1890 / 200 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Aug 1890 18:00:01 GMT) scan diff

der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle, Penningsdorf, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, zu Pr. Lts., Thieme, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, zum Hauptm., Brunner, Lohwasser, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., Bithorn, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Karsten, Schwarze, Roth, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Hoffmann, Stille, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Sondershausen, Saenger, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Wüstenhagen, Sec Lt. vom Train 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Sangerhausen, Böhler, See Lt. von der Res. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, zu Pr. Lts., befördert. Liesen⸗ berg, Pr. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aschers⸗ leben, ein Patent seiner Charge verliehen. Kreitz, Pr. Lt. 8. S. zuletzt von der Res. des damaligen Hohenzollern Füsilier⸗Regi⸗ ments Nr. 40, in der Armee, und zwar als Prem. Lieut. mit einem n vom 3. April 1885 bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots des andw. Bezirks Bitterfeld, wiederangestellt. Hoffmann, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6, Kohlsaat, Seec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schroda, Kupke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ostrowo, Petzel, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Samter, zu Pr. Lts., Frhr. v. Richthofen, v. d. Bers⸗ wordt, Pr. Lts. von der Res. des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, Engel, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II Breslau, v. Scheibner, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Breslau, Wittwer, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Münsterberg, zu Ritt⸗ meistern, v. Rohrscheidt, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß.) Nr. 5, Güttler I., Sec. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, Scholz, Berndt, Sec. Lts. vom Train 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II Breslau, Beck, Sec. Lt. von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 15, zu Pr. Lts, befördert. Störig, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, der Charakter als Major verliehen. von der Heyde, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Minden, Seringhaus, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, WolffIV., Sec. Lt. v. Train 1. Aufg. desselb. Landw. Bez. zu Pr. Lts., befördert. Fabian, Sec. Lt. von der Res. des Magdeburg. Füs. Rgts. Nr. 36, Karcher, Thiel, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgeb des Landw. Bezirks Saarlouis, Landsberg, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6, Pfeffer v. Salomon, Krüger, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Trier, Gilles, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II Trier, Mostert, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Koblenz, Bosselmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wismar, Dierig, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, Giese, Sec. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Altona, Cramer v. Clausbruch, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Nienburg, Wolff, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braun⸗ schweig, Riechelmann, Sec. Lt. der Res. des Hannov. Train⸗ Bats. Nr. 10, Marckwort, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braunschweig, zu Pr. Lts. befördert. Schäffer, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hildesheim, der Charakter als Major verliehen. Schlosser, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hessischen) Nr. 80, Jung, Sec. Lt. von der Reserve des Hessischen Train⸗Bataillons Nr. 11, Bock II., Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, Ebert, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lörrach, Faber I., Sec. Lt. von der Res. des Train⸗ Bats. Nr. 15, v. Kries, Raschke, Sec. Lts. von der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zu Pr. Lts, e Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks danzig, zum Hauptm., Enss, Sec. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, Hevelke, Sec. Lieutenant von der Infanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Neustadt, Hammerschmidt, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. O., Böhmer, Sec. Lt. von den Zäzgern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Berlin, Schildt, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Linsel, Sec. Lt. von der Res. des Lauenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 9, Frhr. v. Mulert, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Jäger⸗Bats. Nr. 7, Terstesse, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgevots des Landw. Bezirks Neuwied, Hempfing, Sec. Lt. von der Res. des Hess. Jäger⸗Bats. Nr. 11, Block, Sec. Lt. von den Garde⸗Landw. Schützen 1. Aufgebots, zu Pr. Lts, Hoffmann, Bergmann, Pr. Lts. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2, Martius, Paul, Daub, Pr. Lts. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn⸗Brig., zu Haupt⸗ euten befördert. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 12. August. Müller II., Pr. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw. Regts, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Forche, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Insterburg, Winckelsesser, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebols des Landw. Bezirks Stettin, Peterson, Hauptmann von der Feld⸗Art. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Bromberg, diesem mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Schneider, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Schulze, Pr. Lt. von der Res. des Thür. Hus. Regts. Nr. 12, der Abschied bewilligt. Lehfeld, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Brandenburg a. H., Schulze, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Berlin, diesem mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Hopf, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Meyer, Sec. Lt. von der Res. des /2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, Frhr. v. u. zu Weichs an der Glon, Pr. t. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dessau, als Rittm, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Paschen, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magde⸗ burg, Völcker, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg, Krueger, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf gebots des Landw. Bezirks Muskau, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kober, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, Nicaeus, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Samter, Dyhrenfurth, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks II. Breslau, Neumeister, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Breslau, unter Wieder⸗ ertheilung der zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Speck, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I, Breslau. Trewendt]., Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots dess. Landw. Bezirks, Müller, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rrybnik, Jaenicke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuzburg, Dustmann, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Bielefeld, Spieß, Sec. Lt. von der Res. es 2. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Großherzog) Nr. 116, Raeder, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, Frhr. v. Ayx, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlheim a. R., Liessem, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuß, Schnitzler I, Premier⸗Lieutenant von der Kavallerie 1. Aufgebots des Landwehr⸗ Bezirks Köln, Bredt, Sek. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des⸗ selben Landw. Bezirks, Greven, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, Bornschein, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Limburg, Riedesel Frhr. zu Eisenbach, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Landgraf Feee. II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, als Pr. Lt., aumgartner, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, unter Wiederertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, West, Pr. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Karls⸗ ruhe, Hartwig, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des dw. Bezirks Konitz, der Abschied bewilligt.

XI. (asuiglich Würtiembergisches) Armee⸗Corvo. „)

Ernennungen, Beförderungen und Versepungen. Im aktiven Heere. 14 August. Kallee, Major im Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, als Bats. Com⸗ mandeur in das Inf. Regt. König Wilhelm Nr. 124, Frhr. v. Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. König Karl r. 123, in die erste Hauptmannsstelle des Inf. Regts. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, versetzt. v. Heider, Hauptm. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum Compagnie⸗Chef er⸗ nannt. Linck, Pr. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm Nr. 124, in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123 versetzt. Scheurlen, Sec. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum Pr. Lt. be⸗ fördert. Jäkle, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. König Wilhelm Nr. 124, mit Pension zur Disp. gestellt und zum Commandeur des Landw. Bezirks Ulm ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 14. August. Ernst, Pr. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, mit Pension der Abschied bewilligt.

Zur Statistik der preußischen höheren Lehranstalten und der mit ihnen organisch verbundenen Vorschulen.

