Deutschen berücksichtigt wird. Alle lichen Nachbarreich beschäftigen,
ie, welche sich mit unserem öst⸗ werden in den kurzen Aufsätzen
manches Neue und Interessante finden. Wenig in den Rahmen des
8 ganzen Bildes aus Nordrußland paßt ein weiterer Aufsatz über das
littauische Volkslied und seine Stoffe. 1 — Physiologische Kennzeichen für Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit. Mit Berücksichtigung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Für Aerzte und Juristen. Von Dr. Hermann Ortloff, Landgerichts⸗Rath in Weimar. Heuser's Verlag (Louis Heuser), Berlin und Leipzig. — Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich enthält im ersten Theil des zweiten, von den „Personen handelnden Abschnittes die Vorschriften über „Beginn und Ende der Rechtsfähig⸗ keit“, und zwar lautet §. 3: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen be⸗ ginnt mit der Geburt und endigt mit dem Tode. Hieran schließt sich in §. 4 Abs. I die Beweislastsregel: „Daß eine Person noch lebe oder todt sei oder zu einer bestimmten Zeit gelebt oder nicht mehr gelebt habe, hat derjenige zu beweisen, welcher aus der betreffenden Thatsache ein Recht herleitet.“ Zur Beseitigung der Streitfrage, wann denn phystologisch, gerichtlich⸗ medizinisch und juristisch das menschliche Leben des Kindes beginne, ob mit jedem Zeichen eines außerhalb der Mutter noch kurze Zeit fortgesetzten Fruchtlebens, wie z. B. fühlbares Pulsiren des Herzens des Neugeborenen, oder wahrgenommene peristaltische Darm⸗ bewegungen, oder Zucken von Gliedmaßen, oder Aufschlagen der Augen, oder ob erst mit dem Eintritt des Luftathmens und der dadurch hervor⸗ gebrachten Bewegung des kleinen Kreislaufes, womit die Ab⸗ hängigkeit des Neugeborenen von dem Blutlauf und der Ernährung Seitens der Mutter aufhört, das selbsteigene Leben des geboren werdenden oder geborenen, d. h. von der Mutter getrennten, etwa aus dem Scheintod (Aspövrie) zum Leben erwachenden Menschen beginne und zur Hebung aller Zweifel im Fragefalle, wann der Tod etwa physiologisch und gerichtlich⸗medizinisch als eingetreten zu betrachten sei, schlägt der Verfgsser folgende Fassung des Die Rechtsfähigkeit beginnt mit dem Eintritt des selbständigen Lebens (durch Luftathmung) eines Neugeborenen und endigt mit dem Tode (durch Aufhören der Athmungs⸗ und Herzbewegungen)“. Diese Vorschläge finden in der vorliegenden Abhandlung, welche sicherlich nicht verfehlen wird, die Aufmerksamkeit der betheiligten wissenschaft⸗ ichen Kreise auf sich zu lenken, eine geistreiche und ausführliche Be⸗ ründung unter eingehender Berücksichtigung der einschlägigen Literatur. — Den vollen Wortlant der in⸗ und ausländischen Gesetze über as Urheberrecht und die internationalen Literaturverträge in über⸗
ssichtlicher Zusammenstellung zu besitzen, ist seit langer Zeit der Wunsch
der Verleger, Autoren, Juristen und der gebildeten Kreise überhaupt. Diesem Wunsch entspricht das jetzt bei G. Hedeler in Leipzig erschei⸗ nende Werk „Gesetze über das Urheberrecht im In⸗ und Ausland nebst den internationalen Literaturverträgen und den Bestimmungen über das Verlagsrecht. — Die vorliegende I. Abtheilung (2 ℳ) enthält in deutschem Textabdruck die gegenwärtig geltenden Gesetze der Länder Deutschland, Oesterreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Großbritannien, Vereinigte Staaten, woran sich die II. Abtheilung in einigen Wochen schließen wird. Mit Recht ist neuerdings dem Urheberrecht in seinen internationalen Beziehungen erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet worden, steht doch mit dem sich von Land zu Land erstreckenden Schutz der geistigen Arbeit auch ein Mehrertrag derselben in engstem Zusammenhang. Die vorerwähnte Textsammlung bietet bei der Wahrnehmung dieses Schutzes nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung und bei den Bestrebungen, noch rückständige Länder zu Verträgen heranzu iehen, eine erwünschte Unterlage. Daneben wird das allgemeine Interesse, welches der Gegenstand verdient, dem Buch einen Platz in jeder größeren Handbibliothek sichern.
