1890 / 201 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Aug 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Lonsen —Heidenheim aber aus der Vorlage entfernt und an ihrer Stelle die Regierung ersucht werden sollte, zunächst den Bau der Linie Göppingen Gmünd und dann der Linie Arnstatt Waiblingen Aalen ins Auge zu fassen. Fuerft in Angriff genommen wurde der Bau der Bahn Plochingen Rottenburg und konnte die Strecke Plochingen—Reutlingen am 20. September 1859, die Strecke Reutlingen —-Rottenburg am 12. Oktober 1861 in Betrieb gesetzt werden. Noch während der Ausführung dieser Bahn wurden die Vorarbeiten für die Bahnen Heilbronn—Weinsberg— Westernach und von dort über Brambach nach Krailsheim sowie für die Linien Westernach— Hall und Hall Wasseralfingen angeordnet. Schon am 4. November 1858 kamen diese Bahnen zur Verhandlung bei den Ständen und wurden von diesen, unter Ausscheidung einiger Linien, die Bahnen Heilbronn —Hall Krailsheim, Krailsheim —Heidenheim bis zur Ostbahn, Heilbronn Ingstfeld bis zur badischen Grenze bei Neckarelz, Rottenburg bis zur badischen Grenze und Kannstatt —Gmünd Nördlingen bewilligt. In Folge einer zwar nur privaten Erklärung der baverischen Regierung, daß diese nur den Anschluß einer Bahn bei Nördlingen gestatten werde, wurde von den Ständen und der Regierung auch der Bau der Linie Kannstatt Waiblingen —Gmünd und Aalen vereinbart Der Bau der Strecke Kannstatt Wasseralfingen wurde sofort in Angriff ge⸗ nommen und die Bahn am 18. Juli 1861 in Betrieb gesetzt; der Rest der Linie wurde gleichzeitig mit der von Bayern zwischen Nördlingen und der Landesgrenze erbauten Theilstrecke am 3. Oktober 1863 eröffnet.

In der Organisation der Eisenbahnverwaltung war, als der Minister von Knapp die Leitung des Finanz⸗Ministeriums übernahm, dadurch eine Aenderung eingetreten, daß im Jahre 1851 durch die Vereinigung der Eisenbahn⸗, Post⸗ und Telegraphenverwaltung eine unmittelbar unter dem Finanz⸗Ministerium stehende Centralbehörde für die Verkehrsanstalten geschaffken wurde; am 8. November 1858 wurde abermals insofern die Organisation eine andere, als die Eisen⸗ bahnverwaltung in zwei Abtheilungen, eine Eisenbahn⸗Bau⸗ und eine Eisenbahn⸗Betriebsverwaltung zerlegt wurde. Diese letzte Aenderung war eben vollzogen, als in Folge des Todes des Finanz⸗Ministers von Knapp der Staatsrath von Sigl provisorisch die Verwaltung übernahm. . 1

Unter der neuen Verwaltung wurde zunächst mit dem Bau der von den Ständen bereits bewilligten Bahnen weiter vorgegangen. Die Strecke Heilbronn—Hall wurde bereits am 4. August 1862, die Strecke Hall Krailsheim am 10. Dezember 1867 vollendet. Im Anschluß hieran wurde auf Grund eines mit der bavyerischen Regierung im Jahre 1868 abgeschlossenen Vertrages die Strecke Krailsheim Landes⸗ grenze bei Ellrichshausen in Angriff genommen, deren Eröffnung dann 1874 gleichzeitig mit der die Fortsetzung hildenden bayerischen Bahn er⸗ folgte. Im Jahre 1864 wurde die Linie Aalen —Heidenheim dem Betriebe übergeben.

. Der unvorhergesehene Umfang des Personen⸗ und Güterverkehrs machte bereits Anfang der sechsziger Jahre sich in so hohem Maße fühlbar, daß ein Umbau des Bahnhofes in Stuttgart unvermeidlich war. Dieser im großartigsten Maßstabe im Jahre 1862 unter dem Staatsrath von Sigl unternommene Bau gelangte erst 1867 unter dessen Nachfolger zur Vollendung, nachdem im Jahre 1864 der jetzt regierende König die Verwaltung der Eisenbahnen und der übrigen Verkehrsanstalten von dem Finanz⸗Ministerium abgetrennt und dem Ministerium der auswärtigen Tag gEht überwiesen hatte, an dessen Spitze der Minister Frhr. von Varnbüler stand.

Minister von Varnbüler war von der Nothwendigkeit überzeugt, die Eisenbahnen in Württemberg, wenn nöthig, selbst mit erheblichen Opfern in den weitesten Kreisen zu verbreiten. Noch in demselben Jahre, in welchem er den Posten des Verkehrs⸗Ministers übernommen, wurden im Anschluß an die von seinen Vorgängern bearbeiteten ge⸗

nerellen Pläne weitere Bahnbauten projektirt und 1865 den Ständen folgende Strecken vorgelegt und von diesen genehmigt: Heilbronn

Ingstfeld an Stelle der bewilligten Linie Heilbronn —Neckarelz, Mühlen

Rottweil, Hall —Krailsheim, Krailsheim—Goldshöfe, Wildbad— Pforzheim, Ingstfeld Osterbecken, Krailsheim Mergentheim, Rott⸗ weil Villingen und Rottweil—-Immendingen, Stuttgart— Calw, Ulm Sigmaringen, Leutkirch Mengen und Tübingen Sigmaringen. Von diesen Bahnen wurde die obere Neckarbahn in Theilstrecken in der Zeit vom 1. November 1864 bis 26. Juli 1870 dem Verkehr

8 übergeben. Die Linien Heilbronn —Ingstfeld und Ingstfeld Ober⸗

birken wurden am 27. November 1869 eröffnet. Es folgte dann die

Schwarzwaldbahn Zussenhausen Nagold —Horb und die Bahn

Calw Pforzheim, welche in der Zeit vom 20. Juni 1872 bis zum

30. Mai 1874 vollendet wurden. Die Linie Pforzheim

Wildbad wurde am 11. Juni 1868, die Linie Ulm —Sig⸗

maringen in Theilstrecken in der Zeit vom 2. August 1868 bis zum

i ü Die Hohenzollerbahn, von

liegen, ganzen Strecke Sache der württembergischen Bahnverwaltung ist, wurde in der Zeit von 1867 bis 1878 im Bau vollendet und die Theilstrecke Tübingen- Hechingen am 9. Juni 1869, Hechingen Balingen am 1. August 1874 und Balingen —Sigmaringen am 1. Juli 1878 in Betrieb genommen. Die Tauberbahn Goldshöfe Krailsheim— Mergentheim wurde von Goldshöfe bis Krailsheim am 15. Novem⸗ ber 1866, von Krailsheim bis Mergentheim am 23. Oktober 1869 dem Verkehr eröffnet. ö1.“

