sei. Damit war die Tagesordnung erledigt und der Präsident, Ober⸗ Forstrath Heiß⸗München erstattete Namens des Kongresses den Staats⸗ behörden und der Stadt Kassel für ihr wohlwollendes Interesse herz⸗ lichen Dank. Darauf wurden die Verhandlungen geschlossen.
Allgemeiner Vereinstag der deutschen Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften in Freiburg i. B.
In der festlich geschmückten Kunst⸗ und Festhalle begannen, wie schon kurz in Nr. 206 d. Bl. erwähnt, am Mittwoch die Verhand⸗ lungen des Allgemeinen Vereinstages der deutschen Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Es waren etwa 300 Delegirte aus allen Theilen Deutschlands anwesend. Ministeriath⸗Rath Stößer begrüßte die Versammlung im Namen der Großherzoglich badischen Regierung und Ober⸗Bürgermeister Winterer im Namen der städtischen Behörden und Bürgerschaft. Der Anwalt der deutschen Genossenschaften, Schenk (Berlin), erstattete bierauf den Jahres⸗ bericht. Danach bestanden Ende Mai 1890 im Deutschen Reich 6777 Genossenschaften, darunter 3467 Kredit⸗Genossenschaften und 2404 Genossenschaften in einzelnen Erwerbszweigen. Unter den letzteren figu⸗ riren 892 landwirthschaftliche Rohstoff⸗Genossenschaften, 61 industrielle und 7 landwirthschaftliche Magazin⸗Genossenschaften, 868 Konsumver⸗ eine und 38 Baugenossenschaften. Das neue Genossenschaftsgesetz habe neben den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht auch Genossen⸗ schaften mit beschränkter Haftpflicht und mit unbeschränkter Nachschuß⸗ pflicht zugelassen. Unter den 6777 Genossenschaften befinden sich nur 11 mit unbeschränkter Nachschußpflicht, dahingegen 181 mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Zu den letzteren gehören 41 Kredit⸗Genossen⸗ schaften, 75 Genossenschaften in einzelnen Erwerbszweigen, 58 Konsum⸗ vereine und 7 Bau⸗Genossenschaften. Dem allgemeinen Verbande ge⸗ hören 1336 Genossenschaften an. Von den übrigen Verbänden sei jetzt der bedeutendste die Vereinigung deutscher landwirthschaflicher Ge⸗ nossenschaften mit 1155 Genossenschaften in 18 Unterverbänden. Der Anwalt bemerkte weiter: Das neue Genossenschaftsgesetz habe sich als vortheilhaft erwiesen. Der allgemeine Verband bestehe aus 1039 Kreditvereinen, 376 Konsumvereinen und 31 anderen Ge⸗ nossenschaften. Von den Kredit⸗Genossenschaften haben 1002, deren Statistik der Anwaltschaft bekannt geworden sei, mit einem eigenen Vermögen von 135 Millionen Mark 1514 Millionen Mark Kredit gewährt. 80 Kredit⸗Genossenschaften haben sich in Aktiengesellschaftme umgewandelt, zum Theil aus unberech⸗ tigter Furcht vor dem Verbot der Ausleihung an Nichtmitglieder. Von den Konsumvereinen haben sich 4 in Aktiengesellschaften um⸗ gewandelt. Das in dem §. 8 des neuen Genossenschaftsgesetzes ent⸗ haltene Verbot habe bisher den Konsumvereinen nicht geschadet; trotz⸗ dem müsse auf Beseitigung dieser Bestimmung hingewirkt werden, da sie zu Denunizationen führe. Ganz besonders müsse der Agitation der Kolonialwaarenhändler gegen die Konsumvereine mit aller Ent⸗ schiedenheit entgegengetreten werden. “
Auf eine Anregung des Vorsitzenden’ theilte der Anwalt mit, daß für das Schulze⸗Delitzsch⸗Denkmal binnen kurzer Zeit der Alexanderplatz in Berlin bestimmt werden würde. Auf Antrag des Verbands⸗Direktors, Stadtverordneten Hütt (Kreditverein Berlin) habe die Berliner Stadtverordneten⸗Versammlung dies Projekt befür⸗ wortet und auch die städtische Park⸗Deputation habe sich dafür erklärt. Der Berliner Magistrat werde voraussichtlich das Gleiche thun.
Verbands⸗Direktor Richter (Merseburg) theilte mit, daß das in seiner Heimath errichtete Schulze⸗Delitzsch⸗Denkmal im nächsten Jahre werde enthüllt werden. 3 “
Eine sehr lange und lebhafte Debatte veranlaßten die verschiedenen Anträge auf Abänderung und Revision des organischen Statuts. Endlich wurde folgendem Antrage des Direktors Mathies (Stral⸗ sund) zugestimmt: „Der allgemeine Vereinstag ernennt einen Aus⸗ schuß von 7 Mitgliedern und überweist demselben sämmtliche auf die gedachte Statutenrevision bezüglichen Anträge mit dem Auftrage, in Gemeinschaft mit dem Anwalt eine Umarbeitung resp. Ergänzung der organischen Statuten zu erzielen. Der vom Ausschuß festgestellte Entwurf des umgestal⸗ teten Statuts soll sodann in den „Blättern für Genossenschaftswesen“ veröffentlicht und nach Berathung auf den Verbandstagen dem All⸗ gemeinen Vereinstage zur Beschlußfassung unterbreitet werden.“ — Darnach wurden die Verhandlungen auf Donnerstag vertagt.
