1890 / 195 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Aug 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Enecyklopädie der Neueren schichte. bindung mit namhaften deutschen und außerdeutschen herausgegeben von Wilhelm Herbst, Dr. theol. et phil., Prof. u. s. w. Fünf Bände. Gotha, Friedr. Andr. Perthes. 1880 1890. Preis 46 ℳ. Das bedeutungsvolle Werk, welches allenthalben eine bereitwillige Aufnahme gefunden hat, ist nunmehr zum Abschluß gelangt. Es verdankt seinen Ursprung dem Wunsche, weiten Bildungskreisen unseres Volkes ein zuverlässiges Hülfsmittel zu rascher und sicherer Orientierung über alle Theile der neueren Ge⸗ schichte in die Hand zu geben. Ist es doch gerade die neuere Ge⸗ schichte, die in unserer Bildungswelt noch wirklich lebt und darum, zumal nach dem Wiederzewinne einer wirklichen Nationalgeschichte, das Geistesinteresse weitester Kreise in Anspruch nimmt. Kein Ge⸗ bildeter kann sich von der Pflicht dispensiren, sich mit diesen Wissens⸗ stoffen und den Resultaten der besten Forschungen im Zusammenhang zu erhalten. Das Werk ist in Lieferungen erschienen. Bis zu dem Buchstaben G konnte dasselbe noch ganz nach den Absichten und Ver⸗ anstaltungen des zu Ende 1882 verstorbenen ursprünglichen Heraus⸗ gebers, des unermüdlich fleißigen, kenntnißreichen und organisatorisch tüchtigen Dr. Herbst zusammengestellt werden. Während dieser ein⸗ zelne Artikel zu dem Buche nicht verfaßt hat, bleibt es sein hervor⸗ ragendes Verdienst um das Ganze, eine ausführliche Einleitung geliefert zu haben, durch welche die neue Geschichte als ein einheitliches und zusammenhängendes Ganzes sich charakterisirt. In einem allgemeinen Theile sind die geschichtlichen Gesetze der Neuzeit auf⸗ gezeigt und in einem speziellen ist nachgewiesen, wie diese Gesetze als die bestimmenden und beherrschenden Lebensmächte die einzelnen Staaten durchziehen. Hierdurch wird das mechanische Element auf⸗ gewogen, welches bei der unvermeidlichen alphabetischen Anordnung des Lexikons wider die wissenschaftliche Form und Behandlung zu streiten scheint. Die Leitung des Unternehmens ging seit dem gedachten Zeitpunkte auf Prof. Dr. Alfred Schulz in Gotha über. Das Bestreben der neuen Redaktion war darauf gerichtet, der Encyklopädie eine noch größere Reichhaltigkeit zu geben und ihre praktische Brauchbarkeit zu erhöhen, ohne deshalb den Umfang über Gebühr auszudehnen. Allzu ausführliche Abhandlungen wurden fortan nicht mehr aufgenommen, dafür aber die möglichste Vollständigkeit durch Vermehrung der zu bearbeitenden Artikel angestrebt. Für die hervorragendsten und wich⸗ tigsten Regentenhäuser sind ausführliche genealogische Tabellen bei⸗ gefügt. Der Standpunkt der Encyklopädie ist der sachlich⸗wissen⸗ schaftliche. Subjektive Zuthaten, Reflectionen, kritische Exkurse sind, als dem Zweck des Werkes fernliegend, vermieden. Bei möglichster Knappheit reichen die dargebotenen Artikel zu gründlicher Orientirung um so mehr aus, als im Interesse weitergehender Studien bei irgend größeren Gegenständen die Hauptquellen und wichtigsten Hülfsmittel genannt worden sind. 8 Die „Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte“ bringt im 1. Heft 9. Bandes eine von Dr. Th. Schrader verfaßte ausführliche Beschreibung des am 9. April vorigen Jabres gefeierten 50 jährigen Stiftungsfestes des Vereins nebst den Glück⸗ wunschadressen zu dieser Feier, den Verzeichnissen der Vorsteher und Mitglieder seit dem Bestehen des Vereins, der Liste der durch Schriftenaustausch mit ihm verbundenen Gesellschaften und dem Ver⸗ zeichniß sämmtlicher Publikationen des Vereins. Auch die Festrede, welche Dr. Adolf Wohlwill gehalten, ist mitgetheilt. Aus Anlaß des Jubiläums hat der Verein einen Preis von 1000 ausgesetzt für den besten Beitrag zur Kenntniß des Antheils Hamburgs an der Entwickelung der deutschen Literatur während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das Heft enthält noch eine Reihe anderer lokalgeschichtlich werthvoller Beiträge, so über Georg Greflinger’'s Hamburgisches Reisehandbuch und Beschreibung von Hamburg im Jahre 1674, von Dr. phil. C. Walther, Zur Ge⸗ schichte der Berlin⸗Hamburger Reihefahrt von Dr. Ernst Baasch, Topographische Studien über die Gewässer in und bei Hamburg von C. F. Gaedechens ꝛc. 8 „Chinesische Studien“ von Friedrich Hirth. Erster Band. München und Leipzig. G. Hirth's Verlag. 1890. Ge⸗ wissermaßen als Vorarbeit zu einem allgemeinen Werke über China bietet der Verfasser, welcher seit 20 Jahren China zweimal bereist und durchforscht hat, in dem vorliegenden ersten Bande seiner „Chinesischen Studien“ eine Reihe von Monographien zur Handels⸗ geschichte, Kulturgeschichte und Landeskunde Chinas. Die meisten dieser Arbeiten, wie z. B. „Zur Geschichte des antiken Orienthandels“, „Zur Geschichte des Orienthandels im Mittelalter“, „Die chinesische Porzellan⸗Industrie im Mittelalter“, „Zur Ge⸗ schichte des Glases in China“, „Die chinesischen Annalen als Quelle zur Geschichte asiatischer Völker“, „Die Handels⸗ produkte von Kuang-tung“, „Chinas Handelsverhältnisse“, „Ueber chinesische Quellen zur Geographie von Kuang⸗tung mit besonderer Berücksichtigung der Halbinsel Lei⸗chou“, „Das Beamtenwesen in China“*, „Die Verwaltung der chinesischen Seezölle“, „Die chinesische Presse“, „Ueber den Mäander und das Triquetrum in der chinesischen und japanischen Ornamentik“ u. a. sind im Laufe des letzten Jahr⸗