Die Thätigkeit des Frhrn. von Varnbüler fand im August 1870 ihren Abschluß, indem dieser seinen Abschied erbat und erhielt. Nach kurzer interimistischer Verwaltung durch den Grafen von Taute über⸗

nahm 9. Januar 1871 der Minister von Wächter die Leitung der Verkehrs⸗ verwaltung, dem dann im Jahre 1873 der Minister von Mittnacht folgte. War unter dem Minister von Varnbüler der weitere Ausbau des Eisen⸗ Pahnnetzes vorherrschend unter des inneren Verkehrs er⸗ folgt, so kehrte die Regierung jetzt zu dem System der Transitbahnen zurück. Außerdem wurde die Organisation der Verwaltung dahin geändert, daß eine kollegialisch gebildete, technisch⸗administrative Central⸗Verwal⸗ tungsbehörde, die General⸗Direktion der Königlichen Verkehrs⸗Anstalten, gebildet wurde. Dieselbe wurde dann 1881 dem Minister der Finanzen untergeordnet und zugleich die Eisenbahnbau⸗ und Betriebsverwaltung wie vor 1858 wieder vereinigt. Die von dem Minister von Varnbüler bereits 1868 angeordneten Vor⸗ arbeiten wurden nun zur Grundlage für weitere Eisenbahnanlagen benutzt und darauf den Ständen der Bau folgender Bahnen vorgeschlagen: Heidenheim —Ulm, als Verbindung des Nordens mit dem Bodensee, Stuttgart —Eutingen —Horb und Freudenstadt zur Kürzung und zum Anschluß an die obere Neckarbahn, zugleich als Theilstrecke einer künftigen Kinzigbahn, von Waiblingen und von Bietigheim nach Hessenthal Krailsheim zur Verbindung von der badischen Ostgrenze und dem Nordwesten Deutschlands bis zur bayerischen Landesgrenze bei Ellrichshausen in der Richtung auf Ans⸗ bach und Nürnberg, Heilbronn.—Eppingen zur Verbin⸗ dung von Karlsruhe mit den Bahnen Heilbronn-— Jagstfeld und Heilbronn —Osterburken, Freudenstadt —Schiltach zur Fort⸗ setzung der Bahn ins obere Rheinthal und ins Elsaß, Ludwigsburg— Beihingen und Rißlegg Wangen. Nach erfolgter Ge⸗ nehmigung durch die Stände gelangten zur Ausführung bezw. wurden in Angriff genommen: Die Bahnen Herbertingen— Leutkirch Jony mit Altshausen Pfullendorf und Kißlegg Wangen in der Zeit vom 10. Ok⸗ tober 1869 bis zum 31. Juli 1880, die Bahn Heidenheim Ulm in der Zeit vom 25. Juli 1875 bis zum 5. Januar 1876 mit einer provisorischen Einführung in den Bahnhof Ulm, die Murrthalbahn, Bietigheim—Hessenthal und die Bahn Freudenstadt —Stuttgart. Wenn auch durch die Erbauung dieser Bahnen zwar einige Zeit durch die von ihnen bereitete Konkurrenz die Rente etwas herabgedrückt wurde, so führte doch später der gesteigerte Auslandsverkehr wieder zu einer ver⸗ hältnißmäßigen Mehreinnahme. Stand die Rente in den Jahren 1854 bis 1864 auf der Höhe von 5,5 % und war sie bis 1870 auf 3,25 % gesunken, so hatte sie sich im Jahre 1886/87 auf 3,16 % und darüber trotz des anwachsenden Anlagekapitals erhalten. Auch ferner wurde dem Auslandsverkehr Rechnung getragen. Am 1. November 1886 wurde die Kinzigbahn, Freudenstadt —Schiltach, in Betrieb gesetzt, wie bereits am 9, Oktober 1878 die auf dringendes Verlangen Badens gebaute Bahn Heilbronn— Eppingen. 111“

Von ganz 51 Bedeutung ist die in jüngster Zeit erfolgte Einführung des Baues von Sekundärbahnen in Württemberg, von denen die Bahn Schiltach —Schramberg bereits in Angriff genommen ist. Außerdem wurde die Erbauung folgender Vollbahnen eingeleitet: Leutkirch - Memmingen und Hergaz Wangen als nähere Verbindung zwischen dem Bodensee einer⸗, Büchloe und München andererseits, und Sigmaringen Tuttlingen, welche als Militärbahn dad Neckar⸗ mit dem Donauthal verbinden soll.ʒ ͤ