(S. Nr. 195 d. „R.⸗ u. St.⸗A.“*)

I. Realgymnasien und Real⸗Progymnasie

Im vorigen Sommerhalbjahr bezifferte sich die Gesammtschüler⸗ zahl der 88 Realgymnasien und 81 Real⸗Progymnasien des preu⸗ ßischen Staats auf 41 644, darunter 77,9 %, evangelisch, 13,2 % katholisch, 0,4 % sonst. christlich und 8,5 % jüdisch. Die verhältniß⸗ mäßige Betheiligung am Realgymnasial⸗Unterricht ist Seitens der Evangelischen eine stärkere, dagegen Seitens der Katholiken eine merk⸗ lich mindere, und Seitens der Juden eine etwas geringere als an dem Gymnasial⸗Unterricht. In den Provinzen überschreiten die Evangelischen den ihnen zustehenden Prozentsatz an der männlichen Bevölkerung theils mehr oder minder, theils bleiben sie hinter demselben zurück. Das erstere ist der Fall mit 36,4 bis 1,6 % in: Westpreußen, Posen, Rheinland, Westfalen, Schlesien, Ostpreußen, Hannover und Sachsen; das letztere mit 2,2 bis 8,3 % in: Brandenburg, Schleswig⸗Holstein, Pommern, Stadt⸗ kreis Berlin und Hessen⸗Nassau. Die Katholiken bleiben hingegen überall hinter ihrem Prozentsatz zurück, theilweise recht belangreich, und zwar mit 0,8 bis 42,8 % in: Schleswig⸗Holstein, Brandenburg, Pommern, Sachsen, Hessen⸗Nassau, Stadtkreis Berlin, Hannover, Ostpreußen, Westfalen, Schlesien, Rheinland, Westpreußen und 71 während die Juden den ihrigen in allen Provinzen bedeutend über⸗ steigen, und zwar um das Elf⸗ bis Dreifache in: Sachsen, Schleswig, Holstein, Schlesien, Westfalen, Ostpreußen, Hannover, Brandenburg, Rheinland, Pommern, Hessen⸗Nassau, Posen, Westpreußen und Stadt⸗ kreis Berlin. Die Hohenzollern'schen Lande haben weder ein Real⸗ gymnasium noch ein Real⸗Progymnasium. Auf je 10 000 männ⸗ liche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religions⸗ gemeinschaften kommen im Staatsdurchschnitt: bei den Evangelischen 36,3, bei den Katholiken 11,6, bei den sonstigen Christen 42,5, bei den Christen überhaupt 27,8 und bei den Juden 197,0 Real⸗ gymnasial⸗Schüler. Für die einzelnen Provinzen berechnen sich die nachstehenden Verhältnißzahlen:

1) Ostpreußen. Schülerzahl der 5 Realgymnasien und 2 Real⸗Progymnasien: 1628, darunter 90,8 % evangelisch, 2,4 % katho⸗ lisch, 0,7 % sonst christlich und 6,1 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemein⸗ schaften kommen: bei den Evangelischen 18,5, bei den Katholiken 3,1, bei den sonstigen Christen 24,9, bei den Christen überhaupt 16,4 und bei den Juden 127,8.

2) Westpreußen. Schülerzahl der 4 Realgymnasien und 4 Real⸗Progymnasien: 1673, darunter 84,0 % evangelisch, 7,15 % katholisch, 1,7 % sonst christlich und 7,15 % jüdisch. Auf je 10 (00 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religions⸗ gemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 42,9, bei den Katholiken 3,5, bei den sonstigen Christen 43,2, bei den Christen überhaupt 23,0 und bei den Juden 102,3 Realgymnasial⸗Schüler.

3) Stadtkreis Berlin. Schülerzahl der 8 Realgymnasien: 5961, darunter 81,2 % evangelisch, 2,9 % katholisch, 0,1 % sonst christlich und 15,8 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 89,6, bei den Katholiken 32,0, bei den sonstigen Christen 24,7, bei den Christen überhaupt 83,9 und bei den Juden 282,8 Realgymnasial⸗Schüler.

4) Brandenburg. Schülerzahl der 7 Realgymnasien und 11 Real⸗Progymnasien: 3483, darunter 94,0 % evangelisch, 2,3 % katholisch, 0,1 % sonst christlich und 3,6 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 29,4, bei den Katholiken 22,6, bei den sonstigen Christen 15,3, bei den Christen überhaupt 29,2 und bei den Juden 205,0 Realgymnasial⸗Schüler.

5) Pommern. Schülerzahl der 4 Realgymnasien und 3 Real⸗ Progymnasien: 2237, darunter 92,8 % evangelisch, 0,9 % katholisch, 0,4 % sonst christlich und 5,9 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbeke nutnisse bezw. Religionsgemein⸗ schaften: bei den Evangelischen 29,0, bei den Katholiken 15,2, bei den sonstigen Christen 43,7, bei den Christen überhaupt 28,8 und bei den Juden 199,8 Realgymnasial⸗Schüler.

6) Posen. Schülerzahl der 4 Realgymnasien: 1284, darunter 66,4 % evangelisch, 17,4 % katholisch und 16,2 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 32,8, bei den Katholiken 4,1, bei den Christen überhaupt 13,4 und bei den Juden 87,3 Realgymnasial⸗Schüler.

7) Schlesien. Schülerzahl der 8 Realgymnasien und 3 Real⸗ Progymnasien: 2603, darunter 64,4 % evangelisch, 22,7 % katholisch, 0,2 % sonst christlich und 12,7 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemein⸗ schaften kommen: bei den Evangelischen 18,8, bei den Katholiken 5,7, bei den sonstigen Christen 12,1, bei den Christen überhaupt 11,8 und bei den Juden 131,9 Realgymnasial⸗Schüler.

8) Sachsen. Schülerzahl der 6 Realgymnasien und 8 Real⸗ Progymnasien: 3774, darunter 94,3 % evangelisch, 1,9 % katholisch, 0,4 % sonst christlich und 3,4 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religions⸗ gemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 32,0, bei den Katho⸗ liken 8,7, bei den sonstigen Christen 62,4, bei den Christen über⸗ haupt 30,4 und bei den Juden 332,0 Realgymnasial⸗Schüler.

9) Schleswig⸗Holstein. Schülerzahl der 3 Realgymnasien und 10 Real⸗Progymnasien: 930, darunter 95,3 % evangelisch, 1,3 % katholisch, 0,3 % sonst christlich und 3,1 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 15,7, bei den Katholiken 14,9, bei den sonstigen Christen 28,4, bei den Christen überhaupt 15,7 u. bei den Juden 162,9 Realgymnasial⸗Schüler.