In der Sitzung am Donnerstag wurde über: „Die Ein⸗ wirkungen des Genossenschafts⸗Gesetzes vom 1. Mai 1889 auf die Entwickelung der Genossenschaften“” verhandelt. Wie der Anwalt Schenk mittheilte, übt das neue Gesetz im Wesentlichen eine günstige Wirkung auf die Entwickelung des Genossenschaftswesens aus. Der Anwalt befürwortete die Annahme folgenden Antrages: „Der Vereinstag wolle beschließen: Das Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 unterstellt die eingetragenen Genossenschaften insoweit einer Ueber⸗ wachung durch die Gerichte, indem es diesen zur Pflicht macht, die zur Eintragung in das Genossenschaftsregister angemeldeten Statuten darauf zu prüfen, ob dieselben den Bestimmungen des Genossenschafts⸗ gesetzes entsprechen, und indem es den Gerichten die Befugniß ertheilt, den Vorstand der Genossenschaft zur Befolgung bestimmter in dem Genossenschaftsgesetz bezeichneter Verpflichtungen durch Ordnungsstrafen anzuhalten, und das Genossenschaftsgesetz behält dem Staat das Recht der Auflösung der. Genossenschaft vor, wenn diese sich gesetz⸗ widriger Handlungen und Unterlassungen schuldig macht, durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird, oder wenn dieselbe andere als die in dem Genossenschaftsgesetz bezeich⸗ neten geschäftlichen Zwecke verfolgt. Das Genossenschafts⸗Gesetz gestattet eine dauernde Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes der Genossenschaften durch staatliche oder kommunale Behörden nicht, und es ist deshalb „Pflicht aller eingetragenen Genossenschaften, jedem Versuch einer solchen Beaufsichtigung entgegenzutreten.“ Dieser Antrag gelangte ohne Debatte einstimmig zur Annahme.
Eine lange und lebhafte Debatte veranlaßte hierauf folgender Antrag des Anwalts: „Der Vereinstag wolle beschließen: Den Vor⸗ ständen aller eingetragenen Genossenschaften wird empfohlen, die ordnungsmäßig vollzogenen Beitrittserklärungen mindestens einmal in jedem Monat dem Gericht an einem mit dem Gericht vereinbarten Tage einzureichen, die zum Austritt am Schluß des Geschäftsjahres rechtzeitig eingekommenen Aufkündigungen aber erst gegen Ende des Geschäftsjahres und mindestens 6 Wochen vor dem Ende des Geschäftsjahres einzureichen und die Anzeige von dem Tode eines Genossen unverzüglich, sobald sie davon Kenntniß er⸗ halten haben, einzureichen; auf Grund der Benachrichtigungen der Gerichte über die in der Liste der Genossen vorgenommenen Ein⸗ tragungen zur Gleichstellung des von ihnen geführten Mitglieder⸗ verzeichnisses die erforderlichen Eintragungen vorzunehmen und die Benachrichtigungen der Gerichte sorgsam aufzubewahren.“ Dieser Antrag gelangte mit dem Zusatzantrage zur Annahme, daß den Vorstehern aller Genossenschaften auch empfohlen werde, die Ver⸗ mittelung der Zustellung der Benachrichtigung des Gerichts an die Genossen über die erfolgte Eintragung als ungesetzlich abzulehnen.
Nach einem Bericht des Verbands⸗Direktors Oppermann (Magde⸗ burg) wurde dem Anwalt Betreffs der Jahresrechnung Decharge er⸗ theilt. — Unter Genehmigung des Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben wurde noch der Antrag des engeren Ausschusses auf Er⸗ höhung des Höchstbetrages angenommen. Der Mindestbetrag des Beitrages für alle Genossenschaften wird dadurch auf 10 ℳ festgesetzt und die Einnahmen des Allgemeinen Verbandes für das nächste Jahr um ca. 12 000 ℳ erhöht.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
„Ueber den Ausstand in den belgischen Kohlenrevieren liegen neue Nachrichten von wesentlicher Bedeutung nicht vor. Der
„Köln. Ztg.“ wird aus Brüssel unter dem 28. d. M geschrieben, daß ein Bergwerks⸗Direktor in Flénu sich bereit erklärt habe, die in seiner Grubenordnung vorgeschriebenen Geldbußen auf die Hälfte herunter⸗ zusetzen; der Gouverneur will die anderen Direktoren zu bestimmen suchen, ein Gleiches zu thun, allein die Arbeiter wollen von gar keinen Geldbußen mehr wissen. Die Frage der Grubenordnungen soll der einzigen Gewerbe⸗ und Arbeitskammer, welche bis jetzt im Revier ihre Thätigkeit ausüben kann, derjenigen von Wasmes, unterbreitet werden. Der Gouverneur will die Wähler zur Bildung der Kammern für Cuesmes, Flénu und Quaregnon einberufen.
Aus Lüttich wird der „Köln. Ztg.“ telegraphirt, der Lütticher Arbeiterbund habe in seiner letzten Generalversammlung folgenden Beschluß gefaßt: „In Erwägung, daß alle Mittel, auf friedlichem Wege das allgemeine Stimmrecht zu erlangen, erschöpft sind und es von Wichtigkeit ist, den herrschenden Klassen noch eine letzte und entscheidende Warnung zu geben, spricht der Bund den Wunsch aus, daß alle demokratischen und Arbeiter⸗ vereine sich dahin einigen, an einem später zu bestimmenden Tage zu einer und derselben Stunde sämmtlich die Arbeit einzustellen, um unsern Beherrschern einestheils den Geist der Einigkeit zu zeigen, der die belgischen Arbeiter verbindet, anderntheils unsere feste Absicht, mit allen möglichen Mitteln, ja, selbst mit Ge⸗ walt unsere politischen Rechte zu erringen.“ Eine neue Versammlung wurde auf den 1. September anberaumt. —
In Elberfeld beschäftigte sich am Sonntag und am Donnerstag eine vom „Verein für volksthümliche Wahlen“ berufene öffentliche Versammlung mit dem Organisationkentwurf der sozial⸗ demokratischen Partei. In der Sonntagsversammlung wies der sozialdemokratische Reichstags⸗Abgeordnete Harm die gegen die Fraktion erhobenen Vorwürfe zurück. Bei der Berathung des Entwurfs sah man von Abstimmungen ab, doch wurde, wie die Berichte der „Elberf. Ztg.“ erkennen lassen, der Entwurf in mehreren Punkten beanstandet. In Bezug auf das Centralorgan, dessen Vorhandensein als nothwendig anerkannt vurde, hielt die Versammlung das „Volksblatt“ (Berlin) für zu theuer und war für Gründung eines billigen, nicht täglich erscheinenden Blattes.
