch Vermittelung des Königlichen statisti⸗ schen Büreaus in Berlin, an welches auch etwaige, eventuell näher zu begründende Nachforderungen zu richten sind.
„,3) Die Kreisbehörden u. s. w. haben für die rechtzeitige Ver⸗ theilung der gedachten Drucksachen an die Städte mit weniger als 4000 Bewohnern (mit Ausschluß von Bremervörde und Buxtehude) sowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke zu sorgen, so⸗ daß sich dieselben ohne Ausnahme spätestens am 10. November d. . im Besitze aller erforderlichen Zählpapiere besinden. Die vom König⸗ lichen statistischen Bureau übersandten Zählpapiere sind im Allgemeinen nach dem Bedarfe von 1885 mit einem Zuschlage von 15 %, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme jedoch mit einem höheren Zuschlage bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist so⸗ fort bei dem genannten Bureau anzumelden.
4) Den Kreisbehörden gehen bis spätestens zum 22. Dezember d. J. die Ortslisten G und die Reinschriften der Zähler⸗Kontrol⸗ listen Fvon denjenigen Gemeinden zu, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen. Diese Listen sind schleunigst auf ihre Vollständig⸗ keit zu prüfen, und, nachdem dies geschehen, bis längstens den 9. Ja⸗ nuar 1891 an das Königliche statistische Bureau einzusenden.
Dieser Sendung ist Seitens der Kreisbehörden ein alphabetisch geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig geprüftes Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise (Oberamte) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke seinschließlich der unbewohnten) bei⸗ zufügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeinde⸗ Einheiten zu enthalten hat. Abweichungen in der Rechtschreibung gegen das auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. De⸗ zember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeiteke „Gemeinde⸗ Lexikon“ sind hierbei hervorzuheben und zu begründen.
5) Bis spätestens den 31. Dezember d. J. gehen der Kreis⸗ behörde von den nämlichen Ortsbehörden sämmtliche übrige Zähl⸗ papiere zu. Dieselben sind gleichfalls auf Vollständigkeit und Richtig⸗ keit zu prüfen, wobei nöthigenfalls die im Verwahrsam der Orts⸗ behörden belassenen Hand⸗Exemplare der Zähler⸗Kontrollisten F verwerthet werden können. twaige Unvollständigkeiten und Mängel sind, soweit erforderlich, durch örtliche Revisionen und bezw. Nach⸗ zählungen zu beseitigen.
Volkszählung am 1. Dezember 1890. Regierungsbezirk
6) Sobald die Prüfung beendigt ist, sind sämmtliche Zählpapiere sorgfältig nach Nummern, “ und Gemeinden geordnet, nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen, vom 1. Februar 1891 an zur Absendung an das Königliche statistische Bureau ereitzuhalten. Den der Absendung wird das Königliche statistische Bureau be⸗ limmen. Die Kisten, in welchen die Uebersendung der Zählpapiere erfolgte, sind zur Rücksendung derselben wieder zu benutzen und des⸗ halb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin fältig aufzubewahren. v11““
D. Obliegenhei en der glichen Regierungs⸗ Präsidenten und Regierungen.
1) Die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen haben die vorschriftsmäßige Ausführung der Zählung in ihrem Bezirke zu überwachen. „Sie werden zu diesem Behufe sowohl für die An⸗ weisung der mit der Leitung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in geeigneter Weise Sorge tragen, wie auch die vorbereitenden Arbeiten der Kreis⸗ und Ortsbehörden, beziehungs⸗ weife der Zählkommissionen, und die Besorgung des Zählgeschäftes selbst, soweit thunlich, an Ort und Stelle überwachen.
2) Die Vornahme der Zählung ist mittels öffentlicher Bekannt⸗ machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In dieser Bekanntmachung ist sowohl auf die in Aussicht genommene Mit⸗ wirkung der selbständigen Ortseinwohner bei der Austheilung, Aus⸗ füllung und Wiedereinsammlung der Zählpapiere, wie auch auf die Wichtigkeit der Zählung für die Staats⸗ und Gemeinde⸗Verwaltung, sowie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke hinzuweisen. Eine an die Bevölkerung zu richtende Ansprache wird den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen Seitens des Königlichen statistischen Bureaus rechtzeitig zugehen.