10) Hannover. Schülerzahl der 12 Realgymnasien und 12 Real⸗Progymnasien: 4950, darunter 88,4 % evangelisch, 6,5 % Katholisch, 0,1 % sonst christlich und 5,0 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Re⸗ ligionsgemeinschaften: bei den Evangelischen 46,7, bei den Katholiken 23,6, bei den sonstigen Christen 28,0, bei den Christen überhaupt 43,7 und bei den Juden 328,4 Realgymnasial⸗Schüler.

11) Westfalen. Schülerzahl der 11 Realgymnasien und 4 Real⸗Progymnasien: 2691, darunter 68,7 % evangelisch, 24,5 % katbolisch, 0,6 % sonst christlich und 6,2 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Re⸗ ligionsgemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 35,0, bei den Katholiken 11,3, bei den sonstigen Christen 71,3, bei den Christen überhaupt 22,7 und bei den Juden 180,0 Realgymnasial⸗Schüler.

14 Real⸗Progymnasien: 3943, darunter 61 % evangelisch, 22,4 % ka⸗ tholisch, 1,2 % sonst christlich und 15,2 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen: bei den Evangelischen 44,9, bei den Katholiken 41,6, ba den sonstigen Christen 51,3, bei den Christen überhaupt 44,4 und bei den Juden 286,3 Realgymnasial⸗Schüler. 13) Rheinland. Schülerzahl der 12 Realgymnasien und 10 Real⸗Progymnasien: 6487, darunter 57,4 % evangelisch, 35,7 % katholisch, 0,3 % sonst christlich und 6,6 % jüdisch. Auf je 10 000 männliche Mitglieder der einzelnen Glaubensbekenntnisse bezw. Religionsgemeinschaften kommen bei den Evangelischen 62,8, bei den Katholiken 14,9, bei den sonstigen Christen 32,6, bei den Christen überhaupt 28,0 und bei den Juden 191,4 Realgymnasial⸗Schüler. „Auf je 10 000 männliche Einwohner kommen im Staatsdurch schnitt 30,0, dagegen im: Stadtkreis Berlin 94,3, Hessen⸗Nassau 50,1 45,6, Sachsen 31,4, Pommern 30,3, Brandenburg 30,1 Rheinland 29,8, Westpreußen 24,3, Westfalen 24,0, Ostpreußen 17,4 Schleswig⸗Holstein 16,1, Posen 14,4 und Schlesien 13,3 Real gymnasial⸗Schüler. An dem Besuche der Realgymnasien und Real⸗Progymnasien sind im Staatsdurchschnitt im Verhältniß zur männlichen Bevölkerung di

Evangelischen rund dreimal so zahlreich als die Katholiken, und die

Neden. rund siebenmal so zahlreich als die Christen überhaupt be eiligt.

Rekursentscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts.

(866.) Ein landwirthschaftlicher Betriebsunternehmer ließ um seinen zur Aufstellung der Wirthschaftsgeräthe benutzten Hof eine neue Mauer ziehen und die in demselben befindliche Düngergrube aus⸗ mauern. Die Maurerarbeiten hatte er einem Maurermeister der⸗ gestalt übertragen, daß dieser sie mit seinen Arbeitern ausführte und für jeden Arbeiter und Arbeitstag die Meistergebühr bezog. Der Landwirth selbst half mit seinen Arbeitern nur bei Heranschaffung der Steine, deren Beschaffung er sich selbst vorbehalten hatte. Zu letzterem Zweck war ihm von einer Zechenverwaltung eine alte Lade⸗ bühne zum Abbruch überlassen worden. Mit der Ab⸗ bruchsarbeit betraute er einen gewöhnlichen Tagearbeiter, welcher als Tagelöhner bei Bauten, Wegebauten und bei land⸗

wirthschaftlichen Arbeiten thätig war, und zahlte ihm für die ganze

Arbeit eine Gesammtsumme. Diese brachte ihm bei der mehrtägigen Dauer der Arbeit nur einen mäßigen Tagelohn für den Arbeits⸗ tag. Der Arbeiter ist nicht gemäß §. 2 Absatz 2, §. 18 Absatz 2

des Bauunfallversicherungsgesetzes und der betreffenden Nebenstatut. vorschrift der zuständigen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft als selbst⸗

ständiger Baugewerbetreibender zur Anmeldung gekommen und zur Versicherung seiner Person Seitens der letzteren nicht herangezogen. Durch Rekursentscheidung vom 28. Juni 1890 hat das Reichs⸗Verficherungsamt in Uebereinstimmung

mit dem Schiedsgericht die zuständige landwirthschaftliche Berufs⸗

genossenschaft zur Gewährung der gesetzlichen Entschädigung an die Wittwe des bei der Abbruchsarbeit getödteten Tagearbeiters ver⸗ urtheilt. Der verunglückte Arbeiter könne als Unternehmer der Ab⸗ bruchsarbeit weder nach Ziffer 1 noch nach Ziffer 2 des §. 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes angesehen werden, ersteres nicht, weil er seiner ganzen wirthschaftlichen Stellung nach lediglich Tagearbeiter, nicht selbständiger Baugewerbetreibender gewesen sei, und letzteres nicht, weil nach den mitgetheilten That⸗ sachen die vereinbarte Gesammtsumme nur eine Entlohnung des Verunglückten für seine Arbeitsleistung dargestellt habe. Er sei Akkordarbeiter des Landwirths gewesen und die Abbruchsarbeit daher eine Bauarbeit, welche von Letzterem für seine Rechnung ausgeführt sei. Diese nicht erhebliche Bauarbeit zusammen mit der Arbeit des Heranschaffens der Steine aus dem Abbruch an den Bau der dem Wirthschaftsbetriebe dienenden Hofmauer und Düngergrube falle unter § 1 Absatz 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes. In dieser Beziehung komme in Betracht, daß die Aufführung der Mauer und die Ausmauerung der Düngergrube selbst in dem gewerbsmäßigen Baubetriebe des Maurermeisters ausgeführt worden seien, da er die Arbeiter persönlich beziehungsweise durch einen ihm für die Ausführung verantwortlichen Vorarbeiter geleitet und beaufsichtigt habe (vergleiche dagegen den Absatz 3 der Rekurs⸗ entscheidung 833, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 452). Die hiernach allein von dem Landwirth für seine Rech⸗ nung und mit seinen Arbeitern ausgeführten Arbeiten der Beschaffung und des Heranschaffens der Steine hätten einen so geringen Umfang gehabt, daß sie, da sie übrigens auch unzweifelhaft den Zwecken des Wirthschaftsbetriebes gedient, bei der landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaft gemäß §. 1 Absatz 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes noch als mitversichert zu gelten hätten (zu vergleichen die Rekurs⸗ entscheidungen 864 und 865, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 496).