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In der gestrigen Nummer des „Berl. Volksbl.“ wird ein sehr ausführlicher Artikel über den „Organisations⸗Entwurf der (sozialdemokratischen) Fraktion“ veröffentlicht, in welchem der Verfasser, der Reichstags⸗Abgeordnete Bebel, den Versuch macht, alle Einwendungen der Parteigenossen gegen den Entwurf von sach⸗ lichen und persönlichen Gesichtspunkten aus zu widerlegen. Er faßt die in den Versammlungen widerstrebender Parteigenossen laut gewordenen Ein⸗ wände dahin zusammen, daß sie sich richten 1) gegen die kontrolirenden Funk⸗ tionen, welche die Fraktion in Zukunft nach dem Entwurf ausüben soll und 2) gegen die Art der Vertretung der Parteigenossen auf dem Parteitage. In ersterer Beziehung wird der Beweis, daß der Entwurf das Rechte treffe, indirekt zu führen versucht. „Gesetzt den Fall, schreibt Bebel, der Parteitag würde dem Wunsche der Opponenten gerecht und beschließe, was in dem der Fraktion vorge⸗ legten ersten Entwurf bereits enthalten war, aber aus rein praktischen Gründen beseitigt wurde, nämlich, daß eine besondere Kon⸗ trolkommission eingesetzt würde, welche die Parteigenossen des⸗ jenigen Ortes, an dem sie ihren Sitz hat, zu wählen hätten, so wird doch kein Mensch behaupten wollen, daß diese so zusammen⸗ gesetzte Kommission ein ganz besonderes Maß von Intelligenz gegen⸗ über der Fraktion besitze. Daß in Bezug auf Geschäftskenntniß und unparteiisches Verfahren eine Kommission der Fraktion sicher ebenso viel Garantie bietet, wie eine in Magdeburg, Hamburg oder München gewählte fünf⸗ oder siebengliederige Kommission aus der Mitte der Parteigenossen eines einzelnen Ortes, ist doch wohl anzunehmen. Das können nur Diejenigen bestreiten, die in der Fraktion einen Ausschuß von „Geschäftspolitikern“ und „korrumpirten“ Ge⸗ bohen erblicken. Es scheint bei einem kleinen Theil unserer Genossen dahin gekommen zu sein, daß sie einen der Ihrigen, sobald er Reichs⸗ tags⸗Abgeordneter geworden ist, mag er auch vorher für einen der tüchtigsten und besten Genossen gegolten haben, nunmehr für einen Parteigenossen zweiter Klasse ansehen, dem jede Niederträchtigkeit und Schlechtigkeit zuzutrauen ist u. s. w. In Bezug auf den zweiten Punkt wird der Nachweis zu erbringen versucht, daß der Entwurf im Sinne der gegnerischen Stimmen günstiger sei, als Be⸗ stimmungen früherer Organisationen, und in Rücksicht auf die schwache Vertretung der Großstädte auf dem Parteitage bemerkt Bebel: Das Recht der Vertretung ist in erster Linie eine Geld⸗ frage. Unter all' den Wahlkreisen, über deren ungerechte Bevorzugung man klagt, ist nicht einer, der von dem Rechte, drei Mann zu wählen, Gebrauch machen kann. Die meisten werden garnicht vertreten sein, wenn nicht ein großstädtischer Parteigenosse bei ihnen ein Mandat sich holt. Dann ist aber die Großstadt, nicht die Provinz vertreten. Andere besser mit Geldmitteln ausgerüstete unter diesen Wahlkreisen werden mit Ach und Krach einen Vertreter senden können; so bilden also in Wahrheit und ohne weitere Begünstigung schon jetzt auf dem Parteitage die Vertreter der großen Städte und der großen Industriebezirke die Majorität. Dagegen giebt es einen durch⸗ schlagenden Grund, der es sogar wünschbar machte, daß gerade das platte Land recht stark auf einem Parteitag vertreten wäre, wenn sich dies überhaupt erzwingen ließe. Das ist die Nothwendigkeit, die Agitation aus den Städten auf das platte Land hinauszutragen.... Daß diese schwachen Wahlkreise ab und zu durch Städter vertreten werden, lat für sie so gut wie gar keinen Werth. Umgekehrt würden wir von den Vertretern des platten Landes Vieles erfahren, was wir heute gar nicht wissen, weil uns die genaue Kenntniß der Zustände auf dem platten Lande fehlt. u .

Unter den Berliner Metallarbeitern, schreibt die Berl. „Volks⸗Ztg.“, macht sich die Meinung geltend, daß an den Niederlagen in Folge der Maifeier die jetzige Form der Organisationen Schuld habe. Bisher wurden auch die „Berufs⸗ genossen“, also die nicht handwerksmäßig ausgebildeten Kräfte, an⸗ standslos in die bestehenden Vereinigungen aufgenommen; von diesem Grundsatz sind aber die Former bereits abgekommen, indem sie das Wort „Berufsgenossen“ von der Firma ihres Vereins streichen wollen. Sie schreiben ihr Unterliegen bei dem letzten Strike den „unqualifizirten“ Arbeitern in ihrem Fache zu und wollen sich von diesen nicht mehr „werfen“ lassen. Auch die Eisen⸗ und Metalldreher sind im Begriff, sich als besondere Branche zu vereinigen; sie waren zu diesem Zweck am Dienstag Abend versammelt, und es wurde nach sehr stürmischen Ver⸗ handlungen beschlossen, eine Kommission zur Ausarbeitung eines Statuts für den neu zu begründenden „Dreher⸗Verein“ zu wählen. Die Anhänger des Allgemeinen Metallarbeiter⸗Vereins für sämmtliche Berufszweige, welche der Gründung des Dreher⸗Vereins energisch widersprachen, hatten sich schon vor dem Beschluß aus dem Saal entfernt, weil einem ihrer Redner das Wort entzogen werden sollte. Eine Resolution, welche dahin ging, von der Gründung eines Dreher⸗ vereins Abstand zu nehmen, wurde, wie wir einem Bericht des „B. Volksbl.“ entnehmen, mit großer Mehrheit abgelehnt. Das letztere Blatt be⸗ richtet ferner uͤber eine Versammlung der Schrauben⸗ und Fagondreher, welche am 12. d. M. hier stattfand, um über Mittel und Wege zu berathen, wie die gegenwärtig dem Fachverein fernstehenden Kollegen wieder zur Organisation herangezogen werden können. Die Diskussion endete mit der Annahme eines Antrages, durch welchen sämmtliche Kollegen aufgefordert werden, sich sobald als möglich, ob öffentlich oder geheim, in den Fachverein wieder aufnehmen zu lassen. Am letzten Dienstag fand hier in Berlin eine der „Volks⸗Ztg.“ zufolge wohl von tausend Personen, zumeist Plätterinnen, besuchte für sämmtliche Unternehmer und Arbeitnehmer der Wäschebranche einberufene öffentliche Versammlung statt Behufs Besprechung der Frage, auf welche Weise es zu ermöglichen sei, die innerhalb der Branche vorkommenden Streitigkeiten zur allgemeinen Zufriedenheit zu regeln. Referent war der Wäschezuschneider Möllring, unter dessen Aegide der Plätterinnen⸗Verein, sowie der Verein der Wäͤsche⸗ näherinnen ins Leben getreten ist. Derselbe beleuchtete die Verhält⸗ nisse in längerem Vorkrage und gelangte zu dem Schlusse, daß ein gütliches Verhandeln mit den Prinzipalen nicht möglich sei, da dieselben nie in die Versammlungen der Arbeiter trotz Einladung kämen, daß die Arbeiter nunmehr auf güt⸗ liche Verhandlungen zu verzichten und deswegen ihre Orga⸗ nisationen zu stärken und groß zu machen hätten. In diesem Sinne gelangten zwei Resolutionen zur Annahme. Auch wurde eine Gesammtorganisation sämmtlicher Spezialitäten der Wäschebranche ins Auge gefaßt und eine Kommission gewählt, die dieser Frage näher treten und vorerst im engeren Kreise berathen soll.