3) Die Königlichen Regierungs⸗Praͤsidenten und Regierungen werden thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich verändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahr⸗ märkte, Truppenmärsche, Gerichtssitzungen u. f. w., zur Zeit der Zäh⸗ lung nicht stattfinden.
E. Das Königliche statistische Bureau in Berlin.
Das Königlich statistische Bureau hat die an dasselbe gesendeten Zählpapiere einer Prüfung zu unterwerfen und die etwa erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Die Kreis⸗ und
Ortsbehörden sind verpflichtet, die bezüglichen Requisitionen mit
Pünktlichkeit und thunlichster Beschleunigung zu erledigen. Berlin, im Juli 1890.
Der Minister des Innern. Herrfurth.
Be⸗
Andere be⸗ wohnte Baulich⸗ keiten⸗
ütten, Zelte, Schiffe u. dergl.
Laufende Nummer.
Anstalten.
Aus der Haushaltung
esenden ch aktive onen.
wohnhaft
und vorübergehend vo rübergehend
g befinden
abwesend
anwesend anwesend
Unter der ortsanw
völkerun
männl. weibl. männl. weibl.
do bewohnte. 9* V unbewohnte.
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Endgültiges Hauptergebniß für die
Gemeinde
—O—L—L—ꝭꝭʒʒ·gzg
I. Abschnitt. Wohnplätze und Haushaltungen, Wohnbevölkerung.
a. Wohnplätze. Wohnplätze “
Bewohnte Wohnhäuser.. 82
Unbewohnte Wohnhäuser.....
Bewohnte, aber hauptsächlich nicht zu Wohnzwecken
dienende Gebäude ... .“
Hütten, Bretterbuden, Zelte u. s. w.
Wagen, Schiffe, Flöße u. s. w
b. Haushaltungen.
Se baice Haushaltungen von zwei oder mehr ersonen. . 11“ inzeln lebende männliche Personen mit eigener
Hantwirt —
Einzeln lebende weibliche Personen mit eigener
Hashshu 4““
10 0 1424“*“
c. Wohnbevölkerung. *) 11) Wohnhafte männliche Personen .. . .... 12) Wohnhafte weibliche Personen .
*) Zur Wohnbevölkerung gehören die am Zähltage in der Gemeinde wohnhaft und anwesenden, sowie die daselbst wohnhaften, aber vorübergehend auswärts abwesenden Personen.
Regierungsbezirk
————--
tage in der Gemeinde wohnhaft und anwe vorübergehend anwesenden, aber auswärts wohnhaften Personen.
II. Abschnitt. Ortsanwesende Bevölkerung.*) d. Geschlecht und Alter.
13 Ortsanwesende Personen überhaupt 14) Davon männliche
Personen.. „ weibliche 8 1 Knaben von unter 6 Jahren . . . . . . . . „ „ über 6 bis zu 14 Jahren .. ) Mädchen von unter 6 Jahren.. . „ über 6 bis zu 14 Jahren Aktive Militärpersonen .
e. Religionsbekenntniß.
) Evangelische Katholische Andere Christen.. E11A“
) Bekenner anderer Religionen... Anderen oder unbekannten Reli⸗ gionsbekenntnisses 8
männlich weiblich
*) Zurortsanwesenden ee gehören die am Zählungs⸗ 6
Militärper
nden, sowie die daselbst
No. 195.
Berlin, Donnerstag, den 14. August
Zweite Beilage
nzeiger und Königlich Preußische
— —
Zur Statistik der preußischen höheren Lehranstalten und der mit ihnen organisch verbundenen Vorschulen.