(867.) In einer Rekursentscheidung vom 5. Mai 1890 hat das Reichs Versicherungsamt ausgesprochen, daß ein kleiner Landwirth, welcher mit seinem Gespann einen der Staats⸗Baubehörde gehörenden Schneepflug auf einer Staatsstraße gegen Lohn selbst führt, bei dieser Thätigkeit als ein in dem Straßenunterhaltungsbetriebe beschäftigter Arbeiter anzusehen sei (zu vergleichen die Bescheide 711 und 413, so⸗ wie die an letzterer Stelle angeführten weiteren Bescheide, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 321 und 1887 Seite 351). Maßgebend hierfür war die Erwägung, daß, wenn man derartige Gespanndienstleistungen als Lohnfuhrwerksbetrieb und bei den land⸗ wirthschaftlichen Berufsgenossenschaften mitversichert erachtete, das Risiko dieser und ähnlicher, die größte Gefahr der Straßenbaubetriebe bildender Arbeiten von der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft beziehungs⸗ weise der Versicherungsanstalt derselben oder der Korporation ꝛc. (§§. 4, 46, 47 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes) auf die landwirth⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaften abgewälzt werden würde, während gerade jene Berufsgenossenschaft ꝛc. es ist, welche zur Aufnahme solcher Betriebe gebildet und zur Versicherung derselben bestimmt ist.

(868.) Ein Holztransport⸗Unternehmer hatte zur Fortschaffung des in einem Walde gefällten Holzes eine Waldeisenbahn in Betrieb gesetzt. Das Schlagen des Holzes erfolgte durch die Arbeiter des Waldeigenthümers, während Jener mit seinen Leuten das Heran⸗ schaffen des Holzes zu dem Ausgangspunkt der Waldeisenbahn zu be⸗ wirken hatte. Bei letzterer Thätigkeit erlitt einer seiner Arbeiter innerhalb des Waldes einen Unfall. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat durch Entscheidung vom 16. Juni 1890 ausgesprochen, daß dieser Unfall nicht von derjenigen Berufsgenossenschaft zu entschädigen sei, welche den Betrieb der Waldeisenbahn in ihr Kataster aufgenommen hatte. Es handelt sich nicht, wie Kläger meint, um den „gesammten Betrieb“ einer Eisenbahn im Sinne des §. 1 Ziffer 1 des Aus⸗ dehnungsgesetze. Vielmehr greifen hier zwei Betriebe des⸗ selben Unternehmers in einander, welche hinsichtlich ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit trotz ihres änußerlichen Zusammenhanges getrennt behandelt werden müssen. Während das Aufladen des Holzes auf die und das Abladen von den⸗ selben dem Betriebe der Waldeisenbahn zuzurechnen ist, bildet das Heranschaffen des Holzes, soweit es sich innerhalb der Grenzen des forstwirthschaftlichen Grundstücks des Produzenten vollzieht, als noth⸗ wendiger Abschluß des auf die Bewirihschaftung des Grundstücks ge⸗ richteten Betriebes noch einen Theil dieses letzteren und ist demgemäß bei der örtlich zuständigen land⸗ und forstwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaft versichert (zu vergleichen Rekursentscheidungen 789 bis 791, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 154).

(869.) Ein Ziegeleibesitzer hält für die Zwecke seiner Ziegelei (Heranschaffung des Materials und Abfuhr der Ziegel) Pferde und Lastwagen. Gelegentlich, in geringfügigem Umfange, verwendet er diese auch zur Ausführung von Fuhren für Dritte gegen Entgelt,

12) Hessen⸗Nassau. Schülerzahl der 4 Realgymnasien und

den Erwartungen zurück. Aber au Hafenarbeiter⸗Ausstandes ist weit hinter den Ankündigungen

obne jedoch für die Lohnfuhrwerkerei besondere Einrichtungen zu be⸗

sitzen. Nach einer Rekursentscheidung vom 17. Februar 1890 ist die Lohnfuhrwerkerei bei der Ziegelei⸗Berufsgenossenschaft als mit⸗ versichert anzusehen. Zwar liegt ein gewerbsmäßiger uhrwerks⸗ betrieb im Sinne des E vom 28. Mai 1885, welcher als solcher einen Nebenbetrieb des Ziegeleibetriebes bilden würde, nicht vor (zu vergleichen Ziffer 2 der Anleitung, betreffend die An⸗ meldung der nach dem Ausdehnungsgesetz .“ Be⸗ triebe „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1885 Seite 160). Die Fuhrwerkerei unterliegt aber als Bestandtheil des Ziegeleibetriebes der Versicherung, und zwar dergestalt, daß auch die wenigen gegen Lohn für Dritte geleisteten Fuhren als mitversichert zu gelten haben, da sie sich lediglich als ein Ausfluß der dem Ziegeleibetriebe dienenden Gespannhaltung im Allgemeinen darstellen.

(870.) Eine Berufsgenossenschaft hatte einem Verletzten durch förmlichen Bescheid eine Rente zugesprochen, wegen deren Berechnung der Verletzte Berufung auf schiedsgerichtliche Entscheidung und später Rekurs bei dem Reichs⸗Versicherungsamt erhob. Während dieses Verfahrens erließ die Berufsgenossenschaft einen neuen Bescheid an den Verletzten, laut dessen ihm dieselbe Rente, welche der erste Be⸗ scheid feststellte, bis auf Weiteres“ gewährt wurde. Hiergegen ergriff der Verletzte das Rechtsmittel der Berufung nicht. Das Reichs⸗ Versicherungsamt hat dem Rekurse durch Entscheidung vom 3. Fe⸗ bruar 1890 stattgegeben und in den Gründen derselben ausgeführt, daß dem fortlaufenden Bezuge der dem Kläger zuerkannten höheren Rente auch die formale Rechtskraft des zweiten Bescheides nicht entgegenstehe. Denn derselbe bringe lediglich die gesetzliche Folge des ersten Bescheides den Fortbezug der darin festgesetzten Rente bis auf Weiteres überflüssigerweise nochmals zum Ausdruck. Eine selbst⸗ ständige rechtliche Bedeutung gegenüber dem Ergebniß des durch den ersten Bescheid eingeleiteten Verfahrens, wie es in der schiedsgericht⸗ I“ vorliege, wohne dem zweiten Bescheide daher nicht bei.