„In Leipzig wählte am Dienstag eine Versammlung der an Hülfsmaschinen beschäftigten Arbeiter der Metallbranche zwei Vertreter in die Gewerkschafts⸗Kartellkommission, welche, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, am 27. August ihre erste Sitzung abhalten wird. Der in Leipzig bestehende Fachverein der an Hülfs⸗ maschinen beschäftigten Metallarbeiter wird sich, wie in der Versammlung erwähnt wurde, wegen zu geringer Betheili ung auflösen und seine Mitglieder dem nach Ablauf des So⸗ zialistengesetzes jedenfalls wieder erstehenden allgemeinen Fach⸗ verein der Metallarbeiter überweisen.

In Chemnitz faßte, wie dasselbe Blatt berichtet, eine Wirker⸗ vEI den Beschluß, auch für Wirkwaaren eine sogenannte Kontrolmarke einzuführen. Das heißt, man will die Wirk⸗ waarenkäufer zu bewegen suchen, nur solche Artikel zu kaufen,

die mit dieser gesetzlich zu schützenden Marke versehen sind, die

eine Gewähr dafür Ab. soll, daß den betreffenden Wirkarbeitern ihre Wünsche bezüglich der Löhne und der Arbeitszeit erfüllt sind.

Es handelt sich um eine Einrichtung, wie sie von der Vereinigung deutscher Hutmachergehülfen bereits getroffen ist. In der deutschen Wirkbranche dürfte die Marke höchstens bei dem kleinen Detailverkehr

zur Geltung kommen.

Aus London berichtet die „Allg. Corr.: In den Tilbury Werftarbeiter, weil ermittelt worden, daß die Verwaltung einige Arbeiter beschäftigt, die

Docks strikten gestern sämmtliche

nicht dem Dockarbeiterverbande angehören.

Zur wirthschaftlichen Lage. 8 Die Baulust hat in den großen Städten der Provinz Branden⸗ burg, vor Allem in Berlin, entschieden abgenommen, weil die Unter⸗ nehmer nach den Erfahrungen des vorigen Sommers Verluste durch Maurer⸗Ausstände fürchten und die großen Kapitalkräfte, welche den

Unternehmern bisher die erforderlichen Bausummen vorschossen, aus

ihrer zurückhaltenden Stellung bei dieser unsicheren Lage nicht heraus⸗ utreten gewillt erscheinen. Viele Arbeiter, welche sonst als Tagelöhner bei den Bauten beschäftigt wurden, sind brotlos geworden, und das Angebot an Arbeitskräften, sowie die geringere Nachfrage dürfte schwer auf den Lohnsatz drücken. Auch die Ziegeleien werden hierdurch in Mitleidenschaft gezogen. Die Preise für Steine sind fast überall gesunken; in Ketzin werden 21 bis 24 für 1000 Steine frei Ufer Berlin erzielt, in Ratbenow für rothe Mauersteine frei Ufer Berlin 30 bis 36 ℳ, für weiße Mauersteine frei Ufer Berlin 26 bis 30 ℳ, für Dachsteine frei Ufer Berlin 28 bis 30 Trotz⸗ dem wird auf den Ziegeleien in alter Weise weiter gearbeitet. Auch die Löhne in den Ziegeleien sind nirgends zurückgegangen; in Ketzin 2,25 bis 3 Tagelohn und 3 bis 5 Akkordlohn ezahlt. Die Großindustrie wie das Handwerk leiden gegenwärtig unter zwei ungünstigen Einflüssen, einerseits unter der Steigerung der reise für die meisten Rohmaterialien und der Erhöhung der Arbeits⸗ öhne, andererseits unter der Unsicherheit und Zurückhaltung im Geschäft in Folge der periodisch wiederkehrenden Arbeitsaus⸗ stände. Auch wird es schwer empfunden, daß das beweg⸗ liche Kapital aus Furcht vor Verlusten, wie sie im ver⸗ flossenen Jahre wiederholt durch Arbeitsausstände veranlaßt sind, in weit geringerem Maße als bisher in inländischen industriellen Unternehmungen angelegt wird, und daß statt dessen viele Kapitalisten sich ausländischen Anleihen zuwenden. Die Arbeitszeit ist im Allgemeinen die alte geblieben; indeß wird auf vielen Fabriken versucht, den zehnstündigen Arbeitstag einzuführen. 1“] 8

Haushaltungsschulen.

„In der Stadt Düren ist eine von den Erben Oscar Schüll gestiftete Haushaltungsschule für unbemittelte Mädchen eröffnet worden. Die in der Stadt St. Vith in der Eifel bestehende Haushaltungsschule für Bauerntöchter ist stets voll besetzt und erfreut sich lebhaften Zuspruchs aus allen Theilen der Provinz. In der Stadt Aachen wird in dem sogenannten Arbeiterinnen⸗ Hospiz eine Haushaltungsschule für Töchter von Fabrik⸗ arbeitern in sehr zweckmäßiger Weise betrieben.

Die Unfallversicherungsverhältnisse der Textil⸗ Industrie.

Aus dem Geschäftsbericht der Sektion VI. der Rheinisch⸗West⸗ fälischen Textil⸗Berufsgenossenschaft für 1889 dürften einige Zahlen von besonderem Interesse sein. Hiernach wurden im Jahre 1889 an 23 291 Arbeiter und Beamte im Ganzen in der Sektion an Löhnen und Gehältern gezahlt 14 614 144 % 53 und es gelangten 310 Unfälle oder 1,3 % der durchschnittlich bes⸗häftigten Arbeiterzahl zur Anmeldung. An einmaligen Entschädigungen für Beerdigungen, Kur und Verpflegung und einmaligen Abfindungen wurden 3024 03 und an 45 Renten⸗ empfänger im Ganzen 5334 70 gezahlt, während die Ver⸗ waltungskosten, unter denen an Hauptausgaben rund 4000 für den Beauftragten, 3400 für Beamtengehälter außerdem, und 1100 für Verwaltungsaufwand und ärztliches Honorar siguriren, im Ganzen 10 449 58 betrugen.

Spareinlagen.

Der Betrag der Spareinlagen im Regierungsbezirk Frank⸗ furt a. O. hat bei 53 Sparkassen im Jahre 1889/90 um 10 822 600 zugenommen und ist in den 1 5 Jahren von 60 562 909 auf 107 962 382 ℳ, also um 47 399 473 gewachsen.

Es betrugen die neuen Einlagen 27 885 025 27 ₰, wogegen nur 20 145 774 20 zurückgezogen wurden. Die Reserve⸗Fonds betrugen am Jahresschlusse 8 850 818 33 ₰. Aus den Reserve⸗ Fonds sind zu öffentlichen Zwecken verwendet im abgelaufenen Rech⸗ nungsjahre 272 368 37 ₰, seit dem Bestehen der Sparkassen 2 710 408 87 ₰.

