den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: von Merckel, General⸗Major und Commandeur der 11. Ka⸗ vallerie⸗Brigade, von Legat, General⸗Major und Commandeur der 23. Infan⸗ terie⸗Brigade, 8 Johannes, General⸗Major und Commandeur der 24. Infan⸗ terie⸗Brigade, und von Zastrow, General⸗Major und Commandeur der 12. Kavallerie⸗Brigade;
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
Stieler von Heydekampf, General⸗Major und Comman⸗ deur der 22. Infanterie⸗Brigade, und “
Küper, General⸗Major und Commandeur der 6. Feld⸗Artil⸗ lerie⸗Brigade;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der
Schleife und Schwertern am Ringe:
von Graberg, Oberst und Chef des Generalstabes des VI. Armee⸗Corps,
von Oesfeld, Oberst und Commandeur des Grenadier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen)
Nr. 10, und . .“
von Beneckendorff und von Hindenburg, Oberst und Commandeur des Grenadier⸗Regiments Kronprinz Fried⸗ rich Wilhelm (2. Schlesischen) Nr. 11;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: 8
von Heimburg, Oberst und Commandeur des Schlesischen Füsilier⸗Regiments Nr. 38,
Westphal, Oberst und Commandeur des 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 51,
Freiherr von Kleist, Oberst und Commandeur des Dragoner⸗ Regiments König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 8,
Freiherr von Fircks, Oberst und Commandeur des 3. Ober⸗ schlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 62,
Davidsohn, Oberst und Commandeur des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments von Peucker (Schlesischen) Nr. 6,
Dr. Lendel, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regiments⸗Arzt vom Ulanen-⸗Regiment von Katzler (Schlesischen) Nr. 2, und
Dr. Molitor, Wirklicher Geheimer Kriegsrath und Militär⸗ Intendant vom VI. Armee⸗Corps;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
von Pannewitz, Hauptmann vom Generalstabe des VI. Armee⸗Corps, 1
Conzen, Major vom Großherzoglich Hessischen Feld⸗Artillerie⸗
Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie⸗Corps), kommandirt als Adjutant beim General⸗Kommando des
VI. Armee⸗Corps,
von Rauch, Rit!meister vom Westfälischen Ulanen⸗Regiment Nr. 5, kommandirt als Adjutant bei der 11. Division,
von Schoeler, Major vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10,
von Puttkamer, Hauptmann von demselben Regiment,
Krüger⸗Velthusen, Major vom Schlesischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 38,
von Monsterberg, Hauptmann von demselben Regiment,
von Asmuth, Major vom Grenadier⸗Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesischen) Nr. 11,
Freiherr von Falkenhausen, Hauptmann von demselben Regiment,
von Walther, Hauptmann von demselben Regiment,
Brandis, Major vom 4. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 51,
Limberger, Hauptmann von demselben Regiment,
Graf zu Dohna, Rittmeister vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schlesischen) Nr. 1,
Freiherr von Buddenbrock⸗Hettersdorff, Major vom ber Rießg nene König Friedrich III. (2. Schlesischen) tr. 8,
Freiherr von Senden⸗Bibran, Major vom Husaren⸗ Regiment von Schill (1. Schlesischen) Nr. 4,
Rogalla von Bieberstein, Oberst⸗Lieutenant z. Disp., 3. Stabsoffizier vom Landwehr⸗Bezirk I. Breslau,
Waenker von Dankenschweil, Major vom Generalstabe der 12. Division,
Brée, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment Keith (1. Ober⸗ schlesischen) Nr. 22,
Foitzick, Hauptmann vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 62,
Lauckhard, Hauptmann vom 4. Oberschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 63,
von Kleist, Rittmeister vom Husaren⸗Regiment Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6,
Oelrichs, Major vom (Schlesischen) Nr. 2
Körber, Major à la suite des Feld⸗Artillerie⸗Regiments König Karl (1. Königlich Württembergischen) Nr. 13 und Abtheilungs⸗Commandeur im Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Peucker (Schlesischen) Nr. 6,
Roth, Hauptmann vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Peucker (Schlesischen) Nr. 6,
Wintgens, Major vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Clause⸗ witz (Oberschlesischen) Nr. 21,
Ascher, Hauptmann von demselben Regiment,
Oertel, Rittmeister vom Schlesischen Train⸗Bataillon Nr. 6,
Roth, Major vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment von Dieskau (Schlesischen) Nr. 6,
Liedke, Hauptmann von demselben Regiment,
Springer, Hauptmann à la suite des Rheinischen Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 8 und Vorstand des Artillerie⸗ Depots in Breslau,
Freiherr von Kageneck, Major, aggregirt dem 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6,