—, Goethe's Tasso von Kuno Fischer. Heidelberg, C. Winter’s Universitätsbuchhandlung, 1890. 8c. Preis 6 ℳ — Den beiden beifällig aufgenommenen Goethe⸗Schriften des geistvollen Philo⸗ sophen an der Universität Heidelberg über Goethe’s Iphigenie (1888) und die Erklärung des Goethe'schen Faust (1889) folgt jetzt die vor⸗ liegende dritte über Torquato Tasso, den beiden anderen vollkommen eben⸗ bürtig wegen der ausführlichen Darstellung und des gediegenen Inhalts. Wie die Tragödie Faust vorwiegend aus dem eigenartigen Geistes⸗ und Gemüthsleben des Dichters erklärt wurde, so versucht Fischer auch den Tasso durch ein genaues Eingehen auf die Geistes⸗ und Herzensgeschichte des Meisters klarzulegen und dergestalt ein allgemein richtiges Verständniß der meisterhaften Dichtung zu eröffnen. In sechzehn Abschnitten über Zeit, Anfänge, Umgestaltung und Vollendung der Dichtung, über die alte und neue Tassodichtung, über die Geschichte Tasso's und dessen Feinde, über die Prinzessin Leonore d'Este, über die Tassolegende, das Goethe'’sche Schauspiel, die Welt des Goethe'schen Tasso, Alphons den Zweiten, Leonore von Este, Leonore Sanvitale, Antonio Montecatino und Torquato Tasso giebt Fischer die Ergebnisse seiner auf genauer Kenntniß der maßgebenden historischen Thatsachen wie persönlichen Verhältnisse be⸗ ruhenden Forschung in formvollendeter Sprache wieder. Das gesammte Material über den italienischen Dichter ist ebenso geschickt wie das über den deutschen Dichter benutzt und ausgenutzt; die Kunde von der bis in die kleinsten Einzelheiten sich erstreckenden Dicht⸗ und Denkweise des größten deutschen Dichters der Neuzeit ist offenbar der geistreichen Kritik und scharfsinnigen Kombination zu Gute ge⸗ kommen. Im zehnten Kapitel wird die Grundidee des Goethe'schen Schauspiels erörtert. Der wirkliche Tasso erlebt eine schreckliche Tragödie, der Goethe'sche keine. Hier findet der Verfasser den schöpferischen Gedanken der Tondichtung, aus dem das ganze Werk hervorging (S. 189). In den Leiden eines großen Dichters liegt die Kraft der Erhebung, die schöpferische Kraft, die zur Heilung gereicht. Goethe's Tasso verkümmert nicht in der Zelle des Armenhospitals, sondern erhebt sich über sein Schicksal; „Und wenn der Mensch in seiner Qual verstummt, gab mir ein Gott zu sagen, daß ich leide.“ Erst dieses ist der wahre Schluß des Goethe’schen „Tasso“ und zugleich der Grundgedanke, aus dem die Dichtung ent⸗ stand (S. 191.) Tasso war ein großer Dichter, der Goethe'’sche ist ein noch größerer. (S. 488.) Der feinsinnigen und scharfsinnigen Entwicklung einer anerkannten Autorität werden voraussichtlich viele treue Mitglieder der Goethegemeinde beistimmen. .
— Das Staatsrecht des Königreichs Dänemark. Be⸗ arbeitet von Dr. C. Goos, Professor an der Universität Kopen⸗ hagen, und Cand. jur. Henrik Hansen in Kopenhagen. Freiburg im Br., 1889, Akademische Verlagshandlung von J. C. B. Mohr (P. Siebeck). gr. 8 u. S. VII u. 169. Preis 5 ℳ — Die Ver⸗ fasser dieser als zweiter Halbband des fünften Bandes von Mar⸗ quardsen's Handbuch des öffentlichen Rechts erschienenen Bearbeitung vom Staatsrecht des Königreichs Dänemark haben über das Maß und den Umfang der getheilten Arbeit keine Andeutung ge⸗ geben. Anerkannt muß werden, daß die Gesammtdarstellung bei Knappheit der Form gleichmäßig tüchtig und über⸗ sichtlich ist. In fünf Abschnitten wird der Gegenstand
ehandelt, nämlich die Staatsgrundlagen, die Inhaber der Staats⸗ ewalt, die Staatsfunktionen, die Staatszwecke und die ebenländer. Hier sei gleich bemerkt, daß ein gründlicher Kenner der dänischen Geschichte, Dahlmann (⸗Geschichte von Dännemark“ II. Vorwort S. VII und VIII) für die Schreibart Dännemark als die historisch begründete, daher richtige, eingetreten ist, während die Verfasser den Namen mit einem Buchstaben n schreiben. Auf die Gestaltung des vollständig beherrschten Stoffes und deren äußere Form der Darstellung ist große Sorgfalt ver⸗ wendet; dankenswerth sind die geschichtlichen Einleitungen, nament⸗ lich über die Verfassung und das Grundgesetz (S. 25 ff.) sowie über die verfassungsmäßige Stellung Islands und Grönlands zum Königreich (154 und 160). Hervorgehoben wird die Eigenthümlichkeit sowohl für Dänemark, als auch für die beiden anderen skandinavischen Gebiete, daß die Demokratie hier bisher vorzugsweise vom Bauern⸗ stande repräsentirt ist. Erst in späteren Jahren hat in Daͤnemart eine sozialdemokratische Arbeiterpartei angefangen, ihren Einfluß in Kopenhagen und einigen anderen Städten sgeltend zu machen (S. 24). Seit Jahren bestehen Uneinigkeiten wegen der Forderung der Linken
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rung in Uebereinstimmung mit der Rechten verfocht die Ansicht, daß ein für das verflossene Jahr gegebenes Finanzgesetz gänzlich außer Stande sei, für ein späteres Jahr eine Norm abzugeben, und daß die im zeitweiligen Bewilligungsgesetze enthaltenen Worte „nothwendige laufende Aus⸗ gaben“ den Hauptpunkt der gegebenen Bewilligung bildeten, sodaß man bei der Bestreitung der Ausgaben hauptsächlich nur die befohlene Rücksicht auf den vorgelegten neuen Finanzvorschlag zu nebmen habe. Unsere Verfasser vertheidigen die Auffassung des Ministeriums und beweisen durch eine ausführliche geschichtliche Darstellung (S. 110 ff.), daß die Behauptung, der König sei wohl berechtigt, ein provisorisches Bewilligungsgesetz, aber nicht ein provisorisches Finanzgesetz zu erlassen, sich in einen bloßen Formalismus auflösen würde.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Sterblichkeitsverhältnisse und Gesundheitsstand im Monat Juli 1890.