Die Zahl der im Umlauf befindlichen Sparkassenbücher ist um 17 563 Stück auf überhaupt 271 260 Stück gestiegen, sodaß auf ungefähr jede vierte Person im Bezirk ein Sparkassenbuch entfällt; 86 170 Stück Sparkassenbücher lauten über Beträge unter 60 Der größere Theil der Sparkassen gewährt noch 3 ½ % Zinsen, nach⸗ dem dem Bestreben, den Zinsfuß auf 3 % 88. entgegen getreten ist. In dieser Entwickelung des Sparkassenwesens bekundet sich ein erfreulicher Fortschritt in der Wohlhabenheit und dem Spar⸗ sinn der Bevölkerung. 18

Fischerei und Schiffahrt.

Aus Schleswig schreibt man uns: Der Heringsfang an der

Ostküste war im April mäßig, besserte sich aber im Mai und verlief in der Schlei in Folge günstiger Preise recht gut. An der Westküste war die Fischerei von nur mäßigem, theilweise schlechtem Erfolge, namentlich auch die Störfischerei, welche nur im südlichen Fahrwasser der Elbe etwas günstiger sich gestaltete. Die Hochseefischerei lieferte recht gute Erträge, namentlich an kleinen Schollen. Ddie Schiffahrt ist im Allgemeinen lebhaft gewesen, so namentlich in Kiel und auch in Burg a. F. In letzterem Orte haben auch die kleineren Schiffe in Folge der vielen in diesem Jahre stattfindenden Neubauten durch Herbeibringung von Baumaterialien vollauf Be⸗ schäftigung gefunden. In Flensburg sind von Schiffen eingemeldet 512, groß 110 802 chm, ausgemeldet 519, groß 118 396 cbm. Im Sonderburger Hafen sind, abgesehen von dem lebhaften Dampfschiffsverkehr, 168 Schiffe mit einem Raumgehalt von 18 225 chm ein⸗ und ausgegangen.

Sparkassenwesen in Dänemark.

(F) Nach dem Bericht über die Thätigkeit der Sparkassen im Königreich Dänemark während des Rechnungsjahres 31. März 1888/89, den der Königliche Sparkassen⸗Inspektor dem dänischen Ministerium des Innern erstattet hat, bestanden am 31. März 1889 539 Spar⸗ kassen oder eine mehr als im Vorjahre. Von diesen Sparkassen waren sieben sogenannte Schul⸗ oder Oeresparkassen, deren Einlagen in anderen Sparkassen angebracht werden; von den übrigen 532 Sparkassen befanden sich 144 in den Städten (27 davon waren jedoch Abtheilungen von anderen Instituten) und 388 auf dem platten Lande. Das gesammte von den Sparkassen verwaltete Kapital betrug am 31. März 1889 507 235 225 Kronen, wovon 476 392 050 Kronen das Guthaben der Sparer bildeten; letzteres hatte im Laufe des Rechnungsjahres um 17 911 294 Kronen zugenommen und die Anzahl der ausgegebenen Sparkassenbücher war gleichzeitig von 778 106 auf 823 709 Kronen gestiegen. Die meisten Einlagen hatte die Sparkasse für Kopenhagen und Umgegend mit 91 770 248 Kronen, dann folgen die Sparkasse des Stiftes Fünen mit 31,6 Millionen Kronen, die des seeländischen Bauernstandes mit 26,9 Millionen Kronen u. s. w. An Zinsen gewährten die meisten

11“ Sparkassen 25 3 ½ %, 71 3 ¼ %¼, 1,3,65 %. 8 3 ½ %, 6 3 ½ %, 1 4 ½ % und 1

wirkenden Brennpunkt vr. haben.

zweite Abschnitt

nämlich 334 von 529 4 %, 3 gaben 2 %, 16 3 %,

6 %. Die Zinsen der übrigen Sparkassen betrugen 1 —5 % je nach den Einlagebedingungen.

88 Geschichte des Kammergerichts in reußen. Das auf Veranlassung des früheren Präsidenten des öniglichen Kammergerichts, jetzigen Staatssekretärs im Reichs⸗ Justizamt von Oehlschläger von dem Amtsrichter Dr. jur. Friedrich Holtze verfaßte Werk, welches die erste Abtheilung derBeiträge zur Brandenburg⸗Preußischen Rechtsgeschichte“ bildet und im Verlag von Franz Vahlen in Berlin erscheint, ist bestimmt, eine fühlbare Lücke in der juristischen Literatur auszufüllen. Fehlt es doch bis jetzt an einer Geschichte dieses preußischen Gerichts⸗ hofes, in dessen Geschicken sich die Politik der Landesherren und die Zeitverhältnisse mit großer Klarheit widerspiegeln, mit dem eine Reihe der berühmtesten Namen, eine Summe ehrlichster Arbeit und mannhafter Gesinnung unauflöslich verbunden ist, und in dem altpreußische Gerechtigkeit und unerschrockene Pflichttreue einen weithin Versuche, eine Geschichte des Kammergerichts abzufassen, sind zwar mehrfach gemacht worden, aber nicht zum Abschluß gelangt; wohl weil der Stoff zu weit gegriffen war und auch die Geschichte der Rechtsver⸗ fassung Brandenburg⸗Preußens mit umfaßte, so in der im Ma⸗ nuskripte noch vorhandenen Arbeit des Vize⸗Präsidenten des Ober⸗ Tribunals Dr. Heinrich Gottlieb Köhler: „Die Geschichte der älteren Gerichtsverfassung in der Mark Brandenburg und die höchsten preußi⸗ chen Gerichtshöfe“, sowie in der von dem verstorbenen Chef⸗Präsidenten des Kammergerichts von Strampf unter Beihülfe hervorragender Juristen begonnenen Geschichte des ihm unterstellten Gerichtshofes, welche indessen unvollendet geblieben ist. Der Verfasser des vor⸗ iegendernzWerk s hat sich engere Schranken gezogen und will nur die Geschichte des Kammergerichts, diese aber mit möglichster Vollstän⸗ digkeit bringen. Der erste kürzlich erschienene Theil geht bis zur Reformation

erichte in den Landeshauptmannschaften sowie

esprochen und zugleich eine Schilderung der Rechtspflege unter den Ascaniern, Bayern, Luxemburgern und den rsten Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern gegeben. Der behandelt dann das Kammergericht unter Kurfürst Friedrich II. und seinen beiden Nachfolgern, der dritte die Zeit Kurfürst Joachim's I., unter dessen Regierung im Jahre

1503 der Beschluß, eine Kammergerichtsordnung zu entwerfen, gefaßt

wurde. Es werden darin der Stand der Vorarbeiten in den Jahren

516 und 1517, der Charakter des Entwurfs in seiner letzten Fassung nd die Verwirklichung desselben besprochen, während sich der vierte Abschnitt mit der Einführung, dem Inhalt und Charakter wie der Durchführung der Reformation vom 8. März 1540 beschäftigt. Als Einleitung dient eine Darstellung der brandenburgischen Geschichte bis zum Jahre 1540, als Beilagen sind eine Anzahl von Urkunden und Aktenstücken aus der vorgenannten Zeit beigefügt.