Statistik und Volkswirthschaft. G

Zur Arbeiterbewegung.

In Soeft sollte, wie der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ geschrieben wird, am Sonntag eine sozialdemokratische Versammlung statt⸗ finden, zu welcher in den Blättern unter der Bezeichnung „große öffentliche Volksversammlung“ eingeladen war. Gastwirth Weist⸗ hoff, dem man bei der Anmiethung seines Saales den Zweck der Versammlung zu verschleiern gewußt hatte, zog am Sonnabend die Hergabe seiner Räume zurück, und so mußte denn die Versammlung ausfallen, da kein Soester Wirth sein Haus zu dergleichen Zusammenkünften hergeben will. Mit dem Agitator, der in der Versammlung reden sollte, an der Spitze zogen die Genossen und Genossinnen später zum Bahnhof, um unter Hochrufen und Tücherschwenken bei der Abfahrt sich von ihm zu verabschieden, 1

Hier in Berlin haben, wie das „Berl. Volksbl.“ berichtet, auf dem Neubau der Baufirma Held und Franke am Sonnabend die Hälfte der dort beschäftigten Maurer und 20 Zimmerleute die Arbeit niedergelegt. Hr. Franke, der bisher 55 Stundenlohn bei neunstündiger Arbeit zahlte, kündigte den Gesellen an, daß er von jetzt ab nur noch 50 zahlen werde. Diejenigen Arbeiter, die hier⸗ mit nicht einverstanden waren, legten die Arbeit nieder. Eine Ver⸗ sammlung sämmtlicher in der Holzindustrie beschäftigten Arbeiter war zum Montag Abend zusammenberufen worden, das Koalitionsrecht der Arbeiter zu besprechen. Die Versammlung war jedoch, wie die „Volksztg.“ mittheilt, nur schwach besucht, und es wurde deshalb beschlossen, eine neue Ver⸗ sammlung einzuberufen und in dieser Stellung gegen das Vorgehen des neu gegründeten Verbandes der Holzindustriellen, welcher bereits einen Arbeitsnachweis errichtet hat, zu nehmen. Von den Rednern wurde betont, daß Angesichts des Zusammenschlusses der Unternehmer auch ein engeres Zusammengehen aller Arbeiterorganisa⸗ tionen dieser Branche angestrebt werden müsse.

In Leipzig hielten die Glasergehülfen am Montag eine von etwa 100 Personen besuchte Versammlung ab, in der über die Thätigkeit der Tarifkommission Bericht erstattet und mitgetheilt wurde, daß die in einer größeren Werkstatt zwischen Arbeitgeber und Gehülfen entstaändenen Differenzen durch die Vermittelung der Tarifkommission und das entgegenkommende Verhalten des Prinzipals sich hätten gütlich beilegen lassen. Die Tabackarbeiter von Leipzig und dessen näherer und weiterer Umgebung wählten in einer am selben Tage abgehaltenen Versammlung Vertreter für den demnächst in Dresden zusammentretenden Landeskongreß der sächsischen Taback⸗ arbeiter und den später in Antwerpen abzuhaltenden inter⸗ nationalen Tabackarbeiterkongreß. Der ersterwähnte Kongreß wird sich mit der Aufstellung statistischer Erhebungen über die Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse der sächsischen Tabackindustrie, mit der Berathung der gegen die Konkurrenz der Zuchthausarbeit zu ergreifenden Maßregeln und mit einer an den sächsischen Landtag zu richtenden Petition befassen, in welcher die Aufhebung des die Centralisation der Arbeitervereinigungen hindernden §. 24 des sächsischen Vereinsgesetzes vom 22. November 1850 beantragt werden soll. Die Buchbindergehülfen haben kürzlich statistische Er⸗ hebungen über die im Leipziger Buchbindergewerbe übliche Arbeitszeit angestellt. Die Erhebungen erstreckten sich auf 961 männliche und 980 weibliche von etwa 3000 hier überhaupt beschäftigten Arbeitern. Die tägliche regelmäßige Arbeitszeit (abgesehen von den Ueberstunden) 188 zwischen 9 und 10 ¾ Stunden und beträgt 10 ½ Stunden im

ittel.

Wie die „Ger. Ztg.“ mittheilt, sind die Textilarbeiter von Gera, Greiz, Apolda, Hof u. s. w. übereingekommen, Sonn⸗ tag, den 5. Oktober, in Gera einen Textilarbeiterkongreß abzuhalten, um daselbst über „Organisation, Agitation, Fachpresse, Stellung zum Textilarbeiterkongreß“ zu verhandeln. Es sollen sämmt⸗ liche Städte Thüringens und des Vogtlandes eingeladen werden.

Aus Mährisch⸗Ostrau wird dem „N. W. Tgbl.“ vom 18. d. M. telegraphirt, daß eine Arbeitseinstellung nirgends erfolgt sei. Alles sei in vollster Thätigkeit, die Ruhe sei nicht gestört worden. Das Militär bleibe noch da.

Aus London wird der „Voss. Ztg.“ geschrieben: Es ist hier gegenwärtig wieder so viel von Ausständen die Rede, daß man an eine neue Fluthzeit der „neuen Arbeiterbewegung“ glauben könnte. Nach der Achtstunden⸗Kundgebung vom 4. Mai war in Folge des gänzlichen Scheiterns sowohl der Briefträgerbewegung, wie auch des Polizeiausstandes eine merkliche Ebbe eingetreten, welche erst durch große Ausstandsbewegungen „in der Provinz“, die ihre Rückwirkung nach hier ausübten, einigermaßen verdrängt werden konnte. Die vor einigen Wochen stattgehabte Hyde⸗Park⸗Jahresfeier der Einführung der Achtstundenschicht bei den Gasarbeitern, deren Gewerkverein jetzt über 90 000 Mitglieder zählt, blieb weit hinter