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im Monat Juli cr. von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,6, in Breslau 30,9, in Königsberg 31,1, in Köln 25,0, in Kassel 14,5, in Magdeburg 28,2, in Stettin 37,7, in Altona 16,5, in Hannover 21,8, in Frankfurt a. M. 19,3, in Wiesbaden 18,9, in München 31,7, in Nürnberg 21,4, in Augsburg 22,4, in Dresden 20,8, in Leipzig 25,8, in Stuttgart 20,6, in Karlsruhe 21,9, in Braunschweig 22,6, in Hamburg 23,1, in Straßburg 22,5, in Metz 19,7, in Amsterdam 16,7, in Brüssel 21,3, in Budapest 28,1, in Christiania 20,1, in Dublin 20,6, in Edinburg 20,5, in Glasgow 22,4, in Kopenhagen 20,0, in Krakau 34,6, in Liverpool 20,1, in London 17,8, in Lyon 19,.8, in Odessa 34,4, in Paris 20,0, in St. Petersburg 28,0, in Prag 27,8, in Stockholm 15,8, in Triest 25,0, in Turin —, in Venedig 18,7, i Warschau 25,5, in Wien 22,4. — (Für die nicht deutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 29. Juni bis 2. August an⸗ genommen.) ““
Der Gesundheitsstand im Monat Juli war in der überwiegenden Mehrzahl der größeren Orte Europas ein günstiger, doch hat die Sterblichkeit im Allgemeinen, im Vergleich zum Juni, etwas zu⸗ genommen, sodaß besonders aus deutschen Städten vielfach etwas höhere Sterblichkeitsziffern gemeldet wurden, als im Vor⸗ monat. In 13 deutschen Orten (gegen 11 im Juni) und zwar in Grabow, Linden bei Hannover, Prenzlau, Spandau, Stettin, Ludwigshafen a. Rh., Chemnitz, Lindenau, Werdau, Ingolstadt, Lichtenberg, Rixdorf und anderen Vororten Berlins (mit Aus⸗ nahme Schönebergs) stieg die Sterblichkeitsziffer über 35,0 (in Lindenau bis 60,5 pr. M.). Dagegen erfreuten sich 17 deutsche Orte (gegen 11 des Vormonats) einer sehr geringen Sterblichkeit von noch nicht 15,0 pr. M. und zwar Bielefeld, Bockenheim, Celle, Kassel, Neunkirchen, Remscheid, Siegen, Solingen, Wilhelmshaven, Stutt⸗ gart, Schwerin i. M., Eisenach, Gotha, Coburg, Köthen, Bremen und Bremerhaven. — In 54 deutschen Städten, von denen hier nur Altona, Barmen, Bromberg, Düsseldorf, Elberfeld, Flensburg, Frankfurt a. M., Gleiwitz, Koblenz, Minden, Münster, Neisse, Nordhausen, Osnabrück, Stolp, Thorn, Wiesbaden, Bayreuth, Würzburg, Plauen, Zittau, Konstanz, Darmstadt, Mainz, Offenbach Rostock, Oldenburg, Dessau, Lübeck, Metz und von außerdeutschen Orten Amsterdam, Kopenhagen, London, Paris, Lyon, Stockholm, Venedig genannt sein sollen, war die Sterblichkeit eine günstige und betrug die Sterblichkeitsziffer bis 20,0 pro Mille und Jahr und in 40 deutschen Städten (darunter Dortmund, Glogau, Hannover, Kre⸗ feld, Kreuznach, Neustadt O. S., Paderborn, Potsdam, Trier, Augs⸗ burg, Kaiserslautern, Nürnberg, Passau, Dresden, Meißen, Heilbronn, Reutlingen, Karlsruhe, Pforzheim, Gießen, Braunschweig, Straßburg, Mülhausen i. E. und von außerdeutschen Städten in Brüssel, Dublin, Edinburg, Liverpool, Glasgow, Wien, Christiania u. a. blieb die Sterblichkeit eine mäßig hohe (etwas über 20,0 pro Mille und Jahr).
Ziemlich allgemein war die Theilnahme des Säuglings⸗ alters an der Gesammtsterblichkeit gesteigert. Von je 10 000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet in Stuttgart 75, in Dresden 80, in Hamburg 85, in Berlin 140, in München 147 Säug⸗ linge. Diese Steigerung der Sterblichkeit wurde hauptsächlich durch die in den meisten Orten häufiger als im Vormonat auftretenden akuten Darmkrankheiten (Darmkatarrhe und Brech⸗ durchfälle) bedingt, die besonders in den volksreicheren Orten wie in Berlin, Breslau, Königsberg, Köln, Magdeburg, Stettin, Hannover, Frankfurt a. M., München, Nürnberg, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Braunschweig, Hamburg, Straßburg, Amster⸗ stam, Brüssel, Budapest, Bukarest, Christiania, Kopenhagen, London, Lvon, Odessa, Paris, St. Petersburg, Stockholm, Triest, Warschau, Wien und seinen Vorten und in den größeren Städten Nord⸗Amerikas viel mehr Opfer als im Vormonat forderten. Dagegen hat die Sterblichkeit in den höheren Altersklassen abgenommen, zum großen Theil wohl eine Folge der Abnahme an Todesfällen an akuten Entzündungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindsucht, die an vielen Orten ersichtlich wurde. — Von den Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach, Diphtherie und Pocken weniger, an typhösen Fiebern und Keuchhusten etwas mehr zur Meldung gebracht als im Juni. — Masern haben in Berlin, München, Leipzig, Stuttgart, Brüssel, Liverpool, Paris, Prag, St. Petersburg, Wien weniger, in Gnesen, Insterburg, Wesel, Ludwigshafen a. Rh., Köln, Dresden, Hamburg, Amsterdam, Dublin, Kopenhagen, Krakau, London und den Vor⸗ orten Wiens mehr Sterbefälle veranlaßt. — Todesfälle an Scharlachfieber haben in München, Leipzig, Kopenhagen, Prag und St. Petersburg sehr abgenommen, dazegen stieg ihre Zahl in Berlin, Breslau. Budapest, Krakau, Liverpool, London, Odessa, Paris, Stock⸗ holm und Warschau. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war vielfach eine kleinere als im Vormonat, wie in Berlin, Breslau, Köln, Stettin, Frankfurt a. M., München, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Braunschweig, Budapest, Kopenhagen, Christiania, Krakau und den Vororten Wiens, während sie in Altona, Hannover, Ham⸗ burg, Kiel, Posen, Amsterdam, London, Liverpool, Lyon, Paris, St. Petersburg. Prag, Warschau, Wien, eine größere wurde. — Der Unterleibstyphus zeigte sich in den größeren Städten Europas im Juli im Ganzen selten; in Verlin, London, St. Petersburg und Moskau war die Zahl der Opfer eine kleine, in Prag, Paris, Alexandria, Kairo eine größere als im Juni. An Flecktyphus kamen aus Moskau und San Francisco (Juni) je 7 Todesfälle, aus Wien und dem Regierungsbezirk Marienwerder vereinzelte, aus dem Regierungs⸗ bezirk Münster 3, aus St. Petersburg 7 Erkrankungen zur Mit⸗ theilung. — Häufiger zeigte sich das Rückfallsfieber in St. Petersburg, von wo 221 Erkrankungen und 24 Todesfälle zur Be⸗ richterstattung kamen. — An Genickstarre wurden aus Kiel 2, aus Kopenhagen 1, aus Boston 1, Cincinnati 7, New⸗York (Juni) 6 Sterbefälle, Erkrankungen daran aus Nürnberg und dem Regierungsbezirk Stade vereinzelte, aus dem Regierungsbezirk Erfurt, Schleswig sowie aus Kopenhagen mehrfache (3,3 bezw. 4) zur Meldung gebracht. — Dem Keuch husten erlagen in Leipzig, London, Glasgow, Edinburg mehr, in Berlin und Paris weniger Kinder als im Vormonat. Aus St. Petersburg und Bukarest kam je 1 Todesfall an Tollwuth zur Kenntniß. — Pocken zeigten sich im Juli selten. Aus Breslau, Brünn, Amsterdam, Genf, Moskau
wurden vereinzelte, aus Aussig, Bern, Alexandria, Kairo je 2, aus Prag, Pilsen, Genua und den Vororten Wiens je 3, aus Paris und Odessa je 4, aus Wien 7, aus Venedig 9, aus St. Heterehats 11, aus Bombay 13, aus Lemberg 16, aus Lissabon (April) 28, aus Marseille (März) 40, aus Warschau 50 Todesfälle gemeldet. Erkrankungen kamen im Laufe des Monats aus Breslau und dem Regierungsbezirk Düsseldorf je 1, aus dem Regierungsbezirk Aachen 11, aus Wien 20, aus Budapest 2, aus St. Petersburg 24 zur Anzeige. — Die Cholera in Spanien hat sich weiter ausgedehnt und waren zu Ende des Monats die Pro⸗ vinzen Valencia, Alicante, Badajoz und Toledo ergriffen. Auch in Kleinasien und Arabien ist die Zahl der Cholera⸗Todesfälle noch eine große; dagegen hat die Epidemie in Mesopotamien abgenommen und
die persische Grenze noch nicht überschritten
des Volksthings über die Bewilligung der Finanzgesetze. Die Regie⸗
Handel und Gewerbe.
Die Firma Tennebaum in Jasic. Manufaktur⸗ waarengeschäft, mit welcher deutsche Fabriken in lebhafter Verbindung stehen sollen, hat dem Vernehmen nach ihre Zah⸗ lungen eingestellt. 1
Um zu verhindern, daß etwaige unterwegs befindliche Waaren der Konkursmasse anheimfallen, würde der Versuch in Frage kommen können, über dieselben durch die Aufgabe⸗ station schleunigst anderweit zu verfügen oder sonstige Sicher⸗ heitsmaßregeln zu treffen.
— Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn be⸗ trugen im Monat August 1890 provisorisch 458 238 ℳ gegen 458 563 ℳ im Monat August 1889, mithin weniger 325 ℳ Die definitiven Einnahmen im Monat August 1889 betrugen 491 686 ℳ Die Gesammt⸗Einnahmen vom 1. Januar bis ult. August betrugen provisorisch 3 164 873 ℳ gegen 2 701 555 ℳ im gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 463 318 ℳ Die definitiven Einnahmen vom 1. Januar bis ult. August 1889 betrugen 3 113 747 ℳ
— Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen“, Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 37 von 1890 folgenden Inhalt: Generalversammlung der Mitglieder des Landesgewerbvereins zu Heppenheim a. d. B. 1890. — Verschiedene Mittheilungen. Patente von im Großherzogthum Hessen wohnenden Erfindern. Von der technischen Hochschule zu Darmstadt. Die Be⸗ kämpfung der Reblaus. — Literatur. Das Reichsgesetz, betr. die Gewerbegerichte.
Frankfurt a. M., 11. September. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß) Weizen stand unter dem Druck reich⸗ licher Offerten; ab Umgegend 19 ¼ — 19 ℳ, frei hier 19 ½ ℳ, Kur⸗ hessischer ebenso, frei Station der Oberhessischen und Weserbahn⸗ Route (Gießen —Büdingen—Gelnhausen— Frankfurt) 19 — ½ ℳ, russische Sorten 22 ¼ — 23 ℳ, ungarischer 23 ℳ, Tendenz für prima ausländische Sorten fest. — Roggen verkehrte in fester Haltung, weil die Geringfügigkeit unserer Bestände, wie Offerten, dem Preis⸗ stand einen gewissen Stützpunkt bieten, hiesige Landwaare 16 ¼ — ½ ℳ, russische Sorten fehlen, 18 ℳ Cours. — Gerste entbehrte jeglicher Nachfrage. Die Notiz für Franken (Ochsenfurter Gau) 17 ℳ, Ried⸗ und Wetterauer 17 — ¾8 ℳ bleibt, hochfein ungarische 19 — 22 ℳ — Hafer weit über Bedarf offerirt und in rückläufiger Preisbewegung, alter russischer 15 ½ — 17 ½ ℳ detaillirt, hiesiger (neuer) 14 — 15 ℳ — Raps hatte nur kleine Werthschwankungen und ermangelte, bei an⸗ dauernd geringer Betheiligung der Spekulation, jeglicher äußeren An⸗ regung, die Notiz 26 ½ — 27 ℳ bleibt. — Mais (mixed) wurde fester gehalten, 12 3 ¼10 — ½ ℳ — Spelzspreu (Ersatz für Roggenstroh) schwerfälliger Absatz, ca. 1 ℳ per Centner, Käufer treffen hier einen guten Markt. — Roggenkleie 9 ½ —- 10 ℳ, Weizenkleie 8 ¾ — 9 ½ ℳ, bei der Knappheit beliebter Qualitäten schwer⸗ fälliger Handel. — Mehl war stärker offerirt, begeg⸗ nete aber nur an einigen Tagen einer besseren Frage, während im Allgemeinen der Verkehr schleppend blieb; Preise haben sich schließlich nicht behaupten können. — Hiesiges Weizenmehl Nr 0 33 — 34 ℳ, Nr. 1 31 — 32 ℳ, Nr. 2 27 ⅛ — 28 ½ ℳ, Nr. 3 27 — 28 ℳ, Nr. 4 23 — 24 ℳ, Nr. 5 18 ℳ — Milchbrot⸗ und Brot⸗ mehl im Verbande 58 — 60 ℳ — Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 27 — 28 ℳ. — Roggenmehl loco hier Nr. 0 27 ½⅛ — 28 ½ ℳ, Nr. 0/1 26 — 27 ℳ, Nr. 1 23 — 24 ℳ — (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen.) b
Leipzig, 11. September. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. September 4,80 ℳ, pr. Oktober 4,82 ½ ℳ, pr. November 4,82 ½ ℳ, pr. Dezember 4,82 ½ ℳ, pr. Januar 4,75 ℳ, pr. Februar 4,65 ℳ, pr. März 4,62 ½ ℳ, hfablbril 4,62 ½ ℳ, pr. Mai 4,62 ½ ℳ. — Umsatz 170 000 kg.