In Bonn hat, der „Rh.⸗ u. R.⸗Ztg.“ zufolge, eine öffentliche Versammlung der Gärtner Bonns und der Umgegend beschlossen, in Anbetracht, daß der deutschen Gärtner⸗Jugend eine größere Ver⸗ einigung fehlt, in welcher neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung die Lust und Liebe zum Beruf angeregt wird, damit die deutsche Gärtner⸗Jugend der modernen Arbeiterbewegung fern⸗
ehalten werden kann, einen „Allgemeinen deutschen
ärtner⸗Verein“ zu begründen. Dem Verband der Handels⸗ gärtner Deutschlands soll auf seiner in diesem Jahre in Stuttgart tagenden Versammlung das Gesuch vorgelegt werden, den „Allgemeinen deutschen Gärtner⸗Verein“ als Vertreterschaft der Gehülfen onzuerkennen, um in Gemeinschaft Herbergswesen, Stellen⸗ nachweis, Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse zu regeln.
In einer vom Gehülfenausschuß der Barbier⸗ und Friseurinnung in Leipzig einberufenen und von etwa 100 Per⸗ sonen besuchten Versammlung der bei Innungsmeistern beschäftigten Barbier⸗ und Friseurgehülfen, in welcher zunächst über Differenzen in Bezug auf die Lehrlingsprüfungen verhandelt wurde, fand, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, ein während der Debatte gemachter Vorschlag, zur Besse⸗ rung der als sehr gedrückt geschilderten Lage der Gehülfen einen Fach⸗ verein zu gründen, zwar zunächst noch keinen Anklang, dagegen wurde — wie es schien, nicht formrichtig — anstatt der Ergänzungs⸗ wahl eine vollständige Neuwahl des Gehülfenausschusses vorgenommen, von dessen nunmehrigen Mitgliedern man sich eine energischere Ver⸗ tretung gegenüber der Innung versprach. Die Lohnkommission gab bekannt, daß sie mit der Ausarbeitung eines im Frühjahr der Innung vorzulegenden Tarifs beschäftigt sei.
Hier in Berlin wurde, wie wir dem „Berl. Volksbl.“ ent⸗ nehmen, am Sonntag in der Generalversammlung der freien Ver⸗ einigung der Zimmerer Berlins und der Umgegend be⸗ schlossen, im Interesse der heutigen Arbeiterbewegung als selbst⸗ ständiger Verein (neben dem Verband deutscher Zimmerleute, Lokalverband Berlin) bestehen zu bleiben. Die beiderseitigen Vor⸗ stände verpflichten sich, im Interesse der Bewegung jeden persönlichen Hader zu unterlassen und dahin zu wirken, daß jeder Berliner Zimmerer sich einer der bestehenden Organisationen anschließt.
Aus New⸗York meldet „W. T. B.“, daß nächsten Montag das Arbeitsfest stattfinden wird; der Tag wird als allgemeiner Feiertag betrachtet werden. — Aus Chicago wird berichtet, daß alle Strikes unter den Weichenstellern der zu den großen Viehhöfen (Stockvards) führenden Eisenbahnen gescheitert sind.
In Melbourne ist, wie „W. T. B.“ nach einem Reuter'schen Telegramm mittheilt, eine Batterie Artillerie eingetroffen, um Aus⸗ schreitungen vorzubeugen. Die Vereinigung der Arbeitgeber vergrößert sich beständig. Eine Zusammenkunft der Rheder Besitzer von Kohlengruben sowie anderer Arbeitgeber wird am 5. September in Sydney statthaben. Ein Brief, welchen der Bürgermeister von Melbourne von der Arbeiterunion erhalten hat, verlangt die gleich⸗ zeitige Lösung aller Meinungsverschiedenheiten zwischen den Arbeit⸗ gebern und Angestellten. Die Lage hat sich auch bereits gebessert, doch ist die Stadt ohne Gas. Die ein⸗ heimische sowie die überseeische Post wird nicht befördert. Die großen Schiffahrtsgesellschaften bedienen sich der Seeleute, die den Nicht⸗Unionisten angehören. Die Mannschaften von fünf Küstenfahrern weigerten sich, dem Ausstande beizu⸗ treten. Die Küstenschiffahrt mit Queensland und Neu⸗Seeland wird zum Theil von Nicht⸗Unionisten aufrecht erhalten. — In einer Versammlung des Londoner Gasheizerverbandes hielt, wie die „Allg. Corr.“ mittheilt, John Burns eine Rede, im Verlauf welcher er den Ausstand im australischen Rhedergeschäft zur Sprache brachte und erklärte, daß die Londoner Pockarbeiter ihre Sympathie für die Ausständigen durch substantielle Geldbeträge be⸗ thätigen würden. Der Dockarbeiterverband hätte bereits die Summe von 1000 £ für die Ausständigen in Melbourne bewilligt, und die Arbeiter im Albert und Victoria Dock hätten ihre Bereit⸗ willigkeit ausgedrückt, jeder 6 Schillinge per Woche beizusteuern. Durch das Vorgehen des Kongresses der Gewerkvereine würden im Laufe der nächsten Woche 20 000 Pfd. St. nach Australien gesandt werden.
1“ Wohlthätigkeit.