zehnts nach und nach einem engeren Kreise korgel

worden und dürften den Lesern der „Oesterreichischen Monatsschrift den Orient“, der „Verhandlungen der Gesellschaft für Erdkunde“ und der „Anthro pologischen Gesellschaft zu Berlin“, sowie der „Geographischen Gesell⸗ schaft zu Leipzig“ nicht unbekannt sein. Doch wird die gegenwärtige Vereinigung des bisher zersplitterten Materials allseits willkommen sein. Was hier dargeboten wird, mag freilich den einzelnen Leser schwerlich in gleichem Maße interessiren. Alles aber ist die Ver⸗ arbeitung eigener Forschungen und Beobachtungen des tief im Mittel⸗ punkte chinesischen Studiums stehenden, scharf auffassenden und form⸗ gewandten Verfassers. Darum läßt das gebotene Vielerlei auf keiner Stelle zuverlässige Gründlichkeit, wohlthuende Klarheit und einfach⸗ schöne Darstellung vermissen. Die äußere Ausstattung Papier, Druck, bildliche Darstellung ist schön und würdig. Solch ein Werk empfiehlt sich selbst. 88

Das Exerzier⸗Reglement der französischen In⸗ fanterie. Hannover, Helwing'sche Verlagsbuchhandlung. Die genaue Kenntniß eines Exerzier⸗Reglements ist im Allgemeinen insofern von Bedeutung, als man unschwer aus den darin gegebenen Bestimmungen erkennen kann, wie die Masse der Armee beschaffen ist, für welche es aufgestellt worden ist; das der französischen Armee ist aber in noch höherem Maße als alle übrigen von Interesse für Deutschland, als es einmal einen gewissen Abschluß bezeichnet, zu dem man seit dem Kriege von 1870/71 bei der Neugestaltung der Armee in Frankreich gelangt ist, und man andererseits leicht verfolgen kann, welchen Ein⸗ fluß dabei das deutsche Exerzier⸗Reglement ausgeübt hat. Die vorliegende deutsche Ausgabe desselben enthält, mit Ausnahme der Vorschriften über das Auseinandernehmen, Zusammensetzen und Instandhalten der Gewehre nach den Modellen von 1873 und 1886 und der Instruktion für die Tambour⸗Majors, Alles, was bis jetzt davon erschienen ist. Die Kommandos sind möglichst wortgetreu übersetzt und Abweichungen nur dort angebracht worden, wo das bessere Verständniß es erheischte, überall sind dabei die französischen Kommandos hinzugefügt. Geläufige französische Ausdrücke sind überhaupt nicht verdeutscht worden, ebenso sind die Bezeichnungen Sektion und Peloton beibehalten worden, um so mehr, da der Begriff „Zug“ im Deutschen dem der section im Fran⸗ zösischen nicht ganz entspricht.

„Reserve hat Ruhl?“ Von Victor Laverrenz. Verlag von J. L. V. Laverrenz, Berlin. Eine köstliche Humor⸗ spende aus dem Reservistenleben vom Verfasser der „Militärischen Humoresken“, flott geschrieben und mit einem Titelblatt in reichem Fabendruck geschmückt. An Bildern wie „Unser Einzug“, Vize⸗Wacht⸗ meister Hahnemann’s theoretischer Unterricht im Praktischen“, „Zwei⸗ schneidige Patrouillenführer“, „Bähr“, „Hosen“, „Reserve zieht nach * wird mancher Kamerad des Verfassers seine herzliche Freude aben.

„Der Reitkunst Hohe Schule.“ Von Paul Täschner, Nesee in Leipzig. Mit 22 Abbildungen. Leipzig, Verlag von Albert Berger (Serig'sche Buchhandlung) 1890. Ueber Reiten und Fahren ist seit alter Zeit von Meistern in diesem Gebiet recht viel geschrieben worden. Was aber nach Feststellung des Verfassers vorliegenden Werkchens in der einschlägigen Literatur bislang eine einfache und gemeinverständliche Darstellung noch nicht gefunden, nämlich: „Die Dressur des Pferdes in der hohen Schule“, wird hier ausführlich und anschaulich behandelt. In Anlehnung an das vortreffliche alte Werk „Von Löhneisens Hof⸗, Krieg⸗ u. Reitschul“ (1729) sowie an das ähnliche Werk des Herzogs von Newcastle beide bereits vergriffen —, theils auch in Verwerthung der Belehrungen tüchtiger Stallmeister und „genialer Kunstreiter“, läßt Verf. es nicht dabei bewenden, nur darüber zu belehren, „wie es sein soll und sein muß“, in welcher Stellung der Reiter und das Pferd sich bei dieser oder jener Schule befinden muß u. s. w., sondern zeigt als Haupt⸗ ache, wie man das Pferd selbst auf die natürlichste und einfachste