SAI Hauptmann vom Schlesischen Pionier⸗Bataillon
76,
Regensburger, Hauplmann von der 2. Ingenieur⸗In⸗ spektion,
Patermann, Major und Platzmajor in Breslau,
Cramer, Oberst⸗Lieutenant von der 6. Gendarmerie⸗Brigade,
Dr. Kirchhoff, Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Schlesischen Füsilier⸗Regiment Nr. 38,
Dr. Weber, Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse und Regiments⸗Arzt vom Feld⸗Artillerie⸗-Regiment von Clausewitz (Ober⸗
scchlesischen) Nr. 21,
Dr. Meilly, Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse und Garnison⸗Arzt in Breslau, 3
8
Ulanen⸗Regiment von Katzler
Dr. Herrmann, Stabsarzt vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment von Dies kau (Schlesischen) Nr. 6,
Kollhoff, Militär⸗Intendantur⸗Rath vom VI. Armee⸗Corps,
Laub, Zustiz⸗Rath und Divisions⸗Auditeur von der 12. Di⸗ vision, und
Haaßengier, Regierungs⸗ und Baurath, militärischer Bahn⸗ bevollmächtigter der Direktion Berlin;
den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse: von Schaumann, General⸗Lieutenant und Commandeur der 11. Division, und von Grävenitz, General⸗Lieutenant à la suite des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee⸗Corps und Com⸗ mandeur der 12. Division;
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: von Boguslawski, General⸗Major und Commandeur der 21. Infanterie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: Freiherr von Strombeck, General⸗Major und Kommandant von Glatz, und Dr. Strube, General⸗Arzt 2. Klasse und Corpsarzt vom VI. Armee⸗Corps;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:
Harnickell, Oberst und Commandeur des Infanterie⸗ Regiments von Winterfeldt (2. Oberschlesischen) Nr. 23;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:
von Koppenfels, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10, und
von Papen, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Ulanen⸗ Regiments von Katzler (Schlesischen) Nr. 2;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: von Hirschfeld, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Schlesischen Füsilier⸗Regiments Nr. 38, von Müller, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Husaren⸗Regiments von Schill (1. Schlesischen) Nr. 4, Pauli, Oberst z. Disp. und Commandeur des Landwehr⸗ Bezirks Striegau,
Walther, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 62, von Beughem, Oberst Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments von Winterfeldt
(2. Oberschlesischen) Nr. 23, Stroedel, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des 4. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 63, Freiherr von Sauerma, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Husaren⸗Regiments Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6,
von Schimonsky, Oberst⸗Lieutenant z. Disp. und Com⸗ mandeur des Landwehr⸗Bezirks Ratibor,
Siehr, Oberst⸗Lieutenant z. Disp. und Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Oppeln,
von Kaisenberg, Oberst⸗Lieutenant z. Disp. mandeur des Landwehr⸗Bezirks Neisse,
von Pfister, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments von Dieskau (Schlesischen) Nr. 6,
von Bojanowsky, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillons Nr. 6,
von Wickede, Oberst und Brigadier der 6. Gendarmerie⸗ Brigade,
Weizmann, Militär⸗Intendantur⸗Rath vom VI. Armee⸗ Corps, und
Viola, katholischer Divisions⸗Pfarrer von der 12. Division;
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:
Mebus, Intendantur⸗Sekretär von der Intendantur des VI. Armee⸗Corps,
Walter, Intendantur⸗Sekretär von derselben Intendantur,
Rißmann, Intendantur⸗Sekretär von derselben Intendantur,
Behrens, Zahlmeister vom Infanterie⸗Regiment Keit (1. Oberschlesischen) Nr. 22,
Lyck, Zahlmeister vom Schlesischen Train⸗Bataillon Nr. 6,
Strauch, Corps⸗Roßarzt vom VI. Armee⸗Corps,
Huch, Ober-Roßarzt vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schlesischen) Nr. 1,
Friebe, Fortifikations⸗Sekretär in Breslau, und
Schulz, Fortifikations⸗Sekretär in Neisse;
das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:
Pantke, Stabshoboist vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10,
Börner, Militär⸗Musik⸗Dirigent vom 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 51,
Hay, Wachtmeister vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schlesischen) Nr. 1,
Bessenroth, Wachtmeister vom Dragoner⸗Regiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 8,
Gotthardt, Wachtmeister vom Husaren⸗Regiment von Schill (1. Schlesischen) Nr. 4,
Scheppang, Militär⸗Musik⸗Dirigent vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 62,
k, Bezirks⸗Feldwebel vom Landwehr⸗Bezirk Ratibor,
und Com⸗