Man schreibt uns aus Köln: Der Wohlthätigkeitssinn der Be⸗ völkerung ist auch in dem zweiten Quartal in namhaften Spenden an die hier bestehenden wohlthätigen Anstalten zu Tage getreten. Das Marienhospital allein erhielt an solchen die Summe von 25 750 ℳ, das Klara⸗Elisenstift 6000 ℳ Zur Gründung einer
Volksbibliothek wurden von dem Bankhause Sal. Oppenheim jr.
u. Cie. hier 10 000 ℳ zur Verfügung gestellt.
Wohlfahrtseinrichtungen.
Der Kölner Verein für Volkswohl, welcher namentlich dem Mißbrauch des Alkoholgenusses entgegenwirken will, hat am 10. Juni d. J. sein erstes Speise⸗ und Kaffeehaus eröffnet. Das von dem Kaplan Müller zu Mülheim vor einem Jahre begründete Asyl für verwahrloste Knaben hat sich als eine so nothwen⸗ dige Einrichtung erwiesen, daß im letzten Vierteljahr eine große Zahl von Anmeldungen bereits nicht mehr hat berücksichtigt werden können. Aehnliche humane Ziele verfolgt der in diesem Jahre in Köln ins Leben getretene Gefängnißverein, welcher bereits mehr als
700 Mitglieder zählt. In Godesberg ist eine Handfertigungs⸗
schule für Knaben ins Leben gerufen worden.
Zur ländlichen Arbeiterfrage. 1
Die Versuche, welche mit der Heranziehung von aus den östlichen Provinzen in der Rheinprovinz gemacht wurden, haben sich, wie uns von dort geschrieben wird, nicht immer be⸗ währt. Einzelne haben, nachdem die ihnen gewährten Vorschüsse kaum abverdient waren, ohne Kündigung ihren Dienst verlassen
Landarbeitern
und eine lohnendere Beschäftigung als Erd⸗ oder Fabrikarbeiter aufgenommen.
Ueber die wirthschaftliche Lage des Jahres 1889 schreibt die Handelskammer von Solingen in ihrem Jahresbericht:
„Dank der weisen Fürsorge unserer Regierung sind uns auch in dem verflossenen Jahre die Segnungen des Friedens erhalten geblieben; es wurde hierdurch Handel und Industrie Gelegenheit geboten, sich ruhig weiter zu entwickeln und den friedlichen Wettbewerb mit anderen Nationen glänzend zu bestehen. 1 1
Wenngleich die Kohlen⸗ und Groß⸗Industrie bei enorm hohen Preisen insonderheit gute Resultate erzielten, so können aber auch viele andere Geschäftszweige auf den abgelaufenen Zeitabschnitt mit Befriedigung zurückblicken. Die Thätigkeit war auf manchen Gebieten eine recht angespannte, und trotz der für die meisten Erzeugnisse ein⸗ getretenen Preiserhöhung blieb die Nachfrage fast allerwärts eine stetige; es darf hierbei aber nicht verkannt werden, daß die unnatür⸗ lichen Steigerungen der Kohlen⸗ und Eisenpreise von manchen Unter⸗ nehmern recht bitter empfunden wurden.
Ein Zug neuen Lebens ging durch die ganze geschäftliche Welt; die Unternehmungslust wurde in einem Maße angeregt, welche an die Gründerzeit der siebziger Jahre lebhaft erinnerte, wenngleich eine größere Vorsicht wie damals allgemein zu Tage trat.
Während in dem benachbarten Kohlenrevier die Ausstände der Bergleute die unheilvollsten Folgen bervorgerufen haben, ist es er⸗ freulich, daß bei uns das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durchweg als ein gutes bezeichnet werden kann.
Die Löhne haben vielfach Erhöhungen erfahren, und man wird darauf bedacht sein, auch die derjenigen Arbeiter⸗Kategorien aufzu⸗ bessern, welche bis heute noch nicht zufriedengestellt werden konnten.
Bei dem Steigen der Löhne liegt allerdings die Gefahr nahe, und dieselbe macht sich bei einzelnen Artikeln jetz: schon sehr fühlbar, daß, Angesichts der in anderen Gegenden Deutschlands sowohl wie in
rankreich und England hervortretenden scharfen Konkurrenz, wir auf⸗ ören werden, leistungsfähig zu sein, und dies würde für unseren hauptsächlich nach dem Auslande arbeitenden Bezirk die bedenklichsten Folgen haben.
Es kann den betheiligten Kreisen deshalb nur Mäßigung im Fordern und Gewähren empfohlen werden.“
Der Jahresbericht der Handelskammer für Mittelfranken äußert sich folgendermaßen:
„Auf den Gebieten des Handels und der Industrie ist eine Ver⸗ schlechterung im Allgemeinen nicht eingetreten, aber auch keine oder wenigstens keine so wesentliche Verbesserung, daß das abgelaufene Jahr als ein durchaus günstiges bezeichnet werden kann.
Es ist ja richtig und durch einen Theil der uns zugegangenen Einzelberichte bestätigt, daß viele unserer Industrien einen größeren Absatz im Verhältnisse zum Vorjahre zu verzeichnen haben; aber bei nur wenigen ist dieser vermehrte Umsatz auch erfreulicher Weise mit lohnenden Verkaufspreisen verbunden. — Die Mehrzahl konstatirt gleichzeitig mit dem vermehrten Absatz die Nothwendigkeit der Be⸗ willigung von Preisen, die bei allen Anstrengungen zur Erhaltung des Marktes nur einen ganz geringen Nutzen noch erzielen lassen.
Die Ursachen sind genügend bekannt — uͤberhandnehmende, zu Schleuderpreisen “ Konkurrenz, theilweise Vertheuerung der Robprodukte und Arbeitslöhne, hohe Eingangszölle in den Ländern, wohin unser Export sich wenden muß, wirken hier als unseren Handel und unsere Industrie, die hauptsächlich auf den Export angewiesen sind, ungünstig beeinflussende Faktoren zusammen.