eise dazu bringt, diese Schulen zu erlernen in Wort und Bild. Sein Lohn soll die Erfüllung der Hoffnung sein, daß künftig viele derjenigen Sportsmen, die jetzt nur das Rennen als Reitkunst ver⸗ ehren, gern das „schöne, brach liegende Feld der hohen Schule“ be⸗ bauen werden. 8

Unter dem Titel: „Die Lage der öffentlichen elek⸗ trischen Beleuchtung im Jahre 1890“ erschien im Verlage der Albert Rathke'schen Buchhandlung in Magdeburg eine kleine, von dem Stadtrath Dr. W. Schrader in Halle a. S. verfaßte Schrift, welche ebenso wie die vor Jahresfrist erschienene Broschure desselben Autors: „Die elektrische Beleuchtung im Verhältniß zur Stadt⸗ verwaltung“ bezweckt, den Mitgliedern städtischer Behörden, die über die Errichtung einer öffentlichen elektrischen Centrale zu entscheiden haben, diese Entscheidung zu erleichtern. Es sind darin alle einschlagenden Thatsachen, die in Erfahrung zu bringen waren, ohne Voreingenommen⸗ heit dargelegt, um auf diese Weise Mißgriffe zum Schaden des Gemein⸗ wesens zu verhüten. Die Schrift schickt eine eingehende Anleitung voran zum praktischen Verständniß Alles dessen, was an Vorrich⸗ tungen ꝛc. nöthig ist zur Erzeugung und Vertheilung des elektrischen Lichts; und bespricht die verschiedenen Batterien, Maschinen, Accumvlatoren, Glühlicht und Bogenlicht, die Motoren⸗Anlage, die Schaltungsweisen, die verschiedenen Systeme der Stromvertheilung ꝛc.

Auch die Gefahren, welche der elektrische Strom als heimtückischer

nicht ge⸗

menschlichen Behausung und bei bereiten kann,

nügender Sicherung dem menschlichen Leben werden nicht außer Acht gelassen, daneben aber auch die roßen Annehmlichkeiten des elektrischen Lichts gebührend bervorgeboben und seine Kosten berechnet. In dem Hauptkapitel er⸗ örtert der Verfasser dann ausführlich die elektrische Centralanlage und die Verpflichtung der Städte in Bezug auf die Einführung solcher Anlagen. Um das Wohl ihrer Kommunen besorgte Stadtväter finden darin alles Für und Wider reiflich erwogen, wie es sich bei der Frage: eigener städtischer oder an Unternehmer überlassener Betrieb ? geltend macht. Nachdem dann noch eine Reihe von Ent⸗ würfen und Ausführungen elektrischer Centralanlagen ge⸗ schildert worden (in Königsberg i. Pr., Rom, Marienbad, Schwa⸗ bing, Gummersbach), giebt das Schlußkapitel noch eine Ueber⸗ sicht aller Entscheidungsfragen und sucht diese bündig zu beantworten. Des Verfassers Ansicht lautet, in wenige Worte zusammengefaßt, dahin: „Das elektrische Licht sei sicher das Licht der Zukunft, aber gut werde es jedenfalls sein, wenn man (die Stadtverwaltungen) an seine Verwerthung nicht mit überschwänglichen Erwartungen herantrete“.

Die Frauen des 19. Jahrhunderts. Biographische und kulturhistorische Zeit, und Charaktergemälde. Von Lina Morgenstern. Mit Illustrationen. 3. Folge. Berlin, 1890. Verlag der „Deutschen Hausfrauenzeitung“. (Heft 25 28). Diese Galerie edler, vornehmer, berühmter Frauengestalten wird in den vor⸗ liegenden 8 durch eine dritte Folge erweitert. An die Spitze der neuen Reihe ist die Großmutter unseres Kaisers, die Königin Victoria von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien, gestellt. Ihr ist ein sehr ausführliches Zeitgemälde gewidmet, welches die Königin im Rahmen der englischen Geschichte zeigt, die für die Entwickelung der europäischen Verhältnisse so bedeutungsvoll ist. Dann folgen: die als Leiterin des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins bekannte Vorkämpferin der deutschen Frauenbewegung, Louise Otto⸗ Peters, und die in derselben Richtung thätig gewesene Luise Büchner, weiterhin die berühmte französische Bühnenkünstlerin Elisa Rachel Felix und die „schwedische Nachtigall“ Jenny Lind, deren Künstler⸗ fahrten und Schicksale sehr anziehend geschildert sind. Von den anderen Charakterbildern seien noch hervorgehoben die der Malerin Elisabeth Jerichau⸗Baumann und der Miß Florence Nightingale, bekannt durch ihr unermüdliches segensreiches Wirken zur Organisation der weiblichen Krankenpflege im Kriege. Das der Beachtung in weib⸗ lichen Kreisen sehr werthe Werk nähert sich seinem Abschluß, denn es soll in 36 Lieferungen (Preis je 50 ₰) vollständig sein.