ieber, Bezirks⸗Feldwebel vom Landwehr⸗Bezirk Gleiwitz, Wünsicst. Stabshoboist vom Schlesischen Pionier⸗Bataillon tr. 6, Neumann I., Wallmeister in Neisse, Heyber, Büchsenmacher vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 62, Bodeusch, Büchsenmacher vom Ulanen⸗Regiment von Katzler (Schlesischen) Nr. 2,
Karnetzki, evangelischer Divisionsküster von der 12. Division, und
Hildebrand, katholischer Garnisonküster in Glatz; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Steüst Registrator vom General⸗Kommando des VI. Armee⸗ Corps,
Kern, Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspirant vom Schlesischen Füsilier⸗Regiment Nr. 38,
Schliemann, Sergeant vom Grenadier⸗Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesischen) Nr. 11,
Weile, Wachtmeister und Zahlmeister⸗Aspirant vom Husaren⸗ Regiment Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6,
Karlipp, Stabstrompeter vom Ulanen⸗Regiment von Katzler (Schlesischen) Nr. 2.,
Ryssel, Militär⸗Musik⸗Dirigent vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Peucker (Schlesischen) Nr. 6,
Pickardt, Militär⸗Musik⸗Dirigent vom Fuß⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment von Dieskau (Schlesischen) Nr. 6, “
Legler, Wallmeister in Neisse,
Pfeiffer, Wallmeister in Glatz, “
Thorwarth, Zeughaus⸗Büchsenmacher vom Artillerie⸗Depot in Breslau,
Kirchner, Regiments⸗Sattler vom Husaren⸗Regiment Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6, 88
Schmog, evangelischer Divisionsküster von der 11. Division, und
Moses, Hausdiener von der Militär⸗Lehrschmiede in Breslau.
Deutsches Reich.
Dem zum Konsular⸗Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Guben ernannten Herrn Wilhelm Kempe ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
Bekanntmachung. Aufhebung des Kaiserlichen Postamts Nr. 50 (Kaiserhof). Das Kaiserliche Postamt Nr. 50 (Kaiserhof) wird am 30. September mit dem Schlusse der Dienststunden außer Wirksamkeit treten. Berlin C., den 24. September 1890. 8 Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
Bekanntmachung. Am 27. September Abends nach Dienstschluß wird da
Kaiserliche Postamt Nr. 45 aus dem Hause Scharrenstraße
Nr. 10 nach dem Hause Scharrenstraße Nr. 12/13 ver⸗ legt werden. Berlin C., den 24. September 1890. ““ Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
Bekanntmachung.
Am 27. September Abends nach Dienstschluß wird das Postamt in Weißensee bei Berlin aus dem Hause Königs⸗ chaussee Nr. 31 nach dem Hause Königschaussee Nr. 14 verlegt Berlin C., den 24. September 1890.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirekto Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 1“
1) von dem Kaiserlichen General⸗Konsul zu Christiania unter dem 11. September d. J. dem daselbst im Jahre 1884 aus Eisen erbauten, bisher unter norwegischer Flagge ge fahrenen Dampfschiff „Dagny“ von 34,81 britischen Registertons Netto⸗Naumgehalt nach dem Uebergang desselben unter dem Namen „General Contreras“ in das aus schließliche Eigenthum der Firma Theodor Schmidt zu Hamburg, welche Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;
2) von dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul zu Grangemouth unter dem 11. September d. J. der daselbst aus Stahl neu erbauten Bark „Orbis“ von 1578,27 britischen Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergang derselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum der Firma Albert Evers & Classen zu Hamburg, welche Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben. ““ b “ 8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landgerichts⸗Direktor Martens hierselbst und
dem Ersten Staatsanwalt Voigt in Stendal den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; ferner 8. Gerichts⸗Assessor Ganz in Berlin zum Amtsrichter in Forst,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Albrecht in Berlin zum Amts⸗ richter in Dobrilugk,
den Gerichts⸗Assessor Großmann in Kalau zum Amts⸗ richter daselbst, 8
den Gerichts⸗Assessor Dr. Lotze in Lyck zum Amtsrichter in Gumbinnen, 8 Pben Gerichts⸗Assessor Gercke in Belgard zum Amtsrichter in Pinne,
den Gerichts⸗Assessor Rackwitz in Glogau zum Amts⸗ richter in Sprottau und 8
den Gerichts⸗Assessor Pomme in Hilders zum Amts⸗ richter daselbst zu ernennen; sowie
in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Merscheid getroffenen Wiederwahl den bisherigen unbe⸗ soldeten Beigeordneten Karl Melcher daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. —
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Rost in Schöneck W.⸗Pr. ist zum
Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marien⸗ werder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Schöneck, ernannt worden.