Nach unserer Ueberzeugung haben Handel und Industrie alle Kräfte aufs Aeußerste anzuspornen, um ihren Platz auf dem Welt⸗ markt zu behaupten; neue Schwierigkeiten würden ihre Lage zu einer höchst kritischen machen, wie wir Angesichts der neuerdings drohenden Erhöhung der amerikanischen Einfuhrzölle, ebenso des in naher Zeit bevorstehenden Ablaufs von Handelsverträgen zwischen Deutschland und mehreren für unseren Export wichtigen Nachbarstaaten jetzt schon hervorzuheben uns gedrungen sehen.“ 1
Zur Bevölkerungsbewegung. 8
Aus Köln wird geschrieben: Während die Bevölkerung der länd⸗ lichen Gemeinden und vieler kleinerer Städte, wie Siegburg, Berg⸗ heim, Rheinbach, stehen bleibt oder selbst zurückgeht, zeigen die industriellen Theile und insbesondere die Stadt Köln in Folge Zu⸗ strömens der ländlichen Bevölkerung eine beständig wachsende Zunahme der Seelenzahl. Die Bevölkerung der Stadt Köln hatte am 15. Juni die Zahl von 298 107 Seelen erreicht. Die Nachbarstadt Mülheim zählt nunmehr 29 696 Seelen; die nahe ge⸗ legene Stadt Kalk nahezu 14 000. Weil die Industrie den Ueberschuß aus den ländlichen Gemeinden bis jetzt noch hat aufnehmen können, ist die Auswanderung aus dem hiesigen Bezirk eine nicht bedeutende.
Der X. Kongreß des deutschen Vereins für erziehliche
Knabenhandarbeit, 8 welcher am Sonntag, 24., und Montag, 25. August, in Straß⸗ burg tagte, hat folgende Thesen angenommen: 1) „In Er⸗ wägung, daß der erziehliche Knabenhandarbeits⸗Unterricht die Reihe der seitherigen Bildungsmittel erweitert, indem er zu dem vorzugsweise auf die Ausbildung der Geisteskräfte hinzielenden Unterricht systematische Uebungen in der werk⸗ thätigen Arbeit hinzugefügt, und in Erkenntniß der Thatsache, daß es bei dem heutigen Stande des Kulturlebens nothwendig ist, die Anlagen und Kräfte der heranwachsenden Jugend zu allseitigerer Ent⸗ wickelung zu bringen, erachtet der X. Kongreß es für wünschenswerth, daß die leitenden deutschen Schulverwaltungen den erziehlichen Knaben⸗ handarbeits⸗Unterricht in den Volksschulen, wie in den höheren Lehr⸗ anstalten, besonders aber in den Lehrer Bildungsanstalten, überall da, wo die Voraussetzungen dazu gegeben sind, als wahlfreien Unterrichts⸗ gegenstand allmählich einführen.“ 2) „Der Vorstand wird ermächtigt, zu erwägen, auf welche Weise allmählich auch die Landschulen in den Kreis der Vereinsbestrebungen gezogen werden können.“ 3) „Es ist dahin zu wirken, daß die für die Schülerwerkstätten, sowie für die Ausbildung der Lehrer in Leipzig erwachsenden Kosten, soweit es sich um kommunale Anstalten oder deren Lehrer, beziehungsweise um Vereins⸗ oder Internats⸗Einrichtungen handelt, womöglich zur Hälfte vom Staat getragen werden.“ 4) „Der erziehliche Knabenhandarbeits⸗ LSat ist zu einem selbständigen Unterrichtsgegenstande zu entwickeln.“
Arbeiterbörse. . 8 Seit drei Jahren besteht in; Lüttich eine „Arbeiterbörse“, welche den Zweck hat, die Nachfrage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln. Nach dem eben erschienenen Nachweis gingen, wie der „Köln. Ztg.“ mitgetheilt wird, im vorigen Jayre bei der Börse 3039 Gesuche um Arbeiter und 2933 Gesuche um Arbeit ein. 1888 belief sich die Zahl der Arbeitersuchenden auf 1900, die der Arbeitsuchenden auf 6325.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 17. August bis incl. 23. August cr. zur Anmeldung gekommen: 184 Eheschließungen, 994 Lebendgeborene, 29 Todtgeborene, 942 Sterbefälle.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
1““ Deutscher Weinbau⸗Kongreß. “ In der Zeit vom 6. bis 10. September d. J. findet der XII. deutsche Srerbe essi verbunden mit einer Ausstellung von neuen Apparaten und Utensilien für Weinbau und Kellerwirth⸗ chaft statt. Unter den Berathungsgegenständen heben wir die olgenden hervor: ¹) Welche Rebsorten sind für den Rothweinbau unter den deutschen Verhaäͤltnissen besonders zu empfehlen? Berichterstatter Domänen⸗Rath Czeh in Wiesbaden. 2) Die Drainage von Weinbergen, insbesondere die Ausführung, Kosten und Erfolge derselben. Bericht⸗
selbe auf Grund der na ordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando
Worms
erstatter: Landeskultur⸗Inspektor Dr. Klaas zu
Landwirthschaftslehrer Dern zu Worms. 3) Welch fahrungen über das Imprägniren der Rebpfähle liegen vor? Bericht⸗ erstatter Fachlehrer Zweifler zu Geisenbeim. 4) Welche Umstände haben auf den Ausbau des Weines einen vortheilhaften Einfluß? Bericht⸗
erstatter Dirigent Prof. Dr. Müller⸗Thurgau
8 die Bekämpfung des Heu⸗ oder Sauerwurms. Berichterstatter eichstags⸗Abgeordneter Dr. Buhl zu Deidesheim. 6) Einfluß der Stickstoffverbindungen auf die Vergährung des Weins. erstatter Geheime Hofrath Dr. Neßler in Karlsruhe. sind die verschiedenen Erziehungs⸗ und Schnittmethoden der Reben bedingt und welche Einflüsse hinsichtlich Quantität und Qualität lassen sich hierbei wahrnehmen? Berichterstatter Stadtrath Weckler zuschreben als Mittel zur kosten. Berichterstatter: Oekonomie⸗Rath Goethe zu Geisenheim (früher zu Brumatb).