8 5 randenburg

Der Plan des gesammten Werkes ist auf vier Theile berechnet. Der zweite soll bis zum Regierungsantritt König Friedrich's II., der dritte bis zum Jahre 1848 reichen, und der letzte die neueste Ent⸗ wickelung des Kammergerichts nebst dem statistischen Material und einer Lokalschilderung bringen. Auch dem zweiten Theile wird eine kurze geschichtliche Uebersicht über die Entwickelung des Landes vorangehen, welche bei den beiden letzten Theilen, die nur die neuere Zeit be⸗ handeln, fortfällt.

Uniformenkunde. Lose Blätter zur Geschichte der Ent⸗ wickelung der militärischen Tracht in Deutschland. Herausgegeben, gezeichnet und mit kurzem Tert versehen von Richard Knötel. Verlag von Max Babenzien in Rathenow. Das Werk des bekannten Militärmalers ist zunächst wohl für Militärs, Historiker und Künstler berechnet, dürfte aber auch für alle Freunde des Soldatenstandes von hohem Interesse sein. In dem Werk sollen einmal alle älteren berühmten Regimenter der einzelnen deutschen Staaten dargestellt sodann aber auch bbildungen seltener Uniformen werden, namentlich solcher von Truppentheilen, die nur vorübergehend zum Bestand der einzelnen Armeen gehört haben, wie z. B. die Frei⸗ willigen⸗Formationen von 1813. Das erste jeßt vorliegende Heft enthält die Abbildungen von Uniformen des Kurbrandenburgischen Regiments Anhalt (1698), des Regiments Bell ing⸗Husaren (1758) und der Grenadier⸗Jäger von 1807, des Banners der freiwilligen Sachsen (1814) und eines bayerischen Grenadier⸗Tambours aus dem Jahre 1809. Daß die Abbildungen in allen militärischen Einzelheiten absolut korrekt sind, dafür bürgt der Name des Herausgebers.

Preußisches Verwaltungs⸗Blatt, Wochenschrift für Verwaltung und Verwaltungsrechtspflege in Prrußen, herausgegeben von Dr. jur. Binseel. Carl Heymann’'s Verlag in Berlin W., Jahrg. XI Nr. 43. Inhalt: Zum Begriff Regiebau. Die Kranken⸗ versicherung der Arbeiter in Deutschland im Jahre 1888. Ge⸗ sammtarmenverband als Ortsarmenverband. Unterstützungswohnsitz⸗ Erwerb und Verlust. Hülfsbedürftigkeit im armenrecht⸗ lichen Sinne. Abschiebung von Hülfsbedürftigen. Hervor⸗ treten der Hülfsbedürftigkeit in einem Landarmenbezirk. Er⸗ stattungsanspruch des Armenverbandes im Falle, da einem Krankenkassenmitglied, dem statutenmäßig nur der Anspruch auf freie ärztliche Behandlung und freie Arznei zusteht, auf Veranlassung der Krankenkasse die erforderliche Kur und Verpflegung in einem Krankenhause gewährt ist. Erstattungspflicht der Landarmen⸗ verbände; Kontrole betr. Aenderung hinsichtlich der Hülfsbedürftigkeit und des Unterstützungswohnsitzes; neuer Pflegefall oder Fortsetzung der Hülfsbedürftigkeit. Preußischer Tarif vom 2. Juli 1876. Ermittelung der Selbstkosten der Armenkrankenpflege, um zu prüfen, ob der Betrag der Selbstkosten durch den in Rechnung gestellten Betrag nicht überschritten wird. Kann ein Landarmenverband einem Ortsarmenverbande die Anstellung einer Klage übertragen? Polizei⸗ Verordnung gegen die Verbreitung ansteckender Krankheiten durch Leichen. Stellenvaka nzen.

Nr. 44. Inhalt: Personalnachrichten. Kommunalzugehörig⸗ keit von Grundstücken zum Stadtbezirk. Gemeindeabgabenfreiheit der „servis berechtigten Militärpersonen des aktiven Dienststandes“, so auch der zu einer Millitär⸗Bildungsanstalt (Kriegsakademie) kommandirten nichtpreußischen Offiziere. Unterstützungswohnsitz⸗ Erwerb und Verlust durch Geisteskranke. Selbständigkeit der Ehefrau in Bezug auf Erwerb und Verlust des Unterstützungs⸗

geliefert

wohnsitzes im Fall der Entlassung ihres Ehemannes aus dem bezw. der Rückkehr desselben in die Familienwohnung. bschiebung von Hülfsbedürftigen. Unterstützungspflicht des Dienst⸗ ortes. Neuer Pflegefall oder Fortsetzung der Hülfsbedürftigkeit —- Erstattungsanspruch der Armenverbände im Fall der Unterbringung eines Kindes außerhalb des Elternhauses bei Mißhandlung. Hülfs⸗ bedürftigkeit im armenrechtlichen Sinne. Auflauf und Aufruhr die Oeffentlichkeit des Orts. Entwendung ungestochenen und gestochenen Torfes. Beantwortung von Anfragen. Stellen-

vakanzen.

„Schorer'’s Familienblatt“ hat in Nr. 32 folgenden Inhalt: Künstlerblut. Roman von H. Schobert. (6. Fortsetzung.) Die Hieroglyphen des Lebens. Von Alfred Friedmann. Mit Vignette von Georg Koch. Willy. Ein Lebensbild von Hermann Dupont. Mit Illustrationen von H. Lefler. Gesicherte Familienheimstätten. Es steht geschrieben: Gedicht von Hans Frisch. Zu dem gleich⸗ namigen Bilde. Das Leben nach der Enthauptung. Der Herr Referendar. Humoreske von Marie Landmann. (Schluß.) Kunst⸗ blätter: Die Rast im Walde. Nach dem Gemälde von H. Zügel. Es steht geschrieben! Nach dem Gemälde von O. Gold⸗ mann. Plauderecke: Lebendige Nachtlampen. Kleine Ursachen, große „—. Als das älteste Vorkommen des Bauchredens. atthias Claudius. Sehen die Tiefsee⸗ thiere? Billiger Ersatz. Der Einfluß der Witterung auf die Singstimme. Ein passender Bibeltert. Ursache der Mond- süchtigkeit. Am Scheidewege. Nach zwanzig Jahren. Ein empfehlenswerther Arzt. Nach der Saison. 2. Blatt: Kory⸗ phäen des internationalen Medizinerkongresses. Skizzen von Karl Storch. Der internationale Mediziner⸗Kongreß in Berlin. Zu dem vorstehenden Bilde. Aus der Frauenwelt: Gute Gedanken. Praktische Winke. 3. Blatt: Kinderstube. Schönbeits⸗ lexikon. Denkübungen. Humoristisches: Berechtigte Frage. Mit einer Originalzeichnung.