„Engelborn's allgemeine Romanbibliothek“ bringt in den neuesten vier Bändchen ausschließlich Dichtungen romanischen Ursprungs und zwar für jeden Geschmack, theils einfach, miniaturhaft, idyllisch, theils sensationell, leidenschaftlich und packend. Zu der ersteren Gattung sind „Achtung, Schildwache! und andere Geschichten“, reizvolle neapolitanische Lebensbilder von der beliebten italienischen Schrift⸗ stellerin Mathilde Serao und die „Salonidylle“ des Franzosen H. Ra⸗ busson, eine elegant erzählte Liebesgeschichte aus der feinen Gesell⸗ schaft, zu rechnen, zu der letzteren Georges Ohnet's von der Akademie preisgekrönter Roman „Sergius Panin“, der in Frankreich in kurzer Zeit 100 Auflagen erlebt hat und neben dem „Hüttenbesitzer“ für sein bestes Werk gilt. Auch diese Bändchen (Pr. 50 ₰, elegant in Lein⸗ wand gebunden 75 ₰) sind besonders als Lektüre für Reise und Badeaufenthalt zu empfehlen.

Brandleger der

Handel und Gewerbe.

Der Aufsichtsrath der Aktien⸗Gesellschaft für Papp fabrikation hat beschlossen, der bevorstehenden ordentlichen General⸗ versammlung eine Dividende von 7 % für das Jahr 1889/90 in Vorschlag zu bringen. 8

Die Dividende des Westfälischen Draht⸗Industrie⸗ Vereins ist für das verfloss ene Geschäftsjahr, vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung der Generalversammlung, auf 7 ½ % (gegen 4 ½ % für

1888/89) festgesetzt worden. Leipzig, 13. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 4,90 ℳ. pr. September 4,90 ℳ, pr. Oktober 4,92 ½ ℳ, pr. November 4,87 ½ ℳ, pr. Dezember 4,82 ½ ℳ, pr. Januar 4,72 ½ ℳ, pr. Februar 4,70 ℳ, pr. März 4,70 ℳ, pr. April 4,70 ℳ, pr. Mai 4,70 ℳ, Umsatz 275 000 kg. Behauptet. 1 Wien, 13. August. (W. T. B.) Ausweis der Karl⸗Ludwigs⸗ bahn (gesammtes Netz) vom 1. bis 10. August: 230 239 Fl., Minder⸗ einnahme 1933 Fl., die Einnahmen des alten Netzes betrugen in derselben Zeit 179 928 Fl., Mehreinnahme 2813 Fl. London, 13. August. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen⸗ ladungen angeboten. 8 . Warschau, 13. August. (W. T. B.) Die Einnahmen der Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft betrugen im Juli cr. 62 900 Rbl. mehr als in demselben Monat des Vor⸗ jahres.

1. Steck⸗riefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, -nS Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗G .Berufs⸗Genossenschaften.

.Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe uund Untersuchungs⸗Sache

versehenen Rechtsanwalt erscheint, so gilt die Privat⸗ klage als zurückgenommen. 8 Tiegenhof, den 17. Juli 1890.

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. ihr

IIggn Aufgebot.

8 Auf Antrag der Wittwe Amalie Moeller, 8

gehörige Couponbogen,

conpons pro 1. Juli 1890 inkl. bis

[277911 Steckbrief.

Gegen den Bergmann Joseph Mach, angeblich

Hypotheken⸗

Dettmann, in Wismar, welche angezeigt hat, daß der enthaltend die Zins⸗

nebst Talon zum Pfandbrief der Mecklenburgischen und Wechselbank hieselbst Litt. B.

1117838] Aufgebot.

Emilie, geb. Kötzschke, des Büchsenmachers H. C. Wolter Wittwe in Wittenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Levin, daselbst, hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung der von der Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Janus“, hieselbst, auf das Leben des H. C. Wolter im Mai 1867 ausgestellten Police Nr. 26 252, groß 1500,—,

Krohn, gebornen

2. Januar 1905,

gebürtig aus Hertgen bei Königgrätz in Oesterreich, früher zu Oberbausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, geb. 15. November 1859 zu Hertgen, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Bedrohung mit der Begehung des Verbrechens des Todtschlags, Beleidigung und Hausfriedensbruchs verhängt. 1 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Amtsgerichts⸗Gefängniß abzuliefern, auch zu den hiesigen Akten D. 26,89 Nachricht zu geben. Kamen, den 2. August 1890. FKFhFnigliches Amtsgericht.

[27444] Steckbrief.

Gegen den Arbeiter Heinrich Weisbecker, Antons Sohn von Orb, welcher des Widerstandes und des thätlichen Angriffs gegen einen Beamten ꝛc. dringend verdächtig ist.

Bei Verhaftung des ꝛc. Weisbecker wird um als⸗ baldige Mittheilung vor der Zuführung ersucht.

Hanau, den 6. August 1890.

Der Untersuchungsrichter bei Königlichem Landgericht.