Außer diesen Berathungen stehen auf der Tagesordnung des m von Weinbergen und des Liebfrauenstifts, Besuch der Kellereien von Langenbach und Valckenberg; Festvorstellung im neuen Festspielhaus; Ausflug nach Nackenheim,
8) Ueber kriechende und Betriebskosten.
in Reutlingen. Verringerung der
Kongrisses: Besichtigung
Oppenheim zur Besichtigung
Weinprobe auf dem Rochusberg ausgegeben.
Fütternag in der Meierei von Bolle in Berlin. err Professor Eggeling theilte auf der ersten Generalversamm⸗
lung des Vereins „Versuchs⸗
— 1 der dortigen Weinberge und Kellereien; Weinprobe auf dem Rochusberg bei Bingen, Besuch von Kellereien dortselbst u. a. m. Zur Theilnahme an allen diesen Kongreßveran⸗ staltungen berechtigen Kongreßkarten zu 5 ℳ Außerdem werden Tageskarten zu einmaligem Besuch der Ausstellung und nahme an den Kongreßverhandlungen des betreffenden Tages und zur
und Lehranstalt für Brennerei in
Darmstadt und
e neueren Er⸗ Fütterung der dortigen Pferde
meiner Beobachtung unterstehende
zu Geisenheim. produkte und 9 kg Mais besteht.
Bericht⸗
7) Wodurch vor, als früher bei Hafer. Da
eine bedeutende Ersparniß bedingt
Jahre gemacht worden.
Direktor verursacht in den Kreisen Sieg
Nierstein und
Sanitäts⸗, Veterinär⸗
London, 28. August. Die zur Theil⸗ 1 vorgekommen. Der Kranke wurde gebracht.
Madrid, 29. August. In
zufolge, gestern 72 Cholera
Berlin“ mit, daß ihm der Thierarzt des Hrn. Bolle über die Folgendes geschrieben habe:
hielt füüäher pro Kopf 8 kg Hafer und 8 kg Mais. Seit einem Jahre wird der Hafer durch 2 kg Getreideschlempe und 2 82 Bier⸗ treber ersetzt, sodaß die tägliche Ration aus 4 kg besagter.
einem guten Zustande, und es kommen
Trockenprodukte nur empfohlen werden. ist durch diese Fütterung eine Ersparniß von 16 815 ℳ i
Das Schwarzwild Schaden, wiewohl wiederholt Jagden veranstaltet werden.
meinderäthe des letzteren Kreises werden demnächst über eine an arme Beschädigte etwa zu gewährende Unterstützung Beschluß fassen.
Tyne von Spanien angekommenen Schiff ist ein Cholerafall
dajoz, Tarragona, Toledo und Valencia sind, „W. T. B.“ darunter 36 mit tödtlichem Ausgang.
Der Pferdebestand von 150 Stück er⸗
Leipzig, handel. La
rocken⸗ ferde befinden sich dabei in erdauungsstörungen weniger durch Einführung dieser Fütterung wird, so kann die Fütterung dieser In der Meierei von Bolle
Die
Wien,
und Waldbroel nach wie vor die Die Ge⸗
und Quarantänewesen. „A. C.“
meldet: Auf einem im 32r Warpcops
sofort in das schwimmende Hospital
den Provinzen Alicante, Ba⸗ Roheisen gegen 1 018 428
„Erkrankungen vorgekommen,
Halle a. deutschen Salinen werden hier vom 1. September d. J. ab eine gemeinschaftliche Verkaufsstelle ihrer Produkte einführen.
Handel und Gewerbe. . 3 S., 29. August. (W. T. B.) Die Mittel⸗
29. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ Plata. Grundmuster B. pr. September 4,75 ℳ,
pr. Oktober 4,80 ℳ, pr. November 4,77 ½ ℳ, pr. Dezember 4,75 ℳ, pr. Januar 4,67 ½ ℳ, pr. pr. April 4,57 ½ ℳ, pr. Ruhig, aber fest. 30. August. x ungarischen Waffenfabrik kündigt für die zweite Hälfte des Monats September die Einberufung einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung Behufs Klarstellung der Verhältnisse der Gesellschaft an, nachdem Firma Ludwig Löwe u. Co. habe, bis zum 15. September cr. einen Alternativvorschlag vorzulegen, nach welchem dieselbe entweder die Zahlung eines Ausgleichsbetrages oder die Uebernahme sämmtlicher Aktiven und Passiven der Waffen⸗ fabrik⸗Gesellschaft gegen Zahlung eines Pauschale beantragen werde. Manchester, 29. August. (W. T. B.) 12r Water Taylor 7 ⅛, 30r Water Taylor 9 ⅜, 20r Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 9, 32r Mock Brooke 9 ⅛, 40r Mavoll 9 ¾,
ebruar 4,60 ℳ, pr. März 4,57 ½△ ℳ, ai 4,57 ½¼ ℳ. — Umsatz 70 000 kg. (W. T. B.) Ein Communiqué der
die Verpflichtung übernommen
408 Medio Wilkinson 11,
Lees 8 8, 36r Warpcops Rowland 9 ½, 40r Double
Weston 10 ¼, 60r Double courante Qualität 13, 32“ 116 pds 16 % 16 grey Printers aus 321/46r 177. Ruhig. Glasgow, 29. August.
(W. T. B.) Die Vorräthe von
in den Stores belaufen sich auf 668 366 Ton
Tons im vorigen Jahre.