5 die Jahresfeier des großen

zurückgeblieben. Die Theilnahme von 160 000 Gewerkvereins⸗ mitgliedern der Hauptstadt an dem Straßenaufzuge war in Aussicht gestellt, und die Menschenansammlung im Hvde⸗ Park sollte, so verkündeten seit einigen Tagen die Blätter, selbst das ungeheure Massenaufgebot vom 4. Mai in den Schatten stellen. Wie wenig das der Fall gewesen ist, ergiebt sich daraus, daß der ganze Zug, welcher einige Dutzend Musikbanden und ein paar Hundert Banner und Fahnen mit sich füͤhrte, um sich durch den Bogen am Hyde⸗Park Corner zu bewegen, nur 45 Minuten brauchte, gegen fast vier Stunden Marschlänge der beiden Züge vom 4. Mai Das muß seinen Grund haben, und thatsächlich ist die augenblickliche Stimmung der britischen Arbeiterschaft in ihrer Allgemeinheit wenig dazun angethan., um zur Theilnahme an solchen Kundgebungen zu reizen. Ein gewisses Vorgefühl von kommenden schlechten Zeiten bedrückt die Gemüther; das zeigte sich am Sonntag

des Dockergewerkvereins:

auch im Hyde⸗Park. Burns verwies stolz auf die Machtstellung „Ohne WMitgliedskarte keine Arbeit!* Aber wenn die Arbeit auch für Tausende von Mitgliedern auf⸗ hören wird? Erwähnt zu werden verdient es, daß viele von den alten Gewerkvereinsführern, so namentlich Georg Shipton, der Sekretär des „Londoner Gewerksraths“, welche während des großen Ausstandes kühl bei Seite standen, heute im Park mit den Vertretern der „neuen Bewegung“ in der Verherrlichun dieser letzteren geradezu gewetteifert haben. Shipton scrieb noch vor Monaten in einer der leitenden Monats⸗Rund⸗ schauen einen abfälligen Artikel über eben diese Bewegung. Uebrigens wird sich diese Linksschwenkung der britischen Gewerksvereine alter Schule auf dem diesjährigen Gewerkvereins⸗Jahreskongreß in Liverpool nicht minder auffallend kundgeben.

Aus Mel bourne giebt „W. T. B.“ folgendes Reuter'sche Telegramm wieder: Die Diensteinstellung der Offiziere der Handelsmarine verbreitet sich mit großer Schnellig⸗ keit in den Häfen von Melbourne, Sydney und Brisbane. Eine der großen Schiffahrts⸗Gesellschaften hat beschlossen, die Fahrten ihrer Dampfer einzustellen. Viele Dampfer, die am Dienstag auszulaufen beabsichtigten, sind zurückgeblieben, weil die Offiziere und Matrosen sie in Folge Befehl der Union verließen. Die Schiffsrheder veröffentlichen Annoncen, in welchen sie die Dienste von Nichtunionisten verlangen und offeriren denselben längeres Engagement bei erhöhten Gehältern.

Wie der „Köln. Ztg.“ aus Mons berichtet wird, verweigerten in Wasmes am Sonnabend sämmtliche Arbeiter einer Grube der Zeche Grand⸗Buisson die Einfahrt wegen so⸗ genannten Nullens, d. h. weil die Verwaltung einzelnen von ihnen Abzüge für unreine Kohlen gemacht hatte. Auf Zeche Levant du Flénu in Frameries verweigerten sämmtliche Ar⸗ beiter der Grube Crachet⸗Picquery die Einfahrt wegen Lohn⸗ kürzung. Unter den Kohlenbergleuten des Hennegan macht sich die Neigung zu einem allgemeinen Ausstande bemerkbar.

Zurückbehaltungsrecht von Arbeitslöhnen. Ein für das Verhältniß zwischen Arbeitge ber und Arbeitnehmer wichtiges Urtheil ist dieser Tage von dem Königlichen Landgerichte zu Elberfeld in der Berufungsinstanz gesprochen worden. Eine Firma X. pflegt mit ihren Arbeitern schriftliche Verträge abzuschließen. Diese Verträge werden als Lehrverträge bezeichnet. Die Arbeiter werden Lehrlinge genannt, und während für diese die sogenannte Lehrzeit auf 5 Jahre vereinbart wird, steht der Firma jederzeit das Recht zu, von den Verträgen einseitig zurückzutreten. Von dem vereinbarten Lohne ist der Arbeiter verpflichtet, jährlich 150 bei der Firma stehen zu lassen, und zwar wird dieser Betrag in wöchentlich gleichmäßigen Beträgen von dem Verdienste der Arbeiter einbehalten. Die ein⸗ behaltenen Beträge verfallen zu Gunsten des „Lehrherrn“, wenn der Arbeiter den Vertrag bricht. Vier Arbeiter arbeiteten seit Anfang des Jahres 1888 bei der Firma. Auf Grund des geschlossenen Ver⸗ trages war ihnen von ihrem Arbeitslohn der Betrag von 615 ein⸗ behalten worden. Im Oktober 1889 entstanden zwischen der Firma und den Arbeitern Zwistigkeiten. Letztere verließen die Arbeit und in Folge hiervon erklärte die Firma die vom Lohn einbehaltenen 615 als verfallen. Die Arbeiter, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kober zu Elberfeld, klagten gegen die Firma, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schweitzer zu Elberfeld, auf Zahlung des ihnen einbehaltenen Lohnes von 615 Der Rechtsstreit hatte zunächst in erster Instanz beim Königlichen Gewerbegericht zu Solingen geschwebt und wurde in zweiter Instanz endgültig von dem Königlichen Landgericht zu Elberfeld entschieden. Beide Gerichte haben die Firma zur Zahlung der einbehaltenen Beträge von 615 verurtheilt und übereinstimmend angenommen, daß die geschlossenen Verträge, trotz ihrer Bezeichnung als Lehrverträge, reine Arbeitsverträge seien. Es mußte daher nach §. 117 Abs. 2 der Gewerbeordnung jede Verabredung als nichtig er⸗ achtet werden, welche dem Arbeitgeber das Recht einräumt, Lohn als für Erfüllung des Vertrages von den Arbeitern einzu⸗ ehalten. 1 8 b

Zur wirthschaftlichen Lage.