88
Bekanntmachung.
Diejenigen Herren Studirenden, welche sich an hiesiger Universität mmatrikuliren lassen wollen, haben sich vom 15. Oktober ecer. bis zum 5. November auf dem Universi⸗ ts⸗Sekretariat, Verwaltungsgebäude 1 Treppe ch, Zimmer Nr. 7, während der Vormittags⸗ stunden von 9 bis 11 Uhr, unter Abgabe ihrer Papiere
(Reifezeugniß, Abgangszeugnisse früher besuchter Universitäten
8
1 1 )
werden hier die weiteren Weisungen mündlich welche ein Maturitäts⸗Zeugniß nicht besitzen, haben vorher kuratoriale Genehmigung zum Studium nachzusuchen und diese mit vorzulegen, Ausländern kann das Vorlegen eines Reifezeugnisses erlassen werden.
Immatrikulation m (spätestens 2 Tage nach derselben) vorzunehmen und bedürfen zur Immatrikulation überdies der besonderen Genehmigung des Herrn Universitäts⸗Kurators. 11.“
und, falls seit Abgang von der letzten Universität mehr als ein
Vierteljahr verflossen, polizeiliches Fuͤ hrungs⸗Attest) zu melden, und empfangen. Preußen,
Später eintreffende Studirende haben ihre Anmeldungen zur sofort nach ihrer Ankunft in Halle
Halle a. S., am 22. September 1890. Der Rektor
Bernstein.
8
8 Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Innern Herrfurth, vom Urlaub.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 26. September. Nach einer zuverlässigen Mittheilung soll der
Zustandekommen nicht mehr bezweifelt wird, spätestens mit
dem 15. Oktober, vermuthlich jedoch bereits mit dem 10. Ok⸗
tober d. J. in Kraft gesetzt werden.
In einem Theile der Presse ist wiederholt der preußischen Staatsregierung der Vorwurf gemacht worden, daß sie sich mit den von ihr veranstalteten Erhebungen über einzelne Punkte der Gewerbeordnungs⸗Novelle und der zu derselben von der Reichstags⸗Kommission in erster Lesung ge⸗
Beschlüsse ausschließlich an die Handelskammern und Arbeitgeber⸗Verbände
. Arbeiter⸗Vereine aber nicht befragt habe. aß dieser Vorwurf thatsächlich unbegründet ist, ergiebt sich aus der im Wortlaute hierunter abgedruckten Cirkularverfügung vom 6. Juli d. J.,
elche es dem Ermessen der höheren Verwaltungsbehörden überläßt, außer dem Königlichen Gewerberath, den Landräthen und den Kommunalbehörden auch die Handelskammern und diejenigen Vereine von Arbeitgebern und Arbei⸗ tern zu hören, bei welchen eine nähere Kenntniß der be⸗
ewandt,
treffenden Verhältnisse vorauszusetzen ist. Die qu. Verfügung hat folgenden Wortlaut:
Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin, 6. Juli 1890. 8 Um die Ausführung des dem Reichstage vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt des 1. April 1891 zu ermöglichen
und um die Bedenken und Zgweifel klar zu stellen, welche sowohl
durch die von der Reichstag 8⸗Kommission in erster Lesung gefaßten Beschlüsse, als auch durch die inzwischen eingelaufenen Petitionen hervorgerufen sind, ersuche ich Ew. . .. .. „bis zum 1. Oktober d. J. Perchan Punkte in eingehender Weise klarstellen und begutachten zu wollen.