I. Gymnasien und Progymnasien.
Im vorigen Sommerhalbjahr wurden die 267 Gymnasien und 40 Progymnasien des preußischen Staats von 94 079 Schülern be⸗ sucht, darunter 68,0 % evangelisch, 22,4 % katholisch, 0,2 % sonst christlich und 9,4 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 64,2, die Katholiken mit 34,2, die sonstigen Christen mit 0,3 und die Juden mit 1,3 in Prozenten antheilig sind. Unter den Schülern der Gymnasien sind demnach die Evangelischen etwas über dem ihnen zustehenden Prozenisatz, die Katholiken bemertens⸗ werth unter dem ihrigen und die Juden unverhältnißmäßig stark ver⸗ treten. In den Provinzen überschreiten die Evangelischen kheils ihren Prozentsatz, theils bleiben sie hinter demselben zurück. Das erstere ist der Fall in Westpreußen, Posen, Hohenzollern. Rheinland, Schlesien, Sachsen und Westfalen; das letztere in Hessen⸗Nassau, Schleswig⸗Holstein, Ostpreußen, S7eee Pommern, Hannover und im Stadtkreis Berlin. Die Katholiken überschreiten nur in Han⸗ nover und Schleswig⸗Holstein um ein Weniges ihren Prozentsatz, während sie hinter demselben in Brandenburg, Pommern, Sachsen, West⸗ falen, Ostpreußen, Hessen⸗Nassau, Stadtkreis Berlin, Hohenzoöllern, Rbeinland, Schlesien, Westpreußen und Posen mit 0,7 bis 36,7 % zurückbleiben. Die Juden dagegen überschreiten in allen Provinzen den ihnen zustehenden Prozentsatz um das Drei⸗ fache (Hessen⸗Nassau) bis Elffache (Brandenburg und Schlesien); nur unter den Gymnasialschülern der hohenzollernschen Lande waren sie nicht vertreten. — Auf je 10 000 männliche Mitalieder der ein⸗ zelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen im Staatsdurchschnitt: bei den Evangelischen 71,7, bei den Katholiken 44,3 bei den sonstigen Christen 47,9; bei den Christen überhaupt 62,2 und bei den Juden 489,3 Gymnasialschüler. — Für die einzelnen Provinzen ergeben sich folgende Verhältnißzablen:
1) Ostpreußen. Schülerzahl der 16 Gymnasien und 2 Pro⸗ gymnasien: 5573, darunter 83,1 % evangelisch, 9,2 % katholisch, 0,2 % sonst christlich und 7,5 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 85,3 %, die Katholiken mit 13,4 %, die sonstigen Christen mit 0,5 % und die Juden mit 0,8 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 57,9, bei den Katholiken 41,0, bei den sonstigen Christen 24,9, bei den Christen überhaupt 55,5 und bei den Juden 539,6 Gymnasialschüler. 8
2) Westpreußen. Schülerzahl der 13 Gymnasien und 5 Pro⸗ gymnasien: 4774, darunter 65,9 % evangelisch, 22,3 % katholisch, 0,5 % sonst christlich und 11,3 % jüdisch, während an der männ⸗ lichen Bevölkerung die Evangelischen mit 47,6 %, die Katholiken mit 49,8 %, die sonstigen Christen mit 0,9 % und die Juden mit 1,7 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen bei den Evangelischen 96,2, bei den Katholiken 31,1, bei den sonstigen Christen 35,5, bei den Christen überhaupt 62,6 und bei den Juden 458,6 Gymnasialschüler. 8
3) Berlin. Schülerzahl der 16 Gymnasien: 11 715, darunter 75,6 % evangelisch, 3,3 % katbolisch, 0,3 % sonst christlich und 20,8 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 85,5 %, die Katholiken mit 8,6 %, die sonstigen Christen mit 0,6 % und die Juden mit 5,3 % antheilig sind. Auf 10 000 männ⸗ liche Personen kommen bei den Evangelischen 163,9, bei den Katholiken 73,1, bei den sonstigen Christen 82,4, bei den Christen überhaupt 155,0 und bei den Juden 732,5 Gymnasialschüler.
4) Brandenburg. Schülerzahl der 22 Gymnasien und 2 Pro⸗ gymnasien: 7170, darunter 91,9 % evangelisch, 2,4 % katholisch,
9,1 % sonst christlich und 5,6 % jüdisch, während an der männlichen
Bevölkerung die Evangelischen mit 96,2 %, die Katholiken mit 3,1 %,
die sonstigen Christen mit 0,2 % und die Juden mit 0,5 % antheilig
sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen
59,2, bei den Katholischen 50,1, bei den sonstigen Christen 38,2, bei
e überhaupt 58,9 und bei den Juden 658,1 Gymnasial⸗ üler.