Die Lage des Handels, der Industrie und des Handwerks war in dem Regierungsbezirk Minden während des II. Quartals im Allgemeinen befriedigend. Arbeiterentlassungen und Lohnherabsetzungen haben nicht stattgefunden. Der Schiffahrtsverkehr auf der Weser war bei dem anhaltend hohen Wasserstande ein ziemlich reger und auch den auf Wasserkraft angewiesenen gewerblichen Betrieben standen fortwährend hinreichende Wassermengen zur Verfügung. Der Gang des Leinengeschäfts war ein günstiger, da Absatz und Preise der Fabrikate gut waren. Der Geschäftsbetrieb der Wäschebranche war zwischen Ostern und Pfingsten ziemlich lebhaft, sämmtliche Arbeitskräfte fanden ausreichende Beschäftigung. Aber die anhaltend kühle und nasse Witterung beeinflußte nach und nach den Absatz so sehr, daß in letzter Zeit wenig neue Aufträge eingegangen sind. Das Flachsgeschäft war weniger lebhaft, das An⸗ gebot des Rohmaterials war zwar ziemlich stark, doch stellten sich die Marktpreise in Folge des außerordentlich hohen Standes der russischen Werthe höher als zuvor. Das Garngeschäft war bei fallenden Preisen schleppend und flau. Die Garnvorräthe bei den Spinnereien sind in stetem Zunehmen begriffen. In den Seiden⸗ fabrikationsgeschäften haben sich die regelmäßigen Verkäufe gemindert; namentlich sind amerikanische Aufträge ausgeblieben, sodaß die Fabriken ihre Thätigkeit einschränken und allmählich aufhören mußten, auf Lager zu arbeiten. Das Plüschgeschäft war im Anfange des Quartals lebhaft, ließ aber im Laufe desselben immer mehr nach. Gegen Ende April begannen die Preise des Rohstoffes (Mohair) zu sinken und zwar so stark, daß der ganze vorjährige Aufschlag von 25 % eingebüßt ist. Dieser Umstand hat einstweilen alle Kauflust ver⸗ schwinden lassen. Der Betrieb der mechanischen Weberei war ein ungestörter, auch die Absatzverhältnisse waren einigermaßen befriedigend. In den sonstigen Zweigen der Fabrikation, welche für den Bezirk von Bedeutung sind, wie in der Herstellung von Nähmaschinen, Fahr⸗ rädern und Gasmotoren sowie im Tabackgeschäft sind bemerkens⸗ werthe Veränderungen nicht vorgekommen.

Die Lage von Handel und Gewerbe war auch während des zweiten Quartals des laufenden Jahres im Regierungsbezirk Trier eine recht gute, trotzdem sich in der Eisen⸗ industrie bereits Befürchtungen eines bevorstehenden Rückganges zeigten. Die gewerblichen Arbeiter hatten reichliche Gelegenheit zu lohnendem Verdienste. Mehrere Werke haben die Zahl ihrer Arbeiter wieder vermehrt; Arbeiterentlassungen wegen Verminderung der Pro⸗ duktion sind nicht vorgekommen, dagegen wurden vereinzelte Klagen wegen Mangels an Arbeitskräften laut. Unter diesen Umständen haben sich die Löhne auf ihrer bisherigen Höhe erhalten. Dies hat auch eine günstige Rückwirkung auf die Beschäftigung des Hand⸗ werkerstandes ausgeübt.

Zur Lage der Eisenindustrie wird uns aus Trier geschrieben:

Bis Mitte des verflossenen Quartals hielt die Lebhaftigkeit der Nachfrage unverändert an. Mit dem eintretenden Rückgang der Eisenpreise nahmen die Bestellungen merklich ab. Es wird daher die Frage einer Produktionseinschränkung im Walzwerkverbande bereits in Betracht gezogen. Durch den Rückgang der Eisenpreise erleiden außerdem alle diejenigen Werke empfindlichen Schaden, welche bei dem früheren Andrange das Rohmaterial sich haben zu den höchsten Preisen sichern müssen. Vor der Hand bietet die Erfüllung der alten Abschlüsse noch hinreichende Beschäftigung. Es haben daher auch im verflossenen Vierteljahre sämmtliche Eisenwerke voll zu thun gehabt und hohe Arbeitslöhne gezahlt.

E Die Steinkohlenföͤrderung ist im Regierungsbezirk Aachen im zweiten Quartal annähernd in demselben Umfange wie im Vorviertel⸗ jahr fortgesetzt worden. Es ging aber einerseits der Bedarf der

.“

noch umfangreicheren Sammlung

Eisenindustrie an Kohle und Koks nicht unerheblich zurück: anderer⸗ sciis wurde der Ziegeleibetrieb in Folge der für denselben un Unffterr Witterung in diesem Frühjahr außergewöhnlich spät egonnen. Es hat daher der Absatz nachgelassen, sodaß sich stellen⸗ weise nicht unbedeutende Vorräthe angesammelt haben. In den mageren Hausbrandkohlen des Wurm⸗Reviers war der Absatz, wie immer um diese Jahreszeit, sehr schwach; doch konnte an den Winterpreisen festgehalten werden. Auch die Preise für Ziegel⸗ und Kalkbrennkohlen waren ganz zufriedenstellend, ein Preisrückgang und Mangel an Absatz für magere Industriekohlen ist nicht zu verzeichnen. Nur für Koks von mageren Kohlen, der nach der eigenen Angabe der Produzenten im Vergleich zu Fettkohlen viel 2 hoch bewerthet war, hat ein nicht unbedeutender Rückschlag sowohl im Preise als im Absatz stattgefunden.

Der Betrieb der Erzbergwerke hat bei befriedigender Nach⸗ frage und annehmbaren Preisen guten Fortgang genommen und auch in den zum Theil wieder aufgenommenen Dachschiefergruben und Brüchen herrschte während des zweiten Quartals ebenso wie in den Bausteinbrüchen reges Leben bei lohnendem Absatz.

1 8 Vom Kohlenmarkt.

Die Geschäftslage des Saarkohlenmarkts hat sich im ver⸗ flossenen Quartal wenig geändert. Die Staatswerke bei Saarbrücken sind nach wie vor sehr lebhaft beschäftigt gewesen. Die Preise er⸗ fuhren bei der üblichen Halbjahrsregulirung eine mäßige Erhöhung trotz der Rückgänge in Westfalen, um das frühere Verhältniß der Saar⸗ und Ruhrpreise wieder einigermaßen herzustellen und das in

olge der Ungleichheit beider Preisbewegungen unnatürlich erweiterte

bsatzgebiet der Saarkohlen auf die der Föͤrderleistung der Gruben entsprechende Ausdehnung zurückzuführen. Trotzdem ist die Nach⸗ frage auf dem Saarmarkte eine ziemlich bedeutende gewesen; bei, der Einreichung der Aufträge für das zweite Halbjahr 1890 ließ sich sogar bei den Abnehmern eine große Ueber⸗ stürzung und Unruhe bemerken. Die Anforderungen wurden nament⸗ lich Seitens der inländischen Industrie so hoch bemessen, daß die Nachfrage das Angebot um 25 bis 30 % überschritt. Allen Wünschen konnte daher nicht entsprochen werden. In Folge der vielen Klagen aus Industriekreisen, welche den Zwischenhandel namentlich im ver⸗ flossenen Winter einer übertriebenen Ausnutzung der Kohlennoth be⸗ schuldigten, wurden die Aufträge der inländischen Konsumenten jedoch in erster Linie und dann erst die Wünsche der Zwischenhändler berück⸗ sichtigt. Gefördert haben die Königlichen Saargruben im April 473 113 t, im Mai 517 473 lt und im Juni rund 490 000 t, im Ganzen also 1 480 586 t gegen 1 351 384 t im gleich Zeitraum 1889. Der Absatz betrug 1 483 014 t.