Die Nr. 33 der „Gefiederten Welt“, Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter und ⸗Händler, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creutz'sche Verlagsbuchhandlung, R. u. M. Kretsch⸗ mann), enthält: Zum Vogelschutz: Gutachten in Betreff der polizei⸗ lichen Regelung und Ueberwachung des Vogelfanges und Vogelhandels in Berlin und der nächsten Umgegend. Thierschutz und Vogel⸗ liebhaberei II. Weiterer Züchtungs⸗Bericht. Die Vogelwelt von Neustadt a. P. und seiner nächsten Umgebung (Fortsetzung). Kranke Dohlen. Abzug der Rosenstaare ꝛc.

—, Die „Apotheker⸗Zeitung“, Organ des Deutschen Apotheker⸗Vereins mit der Beilage Repertorium der Pharmacie, herausgegeben vom Deutschen Apotheker⸗Verein durch den Geschäfts⸗ führer J. Greiß in Berlin hat in Nr. 67 des V. Jahrgangs folgenden Inhalt: Bekanntmachungen. Zeitbetrachtungen. Tagesnachrichten 8 Personalnotizen. Eingesandt. Wissenschaftliche Mitthei⸗ ungen.

„Liesegang's photographisches Archiv“ hat in der Nr. 652 von 1890 (XVI. Heft) folgenden Inhalt: Gerichtliche Photographie. Silberverstärkung der Negative. Weshalb ex⸗ plodirt ein mit Chlorknallgas gefülltes Gefäß im Lichte? Ueber den Gebrauch der Blenden. Von G. Mercator. Photographisches . Photomechanische Glasätzung. Deutsche Patente.

ezepte.

5. Feumangit⸗esellcheften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. 1“ aften. 1 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

Srecörieffr und, ntersuchuncge Sachen. een u. dergl. 8 8 ga Deffentlicher Anzeiger.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken 9. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[28961] Urtheil.

In der Untersuchungssache gegen den Unteroffizier der 4. Compagnie 8. Württembergischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 126 Ernst Karl Krage, geboren den 12. Oktober 1862 zu Penkun, Preußen, den 4. No⸗ vember 1884 eingestellt, seit 21. Oktober 1886 Unteroffizier, ein Uhrmachergehülfe,

erkennt das heute niedergesetzte Kriegsrecht auf Grund des §. 802 des I. Bd. der Kriegsdienstordnung und des Art. 174 der Württ. Strafprozeßordnung 2b mit Stimmeneinheit durch Urtheil zu

echt:

es solle der Unteroffizier Krage der Fahnenflucht (§§. 69, 70 des M. Str. G. B.) in contuma- 8 ciam für schuldig erklärt, das ihm etwa zu⸗ sstehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗ beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein, wegen seiner Bestrafung aber das Weitere nach seiner Wiederbeibringung ergehen. So gesprochen im heute niedergesetzten Kriegsrecht.

Garnison Straßburg, den 30. Juli 1890.

Folgen die Unterschriften. Vorstehendes Urtheil wird hiermit bestätigt. Stuttgart im Königlichen Militär⸗Revisions⸗Gericht,

den 8. August 1890.

(Siegel.) Frhr. v. Lupin, General⸗Lieutenant. Habermaas, General⸗Auditeur.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[18122] Das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, bef am 14. Juni 1890 folgendes Aufgebot er⸗ assen:

Die zum Rücklasse des Bauern Josef Bergmaier von Schierlhof gehörige und auf dessen Namen vin⸗ kulirte K. Bayer. 4 % Grundrentenablösungsobli⸗ gation Kat. Nr. 114 010/197 239 zu 1000 Fl., welche in Folge Erbganges auf die Bauernwittwe Katharina Krinner von Niederschneiding und deren Kinder Franz, Alfons, Josef, Georg und Katharina Krinner übergegangen ist, ist zu Verlust gegangen.

Auf Antrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts Börger in Straubing Namens der Katharina und des Frams Krinner und des Bauern Georg Brunner von

iederschneiding als Vormundes des Alfons, Josef, Georg und der Katharina Krinner wird nun der Inhaber obiger Obligation aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am Dienstag, den 30. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäfts⸗ zimmer Nr. 19/I. (Augustinerstock) seine Rechte bei gefertigtem Gerichte anzumelden und die Obligation vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, am 17. Juni 1890.

1 geschäftsleitende Kgl. Gerichts schreiber.

8 S.) Hagenauer.

[289690) Aufgebot.

Der seit 1856 vermshh⸗ Schuhmacher 5. Johann Heinrich Brensel von Allendorf, Sohn des Schreinermeisters Benjamin Brensel und Ehefrau

Gertrude, geb. Breul, wird hiermit auf Antrag seines Sohnes, des Händlers George Christian Brensel von hier, zur Zeit in Ottensen bei Ham⸗ burg wohnhaft, aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Dezember 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, im Sitzungszimmer des hiesigen Amtsgerichts ange⸗ setzten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird. Die Erbbetheiligten haben ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen und werden alle Diejenigen, welche über das Leben des Vermißten Kunde geben können, aufgefordert, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen. Allendorf, den 15. August 1890. Königliches Amtsgericht. gez. Spangenberg. 8 Veröffentlicht: Diebel Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsg

Aufgebot.

Der Arbeiter Friedrich Wilke (genannt auch Wilk) aus Stendal, geboren am 5. Oktober 1797 zu Uenglingen, ist seit dem Jahre 1854 verschwunden. Sein Sohn, Arbeitsmann Joachim Gottfried Wilke zu Stendal hat das Aufgebot behufs Todeserklärung beantragt.

Der Verschollene bezw. die unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Juni 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Domstraße Nr. 12, Zimmer Nr. 2, bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls der Verschollene für todt erklärt werden wird.

Stendal, den 11. August 1890.

Königliches Amtsgericht.

8— 8

[28971]

Lage. Nachdem eine volljährige Miterbin auf den geringfügigen Nachlaß der kürzlich hier verst. Wittwe Memel verzichtet, und die Vormünder der minderjährigen Johanne Memel den Nachlaß nur mit der Wohlthat des Inventars angetreten, auch das Aufgebotsverfahren beantragt haben, ist Aufgebots⸗ termin auf Mittwoch, 15. Oktober 1890, Morgens 10 Uhr, angesetzt, wozu Alle, welche Anspruch auf Befriedigung aus dem Nachlasse zu haben vermeinen, hiermit unter dem Rechtsnachtheil hierher vergeladen werden, daß nicht angemeldete Ansprüche später nur insoweit noch berücksichtigt werden sollen, als die Erbin zur Herausgabe des aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechtsvorschrift überhaupt noch verpflichtet ist.

Lage, den 15. August 1890.

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. MNieländer. 111“

Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß

1) der Polizeimeister Theodor Ernst Fromberg in Kamerun, z. Zt. wohnhaft zu Varel, Sohn des Försters Adam Fromberg und dessen verstorbenen Ehefrau Caroline, geborne Lork, zu Napiwoda,

2) und die Johanne Bernhardine Brand, wohn⸗ haft zu Varel, Tochter des Eisenwerksarbeiters Jo⸗ hann Diedrich Georg Brand und dessen Ehefrau Sophie Gesine, geborne Friederichs, zu Varel,

die Ehe mit einander eingehen wollen.

Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in der Gemeinde Stadt Varel und durch den Anzeiger“ zu geschehen.

Varel, am 11. August 1890.

Der Standesbeamte.

[28974]

Das von dem am 25. Mai d. Js. zu Dessau verstorbenen früheren Pensionär Th. Piper zu Pinnowhof und seiner Ehefrau Doris, geb. Was⸗ muth, zum Protokolle des vormaligen Großherzog⸗ lichen Amtsgerichts hieselbst vom 3. Dezember 1857 errichtete wechselseitige Testament ist, soweit das⸗ selbe die Verfügung des verstorbenen Ehega trifft, heute publicirt. 8

Warin, den 8. August 1890.

Grobßherzogliches Amtsgericht.

[28967)

Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht Abtheilung II. zu Kappeln hat durch Urtheil vom 11. August 1890 den zwischen dem Partikulier Friedrich August Frank und Ehefrau Anna Louise Dorothea, geb. Jessen, in

Wippendorf und dem Käthner Carl Friedrich Christian Schoof daselbst abgeschlossenen Vertrag vom 30. August 1875, aus welchem eine Kaufgelds⸗ restforderung von 9840 ℳ, zu 4 % verzinslich, seit 1. November 1875 für die Eheleute Frank im Grundbuch von Wippendorf Bank II. Blatt 36 Ab⸗ 87 III. Nr. 1 eingetragen steht, für kraftlos erklärt. Kappeln, den 15. August 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[28968] Die Hypothekenurkunde über die Forderung von 833 Thlr. 10 Sgr. mütterlicher Erbgelder der 4 Geschwister Friedrich, Henriette, Gottlieb und Amalie Volkmann und 16 Thlr. 20 Sgr. Hoch⸗ zeitskosten der Henriette und Amalie Volkmann, eingetragen im Grundbuche des dem Besitzer Rudolf Volkmann gehörigen Grundstücks Hohenfürst Nr. 20 Abth. III. Nr. 1 ist durch Urtheil vom 15. August 1890 für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht Heiligenbeil. H Matthee.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist die im Grundbuch von Lubbe Band II. Blatt 77 Abth. III.

Nr. 2 eingetragene Post:

675 Thaler Abdikate der drei Minorennen Friedrich,

(Heinrich und Louise Korf und zwar für jeden

225 Thaler auf Grund der Urkunde vom 21. Sep⸗ tember 1886 das für die Louise Korf, jetzige Ehe⸗ frau Pläschen, gebildete Haupt⸗Hypothekendokument für kraftlos erklärt. Minden, den 13. August 1890. Königliches Amtsgericht.

[28975] Ausschlußurtheitill. Die Hypothekenurkunde über die Abtbeilung III.

Nr. 3 des Grundbuchs von Schaltischledimmen

Nr. 3 eingetragene Hypothek von 13 Thalern Dar⸗

lehnsforderung des Wirths Martin Gudat in Gr. Ischdaggen aus der Schuldverschreibung vom 25. No⸗

28972]

urtheil für kraftlos erklärt. Mehlauken, den 30. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

Verkündet am 14. August 1890.

Rücker, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot der im Grund⸗ buch von Wollendorf Band X. Art. 475 Abth. III. Nr. 1 zu Gunsten des F. J. Steiner zu Neuwied,

vember 1836 ist durch heut verkündetes Ausschluß⸗

zu Lasten der Eheleute Friedrich Abresch und Elisa-

beth, geb. Meyer, zu Neuwied am 26. November 1883 aus Band I. Nr. 192 des Hypothekenbuchs übertragene Post ad Thaler 50, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Amtsgerichts⸗ rath Hannasch unterm 14. August 1890 für Recht erkannt:

Alle Diejenigen, welche ihre Ansprüche auf die bei der Zwangsversteigerung der Immobilien der Wittwe Adam Reuther hier auf den für F. J. Steiner hier aus der Eintragung vom 26. November 1883 zur Hebung gekommenen Betrag von 50 Thaler nebst Zinsen nicht angemeldet haben, werden mit ihren Rechten auf denselben ausgeschlossen.

Die Kosten werden aus der Masse entnommen

Hannasch.

Im Namen des Königs! Verkündet am 1. August 1890. Föhse, Actuar, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Ackerbürgers Gottfried Müller zu Burg erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Burg durch den Amtsrichter Beyer⸗ mann für Recht:

Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Anne Dorothee Schulze werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Burg Nr. 1031 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post von 9 Thlr. 10 Sgr. aus⸗ geschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Ackerbürger Gottfried Muüͤller zu Burg zu tragen. 8 8 Bevyermann.

[28981] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacherfrau Vietoria Goretzki, geb. Musch, zu Rybnik, vertreten durch den Rechtsanwalt Stiller zu Ratibor, klagt gegen den Schuhmacher Thomas Goretzki, früher zu Rybnik, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf den 1. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 7/90.

„Koorzeniewski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28982] Armensache! Oeffentliche Zustellung.

Der Tagner Anton Bier in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Clauß, klagt gegen seine Ehefrau Clotilde, geb. Rommy, gewerblos, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Kaiser⸗

[28976]