5) Pommern. Schülerzahl der 19 Gymnasien und 2 Pro⸗ gymnasien: 6029, darunter 91,3 % evangelisch, 1,1 % katholisch, 0,1 % sonst christlich und 7,5 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 97,0 %, die Katholiken mit 1,8 %, die sonstigen Christen mit 0,3 % und die Juden mit 0,9 % antbeilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen bei den Evangelischen 76,9, bei den Katholiken 49,4, bei den sonstigen Christen 29,1, bei vemkebeisten überhaupt 76,3 und bei den Juden 689,3 Gymnastal⸗
üler. 6) Posen. Schülerzahl der 14 Gymnasien und 2 Progymnasien: 5717, darunter 49,6 % evangelisch, 28,8 % katholisch, 0,2 % sonst christlich und 21,4 % Juden, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 31,5 %, die Katholiken mit 65,5 %, die sonstigen Christen mit 0,1 % und die Juden mit 2,9 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 106,7, bei den Katholiken 30,5, bei den sonstigen Christen 177,9, bei den Christen überhaupt 56,1 und bei den Juden 512,7 Gymnasialschüler.
7) Schlesien. Schülerzahl der 37 Gymnasien und 2 Pro⸗ gymnasien: 11 588, darunter 51,0 % evangelisch, 34,0 % katholisch, 0,2 % sonst christlich und 14,8 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 45,7 %, die Katholiken mit 52,8 %, die sonstigen Christen mit 0,2 % und die Juden mit 1,3 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 66,2, bei den Katholiken 38,2, bei den sonstigen Christen 57,5, bei den Christen überhaupt 51,2 und bei den Juden 682,8 Gymnasialschüler.
8) Sachsen. Schülerzahl der 27 Gymnasien und 2 Pro⸗ gymnasien: 8198, darunter 93,7 % evangelisch, 4,1 % katholisch, 0,1 % sonst christlich und 2,1 % jüdisch, während an der männlichen Be⸗ völkerung die Evangelischen mit 92,7 %, die Katholiken mit 6,8 %, die sonstigen Christen mit 0,2 % und die Juden mit 0,3 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen bei den Evangelischen 69,0, bei den Katholiken 41,3, bei den sonstigen Christen 17,8, bei den Christen überhaupt 67,0 und bei den Juden 446,2 Gymnasialschüler.
9) Schleswig⸗Holstein. Schülerzahl der 12 Gymnasien und des einen Progymnasiums: 3080, darunter 96,4 % enseeich 1,5 % katholisch, 0,2 % sonst christlich und 1,9 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 98,1 %, die Katholiken mit 1,4 %, die sonstigen Christen mit 0,2 % und die Juden mit 0,3 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 52,5, bei den Katholiken 55,8, bei den sonstigen Christen 66,4, bei den Christen überhaupt 52,6 und bei den Juden 331,5 Gymnasialschüler.
10) Hannover. Schülerzahl der 24 Gymnasien und 4 Pro⸗ gymnasien: 6511, darunter 81,5 % evangelisch, 14,5 % katholisch, 0,1 % sonst christlich und 3,9 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 86,4 %, die Katholiken mit 12,7 %, die sonstigen Christen mit 0,2 % und die Juden mit 0,7 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 56,6, bei den Katholiken 68,6, bei den sonstigen Christen 37,3, bei senn b überhaupt 58,1 und bei den Juden 336,3 Gymnasial⸗
üler. 11) Westfalen. Schülerzahl der 21 Gymnasien und 2 Pro⸗ ymnasien: 6516, darunter 47,6 % evangelisch, 48,3 % katholisch, 301 % sonst christlich und 4,1 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 47,1 %, die Katholiken mit 51,9 %,
die sonstigen Christen mit 0,2 % und die Juden mit 0,8 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: hei den Evangelischen 58,7, bei den Katholiken 54,0, bei den sonstigen Christen 4,7, bei den Christen überhaupt 56,1 und bei den Juden 288,9 Gymnasialschüler.