1) Zu §. 105 b Abs. 1 und §. 105 c Abs. 3 des Entwurfs. Ist es in allen im §. 105 b Abs. 1 bezeichneten Gewerbebetrieben möglich a. den Arbeitern für jeden Sonn⸗ und Festtag mindestens 30, für das Weihnachts⸗, Oster⸗ und Pfingstfest 60 und in sonstigen Fällen für 2 auf einander folgende Sonn⸗ und Festtage 48 Stunden Ruhe zu gewähren,
b. diese Ruhezeit am vorhergehenden Werktage frühestens um 6, spätestens um 12 Uhr Abends beginnen zu lassen,
c. die Arbeiter, welche bei den §. 105 c Ziffer 2 und 3 bezeich⸗ neten Arbeiten länger als 3 Stunden an Sonn⸗ und Festtagen be⸗ schäftigt werden, an jedem dritten Sonntage oder Festtage volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntage oder Festtage volle 18 oder 24 Stunden von der Arbeit frei zu lassen?
2) Zu §. 105 b. Abs. 2.
Erscheint es ausführbar, vorbehaltlich der Ausnahmen nach §. 105 ec des Entwurfs, an Sonn⸗ und Festtagen cn a. die Verkaufsstellen von Nachmittags 1 Uhr an ganz zu
ießen,
b. die Beschäftigung in den übrigen Handelsgewerben auf drei Stunden einzuschränken 2
3) Zu §. 137 Abf 4. 8
a. Wie viel verheirathete Frauen sind in Fabriken mit Aus⸗ schluß der Spinnereien und Ziegeleien und in den nach dem §. 154 der bisherigen Gewerbeordnung den Fabriken gleichgestellten gewerb⸗ lichen Anlagen beschäftigt? 1
b. Welche Folgen würde für diese Fabriken und Anlagen die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit der verheiratheten Frauen auf 10 Stunden haben, wenn die Arbeitszeit der übrigen erwachsenen Arbeiterinnen auf 11 Stunden fixirt wird? - 8
c. Stehen Bedenken entgegen, eine 1 ½ stündige Mittagspause für Arbeiterinnen über 16 Jahre, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, der Regel nach und vorbehaltlich der anderweiten Normirung der Pausen durch die höhere Verwaltungsbehörde in den Fällen des §. 139 Abs. 2 einzuführen?
4) Zu §. 138 a Abs. 1. ·
a. Für welche Fabrikationszweige liegt ein Bedürfniß vor, wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit in regelmäßig wiederkehrenden Zeiten oder bei unregelmäßiger verstärkter Rachfrage die Beschäftigung der Arbeiterinnen über 11 Stunden täglich auszudehnen?
b. Genügt diesem Bedürfniß die Verlängerung der täglichen Ar⸗ beitszeit um 1 Stunde und für höchstens 40 Tage im Kalenderjahr?
5) Zu §. 139 a Abs. 1 Ziffer 2. 1
a. In welchen Fabriken hat bisher eine regelmäßige Nacht⸗ beschäftigung der Arbeiterinnen, also nicht bloß eine Ausdehnung der Tagesbeschäftigung bis in die Nacht hinein stattgefunden?
b. War diese Nachtbeschäftigung in allen Betrieben desselben Fabrikationszweiges üblich? 1
c. Unter welchen Voraussetzungen erscheint die Gestaltung der Nachtbeschäftigung der Arbeiterinnen in denjenigen Fabrikations⸗ zweigen zulässig, in welchen sie bisher üblich war?
6) Zu §. 139 a Abs. 1 Ziffer 3. Sees
a. Wie lange isi bisher die regelmäßige Arbeitszeit in den Spinnereien? 1
b. Haben sich Schwierigkeiten daraus ergeben, daß die Arbeits⸗ zeit der erwachsenen Arbeiter länger war als diejenige der jugendlichen?
c. Welche Folgen würde die ausnahmslose Einschränkung der Arbeitszeit der jungen Leute von 14 bis 16 Jahren und der ver⸗ heiratheten Arbeiterinnen in Spinnereien auf 10 Stunden haben?