[28008]

Der Arbeiter Franz Grübner zu Brust bei Dir⸗ schau, dessen zeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hiermit in seiner Privatklagesache wider den Zimmerlehrling Heinrich Kroecker zu Siebenhuben auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst zur Hauptverhandlung auf den 8. Oktober 1890, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht öffentlich geladen. Wenn er weder selbst, noch durch einen mit schriftlicher Vollmacht

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[28006] In Sachen des Tischlermeisters Ludwig Raabe zu Quedlinburg, Klägers, wider 1) den Handelsmann Carl Unger, 2) den Handelsmann Friedrich Unger, beide zu Timmenrode, Beklagte, wegen Darlehns⸗ forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Be⸗ schlagnahme der den Beklagten gehörigen Grund⸗ stücke, als: 1) das dem Carl Unger zugehörige Anbauerhaus No. ass 86 zu Timmenrode, 2) die dem Friedrich Unger zugehörigen auf Blankenburger Feldmark belegenen 18,8 a (= 90 Ruthen) des Plans Nr. 1025, die fünfschwadigen Theilungen, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 29. Juli c. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 30. Juli c. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung in der Böhme’schen Gastwirthschaft zu Timmenrode auf den 19. November 1890, Nachmittags 2 ½ Uhr, vor unterzeichnetem Herzoglichen Amts⸗ gerichte angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Blankenburg, den 9. August 1890. 8 bei-. Amtsgericht. Sommer.

Nr. 6170 über 1000 abhanden gekommen, werden Alle, welche Ansprüche auf diese Urkunden zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem am 4. März 1895, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 7, bei dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Aufgebotstermin bei Vorlegung der ge⸗ dachten Urkunden anzumelden, unter dem Nachtheil, daß der bezeichnete Couponbogen nebst Talon für kraftlos wird erklärt werden. Schwerin, den 9. Juni 1890. Großberzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

(L. S.) Fr. Heitmann, Gerichtsschreiber

88% Aufgebot. 1

Johann Friedrich Carl Uttermüller, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Embden und Schröder, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Interimsscheins über die Actie Nr. 368 der Actien⸗Gesellschaft „Eiswerke Hamburg“.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Dezember 1890, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 2. April 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

8 1 8“

zahlbar nach dem Tode des Versicherungsnehmers an dessen Wittwe, die Antragstellerin. b

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 14. März 1891, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 5. Juni 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.

Zur Beglaubigung: 8 Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

14934] Aufgebot.

Die zum Nachlasse der am 26. Januar h. Js. zu Salzweg verstorbenen ledigen Taglöhnerin Maria. Bredl (nicht Predl) von Straßkirchen gehörigen beiden Sparkassescheine der städtischen Sparkasseverwaltung Passau, auf Maria Bredl von Straßkirchen als Gläubigerin lautend:

Nr. 5157 Ziel Stefani vom 13. Juni 1888 über ursprünglich 925 und nun noch 900 ℳ, zu 3 ½ % mit dem nächsten Zinsverfalltermine vom 1. August h. Js. und

Nr. 5158 Ziel Stefani vom 13. Juni 1888 über ursprünglich 925 und nun noch über 850 ℳ, zu 3 ½ % mit dem nächsten Zinsverfall⸗ termin vom 1. August 1890,

sind zu Verlust gegangen.

Auf Antrag der Testamentserben der Verlebten, nämlich:

a. der Fragnersehefrau Anna Kopf zu Passau und

tember

erjährigen Gütlerstochter Maria Philipp von Salzweg, vertreten durch ihren Vater Josef Philixp von da, werden die Inhaber dieser Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 15. Ja⸗ nnar 1891, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 18/I., anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Königlichen Amtsgericht Passau anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung dieser Urkunden erfolgen würde. Passau, den 16. April 1890. Königliches Amtsgericht. Thürauf, Königlicher Ober⸗Amtsrichter. Vorstehendes Aufgebot wird gemäß §. 842 der R. C. P. O. hiemit öffentlich bekannt gemacht. Puassan, den 16. April 1890. 1

Scherer, Königlicher Sekretär.

12260)2) Aufgebot.

„Das auf den Namen des Unteroffiziers beim König⸗ lichen Bezirks⸗Kommando zu Halle a./S. Wilhelm Grundmann lautende Einlagebuch Nr. 25 237 E. der Sparkasse des Saalkreises über jetzt noch 75 ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag des Unter⸗ offiziers Wilhelm Grundmann wird der Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, dasselbe spätestens in dem auf den 24. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 31, anberaumten Termine vorzulegen und seine Rechte daran anzu⸗ melden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. 8

Halle a./S., den 2. Juli 1890.

Koönigliches ö1“ Abtheilung VII.

arte.

[22597] Aufgebot. Der Gemeinde⸗Kirchenrath zu Falkenhain und die Wittwe Emilie Butzner zu Kalau haben das Auf⸗ ebot der „Sparkassenbücher der Niederlausitzer Prorimia Sveardfe, ausgefertigt von der Neben⸗ parkasse zu Luckau a. Litt. B. Nr. 21710 für die Küster⸗ und Lehrer⸗ 1 stelle zu Falkenhain mit einem am 31. De⸗ zember 1889 194 32 betragenden Bestande, . Litt. B. Nr. 23498 für Emilie Butzner zu Wüstermarke mit einem am 31. Dezember 1889 48 17 betragenden Bestande

1“ zum Zwecke neuer Ausfertigung beantragt. Die In⸗

haber der Bücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. März 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Luckau, den 4. Juli 1890. Das Königliche Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Halbspänner Heinrich Blume zu Bornum hat das Aufgebot der gerichtlichen Obligation vom 23. April 1847, inhalts derer der Brauer und Oekonom August Willecke von hier dem Schneider und Kothsassen Heinrich Schrader und dessen Ehe⸗ frau, Christine, geb. Blume, in Bornum gegen Ver⸗ pfändung des daselbst sub No. ass. 7 belegenen Kothhofes ein Kapital von 800 Thlr. Courant = 2400 bei 4 % Verzinsung und halbjähriger Kündigungsfrist vorgeliehen hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotste mine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde dem Eigenthümer des ver⸗ pfändeten Grundstücks und dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber erfolgen wird. 1

Königslutter, den 9. Juli 1890.