12) Hessen⸗Nassau. Schülerzahl der 14 Gymnasien: 3957, darunter 69,2 % evangelisch, 22,2 % katholisch, 1,0 % sonst christlich und 7,6 % jüdisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evan⸗ gelischen mit 69,5 %, die Katboliken mit 27.4 %, die sonsticen Christen mit 0,4 % und die Juden mit 2,7 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 50,9, bei den Katholiken 41,5, bei den sonstigen Christen 136,7, bei den Christen überhaupt 48,6 und bei den Juden 142,2 Gymnasialschüler.
13) Rheinland. Schülerzahl der 31 Gymnasien und 16 Pro⸗ gymnasien: 13 097, darunter 36.1 % evangelisch, 59,2 % katholisch, 0.1 % sonst christlich und 4.6 % jüdisch, während von der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 27,3 %, die Katholiken mit 71,4 %, die sonstigen Christen mit 0,3 % und die Juden mit 1,0 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen: bei den Evangelischen 79,6, bei den Katholiken 49,9, bei den 1e Christen 34,4, bei e überhaupt 58,1 und bei den Juden 267,7 Gymnasial⸗ schüler.
14) Hohenzollern. Schülerzahl des einen Gymnasiums: 154, darunter 15,6 % evangelisch und 85,4 % katholisch, während an der männlichen Bevölkerung die Evangelischen mit 4,2 %, die Katholiken mit 94,9 %, die sonstigen Christen mit 0,01 % und die Juden mit 0,9 % antheilig sind. Auf 10 000 männliche Personen kommen bei . 181,1 und bei den Katholiken 43,0 Gymnasial⸗ schüler.
Auf je 10 000 männliche Einwohner kommen im Staatsdurch⸗ schnitt 67,7, dagegen in: Stadtkreis Berlin 185,4, Pommern 81,5, Westpreußen 69,4, Posen 69,3, Sachsen 68,2, Brandenburg 62,0, Rheinland 60,2, Hannover 60,0, Ostpreußen 59,5, Schlesien 59,4, Westfalen 58,1, Schleswia⸗Holstein 53,4, Hessen⸗Nassau 51,2 und Hohenzollern 48,4 Gymnastalschüler.
An dem Besuch der Gymnasien sind im Staatsdurchschnitt die Evangelischen mit drei Fünftel mehr als die Katboliken und die Juͤden beinahe achtmal so stark als die Christen überhaupt betheiligt.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Nachdem der sozialdemokratische Reichstags⸗Abgeordnete Bebel in einer sozialdemokratischen Versammlung in Dresden, welche am letzten Sonntag stattfand und sich mit der Gegnerschaft der „Sächs. Arbeiter⸗Ztg.“ gegen die Parteiführung beschäftigte, einen verhältnißmäßig glücklichen Tag hatte, machte sich die Miß⸗ stimmung der Sozialdemokraten gegen ihre Führer in einer vor⸗ gestrigen Versammlung des sozialdemokratischen Wahl⸗ vereins im sechsten Berliner Reichstags⸗Wahlkreise um so kräf⸗ tiger bemerkbar. In der Dresdener Versammlung gelangte, wie wir den „Dr. N.“ entnehmen, eine Resolution zur Annahme, daß die „Sächs. Arbeiter⸗Ztg“ durch die Form ihrer Kritik und besonders durch die ungerechtfertigten Angriffe auf die Parteileitung die Parteisache sehr geschädigt habe. Um weitere derartige Vor⸗ kommnisse zu verhindern und in der Erwägung, daß unter den gegen⸗ wärtigen Eigenthümern des Blattes eine Aenderung in der Haltung desselben nicht zu erwarten sei, solle die Versammlung eine Kommission ernennen, welche die Haltung der „Sächs. Arbeiter⸗Ztg.“ zu überwachen und gleichzeitig mit den Eigenthümern des Blattes zu unterhandeln habe, damit dasselbe spätestens am 1. Oktober d. J. in das Eigenthum der Partei übergehe. — In der erwähnten Berliner Versammlung hielt der Schriftsteller Dr. Bruno Wille einen Vortrag über die Taktik der sozialdemokratischen Partei“; ein⸗ leitend bemerkte der Redner, wie wir einem Bericht der „Voss. Ztg.