7) Zu §. 154 Abs. 2. “
a. Wie lange ist bisher die regelmäßige Arbeitszeit in den Ziegeleien im Sommer und im Winter? b 8
b. Werden Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter in den Ziegeleien nur im Freien oder auch an den Oefen beschäftigt?
c. Welche Mißstände haben sich bei der bisherigen Beschäftigungs⸗ zeit ergeben, und bestehen Bedenken dagegen, die Arbeitszeit der jugend⸗
der Königlichen vereinigten Friedrichz⸗Universität Halle⸗Wittenberg
lichen Arbeiter und der Arbeiterinnen in Ziegeleien auf 69 Stunden wöchentlich festzusetzen?
d. Welche Folgen würde eine Ermäßigung der Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter und der Arbeiterinnen in den Ziegeleien auf 64 oder auf 60 Stunden wöchentlich haben?
e. Würden aus der Anwendung der §§. 134 bis 139 b auf die über Tage betriebenen Brüche und Gruben, welche nicht bloß vor⸗ übergehend oder in geringem Umfang betrieben werden, Schwierig⸗ keiten zu befürchten sein?
8) Zu §. 154 Abs. 3.
a. Können die Bestimmungen der §§. 135 bis 139 b ohne Schwierigkeit Anwendung finden auf Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen?
v. Welche Ausnahmen von den Bestimmungen der §§. 135 bis 139 b sind für einzelne Arten dieser Werkstätten erforderlich?
9) Gemeinsam zu §§. 139 a und 154.
Für alle Spinnereien und für alle Ziegeleien, welche nicht bloß vorübergehend oder in geringem Umfange betrieben werden, ist der Bestand der Mitte August d. J. beschäftigten Arbeiter nach folgendem
neue nordamerikanische Zolltarif (Me Kinley Bill), dessen
Schema aufzunehmen: 8 2. 3.
w. Zahl der Arbeiter über Bezeichnung 16 16 Jahren Ge⸗ der — sammt· I b. c. zahl gewerblichen a. b. * ledige oder ver⸗ sder Ar⸗ männ⸗ weib⸗ Su lich verwitt⸗ heirathete beiter. liche. liche. mannliche. wete Arbei⸗ Arbeite⸗ terinnen. rinnen.
Aus diesen Aufnahmen ist eine Zusammenstellung getrennt für Spinnereien und für Ziegeleien zu machen und Ihrem Berichte bei⸗ zufügen.
Ew. .. Ermessen stelle ich anheim, über die erforderten that⸗ sächlichen und gutachtlichen Aeußerungen außer dem Königlichen Ge⸗ werberath, den Landräthen und den Kommunalbehörden auch die Handelskammern und diejenigen Vereine von Arbeitgebern und Ar⸗ beitern zu hören, bei welchen eine nähere Kenntniß der betreffenden Verhältnisse vorauszusetzen ist.
Auf die pünktliche Innehaltung des Eingangs gesetzten Term ins muß ich Gewicht legen, damit ich das gewonnene Material noch für die weitere Berathung der Gewerbe⸗Novelle in der Reichstags⸗Kom⸗ mission verwerthen kann.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch. An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten und den Königlichen Polizei⸗Präsidenten hier.
Der Königliche Gesandte in Weimar von Derenthall ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der hiesige chinesische Gesandte Hung hat sich für einige Zeit auf seinen Posten nach St. Petersburg begeben. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Legations⸗Sekretär Wong Fong Tsao als Geschäftsträger.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Böninger zu Minden ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Merzig, Regierungs⸗Bezirk Trier, beauftragt worden.
8 11“ 11“
S. M. Schiffsjungen⸗Schulschiff „Nixe“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Freiherr von Maltzahn, ist am 23. Sep⸗ tember in Teneriffa eingetroffen und beabsichtigt, am 30. nach St. Vincent (Kap Verdische Inseln) in See zu gehen.
1.“ “ “ 1 Bayern. v“
München, 25. September. Se. Königliche Hoheit der
Prinz Rupprecht feierte gestern seinen Namenstag. Aus diesem Anlaß war Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Ludwig mit den Geschwistern des Prinzen von Schloß Leutstetten nach München gekommen, sodaß die ganze Prinz Ludwig'sche Familie hier vereinigt war. Mittags 11 ½ Uhr begaben sich Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Ludwig und Rupprecht zur Abhaltung von Hofjagden nach Pfronten.
Baden.