Herzogliches Amtsgericht. Schwarzenberg.

27odX,x Aufgebot.

Das Kgl. Amtsgericht Straubing hat am 6. August IJ. Is. folgendes Aufgebot erlassen:

Gegen Jakob Krieger, geboren zu Perkam am 30. April 1814, ehelicher Sohn der nachmaligen Müllerseheleute Mathias und Anna Krieger in Pilling, ist von einem Antragsberechtigten die Todes⸗ erklärung beantragt.

Demnach ergeht die Aufforderung:

I. an Jakob Krieger, sich spätestens an dem auf

Montag, den 13. Juli 1891, Vormit⸗

tags 8 ½⅞ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, Sitzungszimmer Nr. 6, persönlich oder schrift⸗ lich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt werde;

.an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;

an alle, welche über das Leben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, hierüber bei dem Kgl. Amtsgericht Straubing Mittheilung

„zu machen.

Straubing, am 11. August 1890.

Der Gerichtsschreiber:

(L. S.) Staimmer, K. Sekretär.

[28002] Aufgebot.

Am 21. November 1888 ist zu Guben Karl Robert Just ein am 21. September 1886 zu Guben außerehelich geborener Sohn der am 30. Sep⸗ tember 1888 zu Guben verstorbenen separirten ühedeneen Bertha Pfeiffer, gebor. Just, ver⸗ storben.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rentier Albert Borsche in Guben, werden die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger des Karl Robert Just auf⸗ efordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß pätestens in dem auf den 16. Juni 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 28, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, netse h sie mit ihren Ansprüchen und Rechten

8 ausgeschlossen und der Nachlaß den sich legitimirenden

Erben, in Ermangelung solcher aber dem Fiskus aus⸗ Fltparte werden wird, und Alle nach der Aus⸗ vve. sich meldenden Erben die Verfügungen des sich legitimirenden Erben resp. des Fiskus anerkennen müssen und weder Rechnungslegung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen, sondern nur Herausg d

nooch Vorhandenen fordern dürfen.

Guben, den 6. August 1890. FK’hnigliches Amtsgericht. I.

[28003 Bekanntmachung.

Durch das am 6. d. M. verkündete Urtheil des Königlichen Amtsgerichts hier ist für Recht erkannt: „Der Wechsel d d. Berlin, den 29 März 1889 über 127 zahlbar am 29. Juli 1889, ausgestellt von Emil Rosendorff an eigene Order, angenommen von C. Kerber in Schwedt a. O. und versehen mit den Blanko⸗Indossamenten Emil Rosendorff und C. Paech, wird für kraftlos erklärt.

Schwedt, den 9. August 1890.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Caroline Wilhelmine Ambos, geb. Krause, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Goldschmidt hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Butterhändler Gustav Carl August Ambos, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs und unheilbarer, Ekel und Abscheu erregender Krankheit, mit dem Antrage auf Ehescheidung: 1) die Ehe der Parteien zu trennen, 2) den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, 3) die Kosten des Rechtsstreits dem Be⸗ klagten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin auf den 16. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 9. August 1890.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.

[28018] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Maler Nothmann, Pauline, geb. Wolter, zu Bernau, im Armenrechte, vertreten durch den Rechtsanwalt Cunow zu Potsdam, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenbeit lebenden Ehemann, den Maler Gustav Albert Nothmann, zuletzt in Brandenburg a./H. wohnhaft gewesen, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen ihnen bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Letzteren zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Potsdam auf den 17. November 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, welche der Klaͤgerin vom Prozeögericht bewilligt ist, wird dieser Auszug der

lage bekannt gemacht.

Potsdam, den 28. Juli 1890.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II. In Vertretung: Klietzing, Aktuar.

(28016] Oeffentliche Zustellung.

Herr Rechtsanwalt Schreyer dahier hat als Ver⸗ treter der Therese Baumann, Buchbindersfrau, nun Köchin in Regensburg, als Klägerin, gegen Johann Baumann, vormaligen Buchbinder in Schwandorf, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung Klage zum Kgl. Landgerichte Amberg, Civilkammer, erhoben mit dem Antrage:

Kgl. Landgericht wolle aussprechen:

1) die zwischen der Klägerin und dem Beklagten

im Jahre 1877 in Schwandorf eingegangene Ehe werde dem Bande nach getrennt, event. werde dieselbe zu Tisch und Bett auf unbe⸗ stimmte Zeit geschieden;

2) der Beklagte werde als Theil

erklärt;

3) derselbe habe die Kosten des Prozesses zu

tragen.