Ein⸗ und Ausfuhr in Frankreiech. Nach dem „Journal officiel“ belief sich der Gesammtwerth der Einfuhr nach Frankreich in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Juli auf 2 645 821 000 Fr. gegen 2 533 275 000 Fr. in der gleichen Periode des Vorjahres. hat im Vergleich zu 1889 in diesem Zeitraum der Werth der eingeführten Nahrungs⸗ mittel um 17 129 000 Fr., der der Rohstoffe um 78 187 000 Fr., der der fertigen Fabrikate um 19 145 000 Fr. Abgenommen hat der Werth der übrigen eingeführten Waaren um 1 915 000 Fr. Der Gesammt⸗ werth der Ausfuhr betrug in dem genannten Zeitraum 2108 768 000 Fr. gegen 2 030 420 000 Fr. in den ersten sieben Monaten des Jahres 1889. Es ergiebt sich hierbei eine Zunahme von 26 300 000 Fr. in dem Werthe der ausgeführten Nahrungsmittel, von 73 785 000 Fr. in dem der fertigen Fabrikate und von 4 305 000 Fr. in dem der übrigen Waaren. Abgenommen gegen das Vorjahr hat der Werth der ausgeführten Rohstoffe um 26 042 000 Fr. 8

Literatur.

* Von dem Werke Hermann Jahnke’s „Fürst Bismarck, sein Leben und Wirken“, welches im Verlage von Paul Kittel in Berlin erscheint, liegt jetzt die 7., 8. und 9. Lieferung vor, worin die Zeit von der Uebernahme der Regentschaft durch den damaligen Pehsen von Preußen bis zur Berufung des Hrn. von Bismarck zum

inister⸗Präsidenten behandelt wird. Die den einzelnen Lieferungen beigegebenen Illustrationen bringen u. a. eine Darstellung des be⸗ kannten Bildes von F. Siemenroth „Bismarck dem Kaiser Vortrag haltend“, das Porträt des Fürsten nach dem Lenbach'schen Bilde, die Arbeitsstube Bismarck's in Friedrichsruh und Porträts des Fürsten Gortschakow und des Grafen Julius Andrassy.

* Die Gebietsentwickelung der Deutschlands von R. Pape. Minden i. W. J. C. C. Bruns' Verlag. Das Bestreben aller deutschen nur einigermaßen mächtigen Fürstenhäuser, ihre Länder zu vergrößern und durch ihre dadurch er⸗ langte Machterweiterung die Führerschaft in einem möglichst großen Theile Deutschlands an sich zu bringen, wie es bereits unter den Hohenstaufen, noch mehr aber in den dem Zerfall des mittelalter⸗ lichen Deutschen Reichs folgenden Jahrhunderten hervortrat, hängt innig mit den Umgestaltungen zusammen, welche Deutschland nach jeder Richtung hin durchgemacht hat, und diese lassen sich erst völlig ver⸗ stehen, wenn man sich von der Gebietsentwickelung der Einzelstaaten ein klares Bild gemacht hat. Namentlich bei Preußen zeigt sich, von wie großer geschichtlicher Bedeutung die eigenthümliche Gebiets⸗ entwickelung gewesen ist, welche es durchgemacht hat und ohne die es wohl nie seinen historischen Beruf hätte erfüllen können. Es ist daher ein dankenswerthes Unternehmen des Verfassers gewesen, durch eine in knappen Zügen gegebene Darstellung der Gebietsentwickelung der einzelnen deutschen Staaten, zu denen im historischen Sinne auch Oesterreich zu rechnen ist, wie es in dem vorliegenden Werke geschieht, zum Verständniß der deutschen Geschichte beizutragen.

Chance-doggerels, Epigrams and Poems by a Foreigner (Franz Ludwig Lehmann). An introduction and a prelude to the collection of my German Poems: „Gereimtes und Ungereimtes von einem Galgenhumoristen“. Bath, England, Selbst⸗ verlag des Verfassers. Es ist dies der erste Theil einer größeren Sammlung von Gedichten in englischer Sprache, die einer deutscher Gedichte als Ein⸗ leitung dienen soll. Der Verfasser beherrscht die eng⸗ lische Sprache in einer Weise, die bei einem Ausländer wahrhaft überraschend ist, und zu der man ihm nur Glück wünschen kann. Es gehört viel dazu, die vS und Schwierigkeiten gerade des Englischen so zu überwinden, wie es in diesem Buche geschieht. Einzelne von den Satiren und Epigrammen sind sehr ansprechend und dürften auch in weiteren Kreisen Anklang finden, so auch manche Uebertragungen aus dem Deutschen, unter denen die von „Wenn ich einmal soll scheiden“ als ganz besonders gelungen zu bezeichnen ist; durch das Ganze weht aber ein trüber, pessimistischer Hauch, der nicht Jedermanns Sache ist.

Der Redaktion des „R.⸗ u. St.⸗A.“ sind folgende Bücher und Druckschriften übersandt worden:

Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahr⸗ hundert von Berthold Volz. II., III., IV. Abtheilung. Otto Spamer, Leipzig. 18990.

Fürst Bismarck. Sein Leben und Wirken von Hermann Jahnke. 7. und 8. Lieferung. Paul Kittel, Berlin.

Rembrandt als Erzieher. Von einem Deutschen. 13. Auf⸗ lage. C. L. Hirschfeld, Leipzig. 1890.

Modethorheiten. Ein Vortrag von Dr. med. E. Meinert mit 14 Bildern. Duncker u. Humblot, Leipzig. 1890. 8

Soziale Hygiene. Von Dr. med. K. Georg. Alfred H. Fried u. Cie., Berlin, 1890. 8

Berliner Pflaster. Heft 5. Straßexistenzen von Paul Lindenberg. 6 Berliner Kinder von O. Reymond. Berlinmüde von Hermann Heilberg. W. Pauli. Berlin. 8

Deutsches Kapital am Vorabend einer ernsten Frn t9. Von einem Finanzmann. 2. Auflage. Max Eichinger,

ach.

Einzelstaaten