Karlsruhe, 25. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog verließ, wie schon gemeldet, am Sonntag, Nachmittags 5 Uhr, Baden⸗Baden, um sich zu den Corps⸗ manövern des XVI. Armee⸗Corps bei Mörchingen zu begeben. Die Ankunft daselbst erfolgte, der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, von Saarburg aus mittels Extrazuges Abends 11 Uhr. Se. Königliche Hoheit wurde am Bahnhof von dem kommandirenden General des XVI. Armee⸗Corps, General der Kavallerie Grafen Haeseler empfangen. Ver Weg vom Bahnhof zur Stadt war mit Fackelträgern besetzt und am Eingang der Stadt eine Chrenpforte errichtet. Hier begrüßten unter Glockengeläute und Böllerschießen der Kreis⸗ direktor und der Bürgermeister mit der Stadtvertretung Se. Königliche Hoheit. Die zu durchfahrenden Straßen der Stadt und der Marktplatz waren mit Flaggenstangen, Fahnen und Kränzen reich geschmückt, die Häuser verziert und be⸗ leuchtet. Als der Großherzog an seinem Absteigequartier bei dem Erzpriester Kremer anfuhr, erfolgte eine zweite Be⸗ grüßung durch eine Anzahl weißgekleideter Mädchen, deren eines Sr. Königlichen Hoheit mit einer Ansprache einen Blumenstrauß überreichte, und dann durch den Erzpriester Kremer. Montag, den 22. d. M., früh 7 ³ Uhr, begab sich der Großherzog zu Wagen nach dem Manöverfelde zwischen Chateau⸗Salins, Baronweiler und Baudrécourt und stieg in der Nähe des Dorfes Dalheim zu Pferde. Gegen 4 Uhr wurde das Gefecht abgebrochen, und während die Truppen ins Biwak rückten und Vorposten ausstellten, kehrte Se. Königliche Hoheit vom gleichen Punkte, wo Höchstderselbe Morgens zu Pferde gestiegen war, mit seinem Gefolge wieder zu Wagen nach ten zurück. Gestern Nacht traf der Großherzog, wie „W. T. B.“ meldet, von den Manövern in Lothringen wieder in Baden⸗Baden ein und stattete heute dem dort weilenden Kaiser von Brasilien einen Besuch ab.
Mecklenburg⸗Tchwerin.
Schwerin, 25. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist, nach hier eingegangenen ha,Seüheh n Nachrichten, am 24. d. M. nach Mentone gereist und wird
sich von dort nach. Neapel begeben. Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit ist etwas besser. 8 Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 25. September. Ihre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Herrmann sowie Ihre Hoheiten die Prinzessin Olga und Prinz Gustav von Sachsen⸗ Weimar haben sich, wie die „Weim. Ztg.“ mittheilt, gestern nach mehrtägigem Aufenthalt in Ettersburg nach Stuttgart bezw. Liebenstein begeben. Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog begleitete die Höchsten Herrschaften bis Eisenach, wo Höchstderselbe auf einige Tage zum Besuch bei Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog verweilen wird.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Gotha, 26. September. Ihre Hoheit die Herzogin begiebt sich, der „Goth. Ztg.“ zufolge, heute von Coburg nach dem Herzoglichen Jagdschlosse Hinterrerß in Tirol, woselbst um die Zeit auch Se. Hoheit der Herzog zur Abhaltung vo Hochwildjagden eintrifft. — 1““
Schaumburg⸗Lippe. 1““ Bückeburg, 24. September. Zur Feier des 75jähri⸗ gen Jubiläums des hiesigen Westfälischen Jäger⸗ Bataillons Nr. 7, das, wie berichtet, am 25. und 26. September hier festlich begangen wird, sind zahlreiche Theilnehmer angelangt und auf dem Bahnhofe von Vertretern des Bataillons empfangen und in die Quartiere geleitet worden. Zum Freitag, den 26., Nachmittags, hat, wie der „Hann. Cour.“ meldet, Se. Durchlaucht der Fürst das Offizier⸗Corps und die Gäste des Bataillons zur Mittagstafel auf das Fürst⸗ liche Residenzschloß geladen. 1
SDesterreich⸗Ungarn.
Wien, 26. September. Bei den heute in den Land⸗ gemeinden vorgenommenen Wahlen zum niederöster⸗ reichischen Landtage wurden insgesammt 5 Liberale und 15 Antiliberale gewählt. Die Liberalen haben vier Sitze verloren.
Großbritannien und Irland.
London, 26. September. Die Königin hat dem Herzog und der Herzogin von Connaught eine Reihe von Gemächern im Kensington⸗Palast als Londoner Stadt⸗ wohnung angewiesen.
Die Königin von Rumänien weilt seit vorgestern wieder in Llandudno. Nächsten Mittwoch begiebt sich die Königin nach Balmoral, um der Königin Victoria ihre Auf⸗ wartung zu machen, und tritt dann über London die Rückreise nach Bukarest an.