Klägerin ladet den Beklagten Johann Baumann zu dem vom Vorsitzenden bestimmten Termine behufs mündlicher Verhandlung des Rechtsstreites vor und fordert denselben auf, einen beim Prozeßgerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist bestimmt auf Montag, den 15. Dezember l. J., Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Landgerichts dahier. Die öffentliche Zustellung der Klage nebst Termins⸗ bestimmung wurde durch Beschluß der Ferien⸗Civil⸗ kammer des Kgl. Landgerichts dahier vom 6. August 1890 bewilligt.

Amberg, den 11. August 1890.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts. bn Der Ober⸗Sekretär beurlaubt.

.S.)

Baudoin, Sekretär. 128017) Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Webersehefrau Barbara Hof⸗ meister von Tiefenbach, nun Milchbändlerin, z. Z. in Schwabing bei München, Klägerin, gegen den Webermeister Mathias Hofmeister von Tiefenbach, A.⸗G. Waldmünchen, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, hat der Rechts⸗ anwalt Schreyer dahier als Vertreter der Klägerin Klage zum Kgl. Landgerichte Amberg, Civilkammer, erhoben, mit dem Antrage:

Kgl. Landgericht wolle aussprechen:

1) die zwischen der Klägerin und dem Beklagten

im Jahre 1871 in Tiefenbach eingegangene

ʒEhe werde dem Bande nach getrennt, eventuell

mwmerde dieselbe zu Tisch und Bett auf unbe⸗ stimmte Zeit geschieden;

2) 2. Seat. werde als schuldiger Theil er⸗

ärt;

3) derselbe hat die Kosten des Prozesses zu

tragen.

Klägerin ladet den Beklagten mit der Aufforde⸗ rung, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites in dem vom Vorsitzenden bestimmten Ter⸗ min vor. Termin zur Verhandlung wurde bestimmt auf Montag, den 15. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Landgerichts dahier. Bemerkt wird, daß die öffentliche Zustellun der Klage nebst Terminsbestimmung durch Beschlu der dahier vom 6. August 1890 bewilligt wurde.

Amberg, den 11. August 1890. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Der Obersekretär beurlaubt.

[28015]

schuldiger

Baudoin, Sekr.

[28020] Oeffentliche Zustellung.

Die verebelichte Arbeiter 2224 Dorothea, eborene Draeger, zu Massow, vertreten durch den

echtsanwalt de Witt zu Stargard i. / Pomm,, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hartwig, früher zu Massow, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Star⸗ gard i./ Pomm. auf den 6. Dezember 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stargard i./ Pomm., den 9. August 1890.

Beltz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28019] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Schünemann, Auguste, geborene Krüger, zu Stargard i. Pomm., vertreten durch den Rechtsanwalt Soenderoy II. zu Stargard i. Pomm., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Schünemann, früher in Stargard i. Pomm., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard i. Pomm. auf den 6. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stargard i. e“ 9. August 1890.

eltz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28009)

Kgl. bayer. Amtsgericht München I., Abth. B.,

für Civilsachen.

In der Curatel über das von der led. minderj. Maurerstochter Anna Ibel von Pfaffenberg am 3. Februar l. J. außerehelich geborne Kind „Magda⸗ lena“, vertreten durch Taver Ibel. Maurer in Pfaffenberg, als Kindsvormund und als gesetzlicher Vertreter seiner Tochter Anna Ibel gegen Gustav Kohn, Mehlreisender von Oblstadt, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts wegen Vaterschaft und Ali⸗ menten wird Beklagter zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag, den Beklagten kosten⸗ fällig zu verurtheilen, die Vaterschaft zu dem be⸗ zeichneten Kinde anzuerkennen, für dasselbe bis zum zurückgelegten 13 Lebensjahre einen monatlichen Alimentenbeitrag von 14 ℳ, die Hälfte des seiner⸗ zeitigen Schulgeldes und der Kleidungskosten, sowie etwaiger Kur⸗ und Leichenkosten zu entrichten und an die Kindsmutter 20 Tauf⸗ und Kindbett⸗ kostenentschädigung zu bezahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, in die öffentliche Sitzung vom Dienstag, den 28. Oktober 1890, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 19)II., Mariahilfplatz 17, in der Vorstadt Au, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen.

München, am 10. August 1890.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Maggauer, Sekr.

[28010] SOeffentliche Zustellung.

Die Kinder und Erben des zu Spittel wohnhaft gewesenen und daselbst verlebten Bäckers Michel Müller, als:

1) Jean Müller, Zuckerbäcker in Paris,

2) die Kinder und Repräsentanten der verlebten Tochter Catharina Müller, im Leben Ehefrau des Wirthes Anton Kaltenbach in Spittel, als: a. Catharina, b. Marie, c. Nicolaus Kaltenbach, alle minderjährig und durch ihren Vater und Anton Kaltenbach, vorgenannt, ver⸗ reten,

Müller, Lorenz, Bäcker, in Spittel wohnhaft, Müller, Elisabeth, Ehefrau des Steigers August Ernst in Spittel, und letzterer selbst der eh lichen Gütergemeinschaft wegen, Müller, Nicolaus, Metzger in Beningen, Müller, Marie, ledig in Paris, 8 Müller, Mathilde, Ehefrau Heinrich Azambre, Bergmann in Spittel, und letzterer selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, Müller, Therese, Ehefrau Jacob Baumstümmler, Steinhauer in Ueberherrn, und letzterer selbst der Gütergemeinschaft wegen, vertreten durch Lorenz Müller, Bäcker in Spittel, und in dessen Verhinderung durch Gerichtsvollzieherkandidat Lackhausen in St. Avold, klagen gegen

die Eheleute Michel Durbecker, Tagner, und Catharina Müller, früher in Spittel wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, 8

für von dem verlebten Michel Müller den Beklagten gelieferten Bäcker⸗ und Krämer⸗ waaren laut am 8. April 1876 mündlich ge⸗ „pflogener Abrechnung, mit dem Antrage:

Es gefalle dem K. Amtsgerichte, die Beklagten zu verurtheilen, an Kläger den Betrag von Acht⸗ unddreißig Mark 32 nebst 5 % Zinsen vom Zu⸗ stellungstage dieser Klage an zu bezahlen, den Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen und das ergehende Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht um St. Avold auf Dienstag, den 28. Oktober 1890, Vormit⸗ tags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. St. Avold, 8. August 1890.