Die Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen beträgt 78 gegen 82 im vorigen Jahre. 1
„—
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 24 Fangevolftrecungen, ufgebote,
erkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
orladungen u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften. . 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Wochen⸗Ausweise der dentschen Zettelbanken.
9. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[30297] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Handelsmann Wilhelm Wolff Lerner, am 20. Mai 1859 zu Rzeszow geboren, mosaischer Religion, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft in den Akten J. II. E. 904/90. wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ senösgefengeng hierselbst, Alt⸗Moabit 12, abzu⸗ jefern.
Berlin, den 27. August 1890.
Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I.
Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 1,65 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Bart kl. hellblonden Schnurrbart, voller Kinnbart, Augen⸗ brauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund klein, Zähne vollständig (schneeweiß), Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Backen röth⸗ lich, Sprache deutsch, polnisch, Kleidung schwarzer Cylinderhut, schwarzer Gehrock, schwarze Hose, Weste, hellgelben Sommerüberzieher. Besondere Kennzeichen: an der linken Backe ein brauner Flecken.
[30300] Bekanntmachung. In der Nacht vom 19. zum 20. August cr. sind aus der Wohnung des Wirths Carl Schulte zu Böhlerheide mittels Einbruchs folgende Gegenstände gestohlen worden: 1 Blechbüchse mit 550 ℳ in Gold,
1 Portemonnaie mit circa 10 ℳ in Silber, 1 Granatbrosche im Werthe von ca. 4 neue weiße Flanellhemden, gezeichnet C. S.
Der Thäter ist bis jetzt nicht ermittelt.
Es wird ergebenst ersucht, nach denselben zu recherchiren und Mittheilung hierüber sowie über den Verbleib der Sachen zu den Akten J. 3278 — 90 zu machen. 1
Hagen, den 24. August 1890.
Der Erste Staatsanwalt
11“ u““
Der Kaufmann Ernst Edmund von Etlinger, geboren am 24. Dezember 1863 zu London, ist in der Strafsache gegen von Marenholtz und Genossen — J. III a. 515. 89 — durch rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer IV. des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin vom 11. März 1890 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe ron 1000 ℳ, der im Nichtbeitreibungsfalle für je 10 ℳ eine ein⸗ tägige Gefängnißstrafe substituirt ist, verurtheilt worden. Derselbe hat sich der Strafvollstreckung durch Verlassen des deutschen Reichsgebiets entzogen und im Auslande Aufenthalt genommen.
Gegen den ꝛc. von Etlinger ist daher die zwangsweise Beitreibung der obigen Geldstrafe angeordnet und werden alle Vollstreckungsbehörden ersucht, im Be⸗ tretungsfalle von demselben eventuell im Wege der Zwangsvollstreckung die obige Geldstrafe beitreiben und der unterzeichneten Staatsanwaltschaft zu den 88Eg Akten alsbald Mittheilung machen zu lassen.
Berlin, den 22. August 1890.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
1“
[127275] 8 Gurski, un⸗
Der Reservist Bernhard Franz
bekannten Aufenthalts, zuletzt in Thorn wohnhaft,
eboren am 6. August 1863 in Neukrug, eis arthaus, wird beschuldigt, seit dem Juni 1886 als
beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Angeige
N
erstattet zu haben —, r. 3 des Strafgesetzbuchs.
Uebertretung gegen §. 360 öniglichen
Derselbe wird auf Anordnung des
vesegeretchts hierselbst auf den 4. November
890, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche
Schöffengericht zu Thorn zur Hauptverhandlung ge⸗
laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗ §. 472 der Strafprozeß⸗
u Ratibor ausgestellten Erklärung erden. — III. E. 400/90. — Thorn, den 28. Juli 1890.
Niklewski Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
verurtheilt
130299] Beschl
eschluß. 82 Antrag der Köͤniglichen Staatsanwaltschaft ird gegen 1) den Schneidergesellen Christian Müßze, geboren
5 “ am 5. Juli 1866, wohnhaft zuletzt ort, 2) den Heinrich Rick, geboren zu Wunderthausen am 14. März 1867, wohnhaft zuletzt dort, 3) den Metzger Johann Hermann Friedrich Theis, geboren zu Raumland am 3. Oktober 1868, wohn⸗ haft zuletzt dort, 4) den Christian Müller, geboren zu Feudingen am 19. März 1868, wohnhaft zuletzt dort, 5) den Heinrich Wied, geboren zu Feudingen am 16. März 1868, wohnhaft zuletzt dort, 6) Schneidergeselle Ludwig Karl Hock, geboren 5 G am 27. Januar 1868, wohnhaft zuletzt ort, 7) den Commis August Richard Karl Schuppert, geboren zu Laasphe am 6. April 1868, wohnhaft zuletzt dort, 8 8) Otto Ernst Karl Christian Schröder, ge⸗ boren zu Laasphe am 4. Dezember 1868, wohnhaft zuletzt dort, wegen Vergehens gegen §. 140 St.⸗G.⸗B. das Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen eröffnet. Zugleich wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten in Höhe von je 160 ℳ mit Beschlag belegtf. §§. 480, 325, 326 St. P. O. Arnsberg, den 18. August 1890. Königliches Landgericht, Ferienkammer.
[303031 8 K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.
Durch Beschluß der Ferienkammer des K. Land⸗ gerichts Stuttgart als Strafkammer vom 14. 88. 1890 ist das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen folgender abwesender Militärpflichtigen:
1) Ernst Paul Berner, geboren 22. Februar 1866 in Rothenberg, O.⸗A. Kannstatt, Weingärtner,
2) Carl Robert Bubeck, geboren 18. „April 1867 in Rothenberg, O.⸗A. Kannstatt, Weingärtner,
3) Gottlieb David Frech, geboren 8. März 1867 in Hedelfingen, O.⸗A. Kannstatt, Weingärtner,
4) Carl August Linsenmaier, geboren 21. Ja⸗ nuar 1867 in Stetten, O.⸗A. Kannstatt, Wein⸗ gärtner,
5) Carl Gottlieb Maier, geboren 15. November 1867 in Wangen, O.⸗A. Kannstatt, .