uhig.
London, 11. September. (W. T. B.) An der Küste 7 Weizen⸗ ladungen angeboten.
Bradford, 11. September. (W. T. B.)
Merino eher theurer, Garne ruhig, anziehend, Stoffe ruhig
Verkehrs⸗Anstalten. 8
Telegraphischer Meldung des „Wolff'schen Bureaus“ zufolge wird, nachdem die auf der Linie des Orient⸗Expreßzuges jüngst eingetretenen Beschädigungen nunmehr beseitigt sind, der Expreßzug von heute ab wieder fahrplanmäßig verkehren. 8
Dresden, 12. September. (W. T. B.) Die regelmäßige Schiffahrt auf der Elbe ist wieder hergestellt.
Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bexwvegungen der Dampfer.) New⸗York⸗ und Baltimore⸗Linien: Bestimmung. Bremen Bremen
New⸗York Bremen
New York
11. Sept. Dover passirt 6. Sept. von New⸗Pork.
5. Sept. in New⸗Pork. 10. Sept. von New⸗York. 8. Sept. in New⸗York. New⸗York 3. Sept. von Southampton. New⸗York 4. Sept. von Southampton. New⸗York 7. Sept. von Southampton. New⸗York 11. Sept. Beachy Head pass. Bremen 30. Aug. von New⸗York. New⸗York 11. Sept. von Bremerhaven. Bremen 3. Sept. von Baltimore. Bremen 10. Sept. von Baltimore. Baltimore 10. Sept. in Baltimore. 8 Baltimore 6. Sept. Lizard passirt.
Brasil⸗ und La Plata⸗Linien:
Antwerp., Bremen] 9. Sept. von Vigo.
Vigo, Antw., Brem. 25. Aug. von Buenos⸗Ai
La Plata 24. Aug. in Montevideo. Brasilien 18. Aug. in Bahia.
La Plata 19. Aug. von Vigo.
2. Sept. mit gebrochener Welle in Lissabon eingeschleppt. Sept. Sta. Cruz passirt. Sept. Sta. Cruz passirt. Sept. Dover passirt. Australien:
Sept. von Antwerpen Sept. in Colombo. Sept.
Sept. 4
Sept. in Bremerhave Sept. in Colombo.
„Lahn“. „Eider“. „Kaiser Wilhelm II.“ „Aller“. „Fulda“. „Werra“ „Saale“. „Ems“. „Trave“. 11ö16“ „Hohenzollern“. „München“ „Amerika“ . „Stuttgart“. „Karlsruhe“.
Schnelldampfer
„Frankfurt“y. „Hannover“. „Straßburg“ „Baltimore“ „Leipzig“. 8u“ —
„Grf. Bismarck“ Brasilien „Main Becslhen „Hermann“. Brasilien
Linien nach Ost⸗Asien „Sachsen“ Bremen 2Sn Bremen „Bayern“ Ost⸗Asien „Neckar“. Ost⸗Asien „Salier“.
Bremen „Nürnberg“. Bremen „Prialben . . Bremen Sept. von Svdney. „Hobenstaufen“. Australien Sept. in Colombo. „Habsburg“.
Australien 7. Sept. von Southampton.
London, 11. September. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Tartar“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen und der Union⸗Dampfer „Spartan“ auf der Ausreise in Capetown angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt.
—
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Wolle stramm,
orl eerdingungen ꝛc.
1. Steckbriefe und —2Z 8 8 8 8 ngen u. derg
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Fertas Verpachtungen, 88
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
1 5 Zerufs⸗Genofsenschaften. “ DOeffentlicher Anzeiger.