Major Prinz Albert Victor, Herzog von Cla⸗ rence und Avondale, wurde zum Ehren⸗Oberst des 4. (Prinz Albert Victor's Leib⸗) Bombay⸗Kavallerie⸗Regiments ernannt. — General Prinz Edward von Sachsen⸗ Weimar wird am 11. Oktober, zehn Tage nachdem er den Oberbefehl der Truppen in Irland niedergelegt hat, wegen vorgerückten Alters in Pension treten.
Am Vorabend des Beginns der gegen John Dillon, William O'Brien und andere parnellitische Abgeordnete eingeleiteten Kriminalprozedur wegen Förderung des „Feldzugsplanes“ in Tipperary wurde, wie die „Allg. Corr.“ berichtet, vorgestern in der Stadt Tipperary ein „Nationalliga⸗Convent“ abgehalten, bei welchem die erst⸗ genannten zwei Abgeordneten die Hauptredner waren. Dillon charakterisirte seine und O'Brien's Verhaftung als einen Uebergriff. Die in den Reihen der Nationalisten herrschenden Differenzen, welche übrigens in hohem Grade übertrieben wurden, seien durch das Vorgehen der Regierung beigelegt worden, und dies würde die Wirkung haben, daß die Sache der Pächter des Großgrundbesitzers Smith Barry von der irischen Rasse in der ganzen Welt aufgenommen werden werde. In Tipperary werde sich Jedermann mit Leib und Seele in die Bewegung stürzen, um der Welt zu beweisen, daß er nicht ein Bundesgenosse der irischen Vollzugsregierung sei. William O'Brien sprach in ähnlichem Sinne, und es wurden Beschlüsse gefaßt, welche die eingeleitete gerichtliche Verfolgung mißbilligen und die Parnelliten der Grafschaften Tipperary und Limerick verpflichten, die dem Grundbesitzer Smith Barry gehörigen Läden zu meiden und nur denen in Neu⸗Tipperary ihre Kundschaft zu schenken. — Mr. Long, der Sekretär des Lokalregierungs⸗Amts, welcher vorgestern Abend in Süd⸗Wiltshire bei einem Primelnliga⸗Meeting sprach, erklärte, Dillon und William O Brien wären ver⸗ haftet worden, weil sie den Feldzugsplan befürworteten, „der frei von der Leber weg gesprochen, ein Raubplan sei“. Si verdienten deswegen als Parlamentsmitglieder und Volks führer eine härtere Strafe als die irregeleiteten kleinen Pächter und Bauern in Irland. — Die gestrige Verhandlunggegen O'Brien und Genossen in Tipperary wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, fast gänzlich durch Hin⸗ und Widerreden der beider seitigen Advokaten ausgefüllt und schließlich auf heute vertagt. Der Führer der Liberalen Morley sowie mehrere radikale Deputirte begleiteten, von einer großen Menge ge⸗ folgt, die Angeklagten bis zum Gerichtssaale. Bei dem Ver⸗ suche der Polizeibeamten, die Menge zu zerstreuen, erhiel Morley einen Stockschlag. Der Gerichtssaal war von Polizei mannschaften stark bewacht. Bei den Bemühungen der Polizei die Menge von dem Eindringen in den Sitzungssaal abzu⸗ halten, hatte auch der Deputirte Harrison einen Stockhieb er⸗ halten, durch den er am Kopfe verwundet wurde. Schließlich hatte das Gericht dem Publikum den Zutritt gestattet. 3
Aus Kalkutta, vom 24. September, meldet ein Telegramm des „Bureau Reuter“: 8
Der Aufstand in Manipur hat zwei Personen das Leben gekostet. Der Maharadjah, welcher im Begriff ist, eine Pilger⸗ fahrt nach Mathura anzutreten, hat zu Gunsten seines Bruders des Thronerben, abgedankt. Die Ordnung ist jetzt wiederhergestellt.“
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 26. September. Das Kriegs⸗ Ministerium hat, wie die „Nowosti“ berichten, der Obuchow'schen Stahlgießerei die Bestellung auf 200 000 Ge⸗ wehrläufe neuesten Systems zugehen lassen, die aber erst binnen zwei Jahren abzuliefern sind, was das genannte Blatt, „Angesichts des Umstandes, daß fast alle Weststaaten