“ entnehmen, die Aufhebung des Sozialistengesetzes mache eine andere Taktik der sozialdemokratischen Partei nothwendig. Es entstehe die Frage, ob die Partei sich wie bisher an den Arbeiten des Reichstages betheiligen solle, da doch feststehe, daß die Arbeiter, so lange die Sozialdemokraten nicht die Mehrheit im Reichstage haben, durch den⸗ selben niemals etwas erreichen werden. Er sei für eine Wahl⸗ betheiligung und sei auch dafür, daß die sozialdemokratischen Ab⸗ geordneten im Reichstage reden. Allein diese mögen ihre Reden so einrichten, daß sie zum Fenster hinaussprechen, mit einem Wort, die sozialdemokratischen Abgeordneten haben ihr Mandat lediglich in agitatorischem Sinne auszuüben, nicht aber hohe Politik zu machen oder einen Arbeiterschutzentwurf einzubringen, der doch blos in den Papierkorb wandere. Wenn die sozial⸗ demokratische Fraktion fortfahre sich in der bisherigen Weise an den parlamentarischen Arbeiten zu betheiligen, dann entstehe die Gefahr, daß bei uns eine Possibilistenpartei, ähnlich wie in Frank⸗ reich, entstehe. Redner wandte sich gegen den Modus, nach dem die Delegirten zum sozialdemokratischen Kongreß gewählt werden sollen, daß nämlich die großen Berliner Wahlkreise nicht mehr Delegirte wählen dürfen, als irgend ein kleiner hinterpommerscher Wahlkreis. Durch den Organisations⸗Entwurf werde die Fraktion vollends die herrschende Macht in der Partei. Da dem Parteivorstand die Kon⸗ trole über die Parteipresse zustehe, der Parteivorstand aber von der Fraktion abhänge, so werde jede Kritik, die gegen die Fraktion ge⸗ richtet sei, unterdrückt werden, und die Partei werde schließlich in eine Starrheit verfallen und in ihrer freien Entwickelung vollständig ge⸗ hemmt werden. — Eine Anzahl Anderer brachte verschiedene Beschwerden gegen einzelne Führer vor, welche nur vereinzelt in Schutz genommen, wenn auch ihre sonstigen Verdienste um die Partei anerkannt werden. Schließlich wurden folgende Resolutionen angenommen, die wir nach dem „Berl. Volksbl.“ wiedergeben: Die Versammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Reserentem einverstanden und erklärt den Wahlmodus für undemokratisch, sowie als eine Vergewaltigung der großstädtischen Parteigenossen, welche bisher die Partei mit den größten Opfern geistig und materiell zum größten Theil hochgehalten haben. — Der sozialdemokratische Wahlverein des sechsten Berliner Reichstags⸗Wahlkreises beschließt, den vom 1. August bekannt ge⸗ machten Vorschlag zur Wahl der Delegirten zum Parteitage zurück⸗ zuweisen, indem die Parteigenossen von dem allein richtigen demokrati⸗ schen Grundsatz ausgehen, daß hundert sozialdemokratische Wähler nicht die gleiche Zahl von Delegirten nach dem Parteitage entsenden können, wie viele Tausende. Von einer reinen Gleichartigkeit könne da gar keine Rede sein. Der gesammte Vorstand des Vereins wird beauftragt, den Unterzeichneten oben ge⸗ nannter Bekanntmachung diesen Beschluß zu unterbreiten und den Genossen die Antwort auf schnellstem Wege zur Kenntniß zu bringen. — Die Versammlung erwartet ferner von dem demnächst stattfindenden Farrt fnage daß die bisherige Taktik der Berliner Parteigenossen in keiner Weise in Zweifel gezogen wird Seitens der sozialdemokratischen Fraktion, und daß die durch die Berliner Ver⸗ treter für nothwendig im Interesse der fortschreitenden Entwickelung der Taktik v eeten erachteten Aenderungen die vollste Aner⸗ kennung und Annahme finden.