W1
ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
1801041 Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Personen: 8 1) der Wagenstößer Johann Florian Pohl, zuletzt in Laurahütte, geboren am 16. Juni 1863 zu Sorowski, 2) der Alexander Komor, zuletzt in Königshütte, geboren am 27. Februar 1864 zu Kaminietz, 3) der Arbeiter Josef Maron, zuletzt in Königs⸗ hütte, geboren am 23. Januar 1864 zu Koschmieder, 4) der Arbeiter Herrmann Schikora, zuletzt in Zalenze, geboren am 2. März 1864 zu Lissau, 5) der Arbeiter Josef Ulbrich, zuletzt in Scharley, geboren zu Lohna am 1. September 1864, 6) der Arbeiter Petrus Wiedera, zuletz: in Piekar, geboren am 4. Mai 1864 zu Wendzin, 7) der Schlepper Adam Segeth, zuletzt in Roßberg, geboren am 7. März 1865 zu K ein⸗Lagiewnik, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str⸗G.⸗B. Dieselben werden auf Dienstag, den 16. Dezember 1890, Vormit⸗ tags 9 Uhr, vor die I. Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Beuthen O.⸗S. zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Ze der Königlichen E“ des reises Lublinitz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. IV. M. 119/90. 8 Beuthen O.⸗S., den 20. August 1890. Der Erste Staatsanwalt. Beglaubist: Solbrig.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
(3215s] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöne berg Band 29 Nr. 1199 auf den Namen der Wittwe des Maurermeisters Hölz, Wilhelmine Friederike, geb. Enders, un⸗ bekannten Aufenthalts, sowie deren minorenner Kinder: a. Friedrich Wilhelm, b. Heinrich Walter, c. Wilhelmine Charlotte Fanny, d Mathilde, e. Käthe, f. Lucia Wilhelmine, Geschwister Hölz, eingetragene, an der verlängerten Göbenstraße (Straße 11 nach dem Kataster) belegene Grundstück am 14. November 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Flügel C., Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 7,56 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 9 a 19 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweis ungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebendaselbst, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhand ensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des uschlags wird am 14. November 1890, Mittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben bezei chnet verkündet werden.
Berlin, den 21. August 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
[32160] Aufgebot.
Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines Jeden Namen verzeichneten Werthpapiere das Aufgebot beantragt:
1) Herr Priester Johann Werchowsky in Pillnitz wegen des von der Reichsbankstelle zu Dresden unterm 2. Dezember 1887 auf den Namen des An⸗ tragstellers ausgestellten Depositenscheins über Hinter⸗ legung eines verschlossen übergebenen, auf 70 000 ℳ deklarirten Packets, angeblich 35 000 russische Silber⸗ rubel enthaltend,
2) die Firma Jung & Simons in Elberfeld wegen des von Hans Böhmer in Dresden unterm 10. Ja⸗ nuar 1890 ausgestellten, von Otto Storsberg in Dresden angenommenen, am 10. April 1890 fällig gewesenen Wechsels über 122 ℳ 50 ₰,
3) die Firma Gutehoffnungshütte, Aktien⸗Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb in Oberhausen, wegen des von Hermann Schniebs in Ebersbach i. S. am 5. März 1890 aufgestellten, von Wilhelm Wünsche in Taubenheim angenommenen, am 15. Juli 1890 bei George Meusel à Co. in Dresden zahlbar gewesenen Wechsels über 300 ℳ
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. März 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Landhausstraße Nr. 25, II., anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Dresden, den 6. September 1890.
“ Aufgebot.
Auf Antrag der Erben des weiland Partikuliers Johann Gerdes aus Wittmund, nämlich des Arbeiters Hinrich Frerich Gerdes zu Medernseralten⸗ deich, der Ehefrau des Landwirths Job. Heeren, Johanne Margarethe, geb. Gerdes, zu Wittmund, der Ehefrau des Arbeiters Peter Wübbenhorst, Etta, geb. Gerdes, zu Wittmund, des Arbeiters Joh. Gerhard Gerdes zu Jever und des Arbeiters Johann Gerdes zu Leepens, vertreten durch Auktionator Wiechmann zu Wittmund, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen des Johann Gerdes ausgestellten Sparbuchs der Ost⸗ friesischen Sparkasse, Receptur Wittmund, Litt. B. Nr. 911 über 3621 ℳ 55 ₰ einschließlich der Zinsen bis 1. Januar d. J., hierdurch aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin am 3. März 1891, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Wittmund, den 28. Juli 1890.
Koönigliches Amtsgericht. I.
1668] Aufgebot. Der Steinhändler Eugen Jung zu Charlottenburg hat das Aufgebot des von ihm ausgestellten, auf Herrn C. Rummel in Brandenburg gezogenen und von letzterem acceptirten, an den Charlottenburger Creditverein weiter begebenen, von diesem an die Reichsbank⸗Hauptstelle zu Brandenburg girirten und demnächst an den Aussteller und Remittenten Jung zurückgelangten Wechsels vom 5. April 1890 über 700 ℳ beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. April 891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 46, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung desselben erfolgen wird. 11““ Brandenburg, den 31. Juli 1890. Königliches Amtsgericht.
22407 Aufgebot.
Die nachbezeichneten Wechsel:
A. Die beiden von dem Ober⸗ Telegraphen⸗ Assistenten Wladislaw Ziolecki auf Frau Nepomucena Ziolecka, geb. Sikorska, in Breslau (seine Ehefrau) gezogenen, an eigene Ordre ausgestellten und von der Bezogenen unter der beigefügten schriftlichen Geneh⸗ migung des Ehemannes, welcher sich gleichzeitig als Selbstschuldner verpflichtet hat, acceptirten, mit dem Blanko Indossament des Ausstellers und dem Ver⸗ merk des letzteren, daß er ohne Protest hafte, ver⸗ sehenen Wechsel
1) vom 4. Juli 1879, fällig am 2. Oktober 1879 über 76 ℳ,
2) vom 20. Juli 1879, fällig am 3. Oktober 1879 über 39 ℳ;
B. der von dem Kaufmann Benno Sommer auf den Herrn C. Schubert zu Breslau, Schießwerder⸗ platz 36, gezogene, an eigene Ordre ausgestellte und von dem Bezogenen acceptirte, mit dem Blanko⸗ Eiro des Ausstellers und dem Giro der Reichsbank⸗ hauptstelle zu Breslau an das Reichsbank⸗Direk⸗ torium sowie einem Vermerke der Kasse der Reichs⸗ bankhauptstelle über Zahlung von 400 ℳ versehene Wechsel, d. d. Breslau, den 10. April 1886, fällig am 10. Juli 1886, über 1200 ℳ;
C. der von der Handlung Gebr. Freudenheim zu Breslau am 15. Februar 1879 auf die Herren Salomo und Rohwer in Reppen gezogene und von letzteren acceptirte, am 15. Mai 1879 bei D. N. Schlesinger zu Breslau zahlbare Wechsel über 131,95 ℳ,
sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag:
zu A. des Kaufmanns H. Falk zu Breslau,
zu B. des Kaufmanns Benno Sommer zu Neu⸗
rode i./Schles., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Silberfeld zu Breslau,
zu C. der Handlung Gebrüder Freudenheim, früher
zu Breslau, jetzt zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Sachs zu Berlin, für kraftlos erklärt werden.