6) Eugen Gotthilf Scheeff, geboren 10. Juni 1866 in Obertürkheim, O.⸗A. Kannstatt, Bäcker,
7) Johann David Steinle, geboren 5. November 1859 in Sillenbuch, O.⸗A. Kannstatt, Weingärtner,
gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß §. 140 Abs. 3 St.⸗G.⸗B. und §§. 326 u. 480 St.⸗P⸗O. je bis zum Betrage von 800 ℳ mit Beschlag belegt worden.
Den 26. August 1890. 8
H.⸗Staatsanwalt: Tscherning.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
1303151] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 73 Nr. 3154 auf den Namen des Maurermeisters Carl Schultze hier eingetragene, in der Heee Parzelle 10 (Pankstr. Nr. 32) belegene Grundstück am 24. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, lügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Grundstück ist mit 3,48 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 7 a 39 qm zur Grundsteuer, für das Etatsjahr 1891/92 mit 13 400 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Sreee Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor E Versteigerungstermins die Einstellung des erfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Oktober 1890, Mittags 1¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 16. Juli 1890. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
1808121 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 73 Nr. 3155 auf den Namen des Maurermeisters Carl Schultze hier ein⸗ getragene, in der Pankstraße Parzelle 11 (Pank⸗ straße 31 b.) belegene Grundstück am 27. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 3,48 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 7 a 39 qm zur Grundsteuer, für das Etatsjahr 1891/92 mit 13 400 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Füeesengeh von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden debungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Glaubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. Oktober 1890, Mittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 16. Juli 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 51.
11“
[30313) Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem in Konkurs gerathenen Mehlhändler Adolf Niendorf gehörigen, in der Gletzowerstraße hierselbst sub Nr. 68 belegenen Wohnhauses mit Zubehör
Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulirung der Verkaufsbedingungen am Freitag, den 7. Novbr. 1890, Vor⸗
mittags 11 Uhr, vember 1890, Vormittags 11 Uhr,
Grundstück und an die zur Immobiliar⸗ masse desselben gehörenden Gegenstände am Freitag, den 7. Novbr. 1890, Vor⸗ vittees, 40¾½ v. 8 m igen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 24. Oktober d. Js. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Kaufmann Emil 8 hier⸗ selbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zu⸗ behör gestatten wird. Rehna, den 23. August 1890. Großherzogliches Amtsgericht. Walter. -
8
eeee von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden bungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 29. No⸗ 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das
[1964503 Aufgebot.
Der Hüfner Gottlieb Höhne zu Pflückuff be Niemegk, Regierungs⸗Bezirk Potsdam, hat das Auf gebot der angeblich bei einem Brande zu Pflücku am 26. Juni 1887 zu Grunde gegangenen Berli Stettiner Eisenbahn⸗Obligation VI. Emission Nr. 2750 über 200 Thaler nebst Zinsschein Nr. 20 über die am 1. Oktober 1887 fälligen halbjährliche Zinsen und Talon beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Januar 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 9. Juni 1890. 8—
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
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[19646) Aufgebot. “
Die Wittwe Böhme, Marie, geb. Thoellden, zu Apolda, vertreten durch den Justizrath Furbach zu Stettin, hat das Aufgebot der angeblich am 25. No⸗ vember 1889 auf der Straße zu Apolda verloren gegangenen Berlin.Stettin'er Eisenbahn⸗Obligation JI. Emission Nr. 1265 über 500 Thaler beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 48 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu-⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 9. Juni 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[30312) Aufgevot.
Der Kaufmann Johannes Hinrich Eggers zu Ham⸗ burg, Shven 31 s 20, hat das Aufgebot der von der „Allgemeinen Assecuranz in Triest“ für ihn aus⸗ gefertigten, angeblich verloren gegangenen, Lebens⸗ Versicherungs⸗Police Nr. 73 796 vom 9. November 1869 über 2000 . beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 20. April 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte 1— raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Marne, den 9. August 1890.
Königliches Amtsgericht.
v v. Halem, Dr.
[8643] Aufgebot.
Dem Bierbrauer Emil Hoffmann aus Nürnberg, z. Zt. in München, Baumstraße 5 1, ist ein auf seinen Namen lautender Depotschein der Vereinsbank in Nürnberg über: 2 Stück Amsterdamer 2 ½ Gulden⸗Loose Serie 645 Nr. 49, Serie 646 Nr. 49, 1 ü8 ö“ 45 Gulden⸗Loos Serie 7512 Nr. 40, 7 Stück Pappenheimer 7 Gulden⸗Loose Serie 5366 Nr. 2 und 6, Serie 5367 Nr. 2, 4, 10, 14, 16, 1800 ℳ 4 % Pfälzische Ludwigsbahn Prioritäten, 700 ℳ 4 % Nürnberger Vereinsbank Obligationen zu Verlust gegangen. Auf Antrag des ꝛc. Hoffmann wird nun der In⸗ haber der bezeichneten Urkunde aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf Mittwoch, den 14. Januar 1891, Vormittags 9 Uhr, Zim⸗ mer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen würde. Nürnberg, den 14. April 1890. Fäöänigliches e. Abtheilung II. (X98) Dr. Berlin. Zur Beglaubigung: Nürnberg, den 24. April 1890. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. (L. s.) Hacker, Kgl. Sekretä 8
30414] Beerichti . 80 unserer Bekannhme Hun gebots vom 1. Juli d. Js.
des Urkundenauf⸗ zu Nr. 15 (Wechsel vom 18. Oktober 1888 über 127 ℳ) muß es anstatt Zahlbar am 5. Februar 1890“ heißen „zahlbar am
5. Februar 18892. Berlin, den 27. August 1890. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung 49.