Per⸗ „Dortm. Ztg.“ wird aus Berlin geschrieben: Die Ar⸗ beiterschaft ist nie so entmuthigt und nie so gefügig gewesen, wie gegenwärtig, so lange wir die Arbeiterbewegung hier zu beobachten
im Jahre
Gelegenheit gehabt haben. Im Baugewerke wird zu Be⸗ dingungen gearbeitet, die sich von den Forderungen, welche beim letzten Strike gestellt wurden, um ein Bedeutendes unterscheiden, sowohl was den Lohn. als was die Arbeitszeit betrifft. Ueber die Gründe, oder wenigstens über den Antheil, den verschiedene Gründe an dieser Erscheinung haben, kann man streiten. Die „Baugewerkszeitung“ meint, daß die öffentliche Meinung, das Gesammtpublikum sich entschieden auf die Seite der Arbeitgeber ge⸗ stellt habe. Ohne dies bestreiten zu wollen, ist der Korrespondent der Ansicht, daß auch ein starker⸗Zuzug von Auswärts die Arbeits⸗ bedingungen der Gesellen verschlechtert habe. Jetzt sei zu irgend welcher Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht die Zeit. Das fühlen die Arbeiter recht wohl, und da sie außerdem durch die immer⸗ währenden Opfer und Unterstützungen erschöpft seien, so sei das Interesse für die Gewerkschaftsbewegung so lau und so matt, wie nie zuvor. Nie seien die gewerkschaftlichen Versammlungen so schwach besucht gewesen, wie gegenwärtig. Kurz, es haben Entmuthigung und Enttäuschung, Lauheit und Egoismus in außerordentlichem Maße Platz gegriffen, aber die Unzufriedenheit sei die Signatur geblieben, aber er richte sich jetzt gegen die eigenen Leiter und Kameraden.
Ueber den Ausstand in Wales berichtet die „Voss. Ztg.“, daß er in alle Lebensverhältnisse tief eingreife. Die Schlächter im Rhondda⸗Thale haben fast kein Fleisch mehr feil. Selbst die Kartoffeln gehen allmählich auf die Neige, da die Beförderung auf der Landstraße beschwerlich und theuer ist. Nächster Tage wollen die Bergleute 10 000 Mann stark von Porth nach Cardiff hin⸗ untermarschiren, um in einer Massenkundgebung dort ihrer Sympathie für die ausständigen Eisenbahnbediensteten Ausdruck zu geben. Ein Manifest des Maschinistenvereins führt eine starke Sprache. Die Mitglieder werden aufgefordert, die Versuche einer der energischsten, ungerechtesten und iyrannischsten Kombinationen der Arbeitgeber zu vereiteln, deren Zweck es sei, mit Beihülfe gewissenloser Kapitalisten die Arbeiter zu vernichten.
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Römisch⸗katholische Orden und Kongregationen im preußischen Staat.
Die „Statistische Correspondenz“ schreibt:
Nachdem durch das Reichsgesetz vom 4. Juli 1872 (R.⸗G.⸗Bl. S. 253) und den Bundesrathsbeschluß vom 20. Mai 1873 (R.⸗G.⸗Bl. S. 109) der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Kongregationen der Redemptoristen, Lazaristen, Väter vom heiligen Geiste und Schwestern vom heiligen Herzen Jesu vom Gebiete des Deutschen Reiches ausgeschlossen waren, verblieben im preußischen Staat noch eine bedeutende Zahl von Niederlassungen katholischer Orden und Kongregationen, deren Mitglieder sich vorzugs⸗ weise mit Krankenpflege und Schulunterricht, mit der Leitung und Beaufsichtigung mannigfacher gemeinnütziger Anstalten — wie von Armen⸗, Rettungs⸗ und Waisenhäusern, Spielschulen und Klein⸗ kinder⸗Bewahranstalten, Arbeiterinnen⸗ und Mägdeherbergen, Haus⸗ haltungs⸗ und Handarbeitsschulen — beschäftigten. Außerdem war noch eine Anzahl katholischer Niederlassungen vorhanden, deren Mit⸗ glieder sich statutmäßig der Aushülfe in der Seelsorge oder der Uebung christlicher Naͤchstenliebe oder dem Unterricht bezw. der Er⸗ ziehung der weiblichen Jugend in höheren Mädchenschulen und gleich⸗ artigen Erziehungsanstalten oder auch lediglich einem beschaulich Leben widmeten. Im Jahre 1873 bestanden in Preußen, abgesehen von den oben erwähnten ausgewiesenen Orden und Kongregationen, 958 katholische Ordensniederlassungen, welche zusammen 1037 Mönche und 8011 Nonnen enthielten.