Es ergeht daher an die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Wechsel hiermit die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche auf dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf
den 30. Januar 1891, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stockes, an⸗ beraumten Aufgebotstermin anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der letzteren erfolgen wirrrde. Breslau, den 30. Juni 1890.
Keeügliches Amtsgericht.
[32159]) Auf den Antrag des Finders werden die Verlierer oder Eigenthümer zweier am 7. Juli 1890 auf dem
Aufgebot.
Scheibenstande im Forstrevier Ibenhorst, unweit der Försterei Ackmenischken gefundenen Zwanzig⸗ markstücke mit dem Bildnisse Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm I. resp. Kaisers Friedrich III. aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 12. November 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der An⸗ spruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vor⸗ handenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen werden wird. 11 Ruß, den 15. August 1890. Königliches Amtsgericht.
[32152]
Auf zulässig befundenen Antrag des Stadt⸗ sekretärs Gerandt und der verehelichten Produkten⸗ händler Brandt, geb. Meyer, hierselbst, ist rück⸗ sichtlich der angeblich verloren gegangenen Stadt⸗ buchschrift über die auf das Haus c. p. und Garten Nr. 148 e., 149 c. vor dem Rostocker Thore und den Garten Nr. 125 alldort des Stadtsekretärs Gerandt (früher der verehelichten Produktenhändler Brandt, eb. Meyer, gehörig) für die verehelichte Produkten⸗
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. 1 Heßler.
ändler Brandt, geb. Meyer, hierselbst unterm
7. Oktober 1871 sub Nr. IV und resp. III der 3. Rubrik des hiesigen Stadtbuches zu 4 % ein⸗ getragenen Kapitalforderung von 50 Thlr. Cour. leich 150 ℳ das gegenwärtige Mortifikations⸗ Prectam erkannt und ein Liquidationstermin auf onnabend, den 29. November d. J., Mittags 12 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause angesetzt, zu welchem alle Diejenigen, welche der Mortifikation der vorbezeichneten Stadtbuchschrift widersprechen zu können vermeinen, zur bestimmten Anmeldung und sofortigen Rechtfertigung ihrer Widerspruchsrechte peremtorisch hierdurch geladen werden, und zwar unter dem jede Restitution ausschließenden Nach⸗ theile, daß die gedachte Stadtbuchschrift nebst der zugehörigen Schuldurkunde für kraftlos erklärt und statt derselben eine entsprechende neue Stadtbuch⸗ schrift für die verehelichte Produktenhändler Brandt, geb. Meyer, wird ausgestellt werden.
Kröpelin, den 19. August 1890.
“ Bürgermeister und Rath.
(Unterschrift.)
8—
[32150] Aufgebot.
Auf Antrag der Wittwe Salomon Bendix Iken⸗ berg zu Nieheim wird das Grundstück Flur 3 Nr. 205 Steuergemeinde Nieheim, genannt große Finnbrok, Acker, 2 Morgen 1 Rth. 65 groß, welches im Grundbuche von Nieheim Bd. 3 Blatt 130 auf den Namen der Wittwe Anton Schunicht, Amalie, geb. Wald, zu Nieheim eingetragen steht, aufgeboten. Alle, welche Eigenthumsansprüche an dem genannten Grundstück zu haben vexmeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 10. März 1891, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Termine anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des Widerspruchsrechts erfolgt der Ausschluß aller Eigen⸗ thumsprätendenten und die Eintragung des Besitz⸗ titels für die Antragstellerin. —
Nieheim, den 12. August 1890.
Königliches Amtsgericht.
9
8 Aufgebot.
[32154] 2 Grundstücks Szamarzewo
Das Eigenthum des
Leonhard und Maryanna leute, sowie die Martin und Katharina, geb. Bro⸗ niarczyk Lpskawa’schen Eheleute berichtigt ist, soll für den Wirth Wojciech Urbaniak zu Mlodziejewice eingetragen werden. Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb 1) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ termine, den 3. Januar 1891, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausge⸗ schlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird, 2) die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, nämlich die Leonhard und Maryanna Kropiwricki'schen Eheleute und die Martin und Katharina Lys⸗ kawa'schen Eheleute, bezw. deren Rechtsnachfolger, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gerichte ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitel⸗ berichtigung zu bescheinigen, widrigenfalls die Ein⸗ tragung des Eigenthums für den Wirth Wosciech Urbaniak erfolgen wird und ihnen nur überlassen bleibt, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen. Wreschen, den 5. September 1890. Königliches Amtsgericht.
[32155] K. Amtsgericht Mergentheim. Aufruf eines Verschollenen.
An Johann Georg Hoffmann, geboren zu Bronn, Gemeinde Honsbronn, am 8. August 1839, welcher als Soldat der zweiten Kompagnie 8. Württ, In⸗ fanterie⸗Regiments am Feldzug gegen Preußen im Jahre 1866 theilgenommen hat und seit dem Eefecht bei Tauberbischofsheim vermißt wird, ergeht hiedurch die öffentliche Ladung, binnen der Frist von einem Monat glaubhaft Nachricht von seinem Leben beizubringen, widrigenfalls er für todt erklärt und als sein Todestag der 30. Juni 1869 ange⸗ nommen werden würde (Gesetz vom 13. März 1868 Reg.⸗Bl. S. 85).
Den 8. September 1890. Amtsrichter gez. Seeger.