E. Müller, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[28012] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 20 671. Der Rechtsanwalt Feederle in Frei. burg klagt gegen die Faktor Johann Martin Berg Wittwe zu Freiburg, nun an unbekannten Orten, aus Auftragsverktrag für Führung eines im Jahre 1889/90

gegen die Heiliggeistspital⸗Verwaltung dahier an⸗ ängig gewesenen Prozesses, mit dem Antrage auf

Zahlang von 101 70 nebst 5 % Zins vom Klagezustellungstage an, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Freiburg auf den 18. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr. Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Freiburg i. B., den 9. August 1890.

1u1⁰ Dirrler, 1“

Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Amtsgerichts.

[28014] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Josepha Rybak zu Rogalin klagt gegen die Arbeiter Thomas Kiel'’schen Eheleute, unbekannten Aufenthalts, wegen 210 und Zinsen Restkaufgeld, mit dem Antrage:

1) die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 210 nebst 5 % Zinsen seit 1. Mai 1885 zu zahlen, 2) das Urtheil, für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zür mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Posen, Wilhelmsstr. 32, Zimmer 35, auf den 18. November 1890, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Posen, den 7. August 1890. Gerth, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[28011] Oeffentliche Zustellung.

Der Chemiker Robert Stöcklein in Stralau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Kagermann daselbst, klagt gegen den Oekonom A. Hehr, früher in Berlin wabutbast⸗ aus Lieferungen von Feuerwerkskörpern, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 77 37 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, 3 Treppen, Zimmer 92a, auf den 9. Oktober 1890, Vormittags 10 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marowski, Aktuar, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 12.

[28013] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister G. Reuter hier, Sackheimer Hintergasse Nr. 64, vertreten durch den Rechtsanwalt Kamm hier, ladet den Maurermeister C. Jacobi, z. Z. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, denselben zu verurtheilen, an den Kläger 297,55 nebst 5 % Zinsen von 173,75 seit dem 1. April 1887 und von 123,80 seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht IX. zu Königsberg auf den 21. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Kiesler,

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. IX, i. V.

[28094] Oeffentliche Zustellung.

Der Nathan Levy, Handelsmann in Rougemont⸗ le⸗chateau, Frankreich, und in Masmünster, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinach, klagt gegen 1) De⸗ siderius Ackermann, früher in Aue bei Masmünster, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesend, 2) Frau Rosalie Hagenbach, Schenkwirthin in Aue bei Masmünster, Wittwe von Eduard Weiß, wegen Aufhebung eines Vertrages, mit dem Antrage: den am 13. Dezember 1888 zwischen dem Beklagten Ackermann und der Beklagten Wittwe Weiß ab⸗ geschlossenen Vertrag, durch welchen Ackermann an Wittwe Weiß die nachverzeichneten Immobilien ver⸗ kauft hat, dem Kläger gegenüber für unwirksam zu erklären, auszusprechen, daß diese Immobilien von der Beklagten Wittwe Weiß zurückzugewähren und in das Vermögen des Ackermann zurückzugeben seien, um dem Zugriffe des Klägers bis zur Befriedigung seiner Forderung an Hauptsumme, Zinsen und Kosten zu unterliegen und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen auf den 9. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Beschreibung der Fmmobilien. 1) Ein in der Gemeinde Aue, Kanton Weyer⸗ matten, gelegenes Wohnhaus mit Scheune und Stallung, Hofraum, Garten, Rechten und Zubehö⸗ rungen, von einer Oberfläche von ungefähr 3 Aren, grenzend vorn an die Straße und hinten an Clemenz Finck, einerseits an Andreas Walger, anderseits an Clemenz Finck 2) Sektion B. Nr. 594 19,80 Ar Acker, ge⸗ legen im Banne von Aue, Gewann Eichacker, einer⸗ seits Martin Naegelin, anderseits Anton Rauch, unten Michael Walgewitz und oben ein Weg.

Koeßler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Land crichts

[28021] 1 Die Ehefrau des Ackerer Peter Sturm zu Brau⸗ weiler, Maria, geb. Rehm, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Euler, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 6. November 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Landgericht zu Köln, III. Civilkammer. Köln, den 11. August 1890. Der Gerichtsschreiber: Schulz. [28023] Die Ehefrau des Tagelöhners Johann Josef Jonen, Anna Maria, geb. Axer, zu Oberdrees, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Krupp II., klagt gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 22. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichts⸗Sekretär. 16

[28022] 1 b1 Durch rechtskräftiges Urtheil der III. Civilkammer

des Landgerichts zu Köln vom 12. Juli 1890 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten