Statistik und Volkswirthschaft.
“ Zur Arbeiterbewegung. eber die Lage der Ausstandsbewegung in Belgien welche nach einem in der estrigen Nummer 205 d. Bl. „nach Schluß der Redaktion“ mitgetheilten Telegramm sich inzwischen gebessert hat, wurde der „Köln. Ztg.“ aus Mons unter dem 25. d. M. geschrieben: „Nach beendigter Versammlung der Grubenvorsteher begab sich der Direktor der Zeche Produits, Laporte, noch Sonnabend Abend zum Gouverneur und erklärte, daß er für seinen Theil bereit sei, die in der Grubenordnung bestimmten Abzüge um die Hälfte herab⸗ zusetzen. Auf Ersuchen des Herzogs d'Ursel erschienen die Vertreter der Bergleute in Frameries Sonntag Morgen im Provinzialgebäude. Der Sprecher der Bergleute erklärte, daß auf Grundlage der Beschlüsse der Direktoren und der Erklärung Laporte's eine Einigung unmöglich sei. Um 10 Uhr Vormittags traf die Abordnung wieder in Frameries ein, wo eine große Menge von Arbeitern sie erwartete. Sofort wurde eine Versammlung im Volkshause zusammenberufen, an welcher mehrere Hundert Bergleute theilnahmen. Der Wühler Roger, der vollständig die Ansichten Léon Defuisseaux’ ver⸗ tritt, und Auquier ersuchten die Versammelten, his zur Erfüllung ihrer Forderungen auszuharren Wenn der Vorschlag Laporte's an⸗ genommen würde, seien die Abzüge für Zuwiderhandlungen gegen die bekannte Grubenordnung zwar an und für sich geringer, dagegen würden alsdann die Bestrafungen zweifelsohne um so häufiger, so⸗ daß der Verlust für den Arbeiter derselbe bleibe. Der Ausstand müsse daher fortgesetzt werden, zumal er auch die Erlangung des allgemeinen Stimmrechts bezwecke. Die öffentliche Meinung sei zu Gunsten der Ausständischen. Auf Montag Vormittag war eine neue Versammlung im Volkshause angesetzt. zu welcher auch der Ingenieur der Zeche Produits, Lson Gai, eingeladen wurde Nach der Versammlung wollen sich die Bergleute zu den Gruben be⸗ geben und ihre Arbeitsbücher zurückverlangen. Am nächsten Tage (Dienstag) soll eine Zusammenkunft von Vertretern sämmt⸗ licher Arbeiter⸗Genossenschaften des Borinage in Frameries stattfinden. Auquier, der Hauptleiter des dortigen Volks⸗ Konsumvereins, hat die schleunige Berufung des Schiedsgerichts zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und ⸗Nehmern in Paturäages beantragt. Ueber hundert von den Gruben gemachte Lohnabzüge (Strafen) werden von den betreffenden Arbeitern beanstandet. Die Bergleute von Wasmes hatten verlauten lassen, daß auch sie heute Morgen nicht einfahren würden, dagegen versprachen sie in einer gestern von den Direktoren der “ Honnu und Wasmes, Escouffiaux und Grand Buisson berufenen Versammlung, heute weiterarbeiten zu wollen. Auf sämmtlichen Gruben der genannten Zechen wurde durch Anschlag bekannt gemacht, daß kein neues Reglement eingeführt, sondern die Arbeit unter den bisber üblichen Bedingungen fortgesetzt werden solle. In Cuesmes, Quaregnon u. s. w. wurde gestern die Fortsetzung des Ausstandes beschlossen. Die Lage ist unter den obwaltenden Umständen eine sehr ernste. Auf verschiedenen Gruben sind bereits die Maschinenfeuer gelöscht. was darauf schließen läßt, daß die Verwaltungen eine baldige Wieder⸗ aufnahme der Arbeit nicht erwarten. Der Gouverneur des Hennegau hatte im Laufe des gestrigen Tages lange Besprechungen mit dem Bürgermeister von Frameries und dem Direktor der Zeche Produits, Laporte. An einer gestern Abend hier stattgefundenen Versammlung der Grubenbesitzer, in welcher die unveränderte Beibehaltung der Grubenordnung vom Jahre 1852 beschlossen wurde, nahmen die vor⸗ genannten drei Herren nicht Theil.“ 8 Aus Kleinrosseln (Cothringen) wird der „Frkf. Ztg.“ ge⸗ schrieben, daß der Vorsitzende des dortigen Rechtsschutzvereins, Bergmann König, von einer zahlreichen Versammlung am Sonnabend “ für den Bergarbeitertag in Halle gewählt wurde. In Freiberg i. S. fand am 25. d. M. die Konferenz sächsischer Bergarbeiter statt, welche, wie das „Chemn. Tgbl.“ berichtet, von 15 Delegirten besucht war; je 3 vertraten das Freiberger und Chemnitzer Revier, 4 das Zwickauer, 2 das Dresdener, 1 das Schneeberger Revier und 2 die niederschlesischen Gruben. Die Ver⸗ handlungen, denen eine 13 Punkte umfassende Tagesordnung zu Grunde lag, wurden sachlich geführt und nahmen einen glatten Verlauf. In der Hauptsache hatte die Versammlung den Zweck, sich über die Fragen zu einigen, die voraussichtlich den deutschen Bergarbeiter⸗ tag in Halle beschäftigen werden. Sämmtliche Beschlüsse wurden . gefaßt. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Herbeiführung normaler Löhne für sämmtliche sächsischen bezw. eutschen Bergarbeiter. Hierbei wurde betont, daß allerdings zur 5 ein Unterschied zwischen den Bergarbeitern in den Steinkohlen⸗, Braunkohlen⸗ und Erzbergwerken zu machen sei. Namentlich sei bei den letzteren zu berücksichjigen, daß die Gruben gegenwärtig zum Theil überhaupt keinen Ertrag lieferten. Die Mehrzahl der An⸗ wesenden pflichtete der Ansicht bei, es sei aus Humani⸗ tätsrücksichten nöthig, daß die stärkeren Arbeiter die schwächeren unterstützten, und daß ferner die durch die Akkordarbeit bedingten Zwistigkeiten aus der Welt geschafft würden. Es wurde demnach einstimmig beschlossen, für die Forderung von Nor⸗ mallöhnen einzutreten. Ebenso entschied man sich für die Er⸗ strebung und Befürwortung einer achtstündigen Schichtzeit. Auch seien die Nachtschichten zu beschränken. Einstimmig wurde rner beschlossen, für die Abschaffung sämmtlicher Gedinge und r wöchentliche Lohnzahlung einzutreten. Nach der Einführung von Normallöͤhnen mache die wöchentliche Lohnzahlung übrigens keine Schwierigkeiten mehr. Die Aufhebung des sogenannten Wagennullens bezweckte der Beschluß, darauf hinzuwirken, daß bei unrein gelieferten Kohlen die weggestürzten Hunde resp. die genullten Kohlen den be⸗ treffenden Arbeitern zur Ansicht auf der Halde vorliegen. Strafen sollen ganz in Wegfall kommen. Zur Begründung dieser F wurde angeführt, daß der Bergarbeiter nicfüsisen die Kohlen nie unrein über Tage fördere und daß die Hunke sehr oft nur in Folge der ungünstigen Beschaffenheit der Beförderungswege nicht ganz gefüllt oben anlangten. Anzustreben sei ferner die Errichtung einer Badeanstalt auf jedem Schacht. Ein weiterer Beschluß ging dahin, für gutes bauliches Wesen und genügende Ventlilation einzu⸗ treten. Ferner wurde beschlossen, dem Import fremder Arbeiter ent egen⸗ zutreten, freie Aerztewahl zu fordern und den Erlaß eines deutschen Berggesetzes, die Freizügigkeit innerhalb der deutschen Knappschafts⸗
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
bezirke und die Schaffung einer den Arbeitern leichtverständlichen Statistik, namentlich über die Lohn⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse anzustreben. Die sächsischen Vertreter auf dem deutschen Berg⸗ arbeitertag in Halle sollen in diesem Sinne wirken und u. A. auch dafür eintreten, daß das sächsische Bergarbeiter⸗Organ „Glückauf eventuell zum deutschen Verbandsorgan gewählt werde. Jedes sächsische Revier soll einen Delegirten wählen.
Aus Solingen wird der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ geschrieben, daß von Seiten des Landraths Möllenhoff versucht worden war, in dem noch immer unveränderten Strike der Taschen⸗ und Federmesserschleifer einen anzubahnen, indem er eine Zusammenkunft der beiden Vorstände des Fabrikanten⸗ und des Schleifervereins berief. Die Vorschläge des Vorstandes des Fabrikanten⸗Vereins, den Strike aufzuheben und auf Grund des Preisverzeichnisses der Fabrikanten in eine Regulirung einzutreten, wurden indessen in einer Schleifer⸗Versammlung abgelehnt und beschlossen, nur bei Anerkennung des von den Schleifern aus⸗ “ Preisverzeichnisses in eine Beendigung des Strikes zu willigen.
Wie der „Voss. Ztg.“ aus Bolkenhain telegraphirt wird, haben dort mehr als 600 Weber die Arbeit wegen Herab⸗ lithang 5 Arbeitslöhne und Verlängerung der Arbeitszeit eingestellt.
In Leipzig hat, wie die „Lpz. Ztg.“ mittheilt, die Sozial⸗ demokratie einen neuen Versuch zur Organisation der Hand⸗ lungsgehülfen gemacht. (Vgl. Nr. 190 d. Bl.) Es ist kürzlich ein Fachverein der Handlungsgehülfen unter dem Namen „Freie Vereinigung der Kaufleute zu Leipzig“ gegründet worden. Versammlung dieses Vereins war von ganzen 8 Personen esucht.
In Magdeburg fand am Montag eine öffentliche Buch⸗ binder⸗Versammlung statt, an der nicht nur fast sämmtliche hiesige Gehülfen, sondern auch viele Meister Theil nahmen. Bereits am 26. Juli hatte die Buchbinder⸗Gehülfenschaft Forde⸗ rungen aufgestellt, die den Meistern, insbesondere der Innung vorgelegt worden sind. einer am 5. d. M. abgehaltenen Innungs⸗ Versammlung (vergl. Nr. 189 d. Bl.), an welcher die Gehülfen⸗Kommission Theil genommen hatte, fanden die Forderungen, mit Ausnahme der prozentualen Erhöhung der Ueberzeit und Sonntagsarbeit, Annahme. Die ausschließlich aus sogenannten Kleinmeistern bestehende Innungsversammtlung erklärte, ohne erhebliche eigene Schädigung auf diese Forderung nicht eher eingehen zu können, als bis dieselbe von den Groß⸗ betrieben und den Druckereibesitzern angenommen worden sei. Die Forderungen bestehen in 1) Verlangen eines Mindestlohnes von 15 ℳ, 2) Einführung der zehnstündigen Arbeits⸗ zeit, 3) Bergütigung der in die Woche ‚fallenden Feiertage, 4) Ab⸗ schaffung der Akkordarbeit, und 5) prozentuale Erhöhung des Lohnes für die Ueberstunden von 25 % und für die Sonntagsarbeit von 33 ½ %. Die Besprechungen endeten damit, daß sämmtliche Punkte der Forderungen, auch der betreffend die prozentuale Erhöhung des Lohnes bei Ueberstunden ꝛc., bei dem einige Anwesende noch höhere Sätze gestellt haben wollten, in der gegebenen Fassung angenommen wurden. Es wurde ferner be⸗ stimmt, daß der neue Lohn⸗ und Arbeitstarif am 1. Oktober d. J. eingeführt werden sollte.
Eine von über 400 Personen besuchte Arbeiter⸗Versamm⸗ lung, welche am letzten Sonntag in Bern stattfand, protestirte, dem Berner „Bund“ zufolge, in Resolutionen gegen die vom schweizeri⸗ schen Bundesrath vorgeschlagene, sowie gegen jede andere Erhöhung der Zölle auf Lebens⸗ und Genußmittel des Volks. Sie verlangt Ersetzung der siskalischen Zollpolitik durch eine sozialdemokratische Reformpolitik mittelst Einführung weiterer Staatsmonopole und Staatsbetriebe; der Staatsmonopole für den Getreidehandel, für das Banknotenwesen, für Tabackindustrie und Tabackhandel, für die Zündholzindustrie; der Staatsbetriebe für das Bank⸗, Eisenbahn⸗, Verkehrs⸗ und Versicherungswesen.
Statistisches Jahrbuch für 1890.
Das vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebene „Sta⸗ tistische Jahrbuch für das Deutsche Reich“ (Verlag von Puttkammer und Mühlbrecht in Berlin, Preis eines Jahrgangs 2,40 ℳ) beginnt mit dem soeben erschienenen Jahrgang 1890 das zweite Jahrzehnt seines Bestehens. Wie in den bisherigen 10 Jahr⸗ gängen, so verfolgt es auch in diesem neuen den Zweck, die hauptsäch⸗ lichsten Ergebnisse der Reichsstatistik in kurzen, leicht verständlichen Uebersichten und, soweit als möglich, in vergleichenden Jahresreihen für Kenntnißnahme und Gebrauch leichter zugänglich zu machen, als es durch die umfangreichen Quellenwerke der „Statistik des Deutschen Reichs“ und der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs geschehen kann. Bei allen Rachweisungen ist auf diese Quellen⸗ werke, deren Benutzung für eine tiefere Erforschung des Gegenstandes natürlich nicht zu entbehren ist, hingewiesen. Seinem ursprünglichen Plane ist das statistische Jahrbuch insbesondere auch in der Beziehung treu geblieben, daß es zum bequemeren Gebrauch den vorhandenen Stoff in den einzelnen Jahrgängen thunlichst gleichmäßig behandelt. Allerdings hat die Reichhaltigkeit desselben bei der ÜUnthunlichkeit, jedes Mal Alles zu geben, einen gewissen Wechsel bedingt, umsomehr, als die im Laufe der Zeit eingetretenen Fortschritte und Erweiterungen der Reichsstatistik nicht unberücksichtigt bleiben durften, und da⸗ bei doch eine Ueberschreitung des bisherigen Umfangs des Jahrbuches möglichst zu vermeiden war. Ein Vergleich der früheren Jahrgänge mit den späteren zeigt den erheblichen Zuwachs des Inhalts durch die Kriminalstatistik, die Statistik der Krankenkassen und der Unfall⸗ versicherung der Arbeiter, die Armenstatistik, die Erweiterung der Handelsstatistik, die Ergebnisse der Berufsstatistik von 1882, die deutsche Sterbetafel, die Statistik der Viehseuchen u. s. w. — Zu den Aufgaben, die sich das Statistische Jahrbuch ge⸗ stellt hat, gehört auch die, in geeigneten Fällen die Zahlennachweise durch graphische Darstellungen zu versinnlichen. An solchen bringt der vorliegende Jahrgang auf drei Blättern mehrere Diagramme über den Altersaufbau der Reichsbevölkerung beziehungsweise der Er⸗ werbsthätigen, mit Unterscheidung verschiedener Kategorien nach den Ergebnissen der Berufszählung von 1882, sodann eine Karte über das Ergebniß der Reichstagswahlen von 1890 mit Unterscheidung der Parteistellung der Abgeordneten und ihrer Haupt⸗Gegenkandidaten.
Verbandstag deutscher Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ Genossenschaften.
In Freiburg i. Br. tagt gegenwärtig der Verbandstag deutscher Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossen⸗ J welcher, nachdem in den letzten Tagen bereits mehrere
usschußsitzungen stattgefunden haben, gestern seine erste Hauptver⸗ ammlung abhielt; dieselbe wurde von Planitz⸗Illmenau eröffnet.
amens der Stadt wurde die Versammlung von dem Stadtdirektor und Ober⸗Bürgermeister begrüßt. Heute und morgen werden weitere Hauptverhandlungen stattfinden. Aus allen Theilen Deutschlands sind Theilnehmer, etwa 300 an der Zahl, in Freiburg anwesend
Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege
wird seine diessübräg⸗ Jahresversammlung in den Tagen des 11. bis
raunschweig abhalten, unmittelbar vor Beginn Der Ausschuß des raun⸗ auf dem⸗ Themata, die zur ersten deutschen Hygieniker, welche die einleitenden Referate übernommen Abweichend von der bisherigen Gepflogenheit ist dieses Jahr für die meisten Themata nur je ein Referent aufgestellt, damit hier⸗
14. September in der Naturforscher⸗Versammlung in Bremen. Vereins hat soeben das Spezialprogramm für die schweiger Versammlung ausgegeben. Wir finden selben wieder eine Reihe hochinteressanter Verhandlung kommen sollen, sowie die Namen der haben.
durch ausreichendere Gelegenheit zu fruchtbringenden Diskussionen
gegeben werde, die ja einer der wichtigsten Bestandtheile solcher Ver⸗ sammlungen sind und in denen am besten Verwaltungsbeamte, Aerzte und Techniker ihre oft verschiedenen Gesichtspunkte gegenüber der praktischen Durchführung wichtiger hygienischer Maßregeln austauschen
und zur Klärung bringen.
Das erste Thema lautet: Krankenhäuser für kleinere Städte und ländliche Kreise, und hat hierfür Hr. Geheimer
Rath Dr. von Kerschensteiner in München das Referat über⸗
nommen. Hieran schließt sich eine Frage, welche in Folge der bakte⸗ riologischen Forschung, die in den letzten Jahren einen so R b rage der
Aufschwung genommen hat, von größter Bedeutung ist, die Filteranlagen für städtische Wasserwerke, eingeleitet durch
Referate des Hrn. Professors Dr. Carl Fränkel in Königsberg und des Betriebs⸗Ingenieurs der städtischen Wasserwerke in Berlin,
Hrn. C. Piefke.
Für den zweiten Tag sind wieder zwei Themata in Aussicht ge⸗ 1
nommen: die Verwendbarkeit des an Infektionskrankheiten leidenden
Schlachtviehs mit dem einleitenden Referat des Hrn. Ober⸗Medizinal⸗ Raths Professor Dr. Böllinger in München und ferner ein gerade
heut zu Tage besonders wichtiges Thema: Desinfektion von Wohnungen mit Hrn. Professor Referenten.
Die Verhandlungen des dritten Tages wird Herr Fri in Wiesbaden eröffnen mit seinem Referat zu dem Kapitel: Das
Wohnhaus der Arbeiter, und den Schluß bildet dann das Gartenanlagen in Städten, zu welchem Hr. Ober⸗Ingenieur Andreas Meyer in
Thema: Baumpflanzungen und
Hamburg das Referat übernommen hat.
An den Versammlungen des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege kann Jeder theilnehmen, der Interesse für öffent⸗
liche Gesundheitspflege hat und den Jahresbeitrag von 6 ℳ zahlt,
wofür er dann den Bericht über die Versammlung zugeschickt erhält.
Literatur.
Das Staatsrecht des Deutschen Reichs von Dr. Paul Laband, Professor des deutschen Rechts an der e 8 rste
Straßburg. — umgearbeitete Auflage. Zweiter Band. Abtheilung. Freiburg i. B. 1890. Akademische Verlagshandlung von F. C. E. Mohr (Paul Siebeck) gr. 8. S. IV. u. 496 (Preis 11 ℳ) Die durchaus eigenartige Bedeutung dieses für das Verständniß des gegenwärtig geltenden Staatsrechts in Deutschland wichtigen Werks wurde in der Anzeige des ersten im Jahre 1888 veröffentlichten Bandes in der Ersten Beilage zum „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ Nr. 29, 2. Februar 1888 mit dem gebührenden Rechte anerkannt. Die jetzt vorliegende erste Abtheilung des zweiten Bandes behandelt im 10. bis 13. Kapitel die auswärtigen Angelegenheiten, die deutschen Verkehrsanstalten, die inneren An⸗ gelegenheiten und das Gerichtswesen. Die Fortsetzung ist natürlich gleichfalls hervorragend durch die streng inne gehaltene rechtswissen⸗ schaftliche Methode, wie lehrreich durch die aus den scharf gefaßten juristischen Gedanken gezogenen Folgerungen und anziehend wegen Klarveit, Einfachheit und Vollständigkeit der Darstellung.
— Soziale Hygiene. Von Dr. med. K. Georg. Berlin 1890. Alfred H. Fried u. Cie. (Preis 2 ℳ) — Seit den großen Arbeiterausständen in Rheinland und Westfalen, den Februar⸗Eriassen Sr. Majestät des Kaisers und der internationalen Arbeiterschutz⸗ Konferenz in Berlin ist das Interesse aller Kreise an den sozialen Fragen ein sehr reges geworden. Die vorliegende Darstellung hat den Zweck, über einen wichtigen, ja vielleicht den wichtigsten Theil der sozialen Frage, die soziale Hygiene, weiteren Kreisen einen Ueber⸗ blick zu gewähren, der sie zu eigenem Urtheil befähigt. Der Verfasser hat die neuesten wissenschaftlichen Veröffentlichungen über dieses Gebiet, das bereits eine stattliche Literatur aufweist, be⸗ nützt; insbesondere auch das werthvolle Material, welches die Ver⸗ handlungen der internationalen hygienischen Kongresse darbieten. Dieses interessante, an gemeinnützigen Anregungen reiche Werk, dessen Inhbalt sich in folgende drei Abschnitte gliedert: I. „Entwickelung und Bedeutung der sozialien Hygiene“, II. „Allgemeine Aufgaben der sozialen Hygiene“ und III. „Gesundheitsschutz der Sn Arbeit“, sei der weitesten Verbreitung angelegentlichst empfoblen.
— Der Königliche Bergfaktor a. D. J. Köhr in Eroß⸗Salze (Prov. Sachsen) hat zum Besten des deutschen Forstwaisenhauses „Groß⸗Schönebeck“ ein kleines Werkchen „Ut'n Busch“ geschrieben, das in seinem Selbstverlage erschienen und zum Preise von 30 ₰ von ihm zu beziehen ist. Der gute Zweck, die traurige Lage zu mil⸗ dern, in welche oft die Waisen der in ihrem Berufe dahin gerafften Forstbeamten gerathen, wird sicherlich nicht verfehlen, eine rege Nach⸗ frage nach dem kleinen launig geschriebenen Werkchen zu veranlassen. Der Betrag kann auch in Briefmarken, franco, eingesandt werden.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Fe aften. 8
7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8
8. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
9. Verschiedene Bekanntmachungen. 8
1) Steckbriefe
zurückgenommen.
85/J. IV. D. 194. 85
erlassene Steckbrief wird
ist durch rechtskräftigen Strafbefehl des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 14. März 1890 wegen Gewerbe⸗
2) Zwangsvollstreckungen,
wewr Zwangsversteigrrng.
Dr. Gaffky in Gießen als Kalle
H29824.
und Untersuchungs⸗Sachen.
[29796] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Kanzlisten Friedrich Adler wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten U. R. I. 175. 90 unter dem 6. Juni 1890 erlassene Steck⸗ brief wird zurückgenommen. Berlin, den 23. August 1890. 3
„Der Üntersuchungsrichter 8
bei dem Königlichen Landgericht I.
Steckbriefs⸗Erlevdig
“ 9 8 [29798] b Der gegen den Ingenieur Hugo nlrvasch wegen Betruges unter dem 21. März 1885 vom Herrn Untersuchungsrichter hier in den Akten U. R. 255.
“
Berlin, den 21. August 1890. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.
[29797] Steer sneneerah.
Der gegen die unverehelichte Flora Wöllner wegen Vergehens gegen §. 186 Str⸗G.⸗B. unter dem 10. März 1888 in den Akten U. R. I. 35/88 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. 8
Berlin, den 23 August 1890.
. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I.
[29795] Offenes Pele iresamsersachen⸗ Der Drehorgelspieler Vincenzo Nodi aus Valle⸗ Retonda in Italien, jetzt unbekannten Aufenthalts
kontravention zu einer Geldstrafe von 6 ℳ event. 2 Tagen Haft und in die 1,20 ℳ betragenden Kosten verurtheilt. Antrag: Strafvollstreckung und Nachricht hierher zu C. 19/90 Hildesheim, 22. August 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[29920]
Der in der 1. Beilage der Nr. 199 dieses Blattes abgedruckte Beschluß des Großherzogl. Badischen Landgerichts zu Freiburg, vom 6. August 1890, betreffend die Vermögensbeschlagnahme des Erwin Wilhelm Low von Schaffhausen, z. Zt. in Amerika, wird dahin berichtigt, daß der Angeklagte nicht Low sondern „Loew“ heißt.
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[298200 Zwangsversteigerung.
Das im Grundbuche von der Königstadt Band 37 Nr. 2337 auf die Namen der Wittwe Anna Pauline Schwabe, geb. Kempe, und der Gertrud Pauline Agnes Schwabe, geb. am 3. Mai 1872, eingetragene, Blumenstr. Nr. 54, belegene Grundstück soll auf Antrag der genannten Miteigenthümer resp. dem gesetzlichen Vertreter zum Zwecke der Auseinander⸗ setzung unter den Miteigenthümern am 15. Ok⸗ tober 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle —, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 9580 ℳ Nutzungswerth zur
— .
Gebäudesteuer vehnla t. rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Saal 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden gefordert, vor Schluß des Versteigerungstermin die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ Prsall- nach erfolgtem Boschlag das Kaufgeld in ezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Oktober 1890, Vormittags 11 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 16. Juli 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
1
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 45 Nr. 2195 auf den Namen der Handelsgesellschaft Bertbold & Co hier ein⸗ getragene, in der Hochstraße (angeblich Nr. 1 b) be⸗ legene Grundstück am 24. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstr. 13, Hof. Flügel C, part., Saal 40, versteigert werden.
as Grundstück ist mit 2,70 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 5 a 73 qm zur Grundsteuer, mit 8480 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗
ehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder etrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksich⸗ tigten Ansprüche im Range zurücktreten. ie⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizufuhren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Ok⸗ tober 1890, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden.
Berlin, den 2. August 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.
[29821]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Maurer Heinrich Scheinert zu Parchim gehörigen, vor dem Wockerthor daselbst Nr. 53 be⸗ legenen Hauses (früher Garten Nr. 127) mit Zu⸗ behör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 4. Novbr. 1890, Vormittags 10 Uhr,
2) zum Ueberbot am Dienstag, den 2. Dezbr. 1890, Vormittags 10 Uhr, im Schöffensaal des hiesigen Amts erichtsgebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 20 Ok⸗ tober d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester bestellten Herrn Rechtsanwalt Prestien hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird.
Parchim, den 22. August 1890.
1 Großherzogliches Amtsgericht.
In Sachen des Kaufmanns Simon Frevhan in Berlin, Klägers, wider den Seilermeister Wilhelm Busch hier, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Nr. 1583 an der Wendenstraße belegenen Hauses zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 11. August 1890 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche am 12. August 1890 erfolgt ist. Termin zur Zwangsversteigerung auf den 17. Dezember 1890, Morgens 10 Uhr, vor
erzoglichem Amtsgerichte hieselbst — Zimmer
r. 37 — angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen hab
Brannschweig, den 15 August 1890.
Herzogliches Amtsgericht. VIII Wegener. —
[29825] ““ 3 “ 8
In Sachen der Ehefrau des Arbeiters Gustav Brandt, Anna, geb. Bethe, zu Blankenburg, Klägerin, wider deren genannten Ehemann daselbst, Beklagten wegen Alimente ꝛc. wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen sub No. ass. 41 hierselbst belegenen Wohnhauses nebst Zubehör insbesondere Garten zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 1. August er, verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 1. August cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 21. November 1890, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Blanken⸗
burg cesegt. in welchem die Hypothekgläubiger enbr
die Hypothe iefe zu überreichen haben. Blankenburg, den 14. August 1890. Herzogliches Amtsgericht. Riibbentrop.
[29823]
Nachdem bezüglich der im Zwangsversteigerungs⸗ verfahren verkauften, früher dem Erbpächter Chri⸗ stoph Naethbohm in Vorbeck bei Schwaan gehörigen Erbpachthufe Nr. 11 daselbst das Verfahren aus §. 73 Abs. 1 der Verordnung vom 24. Mai 1879, betr. die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen wegen Geldforderungen, stattgefunden hat, und Erin⸗
nerung alb der zweiwöchigen Frist nicht erboben worden sind, ist von dem Großberzoglichen Amtsgericht Termin zur Abnahme der Rechnung des Sequesterzs und zur Rückzahlung der bestellten Sicherbeit an den Käufer angesetzt auf Montag, den 15. September 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 3 des Amtsgerichtsgebäudes, zu welchem die Interessenten hierdurch geladen werden.
Die Rechnung des Sequesters über die Verwal⸗ tung des Grundstücks während des Zwangsversteige⸗ rungsverfahrens ist mit den Belägen zur Einsicht der Betheiligten in der Gerichtsschreiberei. Abthei⸗ lung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, nie⸗ dergelegt.
Schwaan, den 25. August 1890.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
8 Aufgebot.
Der Käthner Johann Nagel vom Neuendeich im Lübschen Recht bei Glückstadt hat das Aufgebot der angeblich auf unbekannte Weise verloren gegangenen, am 1. Mai 1845 ausgestellten Stamm⸗Aktie der Glückstadt⸗Elmshorner Eisenbahngesellschaft, jetzt der in Liquidation befindlichen Schleswig⸗Holsteinischen Marschbahngesellschaft, Nr. 1109 über jetzt 450 ℳ beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 9. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Glückstadt, den 31. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Körber, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[12769] Aufgebot.
Der Schuhmachermeister Franz Schubert zu Kösen als Vormund der minderjährigen Kinder des in Kösen verstorbenen Handelsmannes Johann August Krüger durch den Rechtsan⸗valt Remertz zu Naum⸗
urg a./S.) hat angezeigt, daß die von der Deutschen Lebensversicherungs Gesellschaft in Lübeck ausgestellte „Deposital⸗Prämien⸗Quittung“, durch welche die Gesellschaft den Empfang der Quittung Nr. 30 845 über die für die Zeit vom 1. April 1889 bis zum 30. Juni 1889 bezahlte Prämie zu der auf das Leben des J. A. Krüger in Halle gezeichneten Police Nr. 21 628 bescheinigt, abhanden gekommen sei, und die Kraftloserklärung derselben beantragt.
Diesem Antrage gemäß wird der unbekannte In⸗ haber der bezeichneten Deposital⸗Prämien⸗Quittung aufgefordert, seine etwaigen Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf Sonnabend, den 31. Ja⸗ nuar 1891, Vormittags 10 ¼ Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anzumelden, auch die bezeichnete Urkunde vorzulegen unter dem Rechtsnachtheil, daß Letztere für kraftlos erklärt werden soll.
übeck, den 21. Mai 1890. Das Amtsgericht Abth. II.
Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
[29827 Aufgebot.
Das auf den Namen Wilhelm Schmidt zu Halle, Liliengasse 6, lautende Einlagebuch Nr. 28 234 der städtischen Sparkasse zu Halle a. S. über 24,00 ℳ ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag des Handarbeiters Wilhelm Schmidt zu Halle wird der Inhaber des Einlagebuches aufgefordert, dasselbe spätestens in dem auf den 14. März 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, kleine Stein⸗ straße 8, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termine vorzulegen, widrigenfalls desselbe für kraftlos erklärt werden wird. S.
Halle a. S., den 22. August 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
[29828] Aufgebot.
Auf Antrag des Vitriolfabrikanten August Gerlach zu Schöningen wird der Inhaber des angeblich ver⸗ loren gegangenen, von Hermann Abraham über 50 Mark ausgestellten, am 30. Juli 1890 fälligen, von Adolf Martin angenommenen, zu Halle a./S. zahlbaren Wechsels d. d. Halle a. S., den 20. Fe⸗ bruar 1890, aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. März 1891, Vormittags 10 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle hierselbst, kleine Steinstraße 8, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termine seine Rechte anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird.
Halle a./S., den 13. August 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
[19344] Aufgebot.
Folgende Personen haben das Aufgebot der nach⸗ stehend bezeichneten Urkunden zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt: 8
1) der Großköther Heinrich Kohlenberg zu Lüer⸗ dissen das Aufgebot einer Schuldurkunde über 150 ℳ nebst 5 % Zinsen, welche auf den Großkothhof No ass. 30 zu Lüerdissen zu Gunsten der Dienstmagd Dorothee Ritterbusch zu Holzen am 26. April 1817 hypothekarisch eingetragen sind; der Großköther Wilhelm Sauthoff zu Scharf⸗ oldendorf das Aufgebot der Obligation vom 15. Februar 1821, nach welcher auf dem Großkothhofe No. ass. 10 zu Scharfoldendorf zu Gunsten der Predigerwittwenkasse des Weserdistrikts 150 ℳ nebst 5 % Zinsen ein⸗ getragen sind; . b der Apotheker Heinrich Matthei zu Halle 1 1 Aufgebot des Kaufkontrakts vom
8 ri 1857, nach welchem auf der An⸗ bauerstelle No. ass. 67 zu Halle 75 ℳ für X“ Halle hypothekarisch eingetragen ind; der Großköther Wilhelm Krückeberg zu Bis⸗ perode das Aufgebot a. der Obligation vom 28. Juli 1815, nach welcher 100 Thaler Gold zum Vortheil des Häuslings Carl Schmidt zu Heyen, b. der Obligation vom 31. Januar 1807, nach welcher 85 Thaler in Species und 15 Laubthaler zum Vortheile des Müllers Friedrich Kunze zu Bisperode, 8 auf dem Großkothhofe No. ass. 61 zu Bis⸗ perode hypothekarisch eingetragen stehen.
Die unbekannten Inhaber der Urkunden und Alle, welche auf die Hypotheken Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Donnerstag, den 8. Jannar 1891, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzten Termine anzumelden resp. die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt, die Hypo⸗ theken aber gelöscht werden.
Eschershausen, den 19. Juni 1890.
Herzoglich Braunschw. Amtsgericht. Riibbentrop.
1 Aufgebot.
Das Aufgebot der notariellen Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 22. Juli 1872, laut welcher für die verstorbene Ehefrau des Geheimen Medininal⸗ Ratbs Theodor Engelbrecht, Emma, geb. Meyer, hieselbst, auf dem Kothhofe No. ass. 3 zu Lehndorf ein Darlehnskapital von 900 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen und Kosten unterm 29. Oktober 1872 als Hypothek eingetragen steht, ist von den Erben der genannten Gläubigerin beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. April 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterschriebenen Gerichte, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Braunschweig, am 19. August 1890.
Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. Schottelius. 8
Das im Reichs⸗Anzeiger vom 25. Februar d. J. unter Nr. 66817 bekannt gemachte Aufgebot behufs Todeserklärung
1) des Heuerlings Johann Dietrich Wilhelm Stöppelwerth, geboren zu Dissen am 31. Ja⸗ nuar 1844, und
2) des Schuhmachers Heinrich Friedrich Ludwig Budde, geb. zu Sorsum am 23. Dezember 1831,
wird dahin berichtigt, daß der Termin, bis zu welchem sich diese Verschollenen spätestens zu melden haben, nicht am Sonnabend, den 8. März 1891, sondern am Sonnabend, den 7. März 1891 vor hiesigem Amtsgericht stattfindet.
Osnabrück, den 23. August 1890.
Königliches Amtsgericht. I Mehyet.
[51089)
Auf den Antrag des Schöppen Christoph Becker in Hedersleben — als Abwesenheitsvormund des Schuhmachers David Andreas Christoph Klamroth und dessen Ebefrau Dorothee, geb. Redenz, welche bis Anfang der sechziger Jahre in Hedersleben ge⸗ wohnt haben und von dort verzogen sind, ohne daß über deren jetzigen Wohnort etwas bekannt geworden ist, und
auf Antrag des Fräuleins Therese Kap⸗herr in Cöthen, der Schwester des Seemanns Franz Kap herr von hier, und auf Antrag des Buchhändlers Ludwig Sievers als Abwesenheitsvormund des p. Kap⸗herr werden der Schuhmacher David Andreas Christoph Klamroth und dessen Ehefrau Dorothee, geb Redenz, und der Seemann Franz Kape⸗herr hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine den 9. Oktober 1890, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden.
Aschersleben, den 11. November 18809.
Königliches Amtsgericht. 1 8 8 8 [29882) Aufgebot.
Auf den vom Privatier Sebastian Klotz II. von Mömlingen, als Vertreter der Maria Anna Frickel, geb. Lieb, Ehefrau des Wirthes Paul Frickel in Sachsenhausen und der Anna Maria Büchler, geb. Lieb, Ehefrau des Schreiners Andreas Büchler in Frankfurt a. M. am 21. ds. Mts. gestellten Antrag auf Todeserklärung der Nachgenannten:
Andreas Lieb, geboren am 24. Mai 1824,
Kilian Lieb, geboren am 19. Sept. 1831, beide von Mömlingen, welche vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert seien und über deren Leren und Aufenthalt seit dieser Zeit und jedenfalls seit 10 Jahren keine Nachricht vorhanden ist, wird hiermit Aufgebot und unter Bestimmung des Auf⸗ gebotstermin auf Samstag, den 6. Juni 1891, Vormittags 9 Uhr, bei unterfertigtem Gerichte die Aufforderung erlassen:
1) an die obengenannten Verschollenen spätestens im Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden; 8
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Obernburg, den 25. August 1890. 1“
Königliches Amtsgericht. Rosbach. Zur Beglaubigung:
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
(L. S.) Der Kgl. Sekretär: Becher.
[29629. „ 1 Nr. 9723. Metzger Philipp Hofstetter Wwe., Maria Elisabetha, geb. Stadter, in Dielheim hat um Einweisung in Besi und Gewähr des Nach⸗ lasses ihres verstorbenen Ehemanns gebeten. Diesem Gesuch wird stattgegeben, wenn nicht innerhalb eines Monats begründete Einsprache bei Gr. Amtsgericht Wiesloch hiergegen erhoben wird. Wiesloch, den 22. August 1890. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: “ Kumpf. 8
4
[29822] Bekanntmachung.
Der Klempnermeister Christian Friedrich Sahl⸗ mon und dessen Ehefrau Johanne Juliane, geb. Frey, haben in ihrem am 18. April 1890 publicirten Testamente vom 6. Mai 1867 ihre Kinder Elise Wilhelmine Julie und Wilhelm Ludwig Carl Sahl⸗ mon bedacht.
Berlin, den 21. August 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
129829]
[29880]
Bekanntmachung.
Der Bahnarbeiter Wilhelm Kaiser aus Oschers⸗ leben ist durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 16. d. M für todt erklärt worden.
Oschersleben, den 18. August 1890.
Königliches Amtsgericht
[29834] Bekanntmachung. Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Hausbesitzers Johann
Traugott Balzk zu Muskau ist beendigt.
Muskan, den 21. August 1890. Königliches Amtsgericht. 1
29883] [298ss, Bekanntmachung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Gladenbach, Abth. II., vom heutigen Tage sind folgende im Jahre 1825 von dem damaligen Inhaber des Hermannsteiner Fideicommißvermögens der “ der Freiheren don Schenck zu Schweins⸗ erg bei dem Oberforstmeister Freiherrn von Pretlack zu Darmstadt und Genossen aufgenommenen Partial⸗ Obligationen von je 500 Gulden, nämlich die Num⸗ mern: 5, 19, 20, 21, 23, 24, 29. 30, 33, 35, 37, 47, 55, 62, 63, 64, 65, 66, 73, 74, 75, 84, 85, 86, 88, 108, 109, 115, 116, 119, 125, 129, 130, 132, 133, 136 und 140, für kraftlos erklärt. b Gladenbach, den 13. August 1890.
Mallartz, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. II.
Auszug. Das Kgl. Amtsgericht Aschaffenburg hat am
25. lfd. Mts. folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
Im Namen
Seiner Majestät des Königs von Bayern!
Der Depositalschein der Volksbank Aschaffenburg vom 12. Januar 1889 — ohne Nummer — auf den Namen des Privatiers Alois Greitherr in Aschaffenburg als des erhebungsberechtigten Hinter⸗ legers lautend, wird hiermit für kraftlos erklärt.
Aschaffenburg, den 25 August 1890.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Daschner, Kgl. Sekretär.
[29831] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Juli 1890.
gez. Heeren, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag: 3
1) der Wittwe des Hofbesitzers Meinecke, Marie
Caroline, geb. Hagemann, aus Edemissen,
2) der unverehelichten Christine Gödecke daher,
3) der Ehefrau des Abbauers Ahrens, Wilhel
mine, geb. Gödecke, daher,
4) des Hofbesitzers Friedrich Gödecke daher,
5) des Heinrich Hagemann aus Wense erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meinersen durch den Amtsrichter Niehaus,
ꝛc. ꝛc. ꝛc. für Recht:
Die Urkunde vom 6. Januar 1875 über die im Hypothekenbuche des Amtsgerichts Meinersen Be⸗ zirk VII. Fol. 125 für den Hofsohn Friedrich Hage⸗ mann in Edemissen eingetragene Forderung von
100 Thalern, ingrossirt am 12. Februar 1875, wird —
für kraftlos erklärt. Niehaus.
[298322 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. August 1890. Heeren, Aktuar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Königlichen Regierung zu Hildesheim erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meinersen durch den Amtsrichter Niehaus ꝛc. ꝛc. ꝛc.
für Recht: “ 8 1 28. November 8b Die Hypothekenurkunde vom 15. Dezember 1879 über die im Grundbuche von Stederdorf Bd. II. Blatt 78 Abtheilung III. Ifd. Nr. 2 auf der Thie⸗ lecke'schen Abbauerstelle Hs. Nr. 91 zu Stederdorf für den Forstfiskus eingetragene Forderung von 3255 ℳ wird für kraftlos erklärt. Niehaus.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. August 1890. B. Müller, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Freiherrn von Marenholtz zu Dieckhorst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meinersen durch den Amtsrichter Niehaus ꝛc. ꝛc ꝛc. für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 5. Januar 1876 über die im Grundbuche von Dieckhorst Band I. Blatt 1 Abtheilung III. Ilfd. Nr. 4 für die Amts⸗Spar⸗ und Leihkasse in Meinersen eingetragene Forderung von 3000 ℳ wird für kraftlos erklära. 8 MNiehaus. “
[29830]
[298333 Im Namen des Königs! Verkündet am 12. August 1890. 8 Baader, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Gutsbesitzers Ernst Baade zu Falkenhagen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hering zu Pritzwalk, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Pritzwalk durch den Ametsrichter von Wilmowski für Recht:
Diejenigen, welche Rechte an der im Grundbuche von Falkenhagen Band VIII. Nr. 91 auf dem Grundstücke des Gutsbesitzers Ernst Baade zu Falkenhagen für den verstorbenen Joachim Elkert, vormals zu Falkenhagen wohnhaft gewesen, ein⸗ getragenen Hypothekenpost von 200 Thalern, auf dem Kaufvertrage vom 21. März 1826 beruhend, zu haben glauben, werden mit ihren Rechten aus⸗ geschlossen mit Ausnahme des Hirten Friedrich Elker zu Gr.⸗Woltersdorf. Diesem Letzteren wird das volle und alleinige Recht an der bezeichneten Post vorbehalten. “
[29839] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Fabrikarbeiters E Erbe, Anna, geborene Rohde, zu Hochfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Goldbaum zu Duisburg, klagt gegen ihren früher in Duisburg wohnhaft gewesenen Ehemann, dessen jetziger Aufenthaltsort aber nicht bekannt ist, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Eh zu trennen und den Beklagten für den allein schul digen Theil zu erklären, und ladet den Belkagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vo
die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 17. Dezember 1890, Vor