Das Jahr 1875 brachte eine nambafte Verminderung dieser An⸗ stalten, da durch das preußische Gesetz vom 31. Mai 1875 alle ka⸗ tholischen Orden und ordensähnlichen Genossenschaften mit Ausnahme derjenigen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmeten, vom preußischen Staatsgebiete ausgeschlossen wurden. Die Aufnahme neuer Mitglieder war vom Inkrafttreten des Gesetzes ab verboten, und die Auflösung der bestehenden Niederlassungen sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen, durfte jedoch, sofern es sich um die Beschaffung von Ersatz für eingehende Unterrichts⸗ und Er⸗ ziehungsanstalten handelte, mit Genehmigung des Ministers auf vier Jahre hinausgeschoben werden. Zu Anfang des Jahres 1875 be⸗ standen in Preußen 955 katholische Ordensniederlassungen, von welchen 340 aufgelöst wurden und 19 sich späterhin freiwillig auflösten, so daß am Jahresschlusse 596 im Bestande verblieben. Die Zahl der in den aufgelösten, sowie in den damals bestehen gebliebenen Ordens⸗ niederlassungen vorhandenen Mönche und Nonnen ist nicht bekannt.
Durch das preußische Gesetz vom 14. Juli 1880 (G.⸗S. S. 287) trat eine Milderung der Vorschriften des Gesetzes vom 31. Mai 1875 insofern ein, als nunmehr die Minister des Innern und der geist⸗ lichen Angelegenheiten ermächtigt wurden, die Errichtung neuer Niederlassungen der im Staatsgebiete vorhandenen Krankenpflege⸗ Orden zu genehmigen, sowie widerruflich zu gestatten, daß die Mit⸗ glieder der in Preußen bereits bestehenden, ausschließlich der Kranken⸗ pflege gewidmeten weiblichen Genossenschaften katholischer Orden oder Kongregationen neben dieser Thätigkeit auch die Pflege und Unter⸗ weisung von Kindern, welche das schulpflichtige Alter noch nicht er⸗ reicht haben, übernehmen. Der Krankenpflege im Sinne der Gesetze vom 31. Mai 1875 und 14. Juli 1880 ist die Unterweisung von Blinden, Tauben, Stummen und Blödsinnigen sowie von gefallenen Frauenspersonen ausdrücklich gleichgestellt. In Folge dieses Gesetzes sind bis zum Schluß des Jahres 1886 in Preußen 150 neue Niederlassungen katholischer krankenpflegender Genossenschaften errichtet worden, so daß am 31. Dezember 1886 deren überhaupt 746 mit 7248 Mönchen und Nonnen vorhanden waren. In den nächst⸗ folgenden Jahren ist sowohl die Zahl der Niederlassungen, wie die der denselben angehörenden Insassen beständig und sehr erheblich ge stiegen, nachdem durch das preußische Gesetz vom 29. April 188 (G.⸗S. S. 127) auch diejenigen Orden und Kongregationen der katho lischen Kirche im preußischen Staatsgebiet wieder ä wurde welche sich der Aushülfe in der Seelsorge, der Ue ung christliche Nächstenliebe, dem Unterrichte und der Erziehung der weibliche Jugend in höheren Mädchenschulen und gleichartigen Erziehungs anstalten widmen, oder deren Mitglieder ein beschauliches Lebe führen. Es waren im preußischen Staat vorhanden
Niederlassungen katholischer Orden und ö
1875 (31. Dezember). 1886 (31. Dezember). 1887 (31. Dezember). 1888 (31. Dezember) “ 1889 (1. Oktober).. rund 10 500 Es sind mithin während des Jahres 1887 144 Niederlassung 1057 Insassen, im Jahre 1888 Se icderlasanxen mit 1209 Insassen von welchen indeß ein großer Theil auf die bereits bestehenden und namentlich auf die erst vor kurzer Zeit gegründeten Anstalten entfällt, und während der ersten drei Vierteljahre 1889 40 Niederlassungen mit rund 1000 Mönchen und Nonnen neu errichtet worden, sodaß zu Anfang des Jahres 1890 auf je 1000 römisch⸗katholische Einwohner in Preußen durchschnittlich 1,04 katholische Ordensleute vorhanden Y111111“