132157 Aufgebot.
Auf Antrag 1) der Wilhelmine Bechert, geb. Clarius, in Dortelweil, 2) der Marie Emmerich, geb. Clarius, in Rendel, 3) der Dorothea Silber⸗ ling, geb. Clarius, in Rendel, 4) der Katharina Clarius auf dem Röderhof bei Frankfurt a. Main, 5) des Philipp Christian Emmerich in Rendel als Bevollmächtigter der Magdalene Kitz, geb. Clarius, in Amerika, wird hiermit bekannt gemacht, daß die Wittwe des im Jahre 1884 verstorbenen Philipp Andreas Clarius von Rendel, Charlotte, geb. Kitz, am 28. Januar 1890 verstorben ist. Außer den obengenannten Erben ist noch weiter der seit dem Jahre 1883 nach Amerika ausgewanderte Wilbelm Clarius Erbe geworden; derselbe ist jedoch unbekannt wo abwesend. Behufs Auseinandersetzung und Ver⸗ tbeilung des 932 ℳ 78 ₰ betragenden Nachlasses der verstorbenen Philipp Andreas Clarius Eheleute von Rendel wird deshalb Wilhelm Clarius aufge⸗ fordert, so gewiß seine Ansprüche und Erbrechte in dem auf Freitag, den 5. Dezember 1890, Vormitt. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen und Erklärung über Erbschafts⸗ antretung abzugeben, als sonst unterstellt wird, daß er auf die angefallene Erbschaft verzichte und der Nachlaß seiner Eltern den übrigen Erben, welche sich angemeldet haben, überwiesen werden wird.
Vilbel, den 29. August 1890. 5
Großherzogliches Amtsgericht. Weidig.
Nr. 35/36, dessen Besitztitel gegenwärtig für die Kropiwnicki'schen Ehe⸗
Aufgebot.
Die unbekannten Erben des am 16. Mai 1890 durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts I. Ab⸗ theilung 49 hier für todt erklärten Rentiers, früheren Kaufmanns Siegfried Meinhardt, zuletzt hier wohn⸗ baft gewesen, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalts O. H. Cassel hier, aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Juli 1891, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als⸗ dann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.
Berlin, den 5. September 1890.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
9 2 2 Aufgebot.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Paul Hein zu Breslau als Nachlaßpflegers werden die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer der am 11. August 1889 todt aufgefundenen, zuletzt zu Breslau wohn⸗ haft gewesenen Brauereipächter Heinrich und Louise (geb. Bardell) Funk'schen Eheleute hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks des Amtsgerichtsgebäudes am Schweidnitzer⸗Stadtgraben Nr. 4, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß der Heinrich und Louise Funk'schen Eheleute bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasser aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Breslau, den 5. September 1890.
8 Koönigliches Amtsgericht.
88
Ladung.
An Frau Marie Angela Rotron, Wittwe Nikolaus Thiry, ohne Gewerbe, früher zu Paris, Aubervilliersstraße Nr. 32, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, als gesetzliche Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes Eduard Thiry. Hiermit werden Sie eingeladen, am Donnerstag, den sechzehnten Oktober achtzehn hundert neunzig, Nachmittags zwei Uhr, auf meiner Schreibstube sich einzufinden, um in der Theilungssache von 1) Franz Stoufflet, ohne Ge⸗ werbe, wohnhaft zu Kurzel, in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger der zu Talingen verstorbenen Wittwe Keller, geborene Stoufflet, aus deren Erb⸗ schaft ihm eine Forderung wegen die unten sub 2 und 3 genannten Eheleute Thirv⸗Zaignon in Höhe von achthundert Mark mit 5 % Zinsen vom 5. Juli 1886 ab, laut Theilungsakt des Notars Regnier in Vigy, zugewiesen wurde, 2) Dominik Thiry. Eigen⸗ rhümer, ohne Gewerbe, und 3) dessen Ebefrau Margaretha Zaignon, wohnhaft beisammen in Vigy, 4) Johann Kirsch, Arbeiter, wohnhaft zu Vigy, als gesetzlicher Vormund seines minderjährigen, aus der Ebe mit Marie Catharina Thiry entsprungenen Sohnes Karl, 5) Marie Angela Rotrou, Nikolaus Thiryv, ohne Gewerbe, wohnhaft früher in Paris, Aubervilliersstraße Nr. 32, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, in ihrer Eigen⸗ schaft als gesetzliche Vormünderin ihres in oben ge- nannter Ehe erzeugten minderjährigen Sohnes Eduard Thiry, gemäß §. 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1888 zu verhandeln, mit der Warnung, deß wegen ihres Ausbleibens es angenommen wird, daß Sie mit der Vornahme der Theilung einver⸗ standen sind und letztere für Sie ungeachtet Ihres Ausbleibens bindend sein wird. — Gleichzeitig er halten Sie hiermit Abschrift der Anträge des Antragstellers.
Vigy, den fünften September achtzehnhundert neunzig. 8 Der beauftragte Notar. 8 b gez. Thinesse. Für Abschrift: Thinesse. Die öffentliche Zustellung wird angeordnet. Metz, den 8. September 1890. Ksfl. Amtsgericht. gez. Gulat. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: Mohr.
[32166] 8 Der am 27. August 1851 zu Neusaß geborene Friedrich August Moldenhauer ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Kulm vom 6. September 3 1890 für todt erklärt. Kulm, den 6. September 1890.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 15. August 1890. Bodendorf, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirths Michael Hempel zu Gutten J., vertreten durch den Rechtsanwalt Podschwatek zu Johannisburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amts⸗ richter Wollschläger für Recht: 1) Die Rechtsnachfolger des Michael Ruschinski des Jüngeren aus Gutten J., für welchen im Grund⸗ buche von Gutten Nr. 47 in Abth. III. unter Nr. 1 nachstehende Antheilspost eingetragen ist: 187 Thaler 15 Sgr. rückständiges Kaufgeld mit 5 Prozent jährlich zu berichtigenden Zinsen für die Michael und Karoline, geb. Hempel, Ruschinski'schen Eheleute in Gutten, welche diese ihren Kindern Maria, Michael und Louise, jedem mit 62 Thalern 15 Sgr. als künftigem elterlichen Erbtheil an⸗ gewiesen, sowie ein Schaff im Werthe von 2 Thalern und eine Stärke oder 4 Thaler für jede der ge⸗
[32163]
nannten Geschwister Marie und Luise Ruschinski